Hauptversammlung 2017 - Tagesordnung - Hauptversammlung - Deutsche ...

Die Seite wird erstellt Merle Sauer
 
WEITER LESEN
Hauptversammlung 2017
Tagesordnung
Inhalt

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016,
    des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016
    und des Berichts des Aufsichtsrats – 01

 2. Verwendung des Bilanzgewinns 2016 – 01

 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 – 01

 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 – 01

 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017, Zwischenabschlüsse – 01

 6. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für Handelszwecke
    gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG – 01

 7. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
    und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts – 02

 8. Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien
    gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG – 03

 9. Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder – 03

10. Wahl zum Aufsichtsrat – 04

11. Aufhebung einer bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von
    Options- beziehungsweise Wandelgenussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibun-
    gen, die die Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches Kernkapital
    (Additional Tier 1 Capital – AT 1 Capital) erfüllen, Optionsschuldverschreibungen und Wandel-
    schuldverschreibungen (mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses), Schaffung eines
    bedingten Kapitals und Satzungsänderung – 05

12. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Barkapitalerhöhung (mit der Möglichkeit zum
    Bezugsrechtsausschluss unter anderem gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG) und Satzungsände-
    rung – 08

13. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Barkapitalerhöhung (mit der Möglichkeit des
    Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge sowie zugunsten von Options- und Wandlungs-
    berechtigten) und Satzungsänderung – 09

14. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Gewährung von Bezugsrechten
    (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer der Deutsche Bank Aktiengesellschaft oder eines ihrer ver-
    bundenen Unternehmen sowie Mitglieder der Geschäftsführung eines solchen verbundenen
    Unternehmens, die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung des Aktienoptionsplans
    der Deutsche Bank Aktiengesellschaft und Satzungsänderung – 10

15. Einberufungsregeln für Sanierungshauptversammlungen, Satzungsänderung – 12

16. Satzungsänderungen zur Aktualisierung von Regeln zur Binnenorganisation
    des Aufsichtsrats und der Liste zustimmungsbedürftiger Geschäfte – 12
Deutsche Bank                     Tagesordnung                                                                            01
Hauptversammlung 2017

Tagesordnung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am                          3.	Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 10.00 Uhr,                          für das Geschäftsjahr 2016
in der Festhalle, Messe Frankfurt,
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main,              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäfts-
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.             jahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
                                                              Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Tagesordnung                                                  4.	Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
                                                                  für das Geschäftsjahr 2016
1.	Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
    des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des          Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäfts-
    gebilligten Konzernabschlusses und des Konzern-           jahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für die-
    lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 und des           sen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
    Berichts des Aufsichtsrats
                                                              5.	Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäfts-
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres-       jahr 2017, Zwischenabschlüsse
abschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jah-
resabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den         Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der       Prüfungsausschusses, vor zu beschließen:
Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
                                                              Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesell-
2.	Verwendung des Bilanzgewinns 2016                         schaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzern-
                                                              abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
                                                              Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesell-
a)	Aus dem Bilanzgewinn 2016 den auf den Bilanzgewinn         schaft, Berlin, wird zudem zum Abschlussprüfer für die
    von 2015 entfallenden, im Jahr 2016 nicht ausgeschütte-   ­prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
    ten sondern auf neue Rechnung vorgetragenen Betrag        Zwischenlageberichts (§§ 37w Absatz 5, 37y Nr. 2 WpHG)
    von 165.256.667,68 Euro zur Ausschüttung einer Dividen-   zum 30. Juni 2017 und der Konzernzwischenabschlüsse
    de von 0,08 Euro je für das Geschäftsjahr 2015 dividen-   (§ 340i Absatz 4 HGB, § 37w Absatz 7 WpHG) bestellt, die vor
    denberechtigter Aktie zu verwenden und einen etwa ver-     der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2018 auf­
    bleibenden Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen,       gestellt werden.
    und
                                                              6.	Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für
b)	Den verbleibenden Bilanzgewinn von 281.885.949,46 Euro        ­Handelszwecke gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG
    zur Ausschüttung einer Dividende von 0,11 Euro je für
    das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigter Aktie zu    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
    verwenden und einen etwa verbleibenden Restbetrag
    auf neue Rechnung vorzutragen.                            Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. April 2022 zum
                                                              Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu Preisen, die
Die Vorschläge werden durch die konkreten Beträge für die     den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der
Ausschüttungen und Gewinnvorträge konkretisiert, wenn die     Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in
Zahl der eigenen und damit nicht gewinnberechtigten Aktien    einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter
im Zeitpunkt der Hauptversammlung feststeht.                  Wertpapierbörse) an den jeweils drei vorangehenden Bör-
                                                              sentagen nicht um mehr als 10 % über- beziehungsweise
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Janu-      unterschreiten, zu kaufen und zu verkaufen. Dabei darf der
ar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung     Bestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende
der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungs­           keines Tages 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft über-
beschluss folgenden Geschäftstag fällig.                      steigen. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversamm-
                                                              lung am 23. Mai 2013 erteilte und bis zum 30. April 2018
                                                              befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für
Deutsche Bank                      Tagesordnung                                                                           02
Hauptversammlung 2017

