Handbuch für Internationale (degree-seeking) Studierende - (im 1. Fachsemester) Sommersemester 2020 - Uni ...

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Handbuch für Internationale (degree-seeking) Studierende - (im 1. Fachsemester) Sommersemester 2020 - Uni ...
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

                                      Handbuch
für Internationale (degree-seeking) Studierende
                          (im 1. Fachsemester)

                            Sommersemester 2020
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

Inhaltsverzeichnis
   1.    Einführung.................................................................................................................................................. 1
   1.1       Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium.................................... 1
   1.2       Persönliche*r Mentor*in (International Mentoring Programme, ehem. Brother-Sister-Programm) ....... 2
   2.    Kosten des Studiums .................................................................................................................................. 2
   2.1       Studienbeiträge im Fachstudium ........................................................................................................... 2
   2.2       Sozialbeitrag / UniCard und NRW-Ticket ................................................................................................ 3
   2.2.1        UniCard .............................................................................................................................................. 3
   2.2.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket) ......................................................................... 4
   2.3       Weitere Kosten des Studiums ................................................................................................................ 4
   2.4       Finanzierung des Studiums..................................................................................................................... 4
   3.    Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld ............................................................................ 5
   3.1       Wohnungssuche .................................................................................................................................... 5
   3.2       Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt) ....................................................................................... 7
   3.3       Krankenversicherung ............................................................................................................................. 8
   3.4       Einschreibung / Immatrikulation ......................................................................................................... 10
   3.5       Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse ............................................................................. 11
   3.6       Bezahlen des Sozialbeitrags (Semesterbeitrag) .................................................................................... 12
   3.7       Aufenthaltserlaubnis ........................................................................................................................... 12
   3.8       Arbeitserlaubnis ................................................................................................................................... 13
   4.    Weitere Informationen zum Studium ...................................................................................................... 13
   4.1       Das akademische Jahr .......................................................................................................................... 13
   4.2       Vorlesungsverzeichnis (eKVV) ............................................................................................................. 14
   4.3       Vorkurse .............................................................................................................................................. 14
   4.4       Studienleistungen / Prüfungsverwaltung............................................................................................. 14
   4.5       Rückmeldung ....................................................................................................................................... 15
   5.    Zentrale Einrichtungen der Universität.................................................................................................... 15
   5.1       Bibliothek ............................................................................................................................................. 15
   5.2       Bielefelder IT-Servicezentrum (BITS) ................................................................................................... 15
   5.3       Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) ......................................................................................... 15
   5.4       Sportprogramm ................................................................................................................................... 16
   6.    Studentische Vertretung / Beratung ........................................................................................................ 16
   6.1       Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) ........................................................................................ 16
   6.2       Internationaler Studierendenrat (ISR) ................................................................................................. 16
   7.    Kontaktstellen / Beratung ........................................................................................................................ 16
   7.1 International Student Services Centre ....................................................................................................... 16
   7.2       PunktUm: Das Deutschlernzentrum der Universität Bielefeld............................................................. 17
   7.3       Verein zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld e.V. (ViSiB)......................................... 18
   7.4       Zentrale Studienberatung (ZSB) ........................................................................................................... 18
   7.5       Career Service ...................................................................................................................................... 18
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
  7.6       Gleichstellungsbüro ............................................................................................................................. 19
7.7.     Familienservice ........................................................................................................................................ 19
7.8      Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (RSB) ......................................... 19
7.9      Evangelische Studierendengemeinde (ESG) ............................................................................................ 20
7.10     Katholische Hochschulgemeinde (KHG) ................................................................................................... 20
7.11     Deutschsprachige Muslimische Studentenvereinigung (DMS) ................................................................ 20
  8      Finanzielle Förderung .............................................................................................................................. 21
  8.2.1         Stipendien des DAAD ....................................................................................................................... 21
  8.2.2         Forschungs- und Stipendienführer für Frauen ................................................................................. 21
  8.2       Nothilfen .............................................................................................................................................. 21
  8.3       Studienabschlusshilfe .......................................................................................................................... 21
  8.4       Studienabschlussdarlehen ................................................................................................................... 22
  8.5       Weitere Förderungsmöglichkeiten ...................................................................................................... 22
  9      Hochschulvokabular................................................................................................................................. 24
  10        Weitere Informationen ........................................................................................................................ 30
  10.1 Die wichtigsten Adressen ......................................................................................................................... 30
  10.2      Anreise zur Universität......................................................................................................................... 31
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 1. Einführung

 Liebe*r internationale*r (degree-seeking) Student*in,

 wir begrüßen Sie herzlich an der Universität Bielefeld und freuen uns, dass Sie sich für die
 Universität Bielefeld entschieden haben. In diesem Handbuch geben wir Ihnen die wichtigsten
 Informationen, die Sie ab dem Erhalt der Zulassung zum Studium benötigen.
 Wir weisen auf die nächsten Schritte hin, wie z.B. Einschreibung, Wohnungssuche und
 Krankenversicherung. Vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen bietet das I n t e r n a t i o n a l S t u d e n t
 S e r v i c e s C e n t r e ( I S S C ) d e s International Office (IO) Orientierungstage für internationale
 (degree-seeking) Studierende an. Um den besten Start in das Studium zu ermöglichen,
 empfehlen wir eine Teilnahme an allen Aktivitäten, die in den Orientierungstagen
 angeboten werden. In diesem Handbuch informieren wir Sie darüber hinaus über die
 Einrichtungen und Vereine an der Universität sowie Initiativen, die Sie im Studium unterstützen
 können.

 Wenn Sie Fragen haben oder auf Schwierigkeiten stoßen, sind Sie herzlich eingeladen, uns – die
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des International Office – anzusprechen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Studium.

Das Team des International Office
Sekretariat: D0-120; E-Mail: io@uni-bielefeld.de

International Student Services Centre (Betreuung internationaler degree-seeking Studierender),
E-Mail: betreuung-io@uni-bielefeld.de

 Leiter des International Student Services Centre:
 Dr. David Seaman
 Raum D0-144; E-Mail: david.seaman@uni-bielefeld.de

1.1 Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium

 Es gibt zwei Einführungsprogramme für Sie zum Beginn des Studiums. Die Teilnahme an diesen
 Einführungsveranstaltungen ist für Sie sehr wichtig. In den Einführungswochen erhalten Sie
 wesentliche Informationen zu Ihrem Studium.

