Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
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BREMER WAHL - ABC › Europawahl 2019 ‹ Bremer Wahl-ABC Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Herausgeber Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen Gestaltung, Satz und Druck Statistisches Landesamt Bremen Bezug Gedruckte Ausgabe: Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Telefon: +49 421 361-60 70 E-Mail: info@statistik.bremen.de Kostenfreier Download der pdf-Datei unter: www.wahlen.bremen.de Erschienen im April 2019 © Statistisches Landesamt Bremen, Bremen, 2019 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.
› Vorwort ‹ 2 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Inhalt ‹ Bremer Wahl - ABC Wissenswertes zur 9. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 ‹ ‹ ‹ 5 Wahl zum Wahl-ABC ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 7 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 ABGEORDNETE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 7 AKTIVES WAHLRECHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 7 ANFECHTUNG DER WAHL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN UND BEWERBER ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 8 AUSZÄHLUNGSKONTROLLE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 9 BERECHNUNG DER SITZVERTEILUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 9 BEWERBERINNEN UND BEWERBER ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 9 BREMERINNEN UND BREMER IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 9 BRIEFWAHL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 9 BUNDESLISTEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 BUNDESWAHLAUSSCHUSS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 DEUTSCHE IM AUSLAND ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 DOPPELMANDAT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 ERSATZBEWERBERINNEN UND ERSATZBEWERBER/ LISTENNACHFOLGERINNEN UND LISTENNNACHFOLGER ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 10 EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT (EG), ab 01.11.1993 EUROPÄISCHE UNION (EU) ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 11 EUROPÄISCHES PARLAMENT (EP) ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 11 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER EUROPAWAHL 2019 ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 12 HOCHRECHNUNGEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 13 LANDESLISTEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 13 LANDESWAHLAUSSCHUSS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 13 ORGANISATION DER WAHL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 13 PARTEIEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 14 PASSIVES WAHLRECHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 14 REPRÄSENTATIVE WAHLSTATISTIK ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 15 SCHREIBSTIFT IN DER WAHLKABINE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 16 SITZVERTEILUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 16 SONSTIGE POLITISCHE VEREINIGUNGEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 16 SPERRKLAUSEL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 16 STAATLICHE PARTEIENFINANZIERUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 16 STADTWAHLAUSSCHUSS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 18 STIMMABGABE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 18 STIMMENAUSZÄHLUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 18 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 3
› Inhalt ‹ STIMMZETTEL ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 UNIONSBÜRGERINNEN UND UNIONSBÜRGER ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 VERNICHTUNG DER WAHLUNTERLAGEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WAHLANFECHTUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WÄHLBARKEIT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WAHLBENACHRICHTIGUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19 WAHLBERECHTIGTE ZUR EUROPAWAHL 2019 ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 20 WAHLBETEILIGUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 20 WÄHLERBEEINFLUSSUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 20 WAHLERGEBNIS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 20 WÄHLERINNEN UND WÄHLER MIT BEHINDERUNGEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 20 WÄHLERVERZEICHNIS ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 21 WAHLGEBIET ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 22 WAHLGRUNDSÄTZE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 22 WAHLHANDLUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLHELFERINNEN UND WAHLHELFER ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLKAMPFKOSTENERSTATTUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLKOSTENERSTATTUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLPERIODE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLPFLICHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23 WAHLPROPAGANDA ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLPRÜFUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLRECHT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLSCHEIN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLSTATISTIK ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLSYSTEM ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLTAG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLVERGEHEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 24 WAHLVORSCHLÄGE ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 25 WAHLVORSTAND, WAHLVORSTEHERINNEN UND WAHLVORSTEHER ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 25 WAHLZEIT ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 25 Tabellen und Abbildungen ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 26 4 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Einführung ‹ Wissenswertes zur 9. