Häufig gestellte Fragen zur Registrierung und Terminvereinbarung in BayIMCO

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FAQ zum Online Registrierungsportal                                               Stand 11.06.2021

Häufig gestellte Fragen zur Registrierung und
Terminvereinbarung in BayIMCO

Fragen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung

Frage
Weshalb muss für die Registrierung eine E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer angegeben
werden?
Antwort
Die Sicherheit Ihrer Daten hat einen hohen Stellenwert. Für die Erfassung von sensiblen Daten im
Internet wird daher eine so genannte 2-Faktor-Authentifizierung benötigt, d.h. für jeden Account
müssen 2 unterschiedliche Faktoren der Erreichbarkeit zur eindeutigen Identifizierung angegeben
werden. Diese Faktoren sind:
E-Mail-Adresse: Um einen Account anlegen zu können, wird eine eindeutige E-Mail-Adresse
benötigt. Es besteht dann die Möglichkeit unter einem Account bis zu fünf Personen für die Impfung
anzumelden.
Mobiltelefonnummer: Eine SMS dient als zweiter Faktor. Sobald Sie zur Terminvereinbarung
freigeschalten wurden, können Sie in Ihrem Account einen Termin auswählen. Hierfür erhalten Sie
einen Code per SMS auf Ihr Mobilfunkgerät, mit dem Sie sich authentifizieren können.
Mobiltelefonnummern können mehrfach verwendet werden.

Frage
Wie kann ich mit einer E-Mail-Adresse mehrere Personen (z. B. meine Eltern) für eine Impfung
anmelden?
Antwort
Sobald Sie in Ihrem Account die erste Person angelegt haben, können Sie auf die Option
„Personenauswahl“ klicken. Dort haben Sie dann die Möglichkeit unter einem Account bis zu vier
weitere Personen anzulegen. Mit einem Account können Sie also insgesamt fünf Personen verwalten.

Frage
Ich habe keine E-Mail-Adresse. Wie kann ich mich dennoch für eine Impfung registrieren?
Antwort
Bitte richten Sie ein E-Mail-Konto ein oder bitten Sie einen Angehörigen darum, einen gemeinsamen
Account anzulegen. Mit einer E-Mail-Adresse können bis zu fünf Personen für die Impfung registriert
werden. Ist es Ihnen nicht möglich ein E-Mail-Konto einzurichten oder sich über den Account eines
Angehörigen anzumelden, können sie sich auch telefonisch bei Ihrem regionalen Impfzentrum für die
Impfung registrieren lassen.

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Frage
Kann ich mich auch für die Impfung registrieren, wenn ich kein Mobiltelefon besitze und damit auch
keine Mobilfunknummer angeben kann? Kann statt einer Mobiltelefonnummer auch eine
Festnetznummer angegeben werden?
Antwort
Zur Sicherheit Ihrer Daten wird bei der Terminvergabe eine SMS mit einem Code an die eingetragene
Mobilfunknummer geschickt. Da nicht alle Telefonanbieter eine Bandansage des SMS-Textes am
Festnetztelefon anbieten und auch nicht jedes Telefon diesen Dienst unterstützt, muss eine
Mobilfunknummer angegeben werden.
Wenn Sie selbst kein Mobiltelefon besitzen, können Sie in Absprache mit einer Ihnen vertrauten
Person deren Mobilfunknummer angeben. Diese Person kann Ihnen dann bei der Terminvergabe den
notwendigen Code zukommen lassen.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben eine Mobilfunknummer anzugeben, können Sie sich auch
telefonisch über das Callcenter Ihres regionalen Impfzentrums für eine Impfung registrieren lassen.

Frage
Warum wird meine eingegebene E-Mail-Adresse nicht akzeptiert? Es erscheint der Hinweis
"Ungültige E-Mail-Adresse".
Antwort
E-Mail-Adressen, welche Sonderzeichen (z. B. ÀàÁáÂâÃãÅåÆæÇçÈèÉéÊêËëÑñÒòÓóÔôÕõØøŸÿ) oder
Umlaute (ÄäÖöÜü) enthalten, verursachen erfahrungsgemäß vielfältige Probleme. Wir bitten Sie
daher, eine andere E-Mail-Adresse zu verwenden.
Ausländische Mailprovider oder E-Mail-Adressen die auf ".com" oder ".net" enden funktionieren
seitens der Software, solange keine Sonderzeichen oder Umlaute enthalten sind.

Frage
Wieso bekomme ich eine Fehlermeldung bei der Eingabe meiner Mobilfunknummer?
Antwort
Bitte beachten Sie bei der Eingabe das internationale Rufnummernformat mit +49 statt der
führenden Null z. B. +491791234567 statt 0179/1234567.

