Herzlich willkommen Frühjahrskonferenz 29. Juni 2020 13:30 - 17:00 Uhr - CURAVIVA Luzern
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Traktanden 1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz 4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts 5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung, Décharge 6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16 7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand Ersatzwahl Revisor 8. Schluss 2
1. Begrüssung § Begrüssung § Präsident Roger Wicki § Begrüssung Neumitglieder § Feststellung § Unterlagen rechtzeitig versandt § Klärung § Traktandenliste (ergänzen) § Grussworte (bitte erst am Schluss) 3
Traktanden 1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz 4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts 5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung, Décharge 6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16 7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand Ersatzwahl Revisor 8. Schluss 4
2. Bestellung 2.1 Konferenzbüro § Stimmenzähler wählen § Stimmkarte erklären § Protokollführung bestimmen § Präsenz ermitteln § Vorsitz bekanntgeben 5
Traktanden 1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz 4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts 5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung, Décharge 6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16 7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand Ersatzwahl Revisor 8. Schluss 6
Die EL-Reform Übersicht • Ausgangslage / Ziel der Reform • Änderungen • Ausgaben • Krankenversicherung • Maximaler Mietzins • Einnahmen • Vermögen • Reduktion Freibeträge • Übermässiger Vermögensverbrauch • Vermögensschwelle • Diverse Änderungen Info Ergänzungsleistungen • Rückforderung rechtmässig ausbezahlter EL 29. Juni 2020 Seite 8
Die EL-Reform Ausgangslage • Kostensteigerung 2000 bis 2018 von CHF 2,3 auf 5,0 Mia. • Die Zahl der EL-Bezüger stieg von 203'000 auf 328'000 • Ende 2018 erhielten 47 % der IV-Bezüger und 12 % der AHV- Bezüger eine EL • Im 2030 werden voraussichtlich 6,7 Mia. CHF EL ausgerichtet Info Ergänzungsleistungen 29. Juni 2020 Seite 9
Die EL-Reform Ziel der EL-Reform • Kostenanstieg reduzieren • Fehlanreize beseitigen • Mietzinsmaximum anheben -> Einführung per 1.1.2021 -> dreijährige Übergangsfrist (Besitzstand) Info Ergänzungsleistungen 29. Juni 2020 Seite 10
Die EL-Reform Änderungen per 1.1.2021 Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 11
Die EL-Reform Ausgaben Info Ergänzungsleistungen 29. Juni 2020 Seite 12
Die EL-Reform Anrechnung der tatsächlichen Krankenversicherungs-Prämie Nach altem Recht Nach neuem Recht • Durchschnittsprämie ist massgebend KV-Prämie tiefer als Durchschnittsprämie: • Keine Berücksichtigung von tieferen oder höheren KV- -> tatsächliche Prämie wird angerechnet Prämien • Versicherter erhält allenfalls Gutschrift, falls die tatsächliche Prämie tiefer als der Durchschnitt ist Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 13
Die EL-Reform Mindest-EL Nach altem Recht Nach neuem Recht Entspricht der Durchschnittsprämie Richtprämie der Prämienverbilligung Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 14
Die EL-Reform Mietzins Nach altem Recht Nach neuem Recht Mietzinsmaximum ist abhängig von: • Mietzinsregion • Anzahl Personen im Haushalt • Sonderregelung Wohngemeinschaft • Allfälliger Erhöhung oder Reduktion auf Antrag des 13’2 15’0 Kantons um 10 % 00 3’60 • Zuschlag rollstuhlgängige Wohnung von CHF 6’000 00 0 Neu gibt es drei Regionen: • Grosszentren • Städtische und intermediäre Regionen • Ländliche Regionen Alleinstehend Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 15