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 1 Einführung Im Mai werden die Abgeordneten des Europäi- kurze und knappe Antworten auf die bei jeder schen Parlaments (EP) zum 9. Mal in allgemeiner Wahl wiederkehrenden Fragen in alphabetischer unmittelbarer Wahl gewählt. Wenn das Vereinig- Reihenfolge gegeben.Weiteres Informationsma- te Königreich die Europäische Union verlässt, wer- terial über die Europäische Union und das Eu- den nur noch 705 statt bisher 751 Abgeordnet in ropäische Parlament gibt es zum Beispiel beim das Europäische Parlament einziehen. In den dann EuropaPunktBremen in der Bremischen Bürger- noch 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union schaft in 28195 Bremen, Am Markt 20, Telefon sind rund 400 Millionen Europäer wahlberech- (0421) 361-83375, und in der Landeszentrale tigt. Ab Mai 2019 entsendet die Bundesrepublik für politische Bildung in 28195 Bremen, Birken- Deutschland 96 Abgeordnete in das Europäische straße 20-21, Telefon: (0421) 361-29 22 und in Parlament. Damit stellt Deutschland gemäß der deren Außenstelle in 27568 Bremerhaven, Schif- Einwohnergewichtung die meisten Abgeordneten ferstraße 48, Telefon: (0471) 941-41 97. im neu zu wählenden Europaparlament. Interessante Links für Internetnutzer: In diesem Heft werden die wichtigsten Begriffe www.wahlen.bremen.de des Wahlrechts und der praktischen Durchfüh- www.bundeswahlleiter.de rung der Europawahl 2019 in der Bundesrepub- www.europarl.de lik Deutschland und im Land Bremen übersicht- www.bremen-waehlt-europa.de lich und benutzerfreundlich erläutert. Es werden www.europa.bremen.de Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 5
› Einführung ‹ 2 Wichtige Adressen Ausgabe von Briefwahlunterlagen zu den ange- und Anlaufstellen gebenen Öffnungszeiten bis zum 24. Mai 2019, 18:00 Uhr. 2.1 Wahlleiter Der Landeswahlleiter Wahlberechtigte aus den Stadtteilen Burglesum, Die Stadtwahlleiterin für die Stadt Bremen Vegesack und Blumenthal können in Bremen- Nord im Stadthaus Vegesack in 28757 Bremen, Geschäftsstelle der Wahlleiter Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 1. Etage, Sitzungs- Statistisches Landesamt Bremen zimmer, Briefwahlunterlagen beantragen und An der Weide 14-16 dort sofort wählen. 28195 Bremen Die Briefwahlausgabe des Statistischen Landes- Telefon: (0421) 361-41 59 amtes Bremen - Wahlamt - ist dort ab Dienstag, Telefax: (0421) 361-22 78 23. April, dienstags von 9:00 bis 13:00 und don- E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de nerstags von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Letz- E-Mail: stadtwahlleiter@statistik.bremen.de ter Termin zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen in Bremen-Nord ist der 23. Mai 2019. Der Stadtwahlleiter für die Stadt Bremerhaven Hinrich-Schmalfeldt-Straße Stadt Bremerhaven Stadthaus 1, 27576 Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven Bürger- und Ordnungsamt Telefon: (0471) 590-22 06 Hinrich-Schmalfeldt-Straße Telefax: (0471) 590-35 02 20 6 Stadthaus 5, 27576 Bremerhaven E-Mail: magistratsdirektor@magistrat.bremer- haven.de Telefon: (0471) 590-22 95 Telefax: (0471) 590-26 54 2.2 Wahlämter E-Mail: wahlamt@magistrat.bremerhaven.de Stadt Bremen Internet: www.bremerhaven.de Statistisches Landesamt Bremen - Wahlamt - Öffnungszeiten: An der Weide 14-16 ›› Montag: 28195 Bremen 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr ›› Dienstag bis Freitag: Telefon: (0421) 361-88 888 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Telefax: (0421) 361-22 78 ›› Samstag, 25. Mai 2019: 09:00 - 13:00 Uhr E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de ›› Wahltag, 26. Mai 2019: 08:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten: Außerdem Briefwahlausgabe ab dem 15. Ap- ›› Montag bis Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr ril bis zum 24. Mai 2019 im Bürgerbüro Mitte sowie donnerstags bis 18:00 Uhr (Hanse Carré) ›› Samstag, 27. April, 4. Mai, 11. Mai, Öffnungszeiten: 18. Mai und 25. Mai 2019: 9:00 - 13:00 Uhr ›› Montag bis Freitag: 9:00 - 13:00 ›› Wahltag, 26. Mai 2019: 8:00 - 18:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr ›› Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr 6 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹ Wahl-ABC A A B C ABGEORDNETE sche, die am Wahltag in anderen Gebieten Abgeordnete sind von den Wählerinnen und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland D Wählern ins Parlament gewählte Personen. leben, E Sie sind Vertreterinnen und Vertreter des gan- ›› sofern sie nach Vollendung ihres 14. Le- zen Volkes und an Aufträge und Weisungen bensjahres mindestens drei Monate unun- F nicht gebunden, sondern nur ihrem Gewis- sen