STIKO, SIKO und die Arbeitsmedizin - Wissenswertes rund um Impfempfehlungen Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Gromer Sanofi Pasteur MSD GmbH; Leimen
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STIKO, SIKO und die Arbeitsmedizin Wissenswertes rund um Impfempfehlungen Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Gromer Sanofi Pasteur MSD GmbH; Leimen DE01102 1
Institutionen Bundesoberbehörde – Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Vollständiger Name: Paul-Ehrlich-Institut – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (kurz PEI) untersteht als Bundesoberbehörde (wie das BfArM) direkt dem Bundesgesundheitsministerium. Insbesondere zuständig für Sera, Blutprodukte sowie biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Impfstoffe. Forschungstätigkeit Enge Zusammenarbeit mit der EMA Das Paul-Ehrlich-Institut ist u. a. verantwortlich für die Zulassung von allen biologischen Arzneimitteln staatliche Chargenfreigabe von allen biologischen Arzneimitteln Zentrale Sammlung und Bewertung möglicher Nebenwirkungen Koordination von Maßnahmen zur Risikominimierung 3
Institutionen Robert Koch-Institut (RKI) Das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ist als Bundesinstitut die zentrale Forschungs- und Referenzeinrichtung für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krank- heiten und ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krank- heiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen u.a. „Sitz“ der ständigen Impfkommission (STIKO) Wissenschaftliche Impfempfehlungen (Impfkalender!) Wissenschaftliche Impfleitlinien Publikation: Epidemiologisches Bulletin Kostenfrei auf der Homepage: http://www.rki.de Jährlich besonders wichtig Ausgabe 30 & 31 4
Institutionen Die Ständige Impfkommission (STIKO) Bundesministerium für Gesundheit Bundesgesundheitsminister ernennt Experten zu STIKO-Mitgliedern Ständige Impfkommission (STIKO) Ggf. Erarbeitet in staatlichem Auftrag unabhängige, externe wissenschaftliche Impfempfehlungen, Sachver- insbesondere Impfkalender ständige Gemeinsamer Landesbehörden Ärzte Bundesausschuss (G-BA) Grundlage Definiert auch juristisch den Grundlage der (SI-RL) „öffentlicher Empfehlungen“ medizinischen Standard Schutzimpfungsrichtlinie zu Schutzimpfungen Impfung verbindliche Absicherung bei „Impfschäden“ Kassenleistung 5
Institutionen Sächsische Impfkommission (SIKO) Sächsische „Lokale Aktuelle Impfkommission epidemiologische STIKO- (SIKO) Situation und Empfehlung erstellt Empfehlung historische auf Basis IfSG §20 Abs.3 Besonderheiten“ Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt „öffentliche Empfehlung“ für den Freistaat Sachsen Enthält auch eigenen (SIKO-)Impfkalender, der oft von den STIKO-Empfehlungen abweicht Über die Verwaltungsvorschift Schutzimpfungen sind zahlreiche Impfungen auf Basis der SIKO-Empfehlung über die SI-RL hinaus in Sachsen unentgeltlich Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 6
Institutionen Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Legt die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erstattenden Leistungen (Pflichtleistungen) in Form von verbindlichen Richtlinien (z.B. Schutzimpfungs-Richtlinie) fest 3 stimmberechtigte Unparteiische Mitglieder (stellen auch Vorsitz) 5 stimmberechtigte 5 stimmberechtigte Vertreter der Gemeinsamer Vertreter der Leistungserbringer Bundesausschuss Kostenträger oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung (www.g-ba.de) 5 nicht stimmberechtigte Patientenvertreter 7