Die EL-Reform Mietzins Mietzinsmaximum nach neuem Recht 16’440 15’900 14’520 3’0003’0003’000 2’1601’8001’800 1’9201’8001’560 1. PERSON 2. PERSON 3. PERSON 4. PERSON Region 1 Region 2 Region 3 Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 16
Die EL-Reform Berechnung tageweise Heimaufenthalt Nach altem Recht Nach neuem Recht • Heimrechnung ab Eintrittsmonat • Eintrittsmonat wird zu Hause berechnet • Tagestaxe anteilsmässig als Ausgabe berücksichtigen • gilt theoretisch auch für Heimaustritte Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 17
Die EL-Reform Vorübergehender Heimaufenthalt Nach altem Recht Nach neuem Recht • Vorübergehendet Heimaufenthalte von weniger als • Bei vorübergehendem Heimaufenthalt werden die 2 Monate Kosten bis 3 Monate über die Krankheitskosten -> Vergütung über Krankheitskosten abgedeckt • Dauert der Heimaufenthalt länger als drei Monate oder handelt es sich um einen definitiven Heimeintritt -> Berechnung ab Eintritt als Heimfall Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 18
Die EL-Reform Einnahmen Info Ergänzungsleistungen 29. Juni 2020 Seite 19
Die EL-Reform Erwerbseinkommen Ehegatte 80 % anrechenbar Nach altem Recht Nach neuem Recht • Nach Abzug des Freibetrags von CHF 1’500 werden • Kein Freibetrag 2/3 angerechnet • Es werden 80 % des Nettoverdienstes angerechnet Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 20
Die EL-Reform Vermögen Info Ergänzungsleistungen 29. Juni 2020 Seite 21
Die EL-Reform Vermögen und Freibetrag 350’000 300’000 300’000 250’000 150’000 112’500 112’500 60’000 37’500 50’000 50’000 15’000 30’000 15’000 -50’000 nach altem Recht nach neuem Recht Alleinstehende Ehepaar Kinder für selbstbew. Haus Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 22
Die EL-Reform Übermässiger Vermögensverbrauch Nach altem Recht Nach neuem Recht • Falls der Vermögensverbrauch mit Belegen Ein Vermögensverzicht liegt vor wenn: nachgewiesener ist, gilt dieser nicht als Verzicht • ab Anspruch auf eine IV- oder Witwenrente mehr (Weltreise, häufiger Restaurantbesuch, kulturelle als 10 %/Jahr des Vermögens verbraucht wird Veranstaltungen usw.). • bei AHV-Rentnern wird der Vermögensverzehr 10 • Keine Lebensführungskontrolle Jahre vor AHV-Rentenanspruch geprüft • Reduktion des Vermögens um 10’000.00 ist auch bei einem Vermögen unter CHF 100’000 zulässig Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 23
Die EL-Reform Vermögensschwelle Nach altem Recht Nach neuem Recht Kein Anspruch auf EL falls das Vermögen folgende Grenzwerte übersteigt: • Alleinstehende -> CHF 100’000 Keine • Verheiratete -> CHF 200’000 • Selbstbewohnte Liegenschaften werden nicht berücksichtigt • Vermögen am 1. Tag des mutmasslichen EL-Anspruchs massgebend Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 24
Die EL-Reform Diverse Änderungen Info Ergänzungsleistungen 29. Juni 2020 Seite 25
Die EL-Reform Rückzahlung rechtmässig bezogener EL- Leistungen Nach altem Recht Nach neuem Recht Nachlass > CHF 40’000.00 • EL wird nach dem Tod zurückgefordert. keine • bei Ehepaaren gilt der Nachlass ab dem zweitversterbenden Ehepartner • Verwirkungsfrist 10 Jahre Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 26
Die EL-Reform Direktzahlung an Pflegeeinrichtung Nach altem Recht Nach neuem Recht EL für Heimkosten kann an Heim ausbezahlt werden. -> Vollmacht von EL-Bezüger ist notwendig keine Auszahlung: • Persönliche Auslagen -> Versicherte • Durchschnittsprämie -> KV • Rest -> Heim Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 27
Die EL-Reform Übergangsrecht / Besitzstand Nach altem Recht Nach neuem Recht Gilt nur für EL-Fälle mit EL-Anspruch vor 01.01.2021 Berechnung nach altem Recht, solange diese Variante keine besser ist. (höhere EL als nach neuem Recht.) -> gilt während 3 Jahren (bis 31.12.2023) Umrechnung: Vergleichsrechnungen nach altem und nach neuem Recht. Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 28
