Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung Gewichtheben - Stand Mai 2012 - Bayerischer Gewichtheber- und Kraftsportverband e.V.
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Bayerischer Gewichtheber- und Kraftsportverband e.V. Sport Gewichtheben Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung Gewichtheben Stand Mai 2012 Seite 1 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Inhaltsverzeichnis: Einleitung Seite 3 Belehrungsanweisungen Dopingkontrollsystem Seite 4 Selbstverantwortung des Athleten Seite 4 Verbotene Substanzen und Methoden Seite 5 Beispielliste zulässiger Medikamente Seite 12 Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) Seite 13 Dopingfallen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Seite 14 Selbstmedikation Seite 15 Kontakte Seite 16 Internet Linkliste Seite 17 Inhalt der Anlagen (Regelwerke, Listen, Formulare, Broschüren) Seite 17 Seite 2 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Einleitung Mit vorliegenden Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung, sollen Trainer und Verantwortliche auf Vereinsebene, in die Lage versetzt werden, mit Ihren Athleten eine ordnungsgemäße Anti-Doping-Belehrung durchzuführen. Die Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung dient ausschließlich einer Information des Nutzers in Form einer Wissenserklärung. Die Befolgung von Inhalten, Informationen und Ratschlägen in der Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung, liegt außerhalb der Verantwortung des BGKV. Die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen unterliegen ständigen Anpassungen und Änderungen (z.B. die Beispielliste zulässiger Medikamente). Über die aktuellen Stand der Anti-Doping-Bestimmungen sollte sich der Nutzer daher immer vor der Durchführung einer Belehrung informieren. (siehe Internet Linkliste auf Seite 17). Belehrungsverfahren Die Athleten sind in der Gruppe (Trainingsgruppe) oder einzeln persönlich über die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zu belehren. Der Athlet muss den Inhalt der Belehrung verstehen! Bei der Belehrung von minderjährigen Athleten, sollte daher der Erziehungsberechtigte mit dabei sein, da er das Bestätigungs-Formular ebenfalls unterschreiben muss! Eine Anti-Doping-Belehrung sollte bei Athleten ab 13 Jahren (Empfehlung BGKV) erfolgen. Möchte ein Athlet bei Wettkämpfen im Ausland starten, muss grundsätzlich eine Anti-Doping-Belehrung mit Bestätigung, unabhängig vom Alter des Athleten, erfolgen! Die Belehrung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Athlet aktenkundig, durch Unterschrift auf dem Bestätigungs-Formular (bei Minderjährigen ist auch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig), die Belehrung bestätigt. Jeder Verein und Trainer sollte daher jährlich mit seinen Athleten eine aktenkundige Anti-Doping-Belehrung durchführen! (BGKV Formular Bestätigung der Anti-Doping-Belehrung) Seite 3 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Belehrungsanweisungen Dopingkontrollsystem Jeder Athlet mit Startrecht im Bundesverband Deutscher Gewichtheber (BVDG), unterliegt den geltenden Anti-Doping Bestimmungen und kann kontrolliert werden. (siehe BVDG Sportordnung §8) Für Athleten die einem Testpool (IRTP; RTP; NTP; ATP) zugeordnet sind, ergeben sich erweiterte Bestimmungen, z.B. Meldepflichten. Über die Zugehörigkeit zu einem Testpool, informiert den Athleten der BVDG und die NADA. Ein Athlet der an einem Wettkampf im Ausland teilnehmen will, muss eine Genehmigung beim BVDG einholen und eine Anti-Doping-Belehrung nachweisen. (siehe BVDG Sportordnung §37, BVDG Formular Anmeldung Auslandsstart und Bestätigung der Anti-Doping-Belehrung, BVDG Belehrungsblatt Mastersport) Selbstverantwortung des Athleten - Nur der Athlet wird beschuldigt! - Unwissenheit ist kein Schutz vor Strafen und Sanktionen! (siehe z.B. BVDG Strafordnung §6) - Ein Athlet muss mehr wissen als der reine