Hier bin ich zuhause! - Anzeigenpreisliste Nr. 51 Gültig ab 1. Januar 2021 - pirmasenser-zeitung

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Hier bin ich zuhause! - Anzeigenpreisliste Nr. 51 Gültig ab 1. Januar 2021 - pirmasenser-zeitung
Anzeigenpreisliste Nr. 51
     Gültig ab 1. Januar 2021

                            Hier bin ich
                             zuhause!

                       Nielsen III a
Hier bin ich zuhause! - Anzeigenpreisliste Nr. 51 Gültig ab 1. Januar 2021 - pirmasenser-zeitung
Pirmasenser Zeitung
Adolf Deil GmbH & Co. KG                 Internet
Schachenstraße 1, 66954 Pirmasens        www.pirmasenser-zeitung.de

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Verkaufte Auflage 9.281                        (IVW geprüft)

Verbreitungsgebiet                       A62

                                               B270

                                    A8
                                                                               B10

     rund
40.000 Leser
   täglich!

                                                                            B427
rund 75%
Marktanteil
in Pirmasens
Technische Daten
Satzspiegel                                              Druckunterlagen digital
1/1 Seite          485 mm x 320 mm = 3.395 mm           Datenformate
Panorama           485 mm x 670 mm = 7.356 mm           PDF (nach ISO-Standard PDF/X-3), EPS, JPG mit
                                                         eingebundener oder vektorisierter Schrift.
                                                         Farbbilder müssen im CMYK-Modus angelegt sein.
Spaltenbreiten                                           Wir empfehlen die Verwendung des Profils WAN-
                          Anzeigen            Text       IFRAnewspaper26v5.icc, welches unter Berück­
1-spaltig                 44,43 mm          50 mm        sichtigung der Vorgaben und Empfehlungen von
2-spaltig                 90,36 mm         104 mm        DIN ISO 12647-3: 2013 erstellt wurde. Bei Anlie-
3-spaltig                136,29 mm         158 mm        ferung der Daten in einem anderen Farbraum oder
4-spaltig                182,22 mm         212 mm        mit anderen Profilen muss mit einer Farbverschie-
5-spaltig                228,15 mm         266 mm        bung gerechnet werden.
6-spaltig                274,08 mm         320 mm        Die Bilder müssen Druckqualität haben (mind. 150
7-spaltig                320,00 mm                       dpi, gerechnet auf die Ausgabegröße).
                                                         Offene Daten
Umrechnungsfaktor                                        Adobe Illustrator, Photoshop, InDesign mit den
Anzeigenteil : Textteil		                1 : 1,1667      Schriftfonts als Opentype und den verwendeten
                                                         Bilddaten.
                                                         Anlieferung
Anzeigen-Mindestgrößen                                   Vor jeder Übermittlung muss dem Verlag ein Auf-
                                Höhe        Breite       trag und eine Kopie der Anzeige vorliegen. Farb-
Anzeigenteil                   10 mm      1-spaltig      vorgaben sind nach den Standards zu definieren.
                                                         Datenträger Mac/PC: DVD, CD-ROM
Textteil                       15 mm      1-spaltig      E-Mail: technik@pirmasenser-zeitung.de
Textplatzierungen (am Fuß)     80 mm      blattbreit
Eckfeldanzeigen               480 mm
Panorama-Anzeigen             160 mm    13 Spalten       Allgemeines
                                                         Bei Bedarf steht Ihnen unsere ausführliche Repro-
Anzeigenschluss                                          duktionsanweisung mit allen technischen Vorgaben
                                                         für Anzeigenvorlagen zur Verfügung.
Vortag, 12 Uhr (Todesanzeigen 14 Uhr)
Montagsausgabe: Freitag, 15 Uhr
                                                         Beilagen-Disposition
Textplatzierungen       2 Tage vor Ersch., 10 Uhr
Panorama-Anzeigen          4 Tage vor Erscheinen        Beilagen
                                                         Anlieferung              3 Tage vor Ersch., 16 Uhr
Anzeigenstrecken              Disposition 1 Woche       Storno/Änderungen
                                   vor Erscheinen       bis zu 2 Wochen vor Beilegetermin möglich,
                                                         danach behalten wir uns eine Berechnung vor.
Chiffrekosten                   je Veröffentlichung
Bei Abholung                                   3,00 €   Beilagen
Bei Zusendung                                  5,00 €
                                                         (Format, Charakteristik, Beschaffenheit)
                                                         Gültig sind die technischen Richtlinien für Fremd-
Druck                                                    beilagen in Tageszeitungen (bvdm, 2007). Im Fol-
                                                         genden ein Auszug: Einzelblätter 10,5 x 14,8 (DIN
Wasserloser Rollenoffset Coldset, vierfarbig,            A6) dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 (oder
nach ISO 12647-3                                         2,6 g/Expl.) nicht unterschreiten. Einzelblätter grö-
                                                         ßer als DIN A6 bis zu DIN A4 Kreuzbruch, Wickel-
                                                         oder Parallelfalz gefertigt sein. Mehrseitige Bei-
Farben                                                   lagen größer als DIN A5 müssen den Falz an der
                                                         langen Seite aufweisen. Um eine optimale Verar-
Zusatzfarben werden aus den Prozessfarben                beitung, insbesondere bei glatten, haftenden Pro-
aufgebaut                                                dukten zu gewährleisten, ist im Vorfeld ein Testlauf
                                                         durchzuführen. Eine Termingarantie oder Haftung
                                                         im Falle höherer Gewalt, beschädigter Produkte
Grundschrift                                             oder technischer Störungen kann nicht übernom-
Anzeigenteil                2,625 mm = 7,5 Punkt        men werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im
Textteil                       3,2 mm = 9,2 Punkt       technischen Bereich (Toleranzgrenze 3 %).
Anzeigenpreise
Grundpreis                                                     Direktpreis
                      Anzeigenteil             Textteil                                  Anzeigenteil           Textteil
                       mm 1/1 Seite               mm                                     mm 1/1 Seite              mm
ein- und mehrfarbig   1,51 5.126,45               5,30         ein- und mehrfarbig       1,29 4.379,55             4,60

