Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
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Beraten. Planen. Steuern. Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Bericht 26. Juli 2019 Bericht-Nr. 2061.083.02-02 Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe Hochstrasse 100 | Postfach | CH-4018 Basel | T +41 58 595 77 77 | www.rapp.ch
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Änderungsnachweis Version Datum Status/Änderung/Bemerkung Name 01 05. Juni 2019 Entwurf SF/lü/SL 02 26. Juli 2019 Bericht SF/lü/SL Projektleitung und Sachbearbeitung Name E-Mail Telefon Flavio Schneider flavio.schneider@rapp.ch 058 595 79 13 Ina Lützelschwab ina.luetzelschwab@rapp.ch 058 595 78 26 Sebastian Lagger sebastian.lagger@rapp.ch 058 595 79 11 Helen Conradin helen.conradin@rapp.ch 058 595 78 95 Raffael Fischer raffael.fischer@rapp.ch 058 595 78 51 Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite I
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 1 2 Ziele und Vorgehen 1 3 Ist-Analyse 2 3.1 Perimeterabgrenzung/Einzugsgebiet 2 3.2 Grenzüberschreitendes öV-Angebot 3 3.3 Darstellung Tarifsysteme mit Fahrausweisarten 4 3.4 Aufbau Tarife OTV-VVV 6 3.5 Darstellung der Tarifunterschiede 8 3.5.1 Distanzvergleiche 9 3.6 Tarifbestimmungen 10 3.7 Analyse Grenzgängerstatistik 11 3.8 Verkaufszahlen 2018 14 3.8.1 Ist-Umsatz 14 3.8.2 Auswertung Zonenkombinationen 15 3.9 Zugang und Vertrieb 17 3.10 Schwierigkeiten für Optimierung 17 3.11 Umsetzung von Tarifmassnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr LIEmobil-OTV-VVV 18 4 Weitere grenzüberschreitende Tarif-Lösungen 19 4.1 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Deutschland (RVL) 20 4.2 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Frankreich (Distribus – SNCF) 21 4.2.1 TicketTriRegio 22 4.3 Verbundlösung zwischen unireso und Frankreich (GLCT) 22 4.4 A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV) 24 4.5 Ostwind mit Verbundlösung nach Deutschland (VHB) 25 4.6 Arcobaleno mit Verbundlösung nach Italien (Trenord) 27 4.7 Internationale Lösungen im europäischen Raum 27 5 Lösungsansätze 28 5.1 Auslegeordnung Varianten 28 5.1.1 Variante Status Quo Kombiangebot OTV-VVV 30 5.1.2 Variante 0_A (Anpassung Rabattierung) 31 5.1.3 Variante 0_B (Virtueller Kombitarif) 32 5.1.4 Variante 1_A (Erweiterung Perimeter, Anpassung Rabattierung) 33 5.1.5 Variante 1_B (Erweiterung Perimeter, Virtueller Kombi-Tarif) 35 5.1.6 Variante 2 (Grosszonen, Tarif grenzenlos) 36 5.1.7 Variante 3 (kleiner Grenzverkehr OTV) 38 5.1.8 Variante 4 (kleiner Grenzverkehr VVV) 39 5.1.9 Variante 5 (Modul-Abo; Strecke Zone) 41 5.1.10 Variante 6 (kleiner Grenzverkehr VVV, Modul-Abo Zonen) 42 Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite II
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zonensystem und Tarifstufen der Binnentarife OTV, VVV und LIEmobil (Quelle: Tarifbestimmungen der Verbunde) ................................................................. 5 Tabelle 2: Zonensystem und Tarifstufen der grenzüberschreitenden Tarife OTV-VVV, VVV- LIEmobil, OTV-VLM und Bodensee Ticket (Quelle: Tarifbestimmungen der Verbunde) ................................................................................................... 5 Tabelle 3: Fahrausweisangebot im VVV, OTV, VLM, OTV-VVV, VVV-VLM und beim Bodensee- Ticket im Vergleich ....................................................................................... 6 Tabelle 4: Anzahl Pendler aus dem Perimeter VVV in den Perimeter OTV nach den Teilräumen OTV und VVV (Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, Sektion Arbeit und Erwerbsleben AES) ..................................................................................... 12 Tabelle 5: Erträge und Anzahl Fahrausweise ................................................................. 14 Tabelle 6: Gesamtumsatz OTV-VVV, nicht richtungsgetrennt .......................................... 15 Tabelle 7: Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz .......................... 16 Tabelle 8: Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz .......................... 16 Tabelle 9: Anteil der Abos mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz ............................. 16 Tabelle 10: Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz ........................... 17 Tabelle 11 : Übersicht Varianten ................................................................................. 29 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Untersuchungsgebiet ................................................................................ 2 Abbildung 2: Prinzip Anstosspreis .................................................................................. 6 Abbildung 3: Zonengrösse im OTV Abbildung 4: Zonengrösse im VVV ........ 9 Abbildung 5: Distanz-/Preisvergleich Einzelbillett Erwachsene ........................................... 9 Abbildung 6: Distanz-/Preisvergleich Monatsabonnement Erwachsene ................................ 9 Abbildung 7: Jahresabonnement Erwachsene OTV – VVV im Vergleich zu VVV intern ......... 10 Abbildung 8: Ermässigung im Binnentarif ..................................................................... 10 Abbildung 9: Ermässigung OTV-VVV ............................................................................ 10 Abbildung 10: Differenzierung der Teilgebiete innerhalb des Untersuchungsgebiets ........... 11 Abbildung 11: Die wichtigsten Pendlerströme innerhalb des Untersuchungsgebiets von Vorarlberg in die Schweiz ....................................................................... 13 Abbildung 12: Umsatzanteile Kombitarif ....................................................................... 15 Abbildung 13: Strecken-Zonen-Angebot ....................................................................... 24 Abbildung 14: Grenzsituation ...................................................................................... 30 Abbildung 15: Zonenplan Kombiangebot OTV-VVV ........................................................ 31 Abbildung 16: Zonenplan Kombiangebot OTV-VVV mit Erweiterung Perimeter................... 34 Abbildung 17: Zonenplan Variante 2, Grosszonen .......................................................... 37 Abbildung 18: Zonenplan Variante 3, kleiner Grenzverkehr OTV ...................................... 38 Abbildung 19: Zonenplan Variante 4, kleiner Grenzverkehr VVV ...................................... 40 Abbildung 20: Kombinationsmöglichkeiten Modul-Abo nach T 657 ................................... 41 Abbildung 21: Zonenplan Variante 5, Modul-Abo Zonen im OTV ...................................... 42 Abbildung 22: Zonenplan Variante 6, kleiner Grenzverkehr VVV und Modul-Abo Zonen im OTV ..................................................................................................... 43 Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite III