unterworfen. Sie werden in allgemeiner, terbrochen in der Bundesrepublik Deutsch- land eine Wohnung innegehabt oder sich G unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer sonst gewöhnlich aufgehalten haben und H Wahl gewählt. Zum Abgeordneten des Eu- dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre ropäischen Parlaments wählbar ist, wer am zurückliegt oder I Wahltag Unionsbürgerin oder Unionsbürger ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht ›› wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den poli- J vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist. tischen Verhältnissen in der Bundesrepublik K Deutschland erworben haben und von ih- Rechtsgrundlagen: Artikel 1 Absatz 3 und nen betroffen sind. L Artikel 6 Absatz 1 Direktwahlakt; § 1 Europa- wahlgesetz (EuWG) M Auslandsdeutsche und nichtdeutsche Unions- bürgerinnen und Unionsbürger werden nur N →→BREMERINNEN UND BREMER IM auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge- EUROPÄISCHEN PARLAMENT tragen. Dieser Antrag ist schriftlich bis spätes- O →→EUROPÄISCHES PARLAMENT tens 5. Mai 2019 (21. Tag vor der Wahl) bei P der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Q AKTIVES WAHLRECHT bedeutet das Recht, wählen zu dürfen. Ausländische Unionsbürgerinnen und Unions- bürger, die seit der Europawahl 1999 bereits R einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches S Wahlberechtigt für das Gebiet der Bundes- Wählerverzeichnis gestellt haben, müssen kei- republik Deutschland sind alle Deutschen im nen neuen Antrag stellen, sofern sie nicht seit T Sinne des Grundgesetzes sowie alle Staatsan- gehörigen der übrigen 26 Mitgliedstaaten der der Eintragung zwischenzeitlich ins Ausland gezogen sind. U Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bun- V desrepublik Deutschland, die am Wahltag, Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl dem 26. Mai 2019, ist die Eintragung im Wählerverzeichnis oder W ›› das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz eines Wahlscheines. X ›› seit mindestens drei Monaten in der Bun- desrepublik Deutschland oder in einem der Alle Wahlberechtigten dürfen ihr Wahlrecht Y übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen oder sich aufhalten und innerhalb der Europäischen Union nur einmal und nur persönlich ausüben. Z ›› nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausge- schlossen sind. Rechtsgrundlagen: §§ 6 und 6a EuWG, §§ 12-14 und 17 Bundeswahlgesetz (BWG), Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sons- §§ 14-30 Europawahlordnung (EuWO) tigen Voraussetzungen auch Auslandsdeut- Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 7
› Wahl-ABC ‹ →→AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT bewerberin oder ein Ersatzbewerber kann in →→DEUTSCHE IM AUSLAND einem Wahlvorschlag nicht mehrfach benannt →→PASSIVES WAHLRECHT werden. Die Reihenfolge der Bewerberinnen →→UNIONSBÜRGERINNEN und Bewerber auf den Listen kann nach Zulas- UND UNIONSBÜRGER sung der Wahlvorschläge nicht mehr geändert werden (sogenannte starre Listen). A ANFECHTUNG DER WAHL B Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, Rechtsgrundlagen: §§ 8-11 EuWG, § 32 EuWO C können nur mit den im Europawahlgesetz und in der Europawahlordnung vorgesehenen →→BUNDESLISTEN D Rechtsbehelfen (z. B. Beschwerden gegen die →→ERSATZBEWERBERINNEN E Zurückweisung von Wahlvorschlägen durch UND ERSATZBEWERBER den Bundeswahlausschuss, Einspruch wegen →→LANDESLISTEN F Unrichtigkeit und Unvollständigkeit des Wäh- →→PASSIVES WAHLRECHT →→WAHLVORSCHLÄGE G lerverzeichnisses, Beschwerden gegen Ent- scheidungen der Gemeindebehörden) sowie im H Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT Deutsche sind vom Wahlrecht ausgeschlos- I Rechtsgrundlagen: § 26 EuWG, Wahlprü- sen, wenn J fungsgesetz (WahlPrG), § 13 Nr. 3 und § 48 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ›› sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, K ›› zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten →→WAHLPRÜFUNG ein Betreuer oder eine Betreuerin, nicht nur L durch einstweilige Anordnung, bestellt ist, M AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN UND BEWERBER ›› sie sich aufgrund einer im Zustand der Schuldunfähigkeit verübten Straftat in ei- N Als Bewerberinnen und Bewerber können nem psychiatrischen Krankenhaus befinden. sich wählbare Deutsche und in Deutschland O wählbare Unionsbürgerinnen und Unions- Mit seinem am 21. Februar 2019 veröffent- P bürger aufstellen lassen, jedoch immer nur in lichten Beschluss vom 29. Januar 2019 hat das einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsaus- Q Bewerberinnen und Bewerber (oder Ersatz- schlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten R bewerberinnen und Ersatzbewerber) für ei- nen Wahlvorschlag müssen in geheimer Ab- gemäß § 12 Nummer 2 und 3 des Bundes- wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt. S stimmung der zuständigen Mitglieder- oder Das Bundesministerium des Innern, für Bau Vertreterversammlungen der Parteien oder und Heimat erwägt nunmehr noch für die Eu- T sonstigen politischen Vereinigungen gewählt ropawahlen im Mai 2019 eine Änderung des U werden. Sie können entweder auf Listen für einzelne Bundesländer (Landeslisten) oder auf § 6a EuWG. V einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer Nichtdeutsche