Hobbysportler! (z.B. die wichtigsten Regeln, NADA Code Artikel 1-5, S.13-24) - Rechte und Pflichten des Athleten! (z.B. bei einer Dopingkontrolle, siehe NADA Broschüre „Ich werde kontrolliert“, S.22) Seite 4 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Verbotene Substanzen und Methoden (Vorsätzliches Doping) Substanzen und Methoden, die zu allen Zeiten verboten sind (in und außerhalb von Wettkämpfen): S0. Nicht zugelassene Substanzen S1. Anabole Substanzen S2. Hormone und verwandte Substanzen S3. Beta-2-Agonisten S4. Hormonantagonisten und -Modulatoren S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers M2. Chemische und physikalische Manipulation M3. Gendoping Diese Substanzen und Methoden sind für Athleten zu jeder Zeit und an jedem Ort verboten! Das gilt während des Trainings und Wettkampfes, ebenso wie in der Freizeit. Nur bei bestimmten chronischen Krankheiten und medizinischer Notwendigkeit, besteht die Möglichkeit, eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zur Anwendung ansonsten verbotener Wirkstoffe zu erhalten. S0 - Nicht zugelassene Substanzen Pharmakologisch wirksame Substanzen, die in den folgenden Abschnitten der Verbotsliste nicht aufgeführt werden und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen sind (d.h. Arzneimittel in der prägklinischen oder klinischen Entwicklung bzw. zurückgezogene Arzneimittel), sind zu jeder Zeit verboten! S1 - Anabole Substanzen Darunter fallen zunächst die anabol-androgenen Steroide (z.B. Testosteron, Epitestosteron) einschließlich Prohormone. Andere anabole Wirkstoffe sind Clenbuterol, Tibolon, Zeranol, Zilpaterol und SARMS. Eine umfangreiche Aufzählung der Anabolika ist der WADA-Verbotsliste (Prohibited List) zu entnehmen. Verboten: Immer! (also während und auch außerhalb von Wettkämpfen) Hinweis! Medizinische Ausnahmegenehmigung: Keine, außer in der Krebstherapie. Besonderheiten: Clenbuterol ist in manchen Hustensäften enthalten, die wegen ihrer guten Wirksamkeit vor allem Kindern und Jugendlichen verschrieben werden. Bei solchen Arzneien ist deshalb Vorsicht geboten! Seite 5 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben S2 - Hormone und verwandte Substanzen In diese Kategorie fallen Erythropoietin (EPO) und andere Erythropoese-stimulierende Substanzen, das Wachstumshormon HGH, Gonadotropine wie CG und LH, Corticotrophine, Insulin und sogenannte Insulin-like Growth-Faktoren (IGF). Verboten: Immer! (also während und auch außerhalb von Wettkämpfen) Hinweis! Medizinische Ausnahmegenehmigung: TUE für Insulin bei Diabetes. Über 50-jährige Athleten, die keinem Testpool angehören, benötigen bei nationalen Wettkämpfen für Insulin keine Ausnahmegenehmigung, wenn sie an Diabetes mellitus leiden. Sie müssen lediglich bei Starts in Deutschland die erforderliche Behandlung durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Die Bescheinigung muss bei einer Dopingkontrolle vorgelegt werden. Vor der Teilnahme an internationalen Wettkämpfen ist jedoch in jedem Fall eine TUE bei der zuständigen Organisation einzuholen. Besonderheiten: CG und LH sind nur für Männer verboten, da sie nur bei Männern eine erhöhte Ausschüttung von Testosteron anregen! S3 - Beta-2-Agonisten Beta-2-Agonisten sind in vielen Medikamenten gegen Asthma und Bronchitis enthalten. Als leistungssteigernde Substanzen sind sie im Leistungssport prinzipiell verboten! Einzige Ausnahmen sind Sprays mit den Wirkstoffen Salbutamol und Salmeterol. Für alle anderen Beta-2-Agonisten ist je nach Testpoolzugehörigkeit eine Medizinische Ausnahmegenehmigung erforderlich. Für Salbutamol gilt ein Grenzwert von 1.600 µg pro 24 Stunden. (je nach Präparat bis zu 8 bzw. bis zu 16 Hübe). Hinweis! Medizinische Ausnahmegenehmigung: Angehörige des RTP, des NTP und weitere der TUE- Pflicht unterliegende Athleten benötigen für andere Beta-2-Agonisten zur Inhalation von der NADA eine Medizinische Ausnahmegenehmigung. Angehörige des ATP müssen im Falle eines von der Norm abweichenden Analyseergebnisses eine nach den Regeln des NADA-Codes erstellte rückwirkende Ausnahmegenehmigung beantragen. Bei Kombinationspräparaten, die neben Beta-2-Agonisten zusätzlich ein Glukokortikoid enthalten, deckt der Antrag auch den Gebrauch des Glukokortikoids ab. Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen bei der Anwendung der o.g. Medikamente in diesem Fall ein Attest vorlegen. Bei internationalen Starts müssen sie sich allerdings vorab beim internationalen Fachverband erkundigen, ob ein Attest ausreicht! In jedem Fall muss eine Behandlung mit diesen Substanzen im Kontrollformular angegeben werden. Bei internationalen Wettkämpfen gelten die Regeln des jeweiligen internationalen Verbandes. Besonderheiten: Wird für Beta-2-Agonisten eine TUE beantragt, muss dem Antrag das Ergebnis einer Lungenfunktionsdiagnose beigefügt werden. Genauere Informationen bieten die "Diagnosekriterien Asthma", die auf der NADA-Homepage veröffentlicht sind. Seite 6 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben S4 – Hormonantagonisten und Modulatoren Zu dieser Substanzklasse gehören Aromatase-Hemmer (z.B. Anastrozol, Letrozol, Aminogluthetimid, Exemestan, Formestan, Testolacton), selektive Estrogen-Rezeptor- Modulatoren (z.B. Raloxifen, Tamoxifen, Toremifen), andere Antiestrogene wie Clomifen, Cyclofenil und Fulvestran sowie Myostatinhemmer. Verboten: Immer! (also während und auch außerhalb von Wettkämpfen) Hinweis! Ausnahmegenehmigung: Keine, außer in der Krebstherapie. Besonderheiten: Bis Ende 2007 war die offizielle Bezeichnung dieser Substanzklasse „Antiestrogene“. Die Umbenennung erfolgte mit Inkrafttreten der WADA-Verbotsliste 2008 am 1. Januar 2008 und diente der Präzisierung. S5 – Diuretika und andere Maskierungsmittel Maskierungsmittel sind Substanzen, die geeignet sind, das Ergebnis von Dopingkontrollen zu verfälschen und Doping zu verschleiern. Dazu zählen z.B. Diuretika, Probenecid sowie intravenös verabreichte Plasmaexpander. Diuretika sind Mittel, die zu einer vermehrten Harnausscheidung führen. Dazu gehören z.B. Furosemid (z.B. Lasix®), Hydrochlorothiazid (z.B. Esidrix®), Spironolacton (z.B. Osyrol®), Torasemid (z.B. Unat®), Triamteren (z.B. Dytide® H). Verboten: Immer! (also während und auch außerhalb von Wettkämpfen) Hinweis! Ausnahmegenehmigung: TUE für Diurektika bei therapeutischer Notwendigkeit. Über 50-Jährige, die keinem Testpool angehören, benötigen für Diuretika keine TUE. Sie weisen bei Starts in Deutschland die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung mit Diuretika durch ärztliche Bescheinigung nach. Die Bescheinigung muss bei einer Dopingkontrolle vorgelegt werden. Bei internationalen Wettkämpfen gelten die Regeln des jeweiligen internationalen Verbandes. Besonderheiten: Die TUE für Diuretika ist ungültig, wenn bei einer Urinprobe Diuretika in Kombination mit einer anderen verbotenen Substanz gefunden werden. Die Diuretika Drosperinon und Pamabrom sind nicht verboten. Glycerol ist ausdrücklich nur dann verboten, wenn es als Plasmaexpander eingesetzt wird. Damit ist die Einnahme von Glycerol, wenn es als Hilfsstoff in Arzneimitteln oder Lebensmitteln eingesetzt wird, möglich. Soll in oder außerhalb von Wettkämpfen eine Substanz, die Grenzwerten unterliegt (d.h. Salbutamol, Morphin, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin), zusammen mit einem Diuretikum oder einem anderen Maskierungsmittel verwendet werden, muss neben der medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder das andere Maskierungsmittel auch eine medizinische Ausnahmegenehmigung für diese Substanz vorgelegt werden. Seite 7 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben M1. Erhöhung des Sauerstofftransfers Je besser die inneren Organe mit Sauerstoff versorgt werden, umso größer ist ihre Leistungsfähigkeit. Deshalb gibt es Dopingmethoden, die darauf abzielen, den Sauerstofftransport zu