Häufig gestellte Fragen zur Registrierung und Terminvereinbarung in BayIMCO
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FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Häufig gestellte Fragen zur Registrierung und Terminvereinbarung in BayIMCO Fragen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung Frage Weshalb muss für die Registrierung eine E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer angegeben werden? Antwort Die Sicherheit Ihrer Daten hat einen hohen Stellenwert. Für die Erfassung von sensiblen Daten im Internet wird daher eine so genannte 2-Faktor-Authentifizierung benötigt, d.h. für jeden Account müssen 2 unterschiedliche Faktoren der Erreichbarkeit zur eindeutigen Identifizierung angegeben werden. Diese Faktoren sind: E-Mail-Adresse: Um einen Account anlegen zu können, wird eine eindeutige E-Mail-Adresse benötigt. Es besteht dann die Möglichkeit unter einem Account bis zu fünf Personen für die Impfung anzumelden. Mobiltelefonnummer: Eine SMS dient als zweiter Faktor. Sobald Sie zur Terminvereinbarung freigeschalten wurden, können Sie in Ihrem Account einen Termin auswählen. Hierfür erhalten Sie einen Code per SMS auf Ihr Mobilfunkgerät, mit dem Sie sich authentifizieren können. Mobiltelefonnummern können mehrfach verwendet werden. Frage Wie kann ich mit einer E-Mail-Adresse mehrere Personen (z. B. meine Eltern) für eine Impfung anmelden? Antwort Sobald Sie in Ihrem Account die erste Person angelegt haben, können Sie auf die Option „Personenauswahl“ klicken. Dort haben Sie dann die Möglichkeit unter einem Account bis zu vier weitere Personen anzulegen. Mit einem Account können Sie also insgesamt fünf Personen verwalten. Frage Ich habe keine E-Mail-Adresse. Wie kann ich mich dennoch für eine Impfung registrieren? Antwort Bitte richten Sie ein E-Mail-Konto ein oder bitten Sie einen Angehörigen darum, einen gemeinsamen Account anzulegen. Mit einer E-Mail-Adresse können bis zu fünf Personen für die Impfung registriert werden. Ist es Ihnen nicht möglich ein E-Mail-Konto einzurichten oder sich über den Account eines Angehörigen anzumelden, können sie sich auch telefonisch bei Ihrem regionalen Impfzentrum für die Impfung registrieren lassen. 1
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Kann ich mich auch für die Impfung registrieren, wenn ich kein Mobiltelefon besitze und damit auch keine Mobilfunknummer angeben kann? Kann statt einer Mobiltelefonnummer auch eine Festnetznummer angegeben werden? Antwort Zur Sicherheit Ihrer Daten wird bei der Terminvergabe eine SMS mit einem Code an die eingetragene Mobilfunknummer geschickt. Da nicht alle Telefonanbieter eine Bandansage des SMS-Textes am Festnetztelefon anbieten und auch nicht jedes Telefon diesen Dienst unterstützt, muss eine Mobilfunknummer angegeben werden. Wenn Sie selbst kein Mobiltelefon besitzen, können Sie in Absprache mit einer Ihnen vertrauten Person deren Mobilfunknummer angeben. Diese Person kann Ihnen dann bei der Terminvergabe den notwendigen Code zukommen lassen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben eine Mobilfunknummer anzugeben, können Sie sich auch telefonisch über das Callcenter Ihres regionalen Impfzentrums für eine Impfung registrieren lassen. Frage Warum wird meine eingegebene E-Mail-Adresse nicht akzeptiert? Es erscheint der Hinweis "Ungültige E-Mail-Adresse". Antwort E-Mail-Adressen, welche Sonderzeichen (z. B. ÀàÁáÂâÃãÅåÆæÇçÈèÉéÊêËëÑñÒòÓóÔôÕõØøŸÿ) oder Umlaute (ÄäÖöÜü) enthalten, verursachen erfahrungsgemäß vielfältige Probleme. Wir bitten Sie daher, eine andere E-Mail-Adresse zu verwenden. Ausländische Mailprovider oder E-Mail-Adressen die auf ".com" oder ".net" enden funktionieren seitens der Software, solange keine Sonderzeichen oder Umlaute enthalten sind. Frage Wieso bekomme ich eine Fehlermeldung bei der Eingabe meiner Mobilfunknummer? Antwort Bitte beachten Sie bei der Eingabe das internationale Rufnummernformat mit +49 statt der führenden Null z. B. +491791234567 statt 0179/1234567. 2