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Frage
Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine E-Mail-Adresse nach 24 Stunden nicht verifiziert habe oder
die Verifizierungs-E-Mail nicht rechtzeitig angekommen ist?
Antwort
Um Ihre angegebene E-Mail-Adresse weiter verwenden zu können, müssen Sie die "Passwort
vergessen" Funktion nutzen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Auf der Startseite: impfzentren.bayern/citizen/ wählen Sie "Ich habe bereits einen Account" und
dann "Passwort vergessen?". Nun können Sie die verwendete E-Mail-Adresse eingeben und auf
"Absenden" klicken. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit einem Link zum Zurücksetzen der
Anmeldeinformationen. Dieser ist 5 Minuten gültig.

Frage
Wie muss ich vorgehen, wenn meine Verifizierungs-E-Mail nicht ankommt?
Antwort
Prüfen Sie folgende Optionen:
 Spam Ordner: Prüfen Sie, ob die E-Mail im Spam Ordner Ihres E-Mail-Programms angekommen
   ist.
 Tippfehler oder E-Mail-Konto Fehler: Kontrollieren Sie, ob Sie die E-Mail-Adresse korrekt
   eingegeben haben. Dafür können Sie folgendermaßen vorgehen: Kopieren Sie die eingegebene
   E-Mail-Adresse, erstellen Sie in Ihrem E-Mail-Programm (z. B. Outlook) eine neue E-Mail, fügen Sie
   die kopierte Adresse in das „An:“ Feld ein und schicken Sie sich selbst eine Test-E-Mail. Wenn
   diese E-Mail nicht ankommt, ist entweder die Adresse falsch geschrieben oder Ihr E-Mail-Konto
   funktioniert nicht.
 Blacklisting: In seltenen Fällen kann es sein, dass Ihr Provider E-Mails von impfzentren.bayern in
   ein s.g. „Blacklisting“ aufgenommen hat und deshalb nicht zustellt. Probieren Sie in diesem Fall
   eine E-Mail-Adresse eines anderen Providers (Anbieters).

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Fragen zur Registrierung

Frage
Welche Daten werden im Impfportal abgefragt?
Antwort
Konkret erfolgt die elektronische Registrierung nach dem folgenden Verfahren: Unter Angabe einer
E-Mail-Adresse und eines persönlichen Passworts legt man unter der Internetadresse
impfzentren.bayern/citizen/ zunächst einen Account an. Es folgt die Angabe persönlicher Daten zur
Kontaktaufnahme. Einige weitere Fragen dienen dazu festzustellen, ob man nach der CoronaImpfV
für eine Impfung als priorisiert eingeordnet werden kann, also einer Risikogruppe angehört (z. B.
Daten zum Alter und/oder Berufsgruppe und/oder Vorerkrankungen). Durch die Anmeldung wird
sichergestellt, dass alle Impfinteressierten rechtzeitig kontaktiert werden, sobald eine
Terminauswahl für sie möglich ist.

Frage
Werden die angegebenen Daten überprüft?
Antwort
Die Echtheit der bei der Registrierung angegebenen Daten wird vor Ort im Impfzentrum anhand von
Ausweisdokumenten und berechtigenden Dokumenten (z. B. Nachweis Arbeitgeber, Arztbrief zur
Priorisierung) überprüft.
Wenn Sie krankheitsbedingt einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit hoher oder erhöhter
Priorität haben, dient ein ärztliches Zeugnis zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung. Das
ärztliche Zeugnis muss hierbei mindestens Bezug auf einen einschlägigen Buchstaben der Corona-
Impfverordnung nehmen (Beispielsweise: Erkrankung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e CoronaImpfV)
oder sich auf die Gesamtheit der in der Bescheinigungsgewalt der Ärzte liegenden Erkrankungen
beziehen (Beispielsweise: Erkrankung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis h CoronaImpfV) oder das
die Priorisierung begründende Krankheitsbild eindeutig beschreiben (z. B. behandlungsbedürftige
Krebserkrankung, Leberzirrhose, etc.).

Frage
Kann die Onlineregistrierung auch über ein Smartphone erfolgen?
Antwort
Eine eigene App für Smartphones ist nicht vorgesehen. Über einen auf dem Mobiltelefon
(Android/iOS) installierten Browser kann jedoch die Registrierung durchgeführt werden.
Bei Android Systemen ist zu beachten, dass es bei der Angabe des Geburtsdatums keine Möglichkeit
gibt dieses manuell einzugeben. Klicken Sie oben links im Geburtsdatum Popup-Fenster auf "Jahr"
und wählen Sie über das Drop Down Menü das Jahr und im Kalender Tag und Monat aus.