Immobilienanzeigen    1,34 (schwarzweiß)                       Immobilienanzeigen        1,14 (schwarzweiß)
Immobilienanzeigen    1,51 (mehrfarbig)                       Immobilienanzeigen        1,29 (mehrfarbig)

Platzierungszuschlag 1. Lokalseite plus 25%                    Platzierungszuschlag 1. Lokalseite plus 25%

Anzeigennachlässe
Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres:

Malstaffel              Mengenstaffel                  Erweiterte Mengenstaffel               Höchstnachlass
                        Mindestabnahme                 Mindestabnahme                         30%
		                                                      30.000 mm     21 %
		                                                      40.000 mm     22 %
bei 12 mal 10 %  5.000 mm 10 %                          60.000 mm     23 %  über 100.000 mm
bei 24 mal 15 % 10.000 mm 15 %                          80.000 mm     24 %  je weitere 50.000 mm
bei 52 mal 20 % 20.000 mm 20 %                         100.000 mm     25 %  zusätzlich 1%

Beilagenpreise                                                                                       je Tsd. Exemplare

                        bis 20 g    bis 25 g    bis 30 g   bis 35 g   bis 40 g   bis 45 g    bis 50 g    je weitere 5 g

Grundpreis              89,-        95,-        100,50     106,50     112,50     118,50      124,-       6,50

Direktpreis             76,-        81,-        86,-       91,-       96,-       101,-       106,-       6,-

Vollabdeckung                                                  Formate
Montag bis Freitag                10.700 Exemplare            Mindestformat: 10,5 x 14,8 cm
Samstag                           11.500 Exemplare            (geschlossene Seite des Prospekts)
                                                               Maximalformat: 24 x 32 cm
Muster / Anlieferung                                           (geschlossene Seite des Prospekts)
Ein Muster der Beilage muss 8 Tage vor dem                     Größere Formate müssen entsprechend gefalzt
Beilegetermin beim Verlag vorliegen.                           werden
Anlieferung frei Haus 3 Tage vor dem
Beilegetermin. (Rollgeld wird weiterberechnet)                 Maximalgewicht 180 g/Exemplar

                                                               Beilage plus Resthaushalte auf Anfrage
Versand-/Lieferanschrift
Pirmasenser Zeitung                                            Postgebühren
c/o Druckzentrum Oggersheim GmbH                               Postvertriebsstücke werden nicht mit Beilagen
Flomersheimer Straße 4                                         belegt
67071 Ludwigshafen-Oggersheim
Montag - Freitag 7.30-12.00 und 12.30-16.00 Uhr,               Rabatte
                                                               Für die Gewährung eines Nachlasses muss ein
Bestimmungen                                                   Beilagenjahresabschluss über 400.000 Exemplare
Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.                 vorliegen. Maximalrabatt 10%.
Beilagen, die für 2 Auftraggeber werben,                       Ab 400.000 Exemplare: je weitere 100.000 Exem-
100% Zuschlag                                                  plare 1% Nachlass zusätzlich
Anzeigenpreise
Privatanzeigen (ein- und mehrfarbig)
mm                                                                                        mm
Familienanzeigen0,69                                          Private Gelegenheitsanzeigen0,89
Traueranzeigen0,69                                            Vereinsnachrichten0,89
                                                               Amtliche Bekanntmachungen0,89

Hallo Grußanzeigen	                         inkl. MwSt.
1 / 20 mm                                          13,-
1 / 30 mm                                          16,-       Fundgrube mittwochs                   je Zeile 1,50
1 / 40 mm                                          19,-       Mindestberechnung 3 Zeilen              inkl. MwSt.

