Herzlich willkommen Frühjahrskonferenz 29. Juni 2020 13:30 - 17:00 Uhr - CURAVIVA Luzern
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Traktanden
1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung Konferenzbüro
3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
Décharge
6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16
7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
Ersatzwahl Revisor
8. Schluss
21. Begrüssung
§ Begrüssung
§ Präsident Roger Wicki
§ Begrüssung Neumitglieder
§ Feststellung
§ Unterlagen rechtzeitig versandt
§ Klärung
§ Traktandenliste (ergänzen)
§ Grussworte (bitte erst am Schluss)
3Traktanden
1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung Konferenzbüro
3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
Décharge
6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16
7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
Ersatzwahl Revisor
8. Schluss
42. Bestellung
2.1 Konferenzbüro
§ Stimmenzähler wählen
§ Stimmkarte erklären
§ Protokollführung bestimmen
§ Präsenz ermitteln
§ Vorsitz bekanntgeben
5Traktanden
1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung Konferenzbüro
3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
Décharge
6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16
7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
Ersatzwahl Revisor
8. Schluss
6Die EL-Reform
Übersicht
• Ausgangslage / Ziel der Reform
• Änderungen
• Ausgaben
• Krankenversicherung
• Maximaler Mietzins
• Einnahmen
• Vermögen
• Reduktion Freibeträge
• Übermässiger Vermögensverbrauch
• Vermögensschwelle
• Diverse Änderungen
Info Ergänzungsleistungen • Rückforderung rechtmässig ausbezahlter EL
29. Juni 2020
Seite 8Die EL-Reform
Ausgangslage
• Kostensteigerung 2000 bis 2018 von CHF 2,3 auf 5,0 Mia.
• Die Zahl der EL-Bezüger stieg von 203'000 auf 328'000
• Ende 2018 erhielten 47 % der IV-Bezüger und 12 % der AHV-
Bezüger eine EL
• Im 2030 werden voraussichtlich 6,7 Mia. CHF EL ausgerichtet
Info Ergänzungsleistungen
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Seite 9Die EL-Reform
Ziel der EL-Reform
• Kostenanstieg reduzieren
• Fehlanreize beseitigen
• Mietzinsmaximum anheben
-> Einführung per 1.1.2021
-> dreijährige Übergangsfrist (Besitzstand)
Info Ergänzungsleistungen
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Seite 10Die EL-Reform
Änderungen per 1.1.2021
Die EL-Reform
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Seite 11Die EL-Reform
Ausgaben
Info Ergänzungsleistungen
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Seite 12Die EL-Reform
Anrechnung der tatsächlichen
Krankenversicherungs-Prämie
Nach altem Recht Nach neuem Recht
• Durchschnittsprämie ist massgebend KV-Prämie tiefer als Durchschnittsprämie:
• Keine Berücksichtigung von tieferen oder höheren KV- -> tatsächliche Prämie wird angerechnet
Prämien
• Versicherter erhält allenfalls Gutschrift, falls die
tatsächliche Prämie tiefer als der Durchschnitt ist
Die EL-Reform
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Seite 13Die EL-Reform
Mindest-EL
Nach altem Recht Nach neuem Recht
Entspricht der Durchschnittsprämie Richtprämie der Prämienverbilligung
Die EL-Reform
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Seite 14Die EL-Reform
Mietzins
Nach altem Recht Nach neuem Recht
Mietzinsmaximum ist abhängig von:
• Mietzinsregion
• Anzahl Personen im Haushalt
• Sonderregelung Wohngemeinschaft
• Allfälliger Erhöhung oder Reduktion auf Antrag des
13’2 15’0 Kantons um 10 %
00 3’60 • Zuschlag rollstuhlgängige Wohnung von CHF 6’000
00 0 Neu gibt es drei Regionen:
• Grosszentren
• Städtische und intermediäre Regionen
• Ländliche Regionen
Alleinstehend
