STIKO, SIKO und die Arbeitsmedizin - Wissenswertes rund um Impfempfehlungen Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Gromer Sanofi Pasteur MSD GmbH; Leimen
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STIKO, SIKO und die
Arbeitsmedizin
Wissenswertes rund um
Impfempfehlungen
Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Gromer
Sanofi Pasteur MSD GmbH; Leimen
DE01102
1Institutionen
Bundesoberbehörde – Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
Vollständiger Name: Paul-Ehrlich-Institut – Bundesinstitut für
Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (kurz PEI)
untersteht als Bundesoberbehörde (wie das BfArM) direkt dem
Bundesgesundheitsministerium.
Insbesondere zuständig für Sera, Blutprodukte sowie biotechnologisch
hergestellte Arzneimittel und Impfstoffe.
Forschungstätigkeit
Enge Zusammenarbeit mit der EMA
Das Paul-Ehrlich-Institut ist u. a. verantwortlich für die
Zulassung von allen biologischen Arzneimitteln
staatliche Chargenfreigabe von allen biologischen Arzneimitteln
Zentrale Sammlung und Bewertung möglicher Nebenwirkungen
Koordination von Maßnahmen zur Risikominimierung
3Institutionen
Robert Koch-Institut (RKI)
Das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ist als Bundesinstitut die zentrale Forschungs-
und Referenzeinrichtung für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krank-
heiten und ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt.
Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krank-
heiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.
Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen u.a.
„Sitz“ der ständigen Impfkommission (STIKO)
Wissenschaftliche Impfempfehlungen
(Impfkalender!)
Wissenschaftliche Impfleitlinien
Publikation: Epidemiologisches Bulletin
Kostenfrei auf der Homepage: http://www.rki.de
Jährlich besonders wichtig Ausgabe 30 & 31
4Institutionen
Die Ständige Impfkommission (STIKO)
Bundesministerium
für Gesundheit
Bundesgesundheitsminister
ernennt Experten zu
STIKO-Mitgliedern
Ständige Impfkommission (STIKO)
Ggf.
Erarbeitet in staatlichem Auftrag unabhängige,
externe wissenschaftliche Impfempfehlungen,
Sachver- insbesondere Impfkalender
ständige
Gemeinsamer
Landesbehörden Ärzte
Bundesausschuss (G-BA)
Grundlage Definiert auch juristisch den Grundlage der (SI-RL)
„öffentlicher Empfehlungen“ medizinischen Standard Schutzimpfungsrichtlinie
zu Schutzimpfungen
Impfung verbindliche
Absicherung bei „Impfschäden“ Kassenleistung
5Institutionen
Sächsische Impfkommission (SIKO)
Sächsische „Lokale
Aktuelle Impfkommission epidemiologische
STIKO- (SIKO) Situation und
Empfehlung erstellt Empfehlung historische
auf Basis IfSG §20 Abs.3 Besonderheiten“
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt
„öffentliche Empfehlung“ für den Freistaat Sachsen
Enthält auch eigenen (SIKO-)Impfkalender, der oft von den STIKO-Empfehlungen
abweicht
Über die Verwaltungsvorschift Schutzimpfungen sind zahlreiche Impfungen auf
Basis der SIKO-Empfehlung über die SI-RL hinaus in Sachsen unentgeltlich
Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1
6Institutionen
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Legt die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erstattenden
Leistungen (Pflichtleistungen) in Form von verbindlichen Richtlinien
(z.B. Schutzimpfungs-Richtlinie) fest
3 stimmberechtigte
Unparteiische Mitglieder
(stellen auch Vorsitz)
5 stimmberechtigte 5 stimmberechtigte
Vertreter der Gemeinsamer Vertreter der
Leistungserbringer Bundesausschuss Kostenträger
oberstes
Beschlussgremium der
gemeinsamen
Selbstverwaltung
(www.g-ba.de)
5 nicht stimmberechtigte
Patientenvertreter
7Institutionen
Schutzimpfungs-Richlinie (SI-RL)
§ 1 Zweckbestimmung
„Diese Richtlinie regelt gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V den Anspruch der Versicherten auf Leistungen
für Schutzimpfungen.“
§ 2 Regelungsbereich
„Die Richtlinie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen
auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut gemäß
§ 20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der
Schutzimpfungen für die öffentliche Gesundheit (§ 20d Abs. 1 Satz 3 SGB V). Sie konkretisiert den Umfang der
im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des
Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen
Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.“
§ 11 Leistungsanspruch
„(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen
Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zu dieser Richtlinie
aufgenommen wurden.