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine E-Mail-Adresse nach 24 Stunden nicht verifiziert habe oder die Verifizierungs-E-Mail nicht rechtzeitig angekommen ist? Antwort Um Ihre angegebene E-Mail-Adresse weiter verwenden zu können, müssen Sie die "Passwort vergessen" Funktion nutzen. Gehen Sie dafür wie folgt vor: Auf der Startseite: impfzentren.bayern/citizen/ wählen Sie "Ich habe bereits einen Account" und dann "Passwort vergessen?". Nun können Sie die verwendete E-Mail-Adresse eingeben und auf "Absenden" klicken. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit einem Link zum Zurücksetzen der Anmeldeinformationen. Dieser ist 5 Minuten gültig. Frage Wie muss ich vorgehen, wenn meine Verifizierungs-E-Mail nicht ankommt? Antwort Prüfen Sie folgende Optionen: Spam Ordner: Prüfen Sie, ob die E-Mail im Spam Ordner Ihres E-Mail-Programms angekommen ist. Tippfehler oder E-Mail-Konto Fehler: Kontrollieren Sie, ob Sie die E-Mail-Adresse korrekt eingegeben haben. Dafür können Sie folgendermaßen vorgehen: Kopieren Sie die eingegebene E-Mail-Adresse, erstellen Sie in Ihrem E-Mail-Programm (z. B. Outlook) eine neue E-Mail, fügen Sie die kopierte Adresse in das „An:“ Feld ein und schicken Sie sich selbst eine Test-E-Mail. Wenn diese E-Mail nicht ankommt, ist entweder die Adresse falsch geschrieben oder Ihr E-Mail-Konto funktioniert nicht. Blacklisting: In seltenen Fällen kann es sein, dass Ihr Provider E-Mails von impfzentren.bayern in ein s.g. „Blacklisting“ aufgenommen hat und deshalb nicht zustellt. Probieren Sie in diesem Fall eine E-Mail-Adresse eines anderen Providers (Anbieters). 3
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Fragen zur Registrierung Frage Welche Daten werden im Impfportal abgefragt? Antwort Konkret erfolgt die elektronische Registrierung nach dem folgenden Verfahren: Unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines persönlichen Passworts legt man unter der Internetadresse impfzentren.bayern/citizen/ zunächst einen Account an. Es folgt die Angabe persönlicher Daten zur Kontaktaufnahme. Einige weitere Fragen dienen dazu festzustellen, ob man nach der CoronaImpfV für eine Impfung als priorisiert eingeordnet werden kann, also einer Risikogruppe angehört (z. B. Daten zum Alter und/oder Berufsgruppe und/oder Vorerkrankungen). Durch die Anmeldung wird sichergestellt, dass alle Impfinteressierten rechtzeitig kontaktiert werden, sobald eine Terminauswahl für sie möglich ist. Frage Werden die angegebenen Daten überprüft? Antwort Die Echtheit der bei der Registrierung angegebenen Daten wird vor Ort im Impfzentrum anhand von Ausweisdokumenten und berechtigenden Dokumenten (z. B. Nachweis Arbeitgeber, Arztbrief zur Priorisierung) überprüft. Wenn Sie krankheitsbedingt einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit hoher oder erhöhter Priorität haben, dient ein ärztliches Zeugnis zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung. Das ärztliche Zeugnis muss hierbei mindestens Bezug auf einen einschlägigen Buchstaben der Corona- Impfverordnung nehmen (Beispielsweise: Erkrankung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e CoronaImpfV) oder sich auf die Gesamtheit der in der Bescheinigungsgewalt der Ärzte liegenden Erkrankungen beziehen (Beispielsweise: Erkrankung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis h CoronaImpfV) oder das die Priorisierung begründende Krankheitsbild eindeutig beschreiben (z. B. behandlungsbedürftige Krebserkrankung, Leberzirrhose, etc.). Frage Kann die Onlineregistrierung auch über ein Smartphone erfolgen? Antwort Eine eigene App für Smartphones ist nicht vorgesehen. Über einen auf dem Mobiltelefon (Android/iOS) installierten Browser kann jedoch die Registrierung durchgeführt werden. Bei Android Systemen ist zu beachten, dass es bei der Angabe des Geburtsdatums keine Möglichkeit gibt dieses manuell einzugeben. Klicken Sie oben links im Geburtsdatum Popup-Fenster auf "Jahr" und wählen Sie über das Drop Down Menü das Jahr und im Kalender Tag und Monat aus. 4