Die EL-Reform Haben Sie Fragen? Die EL-Reform 29. Juni 2020 Seite 29
Die EL-Reform Weitere Informationen • www.ahvluzern.ch (Ergänzungsleistungen / EL-Reform) • www.bsv.admin.ch (Reform der EL) • www.was-luzern.ch • Merkblatt 5.01 Info Ergänzungsleistungen 29. Juni 2020 Seite 30
Die EL-Reform Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während des Jahres. Sie sind ein wichtiger Partner für uns. Info Ergänzungsleistungen 29. Juni 2020 Seite 31
MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2020 CURAVIVA LUZERN Daniel Höchli, Direktor CURAVIVA Schweiz
Toppriorität COVID-19 Übergang zur Auswertungsphase und Vorbereitung auf mögliche zweite Welle: Ø Lebensqualität und Würde der Menschen mit Unterstützungsbedarf in Krisensituationen - politische Forderungen - wissenschaftliche Fragestellungen - ethische Fragestellungen, namentlich Dilemma zwischen Schutz und Freiheit - Empfehlungen (lessons learnd) an Branche, weitere Akteure und Verbände im Gesundheits- und Sozialwesen und Behörden Ø „Corona-Konferenz“ Fachbereich Alter am 19. August 2020 25. Juni 2019
Aktuelle politische Themen § MiGeL: Vergütung durch OKP unabhängig von Selbstanwendung oder Anwendung durch Personal § Pflegeinitiative und indirekter Gegenvorschlag § Verordnungsrevisionen (KVV) mit neuen Qualitätsvorgaben § Bericht Palliative Care § Einheitliche Finanzierung für ambulante und stationäre Leistungen (EFAS) auch in der Pflege? § Begrenzungsinitiative
Projekt Föderation INSOS Schweiz und CURAVIVA Schweiz Bisherige Projektetappen & nächste Schritte Daniel Höchli, Direktor CURAVIVA SChweiz 29.06.20 Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz 35
Ziele Kräfte bündeln, organisatorische Grundlagen für die Zukunft schaffen • Flexibilität in Bezug auf relevante Entwicklungen sicherstellen • Mehrfachmitgliedschaften reduzieren • die Mitglieder über die Branchenverbände mit bedarfsgerechten Angeboten der Föderation bedienen • Synergien nutzen, Doppelspurigkeiten vermeiden • Interessenvertretung und Verhandlungsposition stärken • nationale Branchenabdeckung in den Bereichen «Kinder und Jugendliche», «Menschen mit Behinderung», «Menschen im Alter» gewährleisten Die Bildung der Föderation beeinflusst die Autonomie der Kantonalverbände grund- sätzlich nicht, der «Mitgliedschaftsprozess» (wer wird wann wo wie Mitglied) wird in den drei Branchen überprüft und geklärt Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS 29.06.20 36 Schweiz
Struktur: Starke Föderation – starke Branchenverbände Gemeinsamer Auftritt und übergreifende Leistungen Föderation (Brand zu def.) CURAVIVA INSOS Brand (zu def.) Menschen im Alter Menschen mit Behinderung Kinder und Jugendliche 29.06.20 aus Mitgliederoptik
Zeitplan: Bisherige Projektetappen Ausgewählte Projektschritte 2019 5.9./23.10.2019 13.9./26.11.2019 1.7.2019 16.10./2.12.2019 Fachkonferenzen Gem. Vorstands- Start Projekt Sitzungen Steu- 2020 CURAVIVA, sitzungen der 2 Föderation erungsausschuss INSOS-Konferenz Verbände Operative Ebene: Arbeit in Teilprojekten Ursprüngliches Ziel: Start der Föderation 2021 Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS 29.06.20 38 Schweiz
Der angepasste Zeitplan 2022 Start der Föderation 14.05.2020 11.09.2020 Ab 2021 Herbst 2021 9.11.2020 a.o. DV Gemeinsame Gemeinsame engere a.o. DV Vorstandssitzung Vorstandssitzung Zwischen- Zusammenarbeit Definitiver der 2 Verbände der 2 Verbände entscheide Geschäftsstellen Entscheid Operative Ebene: Arbeit in Teilprojekten Fachkonferenzen CURAVIVA Schweiz INSOS-Konferenz Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS 29.06.20 39 Schweiz