Sonderformate und Mindestgrößen
Sonderplatzierungen auf Anfrage

Eckfeld-Anzeige         Streifen-Anzeige           Insel-Anzeige         Titelkopf-Anzeige       Satelliten-Anzeigen
Mindestgröße            Mindestgröße               Im Text- oder         Festgröße 44x58 mm      Nur im Anzeigenteil
480 mm im Textteil      480 mm im Textteil         Anzeigenteil          Auf Titelseite links

Panorama-Anzeige                         Tunnel-Anzeige                         Double-Anzeigen
Mindestgröße 670 x 160 mm                Mindesthöhe 160 mm                     Mindestgröße pro Seite 480 mm

PZ am Sonntag
Erscheinungsweise:                  jeden Sonntag             Ansprechpartner: Andrea Wagner
Druckauflage:                    11.000 Exemplare             Telefon 06331/8005-23 · Telefax 06331/8005-29
Anzeigenschluss:               Mittwoch, 16.00 Uhr            E-Mail: anzeigen@pirmasenser-zeitung.de

Verlags-Service-Büros
FRANKFURT                                                      MÜNCHEN
Verlagsbüro Krimmer                                            MAV MEDIA Anzeigen-Verkaufs GmbH
Am Lindenbaum 24 · 60433 Frankfurt/Main                        Markus Piendl
Hessen - Rheinland-Pfalz - Saarland                            Paul-Gerhardt-Allee 54 · 81245 München
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und
Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die         dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe
Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen               des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen
und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Für den                müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb
Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers un-                von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend
verbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftrags-           gemacht werden.
bestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.                   11.   Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge-                   Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
    schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung               zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
    einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder                 Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
    sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Ver-              Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
    breitung.                                                            12.   Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines               nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Be-
    Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines               rechnung zugrunde gelegt.
    Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einge-
                                                                         13.   Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rech-
    räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
                                                                               nung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der
    der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige inner-
    halb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht            Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis-
    wird.                                                                      liste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist
                                                                               zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs-
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der              frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für
    vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im         vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
    Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzu-
    rufen.                                                               14.   Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Ein-
                                                                               ziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht          die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezah-
    zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger            lung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
    weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem ge-                 verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfä-
    währten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden                   higkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während
    Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn            der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
    die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verla-          Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zah-
    ges beruht.                                                                lungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Aus-
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millime-                   gleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
    terzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umge-        15.   Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur
    rechnet.                                                                   Vollbelege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen                 so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
    ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben                  Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
    oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer-      16.   Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeich-
    den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass               nungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertre-
    dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden                tende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausfüh-
    kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.              rungen hat der Auftraggeber zu tragen.
    Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,
    ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.               17.   Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über
                                                                               mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten             werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzei-
    an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen,
                                                                               ge beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
    die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen
                                                                               andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn
    erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort An-
                                                                               eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei
    zeige deutlich kenntlich gemacht.
                                                                               Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Ab-              verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschrit-
    rufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen                ten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preismin-
    des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach ein-              derung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu
    heitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages             50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Ex-
    abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche                emplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren
    Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den                  10 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preismin-
    Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Ge-            derungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf-
    schäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wer-             traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis
    den. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines          gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
    Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die             zurücktreten konnte.
    durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
    Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd-       18.   Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und
    anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung                 rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordent-
    eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.             lichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-
                                                                               anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwand-              Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbe-
    freier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber ver-         wahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
    antwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck-             vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne
    unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag           dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als
    gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im          Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Ange-
    Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkei-                 bote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öff-
    ten.                                                                       nen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, so-
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,                wie Waren-, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von
    unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige An-               der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegenge-
    spruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzan-              nommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch
    zeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige                ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftrag-
    beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte          geber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
    angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige er-
                                                                         19.   Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
    neut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
                                                                               Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet
    Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
                                                                               drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
    Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
    Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung           20.   Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, also Pirmasens. Im Ge-
    sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen;          schäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffent-
    Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und                  lichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
    Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens              bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprü-
    und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende           che des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht wer-
    Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des          den, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach
    Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsge-          deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
    hilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens            des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der
    zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen            Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Ver-
    Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für           tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus
    grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fäl-           dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
    len ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit          der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Bedingungen des Verlages
a)   Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftrag-          erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern.
     geber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedin-         h) Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den
     gungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die Zusätzlichen         seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb ei-
     Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäfts-                 nes Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn
     bedingungen vor. Die vorstehend aufgeführten Allgemeinen              der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der
     Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in                Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
     Zeitungen und Zeitschriften gelten für die Rechtsbeziehung
     zwischen Auftraggeber und dem Verlag.                              i) Der Verlag behält sich das Recht vor, die Berichtigung (Gut-
                                                                           schriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrech-
b)   Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der               nungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstel-
     Anzeigen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch              lung vorzunehmen.
     nicht, wenn er von Auftraggebern irregeführt oder getäuscht
     wurde. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet        j) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe be-
     sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Ge-          rechnet.
     gendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der         k) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vorkasse zu
     veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach            veröffentlichen.
     Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
                                                                        l) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Son-
c)   Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und           derseiten, Sonderbeilagen, Kollektiven, bei Anzeigenfestkauf
     die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung       und Sonderwerbeformen abweichende Preise festzulegen.
     gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber ob-
                                                                        m) Abbestellungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
     liegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die
                                                                           Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entspre-
     diesem aus den Ausführungen des Auftrages, auch wenn
                                                                           chenden Satzkosten berechnen.
     er nicht rechtzeitig sistiert wurde, erwachsen. Der Verlag ist
     nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen da-        n) Platzierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein
     raufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt         Platzierungszuschlag von 25 % bezahlt wird.
     werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so        o) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in
     stehen auch dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen den                die gleiche Ausgabe weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag
     Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen            hat bei technischen Schwierigkeiten das Recht, den Beila-
     Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.                 genauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag
d)   Der Anzeigenkunde stellt den Verlag bei vom Anzeigenkun-              verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wo-
     den gelieferten Vorlagen von allen Ansprüchen Dritter frei, die       bei bis zu 3% Fehlstreuung oder Verlust als verkehrsüblich
     gegen den Verlag wegen des Inhalts oder Gestaltung der An-            gelten.
     zeige geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf           p) Gerichtsstand für das Mahnverfahren (§§ 688ff, ZPO) ist der
     Zahlung von Schadenersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungs-              Sitz des Verlages.
     geld sowie auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskos-
     ten. Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzei-      q) Datenschutz: Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen
     gen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Ein Schadenersatz            wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
     beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der          die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der
     fehlerhaften Anzeige; alle weitergehenden Schadenersatzan-            elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
     sprüche sind ausgeschlossen. Der Verlag lehnt Ansprüche            r) Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesell-
     auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wie-                schaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-pro-
     derholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne             zentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt
     dass der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der            Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zu-
     nächsten Anzeige verlangt.                                            sammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss
e)   Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte      verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen
     Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge wird kein             oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des
     Schadensersatz geleistet. Im Falle gänzlichen oder teilweisen         öffentlichen Rechts beteiligt sind.
     Nichterscheinen der Zeitung und somit der Anzeige infolge          s) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm
     höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt          stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentli-
     jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistun-           chung in der oder den Druckschriften in elektronischen Me-
     gen von Schadenersatz.                                                dien verbreitet, als auch in Marktanalysen, z.B. Immobilien-
f)   Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,             marktauswertungen, verarbeitet werden.
     sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit            t) Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für
     den Werbungstreibenden an die Preislisten des Verlags zu              Übermittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen
     halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an            und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewähr
     die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben              übernommen. Abbestellungen grundsätzlich schriftlich kön-
     werden.                                                               nen nur berücksichtigt werden, wenn dies die technische Fer-
g)   Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Provision                 tigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt.
     für Anzeigen- und Beilagenaufträge von Werbungstreiben-            u) Der Verlag kann einen oder mehrere Handelsvertreter in ei-
     den des Handels, Handwerks und Gewerbes aus dem Ver-                  nem bestimmten Gebiet oder gegenüber einem bestimmten
     breitungsgebiet, wenn die Anzeigen zum Grundpreis abge-               Kundenkreis mit der ausschließlichen Vertretung bei gewerb-
     rechnet werden, vorausgesetzt, dass die Werbeagenturen                lichen Anzeigen- und Beilagenkunden beauftragen. Diese
     und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung               Beauftragung kann auch die Rechnungsstellung und das In-
     selbst übernehmen, d.h., die Aufträge dem Verlag unmittelbar          kasso im Namen des Verlages umfassen.
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