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Wie kann eine Registrierung wieder gelöscht werden? Antwort Haben Sie sich gegen die Registrierung entschieden oder wurden Sie bereits bei Ihrem Hausarzt geimpft, können Sie Ihre Daten wieder aus dem System entfernen. Sind mehrere Personen unter einem Account registriert, können Sie in der Personenauswahl über den Button "Person löschen" einzelne Personen entfernen. Dieser Button wird erst angezeigt, sobald mehr als eine Person im Account registriert wurde. Der Button "Daten und Account löschen" führt hingegen zu einer vollständigen Löschung des gesamten Accounts inkl. aller darunter registrierten Personen. Es erscheint ein Warnhinweis der Sie darüber informiert, dass mit der Löschung des Datensatzes die persönlichen Daten sowie Impfdaten aus dem System entfernt und die Impftermine storniert werden. Frage Warum erhalte ich eine Fehlermeldung, beim Versuch meinen Account zu löschen? Antwort Sollten Sie einen Hinweis erhalten, dass der Löschvorgang fehlgeschlagen ist, handelt es sich hierbei um einen vorübergehenden Fehler im System. Sie können die Löschung dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen oder ihr Account wird automatisch 6 Monate nach der Einladung zur Terminvereinbarung gelöscht. Frage Warum habe ich eine Mitteilung erhalten, dass mein Account deaktiviert wurde? Antwort Ein möglicher Grund für die Deaktivierung Ihres Accounts könnte beispielsweise darin liegen, dass Sie mehrfach im System registriert sind (z. B. online und telefonisch) oder wiederholt nicht auf eine Erinnerung zur Terminvereinbarung reagiert haben. Wenn Ihr Account deaktiviert wurde, haben Sie drei Wochen Zeit um Ihre Anmeldung wieder zu reaktivieren, ansonsten wird Ihr Account dauerhaft gelöscht. Loggen Sie sich dafür in Ihren Account ein, wählen Sie die Person aus die deaktiviert wurde und klicken Sie auf "Anmeldung reaktivieren". 5
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Warum habe ich eine Mitteilung erhalten, dass mein Account gelöscht wurde? Antwort Es gibt drei mögliche Gründe warum Ihr Account automatisch gelöscht wurde: 1. Sie haben bereits die Erst- und Zweitimpfung erhalten und benötigen Ihren Account nicht mehr. 2. Sie haben nach der Registrierung und Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse keinen Personendatensatz im Account angelegt. 3. Sie haben Ihren deaktivierten Account nicht innerhalb der dreiwöchigen Frist reaktiviert. Frage Wie können pflegebedürftige oder behinderte jüngere Menschen, die nicht in einer Einrichtung leben, ihren Impfanspruch anmelden? Antwort Die Registrierung kann online erfolgen, sofern die Person den Termin im Impfzentrum wahrnehmen kann. Sollte die Impfung nur zuhause möglich sein, wird geprüft, ob die Impfung durch mobile Teams möglich ist. Die Anmeldung kann dann aktuell nur telefonisch erfolgen, da das Online- Registrierungsportal dahingehend keine besondere Abfrage vornimmt und diesen Bedarf noch nicht vormerkt. Frage Wie kann ich einen Impftermin vereinbaren, wenn ich keine eigene Anschrift und/oder keinen Lichtbildausweis besitze? Antwort Wenn Sie z. B. auf Grund einer Pflegebedürftigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen über keine eigene Anschrift verfügen, geben Sie bitte bei der Registrierung die Adresse Ihrer Einrichtung an, in der Sie untergebracht sind oder die Adresse des Vereins, von dem Sie Unterstützung erhalten. Bei Angabe einer Vereinsadresse beachten Sie bitte, dass sich diese im selben Zuständigkeitsbereich des Impfzentrums befindet, wie der tatsächliche Aufenthaltsort. Sofern Sie vorübergehend keinen Zugriff auf Ihren Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis haben, können Sie sich von einer Wohnungslosenhilfeeinrichtung ein Dokument ausstellen lassen, welches beim Impftermin als Identitätsausweis vorgelegt werden kann. Das Personal der jeweiligen Einrichtung kann Ihnen auch bei der Registrierung für den Impftermin helfen. 6
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Ich war bereits an COVID-19 erkrankt, kann ich mich dennoch für eine Impfung registrieren? Antwort Aufgrund der, zumindest vorübergehenden, anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels, sollten ehemals an COVID-19 erkrankte Personen nach Ansicht der STIKO und unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach der Genesung geimpft werden. Eine frühere Impfung erfolgt nur auf ärztliche Empfehlung. Nach durchgemachter, mittels direktem Erregernachweis (PCR) bestätigter SARS-CoV-2-Infektion, die länger als sechs Monate zurückliegt, empfiehlt die STIKO eine 1-malige COVID-19-Impfung. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Hausarzt. 7