Projektstand heute: Wichtige Weichen gestellt Die Vorstände von INSOS Schweiz und CURAVIVA Schweiz • legten Ende 2019 zentrale Grundsätze der künftigen Föderation fest, die seither weiterentwickelt und konkretisiert wurden • trafen an der gemeinsamen Sitzung im Mai 2020 Vorentscheidungen zuhanden der Delegiertenversammlungen vom 9. November 2020 • lancierten eine Konsultation zu diesen Vorentscheidungen Ø Zur Konsultation eingeladen sind: Delegierte, Kantonalverbände, Sektionen, INSOS-Konferenz und Fachkonferenzen von CURAVIVA Schweiz Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS 29.06.20 40 Schweiz
Vorentscheidungen zu den DV-Anträgen Die Vorentscheidungen zuhanden der Delegiertenversammlungen vom 9. November 2020 betreffen folgende Traktanden: • Juristische Organisation • Eckwerte der Statuten • Namen von Föderation und Branchenverbänden Ø Die Anträge werden nach der Konsultation im September 2020 definitiv verabschiedet. Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS 29.06.20 41 Schweiz
Eckwerte der Statuten 1. Zweck der Föderation 2. Grundsatz zur Organisation 3. Grundsätze der Mitgliedschaft 4. Zusammensetzung und Aufgaben der Organe der Föderation • Delegiertenversammlung Föderation: bestehend aus Mitgliedern der Branchenkonferenzen • Vorstand Föderation: bestehend aus Präsidenten/innen von Föderation und Branchen- verbänden sowie 3–5 weiteren Personen → strategische Führung der Föderation • Branchenkonferenzen der Branchenverbände: Branchenverbände bestimmen die Zusammensetzung in ihren Mitgliederreglementen • Branchenräte der Branchenverbände: bestehend jeweils aus Präsident/in sowie 4–6 weiteren Personen → strategische Führung der Branchenverbände, Wahrung branchenspezifischer Interessen Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS 29.06.20 42 Schweiz
Konsultation zu den Eckwerten der Statuten Die Bildung der Föderation ist ein Prozess, der möglichst breit abgestützt zu einem optimalen Resultat führen soll. Rückmeldungen können wie folgt eingebracht werden: • direkt an Vertreter von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz – z.B. bei kantonalen Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen • per E-Mail an info@insos.ch, direktion@curaviva.ch • am Treffen der Fachkonferenzen von CURAVIVA Schweiz (19.8.2020) • an der INSOS-Konferenz (2.9.2020) Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS 29.06.20 43 Schweiz
Vorschläge für Namen Gemeinsamer Auftritt und übergreifende Leistungen ARTISET Föderation Föderationder (Brand zu def.) Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf CURAVIVA INSOS YOUVITA CURAVIVA Nationaler Branchenverband NationalerINSOS Branchenverband Brand Nationaler (zu def.) Branchenverband Menschen im Alter der Dienstleister für Menschen mit Behinderung der Dienstleister für Kinder und Jugendliche der Dienstleister für Menschen im Alter Menschen mit Behinderung Kinder und Jugendliche ARTISET leitet sich ab von Artikel 7 Bundesverfassung: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.»
Etappiertes Vorgehen: Die nächsten Schritte An folgenden Delegiertenversammlungen stehen zentrale Entscheide an: 9.11.2020 – Entscheidtraktanden Herbst 2021 – Entscheidtraktanden • Doppelte Absorptionsfusion (Föderation, • Eckwerte der künftigen Föderation CURAVIVA Schweiz, INSOS Schweiz) • Gründung der Föderation • Fusionsvertrag • Statuten der Föderation • Wahl Vorstand Gestützt auf Entscheide: Ø Vorbereitung der Gründung der Gestützt auf Entscheide: Föderation durch die beiden Vorstände Ø Lancierung der Föderation Ø Enge Zusammenarbeit der beiden per 01.01.2022 Geschäftsstellen ab 2021 Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS 29.06.20 45 Schweiz
Fragen & Antworten 29.06.20 Föderation von CURAVIVA Schweiz und INSOS Schweiz 46
Traktanden 1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz 4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts 5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung, Décharge 6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16 7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand Ersatzwahl Revisor 8. Schluss 47