(2) Der Anspruch umfasst auch die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes,
bei Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr [Anm.: zuvor begonnene Mehrdosenschemata auch länger]
(3) Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht
beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert (sog. Reiseschutzimpfungen) sind, es sei
denn, dass nach Anlage 1 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der
Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen[..].“
Fassung vom 21 Juni 2007 / 18. Oktober 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007, Nr. 224:
S. 8 154 geändert am 18. Oktober 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2011; Nr. 44: S.1068,
in Kraft getreten am 21. Oktober 2010
8Institutionen
Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie verstehen
Spalte 2. „Indikationen“ Spalte 3. „Hinweise zu den Schutzimpfungen“
Die hier genannten Indikationen – auch Hier werden u.a. die beruflichen Indikationen
berufliche – begründen einen genannt, die einen Leistungsanspruch gegen-
Leistungsanspruch gegenüber der GKV über dem Arbeitgeber (nicht GKV!) begründen
Spalte 1. Spalte 4.
„Impfung gegen“ „Anmerkungen“
Hier wird die Hier finden sich
Erkrankung Begriffs-
genannt definitionen,
weitere
Erläuterungen
bzw.
Klarstellungen
9Institutionen
Kostenübernahme von Impfungen
Berufsbedingte Standard- und Reiseimpfungen Individuell sinnvolle Impf-
z. B. Gelbfieber, Polio ungen außerhalb STIKO-
Impfungen Indikations- Empfehlung
z. B. Hepatitis A bei Kanalarbeitern
impfungen z. B. Rotaviren; HPV über 18 Jahre
Polio
Gemeinsamer
Bundesausschuss
Normalerweise Übernahme
in die Schutzimpfungsrichtlinie
Evtl. freiwillige Evtl. freiwillige
Pflichtleistung Pflichtleistung Leistung auf Anfrage
Satzungsleistung
Kostenlos für den Versicherten Evtl. kostenpflichtig für den Versicherten
Die meisten Impfungen sind für die Versicherten kostenlos
Für reine Impftermine entfällt die Praxisgebühr
10Aktuelle Impfempfehlungen und deren Bedeutung
Impfempfehlungen in Deutschland
11Impfempfehlungen in Deutschland
Die verflixten Altersangaben
Bei Empfehlungen, Erstattungsvorschriften und Fachinformationen finden sich Begriffe
in Altersangaben, die häufig für Verwirrung sorgen.
01.09.2006 = vollendeter Vollendeter 12.
2. Lebensmonat Lebensmonat
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
1. Lebensjahr (Lj.) 2. Lj. 3. Lj. 4. Lj. 5. Lj. 6. Lj. 7. Lj. 8.
0 1 2 3 4 5 6 7
Beispiel: Ab 01.07.2011
bis inklusive
7. Geb.
Geburtsdatum 1 Tag vor 1. 1. Geburtstag 31.06.2013
01.07.2013
01.07.2006 Geburtstag 01.07.2007
30.06.2007 =
= Beginn = Ende des
Vollendetes
1. Lebensjahr 1. Lebensjahres
1. Lebensjahr
= Beginn 2.
Lebensjahr
12Impfempfehlungen in Deutschland
Der STIKO-Impfkalender (Stand Juli 2010)
Impfstoff / Alter in Monaten Alter in Jahren
Antigen- Geburt 2 3 4 11 – 14 15 – 23 5–6 9 – 11 12 – 17 Ab 18 60
Kombinationen Impfstatus überprüfen & fehlende Impfungen nachholen
Wundstarrkrampf (T) 1. 2. 3. 4. A A A (alle 10 Jahre)
Diphtherie (D/d) 1. 2. 3. 4. A A A (alle 10 Jahre)
Keuchhusten (aP/ap) 1. 2. 3. 4. A A A (bei nächster Td)
H. influenzae b (Hib) 1. 2.* 3. 4.
Kinderlähmung (IPV) 1. 2.* 3. 4. A
Hepatitis-B-Virus (HBV) Ggf. 1. 2.* 3. 4. Ggf. G
Pneumokokken 1. 2. 3. 4. S
Meningokokken Eine Dosis ab
12 Monaten
Masern, Mumps, 1. 2.
