Begrüßung & wichtige Informationen für Internationale Studierende im Sprachkurs - Wintersemester 2017/18 - Universität Bielefeld

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Begrüßung & wichtige Informationen für Internationale Studierende im Sprachkurs - Wintersemester 2017/18 - Universität Bielefeld
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

                                      Begrüßung &
                          wichtige Informationen
für Internationale Studierende im Sprachkurs

                               Wintersemester 2017/18

                                                     1
Begrüßung & wichtige Informationen für Internationale Studierende im Sprachkurs - Wintersemester 2017/18 - Universität Bielefeld
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

Inhaltsverzeichnis
 1. Einführung ......................................................................................................................................................4
 1.1 Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium..........................................5
 1.2 Persönliche Mentorin / persönlicher Mentor (Brother-Sister-Programm) ..................................................5
 2. Kosten des Studiums ......................................................................................................................................6
 2.1 Studienbeiträge im Fachstudium..................................................................................................................6
 2.2 Semesterbeitrag / UniCard und NRW-Ticket ................................................................................................6
    2.1.1 UniCard ..................................................................................................................................................6
    2.1.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket) .......................................................................7
 2.2 Weitere Kosten des Studiums .......................................................................................................................7
 2.3 Finanzierung des Studiums ...........................................................................................................................7
 3. Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld .................................................................................7
 3.1 Wohnungssuche ...........................................................................................................................................7
 3.2 Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt) ..............................................................................................9
 3.3 Krankenversicherung ..................................................................................................................................11
 3.4 Einschreibung / Immatrikulation ................................................................................................................13
 3.5 Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse ...................................................................................13
 3.6 Bezahlen der Sprachkursgebühr und des Semesterbeitrags – im Sprachkurs ...........................................14
 3.7 Aufenthaltserlaubnis ..................................................................................................................................15
 3.8 Arbeitserlaubnis..........................................................................................................................................15
 4. Weitere Informationen zum Studium ..........................................................................................................16
 4.1 Das akademische Jahr.................................................................................................................................16
 4.2 Vorlesungsverzeichnis (eKVV)....................................................................................................................16
 4.3 Vorkurse......................................................................................................................................................16
 4.4 Studienleistungen / Prüfungsverwaltung ...................................................................................................16
 4.5 Rückmeldung ..............................................................................................................................................17
 5. Zentrale Einrichtungen der Universität ........................................................................................................17
 5.1 Bibliothek ....................................................................................................................................................17
 5.2 Hochschulrechenzentrum (HRZ) .................................................................................................................17
 5.3 Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) ...............................................................................................17
 5.4 Sportprogramm ..........................................................................................................................................17
 6. Studentische Vertretung / Beratung .............................................................................................................17
 6.1 Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) .............................................................................................18
 6.2 Internationaler Studierendenrat (ISR) ........................................................................................................18
 7. Kontaktstellen / Beratung .............................................................................................................................18
 7.1 International Office (IO) .............................................................................................................................18
 7.2 Zentrale Studienberatung (ZSB)..................................................................................................................18
 7.3 PunktUm: Das Deutschlernzentrum der Universität Bielefeld ...................................................................19
 7.4 Verein zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld e.V. (ViSiB)...............................................19

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018
7.5 Career Service .............................................................................................................................................19
7.6 Gleichstellungsbüro ....................................................................................................................................20
7.7. Familienservice ..........................................................................................................................................20
7.8 Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (RSB) ..........................................20
7.9 Evangelische Studierendengemeinde (ESG) ...............................................................................................21
7.10 Katholische Hochschulgemeinde (KHG) ...................................................................................................21
7.11 Deutschsprachige Muslimische Studentenvereinigung (DMS) .................................................................21
8. Finanzielle Förderung ...................................................................................................................................21
8.1 Stipendien ...................................................................................................................................................21
   8.1.1 Stipendien des DAAD ...........................................................................................................................21
   8.1.2 Forschungs- und Stipendienführer für Frauen ....................................................................................22
8.2 Nothilfen .....................................................................................................................................................22
8.3 Studienabschlusshilfe .................................................................................................................................22
8.4 Studienabschlussdarlehn ............................................................................................................................22
8.5 Weitere Förderungsmöglichkeiten .............................................................................................................23
9. Hochschulvokabular .....................................................................................................................................24
10. Weitere Informationen...............................................................................................................................30
10.1 Die wichtigsten Adressen ..........................................................................................................................30
10.2 Anreise zur Universität .............................................................................................................................31

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

1. Einführung

Liebe Studentin, lieber Student,

wir begrüßen Sie an der Universität Bielefeld. Wir freuen uns, dass Sie sich für die Universität Bielefeld
entschieden haben. In dieser Broschüre geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen, die Sie ab dem
Erhalt der Zulassung zum Sprachkurs benötigen. Wir weisen auf die nächsten Schritte hin, wie z. B.
Einschreibung, Wohnungssuche, Krankenversicherung.
Wir informieren Sie darüber hinaus über die Einrichtungen und Initiativen, die Sie im Studium
unterstützen können. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nach dem Ende des Sprachkurses und vor dem
Beginn der Lehrveranstaltungen in Ihrem Fach eine Einführungsveranstaltung des International
Office sowie die Einführungsveranstaltung in Ihrer Fakultät besuchen.
Das Programm der Einführung des IO erhalten Sie nach der Beendigung des Sprachkurses bei der
Umschreibung in das Fachstudium im Studierendensekretariat bzw. International Office.

Wenn Sie Fragen haben oder auf Schwierigkeiten stoßen, sind Sie herzlich eingeladen, uns – die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des International Office – anzusprechen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Sprachkurs und anschließend im Studium. Das Team des
International Office
Sekretariat: D0-120; E-Mail: io@uni-bielefeld.de

Koordinatorin Servicebereich für internationale Studierende (Studium mit Abschluss:
Frau Dr. Lucyna Darowska
Raum D0-144; E.-Mail: lucyna.darowska@uni-bielefeld.de

In der Broschüre werden einige Abkürzungen angewandt, hier die wichtigsten:

IO=             International Office
BSP=            Brother-Sister-Program
HRZ=            Hochschulrechenzentrum
AStA=           Allgemeiner Studierenden Ausschuss
ISR=            Internationaler Studierendenrat
PunktUm=        Sprachbegleitprogramm der Universität Bielefeld/Deutschlernzentrum
SLK=            Zentrum für Studium, Lehre, Karriere
ZSB=            Zentrale Studienberatung

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

1.1 Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium

Es gibt zwei Einführungsveranstaltungen für Sie zum Beginn des Studiums (nach dem Ende des
Sprachkurses): Die Einführungsveranstaltung des International Office und die Einführungswoche der
Fakultäten. Die Teilnahme an diesen Einführungsveranstaltungen ist für Sie sehr wichtig, da Sie wesentliche
Informationen zu Ihrem Studium erhalten.

