Handbuch für Internationale (degree-seeking) Studierende - (im 1. Fachsemester) Sommersemester 2020 - Uni ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Handbuch für Internationale (degree-seeking) Studierende (im 1. Fachsemester) Sommersemester 2020
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung.................................................................................................................................................. 1 1.1 Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium.................................... 1 1.2 Persönliche*r Mentor*in (International Mentoring Programme, ehem. Brother-Sister-Programm) ....... 2 2. Kosten des Studiums .................................................................................................................................. 2 2.1 Studienbeiträge im Fachstudium ........................................................................................................... 2 2.2 Sozialbeitrag / UniCard und NRW-Ticket ................................................................................................ 3 2.2.1 UniCard .............................................................................................................................................. 3 2.2.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket) ......................................................................... 4 2.3 Weitere Kosten des Studiums ................................................................................................................ 4 2.4 Finanzierung des Studiums..................................................................................................................... 4 3. Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld ............................................................................ 5 3.1 Wohnungssuche .................................................................................................................................... 5 3.2 Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt) ....................................................................................... 7 3.3 Krankenversicherung ............................................................................................................................. 8 3.4 Einschreibung / Immatrikulation ......................................................................................................... 10 3.5 Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse ............................................................................. 11 3.6 Bezahlen des Sozialbeitrags (Semesterbeitrag) .................................................................................... 12 3.7 Aufenthaltserlaubnis ........................................................................................................................... 12 3.8 Arbeitserlaubnis ................................................................................................................................... 13 4. Weitere Informationen zum Studium ...................................................................................................... 13 4.1 Das akademische Jahr .......................................................................................................................... 13 4.2 Vorlesungsverzeichnis (eKVV) ............................................................................................................. 14 4.3 Vorkurse .............................................................................................................................................. 14 4.4 Studienleistungen / Prüfungsverwaltung............................................................................................. 14 4.5 Rückmeldung ....................................................................................................................................... 15 5. Zentrale Einrichtungen der Universität.................................................................................................... 15 5.1 Bibliothek ............................................................................................................................................. 15 5.2 Bielefelder IT-Servicezentrum (BITS) ................................................................................................... 15 5.3 Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) ......................................................................................... 15 5.4 Sportprogramm ................................................................................................................................... 16 6. Studentische Vertretung / Beratung ........................................................................................................ 16 6.1 Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) ........................................................................................ 16 6.2 Internationaler Studierendenrat (ISR) ................................................................................................. 16 7. Kontaktstellen / Beratung ........................................................................................................................ 16 7.1 International Student Services Centre ....................................................................................................... 16 7.2 PunktUm: Das Deutschlernzentrum der Universität Bielefeld............................................................. 17 7.3 Verein zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld e.V. (ViSiB)......................................... 18 7.4 Zentrale Studienberatung (ZSB) ........................................................................................................... 18 7.5 Career Service ...................................................................................................................................... 18
