Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
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           Teilbericht I

           Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
           Bericht
           26. Juli 2019
           Bericht-Nr. 2061.083.02-02

           Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe
           Hochstrasse 100 | Postfach | CH-4018 Basel | T +41 58 595 77 77 | www.rapp.ch
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Änderungsnachweis

Version                     Datum                       Status/Änderung/Bemerkung   Name
01                          05. Juni 2019               Entwurf                     SF/lü/SL
02                          26. Juli 2019               Bericht                     SF/lü/SL

Projektleitung und Sachbearbeitung

Name                                     E-Mail                          Telefon
Flavio Schneider                         flavio.schneider@rapp.ch        058 595 79 13
Ina Lützelschwab                         ina.luetzelschwab@rapp.ch       058 595 78 26
Sebastian Lagger                         sebastian.lagger@rapp.ch        058 595 79 11
Helen Conradin                           helen.conradin@rapp.ch          058 595 78 95
Raffael Fischer                          raffael.fischer@rapp.ch         058 595 78 51

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Inhaltsverzeichnis

1    Ausgangslage                                                                  1

2    Ziele und Vorgehen                                                            1

3    Ist-Analyse                                                                  2
     3.1 Perimeterabgrenzung/Einzugsgebiet                                        2
     3.2 Grenzüberschreitendes öV-Angebot                                         3
     3.3 Darstellung Tarifsysteme mit Fahrausweisarten                            4
     3.4 Aufbau Tarife OTV-VVV                                                    6
     3.5 Darstellung der Tarifunterschiede                                        8
          3.5.1 Distanzvergleiche                                                 9
     3.6 Tarifbestimmungen                                                       10
     3.7 Analyse Grenzgängerstatistik                                            11
     3.8 Verkaufszahlen 2018                                                     14
          3.8.1 Ist-Umsatz                                                       14
          3.8.2 Auswertung Zonenkombinationen                                    15
     3.9 Zugang und Vertrieb                                                     17
     3.10 Schwierigkeiten für Optimierung                                        17
     3.11 Umsetzung von Tarifmassnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr
          LIEmobil-OTV-VVV                                                       18

4    Weitere grenzüberschreitende Tarif-Lösungen                                 19
     4.1 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Deutschland (RVL)                  20
     4.2 Verbundlösungen zwischen dem TNW und Frankreich (Distribus – SNCF)      21
         4.2.1 TicketTriRegio                                                    22
     4.3 Verbundlösung zwischen unireso und Frankreich (GLCT)                    22
     4.4 A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV)                             24
     4.5 Ostwind mit Verbundlösung nach Deutschland (VHB)                        25
     4.6 Arcobaleno mit Verbundlösung nach Italien (Trenord)                     27
     4.7 Internationale Lösungen im europäischen Raum                            27

5    Lösungsansätze                                                              28
     5.1 Auslegeordnung Varianten                                                28
         5.1.1 Variante Status Quo Kombiangebot OTV-VVV                          30
         5.1.2 Variante 0_A (Anpassung Rabattierung)                             31
         5.1.3 Variante 0_B (Virtueller Kombitarif)                              32
         5.1.4 Variante 1_A (Erweiterung Perimeter, Anpassung Rabattierung)      33
         5.1.5 Variante 1_B (Erweiterung Perimeter, Virtueller Kombi-Tarif)      35
         5.1.6 Variante 2 (Grosszonen, Tarif grenzenlos)                         36
         5.1.7 Variante 3 (kleiner Grenzverkehr OTV)                             38
         5.1.8 Variante 4 (kleiner Grenzverkehr VVV)                             39
         5.1.9 Variante 5 (Modul-Abo; Strecke Zone)                              41
         5.1.10 Variante 6 (kleiner Grenzverkehr VVV, Modul-Abo Zonen)           42

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zonensystem und Tarifstufen der Binnentarife OTV, VVV und LIEmobil (Quelle:
           Tarifbestimmungen der Verbunde) ................................................................. 5
Tabelle 2: Zonensystem und Tarifstufen der grenzüberschreitenden Tarife OTV-VVV, VVV-
           LIEmobil, OTV-VLM und Bodensee Ticket (Quelle: Tarifbestimmungen der
           Verbunde) ................................................................................................... 5
Tabelle 3: Fahrausweisangebot im VVV, OTV, VLM, OTV-VVV, VVV-VLM und beim Bodensee-
           Ticket im Vergleich ....................................................................................... 6
Tabelle 4: Anzahl Pendler aus dem Perimeter VVV in den Perimeter OTV nach den Teilräumen
           OTV und VVV (Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, Sektion Arbeit und
           Erwerbsleben AES) ..................................................................................... 12
Tabelle 5: Erträge und Anzahl Fahrausweise ................................................................. 14
Tabelle 6: Gesamtumsatz OTV-VVV, nicht richtungsgetrennt .......................................... 15
Tabelle 7: Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz .......................... 16
Tabelle 8: Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz .......................... 16
Tabelle 9: Anteil der Abos mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz ............................. 16
Tabelle 10: Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz ........................... 17
Tabelle 11 : Übersicht Varianten ................................................................................. 29

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet ................................................................................ 2
Abbildung 2: Prinzip Anstosspreis .................................................................................. 6
Abbildung 3: Zonengrösse im OTV                                  Abbildung 4: Zonengrösse im VVV ........ 9
Abbildung 5: Distanz-/Preisvergleich Einzelbillett Erwachsene ........................................... 9
Abbildung 6: Distanz-/Preisvergleich Monatsabonnement Erwachsene ................................ 9
Abbildung 7: Jahresabonnement Erwachsene OTV – VVV im Vergleich zu VVV intern ......... 10
Abbildung 8: Ermässigung im Binnentarif ..................................................................... 10
Abbildung 9: Ermässigung OTV-VVV ............................................................................ 10
Abbildung 10: Differenzierung der Teilgebiete innerhalb des Untersuchungsgebiets ........... 11
Abbildung 11: Die wichtigsten Pendlerströme innerhalb des Untersuchungsgebiets von
              Vorarlberg in die Schweiz ....................................................................... 13
Abbildung 12: Umsatzanteile Kombitarif ....................................................................... 15
Abbildung 13: Strecken-Zonen-Angebot ....................................................................... 24
Abbildung 14: Grenzsituation ...................................................................................... 30
Abbildung 15: Zonenplan Kombiangebot OTV-VVV ........................................................ 31
Abbildung 16: Zonenplan Kombiangebot OTV-VVV mit Erweiterung Perimeter................... 34
Abbildung 17: Zonenplan Variante 2, Grosszonen .......................................................... 37
Abbildung 18: Zonenplan Variante 3, kleiner Grenzverkehr OTV ...................................... 38
Abbildung 19: Zonenplan Variante 4, kleiner Grenzverkehr VVV ...................................... 40
Abbildung 20: Kombinationsmöglichkeiten Modul-Abo nach T 657 ................................... 41
Abbildung 21: Zonenplan Variante 5, Modul-Abo Zonen im OTV ...................................... 42
Abbildung 22: Zonenplan Variante 6, kleiner Grenzverkehr VVV und Modul-Abo Zonen im
              OTV ..................................................................................................... 43

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Beilagenverzeichnis
•   Beilage 1: Ist-Vergleich der Angebote
•   Beilage 2: Tarife für die Tarifstufe 2 Zonen im Vergleich
•   Beilage 3: Antworten OTV u. VVV Bezugsmöglichkeiten
•   Beilage 4: Ergänzungen, Tabellen zu grenzüberschreitenden Angeboten TNW-RVL,
               uniréso regional, A-Welle/WTV

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

1         Ausgangslage

Zwischen dem Tarifverbund Ostwind (OTV) und dem Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV)
besteht seit dem 01.01.2014 ein „Kombitarif“, welcher grenzüberschreitende Fahrten im
grenznahen Gebiet mit einem Verbundfahrausweis ermöglicht.