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Frage
Wie kann eine Registrierung wieder gelöscht werden?
Antwort
Haben Sie sich gegen die Registrierung entschieden oder wurden Sie bereits bei Ihrem Hausarzt
geimpft, können Sie Ihre Daten wieder aus dem System entfernen. Sind mehrere Personen unter
einem Account registriert, können Sie in der Personenauswahl über den Button "Person löschen"
einzelne Personen entfernen. Dieser Button wird erst angezeigt, sobald mehr als eine Person im
Account registriert wurde. Der Button "Daten und Account löschen" führt hingegen zu einer
vollständigen Löschung des gesamten Accounts inkl. aller darunter registrierten Personen.
Es erscheint ein Warnhinweis der Sie darüber informiert, dass mit der Löschung des Datensatzes die
persönlichen Daten sowie Impfdaten aus dem System entfernt und die Impftermine storniert
werden.

Frage
Warum erhalte ich eine Fehlermeldung, beim Versuch meinen Account zu löschen?
Antwort
Sollten Sie einen Hinweis erhalten, dass der Löschvorgang fehlgeschlagen ist, handelt es sich hierbei
um einen vorübergehenden Fehler im System. Sie können die Löschung dann zu einem späteren
Zeitpunkt nachholen oder ihr Account wird automatisch 6 Monate nach der Einladung zur
Terminvereinbarung gelöscht.

Frage
Warum habe ich eine Mitteilung erhalten, dass mein Account deaktiviert wurde?
Antwort
Ein möglicher Grund für die Deaktivierung Ihres Accounts könnte beispielsweise darin liegen, dass Sie
mehrfach im System registriert sind (z. B. online und telefonisch) oder wiederholt nicht auf eine
Erinnerung zur Terminvereinbarung reagiert haben.
Wenn Ihr Account deaktiviert wurde, haben Sie drei Wochen Zeit um Ihre Anmeldung wieder zu
reaktivieren, ansonsten wird Ihr Account dauerhaft gelöscht. Loggen Sie sich dafür in Ihren Account
ein, wählen Sie die Person aus die deaktiviert wurde und klicken Sie auf "Anmeldung reaktivieren".

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Frage
Warum habe ich eine Mitteilung erhalten, dass mein Account gelöscht wurde?
Antwort
Es gibt drei mögliche Gründe warum Ihr Account automatisch gelöscht wurde:
1. Sie haben bereits die Erst- und Zweitimpfung erhalten und benötigen Ihren Account nicht mehr.
2. Sie haben nach der Registrierung und Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse keinen
   Personendatensatz im Account angelegt.
3. Sie haben Ihren deaktivierten Account nicht innerhalb der dreiwöchigen Frist reaktiviert.

Frage
Wie können pflegebedürftige oder behinderte jüngere Menschen, die nicht in einer Einrichtung
leben, ihren Impfanspruch anmelden?
Antwort
Die Registrierung kann online erfolgen, sofern die Person den Termin im Impfzentrum wahrnehmen
kann.
Sollte die Impfung nur zuhause möglich sein, wird geprüft, ob die Impfung durch mobile Teams
möglich ist. Die Anmeldung kann dann aktuell nur telefonisch erfolgen, da das Online-
Registrierungsportal dahingehend keine besondere Abfrage vornimmt und diesen Bedarf noch nicht
vormerkt.

Frage
Wie kann ich einen Impftermin vereinbaren, wenn ich keine eigene Anschrift und/oder keinen
Lichtbildausweis besitze?
Antwort
Wenn Sie z. B. auf Grund einer Pflegebedürftigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen über keine
eigene Anschrift verfügen, geben Sie bitte bei der Registrierung die Adresse Ihrer Einrichtung an, in
der Sie untergebracht sind oder die Adresse des Vereins, von dem Sie Unterstützung erhalten. Bei
Angabe einer Vereinsadresse beachten Sie bitte, dass sich diese im selben Zuständigkeitsbereich des
Impfzentrums befindet, wie der tatsächliche Aufenthaltsort.
Sofern Sie vorübergehend keinen Zugriff auf Ihren Personalausweis oder einen anderen
Lichtbildausweis haben, können Sie sich von einer Wohnungslosenhilfeeinrichtung ein Dokument
ausstellen lassen, welches beim Impftermin als Identitätsausweis vorgelegt werden kann. Das
Personal der jeweiligen Einrichtung kann Ihnen auch bei der Registrierung für den Impftermin helfen.

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Frage
Ich war bereits an COVID-19 erkrankt, kann ich mich dennoch für eine Impfung registrieren?
Antwort
Aufgrund der, zumindest vorübergehenden, anzunehmenden Immunität nach durchgemachter
Infektion und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels, sollten ehemals an COVID-19
erkrankte Personen nach Ansicht der STIKO und unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall
etwa 6 Monate nach der Genesung geimpft werden. Eine frühere Impfung erfolgt nur auf ärztliche
Empfehlung.
Nach durchgemachter, mittels direktem Erregernachweis (PCR) bestätigter SARS-CoV-2-Infektion, die
länger als sechs Monate zurückliegt, empfiehlt die STIKO eine 1-malige COVID-19-Impfung. Wenden
Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren Hausarzt.

