Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen

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Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
BREMER WAHL - ABC                                    › Europawahl 2019 ‹

Bremer Wahl-ABC
Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
Herausgeber		     Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen

Gestaltung,
Satz und Druck Statistisches Landesamt Bremen

Bezug		        Gedruckte Ausgabe:
			 Statistisches Landesamt Bremen
			 An der Weide 14-16
			 28195 Bremen
			              Telefon: +49 421 361-60 70
			 E-Mail: info@statistik.bremen.de
		             Kostenfreier Download der pdf-Datei unter:
			www.wahlen.bremen.de

Erschienen im April 2019

© Statistisches Landesamt Bremen, Bremen, 2019
Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.
Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
Bremer Wahl-ABC
Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
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› Vorwort ‹

2             Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
› Inhalt ‹

                    Bremer Wahl - ABC                                 Wissenswertes zur 9. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen
                                                                      Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019  ‹  ‹  ‹ 5

                      Wahl zum                                        Wahl-ABC  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 7
      9. Europäischen Parlament
               am 26. Mai 2019                                        ABGEORDNETE  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 7
                                                                      AKTIVES WAHLRECHT  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 7
                                                                      ANFECHTUNG DER WAHL  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 8
                                                                      AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN
                                                                      UND BEWERBER  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 8
                                                                      AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 8
                                                                      AUSZÄHLUNGSKONTROLLE  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 9

                                                                      BERECHNUNG DER SITZVERTEILUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 9
                                                                      BEWERBERINNEN UND BEWERBER   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 9
                                                                      BREMERINNEN UND BREMER
                                                                      IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 9
                                                                      BRIEFWAHL   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 9
                                                                      BUNDESLISTEN  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 10
                                                                      BUNDESWAHLAUSSCHUSS   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  10

                                                                      DEUTSCHE IM AUSLAND   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  10
                                                                      DOPPELMANDAT   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  10

                                                                      ERSATZBEWERBERINNEN UND ERSATZBEWERBER/
                                                                      LISTENNACHFOLGERINNEN UND LISTENNNACHFOLGER   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  10
                                                                      EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT (EG),
                                                                      ab 01.11.1993 EUROPÄISCHE UNION (EU)  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  11
                                                                      EUROPÄISCHES PARLAMENT (EP) ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  11

                                                                      GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER
                                                                      EUROPAWAHL 2019 ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  12

                                                                      HOCHRECHNUNGEN   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  13

                                                                      LANDESLISTEN ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  13
                                                                      LANDESWAHLAUSSCHUSS  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 13

                                                                      ORGANISATION DER WAHL  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹                 13

                                                                      PARTEIEN  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 14
                                                                      PASSIVES WAHLRECHT   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  14

                                                                      REPRÄSENTATIVE WAHLSTATISTIK  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹                   15

                                                                      SCHREIBSTIFT IN DER WAHLKABINE  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 16
                                                                      SITZVERTEILUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 16
                                                                      SONSTIGE POLITISCHE VEREINIGUNGEN  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  16
                                                                      SPERRKLAUSEL  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 16
                                                                      STAATLICHE PARTEIENFINANZIERUNG   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  16
                                                                      STADTWAHLAUSSCHUSS   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  18
                                                                      STIMMABGABE  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 18
                                                                      STIMMENAUSZÄHLUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 18

Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019                                              3
Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
› Inhalt ‹

                               STIMMZETTEL  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  19

                               UNIONSBÜRGERINNEN UND
                               UNIONSBÜRGER ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  19

                               VERNICHTUNG DER WAHLUNTERLAGEN ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 19

                               WAHLANFECHTUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 19
                               WÄHLBARKEIT ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  19
                               WAHLBENACHRICHTIGUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 19
                               WAHLBERECHTIGTE ZUR EUROPAWAHL 2019  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  20
                               WAHLBETEILIGUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  20
                               WÄHLERBEEINFLUSSUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  20
                               WAHLERGEBNIS  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  20
                               WÄHLERINNEN UND WÄHLER MIT BEHINDERUNGEN  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  20
                               WÄHLERVERZEICHNIS ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  21
                               WAHLGEBIET  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 22
                               WAHLGRUNDSÄTZE  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  22
                               WAHLHANDLUNG ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 23
                               WAHLHELFERINNEN UND WAHLHELFER  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  23
                               WAHLKAMPFKOSTENERSTATTUNG ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  23
                               WAHLKOSTENERSTATTUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 23
                               WAHLPERIODE  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 23
                               WAHLPFLICHT  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  23
                               WAHLPROPAGANDA   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  24
                               WAHLPRÜFUNG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  24
                               WAHLRECHT  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 24
                               WAHLSCHEIN   ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  24
                               WAHLSTATISTIK  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  24
                               WAHLSYSTEM  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  24
                               WAHLTAG  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  24
                               WAHLVERGEHEN  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹ 24
                               WAHLVORSCHLÄGE ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  25
                               WAHLVORSTAND, WAHLVORSTEHERINNEN
                               UND WAHLVORSTEHER  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  25
                               WAHLZEIT  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  ‹  25

                               Tabellen und Abbildungen ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ ‹ 26

4            Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
› Einführung ‹

     Wissenswertes zur 9. Direktwahl der Abgeordneten
     des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik
     Deutschland am 26. Mai 2019

     1           Einführung
     Im Mai werden die Abgeordneten des Europäi-                           kurze und knappe Antworten auf die bei jeder
     schen Parlaments (EP) zum 9. Mal in allgemeiner                       Wahl wiederkehrenden Fragen in alphabetischer
     unmittelbarer Wahl gewählt. Wenn das Vereinig-                        Reihenfolge gegeben.Weiteres Informationsma-
     te Königreich die Europäische Union verlässt, wer-                    terial über die Europäische Union und das Eu-
     den nur noch 705 statt bisher 751 Abgeordnet in                       ropäische Parlament gibt es zum Beispiel beim
     das Europäische Parlament einziehen. In den dann                      EuropaPunktBremen in der Bremischen Bürger-
     noch 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union                        schaft in 28195 Bremen, Am Markt 20, Telefon
     sind rund 400 Millionen Europäer wahlberech-                          (0421) 361-83375, und in der Landeszentrale
     tigt. Ab Mai 2019 entsendet die Bundesrepublik                        für politische Bildung in 28195 Bremen, Birken-
     Deutschland 96 Abgeordnete in das Europäische                         straße 20-21, Telefon: (0421) 361-29 22 und in
     Parlament. Damit stellt Deutschland gemäß der                         deren Außenstelle in 27568 Bremerhaven, Schif-
     Einwohnergewichtung die meisten Abgeordneten                          ferstraße 48, Telefon: (0471) 941-41 97.
     im neu zu wählenden Europaparlament.
                                                                           Interessante Links für Internetnutzer:
     In diesem Heft werden die wichtigsten Begriffe                        www.wahlen.bremen.de
     des Wahlrechts und der praktischen Durchfüh-                          www.bundeswahlleiter.de
     rung der Europawahl 2019 in der Bundesrepub-                          www.europarl.de
     lik Deutschland und im Land Bremen übersicht-                         www.bremen-waehlt-europa.de
     lich und benutzerfreundlich erläutert. Es werden                      www.europa.bremen.de

Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019               5
Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
› Einführung ‹

                 2          Wichtige Adressen
                                                                                       Ausgabe von Briefwahlunterlagen zu den ange-
                            und Anlaufstellen
                                                                                       gebenen Öffnungszeiten bis zum 24. Mai 2019,
                                                                                       18:00 Uhr.
                 2.1        Wahlleiter

                 Der Landeswahlleiter                                                  Wahlberechtigte aus den Stadtteilen Burglesum,
                 Die Stadtwahlleiterin für die Stadt Bremen                            Vegesack und Blumenthal können in Bremen-
                                                                                       Nord im Stadthaus Vegesack in 28757 Bremen,
                 Geschäftsstelle der Wahlleiter                                        Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 1. Etage, Sitzungs-
                 Statistisches Landesamt Bremen                                        zimmer, Briefwahlunterlagen beantragen und
                 An der Weide 14-16                                                    dort sofort wählen.
                 28195 Bremen
                                                                                       Die Briefwahlausgabe des Statistischen Landes-
                 Telefon:    (0421) 361-41 59                                          amtes Bremen - Wahlamt - ist dort ab Dienstag,
                 Telefax:    (0421) 361-22 78                                          23. April, dienstags von 9:00 bis 13:00 und don-
                 E-Mail:     landeswahlleiter@statistik.bremen.de                      nerstags von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Letz-
                 E-Mail:     stadtwahlleiter@statistik.bremen.de                       ter Termin zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen
                                                                                       in Bremen-Nord ist der 23. Mai 2019.
                 Der Stadtwahlleiter für die Stadt Bremerhaven
                 Hinrich-Schmalfeldt-Straße                                            Stadt Bremerhaven
                 Stadthaus 1, 27576 Bremerhaven                                        Magistrat der Stadt Bremerhaven
                                                                                       Bürger- und Ordnungsamt
                 Telefon: (0471) 590-22 06                                             Hinrich-Schmalfeldt-Straße
                 Telefax: (0471) 590-35 02 20 6                                        Stadthaus 5, 27576 Bremerhaven
                 E-Mail: magistratsdirektor@magistrat.bremer-
                          haven.de                                                     Telefon:     (0471) 590-22 95
                                                                                       Telefax:     (0471) 590-26 54
                 2.2        Wahlämter
                                                                                       E-Mail:      wahlamt@magistrat.bremerhaven.de
                 Stadt Bremen                                                          Internet:    www.bremerhaven.de
                 Statistisches Landesamt Bremen
                 - Wahlamt -                                                           Öffnungszeiten:
                 An der Weide 14-16                                                    ›› Montag:
                 28195 Bremen                                                             8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
                                                                                       ›› Dienstag bis Freitag:
                 Telefon: (0421) 361-88 888                                               8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
                 Telefax: (0421) 361-22 78                                             ›› Samstag, 25. Mai 2019: 09:00 - 13:00 Uhr
                 E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de                                   ›› Wahltag, 26. Mai 2019: 08:00 - 18:00 Uhr

                 Öffnungszeiten:                                                       Außerdem Briefwahlausgabe ab dem 15. Ap-
                 ›› Montag bis Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr                               ril bis zum 24. Mai 2019 im Bürgerbüro Mitte
                    sowie donnerstags bis 18:00 Uhr                                    (Hanse Carré)
                 ›› Samstag, 27. April, 4. Mai, 11. Mai,                               Öffnungszeiten:
                    18. Mai und 25. Mai 2019: 9:00 - 13:00 Uhr                         ›› Montag bis Freitag: 9:00 - 13:00
                 ›› Wahltag, 26. Mai 2019: 8:00 - 18:00 Uhr                                und 14:00 - 17:00 Uhr
                                                                                       ›› Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

6                      Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Bremer Wahl-ABC - BREMER WAHL - ABC - Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 - Wahlen in Bremen
› Wahl-ABC ‹

    Wahl-ABC

                                                                                                                                                A
                                                                                                                                                A
                                                                                                                                                B
                                                                                                                                                C
    ABGEORDNETE                                                               sche, die am Wahltag in anderen Gebieten
     Abgeordnete sind von den Wählerinnen und                                 außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
                                                                                                                                                D
     Wählern ins Parlament gewählte Personen.                                 leben,                                                            E
     Sie sind Vertreterinnen und Vertreter des gan-                           ›› sofern sie nach Vollendung ihres 14. Le-
     zen Volkes und an Aufträge und Weisungen                                    bensjahres mindestens drei Monate unun-                        F
     nicht gebunden, sondern nur ihrem Gewis-
     sen unterworfen. Sie werden in allgemeiner,
                                                                                 terbrochen in der Bundesrepublik Deutsch-
                                                                                 land eine Wohnung innegehabt oder sich
                                                                                                                                                G
     unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer                                sonst gewöhnlich aufgehalten haben und                         H
     Wahl gewählt. Zum Abgeordneten des Eu-                                      dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre
     ropäischen Parlaments wählbar ist, wer am                                   zurückliegt oder                                               I
     Wahltag Unionsbürgerin oder Unionsbürger
     ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht
                                                                              ›› wenn sie aus anderen Gründen persönlich
                                                                                 und unmittelbar Vertrautheit mit den poli-
                                                                                                                                                J
     vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.                                  tischen Verhältnissen in der Bundesrepublik                    K
                                                                                 Deutschland erworben haben und von ih-
       Rechtsgrundlagen: Artikel 1 Absatz 3 und                                  nen betroffen sind.                                            L
       Artikel 6 Absatz 1 Direktwahlakt; § 1 Europa-
       wahlgesetz (EuWG)
                                                                                                                                                M
                                                                              Auslandsdeutsche und nichtdeutsche Unions-
                                                                              bürgerinnen und Unionsbürger werden nur                           N
       →→BREMERINNEN UND BREMER IM                                            auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge-
         EUROPÄISCHEN PARLAMENT                                               tragen. Dieser Antrag ist schriftlich bis spätes-
                                                                                                                                                O
       →→EUROPÄISCHES PARLAMENT                                               tens 5. Mai 2019 (21. Tag vor der Wahl) bei                       P
                                                                              der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.
                                                                                                                                                Q
    AKTIVES WAHLRECHT
     bedeutet das Recht, wählen zu dürfen.
                                                                              Ausländische Unionsbürgerinnen und Unions-
                                                                              bürger, die seit der Europawahl 1999 bereits
                                                                                                                                                R
                                                                              einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches                      S
       Wahlberechtigt für das Gebiet der Bundes-                              Wählerverzeichnis gestellt haben, müssen kei-
       republik Deutschland sind alle Deutschen im                            nen neuen Antrag stellen, sofern sie nicht seit                   T
       Sinne des Grundgesetzes sowie alle Staatsan-
       gehörigen der übrigen 26 Mitgliedstaaten der
                                                                              der Eintragung zwischenzeitlich ins Ausland
                                                                              gezogen sind.
                                                                                                                                                U
       Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bun-                                                                                              V
       desrepublik Deutschland, die am Wahltag,                               Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl
       dem 26. Mai 2019,                                                      ist die Eintragung im Wählerverzeichnis oder
                                                                                                                                                W
       ›› das 18. Lebensjahr vollendet haben,                                 der Besitz eines Wahlscheines.                                    X
       ›› seit mindestens drei Monaten in der Bun-
          desrepublik Deutschland oder in einem der                           Alle Wahlberechtigten dürfen ihr Wahlrecht                        Y
          übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
          Union wohnen oder sich aufhalten und
                                                                              innerhalb der Europäischen Union nur einmal
                                                                              und nur persönlich ausüben.
                                                                                                                                                Z
       ›› nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausge-
          schlossen sind.                                                     Rechtsgrundlagen: §§ 6 und 6a EuWG,
                                                                              §§ 12-14 und 17 Bundeswahlgesetz (BWG),
       Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sons-                            §§ 14-30 Europawahlordnung (EuWO)
       tigen Voraussetzungen auch Auslandsdeut-

Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019              7
› Wahl-ABC ‹

                 →→AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT                                           bewerberin oder ein Ersatzbewerber kann in
                 →→DEUTSCHE IM AUSLAND                                                einem Wahlvorschlag nicht mehrfach benannt
                 →→PASSIVES WAHLRECHT                                                 werden. Die Reihenfolge der Bewerberinnen
                 →→UNIONSBÜRGERINNEN                                                  und Bewerber auf den Listen kann nach Zulas-
                   UND UNIONSBÜRGER                                                   sung der Wahlvorschläge nicht mehr geändert
                                                                                      werden (sogenannte starre Listen).
    A          ANFECHTUNG DER WAHL
    B           Entscheidungen und Maßnahmen, die sich
                unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen,
                                                                                      Rechtsgrundlagen: §§ 8-11 EuWG,
                                                                                      § 32 EuWO
    C           können nur mit den im Europawahlgesetz
                und in der Europawahlordnung vorgesehenen                             →→BUNDESLISTEN
    D           Rechtsbehelfen (z. B. Beschwerden gegen die                           →→ERSATZBEWERBERINNEN
    E           Zurückweisung von Wahlvorschlägen durch                                 UND ERSATZBEWERBER
                den Bundeswahlausschuss, Einspruch wegen                              →→LANDESLISTEN
    F           Unrichtigkeit und Unvollständigkeit des Wäh-                          →→PASSIVES WAHLRECHT
                                                                                      →→WAHLVORSCHLÄGE
    G           lerverzeichnisses, Beschwerden gegen Ent-
                scheidungen der Gemeindebehörden) sowie im
    H           Wahlprüfungsverfahren angefochten werden.                          AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT
                                                                                    Deutsche sind vom Wahlrecht ausgeschlos-
    I            Rechtsgrundlagen: § 26 EuWG, Wahlprü-                              sen, wenn

    J            fungsgesetz (WahlPrG), § 13 Nr. 3 und § 48
                 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
                                                                                    ›› sie infolge Richterspruchs das Wahlrecht
                                                                                       nicht besitzen,
    K                                                                               ›› zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten
                 →→WAHLPRÜFUNG                                                         ein Betreuer oder eine Betreuerin, nicht nur
    L                                                                                  durch einstweilige Anordnung, bestellt ist,
    M          AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN
               UND BEWERBER
                                                                                    ›› sie sich aufgrund einer im Zustand der
                                                                                       Schuldunfähigkeit verübten Straftat in ei-
    N           Als Bewerberinnen und Bewerber können                                  nem psychiatrischen Krankenhaus befinden.
                sich wählbare Deutsche und in Deutschland
    O           wählbare Unionsbürgerinnen und Unions-                                Mit seinem am 21. Februar 2019 veröffent-
    P           bürger aufstellen lassen, jedoch immer nur in                         lichten Beschluss vom 29. Januar 2019 hat das
                einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.                           Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsaus-
    Q           Bewerberinnen und Bewerber (oder Ersatz-                              schlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten

    R           bewerberinnen und Ersatzbewerber) für ei-
                nen Wahlvorschlag müssen in geheimer Ab-
                                                                                      gemäß § 12 Nummer 2 und 3 des Bundes-
                                                                                      wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt.
    S           stimmung der zuständigen Mitglieder- oder                             Das Bundesministerium des Innern, für Bau
                Vertreterversammlungen der Parteien oder                              und Heimat erwägt nunmehr noch für die Eu-
    T           sonstigen politischen Vereinigungen gewählt                           ropawahlen im Mai 2019 eine Änderung des
    U           werden. Sie können entweder auf Listen für
                einzelne Bundesländer (Landeslisten) oder auf
                                                                                      § 6a EuWG.

    V           einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer                         Nichtdeutsche Unionsbürger und Unionsbür-
                (Bundeslisten) kandidieren. Bewerberinnen                             gerinnen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen,
    W           und Bewerber und Ersatzbewerberinnen und                              wenn
    X           Ersatzbewerber in einer Bundesliste können                            ›› bei ihnen einer der für Deutsche geltenden
                nur in einem Wahlvorschlag benannt werden.                               Wahlausschlussgründe vorliegt oder
    Y           Eine Bewerberin oder ein Bewerber (Ersatzbe-                          ›› sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen

    Z           werberin oder Ersatzbewerber) in einer Lan-
                desliste kann auch in einer anderen Landesliste
                                                                                         Union, dessen Staatsangehörigkeit sie besit-
                                                                                         zen, infolge einer zivil- oder strafrechtlichen
                desselben Wahlvorschlagsberechtigten be-                                 Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum
                nannt werden. Sofern sie oder er nur in einem                            Europäischen Parlament nicht besitzen.
                Wahlvorschlag benannt ist, kann sie oder er
                in diesem zugleich als Ersatzbewerberin oder                          Rechtsgrundlagen: § 6a EuWG, § 63 in Ver-
                Ersatzbewerber benannt werden. Eine Ersatz-                           bindung mit § 20 Strafgesetzbuch (StGB)