      Die Termine der Einführungsveranstaltungen in den Fakultäten erfahren Sie auf den Internetseiten der
       Zentralen Studienberatung:
       www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/ZSB/erstsemester.html

! Bitte achten Sie darauf, dass einige Fakultäten/Fachschaften ihre Einführungen mehrere Tage vor dem
Beginn der Lehrveranstaltungen anbieten. Beachten Sie bitte darüber hinaus die Vorkurse, die in einigen
Fächern stattfinden. Diese beginnen vor dem Semesteranfang (siehe dazu Punkt 4.3)

      Das Programm der Einführungsveranstaltung des International Office (mit mehreren Angeboten)
       erhalten Sie bei der Umschreibung vom Sprachkurs in das Fachstudium, nachdem Sie den
       Sprachkurs absolviert haben.

1.2 Persönliche Mentorin / persönlicher Mentor (Brother-Sister-Programm)

Weitere Unterstützung im Studium, aber auch jetzt schon im Sprachkurs, bietet Ihnen das Brother-Sister-
Programm an. Das Programm hat als Ziel, neuen Studierenden aus dem Ausland das Einleben in
Bielefeld zu erleichtern. Dazu vermittelt Ihnen u.a. der Programm-Koordinator Lukas Poppenborg Mentoren
und Mentorinnen (Studierende höherer Semester), die als persönliche                Ansprechpartner und
Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur Uni, zum Studium und zur Stadt zur Verfügung stehen. Das Brother-
Sister-Programm unterstützt Sie, indem es Ihnen Mentoren und Mentorinnen aus allen Fächern an die Seite
stellt, die Hilfe im Alltag leisten.

Eine Mentorin oder einen Mentor zu haben, bedeutet:

      Kontakt zu erfahrenen Studierenden bekommen
      jemanden kennen, der Ihnen die Uni und die Stadt zeigen kann
      eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen im Studium und an
       der Uni zu haben
      wissen, wen man fragen kann, wo die Post, die Bürgerberatung, ein guter Arzt, die nächste Bank
       oder die netteste Kneipe der Stadt ist
      wissen, wo man hingehen kann, wenn einen das Heimweh oder die Langeweile packt

Wenn Sie sich die Unterstützung einer Mentorin/ eines                         Postanschrift
Mentors wünschen, melden Sie sich bitte unter:                                Universität Bielefeld
http://www.uni-                                                               International Office
bielefeld.de/International/Students/brother-                                  Brother-Sister-Programm
sister/anmeldung-mentees.html                                                 Postfach 10 01 31
                                                                              33501 Bielefeld
oder bei:

Herr Lukas Poppenborg
im International Office, X-C3-105
Brother-Sister-Programm
Tel.: 0521/ 106-67388
E-Mail: brother-sister@uni-bielefeld.de

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

 2. Kosten des Studiums

 2.1 Studienbeiträge im Fachstudium

 Ab dem Wintersemester 2011/12 werden an der Universität Bielefeld keine Studienbeiträge mehr erhoben.
 Des Weiteren existieren keine Betreuungsbeiträge und Auswahlgebühren für internationale Studierende an
 der Universität Bielefeld.
 Nähere      Informationen    entnehmen     Sie  bitte    der    Homepage     der   Universität    (www.uni-
 bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Studienbeitraege/Semesterbeitrag.html).

 2.2 Semesterbeitrag / UniCard und NRW-Ticket

 Jedes Semester ist ein Sozialbeitrag, der sogenannte Semesterbeitrag, zu entrichten. Im Sommersemester
 2017 beträgt der Semesterbeitrag 283,70 Euro.
 Dieser beinhaltet unter anderem den Kostenanteil für das Semesterticket und das NRW-Ticket. Nachdem
 Sie sich eingeschrieben/immatrikuliert haben (siehe dazu Punkt 3.4 Einschreibung/ Immatrikulation) und den
 Semesterbeitrag entrichtet haben, können Sie Ihre UniCard beantragen (siehe Punkt 2.2.1 UniCard).
 Die UniCard gilt als Studierendenausweis und Semesterticket. Sie ist allerdings nur in Verbindung mit einem
 Reisepass oder Lichtbildausweis gültig. Neben der UniCard, erhalten Sie zusätzlich das
 NRW-Ticket. Mit dem NRW-Ticket (gültig nur mit Lichtbildausweis und der UniCard) können Sie kostenlos
 alle öffentlichen Verkehrsmittel, Stadtbahnen und Busse sowie alle Nahverkehrszüge im Geltungsbereich des
 NRW-Tickets der Deutschen Bahn (inklusive aller Verkehrsverbunde und der Verkehrsgemeinschaften in NRW)
 benutzen. Darüber hinaus gilt das NRW-Ticket für 2 Strecken über die Landesgrenzen von NRW hinaus:
 1) bis Osnabrück, 2) bis Haste (kurz vor Hannover). Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei der
 Immatrikulation bzw. unter:
 www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe/

 Wer noch nicht immatrikuliert ist, sollte sich für die Zeit bis zur Immatrikulation eine Wochenkarte (7-
 Tageticket) beim Kundenzentrum „Mobiel“ der VOW = Verkehrsgemeinschaft Ostwestfalen- Lippe (Haltestelle
 Jahnplatz) oder in der Postfiliale der Universität besorgen. Die Kosten für die Wochenkarte (7-Tageticket)
 können nach dem Erhalt des Semestertickets bei der Verkehrsgruppe des AStA zurückerstattet werden (siehe
 Rückerstattung). Die Kosten für Einzelfahrscheine, und Monatskarten können nicht zurückerstattet werden.