Die EL-Reform
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Seite 15Die EL-Reform
Mietzins
Mietzinsmaximum nach neuem Recht
16’440
15’900
14’520
3’0003’0003’000 2’1601’8001’800 1’9201’8001’560
1. PERSON 2. PERSON 3. PERSON 4. PERSON
Region 1 Region 2 Region 3
Die EL-Reform
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Seite 16Die EL-Reform
Berechnung tageweise Heimaufenthalt
Nach altem Recht Nach neuem Recht
• Heimrechnung ab Eintrittsmonat • Eintrittsmonat wird zu Hause berechnet
• Tagestaxe anteilsmässig als Ausgabe
berücksichtigen
• gilt theoretisch auch für Heimaustritte
Die EL-Reform
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Seite 17Die EL-Reform
Vorübergehender Heimaufenthalt
Nach altem Recht Nach neuem Recht
• Vorübergehendet Heimaufenthalte von weniger als • Bei vorübergehendem Heimaufenthalt werden die
2 Monate Kosten bis 3 Monate über die Krankheitskosten
-> Vergütung über Krankheitskosten abgedeckt
• Dauert der Heimaufenthalt länger als drei Monate
oder handelt es sich um einen definitiven
Heimeintritt
-> Berechnung ab Eintritt als Heimfall
Die EL-Reform
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Seite 18Die EL-Reform
Einnahmen
Info Ergänzungsleistungen
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Seite 19Die EL-Reform
Erwerbseinkommen Ehegatte 80 %
anrechenbar
Nach altem Recht Nach neuem Recht
• Nach Abzug des Freibetrags von CHF 1’500 werden • Kein Freibetrag
2/3 angerechnet • Es werden 80 % des Nettoverdienstes angerechnet
Die EL-Reform
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Seite 20Die EL-Reform
Vermögen
Info Ergänzungsleistungen
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Seite 21Die EL-Reform
Vermögen und Freibetrag
350’000 300’000 300’000
250’000
150’000 112’500 112’500
60’000
37’500 50’000
50’000 15’000 30’000 15’000
-50’000 nach altem Recht nach neuem Recht
Alleinstehende Ehepaar
Kinder für selbstbew. Haus
Die EL-Reform
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Seite 22Die EL-Reform
Übermässiger Vermögensverbrauch
Nach altem Recht Nach neuem Recht
• Falls der Vermögensverbrauch mit Belegen Ein Vermögensverzicht liegt vor wenn:
nachgewiesener ist, gilt dieser nicht als Verzicht • ab Anspruch auf eine IV- oder Witwenrente mehr
(Weltreise, häufiger Restaurantbesuch, kulturelle als 10 %/Jahr des Vermögens verbraucht wird
Veranstaltungen usw.). • bei AHV-Rentnern wird der Vermögensverzehr 10
• Keine Lebensführungskontrolle Jahre vor AHV-Rentenanspruch geprüft
• Reduktion des Vermögens um 10’000.00 ist auch
bei einem Vermögen unter CHF 100’000 zulässig
Die EL-Reform
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Seite 23Die EL-Reform
Vermögensschwelle
Nach altem Recht Nach neuem Recht
Kein Anspruch auf EL falls das Vermögen folgende
Grenzwerte übersteigt:
• Alleinstehende -> CHF 100’000
Keine
• Verheiratete -> CHF 200’000
• Selbstbewohnte Liegenschaften werden nicht berücksichtigt
• Vermögen am 1. Tag des mutmasslichen EL-Anspruchs massgebend
Die EL-Reform
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Seite 24Die EL-Reform
Diverse Änderungen
Info Ergänzungsleistungen
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Seite 25Die EL-Reform
Rückzahlung rechtmässig bezogener EL-
Leistungen
Nach altem Recht Nach neuem Recht
Nachlass > CHF 40’000.00
• EL wird nach dem Tod zurückgefordert.
keine • bei Ehepaaren gilt der Nachlass ab dem
zweitversterbenden Ehepartner
• Verwirkungsfrist 10 Jahre
Die EL-Reform
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Seite 26Die EL-Reform
Direktzahlung an Pflegeeinrichtung
Nach altem Recht Nach neuem Recht
EL für Heimkosten kann an Heim ausbezahlt werden.
