Begrüßung & wichtige Informationen für Internationale Studierende im Sprachkurs - Wintersemester 2017/18 - Universität Bielefeld
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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Begrüßung & wichtige Informationen für Internationale Studierende im Sprachkurs Wintersemester 2017/18 1
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ......................................................................................................................................................4 1.1 Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium..........................................5 1.2 Persönliche Mentorin / persönlicher Mentor (Brother-Sister-Programm) ..................................................5 2. Kosten des Studiums ......................................................................................................................................6 2.1 Studienbeiträge im Fachstudium..................................................................................................................6 2.2 Semesterbeitrag / UniCard und NRW-Ticket ................................................................................................6 2.1.1 UniCard ..................................................................................................................................................6 2.1.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket) .......................................................................7 2.2 Weitere Kosten des Studiums .......................................................................................................................7 2.3 Finanzierung des Studiums ...........................................................................................................................7 3. Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld .................................................................................7 3.1 Wohnungssuche ...........................................................................................................................................7 3.2 Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt) ..............................................................................................9 3.3 Krankenversicherung ..................................................................................................................................11 3.4 Einschreibung / Immatrikulation ................................................................................................................13 3.5 Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse ...................................................................................13 3.6 Bezahlen der Sprachkursgebühr und des Semesterbeitrags – im Sprachkurs ...........................................14 3.7 Aufenthaltserlaubnis ..................................................................................................................................15 3.8 Arbeitserlaubnis..........................................................................................................................................15 4. Weitere Informationen zum Studium ..........................................................................................................16 4.1 Das akademische Jahr.................................................................................................................................16 4.2 Vorlesungsverzeichnis (eKVV)....................................................................................................................16 4.3 Vorkurse......................................................................................................................................................16 4.4 Studienleistungen / Prüfungsverwaltung ...................................................................................................16 4.5 Rückmeldung ..............................................................................................................................................17 5. Zentrale Einrichtungen der Universität ........................................................................................................17 5.1 Bibliothek ....................................................................................................................................................17 5.2 Hochschulrechenzentrum (HRZ) .................................................................................................................17 5.3 Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) ...............................................................................................17 5.4 Sportprogramm ..........................................................................................................................................17 6. Studentische Vertretung / Beratung .............................................................................................................17 6.1 Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) .............................................................................................18 6.2 Internationaler Studierendenrat (ISR) ........................................................................................................18 7. Kontaktstellen / Beratung .............................................................................................................................18 7.1 International Office (IO) .............................................................................................................................18 7.2 Zentrale Studienberatung (ZSB)..................................................................................................................18 7.3 PunktUm: Das Deutschlernzentrum der Universität Bielefeld ...................................................................19 7.4 Verein zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld e.V. (ViSiB)...............................................19 2