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Beilagenverzeichnis • Beilage 1: Ist-Vergleich der Angebote • Beilage 2: Tarife für die Tarifstufe 2 Zonen im Vergleich • Beilage 3: Antworten OTV u. VVV Bezugsmöglichkeiten • Beilage 4: Ergänzungen, Tabellen zu grenzüberschreitenden Angeboten TNW-RVL, uniréso regional, A-Welle/WTV Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite IV
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal 1 Ausgangslage Zwischen dem Tarifverbund Ostwind (OTV) und dem Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) besteht seit dem 01.01.2014 ein „Kombitarif“, welcher grenzüberschreitende Fahrten im grenznahen Gebiet mit einem Verbundfahrausweis ermöglicht. Die Nachfrage nach Abonnementen als öV-Tarifangebot für den grenzüberschreitenden Pendlerverkehr OTV-VVV ist gering. Als Grund dafür wird das stark unterschiedliche Tarif- niveau in der Schweiz und in Vorarlberg vermutet. Anders stellt sich die Situation der grenzüberschreitenden öV-Tarife zwischen der Schweiz und Liechtenstein dar. Die Zonen des Verkehrsbetriebs LIEmobil (VLM) sind Bestandteil des OTV-Tarifsystems. Jedoch werden im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Liechtenstein und den Haltestellen Sargans Bahnhof, Buchs Bahnhof, Trübbach Post und Sevelen Fahrausweise des VLM akzeptiert. Die Pendlerströme bewegen sich hauptsächlich aus der Schweiz in Richtung Liechtenstein. Anlässlich einer Sitzung vom 06. März 2019 wurden die Grundbedürfnisse der Beteiligten, insbesondere der Regionen St. Galler Rheintal und Sarganserland – Werdenberg abgeholt. In einem separaten Auftrag soll auf Basis des Kombi-Tarifs ein neues Produkt mit dem Arbeitstitel «Jobticket grenzenlos», ein grenzüberschreitendes Abo für die Grenzgänger, entwickelt werden. Diese Arbeiten sollen auf Basis von Grenzgängerstatistiken oder Firmen- angaben mögliche Potentiale aufzeigen. Die Arbeiten dazu haben aber noch nicht richtig begonnen. Die tarifarische Situation ist im grenzüberschreitenden Verkehr im Rheintal für den Kunden unübersichtlich aufgrund der diversen Angebote und unterschiedlichen Regelungen. Die Situation mit drei beteiligten Ländern und Verbünden sowie den verschiedenen Verkehrs- unternehmen in den Ländern ist keine einfache Ausgangslage für ein attraktives Angebot sowie eine Herausforderung für mögliche Optimierungen. Hinzu kommen die erwähnten deutlichen Preisunterschiede im ÖV zwischen der Schweiz und Österreich. 2 Ziele und Vorgehen Im Kern dieses Auftrages liegt die Erarbeitung einer Ist-Analyse der heutigen Tarifsituation in der Region mitsamt den grenzüberschreitenden Angeboten. Dabei soll auch eine Übersicht der anderen grenzüberschreitenden Lösungen erstellt werden. Es werden zudem Lösungs- ansätze generiert, welche die tarifarische Situation für den öV-Kunden im grenzüber- schreitenden Verkehr optimieren könnten und die in der Diskussion beurteilt werden sollen. Für die Ist-Analyse sowie die Erarbeitung von Lösungsansätzen wurde die erhaltenen Grenzgänger Statistiken des Schweizerischen Bundesamtes für Statistik1 ausgewertet. Es sollen die Potentiale der heutigen Lösung sowie die der möglichen zukünftigen Ansätze soweit möglich aufgezeigt werden. 1 Zum einen die Grenzgänger aus Österreich, nach Wohn- und Arbeitsgemeinde. Zum anderen die Grenzgänger aus Liechtenstein, nach Arbeitsgemeinde. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 1
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Die Ist-Analyse bestätige, dass die Lösungsansätze auf einer sehr groben Darstellungsstufe entwickelt werden müssen. Die Ansätze zeigen mögliche Richtungen einer Weiterentwicklung auf. Die Situation ist komplex und es gibt viele Beteiligte, welche die Richtung einer Weiterentwicklung mitbestimmen. Der Fächer an Weiterentwicklungen wurde bewusst sehr offengehalten. Mit der Sitzung vom 12. Juni 2019 soll auch ergründet werden, in welche Richtung eine Weiterentwicklung aus Sicht der Beteiligten grundsätzlich denkbar wäre. Wie die Erfahrung zeigt, dürften einige Ansätze als sehr interessant eingestuft werden, aber ev. nicht weiter betrachtet werden, da sie zu stark vom heutigen System abweichen oder verbundinterne, länderspezifische (tarifarische) oder technische Hindernisse bestehen. Sollte einer der präsentierten Ideen von den Beteiligten als prüfenswert eingestuft werden, müssten die angedachten Lösungsansätze sicher noch weiter vertieft werden zusammen mit den betroffenen Verbünden. 3 Ist-Analyse 3.1 Perimeterabgrenzung/Einzugsgebiet Einen Überblick über das Untersuchungsgebiet anhand der Tarifverbund-Zonenpläne der drei beteiligten Länder vermittelt die folgende Abbildung. Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 2
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Auf Schweizer Seite umfasst der Untersuchungsperimeter den Grossraum St.Gallen gemäss der Abgrenzung in Abb. 1, sowie die Regionen Sarganserland, Werdenberg und St. Galler Rheintal, ergänzt um die am Bodensee liegenden Gemeinden Tübach, Goldach, Rorschach, Rorschacherberg, Thal und Rheineck (Rheintal/Rorschach in Abb. 1). Zur Region St. Galler Rheintal gehören die folgenden Gemeinden: • Altstätten • Au • Balgach • Berneck • Diepoldsau • Eichberg • Marbach • Oberriet • Rebstein • Rüthi • St. Margrethen • Widnau In der Region Sarganserland-Werdenberg sind die folgenden Gemeinden vertreten: • Sennwald • Gams • Grabs • Buchs • Sevelen • Wartau • Sargans • Vilters-Wangs • Bad Ragaz • Pfäfers • Mels • Flums • Walenstadt • Quarten Auf Österreichischer Seite umfasst das Untersuchungsgebiet den grenznahen Raum des Bundeslands Vorarlberg entlang der Grenze zum Kanton St.Gallen und zu Liechtenstein (Korridor Lindau-Bregenz-Dornbirn-Feldkirch, «Vorarlberg grenznah» in Abb.1). Für Liechtenstein wird das gesamte Hoheitsgebiet in die Untersuchung mit einbezogen. 3.2 Grenzüberschreitendes öV-Angebot Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Österreich besteht aus den folgenden Linien: • Linie 303 (Heerbrugg-Hohenems): 54 Kurse pro Richtung (15-min-Takt) • Linie 351 (Heerbrugg-Dornbirn): 15 Kurse pro Richtung (60-min-Takt) • Zuglinie St. Margrethen-Bregenz Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 3