Röteln (MMR)
Windpocken 1. 2. Nachholen, sofern keine
Windpockenerkrankung
Grippe S
Humane Papillomviren G SMädchen
Grundimmunisierungen vor allem im Säuglingsalter (Auffrisch-)Impfungen in jedem Lebensabschnitt
Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die untere Altersgrenze bezeichnet vollendete Lebensjahre bzw. Lebensmonate. Die obere Grenze ist definiert durch den letzten
Tag des aufgeführten Alters in Jahren/Monaten. * Bei Impfstoffen ohne Keuchhustenkomponente kann diese Dosis ggf. entfallen; Modifiziert nach STIKO im Epidemiol. Bulletin Heft 30 (2010)
13Impfempfehlungen in Deutschland
Öffentliche Empfehlung der Grippeimpfung
Schleswig-
Holstein
Mecklenburg-
Ham-
Vorpommern
burg
Bremen
Brandenburg
Niedersachsen
Berlin
Sachsen-Anhalt
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
Thüringen
Hessen
Rheinland-
Pfalz
Saar- Allgemeine Empfehlung ohne
land Bayern Einschränkung
Allgemeine Empfehlung ohne
Einschränkung ab dem 6.
Baden-Württemberg
Lebensmonat
Gemäß STIKO
14Impfempfehlungen in Deutschland
STIKO-Empfehlung im Detail – Beispiel Influenza
S: Alle ab 60 Jahren
I: Alle Schwangeren
I: Altersunabhängig
Alle chronisch Kranken
B/I: Alle mit Publikumsverkehr
Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010).
15Impfempfehlungen in Deutschland
STIKO- vs. SIKO-Impfkalender – Unterschiede
Die SIKO empfiehlt folgende zusätzliche Impfungen als Standardimpfung:
Rotavirus-Schluckimpfung (vollend. 6. Lebenswoche – Ende 6. Lm.)
Hepatitis-A-Impfung (ab vollend. 1. Lj.; ggf. in Kombination mit Hepatitis-B)
Herpes-Zoster-Impfung (ab vollend. 50. Lebensjahr)
Die SIKO empfiehlt folgende STIKO-Standardimpfungen zu anderen Impfzeiten:
Letzte Dosis Grundimmunisierung (TD-aP-IPV-Hib-HBV) und 1. Dosis MMR + V
(vollend. 12. Lm. bis Ende 23. Lm. vs. STIKO: vollend. 11. Lm. bis Ende 14. Lm.)
2. Dosis MMR + V (ab vollend. 5. Lebensjahr vs. STIKO: vollend. 15. bis Ende 23. Lebensmonat)
Jährliche Grippeimpfung (ab vollend. 6. Lebensmonat vs. STIKO: ab vollend. 60. Lebensjahr)
Humane Papillomviren (voll. 12. Lj. bis vollend. 26. Lj. vs. STIKO: vollend. 12. Lj. bis Ende 17. Lj.)
Pneumokokkenimpfung (PCV) (vollend. 2. Lm. bis vollend. 23. Lm. vs. STIKO: vollend. 2. Lm. bis Ende 14. Lm.)
Meningokokken-C-Impfung (vollend. 2. Lm. bis Ende 17. Lj. vs. STIKO: vollend. 12. Lm. bis Ende 23. Lm.)
SIKO empfiehlt zu folgenden STIKO-Standardimpfungen andere Auffrischungszeitpunkte
Td-ap-IPV 2. Auffrischung (ab vollend. 10. Lebensjahr vs. STIKO vollend. 9. Lj. bis Ende 17. Lj.)