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Fragen zur Priorisierung Frage Wo finde ich die gesetzlichen Bestimmungen zum aktuellen Impfprozess und dessen Priorisierung? Antwort Ein Impfstoff für SARS-CoV-2 steht nicht sofort flächendeckend für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung. Deshalb ist eine Priorisierung des Angebots in der Anfangsphase notwendig. Den rechtlichen Rahmen für die Priorisierung stellt die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) dar, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung beruht. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie unter dem Link zum Bundesministerium für Gesundheit: Impfverordnung des Bundes Frage Was muss ich auswählen, wenn ich mein Krankheitsbild nicht in den Auswahllisten von BayIMCO finden kann? Antwort Wenn die Auswahlfelder gänzlich in einer der Auswahllisten fehlen, wurde diesbezüglich keine Priorisierung in der Impfverordnung des Bundes vorgenommen. Wenn Sie sich dennoch sicher sind, dass auf Grund Ihrer Situation eine Priorisierung vorliegt, wählen Sie die für Sie am besten zutreffende Antwortmöglichkeit. Bedenken Sie jedoch, dass Sie alle Angaben im Impfzentrum belegen müssen. Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Erkrankung in der Impfverordnung nicht angemessen abgebildet ist, können Sie hierzu einen Antrag bei der Bayerischen Impfkommission stellen. Diese kann sachgerechte und medizinisch fundierte Einzelfallentscheidungen zur Impfpriorisierung treffen. Frage Ich finde meine Krankheit nicht in der Auswahlliste von BayIMCO, habe aber ein ärztliches Attest, welches mir eine priorisierte Notwendigkeit für eine Impfung bescheinigt. Darf ich eins der Auswahlfelder "… Risiko für schwerwiegende COVID-19-Verlauf gemäß ärztlichem Attest der Bayerischen Impfkommission" wählen? Antwort Nein, die Atteste der Impfkommission können nicht durch andere ärztliche Atteste ersetzt werden. Erfolgt eine höhere Priorisierung allein auf der Grundlage der Angabe eines Attests der Impfkommission und dieses kann bei dem Termin im Impfzentrum nicht vorgelegt werden, können Sie nicht geimpft werden. 8
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Was muss ich auswählen, wenn ich meine Berufsgruppe nicht in den Auswahllisten von BayIMCO finden kann, aber in einem Bereich arbeite, der nach der CoronaImpfV priorisiert wird? Antwort In der Tabelle im Anhang werden Berufsgruppen aufgeführt, die nicht ausdrücklich in BayIMCO gelistet sind, aber dennoch priorisiert werden. Außerdem finden Sie in der Tabelle jeweils die entsprechende Auswahlmöglichkeit in BayIMCO. Alle Angaben gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen der CoronaImpfV. Frage Erfolgt eine erneute Priorisierung, wenn ich meine Angaben (Geburtsdatum, Gesundheitsdaten usw.) nachträglich ändere? Antwort Sobald Sie Ihre Angaben ändern, wird die Priorisierung erneut durchgeführt. Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Gesundheitsdaten (Risikofaktoren) aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für die Feststellung der Priorisierung verwendet und nicht gespeichert werden. Bei Änderungen der personenbezogenen Daten müssen also alle Gesundheitsdaten nochmals angegeben werden, nicht nur die zu ändernde Angabe. Bitte beachten Sie ferner: Alle Angaben werden im Impfzentrum überprüft. Sollten Sie aufgrund von Angaben eingeladen worden sein, für die Sie im Impfzentrum keine Nachweise (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Arztbriefe) vorlegen können, werden Sie im Impfzentrum abgewiesen. Achten Sie deshalb bitte auch auf die Richtigkeit Ihrer Angaben. Am Ende des Registrierungsvorgangs bekommen Sie aufgrund Ihrer Angaben und den Vorgaben der CoronaImpfV Ihre Prioritätsgruppe angezeigt. Sollten Sie sich darin nicht wiederfinden, überprüfen Sie bitte nochmals Ihre Angaben. 1 – "Höchste Priorität", 2 – "Hohe Priorität", 3 – "Erhöhte Priorität", 4 – "Normale Priorität" Frage Ich arbeite in einer Einrichtung zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und habe die entsprechende Auswahl in BayIMCO getroffen. Warum wird mir die Prioritätsgruppe 4 "Normale Priorität" angezeigt? Antwort Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 b, c und 5 CoronaImpfV sind Personen, die in einer besonders relevanten Position innerhalb der aufgelisteten Berufsgruppen tätig sind, für eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität berechtigt. Wenn das auf Sie zutrifft, setzen Sie bitte zusätzlich den Haken bei "in leitender bzw. besonders relevanter Position in einer der o.g. Tätigkeiten". Beachten Sie bitte, dass ein entsprechender Nachweis im Impfzentrum vorzulegen ist. 9