          Die Termine der Einführungsveranstaltungen in den Fakultäten erfahren Sie auf den
          Internetseiten der Zentralen Studienberatung:
          https://www.uni-bielefeld.de/studium/studierende/start-ins-
          studium/einfuehrungsveranstaltungen/
          ! Bitte achten Sie darauf, dass einige Fakultäten/Fachschaften ihre Einführungen mehrere
          Tage vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen anbieten. Beachten Sie bitte darüber hinaus
          die Vorkurse, die in einigen Fächern stattfinden. Diese beginnen vor dem Semesteranfang
          (siehe dazu Punkt 4.3).

          Das Programm der Orientierungstage des International Student Services Centre (mit
          mehreren Angeboten) für internationale (degree-seeking) Studierende beginnt für die
          deutschsprachigen Bachelor- und Master-Studiengänge am 24.03.20 um 10.00 Uhr im
          Raum X-E0-222. Sobald das Programm für das Sommersemester 2020 komplett feststeht,
          finden Sie es auf der Seite https://www.uni-
          bielefeld.de/studium/studieninteressierte/international/come-in/studium-mit-
          abschluss/download/ . Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung zu den Orientierungstagen des
          ISSC an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: betreuung-io@uni-bielefeld.de

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

Im Handbuch werden einige Abkürzungen angewandt. Die wichtigsten sind:

 IO                     = International Office
 ISSC                   = International Student Services Centre
 IMP                    = International Mentoring Programm (ehem. Brother-Sister-Programm)
 BITS                   = Bielefelder IT-Servicezentrum
 AStA                   = Allgemeiner Studierenden Ausschuss
 ISR                    = Internationaler Studierendenrat
 PunktUm                = Sprachbegleitprogramm der Universität Bielefeld/Deutschlernzentrum
 SLK                    = Zentrum für Studium, Lehre, Karriere
 ZSB                    = Zentrale Studienberatung
 OWL                    = Ostwestfalen-Lippe (Region, zu der Bielefeld gehört)
 NRW                    = Nordrhein-Westfalen (Bundesland, zu dem OWL gehört)

1.2 Persönliche*r Mentor*in (International Mentoring Programme, ehem. Brother-Sister-
    Programm)

 Weitere Unterstützung im Studium bietet Ihnen das International Mentoring Programme an. Das
 Programm hat zum Ziel, neuen Studierenden aus dem Ausland das Einleben in Bielefeld zu
 erleichtern. Dazu vermittelt Ihnen u.a. der Programm-Koordinator Lukas Poppenborg Mentorinnen
 und Mentoren (Studierende höherer Semester), die als persönliche Ansprechpartnerinnen und
 Ansprechpartner bei Fragen zur Uni, zum Studium und zur Stadt zur Verfügung stehen. Das
 International Mentoring Programme unterstützt Sie, indem es Ihnen Mentorinnen und Mentoren aus
 allen Fächern an die Seite stellt, die Hilfe im Alltag leisten.

 Eine Mentorin oder einen Mentor zu haben, bedeutet:
    Kontakt zu erfahrenen Studierenden bekommen
    jemanden kennen, der Ihnen die Uni und die Stadt zeigen kann
    eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen im Studium
    und an der Uni zu haben
    wissen, wen man fragen kann, wo die Post, die Bürgerberatung, ein guter Arzt, die nächste
    Bank oder die netteste Kneipe der Stadt ist
    wissen, wo man hingehen kann, wenn einen das Heimweh oder die Langeweile packt

 Wenn Sie sich die Unterstützung einer Mentorin/
                                                                       Postanschrift Universität
 eines Mentors wünschen, melden Sie sich bitte an
 unter: https://www.uni-                                               Bielefeld International Office
 bielefeld.de/studium/studieninteressierte/internation
                                                                       International Mentoring Programme
 al/mentee-werden/
                                                                       Postfach 10 01 31
                                                                       33501 Bielefeld
 oder beim International Mentoring Programm:

 International Office, D0-138
 Tel.: 0521/ 106-67388
 E-Mail: imp@uni-bielefeld.de

 2. Kosten des Studiums

 2.1 Studienbeiträge im Fachstudium

 Ab dem Wintersemester 2011/12 werden an der Universität Bielefeld keine Studienbeiträge mehr
 erhoben. Des Weiteren existieren keine Betreuungsbeiträge und Auswahlgebühren für
 internationale Studierende an der Universität Bielefeld.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Universität:
 https://www.uni-bielefeld.de/studium/studierende/studienorganisation/beitraege-und-
 gebuehren/index.xml/Semesterbeitrag.html

 2.2 Sozialbeitrag / UniCard und NRW-Ticket

 Jedes Semester ist ein Sozialbeitrag, der sogenannte Semesterbeitrag, zu entrichten. Im
 Sommersemester 2020 beträgt der Semesterbeitrag 307,70 Euro.
 Dieser beinhaltet unter anderem den Kostenanteil für das Semesterticket und das NRW-Ticket.
 Nachdem Sie sich eingeschrieben/immatrikuliert haben (siehe dazu Punkt 3.4
 Einschreibung/Immatrikulation) und den Semesterbeitrag entrichtet haben, können Sie Ihre
 UniCard beantragen (siehe Punkt 2.2.1 UniCard).
 Die UniCard gilt als Studierendenausweis und Semesterticket. Sie ist allerdings nur in Verbindung
 mit einem Reisepass oder Lichtbildausweis gültig.
 Neben der UniCard, erhalten Sie zusätzlich das NRW-Ticket. Mit dem NRW-Ticket (gültig nur mit
 Lichtbildausweis und der UniCard) können Sie kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel,
 Stadtbahnen und Busse sowie alle Nahverkehrszüge im Geltungsbereich des NRW-Tickets der
 Deutschen Bahn (inklusive aller Verkehrsverbunde und der Verkehrsgemeinschaften in NRW)
 benutzen. Darüber hinaus gilt das NRW-Ticket für 2 Strecken über die Landesgrenzen von NRW
 hinaus: 1) bis Osnabrück, 2) bis Haste (kurz vor Hannover). Genaue Informationen dazu erhalten
 Sie bei der Immatrikulation bzw. unter: www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe/

 Wer noch nicht immatrikuliert ist, sollte sich für die Zeit bis zur Immatrikulation eine Wochenkarte
 (7-Tageticket) beim ServiceCenter „moBiel“ der VOW ( = Verkehrsgemeinschaft Ostwestfalen- Lippe;
 Haltestelle Jahnplatz) besorgen. Die Kosten für die Wochenkarte (7-Tageticket) können nach dem
 Erhalt des Semestertickets bei der Verkehrsgruppe des AStA zurückerstattet werden (siehe Punkt
 2.2.2 Rückerstattung). Die Kosten für Einzelfahrscheine, Vierer-Tickets und Monatskarten können
 nicht zurückerstattet werden.