Institutionen Schutzimpfungs-Richlinie (SI-RL) § 1 Zweckbestimmung „Diese Richtlinie regelt gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V den Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen.“ § 2 Regelungsbereich „Die Richtlinie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Schutzimpfungen für die öffentliche Gesundheit (§ 20d Abs. 1 Satz 3 SGB V). Sie konkretisiert den Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.“ § 11 Leistungsanspruch „(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zu dieser Richtlinie aufgenommen wurden. (2) Der Anspruch umfasst auch die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr [Anm.: zuvor begonnene Mehrdosenschemata auch länger] (3) Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert (sog. Reiseschutzimpfungen) sind, es sei denn, dass nach Anlage 1 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen[..].“ Fassung vom 21 Juni 2007 / 18. Oktober 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007, Nr. 224: S. 8 154 geändert am 18. Oktober 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2011; Nr. 44: S.1068, in Kraft getreten am 21. Oktober 2010 8
Institutionen Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie verstehen Spalte 2. „Indikationen“ Spalte 3. „Hinweise zu den Schutzimpfungen“ Die hier genannten Indikationen – auch Hier werden u.a. die beruflichen Indikationen berufliche – begründen einen genannt, die einen Leistungsanspruch gegen- Leistungsanspruch gegenüber der GKV über dem Arbeitgeber (nicht GKV!) begründen Spalte 1. Spalte 4. „Impfung gegen“ „Anmerkungen“ Hier wird die Hier finden sich Erkrankung Begriffs- genannt definitionen, weitere Erläuterungen bzw. Klarstellungen 9
Institutionen Kostenübernahme von Impfungen Berufsbedingte Standard- und Reiseimpfungen Individuell sinnvolle Impf- z. B. Gelbfieber, Polio ungen außerhalb STIKO- Impfungen Indikations- Empfehlung z. B. Hepatitis A bei Kanalarbeitern impfungen z. B. Rotaviren; HPV über 18 Jahre Polio Gemeinsamer Bundesausschuss Normalerweise Übernahme in die Schutzimpfungsrichtlinie Evtl. freiwillige Evtl. freiwillige Pflichtleistung Pflichtleistung Leistung auf Anfrage Satzungsleistung Kostenlos für den Versicherten Evtl. kostenpflichtig für den Versicherten Die meisten Impfungen sind für die Versicherten kostenlos Für reine Impftermine entfällt die Praxisgebühr 10
Aktuelle Impfempfehlungen und deren Bedeutung Impfempfehlungen in Deutschland 11
Impfempfehlungen in Deutschland Die verflixten Altersangaben Bei Empfehlungen, Erstattungsvorschriften und Fachinformationen finden sich Begriffe in Altersangaben, die häufig für Verwirrung sorgen. 01.09.2006 = vollendeter Vollendeter 12. 2. Lebensmonat Lebensmonat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1. Lebensjahr (Lj.) 2. Lj. 3. Lj. 4. Lj. 5. Lj. 6. Lj. 7. Lj. 8. 0 1 2 3 4 5 6 7 Beispiel: Ab 01.07.2011 bis inklusive 7. Geb. Geburtsdatum 1 Tag vor 1. 1. Geburtstag 31.06.2013 01.07.2013 01.07.2006 Geburtstag 01.07.2007 30.06.2007 = = Beginn = Ende des Vollendetes 1. Lebensjahr 1. Lebensjahres 1. Lebensjahr = Beginn 2. Lebensjahr 12