­ andelszwecke wird für die Zeit ab Wirksamwerden der
H                                                                    Beteiligungen an Unternehmen oder andere dem
neuen Ermächtigung aufgehoben.                                       Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienliche Vermögens-
                                                                     werte zu erwerben. Darüber hinaus wird der Vorstand
7.	Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß                     ermächtigt, bei einer Veräußerung solcher eigenen
    § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung                ­Aktien durch Angebot an alle Aktionäre den Inhabern
    mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts                        der von der Gesellschaft und ihren verbundenen Unter-
                                                                     nehmen ausgegebenen Optionsrechte, Wandelschuld-
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:               verschreibungen und Wandelgenussrechte ein Bezugs-
                                                                     recht auf die Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie
a)	Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. April 2022         es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise
      eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der                Wandlungsrechts zustehen würde. Für diese Fälle und in
      Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder –              diesem Umfang wird das Bezugsrecht der Aktionäre
    falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der           ausgeschlossen. Der Vorstand wird weiter ermächtigt,
    Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden               aufgrund von Ermächtigungen gemäß § 71 Absatz 1
      Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den für Han-           Nr. 8 AktG erworbene Aktien unter Ausschluss des
      delszwecke und aus anderen Gründen erworbenen eige-            Bezugsrechts der Aktionäre als Belegschaftsaktien an
      nen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft        Mitarbeiter und Pensionäre der Gesellschaft und mit ihr
      befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind,       verbundener Unternehmen auszugeben oder zur Bedie-
      dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen             nung von Optionsrechten beziehungsweise Erwerbs-
    Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grund-            rechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der Gesell-
      kapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb darf         schaft zu verwenden, die für Mitarbeiter oder Organmit-
      über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre            glieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen
      gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der            begründet wurden.
    Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbs­
      nebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den                erner wird der Vorstand unter Ausschluss des Bezugs-
                                                                    F
    ­Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der          rechts der Aktionäre ermächtigt, solche eigenen Aktien
      Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise           an Dritte gegen Barzahlung zu veräußern, wenn der Kauf-
      in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frank-         preis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Ver-
    furter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handels­            äußerung nicht wesentlich unterschreitet. Von dieser
    tagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr            Ermächtigung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn
      als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschrei-        sichergestellt ist, dass die Zahl der aufgrund dieser
    ten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf er den             Ermächtigung veräußerten Aktien zum Zeitpunkt des
     ­Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der         Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser
      Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise           Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der
      in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frank-         Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals der
    furter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handels­            Gesellschaft nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von
    tagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots             10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die
      nicht um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als            während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Aus-
    20 % unterschreiten. Sollte bei einem öffentlichen Kauf­        schluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechen-
      angebot das Volumen der angebotenen Aktien das vor-           der Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgege-
      gesehene Rückkaufvolumen überschreiten, muss die              ben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind
    Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien            Aktien, die zur Bedienung von Options- und / oder Wand-
      erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stück-         lungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuld­
    zahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien            verschreibungen oder -genussrechten auszugeben sind,
      der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.          sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte
                                                                    während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Aus-
b)	Der Vorstand wird ermächtigt, eine Veräußerung der              schluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung
    erworbenen Aktien sowie der etwa aufgrund vorange-              des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
    hender Ermächtigungen nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
    erworbenen Aktien über die Börse beziehungsweise             c)	Der Vorstand wird weiter ermächtigt, aufgrund dieser
    durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen. Der Vor-            oder einer vorangegangenen Ermächtigung erworbene
    stand wird auch ermächtigt, erworbene Aktien gegen               Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Ein-
    Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der               ziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlus-
    Aktionäre zu dem Zweck zu veräußern, Unternehmen,                ses bedarf. 
Deutsche Bank                       Tagesordnung                                                                           03
Hauptversammlung 2017

