Mediadaten 2021 - Das Parlament
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Mediadaten 2021 Preisliste gültig ab 1. Januar 2021
OBJEKT Das Parlament Auflage: IVW 3. Quartal 2020 Die politische Wochenzeitung „Das Parlament“, gegründet 1951, wird vom 53.933 Druckauflage // 51.876 verbreitete Auflage // Deutschen Bundestag herausgegeben und dokumentiert das parlamentarische 14.274 verkaufte Auflage Geschehen im Deutschen Bundestag, im Bundesrat, im Europäischen Parlament und in den Länderparlamenten sowie bedeutende Ereignisse in ausländischen Verbreitung Parlamenten. – Einzelversand an Abonnenten und Einzelbezieher – Verkauf im Bahnhofsbuchhandel und in ausgewählten Verkaufsstellen des Die ständige Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“, die von der Bundeszentrale Presseeinzelhandels für politische Bildung herausgegeben wird, veröffentlicht wissenschaftlich fundierte, – Verteilung an die Abgeordneten und Mitarbeiter des Deutschen Bundestages allgemein verständliche Beiträge zu zeitgeschichtlichen und sozialwissenschaftlichen und im Bundesrat Themen sowie zu aktuellen politischen Problemen. – Auslage im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und bei anderen öffentlichen Institutionen Zielgruppen Die Wochenzeitung wendet sich an alle Mittler der politischen Bildung, Hochschullehrer, Lehrer, Studenten und Schüler der höheren Klassen, Journalisten, Politiker aller Ebenen und allgemein politisch Interessierte. Objektbeschreibung Erscheinungsweise: 27 x im Jahr 2020 Format: 400 x 570 mm Breite x Höhe Satzspiegel: 360 x 527 mm Breite x Höhe Umfang: 16-28 Seiten Papier: 52 g/m² Edelweiß Druck: 4/4 farbig
Termine 71. Jahrgang 2021 Anzeigenschluss* Druckunterlagen- Erscheinungs- 71. Jahrgang 2021 Anzeigenschluss* Druckunterlagen- Erscheinungs- Ausgabe Nr. schluss termin Ausgabe Nr. schluss termin Nr. 1-2 04.01.2021 Nr. 28-29 28.06.2021 02.07.2021 12.07.2021 Nr. 3-4 04.01.2021 08.01.2021 18.01.2021 Nr. 30-31 12.07.2021 16.07.2021 26.07.2021 Nr. 5-6 18.01.2021 22.01.2021 01.02.2021 Nr. 32-33 26.07.2021 30.07.2021 09.08.2021 Nr. 7-8 01.02.2021 05.02.2021 15.02.2021 Nr. 35-36 09.08.2021 13.08.2021 30.08.2021 Nr. 9 15.02.2021 19.02.2021 01.03.2021 Nr. 37 30.08.2021 03.09.2021 13.09.2021 Nr. 10-11 01.03.2021 05.03.2021 08.03.2021 Nr. 38-39 13.09.2021 17.09.2021 20.09.2021 Nr. 12 08.03.2021 12.03.2021 22.03.2021 Nr. 40-41 20.09.2021 24.09.2021 04.10.2021 Nr. 13-15 22.03.2021 26.03.2021 29.03.2021 Nr. 42-43 04.10.2021 08.10.2021 18.10.2021 Nr. 16 29.03.2021 02.04.2021 19.04.2021 Nr. 44-45 18.10.2021 22.10.2021 01.11.2021 Nr. 17-18 19.04.2021 23.04.2021 26.04.2021 Nr. 46 01.11.2021 05.11.2021 15.11.2021 Nr. 19-20 26.04.2021 30.04.2021 10.05.2021 Nr. 47-48 15.11.2021 19.11.2021 22.11.2021 Nr. 21-23 10.05.2021 14.05.2021 25.05.2021 Nr. 49-50 22.11.2021 26.11.2021 06.12.2021 Nr. 24-25 25.05.2021 29.05.2021 14.06.2021 Nr. 51-52 06.12.2021 10.12.2021 20.12.2021 Nr. 26-27 14.06.2021 18.06.2021 28.06.2021 Termine: Aus redaktionellen oder produktionstechnischen Gründen können * Anzeigenschluss ist an dem genannten Termin jeweils um 12.00 Uhr die tatsächlichen Termine von dieser Planung abweichen.