-> Vollmacht von EL-Bezüger ist notwendig
keine Auszahlung:
• Persönliche Auslagen -> Versicherte
• Durchschnittsprämie -> KV
• Rest -> Heim
Die EL-Reform
29. Juni 2020
Seite 27Die EL-Reform
Übergangsrecht / Besitzstand
Nach altem Recht Nach neuem Recht
Gilt nur für EL-Fälle mit EL-Anspruch vor 01.01.2021
Berechnung nach altem Recht, solange diese Variante
keine besser ist. (höhere EL als nach neuem Recht.)
-> gilt während 3 Jahren (bis 31.12.2023)
Umrechnung: Vergleichsrechnungen nach altem und
nach neuem Recht.
Die EL-Reform
29. Juni 2020
Seite 28Die EL-Reform
Haben Sie Fragen?
Die EL-Reform
29. Juni 2020
Seite 29Die EL-Reform
Weitere Informationen
• www.ahvluzern.ch (Ergänzungsleistungen / EL-Reform)
• www.bsv.admin.ch (Reform der EL)
• www.was-luzern.ch
• Merkblatt 5.01
Info Ergänzungsleistungen
29. Juni 2020
Seite 30Die EL-Reform
Ich danke Ihnen für die gute
Zusammenarbeit und Unterstützung
während des Jahres. Sie sind ein
wichtiger Partner für uns.
Info Ergänzungsleistungen
29. Juni 2020
Seite 31MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2020
CURAVIVA LUZERN
Daniel Höchli, Direktor
CURAVIVA SchweizToppriorität COVID-19
Übergang zur Auswertungsphase und Vorbereitung auf mögliche zweite Welle:
Ø Lebensqualität und Würde der Menschen mit Unterstützungsbedarf in
Krisensituationen
- politische Forderungen
- wissenschaftliche Fragestellungen
- ethische Fragestellungen, namentlich Dilemma zwischen Schutz und
Freiheit
- Empfehlungen (lessons learnd) an Branche, weitere Akteure und
Verbände im Gesundheits- und Sozialwesen und Behörden
Ø „Corona-Konferenz“ Fachbereich Alter am 19. August 2020
25. Juni 2019Aktuelle politische Themen § MiGeL: Vergütung durch OKP unabhängig von Selbstanwendung oder Anwendung durch Personal § Pflegeinitiative und indirekter Gegenvorschlag § Verordnungsrevisionen (KVV) mit neuen Qualitätsvorgaben § Bericht Palliative Care § Einheitliche Finanzierung für ambulante und stationäre Leistungen (EFAS) auch in der Pflege? § Begrenzungsinitiative
Projekt Föderation
INSOS Schweiz und CURAVIVA Schweiz
Bisherige Projektetappen & nächste Schritte
Daniel Höchli, Direktor CURAVIVA SChweiz
29.06.20 Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz 35Ziele
Kräfte bündeln, organisatorische Grundlagen für die Zukunft schaffen
• Flexibilität in Bezug auf relevante Entwicklungen sicherstellen
• Mehrfachmitgliedschaften reduzieren
• die Mitglieder über die Branchenverbände mit bedarfsgerechten Angeboten der
Föderation bedienen
• Synergien nutzen, Doppelspurigkeiten vermeiden
• Interessenvertretung und Verhandlungsposition stärken
• nationale Branchenabdeckung in den Bereichen «Kinder und Jugendliche»,
«Menschen mit Behinderung», «Menschen im Alter» gewährleisten
Die Bildung der Föderation beeinflusst die Autonomie der Kantonalverbände grund-
sätzlich nicht, der «Mitgliedschaftsprozess» (wer wird wann wo wie Mitglied) wird in den
drei Branchen überprüft und geklärt
Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20 36
SchweizStruktur: Starke Föderation – starke Branchenverbände
Gemeinsamer Auftritt und
übergreifende Leistungen
Föderation
(Brand zu def.)
