Herzlich willkommen Frühjahrskonferenz 29. Juni 2020 13:30 - 17:00 Uhr - CURAVIVA Luzern

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Herzlich willkommen Frühjahrskonferenz 29. Juni 2020 13:30 - 17:00 Uhr - CURAVIVA Luzern
§   Herzlich willkommen
           §   Frühjahrskonferenz 29. Juni 2020
           §   13:30 – 17:00 Uhr

29.06.20                                          1
Herzlich willkommen Frühjahrskonferenz 29. Juni 2020 13:30 - 17:00 Uhr - CURAVIVA Luzern
Traktanden
1. Begrüssung      Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung      Konferenzbüro
3. Referate        Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles       Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen   Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
                   Décharge
6. Beschlüsse      Anträge nach Art. 16
7. Wahlen          Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
                   Ersatzwahl Revisor
8. Schluss

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Herzlich willkommen Frühjahrskonferenz 29. Juni 2020 13:30 - 17:00 Uhr - CURAVIVA Luzern
1. Begrüssung
§   Begrüssung
    §   Präsident Roger Wicki
    §   Begrüssung Neumitglieder
§   Feststellung
    §   Unterlagen rechtzeitig versandt
§   Klärung
    §   Traktandenliste (ergänzen)
    §   Grussworte (bitte erst am Schluss)

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Traktanden
1. Begrüssung      Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung      Konferenzbüro
3. Referate        Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles       Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen   Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
                   Décharge
6. Beschlüsse      Anträge nach Art. 16
7. Wahlen          Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
                   Ersatzwahl Revisor
8. Schluss

                                                         4
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2. Bestellung
2.1   Konferenzbüro
  §   Stimmenzähler wählen
  §   Stimmkarte erklären
  §   Protokollführung bestimmen
  §   Präsenz ermitteln
  §   Vorsitz bekanntgeben

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Traktanden
1. Begrüssung      Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung      Konferenzbüro
3. Referate        Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles       Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen   Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
                   Décharge
6. Beschlüsse      Anträge nach Art. 16
7. Wahlen          Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
                   Ersatzwahl Revisor
8. Schluss

                                                         6
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Die EL-Reform
Frühjahrskonferenz

                     Markus Richard,
                     Bereichsleiter Ergänzungsleistungen
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                            Übersicht
                            • Ausgangslage / Ziel der Reform
                            • Änderungen
                              • Ausgaben
                                • Krankenversicherung
                                • Maximaler Mietzins
                              • Einnahmen
                              • Vermögen
                                • Reduktion Freibeträge
                                • Übermässiger Vermögensverbrauch
                                • Vermögensschwelle
                              • Diverse Änderungen
Info Ergänzungsleistungen       • Rückforderung rechtmässig ausbezahlter EL
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                            Ausgangslage

                            • Kostensteigerung 2000 bis 2018 von CHF 2,3 auf 5,0 Mia.
                            • Die Zahl der EL-Bezüger stieg von 203'000 auf 328'000
                            • Ende 2018 erhielten 47 % der IV-Bezüger und 12 % der AHV-
                              Bezüger eine EL
                            • Im 2030 werden voraussichtlich 6,7 Mia. CHF EL ausgerichtet

Info Ergänzungsleistungen
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                            Ziel der EL-Reform

                            • Kostenanstieg reduzieren
                            • Fehlanreize beseitigen
                            • Mietzinsmaximum anheben

                            -> Einführung per 1.1.2021
                            -> dreijährige Übergangsfrist (Besitzstand)

Info Ergänzungsleistungen
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                Änderungen per 1.1.2021

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                                            Ausgaben

Info Ergänzungsleistungen
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                Anrechnung der tatsächlichen
                Krankenversicherungs-Prämie

                Nach altem Recht                                           Nach neuem Recht

                •   Durchschnittsprämie ist massgebend                     KV-Prämie tiefer als Durchschnittsprämie:
                •   Keine Berücksichtigung von tieferen oder höheren KV-          -> tatsächliche Prämie wird angerechnet
                    Prämien
                •   Versicherter erhält allenfalls Gutschrift, falls die
                    tatsächliche Prämie tiefer als der Durchschnitt ist

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                Mindest-EL

                Nach altem Recht                     Nach neuem Recht

                Entspricht der Durchschnittsprämie   Richtprämie der Prämienverbilligung

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                Mietzins

                Nach altem Recht                  Nach neuem Recht

                                                  Mietzinsmaximum ist abhängig von:
                                                  •    Mietzinsregion
                                                  •    Anzahl Personen im Haushalt
                                                  •    Sonderregelung Wohngemeinschaft
                                                  •    Allfälliger Erhöhung oder Reduktion auf Antrag des
                             13’2   15’0               Kantons um 10 %