2.1.1 UniCard

Die UniCard ist ein optischer und elektronisch lesbarer Ausweis für alle kartengebundenen Dienste an der
Universität Bielefeld.
Optisch lesbarer Ausweis:
     Ausweisfunktion (Studierendenausweis)
     Regionales Semesterticket

Elektronisch lesbarer Ausweis:
     Bibliothekausleihe (Bibliotheksausweis)
     Druck-, Kopier und Scan-Dienste der Universität
     Zugang zum Hochschulbereich
     Bargeldloses Bezahlen beim Studentenwerk (Mensa, Cafeteria)

Die UniCard wird online unter www.uni-bielefeld.de/unicard/studierende.html beantragt. Hierzu benötigen Sie
Ihre Zugangsdaten auf dem Leporello (EDV-Auszug mit Studienbescheinigungen) und ein Foto.
Nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie Ihr Foto hochladen und
müssen den Nutzungsbedingungen der UniCard zustimmen. Wenn Sie den Vorgang abgeschlossen
haben, können Sie Ihre UniCard nach 2 Werktagen am Infopunkt abholen. Nach dem Erhalt der
UniCard müssen Sie diese validieren. Die Validierung erfolgt an den blauen Automaten rechts
neben dem Infopunkt. Eine erneute Validierung der UniCard muss nach der Rückmeldung für das
Folgesemester erfolgen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Infopunkts gerne zur
Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.uni-bielefeld.de/unicard/FlyerStudenten.pdf

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018
2.1.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket)

Das Semester an der Universität Bielefeld beginnt im Sommer zum 1. April und im Winter zum 1. Oktober.
Aufgrund von Vorkursen und Einführungsveranstaltungen ist das Semesterticket (nicht das NRW-Ticket) bereits
einen Monat vor Semesterbeginn gültig (d.h. ab dem 1. März bzw. 1.
September). Daher empfiehlt es sich für diese Zeit ausschließlich Wochenkarten (7-Tage-Tickets) des lokalen
Verkehrsbunds „der Sechser“ zu erwerben, da die Kosten nur dafür zurückerstattet werden. Gleiches gilt auch
für Studierende, die ihr Semesterticket im laufenden Semester erhalten (z.B. eine unverschuldete verspätete
Anreise), da ebenfalls nur die Kosten für 7-Tage-Tickets zurückerstattet werden. Die Möglichkeit dazu besteht
während des ganzen Semesters. Wichtig: Alle anderen Tickets (Einzelfahrscheine, Vierer-Tickets oder
Monatskarten) sind von der Kostenrückerstattung ausgeschlossen.
Die 7-Tage-Tickets können Sie in der Postfiliale an der Universität Bielefeld oder bei moBiel im Jahnplatztunnel
erhalten.
Die Kostenrückerstattung erfolgt über die AStA-Verkehrsgruppe. Hierzu senden Sie eine E-Mail mit Name und
Matrikel-Nr. an die AStA-Verkehrsgruppe: asta.verkehrsgruppe@uni-bielefeld.de oder nehmen persönlich
Kontakt zu der AStA-Verkehrsgruppe in L4-128 auf.
Danach erhalten Sie eine E-Mail von der AStA-Verkehrsgruppe und können sich den Betrag im moBiel Service-
Center im Jahnplatztunnel zurückerstatten lassen. Sie benötigen dazu Ihre UniCard und einen gültigen
Reisepass oder Personalausweis.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe/

2.2 Weitere Kosten des Studiums

Ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland ist relativ teuer, da die Lebenshaltungskosten hoch sind.
Nach einer Studie fallen durchschnittlich folgende Kosten an: Für die Miete in Wohnheimen des
Studentenwerkes, in privaten Wohnheimen, Zimmern und Wohnungen müssen 280 Euro monatlich kalkuliert
werden; für Krankenversicherung und Arztkosten sind ca. 78 Euro pro Monat zu veranschlagen. Je nach
Lebensweise muss man mit monatlichen Ausgaben für Nahrungsmittel in Höhe von ungefähr 150 Euro
rechnen. Insgesamt betragen die monatlichen Ausgaben inklusive Lebensmittel, Kleidung, Freizeit,
Semesterbeiträge, Fahrkosten, Telefon und den oben genannten Ausgaben ca. 875 Euro. Allerdings ist zu
beachten, dass es sich hier um deutschlandweite Durchschnittskosten handelt. In Bielefeld gibt es diverse
Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Man kann beispielsweise schon für ca. 200 Euro in Wohnheimen
leben und ein Essen in der Mensa an der Uni kostet ca. 2,40 Euro (die Mensa ist montags bis freitags
11:30- 14:30 Uhr geöffnet). Wegen der Anforderungen im Studium und den bestehenden Regelungen
bezüglich der Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende besteht fast keine Möglichkeit, während der
Vorlesungszeit zu arbeiten. Es ist deshalb unbedingt notwendig, schon vor der Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung des Studiums abzuklären. Weitere Informationen zu Kosten
und Finanzierung des Studiums, aber auch zu Möglichkeiten, neben dem Studium zu jobben, erhalten Sie im
International Office (H0-042).
E-Mail: lucyna.darowska@uni-bielefeld.de

2.3 Finanzierung des Studiums

Studierende aus den Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union), oder mit einer Erlaubnis zum
Daueraufenthalt-EG, ggf. Studierende mit einem anderen Aufenthaltsstatus nach dem Aufenthaltsgesetz,
haben die Möglichkeit, unter           bestimmten    Voraussetzungen eine Förderung    nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.
Informationen über BAföG-Berechtigung erhalten Sie über das Studentenwerk, Abteilung für
Ausbildungsförderung im Universitätshauptgebäude, im Bauteil C, Ebene 2 (www.studierendenwerk-
bielefeld.de) oder beim Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA).

Achtung: Wir kennen keine Möglichkeiten, Nebenjobs ohne Deutschkenntnisse nachzugehen. Lediglich bei
einigen Stellen der Universität ist dies als studentische Hilfskraft möglich.

Weitere Informationen zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie in Kapitel 8.

3. Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld

3.1 Wohnungssuche

Die Universität Bielefeld vermittelt keine Wohnungen/Zimmer für Studierende (mit Ausnahme der ERASMUS-
und Kooperationsstudierenden). Studierende sollen sich selbst ein Zimmer suchen. Bitte beachten Sie dazu
Informationen auf dieser Seite. Eine Unterstützung des International Office ist möglich, insbesondere für
Studierende in englischsprachigen Studiengängen.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018
Kontaktpersonen:
Frau Lütfiye Yarasir
Im International Office
Raum D0-138 im UHG
Tel.:0521-106-4077
Email: betreuung-io@uni-bielefeld.de

Herr Stefan Schmidt
im International Office,
Raum X- C3-105
Bereich Incomings
Tel.: 0521-106-2488
E-Mail: stefan.schmidt1@uni-bielefeld.de

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich ein Zimmer zu besorgen:

Im Studentenwohnheim des Studierendenwerks:

Sobald man die Zulassung für das Studium erhalten hat, kann man beim Studierendenwerk einen Antrag für
einen Platz im Studentenwohnheim stellen. Hierfür kann man auch den unterschriebenen und eingescannten
Bewerbungsbogen per Email an das Studentenwerk senden. Internationale Studierende können diesen
Antrag also auch vom Ausland aus stellen.