 2.2.1 UniCard

 Die UniCard ist ein optischer und elektronisch lesbarer Ausweis für alle kartengebundenen Dienste
 an der Universität Bielefeld.
 Optisch lesbarer Ausweis:
     • Ausweisfunktion (Studierendenausweis)
     • Regionales Semesterticket

 Elektronisch lesbarer Ausweis:
    • Bibliothekausleihe (Bibliotheksausweis)
    • Druck-, Kopier und Scan-Dienste der Universität
    • Zugang zum Hochschulbereich
     • Bargeldloses Bezahlen beim Studierendenwerk (Mensa, Cafeteria)

Die UniCard wird online unter www.uni-bielefeld.de/unicard/studierende.html beantragt. Hierzu
benötigen Sie Ihre Zugangsdaten vom Zahlschein, der Ihnen nach erfolgreicher Einschreibung
zugestellt wird, und ein Foto. Nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben, können
Sie Ihr Foto hochladen und müssen den Nutzungsbedingungen der UniCard zustimmen. Wenn Sie
den Vorgang abgeschlossen haben, können Sie Ihre UniCard nach 2 Werktagen am Infopunkt
abholen. Nach dem Erhalt der UniCard müssen Sie diese validieren. Die Validierung erfolgt an den
blauen Automaten rechts neben dem Infopunkt. Eine erneute Validierung der UniCard muss nach der
Rückmeldung für das Folgesemester erfolgen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen
des Infopunkts gerne zur Verfügung.
 Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.uni-bielefeld.de/unicard/FlyerStudenten.pdf

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

2.2.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket)

Das Semester an der Universität Bielefeld beginnt im Sommer zum 1. April und im Winter zum 1.
Oktober. Aufgrund von Vorkursen und Einführungsveranstaltungen ist das Semesterticket (nicht
das NRW-Ticket) bereits einen Monat vor Semesterbeginn gültig (d.h. ab dem 1. März bzw. 1.
September). Daher empfiehlt es sich für diese Zeit ausschließlich Wochenkarten (7-Tage-Tickets)
des lokalen Verkehrsbunds „TeutoOWL“ zu erwerben, da die Kosten nur dafür zurückerstattet
werden. Gleiches gilt auch für Studierende, die ihr Semesterticket im laufenden Semester erhalten
(z.B. eine unverschuldete verspätete Anreise), da ebenfalls nur die Kosten für 7-Tage-Tickets
zurückerstattet werden. Die Möglichkeit dazu besteht während des ganzen Semesters. W ichtig:
Alle anderen Tickets (Einzelfahrscheine, Vierer-Tickets oder Monatskarten) sind von der
Kostenrückerstattung ausgeschlossen.
Die 7-Tage-Tickets können Sie bei moBiel im Jahnplatztunnel erhalten.
Die Kostenrückerstattung erfolgt über die AStA-Verkehrsgruppe. Hierzu senden Sie eine E-Mail mit
Name und Matrikel-Nr. an die AStA-Verkehrsgruppe: asta.verkehrsgruppe@uni-bielefeld.de oder
nehmen persönlich Kontakt zu der AStA-Verkehrsgruppe in L4-128 auf.
Danach erhalten Sie eine E-Mail von der AStA-Verkehrsgruppe und können sich den Betrag im
moBiel ServiceCenter im Jahnplatztunnel zurückerstatten lassen. Sie benötigen dazu Ihre
UniCard und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe/

2.3 Weitere Kosten des Studiums

Ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland ist relativ teuer, da die Lebenshaltungskosten hoch
sind. Nach einer Studie fallen durchschnittlich folgende Kosten an: Für die Miete in Wohnheimen
des Studierendenwerkes, in privaten Wohnheimen, Zimmern und Wohnungen müssen ca. 320
Euro monatlich kalkuliert werden; für Krankenversicherung und Arztkosten sind ca. 80 Euro pro
Monat zu veranschlagen. Je nach Lebensweise muss man mit monatlichen Ausgaben für
Nahrungsmittel in Höhe von ungefähr 150 Euro rechnen. Insgesamt betragen die monatlichen
Ausgaben inklusive Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Semesterbeiträge, Fahrkosten, Telefon und
den oben genannten Ausgaben ca. 820 Euro. Allerdings ist zu beachten, dass es sich hier um
deutschlandweite Durchschnittskosten handelt. In Bielefeld gibt es diverse Möglichkeiten, Kosten
einzusparen. Man kann beispielsweise schon für ca. 200 Euro in Wohnheimen leben und ein
Essen in der Mensa an der Uni kostet ca. 2,40 Euro (die Mensa ist montags bis freitags 11:30-
14:30 Uhr geöffnet). Wegen der Anforderungen im Studium und den bestehenden Regelungen
bezüglich der Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende besteht fast keine Möglichkeit,
während der Vorlesungszeit zu arbeiten. Es ist deshalb unbedingt notwendig, schon vor der Einreise
in die Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung des Studiums abzuklären.
Weitere Informationen zu Kosten und Finanzierung des Studiums, aber auch zu Möglichkeiten,
neben dem Studium zu jobben, erhalten Sie in den Orientierungstagen des International Student
Services Centre.

2.4 Finanzierung des Studiums

Studierende aus den Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union), oder mit einer Erlaubnis zum
Daueraufenthalt-EG, ggf. Studierende mit einem anderen Aufenthaltsstatus nach dem
Aufenthaltsgesetz, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.
Informationen über BAföG-Berechtigung erhalten Sie über das Studierendenwerk,
Abteilung für Ausbildungsförderung im Universitätshauptgebäude, im Bauteil C, Ebene 2
(www.studierendenwerk-bielefeld.de) oder beim Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA).

Achtung: Wir kennen kaum Möglichkeiten, Nebenjobs ohne Deutschkenntnisse nachzugehen.
Lediglich bei einigen Stellen der Universität ist dies als studentische Hilfskraft möglich.

Weitere Informationen zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie in Kapitel 8.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 3. Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld

 3.1 Wohnungssuche
Die Universität Bielefeld vermittelt keine Wohnungen/Zimmer für Studierende (mit Ausnahme der
ERASMUS- und Kooperationsstudierenden). Studierende sollen sich selbst ein Zimmer suchen. Bitte
beachten Sie dazu die Informationen auf dieser Seite. Eine Unterstützung des International Office ist
möglich, insbesondere für Studierende in englischsprachigen Studiengängen.