                                     00    3’60   •    Zuschlag rollstuhlgängige Wohnung von CHF 6’000
                              00             0    Neu gibt es drei Regionen:
                                                  •    Grosszentren
                                                  •    Städtische und intermediäre Regionen
                                                  •    Ländliche Regionen

                               Alleinstehend

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                Mietzins

                         Mietzinsmaximum nach neuem Recht

                 16’440
                     15’900
                         14’520
                                  3’0003’0003’000 2’1601’8001’800 1’9201’8001’560

                   1. PERSON        2. PERSON        3. PERSON        4. PERSON
                                  Region 1      Region 2   Region 3

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                Berechnung tageweise Heimaufenthalt

                Nach altem Recht                     Nach neuem Recht

                •   Heimrechnung ab Eintrittsmonat   •   Eintrittsmonat wird zu Hause berechnet

                                                     •   Tagestaxe anteilsmässig als Ausgabe
                                                         berücksichtigen
                                                     •   gilt theoretisch auch für Heimaustritte

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                Vorübergehender Heimaufenthalt

                Nach altem Recht                                      Nach neuem Recht

                •   Vorübergehendet Heimaufenthalte von weniger als   •   Bei vorübergehendem Heimaufenthalt werden die
                    2 Monate                                              Kosten bis 3 Monate über die Krankheitskosten
                       -> Vergütung über Krankheitskosten                 abgedeckt
                                                                      •   Dauert der Heimaufenthalt länger als drei Monate
                                                                          oder handelt es sich um einen definitiven
                                                                          Heimeintritt
                                                                             -> Berechnung ab Eintritt als Heimfall

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                                            Einnahmen

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                Erwerbseinkommen Ehegatte 80 %
                anrechenbar

                Nach altem Recht                                      Nach neuem Recht

                •   Nach Abzug des Freibetrags von CHF 1’500 werden   •   Kein Freibetrag
                    2/3 angerechnet                                   •   Es werden 80 % des Nettoverdienstes angerechnet

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                                            Vermögen

Info Ergänzungsleistungen
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                Vermögen und Freibetrag

                 350’000                     300’000                    300’000
                 250’000
                 150’000                 112’500                  112’500
                                60’000
                            37’500                         50’000
                  50’000            15’000             30’000  15’000

                  -50’000      nach altem Recht          nach neuem Recht

                        Alleinstehende                 Ehepaar
                        Kinder                         für selbstbew. Haus
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                Übermässiger Vermögensverbrauch

                Nach altem Recht                                         Nach neuem Recht

                •   Falls der Vermögensverbrauch mit Belegen             Ein Vermögensverzicht liegt vor wenn:
                    nachgewiesener ist, gilt dieser nicht als Verzicht   •    ab Anspruch auf eine IV- oder Witwenrente mehr
                    (Weltreise, häufiger Restaurantbesuch, kulturelle         als 10 %/Jahr des Vermögens verbraucht wird
                    Veranstaltungen usw.).                               •    bei AHV-Rentnern wird der Vermögensverzehr 10
                •   Keine Lebensführungskontrolle                             Jahre vor AHV-Rentenanspruch geprüft
                                                                         •    Reduktion des Vermögens um 10’000.00 ist auch
                                                                              bei einem Vermögen unter CHF 100’000 zulässig

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                Vermögensschwelle

                Nach altem Recht   Nach neuem Recht

                                   Kein Anspruch auf EL falls das Vermögen folgende
                                   Grenzwerte übersteigt:
                                   • Alleinstehende -> CHF 100’000
                Keine
                                   • Verheiratete -> CHF 200’000

                                   •   Selbstbewohnte Liegenschaften werden nicht berücksichtigt
                                   •   Vermögen am 1. Tag des mutmasslichen EL-Anspruchs massgebend

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29. Juni 2020
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                                    Diverse Änderungen

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                Rückzahlung rechtmässig bezogener EL-
                Leistungen

                Nach altem Recht   Nach neuem Recht

                                   Nachlass > CHF 40’000.00
                                   •    EL wird nach dem Tod zurückgefordert.
                keine              •    bei Ehepaaren gilt der Nachlass ab dem
                                        zweitversterbenden Ehepartner
                                   •    Verwirkungsfrist 10 Jahre