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Fragen zur Priorisierung

Frage
Wo finde ich die gesetzlichen Bestimmungen zum aktuellen Impfprozess und dessen Priorisierung?
Antwort
Ein Impfstoff für SARS-CoV-2 steht nicht sofort flächendeckend für die gesamte Bevölkerung zur
Verfügung. Deshalb ist eine Priorisierung des Angebots in der Anfangsphase notwendig. Den
rechtlichen Rahmen für die Priorisierung stellt die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) dar, die
auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung beruht.
Die aktuellen Bestimmungen finden Sie unter dem Link zum Bundesministerium für Gesundheit:
Impfverordnung des Bundes

Frage
Was muss ich auswählen, wenn ich mein Krankheitsbild nicht in den Auswahllisten von BayIMCO
finden kann?
Antwort
Wenn die Auswahlfelder gänzlich in einer der Auswahllisten fehlen, wurde diesbezüglich keine
Priorisierung in der Impfverordnung des Bundes vorgenommen.
Wenn Sie sich dennoch sicher sind, dass auf Grund Ihrer Situation eine Priorisierung vorliegt, wählen
Sie die für Sie am besten zutreffende Antwortmöglichkeit. Bedenken Sie jedoch, dass Sie alle
Angaben im Impfzentrum belegen müssen.
Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Erkrankung in der Impfverordnung nicht angemessen abgebildet ist,
können Sie hierzu einen Antrag bei der Bayerischen Impfkommission stellen. Diese kann
sachgerechte und medizinisch fundierte Einzelfallentscheidungen zur Impfpriorisierung treffen.

Frage
Ich finde meine Krankheit nicht in der Auswahlliste von BayIMCO, habe aber ein ärztliches Attest,
welches mir eine priorisierte Notwendigkeit für eine Impfung bescheinigt. Darf ich eins der
Auswahlfelder "… Risiko für schwerwiegende COVID-19-Verlauf gemäß ärztlichem Attest der
Bayerischen Impfkommission" wählen?
Antwort
Nein, die Atteste der Impfkommission können nicht durch andere ärztliche Atteste ersetzt werden.
Erfolgt eine höhere Priorisierung allein auf der Grundlage der Angabe eines Attests der
Impfkommission und dieses kann bei dem Termin im Impfzentrum nicht vorgelegt werden, können
Sie nicht geimpft werden.

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Frage
Was muss ich auswählen, wenn ich meine Berufsgruppe nicht in den Auswahllisten von BayIMCO
finden kann, aber in einem Bereich arbeite, der nach der CoronaImpfV priorisiert wird?
Antwort
In der Tabelle im Anhang werden Berufsgruppen aufgeführt, die nicht ausdrücklich in BayIMCO
gelistet sind, aber dennoch priorisiert werden. Außerdem finden Sie in der Tabelle jeweils die
entsprechende Auswahlmöglichkeit in BayIMCO.
Alle Angaben gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen der CoronaImpfV.

Frage
Erfolgt eine erneute Priorisierung, wenn ich meine Angaben (Geburtsdatum, Gesundheitsdaten usw.)
nachträglich ändere?
Antwort
Sobald Sie Ihre Angaben ändern, wird die Priorisierung erneut durchgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Gesundheitsdaten (Risikofaktoren) aus datenschutzrechtlichen
Gründen nur für die Feststellung der Priorisierung verwendet und nicht gespeichert werden. Bei
Änderungen der personenbezogenen Daten müssen also alle Gesundheitsdaten nochmals angegeben
werden, nicht nur die zu ändernde Angabe.
Bitte beachten Sie ferner: Alle Angaben werden im Impfzentrum überprüft. Sollten Sie aufgrund von
Angaben eingeladen worden sein, für die Sie im Impfzentrum keine Nachweise (z. B. Bestätigung des
Arbeitgebers, Arztbriefe) vorlegen können, werden Sie im Impfzentrum abgewiesen. Achten Sie
deshalb bitte auch auf die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Am Ende des Registrierungsvorgangs bekommen Sie aufgrund Ihrer Angaben und den Vorgaben der
CoronaImpfV Ihre Prioritätsgruppe angezeigt. Sollten Sie sich darin nicht wiederfinden, überprüfen
Sie bitte nochmals Ihre Angaben.
1 – "Höchste Priorität", 2 – "Hohe Priorität", 3 – "Erhöhte Priorität", 4 – "Normale Priorität"

Frage
Ich arbeite in einer Einrichtung zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens und habe die
entsprechende Auswahl in BayIMCO getroffen. Warum wird mir die Prioritätsgruppe 4 "Normale
Priorität" angezeigt?
Antwort
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 b, c und 5 CoronaImpfV sind Personen, die in einer besonders relevanten
Position innerhalb der aufgelisteten Berufsgruppen tätig sind, für eine Schutzimpfung mit erhöhter
Priorität berechtigt. Wenn das auf Sie zutrifft, setzen Sie bitte zusätzlich den Haken bei "in leitender
bzw. besonders relevanter Position in einer der o.g. Tätigkeiten". Beachten Sie bitte, dass ein
entsprechender Nachweis im Impfzentrum vorzulegen ist.