verbessern. Eine Verbesserung des Sauerstofftransports im Körper lässt sich durch das sogenannte Blutdoping erzielen. Der Sauerstoff im Blut wird hauptsächlich vom roten Blutfarbstoff, dem Hämoglobin, in den roten Blutkörperchen (Erythrozyten) gebunden und so zu den Organen transportiert. Je mehr Erythrozyten das Blut enthält, umso besser funktioniert also der Sauerstofftransport. Mit Blutdoping wird deshalb versucht, die Zahl der Erythrozyten im Blut zu erhöhen. Arten des Blutdopings: Beim Blutdoping erhält der Athlet eine Bluttransfusion. Dabei wird unterschieden zwischen Fremdblut- und Eigenblutdoping. Beim Fremdblutdoping werden Blutkonserven von einem fremden menschlichen Spender (homologe Bluttransfusion) oder von einem Säugetier einer anderen Gattung (heterologe Bluttransfusion) verabreicht. Das eigene Blut des Athleten wird also mit Erythrozyten aus Fremdblut angereichert. Bei der Eigenbluttransfusion lässt sich die Athletin oder der Athlet bis zu einen Liter Blut abnehmen, das zunächst konserviert und tiefgekühlt gelagert wird. Durch den herbeigeführten Blutverlust wird der Körper angeregt, neue rote Blutkörperchen zu bilden – häufig noch verstärkt durch die Verabreichung von EPO. Vier bis sechs Wochen nach der Blutentnahme, wenn die Blutwerte sich wieder normalisiert haben, wird das Eigenblut per Bluttransfusion wieder zugeführt. Die Erythrozytenkonzentration ist dann höher als im Normalfall. Hinweis! Blutdoping hat eine Verdickung des Blutes zur Folge und kann zum einen zu einer Überlastung des Herz-Kreislauf-Systems bis hin zum Schock führen. Zum anderen kann es besonders bei der Verwendung von Fremdblut zu lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen und Nierenschäden kommen. Je nach Herkunft des Blutpräparats riskiert man sogar gefährliche Virusinfektionen wie Hepatitis und AIDS. M2 - Chemische und physikalische Manipulationen Die Manipulation von Urinproben bei Dopingkontrollen ist ebenso ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen wie das Doping selbst! Immer wieder wird versucht, durch Manipulation von Urin- oder Blutproben den Nachweis von Dopingsubstanzen zu erschweren oder zu verhindern. Verschiedene Methoden der Manipulation wurden bisher aufgedeckt: Seite 8 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben - Diuretika und Maskierungsmittel verändern die Zusammensetzung des Urins oder des Blutes oder beschleunigen die Ausscheidung von Dopingsubstanzen mit dem Urin. - Mit einem Katheter wird vor dem Erscheinen in der Doping-Kontrollstation Fremdurin in die Blase gespült. - Es wird "sauberer" Urin aus mitgeführten Behältern abgegeben. - In unbeaufsichtigten Momenten wird der Urin bei der Abnahmeprozedur verdünnt oder anderweitig verändert. - Intravenöse Infusionen verdünnen das Blut und führen damit bei Blutuntersuchungen zu falschen Ergebnissen. Hinweis! Auf mehrfache Weise sollen die Anti-Doping-Bestimmungen diese Manipulationen unterbinden: - Die Manipulation von Körpergewebe- oder Körperflüssigkeitsproben wurde als verbotene Methode in die Liste der Wirkstoffe und Methoden (Prohibited List) aufgenommen. - Diuretika und Maskierungsmittel werden in der Prohibited List als eigene Substanzklasse verbotener Wirkstoffe definiert. - Für intravenöse Infusionen muss eine hinreichende medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. - Die Anwendung oder Hilfestellung bei der Anwendung von Methoden der Manipulation wird ebenso wie der Besitz von Hilfsmitteln wie Kathetern oder Infusionsbestecken zu den genannten Zwecken als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen sanktioniert. - Bei Dopingkontrollen erfolgt die Abgabe der Urinprobe unter strenger Sichtkontrolle, um Manipulationen wie die Verdünnung des Urins oder die Abgabe von Fremdurin zu verhindern. M3 – Gendoping Gentechnische Manipulationen zu Dopingzwecken – das klingt nach Zukunftsmusik, ist aber gegenwärtig schon durchaus vorstellbar. Auf der Verbotsliste der WADA wird Gendoping vorsorglich bereits heute aufgeführt. Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe und Methoden: S6. Stimulanzien S7. Narkotika S8. Cannabinoide S9. Glukokortikoide Einige Wirkstoffe sind nur bei Wettkämpfen verboten. Wegen der unterschiedlich langen Nachweisbarkeit solcher Substanzen im Körper ist ihre Anwendung aber in einigen Fällen auch außerhalb von Wettkämpfen bedenklich. Seite 9 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben S6 – Stimulanzien Zu den verbotenen Stimulanzien (Aufputschmitteln) gehören unter anderem Adrenalin, Amphetamin (z.B. Pervitin®), Ephedrin, Pseudoephedrin, Kokain, Methylphenidat (z.B. Ritalin®), Pemolin (z.B. Tradon®) und viele andere. Eine vollständige Aufzählung der verbotenen Stimulanzien ist der WADA-Verbotsliste (Prohibited List) zu entnehmen. Verboten: Nur bei Wettkämpfen! Hinweis! Medizinische Ausnahmegenehmigung: TUE für Ritalin bei Vorliegen eines Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndroms (ADHS). Besonderheiten: Ephedrin und Pseudoephedrin sind in verschiedenen Mitteln gegen Erkältungskrankheiten enthalten. Bei solchen Präparaten ist daher Vorsicht geboten. Einige Stimulanzien zählen zu den so genannten spezifischen Substanzen. Athleten, die keinem Testpool angehören und nicht an Ligaspielen teilnehmen, müssen für die Einnahme von Medikamenten, die diese Substanzen enthalten, nur ein ärztliches Attest vorlegen. Um welche Substanzen es sich dabei handelt, ist in der WADA-Verbotsliste nachzulesen. S7 – Narkotika Zur Substanzklasse der Narkotika gehören Schmerz- und Betäubungsmittel wie Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Fentanyl und seine Derivate, Hydromorphon, Methadon, Morphin, Oxycodon, Oxymorphon, Pentazocin (z.B. Fortral®), Pethidin (z.B. Dolantin®). Verboten: Bei Wettkämpfen! Hinweis! Medizinische Ausnahmegenehmigung: Keine. Besonderheiten: In der von der NADA herausgegebenen Beispielliste zulässiger Medikamente sind zahlreiche Schmerzmittel aufgeführt, die erlaubt und nicht genehmigungspflichtig sind. Seite 10 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben S8 - Cannabinoide In der Substanzklasse der Cannabinoide sind die Wirkstoffe der Cannabispflanze (indischer Hanf), Haschisch und Marihuana, sowie synthetische Cannabinoide und Cannabinomimetika (z.B. „Spice“) zusammengefasst. Sie sind bei Wettkämpfen verboten. Da insbesondere bei Jugendlichen damit zu rechnen ist, dass sie mit Cannabinoiden in Berührung kommen, sollten Trainer, die mit Jugendlichen arbeiten, hierauf hinweisen. Verboten: Bei Wettkämpfen! Hinweis! Medizinische Ausnahmegenehmigung: Keine. Besonderheiten: Es ist zu beachten, dass Cannabinoide über einen relativ langen Zeitraum im Körper nachgewiesen werden können. Auch wenn das Verbot auf Wettkämpfe beschränkt ist, sollte deshalb Athleten ein genereller Verzicht auf Cannabinoide empfohlen werden. Auch das unbeabsichtigte Einatmen des Rauchs von Haschisch oder Marihuana (Passivrauchen) kann zu positiven Testergebnissen führen. S9 – Glukokortikoide Zu den Glukokortikodiden gehören z.B. die Wirkstoffe Dexamethason, Prednisolon, Triamcinolon. Die systemische Verabreichung von Glukokortikoiden (oral, rektal, intramuskulär) ist bei Wettkämpfen verboten! Die Anwendung in medizinischen Notfällen sollte der NADA sofort gemeldet werden. Verboten: Bei Wettkämpfen (systemische Anwendung)! Hinweis! Medizinische Ausnahmegenehmigung: TUE bei systemischer Anwendung (oral, rektal, intramuskulär) bei chronischen Krankheiten und Daueranwendung. Besonderheiten: Die nicht-systemische Anwendung, zum Beispiel als orthopädische Verabreichung in Gelenke und an Sehnenansätze, sowie als Inhalation ist ab 2011 nicht mehr im Vorfeld anzeigepflichtig. Bei einer Dopingkontrolle sollte die Anwendung aber weiterhin auf jeden Fall auf dem Kontrollformular vermerkt werden. Die systemische Anwendung von Cortison, also in