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Seite 26
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                Direktzahlung an Pflegeeinrichtung

                Nach altem Recht     Nach neuem Recht

                                     EL für Heimkosten kann an Heim ausbezahlt werden.
                                     -> Vollmacht von EL-Bezüger ist notwendig

                keine                Auszahlung:
                                     •    Persönliche Auslagen -> Versicherte
                                     •    Durchschnittsprämie -> KV
                                     •    Rest -> Heim

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Seite 27
Die EL-Reform

                Übergangsrecht / Besitzstand

                Nach altem Recht    Nach neuem Recht

                                    Gilt nur für EL-Fälle mit EL-Anspruch vor 01.01.2021

                                    Berechnung nach altem Recht, solange diese Variante
                keine               besser ist. (höhere EL als nach neuem Recht.)
                                    -> gilt während 3 Jahren (bis 31.12.2023)
                                    Umrechnung: Vergleichsrechnungen nach altem und
                                    nach neuem Recht.

Die EL-Reform
29. Juni 2020
Seite 28
Die EL-Reform

                Haben Sie Fragen?

Die EL-Reform
29. Juni 2020
Seite 29
Die EL-Reform

                            Weitere Informationen

                            • www.ahvluzern.ch (Ergänzungsleistungen / EL-Reform)
                            • www.bsv.admin.ch (Reform der EL)
                            • www.was-luzern.ch

                            • Merkblatt 5.01

Info Ergänzungsleistungen
29. Juni 2020
Seite 30
Die EL-Reform

                                   Ich danke Ihnen für die gute
                                Zusammenarbeit und Unterstützung
                                 während des Jahres. Sie sind ein
                                     wichtiger Partner für uns.

Info Ergänzungsleistungen
29. Juni 2020
Seite 31
MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2020
            CURAVIVA LUZERN

      Daniel Höchli, Direktor
        CURAVIVA Schweiz
Toppriorität COVID-19

Übergang zur Auswertungsphase und Vorbereitung auf mögliche zweite Welle:
Ø Lebensqualität und Würde der Menschen mit Unterstützungsbedarf in
  Krisensituationen
    - politische Forderungen
    - wissenschaftliche Fragestellungen
    - ethische Fragestellungen, namentlich Dilemma zwischen Schutz und
      Freiheit
    - Empfehlungen (lessons learnd) an Branche, weitere Akteure und
      Verbände im Gesundheits- und Sozialwesen und Behörden
Ø „Corona-Konferenz“ Fachbereich Alter am 19. August 2020

25. Juni 2019
Aktuelle politische Themen

§ MiGeL: Vergütung durch OKP unabhängig von Selbstanwendung oder
  Anwendung durch Personal
§ Pflegeinitiative und indirekter Gegenvorschlag
§ Verordnungsrevisionen (KVV) mit neuen Qualitätsvorgaben
§ Bericht Palliative Care
§ Einheitliche Finanzierung für ambulante und stationäre Leistungen (EFAS)
  auch in der Pflege?
§ Begrenzungsinitiative
Projekt Föderation
              INSOS Schweiz und CURAVIVA Schweiz

            Bisherige Projektetappen & nächste Schritte
             Daniel Höchli, Direktor CURAVIVA SChweiz

29.06.20           Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz   35
Ziele
Kräfte bündeln, organisatorische Grundlagen für die Zukunft schaffen

      • Flexibilität in Bezug auf relevante Entwicklungen sicherstellen
      • Mehrfachmitgliedschaften reduzieren
      • die Mitglieder über die Branchenverbände mit bedarfsgerechten Angeboten der
        Föderation bedienen
      • Synergien nutzen, Doppelspurigkeiten vermeiden
      • Interessenvertretung und Verhandlungsposition stärken
      • nationale Branchenabdeckung in den Bereichen «Kinder und Jugendliche»,
        «Menschen mit Behinderung», «Menschen im Alter» gewährleisten
Die Bildung der Föderation beeinflusst die Autonomie der Kantonalverbände grund-
sätzlich nicht, der «Mitgliedschaftsprozess» (wer wird wann wo wie Mitglied) wird in den
drei Branchen überprüft und geklärt

                               Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20                                                                           36
                                                 Schweiz
Struktur: Starke Föderation – starke Branchenverbände

                                            Gemeinsamer Auftritt und
                                            übergreifende Leistungen
  Föderation
(Brand zu def.)