Unionsbürger und Unionsbür- (Bundeslisten) kandidieren. Bewerberinnen gerinnen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, W und Bewerber und Ersatzbewerberinnen und wenn X Ersatzbewerber in einer Bundesliste können ›› bei ihnen einer der für Deutsche geltenden nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Wahlausschlussgründe vorliegt oder Y Eine Bewerberin oder ein Bewerber (Ersatzbe- ›› sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Z werberin oder Ersatzbewerber) in einer Lan- desliste kann auch in einer anderen Landesliste Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besit- zen, infolge einer zivil- oder strafrechtlichen desselben Wahlvorschlagsberechtigten be- Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum nannt werden. Sofern sie oder er nur in einem Europäischen Parlament nicht besitzen. Wahlvorschlag benannt ist, kann sie oder er in diesem zugleich als Ersatzbewerberin oder Rechtsgrundlagen: § 6a EuWG, § 63 in Ver- Ersatzbewerber benannt werden. Eine Ersatz- bindung mit § 20 Strafgesetzbuch (StGB) 8 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹ AUSZÄHLUNGSKONTROLLE BRIEFWAHL In jedem Landkreis prüft die Kreiswahlleiterin Briefwahlantrag online unter oder der Kreiswahlleiter und in jeder kreis- ›› www.wahlen.bremen.de freien Stadt die Stadtwahlleiterin oder der ›› www.bremerhaven.de Stadtwahlleiter die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Plau- Wahlberechtigte, die verhindert sind, am sibilität. Kreis- bzw. Stadtwahlausschuss sind Wahltag an der Wahl in ihrem Wahlbezirk A berechtigt, die Ergebnisse der Wahlvorstände teilzunehmen, können mit einem Wahlschein B nachzuprüfen und ggf. zu korrigieren. Der ihre Stimme per Briefwahl schon vor dem Landeswahlausschuss und Bundeswahlaus- Wahltag abgeben. Der Antrag auf Erteilung C schuss stellen dann die endgültigen Wahler- eines Wahlscheines kann persönlich (Identi- gebnisse für das Land und die Bundesrepublik tätsausweis mitbringen) oder schriftlich (auch D Deutschland fest. Telegramm, Fernschreiben, Telefax und E- E Mail oder sonstige dokumentierbare elektro- Rechtsgrundlagen: §§ 69-71 EuWO nische Übermittlung), aber nicht telefonisch, F BERECHNUNG DER SITZVERTEILUNG beim zuständigen Wahlamt gestellt werden. Eine Begründung für den Wahlscheinantrag G Bis einschließlich der Europawahl 1984 wurde ist nicht nötig. Die Antragstellerin oder der H die Sitzverteilung nach dem Höchstzahlver- Antragsteller muss den Familiennamen, den fahren D`Hondt errechnet. Durch die Ände- Vornamen, das Geburtsdatum und ihre/seine I rung des Europawahlgesetzes (EuWG) vom 30. März 1988 wurde dieses durch das modi- Wohnanschrift angeben. J fizierte Rechenverfahren nach Hare-Niemeyer Wer den Antrag für einen anderen Wahlbe- K ersetzt. Dieses Verfahren wird, wie auch bei rechtigten stellt, muss durch Vorlage einer der Bundestagswahl, nicht mehr angewandt. schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/ L Die Sitzverteilung wird seit der Europawahl 2009 mit Hilfe des Verfahrens nach Sainte- er dazu berechtigt ist. Um Missbräuchen vor- zubeugen, darf eine Bevollmächtigte oder ein M Laguë/Schepers berechnet. Bevollmächtigter allerdings nicht mehr als vier N Wahlberechtigte vertreten und einen Wahl- Rechtsgrundlagen: § 2 EuWG schein und die Briefwahlunterlagen erhalten. O Der Antrag soll auf der Rückseite der Wahl- P →→SITZVERTEILUNG benachrichtigung erfolgen, kann aber auch formlos gestellt werden. Q BEWERBER UND BEWERBERINNEN Es werden auch 2019 wieder Bewerberinnen Die Erteilung von Briefwahlunterlagen setzt R und Bewerber aus dem Land Bremen bei der die Zulassung der Wahlvorschläge durch den S Europawahl 2019 kandidieren. Bundeswahlausschuss und den Druck des Stimmzettels voraus. Die Antragsfrist endet T →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN UND BEWERBER am 24. Mai 2019 um 18:00 Uhr. In beson- deren Fällen wie zum Beispiel bei nachgewie- U →→WAHLVORSCHLÄGE sener plötzlicher Erkrankung, können Wahl- V scheine und Briefwahlunterlagen noch bis BREMERINNEN UND BREMER zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. W IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT X In der 8. Wahlperiode (2014-2019) war das Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag Land Bremen durch zwei Abgeordnete ver- um 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt Y treten: Joachim Schuster (MdEP seit 2014), SPD eingegangen sein, daher ist eine möglichst frühzeitige Abgabe zur Post geboten. Nach Z Dr. Helga Trüpel (MdEP seit 2004), GRÜNE der Briefkastenleerung am Samstag vor dem Wahltag eingeworfene Wahlbriefe werden →→EUROPÄISCHES PARLAMENT von der Post am Wahlsonntag nicht mehr zu- gestellt. Die Wählerin oder der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs. Die Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 9