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Frage
Ich bin eine enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person, die nicht in einer Einrichtung
wohnt. Welche Auswahl muss ich in BayIMCO treffen, um entsprechend priorisiert zu werden?
Antwort
Unter der Rubrik "Ich habe eine besondere Kontaktsituation" gibt es zwei entsprechende
Auswahlmöglichkeiten. Die erste betrifft pflegebedürftige Personen mit "höchster oder hoher
Prioritätsstufe", die zweite betrifft pflegebedürftige Personen mit "erhöhter Prioritätsstufe".
Um zu überprüfen, welche der beiden Alternativen die richtige für Sie ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Wenn die gepflegte Person ebenfalls über BayIMCO registriert wurde, können Sie die
Prioritätsstufe dort nach Auswahl der Person unter dem Punkt "Ihre Prioritätsgruppe" einsehen.
Möglichkeit 2: Laden Sie sich zunächst das Nachweisformular für pflegebedürftige Personen mit
"höchster oder hoher Prioritätsstufe" herunter. Prüfen Sie nun, ob die pflegebedürftige Person in
eine der dort in Ziffer 2 genannten Gruppen fällt. Ist das der Fall, so ist dies die richtige Alternative.
Falls nicht, laden Sie das Formular für pflegebedürftige Personen mit "erhöhter Prioritätsstufe"
herunter. Prüfen Sie nun auch hier, ob die pflegebedürftige Person in eine der in Ziffer 2 genannten
Gruppen fällt. Ist das der Fall, so ist dies die richtige Alternative. Fällt sie hingegen auch hier in keine
der Gruppen, so ist keine der beiden Alternativen in Ihrem Fall einschlägig.

Frage
Ich bin eine enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person. Welche Nachweise muss ich zu
meiner Impfung mitbringen?
Antwort
Idealerweise bringen Sie als Nachweis eines der beiden folgenden Formulare samt den darin
genannten Dokumenten mit. Das mitzubringende Formular richtet sich nach ihrer Auswahl in
BayIMCO:
Wenn Sie den Punkt "Eine der zwei engen Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person, die nicht
in einer Einrichtung wohnt und mit höchster oder hoher Prioritätsstufe gem. CoronaImpfV geimpft
werden soll" ausgewählt haben, bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Nachweis für enge
Kontaktpersonen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a CoronaImpfV" mit.
Wenn Sie hingegen den Punkt "Eine der zwei engen Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen
Person, die nicht in einer Einrichtung wohnt und mit erhöhter Prioritätsstufe gem. CoronaImpfV
geimpft werden soll" gewählt haben, ist das Formular "Nachweis für enge Kontaktpersonen nach § 4
Abs. 1 Nr. 3 CoronaImpfV" das richtige.

Frage
Ich bin eine enge Kontaktperson einer Schwangeren. Welche Nachweise muss ich zu meiner Impfung
mitbringen?
Antwort
Bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Nachweis für enge Kontaktpersonen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3
Buchst. b CoronaImpfV", samt den dort genannten Dokumenten mit.

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Fragen zur Terminvereinbarung

Frage
Wie werden die Termine an die Registrierten vergeben? Erfolgt dies nach Reihenfolge der
Registrierung?
Antwort
Die Vergabe läuft streng nach der Priorisierung, die in der CoronaImpfV vorgegeben wurde. Darum
werden bei der Registrierung etwa das Alter und Risikofaktoren wie Vorerkrankungen oder eine
besondere Arbeitssituation abgefragt. Innerhalb des Systems wird dann überprüft, ob jemand
tatsächlich zu den priorisierten Gruppen gehört. Ist das der Fall werden die registrierten Personen in
Reihenfolge der Priorisierungsempfehlung des Bundes zu Terminen eingeladen.
Sobald alle Personen aus den Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 geimpft wurden, erfolgt die Einladung
innerhalb der Prioritätsgruppe 4 "Normale Priorität" nach dem Datum der Registrierung.

Frage
Kann ich nach der Registrierung in BayIMCO meine Terminvergabe durch einen Anruf in einem
Callcenter beschleunigen?
Antwort
Die telefonische Registrierung und die Meldung über BayIMCO laufen getrennt voneinander.
Doppelregistrierungen sind nicht notwendig und sollten vermieden werden. Keiner der beiden Wege
wird bevorzugt behandelt, jedoch ist das online Verfahren unabhängig von der Kapazität des
Callcenters.