                        CURAVIVA                  INSOS                    Brand (zu def.)
                      Menschen im Alter   Menschen mit Behinderung     Kinder und Jugendliche

 29.06.20                                     aus Mitgliederoptik
Zeitplan: Bisherige Projektetappen

Ausgewählte Projektschritte 2019

                 5.9./23.10.2019        13.9./26.11.2019
  1.7.2019                                                          16.10./2.12.2019
                Fachkonferenzen         Gem. Vorstands-
Start Projekt                                                        Sitzungen Steu-               2020
                    CURAVIVA,            sitzungen der 2
 Föderation                                                         erungsausschuss
                INSOS-Konferenz             Verbände

                                                                  Operative Ebene: Arbeit in Teilprojekten

                Ursprüngliches Ziel: Start der Föderation 2021
                             Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20                                                                                                  38
                                               Schweiz
Der angepasste Zeitplan
                                                                                            2022
                                                                                    Start der Föderation

   14.05.2020              11.09.2020                                            Ab 2021         Herbst 2021
                                                9.11.2020 a.o. DV
  Gemeinsame              Gemeinsame                                             engere            a.o. DV
Vorstandssitzung        Vorstandssitzung            Zwischen-
                                                                             Zusammenarbeit       Definitiver
 der 2 Verbände          der 2 Verbände             entscheide
                                                                             Geschäftsstellen     Entscheid

              Operative Ebene: Arbeit in Teilprojekten

                   Fachkonferenzen CURAVIVA Schweiz
                            INSOS-Konferenz
                                      Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
  29.06.20                                                                                                 39
                                                        Schweiz
Projektstand heute: Wichtige Weichen
gestellt

Die Vorstände von INSOS Schweiz und CURAVIVA Schweiz

• legten Ende 2019 zentrale Grundsätze der künftigen Föderation fest, die
  seither weiterentwickelt und konkretisiert wurden

• trafen an der gemeinsamen Sitzung im Mai 2020 Vorentscheidungen
  zuhanden der Delegiertenversammlungen vom 9. November 2020

• lancierten eine Konsultation zu diesen Vorentscheidungen
      Ø Zur Konsultation eingeladen sind:
        Delegierte, Kantonalverbände, Sektionen,
        INSOS-Konferenz und Fachkonferenzen von CURAVIVA Schweiz
                           Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20                                                               40
                                             Schweiz
Vorentscheidungen zu den DV-Anträgen

Die Vorentscheidungen zuhanden der Delegiertenversammlungen vom
9. November 2020 betreffen folgende Traktanden:

             • Juristische Organisation

             • Eckwerte der Statuten

             • Namen von Föderation und Branchenverbänden

Ø Die Anträge werden nach der Konsultation im September 2020 definitiv verabschiedet.

                          Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20                                                                      41
                                            Schweiz
Eckwerte der Statuten

1. Zweck der Föderation
2. Grundsatz zur Organisation
3. Grundsätze der Mitgliedschaft
4. Zusammensetzung und Aufgaben der Organe der Föderation
      • Delegiertenversammlung Föderation: bestehend aus Mitgliedern der Branchenkonferenzen
      • Vorstand Föderation: bestehend aus Präsidenten/innen von Föderation und Branchen-
        verbänden sowie 3–5 weiteren Personen → strategische Führung der Föderation
      • Branchenkonferenzen der Branchenverbände: Branchenverbände bestimmen die
        Zusammensetzung in ihren Mitgliederreglementen
      • Branchenräte der Branchenverbände: bestehend jeweils aus Präsident/in sowie 4–6 weiteren
        Personen → strategische Führung der Branchenverbände, Wahrung branchenspezifischer
        Interessen

                                Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20                                                                                    42
                                                  Schweiz
Konsultation zu den Eckwerten der Statuten

Die Bildung der Föderation ist ein Prozess, der möglichst breit abgestützt zu einem
optimalen Resultat führen soll.

Rückmeldungen können wie folgt eingebracht werden:
      • direkt an Vertreter von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz – z.B. bei
        kantonalen Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen
      • per E-Mail an info@insos.ch, direktion@curaviva.ch
      • am Treffen der Fachkonferenzen von CURAVIVA Schweiz (19.8.2020)
      • an der INSOS-Konferenz (2.9.2020)

                             Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20                                                                          43
                                               Schweiz
Vorschläge für Namen