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 7.6 Gleichstellungsbüro ............................................................................................................................. 19 7.7. Familienservice ........................................................................................................................................ 19 7.8 Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (RSB) ......................................... 19 7.9 Evangelische Studierendengemeinde (ESG) ............................................................................................ 20 7.10 Katholische Hochschulgemeinde (KHG) ................................................................................................... 20 7.11 Deutschsprachige Muslimische Studentenvereinigung (DMS) ................................................................ 20 8 Finanzielle Förderung .............................................................................................................................. 21 8.2.1 Stipendien des DAAD ....................................................................................................................... 21 8.2.2 Forschungs- und Stipendienführer für Frauen ................................................................................. 21 8.2 Nothilfen .............................................................................................................................................. 21 8.3 Studienabschlusshilfe .......................................................................................................................... 21 8.4 Studienabschlussdarlehen ................................................................................................................... 22 8.5 Weitere Förderungsmöglichkeiten ...................................................................................................... 22 9 Hochschulvokabular................................................................................................................................. 24 10 Weitere Informationen ........................................................................................................................ 30 10.1 Die wichtigsten Adressen ......................................................................................................................... 30 10.2 Anreise zur Universität......................................................................................................................... 31
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 1. Einführung Liebe*r internationale*r (degree-seeking) Student*in, wir begrüßen Sie herzlich an der Universität Bielefeld und freuen uns, dass Sie sich für die Universität Bielefeld entschieden haben. In diesem Handbuch geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen, die Sie ab dem Erhalt der Zulassung zum Studium benötigen. Wir weisen auf die nächsten Schritte hin, wie z.B. Einschreibung, Wohnungssuche und Krankenversicherung. Vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen bietet das I n t e r n a t i o n a l S t u d e n t S e r v i c e s C e n t r e ( I S S C ) d e s International Office (IO) Orientierungstage für internationale (degree-seeking) Studierende an. Um den besten Start in das Studium zu ermöglichen, empfehlen wir eine Teilnahme an allen Aktivitäten, die in den Orientierungstagen angeboten werden. In diesem Handbuch informieren wir Sie darüber hinaus über die Einrichtungen und Vereine an der Universität sowie Initiativen, die Sie im Studium unterstützen können. Wenn Sie Fragen haben oder auf Schwierigkeiten stoßen, sind Sie herzlich eingeladen, uns – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des International Office – anzusprechen. Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Studium. Das Team des International Office Sekretariat: D0-120; E-Mail: io@uni-bielefeld.de International Student Services Centre (Betreuung internationaler degree-seeking Studierender), E-Mail: betreuung-io@uni-bielefeld.de Leiter des International Student Services Centre: Dr. David Seaman Raum D0-144; E-Mail: david.seaman@uni-bielefeld.de 1.1 Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium Es gibt zwei Einführungsprogramme für Sie zum Beginn des Studiums. Die Teilnahme an diesen Einführungsveranstaltungen ist für Sie sehr wichtig. In den Einführungswochen erhalten Sie wesentliche Informationen zu Ihrem Studium. Die Termine der Einführungsveranstaltungen in den Fakultäten erfahren Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studienberatung: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studierende/start-ins- studium/einfuehrungsveranstaltungen/ ! Bitte achten Sie darauf, dass einige Fakultäten/Fachschaften ihre Einführungen mehrere Tage vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen anbieten. Beachten Sie bitte darüber hinaus die Vorkurse, die in einigen Fächern stattfinden. Diese beginnen vor dem Semesteranfang (siehe dazu Punkt 4.3). Das Programm der Orientierungstage des International Student Services Centre (mit mehreren Angeboten) für internationale (degree-seeking) Studierende beginnt für die deutschsprachigen Bachelor- und Master-Studiengänge am 24.03.20 um 10.00 Uhr im Raum X-E0-222. Sobald das Programm für das Sommersemester 2020 komplett feststeht, finden Sie es auf der Seite https://www.uni- bielefeld.de/studium/studieninteressierte/international/come-in/studium-mit- abschluss/download/ . Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung zu den Orientierungstagen des ISSC an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: betreuung-io@uni-bielefeld.de 1
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Im Handbuch werden einige Abkürzungen angewandt. Die wichtigsten sind: IO = International Office ISSC = International Student Services Centre IMP = International Mentoring Programm (ehem. Brother-Sister-Programm) BITS = Bielefelder IT-Servicezentrum AStA = Allgemeiner Studierenden Ausschuss ISR = Internationaler Studierendenrat PunktUm = Sprachbegleitprogramm der Universität Bielefeld/Deutschlernzentrum SLK = Zentrum für Studium, Lehre, Karriere ZSB = Zentrale Studienberatung OWL = Ostwestfalen-Lippe (Region, zu der Bielefeld gehört) NRW = Nordrhein-Westfalen (Bundesland, zu dem OWL gehört) 1.2 Persönliche*r Mentor*in (International Mentoring Programme, ehem. Brother-Sister- Programm) Weitere Unterstützung im Studium bietet Ihnen das International Mentoring Programme an. Das Programm hat zum Ziel, neuen Studierenden aus dem Ausland das Einleben in Bielefeld zu erleichtern. Dazu vermittelt Ihnen u.a. der Programm-Koordinator Lukas Poppenborg Mentorinnen und Mentoren (Studierende höherer Semester), die als persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Uni, zum Studium und zur Stadt zur Verfügung stehen. Das International Mentoring