Hier bin ich zuhause! - Anzeigenpreisliste Nr. 51 Gültig ab 1. Januar 2021 - pirmasenser-zeitung
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Pirmasenser Zeitung Adolf Deil GmbH & Co. KG Internet Schachenstraße 1, 66954 Pirmasens www.pirmasenser-zeitung.de E-Mail ZIS-Nr. 100630 verlag@pirmasenser-zeitung.de anzeigenverkauf@pirmasenser-zeitung.de Erscheinungsweise täglich morgens Telefon Zahlungsbedingungen Zentrale06331/8005-0 Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Anzeigenleitung06331/8005-23 Bei Bankeinzug gewähren wir 2% Skonto. Redaktion06331/8005-60 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Verlagsleitung06331/8005-33 Mehrwertsteuer. Kundenservice06331/8005-21 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Buchhaltung06331/8005-76 Pirmasens. Telefax Bankkonto Anzeigen06331/8005-29 Sparkasse Südwestpfalz Pirmasens/Zweibrücken Redaktion06331/8005-81 Konto-Nr. 281 Verlagsleitung06331/8005-86 BLZ 542 500 10 Kundenservice06331/8005-35 IBAN DE03 5425 0010 0000 0002 81 Buchhaltung06331/8005-86 BIC MALADE51SWP Verkaufte Auflage 9.281 (IVW geprüft) Verbreitungsgebiet A62 B270 A8 B10 rund 40.000 Leser täglich! B427 rund 75% Marktanteil in Pirmasens
Technische Daten Satzspiegel Druckunterlagen digital 1/1 Seite 485 mm x 320 mm = 3.395 mm Datenformate Panorama 485 mm x 670 mm = 7.356 mm PDF (nach ISO-Standard PDF/X-3), EPS, JPG mit eingebundener oder vektorisierter Schrift. Farbbilder müssen im CMYK-Modus angelegt sein. Spaltenbreiten Wir empfehlen die Verwendung des Profils WAN- Anzeigen Text IFRAnewspaper26v5.icc, welches unter Berück 1-spaltig 44,43 mm 50 mm sichtigung der Vorgaben und Empfehlungen von 2-spaltig 90,36 mm 104 mm DIN ISO 12647-3: 2013 erstellt wurde. Bei Anlie- 3-spaltig 136,29 mm 158 mm ferung der Daten in einem anderen Farbraum oder 4-spaltig 182,22 mm 212 mm mit anderen Profilen muss mit einer Farbverschie- 5-spaltig 228,15 mm 266 mm bung gerechnet werden. 6-spaltig 274,08 mm 320 mm Die Bilder müssen Druckqualität haben (mind. 150 7-spaltig 320,00 mm dpi, gerechnet auf die Ausgabegröße). Offene Daten Umrechnungsfaktor Adobe Illustrator, Photoshop, InDesign mit den Anzeigenteil : Textteil 1 : 1,1667 Schriftfonts als Opentype und den verwendeten Bilddaten. Anlieferung Anzeigen-Mindestgrößen Vor jeder Übermittlung muss dem Verlag ein Auf- Höhe Breite trag und eine Kopie der Anzeige vorliegen. Farb- Anzeigenteil 10 mm 1-spaltig vorgaben sind nach den Standards zu definieren. Datenträger Mac/PC: DVD, CD-ROM Textteil 15 mm 1-spaltig E-Mail: technik@pirmasenser-zeitung.de Textplatzierungen (am Fuß) 80 mm blattbreit Eckfeldanzeigen 480 mm Panorama-Anzeigen 160 mm 13 Spalten Allgemeines Bei Bedarf steht Ihnen unsere ausführliche Repro- Anzeigenschluss duktionsanweisung mit allen technischen Vorgaben für Anzeigenvorlagen zur Verfügung. Vortag, 12 Uhr (Todesanzeigen 14 Uhr) Montagsausgabe: Freitag, 15 Uhr Beilagen-Disposition Textplatzierungen 2 Tage vor Ersch., 10 Uhr Panorama-Anzeigen 4 Tage vor Erscheinen Beilagen Anlieferung 3 Tage vor Ersch., 16 Uhr Anzeigenstrecken Disposition 1 Woche Storno/Änderungen vor Erscheinen bis zu 2 Wochen vor Beilegetermin möglich, danach behalten wir uns eine Berechnung vor. Chiffrekosten je Veröffentlichung Bei Abholung 3,00 € Beilagen Bei Zusendung 5,00 € (Format, Charakteristik, Beschaffenheit) Gültig sind die technischen Richtlinien für Fremd- Druck beilagen in Tageszeitungen (bvdm, 2007). Im Fol- genden ein Auszug: Einzelblätter 10,5 x 14,8 (DIN Wasserloser Rollenoffset Coldset, vierfarbig, A6) dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 (oder nach ISO 12647-3 2,6 g/Expl.) nicht unterschreiten. Einzelblätter grö- ßer als DIN A6 bis zu DIN A4 Kreuzbruch, Wickel- oder Parallelfalz gefertigt sein. Mehrseitige Bei- Farben lagen größer als DIN A5 müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. Um eine optimale Verar- Zusatzfarben werden aus den Prozessfarben beitung, insbesondere bei glatten, haftenden Pro- aufgebaut dukten zu gewährleisten, ist im Vorfeld ein Testlauf durchzuführen. Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt, beschädigter Produkte Grundschrift oder technischer Störungen kann nicht übernom- Anzeigenteil 2,625 mm = 7,5 Punkt men werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im Textteil 3,2 mm = 9,2 Punkt technischen Bereich (Toleranzgrenze 3 %).