Die Nachfrage nach Abonnementen als öV-Tarifangebot für den grenzüberschreitenden
Pendlerverkehr OTV-VVV ist gering. Als Grund dafür wird das stark unterschiedliche Tarif-
niveau in der Schweiz und in Vorarlberg vermutet.

Anders stellt sich die Situation der grenzüberschreitenden öV-Tarife zwischen der Schweiz
und Liechtenstein dar. Die Zonen des Verkehrsbetriebs LIEmobil (VLM) sind Bestandteil des
OTV-Tarifsystems. Jedoch werden im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Liechtenstein
und den Haltestellen Sargans Bahnhof, Buchs Bahnhof, Trübbach Post und Sevelen
Fahrausweise des VLM akzeptiert. Die Pendlerströme bewegen sich hauptsächlich aus der
Schweiz in Richtung Liechtenstein.

Anlässlich einer Sitzung vom 06. März 2019 wurden die Grundbedürfnisse der Beteiligten,
insbesondere der Regionen St. Galler Rheintal und Sarganserland – Werdenberg abgeholt.

In einem separaten Auftrag soll auf Basis des Kombi-Tarifs ein neues Produkt mit dem
Arbeitstitel «Jobticket grenzenlos», ein grenzüberschreitendes Abo für die Grenzgänger,
entwickelt werden. Diese Arbeiten sollen auf Basis von Grenzgängerstatistiken oder Firmen-
angaben mögliche Potentiale aufzeigen. Die Arbeiten dazu haben aber noch nicht richtig
begonnen.

Die tarifarische Situation ist im grenzüberschreitenden Verkehr im Rheintal für den Kunden
unübersichtlich aufgrund der diversen Angebote und unterschiedlichen Regelungen. Die
Situation mit drei beteiligten Ländern und Verbünden sowie den verschiedenen Verkehrs-
unternehmen in den Ländern ist keine einfache Ausgangslage für ein attraktives Angebot
sowie eine Herausforderung für mögliche Optimierungen.

Hinzu kommen die erwähnten deutlichen Preisunterschiede im ÖV zwischen der Schweiz und
Österreich.

2         Ziele und Vorgehen

Im Kern dieses Auftrages liegt die Erarbeitung einer Ist-Analyse der heutigen Tarifsituation in
der Region mitsamt den grenzüberschreitenden Angeboten. Dabei soll auch eine Übersicht
der anderen grenzüberschreitenden Lösungen erstellt werden. Es werden zudem Lösungs-
ansätze generiert, welche die tarifarische Situation für den öV-Kunden im grenzüber-
schreitenden Verkehr optimieren könnten und die in der Diskussion beurteilt werden sollen.

Für die Ist-Analyse sowie die Erarbeitung von Lösungsansätzen wurde die erhaltenen
Grenzgänger Statistiken des Schweizerischen Bundesamtes für Statistik1 ausgewertet. Es
sollen die Potentiale der heutigen Lösung sowie die der möglichen zukünftigen Ansätze soweit
möglich aufgezeigt werden.

1
  Zum einen die Grenzgänger aus Österreich, nach Wohn- und Arbeitsgemeinde. Zum anderen die Grenzgänger aus
Liechtenstein, nach Arbeitsgemeinde.

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Die Ist-Analyse bestätige, dass die Lösungsansätze auf einer sehr groben Darstellungsstufe
entwickelt werden müssen. Die Ansätze zeigen mögliche Richtungen einer Weiterentwicklung
auf. Die Situation ist komplex und es gibt viele Beteiligte, welche die Richtung einer
Weiterentwicklung mitbestimmen. Der Fächer an Weiterentwicklungen wurde bewusst sehr
offengehalten. Mit der Sitzung vom 12. Juni 2019 soll auch ergründet werden, in welche
Richtung eine Weiterentwicklung aus Sicht der Beteiligten grundsätzlich denkbar wäre.

Wie die Erfahrung zeigt, dürften einige Ansätze als sehr interessant eingestuft werden, aber
ev. nicht weiter betrachtet werden, da sie zu stark vom heutigen System abweichen oder
verbundinterne, länderspezifische (tarifarische) oder technische Hindernisse bestehen.

Sollte einer der präsentierten Ideen von den Beteiligten als prüfenswert eingestuft werden,
müssten die angedachten Lösungsansätze sicher noch weiter vertieft werden zusammen mit
den betroffenen Verbünden.

3         Ist-Analyse

3.1       Perimeterabgrenzung/Einzugsgebiet

Einen Überblick über das Untersuchungsgebiet anhand der Tarifverbund-Zonenpläne der drei
beteiligten Länder vermittelt die folgende Abbildung.

Abbildung 1: Untersuchungsgebiet

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Auf Schweizer Seite umfasst der Untersuchungsperimeter den Grossraum St.Gallen gemäss
der Abgrenzung in Abb. 1, sowie die Regionen Sarganserland, Werdenberg und St. Galler
Rheintal, ergänzt um die am Bodensee liegenden Gemeinden Tübach, Goldach, Rorschach,
Rorschacherberg, Thal und Rheineck (Rheintal/Rorschach in Abb. 1).

Zur Region St. Galler Rheintal gehören die folgenden Gemeinden:

•     Altstätten
•     Au
•     Balgach
•     Berneck
•     Diepoldsau
•     Eichberg
•     Marbach
•     Oberriet
•     Rebstein
•     Rüthi
•     St. Margrethen
•     Widnau

In der Region Sarganserland-Werdenberg sind die folgenden Gemeinden vertreten:

•     Sennwald
•     Gams
•     Grabs
•     Buchs
•     Sevelen
•     Wartau
•     Sargans
•     Vilters-Wangs
•     Bad Ragaz
•     Pfäfers
•     Mels
•     Flums
•     Walenstadt
•     Quarten

Auf Österreichischer Seite umfasst das Untersuchungsgebiet den grenznahen Raum des
Bundeslands Vorarlberg entlang der Grenze zum Kanton St.Gallen und zu Liechtenstein
(Korridor Lindau-Bregenz-Dornbirn-Feldkirch, «Vorarlberg grenznah» in Abb.1).

Für Liechtenstein wird das gesamte Hoheitsgebiet in die Untersuchung mit einbezogen.

3.2       Grenzüberschreitendes öV-Angebot

Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Österreich besteht aus den folgenden
Linien:

•     Linie 303 (Heerbrugg-Hohenems): 54 Kurse pro Richtung (15-min-Takt)
•     Linie 351 (Heerbrugg-Dornbirn): 15 Kurse pro Richtung (60-min-Takt)
•     Zuglinie St. Margrethen-Bregenz

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Liechtenstein besteht aus den folgenden
Linien (Aufzählung von Norden nach Süden):

•     Linie   411 (Sennwald-Bendern): 19 Kurse pro Richtung (60-min-Takt)
•     Linie   12 (Buchs-Schaan): 64 Kurse pro Richtung (15-min-Takt)
•     Linie   24 (Sevelen Büeli-Städtle): 14 Kurse pro Richtung (Morgen, Mittag, Abend)
•     Linie   12E (Sargans-Vaduz: 64 Kurse pro Richtung (15-min-Takt versetzt)

Das grenzüberschreitende öV-Angebot Schweiz-Liechtenstein- Österreich besteht aus
folgenden Linien:

•     Linie 11 (Sargans-Bendern-Feldkirch) 32/33 Kurse (durchgehende CH-FL-A) pro Richtung
      (30-min-Takt)
•     Linie 13 (Trübbach-Schaanwald-Feldkirch): 11 Kurse pro Richtung (nur Morgen- und
      Abendspitze grenzüberschreitend)
•     S-Bahn (Buchs-Schaan-Feldkirch)