ANZEIGENTARIF 2021 Formatanzeigen: Größe Format Anzeige Preis s/w Preis 2c Preis 3c Preis 4c Breite x Höhe Auf den Seiten 1-3 und der Rückseite 1/1 Seite 360 x 527 mm 3.389 € € 4.305 € 5.232 € 6.159 € € sowie in der Debatten- 1/2 Seite quer 360 x 264 mm 1.813 € 2.318 € 2.791 € € 3.296 € € dokumentation ist eine Platzierung von Anzei- 1/3 Seite quer 360 x 176 mm 1.246 € 1.576 €€ 1.906 € 2.245 €€ gen nicht möglich. 1/4 Seite quer 360 x 132 mm 937 € 1.195 € 1.452 € € 1.700 € 1/2 Seite hoch 178 x 527 mm 1.813 € € 2.318 €€ 2.791 € € 3.296 €€ 1/3 Seite hoch 117 x 527 mm 1.246 € € 1.576 € 1.906 € € 2.245 € € 1/4 Seite Eckfeld 178 x 264 mm 937 €€ 1.195 € € 1.452 € 1.700 € 1/6 Seite hoch 56 x 527 mm 597 € 773 €€ 917 €€ 1.082 € 1spaltig/99 56 x 99 mm 124 €€ 144 € 175 € 185 € 1spaltig/137 56 x 137 mm 165 €€ 206 €€ 227 €€ 258 € 2spaltig/99 117 x 99 mm 237 €€ 299 € 340 € 371 €€ 2spaltig/137 117 x 137 mm 330 €€ 391 € 453 € 525 € 3spaltig/99 178 x 99 mm 350 € 433 €€ 484 € 556 € Mittlervergütung: 15 % 3spaltig/137 178 x 137 mm 484 € 587 € 690 € 773 €
BEILAGENTARIF / RABATTE 2021 Sonstige Bedingungen Beilagen: Gewicht bis Preis pro tausend 1. Alle Preise ohne Nachlässe und zuzüglich Postgebühren. Exemplare 2. Die endgültige Zustimmung zur Veröffentlichung einer Beilage erfolgt bei Vorlage eines verbindlichen Musters spätestens 2 Wochen vor Erscheinen. 20 g 63,00 € 3. Letzter Rücktrittstermin: 10 Tage vor Erscheinen. 25 g 65,00 € 4. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Mehrfachbelegung bleibt vorbehalten. 5. In der Zeitung kann ein kostenloser Beilagenhinweis veröffentlicht werden. 30 g 68,00 € 6. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3% Fehlzustellungen oder 35 g 71,00 € Verluste als verkehrsüblich gelten. 7. Die Haftung des Verlages ist auf den Nettopreis für das Beilegen beschränkt. 40 g 73,00 € 8. Beilagen dürfen keine Fremdwerbung enthalten. 45 g 76,00 € Technische Angaben 50 g 78,00 € Höchstgewicht: Auf Anfrage je weitere 5 Gramm plus 2,60 € Größtes Format: 260 mm x 350 mm gefalzt, wobei der Falz sich auf der langen Seite befinden muss. Mindestformat: 105 mm x 148 mm (DIN A6, Papiergewicht mindestens 170 g/m²) Auflage: ca. 54.000 Exemplare. Teilbelegung auf Anfrage Termine: Siehe Terminplanung. Annahmeschluss: Zum Druckunterlagenschlusstermin (siehe Terminplanung). Rabatte: Versandanschrift der Beilagen: Societäts-Druck Druckzentrum Mörfelden, Warenannahme, Stichwort „Das Parla- Bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten ment“, Industriegebiet, Kurhessenstraße 4–6, 64546 Mörfelden-Walldorf. Anlieferung frei Haus! Malstaffel Rabatt 3 Anzeigen 3% Technische Bedingungen Bei ungefalzten Prospekten (einzelnes Blatt, mind. DIN A 4) muss das Papiergewicht mindestens 100 g/m2 betragen. Bei 6 Anzeigen 5% geringerem Gewicht muss der Prospekt vorher einmal gefalzt sein. 10 Anzeigen 10% Auf Anfrage: Prospekte mit Leporellofalz, Kreis- oder Ovalformate, Antwortkarten usw. auf der Prospektaußenseite, Sonderwerbeformen (z. B. Postkarten auf Titelseite aufkleben). 15 Anzeigen 15% Anlieferungsbedingungen für Beilagen: Bitte achten Sie darauf, dass anzuliefernde Beilagen eine Mindestlagenhöhe von 20 Anzeigen 20% 8 – 10 cm aufweisen. Maßgebend für die Beschaffenheit der Beilagenanlieferung sind die „Technischen Richtlinien für 25 Anzeigen 25% Fremdbeilagen in Tageszeitungen“ des Bundesverbands Druck und Medien e. V. (bvdm)
ANSPRECHPARTNER / DRUCKUNTERLAGEN / DRUCKTECHNISCHE VORGABEN Druckunterlagen Druckunterlagen Lieferung digitaler Anzeigendaten bevorzugt. Rasterweite: 48 Linien/cm (120 lpi) Bitte beachten Sie die technischen Hinweise auf den Folgeseiten. Gemäßigter Kettenpunkt Ein Rastertonwert von 3% sollte nicht unterschritten, Bemerkungen 95% nicht überschritten werden. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mwst. in der jeweils geltenden Höhe. Farbbezeichnungen: Cyan c, Magenta m, Gelb y, Schwarz k Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rasterwinkelung: 15°c, 75°m, 0°y, 135°k Maximale Zahlung Flächendeckung: 240% 30 Tage netto. Tonwertzunahme: Diese beträgt im Mitteltonbereich ca. 26% Minimalgrößen für aus erzeugten Farben gedruckte Schriften und Linien: Anzeigenverkauf und -verwaltung Positivschrift: 10 Punkt FAZIT Communication GmbH Negativschrift: 12 Punkt c/o Cover Service GmbH & Co. KG Schreibschrift: 16 Punkt Postfach 13 63 Linien: 1 Punkt 82034 Deisenhofen Profile für Bilder: ISO Newspaper 26 V.4.icc Tel. (089) 85853 - 836 ISO Newspaper 26V4_gr.icc Fax (089) 85853 - 62836 fazit-com-anzeigen@cover-services.de Farben müssen in CMYK separiert sein; echte Sonderfarben sind nicht möglich. Informationen Druckverfahren: Zeitungsrollenoffset nach ISO 12647-3 Druckform: Offset-Negativplatten (CtP) Farben: Vierfarbseparation nach Euro-Skala-Standard (ISO 2639-2) Die Schmuckfarben sind aus den Grundfarben CMYK aufge baut, angenähert an den HKSZ-Standard. Tonwertumfang: Tonwerte im Licht auslaufend gegen 3%, in der Tiefe 95% Flächendeckung. Im Mitteltonbereich (40% Ton) muss mit einem Punktzuwachs von ca. 26% gerechnet werden. Andruck / Proof: Analoge Andrucke werden nicht benötigt, da mit einem Softproofsystem gearbeitet wird.