Kontakt:

International Office
Raum D0-138
Tel.: (+49)521 106-2487
@: wohnen-io@uni-bielefeld.de

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten sich ein Zimmer zu besorgen:

Im Studentenwohnheim des Studierendenwerks:

Sobald man die Zulassung für das Studium erhalten hat, kann man beim Studierendenwerk einen
Antrag für einen Platz im Studentenwohnheim stellen. Hierfür kann man auch den unterschriebenen
und eingescannten Bewerbungsbogen (zu finden unter http://www.studierendenwerk-
bielefeld.de/wohnen/bewerbung-um-einen-wohnplatz.html ) per Email an das Studentenwerk senden.
Internationale Studierende können diesen Antrag also auch vom Ausland aus stellen.

Studierendenwerk Bielefeld
Abteilung für studentisches Wohnen
Morgenbrede 2-4
33615 Bielefeld
Tel.: 0521 / 106 88600
Email: wohnen@stwbi.de

In privaten Wohnheimen:

Es gibt noch andere Studentenwohnheime, die nicht zum Studierendenwerk gehören. Auch diese
bieten möblierte Zimmer für Studierende an:

Vermieter: BGW

Kontakt:
BGW – Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen
Carlmeyerstr. 1
33613 Bielefeld
Tel.: 0521/ 880901
E-Mail: info@bgw-bielefeld.de

Wohnheime:
  • Wohnheim Lohmannshof
     Kreuzbergerstr. 5-13, 33619 Bielefeld
  • Wohnheim Roggenkamp
     Roggenkamp 22, 33605 Bielefeld
  • Wohnheim Teichstraße/Friedrichstraße
     Friedrichstraße 64, 33615 Bielefeld
  • Wohnheim Lipper Hellweg
     Lipper Hellweg 70, 33605 Bielefeld

Weitere Informationen: https://studierende-bielefeld.de/wohnanlagen/
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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

Vermieter: Hollensiek GmbH

Kontakt:
Hollensiek GmbH (Hausverwaltung)
Oberntorwall 13-14
33602 Bielefeld
Tel.: 0521/ 965 170
E-Mail: info@hollensiek-hausverwaltung.de

Wohnheime:
  • Wohnheim August-Bebel-Str.
     August-Bebel-Str. 57 a-c, 33602 Bielefeld
  • Wohnheim Luisenstraße
     Luisenstraße 12, 33602 Bielefeld

Weitere Informationen: http://www.hollensiek.de/Unsere-Verwaltungsobjekte/

Vermieter: Hollensiek GbR

Kontakt:
Hollensiek GbR
Hollensiek 3, App. 1
33619 Bielefeld
Tel.: 0521/ 9630 2231
E-Mail: hollensiek.gbr@gmail.com

Wohnheim:
  • Wohnheim Hollensiek
     Hollensiek 3, 5, 7, 33619 Bielefeld

Weitere Informationen: https://www.studentenwohnung-bielefeld.de/

Vermieter: Sozialwerk Bielefelder Freimaurer e.V.

Kontakt:
Hausverwaltung Winter
Herforder Straße 237
33609 Bielefeld
Tel.: 0521/ 24389
E-Mail: info@winter-hausverwaltung.de

Wohnheim:
  • Studentenwohnheim Ostmannturm
     Märkische Str.11, 33602 Bielefeld

Weitere Informationen: http://www.ostmannturm.de/

Auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt:

Es werden sowohl Einzel-Appartements als auch Zimmer in Wohngemeinschaften (WGs) mit anderen
Studierenden von privaten Vermietern angeboten. Die Miete für ein Zimmer in Bielefeld beträgt
monatlich ca. 180,- bis 300,- Euro.

Online
Private Zimmerangebote gibt es auf der Webseite des Studierendenwerks
(http://www.studierendenwerk-bielefeld.de/wohnen/private-mietangebote.html)
Oder auf den Online-Portalen

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

www.studenten-wg.de
www.wg-gesucht.de
www.studenten-wohnung.de
www.zwischenmiete.de

Wohnungsanzeigen in der Universität
In der Unihalle und auf der sogenannten "Galerie" (Ebene 1) findet man eine Vielzahl
unterschiedlichster Wohnangebote in verschiedenen Preiskategorien.

Zeitungen
Die lokalen Zeitungen "Neue Westfälische" und "Westfalenblatt" bieten besonders in der Samstags-
Ausgabe viele Mietangebote.
Neue Westfälische (https://www.nw.de/); Tel: 0521-555-0
Westfalenblatt (https://www.westfalen-blatt.de/); Tel: 0521-585-0

Unterkunft:
Falls Sie vor Ihrer Ankunft in Deutschland keine Unterkunft finden konnten, könnten Sie in einer
Jugendherberge in Bielefeld übernachten:

Jugendgästehaus (Guest house)
Hermann-Kleinewächter-Str. 1
D-33602 Bielefeld
Tel. +49 521. 5 22 05-0
jgh-bielefeld@djh-wl.de
www.djh-wl.de/jh/bielefeld

Kolpinghaus Bielefeld
Das Kolpinghaus Bielefeld in Citylage ist nur wenige Minuten vom Hauptbahnhof und der
Stadtbahnstelle der Uni Linie 4 entfernt.
August-Bebel Str. 7a
33602 Bielefeld
Tel. +49 521. 6 03 63
info@kolpinghaus-bielefeld.de
www.kolpinghaus-bielefeld.de

 3.2 Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt)

Nachdem Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz
anmelden. Dies erledigen Sie bei der Bürgerberatung im Bürgerbüro in Bielefeld oder in dem
Ortsteil, in dem Sie wohnen. In Bielefeld Mitte befindet sich die Bürgerberatung im
Rathausgebäude) im Erdgeschoss (Stadt Bielefeld; Bürgerbüro; Abt. Bürgerberatung, Niederwall 23,
33602 Bielefeld).

Studierende müssen sich spätestens zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung beim Amt für
Bürgerberatung bzw. in den Bezirksverwaltungsstellen der Stadt oder den Einwohnermeldeämtern
des jeweiligen Wohnsitzes persönlich anmelden.
Seit Frühjahr 2019 muss man für die Anmeldung bei der Stadt Bielefeld einen Termin vereinbaren.
Dies können Sie über folgenden Link tun: https://tempus-
termine.com/termine/index.php?anlagennr=83

Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie gerne das ISSC-Team (betreuung-io@uni-bielefeld.de)
oder wenden Sie sich direkt an das Bürgerbüro über folgende Kontaktdaten:

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

Abteilung Bürgerberatung
Telefon:                               0521/ 51-0 (Erreichbarkeit: Mo-Fr 7:30-18:00 Uhr)
Fax:                                   0521/ 51 6196
E-Mail:                                buergerberatung@bielefeld.de
                                       Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe und Ausweise

Alternativ besteht in der Regel zu Semesterbeginn die Möglichkeit, das Einwohnermeldeamt in der
Universität Bielefeld anzutreffen und sich dort anzumelden. Mitarbeitende der Stadt Bielefeld haben
dann circa vier Wochen lang einen Stand am Infopunkt im Universitätshauptgebäude und führen dort
die Anmeldungen mit allen erforderlichen Unterlagen durch. Um den genauen Zeitraum im jeweiligen
Semester herauszufinden, fragen Sie am Infopunkt, bei der Bürgerberatung oder im International
Office nach.