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Ich bin eine enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person, die nicht in einer Einrichtung wohnt. Welche Auswahl muss ich in BayIMCO treffen, um entsprechend priorisiert zu werden? Antwort Unter der Rubrik "Ich habe eine besondere Kontaktsituation" gibt es zwei entsprechende Auswahlmöglichkeiten. Die erste betrifft pflegebedürftige Personen mit "höchster oder hoher Prioritätsstufe", die zweite betrifft pflegebedürftige Personen mit "erhöhter Prioritätsstufe". Um zu überprüfen, welche der beiden Alternativen die richtige für Sie ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Wenn die gepflegte Person ebenfalls über BayIMCO registriert wurde, können Sie die Prioritätsstufe dort nach Auswahl der Person unter dem Punkt "Ihre Prioritätsgruppe" einsehen. Möglichkeit 2: Laden Sie sich zunächst das Nachweisformular für pflegebedürftige Personen mit "höchster oder hoher Prioritätsstufe" herunter. Prüfen Sie nun, ob die pflegebedürftige Person in eine der dort in Ziffer 2 genannten Gruppen fällt. Ist das der Fall, so ist dies die richtige Alternative. Falls nicht, laden Sie das Formular für pflegebedürftige Personen mit "erhöhter Prioritätsstufe" herunter. Prüfen Sie nun auch hier, ob die pflegebedürftige Person in eine der in Ziffer 2 genannten Gruppen fällt. Ist das der Fall, so ist dies die richtige Alternative. Fällt sie hingegen auch hier in keine der Gruppen, so ist keine der beiden Alternativen in Ihrem Fall einschlägig. Frage Ich bin eine enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person. Welche Nachweise muss ich zu meiner Impfung mitbringen? Antwort Idealerweise bringen Sie als Nachweis eines der beiden folgenden Formulare samt den darin genannten Dokumenten mit. Das mitzubringende Formular richtet sich nach ihrer Auswahl in BayIMCO: Wenn Sie den Punkt "Eine der zwei engen Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person, die nicht in einer Einrichtung wohnt und mit höchster oder hoher Prioritätsstufe gem. CoronaImpfV geimpft werden soll" ausgewählt haben, bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Nachweis für enge Kontaktpersonen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a CoronaImpfV" mit. Wenn Sie hingegen den Punkt "Eine der zwei engen Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person, die nicht in einer Einrichtung wohnt und mit erhöhter Prioritätsstufe gem. CoronaImpfV geimpft werden soll" gewählt haben, ist das Formular "Nachweis für enge Kontaktpersonen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 CoronaImpfV" das richtige. Frage Ich bin eine enge Kontaktperson einer Schwangeren. Welche Nachweise muss ich zu meiner Impfung mitbringen? Antwort Bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Nachweis für enge Kontaktpersonen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b CoronaImpfV", samt den dort genannten Dokumenten mit. 10
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Fragen zur Terminvereinbarung Frage Wie werden die Termine an die Registrierten vergeben? Erfolgt dies nach Reihenfolge der Registrierung? Antwort Die Vergabe läuft streng nach der Priorisierung, die in der CoronaImpfV vorgegeben wurde. Darum werden bei der Registrierung etwa das Alter und Risikofaktoren wie Vorerkrankungen oder eine besondere Arbeitssituation abgefragt. Innerhalb des Systems wird dann überprüft, ob jemand tatsächlich zu den priorisierten Gruppen gehört. Ist das der Fall werden die registrierten Personen in Reihenfolge der Priorisierungsempfehlung des Bundes zu Terminen eingeladen. Sobald alle Personen aus den Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 geimpft wurden, erfolgt die Einladung innerhalb der Prioritätsgruppe 4 "Normale