RICHTLINIEN ZUR ÜBERTRAGUNG ODER LIEFERUNG DIGITALER ANZEIGEN Kunde: Bitte senden Sie dieses ausgefüllte Blatt mit einem Abzug der Anzeige an u.g. Faxnummer und kündigen Sie vorab die Übertragung unter der unten angegebenen Ansprechpartner: Telefonnummer an. Publikation: Das Parlament Das Format des Anzeigendokuments muss dem der Anzeige entsprechen. Passkreuze und Formatecken müssen in ausreichendem Abstand (12 pt) angelegt sein. Telefonnummer: Anzeigen als EPS sichern und Schriften als Zeichenwege wandeln oder in die Datei inkludieren; ist dies nicht möglich, die Schriften unbedingt mitschicken, keine modi- Ausgabe-Nr: fizierten oder TrueType-Schriften verwenden. Ebenso eingebaute Bilder und Grafiken mitschicken. Ordner-/Dateiname: Parlament Bei Datenkomprimierung der Dateien nur selbstentpackende Komprimierungsarten wählen (Stufflt/Ziplt). Keine JPEG-Komprimierung bei Bildern. Anzeigenformat (B x H): q Satzspiegel (1/1 Seite) In gelieferten Daten werden keine Korrekturen ausgeführt. Bei Korrekturwünschen oder fehlerhaft angelieferten Daten bitte neue Daten senden. Farbigkeit: Ansprechpartner: Telefonische Ankündigungen / Telefonische Rückfragen (089) 85853 - 836 Folgende geschlossene Dateien können verarbeitet werden: Fax (089) 85853 - 62836 n Adobe PDF E-Mail fazit-com-anzeigen@cover-services.de n EPS mit inkludierten Schriften Keinesfalls verwendbar sind Dateien im Format CorelDraw (.cdr) oder der Microsoft-Familie (Word, Power Point, Excel etc.) Aus dem Ordner- oder Dateinamen muss die Publikation „Das Parlament“ erkennbar sein.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsab- den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen oder bei Vertretern aufgegeben werden. eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines veröffentlicht wird. Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht angenommen. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwand- 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt in Anzeigenmillimeter umgerechnet. wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestelle angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten oder Rückgängigmachung des Auftrages. Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Ver- treters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung kenntlich gemacht. für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen Anzeige beginnen-den lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auf- 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die lage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exem- alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten plaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu Frist mitgeteilt werden. 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5. v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, Vertag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an lau- Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf fenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszah- Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. lung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. verpflichtet zu sein. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zuläs- Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag sige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer An- und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. zeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindli- che Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren gel- für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich tend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein An- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als spruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages Präambel b) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Preisliste des Verlages an. Die oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur in- c) Die zahlen- und mengenmäßige Einbeziehung von Anzeigen in einen Abschluss, für die der Tarif soweit, als sie den folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages nicht