d)	Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung           unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die zu
    am 19. Mai 2016 erteilte und bis zum 30. April 2021          Punkt 7 dieser Tagesordnung festgesetzten Regeln.
    befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
    wird für die Zeit ab Wirksamwerden dieser neuen              Auch aus bestehenden Derivaten, die während des Beste-
    Ermächtigung aufgehoben.                                     hens vorangehender Ermächtigungen und auf deren Grund-
                                                                 lage vereinbart wurden, dürfen weiterhin eigene Aktien
8.	Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im                    erworben werden.
    Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71
    Absatz 1 Nr. 8 AktG                                          9.	Billigung des Systems zur Vergütung der
                                                                     ­Vorstandsmitglieder
In Ergänzung zu der unter Punkt 7 dieser Tagesordnung zu
beschließenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien             Gemäß § 120 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung
nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG soll die Gesellschaft ermäch-       über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vor-
tigt werden, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten       standsmitglieder beschließen. Zuletzt hat die Hauptver-
zu erwerben.                                                      sammlung der Deutsche Bank Aktiengesellschaft am
                                                                 23. Mai 2013 das System zur Vergütung der Vorstandsmit-
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:            glieder gemäß § 120 Absatz 4 AktG gebilligt, während die
                                                                  Hauptversammlung am 19. Mai 2016 das ihr vorgelegte
Unter der in Punkt 7 dieser Tagesordnung zu beschließenden       ­System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darf der Aktien­           ge­billigt hat. Im Anschluss an diese Beschlussfassung der
erwerb außer auf den dort beschriebenen Wegen auch unter          Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat intensiv an einem
Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder Terminkaufverträ-        neuen Vergütungssystem mit Wirkung für die Zeit ab dem
gen durchgeführt werden. Die Gesellschaft kann auf physi-        1. Januar 2017 gearbeitet und entsprechende Strukturände-
sche Belieferung gerichtete Put-Optionen an Dritte verkaufen      rungen im System der Vorstandsvergütung beschlossen.
und Call-Optionen von Dritten kaufen, wenn durch die Opti-
onsbedingungen sichergestellt ist, dass diese Optionen nur       Die vorgenommenen Veränderungen gehen dabei zum
mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung        einen wie bisher auch auf die Führungsstrukturen der Bank
des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Alle           ein und sind hinsichtlich Zusammensetzung und Gewich-
Aktienerwerbe unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen          tung der variablen Vergütungskomponenten auf die jeweili-
sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des            gen Anforderungen und Verantwortlichkeiten der zuständi-
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung          gen Vorstandsmitglieder ausgerichtet. Zum anderen wurde
über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals                aber der Gesamtverantwortung des Vorstands für die
beschränkt. Die Laufzeit der Optionen muss so gewählt wer-       geschäftlichen Aktivitäten und Ergebnisse der Bank wieder
den, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Optionen spä-         eine stärkere Gewichtung eingeräumt und die entsprechen-
testens am 30. April 2022 erfolgt.                               den Vergütungskomponenten mit konzernweitem Bezug
                                                                 einschließlich der Beiträge zur Betrieblichen Altersversor-
Der bei Ausübung der Put-Optionen beziehungsweise bei            gung so weit wie möglich vereinheitlicht.
Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf
  den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der      Dies gibt Anlass, das Vergütungssystem der Hauptver-
­Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in          sammlung erneut zur Billigung vorzulegen. Im Vergütungs-
  einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter        bericht, der Teil der Vorlagen zu Punkt 1 der diesjährigen
Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor            Tagesordnung ist, werden die Grundlagen für die Fest­
Abschluss des betreffenden Geschäfts nicht um mehr als           setzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das
10 % überschreiten und 10 % dieses Mittelwerts nicht unter-      Geschäftsjahr 2016 beschrieben. Das neue, seit dem
  schreiten, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter         1. Januar 2017 zur Anwendung kommende Vergütungs­
 Berücksichtigung der erhaltenen Optionsprämie. Eine Aus-        system ist dort ebenfalls dargestellt und erläutert.
  übung der Call-Optionen darf nur erfolgen, wenn der zu zah-
  lende Kaufpreis den Mittelwert der Aktienkurse (Schluss­       Ferner wird eine zusätzliche Unterlage bereitgestellt, die
  auktionspreise der Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Handel         weitere Details zu den Volumina der einzelnen Vergütungs-
  beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem        komponenten (zum Beispiel die Ziel- sowie Minimal- und
  an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei        Maximalwerte) enthält. Diese Unterlagen sind im Internet
 ­Handelstagen vor Erwerb der Aktien nicht um mehr als 10 %      unter www.db.com/hauptversammlung zugänglich, werden den
  überschreitet und 10 % dieses Mittelwerts nicht unterschrei-   Aktionären auf Anfrage zugesandt und werden auch bei der
tet. Für die Veräußerung und Einziehung von Aktien, die          Hauptversammlung ausliegen.
Deutsche Bank                      Tagesordnung                                                                              04
Hauptversammlung 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur          c)	Herrn Professor Dr. Stefan Simon, selbstständiger
Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.                      Rechtsanwalt in eigener Kanzlei (SIMON GmbH), Köln,
                                                                    sowie
10.	Wahl zum Aufsichtsrat
                                                                d)	Herrn Gerhard Eschelbeck, Vice President Security &
Mit Wirkung zum 23. August 2016 wurde Herr Professor                ­Privacy Engineering, Google Inc., Cupertino, USA
Dr. Stefan Simon gerichtlich für den mit Ablauf des 28. Mai
2016 ausgeschiedenen Herrn Georg Thoma zum Mitglied des         gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 4 der Satzung für die Zeit bis
Aufsichtsrats der Deutsche Bank Aktiengesellschaft bestellt.    zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlas-
Seine Amtszeit endet mit dem Ablauf der Hauptversamm-           tung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.
lung am 18. Mai 2017. Ferner endet mit dem Ablauf der
Hauptversammlung am 18. Mai 2017 turnusmäßig die Bestel-        Herr Schütz ist Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäfts-
lungsperiode der Herren Dr. Paul Achleitner, Peter Löscher      führung in den folgenden Gesellschaften, die dem
und Professor Dr. Klaus Rüdiger Trützschler als Mitglieder      ­C- QUADRAT Konzern angehören:
des Aufsichtsrats, sodass insgesamt vier Vertreter der
Anteilseigner neu zu wählen sind.                               – Mitglied des Vorstands der C- QUADRAT Investment AG,
                                                                   Wien, Österreich,
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1 und Absatz 2,   – Geschäftsführer der C- QUADRAT Deutschland GmbH,
101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3       Frankfurt am Main,
des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer            – Chairman of the Board of Directors der C- QUADRAT Bluestar
vom 4. Mai 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner           Limited, London, UK,
und der Arbeitnehmer zusammen.                                  – Chairman of the Board of Directors der C- QUADRAT UK
                                                                   ­Limited, London, UK.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beinhaltet zur Erfül-
lung der gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote durch      Herr Schütz ist ferner in den folgenden Gesellschaften
gemeinsame oder getrennte Erfüllung keine Vorgabe. Bis-         Geschäftsführer:
lang hat weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die
der Arbeitnehmervertreter gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG       – Geschäftsführer der ARTS Asset Management GmbH, Wien,
der Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat ist             Österreich,
daher insgesamt mit mindestens sechs Frauen und mindes-         – Geschäftsführer der S-Quad Handels- und Beteiligungs
tens sechs Männern zu besetzen, um das Mindestanteils­             GmbH, Wien, Österreich,
gebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen.               – Managing Director der S-Quad España S.L., Palma de
                                                                   ­Mallorca, Spanien,
Dem Aufsichtsrat gehören seit vielen Jahren zu mehr als         – Managing Director der S-Quad Malta Ltd. Malta.
30 % Frauen an, aktuell gehören ihm sieben Frauen an, er
besteht also zu 35 % aus Frauen. Seit 2013 besteht auch die     Herr Schütz wird die vorgenannten Vorstands- bzw.
Seite der Anteilseignervertreter zu 30 % aus Frauen. Das        Geschäftsführungsmandate mit Ausnahme der C- QUADRAT
Mindestanteilsgebot ist daher erfüllt, es wäre auch nach der    Investment AG und der C- QUADRAT Deutschland GmbH im
Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt.                    Hinblick auf seine Wahl als Aufsichtsratsmitglied aufgeben.