› Wahl-ABC ‹ Deutsche Post AG hat den Auftrag zur Wahl- ›› Er stellt nach der Wahl fest, wie viele Stim- briefbeförderung erhalten, daher müssen die men auf die einzelnen Wahlvorschläge Wahlbriefe bei den Sammelstellen der Deut- insgesamt abgegebenen wurden, wie vie- schen Post abgegeben werden, um die Beför- le Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge derung zum Wahlamt zu gewährleisten. entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind. A Rechtsgrundlagen: § 4 EuWG in Verbindung B mit § 36 BWG, §§ 24 bis 27 und 59 EuWO Rechtsgrundlagen: § 5 EuWG, § 4 EuWG in Verbindung mit §§ 9 und 10 BWG, § 18 Ab- C →→WAHLSCHEIN satz 4 EuWG, §§ 4, 5, 33, 34 und 71 EuWO D BUNDESLISTEN DEUTSCHE IM AUSLAND E Bundeslisten sind Wahlvorschläge von Partei- Deutsche im Ausland, auch als Auslands- en oder sonstigen politischen Vereinigungen, deutsche bezeichnet, sind wahlberechtigte F die bei Europawahlen eine gemeinsame Liste Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik G für alle Bundesländer beim Bundeswahlleiter einreichen. Parteien, die nicht im Europäi- Deutschland leben. Alle wahlberechtigten Deutschen im Ausland müssen vor jeder Wahl H schen Parlament, im Deutschen Bundestag einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins oder einem Landtag seit deren letzter Wahl Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfor- I auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahl- mulare sowie ausführliche Informationen für J gebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen hier- Deutsche im Ausland stehen auf der Startsei- te des Bundeswahlleiters unter „Service für K bei 4 000 Unterstützungsunterschriften von Deutsche im Ausland“ bereit. Wahlberechtigten vorlegen. L Rechtsgrundlagen: § 6 EuWG, § 12 BWG M Rechtsgrundlagen: §§ 8 und 9 EuWG, § 32 EuWO →→AKTIVES WAHLRECHT N →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN DOPPELMANDAT O UND BEWERBER Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament P →→LANDESLISTEN ist unvereinbar mit der Eigenschaft als Mitglied →→WAHLVORSCHLÄGE der Regierung eines Mitgliedstaates und seit Q 2004 auch unvereinbar mit der Eigenschaft als R BUNDESWAHLAUSSCHUSS Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Abgeordneter eines nationalen Parlamentes. Außerdem ist die Mitgliedschaft im Europä- S Bundeswahlleiter als Vorsitzendem und acht ischen Parlament unvereinbar mit der Eigen- von ihm berufenen Wahlberechtigten als Bei- schaft als Mitglied verschiedener Europäischen T sitzerinnen und Beisitzern sowie zwei Richte- Institutionen wie Europäische Kommission, U rinnen oder Richtern des Bundesverwaltungs- gerichts. Er verhandelt, berät und entscheidet Europäischer Gerichtshof, Direktorium der Eu- ropäischen Zentralbank und andere. V in öffentlicher Sitzung. Der Bundeswahlaus- schuss hat folgende Aufgaben: Rechtsgrundlagen: Artikel 7 Absätze 1 und 2 W ›› Er ist Beschwerdeinstanz gegen Entschei- Direktwahlakt X dungen des Bundeswahlleiters im Mängel- beseitigungsverfahren. ERSATZBEWERBERINNEN UND ERSATZBE- Y ›› Am 15. März 2019 (72. Tag vor der Wahl) WERBER / LISTENNACHFOLGERINNEN UND Z fasst er den Beschluss über die Zulassung der gemeinsamen Listen für alle Länder LISTENNACHFOLGER Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge kön- (Bundeslisten) und der Listen für einzelne nen neben der Bewerberin oder dem Bewer- Länder (Landeslisten) sowie über die Erklä- ber auch Ersatzbewerberinnen oder Ersatzbe- rung, dass eine Liste oder mehrere Listen werber bestimmt werden. Die Listennachfolge für einzelne Länder von der Listenverbin- wird zuerst durch das Nachrücken der für die dung ausgeschlossen sein sollen. ausgeschiedene Bewerberin oder den ausge- 10 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹ schiedenen Bewerber bestimmte Ersatzbe- Die Europäische Union ist der politisch engste werberin oder des Ersatzbewerbers geregelt. Zusammenschluss europäischer Staaten und Hat eine Partei keine Ersatzbewerberinnen hat ihre eigenen Institutionen und Organe, oder Ersatzbewerber aufgestellt, rücken im deren Beschlüsse zum Teil in den Mitglied- Bedarfsfall die zunächst nicht gewählten Lis- staaten unmittelbar geltendes Recht sind. tenbewerberinnen oder Listenbewerber ent- sprechend ihrer Reihenfolge nach. Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten Kö- A Rechtsgrundlagen: § 24 EuWG, § 77 EuWO nigreich in dem Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäi- B schen Union eine Mehrheit von 51,9 Prozent C →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN für den Austritt des Landes aus der Europäi- UND BEWERBER schen Union (Brexit). Am 29. März 2017 ver- D →→WAHLVORSCHLÄGE anlasste die Premierministerin den britischen E Austrittsantrag. Nach Artikel 50 Absatz 3 des EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT (EG), Vertrags über die Europäische Union ist das F AB 01.11.1993 EUROPÄISCHE UNION (EU) Die Verträge von Paris (1951) und Rom Vereinigte Königreich allerdings vorerst noch Teil der Union, bis zwei Jahre nach dem Aus- G (1957) begründeten drei Europäische Ge- trittsantrag (29. März 2019). H meinschaften: die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische EUROPÄISCHES PARLAMENT (EP) I Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Eu- ropäische Atomgemeinschaft (EURATOM), Im Mai 2019 werden aus den zukünftig 27 Mitgliedstaaten der EU insgesamt 705 Ab- J für die sich der Sprachbegriff „Europäische geordnete (darunter 96 aus der Bundesrepub- K Gemeinschaft (EG)“ bzw. nach Inkrafttreten lik Deutschland) in das Europäische Parlament des Vertrages von Maastricht die Bezeichnung gewählt. Seit der ersten Direktwahl des Euro- L „Europäische Union (EU)“ herausgebildet hat. päischen Parlamentes im Jahre 1979 (410 Ab- M geordnete aus neun Staaten) ist die Zahl der Mit dem „Vertrag über die Europäische Uni- Sitze im Europäischen