entgegenstehen. einen Nachlass nicht vorsieht, ist nicht möglich. Es ist auch nicht zulässig, für Anzeigen zum ermä- Platzierung der Anzeigen ßigten Grundpreis, für die der Tarif einen Nachlass nicht vorsieht, einen nachlasspflichtigen Abschluss a) Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind. zum vollen Grundpreis zu tätigen oder solche Anzeigen in einen laufenden nachlasspflichtigen b) Der Anzeigenteil der Zeitung oder Zeitschrift wird nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt Abschluss zum vollen Grundpreis einzubeziehen. und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse d) Ein Kollegenrabatt in Höhe von 10% wird nur bei direkt erteilten Gelegenheitsanzeigen/-aufträgen Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich vorbehält. gewährt. Technische Zusatzkosten Inkassoberechtigung Bei aufwendigen typographischen Arbeiten und bei über den üblichen Rahmen hinausgehenden haben nur mit Ausweis versehene Vertreter. Anfertigungen von Reinzeichnungen, Filmen und anderen Druckunterlagen behält sich der Verlag vor, Höhere Gewalt diese Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktio- Schadenersatz. nellen Teilen der Zeitung unterscheiden, sowohl Text als auch Werbung Dritter enthalten und durch ein eigenes Impressum gekennzeichnet sind. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines Verantwortlichkeit des Auftraggebers verbindlichen Musters vor sowie das Recht, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. a) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag Chiffreanzeigen von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht Wertbriefe und Einschreiben werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Beilagen Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht Der Verlag leistet keine Gewähr für Beilagen in bestimmten Gebieten und bei Verlust einzelner Bei- rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den lagen auf dem Vertriebsweg. Platzwünsche, z.B. Beilegungen in bestimmten Zeitungsprodukten oder Verlag zu. Zeitschriftenteilen, können nicht berücksichtigt werden. Im redaktionellen Teil kann ein Beilagenhin- b) Zur Vermeidung von Verwechselungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als weis veröffentlicht werden, dessen Text über die Nennung des Firmennamens hinaus keine Werbung solche klar erkennbar sein, z. B. durch Kennzeichnung „Immobilien“ für Immobilienfirmen oder mit enthalten darf. Beilagen dürfen nur einem Auftraggeber dienen. Die Verbreitung von Warenproben, „Kfz-Firma“ bzw. „Firma“ für sonstige gewerbliche Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen ge- auch im Zusammenhang mit Beilagen, ist nicht möglich. Die Mittlervergütung für Werbeagenturen schieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, beträgt für Beilagenaufträge 15%. Die Einbeziehung von Beilagenaufträgen in Anzeigenabschlüsse die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen den Verlag erwachsen. ist nicht möglich. c) Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzli- che Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und das Urheberrecht, frei. Abbestellungen d) Mit dem Erteilen des Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentli- a) Abbestellungen von ganzseitigen Anzeigen und seitenteiligen Anzeigen können nur bis zu 5 Tagen chung einer Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. vor dem vereinbarten Anzeigenschlusstermin berücksichtigt werden. b) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellungen einer Anzeige kann der Verlag die Haftungsausschluss des Verlages entstandenen Satzkosten berechnen. a) Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen wird nicht gehaftet. b) Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Ausgaben und auf bestimmten Nachlass/Rabatt Plätzen übernimmt der Verlag keine Gewähr. a) Nachlasspflichtige Aufträge können nur zugunsten ein und derselben natürlichen oder juristischen Person abgeschlossen werden. Gesellschaften, mit denen der Auftraggeber einen Organvertrag Datenschutz abgeschlossen hat, können in nachlasspflichtige Aufträge einbezogen werden. Dies gilt nicht für den Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderli- Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammen- chen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. schlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Stand: 1. Juli 1997
Herausgeber: Anzeigen: Deutscher Bundestag – Parlamentsnachrichten FAZIT Communication GmbH Platz der Republik 1 c/o Cover Service GmbH & Co. KG 11011 Berlin Postfach 13 63 82034 Deisenhofen
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