Impfempfehlungen in Deutschland Der STIKO-Impfkalender (Stand Juli 2010) Impfstoff / Alter in Monaten Alter in Jahren Antigen- Geburt 2 3 4 11 – 14 15 – 23 5–6 9 – 11 12 – 17 Ab 18 60 Kombinationen Impfstatus überprüfen & fehlende Impfungen nachholen Wundstarrkrampf (T) 1. 2. 3. 4. A A A (alle 10 Jahre) Diphtherie (D/d) 1. 2. 3. 4. A A A (alle 10 Jahre) Keuchhusten (aP/ap) 1. 2. 3. 4. A A A (bei nächster Td) H. influenzae b (Hib) 1. 2.* 3. 4. Kinderlähmung (IPV) 1. 2.* 3. 4. A Hepatitis-B-Virus (HBV) Ggf. 1. 2.* 3. 4. Ggf. G Pneumokokken 1. 2. 3. 4. S Meningokokken Eine Dosis ab 12 Monaten Masern, Mumps, 1. 2. Röteln (MMR) Windpocken 1. 2. Nachholen, sofern keine Windpockenerkrankung Grippe S Humane Papillomviren G SMädchen Grundimmunisierungen vor allem im Säuglingsalter (Auffrisch-)Impfungen in jedem Lebensabschnitt Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die untere Altersgrenze bezeichnet vollendete Lebensjahre bzw. Lebensmonate. Die obere Grenze ist definiert durch den letzten Tag des aufgeführten Alters in Jahren/Monaten. * Bei Impfstoffen ohne Keuchhustenkomponente kann diese Dosis ggf. entfallen; Modifiziert nach STIKO im Epidemiol. Bulletin Heft 30 (2010) 13
Impfempfehlungen in Deutschland Öffentliche Empfehlung der Grippeimpfung Schleswig- Holstein Mecklenburg- Ham- Vorpommern burg Bremen Brandenburg Niedersachsen Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Sachsen Thüringen Hessen Rheinland- Pfalz Saar- Allgemeine Empfehlung ohne land Bayern Einschränkung Allgemeine Empfehlung ohne Einschränkung ab dem 6. Baden-Württemberg Lebensmonat Gemäß STIKO 14
Impfempfehlungen in Deutschland STIKO-Empfehlung im Detail – Beispiel Influenza S: Alle ab 60 Jahren I: Alle Schwangeren I: Altersunabhängig Alle chronisch Kranken B/I: Alle mit Publikumsverkehr Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 15
Impfempfehlungen in Deutschland STIKO- vs. SIKO-Impfkalender – Unterschiede Die SIKO empfiehlt folgende zusätzliche Impfungen als Standardimpfung: Rotavirus-Schluckimpfung (vollend. 6. Lebenswoche – Ende 6. Lm.) Hepatitis-A-Impfung (ab vollend. 1. Lj.; ggf. in Kombination mit Hepatitis-B) Herpes-Zoster-Impfung (ab vollend. 50. Lebensjahr) Die SIKO empfiehlt folgende STIKO-Standardimpfungen zu anderen Impfzeiten: Letzte Dosis Grundimmunisierung (TD-aP-IPV-Hib-HBV) und 1. Dosis MMR + V (vollend. 12. Lm. bis Ende 23. Lm. vs. STIKO: vollend. 11. Lm. bis Ende 14. Lm.) 2. Dosis MMR + V (ab vollend. 5. Lebensjahr vs. STIKO: vollend. 15. bis Ende 23. Lebensmonat) Jährliche Grippeimpfung (ab vollend. 6. Lebensmonat vs. STIKO: ab vollend. 60. Lebensjahr) Humane Papillomviren (voll. 12. Lj. bis vollend. 26. Lj. vs. STIKO: vollend. 12. Lj. bis Ende 17. Lj.) Pneumokokkenimpfung (PCV) (vollend. 2. Lm. bis vollend. 23. Lm. vs. STIKO: vollend. 2. Lm. bis Ende 14. Lm.) Meningokokken-C-Impfung (vollend. 2. Lm. bis Ende 17. Lj. vs. STIKO: vollend. 12. Lm. bis Ende 23. Lm.) SIKO empfiehlt zu folgenden STIKO-Standardimpfungen andere Auffrischungszeitpunkte Td-ap-IPV 2. Auffrischung (ab vollend. 10. Lebensjahr vs. STIKO vollend. 9. Lj. bis Ende 17. Lj.) Poliomyelitis und Pertussis (Auffrischimpfung alle 10 Jahre für Erwachsene vs. STIKO nur aP 1x)) Pneumokokkenimpfung (PPV) (Wiederholungsimpfung alle 6 Jahre vs STIKO keine Routine) Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). Abkürzungen: Voll. = vollendet; Lj. = Lebensjahr; Lm. = Lebensmonat; MMR = Masern, Mumps, Röteln; V = Varizellaen; vs = gegenüber; T = Tetanustoxoid; D/d = Diphtherietoxoid; aP = azelluläre Pertussis; IPV = Poliomyelitistotimpfstoff; Hib = H. influenzae Typ B; HBV = Hepatitis-B-Virus; PCV = Pneumokokkenkonjugatimpfstoff; PPV = Pneumokokken- Polysaccharridimpfstoff 16
Impfmanagement in der Praxis – Wieso, weshalb, warum Aufklärung 17
Impfmanagement – Aufklärung Grundsätzliche Impfproblematik für den Arzt Impfungen wichtiger Bestandteil der evtl. mit Nebenwirkungen Gesundheitsfürsorge behaftete Eingriffe bei einem Gesunden Konsequenz: Zweifache Aufklärungspflicht des Arztes Aufklären über Aufklären über Risiken, Impfmöglichkeiten und Nebenwirkungen, Impfempfehlungen Kontraindikationen 18