Priorität" nach dem Datum der Registrierung. Frage Kann ich nach der Registrierung in BayIMCO meine Terminvergabe durch einen Anruf in einem Callcenter beschleunigen? Antwort Die telefonische Registrierung und die Meldung über BayIMCO laufen getrennt voneinander. Doppelregistrierungen sind nicht notwendig und sollten vermieden werden. Keiner der beiden Wege wird bevorzugt behandelt, jedoch ist das online Verfahren unabhängig von der Kapazität des Callcenters. Frage Was passiert mit meiner Registrierung, wenn ich mich von meinem Hausarzt impfen lassen kann, bevor ich von BayIMCO einen Termin zugewiesen bekommen habe? Antwort Die Hausärzte können Ihre Registrierung in BayIMCO nicht verwalten. Deshalb bitten wir Sie, wenn sie eine Impfung beim Hausarzt erhalten haben, im Anschluss Ihre Registrierung in BayIMCO selbständig wieder zu löschen. Frage Besteht die Möglichkeit mir das Impfzentrum selbst auszusuchen? Antwort Anhand der Angabe Ihres Wohnortes wird Ihnen das entsprechend zuständige Impfzentrum zugewiesen. Bei der Terminauswahl können Sie dann selbst entscheiden, in welchem der diesem Impfzentrum zughörigen Standorte Sie geimpft werden wollen. 11
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Kann ich über das Impfportal Wunsch-Impftermine vereinbaren? Antwort Sobald vom Impfzentrum buchbare Impftermine in das System eingestellt werden, erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung und unter Einhaltung der Priorisierung eine Aufforderung zur Terminvereinbarung. D. h. aus einer Anzahl von verfügbaren Terminen kann ein Terminpaar für die 1. und 2. Impfung ausgewählt werden. Das Online-Registrierungssystem schlägt die nächste verfügbare Terminkombination vor. Sie können das vorgeschlagene Datum und die Tageszeit anpassen. Jeder Terminvorschlag ist 10 Minuten für Sie reserviert. Sie können bei Bedarf mehr Zeit anfordern und in 10 Minuten-Schritten um bis zu 100 Minuten verlängern. Frage Besteht die Möglichkeit einen gemeinsamen Impftermin zu vereinbaren (z. B. für Familien)? Antwort Aktuell ist dies nicht vorgesehen. Jede Person muss sich einzeln registrieren und bekommt der Priorisierung entsprechend einen individuellen Termin. Wenn Sie sich online angemeldet haben: Sobald einer von Ihnen für die Impfung priorisiert wurde, erhält derjenige/diejenige eine E-Mail/SMS mit der Einladung zur Terminvereinbarung. Sie können mit der dann möglichen elektronischen Terminvereinbarung jedoch solange warten, bis Ihr Gatte/Ihre Gattin ebenfalls eine Einladung zur Terminvereinbarung bekommt. Dies sollte bei ähnlichen Altersgruppen in relativ geringem zeitlichen Abstand passieren. Sobald beide zur Terminvereinbarung freigeschaltet wurden, können Sie aus den zu diesem Zeitpunkt bei Ihrem Impfzentrum angebotenen Terminen zwei zeitlich benachbarte Termine (sofern verfügbar) buchen. Wenn Sie in unterschiedlichen Prioritätsgruppen (z. B. >80 und 70-80) sind, kann es zu einer längeren Wartezeit (des Ersteingeladenen auf den Zweiteingeladenen) kommen. In diesem Fall sollte eine sofortige Terminvereinbarung des Ersteingeladenen erwogen werden. Wenn Sie sich telefonisch angemeldet haben: Sobald einer von Ihnen für die Impfung priorisiert wurde, erhält derjenige/diejenige einen Telefonanruf. Auch in diesem Fall können Sie mit einer Terminvereinbarung auf den Anruf für den Zweiten warten und erst bei diesem Anruf beide Termine festlegen. Besprechen Sie dies mit dem Mitarbeiter des Impfzentrums, der Sie anruft. 12
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Warum werden mir nach der Einladung zu einer Terminvereinbarung keine Termine angezeigt? Antwort Wenn Ihnen nach der Einladung zu einer Terminvereinbarung keine Termine angezeigt werden, liegt dies daran, dass aktuell alle verfügbaren Kapazitäten gebucht wurden. Sie behalten trotzdem Ihren Status "eingeladen" und können, sobald neue Termine verfügbar sind, diese buchen. Bitte loggen Sie sich dazu regelmäßig in Ihren Account ein. Frage Ich muss meinen Termin kurzfristig absagen. Kann ich diesen über die Software stornieren? Antwort Damit die Impfzentren verlässlich planen können, wurde das Stornieren von Terminen über den Online Account auf einen Zeitraum von 24 Stunden vor Termin eingeschränkt. Lediglich