Studierendenwerk Bielefeld
Abteilung für studentisches Wohnen
Morgenbrede 2-4
33615 Bielefeld
Tel.: 0521 / 106 88600
Email: wohnen@stwbi.de

In privaten Wohnheimen:

Es gibt noch andere Studentenwohnheime, die nicht zum Studierendenwerk gehören. Auch diese bieten
möbilierte Zimmer für Studierende an:

     Vermieter: BGW, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld, Tel.: 0521/ 880901

Wohnheim Lohmannshof
Kreuzbergerstr. 5-13, 33619 Bielefeld
Kontaktaufnahme: Herr Kaiser, Tel.: 0521/ 101122, Email: p.kaiser@bgw-bielefeld.de

Wohnheim Roggenkamp
Roggenkamp 22, 33605 Bielefeld
Kontaktaufnahme: Herr Willenberg, Tel.:0521/ 880901, Email: h.willenberg@bgw-bielefeld.de

     Vermieter: Hollensiek GmbH

Wohnheim in der August-Bebel-Str. 57 a-c, 33602 Bielefeld und
Luisenstraße 12, 33602 Bielefeld
Ansprechpartner: Hollensiek GmbH (Hausverwaltung)
Oberntorwall 13-14, 33602 Bielefeld,
Tel.: 0521/ 965 170, www.hollensiek.de

Hollensiek 3, 5, 7
Verwaltung: Hollensiek GbR
Hollensiek 3, App. 1
33619 Bielefeld

     Vermieter: Hausverwaltung Winter
Studentenwohnheim Ostmannturm
Märkische Str.11
33602 Bielefeld
Ansprechpartner: Hausverwaltung Winter, Tel.: 0521/ 24389

Auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt:

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

 Es werden sowohl Einzel-Appartements als auch Zimmer in Wohngemeinschaften (WGs) mit anderen
 Studierenden von privaten Vermietern angeboten. Die Miete für ein Zimmer in Bielefeld beträgt monatlich ca.
 180,- bis 300,- Euro.

 Online
 Private Zimmerangebote gibt es auf der Webseite des Studierendenwerks.
 Oder auf den Online-Portalen
 www.studenten-wg.de
 www.wg-gesucht.de
 www.studenten-wohnung.de
 www.zwischenmiete.de

 Wohnungsanzeigen in der Universität
 In der Unihalle und auf der sogenannten "Galerie" (Ebene 1) findet man eine Vielzahl unterschiedlichster
 Wohnangebote in verschiedenen Preiskategorien

 Zeitungen
 Die lokalen Zeitungen "Neue Westfälische" und "Westfalenblatt" bieten besonders in der Samstags-Ausgabe
 viele Mietangebote.
 Neue Westfälische; Tel: 0521-555-0
 Westfalenblatt; Tel: 0521-585-0

 Unterkunft:

 Falls Sie vor Ihrer Ankunft in Deutschland keine Unterkunft finden konnten, könnten Sie in einer
 Jugendherberge in Bielefeld übernachten:

 Jugendgästehaus (Guest house)
 Hermann-Kleinewächter-Str. 1
 D-33602 Bielefeld
 Tel. +49 521. 5 22 05-0
 jgh-bielefeld@djh-wl.de
 www.djh-wl.de/jh/bielefeld

 Kolpinghaus Bielefeld
 Das Kolpinghaus Bielefeld in Citylage ist nur wenige Minuten vom Hauptbahnhof und der Stadtbahnstelle der
 Uni Linie 4 entfernt.
 August-Bebel Str. 7a
 33602 Bielefeld
 Tel. +49 521. 6 03 63
 info@kolpinghaus-bielefeld.de
 www.kolpinghaus-bielefeld.de

3.2 Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt)

 Nachdem Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden.
 Dies erledigen Sie bei der Bürgerberatung / im Rathaus / beim Bürgeramt, in Bielefeld oder in dem Ort, in
 dem Sie wohnen. In Bielefeld befindet sich die Bürgerberatung im Rathausgebäude im Erdgeschoss.

 Studierende müssen sich spätestens eine Woche nach dem Einzug in die Wohnung beim Amt für
 Bürgerberatung bzw. in den Bezirksverwaltungsstellen der Stadt oder den Einwohnermeldeämtern des
 jeweiligen Wohnsitzes persönlich anmelden.
 Bei der Anmeldung sind neben dem Anmeldeformular, der Personalausweis und/oder der Reisepass
 vorzulegen (Gebühr 6 Euro). Das Anmeldeformular kann unter folgendem Link ausgedruckt werden:
 www.bielefeld.de/ftp/formulare/Anmeldung080409.pdf

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

Stadt Bielefeld
-Bürgeramt-
Abteilung Bürgerberatung
Wilhelmstraße 3 (vorläufig)
33602 Bielefeld

  Abteilung Bürgerberatung
  Telefon:                                 0521/ 51-0
  Fax:                                     0521/ 51 6196
  E-Mail:                                  buergerberatung@bielefeld.de
                                           Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe und Ausweise

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 Öffnungszeiten:

  Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus                      Bürgerberatungen in den Gebäuden der
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                                                             Heepen
  Montag: 07.30-15.00 Uhr                                    Montag: 08.00-12.00 Uhr & 14.00-16.00 Uhr
  Dienstag: 07.30-15.00 Uhr                                  Dienstag: 08.00-12.00 Uhr & 14.00-16.00 Uhr
  Mittwoch: 07.30-13.00 Uhr                                  Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr & 14.00-16.00 Uhr
  Donnerstag: 07.30-12.00 Uhr & 14.00-18.00 Uhr              Donnerstag: 08.00-18.00 Uhr

  Freitag: 07.30-15.00 Uhr                                   Freitag: 08.00-13.00 Uhr

 Zusätzlich gibt es in den Stadtbezirken Dornberg, Gadderbaum und Brake ausschließlich Di + Fr
 Öffnungszeiten von 9.00-12.00 Uhr. Jöllenbeck, Senne und Sennestadt bieten Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und Do
 zusätzlich von 14.30-18.00 Uhr Öffnungszeiten an, während in Schildesche und Hillegossen nur Mo + Mi von
 9.00-12.00 Uhr geöffnet ist.