Das grenzüberschreitende öV-Angebot Liechtenstein- Österreich besteht aus folgenden
Linien:

•     Linie 14 (Schaan-Feldkirch): 29 Kurse pro Richtung (30-min-Takt)
•     Linie 36E (Triesen/Städtle-Gisingen): 4 Kurse Bendern-Gisingen / 6 Kurse Gisingen-
      Bendern
•     Linie 70 (Schaan-Klaus): 7 von Kurse Klaus, 9 Kurse nach Klaus

3.3       Darstellung Tarifsysteme mit Fahrausweisarten

Innerhalb des oben erwähnten Untersuchungsperimeters gibt es die folgenden
länderspezifischen öV-Binnentarifangebote:

•     Schweiz: Tarifverbund Ostwind (OTV)
•     Österreich: Tarifverbund Vorarlberg (VVV)
•     Liechtenstein: Verkehrsbetrieb LIEmobil (VLM)

Darüber hinaus stehen den öV-Kunden die folgenden grenzüberschreitenden Tarifangebote
zur Verfügung:

•     Schweiz-Österreich: Kombitarif OTV-VVV
•     Österreich-Liechtenstein: Kombitarif VVV-LIEmobil
•     Schweiz-Liechtenstein: Tarifkooperation OTV - LIEmobil

Zusätzlich gibt es für einen Teil des Untersuchungsgebiets das Bodensee-Ticket. Es handelt
sich dabei um ein grenzüberschreitendes, touristisches Produkt in Form einer Tages- oder
einer 3-Tages-Karte, mit welcher der öV in der trinationalen Bodenseeregion benutzt werden
kann. Dieses Angebot ist auf der Schweizer Seite des Rheintals jedoch nur zwischen
St.Margrethen und Heerbrugg gültig. Auch Liechtenstein gehört nicht zum Perimeter des
Bodensee-Ticket.

Die folgenden beiden Tabellen geben einen kurzen Überblick über den grundlegenden Aufbau
des Zonensystems und der Tarifstufen der oben erwähnten Angebote. Eine ausführliche
Tabelle zum Vergleich der Angebote befindet sich in der Beilage 1.

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal
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                                             Tarifsystem            Zonensystem            Zonensystem                   Zonensystem

              Einzelreiseverkehr
                                             1. Tarifstufe          1 Zone                 1 Zone                        1 Zone
                                             maximale Anzahl
                                             Tarifstufen (alle      ab 13                  ab 14                         ab 5
                                             Zonen)

                                             alle Zonen
                                                                    ab 13                  maximo                        ab 5
                                             Tageskarte

                                             1. Tarifstufe          1 Zone                 1 Zone                        1 Zone
                                             alle Zonen ab -
              Abonnementsverkehr

                                                                                           8 Zonen                       alle Zonen
                                             Woche
                                             alle Zonen ab -
                                                                    13 Zonen               8 Zonen                       alle Zonen
                                             Monat

                                                                                                                         erhältlich für
                                                                                                                         Gemeindegebiet; 2
                                             maximale Anzahl                               bis 3 Zonen einzeln
                                                                    ab 13 Zonen alle                                     Zonen, Landesabo
                                             Tarifstufen                                   (Domino), dann als
                                                                    Zonen OTV                                            (Lichtenstein) oder
                                             Jahreskarte                                   alle Zonen (maximo)
                                                                                                                         gesamtes LIEmobil-
                                                                                                                         Liniennetz (alle Zonen)

Tabelle 1: Zonensystem und Tarifstufen der Binnentarife OTV, VVV und LIEmobil (Quelle: Tarifbestimmungen
           der Verbunde)

                                                                     OTV-VVV            VVV – LIE-mobil           OTV-VLM          Bodensee-ticket

                                                                Zonensystem mit                                                   Zonensystem mit 3
                                                                42 Zonen          Zonensystem, alle                               Zonen in Region
                                            Tarifsystem
                                                                OTV 19 Zonen; VVV Zonen VVV und VLM                               Bodensee mit CH. A
                                                                23 Zonen                                                          und D
                                            1. Tarifstufe       1 OTV + 1 VVV       1 VVV +1 VLM              1Zone               1 Zone
    Abonnementsverkehr Einzelreiseverkehr

                                            maximale Anzahl
                                            Tarifstufen (alle                                                 ab 13
                                            Zonen)

                                            alle Zonen
                                                                                                              ab 13               alle 3 Zonen
                                            Tageskarte

                                            1. Tarifstufe                                                     1 Zone
                                            alle Zonen ab -
                                                                Preis OTV + Preis   Preis VVV + Preis
                                            Woche
                                                                VVV                 LIEmobil
                                            alle Zonen ab -
                                                                                                              13 Zonen
                                            Monat
                                                                                    VVV maximo + LIEmobil
                                            maximale Anzahl                         alle Zonen
                                                                                                              ab 13 Zonen alle
                                            Tarifstufen
                                                                                                              Zonen OTV
                                            Jahreskarte                             VVV maximo + LIEmobil
                                                                                    Grenzregion (307+301)

Tabelle 2: Zonensystem und Tarifstufen der grenzüberschreitenden Tarife OTV-VVV, VVV-LIEmobil, OTV-VLM
           und Bodensee Ticket (Quelle: Tarifbestimmungen der Verbunde)

Grundsätzlich handelt es sich bei allen betrachteten Tarifangeboten um Zonensysteme, bei
denen das Verbundgebiet jeweils in Verbundzonen eingeteilt ist. Die Preise werden dabei
über die Anzahl der vom Kunden gewählten Zonen festgelegt je Verbund (Tarifbildung durch
Anstosspreise, s. Kap. 3.4).

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über das Fahrausweisangebot der einzelnen
Verbundangebote.

Tabelle 3: Fahrausweisangebot im VVV, OTV, VLM, OTV-VVV, VVV-VLM und beim Bodensee-Ticket im Vergleich

Dabei weisen die Binnenverbunde ein relativ ähnliches Sortiment auf, während die beiden
grenzüberschreitenden Angebote OTV-VVV und VVV-VLM ein kleineres Sortiment aufweisen
(keine MFK, Multi-TK, und Gruppenbillette). Das in der Tabelle nicht dargestellte Angebot
OTV-VLM entspricht dem Angebot OTV.

Einen Spezialfall stellt das Bodenseeticket dar, welches sich als reine Tageskarte für den
trinationalen Bodenseeraum an ein touristisches Publikum richtet.

Bei den Angeboten der grenzüberschreitenden Angebote handelt es sich in erster Linie um
gemeinsame Angebote der beiden beteiligten Verbunde. Die beiden Verbunde VVV-VLM und
OTV-VLM kennen jedoch auch die gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen. So gelten
beispielsweise für grenzüberschreitende Fahrten auf Linien der LIEmobil auch deren
Fahrausweise.

3.4       Aufbau Tarife OTV-VVV

Die Tarifbildung basiert auf dem Prinzip der Anstosspreise. Die Tarife werden durch Addition
der gelösten Zonen VVV und OTV gebildet, der Kunde bezahlt somit die Zonen, die er gemäss
jeweiligem Verbundtarif (s. Abbildung 2) benützt. Dies hat zur Folge, dass, je nach Verteilung
der Fahrt auf die beiden Verbünde, für die gleiche Anzahl Zonen unterschiedliche Tarife
gelten.

Abbildung 2: Prinzip Anstosspreis

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Bei diesem Ansatz wird der Grundpreis doppelt berechnet, deshalb kommen bei der
Tarifbildung Rabatte zur Anwendung.