Programme unterstützt Sie, indem es Ihnen Mentorinnen und Mentoren aus allen Fächern an die Seite stellt, die Hilfe im Alltag leisten. Eine Mentorin oder einen Mentor zu haben, bedeutet: Kontakt zu erfahrenen Studierenden bekommen jemanden kennen, der Ihnen die Uni und die Stadt zeigen kann eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen im Studium und an der Uni zu haben wissen, wen man fragen kann, wo die Post, die Bürgerberatung, ein guter Arzt, die nächste Bank oder die netteste Kneipe der Stadt ist wissen, wo man hingehen kann, wenn einen das Heimweh oder die Langeweile packt Wenn Sie sich die Unterstützung einer Mentorin/ Postanschrift Universität eines Mentors wünschen, melden Sie sich bitte an unter: https://www.uni- Bielefeld International Office bielefeld.de/studium/studieninteressierte/internation International Mentoring Programme al/mentee-werden/ Postfach 10 01 31 33501 Bielefeld oder beim International Mentoring Programm: International Office, D0-138 Tel.: 0521/ 106-67388 E-Mail: imp@uni-bielefeld.de 2. Kosten des Studiums 2.1 Studienbeiträge im Fachstudium Ab dem Wintersemester 2011/12 werden an der Universität Bielefeld keine Studienbeiträge mehr erhoben. Des Weiteren existieren keine Betreuungsbeiträge und Auswahlgebühren für internationale Studierende an der Universität Bielefeld. 2
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Universität: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studierende/studienorganisation/beitraege-und- gebuehren/index.xml/Semesterbeitrag.html 2.2 Sozialbeitrag / UniCard und NRW-Ticket Jedes Semester ist ein Sozialbeitrag, der sogenannte Semesterbeitrag, zu entrichten. Im Sommersemester 2020 beträgt der Semesterbeitrag 307,70 Euro. Dieser beinhaltet unter anderem den Kostenanteil für das Semesterticket und das NRW-Ticket. Nachdem Sie sich eingeschrieben/immatrikuliert haben (siehe dazu Punkt 3.4 Einschreibung/Immatrikulation) und den Semesterbeitrag entrichtet haben, können Sie Ihre UniCard beantragen (siehe Punkt 2.2.1 UniCard). Die UniCard gilt als Studierendenausweis und Semesterticket. Sie ist allerdings nur in Verbindung mit einem Reisepass oder Lichtbildausweis gültig. Neben der UniCard, erhalten Sie zusätzlich das NRW-Ticket. Mit dem NRW-Ticket (gültig nur mit Lichtbildausweis und der UniCard) können Sie kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel, Stadtbahnen und Busse sowie alle Nahverkehrszüge im Geltungsbereich des NRW-Tickets der Deutschen Bahn (inklusive aller Verkehrsverbunde und der Verkehrsgemeinschaften in NRW) benutzen. Darüber hinaus gilt das NRW-Ticket für 2 Strecken über die Landesgrenzen von NRW hinaus: 1) bis Osnabrück, 2) bis Haste (kurz vor Hannover). Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei der Immatrikulation bzw. unter: www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe/ Wer noch nicht immatrikuliert ist, sollte sich für die Zeit bis zur Immatrikulation eine Wochenkarte (7-Tageticket) beim ServiceCenter „moBiel“ der VOW ( = Verkehrsgemeinschaft Ostwestfalen- Lippe; Haltestelle Jahnplatz) besorgen. Die Kosten für die Wochenkarte (7-Tageticket) können nach dem Erhalt des Semestertickets bei der Verkehrsgruppe des AStA zurückerstattet werden (siehe Punkt 2.2.2 Rückerstattung). Die Kosten für Einzelfahrscheine, Vierer-Tickets und Monatskarten können nicht zurückerstattet werden. 2.2.1 UniCard Die UniCard ist ein optischer und elektronisch lesbarer Ausweis für alle kartengebundenen Dienste an der Universität Bielefeld. Optisch lesbarer Ausweis: • Ausweisfunktion (Studierendenausweis) • Regionales Semesterticket Elektronisch lesbarer Ausweis: • Bibliothekausleihe (Bibliotheksausweis) • Druck-, Kopier und Scan-Dienste der Universität • Zugang zum Hochschulbereich • Bargeldloses Bezahlen beim Studierendenwerk (Mensa, Cafeteria) Die UniCard wird online unter www.uni-bielefeld.de/unicard/studierende.html beantragt. Hierzu benötigen Sie Ihre Zugangsdaten vom Zahlschein, der Ihnen nach erfolgreicher Einschreibung zugestellt wird, und ein Foto. Nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie Ihr Foto hochladen und müssen den Nutzungsbedingungen der UniCard zustimmen. Wenn Sie den Vorgang abgeschlossen haben, können Sie Ihre UniCard nach 2 Werktagen am Infopunkt abholen. Nach dem Erhalt der UniCard müssen Sie diese validieren. Die Validierung erfolgt an den blauen Automaten rechts neben dem Infopunkt. Eine erneute Validierung der UniCard muss nach der Rückmeldung für das Folgesemester erfolgen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Infopunkts gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.uni-bielefeld.de/unicard/FlyerStudenten.pdf 3
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 2.2.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket) Das Semester an der Universität Bielefeld beginnt im Sommer zum 1. April und im Winter zum 1. Oktober. Aufgrund von Vorkursen und Einführungsveranstaltungen ist das Semesterticket (nicht das NRW-Ticket) bereits einen Monat vor Semesterbeginn gültig (d.h. ab dem 1. März bzw. 1. September). Daher empfiehlt es sich für diese Zeit ausschließlich Wochenkarten (7-Tage-Tickets) des lokalen Verkehrsbunds „TeutoOWL“ zu erwerben, da die Kosten nur dafür zurückerstattet werden. Gleiches gilt auch für Studierende, die ihr Semesterticket im laufenden Semester erhalten (z.B. eine unverschuldete verspätete Anreise), da ebenfalls nur die Kosten für 7-Tage-Tickets zurückerstattet werden. Die Möglichkeit dazu besteht während des ganzen Semesters. W ichtig: Alle anderen Tickets (Einzelfahrscheine, Vierer-Tickets oder Monatskarten) sind von der Kostenrückerstattung ausgeschlossen. Die 7-Tage-Tickets können Sie bei moBiel im Jahnplatztunnel erhalten. Die Kostenrückerstattung erfolgt über die AStA-Verkehrsgruppe. Hierzu senden Sie eine E-Mail mit Name und Matrikel-Nr. an die AStA-Verkehrsgruppe: asta.verkehrsgruppe@uni-bielefeld.de oder nehmen persönlich Kontakt zu der AStA-Verkehrsgruppe in L4-128 auf. Danach erhalten Sie eine E-Mail von der AStA-Verkehrsgruppe und können sich den Betrag im moBiel ServiceCenter im Jahnplatztunnel zurückerstatten lassen. Sie benötigen dazu Ihre UniCard und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe/ 2.3 Weitere Kosten des Studiums Ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland ist relativ teuer, da die Lebenshaltungskosten hoch sind. Nach einer Studie fallen durchschnittlich folgende Kosten