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Liechtenstein besteht aus den folgenden Linien (Aufzählung von Norden nach Süden): • Linie 411 (Sennwald-Bendern): 19 Kurse pro Richtung (60-min-Takt) • Linie 12 (Buchs-Schaan): 64 Kurse pro Richtung (15-min-Takt) • Linie 24 (Sevelen Büeli-Städtle): 14 Kurse pro Richtung (Morgen, Mittag, Abend) • Linie 12E (Sargans-Vaduz: 64 Kurse pro Richtung (15-min-Takt versetzt) Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Liechtenstein- Österreich besteht aus folgenden Linien: • Linie 11 (Sargans-Bendern-Feldkirch) 32/33 Kurse (durchgehende CH-FL-A) pro Richtung (30-min-Takt) • Linie 13 (Trübbach-Schaanwald-Feldkirch): 11 Kurse pro Richtung (nur Morgen- und Abendspitze grenzüberschreitend) • S-Bahn (Buchs-Schaan-Feldkirch) Das grenzüberschreitende öV-Angebot Liechtenstein- Österreich besteht aus folgenden Linien: • Linie 14 (Schaan-Feldkirch): 29 Kurse pro Richtung (30-min-Takt) • Linie 36E (Triesen/Städtle-Gisingen): 4 Kurse Bendern-Gisingen / 6 Kurse Gisingen- Bendern • Linie 70 (Schaan-Klaus): 7 von Kurse Klaus, 9 Kurse nach Klaus 3.3 Darstellung Tarifsysteme mit Fahrausweisarten Innerhalb des oben erwähnten Untersuchungsperimeters gibt es die folgenden länderspezifischen öV-Binnentarifangebote: • Schweiz: Tarifverbund Ostwind (OTV) • Österreich: Tarifverbund Vorarlberg (VVV) • Liechtenstein: Verkehrsbetrieb LIEmobil (VLM) Darüber hinaus stehen den öV-Kunden die folgenden grenzüberschreitenden Tarifangebote zur Verfügung: • Schweiz-Österreich: Kombitarif OTV-VVV • Österreich-Liechtenstein: Kombitarif VVV-LIEmobil • Schweiz-Liechtenstein: Tarifkooperation OTV - LIEmobil Zusätzlich gibt es für einen Teil des Untersuchungsgebiets das Bodensee-Ticket. Es handelt sich dabei um ein grenzüberschreitendes, touristisches Produkt in Form einer Tages- oder einer 3-Tages-Karte, mit welcher der öV in der trinationalen Bodenseeregion benutzt werden kann. Dieses Angebot ist auf der Schweizer Seite des Rheintals jedoch nur zwischen St.Margrethen und Heerbrugg gültig. Auch Liechtenstein gehört nicht zum Perimeter des Bodensee-Ticket. Die folgenden beiden Tabellen geben einen kurzen Überblick über den grundlegenden Aufbau des Zonensystems und der Tarifstufen der oben erwähnten Angebote. Eine ausführliche Tabelle zum Vergleich der Angebote befindet sich in der Beilage 1. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 4
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal OTV VVV LIE-mobil Tarifsystem Zonensystem Zonensystem Zonensystem Einzelreiseverkehr 1. Tarifstufe 1 Zone 1 Zone 1 Zone maximale Anzahl Tarifstufen (alle ab 13 ab 14 ab 5 Zonen) alle Zonen ab 13 maximo ab 5 Tageskarte 1. Tarifstufe 1 Zone 1 Zone 1 Zone alle Zonen ab - Abonnementsverkehr 8 Zonen alle Zonen Woche alle Zonen ab - 13 Zonen 8 Zonen alle Zonen Monat erhältlich für Gemeindegebiet; 2 maximale Anzahl bis 3 Zonen einzeln ab 13 Zonen alle Zonen, Landesabo Tarifstufen (Domino), dann als Zonen OTV (Lichtenstein) oder Jahreskarte alle Zonen (maximo) gesamtes LIEmobil- Liniennetz (alle Zonen) Tabelle 1: Zonensystem und Tarifstufen der Binnentarife OTV, VVV und LIEmobil (Quelle: Tarifbestimmungen der Verbunde) OTV-VVV VVV – LIE-mobil OTV-VLM Bodensee-ticket Zonensystem mit Zonensystem mit 3 42 Zonen Zonensystem, alle Zonen in Region Tarifsystem OTV 19 Zonen; VVV Zonen VVV und VLM Bodensee mit CH. A 23 Zonen und D 1. Tarifstufe 1 OTV + 1 VVV 1 VVV +1 VLM 1Zone 1 Zone Abonnementsverkehr Einzelreiseverkehr maximale Anzahl Tarifstufen (alle ab 13 Zonen) alle Zonen ab 13 alle 3 Zonen Tageskarte 1. Tarifstufe 1 Zone alle Zonen ab - Preis OTV + Preis Preis VVV + Preis Woche VVV LIEmobil alle Zonen ab - 13 Zonen Monat VVV maximo + LIEmobil maximale Anzahl alle Zonen ab 13 Zonen alle Tarifstufen Zonen OTV Jahreskarte VVV maximo + LIEmobil Grenzregion (307+301) Tabelle 2: Zonensystem und Tarifstufen der grenzüberschreitenden Tarife OTV-VVV, VVV-LIEmobil, OTV-VLM und Bodensee Ticket (Quelle: Tarifbestimmungen der Verbunde) Grundsätzlich handelt es sich bei allen betrachteten Tarifangeboten um Zonensysteme, bei denen das Verbundgebiet jeweils in Verbundzonen eingeteilt ist. Die Preise werden dabei über die Anzahl der vom Kunden gewählten Zonen festgelegt je Verbund (Tarifbildung durch Anstosspreise, s. Kap. 3.4). Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 5
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Die folgende Tabelle gibt Auskunft über das Fahrausweisangebot der einzelnen Verbundangebote. Tabelle 3: Fahrausweisangebot im VVV, OTV, VLM, OTV-VVV, VVV-VLM und beim Bodensee-Ticket im Vergleich Dabei weisen die Binnenverbunde ein relativ ähnliches Sortiment auf, während die beiden grenzüberschreitenden Angebote OTV-VVV und VVV-VLM ein kleineres Sortiment aufweisen (keine MFK, Multi-TK, und Gruppenbillette). Das in der Tabelle nicht dargestellte Angebot OTV-VLM entspricht dem Angebot OTV. Einen Spezialfall stellt das Bodenseeticket dar, welches sich als reine Tageskarte für den trinationalen Bodenseeraum an ein touristisches Publikum richtet. Bei den Angeboten der grenzüberschreitenden Angebote handelt es sich in erster Linie um gemeinsame Angebote der beiden beteiligten Verbunde. Die beiden Verbunde VVV-VLM und OTV-VLM kennen jedoch auch die gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen. So gelten beispielsweise für grenzüberschreitende Fahrten auf Linien der LIEmobil auch deren Fahrausweise. 3.4 Aufbau Tarife OTV-VVV Die Tarifbildung basiert auf dem Prinzip der Anstosspreise. Die Tarife werden durch Addition der gelösten Zonen VVV und OTV gebildet, der Kunde bezahlt somit die Zonen, die er gemäss jeweiligem Verbundtarif (s. Abbildung 2) benützt. Dies hat zur Folge, dass, je nach Verteilung der Fahrt auf die beiden Verbünde, für die gleiche Anzahl Zonen unterschiedliche Tarife gelten. Abbildung 2: Prinzip Anstosspreis Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 6