Folgende Rabatte gelten:

•   Einzelbillette (EB) und Tageskarte (TK):
    – 1 Zone OTV / VVV = 20%
    – 2 Zonen OTV / VVV = 5%
•   Abonnemente
    – 1 Zone OTV / VVV = 10%
    – 2 Zonen OTV / VVV kein Rabatt

Dies hat, als Beispiel zur Veranschaulichung, die folgenden Vergünstigungen für den Tarif EB
Erwachsene und Monatsabonnemente Erwachsene zur Folge:

•   Tarif EB Erwachsene in CHF

→ Preisvergünstigung EB Erwachsene aufgrund Rabattierung

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

•     Tarif Monatsabonnemente Erwachsene in CHF

→ Preisvergünstigung Monatsabonnement Erwachsene aufgrund Rabattierung

3.5       Darstellung der Tarifunterschiede

Eine Gegenüberstellung der grenzüberschreitenden Angebote OTV-VVV mit den übrigen im
Untersuchungsperimeter vorkommenden Tarifen für Tarifstufe 2 Zonen (1 Zone OTV/1 Zone
VVV) zeigt, dass letztere mit wenigen Ausnahmen zwischen 1.4% und 68.2% günstiger sind.

In der Beilage 2 sind die Tarife für die Tarifstufe 2 Zonen als Ergänzung aufgeführt.

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

3.5.1     Distanzvergleiche

Die durchschnittliche Zonengrösse von OTV und VVV bewegt sich in einer ähnlichen
Grössenordnung (4 bis 5 km).

Abbildung 3: Zonengrösse im OTV                               Abbildung 4: Zonengrösse im VVV

Die Zonen des VLM sind im Vergleich grösser (Beispiel: Balzers – Ruggell, ca. 22 km, 3
Zonen. Im Durchschnitt beträgt die Distanz pro Zone ca. 7.3 km).

Werden die Preise ähnlicher Distanzen verglichen, zeigt sich folgendes Bild:

Abbildung 5: Distanz-/Preisvergleich Einzelbillett Erwachsene

Abbildung 6: Distanz-/Preisvergleich Monatsabonnement Erwachsene

Das Tarifniveau im Kombitarif OTV-VVV ist, wie bereits vielfach festgestellt, wesentlich höher
als im VVV. Die Grenzüberschreitenden Fahrten sind aus Vorarlberger Sicht sehr teuer.

Das maximo-Jahresabo des VVV für alle Zonen (€ 370.-) ist deutlich günstiger als das
günstigste Jahresabo des Kombitarifs OTV-VVV für 1 Zone OTV und 1 Zone VVV (€ 660.-), s.
nächste Abbildung.

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Abbildung 7: Jahresabonnement Erwachsene OTV – VVV im Vergleich zu VVV intern

Mit einer OTV – Zone zusätzlich zum maximo-Jahresabonnement kostet das grenzüber-
schreitende OTV-VVV Jahresabo für 1 Zone OTV und alle Zonen VVV € 879.- (+ 138%
gegenüber dem maximo!).

3.6       Tarifbestimmungen

Anhand der Aspekte «Gültigkeit der Fahrausweise» und «Ermässigungen» zeigt der
ausführliche Vergleich in Beilage 1 die Vielfalt der Tarifbestimmungen der im Unter-
suchungsperimeter liegenden Binnentarifangebote.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Tarifbestimmungen der grenzüberschreitenden
Lösungen, indem diese den Bestimmungen der jeweils beteiligten Verbunde Rechnung zu
tragen versuchen.

Trotzdem kommt es zu Inkompatibilitäten, so etwa bei den Altersgrenzen, wo z.B. die
Definition der Altersgrenze für Kinder nicht einheitlich geregelt ist oder bei der allgemeinen
Ankerkennung von Ermässigungen. Dies erschwert die Übersichtlichkeit für den Kunden.

•     Anerkennung Ermässigung im Binnentarif

      Abbildung 8: Ermässigung im Binnentarif

•     Anerkennung Ermässigung im grenzüberschreitenden Tarif OTV – VVV

      Abbildung 9: Ermässigung OTV-VVV

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Andererseits sind etwa die Tarifbestimmungen von LIEmobil und OTV sehr ähnlich
ausgestaltet, so dass die beiden Systeme im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Lösung
relativ gut kompatibel sind.

3.7       Analyse Grenzgängerstatistik

Um die Pendlerbeziehungen der erwerbstätigen Bevölkerung aus Vorarlberg in die Ostschweiz
(d.h. in den Perimeter OTV) darzustellen, stand die Pendlermatrix 2018 des BFS zur Verfü-
gung. In dieser sind die Anzahl Grenzgänger nach Arbeitsgemeinde in der Schweiz und nach
Postleitzahl der Herkunftsgemeinde in Österreich erfasst. Eine Differenzierung der Grenz-
gänger nach dem für den Arbeitsweg gewählten Verkehrsmittel liegt dabei nicht vor.

Im Hinblick auf die Auswertung der Pendlerstatistik nach Teilgebieten wurde das Gültig-
keitsgebiet des Kombitarifs OTV-VVV auf Seite VVV zusätzlich differenziert in die Teilräume
Nord, Mitte, Süd und restlicher VVV gemäss folgender Abbildung.

Abbildung 10: Differenzierung der Teilgebiete innerhalb des Untersuchungsgebiets

Die folgende Tabelle zeigt die gesamten Pendlerströme aus dem Perimeter des VVV in den
Perimeter des OTV mit den jeweiligen Teilgebieten des VVV (s. oben) und des OTV (s. oben).
Die farbig hervorgehobenen Zahlen entsprechen den Pendlerströmen innerhalb des Unter-
suchungsgebiets (ohne Liechtenstein).

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

                                                               Region VVV
         Region OTV
                                             Nord             Mitte         Süd     restlicher VVV        Gesamt

Grossraum St. Gallen                         590               391          118                178                 1’278

Rheintal/Rorschach                        1’412               1’504         537                687                 4’140

Werdenberg                                   172               299          470                368                 1’310

Sarganserland                                 18                26           29                  19                   90

restlicher OTV                                99                87           59                  56                 301

Gesamt                                   2’291            2’307          1’213              1’309                  7’120

Tabelle 4: Anzahl Pendler aus dem Perimeter VVV in den Perimeter OTV nach den Teilräumen OTV und VVV
(Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, Sektion Arbeit und Erwerbsleben AES)

Insgesamt pendelten rund 7'100 Personen mit Wohnsitz in Vorarlberg zur Arbeit in die
Ostwind-Kantone (Kantone SG, TG, AI, AR, SH, GL). Davon bewegten sich rund ¾ (5'600
Personen) innerhalb des untersuchten Perimeters.

Unter der Annahme, dass die Grenzgänger aus dem Teilgebiet Süd des VVV über
Liechtenstein und Buchs in die Schweiz pendeln (ohne Kombitarif OTV-VVV)2, kann davon
ausgegangen werden, dass der heutige Kombitarif OTV-VVV für über die Hälfte aller Pendler
(entspricht allen Personen aus dem VVV Nord und Mitte in die Regionen St.Gallen und
Rheintal = 3'897 Personen) zwischen Vorarlberg und der Ostschweiz eine öV-Tariflösung
anbietet.

Innerhalb des Untersuchungsgebiets sind die Pendlerströme von Vorarlberg in die Schweiz
sehr ungleich verteilt, wie die folgende Graphik zeigt:

2
  schraffiert dargestellt in Tabelle, weil obwohl im Perimeter Kombitarif, liegt Annahme zu Grunde, dass Weg via
Liechtenstein und Buchs gewählt wird.

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Abbildung 11: Die wichtigsten Pendlerströme innerhalb des Untersuchungsgebiets von Vorarlberg in die Schweiz

Der Anteil der Pendler zwischen dem grenznahen Vorarlberg (= VVV mit Kombitarif-Angebot)
und den Gemeinden der Region Rheintal ist mit 62% mit Abstand am grössten. Es folgen mit
etwa gleich hohem Anteil die Ströme in den Grossraum St.Gallen (20%) und in die Region
Werdenberg (17%). Nur gerade 1% pendelt in die von der Grenze zu Vorarlberg etwas weiter
entfernte Region Sarganserland.

Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass die gesamte Anzahl Grenzgänger aus der
Schweiz nach Vorarlberg im Jahr 2017 lediglich 34 Personen betrug3.

Von der Schweiz nach Lichtenstein pendeln rund 11'700 Personen zur Arbeit. Der Kanton St.
Gallen macht dabei mit rund 9'300 Personen den grössten Anteil aus. Die meisten Pendler
aus dem Kanton St. Gallen wohnen in den Wahlkreisen Werdenberg (ca. 5’250 Personen),
Sarganserland (ca. 1'800 Personen) und Rheintal (ca. 1'650 Personen). Die meisten Arbeit-
nehmenden sind in Vaduz (ca. 3'800 Personen) beschäftigt, gefolgt von Schaan (ca. 2’800
Personen).

In umgekehrter Richtung pendeln nur knapp 2'000 Personen von Lichtenstein in die Schweiz
zur Arbeit. Der grösste Teil dieser Personen arbeitet im Kanton St. Gallen (ca. 1’350
Personen), wovon der Wahlkreis Werdenberg (ca. 800 Personen) den grössten Anteil hat. Der
Wahlkreis Rheintal hat eine deutlich geringere Bedeutung (ca. 170 Personen).

Aus Österreich nach Lichtenstein pendeln rund 8'700 Personen zur Arbeit. Der massgebende
Anteil hat dabei der Bezirk Feldkirch (ca. 5'600 Personen) gefolgt vom Bezirk Bludenz (ca.

3
 Quelle: Grenzgänger in der Bodenseeregion 2017, Statistikplattform Bodensee; Fachstelle für Statistik Kanton
St.Gallen, 2018

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

1'200 Personen). Die häufigsten Zielorte sind Schaan (ca. 1'700 Personen) und Eschen (ca.
1'200 Personen).

Aus Lichtenstein nach Vorarlberg pendeln nur ca. 60 Personen.4

3.8         Verkaufszahlen 2018

3.8.1       Ist-Umsatz

Auf der Basis der Verkaufszahlen seitens OTV und VVV, wurde eine Analyse der Erträge und
des Absatzes (FA=Fahrausweise) vorgenommen. Die Verkaufszahlen seitens VVV waren nicht
alle mit sämtlichen Details verfügbar.
                                                                                     Umsatz in         Umsatz in
Fahrausweissorte Kombi                                            Anzahl FA            CHF               %

Abonnemente Erwachsene                                                      103               31’353          7%
Abonnemente Ermässigte *                                                     29                7’929          2%
Abonnemente unzuteilbar                                                      80               13’519          3%

Abonnemente total                                                          212               52’801          12%

Einzelfahrausweise/Tageskarten Erwachsene                               19’106               179’318         40%
Einzelfahrausweise/Tageskarten Ermässigte *                             17’670               152’274         34%
Einzelfahrausweise/Tageskarten unzuteilbar                               6’230                60’414         14%

Einzelreiseverkehr total                                              43’006            392’006              88%

Total                                                                 43’218            444’807             100%

*Ermässigte: inkl. Kinder/Junioren/Senioren

Tabelle 5: Erträge und Anzahl Fahrausweise

Bei den Abonnementen sind bei den Erwachsenen 11 Jahresabos zu finden, bei den Ermäs-
sigten nur 4, der Rest sind Monatsabonnemente.

Das Resultat macht deutlich, dass rund 90% des Umsatzes aus dem Verkauf von Fahraus-
weisen im Einzelreiseverkehr stammt. Die Auswertung zeigt, dass Gesamterträge im
Einzelreiseverkehr erzielt werden und fast nichts aus dem Verkauf von Abos stammt. Zum
Vergleich: Im OTV lag der Anteil der Abos am Gesamtumsatz 2018 bei rund 40%, im VVV
sogar bei rund 55%.5

Stellt man den geringen Anteil von verkauften Kombi-Abos der Grenzgängerstatistik in Kap.
3.7 gegenüber, ist davon auszugehen, dass beim Kundensegment der Pendler, also im
Bereich der Abonnemente, noch ein grosses Potential liegt.

4
    Beschäftigungsstatistik 2017 Liechtenstein, Amt für Statistik Fürstentum Liechtenstein
5
    Quellen: OTV: Geschäftsstelle OTV; VVV: Geschäftsbericht 2018

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Abbildung 12: Umsatzanteile Kombitarif

3.8.2      Auswertung Zonenkombinationen

Die Angaben zu den gekauften Zonenkombinationen wurden ebenfalls ausgewertet.
Nachfolgend die Aufteilung in Anlehnung an die Pendlerauswertung nach Regionen.

Zuerst der Gesamtumsatz OTV – VVV.6

Gesamtumsatz Kombi EB/TK+Abo                                                                           CHF
                                                                    Region VVV
               Region OTV
                                                                                                ohne
                                                       Nord         Mitte         Süd                   Gesamt
                                                                                         Zonenangabe

Grossraum St. Gallen                               144’629        21’644         9’814             0     176’088

Rheintal                                           185’576        62’413         7’114             0     255’104

ohne Zonenangabe                                              0        0            0         13’616         13’616

Gesamt                                           330’206          84’058    16’928           13’616      444’808

Tabelle 6: Gesamtumsatz OTV-VVV, nicht richtungsgetrennt

Nachfolgend der Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz:

6
 davon mit Zonenkombination, aber ohne Richtungsangabe Verkauf OTV : CHF 26'936.-; VVV-Verkäufe TK HTA und
Monatsabo ohne Zonenangabe CHF 13'616.-

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

                                                              Ziel Region VVV
            Start Region OTV
                                                                                             ohne
                                                     Nord     Mitte        Süd                      Gesamt
                                                                                  Richtungsangabe

Grossraum St. Gallen                                 21%        3%         1%                 0%       25%

Rheintal                                             26%       12%         1%                 0%       38%

ohne Richtungsangabe                                   0%       0%         0%                 0%         0%

Gesamt                                               47%      15%          2%                 0%       63%

Tabelle 7: Anteil von EB/TK mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz

Nun der Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz:

                                                              Start Region VVV
             Ziel Region OTV
                                                                                             ohne
                                                       Nord     Mitte           Süd                 Gesamt
                                                                                      Zonenangabe

Grossraum St. Gallen                                    7%       1%             0%            0%         8%

Rheintal                                               15%       2%             0%            0%       17%

ohne Zonenangabe                                        0%       0%             0%            0%         0%

Gesamt                                                21%        3%             1%           0%        25%

Tabelle 8: Anteil von EB/TK mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz

Die nächsten Tabellen zeigen den minimen Anteil des Abos am Gesamtumsatz. Zunächst mit
Start OTV nach VVV:

                                                              Ziel Region VVV
            Start Region OTV
                                                                                             ohne
                                                     Nord     Mitte        Süd                      Gesamt
                                                                                  Richtungsangabe

Grossraum St. Gallen                                   2%       1%         1%                 0%       3.4%

Rheintal                                               1%       0%         0%                 0%       1.6%

ohne Richtungsangabe                                   0%       0%         0%                 0%       0.0%

Gesamt                                              3.4%      0.9%       0.8%               0.0%       5.0%

Tabelle 9: Anteil der Abos mit Start OTV nach VVV am Gesamtumsatz

Nun der Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz:

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

                                                              Start Region VVV
             Ziel Region OTV
                                                                                          ohne
                                                       Nord     Mitte        Süd                 Gesamt
                                                                                   Zonenangabe

Grossraum St. Gallen                                    3%       0%          0%            0%       3.4%

Rheintal                                                0%       0%          0%            0%       0.4%

ohne Zonenangabe                                        0%       0%          0%            3%       3.0%

Gesamt                                               2.8%      0.7%        0.3%          3.0%       6.9%

Tabelle 10: Anteil der Abos mit Start VVV nach OTV am Gesamtumsatz

Der Einzelreiseverkehr aus dem Grossraum St. Gallen und Rheintal Richtung VVV – Nord ist
für rund die Hälfte des Umsatzes verantwortlich, der gesamte Einzelreiseverkehr aus diesen
Gebieten Richtung VVV für fast 2/3 des Umsatzes.