                                                              Gemeinsamer Auftritt und
                                                              übergreifende Leistungen
   ARTISET
   Föderation
     Föderationder
   (Brand zu def.)
    Dienstleister
 für Menschen mit
Unterstützungsbedarf               CURAVIVA                         INSOS                      YOUVITA
                                      CURAVIVA
                               Nationaler Branchenverband    NationalerINSOS
                                                                        Branchenverband        Brand
                                                                                          Nationaler   (zu def.)
                                                                                                     Branchenverband
                                  Menschen     im Alter
                                   der Dienstleister für    Menschen    mit Behinderung
                                                                 der Dienstleister für    Kinder   und Jugendliche
                                                                                              der Dienstleister für
                                   Menschen im Alter         Menschen mit Behinderung       Kinder und Jugendliche

                        ARTISET leitet sich ab von Artikel 7 Bundesverfassung:
                       «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.»
Etappiertes Vorgehen: Die nächsten Schritte

An folgenden Delegiertenversammlungen stehen zentrale Entscheide an:

 9.11.2020 – Entscheidtraktanden                   Herbst 2021 – Entscheidtraktanden
                                                   • Doppelte Absorptionsfusion (Föderation,
 • Eckwerte der künftigen Föderation                 CURAVIVA Schweiz, INSOS Schweiz)
 • Gründung der Föderation                         • Fusionsvertrag
                                                   • Statuten der Föderation
                                                   • Wahl Vorstand
 Gestützt auf Entscheide:
 Ø Vorbereitung der Gründung der                   Gestützt auf Entscheide:
   Föderation durch die beiden Vorstände           Ø Lancierung der Föderation
 Ø Enge Zusammenarbeit der beiden                    per 01.01.2022
   Geschäftsstellen ab 2021

                             Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS
29.06.20                                                                                       45
                                               Schweiz
Fragen & Antworten

29.06.20    Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz   46
Traktanden
1. Begrüssung      Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung      Konferenzbüro
3. Referate        Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles       Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen   Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
                   Décharge
6. Beschlüsse      Anträge nach Art. 16
7. Wahlen          Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
                   Ersatzwahl Revisor
8. Schluss

                                                         47
4. Aktuelles, Diverse Informationen

4.1 Ressort Betriebswirtschaft
4.2 eHealt - Mediplan
4.3 Diverse Informationen

                                  48
4.1 Ressort Betriebswirtschaft
Darüber werde ich, nebst persönlichen Worten zum
Abschied im nächsten Newsletter letztmals berichten.
Falls ihr Zeit habt, gebe ich gerne Vorabinformationen.
ü   Umsetzung der Weisungen 2020 – braucht es nochmals
    einen Workshop; warum allenfalls und ja/nein?
ü   Stand der IBR-Überprüfung vom Formular 3 (LU-Time)?
ü   Corona-Kosten – wie gehen wir das an?
ü   MiGel – nicht ob, sondern wann ist offen – wie ist geklärt,
    ähnlich wie früher – wer regelt das ist noch offen?
ü   KVL – Harmonisierung der Instrumente zur
    Bedarfserfassung – Tendenz und wann?
ü   Benchmark Zentralschweiz – Dienstleistungen zu Gunsten
    der kantonalen Verbände bleiben – neue Plattform ab
    Spätherbst 2020.
ü   Fragen? … aus der Planungsregion Luzern
                                                              49
.. 4.1 Die Region Luzern fragt

           1.   Die Stadt als «Kompetenzzentrum
                Pflegefinanzierung»: Kann das gut gehen?
           2.   Ist die Stadt als Restfinanzierer unabhängig?
           3.   Sollte Curaviva zwei bis drei unabhängige
                Revisionsfirmen für die Prüfung der KORE
                benennen und empfehlen?
           4.   Wann kommt der nächste Bericht zur
                Restfinanzierung im Kanton LU?

29.06.20                                                        50
4.2 eHealth - Mediplan
ü   Der eMediplan (www.emediplan.ch) soll in den
    Kantonen Luzern, Nidwalden und Obwalden schon
    bald möglichst flächendeckend zur Anwendung
    kommen.
ü   Der eMediplan fasst die gesamte, aktuelle
    Medikation eines Patienten übersichtlich zusammen.
    Sicherheit und Effizienz im Medikationsprozess
    lassen sich damit deutlich verbessern.
ü   Die im Verein eHZ organisierten Spitäler (Luzerner
    Kantonsspital, Hirslanden Klinik St. Anna,
    Kantonsspital Nidwalden, Kantonsspital Obwalden
    und Luzerner Psychiatrie) haben sich verpflichtet
    den eMediplan bis anfangs 2021 ihren Patientinnen
    und Patienten anzubieten.
                                                     51
eMediplan ist für uns alle.