Tablettenform, als Zäpfchen, intravenös oder intramuskulär gespritzt, ist im Wettkampf verboten und wird nur bei schwerwiegenden, chronischen Krankheiten durch eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) gestattet. Athleten, die keinem Testpool angehören und nicht an Ligaspielen teilnehmen, müssen bei medizinischer Anwendung von Kortisonpräparaten ein ärztliches Attest vorlegen. Seite 11 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Bei bestimmten Sportarten verbotene Wirkstoffe: P1. Alkohol P2. Beta-Blocker Alkohol und Betablocker sind nur bei bestimmten Sportarten während des Wettkampfs verboten. In anderen Sportarten oder im Training sind diese Substanzen grundsätzlich erlaubt, wenn auch, zumindest was Alkohol betrifft, nicht gern gesehen. Hinweis! Medizinische Ausnahmegenehmigung: Keine. Über 50-jährige Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen bei Dopingkontrollen über die medizinisch notwendige Behandlung mit Betablockern eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die dem Protokoll der Kontrolle beigefügt wird. Bei internationalen Wettkämpfen gelten die Regelungen des internationalen Fachverbands. Relevante Dokumente in der Anlage: WADA The Prohibited List 2012 (in engl. Sprache) NADA Verbotsliste 2012 (informatorische Übersetzung der WADA The Prohibited List) NADA Informationsblatt Verbotsliste 2012 BVDG Aktuelle Kurzinfo zu Methylhexanamin Beispielliste zulässiger Medikamente Die Beispielliste zulässiger Medikamente enthält eine Auswahl erlaubter Medikamente, die von Athleten häufiger angewandt werden. Sie ist nach Symptomen oder Beschwerden gegliedert. Alle Medikamente sind in der so genannten Roten Liste, dem Arzneimittelverzeichnis für Deutschland zu finden. Der Gebrauch der Mittel ist mit den Dopingbestimmungen der Welt Anti-Doping Agentur WADA vereinbar. Bei nationalen und internationalen Wettkämpfen gelten jedoch die Regeln des jeweiligen Weltverbandes, die sich in der Regel aber an der WADA orientieren. Relevante Dokumente in der Anlage: NADA Beispielliste zulässiger Medikamente 2012 Seite 12 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) Müssen Athleten aus medizinischen Gründen ein Medikament einnehmen, das eine verbotene Substanz enthält, muss hierfür eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) erteilt werden. Im Internationalen Standard der WADA für medizinische Ausnahmegenehmigungen (Therapeutic Use Exemption, TUE) werden das Antrags- und Genehmigungsverfahren und die entsprechenden Zuständigkeiten festgelegt. Kein Doping-Verstoß bei Vorliegen einer TUE Wenn für eine verbotene Substanz oder eine verbotene Methode eine gültige medizinische Ausnahmegenehmigung entsprechend dem International Standard for Therapeutic Use Exemptions oder dem Standard für medizinische Ausnahmegenehmigungen vorliegt, stellen folgende Sachverhalte keinen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar: - Vorhandensein einer verbotenen Substanz oder ihrer Metaboliten oder Marker (Art. 2.1 NADA-Code). - Versuch des Gebrauchs einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode (Art. 2.2). - Besitz verbotener Substanzen und verbotener Methoden (Art. 2.6). - Verabreichung oder Versuch der Verabreichung einer verbotenen Substanz oder Methode (Art. 2.8). Relevante Dokumente in der Anlage: NADA Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) 2012 NADA Formular Standard TUE 2012 NADA Formular Medikamentenmeldung 2012 NADA Informationsblatt Antragskriterien Insulin NADA Informationsblatt Antragkriterien Methylphenidat NADA Informationsblatt Antragskriterien Wachstumshormone NADA Informationsblatt Diagnosekriterien Asthma bronchiale NADA Checkliste TUE Antragsverfahren in Abhängigkeit vom Testpool 2012 Seite 13 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Dopingfallen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Eine ausgewogene Mischkost ist auch für (Leistungs-)sportler ausreichend, um