8                  Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹

     AUSZÄHLUNGSKONTROLLE                                                  BRIEFWAHL
      In jedem Landkreis prüft die Kreiswahlleiterin                         Briefwahlantrag online unter
      oder der Kreiswahlleiter und in jeder kreis-                           ›› www.wahlen.bremen.de
      freien Stadt die Stadtwahlleiterin oder der                            ›› www.bremerhaven.de
      Stadtwahlleiter die Wahlniederschriften auf
      Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Plau-                            Wahlberechtigte, die verhindert sind, am
      sibilität. Kreis- bzw. Stadtwahlausschuss sind                          Wahltag an der Wahl in ihrem Wahlbezirk                           A
      berechtigt, die Ergebnisse der Wahlvorstände                            teilzunehmen, können mit einem Wahlschein                         B
      nachzuprüfen und ggf. zu korrigieren. Der                               ihre Stimme per Briefwahl schon vor dem
      Landeswahlausschuss und Bundeswahlaus-                                  Wahltag abgeben. Der Antrag auf Erteilung                         C
      schuss stellen dann die endgültigen Wahler-                             eines Wahlscheines kann persönlich (Identi-
      gebnisse für das Land und die Bundesrepublik                            tätsausweis mitbringen) oder schriftlich (auch
                                                                                                                                                D
      Deutschland fest.                                                       Telegramm, Fernschreiben, Telefax und E-                          E
                                                                              Mail oder sonstige dokumentierbare elektro-
        Rechtsgrundlagen: §§ 69-71 EuWO                                       nische Übermittlung), aber nicht telefonisch,                     F
     BERECHNUNG DER SITZVERTEILUNG
                                                                              beim zuständigen Wahlamt gestellt werden.
                                                                              Eine Begründung für den Wahlscheinantrag
                                                                                                                                                G
       Bis einschließlich der Europawahl 1984 wurde                           ist nicht nötig. Die Antragstellerin oder der                     H
       die Sitzverteilung nach dem Höchstzahlver-                             Antragsteller muss den Familiennamen, den
       fahren D`Hondt errechnet. Durch die Ände-                              Vornamen, das Geburtsdatum und ihre/seine                         I
       rung des Europawahlgesetzes (EuWG) vom
       30. März 1988 wurde dieses durch das modi-
                                                                              Wohnanschrift angeben.
                                                                                                                                                J
       fizierte Rechenverfahren nach Hare-Niemeyer                            Wer den Antrag für einen anderen Wahlbe-                          K
       ersetzt. Dieses Verfahren wird, wie auch bei                           rechtigten stellt, muss durch Vorlage einer
       der Bundestagswahl, nicht mehr angewandt.                              schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/                     L
       Die Sitzverteilung wird seit der Europawahl
       2009 mit Hilfe des Verfahrens nach Sainte-
                                                                              er dazu berechtigt ist. Um Missbräuchen vor-
                                                                              zubeugen, darf eine Bevollmächtigte oder ein
                                                                                                                                                M
       Laguë/Schepers berechnet.                                              Bevollmächtigter allerdings nicht mehr als vier                   N
                                                                              Wahlberechtigte vertreten und einen Wahl-
        Rechtsgrundlagen: § 2 EuWG                                            schein und die Briefwahlunterlagen erhalten.
                                                                                                                                                O
                                                                              Der Antrag soll auf der Rückseite der Wahl-                       P
        →→SITZVERTEILUNG                                                      benachrichtigung erfolgen, kann aber auch
                                                                              formlos gestellt werden.                                          Q
     BEWERBER UND BEWERBERINNEN
       Es werden auch 2019 wieder Bewerberinnen                               Die Erteilung von Briefwahlunterlagen setzt
                                                                                                                                                R
       und Bewerber aus dem Land Bremen bei der                               die Zulassung der Wahlvorschläge durch den                        S
       Europawahl 2019 kandidieren.                                           Bundeswahlausschuss und den Druck des
                                                                              Stimmzettels voraus. Die Antragsfrist endet                       T
        →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN
          UND BEWERBER
                                                                              am 24. Mai 2019 um 18:00 Uhr. In beson-
                                                                              deren Fällen wie zum Beispiel bei nachgewie-
                                                                                                                                                U
        →→WAHLVORSCHLÄGE                                                      sener plötzlicher Erkrankung, können Wahl-                        V
                                                                              scheine und Briefwahlunterlagen noch bis
     BREMERINNEN UND BREMER                                                   zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.                         W
     IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT                                                                                                                  X
       In der 8. Wahlperiode (2014-2019) war das                              Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag
       Land Bremen durch zwei Abgeordnete ver-                                um 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt                             Y
       treten:
       Joachim Schuster (MdEP seit 2014), SPD
                                                                              eingegangen sein, daher ist eine möglichst
                                                                              frühzeitige Abgabe zur Post geboten. Nach
                                                                                                                                                Z
       Dr. Helga Trüpel (MdEP seit 2004), GRÜNE                               der Briefkastenleerung am Samstag vor dem
                                                                              Wahltag eingeworfene Wahlbriefe werden
        →→EUROPÄISCHES PARLAMENT                                              von der Post am Wahlsonntag nicht mehr zu-
                                                                              gestellt. Die Wählerin oder der Wähler trägt
                                                                              das Risiko des rechtzeitigen Zugangs. Die

Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019              9
› Wahl-ABC ‹

                 Deutsche Post AG hat den Auftrag zur Wahl-                           ›› Er stellt nach der Wahl fest, wie viele Stim-
                 briefbeförderung erhalten, daher müssen die                             men auf die einzelnen Wahlvorschläge
                 Wahlbriefe bei den Sammelstellen der Deut-                              insgesamt abgegebenen wurden, wie vie-
                 schen Post abgegeben werden, um die Beför-                              le Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge
                 derung zum Wahlamt zu gewährleisten.                                    entfallen und welche Bewerberinnen und
                                                                                         Bewerber gewählt sind.
 A               Rechtsgrundlagen: § 4 EuWG in Verbindung
 B               mit § 36 BWG, §§ 24 bis 27 und 59 EuWO                               Rechtsgrundlagen: § 5 EuWG, § 4 EuWG in
                                                                                      Verbindung mit §§ 9 und 10 BWG, § 18 Ab-
 C               →→WAHLSCHEIN                                                         satz 4 EuWG, §§ 4, 5, 33, 34 und 71 EuWO

 D             BUNDESLISTEN                                                        DEUTSCHE IM AUSLAND
 E              Bundeslisten sind Wahlvorschläge von Partei-                        Deutsche im Ausland, auch als Auslands-
                en oder sonstigen politischen Vereinigungen,                        deutsche bezeichnet, sind wahlberechtigte
 F              die bei Europawahlen eine gemeinsame Liste                          Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik

 G              für alle Bundesländer beim Bundeswahlleiter
                einreichen. Parteien, die nicht im Europäi-
                                                                                    Deutschland leben. Alle wahlberechtigten
                                                                                    Deutschen im Ausland müssen vor jeder Wahl
 H              schen Parlament, im Deutschen Bundestag                             einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins
                oder einem Landtag seit deren letzter Wahl                          Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfor-
 I              auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahl-                           mulare sowie ausführliche Informationen für

 J              gebiet ununterbrochen mit mindestens fünf
                Abgeordneten vertreten sind, müssen hier-
                                                                                    Deutsche im Ausland stehen auf der Startsei-
                                                                                    te des Bundeswahlleiters unter „Service für
 K              bei 4 000 Unterstützungsunterschriften von                          Deutsche im Ausland“ bereit.
                Wahlberechtigten vorlegen.
 L                                                                                    Rechtsgrundlagen: § 6 EuWG, § 12 BWG
 M               Rechtsgrundlagen: §§ 8 und 9 EuWG,
                 § 32 EuWO                                                            →→AKTIVES WAHLRECHT
 N
                 →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN                                   DOPPELMANDAT
 O                 UND BEWERBER                                                     Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
 P               →→LANDESLISTEN                                                     ist unvereinbar mit der Eigenschaft als Mitglied
                 →→WAHLVORSCHLÄGE                                                   der Regierung eines Mitgliedstaates und seit
 Q                                                                                  2004 auch unvereinbar mit der Eigenschaft als

 R             BUNDESWAHLAUSSCHUSS
                Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem
                                                                                    Abgeordneter eines nationalen Parlamentes.
                                                                                    Außerdem ist die Mitgliedschaft im Europä-
 S              Bundeswahlleiter als Vorsitzendem und acht                          ischen Parlament unvereinbar mit der Eigen-
                von ihm berufenen Wahlberechtigten als Bei-                         schaft als Mitglied verschiedener Europäischen
 T              sitzerinnen und Beisitzern sowie zwei Richte-                       Institutionen wie Europäische Kommission,
 U              rinnen oder Richtern des Bundesverwaltungs-
                gerichts. Er verhandelt, berät und entscheidet
                                                                                    Europäischer Gerichtshof, Direktorium der Eu-
                                                                                    ropäischen Zentralbank und andere.
 V              in öffentlicher Sitzung. Der Bundeswahlaus-
                schuss hat folgende Aufgaben:                                         Rechtsgrundlagen: Artikel 7 Absätze 1 und 2
 W              ›› Er ist Beschwerdeinstanz gegen Entschei-                           Direktwahlakt
 X                  dungen des Bundeswahlleiters im Mängel-
                    beseitigungsverfahren.                                         ERSATZBEWERBERINNEN UND ERSATZBE-
 Y              ›› Am 15. März 2019 (72. Tag vor der Wahl)                         WERBER / LISTENNACHFOLGERINNEN UND

 Z                  fasst er den Beschluss über die Zulassung
                    der gemeinsamen Listen für alle Länder
                                                                                   LISTENNACHFOLGER
                                                                                     Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge kön-
                    (Bundeslisten) und der Listen für einzelne                       nen neben der Bewerberin oder dem Bewer-
                    Länder (Landeslisten) sowie über die Erklä-                      ber auch Ersatzbewerberinnen oder Ersatzbe-
                    rung, dass eine Liste oder mehrere Listen                        werber bestimmt werden. Die Listennachfolge
                    für einzelne Länder von der Listenverbin-                        wird zuerst durch das Nachrücken der für die
                    dung ausgeschlossen sein sollen.                                 ausgeschiedene Bewerberin oder den ausge-

10                 Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹

        schiedenen Bewerber bestimmte Ersatzbe-                               Die Europäische Union ist der politisch engste
        werberin oder des Ersatzbewerbers geregelt.                           Zusammenschluss europäischer Staaten und
        Hat eine Partei keine Ersatzbewerberinnen                             hat ihre eigenen Institutionen und Organe,
        oder Ersatzbewerber aufgestellt, rücken im                            deren Beschlüsse zum Teil in den Mitglied-
        Bedarfsfall die zunächst nicht gewählten Lis-                         staaten unmittelbar geltendes Recht sind.
        tenbewerberinnen oder Listenbewerber ent-
        sprechend ihrer Reihenfolge nach.                                     Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten Kö-                       A
        Rechtsgrundlagen: § 24 EuWG, § 77 EuWO
                                                                              nigreich in dem Referendum über den Verbleib
                                                                              des Vereinigten Königreichs in der Europäi-
                                                                                                                                                B
                                                                              schen Union eine Mehrheit von 51,9 Prozent                        C
        →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN                                       für den Austritt des Landes aus der Europäi-
          UND BEWERBER                                                        schen Union (Brexit). Am 29. März 2017 ver-
                                                                                                                                                D
        →→WAHLVORSCHLÄGE                                                      anlasste die Premierministerin den britischen                     E
                                                                              Austrittsantrag. Nach Artikel 50 Absatz 3 des
     EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT (EG),                                           Vertrags über die Europäische Union ist das                       F
     AB 01.11.1993 EUROPÄISCHE UNION (EU)
       Die Verträge von Paris (1951) und Rom
                                                                              Vereinigte Königreich allerdings vorerst noch
                                                                              Teil der Union, bis zwei Jahre nach dem Aus-
                                                                                                                                                G
       (1957) begründeten drei Europäische Ge-                                trittsantrag (29. März 2019).                                     H
       meinschaften: die Europäische Gemeinschaft
       für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische                         EUROPÄISCHES PARLAMENT (EP)                                          I
       Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Eu-
       ropäische Atomgemeinschaft (EURATOM),
                                                                             Im Mai 2019 werden aus den zukünftig
                                                                             27 Mitgliedstaaten der EU insgesamt 705 Ab-
                                                                                                                                                J
       für die sich der Sprachbegriff „Europäische                           geordnete (darunter 96 aus der Bundesrepub-                        K
       Gemeinschaft (EG)“ bzw. nach Inkrafttreten                            lik Deutschland) in das Europäische Parlament
       des Vertrages von Maastricht die Bezeichnung                          gewählt. Seit der ersten Direktwahl des Euro-                      L
       „Europäische Union (EU)“ herausgebildet hat.                          päischen Parlamentes im Jahre 1979 (410 Ab-                        M
                                                                             geordnete aus neun Staaten) ist die Zahl der
        Mit dem „Vertrag über die Europäische Uni-                           Sitze im Europäischen Parlament wegen der                          N
        on“ (unterzeichnet in Maastricht am 7. Feb-                          Erweiterung der Gemeinschaft fünfmal erhöht
        ruar 1992, in Kraft getreten am 1. November                          werden. Durch den geplanten EU-Austritt des
                                                                                                                                                O
        1993) haben die damaligen 15 Mitgliedstaa-                           Vereinigten Königreichs wird sich die Zahl der                     P
        ten (EU-15) einen weiteren Schritt in Richtung                       Sitze erstmals verringern – von aktuell 751 auf
        eines vereinten Europas mit dem Ziel einer                           705 Sitze.                                                         Q
        Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
        sowie einer politischen Union mit gemein-                             Die Abgeordneten werden in allgemeiner,
                                                                                                                                                R
        samer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)                            unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer                      S
        und der Zusammenarbeit in der Innen- und                              Wahl für fünf Jahre gewählt. Sie sind weder
        Rechtspolitik unternommen. Mit der zum                                an Aufträge noch an Weisungen gebunden.                           T
        1. Mai 2004 vollzogenen EU-Erweiterung
        um 10 mittel- und osteuropäische Staaten
                                                                              Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im nationa-
                                                                              len Parlament eines Mitgliedstaates (zum Bei-
                                                                                                                                                U
        (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen,                            spiel Deutscher Bundestag) ist nicht möglich.                     V
        Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik,                           Im EU-Parlament sitzen derzeit 751 Abgeord-
        Ungarn und Zypern) und der Erweiterung                                nete, die sich zu acht länderübergreifenden
                                                                                                                                                W
        zum 1. Januar 2007 um Bulgarien und Rumä-                             Fraktionen zusammengeschlossen haben (sie-                        X
        nien und der Erweiterung um Kroatien zum                              he Tabelle Seite 12).
        1. Juli 2013 besteht die Europäische Union                                                                                              Y
        aktuell (Stand: Februar 2019) aus insgesamt
        28 Staaten (EU-28).
                                                                              Das Generalsekretariat (Verwaltung des Euro-
                                                                              paparlamentes) hat seinen Sitz in Luxemburg.
                                                                                                                                                Z
                                                                              Die regulären monatlichen Plenarsitzungen
        Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurden                            und die Haushaltsberatungen finden in Straß-
        die Institutionen der Europäischen Union re-                          burg statt. Fraktionen und die 20 ständigen
        formiert, um auch mit einer größeren Mitglie-                         Ausschüsse des Europäischen Parlamentes ta-
        derzahl handlungsfähig zu bleiben.                                    gen dagegen in Brüssel. Im November 2013

Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019             11
› Wahl-ABC ‹

                stimmte das Europaparlament dafür, zukünf-                              Wahlverfahren in allen Mitgliedstaaten konn-
                tig selbst zu entscheiden, wo und wann es                               te bislang nicht verwirklicht werden. Für die
                tagt. In einer Entschließung verlangen die                              Bundesrepublik Deutschland sind dies folgen-
                Abgeordneten eine entsprechende Änderung                                de Vorschriften:
                der EU-Verträge.                                                        ›› Artikel 14 des Vertrages über die Eu-
                                                                                           ropäische Union in der Fassung vom
 A              Durch den Vertrag von Maastricht wurden die                                9. Mai 2008, in Kraft getreten am 1. De-
 B              Rechte, Entscheidungs- und Kontrollbefugnis-
                se sowie Zuständigkeitsbereiche des Europa-
                                                                                           zember 2009, zuletzt geändert durch die
                                                                                           Akte über die Bedingungen des Beitritts
 C              parlamentes erheblich gestärkt und erweitert.                              der Republik Kroatien am 1. Juli 2013.
                Im Vergleich zu Ministerrat und Kommission                              ›› Artikel 223 des Vertrages über die Ar-
 D              hat das Europaparlament erheblich an Bedeu-                                beitsweise der Europäischen Union vom
 E              tung gewonnen. Es wird an den meisten Ge-                                  9. Mai 2008, in Kraft getreten am 1. De-
                setzgebungsverfahren beteiligt, übt die Kon-                               zember 2009, zuletzt geändert durch die
 F              trolle über den Haushaltsplan aus und ist als                              Akte über die Bedingungen des Beitritts

 G              Beratungsinstanz in Fragen der gemeinsamen
                Außenpolitik zu hören, während die Initiativ-
                                                                                           der Republik Kroatien am 1. Juli 2013.
                                                                                        ›› Beschluss des Rates und Akt zur Einfüh-
 H              rechte im Bereich der Gesetzgebung weiterhin                               rung allgemeiner unmittelbarer Wahlen
                der Kommission vorbehalten bleiben.                                        der Abgeordneten des Europäischen Parla-
 I                                                                                         ments (Direktwahlakt) vom 20. September

 J              GESETZLICHE GRUNDLAGEN
                DER EUROPAWAHL 2019
                                                                                           1976 (BGBl. 1977 II S. 733/734), zuletzt
                                                                                           geändert durch Beschluss des Rates vom
 K                                                                                         25. Juni 2002 und 23. September 2002
                Für die Europawahl 2019 gelten die natio-                                  (BGBl. 2003 II S. 810;2004 II S.520), in
 L              nalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mit-                                Kraft getreten am 1. April 2004.
 M              gliedstaaten. Das in den Verträgen der Euro-
                päischen Union vorgeschriebene einheitliche
                                                                                        ›› Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. De-
                                                                                           zember 1993 über die Einzelheiten der
 N
 O             Tabelle
               Fraktionen im Europäischen Parlament nach Sitzen und Anzahl der deutschen Abgeordneten
 P             (Stand: Februar 2019)

 Q             Abkürzung            Name der Fraktion                                                            Sitze             darunter BRD

 R             EVP                  Europäische Volkspartei (Christdemokraten)                                    217                    34
 S                                  Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im
               S&D                                                                                                187                    27
 T                                  Europäischen Parlament

 U             EKR                  Europäische Konservative und Reformisten                                       75                     6

 V             ALDE                 Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa                                68                     4

 W             GUE/NGL              Vereinte Europäische Linke/ Nordische Grüne Linke                              52                     8

 X             Grüne/EFA            Grüne / Europäische Freie Allianz                                              52                    13
 Y
               EFDD                 Europa der Freiheit und der direkten Demokratie                                41                     1
 Z
               ENF                  Europa der Nationen und der Freiheit                                           37                     1

                                    Fraktionslos                                                                   22                     2

                                    Abgeordnete insgesamt                                                         751                    96