CURAVIVA INSOS Brand (zu def.)
Menschen im Alter Menschen mit Behinderung Kinder und Jugendliche
29.06.20 aus MitgliederoptikZeitplan: Bisherige Projektetappen
Ausgewählte Projektschritte 2019
5.9./23.10.2019 13.9./26.11.2019
1.7.2019 16.10./2.12.2019
Fachkonferenzen Gem. Vorstands-
Start Projekt Sitzungen Steu- 2020
CURAVIVA, sitzungen der 2
Föderation erungsausschuss
INSOS-Konferenz Verbände
Operative Ebene: Arbeit in Teilprojekten
Ursprüngliches Ziel: Start der Föderation 2021
Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20 38
SchweizDer angepasste Zeitplan
2022
Start der Föderation
14.05.2020 11.09.2020 Ab 2021 Herbst 2021
9.11.2020 a.o. DV
Gemeinsame Gemeinsame engere a.o. DV
Vorstandssitzung Vorstandssitzung Zwischen-
Zusammenarbeit Definitiver
der 2 Verbände der 2 Verbände entscheide
Geschäftsstellen Entscheid
Operative Ebene: Arbeit in Teilprojekten
Fachkonferenzen CURAVIVA Schweiz
INSOS-Konferenz
Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20 39
SchweizProjektstand heute: Wichtige Weichen
gestellt
Die Vorstände von INSOS Schweiz und CURAVIVA Schweiz
• legten Ende 2019 zentrale Grundsätze der künftigen Föderation fest, die
seither weiterentwickelt und konkretisiert wurden
• trafen an der gemeinsamen Sitzung im Mai 2020 Vorentscheidungen
zuhanden der Delegiertenversammlungen vom 9. November 2020
• lancierten eine Konsultation zu diesen Vorentscheidungen
Ø Zur Konsultation eingeladen sind:
Delegierte, Kantonalverbände, Sektionen,
INSOS-Konferenz und Fachkonferenzen von CURAVIVA Schweiz
Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20 40
SchweizVorentscheidungen zu den DV-Anträgen
Die Vorentscheidungen zuhanden der Delegiertenversammlungen vom
9. November 2020 betreffen folgende Traktanden:
• Juristische Organisation
• Eckwerte der Statuten
• Namen von Föderation und Branchenverbänden
Ø Die Anträge werden nach der Konsultation im September 2020 definitiv verabschiedet.
Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20 41
SchweizEckwerte der Statuten
1. Zweck der Föderation
2. Grundsatz zur Organisation
3. Grundsätze der Mitgliedschaft
4. Zusammensetzung und Aufgaben der Organe der Föderation
• Delegiertenversammlung Föderation: bestehend aus Mitgliedern der Branchenkonferenzen
• Vorstand Föderation: bestehend aus Präsidenten/innen von Föderation und Branchen-
verbänden sowie 3–5 weiteren Personen → strategische Führung der Föderation
• Branchenkonferenzen der Branchenverbände: Branchenverbände bestimmen die
Zusammensetzung in ihren Mitgliederreglementen
• Branchenräte der Branchenverbände: bestehend jeweils aus Präsident/in sowie 4–6 weiteren
Personen → strategische Führung der Branchenverbände, Wahrung branchenspezifischer
Interessen
Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20 42
SchweizKonsultation zu den Eckwerten der Statuten
Die Bildung der Föderation ist ein Prozess, der möglichst breit abgestützt zu einem
optimalen Resultat führen soll.
Rückmeldungen können wie folgt eingebracht werden:
• direkt an Vertreter von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz – z.B. bei
kantonalen Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen
• per E-Mail an info@insos.ch, direktion@curaviva.ch
• am Treffen der Fachkonferenzen von CURAVIVA Schweiz (19.8.2020)
• an der INSOS-Konferenz (2.9.2020)
Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20 43
SchweizVorschläge für Namen
Gemeinsamer Auftritt und
übergreifende Leistungen
ARTISET
Föderation
Föderationder
(Brand zu def.)