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 7.5 Career Service .............................................................................................................................................19 7.6 Gleichstellungsbüro ....................................................................................................................................20 7.7. Familienservice ..........................................................................................................................................20 7.8 Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (RSB) ..........................................20 7.9 Evangelische Studierendengemeinde (ESG) ...............................................................................................21 7.10 Katholische Hochschulgemeinde (KHG) ...................................................................................................21 7.11 Deutschsprachige Muslimische Studentenvereinigung (DMS) .................................................................21 8. Finanzielle Förderung ...................................................................................................................................21 8.1 Stipendien ...................................................................................................................................................21 8.1.1 Stipendien des DAAD ...........................................................................................................................21 8.1.2 Forschungs- und Stipendienführer für Frauen ....................................................................................22 8.2 Nothilfen .....................................................................................................................................................22 8.3 Studienabschlusshilfe .................................................................................................................................22 8.4 Studienabschlussdarlehn ............................................................................................................................22 8.5 Weitere Förderungsmöglichkeiten .............................................................................................................23 9. Hochschulvokabular .....................................................................................................................................24 10. Weitere Informationen...............................................................................................................................30 10.1 Die wichtigsten Adressen ..........................................................................................................................30 10.2 Anreise zur Universität .............................................................................................................................31 3
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 1. Einführung Liebe Studentin, lieber Student, wir begrüßen Sie an der Universität Bielefeld. Wir freuen uns, dass Sie sich für die Universität Bielefeld entschieden haben. In dieser Broschüre geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen, die Sie ab dem Erhalt der Zulassung zum Sprachkurs benötigen. Wir weisen auf die nächsten Schritte hin, wie z. B. Einschreibung, Wohnungssuche, Krankenversicherung. Wir informieren Sie darüber hinaus über die Einrichtungen und Initiativen, die Sie im Studium unterstützen können. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nach dem Ende des Sprachkurses und vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen in Ihrem Fach eine Einführungsveranstaltung des International Office sowie die Einführungsveranstaltung in Ihrer Fakultät besuchen. Das Programm der Einführung des IO erhalten Sie nach der Beendigung des Sprachkurses bei der Umschreibung in das Fachstudium im Studierendensekretariat bzw. International Office. Wenn Sie Fragen haben oder auf Schwierigkeiten stoßen, sind Sie herzlich eingeladen, uns – die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des International Office – anzusprechen. Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Sprachkurs und anschließend im Studium. Das Team des International Office Sekretariat: D0-120; E-Mail: io@uni-bielefeld.de Koordinatorin Servicebereich für internationale Studierende (Studium mit Abschluss: Frau Dr. Lucyna Darowska Raum D0-144; E.-Mail: lucyna.darowska@uni-bielefeld.de In der Broschüre werden einige Abkürzungen angewandt, hier die wichtigsten: IO= International Office BSP= Brother-Sister-Program HRZ= Hochschulrechenzentrum AStA= Allgemeiner Studierenden Ausschuss ISR= Internationaler Studierendenrat PunktUm= Sprachbegleitprogramm der Universität Bielefeld/Deutschlernzentrum SLK= Zentrum für Studium, Lehre, Karriere ZSB= Zentrale Studienberatung 4
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 1.1 Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium Es gibt zwei Einführungsveranstaltungen für Sie zum Beginn des Studiums (nach dem Ende des Sprachkurses): Die Einführungsveranstaltung des International Office und die Einführungswoche der Fakultäten. Die Teilnahme an diesen Einführungsveranstaltungen ist für Sie sehr wichtig, da Sie wesentliche Informationen zu Ihrem Studium erhalten. Die Termine der Einführungsveranstaltungen in den Fakultäten erfahren Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studienberatung: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/ZSB/erstsemester.html ! Bitte achten Sie darauf, dass einige Fakultäten/Fachschaften ihre Einführungen mehrere Tage vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen anbieten. Beachten Sie bitte darüber hinaus die Vorkurse, die in einigen Fächern stattfinden. Diese beginnen vor dem Semesteranfang (siehe dazu Punkt 4.3) Das Programm der Einführungsveranstaltung des International Office (mit mehreren Angeboten) erhalten Sie bei der Umschreibung vom Sprachkurs in das Fachstudium, nachdem Sie den Sprachkurs absolviert haben. 1.2 Persönliche Mentorin / persönlicher Mentor (Brother-Sister-Programm) Weitere Unterstützung im Studium, aber auch jetzt schon im Sprachkurs, bietet Ihnen das Brother-Sister- Programm an. Das Programm hat als Ziel, neuen Studierenden aus dem Ausland das Einleben in Bielefeld zu erleichtern. Dazu vermittelt Ihnen u.a. der Programm-Koordinator Lukas Poppenborg Mentoren und Mentorinnen (Studierende höherer Semester), die als persönliche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur Uni, zum Studium und zur Stadt zur Verfügung stehen. Das Brother- Sister-Programm unterstützt Sie, indem es Ihnen Mentoren und Mentorinnen aus allen Fächern an die Seite stellt, die Hilfe im Alltag leisten. Eine Mentorin oder einen Mentor zu haben, bedeutet: Kontakt zu erfahrenen Studierenden bekommen jemanden kennen, der Ihnen die Uni und die Stadt zeigen kann eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen im Studium und an der Uni zu haben wissen, wen man fragen kann, wo die Post, die Bürgerberatung, ein guter Arzt, die nächste Bank oder die netteste Kneipe der Stadt ist wissen, wo man hingehen kann, wenn einen das Heimweh oder die Langeweile packt Wenn Sie sich die Unterstützung einer Mentorin/ eines Postanschrift Mentors wünschen, melden Sie sich bitte unter: Universität Bielefeld http://www.uni- International Office bielefeld.de/International/Students/brother- Brother-Sister-Programm sister/anmeldung-mentees.html Postfach 10 01 31 33501 Bielefeld oder bei: Herr Lukas Poppenborg im International Office, X-C3-105 Brother-Sister-Programm Tel.: 0521/ 106-67388 E-Mail: brother-sister@uni-bielefeld.de 5