Der Aufsichtsrat schlägt nun gestützt auf die Empfehlungen      Herr Schütz ist ferner Mitglied in dem gesetzlich zu bilden-
des Nominierungsausschusses vor, als Anteilseignervertreter     den Aufsichtsrat der JDC Group AG, Wiesbaden. Er ist zurzeit
in den Aufsichtsrat zu wählen:                                  auch Mitglied in den folgenden vergleichbaren ausländi-
                                                                schen Kontrollgremien:
a)	Herrn Gerd Alexander Schütz, Gründer und Vorstand der
    C- QUADRAT Investment AG, Wien, Österreich,                 – Mitglied des Aufsichtsrats der C- QUADRAT Kapitalanla-
                                                                   ge AG, Wien, Österreich,
gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 4 der Satzung für die Zeit bis    – Member of the Board of Directors der C- QUADRAT SMN
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlas-          SICAV, Luxemburg,
tung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, und                 – Non-Executive Chairman of the Board of Directors der
                                                                   Mybucks S.A. RCS, Luxemburg,
b)	Herrn Dr. Paul Achleitner, Vorsitzender des Aufsichtsrats   – Mitglied des Aufsichtsrats der Elk Fertighaus GmbH, Wien,
    der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, München,                 Österreich,
Deutsche Bank                        Tagesordnung                                                                             05
Hauptversammlung 2017

– Mitglied des Aufsichtsrats der Smartflower energy               ­ rofessor Dr. Simon gehört dem Aufsichtsrat seit etwas mehr
                                                                   P
   ­technology GmbH, Güssing, Österreich.                          als einem halben Jahr an. Sowohl Herr Dr. Achleitner als auch
                                                                   Herr Professor Dr. Simon würden somit auch bei Ende der
Die Mandate in den zuvor genannten Kontrollgremien wird            vorgesehenen Laufzeit der Bestellung deutlich unterhalb der
Herr Schütz, mit Ausnahme des Mandats bei Mybucks S.A.,            vom Aufsichtsrat für die Zugehörigkeitsdauer gesetzten
im Hinblick auf seine Wahl als Aufsichtsratsmitglied aufgeben.     Regelgrenze liegen.

Herr Dr. Achleitner ist neben seiner Mitgliedschaft im Auf-        Der Aufsichtsrat geht – auch nach Rücksprache mit den Kan-
sichtsrat der Deutsche Bank Aktiengesellschaft Mitglied in         didaten – davon aus, dass alle Kandidaten den zu erwartenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten wie folgt:                  Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können.

– Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer Aktiengesellschaft,      11.	Aufhebung einer bestehenden und Schaffung einer
   Leverkusen,                                                         neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-
– Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler AG, Stuttgart.               beziehungsweise Wandelgenussscheinen und
                                                                       anderen hybriden Schuldverschreibungen, die die
Er ist nicht Mitglied in anderen vergleichbaren Kontrollgremien.      Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung
                                                                       als zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 Capi-
Es ist vorgesehen, dass Herr Dr. Achleitner nach seiner Wahl          tal – AT 1 Capital) erfüllen, Optionsschuldverschrei-
durch die Hauptversammlung wieder zum Vorsitzenden des                 bungen und Wandelschuldverschreibungen (mit
Aufsichtsrats gewählt werden soll.                                     der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses),
                                                                      ­Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungs-
Herr Professor Dr. Simon ist mit Ausnahme seiner Mitglied-             änderung
schaft im Aufsichtsrat der Deutsche Bank Aktiengesellschaft
nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist  Die Hauptversammlung der Deutsche Bank Aktiengesell-
allerdings Mitglied in folgendem vergleichbaren Kontrollgre-      schaft hat am 22. Mai 2014 unter Punkt 12 der seinerzeitigen
mium:                                                             Tagesordnung eine Ermächtigung zur Ausgabe von Options-
                                                                  beziehungsweise Wandelgenussscheinen und anderen hybri-
– Mitglied im Beirat der Leop. Krawinkel GmbH & Co. KG,          den Schuldverschreibungen, Options- und Wandelschuld­
     ­Bergneustadt.                                               verschreibungen und die Schaffung eines zugehörigen
                                                                  bedingten Kapitals beschlossen. Das bedingte Kapital wurde
 Herr Eschelbeck ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu      am 17. Juli 2014 in das Handelsregister der Deutsche Bank
  bildenden Aufsichtsräten. Er ist zurzeit allerdings Mitglied in Aktiengesellschaft eingetragen. Zwischenzeitlich ist die Mög-
folgendem vergleichbaren Kontrollgremium:                         lichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts für solche Emissio-
                                                                  nen deutlich reduziert, zudem bezieht sich das bedingte Kapi-
– Non-Executive Board Member, Nopsec Inc., New York, USA. tal nach der für März / April 2017 vorgesehenen Kapitalerhö-
                                                                  hung nur noch auf knapp 5 % des Grundkapitals. Daher soll
 Herr Eschelbeck plant, diese Tätigkeit vor seiner Wahl als       die bestehende, bislang nicht in Anspruch genommene
Aufsichtsratsmitglied aufzugeben.                                 Ermächtigung aufgehoben und durch eine auf nahezu 10 %
                                                                  des künftigen Grundkapitals bezogene neue Ermächtigung
 Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen Herr Dr. Achleitner, ersetzt werden. Zudem läuft das in § 4 Absatz 3 der Satzung
 Herr Professor Dr. Simon und Herr Eschelbeck nicht in persön­ geregelte bedingte Kapital zum 30. April 2017 aus, ohne dass
  ­lichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Deutsche Bank       es zur Begründung von Wandel- oder Optionsrechten gekom-
Aktiengesellschaft oder zu deren Konzernunternehmen, den          men wäre. Es kann daher aus der Satzung gestrichen werden.
 Organen der Deutsche Bank Aktiengesellschaft oder einem
wesentlich an der Deutsche Bank Aktiengesellschaft betei-         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
   ligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen
 ­Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.                  a)	Die durch die Hauptversammlung der Deutsche Bank
                                                                      Aktiengesellschaft am 22. Mai 2014 unter Punkt 12 der
 Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat                  seinerzeitigen Tagesordnung beschlossene Ermächti-
  gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate                   gung zur Ausgabe von Options- beziehungsweise
­Governance Kodex für seine Zusammensetzung beschlosse-                ­Wandelgenussscheinen und anderen hybriden Schuld­
  nen Ziele. Alle Kandidaten sind weit von der vom Aufsichts-         verschreibungen, Options- und Wandelschuldverschrei-
  rat definierten Regelaltersgrenze entfernt. Herr Dr. Achleitner       bungen sowie das zugehörige bedingte Kapital werden
  gehört dem Aufsichtsrat seit knapp 5 Jahren und Herr                  mit Wirkung zur Eintragung des nachfolgend beschlos-
Deutsche Bank                      Tagesordnung                                                                            06
Hauptversammlung 2017