an: Für die Miete in Wohnheimen des Studierendenwerkes, in privaten Wohnheimen, Zimmern und Wohnungen müssen ca. 320 Euro monatlich kalkuliert werden; für Krankenversicherung und Arztkosten sind ca. 80 Euro pro Monat zu veranschlagen. Je nach Lebensweise muss man mit monatlichen Ausgaben für Nahrungsmittel in Höhe von ungefähr 150 Euro rechnen. Insgesamt betragen die monatlichen Ausgaben inklusive Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Semesterbeiträge, Fahrkosten, Telefon und den oben genannten Ausgaben ca. 820 Euro. Allerdings ist zu beachten, dass es sich hier um deutschlandweite Durchschnittskosten handelt. In Bielefeld gibt es diverse Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Man kann beispielsweise schon für ca. 200 Euro in Wohnheimen leben und ein Essen in der Mensa an der Uni kostet ca. 2,40 Euro (die Mensa ist montags bis freitags 11:30- 14:30 Uhr geöffnet). Wegen der Anforderungen im Studium und den bestehenden Regelungen bezüglich der Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende besteht fast keine Möglichkeit, während der Vorlesungszeit zu arbeiten. Es ist deshalb unbedingt notwendig, schon vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung des Studiums abzuklären. Weitere Informationen zu Kosten und Finanzierung des Studiums, aber auch zu Möglichkeiten, neben dem Studium zu jobben, erhalten Sie in den Orientierungstagen des International Student Services Centre. 2.4 Finanzierung des Studiums Studierende aus den Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union), oder mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, ggf. Studierende mit einem anderen Aufenthaltsstatus nach dem Aufenthaltsgesetz, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Informationen über BAföG-Berechtigung erhalten Sie über das Studierendenwerk, Abteilung für Ausbildungsförderung im Universitätshauptgebäude, im Bauteil C, Ebene 2 (www.studierendenwerk-bielefeld.de) oder beim Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA). Achtung: Wir kennen kaum Möglichkeiten, Nebenjobs ohne Deutschkenntnisse nachzugehen. Lediglich bei einigen Stellen der Universität ist dies als studentische Hilfskraft möglich. Weitere Informationen zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie in Kapitel 8. 4
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 3. Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld 3.1 Wohnungssuche Die Universität Bielefeld vermittelt keine Wohnungen/Zimmer für Studierende (mit Ausnahme der ERASMUS- und Kooperationsstudierenden). Studierende sollen sich selbst ein Zimmer suchen. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf dieser Seite. Eine Unterstützung des International Office ist möglich, insbesondere für Studierende in englischsprachigen Studiengängen. Kontakt: International Office Raum D0-138 Tel.: (+49)521 106-2487 @: wohnen-io@uni-bielefeld.de Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten sich ein Zimmer zu besorgen: Im Studentenwohnheim des Studierendenwerks: Sobald man die Zulassung für das Studium erhalten hat, kann man beim Studierendenwerk einen Antrag für einen Platz im Studentenwohnheim stellen. Hierfür kann man auch den unterschriebenen und eingescannten Bewerbungsbogen (zu finden unter http://www.studierendenwerk- bielefeld.de/wohnen/bewerbung-um-einen-wohnplatz.html ) per Email an das Studentenwerk senden. Internationale Studierende können diesen Antrag also auch vom Ausland aus stellen. Studierendenwerk Bielefeld Abteilung für studentisches Wohnen Morgenbrede 2-4 33615 Bielefeld Tel.: 0521 / 106 88600 Email: wohnen@stwbi.de In privaten Wohnheimen: Es gibt noch andere Studentenwohnheime, die nicht zum Studierendenwerk gehören. Auch diese bieten möblierte Zimmer für Studierende an: Vermieter: BGW Kontakt: BGW – Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen Carlmeyerstr. 1 33613 Bielefeld Tel.: 0521/ 880901 E-Mail: info@bgw-bielefeld.de Wohnheime: • Wohnheim Lohmannshof Kreuzbergerstr. 5-13, 33619 Bielefeld • Wohnheim Roggenkamp Roggenkamp 22, 33605 Bielefeld • Wohnheim Teichstraße/Friedrichstraße Friedrichstraße 64, 33615 Bielefeld • Wohnheim Lipper Hellweg Lipper Hellweg 70, 33605 Bielefeld Weitere Informationen: https://studierende-bielefeld.de/wohnanlagen/ 5
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Vermieter: Hollensiek GmbH Kontakt: Hollensiek GmbH (Hausverwaltung) Oberntorwall 13-14 33602 Bielefeld Tel.: 0521/ 965 170 E-Mail: info@hollensiek-hausverwaltung.de Wohnheime: • Wohnheim August-Bebel-Str. August-Bebel-Str. 57 a-c, 33602 Bielefeld • Wohnheim Luisenstraße Luisenstraße 12, 33602 Bielefeld Weitere Informationen: http://www.hollensiek.de/Unsere-Verwaltungsobjekte/ Vermieter: Hollensiek GbR Kontakt: Hollensiek GbR Hollensiek 3, App. 1 33619 Bielefeld Tel.: 0521/ 9630 2231 E-Mail: hollensiek.gbr@gmail.com Wohnheim: • Wohnheim Hollensiek Hollensiek 3, 5, 7, 33619 Bielefeld Weitere Informationen: https://www.studentenwohnung-bielefeld.de/ Vermieter: Sozialwerk Bielefelder Freimaurer e.V. Kontakt: Hausverwaltung Winter Herforder Straße 237 33609 Bielefeld Tel.: 0521/ 24389 E-Mail: info@winter-hausverwaltung.de Wohnheim: • Studentenwohnheim Ostmannturm Märkische Str.11, 33602 Bielefeld Weitere Informationen: http://www.ostmannturm.de/ Auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt: Es werden sowohl Einzel-Appartements als auch Zimmer in Wohngemeinschaften (WGs) mit anderen Studierenden von privaten Vermietern angeboten. Die Miete für ein Zimmer in Bielefeld beträgt monatlich ca. 180,- bis 300,- Euro. Online Private Zimmerangebote gibt es auf der Webseite des Studierendenwerks (http://www.studierendenwerk-bielefeld.de/wohnen/private-mietangebote.html) Oder auf den Online-Portalen 6