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 2. Kosten des Studiums 2.1 Studienbeiträge im Fachstudium Ab dem Wintersemester 2011/12 werden an der Universität Bielefeld keine Studienbeiträge mehr erhoben. Des Weiteren existieren keine Betreuungsbeiträge und Auswahlgebühren für internationale Studierende an der Universität Bielefeld. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Universität (www.uni- bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Studienbeitraege/Semesterbeitrag.html). 2.2 Semesterbeitrag / UniCard und NRW-Ticket Jedes Semester ist ein Sozialbeitrag, der sogenannte Semesterbeitrag, zu entrichten. Im Sommersemester 2017 beträgt der Semesterbeitrag 283,70 Euro. Dieser beinhaltet unter anderem den Kostenanteil für das Semesterticket und das NRW-Ticket. Nachdem Sie sich eingeschrieben/immatrikuliert haben (siehe dazu Punkt 3.4 Einschreibung/ Immatrikulation) und den Semesterbeitrag entrichtet haben, können Sie Ihre UniCard beantragen (siehe Punkt 2.2.1 UniCard). Die UniCard gilt als Studierendenausweis und Semesterticket. Sie ist allerdings nur in Verbindung mit einem Reisepass oder Lichtbildausweis gültig. Neben der UniCard, erhalten Sie zusätzlich das NRW-Ticket. Mit dem NRW-Ticket (gültig nur mit Lichtbildausweis und der UniCard) können Sie kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel, Stadtbahnen und Busse sowie alle Nahverkehrszüge im Geltungsbereich des NRW-Tickets der Deutschen Bahn (inklusive aller Verkehrsverbunde und der Verkehrsgemeinschaften in NRW) benutzen. Darüber hinaus gilt das NRW-Ticket für 2 Strecken über die Landesgrenzen von NRW hinaus: 1) bis Osnabrück, 2) bis Haste (kurz vor Hannover). Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei der Immatrikulation bzw. unter: www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe/ Wer noch nicht immatrikuliert ist, sollte sich für die Zeit bis zur Immatrikulation eine Wochenkarte (7- Tageticket) beim Kundenzentrum „Mobiel“ der VOW = Verkehrsgemeinschaft Ostwestfalen- Lippe (Haltestelle Jahnplatz) oder in der Postfiliale der Universität besorgen. Die Kosten für die Wochenkarte (7-Tageticket) können nach dem Erhalt des Semestertickets bei der Verkehrsgruppe des AStA zurückerstattet werden (siehe Rückerstattung). Die Kosten für Einzelfahrscheine, und Monatskarten können nicht zurückerstattet werden. 2.1.1 UniCard Die UniCard ist ein optischer und elektronisch lesbarer Ausweis für alle kartengebundenen Dienste an der Universität Bielefeld. Optisch lesbarer Ausweis: Ausweisfunktion (Studierendenausweis) Regionales Semesterticket Elektronisch lesbarer Ausweis: Bibliothekausleihe (Bibliotheksausweis) Druck-, Kopier und Scan-Dienste der Universität Zugang zum Hochschulbereich Bargeldloses Bezahlen beim Studentenwerk (Mensa, Cafeteria) Die UniCard wird online unter www.uni-bielefeld.de/unicard/studierende.html beantragt. Hierzu benötigen Sie Ihre Zugangsdaten auf dem Leporello (EDV-Auszug mit Studienbescheinigungen) und ein Foto. Nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie Ihr Foto hochladen und müssen den Nutzungsbedingungen der UniCard zustimmen. Wenn Sie den Vorgang abgeschlossen haben, können Sie Ihre UniCard nach 2 Werktagen am Infopunkt abholen. Nach dem Erhalt der UniCard müssen Sie diese validieren. Die Validierung erfolgt an den blauen Automaten rechts neben dem Infopunkt. Eine erneute Validierung der UniCard muss nach der Rückmeldung für das Folgesemester erfolgen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Infopunkts gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.uni-bielefeld.de/unicard/FlyerStudenten.pdf 6
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 2.1.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket) Das Semester an der Universität Bielefeld beginnt im Sommer zum 1. April und im Winter zum 1. Oktober. Aufgrund von Vorkursen und Einführungsveranstaltungen ist das Semesterticket (nicht das NRW-Ticket) bereits einen Monat vor Semesterbeginn gültig (d.h. ab dem 1. März bzw. 1. September). Daher empfiehlt es sich für diese Zeit ausschließlich Wochenkarten (7-Tage-Tickets) des lokalen Verkehrsbunds „der Sechser“ zu erwerben, da die Kosten nur dafür zurückerstattet werden. Gleiches gilt auch für Studierende, die ihr Semesterticket im laufenden Semester erhalten (z.B. eine unverschuldete verspätete Anreise), da ebenfalls nur die Kosten für 7-Tage-Tickets zurückerstattet werden. Die Möglichkeit dazu besteht während des ganzen Semesters. Wichtig: Alle anderen Tickets (Einzelfahrscheine, Vierer-Tickets oder Monatskarten) sind von der Kostenrückerstattung ausgeschlossen. Die 7-Tage-Tickets können Sie in der Postfiliale an der Universität Bielefeld oder bei moBiel im Jahnplatztunnel erhalten. Die Kostenrückerstattung erfolgt über die AStA-Verkehrsgruppe. Hierzu senden Sie eine E-Mail mit Name und Matrikel-Nr. an die AStA-Verkehrsgruppe: asta.verkehrsgruppe@uni-bielefeld.de oder nehmen persönlich Kontakt zu der AStA-Verkehrsgruppe in L4-128 auf. Danach erhalten Sie eine E-Mail von der AStA-Verkehrsgruppe und können sich den Betrag im moBiel Service- Center im Jahnplatztunnel zurückerstatten lassen. Sie benötigen dazu Ihre UniCard und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/stud/verkehrsgruppe/ 2.2 Weitere Kosten des Studiums Ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland ist relativ teuer, da die Lebenshaltungskosten hoch sind. Nach einer Studie fallen durchschnittlich folgende Kosten an: Für die Miete in Wohnheimen des