3.9        Zugang und Vertrieb

Es sind Abklärungen zu den Bezugsmöglichkeiten für den Kunden erfolgt. Es soll kurz
aufgezeigt werden, mit welchem Vertriebssystem die Kunden ein grenzüberschreitendes öV-
Ticket OTV-VVV beziehen können oder auch nicht und was es allenfalls dabei zu beachten
gilt. Dieses Wissen über die konkreten Bezugsmöglichkeiten ist bei den Verbünden vorhanden
und darum wurden die Vertreter von OTV und VVV dazu befragt. In Beilage 3 sind die Ant-
worten im Detail ersichtlich.

Ein grenzüberschreitender Fahrausweis kann auf beiden Seiten an den üblichen (Schalter-)
Verkaufsstellen der Verbunde persönlich bezogen werden, innerhalb des Perimeters des
Kombi-Tarifs. Auch am Schalter der SBB oder ÖBB und den Schweizer Poststellen mit einem
PRISMA Verkaufsgerät oder bei drei Tabaktrafiken auf Seite VVV. Die Einzelfahrausweise
können in beiden Verbünden auch im Bus oder an stationären Automaten bezogen werden,
im OTV auch die Monatsabos.

Über einen Webshop (Desktop), z.B. sbb.ch, ist der Bezug nicht möglich. Auch die SBB App
ermöglicht keinen Bezug der grenzübergreifenden Tickets. Der Verkauf über NOVA ist zurzeit
nicht möglich, weil die Kombitickets noch nicht auf NOVA migriert wurden. Die Migration
wird, falls NOVA dann dazu bereit ist, im Jahre 2020 erfolgen. Erst dann ist der Verkauf über
Webshops und Apps, welche auf die NOVA-Daten zurückgreifen, möglich. Über die OSTWIND
Ticket-App sind die Kombitickets seit 20. Juni 2019 ebenfalls erhältlich.

Bei den Check-in / Check-out Applikationen ist nur die Verwendung von Fairtiq möglich. Es
werden aber weiterhin keine Kombitickets verkauft bzw. verrechnet. Bei einer Fahrt von CH
nach A wird dem Kunden für die CH-Strecke ein OTV-Ticket und für die A-Strecke ein VVV-
Ticket verrechnet. Dazu muss der Kunde das Tarifgebiet beim Grenzübertritt noch manuell
umschalten.

3.10       Schwierigkeiten für Optimierung

Bei der Gestaltung des jetzigen Produktes stand das Rheintal im Vordergrund, wichtige
Zentren wie St. Gallen sollten aber grenzüberschreitend erreichbar sein.

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Die festgestellten Tarifunterschiede, bedingt durch die einzelnen Binnentarife, sind
Bestandteil der Schweizer Grenzregionen und lassen sich nur mit Rabattierungen wirklich
einschränken.

Bereits im Binnentarif ist es schwierig, für Abonnenten und Einzelreisekunden ein
ausgewogenes Tarifschema zu bilden. Grenzüberschreitend, mit zwei sehr unterschiedlichen
Tarifniveaus wird es nicht einfacher, eine einheitliche und attraktive Lösung zu finden.

In diesem Untersuchungsperimeter ist auch der Einbezug von Liechtenstein zu beachten,
welches für Transitfahrten der Pendler aus Vorarlberg genutzt wird.

Bei der Entwicklung des Produktes musste der Distribution ein wesentliches Gewicht
beigemessen werden, da sie einschränkend wirkte. In Zukunft, auf der Schweizer Seite mit
der NOVA Plattform, gilt die ursprüngliche technische Einschränkung mit max. 9 Zonen je
Verbund nicht mehr. Es können Tickets für max. 21 Zonen aufgedruckt werden.

Es stellt sich die Frage, inwiefern besteht der Wunsch oder der Druck, für eine neue
gesamtheitliche Lösung oder reicht es aus, die jetzigen Lösungen, innerhalb der begrenzten
Möglichkeiten zu verbessern, ev. nur für einzelne Segmente wie das Abo. Jede Anpassung ist
auch mit finanziellen Aufwendungen (Einführungskosten, veränderte Einnahmen, etc.) ver-
bunden, die getragen werden müssen. Diese finanziellen Fragen sollen aber die Ausarbeitung
von Lösungsansätzen zu diesem Zeitpunkt noch nicht verhindern.

3.11      Umsetzung von Tarifmassnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr
          LIEmobil-OTV-VVV

Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Liechtenstein und Österreich bzw. Liechtenstein
und der Schweiz werden noch in diesem Jahr verschiedene Tarifmassnahmen umgesetzt bzw.
befinden sich in der Diskussion. Die nachfolgenden Angaben dazu erhielten wir von der
Geschäftsführung LIEmobil.

Folgende Massnahmen werden noch in diesem Jahr realisiert:

•   Erweiterung Gültigkeit Fairtiq im gesamten Rheintal
    − Die Tarife LIEmobil-VVV werden in naher Zukunft auch über Fairtiq erhältlich sein.
•   Ausweitung Kombitarif LIEmobil-VVV bis Buchs SG und Sargans
    − Bisher sind zwei Tarife nötig für Fahrten in grenzüberschreitende LIEmobil-Linien
      zwischen CH (Buchs SG, Sevelen, Sargans) und A: LIEmobil-Tarif und Kombitarif
      LIEmobil-VVV. Neu wird der Kombitarif LIEmobil-VVV auf das ganze LIEmobil-
      Liniennetz ausgeweitet.
    − Umsetzung: Die Integration erfolgt in den Tarifbestimmungen 6/2019
•   Einführung Anstossregelung OTV-LIEmobil
    − Bisher besteht keine Anstossregelung zwischen dem OTV und LIEmobil, sondern eine
      ausgeweitete Gültigkeit des OTV bis nach Liechtenstein → im Abobereich bezahlen
      Kunden doppelten Grundpreis und Zonen z.T. zweimal. Neu wird eine Anstossregelung
      in den OTV-Tarifbestimmungen eingefügt. Damit kann ein LIEmobil-Ticket zur
      grenzüberschreitenden Fahrt benützt werden, wenn es einen fahrplanmässigen Halt
      innerhalb einer OTV-Zone gibt. So müssen keine Zonen mehr doppelt gekauft werden.
    − Umsetzung: Vom OTV beschlossen und ab 12/2019 umgesetzt

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

•   Vereinheitlichung Tarif-Nebenbedingungen zwischen OTV und LIEmobil
    − Im grenzüberschreitenden Verkehr sind unterschiedliche Tarif-Nebenbedingungen
      schwierig handelbar. Deshalb wird eine Angleichung von Nebenbedingungen durch
      LIEmobil an schweizerische Bestimmungen geprüft.
    − Umsetzung: Zwischen OTV und LIEmobil beseht bereits eine weitgehende Anpassung
      (Anpassung LIEmobil per 12/2019 an T600)

Folgende Massnahmen sollten gemäss Geschäftsstelle LIEMobil weitergedacht und evtl. zu
einem späteren Zeitpunkt angegangen werden:

•   Ausweitung OTV-VVV-Kombitarif auch für Transitfahrten durch Liechtenstein
    − Es gibt keinen durchgehenden Tarif für weitere (stark nachgefragte) Relationen
      zwischen CH und A (z.B. Gams-Feldkirch). Eine Lösung wäre die Ausweitung des
      Kombitarifs OTV-VVV.
•   LIEmobil-Einzelfahrten und Tageskarten grenzüberschreitend bis Feldkirch
    − Der LIEmobil-Tarif gilt grenzüberschreitend nach Buchs u. Sargans; LIEmobil-Tarif
      grenzüberschreitend nach Feldkirch gilt jedoch nur für Abos, nicht für EB und TK; für
      EB und TK ist Kombitarif LIEmobil-VVV nötig. Eine Lösung wäre, den Kombitarif
      LIEmobil-VVV anzupassen, damit der LIEmobil-Tarif und der Kombitarif LIEmobil-VVV
      einander entsprechen. Der LIEmobil-Tarif gälte dann im gesamten LIEmobil-Liniennetz.
    − Umsetzung: Wurde analysiert; nur für einzelne Tarife umsetzbar; Ggf. wird wichtigster
      Tarif angepasst per 12/2019.
•   LIEmobil-Abos grenzüberschreitend bis Feldkirch
    − Es besteht die Idee, die Zone Feldkirch zu einer Überlappungszone VVV-VLM zu
      machen.
    − Umsetzung: Zurzeit noch unbestimmt.

4         Weitere grenzüberschreitende Tarif-Lösungen

In diesem Kapitel sollen weitere grenzüberschreitende Anwendungsfälle von Landesgrenzen
überschreitenden Tarifen dargestellt werden. Aktuell sind uns ausserhalb des Untersu-
chungsperimeters folgende Anwendungsfälle von grenzüberschreitenden Tariflösungen in der
Schweiz bekannt:

1. TNW mit Verbundlösung nach Deutschland (RVL)

2. TNW mit Verbundlösung nach Frankreich (Distribus – SNCF)

3. Unireso Verbundlösung mit Frankreich (GLCT)

4. A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV)

5. Ostwind mit Verbundlösung nach Deutschland (VHB)

6. Arcobaleno mit Verbundlösung nach Italien (Trenord)

Ziel ist es, eine grobe Übersicht über die Preisbildung sowie das vorhandene Sortiment zu
erhalten, wobei die Lösungen ausserhalb des OTV im Vordergrund der Übersicht stehen.
Weiter sollen relevante Elemente (Altersgrenzen, Ermässigungen, etc.) der Tarifbestim-
mungen erwähnt werden. Auch sollen die wichtigsten Unterschiede zum Kombitarif OTV-VVV
erwähnt werden.

Abgerundet werden soll dieses Kapitel mit einer kurzen Darstellung weiterer Lösungen im
europäischen Raum.

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

4.1       Verbundlösungen zwischen dem TNW und Deutschland (RVL)

Der Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) kooperiert seit 1995 mit dem Tarifverbund Nord-
westschweiz (TNW) im Rahmen gemeinsamer, grenzüberschreitend gültiger Fahrausweise.

Einen Überblick über die entsprechenden Angebote vermittelt die Beilage 4.

Den Fahrgästen im grenzüberschreitenden ÖPNV zwischen dem TNW und Deutschland steht
heute eine grosse Palette von Fahrausweisen zur Verfügung, ausgehend von Einzelbilletten
(triregio-Einzelticket, Gruppenticket, MFK) über Tageskarten (TicketTriRegio/-mini) bis hin zu
Monats- oder Jahresabonnementen (RegioCardPlus/light).

Erwachsene oder Kinder mit U-Abo oder GA haben zudem die Möglichkeit, je nach Fahrtziel
ein Anschlussbillett TNW – RVL für 1, 2 oder 3 RVL-Zonen zu kaufen.

Umgekehrt können Erwachsene und Kinder mit einer RVL Verbundzeitkarte (sog. RegioCard)
mit grenznahen RVL-Zonen einen Anschlussfahrschein RVL – TNW für die TNW-Zone 10
(Basel) oder 40 (Rheinfelden) lösen.

Zu erwähnen gilt, dass das U-Abo zwischen der Landesgrenze und Weil am Rhein, Bahnhof /
Zentrum auf der Tramlinie 8 gültig ist sowie zwischen der Landesgrenze und Saint-Louis
Bahnhof auf der Linie 3 (beides gilt nicht für das Generalabonnement (GA).

Die Tarifbestimmungen zwischen den beiden Verbünden TNW und RVL sind teilweise har-
monisiert worden. Beispiele dafür sind die gemeinsame Altersgrenze für Jugendliche bis und
mit 24 Jahre bei den Abonnementen, die Mitnahme von Hunden zum ermässigten Preis, die
gegenseitige Anerkennung der Schwerbehinderten-Ausweise sowie die Mitnahmeregelung für
Kinder beim Ticket triregio.

Unterschiede bestehen jedoch z.T. noch beim Sortiment und der Gültigkeit. So sind etwa die
RegioCard Plus und die RegioCard Plus light für ein Jahr nur in der Schweiz erhältlich. Zudem
ist der Geltungsbereich der RegioCard Plus light auf Schweizer Seite auf den ganzen TNW
beschränkt (keine Teilgebiete TNW möglich).

Bei den Einzelfahrausweisen bestehen unterschiedliche Kinderaltersgrenzen für Fahrten aus
dem TNW in den RVL (von 6 bis und mit 15 Jahren, d.h. bis zum Tag vor dem 16.
Geburtstag) und für Fahrten aus dem RVL in den TNW (von 6 bis und mit 14 Jahren, d.h. bis
zum Tag vor dem 15. Geburtstag).

Zudem sind Ermässigungsausweise (U-Abo, Halbtax-Abo, BahnCard, usw.) nur in Ausnahme-
fällen grenzüberschreitend gültig.

Die Preise für die erste Tarifstufe (Einzelbillette: je 1 Zone TNW und RVL; Abonnemente:
ganzer TNW und RVL-Zonen 1,2,3,8) können folgender Tabelle entnommen werden:

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

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Fahrausweis                Geltungsbereich                      CHF           €
EB Erw.                    1 Zone TNW, 1 Zone RVL               4.40        3.80
EB Erm.                    1 Zone TNW, 1 Zone RVL               3.60        3.10
EB Kind                    1 Zone TNW, 1 Zone RVL               2.80        2.40
Monatsabo Erw.             Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8         102         92
Monatsabo Jun.             Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8         80          72
Jahresabo Erw.             Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8        1’020         -
Jahresabo Jun.             Ganzer TNW, RVL-Zonen 1,2,3,8         800          -

Die Preisbildung erfolgt anhand eines Anstosstarifs, bei dem die Zonen der beiden
Verbunde addiert werden, wobei der Grundpreis nur einmal berechnet wird. Auf den so
ermittelten Preis wird ein Rabatt von 10% gewährt.

Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

•     Kein Senioren-Abo, dafür MFK und Gruppenbillette im Sortiment
•     Halbtaxabo nur bei den Einzelbilletten gültig, nicht jedoch für die Tageskarte

4.2       Verbundlösungen zwischen dem TNW und Frankreich (Distribus – SNCF)

Grundsätzlich ist beim Verkehr zwischen dem TNW und Frankreich zu differenzieren zwischen
gemeinsamen Angeboten im Bereich von Abonnementen (Distripass, Abo Presto combiné)
bzw. Tageskarten (Ticket triregio) und der gegenseitigen Anerkennung von Fahraus-
weisen im Einzelbillett-Bereich (Einzelbillette, MFK).

Analog dem Verkehr TNW – RVL besteht sowohl im Bereich von Abonnementen und Tages-
karten als auch bei den Einzelfahrausweisen ein breites Angebot an grenzüberschreitenden
Angeboten.