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 www.studenten-wg.de www.wg-gesucht.de www.studenten-wohnung.de www.zwischenmiete.de Wohnungsanzeigen in der Universität In der Unihalle und auf der sogenannten "Galerie" (Ebene 1) findet man eine Vielzahl unterschiedlichster Wohnangebote in verschiedenen Preiskategorien. Zeitungen Die lokalen Zeitungen "Neue Westfälische" und "Westfalenblatt" bieten besonders in der Samstags- Ausgabe viele Mietangebote. Neue Westfälische (https://www.nw.de/); Tel: 0521-555-0 Westfalenblatt (https://www.westfalen-blatt.de/); Tel: 0521-585-0 Unterkunft: Falls Sie vor Ihrer Ankunft in Deutschland keine Unterkunft finden konnten, könnten Sie in einer Jugendherberge in Bielefeld übernachten: Jugendgästehaus (Guest house) Hermann-Kleinewächter-Str. 1 D-33602 Bielefeld Tel. +49 521. 5 22 05-0 jgh-bielefeld@djh-wl.de www.djh-wl.de/jh/bielefeld Kolpinghaus Bielefeld Das Kolpinghaus Bielefeld in Citylage ist nur wenige Minuten vom Hauptbahnhof und der Stadtbahnstelle der Uni Linie 4 entfernt. August-Bebel Str. 7a 33602 Bielefeld Tel. +49 521. 6 03 63 info@kolpinghaus-bielefeld.de www.kolpinghaus-bielefeld.de 3.2 Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt) Nachdem Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Dies erledigen Sie bei der Bürgerberatung im Bürgerbüro in Bielefeld oder in dem Ortsteil, in dem Sie wohnen. In Bielefeld Mitte befindet sich die Bürgerberatung im Rathausgebäude) im Erdgeschoss (Stadt Bielefeld; Bürgerbüro; Abt. Bürgerberatung, Niederwall 23, 33602 Bielefeld). Studierende müssen sich spätestens zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung beim Amt für Bürgerberatung bzw. in den Bezirksverwaltungsstellen der Stadt oder den Einwohnermeldeämtern des jeweiligen Wohnsitzes persönlich anmelden. Seit Frühjahr 2019 muss man für die Anmeldung bei der Stadt Bielefeld einen Termin vereinbaren. Dies können Sie über folgenden Link tun: https://tempus- termine.com/termine/index.php?anlagennr=83 Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie gerne das ISSC-Team (betreuung-io@uni-bielefeld.de) oder wenden Sie sich direkt an das Bürgerbüro über folgende Kontaktdaten: 7
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Abteilung Bürgerberatung Telefon: 0521/ 51-0 (Erreichbarkeit: Mo-Fr 7:30-18:00 Uhr) Fax: 0521/ 51 6196 E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe und Ausweise Alternativ besteht in der Regel zu Semesterbeginn die Möglichkeit, das Einwohnermeldeamt in der Universität Bielefeld anzutreffen und sich dort anzumelden. Mitarbeitende der Stadt Bielefeld haben dann circa vier Wochen lang einen Stand am Infopunkt im Universitätshauptgebäude und führen dort die Anmeldungen mit allen erforderlichen Unterlagen durch. Um den genauen Zeitraum im jeweiligen Semester herauszufinden, fragen Sie am Infopunkt, bei der Bürgerberatung oder im International Office nach. Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag In Deutschland ist jede/r Einwohner/in verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch für internationale Studierende. Anmelden kann man sich per Post unter folgender Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln oder online: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag und über die Befreiung vom Beitrag erhalten Sie über die folgenden Links: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/international/come-in/studium-mit- abschluss/download/Rundfunkbeitrag.pdf https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5281/Merkblatt_Studierende.pdf 3.3 Krankenversicherung Zur Einschreibung (siehe Punkt 3.4) ist ein Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis vorzulegen. Hierzu gibt es folgende Optionen: 1) Für Studierende aus Ländern der EU, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde (z.B. Türkei, Tunesien, Schweiz) gilt: • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf das Formblatt E-111, AT 11, ATN11, BH6 oder auf eine Europäische Krankenversicherungskarte / European Health Insurance Card (EHIC). Mit diesem Krankenversicherungsnachweis gehen Sie bitte zu einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse und lassen sich dort Ihren Versicherungsschutz - speziell für die Einschreibung – bestätigen. Dieses Schreiben ist bei der Einschreibung vorzulegen. Mit Ihrem Krankenkassennachweis aus Ihrem Heimatland können Sie übrigens (inkl. einem Reisepass) direkt zum Arzt bzw. Zahnarzt Ihrer Wahl gehen. 8
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Der Krankenversicherungsschutz ist damit in Deutschland gewährleistet. • Privat Versicherte: Sie bezahlen ihre Behandlungskosten selbst und beantragen später die Erstattung bei Ihrer Versicherung in der Heimat. Auch in diesem Fall ist bei der Einschreibung ein Nachweis von einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung vorzulegen. Gehen Sie daher bitte mit einem Nachweis Ihrer privaten Versicherung zu einer deutschen Krankenversicherung und lassen sich dort von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien. Beachten Sie bitte: Diese Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist unwiderruflich(!) und erlischt nicht beim Studiengang-/Hochschulwechsel oder nach einer Studienunterbrechung – auch beim Heimataufenthalt! Beachten Sie auch: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später (innerhalb des Studiums in Deutschland) nicht zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein! 2) Für Studierende aus Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, gilt: Es muss eine Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland abgeschlossen werden, entweder gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht tritt grundsätzlich für Studierende ein, die das 14. Fachsemester und/oder das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben. Der monatliche Beitrag für pflichtversicherte Studierende über 23 Jahren ohne Kinder liegt derzeit bei etwa 88-92 Euro. Der Beitrag für Studierende unter 23 Jahren und für Studierende mit Kind liegt minimal (etwa 1-2 Euro) d a r u n t e r . Eine Auswahl einiger gesetzlicher Krankenkassen ist weiter unten aufgeführt. Beachten Sie bitte: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später (innerhalb des Studiums in Deutschland) nicht zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein! Sofern Sie bereits 30 Jahre alt sind, das 14. Fachsemester überschritten haben oder als Doktorandin/Doktorand eingeschrieben sind: lassen Sie sich bitte unbedingt von einer deutschen Krankenversicherung beraten. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat zu versichern (für die gesetzliche freiwillige Weiterversicherung sind Fristen einzuhalten und Vorversicherungen erforderlich). Beispielsweise bietet das Deutsche Studentenwerk, über einen Rahmenvertrag zwischen der Union Versicherungsdienst GmbH und der Hanse Merkur Reiseversicherung AG eine private Krankenversicherung an. Nähere Informationen finden Sie unter: https://portal.versicherungsdienste.de/dsw-studenten- kv/index.html Für beide Gruppen gilt: Bei Abschluss einer Krankenversicherung erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie bei der Einschreibung an der Universität Bielefeld vorlegen müssen. Die Hochschule bestätigt der Krankenkasse daraufhin Ihre Einschreibung. Hier finden Sie einige Adressen der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt sehr viele gesetzliche Krankenkassen; bitte informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten (z.B. im Internet): 9