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag

In Deutschland ist jede/r Einwohner/in verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch für
internationale Studierende.

Anmelden kann man sich per Post unter folgender Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

oder online:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag und über die Befreiung vom Beitrag erhalten Sie über die
folgenden Links:
https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/international/come-in/studium-mit-
abschluss/download/Rundfunkbeitrag.pdf

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5281/Merkblatt_Studierende.pdf

  3.3 Krankenversicherung

  Zur Einschreibung (siehe Punkt 3.4) ist ein Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis
  vorzulegen. Hierzu gibt es folgende Optionen:

  1) Für Studierende aus Ländern der EU, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und des
  Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus den Ländern, mit denen ein
  Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde (z.B. Türkei, Tunesien, Schweiz) gilt:

       •   Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf das Formblatt E-111, AT 11, ATN11, BH6 oder
           auf eine Europäische Krankenversicherungskarte / European Health Insurance Card (EHIC).
           Mit diesem Krankenversicherungsnachweis gehen Sie bitte zu einer deutschen
           gesetzlichen Krankenkasse und lassen sich dort Ihren Versicherungsschutz - speziell für
           die Einschreibung – bestätigen. Dieses Schreiben ist bei der Einschreibung vorzulegen.
           Mit Ihrem Krankenkassennachweis aus Ihrem Heimatland können Sie übrigens (inkl.
           einem Reisepass) direkt zum Arzt bzw. Zahnarzt Ihrer Wahl gehen.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

          Der Krankenversicherungsschutz ist damit in Deutschland gewährleistet.
      •   Privat Versicherte: Sie bezahlen ihre Behandlungskosten selbst und beantragen später
          die Erstattung bei Ihrer Versicherung in der Heimat. Auch in diesem Fall ist bei der
          Einschreibung ein Nachweis von einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung
          vorzulegen. Gehen Sie daher bitte mit einem Nachweis Ihrer privaten Versicherung zu
          einer deutschen Krankenversicherung und lassen sich dort von der gesetzlichen
          Versicherungspflicht befreien.

Beachten Sie bitte: Diese Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist
unwiderruflich(!) und erlischt nicht beim Studiengang-/Hochschulwechsel oder nach einer
Studienunterbrechung – auch beim Heimataufenthalt!

Beachten Sie auch: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später
       (innerhalb   des    Studiums       in     Deutschland) nicht zu       einer gesetzlichen
Krankenversicherung wechseln. Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht
übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein!

 2)   Für Studierende aus Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen
      abgeschlossen wurde, gilt:

      Es muss eine Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland abgeschlossen werden,
      entweder gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht tritt
      grundsätzlich für Studierende ein, die das 14. Fachsemester und/oder das 30. Lebensjahr nicht
      vollendet haben. Der monatliche Beitrag für pflichtversicherte Studierende über 23 Jahren ohne
      Kinder liegt derzeit bei etwa 88-92 Euro. Der Beitrag für Studierende unter 23 Jahren und für
      Studierende mit Kind liegt minimal (etwa 1-2 Euro) d a r u n t e r . Eine Auswahl einiger gesetzlicher
      Krankenkassen ist weiter unten aufgeführt.

Beachten Sie bitte: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später
       (innerhalb    des    Studiums      in      Deutschland) nicht zu       einer gesetzlichen
Krankenkasse wechseln. Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht
übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein!

Sofern Sie bereits 30 Jahre alt sind, das 14. Fachsemester überschritten haben oder als
Doktorandin/Doktorand eingeschrieben sind:

lassen Sie sich bitte unbedingt von einer deutschen Krankenversicherung beraten. Grundsätzlich haben Sie
die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat zu versichern (für
die gesetzliche freiwillige Weiterversicherung sind Fristen einzuhalten und Vorversicherungen erforderlich).
Beispielsweise bietet das Deutsche Studentenwerk, über einen Rahmenvertrag zwischen der Union
Versicherungsdienst GmbH und der Hanse Merkur Reiseversicherung AG eine private Krankenversicherung
an. Nähere Informationen finden Sie unter: https://portal.versicherungsdienste.de/dsw-studenten-
kv/index.html

Für beide Gruppen gilt:
Bei Abschluss einer Krankenversicherung erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie
bei der Einschreibung an der Universität Bielefeld vorlegen müssen. Die Hochschule bestätigt der
Krankenkasse daraufhin Ihre Einschreibung.

Hier finden Sie einige Adressen der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt sehr viele gesetzliche
Krankenkassen; bitte informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten (z.B. im Internet):

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 Heimat Krankenkasse                                           Techniker Krankenkasse (TK)

 Herforder Straße 23                                           Universität Bielefeld
 33602 Bielefeld                                               Raum D1-121; Uni-Halle
 Tel.: 0800 1060100                                            Universitätsstr. 25
                                                               33615 Bielefeld

 Barmer GEK                            Allgemeine Ortskrankenkasse                Deutsche Angestellten-
                                       (AOK)                                      Krankenkasse (DAK)
 Nikolaus-Dürkopp-Str. 16
 33602 Bielefeld                       Oelmühlenstraße 57-59                      Alfred-Bozi-Str. 15
 Tel.: 0521/ 3331010                   33604 Bielefeld                            33602 Bielefeld
                                       Tel.0521/5980                              Tel.: 0521/ 9891110

   3.4 Einschreibung / Immatrikulation

   Sie haben die Zulassung zum Studium an der Universität Bielefeld erhalten. Dies bedeutet, dass
   Sie einen Studienplatz an der Universität Bielefeld in dem von Ihnen gewählten Studienfach
   bekommen haben. Jetzt müssen Sie der Universität melden, ob Sie diesen Studienplatz
   annehmen – sich immatrikulieren/einschreiben. Eine Immatrikulation ist nur für das Studienfach
   möglich, in dem der jeweilige Abschluss angestrebt wird.
   Mögliche Nebenfächer und ihre Kombination müssen den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw.
   den entsprechenden Studienordnungen entnommen werden. Dazu können Sie sich bei der
   Zentralen Studienberatung (ZSB) sowie bei der Studienberatung in Ihrem Fach (in Ihrer
   Fakultät) beraten lassen.
   Die Immatrikulation führen Frau Dawkins, Frau Schätzel und Frau Rybak im
   Studierendensekretariat        (Sachgebiet:     Internationale   Studierende)    durch.    Das
   Studierendensekretariat ist im Bauteil: C0.
   Die B ü r o - Öffnungszeiten von Frau Schätzel sind montags bis donnerstags 10.00 Uhr bis 12.00
   Uhr und von Frau Rybak ebenso montags bis donnerstags von 10.00 bis 12 Uhr und zusätzlich
   dienstags von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr. Frau Dawkins hat dienstags von 13:30 -15:00 Uhr sowie
   donnerstags von 10:00 – 12:00 Uhr Sprechzeit.
   Die aktuellen Sprechzeiten, Kontaktdaten und Räume finden Sie auch online im Personen- und
   Einrichtungsverzeichnis (PEVZ) auf der Website der Uni Bielefeld (https://ekvv.uni-
   bielefeld.de/pers_publ/publ/Home.jsp ).