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Bei diesem Ansatz wird der Grundpreis doppelt berechnet, deshalb kommen bei der Tarifbildung Rabatte zur Anwendung. Folgende Rabatte gelten: • Einzelbillette (EB) und Tageskarte (TK): – 1 Zone OTV / VVV = 20% – 2 Zonen OTV / VVV = 5% • Abonnemente – 1 Zone OTV / VVV = 10% – 2 Zonen OTV / VVV kein Rabatt Dies hat, als Beispiel zur Veranschaulichung, die folgenden Vergünstigungen für den Tarif EB Erwachsene und Monatsabonnemente Erwachsene zur Folge: • Tarif EB Erwachsene in CHF → Preisvergünstigung EB Erwachsene aufgrund Rabattierung Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 7
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal • Tarif Monatsabonnemente Erwachsene in CHF → Preisvergünstigung Monatsabonnement Erwachsene aufgrund Rabattierung 3.5 Darstellung der Tarifunterschiede Eine Gegenüberstellung der grenzüberschreitenden Angebote OTV-VVV mit den übrigen im Untersuchungsperimeter vorkommenden Tarifen für Tarifstufe 2 Zonen (1 Zone OTV/1 Zone VVV) zeigt, dass letztere mit wenigen Ausnahmen zwischen 1.4% und 68.2% günstiger sind. In der Beilage 2 sind die Tarife für die Tarifstufe 2 Zonen als Ergänzung aufgeführt. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 8
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal 3.5.1 Distanzvergleiche Die durchschnittliche Zonengrösse von OTV und VVV bewegt sich in einer ähnlichen Grössenordnung (4 bis 5 km). Abbildung 3: Zonengrösse im OTV Abbildung 4: Zonengrösse im VVV Die Zonen des VLM sind im Vergleich grösser (Beispiel: Balzers – Ruggell, ca. 22 km, 3 Zonen. Im Durchschnitt beträgt die Distanz pro Zone ca. 7.3 km). Werden die Preise ähnlicher Distanzen verglichen, zeigt sich folgendes Bild: Abbildung 5: Distanz-/Preisvergleich Einzelbillett Erwachsene Abbildung 6: Distanz-/Preisvergleich Monatsabonnement Erwachsene Das Tarifniveau im Kombitarif OTV-VVV ist, wie bereits vielfach festgestellt, wesentlich höher als im VVV. Die Grenzüberschreitenden Fahrten sind aus Vorarlberger Sicht sehr teuer. Das maximo-Jahresabo des VVV für alle Zonen (€ 370.-) ist deutlich günstiger als das günstigste Jahresabo des Kombitarifs OTV-VVV für 1 Zone OTV und 1 Zone VVV (€ 660.-), s. nächste Abbildung. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 9
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Abbildung 7: Jahresabonnement Erwachsene OTV – VVV im Vergleich zu VVV intern Mit einer OTV – Zone zusätzlich zum maximo-Jahresabonnement kostet das grenzüber- schreitende OTV-VVV Jahresabo für 1 Zone OTV und alle Zonen VVV € 879.- (+ 138% gegenüber dem maximo!). 3.6 Tarifbestimmungen Anhand der Aspekte «Gültigkeit der Fahrausweise» und «Ermässigungen» zeigt der ausführliche Vergleich in Beilage 1 die Vielfalt der Tarifbestimmungen der im Unter- suchungsperimeter liegenden Binnentarifangebote. Dies hat auch Auswirkungen auf die Tarifbestimmungen der grenzüberschreitenden Lösungen, indem diese den Bestimmungen der jeweils beteiligten Verbunde Rechnung zu tragen versuchen. Trotzdem kommt es zu Inkompatibilitäten, so etwa bei den Altersgrenzen, wo z.B. die Definition der Altersgrenze für Kinder nicht einheitlich geregelt ist oder bei der allgemeinen Ankerkennung von Ermässigungen. Dies erschwert die Übersichtlichkeit für den Kunden. • Anerkennung Ermässigung im Binnentarif Abbildung 8: Ermässigung im Binnentarif • Anerkennung Ermässigung im grenzüberschreitenden Tarif OTV – VVV Abbildung 9: Ermässigung OTV-VVV Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 10
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Andererseits sind etwa die Tarifbestimmungen von LIEmobil und OTV sehr ähnlich ausgestaltet, so dass die beiden Systeme im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Lösung relativ gut kompatibel sind. 3.7 Analyse Grenzgängerstatistik Um die Pendlerbeziehungen der erwerbstätigen Bevölkerung aus Vorarlberg in die Ostschweiz (d.h. in den Perimeter OTV) darzustellen, stand die Pendlermatrix 2018 des BFS zur Verfü- gung. In dieser sind die Anzahl Grenzgänger nach Arbeitsgemeinde in der Schweiz und nach Postleitzahl der Herkunftsgemeinde in Österreich erfasst. Eine Differenzierung der Grenz- gänger nach dem für den Arbeitsweg gewählten Verkehrsmittel liegt dabei nicht vor. Im Hinblick auf die Auswertung der Pendlerstatistik nach Teilgebieten wurde das Gültig- keitsgebiet des Kombitarifs OTV-VVV auf Seite VVV zusätzlich differenziert in die Teilräume Nord, Mitte, Süd und restlicher VVV gemäss folgender Abbildung. Abbildung 10: Differenzierung der Teilgebiete innerhalb des Untersuchungsgebiets Die folgende Tabelle zeigt die gesamten Pendlerströme aus dem Perimeter des VVV in den Perimeter des OTV mit den jeweiligen Teilgebieten des VVV (s. oben) und des OTV (s. oben). Die farbig hervorgehobenen Zahlen entsprechen den Pendlerströmen innerhalb des Unter- suchungsgebiets (ohne Liechtenstein). Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 11
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Region VVV Region OTV Nord Mitte Süd restlicher VVV Gesamt Grossraum St. Gallen 590 391 118 178 1’278 Rheintal/Rorschach 1’412 1’504 537 687 4’140 Werdenberg 172 299 470 368 1’310 Sarganserland 18 26 29 19 90 restlicher OTV 99 87 59 56 301 Gesamt 2’291 2’307 1’213 1’309 7’120 Tabelle 4: Anzahl Pendler aus dem Perimeter VVV in den Perimeter OTV nach den Teilräumen OTV und VVV (Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, Sektion Arbeit und Erwerbsleben AES) Insgesamt pendelten rund 7'100 Personen mit Wohnsitz in Vorarlberg zur Arbeit in die Ostwind-Kantone (Kantone SG, TG, AI, AR, SH, GL). Davon bewegten sich rund ¾ (5'600 Personen) innerhalb des untersuchten Perimeters. Unter der Annahme, dass die Grenzgänger aus dem Teilgebiet Süd des VVV über Liechtenstein und Buchs in die Schweiz pendeln (ohne Kombitarif OTV-VVV)2, kann davon ausgegangen werden, dass der heutige Kombitarif OTV-VVV für über die Hälfte aller Pendler (entspricht allen Personen aus dem VVV Nord und Mitte in die Regionen St.Gallen und Rheintal = 3'897 Personen) zwischen Vorarlberg und der Ostschweiz eine öV-Tariflösung anbietet. Innerhalb des Untersuchungsgebiets sind die Pendlerströme von Vorarlberg in die Schweiz sehr ungleich verteilt, wie die folgende Graphik zeigt: 2 schraffiert dargestellt in Tabelle, weil obwohl im Perimeter Kombitarif, liegt Annahme zu Grunde, dass Weg via Liechtenstein und Buchs gewählt wird. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 12