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Heimat Krankenkasse Techniker Krankenkasse (TK) Herforder Straße 23 Universität Bielefeld 33602 Bielefeld Raum D1-121; Uni-Halle Tel.: 0800 1060100 Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Barmer GEK Allgemeine Ortskrankenkasse Deutsche Angestellten- (AOK) Krankenkasse (DAK) Nikolaus-Dürkopp-Str. 16 33602 Bielefeld Oelmühlenstraße 57-59 Alfred-Bozi-Str. 15 Tel.: 0521/ 3331010 33604 Bielefeld 33602 Bielefeld Tel.0521/5980 Tel.: 0521/ 9891110 3.4 Einschreibung / Immatrikulation Sie haben die Zulassung zum Studium an der Universität Bielefeld erhalten. Dies bedeutet, dass Sie einen Studienplatz an der Universität Bielefeld in dem von Ihnen gewählten Studienfach bekommen haben. Jetzt müssen Sie der Universität melden, ob Sie diesen Studienplatz annehmen – sich immatrikulieren/einschreiben. Eine Immatrikulation ist nur für das Studienfach möglich, in dem der jeweilige Abschluss angestrebt wird. Mögliche Nebenfächer und ihre Kombination müssen den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. den entsprechenden Studienordnungen entnommen werden. Dazu können Sie sich bei der Zentralen Studienberatung (ZSB) sowie bei der Studienberatung in Ihrem Fach (in Ihrer Fakultät) beraten lassen. Die Immatrikulation führen Frau Dawkins, Frau Schätzel und Frau Rybak im Studierendensekretariat (Sachgebiet: Internationale Studierende) durch. Das Studierendensekretariat ist im Bauteil: C0. Die B ü r o - Öffnungszeiten von Frau Schätzel sind montags bis donnerstags 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von Frau Rybak ebenso montags bis donnerstags von 10.00 bis 12 Uhr und zusätzlich dienstags von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr. Frau Dawkins hat dienstags von 13:30 -15:00 Uhr sowie donnerstags von 10:00 – 12:00 Uhr Sprechzeit. Die aktuellen Sprechzeiten, Kontaktdaten und Räume finden Sie auch online im Personen- und Einrichtungsverzeichnis (PEVZ) auf der Website der Uni Bielefeld (https://ekvv.uni- bielefeld.de/pers_publ/publ/Home.jsp ). Für die Einschreibung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: - den ausgefüllten Antrag auf Einschreibung. Den Antrag erhalten Sie bei Frau Rybak oder im Internet als Online-Einschreibehilfe, die Sie dann ausgedruckt persönlich oder per Post Frau Rybak zukommen lassen. Die Online-Einschreibehilfe finden Sie unter: https://ekvv.uni-bielefeld.de/sinfo/publ/Einschreibehilfe.jsp - den Nachweis über eine deutsche Krankenversicherung (Krankenversicherungsbescheinigung zur Einschreibung an einer Hochschule) - eine Passkopie für Studierende aus Nicht-EU-Ländern - Zulassungsschreiben, sofern Sie einen Studiengang aufnehmen möchten, der eine Zulassungsbeschränkung hat (z.B. Eignung, N.C) - ggf. sonstige Nachweise (z. B. Betreuungsschreiben bei Ph.D.) - weitere Informationen dazu: https://www.uni- bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/Einschreibungsverfa hre n.html 10
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Nachdem Sie die Unterlagen abgegeben haben, erhalten Sie (meist) postalisch einen Zahlschein zugestellt, der Ihre Hochschulzugangsdaten und Angaben zum Überweisen des Semesterbeitrags enthält. Sobald die Zahlung des Semesterbeitrags (siehe Punkt 3.6) auf dem Konto verbucht ist (dauert etwa 3 Tage) wird das Hochschulportal für Sie freigeschaltet. 3.5 Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse Wenn Sie noch kein Konto bei einer Bank (oder Sparkasse) in Deutschland haben, dann sollten Sie dieses jetzt eröffnen. Dazu benötigen Sie: • den Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis • den Studierendenausweis oder den Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld (damit Sie den Studierendentarif bekommen können) • Ihre Adresse in Deutschland Bei den Banken in Deutschland können Sie ein so genanntes Girokonto eröffnen. Auf dieses Konto können Sie selbst oder andere Personen Geld für Sie einzahlen. Sie können auch Gebühren, z.B. für Wohnungsmiete, Krankenkasse, Semesterbeitrag von diesem Konto überweisen. Um einen Geldbetrag zu überweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: • Sie können einen Bankautomaten benutzen, • Sie können die Gebühren via online-banking überweisen • Sie können einen Überweisungsvordruck benutzen, den Sie bei Ihrer Sparkasse/Ihrer Bank erhalten. Diesen Vordruck sollten Sie genau ausfüllen, unterschreiben und bei der Sparkasse/Bank abgeben (oder in einen Briefkasten für Überweisungen einwerfen). Manche Banken bieten für Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenlose Girokonten. Ansonsten erheben sie Gebühren in unterschiedlicher Höhe als Verwaltungskosten. Die Studierenden ziehen Banken mit speziellen Gebührenrabatten vor. Deshalb ist es wichtig, sich nach den Gebühren und zusätzlichen Kosten zu erkundigen. Die Erstellung einer Bankkarte erfolgt in Deutschland nicht automatisch nach der Eröffnung des Kontos, sondern kann manchmal bis zu zwei Wochen dauern. Bestimmte regelmäßige Zahlungen, die sich z.B. jeden Monat wiederholen, wie Miete, Zeitungsabonnement usw. kann man mittels eines Dauerauftrags (eine automatische, von der Bank ausgeführte Überweisung) oder einer Einzugsermächtigung (eine bestimmte Person oder Institution wird berechtigt, einen bestimmten Betrag von ihrem Konto abzuheben) erledigen. Die meisten Banken sind werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr, am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Samstags und sonntags sind alle Banken in Deutschland geschlossen. Sie haben aber weiterhin 24 Stunden Zugang zu den externen Bankautomaten. Um ein Bankkonto zu eröffnen, können Sie sich z.B. an eine der Sparkassen in Bielefeld wenden. Die Adresse der City-Filiale ist: Sparkasse Bielefeld Stresemannstraße 15 33602 Bielefeld Tel.: 0521/ 294-0 Fax: 0521/ 294 4060 service@sparkasse-bielefeld.de Bankleitzahl: 480 501 61 Swiftcode: SPBI DE 3B XXX Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Konto wieder zu schließen, wenn Sie Deutschland nach Beendigung Ihres Aufenthaltes verlassen! 11