Frage
Was passiert mit meiner Registrierung, wenn ich mich von meinem Hausarzt impfen lassen kann,
bevor ich von BayIMCO einen Termin zugewiesen bekommen habe?
Antwort
Die Hausärzte können Ihre Registrierung in BayIMCO nicht verwalten. Deshalb bitten wir Sie, wenn
sie eine Impfung beim Hausarzt erhalten haben, im Anschluss Ihre Registrierung in BayIMCO
selbständig wieder zu löschen.

Frage
Besteht die Möglichkeit mir das Impfzentrum selbst auszusuchen?
Antwort
Anhand der Angabe Ihres Wohnortes wird Ihnen das entsprechend zuständige Impfzentrum
zugewiesen. Bei der Terminauswahl können Sie dann selbst entscheiden, in welchem der diesem
Impfzentrum zughörigen Standorte Sie geimpft werden wollen.

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Frage
Kann ich über das Impfportal Wunsch-Impftermine vereinbaren?
Antwort
Sobald vom Impfzentrum buchbare Impftermine in das System eingestellt werden, erhalten Sie nach
erfolgreicher Registrierung und unter Einhaltung der Priorisierung eine Aufforderung zur
Terminvereinbarung. D. h. aus einer Anzahl von verfügbaren Terminen kann ein Terminpaar für die
1. und 2. Impfung ausgewählt werden.
Das Online-Registrierungssystem schlägt die nächste verfügbare Terminkombination vor. Sie können
das vorgeschlagene Datum und die Tageszeit anpassen. Jeder Terminvorschlag ist 10 Minuten für Sie
reserviert. Sie können bei Bedarf mehr Zeit anfordern und in 10 Minuten-Schritten um bis zu 100
Minuten verlängern.

Frage
Besteht die Möglichkeit einen gemeinsamen Impftermin zu vereinbaren (z. B. für Familien)?
Antwort
Aktuell ist dies nicht vorgesehen. Jede Person muss sich einzeln registrieren und bekommt der
Priorisierung entsprechend einen individuellen Termin.
Wenn Sie sich online angemeldet haben:
Sobald einer von Ihnen für die Impfung priorisiert wurde, erhält derjenige/diejenige eine E-Mail/SMS
mit der Einladung zur Terminvereinbarung. Sie können mit der dann möglichen elektronischen
Terminvereinbarung jedoch solange warten, bis Ihr Gatte/Ihre Gattin ebenfalls eine Einladung zur
Terminvereinbarung bekommt. Dies sollte bei ähnlichen Altersgruppen in relativ geringem zeitlichen
Abstand passieren. Sobald beide zur Terminvereinbarung freigeschaltet wurden, können Sie aus den
zu diesem Zeitpunkt bei Ihrem Impfzentrum angebotenen Terminen zwei zeitlich benachbarte
Termine (sofern verfügbar) buchen.
Wenn Sie in unterschiedlichen Prioritätsgruppen (z. B. >80 und 70-80) sind, kann es zu einer längeren
Wartezeit (des Ersteingeladenen auf den Zweiteingeladenen) kommen. In diesem Fall sollte eine
sofortige Terminvereinbarung des Ersteingeladenen erwogen werden.
Wenn Sie sich telefonisch angemeldet haben:
Sobald einer von Ihnen für die Impfung priorisiert wurde, erhält derjenige/diejenige einen
Telefonanruf. Auch in diesem Fall können Sie mit einer Terminvereinbarung auf den Anruf für den
Zweiten warten und erst bei diesem Anruf beide Termine festlegen. Besprechen Sie dies mit dem
Mitarbeiter des Impfzentrums, der Sie anruft.

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Frage
Warum werden mir nach der Einladung zu einer Terminvereinbarung keine Termine angezeigt?
Antwort
Wenn Ihnen nach der Einladung zu einer Terminvereinbarung keine Termine angezeigt werden, liegt
dies daran, dass aktuell alle verfügbaren Kapazitäten gebucht wurden. Sie behalten trotzdem Ihren
Status "eingeladen" und können, sobald neue Termine verfügbar sind, diese buchen. Bitte loggen Sie
sich dazu regelmäßig in Ihren Account ein.

Frage
Ich muss meinen Termin kurzfristig absagen. Kann ich diesen über die Software stornieren?
Antwort
Damit die Impfzentren verlässlich planen können, wurde das Stornieren von Terminen über den
Online Account auf einen Zeitraum von 24 Stunden vor Termin eingeschränkt. Lediglich über das
Callcenter können kurzfristig Termine storniert werden. Bitte wenden Sie sich telefonisch an das
Ihnen zugewiesene Impfzentrum.