 Alle Aufgaben kann jede/r, unabhängig in welchem Stadtbezirk sie/er wohnt, sowohl in der Bürger- beratung
 Mitte als auch in den Bürgerberatungen der Bezirksämter erledigen.

Telefonische Auskunftszeiten der Bürgerberatung:
Mo-Fr: 07.30-18.00 Uhr
Tel: 0521/ 51-0

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag

In Deutschland ist jede/r Einwohner/in verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch für
internationale Studierende.

Anmelden kann man sich per Post unter folgender Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

oder online:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html

Um mehr über den Rundfunkbeitrag und über die Befreiung vom Beitrag zu erfahren, gehen Sie bitte auf
folgenden Link:
http://www.uni-bielefeld.de/International/Students/degree/dokumente/Rundfunkbeitrag.pdf

3.3 Krankenversicherung

Für die Einschreibung sowie für die Umschreibung in das Fachstudium (nach dem Sprachkurs) (siehe Punkt
3.4) ist ein Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis vorzulegen.

A Für die Zeit des Sprachkurses können Sie sich nur privat versichern.

B Bei dem Wechsel vom Sprachkurs ins Fachstudium haben Sie folgende Optionen:

Für Studierende aus Ländern der EU, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und aus den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen
abgeschlossen wurde (z.B. Türkei, Tunesien, Schweiz), gilt:

        Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf das Formblatt E-111, AT 11, ATN11, BH6 oder auf eine
         Europäische Krankenversicherungskarte / European Health Insurance Card (EHIC).
         Mit diesem Krankenversicherungsnachweis gehen Sie bitte zu einer deutschen gesetzlichen
         Krankenkasse und lassen sich dort Ihren Versicherungsschutz – speziell für die Einschreibung –
                                                              11
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018
             bestätigen.
             Dieses Schreiben ist bei der Einschreibung vorzulegen. Mit Ihrem Krankenkassennachweis aus
             Ihrem Heimatland können Sie übrigens (inkl. einem Reisepass) direkt zum Arzt bzw. Zahnarzt
             ihrer Wahl gehen. Der Krankenversicherungsschutz ist damit in Deutschland gewährleistet.
            Privat Versicherte: Sie bezahlen ihre Behandlungskosten selbst und beantragen später die
             Erstattung bei ihrer Versicherung in der Heimat. Auch in diesem Fall ist bei der Einschreibung ein
             Nachweis von einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung vorzulegen.
             Gehen Sie daher bitte mit einem Nachweis Ihrer privaten Versicherung zu einer deutschen
             Krankenversicherung und lassen sich dort von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien.

             Beachten Sie bitte: Diese Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist
             unwiderruflich(!) und erlischt nicht beim Studiengang-/Hochschulwechsel oder nach einer
             Studienunterbrechung – auch beim Heimataufenthalt!

 Beachten Sie auch: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später
 (innerhalb des Studiums in Deutschland) nicht zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.
 Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst
 bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein!

 Für Studierende aus Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, gilt:

               Es sollte eine Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland abgeschlossen werden, entweder
                gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht tritt grundsätzlich für
                Studierende ein, die das 14. Fachsemester und/oder das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben. Der
                monatliche Beitrag für pflichtversicherte Studierende über 23 Jahre ohne Kind liegt derzeit bei etwa
                88-92 Euro. Der Beitrag für Studierende mit Kind oder unter 23 Jahren liegt minimal (etwa 1-2 Euro)
                darunter. Eine kleine Auswahl einiger gesetzlicher Krankenkassen ist weiter unten aufgeführt.

 Sofern Sie bereits 30 Jahr alt sind, das 14. Fachsemester überschritten haben oder als
 Doktorandin/Doktorand eingeschrieben sind:

              lassen Sie sich bitte unbedingt von einer deutschen Krankenversicherung beraten. Grundsätzlich
               haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat zu
               versichern (für die gesetzliche freiwillige Weiterversicherung sind Fristen einzuhalten und
               Vorversicherungen erforderlich).

              Beispielsweise bietet das Deutsche Studentenwerk, über einen Rahmenvertrag zwischen der Union
               Versicherungsdienst GmbH und der Hanse Merkur Reiseversicherung AG, eine private
               Krankenversicherung an. Nähere Informationen finden Sie unter:
               https://portal.versicherungsdienste.de/dsw-studenten-kv/index.html

Beachten Sie bitte:
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später (innerhalb des Studiums
in Deutschland) nicht zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Wenn Ihre private Versicherung
bestimmte Leistungen nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr
hoch sein!

Für alle Optionen gilt:

Bei Abschluss einer Krankenversicherung erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie bei der
Einschreibung an der Universität Bielefeld vorlegen müssen. Die Hochschule bestätigt der Krankenkasse
daraufhin ihre Einschreibung.

Hier finden Sie einige Adressen der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt sehr viele gesetzliche
Krankenkassen; bitte informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten (z. B. im Internet):

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

  Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)                         Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
  Geschäftsstelle in der Universität Bielefeld:             Alfred-Bozi-Str. 15
  Raum D1 - 121                                             33602 Bielefeld
  Tel.: 0521/ 911 789-0                                     Tel.: 0521/ 9891110

  Barmer GEK                                                Techniker Krankenkasse (TK)
  Nikolaus-Dürkopp-Str. 16                                  Walther-Rathenau-Str. 33
  33602 Bielefeld                                           33602 Bielefeld
  Tel.: 0521/ 3331010                                       Tel.: 0800/2858585

3.4 Einschreibung / Immatrikulation

Einschreibung in den Sprachkurs

 Sie haben die Zulassung zum Sprachkurs an der Universität Bielefeld erhalten. Dies bedeutet, dass Sie
 zuerst nur eine Zulassung zu einem kostenpflichtigen Sprachkurs erhalten haben. Für die Aufnahme Ihres
 Fachstudiums ist – nach Abschluss Ihres Sprachkurses – eine erneute Bewerbung beim Studierendensekretariat
 (Sachgebiet: Internationale Studierende) erforderlich. Sofern Sie mittlerweile an einer DSH/TestDaF-Prüfung
 teilgenommen haben, kontaktieren Sie bitte umgehend Frau Aleksandra Rybak.
 Die Immatrikulation zum Sprachkurs führen Frau Schätzel oder Frau Rybak vom Studierendensekretariat
 (Sachgebiet: Internationale Studierende) gemeinsam mit Ihnen im Sprachkurs durch.
 Über den genauen Termin und Ort werden Sie noch im Sprachkurs informiert. Sollten Sie darüber hinaus noch
 weitere Fragen haben, finden Sie das Studierendensekretariat im Bauteil: C0. Das Büro von Frau Schätzel
 ist in C0-156 und das Büro von Frau Rybak ist in C0-152 (Achten Sie bitte auf eventuelle Raumänderungen!).
 Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich (bei Fr.
 Rybak) von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Umschreibung in das Fachstudium nach dem Sprachkurs

 Eine Immatrikulation in das Fachstudium ist nur für das Studienfach möglich, in dem der jeweilige Abschluss
 angestrebt wird. Mögliche Nebenfächer und ihre Kombination müssen den jeweiligen Prüfungsordnungen
 bzw. den entsprechenden Studienordnungen entnommen werden. Dazu können Sie sich bei der Zentralen
 Studienberatung (ZSB) sowie bei der Studienberatung in Ihrem Fach (in Ihrer Fakultät) beraten lassen.