Studentenwerkes, in privaten Wohnheimen, Zimmern und Wohnungen müssen 280 Euro monatlich kalkuliert werden; für Krankenversicherung und Arztkosten sind ca. 78 Euro pro Monat zu veranschlagen. Je nach Lebensweise muss man mit monatlichen Ausgaben für Nahrungsmittel in Höhe von ungefähr 150 Euro rechnen. Insgesamt betragen die monatlichen Ausgaben inklusive Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Semesterbeiträge, Fahrkosten, Telefon und den oben genannten Ausgaben ca. 875 Euro. Allerdings ist zu beachten, dass es sich hier um deutschlandweite Durchschnittskosten handelt. In Bielefeld gibt es diverse Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Man kann beispielsweise schon für ca. 200 Euro in Wohnheimen leben und ein Essen in der Mensa an der Uni kostet ca. 2,40 Euro (die Mensa ist montags bis freitags 11:30- 14:30 Uhr geöffnet). Wegen der Anforderungen im Studium und den bestehenden Regelungen bezüglich der Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende besteht fast keine Möglichkeit, während der Vorlesungszeit zu arbeiten. Es ist deshalb unbedingt notwendig, schon vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung des Studiums abzuklären. Weitere Informationen zu Kosten und Finanzierung des Studiums, aber auch zu Möglichkeiten, neben dem Studium zu jobben, erhalten Sie im International Office (H0-042). E-Mail: lucyna.darowska@uni-bielefeld.de 2.3 Finanzierung des Studiums Studierende aus den Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union), oder mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, ggf. Studierende mit einem anderen Aufenthaltsstatus nach dem Aufenthaltsgesetz, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Informationen über BAföG-Berechtigung erhalten Sie über das Studentenwerk, Abteilung für Ausbildungsförderung im Universitätshauptgebäude, im Bauteil C, Ebene 2 (www.studierendenwerk- bielefeld.de) oder beim Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA). Achtung: Wir kennen keine Möglichkeiten, Nebenjobs ohne Deutschkenntnisse nachzugehen. Lediglich bei einigen Stellen der Universität ist dies als studentische Hilfskraft möglich. Weitere Informationen zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie in Kapitel 8. 3. Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld 3.1 Wohnungssuche Die Universität Bielefeld vermittelt keine Wohnungen/Zimmer für Studierende (mit Ausnahme der ERASMUS- und Kooperationsstudierenden). Studierende sollen sich selbst ein Zimmer suchen. Bitte beachten Sie dazu Informationen auf dieser Seite. Eine Unterstützung des International Office ist möglich, insbesondere für Studierende in englischsprachigen Studiengängen. 7
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Kontaktpersonen: Frau Lütfiye Yarasir Im International Office Raum D0-138 im UHG Tel.:0521-106-4077 Email: betreuung-io@uni-bielefeld.de Herr Stefan Schmidt im International Office, Raum X- C3-105 Bereich Incomings Tel.: 0521-106-2488 E-Mail: stefan.schmidt1@uni-bielefeld.de Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich ein Zimmer zu besorgen: Im Studentenwohnheim des Studierendenwerks: Sobald man die Zulassung für das Studium erhalten hat, kann man beim Studierendenwerk einen Antrag für einen Platz im Studentenwohnheim stellen. Hierfür kann man auch den unterschriebenen und eingescannten Bewerbungsbogen per Email an das Studentenwerk senden. Internationale Studierende können diesen Antrag also auch vom Ausland aus stellen. Studierendenwerk Bielefeld Abteilung für studentisches Wohnen Morgenbrede 2-4 33615 Bielefeld Tel.: 0521 / 106 88600 Email: wohnen@stwbi.de In privaten Wohnheimen: Es gibt noch andere Studentenwohnheime, die nicht zum Studierendenwerk gehören. Auch diese bieten möbilierte Zimmer für Studierende an: Vermieter: BGW, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld, Tel.: 0521/ 880901 Wohnheim Lohmannshof Kreuzbergerstr. 5-13, 33619 Bielefeld Kontaktaufnahme: Herr Kaiser, Tel.: 0521/ 101122, Email: p.kaiser@bgw-bielefeld.de Wohnheim Roggenkamp Roggenkamp 22, 33605 Bielefeld Kontaktaufnahme: Herr Willenberg, Tel.:0521/ 880901, Email: h.willenberg@bgw-bielefeld.de Vermieter: Hollensiek GmbH Wohnheim in der August-Bebel-Str. 57 a-c, 33602 Bielefeld und Luisenstraße 12, 33602 Bielefeld Ansprechpartner: Hollensiek GmbH (Hausverwaltung) Oberntorwall 13-14, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521/ 965 170, www.hollensiek.de Hollensiek 3, 5, 7 Verwaltung: Hollensiek GbR Hollensiek 3, App. 1 33619 Bielefeld Vermieter: Hausverwaltung Winter Studentenwohnheim Ostmannturm Märkische Str.11 33602 Bielefeld Ansprechpartner: Hausverwaltung Winter, Tel.: 0521/ 24389 Auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt: 8
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Es werden sowohl Einzel-Appartements als auch Zimmer in Wohngemeinschaften (WGs) mit anderen Studierenden von privaten Vermietern angeboten. Die Miete für ein Zimmer in Bielefeld beträgt monatlich ca. 180,- bis 300,- Euro. Online Private Zimmerangebote gibt es auf der Webseite des Studierendenwerks. Oder auf den Online-Portalen www.studenten-wg.de www.wg-gesucht.de www.studenten-wohnung.de www.zwischenmiete.de Wohnungsanzeigen in der Universität In der Unihalle und auf der sogenannten "Galerie" (Ebene 1) findet man eine Vielzahl unterschiedlichster Wohnangebote in verschiedenen Preiskategorien Zeitungen Die lokalen Zeitungen "Neue Westfälische" und "Westfalenblatt" bieten besonders in der Samstags-Ausgabe viele Mietangebote. Neue Westfälische; Tel: 0521-555-0 Westfalenblatt; Tel: 0521-585-0 Unterkunft: Falls Sie vor Ihrer Ankunft in Deutschland keine Unterkunft finden konnten, könnten Sie in einer Jugendherberge in Bielefeld übernachten: Jugendgästehaus (Guest house) Hermann-Kleinewächter-Str. 1 D-33602 Bielefeld Tel. +49 521. 5 22 05-0 jgh-bielefeld@djh-wl.de www.djh-wl.de/jh/bielefeld Kolpinghaus Bielefeld Das Kolpinghaus Bielefeld in Citylage ist nur wenige Minuten vom Hauptbahnhof und der Stadtbahnstelle der Uni Linie 4 entfernt. August-Bebel Str. 7a 33602 Bielefeld Tel. +49 521. 6 03 63 info@kolpinghaus-bielefeld.de www.kolpinghaus-bielefeld.de 3.2 Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt) Nachdem Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Dies erledigen Sie bei der Bürgerberatung / im Rathaus / beim Bürgeramt, in Bielefeld oder in dem Ort, in dem Sie wohnen. In Bielefeld befindet sich die Bürgerberatung im Rathausgebäude im Erdgeschoss. Studierende müssen sich spätestens eine Woche nach dem Einzug in die Wohnung beim Amt für Bürgerberatung bzw. in den Bezirksverwaltungsstellen der Stadt oder den Einwohnermeldeämtern des jeweiligen Wohnsitzes persönlich anmelden. Bei der Anmeldung sind neben dem Anmeldeformular, der Personalausweis und/oder der Reisepass vorzulegen (Gebühr 6 Euro). Das Anmeldeformular kann unter folgendem Link ausgedruckt werden: www.bielefeld.de/ftp/formulare/Anmeldung080409.pdf 9