Parlament wegen der N on“ (unterzeichnet in Maastricht am 7. Feb- Erweiterung der Gemeinschaft fünfmal erhöht ruar 1992, in Kraft getreten am 1. November werden. Durch den geplanten EU-Austritt des O 1993) haben die damaligen 15 Mitgliedstaa- Vereinigten Königreichs wird sich die Zahl der P ten (EU-15) einen weiteren Schritt in Richtung Sitze erstmals verringern – von aktuell 751 auf eines vereinten Europas mit dem Ziel einer 705 Sitze. Q Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sowie einer politischen Union mit gemein- Die Abgeordneten werden in allgemeiner, R samer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer S und der Zusammenarbeit in der Innen- und Wahl für fünf Jahre gewählt. Sie sind weder Rechtspolitik unternommen. Mit der zum an Aufträge noch an Weisungen gebunden. T 1. Mai 2004 vollzogenen EU-Erweiterung um 10 mittel- und osteuropäische Staaten Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im nationa- len Parlament eines Mitgliedstaates (zum Bei- U (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, spiel Deutscher Bundestag) ist nicht möglich. V Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Im EU-Parlament sitzen derzeit 751 Abgeord- Ungarn und Zypern) und der Erweiterung nete, die sich zu acht länderübergreifenden W zum 1. Januar 2007 um Bulgarien und Rumä- Fraktionen zusammengeschlossen haben (sie- X nien und der Erweiterung um Kroatien zum he Tabelle Seite 12). 1. Juli 2013 besteht die Europäische Union Y aktuell (Stand: Februar 2019) aus insgesamt 28 Staaten (EU-28). Das Generalsekretariat (Verwaltung des Euro- paparlamentes) hat seinen Sitz in Luxemburg. Z Die regulären monatlichen Plenarsitzungen Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurden und die Haushaltsberatungen finden in Straß- die Institutionen der Europäischen Union re- burg statt. Fraktionen und die 20 ständigen formiert, um auch mit einer größeren Mitglie- Ausschüsse des Europäischen Parlamentes ta- derzahl handlungsfähig zu bleiben. gen dagegen in Brüssel. Im November 2013 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 11
› Wahl-ABC ‹ stimmte das Europaparlament dafür, zukünf- Wahlverfahren in allen Mitgliedstaaten konn- tig selbst zu entscheiden, wo und wann es te bislang nicht verwirklicht werden. Für die tagt. In einer Entschließung verlangen die Bundesrepublik Deutschland sind dies folgen- Abgeordneten eine entsprechende Änderung de Vorschriften: der EU-Verträge. ›› Artikel 14 des Vertrages über die Eu- ropäische Union in der Fassung vom A Durch den Vertrag von Maastricht wurden die 9. Mai 2008, in Kraft getreten am 1. De- B Rechte, Entscheidungs- und Kontrollbefugnis- se sowie Zuständigkeitsbereiche des Europa- zember 2009, zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts C parlamentes erheblich gestärkt und erweitert. der Republik Kroatien am 1. Juli 2013. Im Vergleich zu Ministerrat und Kommission ›› Artikel 223 des Vertrages über die Ar- D hat das Europaparlament erheblich an Bedeu- beitsweise der Europäischen Union vom E tung gewonnen. Es wird an den meisten Ge- 9. Mai 2008, in Kraft getreten am 1. De- setzgebungsverfahren beteiligt, übt die Kon- zember 2009, zuletzt geändert durch die F trolle über den Haushaltsplan aus und ist als Akte über die Bedingungen des Beitritts G Beratungsinstanz in Fragen der gemeinsamen Außenpolitik zu hören, während die Initiativ- der Republik Kroatien am 1. Juli 2013. ›› Beschluss des Rates und Akt zur Einfüh- H rechte im Bereich der Gesetzgebung weiterhin rung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Kommission vorbehalten bleiben. der Abgeordneten des Europäischen Parla- I ments (Direktwahlakt) vom 20. September J GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER EUROPAWAHL 2019 1976 (BGBl. 1977 II S. 733/734), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom K 25. Juni 2002 und 23. September 2002 Für die Europawahl 2019 gelten die natio- (BGBl. 2003 II S. 810;2004 II S.520), in L nalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mit- Kraft getreten am 1. April 2004. M gliedstaaten. Das in den Verträgen der Euro- päischen Union vorgeschriebene einheitliche ›› Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. De- zember 1993 über die Einzelheiten der N O Tabelle Fraktionen im Europäischen Parlament nach Sitzen und Anzahl der deutschen Abgeordneten P (Stand: Februar 2019) Q Abkürzung Name der Fraktion Sitze darunter BRD R EVP Europäische Volkspartei (Christdemokraten) 217 34 S Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im S&D 187 27 T Europäischen Parlament U EKR Europäische Konservative und Reformisten 75 6 V ALDE Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa 68 4 W GUE/NGL Vereinte Europäische Linke/ Nordische Grüne Linke 52 8 X Grüne/EFA Grüne / Europäische Freie Allianz 52 13 Y EFDD Europa der Freiheit und der direkten Demokratie 41 1 Z ENF Europa der Nationen und der Freiheit 37 1 Fraktionslos 22 2 Abgeordnete insgesamt 751 96 12 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹ Ausübung des aktiven und passiven Wahl- Bundesland oder in mehreren Bundesländern, rechts für Unionsbürger. nicht aber in allen Bundesländern auftreten. ›› Gesetz über die Wahl der Abgeordne- Das Gesetz schließt allerdings nicht aus, dass ten des Europäischen Parlaments aus der eine Partei statt einer Bundesliste 16 Landes- Bundesrepublik