    senen neuen bedingten Kapitals im Handelsregister der       	
                                                                 Die Genussscheine, hybriden Schuldverschreibungen,
    Deutsche Bank Aktiengesellschaft aufgehoben.                 Options- und Wandelschuldverschreibungen (Genuss-
                                                                 scheine, hybride Schuldverschreibungen, Options- und
b)	Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30. April 2022 ein-    Wandelschuldverschreibungen im Folgenden auch zusam-
    malig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lau-          menfassend „Teilrechte“ genannt) können außer in Euro
    tende Genussscheine zu begeben. Die Genussscheine            auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-
    müssen den Voraussetzungen der europäischen Gesetz-          Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD -
    gebung entsprechen, unter denen das für die Gewäh-           Landes begeben werden. Options- und Wandelschuldver-
    rung von Genussrechten eingezahlte Kapital dem zusätz-       schreibungen können auch durch verbundene Unterneh-
    lichen Kernkapital zuzurechnen ist. Den Genussscheinen       men der Gesellschaft begeben werden. In diesem Fall wird
    können Inhaberoptionsscheine beigefügt werden oder           der Vorstand ermächtigt, für die Gesellschaft die Garantie
    sie können mit einem Wandlungsrecht (auch einer              für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu über-
    Wandlungspflicht) für den Inhaber verbunden werden.          nehmen und die Gewährung von Options- beziehungs­
    Die Options- beziehungsweise Wandlungsrechte berech-         weise Wandlungsrechten sicherzustellen.
    tigen nach näherer Maßgabe der Options- beziehungs-
    weise Wandelgenussrechtsbedingungen, Aktien der             	Im Fall der Ausgabe von Optionsgenussscheinen bezie-
    Gesellschaft zu beziehen.                                     hungsweise Optionsschuldverschreibungen werden
                                                                  jedem Genussschein beziehungsweise jeder Schuldver-
	Der Vorstand wird daneben ermächtigt, bis zum                   schreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt,
  30. April 2022 anstelle von oder neben Genussscheinen           die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vor-
  einmalig oder mehr­mals andere hybride Finanzinstru-            stand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug
  mente mit unbegrenzter Laufzeit zu begeben, die die             von neuen Aktien der Gesellschaft berechtigen. Der
  vorstehenden Eigenmittelanforderungen erfüllen, aber            anteilige Betrag am Grund­kapital der je Teilrechte zu
  rechtlich möglicherweise nicht als Genussrechte einzu-          beziehenden Aktien darf den Nennbetrag der Optionsge-
  ordnen sind, soweit ihre Begebung etwa wegen der                nussscheine beziehungsweise Optionsschuldverschrei-
  gewinnabhängigen Verzinsung oder aus anderen Grün-              bungen nicht übersteigen. Die Laufzeit des Options-
  den der Zustimmung der Hauptversammlung nach § 221              rechts darf höchstens 20 Jahre betragen.
  AktG bedarf (diese Instrumente werden im Folgenden
 „hybride Schuldverschreibungen“ genannt).                         Im Fall der Ausgabe von Wandelgenussscheinen bezie-
                                                                    hungsweise Wandelschuldverschreibungen erhalten die
	Der Vorstand wird weiter ermächtigt, bis zum                      Inhaber der Genussscheine beziehungsweise Schuldver-
  30. April 2022 anstelle von oder neben Genussscheinen             schreibungen das Recht oder unterliegen der Pflicht, ihre
  oder hybriden Schuldverschreibungen einmalig oder                 Genussscheine beziehungsweise Schuldverschreibungen
  mehrmals Options- und / oder Wandelschuldverschrei-               nach näherer Maßgabe der Genussrechts- beziehungs-
  bungen mit einer festen Laufzeit von längstens 20 Jah-            weise Anleihebedingungen in neue Aktien der Gesell-
  ren oder mit unbegrenzter Laufzeit zu begeben und den             schaft umzutauschen. Der anteilige Betrag am Grundka-
  Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Options-                pital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den
  rechte sowie den Inhabern von Wandelschuldverschrei-              Nennbetrag des Wandelgenussrechts beziehungsweise
  bungen Wandlungsrechte (gegebenenfalls mit Wand-                  der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. Die
  lungspflicht) auf neue Aktien der Gesellschaft nach               Gesellschaft kann auf die Gewährung eines Wandlungs-
  näherer Maßgabe der Options- beziehungsweise Wan-                 rechts an die Gläubiger verzichten, wenn das Aktienge-
  delanleihebedingungen zu gewähren. Die nach diesem                setz dies zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächti-
  Absatz begebenen Instrumente müssen nicht den                     gung gestattet. Die Umtauschbedingungen können auch
  gesetzlichen Anforderungen an die Anerkennung von                 eine unbedingte oder bedingte Wandlungspflicht zum
  zusätzlichem Kernkapital entsprechen.                             Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt, der
                                                                    auch durch ein künftiges, zum Zeitpunkt der Begebung
	Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächti-               des Wandelgenussscheins oder der Wandelschuldver-
  gung auszugebenden Genussscheine, hybriden Schuld-                schreibung noch ungewisses Ereignis bestimmt werden
  verschreibungen, Options- und Wandelschuldverschrei-              kann, begründen und den Wandlungspreis bei Eintritt der
  bungen darf insgesamt 12 Milliarden Euro nicht überstei-          Wandlungspflicht abweichend von dem Wandlungspreis
  gen. Options- beziehungsweise Wandlungsrechte dürfen              bei Ausübung des Wandlungsrechts festlegen.
  nur auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen
  Betrag am Grundkapital von bis zu nominal
  512.000.000 Euro ausgegeben werden.
Deutsche Bank                      Tagesordnung                                                                           07
Hauptversammlung 2017