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Stadt Bielefeld -Bürgeramt- Abteilung Bürgerberatung Wilhelmstraße 3 (vorläufig) 33602 Bielefeld Abteilung Bürgerberatung Telefon: 0521/ 51-0 Fax: 0521/ 51 6196 E-Mail: buergerberatung@bielefeld.de Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe und Ausweise 10
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Öffnungszeiten: Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus Bürgerberatungen in den Gebäuden der Bezirksämter der Stadtbezirke Brackwede und Heepen Montag: 07.30-15.00 Uhr Montag: 08.00-12.00 Uhr & 14.00-16.00 Uhr Dienstag: 07.30-15.00 Uhr Dienstag: 08.00-12.00 Uhr & 14.00-16.00 Uhr Mittwoch: 07.30-13.00 Uhr Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr & 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 07.30-12.00 Uhr & 14.00-18.00 Uhr Donnerstag: 08.00-18.00 Uhr Freitag: 07.30-15.00 Uhr Freitag: 08.00-13.00 Uhr Zusätzlich gibt es in den Stadtbezirken Dornberg, Gadderbaum und Brake ausschließlich Di + Fr Öffnungszeiten von 9.00-12.00 Uhr. Jöllenbeck, Senne und Sennestadt bieten Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und Do zusätzlich von 14.30-18.00 Uhr Öffnungszeiten an, während in Schildesche und Hillegossen nur Mo + Mi von 9.00-12.00 Uhr geöffnet ist. Alle Aufgaben kann jede/r, unabhängig in welchem Stadtbezirk sie/er wohnt, sowohl in der Bürger- beratung Mitte als auch in den Bürgerberatungen der Bezirksämter erledigen. Telefonische Auskunftszeiten der Bürgerberatung: Mo-Fr: 07.30-18.00 Uhr Tel: 0521/ 51-0 Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag In Deutschland ist jede/r Einwohner/in verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch für internationale Studierende. Anmelden kann man sich per Post unter folgender Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln oder online: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html Um mehr über den Rundfunkbeitrag und über die Befreiung vom Beitrag zu erfahren, gehen Sie bitte auf folgenden Link: http://www.uni-bielefeld.de/International/Students/degree/dokumente/Rundfunkbeitrag.pdf 3.3 Krankenversicherung Für die Einschreibung sowie für die Umschreibung in das Fachstudium (nach dem Sprachkurs) (siehe Punkt 3.4) ist ein Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis vorzulegen. A Für die Zeit des Sprachkurses können Sie sich nur privat versichern. B Bei dem Wechsel vom Sprachkurs ins Fachstudium haben Sie folgende Optionen: Für Studierende aus Ländern der EU, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und aus den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde (z.B. Türkei, Tunesien, Schweiz), gilt: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf das Formblatt E-111, AT 11, ATN11, BH6 oder auf eine Europäische Krankenversicherungskarte / European Health Insurance Card (EHIC). Mit diesem Krankenversicherungsnachweis gehen Sie bitte zu einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse und lassen sich dort Ihren Versicherungsschutz – speziell für die Einschreibung – 11
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 bestätigen. Dieses Schreiben ist bei der Einschreibung vorzulegen. Mit Ihrem Krankenkassennachweis aus Ihrem Heimatland können Sie übrigens (inkl. einem Reisepass) direkt zum Arzt bzw. Zahnarzt ihrer Wahl gehen. Der Krankenversicherungsschutz ist damit in Deutschland gewährleistet. Privat Versicherte: Sie bezahlen ihre Behandlungskosten selbst und beantragen später die Erstattung bei ihrer Versicherung in der Heimat. Auch in diesem Fall ist bei der Einschreibung ein Nachweis von einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung vorzulegen. Gehen Sie daher bitte mit einem Nachweis Ihrer privaten Versicherung zu einer deutschen Krankenversicherung und lassen sich dort von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien. Beachten Sie bitte: Diese Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist unwiderruflich(!) und erlischt nicht beim Studiengang-/Hochschulwechsel oder nach einer Studienunterbrechung – auch beim Heimataufenthalt! Beachten Sie auch: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später (innerhalb des Studiums in Deutschland) nicht zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein! Für Studierende aus Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, gilt: Es sollte eine Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland abgeschlossen werden, entweder gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht tritt grundsätzlich für Studierende ein, die das 14. Fachsemester und/oder das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben. Der monatliche Beitrag für pflichtversicherte Studierende über 23 Jahre ohne Kind liegt derzeit bei etwa 88-92 Euro. Der Beitrag für Studierende mit Kind oder unter 23 Jahren liegt minimal (etwa 1-2 Euro) darunter. Eine kleine Auswahl einiger gesetzlicher Krankenkassen ist weiter unten aufgeführt. Sofern Sie bereits 30 Jahr alt sind, das 14. Fachsemester überschritten haben oder als Doktorandin/Doktorand eingeschrieben sind: lassen Sie sich bitte unbedingt von einer deutschen Krankenversicherung beraten. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat zu versichern (für die gesetzliche freiwillige Weiterversicherung sind Fristen einzuhalten und Vorversicherungen erforderlich). Beispielsweise bietet das Deutsche Studentenwerk, über einen Rahmenvertrag zwischen der Union Versicherungsdienst GmbH und der Hanse Merkur Reiseversicherung AG, eine private Krankenversicherung an. Nähere Informationen finden Sie unter: https://portal.versicherungsdienste.de/dsw-studenten-kv/index.html Beachten Sie bitte: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später (innerhalb des Studiums in Deutschland) nicht zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein! Für alle Optionen gilt: Bei Abschluss einer Krankenversicherung erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie bei der Einschreibung an der Universität Bielefeld vorlegen müssen. Die Hochschule bestätigt der Krankenkasse daraufhin ihre Einschreibung. Hier finden Sie einige Adressen der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt sehr viele gesetzliche Krankenkassen; bitte informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten (z. B. im Internet): 12