Poliomyelitis und Pertussis (Auffrischimpfung alle 10 Jahre für Erwachsene vs. STIKO nur aP 1x))
Pneumokokkenimpfung (PPV) (Wiederholungsimpfung alle 6 Jahre vs STIKO keine Routine)
Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen
Bulletin 30 (2010). Abkürzungen: Voll. = vollendet; Lj. = Lebensjahr; Lm. = Lebensmonat; MMR = Masern, Mumps, Röteln; V = Varizellaen; vs = gegenüber; T = Tetanustoxoid; D/d =
Diphtherietoxoid; aP = azelluläre Pertussis; IPV = Poliomyelitistotimpfstoff; Hib = H. influenzae Typ B; HBV = Hepatitis-B-Virus; PCV = Pneumokokkenkonjugatimpfstoff; PPV = Pneumokokken-
Polysaccharridimpfstoff
16Impfmanagement in der Praxis – Wieso, weshalb, warum
Aufklärung
17Impfmanagement – Aufklärung
Grundsätzliche Impfproblematik für den Arzt
Impfungen
wichtiger Bestandteil der evtl. mit Nebenwirkungen
Gesundheitsfürsorge behaftete Eingriffe bei einem
Gesunden
Konsequenz:
Zweifache Aufklärungspflicht
des Arztes
Aufklären über Aufklären über Risiken,
Impfmöglichkeiten und Nebenwirkungen,
Impfempfehlungen Kontraindikationen
18Impfmanagement – Aufklärung
Ärztliche Informationspflicht
Impfen ist evidenzbasierte Medizin
STIKO-Empfehlungen sind „aktueller medizinischer Standard“
(Urteil des BGH vom 15.2.2000; Akz. VI ZR 48/99)
Jeder Kassenarzt muss …
… eine von der Kasse vergütete Behandlung gewähren,
auch eine (medizinisch sinnvolle) Teilleistung
… gute Gründe für Abweichen von STIKO-Empfehlung haben
… auf Impfmöglichkeiten hinweisen,
bei gegebener Indikation auch über STIKO-Empfehlung hinausgehend
Die persönliche Meinung des Arztes ist hierbei irrelevant!
19Impfmanagement – Aufklärung
Rechtslage bei öffentlich empfohlenen Impfungen
„Wenn bei dem betreffenden [..] keine
Kontraindikation für eine öffentlich empfohlene
Impfung vorliegt,
sondern der Arzt aus einer persönlichen
Motivation heraus entscheidet,
eine öffentlich empfohlene Impfung
nicht durchzuführen,
muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet
werden,
da die STIKO-Empfehlungen als vorweggenommene
Gutachten gelten.“
Prof. Dr. U. Heininger, 2010
20Impfmanagement – Aufklärung
Rechtliche Konsequenzen
Versicherungsrechtliche Situation
Bei bewusster Nichtmitteilung oder Verweigerung einer Impfmöglichkeit
greift die ärztliche Berufshaftpflicht (wegen Vorsatz) gemäß VVG nicht.
Folgen für den Arzt:
Zivilrechtliche Haftung
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Berufsrechtliche Konsequenzen
Daher:
Verweigerung einer Impfleistung nur bei
Kontraindikationen (dokumentieren)
fehlender Indikation
fehlender Honorierung
21Impfmanagement in der Praxis
Von echten und
falschen Kontraindikationen
22Impfmanagement – echte und falsche Kontraindikationen
Allgemeine Kontraindikationen (gemäß STIKO)
Es gibt nur sehr wenige echte Kontraindikationen für Impfungen
Systemische Allergien gegen Impfstoffbestandteile
z.B. Neomycin, Streptomycin; Hühnereiweiß
Angeborene oder erworbene Immundefekte (i.B. HIV)
Vorsicht bei Lebendimpfstoffen
ggf. Erfolgskontrolle
Akute, behandlungsbedürftige Krankheit
(bis 2 Wochen nach Genesung)
Schwangerschaft
nur dringend indizierte Impfungen durchführen!
keine Lebendimpfstoffe (außer ggf. Gelbfieber, Typhus oral)
Bestimmte progrediente Erkrankungen des ZNS (nicht MS!)