Dienstleister
für Menschen mit
Unterstützungsbedarf CURAVIVA INSOS YOUVITA
CURAVIVA
Nationaler Branchenverband NationalerINSOS
Branchenverband Brand
Nationaler (zu def.)
Branchenverband
Menschen im Alter
der Dienstleister für Menschen mit Behinderung
der Dienstleister für Kinder und Jugendliche
der Dienstleister für
Menschen im Alter Menschen mit Behinderung Kinder und Jugendliche
ARTISET leitet sich ab von Artikel 7 Bundesverfassung:
«Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.»Etappiertes Vorgehen: Die nächsten Schritte
An folgenden Delegiertenversammlungen stehen zentrale Entscheide an:
9.11.2020 – Entscheidtraktanden Herbst 2021 – Entscheidtraktanden
• Doppelte Absorptionsfusion (Föderation,
• Eckwerte der künftigen Föderation CURAVIVA Schweiz, INSOS Schweiz)
• Gründung der Föderation • Fusionsvertrag
• Statuten der Föderation
• Wahl Vorstand
Gestützt auf Entscheide:
Ø Vorbereitung der Gründung der Gestützt auf Entscheide:
Föderation durch die beiden Vorstände Ø Lancierung der Föderation
Ø Enge Zusammenarbeit der beiden per 01.01.2022
Geschäftsstellen ab 2021
Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20 45
SchweizFragen & Antworten 29.06.20 Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz 46
Traktanden
1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung Konferenzbüro
3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
Décharge
6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16
7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
Ersatzwahl Revisor
8. Schluss
474. Aktuelles, Diverse Informationen
4.1 Ressort Betriebswirtschaft
4.2 eHealt - Mediplan
4.3 Diverse Informationen
484.1 Ressort Betriebswirtschaft
Darüber werde ich, nebst persönlichen Worten zum
Abschied im nächsten Newsletter letztmals berichten.
Falls ihr Zeit habt, gebe ich gerne Vorabinformationen.
ü Umsetzung der Weisungen 2020 – braucht es nochmals
einen Workshop; warum allenfalls und ja/nein?
ü Stand der IBR-Überprüfung vom Formular 3 (LU-Time)?
ü Corona-Kosten – wie gehen wir das an?
ü MiGel – nicht ob, sondern wann ist offen – wie ist geklärt,
ähnlich wie früher – wer regelt das ist noch offen?
ü KVL – Harmonisierung der Instrumente zur
Bedarfserfassung – Tendenz und wann?
ü Benchmark Zentralschweiz – Dienstleistungen zu Gunsten
der kantonalen Verbände bleiben – neue Plattform ab
Spätherbst 2020.
ü Fragen? … aus der Planungsregion Luzern
49.. 4.1 Die Region Luzern fragt
1. Die Stadt als «Kompetenzzentrum
Pflegefinanzierung»: Kann das gut gehen?
2. Ist die Stadt als Restfinanzierer unabhängig?
3. Sollte Curaviva zwei bis drei unabhängige
Revisionsfirmen für die Prüfung der KORE
benennen und empfehlen?
4. Wann kommt der nächste Bericht zur
Restfinanzierung im Kanton LU?
29.06.20 504.2 eHealth - Mediplan
ü Der eMediplan (www.emediplan.ch) soll in den
Kantonen Luzern, Nidwalden und Obwalden schon
bald möglichst flächendeckend zur Anwendung
kommen.
ü Der eMediplan fasst die gesamte, aktuelle
Medikation eines Patienten übersichtlich zusammen.
Sicherheit und Effizienz im Medikationsprozess
lassen sich damit deutlich verbessern.