Für die Einschreibung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

   -   den ausgefüllten Antrag auf Einschreibung. Den Antrag erhalten Sie bei Frau Rybak oder
       im Internet als Online-Einschreibehilfe, die Sie dann ausgedruckt persönlich oder per
       Post Frau Rybak zukommen lassen. Die Online-Einschreibehilfe finden Sie unter:
       https://ekvv.uni-bielefeld.de/sinfo/publ/Einschreibehilfe.jsp
   -   den Nachweis über eine deutsche Krankenversicherung
       (Krankenversicherungsbescheinigung zur Einschreibung an einer Hochschule)
   -   eine Passkopie für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
   -   Zulassungsschreiben, sofern Sie einen Studiengang aufnehmen möchten, der
       eine Zulassungsbeschränkung hat (z.B. Eignung, N.C)
   -   ggf. sonstige Nachweise (z. B. Betreuungsschreiben bei Ph.D.)
   -   weitere Informationen dazu: https://www.uni-
       bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/Einschreibungsverfa
       hre n.html

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

  Nachdem Sie die Unterlagen abgegeben haben, erhalten Sie (meist) postalisch einen Zahlschein
  zugestellt, der Ihre Hochschulzugangsdaten und Angaben zum Überweisen des Semesterbeitrags
  enthält. Sobald die Zahlung des Semesterbeitrags (siehe Punkt 3.6) auf dem Konto verbucht ist
  (dauert etwa 3 Tage) wird das Hochschulportal für Sie freigeschaltet.

3.5 Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse

Wenn Sie noch kein Konto bei einer Bank (oder Sparkasse) in Deutschland haben, dann sollten
Sie dieses jetzt eröffnen. Dazu benötigen Sie:
  • den Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • den Studierendenausweis oder den Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld (damit
       Sie den Studierendentarif bekommen können)
  • Ihre Adresse in Deutschland

Bei den Banken in Deutschland können Sie ein so genanntes Girokonto eröffnen. Auf dieses Konto
können Sie selbst oder andere Personen Geld für Sie einzahlen. Sie können auch Gebühren, z.B.
für Wohnungsmiete, Krankenkasse, Semesterbeitrag von diesem Konto überweisen.
Um einen Geldbetrag zu überweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
    • Sie können einen Bankautomaten benutzen,
    • Sie können die Gebühren via online-banking überweisen
    • Sie können einen Überweisungsvordruck benutzen, den Sie bei Ihrer Sparkasse/Ihrer
       Bank erhalten. Diesen Vordruck sollten Sie genau ausfüllen, unterschreiben und bei der
       Sparkasse/Bank abgeben (oder in einen Briefkasten für Überweisungen einwerfen).

Manche Banken bieten für Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenlose Girokonten.
Ansonsten erheben sie Gebühren in unterschiedlicher Höhe als Verwaltungskosten. Die
Studierenden ziehen Banken mit speziellen Gebührenrabatten vor. Deshalb ist es wichtig, sich
nach den Gebühren und zusätzlichen Kosten zu erkundigen.
Die Erstellung einer Bankkarte erfolgt in Deutschland nicht automatisch nach der Eröffnung des
Kontos, sondern kann manchmal bis zu zwei Wochen dauern. Bestimmte regelmäßige Zahlungen,
die sich z.B. jeden Monat wiederholen, wie Miete, Zeitungsabonnement usw. kann man mittels
eines Dauerauftrags (eine automatische, von der Bank ausgeführte Überweisung) oder einer
Einzugsermächtigung (eine bestimmte Person oder Institution wird berechtigt, einen bestimmten
Betrag von ihrem Konto abzuheben) erledigen.

Die meisten Banken sind werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr, am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Samstags und sonntags sind alle Banken in Deutschland geschlossen. Sie haben aber weiterhin
24 Stunden Zugang zu den externen Bankautomaten.
Um ein Bankkonto zu eröffnen, können Sie sich z.B. an eine der Sparkassen in Bielefeld wenden.

Die Adresse der City-Filiale ist:                  Sparkasse Bielefeld
                                                   Stresemannstraße 15
                                                    33602 Bielefeld
                                                    Tel.: 0521/ 294-0
                                                    Fax: 0521/ 294 4060
                                                   service@sparkasse-bielefeld.de
                                                   Bankleitzahl: 480 501 61
                                                   Swiftcode: SPBI DE 3B XXX

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Konto wieder zu schließen, wenn Sie Deutschland
nach Beendigung Ihres Aufenthaltes verlassen!

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 3.6 Bezahlen des Sozialbeitrags (Semesterbeitrag)

 Der Sozialbeitrag in Höhe von zurzeit 307,70 Euro muss so schnell wie möglich - allerdings erst
 nach der Einschreibung - auf das Konto der Universität eingezahlt werden – siehe dazu
 Informationen unter: 3.4 Einschreibung/Immatrikulation.
 Die Höhe des Beitrags kann sich in jedem Semester ändern! Erst wenn der Sozialbeitrag auf
 das Konto der Universität eingegangen ist, wird Ihr Zugang zum Hochschulportal freigeschaltet.
 Die Überweisung des Geldes und die Postversendung können bis zu vierzehn Tage dauern.

 Bitte tätigen Sie die Überweisung erst dann, wenn Sie den Vordruck der Einschreibung per Post
 erhalten haben oder Sie sich persönlich an der Universität eingeschrieben haben. Bitte benutzen
 Sie zum Überweisen unbedingt den per Post erhaltenen Vordruck! Sie können in Ausnahmefällen
 (z. B. kein Bankkonto in Deutschland) den Sozialbeitrag auch direkt bei der Kasse der Universität
 einzahlen. Die Kasse der Universität befindet sich im Hauptgebäude der Universität: T0, Raum
 169 (Öffnungszeiten: montags – freitags 9.00 –
 11.00 Uhr). Die direkte Einzahlung bei der Universitätskasse verkürzt die Überweisungszeit. Bitte
 vergessen Sie nicht, die Matrikelnummer anzugeben.