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Abbildung 11: Die wichtigsten Pendlerströme innerhalb des Untersuchungsgebiets von Vorarlberg in die Schweiz Der Anteil der Pendler zwischen dem grenznahen Vorarlberg (= VVV mit Kombitarif-Angebot) und den Gemeinden der Region Rheintal ist mit 62% mit Abstand am grössten. Es folgen mit etwa gleich hohem Anteil die Ströme in den Grossraum St.Gallen (20%) und in die Region Werdenberg (17%). Nur gerade 1% pendelt in die von der Grenze zu Vorarlberg etwas weiter entfernte Region Sarganserland. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass die gesamte Anzahl Grenzgänger aus der Schweiz nach Vorarlberg im Jahr 2017 lediglich 34 Personen betrug3. Von der Schweiz nach Lichtenstein pendeln rund 11'700 Personen zur Arbeit. Der Kanton St. Gallen macht dabei mit rund 9'300 Personen den grössten Anteil aus. Die meisten Pendler aus dem Kanton St. Gallen wohnen in den Wahlkreisen Werdenberg (ca. 5’250 Personen), Sarganserland (ca. 1'800 Personen) und Rheintal (ca. 1'650 Personen). Die meisten Arbeit- nehmenden sind in Vaduz (ca. 3'800 Personen) beschäftigt, gefolgt von Schaan (ca. 2’800 Personen). In umgekehrter Richtung pendeln nur knapp 2'000 Personen von Lichtenstein in die Schweiz zur Arbeit. Der grösste Teil dieser Personen arbeitet im Kanton St. Gallen (ca. 1’350 Personen), wovon der Wahlkreis Werdenberg (ca. 800 Personen) den grössten Anteil hat. Der Wahlkreis Rheintal hat eine deutlich geringere Bedeutung (ca. 170 Personen). Aus Österreich nach Lichtenstein pendeln rund 8'700 Personen zur Arbeit. Der massgebende Anteil hat dabei der Bezirk Feldkirch (ca. 5'600 Personen) gefolgt vom Bezirk Bludenz (ca. 3 Quelle: Grenzgänger in der Bodenseeregion 2017, Statistikplattform Bodensee; Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen, 2018 Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 13
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal 1'200 Personen). Die häufigsten Zielorte sind Schaan (ca. 1'700 Personen) und Eschen (ca. 1'200 Personen). Aus Lichtenstein nach Vorarlberg pendeln nur ca. 60 Personen.4 3.8 Verkaufszahlen 2018 3.8.1 Ist-Umsatz Auf der Basis der Verkaufszahlen seitens OTV und VVV, wurde eine Analyse der Erträge und des Absatzes (FA=Fahrausweise) vorgenommen. Die Verkaufszahlen seitens VVV waren nicht alle mit sämtlichen Details verfügbar. Umsatz in Umsatz in Fahrausweissorte Kombi Anzahl FA CHF % Abonnemente Erwachsene 103 31’353 7% Abonnemente Ermässigte * 29 7’929 2% Abonnemente unzuteilbar 80 13’519 3% Abonnemente total 212 52’801 12% Einzelfahrausweise/Tageskarten Erwachsene 19’106 179’318 40% Einzelfahrausweise/Tageskarten Ermässigte * 17’670 152’274 34% Einzelfahrausweise/Tageskarten unzuteilbar 6’230 60’414 14% Einzelreiseverkehr total 43’006 392’006 88% Total 43’218 444’807 100% *Ermässigte: inkl. Kinder/Junioren/Senioren Tabelle 5: Erträge und Anzahl Fahrausweise Bei den Abonnementen sind bei den Erwachsenen 11 Jahresabos zu finden, bei den Ermäs- sigten nur 4, der Rest sind Monatsabonnemente. Das Resultat macht deutlich, dass rund 90% des Umsatzes aus dem Verkauf von Fahraus- weisen im Einzelreiseverkehr stammt. Die Auswertung zeigt, dass Gesamterträge im Einzelreiseverkehr erzielt werden und fast nichts aus dem Verkauf von Abos stammt. Zum Vergleich: Im OTV lag der Anteil der Abos am Gesamtumsatz 2018 bei rund 40%, im VVV sogar bei rund 55%.5 Stellt man den geringen Anteil von verkauften Kombi-Abos der Grenzgängerstatistik in Kap. 3.7 gegenüber, ist davon auszugehen, dass beim Kundensegment der Pendler, also im Bereich der Abonnemente, noch ein grosses Potential liegt. 4 Beschäftigungsstatistik 2017 Liechtenstein, Amt für Statistik Fürstentum Liechtenstein 5 Quellen: OTV: Geschäftsstelle OTV; VVV: Geschäftsbericht 2018 Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 14
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Abbildung 12: Umsatzanteile Kombitarif 3.8.2 Auswertung Zonenkombinationen Die Angaben zu den gekauften Zonenkombinationen wurden ebenfalls ausgewertet. Nachfolgend die Aufteilung in Anlehnung an die Pendlerauswertung nach Regionen. Zuerst der Gesamtumsatz OTV – VVV.6 Gesamtumsatz Kombi EB/TK+Abo CHF Region VVV Region OTV ohne Nord Mitte Süd Gesamt Zonenangabe Grossraum St. Gallen 144’629 21’644 9’814 0 176’088 Rheintal 185’576 62’413 7’114 0 255’104 ohne Zonenangabe 0 0 0 13’616 13’616 Gesamt 330’206 84’058 16’928 13’616 444’808 Tabelle 6: Gesamtumsatz OTV-VVV, nicht richtungsgetrennt Nachfolgend der Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz: 6 davon mit Zonenkombination, aber ohne Richtungsangabe Verkauf OTV : CHF 26'936.-; VVV-Verkäufe TK HTA und Monatsabo ohne Zonenangabe CHF 13'616.- Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 15
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Ziel Region VVV Start Region OTV ohne Nord Mitte Süd Gesamt Richtungsangabe Grossraum St. Gallen 21% 3% 1% 0% 25% Rheintal 26% 12% 1% 0% 38% ohne Richtungsangabe 0% 0% 0% 0% 0% Gesamt 47% 15% 2% 0% 63% Tabelle 7: Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz Nun der Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz: Start Region VVV Ziel Region OTV ohne Nord Mitte Süd Gesamt Zonenangabe Grossraum St. Gallen 7% 1% 0% 0% 8% Rheintal 15% 2% 0% 0% 17% ohne Zonenangabe 0% 0% 0% 0% 0% Gesamt 21% 3% 1% 0% 25% Tabelle 8: Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz Die nächsten Tabellen zeigen den minimen Anteil des Abos am Gesamtumsatz. Zunächst mit Start OTV nach VVV: Ziel Region VVV Start Region OTV ohne Nord Mitte Süd Gesamt Richtungsangabe Grossraum St. Gallen 2% 1% 1% 0% 3.4% Rheintal 1% 0% 0% 0% 1.6% ohne Richtungsangabe 0% 0% 0% 0% 0.0% Gesamt 3.4% 0.9% 0.8% 0.0% 5.0% Tabelle 9: Anteil der Abos mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz Nun der Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz: Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 16