Impfmanagement – Aufklärung Ärztliche Informationspflicht Impfen ist evidenzbasierte Medizin STIKO-Empfehlungen sind „aktueller medizinischer Standard“ (Urteil des BGH vom 15.2.2000; Akz. VI ZR 48/99) Jeder Kassenarzt muss … … eine von der Kasse vergütete Behandlung gewähren, auch eine (medizinisch sinnvolle) Teilleistung … gute Gründe für Abweichen von STIKO-Empfehlung haben … auf Impfmöglichkeiten hinweisen, bei gegebener Indikation auch über STIKO-Empfehlung hinausgehend Die persönliche Meinung des Arztes ist hierbei irrelevant! 19
Impfmanagement – Aufklärung Rechtslage bei öffentlich empfohlenen Impfungen „Wenn bei dem betreffenden [..] keine Kontraindikation für eine öffentlich empfohlene Impfung vorliegt, sondern der Arzt aus einer persönlichen Motivation heraus entscheidet, eine öffentlich empfohlene Impfung nicht durchzuführen, muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden, da die STIKO-Empfehlungen als vorweggenommene Gutachten gelten.“ Prof. Dr. U. Heininger, 2010 20
Impfmanagement – Aufklärung Rechtliche Konsequenzen Versicherungsrechtliche Situation Bei bewusster Nichtmitteilung oder Verweigerung einer Impfmöglichkeit greift die ärztliche Berufshaftpflicht (wegen Vorsatz) gemäß VVG nicht. Folgen für den Arzt: Zivilrechtliche Haftung Schadensersatz Schmerzensgeld Berufsrechtliche Konsequenzen Daher: Verweigerung einer Impfleistung nur bei Kontraindikationen (dokumentieren) fehlender Indikation fehlender Honorierung 21
Impfmanagement in der Praxis Von echten und falschen Kontraindikationen 22
Impfmanagement – echte und falsche Kontraindikationen Allgemeine Kontraindikationen (gemäß STIKO) Es gibt nur sehr wenige echte Kontraindikationen für Impfungen Systemische Allergien gegen Impfstoffbestandteile z.B. Neomycin, Streptomycin; Hühnereiweiß Angeborene oder erworbene Immundefekte (i.B. HIV) Vorsicht bei Lebendimpfstoffen ggf. Erfolgskontrolle Akute, behandlungsbedürftige Krankheit (bis 2 Wochen nach Genesung) Schwangerschaft nur dringend indizierte Impfungen durchführen! keine Lebendimpfstoffe (außer ggf. Gelbfieber, Typhus oral) Bestimmte progrediente Erkrankungen des ZNS (nicht MS!) 23
Impfmanagement – echte und falsche Kontraindikationen „falsche“ Kontraindikationen (gemäß STIKO) Erkennbar banale Infekte mit Temperaturen < 38,5 °C Krampfanfälle in der Familie, Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings Behandlung mit Antibiotika und/oder niedrig dosierten Kortikosteroiden (z.B. bei Hauterkrankungen) Schwangerschaft der Mutter des Impflings Möglicher Kontakt des Impflings zu ansteckenden Personen Chronische Krankheiten Gerade diese z.B. Allergien, Diabetes, M. Down, Hämophilie, Herz-, Lungen-, Nieren-, Lebererkrankung, Z.n. Chemotherapie, Zerebralparese Patientengruppe profitiert oft Dermatosen, Ekzeme, Neurodermitis am meisten Immundefekte (bei Gabe von Totimpfstoffen) von Impfungen Frühgeburtlichkeit, Neugeborenenikterus 24
Impfmanagement in der Praxis Impfstoffe korrekt anwenden 25
Impfmanagement in der Praxis – Impfstoffe korrekt anwenden Impfstoffe vorbereiten Impfstoffe erst unmittelbar vor Gebrauch aus dem Kühlschrank entnehmen und in der Hand kurz anwärmen Verfalldatum kontrollieren Bei lyophilisierten Impfstoffen nur mit dem mitgelieferten Lösungsmittel auflösen und fertige Impfstofflösung vollständig aufziehen Impfstoffbehälter durch Schwenken mischen Impfstoff visuell auf Fremdpartikel überprüfen Injektionskanüle sollte nicht mit Impfstoff benetzt sein („staubtrocken“) Nach dem Aufziehen des Impfstoffes neue Kanüle verwenden Fertigspritzen nicht entlüften Keinesfalls verschiedene Impfstoffe in einer Spritze mischen! 26