 Sie müssen damit rechnen, dass Sie einige Tage auf die Freischaltung Ihres Zugangs zum
 Hochschulportal warten müssen.
 Weitere Informationen und die genaue Höhe des Sozialbeitrags finden Sie unter:
 www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/

Nachdem Sie Ihre Semesterunterlagen per Post erhalten haben, müssen Sie Ihre UniCard beantragen
(siehe Punkt. 2.2.1 UniCard).

 3.7 Aufenthaltserlaubnis

 Den Zulassungsbescheid (den Sie erhalten haben) benötigen Sie, um Ihr Visum für das Studium
 zu beantragen. Sie können nicht mit einem Touristenvisum einreisen. Ein Touristenvisum kann
 man in Deutschland nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln. Wenn Sie bei der
 auswärtigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ein Visum zu Studienzwecken
 ( A u s n a h m e n s i e h e u n t e n ) beantragt haben, können Sie in Deutschland einen
 Aufenthaltstitel beantragen. Dazu benötigen Sie:

     Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld
     Finanzierungsnachweis
     Sie müssen nachweisen, dass Ihnen 828 Euro monatlich zur Verfügung stehen (üblicherweise
     auf sog. Sperrkonten). Sie können eine Bescheinigung Ihrer Bank einreichen. Sie können auch
     eine Erklärung Ihrer Eltern vorlegen, die sich verpflichten, Sie für die Dauer des Studiums zu
     finanzieren. Die dritte Möglichkeit ist, dass eine Person in der Bundesrepublik Deutschland die
     Finanzierung Ihres Studiums übernimmt. In diesem Fall muss diese Person eine
     Bescheinigung vorlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt
     (Verpflichtungserklärung).
     Vorbildungsnachweis aus Ihrem Heimatland
     Dies kann eine Kopie Ihres Diploms, Bachelor- oder Masterabschlusses sein, das/den Sie im
     ersten Studium erworben haben. Diese Dokumente reichen Sie ein, wenn Sie sie besitzen.
     biometrisches Passbild (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kostet je nach
     Aufenthaltsstatus zwischen 100 und 135 Euro)

 Ausgenommen von der Visumspflicht sind Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, der EFTA-Staaten
 (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie solcher Staaten, die mit der Bundesrepublik
 Deutschland zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen haben (z.B. Honduras, Monaco, San
 Marino, USA, Japan, Australien, Korea).

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 Nach der Ankunft in Bielefeld müssen Sie bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis
 beantragen. Die Ausländerbehörde erteilt den Titel erst für zwei Jahre. Danach sollten Sie die
 Verlängerung erneut bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Informationen finden Sie unter
 diesem     Link:      https://www.uni-bielefeld.de/studium/studieninteressierte/international/come-
 in/studium-mit-abschluss/download/index.xml?__lang=de
 unter der Datei „Informationen zu Verlängerung des Aufenthalts und Arbeitsaufnahme”.

 Die Adresse der Ausländerbehörde ist:
  Bürgerberatung / Abteilung Ausländerangelegenheiten
  Neues Rathaus
                                                                           Postadresse:
  Niederwall 23
  Erdgeschoss, Flur A 33602 Bielefeld                                      Bürgeramt, Abteilung
                                                                           Ausländerangelegenheiten
                                                                           33597 Bielefeld

 Telefon:                                                   0521/ 51-0
 Fax:                                                       0521/ 516195
 Öffnungszeiten:                                           Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr,
                                                           Donnerstag: 14.30-18.00 Uhr.

Von der Universität können Sie mit der Stadtbahn Linie 4 bis zum Rathaus im Zentrum der Stadt
fahren.

  3.8 Arbeitserlaubnis

  Mit der Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthaltstitel als Scheckkarte) erhalten Sie auch
  eine Arbeitsgenehmigung für 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr. Das heißt, Sie können 120 Tage
  (mehr als 4 Stunden am Tag) oder 240 halbe Tage (bis zu 4 Stunden am Tag) arbeiten.
  Wenn die Finanzierung Ihres Studiums durch die Eltern oder andere Personen nicht ganz
  ausreicht und Sie zusätzlich Geld verdienen müssen, dann können Sie für diesen Zeitraum Arbeit
  suchen. Viele Studierende jobben in Gaststätten, Cafés, Geschäften, Büros, Agenturen, als
  Zeitungsausträger/-in etc. Wenn Sie sich an eine Firma wenden, sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel
  vorzeigen. Die Arbeitsauflage bezieht sich nicht auf Pflichtpraktika sowie studentische
  Nebentätigkeiten an der Universität (SHK-/WHK-Stellen), die zusätzlich ausgeübt werden können.
  Wenn Sie mehr als 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr arbeiten müssen, können Sie in
  besonderen Ausnahmefällen eine zusätzliche Arbeitsgenehmigung bei der Ausländerbehörde
  beantragen, die Sie begründen müssen. Die Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld kann unter
  Umständen in solch einem Fall für eine bestimmte Tätigkeit eine zusätzliche Arbeitserlaubnis
  zulassen. Der Tätigkeit muss i.d.R. zusätzlich durch die Agentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und
  Fachvermittlung (ZAV) in Duisburg zugestimmt werden. Auch im Fall einer selbstständigen Tätigkeit,
  z.B. im Rahmen eines Honorarvertrags für Unterrichts- oder Beratungstätigkeit, sollten Sie sich an
  die Ausländerbehörde wenden.

  4. Weitere Informationen zum Studium

  4.1 Das akademische Jahr

  Das akademische Jahr ist in Wintersemester und Sommersemester unterteilt. Das Wintersemester
  beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester geht vom 1. April bis zum
  30. September.
  Die Vorlesungszeit beginnt in der Regel Mitte Oktober und endet im Wintersemester Mitte Februar;
  im Sommersemester beginnt die Vorlesungszeit Anfang/Mitte April und endet Mitte/Ende Juli. Die
  übrige, vorlesungsfreie Zeit, die sogenannten Semesterferien (Mitte Februar bis Mitte April und

                                                          13
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 Anfang August bis Mitte Oktober), ist für die Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten, die
 Vorbereitung von Prüfungen sowie die Durchführung von Praktika vorgesehen. Zwischen
 Weihnachten und Neujahr sind Weihnachtsferien (voraussichtlich ist die Universität geschlossen).