Da jedoch dem TNW auf französischer Seite kein vergleichbarer Tarifverbund gegenüber-
steht, was Grösse und Integration der Verkehrsmittel betrifft, sind das Sortiment und die
Preise für die Kunden etwas unübersichtlich.

So gibt es je nach Fahrtziel (Agglomeration Saint-Louis oder ausserhalb) einen Distribus-
oder einen SNCF-Tarif. Dazu kommt, dass mit dem Streckentarif «tarif inflexe» im Verkehr
zwischen Basel und St.Louis ein zusätzlicher, streckenbezogener Tarif existiert, welcher die
Übersichtlichkeit des Angebots ebenfalls einschränkt. Die Preisbildung erfolgt durch Auf-
summieren beider bestehender Tarife (TNW+Distribus oder SNCF-Tarif).

Die Preise für Distribus (Einzelbillette: TNW Zone 10, Saint-Louis Agglomeration (SLA);
Abonnemente: ganzer TNW, SLA) können folgender Tabelle entnommen werden:

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

•     Basel liegt als Stadt/Agglomeration direkt an der Grenz zu Deutschland und Frankreich
•     Im TNW gilt ein 1 Zonen-Tarif im Abo-Bereich.
•     Kein Anstossprinzip
•     Nicht nur gemeinsame Produkte (Abonnemente, Tageskarten), sondern auch
      gemeinsame Anerkennung von Fahrausweisen (Einzelbillette)
•     Bei Einzelbilletten Hin- und Rückfahrt mit unterschiedlichen Preisen aufgrund des
      unterschiedlichen Preisniveaus; Problem des doppelten Grundpreises bei Retourfahrten
•     Nur zwei Länder im Einzugsgebiet

4.2.1     TicketTriRegio

Das TicketTriRegio ist eine Tageskarte für 24 Stunden, gültig im Dreiland Nordwestschweiz
(Region Basel) - Landkreis Lörrach - Saint-Louis Agglomération (Distribus) und TER (SNCF)
bis Mulhouse (nicht gültig im TGV).

Mit dem TicketTriRegio können folgende Gebiete befahren werden:

•     Deutschland: ganzer Landkreis Lörrach, RVL-Gebiet (Bahn/Bus)
•     Schweiz: Nordwestschweiz, ganzes TNW-Gebiet
•     Frankreich: SNCF-Strecke Basel SBB–Mulhouse sowie Distribus (Saint-Louis
      Agglomération)

Das TicketTriRegio mini ist in einem kleineren Perimeter gültig.

4.3       Verbundlösung zwischen unireso und Frankreich (GLCT)

Seit 2004 gibt es im Tarifverbund unireso im Verkehr mit Frankreich gemeinsame grenzüber-
schreitende „unireso régional“-Fahrausweise.

Es handelt es sich dabei ausschliesslich um gemeinsame Fahrausweise (Billette, TK; Abos)
mit einem gemeinsamen Tarif, d.h. eine gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen, wie
sie zwischen dem TNW und Frankreich besteht, gibt es im grenzüberschreitenden Verbund
unireso nicht.

Das gemeinsame Angebot und der Zonenplan sind im Detail in Beilage 4 ersichtlich.

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Teilbericht I
Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Es bestehen sowohl im Abonnements- als auch im Einzelreiseverkehr gemeinsame
grenzüberschreitende Angebote mit gemeinsamem Sortiment und gemeinsamer zeitlicher
und örtlicher Gültigkeit. Es gibt jedoch, analog dem TNW, keine spezifischen Angebote (d.h.
Rabatte) für Besitzer von Ermässigungsausweisen (z.B. Halbtax, Gleis 7, usw.) eine weiter-
gehende Regelung ist in Diskussion.

Verschiedene Aspekte werden in den gemeinsamen Tarifbestimmungen definiert. Namentlich
einheitlich geregelt sind v.a. die Altersgrenzen. Hingegen sind andere Punkte (z.B.
Transport von Tieren) in den Tarifbestimmungen nicht explizit erwähnt bzw. beziehen sich
nur auf das schweizerische Hoheitsgebiet.

Die Tarifbildung unireso ist in zwei Tarife unterteilt:

    –    der Tarif unireso Genf gilt nur für die Zone 10
    –    der Tarif unireso régional wird für Kombinationen der französischen (oder
         waadtländischen) Zonen mit der Zone 10 angewendet. Die Zone 10 zählt dabei
         doppelt.
    –    Es gibt Kurzstreckenbillette, die erlauben, die Grenze zu einem günstigen Preis zu
         überqueren bis zu einer bestimmten Haltestelle, aber ohne die ganz Zone 10 befahren
         zu können.

Fahrausweis               Geltungsbereich                     unireso
                                                                 CHF
EB Erw.                  3 Zonen                                 4.10
EB Erm.                  3 Zonen                                 2.90
EB Kind
Monatsabo Erw.           3 Zonen                                97.00
Monatsabo Jun.           3 Zonen                                69.00
Jahresabo Erw.           3 Zonen                               970.00
Jahresabo Jun.           3 Zonen                               690.00

Unterschiede zum Angebot OTV-VVV sind:

•   Genf liegt als Stadt/Agglomeration direkt an der Grenz zu Frankreich. In Genf gilt ein 1
    Zonen-Tarif.
•   Keine Anstosspreislösung, sondern ein gesonderter regionaler Tarif vom Tarif unireso
•   Nur zwei Länder im Einzugsgebiet

Mit der Einführung von CEVA per Dezember 2019, der direkten Bahnverbindung Genf
Cornavin - Annemasse, soll Richtung Frankreich eine Strecken-Zonenlösung eingeführt
werden, wobei weiterhin ein reines Streckenabo erhältlich sein soll. Die aktuellen genauen
Preisvorstellungen liegen uns noch nicht vor. Es gab auch die Idee, einen Zuschlag zur
Preisbildung für die Grenzüberfahrt zu verlangen.

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Grenzüberschreitende öV-Tarife im Rheintal

Abbildung 13: Strecken-Zonen-Angebot

Grundsätzlich sollen die folgenden Zonen separat oder in Kombination mit
Streckenfahrausweisen im Rahmen der ZSZ-Fahrausweise (Kombinierte Fahrausweise)
erworben werden können:

•     Annecy
•     Annemasse (unireso zone 82)
•     Bellegarde
•     Cluses-Magland
•     La Roche-sur-Foron
•     Thonon-Evian
•     unireso zone 10 (tout Genève)
•     unireso zone 81 (Veigy)
•     unireso zone 84 (Saint-Julien-en-Genevois / Archamps)
•     unireso zone 85 (Pougny / Challex)
•     unireso zone 86 (Thoiry / Sergy / St-Genis-Pouilly)
•     unireso zone 87 (Ferney-Voltaire / Gex)

Die waadtländischen Zonen 21,22, 90 (s. Beilage 4) des Tarifverbundes Mobilis sollen
zukünftig nicht mehr überlappt werden.

4.4       A-Welle Verbundlösung mit Deutschland (WTV)

Zwischen dem TV A-Welle und dem Waldshuter Tarifverbund (WTV) besteht ein Ge-
meinschaftstarif zum HochRhein Ticket, einem grenzüberschreitenden Abo.

Es werden die folgenden Sorten angeboten:

•     Monatskarte für Erwachsene
•     Monatskarte für Junioren
•     Jahreskarte für Erwachsene
•     Jahreskarte für Junioren

Der Anwendungs- /Geltungsbereich ist in die Angebote MINI; MIDI, MAX aufgeteilt, welche
verschiedenen Zonenkombinationen auf Schweizer und deutscher Seite entsprechen.

Es gelten einheitliche Tarifbestimmungen bezüglich:

•     Altersgrenzen
•     Beförderung von Hunden

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