ü Die im Verein eHZ organisierten Spitäler (Luzerner
Kantonsspital, Hirslanden Klinik St. Anna,
Kantonsspital Nidwalden, Kantonsspital Obwalden
und Luzerner Psychiatrie) haben sich verpflichtet
den eMediplan bis anfangs 2021 ihren Patientinnen
und Patienten anzubieten.
51eMediplan ist für uns alle.
eMediplan bedeutet Sicherheit für die Patienten
Ein aktueller, vollständiger Medikationsplan nützt insbesondere den
Patienten und ihren Angehörigen. Sie werden durch einen eMediplan besser
unterstützt oder befähigt, die Medikamente wie verordnet einzunehmen.
eMediplan bedeutet Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
Bezüglich Arzneimitteltherapiesicherheit besteht ein grosses Verbesserungs-
potential. Dazu ist es notwendig, die gesamte Medikation eines Patienten zu
kennen. Das ist heute oft nicht der Fall. Medikationsfehler und unerwünschte
Wirkungen von Arzneimitteln sind ein grosses Risiko für Patienten.
eMediplan steigert Effizienz und Effektivität entlang des Behandlungspfads
Die Dokumentation und das Zurverfügungstellen der vollständigen, aktuel-
len Medikation eines Patienten hilft der nächsten Gesundheitsfachperson
in der Behandlungskette, die Medikamentenanamnese schneller und präzi-
ser zu erheben.
eMediplan ist eHealth
eMediplan ist für das elektronische Patientendossier (EPD) bestens geeig-
net und wird eines der wichtigen eDokumente im elektronischen Patienten-
dossier sein.
52eMediplan schafft Übersicht,
Sicherheit und
Sicherheit
Effizienz
und Effizienz
im Medikationsprozess.
eMediplan – als
Papiervariante mit
2D-Barcode
53Unterstützen Sie die IG eMediplan.
Werden Sie Mitglied und Gönner
Ein vollständiger, jederzeit aktueller Medikationsplan soll in Zukunft für
uns alle eine Selbstverständlichkeit sein – zur Sicherheit aller.
«Wir» sind Patienten, Angehörige, Ärzte, Apotheker, Pflegefachpersonen,
Medizinische Praxisassistentinnen, Pharma-Assistentinnen, weitere
Gesundheitsfachpersonen, Spitäler, Spitex, Pflegeheime, Apotheken,
Arztpraxen, ambulante Zentren und weitere Unternehmen der Gesund-
heitsversorgung, Berufsverbände, Patientenorganisationen, Kosten-
träger, Unternehmen aus IT und eHealth, Pharma, Behörden und Politik, IG eMediplan
und alle weiteren Interessierten. Geschäftsstelle
Ikarusstrasse 9
9015 St. Gallen
Tel. 071 282 20 15
Fax 071 282 20 16
info@emediplan.ch
Weitere Informationen zum eMediplan finden Sie auf unserer Website:
www.emediplan.ch www.emediplan.ch
544.3 Diverse Informationen
- Rückmeldung Kommission für Ausbildung
- Aktuelle Empfehlung COVID-19
- Mögliche Konsequenzen des Urteils des
Kantonsgerichts vom 15. Januar 2020 betreffend EL-
Taxgrenze
55Traktanden
1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung Konferenzbüro
3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
Décharge
6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16
7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
Ersatzwahl Revisor
8. Schluss
565. Genehmigung
5.1 Protokoll vom 19.11.2019
5.2 Jahresbericht 2019
5.3 Jahresrechnung und
Revisionsbericht 2019
5.4 Déchargeerteilung
575. Genehmigung
5.1 Protokoll vom 19. November 2019
585. Genehmigung
5.2 Jahresbericht 2019
595. Genehmigung
5.3 Jahresrechnung und
Revisionsbericht 2019
60Budget – Rechnung 2019