 Die aktuellen Termine finden Sie im Internet:
 www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Termine_und_Fristen

Beginn des Semesters                                        01.04.2020
Ende des Semesters                                          30.09.2020
Beginn der Lehrveranstaltungen                              06.04.2020
Ende der Lehrveranstaltungen                                17.07.2020

4.2 Vorlesungsverzeichnis (eKVV)

Das Vorlesungsverzeichnis ist das Verzeichnis aller Lehrveranstaltungen, die von der Hochschule
angeboten werden. Das Vorlesungsverzeichnis steht vollständig im Internet zur Verfügung und
heißt dort eKVV – elektronisches Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis. Hier finden Sie die
aktuellsten Informationen zu allen Lehrveranstaltungen. Sie finden den Zugang zum eKVV auf der
Homepage der Universität.
Sobald Sie immatrikuliert sind, sollten Sie im eKVV Ihren Stundenplan anlegen und speichern und
auf jeden Fall Ihre E-Mailadresse eintragen. Über das eKVV erhalten Sie dann E-Mails von Ihren
Lehrenden mit Hinweisen zu ihren Lehrveranstaltungen und Studiengängen. Eine Einführung in
das eKVV bekommen Sie in der Einführungsveranstaltung des IO, siehe Punkt 1.1.

4.3 Vorkurse

Zur Erleichterung des Übergangs von der Schule zur Hochschule bieten die Fakultäten Chemie,
Mathematik, Physik, Linguistik und Literaturwissenschaften sowie die Technische Fakultät Vorkurse
für Studienanfänger und Studienanfängerinnen an.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, teilweise jedoch erwünscht. Die nächsten Termine finden Sie
unter:
https://www.uni-bielefeld.de/studium/studierende/start-ins-
studium/einfuehrungsveranstaltungen/index.xml

! Bitte beachten Sie, dass die                  Vorkurse      i.d.R.    zwei     bis    drei   Wochen   vor   den
Einführungsveranstaltungen beginnen.

4.4 Studienleistungen / Prüfungsverwaltung

In den Studiengängen bestehen unterschiedliche Vorschriften zu der Anzahl der
Semesterwochenstunden und den Leistungspunkten, die für den jeweiligen Studiengang abgelegt
werden müssen. Die Leistungen im Studium werden durch Referate, Hausarbeiten, Klausuren,
schriftliche Übungsaufgaben, Teilprüfungen bzw. aktive Teilnahme erworben.

Für Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt der Nachweis der besuchten
Veranstaltungen durch die Prüfungsverwaltung im eKVV. Über das eKVV können Studierende einen
Ausdruck der nachgewiesenen Veranstaltungsbesuche semesterweise selbst ausdrucken. Nach
abgeschlossenem Studium oder bei einem Hochschulwechsel stellt die Universität ein Transcript
aus, das eine Übersicht aller besuchten Veranstaltungen und nachgewiesenen Prüfungsleistungen
enthält.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

4.5 Rückmeldung

Sofern Sie Ihr Studium an der Universität Bielefeld nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen,
müssen Sie sich für das folgende Semester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt allein durch
die Zahlung des Semesterbeitrags. Die notwendigen Informationen (z.B. Kontodaten,
Verwendungszweck, Betrag, usw.) werden Ihnen rechtzeitig an die im eKVV gespeicherte E-Mail-
Adresse gesendet. Die Fristen (für das Sommersemester zumeist Ende Januar, für das
Wintersemester zumeist Ende Juni) und das Verfahren werden Ihnen im oben genannten
Schreiben mitgeteilt und auch per Aushang bekannt gegeben. Ihre UniCard müssen Sie am
Infopunkt erneut validieren (siehe Punkt 2.2.1 UniCard). Des Weiteren können Sie sich das
NRW-Semesterticket auf dem Portal der Deutschen Bahn ausdrucken: https://www.ots-
nrw.de/index.php/product/31/show/0/0/0/0/buy

Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/

Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat Ihre Adresse mit, wenn sie sich geändert hat!

5. Zentrale Einrichtungen der Universität

5.1 Bibliothek

Die Bibliothek ist besonders benutzerfreundlich. Die Öffnungszeiten sind: Mo-Fr 8.00-1.00 Uhr, Sa,
So und an Feiertagen 9.00-22.00 Uhr. Alle Fachbereichsbibliotheken im Unihauptgebäude sind
untereinander verbunden (sie befinden sich auf Ebene 1) und frei zugänglich. Die Fachbibliotheken
Soziologie, Theologie, Frauen- und Geschlechterforschung, Geowissenschaften, Philosophie,
Geschichte, Kunst und Musik sind s ei t Ma i 2 0 1 4 im Gebäude X. Über die Fernleihe können
zudem Bücher, die an der Universität Bielefeld nicht vorhanden sind, von anderen Universitäts-
und sonstigen Bibliotheken in Deutschland ausgeliehen werden. Über ein besonderes
Computersystem kann der Bücherbestand der Bibliothek sehr leicht und schnell abgefragt werden.
Zu Beginn eines jeden Semesters werden von der Bibliothek Einführungen in die Benutzung der
Bibliothek angeboten. Die meisten Bücher kann man ausleihen. Die Ausleihfrist beträgt bis zu
vier Wochen. Sofern die ausgeliehenen Bücher nicht vorgemerkt sind, können sie insgesamt
bis zu fünfmal verlängert werden; dann sind sie vorzulegen und können erneut ausgeliehen werden.

5.2 Bielefelder IT-Servicezentrum (BITS)

Im BITS stehen den Studierenden Computerplätze (mit Text- und Datenverarbeitungssystemen
sowie    Internetzugang)    zur   Verfügung.    In   jedem     Semester    bietet  das     BITS
Einführungsveranstaltungen für den Umgang mit den verschiedenen Programmen an. Für die
Anmeldung benötigen Sie das Passwort, das in Ihrem Leporello (EDV-Auszug mit
Studienbescheinigungen) steht (den Leporello erhalten Sie nach der Einschreibung per Post). Bitte
beachten Sie die kleinen und großen Buchstaben. Außerdem verfügen alle Fakultäten über eigene
Terminals, die mit dem BITS verbunden sind. Die
Beratung findet Mo-Fr 9.30-16.00 Uhr, im Raum V0-215 statt.

5.3 Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK)

Im Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) können für Seminare audiovisuelle Medien
ausgeliehen oder audiovisuelles Material an speziell ausgerichteten PC-Arbeitsräumen selbst
bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie bei Fragen
oder Problemen bei dem Einsatz von Mediengeräten. Sie finden den Servicebereich des SLK auf
den Ebenen N6 und N7 im Universitätshauptgebäude. Die Geräteausleihe finden Sie in Raum N7-
107.

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