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Start Region VVV Ziel Region OTV ohne Nord Mitte Süd Gesamt Zonenangabe Grossraum St. Gallen 3% 0% 0% 0% 3.4% Rheintal 0% 0% 0% 0% 0.4% ohne Zonenangabe 0% 0% 0% 3% 3.0% Gesamt 2.8% 0.7% 0.3% 3.0% 6.9% Tabelle 10: Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz Der Einzelreiseverkehr aus dem Grossraum St. Gallen und Rheintal Richtung VVV – Nord ist für rund die Hälfte des Umsatzes verantwortlich, der gesamte Einzelreiseverkehr aus diesen Gebieten Richtung VVV für fast 2/3 des Umsatzes. 3.9 Zugang und Vertrieb Es sind Abklärungen zu den Bezugsmöglichkeiten für den Kunden erfolgt. Es soll kurz aufgezeigt werden, mit welchem Vertriebssystem die Kunden ein grenzüberschreitendes öV- Ticket OTV-VVV beziehen können oder auch nicht und was es allenfalls dabei zu beachten gilt. Dieses Wissen über die konkreten Bezugsmöglichkeiten ist bei den Verbünden vorhanden und darum wurden die Vertreter von OTV und VVV dazu befragt. In Beilage 3 sind die Ant- worten im Detail ersichtlich. Ein grenzüberschreitender Fahrausweis kann auf beiden Seiten an den üblichen (Schalter-) Verkaufsstellen der Verbunde persönlich bezogen werden, innerhalb des Perimeters des Kombi-Tarifs. Auch am Schalter der SBB oder ÖBB und den Schweizer Poststellen mit einem PRISMA Verkaufsgerät oder bei drei Tabaktrafiken auf Seite VVV. Die Einzelfahrausweise können in beiden Verbünden auch im Bus oder an stationären Automaten bezogen werden, im OTV auch die Monatsabos. Über einen Webshop (Desktop), z.B. sbb.ch, ist der Bezug nicht möglich. Auch die SBB App ermöglicht keinen Bezug der grenzübergreifenden Tickets. Der Verkauf über NOVA ist zurzeit nicht möglich, weil die Kombitickets noch nicht auf NOVA migriert wurden. Die Migration wird, falls NOVA dann dazu bereit ist, im Jahre 2020 erfolgen. Erst dann ist der Verkauf über Webshops und Apps, welche auf die NOVA-Daten zurückgreifen, möglich. Über die OSTWIND Ticket-App sind die Kombitickets seit 20. Juni 2019 ebenfalls erhältlich. Bei den Check-in / Check-out Applikationen ist nur die Verwendung von Fairtiq möglich. Es werden aber weiterhin keine Kombitickets verkauft bzw. verrechnet. Bei einer Fahrt von CH nach A wird dem Kunden für die CH-Strecke ein OTV-Ticket und für die A-Strecke ein VVV- Ticket verrechnet. Dazu muss der Kunde das Tarifgebiet beim Grenzübertritt noch manuell umschalten. 3.10 Schwierigkeiten für Optimierung Bei der Gestaltung des jetzigen Produktes stand das Rheintal im Vordergrund, wichtige Zentren wie St. Gallen sollten aber grenzüberschreitend erreichbar sein. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 17
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Die festgestellten Tarifunterschiede, bedingt durch die einzelnen Binnentarife, sind Bestandteil der Schweizer Grenzregionen und lassen sich nur mit Rabattierungen wirklich einschränken. Bereits im Binnentarif ist es schwierig, für Abonnenten und Einzelreisekunden ein ausgewogenes Tarifschema zu bilden. Grenzüberschreitend, mit zwei sehr unterschiedlichen Tarifniveaus wird es nicht einfacher, eine einheitliche und attraktive Lösung zu finden. In diesem Untersuchungsperimeter ist auch der Einbezug von Liechtenstein zu beachten, welches für Transitfahrten der Pendler aus Vorarlberg genutzt wird. Bei der Entwicklung des Produktes musste der Distribution ein wesentliches Gewicht beigemessen werden, da sie einschränkend wirkte. In Zukunft, auf der Schweizer Seite mit der NOVA Plattform, gilt die ursprüngliche technische Einschränkung mit max. 9 Zonen je Verbund nicht mehr. Es können Tickets für max. 21 Zonen aufgedruckt werden. Es stellt sich die Frage, inwiefern besteht der Wunsch oder der Druck, für eine neue gesamtheitliche Lösung oder reicht es aus, die jetzigen Lösungen, innerhalb der begrenzten Möglichkeiten zu verbessern, ev. nur für einzelne Segmente wie das Abo. Jede Anpassung ist auch mit finanziellen Aufwendungen (Einführungskosten, veränderte Einnahmen, etc.) ver- bunden, die getragen werden müssen. Diese finanziellen Fragen sollen aber die Ausarbeitung von Lösungsansätzen zu diesem Zeitpunkt noch nicht verhindern. 3.11 Umsetzung von Tarifmassnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr LIEmobil-OTV-VVV Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Liechtenstein und Österreich bzw. Liechtenstein und der Schweiz werden noch in diesem Jahr verschiedene Tarifmassnahmen umgesetzt bzw. befinden sich in der Diskussion. Die nachfolgenden Angaben dazu erhielten wir von der Geschäftsführung LIEmobil. Folgende Massnahmen werden noch in diesem Jahr realisiert: • Erweiterung Gültigkeit Fairtiq im gesamten Rheintal − Die Tarife LIEmobil-VVV werden in naher Zukunft auch über Fairtiq erhältlich sein. • Ausweitung Kombitarif LIEmobil-VVV bis Buchs SG und Sargans − Bisher sind zwei Tarife nötig für Fahrten in grenzüberschreitende LIEmobil-Linien zwischen CH (Buchs SG, Sevelen, Sargans) und A: LIEmobil-Tarif und Kombitarif LIEmobil-VVV. Neu wird der Kombitarif LIEmobil-VVV auf das ganze LIEmobil- Liniennetz ausgeweitet. − Umsetzung: Die Integration erfolgt in den Tarifbestimmungen 6/2019 • Einführung Anstossregelung OTV-LIEmobil − Bisher besteht keine Anstossregelung zwischen dem OTV und LIEmobil, sondern eine ausgeweitete Gültigkeit des OTV bis nach Liechtenstein → im Abobereich bezahlen Kunden doppelten Grundpreis und Zonen z.T. zweimal. Neu wird eine Anstossregelung in den OTV-Tarifbestimmungen eingefügt. Damit kann ein LIEmobil-Ticket zur grenzüberschreitenden Fahrt benützt werden, wenn es einen fahrplanmässigen Halt innerhalb einer OTV-Zone gibt. So müssen keine Zonen mehr doppelt gekauft werden. − Umsetzung: Vom OTV beschlossen und ab 12/2019 umgesetzt Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 18