23Impfmanagement – echte und falsche Kontraindikationen
„falsche“ Kontraindikationen (gemäß STIKO)
Erkennbar banale Infekte mit Temperaturen < 38,5 °C
Krampfanfälle in der Familie, Fieberkrämpfe in der Anamnese
des Impflings
Behandlung mit Antibiotika und/oder niedrig dosierten
Kortikosteroiden (z.B. bei Hauterkrankungen)
Schwangerschaft der Mutter des Impflings
Möglicher Kontakt des Impflings zu ansteckenden Personen
Chronische Krankheiten
Gerade diese
z.B. Allergien, Diabetes, M. Down, Hämophilie, Herz-, Lungen-,
Nieren-, Lebererkrankung, Z.n. Chemotherapie, Zerebralparese Patientengruppe
profitiert oft
Dermatosen, Ekzeme, Neurodermitis am meisten
Immundefekte (bei Gabe von Totimpfstoffen) von
Impfungen
Frühgeburtlichkeit, Neugeborenenikterus
24Impfmanagement in der Praxis
Impfstoffe korrekt anwenden
25Impfmanagement in der Praxis – Impfstoffe korrekt anwenden
Impfstoffe vorbereiten
Impfstoffe erst unmittelbar vor Gebrauch aus dem Kühlschrank
entnehmen und in der Hand kurz anwärmen
Verfalldatum kontrollieren
Bei lyophilisierten Impfstoffen nur mit dem mitgelieferten Lösungsmittel
auflösen und fertige Impfstofflösung vollständig aufziehen
Impfstoffbehälter durch Schwenken mischen
Impfstoff visuell auf Fremdpartikel überprüfen
Injektionskanüle sollte nicht mit Impfstoff benetzt sein („staubtrocken“)
Nach dem Aufziehen des Impfstoffes neue Kanüle verwenden
Fertigspritzen nicht entlüften
Keinesfalls verschiedene Impfstoffe in einer Spritze mischen!
26Impfmanagement in der Praxis – Impfstoffe korrekt anwenden
Injektionsimpfungen „lege artis“
Auswahl der empfohlenen Impfstelle (M. deltoideus, M.
vastus lat.)
„bewusste“ & korrekte Desinfektion
juristische Absicherung
Haut muss vor Injektion trocken sein (vor allem bei Lebendimpfstoffen)
Impfstoff anwärmen, aufschütteln, evtl. entlüften
Merke: Kein Entlüften bei Fertigspritze!
Impfung mit trockener, „frischer“ Nadel
Insbesondere bei adjuvantierten Totimpfstoffen reduziert dies erheblich
das Ausmaß von Lokalreaktionen
(Sichere Fixierung des Impflings!)
Dokumentation
27Impfen in besonderen Situationen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
28Biostoffverordnung und arbeitsmedizinische Vorsorge
BioStoffV, ArbMedVV und BG Grundsatz 42
EU-Richtlinien
Infektionsschutzgesetz Sozialgesetzbuch VII Arbeitsschutzgesetz
(IfSG) (ArbSchG)
Verordnung über
Sicherheit und
Verordnung zur
Gesundheitsschutz bei
arbeitsmedizinischen
Tätigkeiten mit
Vorsorge
biologischen
(ArbMedVV) Arbeitsstoffen
(BioStoffV)
BG-Vorschrift BG-Grundsatz 42
Arbeitsmed. Vorsorge Infektionsgefährdung
(BGV A 4 / BGVR) BGG 904.42 / BGVR
Modifiziert nach: Abb 1 aus Fuchs GHP et al; „Der BG-Grundsatz G 42–Standard für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung “ vom 01.10.2002
29BGbl 1999 Teil I Nr.4 S. 51 vom 29.01.1999
BGbl 2008 Teil I Nr. 62 S. 2772 vom 23.12.2008
Arbeitsmedizinische Vorsorge
BioStoffV und ArbMedVV interagieren
BGbl 2008 Teil I Nr. 62 S. 2776 vom 23.12.2008
30Arbeitsmedizinische Vorsorge
ArbMedVV – impfpräventable Erkrankungen
Erreger Kommentar
Bacillus anthracis Impfstoff aus den USA importierbar; evtl. demnächst in Europa
Bordetella pertussis Nur in Kombination mit Td bzw. TdIPV verfügbar
Francisella turalensis Lebendimpfstoff aus den USA importierbar
FSME-Virus
[Gelbfiebervirus] Erreger gelistet, aber irrtümlich nicht als impfpräventabel markiert
Hepatitis-A-Virus
Hepatitis-B-Virus
Influenza A+B Viren
Japanenzephalitisvirus
Leptospira species Impfstoff aus Frankreich importierbar
Masernvirus
Meningokokken
Mumpsvirus
Pneumokokken
Poliomyelitisviren
Rötelnvirus
Salmonella typhi
Tollwutvirus
Varizella-Zoster-Virus
Vibrio cholerae
Yersinia pestis Impfstoff aus den USA oder Kanada importierbar; kurze Schutzdauer