den Energie- und Nährstoffbedarf zu decken. Athleten definieren jedoch oftmals für sich eine erhöhte Nahrungsanforderung, die sie nur mit Hilfe von NEM abzusichern glauben. Gegen die Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen in physiologischen Dosierungen ist nichts einzuwenden, auch wenn nicht geklärt wurde, ob wirklich ein Defizit vorgelegen hat. Bei ärztlich diagnostizierten Defiziten sollten nur Mikronährstoffe mit Medikamentenzulassung verordnet werden. Hinweis! Einnahme von NEM deshalb nur in Absprache mit einem Arzt bei Mangelerscheinungen oder in Absprache mit dem Trainer nach einer Ernährungsberatung. Konsumieren Athleten NEM mit Verunreinigungen, können anschließend abgegebene Urinproben z.B. positive Analysenbefunde wie bei der Einnahme von verbotenen Steroidanabolika (z.B. von Nandrolon) liefern. Bei asiatischen Tees muss auf Beimengungen von Ephedrin geachtet werden. Nach dem gültigen Dopingreglement erfüllt dies den Tatbestand des Dopings! Daher wird eindringlich vor der Anwendung von NEM aus dem Ausland, Internetversand, Drogeriemarkt und Schwarzmarkt usw. gewarnt! Das Risiko trägt der Konsument, der Athlet! Kann ein Athlet den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem positiven Befund und dem eingesetzten NEM zweifelsfrei nachweisen, steht ihm nach höchstrichterlicher Feststellung Schadensersatz gegenüber dem Hersteller des Produkts zu. Enthalten NEM (auch nicht-deklarierte) Hormone oder Prohormone handelt es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes § 2 Abs. 1 Nr. 5. (BGH I ZR 34/01 verkündet am 11.07.2002). Seite 14 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Selbstmedikation Dopingfalle Medikamentenschrank Was für andere Menschen völlig normal ist , der Griff in die Hausapotheke bei Erkältung, Fieber oder Schmerzen, kann für Athleten die den Anti-Doping-Bestimmungen unterliegen, fatale Folgen haben. Denn Dopingsubstanzen finden sich auch in vielen Medikamenten. Und manchmal sind die Namen von unbedenklichen und "verbotenen" Medikamenten so ähnlich, dass sie leicht verwechselt werden können. Hinweis! Athleten, die Medikamente einnehmen, müssen selbst darauf achten, dass diese keine verbotenen Substanzen enthalten. Sie müssen also auch sicherstellen, dass vom Arzt verordnete Medikamente mit der jeweils aktuellen Version der Verbotsliste abgeglichen werden. Der Trainer sollte auf diese Tatsache hinweisen und am besten die Empfehlung aussprechen, die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden bzw. die Beispielliste zugelassener Medikamente zum Arztbesuch immer mitzunehmen. Zu beachten ist auch, dass manche Medikamente auch bei Vorliegen einer TUE nur in bestimmen Darreichungsformen zulässig sind und dass bei ähnlichen Handelsbezeichnungen Verwechslungen möglich sind. Auch hierauf sollten die Athleten hingewiesen werden. So ist beispielsweise das Nasenspray Rhinopront unbedenklich, während die Kapseln und der Saft mit dem gleichen Handelsnamen die Substanz Pseudoefedrin enthalten, die seit Januar 2010 wieder auf der Verbotsliste steht. Das Hustenmittel Mucosolvan ist erlaubt, während Spasmo Mucosolvan den Wirkstoff Clenbuterol enthält und damit verboten ist. Das Erkältungsmittel Wick Formel 44 kann unbedenklich genommen werden; Wick Medi Nait hingegen enthält Ephedrin und darf nicht eingenommen werden. Und während gegen Aspirin und Aspirin Plus C nichts einzuwenden ist, enthält das Erkältungsmittel Aspirin Complex ebenfalls die verbotene Substanz Pseudoephedrin. Dies sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass bei Medikamenten ganz besondere Vorsicht geboten ist. Was tun bei Erkrankungen? Ansprechpartner bei Erkrankungen sollte zuerst immer ein Arzt sein. Der behandelnde Arzt sollte darauf hingewiesen werden, dass man (Leistungs)sportler ist und den Doping-Bestimmungen unterliegt. Wenn ein Medikament nicht in der „Beispielliste“ enthalten ist - was tun? Die