Frage
Wie kann ich meinen Termin verschieben?
Antwort
Wenn Sie den Termin für die Erstimpfung verschieben möchten, müssen Sie die bereits vereinbarten
Termine stornieren (bis 24 h vor Termin möglich) und anschließend ein neues Terminpaar
auswählen.
Nach erfolgter Erstimpfung ist der Termin für die Zweitimpfung grundsätzlich einzuhalten.
Terminverschiebungen sind nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig, die durch
geeignete Nachweise belegt werden müssen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Ihnen
zugewiesene Impfzentrum.
Als dringende Ausnahmefälle gelten z. B. Erkrankungen, die einer Impfung an dem gebuchten Termin
entgegenstehen (Nachweis durch ärztliches Attest) oder dringende persönliche Gründe, wie ein
Todesfall in der engsten Familie. Eine geplante Urlaubsreise wird nicht als dringender Grund
akzeptiert. Sollten Sie deshalb Ihren Zweittermin verschieben wollen, bekommen Sie keinen
Ersatztermin angeboten. Beachten Sie bitte auch, dass ein sehr guter individueller Impfschutz nur
erfolgen kann, wenn der von der STIKO empfohlene Abstand zwischen der ersten und der zweiten
Impfstoffdosis eingehalten wird.

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FAQ zum Online Registrierungsportal                                               Stand 11.06.2021

Frage
Was muss ich zu dem vereinbarten Impftermin mitbringen?
Antwort
Bitte erscheinen Sie pünktlich mit Mund-Nasen-Bedeckung (möglichst FFP2), Ihrem amtlichen
Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und Ihrem Impfpass (falls vorhanden) in dem
Ihnen zugewiesenen Impfzentrum. Wenn Sie sich in BayIMCO online registriert haben, erstellen Sie
Ihren Impfbogen bitte eigenständig in der Software und bringen Sie diesen, in ausgedruckter Form
oder auf dem Smartphone, zum Impftermin mit.
Beachten Sie außerdem, dass Sie Ihren Impftermin nur wahrnehmen können, wenn Sie sich
ausweisen können und zu allen gemachten Angaben zur Priorisierung (Beruf, Vorerkrankungen oder
besondere Wohnsituation) Nachweise (z. B. Arztbrief, Befundmitteilungen, Bestätigung des
Arbeitgebers) vorlegen können.
Wenn Sie eine enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person oder einer Schwangeren sind,
bringen Sie bitte die entsprechenden Nachweisformulare mit:
  Nachweis für enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person mit höchster oder hoher
     Prioritätsstufe
  Nachweis für enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person mit erhöhter Prioritätsstufe
  Nachweis für enge Kontaktpersonen einer Schwangeren
Bei einer Zweitimpfung werden diese Nachweise nicht mehr benötigt. Bringen Sie hierzu bitte Ihren
Personalausweis/Reisepass, die Impf-Dokumentation der 1. Impfung und Ihren Impfpass (falls
vorhanden) mit.

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FAQ zum Online Registrierungsportal                                              Stand 11.06.2021

Fragen zum digitalen Impfnachweis

Frage
Wie erhalte ich meinen digitalen Impfnachweis?
Antwort
Wenn meine Erst- oder Zweitimpfung im Impfzentrum noch bevorsteht:
        Bei jeder neuen Impfung im Impfzentrum erhalten Sie ab sofort direkt vor Ort den QR-Code,
        der für den digitalen Nachweis nötig ist.
        Achtung: Verwechseln Sie diesen nicht mit dem QR-Code auf Ihrer Impfdokumentation.
Wenn ich meine Impfungen in einem Impfzentrum erhalten und ich einen BayIMCO Account habe:
   1. Ab 25. Juni erhalten Sie den QR-Code über Ihren BayIMCO Account.
   2. Alternativ können Sie den digitalen Impfnachweis bereits ab 14. Juni von teilnehmenden
      Apotheken gegen Vorlage Ihres gelben Impfpasses generieren lassen.

Wenn ich meine Impfungen in einem Impfzentrum erhalten und ich keinen BayIMCO Account mehr
habe:
   1. Ab Juli steht Ihnen eine Website zur Verfügung, mit der Sie Ihren QR-Code erzeugen lassen
      können, wenn Sie keinen Zugriff mehr auf Ihren BayIMCO Account haben.
   2. Ab Juli können Sie sich dazu auch an das Callcenter Ihres Impfzentrums wenden.
   3. Alternativ können Sie den digitalen Impfnachweis bereits ab 14. Juni von teilnehmenden
      Apotheken gegen Vorlage Ihres gelben Impfpasses generieren lassen.

Wenn ich meine Impfungen in einer Arztpraxis erhalten habe:
   1. Ab 14. Juni können Sie den digitalen Impfnachweis von teilnehmenden Apotheken gegen
      Vorlage Ihres gelben Impfpasses generieren lassen.
   2. Ab Mitte Juli gibt es auch die Möglichkeit, dass Ihnen der/die impfende Arzt/Ärztin den QR-
      Code erstellt.