31Arbeitsmedizinische Vorsorge
ArbMedVV – impfpräventable Erkrankungen
Erreger Kommentar
Bacillus anthracis Impfstoff aus den USA importierbar; evtl. demnächst in Europa
Bordetella pertussis Nur in Kombination mit Td bzw. TdIPV verfügbar
Francisella turalensis Lebendimpfstoff aus den USA importierbar
FSME-Virus
[Gelbfiebervirus] Erreger gelistet, aber irrtümlich nicht als impfpräventabel markiert
Hepatitis-A-Virus
Hepatitis-B-Virus
Influenza A+B Viren
Japanenzephalitisvirus
Leptospira species Impfstoff aus Frankreich importierbar
Masernvirus
Meningokokken
Mumpsvirus
Pneumokokken
Poliomyelitisviren
Rötelnvirus
Salmonella typhi
Tollwutvirus
Varizella-Zoster-Virus
Vibrio cholerae
Yersinia pestis Impfstoff aus den USA oder Kanada importierbar; kurze Schutzdauer
32Arbeitsmedizinische Vorsorge
Schutzimpfungen bei medizinischem Personal
Tetanus/Diphtherie Auffrischung alle 10 Jahre (Standardimpfung); SIKO: D auch berufl.
Poliomyelitis Grundimm. + 1 Auffrischung; ggf./reg. (SIKO) Auffrischung alle 10 Jahre
Pertussis Auffrischen wenn in letzten 10 Jahren keine Impfung; SIKO: alle 10 Jahre
Influenza Jährliche Impfung (auch bei unveränderten Stämmen!)
Hepatitis-A Grundimm. + ggf. Auffrischung alle 10 Jahre (SIKO)
Hepatitis-B Vortestung; Grundimm. & Erfolgskontrolle; alle 10 Jahre Auffrischung
Masern Ungeimpft/Empfänglich(=nach 1970 geb. (SIKO nach 1958); keine
Anamnese): 1x (MMR) SIKO: 2x
Mumps Ungeimpft/Empfänglich(=nach 1970; keine Anamnese): 1x/2x (MMR)
Röteln Ungeimpft/unklarer Status: 1x (ib. MMR); SIKO: +Erfolgskontrolle
Varizellen Seronegatives (< 100 IU/l) Personal : 2x
Meningokokken (SIKO) Bei Patientenkontakt; insbesondere 4-valenter Konjugatimpfstoff
Typhus (SIKO) Bei entsprechend möglicher Exposition
Cholera (SIKO) Bei entsprechend möglicher Exposition
Pneumokokken (SIKO) Polysaccharidimpfstoff; bei Patientenkontakt
Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010;
veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 33Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.B. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln Tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich? Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffen: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle? Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 34
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.B. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln Tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich? Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffen: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle? Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 35
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.B. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich: Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffes: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle: Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). FI Vaqta: Stand 23.06.2011 36
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis B Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Förderschulen; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; enger Kontakt zu HBs-Ag- positiven Personen in Gemeinschaft (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulklassen) Sonstige Möglicher Kontakt zu Blut- oder infektiösen Körperflüssigkeiten: z.B. Müllentsorger, industrieller Umgang mit Blut(produkten); Polizei; Langzeitdienstreisende in Regionen mit hoher HBV-Prävalenz Serologische Vortestung erforderlich? Ja (Anti-HBc-negativ) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff mit anschließender serologischer Kontrolle (Anti-HBs + Anti-HBc) 4-8 Wochen nach Auffrischimpfung Impfung: Hepatitis-B-Impfstoff 3 Impfdosen (0; 1; 6 M) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff Serologische Erfolgskontrolle? Ja (4 bis 8 Wochen nach 3. Dosis: Anti-HBs) Bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l sofort Wiederimpfung mit erneuter Kontrolle (i.d.R. max. 3x) Auffrischimpfung: 10 Jahre (1 Dosis) nach zuvor erfolgreicher Impfung (Anti HBs > 100 IE/l). Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 37
Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis B Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.B. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.B. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Förderschulen; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; enger Kontakt zu HBs-Ag- positiven Personen in Gemeinschaft (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulklassen) Sonstige Möglicher Kontakt zu Blut- oder infektiösen Körperflüssigkeiten: z.B. Müllentsorger, industrieller Umgang mit Blut(produkten); Polizei; Langzeitdienstreisende in Regionen mit hoher HBV-Prävalenz Serologische Vortestung erforderlich: Ja (Anti-HBc-negativ) Außer: In der Kindheit Geimpften mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff mit anschließender serologischer Kontrolle (Anti-HBs + Anti-HBc) 4-8 Wochen nach Auffrischimpfung Impfung: Hepatitis-B-Impfstoff 3 Impfdosen (0; 1; 6 M) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff Serologische Erfolgskontrolle? Ja (4 bis 8 Wochen nach 3. Dosis: Anti-HBs) Bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l sofort Wiederimpfung mit erneuter Kontrolle (i.d.R. max. 3x) Auffrischimpfung: 10 Jahre (1 Dosis) nach zuvor erfolgreicher Impfung (Anti HBs > 100 IE/l). Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 38
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Berufl. Hepatitis B-Impfung: Sonderfälle
Non/Low-Responder = Anti-HBs 4-8 Wochen nach 3. Impfdosis < 100 IE/l
Bis zu 3x erneute „normale“ Impfung im Abstand von mind. 3 Monaten mit jeweils
Anti-HBs-Kontrolle nach 4 bis 8 Wochen
Impfbedingungen optimieren:
• Impfstoffhandling prüfen (Lagerung und Vorbereitung)
• Gesichert intramuskulär in den M. deltoideus
• Nachmittags (Cortisolspiegel niedriger), idealerweise nach Urlaub oder
zumind. stressfrei
• Möglichst längere Nikotin-, Cannabis- und Alkoholabstinenz
• Möglichst keine immunsuppressive Therapie
• Ggf. Diabeteseinstellung optimieren
Falls weiterhin kein Erfolg: Versuch mit Dialyseform (HBvaxPro 40µg)
Erfolge wurden auch beschrieben durch Herstellerwechsel; Kombiimpfstoffe; intradermale Gabe
Falls trotz aller Maßnahmen kein nachweisbarer Impferfolg muss aufgrund beruflicher
Infektionsgefährdung auf die strikte Einhaltung von Schutzmaßnahmen geachtet und
im Expositionsfalle die umgehende Gabe von Hepatitis-B-Hyperimmunglobulin
gesichert sein.
SPMSD „Stellungnahme zu Low- und Non-Response nach Hepatitis B-Impfung “ vom 12.10.2009
39Arbeitsmedizinische Vorsorge
Berufl. Hepatitis B-Impfung: Sonderfälle
HBV-Exposition durch Nadelstichverletzung & Co.
Betroffener ist erfolgreich Sonst (meist) sofortige Betroffener ist erfolgreich
grundimmunisiert (≥ 100 Anti-HBs-Bestimmung des grundimmunisiert und
IE/l) und letzte Impfdosis Betroffenen letzte Impfdosis liegt
weniger als 5 Jahre zurück zwischen 5 und 10 Jahren
oder zurück
Innerhalb der letzten 12 ≥ 100 IE/l
Monate wurde ein Anti-HBs 10 – 100 IE/l
≥ 100 IE/l gemessen
≤ 10 IE/l
oder nicht innerhalb 48
Stunden bestimmbar oder
bekannter Low/Non-
Responder oder bekannt
Anti-HBs-negativ
Simultanprophylaxe
Keine Maßnahme
HB-Immunglobulin + 1 Auffrischimpfung
erforderlich
HB-Impfstoff
Ständige Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010).