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 3.6 Bezahlen des Sozialbeitrags (Semesterbeitrag) Der Sozialbeitrag in Höhe von zurzeit 307,70 Euro muss so schnell wie möglich - allerdings erst nach der Einschreibung - auf das Konto der Universität eingezahlt werden – siehe dazu Informationen unter: 3.4 Einschreibung/Immatrikulation. Die Höhe des Beitrags kann sich in jedem Semester ändern! Erst wenn der Sozialbeitrag auf das Konto der Universität eingegangen ist, wird Ihr Zugang zum Hochschulportal freigeschaltet. Die Überweisung des Geldes und die Postversendung können bis zu vierzehn Tage dauern. Bitte tätigen Sie die Überweisung erst dann, wenn Sie den Vordruck der Einschreibung per Post erhalten haben oder Sie sich persönlich an der Universität eingeschrieben haben. Bitte benutzen Sie zum Überweisen unbedingt den per Post erhaltenen Vordruck! Sie können in Ausnahmefällen (z. B. kein Bankkonto in Deutschland) den Sozialbeitrag auch direkt bei der Kasse der Universität einzahlen. Die Kasse der Universität befindet sich im Hauptgebäude der Universität: T0, Raum 169 (Öffnungszeiten: montags – freitags 9.00 – 11.00 Uhr). Die direkte Einzahlung bei der Universitätskasse verkürzt die Überweisungszeit. Bitte vergessen Sie nicht, die Matrikelnummer anzugeben. Sie müssen damit rechnen, dass Sie einige Tage auf die Freischaltung Ihres Zugangs zum Hochschulportal warten müssen. Weitere Informationen und die genaue Höhe des Sozialbeitrags finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/ Nachdem Sie Ihre Semesterunterlagen per Post erhalten haben, müssen Sie Ihre UniCard beantragen (siehe Punkt. 2.2.1 UniCard). 3.7 Aufenthaltserlaubnis Den Zulassungsbescheid (den Sie erhalten haben) benötigen Sie, um Ihr Visum für das Studium zu beantragen. Sie können nicht mit einem Touristenvisum einreisen. Ein Touristenvisum kann man in Deutschland nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln. Wenn Sie bei der auswärtigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ein Visum zu Studienzwecken ( A u s n a h m e n s i e h e u n t e n ) beantragt haben, können Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Dazu benötigen Sie: Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld Finanzierungsnachweis Sie müssen nachweisen, dass Ihnen 828 Euro monatlich zur Verfügung stehen (üblicherweise auf sog. Sperrkonten). Sie können eine Bescheinigung Ihrer Bank einreichen. Sie können auch eine Erklärung Ihrer Eltern vorlegen, die sich verpflichten, Sie für die Dauer des Studiums zu finanzieren. Die dritte Möglichkeit ist, dass eine Person in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung Ihres Studiums übernimmt. In diesem Fall muss diese Person eine Bescheinigung vorlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt (Verpflichtungserklärung). Vorbildungsnachweis aus Ihrem Heimatland Dies kann eine Kopie Ihres Diploms, Bachelor- oder Masterabschlusses sein, das/den Sie im ersten Studium erworben haben. Diese Dokumente reichen Sie ein, wenn Sie sie besitzen. biometrisches Passbild (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kostet je nach Aufenthaltsstatus zwischen 100 und 135 Euro) Ausgenommen von der Visumspflicht sind Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie solcher Staaten, die mit der Bundesrepublik Deutschland zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen haben (z.B. Honduras, Monaco, San Marino, USA, Japan, Australien, Korea). 12
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Nach der Ankunft in Bielefeld müssen Sie bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Ausländerbehörde erteilt den Titel erst für zwei Jahre. Danach sollten Sie die Verlängerung erneut bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/international/come- in/studium-mit-abschluss/download/index.xml?__lang=de unter der Datei „Informationen zu Verlängerung des Aufenthalts und Arbeitsaufnahme”. Die Adresse der Ausländerbehörde ist: Bürgerberatung / Abteilung Ausländerangelegenheiten Neues Rathaus Postadresse: Niederwall 23 Erdgeschoss, Flur A 33602 Bielefeld Bürgeramt, Abteilung Ausländerangelegenheiten 33597 Bielefeld Telefon: 0521/ 51-0 Fax: 0521/ 516195 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr, Donnerstag: 14.30-18.00 Uhr. Von der Universität können Sie mit der Stadtbahn Linie 4 bis zum Rathaus im Zentrum der Stadt fahren. 3.8 Arbeitserlaubnis Mit der Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthaltstitel als Scheckkarte) erhalten Sie auch eine Arbeitsgenehmigung für 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr. Das heißt, Sie können 120 Tage (mehr als 4 Stunden am Tag) oder 240 halbe Tage (bis zu 4 Stunden am Tag) arbeiten. Wenn die Finanzierung Ihres Studiums durch die Eltern oder andere Personen nicht ganz ausreicht und Sie zusätzlich Geld verdienen müssen, dann können Sie für diesen Zeitraum Arbeit suchen. Viele Studierende jobben in Gaststätten, Cafés, Geschäften, Büros, Agenturen, als Zeitungsausträger/-in etc. Wenn Sie sich an eine Firma wenden, sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel vorzeigen. Die Arbeitsauflage bezieht sich nicht auf Pflichtpraktika sowie studentische Nebentätigkeiten an der Universität (SHK-/WHK-Stellen), die zusätzlich ausgeübt werden können. Wenn Sie mehr als 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr arbeiten müssen, können Sie in besonderen Ausnahmefällen eine zusätzliche Arbeitsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen, die Sie begründen müssen. Die Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld kann unter Umständen in solch einem Fall für eine bestimmte Tätigkeit eine zusätzliche Arbeitserlaubnis zulassen. Der Tätigkeit muss i.d.R. zusätzlich durch die Agentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Duisburg zugestimmt werden. Auch im Fall einer selbstständigen Tätigkeit, z.B. im Rahmen eines Honorarvertrags für Unterrichts- oder Beratungstätigkeit, sollten Sie sich an die Ausländerbehörde wenden. 4. Weitere Informationen zum Studium 4.1 Das akademische Jahr Das akademische Jahr ist in Wintersemester und Sommersemester unterteilt. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester geht vom 1. April bis zum 30. September. Die Vorlesungszeit beginnt in der Regel Mitte Oktober und endet im Wintersemester Mitte Februar; im Sommersemester beginnt die Vorlesungszeit Anfang/Mitte April und endet Mitte/Ende Juli. Die übrige, vorlesungsfreie Zeit, die sogenannten Semesterferien (Mitte Februar bis Mitte April und 13