12                   Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹

             Ausübung des aktiven und passiven Wahl-                          Bundesland oder in mehreren Bundesländern,
             rechts für Unionsbürger.                                         nicht aber in allen Bundesländern auftreten.
        ››   Gesetz über die Wahl der Abgeordne-                              Das Gesetz schließt allerdings nicht aus, dass
             ten des Europäischen Parlaments aus der                          eine Partei statt einer Bundesliste 16 Landes-
             Bundesrepublik Deutschland (Europawahl-                          listen einreicht.
             gesetz - EuWG) in der Fassung der Be-
             kanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl.                             Parteien und sonstige politische Vereinigun-                      A
             I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch
             Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018
                                                                              gen, die nicht im Europäischen Parlament, im
                                                                              Deutschen Bundestag oder in einem Landtag
                                                                                                                                                B
             (BGBl. I S. 1116).                                               seit deren letzter Wahl auf Grund eigener                         C
        ››   Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung                            Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbro-
             der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993                             chen mit mindestens fünf Abgeordneten ver-
                                                                                                                                                D
             (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert                        treten sind, müssen ihre Wahlvorschläge von                       E
             durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli                        0,1 Prozent der Wahlberechtigten des betref-
             2018 (BGBl. I S. 1116).                                          fenden Landes bei der letzten Wahl zum Euro-                      F
        ››   Europawahlordnung (EuWO) in der Fas-
             sung der Bekanntmachung vom 2. Mai
                                                                              päischen Parlament, jedoch höchstens 2 000
                                                                              Unterstützungsunterschriften von Wahlbe-
                                                                                                                                                G
             1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert                          rechtigten, unterzeichnen lassen.                                 H
             durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.
             Mai 2018 (BGBl. I S. 570).                                       Rechtsgrundlagen: § 8 und 9 EuWG,                                 I
        ››   Gesetz über die allgemeine und die reprä-
             sentative Wahlstatistik bei der Wahl zum
                                                                              § 32 EuWO
                                                                                                                                                J
             Deutschen Bundestag und bei der Wahl                             →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN                                   K
             der Abgeordneten des Europäischen Par-                             UND BEWERBER
             laments aus der Bundesrepublik Deutsch-                          →→BUNDESLISTEN                                                    L
             land (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom
             21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert
                                                                              →→WAHLVORSCHLÄGE                                                  M
             durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. Ap-                     LANDESWAHLAUSSCHUSS                                                  N
        ››
             ril 2013 (BGBl. I S. 962).
             Bekanntmachung des Wahltages für die
                                                                             Der Landeswahlausschuss besteht aus dem
                                                                             Landeswahlleiter als Vorsitzendem und sechs
                                                                                                                                                O
             Europawahl 2019 vom 19. September                               von ihm berufenen Wahlberechtigten als Bei-                        P
             2018 (BGBl. I S. 1646).                                         sitzerinnen und Beisitzern sowie zwei Richte-
                                                                             rinnen bzw. Richter des Oberverwaltungsge-                         Q
     HOCHRECHNUNGEN
      Neben der amtlichen Ermittlung des Wahler-
                                                                             richts Bremen. Er stellt am 12. Juni 2019 das
                                                                             endgültige Ergebnis im Land Bremen fest.
                                                                                                                                                R
      gebnisses durch die dazu berufenen Wahlor-                                                                                                S
      gane vermitteln wissenschaftliche Institute –                           Rechtsgrundlagen: §§ 5 und 18 Absatz 3
      zum Beispiel Forschungsgruppe Wahlen e. V.                              EuWG, § 4 EuWG in Verbindung mit §§ 9 und                         T
      für das ZDF und Infratest dimap für die ARD
      – insbesondere den Fernseh- und Rundfunk-
                                                                              10 BWG, §§ 4, 5 und 70 EuWO
                                                                                                                                                U
      anstalten am Wahlabend frühzeitige Aussagen                             →→ORGANISATION DER WAHL                                           V
      über den Wahlausgang aufgrund von Wähler-                               →→WAHLVORSCHLÄGE
      befragungen am Wahltag (Wahlprognose um                                                                                                   W
      18:00 Uhr) sowie Hochrechnungen und Wahl-                            ORGANISATION DER WAHL                                                X
      analysen aus stichprobenweise ausgesuchten                            Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik
      Wahlbezirken im gesamten Wahlgebiet.                                  Deutschland.                                                        Y
        →→WÄHLERBEEINFLUSSUNG                                                 Das Land Bremen ist für die Europawahlen
                                                                                                                                                Z
                                                                              seit 1979 in die beiden kreisfreien Städte Bre-
     LANDESLISTEN                                                             men und Bremerhaven eingeteilt.
       Bei der Europawahl sind Landeslisten Wahl-
       vorschläge von Parteien oder sonstigen po-
       litischen Vereinigungen, die nur in einem

Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019             13
› Wahl-ABC ‹

               Landeswahlleiter: Dr. Andreas Cors                                   werden. Wer ohne wichtigen Grund dieses
               Leiter des Statistischen Landesamtes Bremen                          Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende
               An der Weide 14-16                                                   Entschuldigung den Pflichten eines solchen
               28195 Bremen                                                         entzieht handelt ordnungswidrig. Die Ord-
                                                                                    nungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis
               Stadtwahlleiterin für die Stadt Bremen:                              zu 500 Euro geahndet werden.
 A             Carola Janssen
 B             Statistisches Landesamt Bremen
               An der Weide 14-16
                                                                                    Rechtsgrundlagen: §§ 5 und 18 EuWG, § 4
                                                                                    EuWG in Verbindung mit §§ 8-11, 31, 32 und
 C             28195 Bremen                                                         49a BWG; §§ 2, 3, 6-10 und 42-68 EuWO

 D             Stadtwahlleiter für die Stadt Bremerhaven:                           →→LANDESWAHLAUSSCHUSS
 E             Magistratsdirektor Claus Polansky                                    →→STADTWAHLAUSSCHUSS
               Magistrat der Stadt Bremerhaven
 F             Hinrich-Schmalfeldt-Straße                                        PARTEIEN

 G             Stadthaus 1
               27576 Bremerhaven
                                                                                   Nach Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) wir-
                                                                                   ken die Parteien bei der politischen Willensbil-
 H                                                                                 dung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.
               Die Stadt Bremen ist in 353 und die Stadt Bre-                      Ihre innere Ordnung muss demokratischen
 I             merhaven in 75 allgemeine Urnenwahlbezirke                          Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über

 J             eingeteilt. Für die Briefwahl werden zusätzlich
               115 Briefwahlbezirke in Bremen und 20 in
                                                                                   die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel
                                                                                   sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechen-
 K             Bremerhaven gebildet.                                               schaft geben.