Frage
Wie kann ich meinen digitalen Impfnachweis in der Apotheke abholen?
Antwort
Ab 14.06. werden Apotheken damit beginnen gegen Vorlage des gelben Impfpasses (oder den
Impfbescheinigungen aus den Impfzentren) digitale Impfnachweise auszustellen. Die Internetseite
mein-apothekenmanager.de soll künftig eine Übersicht bieten, welche Apotheken in der Nähe den
digitalen Impfnachweis ausstellen. Bislang gibt es dort nur eine Suchfunktion für Apotheken, die
Schnelltests anbieten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erwartet, dass die Zahl der
ausstellenden Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegen wird.

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Frage
Wie verwende ich meinen digitalen Impfnachweis?
Antwort
    1. Laden Sie die Corona-Warn-App oder die CoVPass-App auf Ihr Smartphone. Scannen Sie den
       QR-Code auf dem Nachweis ein und zeigen die App bei Bedarf vor, damit der Code geprüft
       werden kann.
    2. Alternativ können Sie den QR-Code ausdrucken und bei Bedarf vorzeigen, damit er geprüft
       werden kann. Der Code enthält sensible, persönliche Daten – achten Sie also gut auf den
       Ausdruck.

Frage
Wie wird der QR-Code meines digitalen Impfnachweises geprüft?
Antwort
Um die Zertifikate zu verwenden, müssen diese überprüft werden können. Hierzu ist eine gesonderte
Prüf-App erforderlich, die zusammen mit der CovPass-App entwickelt wurde. Um die Prüf-App
benutzen zu können, muss man erst ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Ein Gastronom, der
z.B. die digitalen Zertifikate seiner Gäste überprüfen möchte, benötigt die Prüf-App des Bundes.
Details sind hierzu noch nicht bekannt.

Frage
Muss ich einen digitalen Impfnachweises besitzen?
Antwort
Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges Angebot. Sie sind nicht verpflichtet, sich damit
auszuweisen.

Frage
Wo kann ich mehr zum digitalen Impfnachweis und seinen Details erfahren?
Antwort
Ausführliche Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis finden Sie auf der folgenden Seite
des Bundgesundheitsministeriums (BMG):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-
impfnachweis.html

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FAQ zum Online Registrierungsportal                                                Stand 11.06.2021

Anhang

In der folgenden Tabelle werden Berufsgruppen aufgeführt, die nicht ausdrücklich in BayIMCO
gelistet sind, aber dennoch priorisiert werden. Außerdem finden Sie in der Tabelle jeweils die
entsprechende Auswahlmöglichkeit in BayIMCO.
Alle Angaben gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen der CoronaImpfV.

Berufsgruppe                      Auswahl in BayIMCO                        CoronaImpfV
                                  Ich arbeite in einer Pflege- oder
                                  medizinischen Einrichtung            
MitarbeiterInnen der              Alten- und Pflegeheim sowie ambulant      § 2 Abs. 1 Nr. 2
Fachstellen für Pflege- und       betreute Wohngruppen für ältere,          Schutzimpfungen mit
Behinderteneinrichtungen –        pflegebedürftige Menschen                 höchster Priorität
Qualitätsentwicklung und
Aufsicht (FQA)
RettungsschwimmerInnen            Rettungsdienst (ehrenamtlich)             § 2 Abs. 1 Nr. 4
                                                                            Schutzimpfungen mit
                                                                            höchster Priorität
MitarbeiterInnen in               med. Einrichtung mit regelmäßigem         § 3 Abs. 1 Nr. 5
Krisendiensten und                Patientenkontakt (sonstige stationäre     Schutzimpfungen mit
psychosozialen                    Versorgungsbereiche, incl.                hoher Priorität
Beratungsstellen                  Maßregelvollzug)
ApothekenmitarbeiterInnen die Sars-Cov-2 Testzentrum                        § 3 Abs. 1 Nr. 5
PoC-Antigenschnelltest                                                      Schutzimpfungen mit
durchführen                                                                 hoher Priorität
                                  Ich arbeite in einer Schule oder
                                  Kindergarten                         
Personen, welche im Rahmen       Mittagsbetreuung                           § 3 Abs. 1 Nr. 9
einer Mittagsbetreuung in                                                   Schutzimpfung mit
Kinderbetreuungseinrichtungen,                                              hoher Priorität
in der Kindertagespflege oder in
Schulen tätig sind

                                  Ich arbeite in Einrichtungen zur
                                  Aufrechterhaltung des öffentlichen
                                  Lebens                               
Personen, welche Mitglieder       Verfassungsorgane / Regierung /           § 4 Abs. 4 a, b
von Verfassungsorganen sind       Verwaltung / Justiz                       Schutzimpfungen mit
oder in den Regierungen und       und                                       erhöhter Priorität
Verwaltungen tätig sind           in leitender bzw. besonders relevanter
                                  Position in einer der o.g. Tätigkeiten

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