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 Anfang August bis Mitte Oktober), ist für die Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten, die Vorbereitung von Prüfungen sowie die Durchführung von Praktika vorgesehen. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind Weihnachtsferien (voraussichtlich ist die Universität geschlossen). Die aktuellen Termine finden Sie im Internet: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Termine_und_Fristen Beginn des Semesters 01.04.2020 Ende des Semesters 30.09.2020 Beginn der Lehrveranstaltungen 06.04.2020 Ende der Lehrveranstaltungen 17.07.2020 4.2 Vorlesungsverzeichnis (eKVV) Das Vorlesungsverzeichnis ist das Verzeichnis aller Lehrveranstaltungen, die von der Hochschule angeboten werden. Das Vorlesungsverzeichnis steht vollständig im Internet zur Verfügung und heißt dort eKVV – elektronisches Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis. Hier finden Sie die aktuellsten Informationen zu allen Lehrveranstaltungen. Sie finden den Zugang zum eKVV auf der Homepage der Universität. Sobald Sie immatrikuliert sind, sollten Sie im eKVV Ihren Stundenplan anlegen und speichern und auf jeden Fall Ihre E-Mailadresse eintragen. Über das eKVV erhalten Sie dann E-Mails von Ihren Lehrenden mit Hinweisen zu ihren Lehrveranstaltungen und Studiengängen. Eine Einführung in das eKVV bekommen Sie in der Einführungsveranstaltung des IO, siehe Punkt 1.1. 4.3 Vorkurse Zur Erleichterung des Übergangs von der Schule zur Hochschule bieten die Fakultäten Chemie, Mathematik, Physik, Linguistik und Literaturwissenschaften sowie die Technische Fakultät Vorkurse für Studienanfänger und Studienanfängerinnen an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, teilweise jedoch erwünscht. Die nächsten Termine finden Sie unter: https://www.uni-bielefeld.de/studium/studierende/start-ins- studium/einfuehrungsveranstaltungen/index.xml ! Bitte beachten Sie, dass die Vorkurse i.d.R. zwei bis drei Wochen vor den Einführungsveranstaltungen beginnen. 4.4 Studienleistungen / Prüfungsverwaltung In den Studiengängen bestehen unterschiedliche Vorschriften zu der Anzahl der Semesterwochenstunden und den Leistungspunkten, die für den jeweiligen Studiengang abgelegt werden müssen. Die Leistungen im Studium werden durch Referate, Hausarbeiten, Klausuren, schriftliche Übungsaufgaben, Teilprüfungen bzw. aktive Teilnahme erworben. Für Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt der Nachweis der besuchten Veranstaltungen durch die Prüfungsverwaltung im eKVV. Über das eKVV können Studierende einen Ausdruck der nachgewiesenen Veranstaltungsbesuche semesterweise selbst ausdrucken. Nach abgeschlossenem Studium oder bei einem Hochschulwechsel stellt die Universität ein Transcript aus, das eine Übersicht aller besuchten Veranstaltungen und nachgewiesenen Prüfungsleistungen enthält. 14
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020 4.5 Rückmeldung Sofern Sie Ihr Studium an der Universität Bielefeld nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen, müssen Sie sich für das folgende Semester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt allein durch die Zahlung des Semesterbeitrags. Die notwendigen Informationen (z.B. Kontodaten, Verwendungszweck, Betrag, usw.) werden Ihnen rechtzeitig an die im eKVV gespeicherte E-Mail- Adresse gesendet. Die Fristen (für das Sommersemester zumeist Ende Januar, für das Wintersemester zumeist Ende Juni) und das Verfahren werden Ihnen im oben genannten Schreiben mitgeteilt und auch per Aushang bekannt gegeben. Ihre UniCard müssen Sie am Infopunkt erneut validieren (siehe Punkt 2.2.1 UniCard). Des Weiteren können Sie sich das NRW-Semesterticket auf dem Portal der Deutschen Bahn ausdrucken: https://www.ots- nrw.de/index.php/product/31/show/0/0/0/0/buy Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/ Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat Ihre Adresse mit, wenn sie sich geändert hat! 5. Zentrale Einrichtungen der Universität 5.1 Bibliothek Die Bibliothek ist besonders benutzerfreundlich. Die Öffnungszeiten sind: Mo-Fr 8.00-1.00 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 9.00-22.00 Uhr. Alle Fachbereichsbibliotheken im Unihauptgebäude sind untereinander verbunden (sie befinden sich auf Ebene 1) und frei zugänglich. Die Fachbibliotheken Soziologie, Theologie, Frauen- und Geschlechterforschung, Geowissenschaften, Philosophie, Geschichte, Kunst und Musik sind s ei t Ma i 2 0 1 4 im Gebäude X. Über die Fernleihe können zudem Bücher, die an der Universität Bielefeld nicht vorhanden sind, von anderen Universitäts- und sonstigen Bibliotheken in Deutschland ausgeliehen werden. Über ein besonderes Computersystem kann der Bücherbestand der Bibliothek sehr leicht und schnell abgefragt werden. Zu Beginn eines jeden Semesters werden von der Bibliothek Einführungen in die Benutzung der Bibliothek angeboten. Die meisten Bücher kann man ausleihen. Die Ausleihfrist beträgt bis zu vier Wochen. Sofern die ausgeliehenen Bücher nicht vorgemerkt sind, können sie insgesamt bis zu fünfmal verlängert werden; dann sind sie vorzulegen und können erneut ausgeliehen werden. 5.2 Bielefelder IT-Servicezentrum (BITS) Im BITS stehen den Studierenden Computerplätze (mit Text- und Datenverarbeitungssystemen sowie Internetzugang) zur Verfügung. In jedem Semester bietet das BITS Einführungsveranstaltungen für den Umgang mit den verschiedenen Programmen an. Für die Anmeldung benötigen Sie das Passwort, das in Ihrem Leporello (EDV-Auszug mit Studienbescheinigungen) steht (den Leporello erhalten Sie nach der Einschreibung per Post). Bitte beachten Sie die kleinen und großen Buchstaben. Außerdem verfügen alle Fakultäten über eigene Terminals, die mit dem BITS verbunden sind. Die Beratung findet Mo-Fr 9.30-16.00 Uhr, im Raum V0-215 statt. 5.3 Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) Im Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) können für Seminare audiovisuelle Medien ausgeliehen oder audiovisuelles Material an speziell ausgerichteten PC-Arbeitsräumen selbst bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie bei Fragen oder Problemen bei dem Einsatz von Mediengeräten. Sie finden den Servicebereich des SLK auf den Ebenen N6 und N7 im Universitätshauptgebäude. Die Geräteausleihe finden Sie in Raum N7- 107. 15
Sie können auch lesen