Bezeichnung Rechnung 2018 Budget 2019 Rechnung 2019 Anteile Budget 2020
Geschäftsführung 32'198 34'334 32'472 13% 36'214
Geschäftsstelle 38'449 38'449 38'449 16% 38'449
Geschäftsaufwand 157'853 169'886 176'559 71% 178'697
AUFWAND 228'500 242'669 247'479 100% 253'360
Mitgliederbeiträge 116'664 115'564 118'302 47% 122'560
Projektbeiträge 88'924 107'502 108'977 44% 106'490
UBA Beiträge 19'816 19'816 20'088 8% 20'140
überige Erträge 1'683 1'945 3'050 1% 3'815
ERTTRAG 227'087 244'827 250'417 100% 253'005
Ergebnis -1412.70 2157.74 2937.95 1% -355.00
29.06.20 61Erfolg
227’088
244’827
ERTRAG
250’417
253’005
228’500
242’669
AUFWAND
247’479
253’360
Ergebnis 2018 Budget 2019 Ergebnis 2019 Budget 2020
29.06.20 62Bilanz
Aktiven Passiven
19’965
162’675
KREDITOREN
FLÜSSIGE MITTEL 57’804
159’445
73’656
VEREINSKAPITAL
3’737 70’718
DEBITOREN
-133 72’792
FREIE MITTEL
30’792
166’412
TOTAL AKTIVEN 166’412
TOTAL PASSIVEN
159’312
159’313
-50’000 0 50’000 100’000 150’000 200’000 0 50’000 100’000 150’000 200’000
Aktiven 2019 Aktiven 2018 Pssiven 2019 Passiven 2018
29.06.20 635. Genehmigung
5.4 Déchargeerteilung
§ Revision der Rechnung
§ Decharge Geschäftsstelle und Vorstand
64Traktanden
1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung Konferenzbüro
3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
Décharge
6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16
7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
Ersatzwahl Revisor
8. Schluss
656. Anträge Art. 16
Erklärung
§ es sind keine Anträge eingegangen
66Traktanden
1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung Konferenzbüro
3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
Décharge
6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16
7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
Ersatzwahl Revisor
8. Schluss
677. Wahlen
7.1. Verabschiedung
687. Wahlen
7.2. Neu- und Ersatwahlen
71Der neue Vorstand stellt sich vor
„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen,
besteht darin, sie GEMEINSAM zu gestalten“
(Abraham Lincoln)Die Mission der Curaviva Luzern § Wir sind ein regionaler Branchenverband mit hoher Fachlichkeit und arbeitgeberpolitischer Ausrichtung, der im Bereich Menschen mit Unterstützungsbedarf im Alter tätig ist. § Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Erfüllung ihres Auftrags und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen der Branche. § Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder auf kantonaler, regionaler und eidgenössischer Ebene, koordinieren und fördern die Zusammenarbeit unter ihnen, pflegen den Kontakt zu Partnern, Behörden und Medien.
Strategische Initiativen 2020 - 2022
1. Die Vernetzung im Kanton fördern und ausbauen, Kontakte pflegen
2. Die Zusammenarbeit mit Curaviva Zentralschweiz aktiv gestalten
(inklusive Fachbereich Alter, inklusive UBA)
3. Die Vernetzung mit den Gemeinden auf- und ausbauen, um Einfluss
zu nehmen
4. Die Zusammenarbeit mit Senesuisse aktiv gestalten
5. Die Zusammenarbeit mit Curaviva Zentralschweiz Bildung
gestalten
6. Die Zusammenarbeit ambulant und stationär zusammenführen
und gemeinsame Wege beschreiten