 Für die Einschreibung (Umschreibung) in das Fachstudium nach dem Sprachkurs sollten Sie folgende
 Unterlagen mitbringen:
    den ausgefüllten Antrag auf Umschreibung (den Antrag erhalten Sie bei FrauRybak) oder im Internet
        unter: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Umschreibung.pdf
    den Nachweis über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsbescheinigung zur
        Einschreibung an einer Hochschule)
    eine Passkopie für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
    Zulassungsschreiben, sofern Sie einen Studiengang aufnehmen möchten, der einen Numerus

Clausus oder eine andere Zulassungsbeschränkung hat
     sonstige studienbezogene Nachweise (z. B. Eignungstests)

 Nachdem Sie die Unterlagen abgegeben haben, müssen Sie den Semesterbeitrag bezahlen (siehe Punkt
 3.6). Erst dann erhalten Sie Ihre Semesterunterlagen und damit auch den Leporello (EDV-Auszug mit
 Studienbescheinigungen) und das NRW-Ticket.

 3.5 Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse

 Wenn Sie noch kein Konto bei einer Bank (oder Sparkasse) in Deutschland haben, dann sollten Sie dieses
 jetzt eröffnen. Dazu benötigen Sie:
     den Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis
     den Studierendenausweis oder den Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld (damit Sie den
         Studierendentarif bekommen können)
     Ihre Adresse in Deutschland
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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018

Bei den Banken in Deutschland können Sie ein so genanntes Girokonto eröffnen. Auf dieses Konto können Sie
selbst oder andere Personen Geld für Sie einzahlen. Sie können auch Gebühren, z.B. für Wohnungsmiete,
Krankenkasse, Semesterbeitrag von diesem Konto überweisen.
Um einen Geldbetrag zu überweisen, benötigen Sie einen Überweisungsvordruck, den Sie bei Ihrer
Sparkasse/Ihrer Bank erhalten. Diesen Vordruck sollten Sie genau ausfüllen, unterschreiben und bei der
Sparkasse/Bank abgeben (oder in einen Briefkasten für Überweisungen einwerfen).

Manche Banken bieten für Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenlose Girokonten. Ansonsten
erheben sie Gebühren in unterschiedlicher Höhe als Verwaltungskosten. Die Studierenden ziehen Banken
mit speziellen Gebührenrabatten vor. Deshalb ist es wichtig, sich nach den Gebühren und zusätzlichen
Kosten zu erkundigen.

Die Erstellung einer Bankkarte erfolgt in Deutschland nicht automatisch nach der Eröffnung des Kontos,
sondern kann manchmal bis zu zwei Wochen dauern. Bestimmte regelmäßige Zahlungen, die sich z.B. jeden
Monat wiederholen, wie Miete, Zeitungsabonnement usw. kann man mittels eines Dauerauftrags (eine
automatische, von der Bank ausgeführte Überweisung) oder einer Einzugsermächtigung (eine bestimmte
Person oder Institution wird berechtigt, einen bestimmten Betrag von ihrem Konto abzuheben) erledigen.

Die meisten Banken sind werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr, am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Samstags
und sonntags sind alle Banken in Deutschland geschlossen. Sie haben aber weiterhin 24 Stunden Zugang
zu den externen Bankautomaten.
Um ein Bankkonto zu eröffnen, können Sie sich z.B. an eine der Sparkassen in Bielefeld wenden.

Die Adresse der City-Filiale ist:         Sparkasse Bielefeld
                                          Stresemannstraße 15
                                          33602 Bielefeld
                                          Tel.: 0521/294-3600
                                          Fax: 0521/294-4060
                                          service@sparkasse-bielefeld.de
                                          Bankleitzahl: 480 501 61
                                          Swiftcode: SPBI DE 3B XXX

Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Konto wieder zu schließen, wenn Sie Deutschland nach
Beendigung Ihres Aufenthaltes verlassen!

3.6 Bezahlen der Sprachkursgebühr und des Semesterbeitrags – im Sprachkurs

Die Gebühr für den Sprachkurs ist direkt bei der Sprachschule „bibis“ zu entrichten. Die Gebühr sollte bis
zum Tag der Einschreibung eingezahlt worden sein. Näheres erfahren Sie direkt bei der Sprachschule.
Zusätzlich zu der Sprachkursgebühr ist ein Semesterbeitrag in Höhe von 283,70 Euro für die öffentlichen
Verkehrsmittel und sonstige Vergünstigungen zu entrichten (siehe dazu Punkt 2.2). Für die Überweisung
des Beitrags wird Ihnen am Tag der Einschreibung von der Universität ein Überweisungsvordruck
ausgehändigt. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Vordruck. Sollten Sie         noch kein
Bankkonto       in      Deutschland    haben, können Sie den Semesterbeitrag direkt an der Kasse der
Universität einzahlen. Die Kasse der Universität befindet sich im Hauptgebäude der Universität: T0, Raum
169 (Öffnungszeiten: 9.00-11.00 Uhr). Die direkte Einzahlung bei der Universitätskasse verkürzt die
Überweisungszeit. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Matrikelnummer anzugeben.

Sie müssen damit rechnen, dass Sie bis zu 14 Tage auf den Leporello (EDV-Auszug mit
Studienbescheinigungen) das NRW-Semesterticket warten müssen!
Weitere Informationen und die genaue Höhe des Semesterbeitrags finden Sie unter:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/

Nachdem Sie Ihre Semesterunterlagen per Post erhalten haben, müssen Sie Ihre UniCard beantragen (siehe
Punkt 2.2.1 UniCard).