eMediplan bedeutet Sicherheit für die Patienten
Ein aktueller, vollständiger Medikationsplan nützt insbesondere den
Patienten und ihren Angehörigen. Sie werden durch einen eMediplan besser
unterstützt oder befähigt, die Medikamente wie verordnet einzunehmen.

eMediplan bedeutet Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
Bezüglich Arzneimitteltherapiesicherheit besteht ein grosses Verbesserungs-
potential. Dazu ist es notwendig, die gesamte Medikation eines Patienten zu
kennen. Das ist heute oft nicht der Fall. Medikationsfehler und unerwünschte
Wirkungen von Arzneimitteln sind ein grosses Risiko für Patienten.

eMediplan steigert Effizienz und Effektivität entlang des Behandlungspfads
Die Dokumentation und das Zurverfügungstellen der vollständigen, aktuel-
len Medikation eines Patienten hilft der nächsten Gesundheitsfachperson
in der Behandlungskette, die Medikamentenanamnese schneller und präzi-
ser zu erheben.

eMediplan ist eHealth
eMediplan ist für das elektronische Patientendossier (EPD) bestens geeig-
net und wird eines der wichtigen eDokumente im elektronischen Patienten-
dossier sein.

                                                                               52
eMediplan schafft Übersicht,
                  Sicherheit und
                             Sicherheit
                                 Effizienz
                                        und Effizienz
im Medikationsprozess.

                                                          eMediplan – als
                                                        Papiervariante mit
                                                              2D-Barcode

                                                                             53
Unterstützen Sie die IG eMediplan.

Werden Sie Mitglied und Gönner
Ein vollständiger, jederzeit aktueller Medikationsplan soll in Zukunft für
uns alle eine Selbstverständlichkeit sein – zur Sicherheit aller.

«Wir» sind Patienten, Angehörige, Ärzte, Apotheker, Pflegefachpersonen,
Medizinische Praxisassistentinnen, Pharma-Assistentinnen, weitere
Gesundheitsfachpersonen, Spitäler, Spitex, Pflegeheime, Apotheken,
Arztpraxen, ambulante Zentren und weitere Unternehmen der Gesund-
heitsversorgung, Berufsverbände, Patientenorganisationen, Kosten-
träger, Unternehmen aus IT und eHealth, Pharma, Behörden und Politik,             IG eMediplan
und alle weiteren Interessierten.                                               Geschäftsstelle
                                                                                Ikarusstrasse 9
                                                                                 9015 St. Gallen

                                                                                Tel. 071 282 20 15
                                                                               Fax 071 282 20 16
                                                                             info@emediplan.ch
Weitere Informationen zum eMediplan finden Sie auf unserer Website:
www.emediplan.ch                                                             www.emediplan.ch

                                                                                                     54
4.3 Diverse Informationen
-   Rückmeldung Kommission für Ausbildung
-   Aktuelle Empfehlung COVID-19
-   Mögliche Konsequenzen des Urteils des
    Kantonsgerichts vom 15. Januar 2020 betreffend EL-
    Taxgrenze

                                                    55
Traktanden
1. Begrüssung      Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung      Konferenzbüro
3. Referate        Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles       Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen   Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
                   Décharge
6. Beschlüsse      Anträge nach Art. 16
7. Wahlen          Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
                   Ersatzwahl Revisor
8. Schluss

                                                         56
5. Genehmigung
5.1   Protokoll vom 19.11.2019
5.2   Jahresbericht 2019
5.3   Jahresrechnung und
      Revisionsbericht 2019
5.4   Déchargeerteilung

                                 57
5. Genehmigung
5.1   Protokoll vom 19. November 2019

                                        58
5. Genehmigung
5.2   Jahresbericht 2019

                           59
5. Genehmigung
5.3   Jahresrechnung und
      Revisionsbericht 2019

                              60
Budget – Rechnung 2019

     Bezeichnung     Rechnung 2018   Budget 2019   Rechnung 2019   Anteile   Budget 2020
 Geschäftsführung           32'198        34'334          32'472     13%          36'214
   Geschäftsstelle          38'449        38'449          38'449     16%          38'449
Geschäftsaufwand           157'853       169'886         176'559     71%         178'697
       AUFWAND             228'500       242'669         247'479    100%         253'360