     ie Bedingungen der Genussscheine beziehungsweise
    D                                                               der Genussrechts- beziehungsweise Anleihebedingun-
    Schuldverschreibungen können auch regeln, ob und wie            gen dem Durchschnittspreis der Deutsche Bank-Aktie in
    auf ein volles Umtauschverhältnis gerundet wird, ob eine        der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einer entspre-
    in bar zu leistende Zuzahlung oder ein Barausgleich bei         chenden Preisfestsetzung in einem an die Stelle des
    Spitzen festgesetzt wird und ob ein bestimmter Zeitpunkt       ­Xetra-Handels tretenden Nachfolgesystem) an der Frank-
    festgelegt werden kann, bis zu dem die Wandlungs- / Opti-       furter Wertpapierbörse an mindestens zwei aufeinander-
    onsrechte ausgeübt werden können oder müssen.                   folgenden Börsentagen während eines Zeitraums von
                                                                    bis zu zehn Börsen­tagen nach der Erklärung der Wand-
	Der Options- beziehungsweise Wandlungspreis darf                  lung beziehungsweise Ausübung der Option entspricht.
  50 % des Kurses der Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Han-
  del (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an         	Bei der Ausgabe der vorgenannten Genussscheine, hyb-
  der Frankfurter Wertpapierbörse nicht unterschreiten.           riden Schuldverschreibungen sowie Options- und / oder
  Maßgeblich dafür ist der durchschnittliche Schlusskurs          Wandelschuldverschreibungen steht den Aktionären
  an den zehn Börsenhandelstagen vor der endgültigen              grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vor-
  Entscheidung des Vorstands über die Veröffentlichung            stand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-
  eines Angebots zur Zeichnung von Genussscheinen oder            sichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
  Schuldverschreibungen beziehungsweise über die Erklä-           sofern der Ausgabepreis den nach finanzmathemati-
  rung der Annahme durch die Gesellschaft nach einer              schen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert
  öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungs-            der Genussscheine, hybriden Schuldverschreibungen,
  angeboten. Bei einem Bezugsrechtshandel sind die Tage           Options- oder Wandelschuldverschreibungen nicht
  des Bezugsrechtshandels mit Ausnahme der beiden letz-           wesentlich unterschreitet. Dabei darf die Summe der auf-
  ten Börsentage des Bezugsrechtshandels maßgeblich,              grund von Genussrechten und Schuldverschreibungen
  falls der Vorstand nicht schon vor Beginn des Bezugs-           nach dieser Ermächtigung gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4
  rechtshandels den Options- beziehungsweise Wand-                AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Bareinlagen)
  lungspreis endgültig betraglich festlegt. §§ 9 Absatz 1         auszugebenden Aktien zusammen mit anderen gemäß
  und 199 Absatz 2 AktG bleiben unberührt.                        oder entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung
                                                                  während der Laufzeit dieser Ermächtigung bereits ausge-
     ie Options-, Genussschein- beziehungsweise Anleihebe-
    D                                                             gebenen oder veräußerten Aktien 10 % des Grundkapitals
    dingungen können unbeschadet der §§ 9 Absatz 1 und            zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung
    199 Absatz 2 AktG in einer Verwässerungsschutzklausel         oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der
    die Ermäßigung des Options- beziehungsweise Wand-             Ausübung dieser Ermächtigung nicht übersteigen.
    lungspreises durch Zahlung eines entsprechenden
    Betrags in bar bei Ausübung des Wandlungsrechts bezie-      	Soweit der Vorstand von dieser Möglichkeit keinen
    hungsweise durch Herabsetzung der Zuzahlung für den           Gebrauch macht, ist er ermächtigt, mit Zustimmung des
    Fall vorsehen, dass die Gesellschaft unter Einräumung         Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des
    eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre während der              Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der
    Options- oder Wandlungsfrist das Grundkapital erhöht,         Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch inso-
    weitere Genussscheine, Options- oder Wandelanleihen           weit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inha-
    begibt oder sonstige Optionsrechte gewährt und den            bern von Options- und / oder Wandlungsrechten bezie-
    Inhabern von Options- und / oder Wandlungsrechten kein        hungsweise den Inhabern von mit Wandlungspflicht
    Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es             ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen bezie-
    ihnen nach Ausübung des Options- und / oder Wandlungs-        hungsweise -genussscheinen ein Bezugsrecht in dem
    rechts zustehen würde. Die Bedingungen können darüber         Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der
    hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung eine Anpas-       Options- oder Wandlungsrechte beziehungsweise nach
    sung des Options- und / oder Wandlungsrechts vorsehen.        Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde.

	Die Options-, Genussschein- beziehungsweise Anleihe-          	Der Vorstand wird jeweils sorgfältig prüfen, ob der Aus-
  bedingungen können jeweils festlegen, dass im Fall der          schluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Unterneh-
  Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungs-                mens- und damit auch im Aktionärsinteresse liegt. Auch
  rechts auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt wer-         der Aufsichtsrat wird seine erforderliche Zustimmung
  den können. Ferner kann die Möglichkeit eröffnet wer-           nur erteilen, wenn diese Voraussetzungen seiner Ansicht
  den, dass die Gesellschaft bei Ausübung des Options-            nach gegeben sind. Im Falle der Ausnutzung der vorste-
  beziehungsweise Wandlungsrechts den Gegenwert                   henden Ermächtigung wird der Vorstand in der nächsten
  (auch teilweise) in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe        Hauptversammlung darüber berichten.
Deutsche Bank                      Tagesordnung                                                                           08
Hauptversammlung 2017

	Die Teilrechte können auch von durch den Vorstand                     Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 bis zum
  bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung über­               30. April 2022 auszugebenden Genussscheinen
  nommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittel­                 beziehungsweise Wandel- oder Optionsschuld­
  bares Bezugsrecht).                                                   verschreibungen verbunden sind, von ihren Wand-
                                                                        lungs- beziehungsweise Optionsrechten Gebrauch
	Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-                 machen oder
  sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Aus-
  stattung der Emission, insbesondere Volumen, Zeitpunkt,       	b)	die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der von der
  Zinssatz, Ausgabekurs und Laufzeit, festzulegen beziehungs-         Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unter-
  weise im Einvernehmen mit den Organen der die Emissi-               nehmen aufgrund der vorstehend genannten
  on begebenden Beteiligungsgesellschaft zu bestimmen.                Ermächtigung bis zum 30. April 2022 auszugeben-
                                                                      den Wandelgenussscheine beziehungsweise Wan-
c)	Bedingtes Kapital                                                 delschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung
                                                                      erfüllen.
 Das Grundkapital wird um bis zu 512.000.000 Euro bedingt
	