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal • Vereinheitlichung Tarif-Nebenbedingungen zwischen OTV und LIEmobil − Im grenzüberschreitenden Verkehr sind unterschiedliche Tarif-Nebenbedingungen schwierig handelbar. Deshalb wird eine Angleichung von Nebenbedingungen durch LIEmobil an schweizerische Bestimmungen geprüft. − Umsetzung: Zwischen OTV und LIEmobil beseht bereits eine weitgehende Anpassung (Anpassung LIEmobil per 12/2019 an T600) Folgende Massnahmen sollten gemäss Geschäftsstelle LIEMobil weitergedacht und evtl. zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden: • Ausweitung OTV-VVV-Kombitarif auch für Transitfahrten durch Liechtenstein − Es gibt keinen durchgehenden Tarif für weitere (stark nachgefragte) Relationen zwischen CH und A (z.B. Gams-Feldkirch). Eine Lösung wäre die Ausweitung des Kombitarifs OTV-VVV. • LIEmobil-Einzelfahrten und Tageskarten grenzüberschreitend bis Feldkirch − Der LIEmobil-Tarif gilt grenzüberschreitend nach Buchs u. Sargans; LIEmobil-Tarif grenzüberschreitend nach Feldkirch gilt jedoch nur für Abos, nicht für EB und TK; für EB und TK ist Kombitarif LIEmobil-VVV nötig. Eine Lösung wäre, den Kombitarif LIEmobil-VVV anzupassen, damit der LIEmobil-Tarif und der Kombitarif LIEmobil-VVV einander entsprechen. Der LIEmobil-Tarif gälte dann im gesamten LIEmobil-Liniennetz. − Umsetzung: Wurde analysiert; nur für einzelne Tarife umsetzbar; Ggf. wird wichtigster Tarif angepasst per 12/2019. • LIEmobil-Abos grenzüberschreitend bis Feldkirch − Es besteht die Idee, die Zone Feldkirch zu einer Überlappungszone VVV-VLM zu machen. − Umsetzung: Zurzeit noch unbestimmt. 4 Weitere grenzüberschreitende Tarif-Lösungen In diesem Kapitel sollen weitere grenzüberschreitende Anwendungsfälle von Landesgrenzen überschreitenden Tarifen dargestellt werden. Aktuell sind uns ausserhalb des Untersu- chungsperimeters folgende Anwendungsfälle von grenzüberschreitenden Tariflösungen in der Schweiz bekannt: 1. TNW mit Verbundlösung nach Deutschland (RVL) 2. TNW mit Verbundlösung nach Frankreich (Distribus – SNCF) 3. Unireso Verbundlösung mit Frankreich (GLCT) 4. A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV) 5. Ostwind mit Verbundlösung nach Deutschland (VHB) 6. Arcobaleno mit Verbundlösung nach Italien (Trenord) Ziel ist es, eine grobe Übersicht über die Preisbildung sowie das vorhandene Sortiment zu erhalten, wobei die Lösungen ausserhalb des OTV im Vordergrund der Übersicht stehen. Weiter sollen relevante Elemente (Altersgrenzen, Ermässigungen, etc.) der Tarifbestim- mungen erwähnt werden. Auch sollen die wichtigsten Unterschiede zum Kombitarif OTV-VVV erwähnt werden. Abgerundet werden soll dieses Kapitel mit einer kurzen Darstellung weiterer Lösungen im europäischen Raum. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 19
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal 4.1 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Deutschland (RVL) Der Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) kooperiert seit 1995 mit dem Tarifverbund Nord- westschweiz (TNW) im Rahmen gemeinsamer, grenzüberschreitend gültiger Fahrausweise. Einen Überblick über die entsprechenden Angebote vermittelt die Beilage 4. Den Fahrgästen im grenzüberschreitenden ÖPNV zwischen dem TNW und Deutschland steht heute eine grosse Palette von Fahrausweisen zur Verfügung, ausgehend von Einzelbilletten (triregio-Einzelticket, Gruppenticket, MFK) über Tageskarten (TicketTriRegio/-mini) bis hin zu Monats- oder Jahresabonnementen (RegioCardPlus/light). Erwachsene oder Kinder mit U-Abo oder GA haben zudem die Möglichkeit, je nach Fahrtziel ein Anschlussbillett TNW – RVL für 1, 2 oder 3 RVL-Zonen zu kaufen. Umgekehrt können Erwachsene und Kinder mit einer RVL Verbundzeitkarte (sog. RegioCard) mit grenznahen RVL-Zonen einen Anschlussfahrschein RVL – TNW für die TNW-Zone 10 (Basel) oder 40 (Rheinfelden) lösen. Zu erwähnen gilt, dass das U-Abo zwischen der Landesgrenze und Weil am Rhein, Bahnhof / Zentrum auf der Tramlinie 8 gültig ist sowie zwischen der Landesgrenze und Saint-Louis Bahnhof auf der Linie 3 (beides gilt nicht für das Generalabonnement (GA). Die Tarifbestimmungen zwischen den beiden Verbünden TNW und RVL sind teilweise har- monisiert worden. Beispiele dafür sind die gemeinsame Altersgrenze für Jugendliche bis und mit 24 Jahre bei den Abonnementen, die Mitnahme von Hunden zum ermässigten Preis, die gegenseitige Anerkennung der Schwerbehinderten-Ausweise sowie die Mitnahmeregelung für Kinder beim Ticket triregio. Unterschiede bestehen jedoch z.T. noch beim Sortiment und der Gültigkeit. So sind etwa die RegioCard Plus und die RegioCard Plus light für ein Jahr nur in der Schweiz erhältlich. Zudem ist der Geltungsbereich der RegioCard Plus light auf Schweizer Seite auf den ganzen TNW beschränkt (keine Teilgebiete TNW möglich). Bei den Einzelfahrausweisen bestehen unterschiedliche Kinderaltersgrenzen für Fahrten aus dem TNW in den RVL (von 6 bis und mit 15 Jahren, d.h. bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag) und für Fahrten aus dem RVL in den TNW (von 6 bis und mit 14 Jahren, d.h. bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag). Zudem sind Ermässigungsausweise (U-Abo, Halbtax-Abo, BahnCard, usw.) nur in Ausnahme- fällen grenzüberschreitend gültig. Die Preise für die erste Tarifstufe (Einzelbillette: je 1 Zone TNW und RVL; Abonnemente: ganzer TNW und RVL-Zonen 1,2,3,8) können folgender Tabelle entnommen werden: Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 20
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal TNW-RVL Fahrausweis Geltungsbereich CHF € EB Erw. 1 Zone TNW, 1 Zone RVL 4.40 3.80 EB Erm. 1 Zone TNW, 1 Zone RVL 3.60 3.10 EB Kind 1 Zone TNW, 1 Zone RVL 2.80 2.40 Monatsabo Erw. Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8 102 92 Monatsabo Jun. Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8 80 72 Jahresabo Erw. Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8 1’020 - Jahresabo Jun. Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8 800 - Die Preisbildung erfolgt anhand eines Anstosstarifs, bei dem die Zonen der beiden Verbunde addiert werden, wobei der Grundpreis nur einmal berechnet wird. Auf den so ermittelten Preis wird ein Rabatt von 10% gewährt. Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind: • Kein Senioren-Abo, dafür MFK und Gruppenbillette im Sortiment • Halbtaxabo nur bei den Einzelbilletten gültig, nicht jedoch für die Tageskarte 4.2 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Frankreich (Distribus – SNCF) Grundsätzlich ist beim Verkehr zwischen dem TNW und Frankreich zu differenzieren zwischen gemeinsamen Angeboten im Bereich von Abonnementen (Distripass, Abo Presto combiné) bzw. Tageskarten (Ticket triregio) und der gegenseitigen Anerkennung von Fahraus- weisen im Einzelbillett-Bereich (Einzelbillette, MFK). Analog dem Verkehr TNW – RVL besteht sowohl im Bereich von Abonnementen und Tages- karten als auch bei den Einzelfahrausweisen ein breites Angebot an grenzüberschreitenden Angeboten. Da jedoch dem TNW auf französischer Seite kein vergleichbarer Tarifverbund gegenüber- steht, was Grösse und Integration der Verkehrsmittel betrifft, sind das Sortiment und die Preise für die Kunden etwas unübersichtlich. So gibt es je nach Fahrtziel (Agglomeration Saint-Louis oder ausserhalb) einen Distribus- oder einen SNCF-Tarif. Dazu kommt, dass mit dem Streckentarif «tarif inflexe» im Verkehr zwischen Basel und St.Louis ein zusätzlicher, streckenbezogener Tarif existiert, welcher die Übersichtlichkeit des Angebots ebenfalls einschränkt. Die Preisbildung erfolgt durch Auf- summieren beider bestehender Tarife (TNW+Distribus oder SNCF-Tarif). Die Preise für Distribus (Einzelbillette: TNW Zone 10, Saint-Louis Agglomeration (SLA); Abonnemente: ganzer TNW, SLA) können folgender Tabelle entnommen werden: Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 21