Impfmanagement in der Praxis – Impfstoffe korrekt anwenden Injektionsimpfungen „lege artis“ Auswahl der empfohlenen Impfstelle (M. deltoideus, M. vastus lat.) „bewusste“ & korrekte Desinfektion juristische Absicherung Haut muss vor Injektion trocken sein (vor allem bei Lebendimpfstoffen) Impfstoff anwärmen, aufschütteln, evtl. entlüften Merke: Kein Entlüften bei Fertigspritze! Impfung mit trockener, „frischer“ Nadel Insbesondere bei adjuvantierten Totimpfstoffen reduziert dies erheblich das Ausmaß von Lokalreaktionen (Sichere Fixierung des Impflings!) Dokumentation 27
Impfen in besonderen Situationen Arbeitsmedizinische Vorsorge 28
Biostoffverordnung und arbeitsmedizinische Vorsorge BioStoffV, ArbMedVV und BG Grundsatz 42 EU-Richtlinien Infektionsschutzgesetz Sozialgesetzbuch VII Arbeitsschutzgesetz (IfSG) (ArbSchG) Verordnung über Sicherheit und Verordnung zur Gesundheitsschutz bei arbeitsmedizinischen Tätigkeiten mit Vorsorge biologischen (ArbMedVV) Arbeitsstoffen (BioStoffV) BG-Vorschrift BG-Grundsatz 42 Arbeitsmed. Vorsorge Infektionsgefährdung (BGV A 4 / BGVR) BGG 904.42 / BGVR Modifiziert nach: Abb 1 aus Fuchs GHP et al; „Der BG-Grundsatz G 42–Standard für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung “ vom 01.10.2002 29
BGbl 1999 Teil I Nr.4 S. 51 vom 29.01.1999 BGbl 2008 Teil I Nr. 62 S. 2772 vom 23.12.2008 Arbeitsmedizinische Vorsorge BioStoffV und ArbMedVV interagieren BGbl 2008 Teil I Nr. 62 S. 2776 vom 23.12.2008 30
Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV – impfpräventable Erkrankungen Erreger Kommentar Bacillus anthracis Impfstoff aus den USA importierbar; evtl. demnächst in Europa Bordetella pertussis Nur in Kombination mit Td bzw. TdIPV verfügbar Francisella turalensis Lebendimpfstoff aus den USA importierbar FSME-Virus [Gelbfiebervirus] Erreger gelistet, aber irrtümlich nicht als impfpräventabel markiert Hepatitis-A-Virus Hepatitis-B-Virus Influenza A+B Viren Japanenzephalitisvirus Leptospira species Impfstoff aus Frankreich importierbar Masernvirus Meningokokken Mumpsvirus Pneumokokken Poliomyelitisviren Rötelnvirus Salmonella typhi Tollwutvirus Varizella-Zoster-Virus Vibrio cholerae Yersinia pestis Impfstoff aus den USA oder Kanada importierbar; kurze Schutzdauer 31
Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV – impfpräventable Erkrankungen Erreger Kommentar Bacillus anthracis Impfstoff aus den USA importierbar; evtl. demnächst in Europa Bordetella pertussis Nur in Kombination mit Td bzw. TdIPV verfügbar Francisella turalensis Lebendimpfstoff aus den USA importierbar FSME-Virus [Gelbfiebervirus] Erreger gelistet, aber irrtümlich nicht als impfpräventabel markiert Hepatitis-A-Virus Hepatitis-B-Virus Influenza A+B Viren Japanenzephalitisvirus Leptospira species Impfstoff aus Frankreich importierbar Masernvirus Meningokokken Mumpsvirus Pneumokokken Poliomyelitisviren Rötelnvirus Salmonella typhi Tollwutvirus Varizella-Zoster-Virus Vibrio cholerae Yersinia pestis Impfstoff aus den USA oder Kanada importierbar; kurze Schutzdauer 32