Beispielliste ist ein Auszug aus der Vielzahl an Medikamenten, die in der „Roten Liste“ zusammengestellt sind. Weitere ca. 3.000 Medikamente und Wirkstoffe können Sie online in der Medikamenten-Datenbank der NADA unter www.nadamed.de finden. Anfragen auch schriftlich per Fax (0228) 812 92-28 oder -239 mit dem Formular Medikamentenanfrage oder per E-Mail medizin@nada-bonn.de. Seite 15 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Krank im Ausland und auf Wettkampfreisen - Was muss beachtet werden? Viele Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, jedoch sind die Wirkstoffe häufig unterschiedlich. In einigen Ländern (z.B. Frankreich) sind Medikamente mit Dopingrelevanz entsprechend gekennzeichnet. Sollten der behandelnde Arzt, der Arzt der Veranstaltung oder der Apotheker im Reiseland nicht in der Lage sein, eine entsprechende Auskunft zu erteilen, muss ein anderes Medikament eingesetzt werden. In einigen Ländern (z.B. USA, Österreich und Schweiz) bieten die dortigen Antidoping- Agenturen auch entsprechende Abfragen im Internet an. Relevante Dokumente in der Anlage: NADA Verbotsliste 2012 NADA Informationsblatt Verbotsliste 2012 NADA Beispielliste zulässiger Medikamente 2012 NADA Formular Medikamentenmeldung 2012 NADA Formular Medikamentenanfrage Kontakte Anti-Doping Koordinierungsstelle Geschäftsstelle BVDG Badener Platz 6 69181 Leimen Tel: (06224) 975110 Fax: (06224) 975114 E-Mail: geschaeftsstelle@bvdg-online.de Dr. Christian Baumgartner (BVDG Anti-Doping-Beauftragter) Mobil: (0172) 8909287 Tel: (08442) 9599210 Fax: (08442) 95995210 E-Mail: chr.baumgartner@kabelmail.de Christian Koherr (BGKV Landestrainer Gewichtheben) Mobil: (01520) 1870774 Tel: (089) 30702221 Fax: (089) 30702222 E-Mail: christian.koherr@arcor.de Seite 16 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Internet Linkliste www.bvdg-online.com Homepage des Bundesverbandes Deutscher Gewichteber www.nada-bonn.de Homepage der Nationalen Anti-Doping-Agentur www.nada-mobiil.de NADA Online-Auftritt der für mobile Endgeräte www.nadamed.de NADA Online-Medikamentendatenbank www.trainer-plattform.de NADA Online-Auftritt für Trainer www.highfive.de NADA Online-Auftritt für Jugendliche www.wada-ama.org Homepage der Welt-Anti-Doping-Agentur www.dopinginfo.de Online-Angebot der Deutschen Sporthochschule Köln Inhalt der Anlagen Ordner Regelwerke: BVDG Anti-Doping-Ordnung (ADO) Begriffsbestimmungen zur BVDG Anti-Doping-Ordnung BVDG Sportordnung BVDG Rechtsordnung BVDG Strafordnung WADA Code (in engl. Sprache) NADA Code NADA Standard für Dopingkontrollen NADA Standard für Datenschutz NADA Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) 2012 Seite 17 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
BGKV - Sport Gewichtheben Ordner Listen: WADA The Prohibited List 2012 (in engl. Sprache) NADA Verbotsliste 2012 (informatorische Übersetzung der WADA The Prohibited List) NADA Informationsblatt Verbotsliste 2012 NADA Beispielliste zulässiger Medikamente 2012 NADA Checkliste TUE Antragsverfahren in Abhängigkeit vom Testpool 2012 BVDG Aktuelle Kurzinfo zu Methylhexanamin Ordner Formulare: BGKV Formular Bestätigung der Anti-Doping-Belehrung BVDG Formular Anmeldung Auslandsstart und Bestätigung der Anti-Doping-Belehrung BVDG Belehrungsblatt für Mastersport NADA Formular Standard TUE 2012 NADA Formular Medikamentenanmeldung 2012 NADA Informationsblatt Antragskriterien Insulin NADA Informationsblatt Antragkriterien Methylphenidat NADA Informationsblatt Antragskriterien Wachstumshormone NADA Informationsblatt Diagnosekriterien Asthma bronchiale NADA Formular Medikamentenanfrage Ordner Broschüren: NADA Broschüre Dopingkontrolle „Ich werde kontrolliert“ NADA Elternbroschüre NADA Jugendbroschüre „High Five“ NADA Trainerhandbuch NADA Broschüre Gendoping NADA Bestellformular für Broschüren 2012 Seite 18 von 18 © Arbeitsmappe Anti-Doping-Belehrung
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