 erhöht durch Ausgabe von bis zu 200.000.000 neuen auf          	
                                                                 Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjah-
 den Namen lautenden Stückaktien. Die bedingte Kapital-          res an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bezie-
 erhöhung dient der Gewährung von Rechten an die Inha-           hungsweise Optionsrechten oder durch Erfüllung von
 ber von Options- beziehungsweise Wandelgenussschei-             Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vor-
 nen, Options- und Wandelschuldverschreibungen, die              stand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durch-
 gemäß vorstehender Ermächtigung unter b) bis zum                führung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“
 30. April 2022 von der Gesellschaft oder durch ein verbun-
 denes Unternehmen der Gesellschaft begeben werden.             12.	Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
 Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den gemäß b)                zur Barkapitalerhöhung (mit der Möglichkeit zum
 jeweils zu berechnenden Options- beziehungsweise                    Bezugsrechtsausschluss unter anderem gemäß
 Wandlungspreisen. Die bedingte Kapitalerhöhung kann                § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG) und Satzungsänderung
 nur insoweit durchgeführt werden, als von diesen Rechten
 Gebrauch gemacht wird oder die zur Wandlung verpflich-         Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversamm-
 teten Inhaber ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen    lung vom 21. Mai 2015 ermächtigt, das Grundkapital mit
 Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in            Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf
 dem sie durch Ausübung von Options- beziehungsweise            den Namen lautender Stückaktien gegen Geldeinlagen um
 Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungs-           bis zu 352.000.000,00 Euro mit der Möglichkeit zum Bezugs-
 pflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird         rechtsausschluss zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung wird
 ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung         im Rahmen der Kapitalerhöhung im März / April 2017 in voller
 der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.                    Höhe Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für das ebenfalls am
                                                                21. Mai 2015 beschlossene genehmigte Kapital über
d)	Satzungsänderung                                            1.408.000.000,00 Euro. Dementsprechend werden die bishe-
                                                                rigen Absätze 5 und 6 des § 4 der Satzung im Rahmen der
	In § 4 der Satzung werden die bisherigen Absätze 3 und        Kapitalerhöhung im März / April 2017 aufgehoben.
  4, die die bedingten Kapitalien zu der am 30. April 2017
  ausgelaufenen beziehungsweise zu der unter a) aufgeho-        Um auch künftig etwaigen Kapitalbedarf kurzfristig decken
  benen Ermächtigungen enthalten, gestrichen und § 4 der        zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen
  Satzung erhält folgenden neuen Absatz 3:                      werden, das die Möglichkeiten, die mit dem bisherigen
                                                                genehmigten Kapital verbunden waren, im Wesentlichen
	„(3) Das Grundkapital ist um bis zu 512.000.000 Euro          unverändert, aber mit längerer Laufzeit und einem (in Anpas-
  bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 200.000.000           sung an die Kapitalerhöhung im März / April 2017) erhöhten
  neuen auf den Namen lautenden Stückaktien. Die                Volumen fortschreibt.
  bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchge-
  führt werden, als                                             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

	a)	die Inhaber von Wandlungsrechten oder Options-            a)	Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum
      rechten, die mit den von der Gesellschaft oder von            30. April 2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld-
      mit ihr verbundenen Unternehmen aufgrund der                  einlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
      Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der                512.000.000 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären
Deutsche Bank                       Tagesordnung                                                                            09
Hauptversammlung 2017

     ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch            wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungswei-
     ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der               se Wandlungsrechts zustehen würde. Darüber hinaus ist
    Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch                    der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht in vollem
    ­insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den         Umfang auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der
    Inhabern der von der Gesellschaft und ihren verbunde-             neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten
    nen Unternehmen ausgegebenen Optionsrechte, Wan-                  Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
     delschuldverschreibungen und Wandelgenussrechte ein              Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die
    Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewäh-               insgesamt seit der Ermächtigung gemäß § 186 Absatz 3
    ren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bezie-               Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien zum Zeitpunkt des
    hungsweise Wandlungsrechts zustehen würde. Darüber                Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser
    hinaus wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht in           Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung der
    vollem Umfang auszuschließen, wenn der Ausgabepreis               Ermächtigung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen.
     der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsen­             Beschlüsse des Vorstands zur Ausnutzung des genehmig-
    notierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festle-            ten Kapitals und zum Ausschluss des Bezugsrechts bedür-
    gung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet           fen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die neuen Aktien
    und die gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegebenen             können auch von durch den Vorstand bestimmten Kredit-
    Aktien zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächti-             instituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie
    gung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt        den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).“
     der Ausnutzung der Ermächtigung insgesamt 10 % des
    Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die Höchstgrenze         13.	Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
    von 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die            zur Barkapitalerhöhung (mit der Möglichkeit des
    während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Aus-                Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge sowie
     schluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender          zugunsten von Options- und Wandlungsberechtig-
    Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben                ten) und Satzungsänderung
    oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Akti-
     en, die zur Bedienung von Options- und /oder Wandlungs-      Neben dem genehmigten Kapital unter Tagesordnungs-
    rechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen         punkt 12 soll ein weiteres genehmigtes Kapital geschaffen
    oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese             werden. Der nachfolgende Vorschlag berücksichtigt, dass im
    Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der           Rahmen der Kapitalerhöhung im März / April 2017 das geneh-
    Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des             migte Kapital nach § 4 Absatz 5 und 6 der Satzung vollstän-
    Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186            dig genutzt und die Satzung entsprechend angepasst wird.
    Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Beschlüsse
     des Vorstands zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
    und zum Ausschluss des Bezugsrechts bedürfen der
    Zustimmung des Aufsichtsrats. Die neuen Aktien können         a)	Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum
    auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitu-             30. April 2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld-
    ten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den              einlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
    Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).                  2.048.000.000 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären
                                                                      ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch
b)	Es wird ein neuer § 4 Absatz 4 der Satzung wie folgt ein-         ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der
    gefügt:                                                           Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch inso-
                                                                      weit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den
     (4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum
    „                                                                 In­habern der von der Gesellschaft und ihren verbundenen
    30. April 2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld-             Unternehmen ausgegebenen Optionsrechte, Wandel-
    einlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt               schuldverschreibungen und Wandelgenussrechte ein
    512.000.000 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein         Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewäh-
    Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch                  ren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bezie-
    ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der                hungsweise Wandlungsrechts zustehen würde. Beschlüs-
    Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch inso-              se des Vorstands zur Ausnutzung des genehmigten Kapi-
    weit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inha-        tals und zum Ausschluss des Bezugsrechts bedürfen der
    bern der von der Gesellschaft und ihren verbundenen               Zustimmung des Aufsichtsrats. Die neuen Aktien können
    Unternehmen ausgegebenen Optionsrechte, Wandel-                   auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitu-
    schuldverschreibungen und Wandelgenussrechte ein                  ten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
    Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren,            Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Deutsche Bank                     Tagesordnung                                                                          10
Hauptversammlung 2017