Arbeitsmedizinische Vorsorge Schutzimpfungen bei medizinischem Personal Tetanus/Diphtherie Auffrischung alle 10 Jahre (Standardimpfung); SIKO: D auch berufl. Poliomyelitis Grundimm. + 1 Auffrischung; ggf./reg. (SIKO) Auffrischung alle 10 Jahre Pertussis Auffrischen wenn in letzten 10 Jahren keine Impfung; SIKO: alle 10 Jahre Influenza Jährliche Impfung (auch bei unveränderten Stämmen!) Hepatitis-A Grundimm. + ggf. Auffrischung alle 10 Jahre (SIKO) Hepatitis-B Vortestung; Grundimm. & Erfolgskontrolle; alle 10 Jahre Auffrischung Masern Ungeimpft/Empfänglich(=nach 1970 geb. (SIKO nach 1958); keine Anamnese): 1x (MMR) SIKO: 2x Mumps Ungeimpft/Empfänglich(=nach 1970; keine Anamnese): 1x/2x (MMR) Röteln Ungeimpft/unklarer Status: 1x (ib. MMR); SIKO: +Erfolgskontrolle Varizellen Seronegatives (< 100 IU/l) Personal : 2x Meningokokken (SIKO) Bei Patientenkontakt; insbesondere 4-valenter Konjugatimpfstoff Typhus (SIKO) Bei entsprechend möglicher Exposition Cholera (SIKO) Bei entsprechend möglicher Exposition Pneumokokken (SIKO) Polysaccharidimpfstoff; bei Patientenkontakt Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 33
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.B. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln Tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich? Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffen: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle? Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 34
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.B. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln Tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich? Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffen: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle? Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 35
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.B. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich: Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffes: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle: Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). FI Vaqta: Stand 23.06.2011 36
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis B Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Förderschulen; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; enger Kontakt zu HBs-Ag- positiven Personen in Gemeinschaft (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulklassen) Sonstige Möglicher Kontakt zu Blut- oder infektiösen Körperflüssigkeiten: z.B. Müllentsorger, industrieller Umgang mit Blut(produkten); Polizei; Langzeitdienstreisende in Regionen mit hoher HBV-Prävalenz Serologische Vortestung erforderlich? Ja (Anti-HBc-negativ) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff mit anschließender serologischer Kontrolle (Anti-HBs + Anti-HBc) 4-8 Wochen nach Auffrischimpfung Impfung: Hepatitis-B-Impfstoff 3 Impfdosen (0; 1; 6 M) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff Serologische Erfolgskontrolle? Ja (4 bis 8 Wochen nach 3. Dosis: Anti-HBs) Bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l sofort Wiederimpfung mit erneuter Kontrolle (i.d.R. max. 3x) Auffrischimpfung: 10 Jahre (1 Dosis) nach zuvor erfolgreicher Impfung (Anti HBs > 100 IE/l). Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 37