7. Themenführerschaft anstreben - bei definierten Schwerpunktthemen«Neue» Aufgabenverteilung des Vorstands § Präsidium Christian Arnold § Vernetzung* Kanton Raymond Neumann § Vernetzung* Gemeinden Erika Stutz § Vernetzung* Bildung Besetzung bis Herbst 2020 § Medien, Info, Kommunikation Nadja Rohrer *Definition Vernetzung: Aktives Auf- und Ausbauen von Beziehungen sowie inhaltliche Auseinandersetzung und Einflussnahme Stellvertretungsregelung bis 2021 erfolgt
Präsidium
§ Christian Arnold
§ Betriebsleiter Pflegewohngruppen Buttisholz
§ Beratungsmandate ambulanter Bereich
§ Aktueller Fokus im Vorstand
ü Führen der Geschäftsstellen-Leitung (auf strategischer Ebene)
ü Führung Vorstandssitzungen
ü Vernetzung mit CURAVIVA Schweiz
ü Vernetzung mit CURAVIVA Zentralschweiz
ü Vernetzung mit Senesuisse
ü Organisation der Repräsentations-Pflichten
(Spitex, Alzheimer, Jubiläen, Pro Senectute, palliativ-care, …)
ü Organisation der Vernehmlassungen
ü Organisation der DelegationenVernetzung Kanton
§ Raymond Neumann
§ Geschäftsführer Chrüzmatt (Gemeindeverband) Hitzkirch
§ Aktueller Fokus im Vorstand
ü Wird noch mir Ressort Gemeinden abgesprochenVernetzung Gemeinden
§ Erika Stutz
§ Geschäftsleiterin Residio AG Hochdorf
§ Aktueller Fokus im Vorstand
ü Wird noch mir Ressort Kanton abgesprochenVernetzung Medien, Info, Kommunikation
§ Nadja Rohrer
§ CEO Betagtenzentren Emmen AG
§ Aktueller Fokus im Vorstand
ü Themenleader Newsletter
ü Sicherstellung Informationsfluss Erfa-Gruppen
ü Medienarbeit orchestrieren, inkl. Steuern der Medienagentur
ü Willkommens-Kommunikation mit den neuen Betriebsleitenden
ü Vorstand eHealth ZentralschweizBildung
§ Selektion bis Herbst 2020
§ Aktueller Fokus im Vorstand
ü Regierungsrätliche Ausbildungskommission zur Förderung der Ausbildung
ü Verbindung zu CURAVIVA Zentralschweiz Bildung
ü Verbindung zu XUND
ü Verbindung OdA XUNDGeschäftsstellen - Leitung
§ Felix Lienert
§ Leistung
ü Kostenanalyse, Vergleiche, Auskunft über wichtige Daten
ü Anlaufstelle für Fragen von Externen und Wünsche der kantonalen Mitglieder
ü Sichten von E-Mails und allfällige Weiterleitung an Vorstand, Mitglieder, mögliche
weitere Stellen
ü laufende Information der kantonalen Mitglieder über Neuerungen, Änderungen
und Wissenswertes um und über die Langzeitpflege
ü Erledigung des Schriftverkehrs im Namen des Vorstandes und des Verbandes
ü Koordination und Beantwortung von Vernehmlassungen
ü Betreuung der Homepage und des Extranets
ü Medienarbeit in Koordination mit dem VorstandSo sieht die Zusammenarbeit im Vorstand aus § Die Einbindung der Mitglieder über Arbeits- und Fachgruppen wird stark gefördert § Der Fokus der Vorstandsarbeit liegt auf der strategischen Ebene. § Im Gremium gilt Teamplay. § Netzwerkarbeit hat Priorität.
Wunsch des Vorstands an Sie § Beteiligen Sie sich aktiv § Leiten Sie wichtige Informationen an die Geschäftsstelle weiter § Rückmeldungen jederzeit erwünscht § Gemeinsame Auftritte und Kommunikation zu einer erfolgreichen Zielerreichung
7. Wahlen
7.3. Wahl Vorstand
Erklärung
§ gemäss Wahlantrag
Anträge
§ Wahl von Raymond Neumann, Nadja
Rohrer, Erika Stutz
Beschluss
847. Wahlen
7.4. Wahl Präsidium
Erklärung
§ gemäss Wahlantrag
Anträge
§ Wahl von Christian Arnold
Beschluss
857. Wahlen
7.5. Ersatzwahl Revisor
Erklärung
§ gemäss Wahlantrag
Anträge
§ Wahl von Marco Meier
Beschluss
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