Anzeigenpreise Grundpreis Direktpreis Anzeigenteil Textteil Anzeigenteil Textteil mm 1/1 Seite mm mm 1/1 Seite mm ein- und mehrfarbig 1,51 5.126,45 5,30 ein- und mehrfarbig 1,29 4.379,55 4,60 Immobilienanzeigen 1,34 (schwarzweiß) Immobilienanzeigen 1,14 (schwarzweiß) Immobilienanzeigen 1,51 (mehrfarbig) Immobilienanzeigen 1,29 (mehrfarbig) Platzierungszuschlag 1. Lokalseite plus 25% Platzierungszuschlag 1. Lokalseite plus 25% Anzeigennachlässe Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres: Malstaffel Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel Höchstnachlass Mindestabnahme Mindestabnahme 30% 30.000 mm 21 % 40.000 mm 22 % bei 12 mal 10 % 5.000 mm 10 % 60.000 mm 23 % über 100.000 mm bei 24 mal 15 % 10.000 mm 15 % 80.000 mm 24 % je weitere 50.000 mm bei 52 mal 20 % 20.000 mm 20 % 100.000 mm 25 % zusätzlich 1% Beilagenpreise je Tsd. Exemplare bis 20 g bis 25 g bis 30 g bis 35 g bis 40 g bis 45 g bis 50 g je weitere 5 g Grundpreis 89,- 95,- 100,50 106,50 112,50 118,50 124,- 6,50 Direktpreis 76,- 81,- 86,- 91,- 96,- 101,- 106,- 6,- Vollabdeckung Formate Montag bis Freitag 10.700 Exemplare Mindestformat: 10,5 x 14,8 cm Samstag 11.500 Exemplare (geschlossene Seite des Prospekts) Maximalformat: 24 x 32 cm Muster / Anlieferung (geschlossene Seite des Prospekts) Ein Muster der Beilage muss 8 Tage vor dem Größere Formate müssen entsprechend gefalzt Beilegetermin beim Verlag vorliegen. werden Anlieferung frei Haus 3 Tage vor dem Beilegetermin. (Rollgeld wird weiterberechnet) Maximalgewicht 180 g/Exemplar Beilage plus Resthaushalte auf Anfrage Versand-/Lieferanschrift Pirmasenser Zeitung Postgebühren c/o Druckzentrum Oggersheim GmbH Postvertriebsstücke werden nicht mit Beilagen Flomersheimer Straße 4 belegt 67071 Ludwigshafen-Oggersheim Montag - Freitag 7.30-12.00 und 12.30-16.00 Uhr, Rabatte Für die Gewährung eines Nachlasses muss ein Bestimmungen Beilagenjahresabschluss über 400.000 Exemplare Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. vorliegen. Maximalrabatt 10%. Beilagen, die für 2 Auftraggeber werben, Ab 400.000 Exemplare: je weitere 100.000 Exem- 100% Zuschlag plare 1% Nachlass zusätzlich
Anzeigenpreise Privatanzeigen (ein- und mehrfarbig) mm mm Familienanzeigen0,69 Private Gelegenheitsanzeigen0,89 Traueranzeigen0,69 Vereinsnachrichten0,89 Amtliche Bekanntmachungen0,89 Hallo Grußanzeigen inkl. MwSt. 1 / 20 mm 13,- 1 / 30 mm 16,- Fundgrube mittwochs je Zeile 1,50 1 / 40 mm 19,- Mindestberechnung 3 Zeilen inkl. MwSt. Sonderformate und Mindestgrößen Sonderplatzierungen auf Anfrage Eckfeld-Anzeige Streifen-Anzeige Insel-Anzeige Titelkopf-Anzeige Satelliten-Anzeigen Mindestgröße Mindestgröße Im Text- oder Festgröße 44x58 mm Nur im Anzeigenteil 480 mm im Textteil 480 mm im Textteil Anzeigenteil Auf Titelseite links Panorama-Anzeige Tunnel-Anzeige Double-Anzeigen Mindestgröße 670 x 160 mm Mindesthöhe 160 mm Mindestgröße pro Seite 480 mm PZ am Sonntag Erscheinungsweise: jeden Sonntag Ansprechpartner: Andrea Wagner Druckauflage: 11.000 Exemplare Telefon 06331/8005-23 · Telefax 06331/8005-29 Anzeigenschluss: Mittwoch, 16.00 Uhr E-Mail: anzeigen@pirmasenser-zeitung.de Verlags-Service-Büros FRANKFURT MÜNCHEN Verlagsbüro Krimmer MAV MEDIA Anzeigen-Verkaufs GmbH Am Lindenbaum 24 · 60433 Frankfurt/Main Markus Piendl Hessen - Rheinland-Pfalz - Saarland Paul-Gerhardt-Allee 54 · 81245 München Telefon 069/5309080 Telefon 089/745083-0 Telefax 069/53090850 Telefax 089/7595501 E-Mail frankfurt@krimmer.com E-Mail info@mav-muenchen.com www.krimmer.com www.mav-muenchen.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Für den müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers un- von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend verbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftrags- gemacht werden. bestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Ver- Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. breitung. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Be- Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines rechnung zugrunde gelegt. Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge- 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rech- räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen nung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige inner- halb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis- wird. liste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs- 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzu- rufen. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Ein- ziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezah- zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger lung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem ge- verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä- währten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden higkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verla- Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zah- ges beruht. lungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Aus- 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millime- gleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. terzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umge- 15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur rechnet. Vollbelege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer- 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeich- den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass nungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertre- dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden tende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausfüh- kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. rungen hat der Auftraggeber zu tragen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzei- an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, ge beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort An- eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei zeige deutlich kenntlich gemacht. Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Ab- verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschrit- rufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen ten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preismin- des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach ein- derung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu heitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Ex- abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche emplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den 10 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preismin- Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Ge- derungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf- schäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wer- traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis den. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die zurücktreten konnte. durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd- 18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordent- eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. lichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre- anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwand- Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbe- freier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber ver- wahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden antwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck- vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Ange- Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkei- bote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öff- ten. nen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, so- 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, wie Waren-, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An- der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegenge- spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzan- nommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch zeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftrag- beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte geber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige er- 19. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den neut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, also Pirmasens. Im Ge- sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; schäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffent- Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und lichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprü- und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende che des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wer- Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des den, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsge- deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt hilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Ver- Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fäl- dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand len ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Bedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftrag- erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern. geber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedin- h) Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den gungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die Zusätzlichen seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb ei- Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäfts- nes Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn bedingungen vor. Die vorstehend aufgeführten Allgemeinen der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Zeitungen und Zeitschriften gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und dem Verlag. i) Der Verlag behält sich das Recht vor, die Berichtigung (Gut- schriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrech- b) Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der nungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstel- Anzeigen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch lung vorzunehmen. nicht, wenn er von Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wurde. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet j) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe be- sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Ge- rechnet. gendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der k) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vorkasse zu veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach veröffentlichen. Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. l) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Son- c) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und derseiten, Sonderbeilagen, Kollektiven, bei Anzeigenfestkauf die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung und Sonderwerbeformen abweichende Preise festzulegen. gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber ob- m) Abbestellungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. liegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entspre- diesem aus den Ausführungen des Auftrages, auch wenn chenden Satzkosten berechnen. er nicht rechtzeitig sistiert wurde, erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen da- n) Platzierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein raufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt Platzierungszuschlag von 25 % bezahlt wird. werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so o) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in stehen auch dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen den die gleiche Ausgabe weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen hat bei technischen Schwierigkeiten das Recht, den Beila- Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. genauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag d) Der Anzeigenkunde stellt den Verlag bei vom Anzeigenkun- verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wo- den gelieferten Vorlagen von allen Ansprüchen Dritter frei, die bei bis zu 3% Fehlstreuung oder Verlust als verkehrsüblich gegen den Verlag wegen des Inhalts oder Gestaltung der An- gelten. zeige geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf p) Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688ff, ZPO) ist der Zahlung von Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungs- Sitz des Verlages. geld sowie auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskos- ten. Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzei- q) Datenschutz: Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen gen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Ein Schadenersatz wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der fehlerhaften Anzeige; alle weitergehenden Schadenersatzan- elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. sprüche sind ausgeschlossen. Der Verlag lehnt Ansprüche r) Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesell- auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wie- schaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-pro- derholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne zentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zu- nächsten Anzeige verlangt. sammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss e) Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge wird kein oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Schadensersatz geleistet. Im Falle gänzlichen oder teilweisen öffentlichen Rechts beteiligt sind. Nichterscheinen der Zeitung und somit der Anzeige infolge s) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentli- jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistun- chung in der oder den Druckschriften in elektronischen Me- gen von Schadenersatz. dien verbreitet, als auch in Marktanalysen, z.B. Immobilien- f) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, marktauswertungen, verarbeitet werden. sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit t) Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für den Werbungstreibenden an die Preislisten des Verlags zu Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben übernommen. Abbestellungen grundsätzlich schriftlich kön- werden. nen nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fer- g) Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Provision tigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt. für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungstreiben- u) Der Verlag kann einen oder mehrere Handelsvertreter in ei- den des Handels, Handwerks und Gewerbes aus dem Ver- nem bestimmten Gebiet oder gegenüber einem bestimmten breitungsgebiet, wenn die Anzeigen zum Grundpreis abge- Kundenkreis mit der ausschließlichen Vertretung bei gewerb- rechnet werden, vorausgesetzt, dass die Werbeagenturen lichen Anzeigen- und Beilagenkunden beauftragen. Diese und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung Beauftragung kann auch die Rechnungsstellung und das In- selbst übernehmen, d.h., die Aufträge dem Verlag unmittelbar kasso im Namen des Verlages umfassen.
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