Bezahlen des Semesterbeitrags – im Fachstudium

Sofern Sie sich nach dem Sprachkurs in das Fachstudium einschreiben möchten, i s t ebenfalls ein
Semesterbeitrag zu entrichten.

                                                           14
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018
 Die Höhe der Beiträge kann sich in jedem Semester ändern!
 Nach der Einzahlung des Semesterbeitrags erhalten Sie dann Ihren Leporello (EDV-Auszug mit
 Studienbescheinigungen) und das NRW-Ticket.

 3.7 Aufenthaltserlaubnis

 Den Zulassungsbescheid (den Sie erhalten haben) benötigen Sie, um Ihr Visum für den Sprachkurs und
 anschließend für das Studium zu beantragen. Sie können nicht mit einem Touristenvisum einreisen. Ein
 Touristenvisum kann man in Deutschland nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln.
 Wenn Sie bei der auswärtigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ein Visum zu Studienzwecken
 beantragt haben, können Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.

Dazu benötigen Sie:
    Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld Finanzierungsnachweis
    Sie müssen nachweisen, dass Ihnen 720 Euro monatlich zur Verfügung stehen (üblicherweise auf sog.
       Sperrkonten). Sie können eine Bescheinigung Ihrer Bank einreichen. Sie können auch eine Erklärung
       Ihrer Eltern vorlegen, die sich verpflichten, Sie für die Dauer des Studiums zu finanzieren. Die dritte
       Möglichkeit ist, dass eine Person in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung Ihres Studiums
       übernimmt. In diesem Fall muss diese Person eine Bescheinigung vorlegen, dass sie über
       ausreichende finanzielle Mittel verfügt (Verpflichtungserklärung).
    Vorbildungsnachweis aus Ihrem Heimatland. Dies kann eine Kopie Ihres Diploms, Bachelor- oder
       Masterabschlusses sein, das/den Sie im ersten Studium erworben haben. Diese Dokumente reichen
       Sie ein, wenn Sie sie besitzen.
    biometrisches Passbild. (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kostet je nach Aufenthaltsstatus
       zwischen 65 und 135 Euro.)

Ausgenommen von der Visumspflicht sind Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, der EFTA-Staaten
(Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie solcher Staaten, die mit der Bundesrepublik
Deutschland zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen haben (z.B. Honduras, Monaco, San
Marino, USA, Japan, Australien, Korea).

Nach der Ankunft in Bielefeld müssen Sie bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Adresse der Ausländerbehörde ist:

Bürgerberatung / Abteilung Ausländerangelegenheiten                      Postadresse:
Neues Rathaus                                                            Bürgeramt,
Niederwall 23                                                            Abteilung Ausländerangelegenheiten
Erdgeschoss, Flur A                                                      33597 Bielefeld
33602 Bielefeld

(Das Rathaus können Sie auf dem Stadtplanausschnitt finden, siehe S. 8)

   Telefon:                                                   0521/ 51-0
   Fax:                                                       0521/ 516195
   Öffnungszeiten:                                            Montag bis Freitag: 8.00-12.00 Uhr
                                                              Donnerstag: 14.30-18.00 Uhr

 Von der Universität können Sie mit der Stadtbahn Linie 4 bis zum Rathaus im Zentrum der Stadt fahren.

 3.8 Arbeitserlaubnis

 Mit der Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthaltstitel als Scheckkarte) erhalten Sie auch eine
 Arbeitsgenehmigung für 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr. Das heißt, Sie können 120 Tage (mehr als 4
 Stunden am Tag) oder 240 halbe Tage (bis zu 4 Stunden am Tag) arbeiten.
 Wenn die Finanzierung Ihres Studiums durch die Eltern oder andere Personen nicht ganz ausreicht
 und Sie zusätzlich Geld verdienen müssen, dann können Sie für diesen Zeitraum Arbeit suchen. Viele
 Studierende jobben in Gaststätten, Cafés, Geschäften, Büros, Agenturen, als Zeitungsaufträger/in etc.
 Wenn Sie sich an eine Firma wenden, sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel vorzeigen. Die Arbeitsauflage
 bezieht sich nicht auf Pflichtpraktika sowie studentische Nebentätigkeiten an der Universität (SHK-/WHK-
 Stellen), die zusätzlich ausgeübt werden können. Wenn Sie mehr als 120 Tage/ 240 halbe Tage im
 Jahr arbeiten müssen, können Sie in besonderen Ausnahmefällen eine zusätzliche
 Arbeitsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen, die Sie begründen müssen. Die
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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018
Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld kann unter Umständen in solch einem Fall für eine bestimmte
Tätigkeit eine zusätzliche Arbeitserlaubnis zulassen. Der Tätigkeit muss i.d.R. zusätzlich durch die Agentur
für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Duisburg zugestimmt werden. Auch im Fall einer
selbstständigen Tätigkeit, z.B. im Rahmen eines Honorarvertrags für Unterrichts- oder Beratungstätigkeit,
sollten Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.

4. Weitere Informationen zum Studium

4.1 Das akademische Jahr

Das akademische Jahr ist in Wintersemester und Sommersemester unterteilt. Das Wintersemester beginnt
am 1. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester geht vom 1. April bis zum
30. September.
Die Vorlesungszeit beginnt in der Regel Mitte Oktober und endet im Wintersemester Mitte Februar; im
Sommersemester beginnt die Vorlesungszeit Anfang/Mitte April und endet Mitte/Ende Juli. Die
übrige, vorlesungsfreie Zeit, die sogenannten Semesterferien (Mitte Februar bis Mitte April und Anfang
August bis Mitte Oktober), ist für die Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten, die Vorbereitung von
Prüfungen sowie die Durchführung von Praktika vorgesehen. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind
Weihnachtsferien (voraussichtlich vom 24.12.2015 bis 01.01.2016 ist die Universität geschlossen).

Die aktuellen Termine finden Sie im Internet:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Termine_und_Fristen

 Beginn des Semesters                                           01.10.2017
 Ende des Semesters                                             31.03.2018
 Beginn der Lehrveranstaltungen                                 09.10.2017
 Ende der Lehrveranstaltungen                                   02.02.2018

4.2 Vorlesungsverzeichnis (eKVV)

Das Vorlesungsverzeichnis ist das Verzeichnis aller Lehrveranstaltungen, die von der Hochschule angeboten
werden. Das Vorlesungsverzeichnis steht vollständig im Internet zur Verfügung und heißt dort eKVV –
elektronisches Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis. Hier finden Sie die aktuellsten Informationen zu allen
Lehrveranstaltungen. Sie finden den Zugang zum eKVV auf der Homepage der Universität.
Sobald Sie immatrikuliert sind, sollten Sie im eKVV Ihren Stundenplan anlegen und speichern und auf jeden
Fall Ihre E-Mailadresse eintragen. Über das eKVV erhalten Sie dann E-Mails von Ihren Lehrenden mit
Hinweisen zu ihren Lehrveranstaltungen und Studiengängen. Eine Einführung in das eKVV bekommen Sie
in der Einführungsveranstaltung des IO, siehe Punkt1.1.