Mitgliederbeiträge         116'664       115'564         118'302     47%         122'560
   Projektbeiträge          88'924       107'502         108'977     44%         106'490
     UBA Beiträge           19'816        19'816          20'088      8%          20'140
   überige Erträge           1'683         1'945           3'050      1%           3'815
         ERTTRAG           227'087       244'827         250'417    100%         253'005
          Ergebnis        -1412.70       2157.74         2937.95      1%         -355.00

  29.06.20                                                                          61
Erfolg

                           227’088

                                                                    244’827
            ERTRAG
                                                                                    250’417

                                                                                          253’005

                               228’500

                                                               242’669
           AUFWAND
                                                                          247’479

                                                                                              253’360

                     Ergebnis 2018   Budget 2019   Ergebnis 2019    Budget 2020

29.06.20                                                                                                62
Bilanz
Aktiven                                                                         Passiven
                                                                                                     19’965
                                                       162’675
                                                                                   KREDITOREN
FLÜSSIGE MITTEL                                                                                           57’804
                                                       159’445

                                                                                                               73’656
                                                                                VEREINSKAPITAL
                      3’737                                                                                   70’718

    DEBITOREN
           -133                                                                                                72’792
                                                                                  FREIE MITTEL
                                                                                                     30’792

                                                        166’412
 TOTAL AKTIVEN                                                                                                                       166’412
                                                                                TOTAL PASSIVEN
                                                       159’312
                                                                                                                                   159’313

-50’000           0             50’000       100’000        150’000   200’000                    0            50’000     100’000         150’000   200’000

                              Aktiven 2019   Aktiven 2018                                                 Pssiven 2019   Passiven 2018

29.06.20                                                                                                                                               63
5. Genehmigung
5.4 Déchargeerteilung
§ Revision der Rechnung
§ Decharge Geschäftsstelle und Vorstand

                                          64
Traktanden
1. Begrüssung      Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung      Konferenzbüro
3. Referate        Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles       Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen   Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
                   Décharge
6. Beschlüsse      Anträge nach Art. 16
7. Wahlen          Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
                   Ersatzwahl Revisor
8. Schluss

                                                         65
6. Anträge Art. 16
Erklärung
§ es sind keine Anträge eingegangen

                                      66
Traktanden
1. Begrüssung      Roger Wicki, Präsident
2. Bestellung      Konferenzbüro
3. Referate        Reform EL, CURAVIVA Schweiz
4. Aktuelles       Berichte aus den Ressorts
5. Genehmigungen   Protokoll, Jahresbericht, Rechnung,
                   Décharge
6. Beschlüsse      Anträge nach Art. 16
7. Wahlen          Verabschiedung und Neuwahl Vorstand
                   Ersatzwahl Revisor
8. Schluss

                                                         67
7. Wahlen
7.1. Verabschiedung

                      68
7. Wahlen
7.2. Neu- und Ersatwahlen

                            71
Der neue Vorstand stellt sich vor

  „Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen,
  besteht darin, sie GEMEINSAM zu gestalten“
                    (Abraham Lincoln)
Die Mission der Curaviva Luzern
§ Wir sind ein regionaler Branchenverband mit hoher Fachlichkeit
  und arbeitgeberpolitischer Ausrichtung, der im Bereich Menschen
  mit Unterstützungsbedarf im Alter tätig ist.

§ Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Erfüllung ihres Auftrags
  und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen der Branche.

§ Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder auf kantonaler,
  regionaler und eidgenössischer Ebene, koordinieren und fördern
  die Zusammenarbeit unter ihnen, pflegen den Kontakt zu
  Partnern, Behörden und Medien.
Strategische Initiativen 2020 - 2022
1.   Die Vernetzung im Kanton fördern und ausbauen, Kontakte pflegen
2.   Die Zusammenarbeit mit Curaviva Zentralschweiz aktiv gestalten
     (inklusive Fachbereich Alter, inklusive UBA)
3.   Die Vernetzung mit den Gemeinden auf- und ausbauen, um Einfluss
     zu nehmen
4.   Die Zusammenarbeit mit Senesuisse aktiv gestalten
5.   Die Zusammenarbeit mit Curaviva Zentralschweiz Bildung
     gestalten
6.   Die Zusammenarbeit ambulant und stationär zusammenführen
     und gemeinsame Wege beschreiten
7.   Themenführerschaft anstreben - bei definierten Schwerpunktthemen
«Neue» Aufgabenverteilung des Vorstands

§ Präsidium                                      Christian Arnold
§ Vernetzung* Kanton                             Raymond Neumann
§ Vernetzung* Gemeinden                          Erika Stutz
§ Vernetzung* Bildung                            Besetzung bis Herbst 2020
§ Medien, Info, Kommunikation                    Nadja Rohrer