 L             Für jeden Wahlbezirk wird grundsätzlich ein                          Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem
 M             Wahlvorstand berufen. Jeder Wahlvorstand
               setzt sich aus mindestens fünf Personen (Wahl-
                                                                                    Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die
                                                                                    freiheitliche demokratische Grundordnung zu
 N             vorsteherin oder Wahlvorsteher, Stellvertre-                         beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den
               tung, Schriftführung sowie weitere Beisitzen-                        Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
 O             de) zusammen. Der Wahlvorstand entscheidet                           gefährden, sind verfassungswidrig. Über die
 P             über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen                          Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet
               und über alle bei der Wahlhandlung und bei                           das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
 Q             der Ermittlung und Feststellung des Wahler-

 R             gebnisses sich ergebenden Angelegenheiten.
               Seine Entscheidungen können vom Stadtwahl-
                                                                                    Nach dem Parteiengesetz sind Parteien Verei-
                                                                                    nigungen von Bürgern, die dauernd oder für
 S             ausschuss geprüft und geändert werden.                               längere Zeit für den Bereich des Bundes oder
                                                                                    eines Landes auf die politische Willensbildung
 T             Die Mitglieder der Wahlvorstände im Land                             Einfluss nehmen und an der Vertretung des
 U             Bremen erhalten für ihre Tätigkeit am Wahl-
               tag eine Aufwandsentschädigung zwischen
                                                                                    Volkes im Deutschen Bundestag oder einem
                                                                                    Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach
 V             60 und 70 Euro.                                                      dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnis-
                                                                                    se, insbesondere nach Umfang und Festigkeit
 W             Auf Grundlage des Senatsbeschlusses vom                              ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mit-
 X             21. Dezember 2010 sind die Behörden des                              glieder und nach ihrem Hervortreten in der
               öffentlichen Dienstes verpflichtet, auf Anfor-                       Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für
 Y             derung der Gemeindebehörde (Wahlamt) Be-                             die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

 Z             dienstete aus der Gemeinde zum Zwecke der
               Berufung als Mitglieder von Wahlvorständen                           Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung
               zu benennen.                                                         als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder
                                                                                    an einer Bundestagswahl noch an einer Land-
               Jede und jeder Wahlberechtigte ist zur Über-                         tagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teil-
               nahme dieses Ehrenamtes verpflichtet, es                             genommen hat.
               darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt

14               Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
› Wahl-ABC ‹

        Rechtsgrundlagen: Artikel 21 Grundgesetz                              resgruppen. Die Wahlbezirke müssen so aus-
        (GG), §§ 2 und 6 Parteiengesetz (PartG)                               gewählt und die Auszählung der Stimmen so
                                                                              durchgeführt werden, dass das Wahlgeheim-
        →→SONSTIGE POLITISCHE VEREINIGUNGEN                                   nis gewahrt ist. Urnenwahlbezirke müssen
        →→STAATLICHE PARTEIENFINANZIERUNG                                     mindestens 400 Wahlberechtigte und Brief-
        →→WAHLVORSCHLÄGE                                                      wahlbezirke mindestens 400 Wählerinnen
                                                                              und Wähler aufweisen. Die Daten aus der                           A
     PASSIVES WAHLRECHT
       bedeutet das Recht, gewählt zu werden.
                                                                              repräsentativen Wahlstatistik im Land Bremen
                                                                              werden vom Statistischen Landesamt Bremen
                                                                                                                                                B
                                                                              ausgewertet. Die Ergebnisse für das Land Bre-                     C
        Wählbar in das Europäische Parlament sind                             men liegen für die Europawahlen von 1979
        alle am Wahltag wahlberechtigten Deutschen                            bis 2014 vor.
                                                                                                                                                D
        und Unionsbürger.                                                                                                                       E
                                                                              Im Wahlstatistikgesetz werden die Art der
        Ausgenommen sind Deutsche, die aufgrund                               Statistik, die Stichprobenauswahl, Erhebungs-                     F
        eines Richterspruchs die Wählbarkeit und die
        Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
                                                                              und Hilfsmerkmale sowie die Bildung der Ge-
                                                                              burtsjahresgruppen und die durchführenden
                                                                                                                                                G
        nicht besitzen. Ausgenommen sind Unionsbür-                           Stellen sowie die Ergebnisfeststellung und Ver-                   H
        gerinnen und Unionsbürger, die aufgrund eines                         öffentlichung der Ergebnisse genau festgelegt.
        Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch-                                                                                           I
        land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Be-
        kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder
                                                                              Der Bundeswahlleiter hat im Einvernehmen
                                                                              mit dem Landeswahlleiter und dem Statisti-
                                                                                                                                                J
        infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzel-                    schen Landesamt Bremen für das Land Bremen                        K
        fallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die                        insgesamt 18 Urnenwahlbezirke (14 allgemei-
        Wählbarkeit nicht besitzen.                                           ne Wahlbezirke in der Stadt Bremen und vier                       L
        Niemand kann sich gleichzeitig in der Bundes-
                                                                              in der Stadt Bremerhaven) ausgewählt. Seit
                                                                              der Europawahl 2004 werden auch die Brief-
                                                                                                                                                M
        republik Deutschland und in einem anderen                             wahlstimmen in die Stichprobe einbezogen,                         N
        Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)                             und zwar wurden in der Stadt Bremen neun
        zur Wahl bewerben.                                                    Briefwahlbezirke und in Bremerhaven ein
                                                                                                                                                O
        Rechtsgrundlagen: §§ 6a, 6b und 6c EuWG
                                                                              Briefwahlbezirk für die repräsentative Wahl-
                                                                              statistik ausgewählt. Die Stichprobenbezirke
                                                                                                                                                P
                                                                              sind am Wahltag durch Aushänge besonders                          Q
        →→AKTIVES WAHLRECHT
        →→AUFSTELLUNG DER BEWERBERINNEN
                                                                              gekennzeichnet.
                                                                                                                                                R
          UND BEWERBER                                                        Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatis-                    S
        →→AUSSCHLUSS VOM WAHLRECHT                                            tik dürfen nur für das Land Bremen, nicht für
        →→WAHLVORSCHLÄGE                                                      einzelne Wahlbezirke, veröffentlicht werden.                      T
     REPRÄSENTATIVE WAHLSTATISTIK                                             Rechtsgrundlagen: § 1-8 Wahlstatistikgesetz
                                                                                                                                                U
       Um für Forschungs- und Analysezwecke die                               (WStatG)                                                          V
       Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe für
       die einzelnen Wahlvorschläge nach Alters-                              →→WAHLERGEBNIS                                                    W
       gruppe und Geschlecht der Wahlberechtigten                                                                                               X
       und der Wählerinnen und Wähler auswerten                            SCHREIBSTIFT IN DER WAHLKABINE
       zu können, hat der Gesetzgeber angeordnet,                            Gemäß Europawahlordnung soll in der Wahl-                          Y
       dass in ausgewählten Wahlbezirken Stimm-
       zettel mit aufgedruckten Unterscheidungs-
                                                                             kabine ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreib-
                                                                             stifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte
                                                                                                                                                Z
       bezeichnungen ausgegeben werden. Für die                              (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farb-
       Stimmabgabe werden jeweils sechs Geburts-                             stifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber,
       jahresgruppen gebildet. Die Feststellung der                          Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.
       Wahlbeteiligung erfolgt aufgrund des Wäh-
       lerverzeichnisses in jeweils zehn Geburtsjah-

Der Landeswahlleiter für Bremen / Statistisches Landesamt Bremen l Bremer Wahl-ABC – Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019             15
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