über das Callcenter können kurzfristig Termine storniert werden. Bitte wenden Sie sich telefonisch an das Ihnen zugewiesene Impfzentrum. Frage Wie kann ich meinen Termin verschieben? Antwort Wenn Sie den Termin für die Erstimpfung verschieben möchten, müssen Sie die bereits vereinbarten Termine stornieren (bis 24 h vor Termin möglich) und anschließend ein neues Terminpaar auswählen. Nach erfolgter Erstimpfung ist der Termin für die Zweitimpfung grundsätzlich einzuhalten. Terminverschiebungen sind nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig, die durch geeignete Nachweise belegt werden müssen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Ihnen zugewiesene Impfzentrum. Als dringende Ausnahmefälle gelten z. B. Erkrankungen, die einer Impfung an dem gebuchten Termin entgegenstehen (Nachweis durch ärztliches Attest) oder dringende persönliche Gründe, wie ein Todesfall in der engsten Familie. Eine geplante Urlaubsreise wird nicht als dringender Grund akzeptiert. Sollten Sie deshalb Ihren Zweittermin verschieben wollen, bekommen Sie keinen Ersatztermin angeboten. Beachten Sie bitte auch, dass ein sehr guter individueller Impfschutz nur erfolgen kann, wenn der von der STIKO empfohlene Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfstoffdosis eingehalten wird. 13
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Was muss ich zu dem vereinbarten Impftermin mitbringen? Antwort Bitte erscheinen Sie pünktlich mit Mund-Nasen-Bedeckung (möglichst FFP2), Ihrem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und Ihrem Impfpass (falls vorhanden) in dem Ihnen zugewiesenen Impfzentrum. Wenn Sie sich in BayIMCO online registriert haben, erstellen Sie Ihren Impfbogen bitte eigenständig in der Software und bringen Sie diesen, in ausgedruckter Form oder auf dem Smartphone, zum Impftermin mit. Beachten Sie außerdem, dass Sie Ihren Impftermin nur wahrnehmen können, wenn Sie sich ausweisen können und zu allen gemachten Angaben zur Priorisierung (Beruf, Vorerkrankungen oder besondere Wohnsituation) Nachweise (z. B. Arztbrief, Befundmitteilungen, Bestätigung des Arbeitgebers) vorlegen können. Wenn Sie eine enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person oder einer Schwangeren sind, bringen Sie bitte die entsprechenden Nachweisformulare mit: Nachweis für enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person mit höchster oder hoher Prioritätsstufe Nachweis für enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person mit erhöhter Prioritätsstufe Nachweis für enge Kontaktpersonen einer Schwangeren Bei einer Zweitimpfung werden diese Nachweise nicht mehr benötigt. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis/Reisepass, die Impf-Dokumentation der 1. Impfung und Ihren Impfpass (falls vorhanden) mit. 14
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Fragen zum digitalen Impfnachweis Frage Wie erhalte ich meinen digitalen Impfnachweis? Antwort Wenn meine Erst- oder Zweitimpfung im Impfzentrum noch bevorsteht: Bei jeder neuen Impfung im Impfzentrum erhalten Sie ab sofort direkt vor Ort den QR-Code, der für den digitalen Nachweis nötig ist. Achtung: Verwechseln Sie diesen nicht mit dem QR-Code auf Ihrer Impfdokumentation. Wenn ich meine Impfungen in einem Impfzentrum erhalten und ich einen BayIMCO Account habe: 1. Ab 25. Juni erhalten Sie den QR-Code über Ihren BayIMCO Account. 2. Alternativ können Sie den digitalen Impfnachweis bereits ab 14. Juni von teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage Ihres gelben Impfpasses generieren lassen. Wenn ich meine Impfungen in einem Impfzentrum erhalten und ich keinen BayIMCO Account mehr habe: 1. Ab Juli steht Ihnen eine Website zur Verfügung, mit der Sie Ihren QR-Code erzeugen lassen können, wenn Sie keinen Zugriff mehr auf Ihren BayIMCO Account haben. 2. Ab Juli können Sie sich dazu auch an das Callcenter Ihres Impfzentrums wenden. 3. Alternativ können Sie den digitalen Impfnachweis bereits ab 14. Juni von teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage Ihres gelben Impfpasses generieren lassen. Wenn ich meine Impfungen in einer Arztpraxis erhalten habe: 1. Ab 14. Juni können Sie den digitalen Impfnachweis von teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage Ihres gelben Impfpasses generieren lassen. 