*Definition Vernetzung: Aktives Auf- und Ausbauen von Beziehungen sowie inhaltliche
Auseinandersetzung und Einflussnahme

Stellvertretungsregelung bis 2021 erfolgt
Präsidium
§ Christian Arnold
§ Betriebsleiter Pflegewohngruppen Buttisholz
§ Beratungsmandate ambulanter Bereich
§ Aktueller Fokus im Vorstand
    ü   Führen der Geschäftsstellen-Leitung (auf strategischer Ebene)
    ü   Führung Vorstandssitzungen
    ü   Vernetzung mit CURAVIVA Schweiz
    ü   Vernetzung mit CURAVIVA Zentralschweiz
    ü   Vernetzung mit Senesuisse
    ü   Organisation der Repräsentations-Pflichten
        (Spitex, Alzheimer, Jubiläen, Pro Senectute, palliativ-care, …)
    ü   Organisation der Vernehmlassungen
    ü   Organisation der Delegationen
Vernetzung Kanton

§ Raymond Neumann
§ Geschäftsführer Chrüzmatt (Gemeindeverband) Hitzkirch
§ Aktueller Fokus im Vorstand
    ü   Wird noch mir Ressort Gemeinden abgesprochen
Vernetzung Gemeinden

§ Erika Stutz
§ Geschäftsleiterin Residio AG Hochdorf
§ Aktueller Fokus im Vorstand
    ü   Wird noch mir Ressort Kanton abgesprochen
Vernetzung Medien, Info, Kommunikation

§ Nadja Rohrer
§ CEO Betagtenzentren Emmen AG
§ Aktueller Fokus im Vorstand
    ü   Themenleader Newsletter
    ü   Sicherstellung Informationsfluss Erfa-Gruppen
    ü   Medienarbeit orchestrieren, inkl. Steuern der Medienagentur
    ü   Willkommens-Kommunikation mit den neuen Betriebsleitenden
    ü   Vorstand eHealth Zentralschweiz
Bildung

§ Selektion bis Herbst 2020
§ Aktueller Fokus im Vorstand
    ü   Regierungsrätliche Ausbildungskommission zur Förderung der Ausbildung
    ü   Verbindung zu CURAVIVA Zentralschweiz Bildung
    ü   Verbindung zu XUND
    ü   Verbindung OdA XUND
Geschäftsstellen - Leitung
§   Felix Lienert

§   Leistung
     ü    Kostenanalyse, Vergleiche, Auskunft über wichtige Daten
     ü    Anlaufstelle für Fragen von Externen und Wünsche der kantonalen Mitglieder
     ü    Sichten von E-Mails und allfällige Weiterleitung an Vorstand, Mitglieder, mögliche
          weitere Stellen
     ü    laufende Information der kantonalen Mitglieder über Neuerungen, Änderungen
          und Wissenswertes um und über die Langzeitpflege
     ü    Erledigung des Schriftverkehrs im Namen des Vorstandes und des Verbandes
     ü    Koordination und Beantwortung von Vernehmlassungen
     ü    Betreuung der Homepage und des Extranets
     ü    Medienarbeit in Koordination mit dem Vorstand
So sieht die Zusammenarbeit im Vorstand aus

§ Die Einbindung der Mitglieder über Arbeits- und Fachgruppen wird
  stark gefördert
§ Der Fokus der Vorstandsarbeit liegt auf der strategischen Ebene.
§ Im Gremium gilt Teamplay.
§ Netzwerkarbeit hat Priorität.
Wunsch des Vorstands an Sie

§ Beteiligen Sie sich aktiv
§ Leiten Sie wichtige Informationen an die Geschäftsstelle weiter
§ Rückmeldungen jederzeit erwünscht
§ Gemeinsame Auftritte und Kommunikation zu einer erfolgreichen
  Zielerreichung
7. Wahlen
7.3. Wahl Vorstand
Erklärung
§ gemäss Wahlantrag

Anträge
§ Wahl von Raymond Neumann, Nadja
  Rohrer, Erika Stutz
Beschluss

                                    84
7. Wahlen
7.4. Wahl Präsidium
Erklärung
§ gemäss Wahlantrag

Anträge
§ Wahl von Christian Arnold

Beschluss

                              85
7. Wahlen
7.5. Ersatzwahl Revisor
Erklärung
§ gemäss Wahlantrag

Anträge
§ Wahl von Marco Meier

Beschluss

                          86
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