b)	In § 4 der Satzung wird am Ende folgender neuer          i.   Kreis der Bezugsberechtigten
    Absatz 5 angefügt:
                                                                   ie Optionen werden nur an Arbeitnehmer in Führungspo-
                                                                  D
	
 ”(5) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis           sitionen der Deutsche Bank Aktiengesellschaft oder eines
 zum 30. April 2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen              ihrer verbundenen Unternehmen sowie Mitglieder der
 Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insge-             Geschäftsleitung eines solchen verbundenen Unterneh-
 samt 2.048.000.000 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktio-         mens vergeben. Jährlich werden insgesamt bis zu
 nären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist              170 Bezugsberechtigte an der Ausgabe der Optionen parti-
 jedoch ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht            zipieren. Für die Verteilung an die Arbeitnehmer stehen
 der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch               von den 20.000.000 Bezugsrechten 85 % zur Verfügung.
 insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den         Die restlichen Bezugsrechte sind auf die Gruppe der
 Inhabern der von der Gesellschaft und ihren verbundenen          Geschäftsleiter verbundener Unternehmen zu verteilen.
 Unternehmen ausgegebenen Optionsrechte, Wandel-
 schuldverschreibungen und Wandelgenussrechte ein            	Alle Bezugsberechtigten, die diese Optionen erhalten,
 Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewäh-           werden im Zeitpunkt der Vergabe identifizierte Risikoträ-
 ren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bezie-           ger im Sinne der Institutsvergütungsverordnung („Insti-
 hungsweise Wandlungsrechts zustehen würde. Beschlüs-          tutsVergV“) sein. Daher werden die Anforderung der Ins-
 se des Vorstands zur Ausnutzung des genehmigten Kapi-         titutsVergV hinsichtlich der Zurückbehaltungszeiträume
 tals und zum Ausschluss des Bezugsrechts bedürfen der         und der Ex-Post Risikoadjustierung bei der weiteren Aus-
 Zustimmung des Aufsichtsrats. Die neuen Aktien können         gestaltung der Bedingungen des Aktienoptionspro-
 auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitu-         gramms berücksichtigt.
 ten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
 Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).“           	Zusätzlich werden die jeweiligen Leistungs- und Verfalls-
                                                               bedingungen, die für aktienbasierte Vergütungspläne
14.	Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vor-           der Deutsche Bank Gruppe zum Ausgabedatum Anwen-
     stands zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktien­           dung finden bei der weiteren Spezifizierung der Bedin-
     optionen) an Arbeitnehmer der Deutsche Bank               gungen der Optionen berücksichtigt.
     Aktiengesellschaft oder eines ihrer verbundenen
     Unternehmen sowie Mitglieder der Geschäftsfüh-          ii.	Einräumung der Optionen, Ausgabetag und Inhalt des
     rung eines solchen verbundenen Unternehmens,                 Optionsrechts
     die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedie-
     nung des Aktienoptionsplans der Deutsche Bank           	Die Einräumung der Optionen erfolgt in jährlichen Tran-
     Aktiengesellschaft und Satzungsänderung                   chen, erstmalig ab dem Tag der Eintragung der gemäß c)
                                                               zu beschließenden bedingten Kapitalerhöhung im Han-
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:         delsregister der Gesellschaft.

a)	Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen            	Als Ausgabetag der Optionen gilt der Tag, an dem die
                                                               vom Vorstand beschlossene Ausgabe der Optionen dem
	Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30. April 2022 bis     jeweiligen Bezugsberechtigten mitgeteilt wird.
  zu 20.000.000 Bezugsrechte auf bis zu 20.000.000 auf
  den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft an         	Jede Option berechtigt zum Bezug einer auf den Namen
  Arbeitnehmer der Deutsche Bank Aktiengesellschaft            lautenden Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung
  oder eines ihrer verbundenen Unternehmen sowie Mit-          des Ausübungspreises.
  glieder der Geschäftsführung eines solchen verbunde-
  nen Unternehmens auszugeben. Die Ausgabe soll dazu         	Zusammen mit den Optionen wird dem Bezugsberech-
  dienen, die aktienbasierte variable Vergütung der            tigten eine aufgeschobene Barvergütung gewährt, deren
  Bezugsberechtigten durch Aktienoptionen darzustellen,        Höhe den Wert des Ausübungspreises erreichen kann.
  die mit aufgeschobener Barvergütung verbunden wer-           Diese wird dem Bezugsberechtigten nicht persönlich
  den, die ausschließlich zur Aufbringung des Ausübungs-       ausgezahlt, sondern genutzt, um im Auftrag des Bezugs-
  preises verwendet werden können, und durch Schaffung         berechtigten den Ausübungspreis der Optionen zu
  von Aktien aus bedingtem Kapital bedient werden.             bezahlen.

	Die Eckpunkte für die Ausgabe der Optionen lauten wie      	
                                                              Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die
  folgt:                                                      Gesellschaft nach ihrer Wahl den Bezugsberechtigten zur
Sie können auch lesen