4.3 Vorkurse

Zur Erleichterung des Übergangs von der Schule zur Hochschule bieten die Fakultäten Chemie, Mathematik,
Physik, Linguistik und Literaturwissenschaften sowie die Technische Fakultät Vorkurse für Studienanfänger
und Studienanfängerinnen an.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, teilweise jedoch erwünscht. Die nächsten Termine finden Sie unter:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/ZSB/vorkurse.html

! Bitte beachten Sie, dass die Vorkurse i.d.R. zwei bis drei Wochen vor den Einführungs- veranstaltungen
beginnen.

4.4 Studienleistungen / Prüfungsverwaltung

In den Studiengängen bestehen unterschiedliche Vorschriften zu der Anzahl der Semesterwochenstunden und
den Leistungspunkten, die für den jeweiligen Studiengang abgelegt werden müssen. Die Leistungen im Studium
werden durch Referate, Hausarbeiten, Klausuren, schriftliche Übungsaufgaben, Teilprüfungen bzw. aktive
Teilnahme erworben.

Für Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt der Nachweis der besuchten
Veranstaltungen durch die Prüfungsverwaltung im eKVV. Über das eKVV können Studierende
einen Ausdruck der nachgewiesenen Veranstaltungsbesuche semesterweise selbst ausdrucken. Nach
abgeschlossenem Studium oder bei einem Hochschulwechsel stellt die Universität ein Transcript aus, das
                                                           16
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018
eine Übersicht aller besuchten Veranstaltungen und nachgewiesenen Prüfungsleistungen enthält.

4.5 Rückmeldung

Sofern Sie Ihr Studium an der Universität Bielefeld nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen, müssen
Sie sich für das folgende Semester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt allein durch die Zahlung des
Semesterbeitrags. Die notwendigen Informationen (z.B. Kontodaten, Verwendungszweck, Betrag, usw.)
werden Ihnen rechtzeitig an die im eKVV gespeicherte E-Mail-Adresse gesendet. Die Fristen (für das
Sommersemester zumeist Ende Januar, für das Wintersemester zumeist Ende Juni) und das Verfahren
werden Ihnen im oben genannten Schreiben mitgeteilt und auch per Aushang bekannt gegeben. Nach
Eingang des Semesterbeitrags erhalten Sie (wie bei der Ersteinschreibung) den sogenannten Leporello
(EDV- Auszug mit Studienbescheinigungen) Ihre UniCard müssen Sie am Infopunkt erneut validieren
(siehe Punkt 2.2.1 UniCard).Des Weiteren erhalten Sie das NRW-Ticket; dieses wird Ihnen separat auf
postalischen Weg zugesendet.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/
Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat Ihre Adresse mit, wenn sich diese geändert hat.

5. Zentrale Einrichtungen der Universität

5.1 Bibliothek

Die Bibliothek ist besonders benutzerfreundlich. Die Öffnungszeiten sind: Mo-Fr 8.00-1.00 Uhr,
Sa, So und an Feiertagen von 9.00-22.00 Uhr. Alle Fachbereichsbibliotheken im Unihauptgebäude sind
untereinander verbunden (sie befinden sich auf Ebene 1) und frei zugänglich. Die Fachbibliotheken Soziologie,
Theologie, Frauen- und Geschlechterforschung, Geowissenschaften, Philosophie, Geschichte, Kunst und Musik
sind seit Mai 2014 im Gebäude X. Über die Fernleihe können zudem Bücher, die an der Universität Bielefeld
nicht vorhanden sind, von anderen Universitäts- und sonstigen Bibliotheken in Deutschland ausgeliehen
werden. Über ein besonderes Computersystem kann der Bücherbestand der Bibliothek sehr leicht und schnell
abgefragt werden. Zu Beginn eines jeden Semesters werden von der Bibliothek Einführungen in die
Benutzung der Bibliothek angeboten. Die meisten Bücher kann man ausleihen. Die Ausleihfrist beträgt bis zu
vier Wochen. Sofern die ausgeliehenen Bücher nicht vorgemerkt sind, kann die Ausleihfrist insgesamt bis
zu fünfmal verlängert werden; dann sind die Bücher vorzulegen und können erneut ausgeliehen werden.

5.2 Hochschulrechenzentrum (HRZ)

Im HRZ stehen den Studierenden Computerplätze (mit Text- und Datenverarbeitungssystemen sowie
Internetzugang) zur Verfügung. In jedem Semester bietet das HRZ Einführungsveranstaltungen für den
Umgang mit den verschiedenen Programmen an. Für die Anmeldung benötigen Sie das Passwort, das
in Ihrem Leporello (EDV-Auszug mit Studienbescheinigungen) steht (den Leporello erhalten Sie nach der
Einschreibung per Post). Bitte beachten Sie die kleinen und großen Buchstaben. Außerdem verfügen alle
Fakultäten über eigene Terminals, die mit dem HRZ verbunden sind. Die Beratung findet Mo-Fr 9.30-16.00
Uhr, im Raum V0-215 statt.

5.3 Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK)

Im Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) können für Seminare audiovisuelle Medien ausgeliehen oder
audiovisuelles Material an speziell ausgerichteten PC-Arbeitsräumen selbst
bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie bei Fragen oder
Problemen bei dem Einsatz von Mediengeräten. Sie finden das SCM auf den Ebenen N6 und N7 im
Universitätshauptgebäude. Die Geräteausleihe finden Sie in Raum N7-107.

5.4 Sportprogramm

Zu jedem Semester erscheint ein umfangreiches Sportprogramm. Studierende aller Fakultäten können die
Schwimmhalle und die Sporthallen und Außenanlagen kostenlos zu bestimmten Zeiten nutzen. In das
Sportzentrum kommen Sie mit Ihrer UniCard, die Sie an der Tür am Sensor kurz vorhalten. Das jeweils aktuelle
Sportprogramm können Sie im Internet herunterladen:
www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Serviceangebot/Sport/

6. Studentische Vertretung / Beratung
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