Deutschland (Europawahl- listen einreicht. gesetz - EuWG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. Parteien und sonstige politische Vereinigun- A I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 gen, die nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag B (BGBl. I S. 1116). seit deren letzter Wahl auf Grund eigener C ›› Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbro- der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 chen mit mindestens fünf Abgeordneten ver- D (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert treten sind, müssen ihre Wahlvorschläge von E durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 0,1 Prozent der Wahlberechtigten des betref- 2018 (BGBl. I S. 1116). fenden Landes bei der letzten Wahl zum Euro- F ›› Europawahlordnung (EuWO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 2. Mai päischen Parlament, jedoch höchstens 2 000 Unterstützungsunterschriften von Wahlbe- G 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert rechtigten, unterzeichnen lassen. H durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Mai 2018 (BGBl. I S. 570). Rechtsgrundlagen: § 8 und 9 EuWG, I ›› Gesetz über die allgemeine und die reprä- sentative Wahlstatistik bei der Wahl zum § 32 EuWO J Deutschen Bundestag und bei der Wahl →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN K der Abgeordneten des Europäischen Par- UND BEWERBER laments aus der Bundesrepublik Deutsch- →→BUNDESLISTEN L land (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert →→WAHLVORSCHLÄGE M durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. Ap- LANDESWAHLAUSSCHUSS N ›› ril 2013 (BGBl. I S. 962). Bekanntmachung des Wahltages für die Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter als Vorsitzendem und sechs O Europawahl 2019 vom 19. September von ihm berufenen Wahlberechtigten als Bei- P 2018 (BGBl. I S. 1646). sitzerinnen und Beisitzern sowie zwei Richte- rinnen bzw. Richter des Oberverwaltungsge- Q HOCHRECHNUNGEN Neben der amtlichen Ermittlung des Wahler- richts Bremen. Er stellt am 12. Juni 2019 das endgültige Ergebnis im Land Bremen fest. R gebnisses durch die dazu berufenen Wahlor- S gane vermitteln wissenschaftliche Institute – Rechtsgrundlagen: §§ 5 und 18 Absatz 3 zum Beispiel Forschungsgruppe Wahlen e. V. EuWG, § 4 EuWG in Verbindung mit §§ 9 und T für das ZDF und Infratest dimap für die ARD – insbesondere den Fernseh- und Rundfunk- 10 BWG, §§ 4, 5 und 70 EuWO U anstalten am Wahlabend frühzeitige Aussagen →→ORGANISATION DER WAHL V über den Wahlausgang aufgrund von Wähler- →→WAHLVORSCHLÄGE befragungen am Wahltag (Wahlprognose um W 18:00 Uhr) sowie Hochrechnungen und Wahl- ORGANISATION DER WAHL X analysen aus stichprobenweise ausgesuchten Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Wahlbezirken im gesamten Wahlgebiet. Deutschland. Y →→WÄHLERBEEINFLUSSUNG Das Land Bremen ist für die Europawahlen Z seit 1979 in die beiden kreisfreien Städte Bre- LANDESLISTEN men und Bremerhaven eingeteilt. Bei der Europawahl sind Landeslisten Wahl- vorschläge von Parteien oder sonstigen po- litischen Vereinigungen, die nur in einem Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 13
› Wahl-ABC ‹ Landeswahlleiter: Dr. Andreas Cors werden. Wer ohne wichtigen Grund dieses Leiter des Statistischen Landesamtes Bremen Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende An der Weide 14-16 Entschuldigung den Pflichten eines solchen 28195 Bremen entzieht handelt ordnungswidrig. Die Ord- nungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis Stadtwahlleiterin für die Stadt Bremen: zu 500 Euro geahndet werden. A Carola Janssen B Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 Rechtsgrundlagen: §§ 5 und 18 EuWG, § 4 EuWG in Verbindung mit §§ 8-11, 31, 32 und C 28195 Bremen 49a BWG; §§ 2, 3, 6-10 und 42-68 EuWO D Stadtwahlleiter für die Stadt Bremerhaven: →→LANDESWAHLAUSSCHUSS E Magistratsdirektor Claus Polansky →→STADTWAHLAUSSCHUSS Magistrat der Stadt Bremerhaven F Hinrich-Schmalfeldt-Straße PARTEIEN G Stadthaus 1 27576 Bremerhaven Nach Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) wir- ken die Parteien bei der politischen Willensbil- H dung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Die Stadt Bremen ist in 353 und die Stadt Bre- Ihre innere Ordnung muss demokratischen I merhaven in 75 allgemeine Urnenwahlbezirke Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über J eingeteilt. Für die Briefwahl werden zusätzlich 115 Briefwahlbezirke in Bremen und 20 in die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechen- K Bremerhaven gebildet. schaft geben. L Für jeden Wahlbezirk wird grundsätzlich ein Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem M Wahlvorstand berufen. Jeder Wahlvorstand setzt sich aus mindestens fünf Personen (Wahl- Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu N vorsteherin oder Wahlvorsteher, Stellvertre- beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den tung, Schriftführung sowie weitere Beisitzen- Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu O de) zusammen. Der Wahlvorstand entscheidet gefährden, sind verfassungswidrig. Über die P über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet und über alle bei der Wahlhandlung und bei das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Q der Ermittlung und Feststellung