4. Aktuelles, Diverse Informationen 4.1 Ressort Betriebswirtschaft 4.2 eHealt - Mediplan 4.3 Diverse Informationen 48
4.1 Ressort Betriebswirtschaft Darüber werde ich, nebst persönlichen Worten zum Abschied im nächsten Newsletter letztmals berichten. Falls ihr Zeit habt, gebe ich gerne Vorabinformationen. ü Umsetzung der Weisungen 2020 – braucht es nochmals einen Workshop; warum allenfalls und ja/nein? ü Stand der IBR-Überprüfung vom Formular 3 (LU-Time)? ü Corona-Kosten – wie gehen wir das an? ü MiGel – nicht ob, sondern wann ist offen – wie ist geklärt, ähnlich wie früher – wer regelt das ist noch offen? ü KVL – Harmonisierung der Instrumente zur Bedarfserfassung – Tendenz und wann? ü Benchmark Zentralschweiz – Dienstleistungen zu Gunsten der kantonalen Verbände bleiben – neue Plattform ab Spätherbst 2020. ü Fragen? … aus der Planungsregion Luzern 49
.. 4.1 Die Region Luzern fragt 1. Die Stadt als «Kompetenzzentrum Pflegefinanzierung»: Kann das gut gehen? 2. Ist die Stadt als Restfinanzierer unabhängig? 3. Sollte Curaviva zwei bis drei unabhängige Revisionsfirmen für die Prüfung der KORE benennen und empfehlen? 4. Wann kommt der nächste Bericht zur Restfinanzierung im Kanton LU? 29.06.20 50
4.2 eHealth - Mediplan ü Der eMediplan (www.emediplan.ch) soll in den Kantonen Luzern, Nidwalden und Obwalden schon bald möglichst flächendeckend zur Anwendung kommen. ü Der eMediplan fasst die gesamte, aktuelle Medikation eines Patienten übersichtlich zusammen. Sicherheit und Effizienz im Medikationsprozess lassen sich damit deutlich verbessern. ü Die im Verein eHZ organisierten Spitäler (Luzerner Kantonsspital, Hirslanden Klinik St. Anna, Kantonsspital Nidwalden, Kantonsspital Obwalden und Luzerner Psychiatrie) haben sich verpflichtet den eMediplan bis anfangs 2021 ihren Patientinnen und Patienten anzubieten. 51
eMediplan ist für uns alle. eMediplan bedeutet Sicherheit für die Patienten Ein aktueller, vollständiger Medikationsplan nützt insbesondere den Patienten und ihren Angehörigen. Sie werden durch einen eMediplan besser unterstützt oder befähigt, die Medikamente wie verordnet einzunehmen. eMediplan bedeutet Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) Bezüglich Arzneimitteltherapiesicherheit besteht ein grosses Verbesserungs- potential. Dazu ist es notwendig, die gesamte Medikation eines Patienten zu kennen. Das ist heute oft nicht der Fall. Medikationsfehler und unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln sind ein grosses Risiko für Patienten. eMediplan steigert Effizienz und Effektivität entlang des Behandlungspfads Die Dokumentation und das Zurverfügungstellen der vollständigen, aktuel- len Medikation eines Patienten hilft der nächsten Gesundheitsfachperson in der Behandlungskette, die Medikamentenanamnese schneller und präzi- ser zu erheben. eMediplan ist eHealth eMediplan ist für das elektronische Patientendossier (EPD) bestens geeig- net und wird eines der wichtigen eDokumente im elektronischen Patienten- dossier sein. 52
eMediplan schafft Übersicht, Sicherheit und Sicherheit Effizienz und Effizienz im Medikationsprozess. eMediplan – als Papiervariante mit 2D-Barcode 53
Unterstützen Sie die IG eMediplan. Werden Sie Mitglied und Gönner Ein vollständiger, jederzeit aktueller Medikationsplan soll in Zukunft für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein – zur Sicherheit aller. «Wir» sind Patienten, Angehörige, Ärzte, Apotheker, Pflegefachpersonen, Medizinische Praxisassistentinnen, Pharma-Assistentinnen, weitere Gesundheitsfachpersonen, Spitäler, Spitex, Pflegeheime, Apotheken, Arztpraxen, ambulante Zentren und weitere Unternehmen der Gesund- heitsversorgung, Berufsverbände, Patientenorganisationen, Kosten- träger, Unternehmen aus IT und eHealth, Pharma, Behörden und Politik, IG eMediplan und alle weiteren Interessierten. Geschäftsstelle Ikarusstrasse 9 9015 St. Gallen Tel. 071 282 20 15 Fax 071 282 20 16 info@emediplan.ch Weitere Informationen zum eMediplan finden Sie auf unserer Website: www.emediplan.ch www.emediplan.ch 54