40Arbeitsmedizinische Vorsorge
Berufliche Schutzimpfungen gegen Influenza
Berufliche Indikation zur Grippeimpfung:
Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in
Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr (z.B. Behördenangestellte, Bus-
fahrer, Polizei, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Verkäuferin, Außendienstmitarbeiter )
sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte
Risikopersonen fungieren können Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten
Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
1x jährliche Impfung mit dem aktuellen Impfstoff
Rund 2,5 Milliarden Euro ökonomische Gesamtlast
pro Saison
10% durch direkte medizinische Kosten
90% durch Arbeitsausfälle (1 Mio. Arbeitstage) und
Produktivitätsverlust
Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010).
Szues T et al Med. Klin. (2001) 96: 63-70 41Arbeitsmedizinische Vorsorge
Berufliche Schutzimpfungen gegen Influenza
Berufliche Indikation zur Grippeimpfung:
Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in
Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr (z.B. Behördenangestellte, Bus-
fahrer, Polizei, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Verkäuferin, Außendienstmitarbeiter )
sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte
Risikopersonen fungieren können Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten
Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
1x jährliche Impfung mit dem aktuellen Impfstoff
Rund 2,5 Milliarden Euro ökonomische Gesamtlast
pro Saison
10% durch direkte medizinische Kosten
90% durch Arbeitsausfälle (1 Mio. Arbeitstage) und
Produktivitätsverlust
Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010).
Szues T et al Med. Klin. (2001) 96: 63-70 42Arbeitsmedizinische Vorsorge
Berufliche Schutzimpfungen gegen MMR+V
Masern
Nach 1970 (SIKO 1958) Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer
ImpfungDie STIKO
in der empfiehlt
Kindheit, keine serologische
die im Gesundheitsdienst und beiRoutinekontrolle vor
der Betreuung von Immundefizienten
sowie innoch
Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind
nach Impfung bei beruflicher MMR-Indikation und bei VZV
1x M(MR) (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis)
lediglich in unklaren Fällen.
MumpsDie SIKO fordert im Falle der Röteln eine serologische
Ungeimpfte bzw. empfängliche (nach 1970 geborene) Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in
Erfolgskontrolle
Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen; Schulen, Gesund-
heitseinrichtungen, Publikumsverkehr (ggf. Serologie bei unklarer Anamnese)
1x MMR (SIKO ggf. vorab Testung; 2x oder 1x und Immunitätsnachweis)
Röteln Bei Personen die unter die BioStoffV für diese Erreger fallen ist
diePersonen
Ungeimpfte Feststellung des Immunitätsstatus
oder Personen vor Impfung
mit unklarem Impfstatus erforderlich.
in Einrichtungen der Pädiatrie, der
Als und
Geburtshilfe Nachweis bestehender Immunität
der Schwangerenbetreuung gelten
sowie in Gemeinschaftseinrichtungen
1x (MM)R
Zweimalige,
+ (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis;
dokumentierte beruflich:
Impfung (keine Impferfolgskontrolle)
weitere
Varizellen Abklärung nötig)
Serologische
Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen Pädiatrie,
gesicherte Immunität
Onkologie, Gynakologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von
Cave! Erkrankungsanamnese oft falsch!!! Kein Nachweis!
Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das
Vorschulalter
2x VZV-Impfstoff
Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010;
veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 43
Poggensee U et al (2007) Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 42: 422-426Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen MMR+V Masern Nach 1970 (SIKO 1958) Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die im Gesundheitsdienst und bei der Betreuung von Immundefizienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind 1x M(MR) (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) Mumps Ungeimpfte bzw. empfängliche (nach 1970 geborene) Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen; Schulen, Gesund- heitseinrichtungen, Publikumsverkehr (ggf. Serologie bei unklarer Anamnese) 1x MMR (SIKO ggf. vorab Testung; 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) Röteln Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen 1x (MM)R + (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis; beruflich: Impferfolgskontrolle) Varizellen Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynakologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter 2x VZV-Impfstoff Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand 01.01.2011; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 44 Poggensee U et al (2007) Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 42: 422-426
www.forum-impfen.de
www.impfservice.de
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