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis B Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Förderschulen; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; enger Kontakt zu HBs-Ag- positiven Personen in Gemeinschaft (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulklassen) Sonstige Möglicher Kontakt zu Blut- oder infektiösen Körperflüssigkeiten: z.B. Müllentsorger, industrieller Umgang mit Blut(produkten); Polizei; Langzeitdienstreisende in Regionen mit hoher HBV-Prävalenz Serologische Vortestung erforderlich: Ja (Anti-HBc-negativ) Außer: In der Kindheit Geimpften mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff mit anschließender serologischer Kontrolle (Anti-HBs + Anti-HBc) 4-8 Wochen nach Auffrischimpfung Impfung: Hepatitis-B-Impfstoff 3 Impfdosen (0; 1; 6 M) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff Serologische Erfolgskontrolle? Ja (4 bis 8 Wochen nach 3. Dosis: Anti-HBs) Bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l sofort Wiederimpfung mit erneuter Kontrolle (i.d.R. max. 3x) Auffrischimpfung: 10 Jahre (1 Dosis) nach zuvor erfolgreicher Impfung (Anti HBs > 100 IE/l). Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 38
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufl. Hepatitis B-Impfung: Sonderfälle Non/Low-Responder = Anti-HBs 4-8 Wochen nach 3. Impfdosis < 100 IE/l Bis zu 3x erneute „normale“ Impfung im Abstand von mind. 3 Monaten mit jeweils Anti-HBs-Kontrolle nach 4 bis 8 Wochen Impfbedingungen optimieren: • Impfstoffhandling prüfen (Lagerung und Vorbereitung) • Gesichert intramuskulär in den M. deltoideus • Nachmittags (Cortisolspiegel niedriger), idealerweise nach Urlaub oder zumind. stressfrei • Möglichst längere Nikotin-, Cannabis- und Alkoholabstinenz • Möglichst keine immunsuppressive Therapie • Ggf. Diabeteseinstellung optimieren Falls weiterhin kein Erfolg: Versuch mit Dialyseform (HBvaxPro 40µg) Erfolge wurden auch beschrieben durch Herstellerwechsel; Kombiimpfstoffe; intradermale Gabe Falls trotz aller Maßnahmen kein nachweisbarer Impferfolg muss aufgrund beruflicher Infektionsgefährdung auf die strikte Einhaltung von Schutzmaßnahmen geachtet und im Expositionsfalle die umgehende Gabe von Hepatitis-B-Hyperimmunglobulin gesichert sein. SPMSD „Stellungnahme zu Low- und Non-Response nach Hepatitis B-Impfung “ vom 12.10.2009 39
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufl. Hepatitis B-Impfung: Sonderfälle HBV-Exposition durch Nadelstichverletzung & Co. Betroffener ist erfolgreich Sonst (meist) sofortige Betroffener ist erfolgreich grundimmunisiert (≥ 100 Anti-HBs-Bestimmung des grundimmunisiert und IE/l) und letzte Impfdosis Betroffenen letzte Impfdosis liegt weniger als 5 Jahre zurück zwischen 5 und 10 Jahren oder zurück Innerhalb der letzten 12 ≥ 100 IE/l Monate wurde ein Anti-HBs 10 – 100 IE/l ≥ 100 IE/l gemessen ≤ 10 IE/l oder nicht innerhalb 48 Stunden bestimmbar oder bekannter Low/Non- Responder oder bekannt Anti-HBs-negativ Simultanprophylaxe Keine Maßnahme HB-Immunglobulin + 1 Auffrischimpfung erforderlich HB-Impfstoff Ständige Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 40
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Influenza Berufliche Indikation zur Grippeimpfung: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr (z.B. Behördenangestellte, Bus- fahrer, Polizei, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Verkäuferin, Außendienstmitarbeiter ) sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln 1x jährliche Impfung mit dem aktuellen Impfstoff Rund 2,5 Milliarden Euro ökonomische Gesamtlast pro Saison 10% durch direkte medizinische Kosten 90% durch Arbeitsausfälle (1 Mio. Arbeitstage) und Produktivitätsverlust Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). Szues T et al Med. Klin. (2001) 96: 63-70 41