des Wahler- R gebnisses sich ergebenden Angelegenheiten. Seine Entscheidungen können vom Stadtwahl- Nach dem Parteiengesetz sind Parteien Verei- nigungen von Bürgern, die dauernd oder für S ausschuss geprüft und geändert werden. längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung T Die Mitglieder der Wahlvorstände im Land Einfluss nehmen und an der Vertretung des U Bremen erhalten für ihre Tätigkeit am Wahl- tag eine Aufwandsentschädigung zwischen Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach V 60 und 70 Euro. dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnis- se, insbesondere nach Umfang und Festigkeit W Auf Grundlage des Senatsbeschlusses vom ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mit- X 21. Dezember 2010 sind die Behörden des glieder und nach ihrem Hervortreten in der öffentlichen Dienstes verpflichtet, auf Anfor- Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für Y derung der Gemeindebehörde (Wahlamt) Be- die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Z dienstete aus der Gemeinde zum Zwecke der Berufung als Mitglieder von Wahlvorständen Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung zu benennen. als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Land- Jede und jeder Wahlberechtigte ist zur Über- tagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teil- nahme dieses Ehrenamtes verpflichtet, es genommen hat. darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt 14 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹ Rechtsgrundlagen: Artikel 21 Grundgesetz resgruppen. Die Wahlbezirke müssen so aus- (GG), §§ 2 und 6 Parteiengesetz (PartG) gewählt und die Auszählung der Stimmen so durchgeführt werden, dass das Wahlgeheim- →→SONSTIGE POLITISCHE VEREINIGUNGEN nis gewahrt ist. Urnenwahlbezirke müssen →→STAATLICHE PARTEIENFINANZIERUNG mindestens 400 Wahlberechtigte und Brief- →→WAHLVORSCHLÄGE wahlbezirke mindestens 400 Wählerinnen und Wähler aufweisen. Die Daten aus der A PASSIVES WAHLRECHT bedeutet das Recht, gewählt zu werden. repräsentativen Wahlstatistik im Land Bremen werden vom Statistischen Landesamt Bremen B ausgewertet. Die Ergebnisse für das Land Bre- C Wählbar in das Europäische Parlament sind men liegen für die Europawahlen von 1979 alle am Wahltag wahlberechtigten Deutschen bis 2014 vor. D und Unionsbürger. E Im Wahlstatistikgesetz werden die Art der Ausgenommen sind Deutsche, die aufgrund Statistik, die Stichprobenauswahl, Erhebungs- F eines Richterspruchs die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und Hilfsmerkmale sowie die Bildung der Ge- burtsjahresgruppen und die durchführenden G nicht besitzen. Ausgenommen sind Unionsbür- Stellen sowie die Ergebnisfeststellung und Ver- H gerinnen und Unionsbürger, die aufgrund eines öffentlichung der Ergebnisse genau festgelegt. Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- I land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be- kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder Der Bundeswahlleiter hat im Einvernehmen mit dem Landeswahlleiter und dem Statisti- J infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzel- schen Landesamt Bremen für das Land Bremen K fallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die insgesamt 18 Urnenwahlbezirke (14 allgemei- Wählbarkeit nicht besitzen. ne Wahlbezirke in der Stadt Bremen und vier L Niemand kann sich gleichzeitig in der Bundes- in der Stadt Bremerhaven) ausgewählt. Seit der Europawahl 2004 werden auch die Brief- M republik Deutschland und in einem anderen wahlstimmen in die Stichprobe einbezogen, N Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und zwar wurden in der Stadt Bremen neun zur Wahl bewerben. Briefwahlbezirke und in Bremerhaven ein O Rechtsgrundlagen: §§ 6a, 6b und 6c EuWG Briefwahlbezirk für die repräsentative Wahl- statistik ausgewählt. Die Stichprobenbezirke P sind am Wahltag durch Aushänge besonders Q →→AKTIVES WAHLRECHT →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN gekennzeichnet. R UND BEWERBER Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatis- S →→AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT tik dürfen nur für das Land Bremen, nicht für →→WAHLVORSCHLÄGE einzelne Wahlbezirke, veröffentlicht werden. T REPRÄSENTATIVE WAHLSTATISTIK Rechtsgrundlagen: § 1-8 Wahlstatistikgesetz U Um für Forschungs- und Analysezwecke die (WStatG) V Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Alters- →→WAHLERGEBNIS W gruppe und Geschlecht der Wahlberechtigten X und der Wählerinnen und Wähler auswerten SCHREIBSTIFT IN DER WAHLKABINE zu können, hat der Gesetzgeber angeordnet, Gemäß Europawahlordnung soll in der Wahl- Y dass in ausgewählten Wahlbezirken Stimm- zettel mit aufgedruckten Unterscheidungs- kabine ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreib- stifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte Z bezeichnungen ausgegeben werden. Für die (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farb- Stimmabgabe werden jeweils sechs Geburts- stifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, jahresgruppen gebildet. Die Feststellung der Faserstifte, Filzstifte und ähnliche. Wahlbeteiligung erfolgt aufgrund des Wäh- lerverzeichnisses in jeweils zehn Geburtsjah- Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 15
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