4.3 Diverse Informationen - Rückmeldung Kommission für Ausbildung - Aktuelle Empfehlung COVID-19 - Mögliche Konsequenzen des Urteils des Kantonsgerichts vom 15. Januar 2020 betreffend EL- Taxgrenze 55
Traktanden 1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz 4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts 5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung, Décharge 6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16 7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand Ersatzwahl Revisor 8. Schluss 56
5. Genehmigung 5.1 Protokoll vom 19.11.2019 5.2 Jahresbericht 2019 5.3 Jahresrechnung und Revisionsbericht 2019 5.4 Déchargeerteilung 57
5. Genehmigung 5.1 Protokoll vom 19. November 2019 58
5. Genehmigung 5.2 Jahresbericht 2019 59
5. Genehmigung 5.3 Jahresrechnung und Revisionsbericht 2019 60
Budget – Rechnung 2019 Bezeichnung Rechnung 2018 Budget 2019 Rechnung 2019 Anteile Budget 2020 Geschäftsführung 32'198 34'334 32'472 13% 36'214 Geschäftsstelle 38'449 38'449 38'449 16% 38'449 Geschäftsaufwand 157'853 169'886 176'559 71% 178'697 AUFWAND 228'500 242'669 247'479 100% 253'360 Mitgliederbeiträge 116'664 115'564 118'302 47% 122'560 Projektbeiträge 88'924 107'502 108'977 44% 106'490 UBA Beiträge 19'816 19'816 20'088 8% 20'140 überige Erträge 1'683 1'945 3'050 1% 3'815 ERTTRAG 227'087 244'827 250'417 100% 253'005 Ergebnis -1412.70 2157.74 2937.95 1% -355.00 29.06.20 61
Erfolg 227’088 244’827 ERTRAG 250’417 253’005 228’500 242’669 AUFWAND 247’479 253’360 Ergebnis 2018 Budget 2019 Ergebnis 2019 Budget 2020 29.06.20 62
Bilanz Aktiven Passiven 19’965 162’675 KREDITOREN FLÜSSIGE MITTEL 57’804 159’445 73’656 VEREINSKAPITAL 3’737 70’718 DEBITOREN -133 72’792 FREIE MITTEL 30’792 166’412 TOTAL AKTIVEN 166’412 TOTAL PASSIVEN 159’312 159’313 -50’000 0 50’000 100’000 150’000 200’000 0 50’000 100’000 150’000 200’000 Aktiven 2019 Aktiven 2018 Pssiven 2019 Passiven 2018 29.06.20 63
5. Genehmigung 5.4 Déchargeerteilung § Revision der Rechnung § Decharge Geschäftsstelle und Vorstand 64
Traktanden 1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz 4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts 5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung, Décharge 6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16 7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand Ersatzwahl Revisor 8. Schluss 65
6. Anträge Art. 16 Erklärung § es sind keine Anträge eingegangen 66
Traktanden 1. Begrüssung Roger Wicki, Präsident 2. Bestellung Konferenzbüro 3. Referate Reform EL, CURAVIVA Schweiz 4. Aktuelles Berichte aus den Ressorts 5. Genehmigungen Protokoll, Jahresbericht, Rechnung, Décharge 6. Beschlüsse Anträge nach Art. 16 7. Wahlen Verabschiedung und Neuwahl Vorstand Ersatzwahl Revisor 8. Schluss 67
7. Wahlen 7.1. Verabschiedung 68
7. Wahlen 7.2. Neu- und Ersatwahlen 71
Der neue Vorstand stellt sich vor „Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, besteht darin, sie GEMEINSAM zu gestalten“ (Abraham Lincoln)
Die Mission der Curaviva Luzern § Wir sind ein regionaler Branchenverband mit hoher Fachlichkeit und arbeitgeberpolitischer Ausrichtung, der im Bereich Menschen mit Unterstützungsbedarf im Alter tätig ist. § Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Erfüllung ihres Auftrags und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen der Branche. § Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder auf kantonaler, regionaler und eidgenössischer Ebene, koordinieren und fördern die Zusammenarbeit unter ihnen, pflegen den Kontakt zu Partnern, Behörden und Medien.