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Influenza Berufliche Indikation zur Grippeimpfung: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr (z.B. Behördenangestellte, Bus- fahrer, Polizei, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Verkäuferin, Außendienstmitarbeiter ) sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln 1x jährliche Impfung mit dem aktuellen Impfstoff Rund 2,5 Milliarden Euro ökonomische Gesamtlast pro Saison 10% durch direkte medizinische Kosten 90% durch Arbeitsausfälle (1 Mio. Arbeitstage) und Produktivitätsverlust Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). Szues T et al Med. Klin. (2001) 96: 63-70 42
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen MMR+V Masern Nach 1970 (SIKO 1958) Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer ImpfungDie STIKO in der empfiehlt Kindheit, keine serologische die im Gesundheitsdienst und beiRoutinekontrolle vor der Betreuung von Immundefizienten sowie innoch Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind nach Impfung bei beruflicher MMR-Indikation und bei VZV 1x M(MR) (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) lediglich in unklaren Fällen. MumpsDie SIKO fordert im Falle der Röteln eine serologische Ungeimpfte bzw. empfängliche (nach 1970 geborene) Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Erfolgskontrolle Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen; Schulen, Gesund- heitseinrichtungen, Publikumsverkehr (ggf. Serologie bei unklarer Anamnese) 1x MMR (SIKO ggf. vorab Testung; 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) Röteln Bei Personen die unter die BioStoffV für diese Erreger fallen ist diePersonen Ungeimpfte Feststellung des Immunitätsstatus oder Personen vor Impfung mit unklarem Impfstatus erforderlich. in Einrichtungen der Pädiatrie, der Als und Geburtshilfe Nachweis bestehender Immunität der Schwangerenbetreuung gelten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen 1x (MM)R Zweimalige, + (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis; dokumentierte beruflich: Impfung (keine Impferfolgskontrolle) weitere Varizellen Abklärung nötig) Serologische Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, gesicherte Immunität Onkologie, Gynakologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Cave! Erkrankungsanamnese oft falsch!!! Kein Nachweis! Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter 2x VZV-Impfstoff Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 43 Poggensee U et al (2007) Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 42: 422-426
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen MMR+V Masern Nach 1970 (SIKO 1958) Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die im Gesundheitsdienst und bei der Betreuung von Immundefizienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind 1x M(MR) (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) Mumps Ungeimpfte bzw. empfängliche (nach 1970 geborene) Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen; Schulen, Gesund- heitseinrichtungen, Publikumsverkehr (ggf. Serologie bei unklarer Anamnese) 1x MMR (SIKO ggf. vorab Testung; 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) Röteln Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen 1x (MM)R + (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis; beruflich: Impferfolgskontrolle) Varizellen Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynakologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter 2x VZV-Impfstoff Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 44 Poggensee U et al (2007) Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 42: 422-426
www.forum-impfen.de www.impfservice.de 45
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