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind: • Basel liegt als Stadt/Agglomeration direkt an der Grenz zu Deutschland und Frankreich • Im TNW gilt ein 1 Zonen-Tarif im Abo-Bereich. • Kein Anstossprinzip • Nicht nur gemeinsame Produkte (Abonnemente, Tageskarten), sondern auch gemeinsame Anerkennung von Fahrausweisen (Einzelbillette) • Bei Einzelbilletten Hin- und Rückfahrt mit unterschiedlichen Preisen aufgrund des unterschiedlichen Preisniveaus; Problem des doppelten Grundpreises bei Retourfahrten • Nur zwei Länder im Einzugsgebiet 4.2.1 TicketTriRegio Das TicketTriRegio ist eine Tageskarte für 24 Stunden, gültig im Dreiland Nordwestschweiz (Region Basel) - Landkreis Lörrach - Saint-Louis Agglomération (Distribus) und TER (SNCF) bis Mulhouse (nicht gültig im TGV). Mit dem TicketTriRegio können folgende Gebiete befahren werden: • Deutschland: ganzer Landkreis Lörrach, RVL-Gebiet (Bahn/Bus) • Schweiz: Nordwestschweiz, ganzes TNW-Gebiet • Frankreich: SNCF-Strecke Basel SBB–Mulhouse sowie Distribus (Saint-Louis Agglomération) Das TicketTriRegio mini ist in einem kleineren Perimeter gültig. 4.3 Verbundlösung zwischen unireso und Frankreich (GLCT) Seit 2004 gibt es im Tarifverbund unireso im Verkehr mit Frankreich gemeinsame grenzüber- schreitende „unireso régional“-Fahrausweise. Es handelt es sich dabei ausschliesslich um gemeinsame Fahrausweise (Billette, TK; Abos) mit einem gemeinsamen Tarif, d.h. eine gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen, wie sie zwischen dem TNW und Frankreich besteht, gibt es im grenzüberschreitenden Verbund unireso nicht. Das gemeinsame Angebot und der Zonenplan sind im Detail in Beilage 4 ersichtlich. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 22
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Es bestehen sowohl im Abonnements- als auch im Einzelreiseverkehr gemeinsame grenzüberschreitende Angebote mit gemeinsamem Sortiment und gemeinsamer zeitlicher und örtlicher Gültigkeit. Es gibt jedoch, analog dem TNW, keine spezifischen Angebote (d.h. Rabatte) für Besitzer von Ermässigungsausweisen (z.B. Halbtax, Gleis 7, usw.) eine weiter- gehende Regelung ist in Diskussion. Verschiedene Aspekte werden in den gemeinsamen Tarifbestimmungen definiert. Namentlich einheitlich geregelt sind v.a. die Altersgrenzen. Hingegen sind andere Punkte (z.B. Transport von Tieren) in den Tarifbestimmungen nicht explizit erwähnt bzw. beziehen sich nur auf das schweizerische Hoheitsgebiet. Die Tarifbildung unireso ist in zwei Tarife unterteilt: – der Tarif unireso Genf gilt nur für die Zone 10 – der Tarif unireso régional wird für Kombinationen der französischen (oder waadtländischen) Zonen mit der Zone 10 angewendet. Die Zone 10 zählt dabei doppelt. – Es gibt Kurzstreckenbillette, die erlauben, die Grenze zu einem günstigen Preis zu überqueren bis zu einer bestimmten Haltestelle, aber ohne die ganz Zone 10 befahren zu können. Fahrausweis Geltungsbereich unireso CHF EB Erw. 3 Zonen 4.10 EB Erm. 3 Zonen 2.90 EB Kind Monatsabo Erw. 3 Zonen 97.00 Monatsabo Jun. 3 Zonen 69.00 Jahresabo Erw. 3 Zonen 970.00 Jahresabo Jun. 3 Zonen 690.00 Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind: • Genf liegt als Stadt/Agglomeration direkt an der Grenz zu Frankreich. In Genf gilt ein 1 Zonen-Tarif. • Keine Anstosspreislösung, sondern ein gesonderter regionaler Tarif vom Tarif unireso • Nur zwei Länder im Einzugsgebiet Mit der Einführung von CEVA per Dezember 2019, der direkten Bahnverbindung Genf Cornavin - Annemasse, soll Richtung Frankreich eine Strecken-Zonenlösung eingeführt werden, wobei weiterhin ein reines Streckenabo erhältlich sein soll. Die aktuellen genauen Preisvorstellungen liegen uns noch nicht vor. Es gab auch die Idee, einen Zuschlag zur Preisbildung für die Grenzüberfahrt zu verlangen. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 23
Teilbericht I Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal Abbildung 13: Strecken-Zonen-Angebot Grundsätzlich sollen die folgenden Zonen separat oder in Kombination mit Streckenfahrausweisen im Rahmen der ZSZ-Fahrausweise (Kombinierte Fahrausweise) erworben werden können: • Annecy • Annemasse (unireso zone 82) • Bellegarde • Cluses-Magland • La Roche-sur-Foron • Thonon-Evian • unireso zone 10 (tout Genève) • unireso zone 81 (Veigy) • unireso zone 84 (Saint-Julien-en-Genevois / Archamps) • unireso zone 85 (Pougny / Challex) • unireso zone 86 (Thoiry / Sergy / St-Genis-Pouilly) • unireso zone 87 (Ferney-Voltaire / Gex) Die waadtländischen Zonen 21,22, 90 (s. Beilage 4) des Tarifverbundes Mobilis sollen zukünftig nicht mehr überlappt werden. 4.4 A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV) Zwischen dem TV A-Welle und dem Waldshuter Tarifverbund (WTV) besteht ein Ge- meinschaftstarif zum HochRhein Ticket, einem grenzüberschreitenden Abo. Es werden die folgenden Sorten angeboten: • Monatskarte für Erwachsene • Monatskarte für Junioren • Jahreskarte für Erwachsene • Jahreskarte für Junioren Der Anwendungs- /Geltungsbereich ist in die Angebote MINI; MIDI, MAX aufgeteilt, welche verschiedenen Zonenkombinationen auf Schweizer und deutscher Seite entsprechen. Es gelten einheitliche Tarifbestimmungen bezüglich: • Altersgrenzen • Beförderung von Hunden Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 26. Juli 2019 | Bericht Tarifanalyse Rheintal_20190726.docx Seite 24
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