Strategische Initiativen 2020 - 2022 1. Die Vernetzung im Kanton fördern und ausbauen, Kontakte pflegen 2. Die Zusammenarbeit mit Curaviva Zentralschweiz aktiv gestalten (inklusive Fachbereich Alter, inklusive UBA) 3. Die Vernetzung mit den Gemeinden auf- und ausbauen, um Einfluss zu nehmen 4. Die Zusammenarbeit mit Senesuisse aktiv gestalten 5. Die Zusammenarbeit mit Curaviva Zentralschweiz Bildung gestalten 6. Die Zusammenarbeit ambulant und stationär zusammenführen und gemeinsame Wege beschreiten 7. Themenführerschaft anstreben - bei definierten Schwerpunktthemen
«Neue» Aufgabenverteilung des Vorstands § Präsidium Christian Arnold § Vernetzung* Kanton Raymond Neumann § Vernetzung* Gemeinden Erika Stutz § Vernetzung* Bildung Besetzung bis Herbst 2020 § Medien, Info, Kommunikation Nadja Rohrer *Definition Vernetzung: Aktives Auf- und Ausbauen von Beziehungen sowie inhaltliche Auseinandersetzung und Einflussnahme Stellvertretungsregelung bis 2021 erfolgt
Präsidium § Christian Arnold § Betriebsleiter Pflegewohngruppen Buttisholz § Beratungsmandate ambulanter Bereich § Aktueller Fokus im Vorstand ü Führen der Geschäftsstellen-Leitung (auf strategischer Ebene) ü Führung Vorstandssitzungen ü Vernetzung mit CURAVIVA Schweiz ü Vernetzung mit CURAVIVA Zentralschweiz ü Vernetzung mit Senesuisse ü Organisation der Repräsentations-Pflichten (Spitex, Alzheimer, Jubiläen, Pro Senectute, palliativ-care, …) ü Organisation der Vernehmlassungen ü Organisation der Delegationen
Vernetzung Kanton § Raymond Neumann § Geschäftsführer Chrüzmatt (Gemeindeverband) Hitzkirch § Aktueller Fokus im Vorstand ü Wird noch mir Ressort Gemeinden abgesprochen
Vernetzung Gemeinden § Erika Stutz § Geschäftsleiterin Residio AG Hochdorf § Aktueller Fokus im Vorstand ü Wird noch mir Ressort Kanton abgesprochen
Vernetzung Medien, Info, Kommunikation § Nadja Rohrer § CEO Betagtenzentren Emmen AG § Aktueller Fokus im Vorstand ü Themenleader Newsletter ü Sicherstellung Informationsfluss Erfa-Gruppen ü Medienarbeit orchestrieren, inkl. Steuern der Medienagentur ü Willkommens-Kommunikation mit den neuen Betriebsleitenden ü Vorstand eHealth Zentralschweiz
Bildung § Selektion bis Herbst 2020 § Aktueller Fokus im Vorstand ü Regierungsrätliche Ausbildungskommission zur Förderung der Ausbildung ü Verbindung zu CURAVIVA Zentralschweiz Bildung ü Verbindung zu XUND ü Verbindung OdA XUND
Geschäftsstellen - Leitung § Felix Lienert § Leistung ü Kostenanalyse, Vergleiche, Auskunft über wichtige Daten ü Anlaufstelle für Fragen von Externen und Wünsche der kantonalen Mitglieder ü Sichten von E-Mails und allfällige Weiterleitung an Vorstand, Mitglieder, mögliche weitere Stellen ü laufende Information der kantonalen Mitglieder über Neuerungen, Änderungen und Wissenswertes um und über die Langzeitpflege ü Erledigung des Schriftverkehrs im Namen des Vorstandes und des Verbandes ü Koordination und Beantwortung von Vernehmlassungen ü Betreuung der Homepage und des Extranets ü Medienarbeit in Koordination mit dem Vorstand
So sieht die Zusammenarbeit im Vorstand aus § Die Einbindung der Mitglieder über Arbeits- und Fachgruppen wird stark gefördert § Der Fokus der Vorstandsarbeit liegt auf der strategischen Ebene. § Im Gremium gilt Teamplay. § Netzwerkarbeit hat Priorität.
Wunsch des Vorstands an Sie § Beteiligen Sie sich aktiv § Leiten Sie wichtige Informationen an die Geschäftsstelle weiter § Rückmeldungen jederzeit erwünscht § Gemeinsame Auftritte und Kommunikation zu einer erfolgreichen Zielerreichung
7. Wahlen 7.3. Wahl Vorstand Erklärung § gemäss Wahlantrag Anträge § Wahl von Raymond Neumann, Nadja Rohrer, Erika Stutz Beschluss 84
7. Wahlen 7.4. Wahl Präsidium Erklärung § gemäss Wahlantrag Anträge § Wahl von Christian Arnold Beschluss 85
7. Wahlen 7.5. Ersatzwahl Revisor Erklärung § gemäss Wahlantrag Anträge § Wahl von Marco Meier Beschluss 86
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