2. Ab Mitte Juli gibt es auch die Möglichkeit, dass Ihnen der/die impfende Arzt/Ärztin den QR- Code erstellt. Frage Wie kann ich meinen digitalen Impfnachweis in der Apotheke abholen? Antwort Ab 14.06. werden Apotheken damit beginnen gegen Vorlage des gelben Impfpasses (oder den Impfbescheinigungen aus den Impfzentren) digitale Impfnachweise auszustellen. Die Internetseite mein-apothekenmanager.de soll künftig eine Übersicht bieten, welche Apotheken in der Nähe den digitalen Impfnachweis ausstellen. Bislang gibt es dort nur eine Suchfunktion für Apotheken, die Schnelltests anbieten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erwartet, dass die Zahl der ausstellenden Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegen wird. 15
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Frage Wie verwende ich meinen digitalen Impfnachweis? Antwort 1. Laden Sie die Corona-Warn-App oder die CoVPass-App auf Ihr Smartphone. Scannen Sie den QR-Code auf dem Nachweis ein und zeigen die App bei Bedarf vor, damit der Code geprüft werden kann. 2. Alternativ können Sie den QR-Code ausdrucken und bei Bedarf vorzeigen, damit er geprüft werden kann. Der Code enthält sensible, persönliche Daten – achten Sie also gut auf den Ausdruck. Frage Wie wird der QR-Code meines digitalen Impfnachweises geprüft? Antwort Um die Zertifikate zu verwenden, müssen diese überprüft werden können. Hierzu ist eine gesonderte Prüf-App erforderlich, die zusammen mit der CovPass-App entwickelt wurde. Um die Prüf-App benutzen zu können, muss man erst ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Ein Gastronom, der z.B. die digitalen Zertifikate seiner Gäste überprüfen möchte, benötigt die Prüf-App des Bundes. Details sind hierzu noch nicht bekannt. Frage Muss ich einen digitalen Impfnachweises besitzen? Antwort Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges Angebot. Sie sind nicht verpflichtet, sich damit auszuweisen. Frage Wo kann ich mehr zum digitalen Impfnachweis und seinen Details erfahren? Antwort Ausführliche Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis finden Sie auf der folgenden Seite des Bundgesundheitsministeriums (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler- impfnachweis.html 16
FAQ zum Online Registrierungsportal Stand 11.06.2021 Anhang In der folgenden Tabelle werden Berufsgruppen aufgeführt, die nicht ausdrücklich in BayIMCO gelistet sind, aber dennoch priorisiert werden. Außerdem finden Sie in der Tabelle jeweils die entsprechende Auswahlmöglichkeit in BayIMCO. Alle Angaben gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen der CoronaImpfV. Berufsgruppe Auswahl in BayIMCO CoronaImpfV Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung MitarbeiterInnen der Alten- und Pflegeheim sowie ambulant § 2 Abs. 1 Nr. 2 Fachstellen für Pflege- und betreute Wohngruppen für ältere, Schutzimpfungen mit Behinderteneinrichtungen – pflegebedürftige Menschen höchster Priorität Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) RettungsschwimmerInnen Rettungsdienst (ehrenamtlich) § 2 Abs. 1 Nr. 4 Schutzimpfungen mit höchster Priorität MitarbeiterInnen in med. Einrichtung mit regelmäßigem § 3 Abs. 1 Nr. 5 Krisendiensten und Patientenkontakt (sonstige stationäre Schutzimpfungen mit psychosozialen Versorgungsbereiche, incl. hoher Priorität Beratungsstellen Maßregelvollzug) ApothekenmitarbeiterInnen die Sars-Cov-2 Testzentrum § 3 Abs. 1 Nr. 5 PoC-Antigenschnelltest Schutzimpfungen mit durchführen hoher Priorität Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten Personen, welche im Rahmen Mittagsbetreuung § 3 Abs. 1 Nr. 9 einer Mittagsbetreuung in Schutzimpfung mit Kinderbetreuungseinrichtungen, hoher Priorität in der Kindertagespflege oder in Schulen tätig sind Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens Personen, welche Mitglieder Verfassungsorgane / Regierung / § 4 Abs. 4 a, b von Verfassungsorganen sind Verwaltung / Justiz Schutzimpfungen mit oder in den Regierungen und und erhöhter Priorität Verwaltungen tätig sind in leitender bzw. besonders relevanter Position in einer der o.g. Tätigkeiten 17
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