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) Geschäftsstelle in der Universität Bielefeld: Alfred-Bozi-Str. 15 Raum D1 - 121 33602 Bielefeld Tel.: 0521/ 911 789-0 Tel.: 0521/ 9891110 Barmer GEK Techniker Krankenkasse (TK) Nikolaus-Dürkopp-Str. 16 Walther-Rathenau-Str. 33 33602 Bielefeld 33602 Bielefeld Tel.: 0521/ 3331010 Tel.: 0800/2858585 3.4 Einschreibung / Immatrikulation Einschreibung in den Sprachkurs Sie haben die Zulassung zum Sprachkurs an der Universität Bielefeld erhalten. Dies bedeutet, dass Sie zuerst nur eine Zulassung zu einem kostenpflichtigen Sprachkurs erhalten haben. Für die Aufnahme Ihres Fachstudiums ist – nach Abschluss Ihres Sprachkurses – eine erneute Bewerbung beim Studierendensekretariat (Sachgebiet: Internationale Studierende) erforderlich. Sofern Sie mittlerweile an einer DSH/TestDaF-Prüfung teilgenommen haben, kontaktieren Sie bitte umgehend Frau Aleksandra Rybak. Die Immatrikulation zum Sprachkurs führen Frau Schätzel oder Frau Rybak vom Studierendensekretariat (Sachgebiet: Internationale Studierende) gemeinsam mit Ihnen im Sprachkurs durch. Über den genauen Termin und Ort werden Sie noch im Sprachkurs informiert. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, finden Sie das Studierendensekretariat im Bauteil: C0. Das Büro von Frau Schätzel ist in C0-156 und das Büro von Frau Rybak ist in C0-152 (Achten Sie bitte auf eventuelle Raumänderungen!). Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich (bei Fr. Rybak) von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Umschreibung in das Fachstudium nach dem Sprachkurs Eine Immatrikulation in das Fachstudium ist nur für das Studienfach möglich, in dem der jeweilige Abschluss angestrebt wird. Mögliche Nebenfächer und ihre Kombination müssen den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. den entsprechenden Studienordnungen entnommen werden. Dazu können Sie sich bei der Zentralen Studienberatung (ZSB) sowie bei der Studienberatung in Ihrem Fach (in Ihrer Fakultät) beraten lassen. Für die Einschreibung (Umschreibung) in das Fachstudium nach dem Sprachkurs sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: den ausgefüllten Antrag auf Umschreibung (den Antrag erhalten Sie bei FrauRybak) oder im Internet unter: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Umschreibung.pdf den Nachweis über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsbescheinigung zur Einschreibung an einer Hochschule) eine Passkopie für Studierende aus Nicht-EU-Ländern Zulassungsschreiben, sofern Sie einen Studiengang aufnehmen möchten, der einen Numerus Clausus oder eine andere Zulassungsbeschränkung hat sonstige studienbezogene Nachweise (z. B. Eignungstests) Nachdem Sie die Unterlagen abgegeben haben, müssen Sie den Semesterbeitrag bezahlen (siehe Punkt 3.6). Erst dann erhalten Sie Ihre Semesterunterlagen und damit auch den Leporello (EDV-Auszug mit Studienbescheinigungen) und das NRW-Ticket. 3.5 Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse Wenn Sie noch kein Konto bei einer Bank (oder Sparkasse) in Deutschland haben, dann sollten Sie dieses jetzt eröffnen. Dazu benötigen Sie: den Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis den Studierendenausweis oder den Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld (damit Sie den Studierendentarif bekommen können) Ihre Adresse in Deutschland 13
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Bei den Banken in Deutschland können Sie ein so genanntes Girokonto eröffnen. Auf dieses Konto können Sie selbst oder andere Personen Geld für Sie einzahlen. Sie können auch Gebühren, z.B. für Wohnungsmiete, Krankenkasse, Semesterbeitrag von diesem Konto überweisen. Um einen Geldbetrag zu überweisen, benötigen Sie einen Überweisungsvordruck, den Sie bei Ihrer Sparkasse/Ihrer Bank erhalten. Diesen Vordruck sollten Sie genau ausfüllen, unterschreiben und bei der Sparkasse/Bank abgeben (oder in einen Briefkasten für Überweisungen einwerfen). Manche Banken bieten für Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenlose Girokonten. Ansonsten erheben sie Gebühren in unterschiedlicher Höhe als Verwaltungskosten. Die Studierenden ziehen Banken mit speziellen Gebührenrabatten vor. Deshalb ist es wichtig, sich nach den Gebühren und zusätzlichen Kosten zu erkundigen. Die Erstellung einer Bankkarte erfolgt in Deutschland nicht automatisch nach der Eröffnung des Kontos, sondern kann manchmal bis zu zwei Wochen dauern. Bestimmte regelmäßige Zahlungen, die sich z.B. jeden Monat wiederholen, wie Miete, Zeitungsabonnement usw. kann man mittels eines Dauerauftrags (eine automatische, von der Bank ausgeführte Überweisung) oder einer Einzugsermächtigung (eine bestimmte Person oder Institution wird berechtigt, einen bestimmten Betrag von ihrem Konto abzuheben) erledigen. Die meisten Banken sind werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr, am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet. Samstags und sonntags sind alle Banken in Deutschland geschlossen. Sie haben aber weiterhin 24 Stunden Zugang zu den externen Bankautomaten. Um ein Bankkonto zu eröffnen, können Sie sich z.B. an eine der Sparkassen in Bielefeld wenden. Die Adresse der City-Filiale ist: Sparkasse Bielefeld Stresemannstraße 15 33602 Bielefeld Tel.: 0521/294-3600 Fax: 0521/294-4060 service@sparkasse-bielefeld.de Bankleitzahl: 480 501 61 Swiftcode: SPBI DE 3B XXX Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Konto wieder zu schließen, wenn Sie Deutschland nach Beendigung Ihres Aufenthaltes verlassen! 3.6 Bezahlen der Sprachkursgebühr und des Semesterbeitrags – im Sprachkurs Die Gebühr für den Sprachkurs ist direkt bei der Sprachschule „bibis“ zu entrichten. Die Gebühr sollte bis zum Tag der Einschreibung eingezahlt worden sein. Näheres erfahren Sie direkt bei der Sprachschule. Zusätzlich zu der Sprachkursgebühr ist ein Semesterbeitrag in Höhe von 283,70 Euro für die öffentlichen Verkehrsmittel und sonstige Vergünstigungen zu entrichten (siehe dazu Punkt 2.2). Für die Überweisung des Beitrags wird Ihnen am Tag der Einschreibung von der Universität ein Überweisungsvordruck ausgehändigt. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Vordruck. Sollten Sie noch kein Bankkonto in Deutschland haben, können Sie den Semesterbeitrag direkt an der Kasse der Universität einzahlen. Die Kasse der Universität befindet sich im Hauptgebäude der Universität: T0, Raum 169 (Öffnungszeiten: 9.00-11.00 Uhr). Die direkte Einzahlung bei der Universitätskasse verkürzt die Überweisungszeit. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Matrikelnummer anzugeben. Sie müssen damit rechnen, dass Sie bis zu 14 Tage auf den Leporello (EDV-Auszug mit Studienbescheinigungen) das NRW-Semesterticket warten müssen! Weitere Informationen und die genaue Höhe des Semesterbeitrags finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/ Nachdem Sie Ihre Semesterunterlagen per Post erhalten haben, müssen Sie Ihre UniCard beantragen (siehe Punkt 2.2.1 UniCard). Bezahlen des Semesterbeitrags – im Fachstudium Sofern Sie sich nach dem Sprachkurs in das Fachstudium einschreiben möchten, i s t ebenfalls ein Semesterbeitrag zu entrichten. 14
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Die Höhe der Beiträge kann sich in jedem Semester ändern! Nach der Einzahlung des Semesterbeitrags erhalten Sie dann Ihren Leporello (EDV-Auszug mit Studienbescheinigungen) und das NRW-Ticket. 3.7 Aufenthaltserlaubnis Den Zulassungsbescheid (den Sie erhalten haben) benötigen Sie, um Ihr Visum für den Sprachkurs und anschließend für das Studium zu beantragen. Sie können nicht mit einem Touristenvisum einreisen. Ein Touristenvisum kann man in Deutschland nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln. Wenn Sie bei der auswärtigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ein Visum zu Studienzwecken beantragt haben, können Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Dazu benötigen Sie: Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld Finanzierungsnachweis Sie müssen nachweisen, dass Ihnen 720 Euro monatlich zur Verfügung stehen (üblicherweise auf sog. Sperrkonten). Sie können eine Bescheinigung Ihrer Bank einreichen. Sie können auch eine Erklärung Ihrer Eltern vorlegen, die sich verpflichten, Sie für die Dauer des Studiums zu finanzieren. Die dritte Möglichkeit ist, dass eine Person in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung Ihres Studiums übernimmt. In diesem Fall muss diese Person eine Bescheinigung vorlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt (Verpflichtungserklärung). Vorbildungsnachweis aus Ihrem Heimatland. Dies kann eine Kopie Ihres Diploms, Bachelor- oder Masterabschlusses sein, das/den Sie im ersten Studium erworben haben. Diese Dokumente reichen Sie ein, wenn Sie sie besitzen. biometrisches Passbild. (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kostet je nach Aufenthaltsstatus zwischen 65 und 135 Euro.) Ausgenommen von der Visumspflicht sind Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie solcher Staaten, die mit der Bundesrepublik Deutschland zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen haben (z.B. Honduras, Monaco, San Marino, USA, Japan, Australien, Korea). Nach der Ankunft in Bielefeld müssen Sie bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Adresse der Ausländerbehörde ist: Bürgerberatung / Abteilung Ausländerangelegenheiten Postadresse: Neues Rathaus Bürgeramt, Niederwall 23 Abteilung Ausländerangelegenheiten Erdgeschoss, Flur A 33597 Bielefeld 33602 Bielefeld (Das Rathaus können Sie auf dem Stadtplanausschnitt finden, siehe S. 8) Telefon: 0521/ 51-0 Fax: 0521/ 516195 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.00-12.00 Uhr Donnerstag: 14.30-18.00 Uhr Von der Universität können Sie mit der Stadtbahn Linie 4 bis zum Rathaus im Zentrum der Stadt fahren. 3.8 Arbeitserlaubnis Mit der Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthaltstitel als Scheckkarte) erhalten Sie auch eine Arbeitsgenehmigung für 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr. Das heißt, Sie können 120 Tage (mehr als 4 Stunden am Tag) oder 240 halbe Tage (bis zu 4 Stunden am Tag) arbeiten. Wenn die Finanzierung Ihres Studiums durch die Eltern oder andere Personen nicht ganz ausreicht und Sie zusätzlich Geld verdienen müssen, dann können Sie für diesen Zeitraum Arbeit suchen. Viele Studierende jobben in Gaststätten, Cafés, Geschäften, Büros, Agenturen, als Zeitungsaufträger/in etc. Wenn Sie sich an eine Firma wenden, sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel vorzeigen. Die Arbeitsauflage bezieht sich nicht auf Pflichtpraktika sowie studentische Nebentätigkeiten an der Universität (SHK-/WHK- Stellen), die zusätzlich ausgeübt werden können. Wenn Sie mehr als 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr arbeiten müssen, können Sie in besonderen Ausnahmefällen eine zusätzliche Arbeitsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen, die Sie begründen müssen. Die 15
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld kann unter Umständen in solch einem Fall für eine bestimmte Tätigkeit eine zusätzliche Arbeitserlaubnis zulassen. Der Tätigkeit muss i.d.R. zusätzlich durch die Agentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Duisburg zugestimmt werden. Auch im Fall einer selbstständigen Tätigkeit, z.B. im Rahmen eines Honorarvertrags für Unterrichts- oder Beratungstätigkeit, sollten Sie sich an die Ausländerbehörde wenden. 4. Weitere Informationen zum Studium 4.1 Das akademische Jahr Das akademische Jahr ist in Wintersemester und Sommersemester unterteilt. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester geht vom 1. April bis zum 30. September. Die Vorlesungszeit beginnt in der Regel Mitte Oktober und endet im Wintersemester Mitte Februar; im Sommersemester beginnt die Vorlesungszeit Anfang/Mitte April und endet Mitte/Ende Juli. Die übrige, vorlesungsfreie Zeit, die sogenannten Semesterferien (Mitte Februar bis Mitte April und Anfang August bis Mitte Oktober), ist für die Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten, die Vorbereitung von Prüfungen sowie die Durchführung von Praktika vorgesehen. Zwischen Weihnachten und Neujahr sind Weihnachtsferien (voraussichtlich vom 24.12.2015 bis 01.01.2016 ist die Universität geschlossen). Die aktuellen Termine finden Sie im Internet: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Termine_und_Fristen Beginn des Semesters 01.10.2017 Ende des Semesters 31.03.2018 Beginn der Lehrveranstaltungen 09.10.2017 Ende der Lehrveranstaltungen 02.02.2018 4.2 Vorlesungsverzeichnis (eKVV) Das Vorlesungsverzeichnis ist das Verzeichnis aller Lehrveranstaltungen, die von der Hochschule angeboten werden. Das Vorlesungsverzeichnis steht vollständig im Internet zur Verfügung und heißt dort eKVV – elektronisches Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis. Hier finden Sie die aktuellsten Informationen zu allen Lehrveranstaltungen. Sie finden den Zugang zum eKVV auf der Homepage der Universität. Sobald Sie immatrikuliert sind, sollten Sie im eKVV Ihren Stundenplan anlegen und speichern und auf jeden Fall Ihre E-Mailadresse eintragen. Über das eKVV erhalten Sie dann E-Mails von Ihren Lehrenden mit Hinweisen zu ihren Lehrveranstaltungen und Studiengängen. Eine Einführung in das eKVV bekommen Sie in der Einführungsveranstaltung des IO, siehe Punkt1.1. 4.3 Vorkurse Zur Erleichterung des Übergangs von der Schule zur Hochschule bieten die Fakultäten Chemie, Mathematik, Physik, Linguistik und Literaturwissenschaften sowie die Technische Fakultät Vorkurse für Studienanfänger und Studienanfängerinnen an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, teilweise jedoch erwünscht. Die nächsten Termine finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/ZSB/vorkurse.html ! Bitte beachten Sie, dass die Vorkurse i.d.R. zwei bis drei Wochen vor den Einführungs- veranstaltungen beginnen. 4.4 Studienleistungen / Prüfungsverwaltung In den Studiengängen bestehen unterschiedliche Vorschriften zu der Anzahl der Semesterwochenstunden und den Leistungspunkten, die für den jeweiligen Studiengang abgelegt werden müssen. Die Leistungen im Studium werden durch Referate, Hausarbeiten, Klausuren, schriftliche Übungsaufgaben, Teilprüfungen bzw. aktive Teilnahme erworben. Für Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt der Nachweis der besuchten Veranstaltungen durch die Prüfungsverwaltung im eKVV. Über das eKVV können Studierende einen Ausdruck der nachgewiesenen Veranstaltungsbesuche semesterweise selbst ausdrucken. Nach abgeschlossenem Studium oder bei einem Hochschulwechsel stellt die Universität ein Transcript aus, das 16
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sprachkurs – Wintersemester 2017/2018 eine Übersicht aller besuchten Veranstaltungen und nachgewiesenen Prüfungsleistungen enthält. 4.5 Rückmeldung Sofern Sie Ihr Studium an der Universität Bielefeld nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen, müssen Sie sich für das folgende Semester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt allein durch die Zahlung des Semesterbeitrags. Die notwendigen Informationen (z.B. Kontodaten, Verwendungszweck, Betrag, usw.) werden Ihnen rechtzeitig an die im eKVV gespeicherte E-Mail-Adresse gesendet. Die Fristen (für das Sommersemester zumeist Ende Januar, für das Wintersemester zumeist Ende Juni) und das Verfahren werden Ihnen im oben genannten Schreiben mitgeteilt und auch per Aushang bekannt gegeben. Nach Eingang des Semesterbeitrags erhalten Sie (wie bei der Ersteinschreibung) den sogenannten Leporello (EDV- Auszug mit Studienbescheinigungen) Ihre UniCard müssen Sie am Infopunkt erneut validieren (siehe Punkt 2.2.1 UniCard).Des Weiteren erhalten Sie das NRW-Ticket; dieses wird Ihnen separat auf postalischen Weg zugesendet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Studium/Studierendensekretariat/Einschreibung/ Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat Ihre Adresse mit, wenn sich diese geändert hat. 5. Zentrale Einrichtungen der Universität 5.1 Bibliothek Die Bibliothek ist besonders benutzerfreundlich. Die Öffnungszeiten sind: Mo-Fr 8.00-1.00 Uhr, Sa, So und an Feiertagen von 9.00-22.00 Uhr. Alle Fachbereichsbibliotheken im Unihauptgebäude sind untereinander verbunden (sie befinden sich auf Ebene 1) und frei zugänglich. Die Fachbibliotheken Soziologie, Theologie, Frauen- und Geschlechterforschung, Geowissenschaften, Philosophie, Geschichte, Kunst und Musik sind seit Mai 2014 im Gebäude X. Über die Fernleihe können zudem Bücher, die an der Universität Bielefeld nicht vorhanden sind, von anderen Universitäts- und sonstigen Bibliotheken in Deutschland ausgeliehen werden. Über ein besonderes Computersystem kann der Bücherbestand der Bibliothek sehr leicht und schnell abgefragt werden. Zu Beginn eines jeden Semesters werden von der Bibliothek Einführungen in die Benutzung der Bibliothek angeboten. Die meisten Bücher kann man ausleihen. Die Ausleihfrist beträgt bis zu vier Wochen. Sofern die ausgeliehenen Bücher nicht vorgemerkt sind, kann die Ausleihfrist insgesamt bis zu fünfmal verlängert werden; dann sind die Bücher vorzulegen und können erneut ausgeliehen werden. 5.2 Hochschulrechenzentrum (HRZ) Im HRZ stehen den Studierenden Computerplätze (mit Text- und Datenverarbeitungssystemen sowie Internetzugang) zur Verfügung. In jedem Semester bietet das HRZ Einführungsveranstaltungen für den Umgang mit den verschiedenen Programmen an. Für die Anmeldung benötigen Sie das Passwort, das in Ihrem Leporello (EDV-Auszug mit Studienbescheinigungen) steht (den Leporello erhalten Sie nach der Einschreibung per Post). Bitte beachten Sie die kleinen und großen Buchstaben. Außerdem verfügen alle Fakultäten über eigene Terminals, die mit dem HRZ verbunden sind. Die Beratung findet Mo-Fr 9.30-16.00 Uhr, im Raum V0-215 statt. 5.3 Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) Im Zentrum für Studium, Lehre, Karriere (SLK) können für Seminare audiovisuelle Medien ausgeliehen oder audiovisuelles Material an speziell ausgerichteten PC-Arbeitsräumen selbst bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie bei Fragen oder Problemen bei dem Einsatz von Mediengeräten. Sie finden das SCM auf den Ebenen N6 und N7 im Universitätshauptgebäude. Die Geräteausleihe finden Sie in Raum N7-107. 5.4 Sportprogramm Zu jedem Semester erscheint ein umfangreiches Sportprogramm. Studierende aller Fakultäten können die Schwimmhalle und die Sporthallen und Außenanlagen kostenlos zu bestimmten Zeiten nutzen. In das Sportzentrum kommen Sie mit Ihrer UniCard, die Sie an der Tür am Sensor kurz vorhalten. Das jeweils aktuelle Sportprogramm können Sie im Internet herunterladen: www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Serviceangebot/Sport/ 6. Studentische Vertretung / Beratung 17
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