Media-Daten 2018 Anzeigenpreisliste

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Media-Daten 2018 Anzeigenpreisliste
Media-Daten 2018                Anzeigenpreisliste
                                           Nr. 24
                          gültig ab Folge 1/2018

 Hülsebrockstraße 2 – 8
 D-48165 Münster
 www.topagrar.at
Media-Daten 2018 Anzeigenpreisliste
Anzeigenpreisliste Nr. 24
                                                                                                                                                                           gültig ab Folge 1/2018
           Österreich

                                                                                  Kurzcharakteristik/Terminplan 2018/Verlagsangaben
                                                                                                          Weitere Mediainformationen unter www.topagrar.at
                                                     Terminplan 2018
top agrar und                                              Ausgabe		                         Erscheinungstermin                        Anzeigenschluss-                      Druckunterlagen-
top agrar Österreich                                       			                                (Postauflieferung)                           termin                             schlusstermin*
– zu Hause bei top-Betrieben                             1/2018		                                   22.12.2017                            01.12.2017                             07.12.2017
                                                         2/2018		                                   26.01.2018                            05.01.2018                             11.01.2018
top agrar Österreich erscheint monatlich als
Ergänzung zum top agrar Hauptheft. Aktuell und           3/2018		                                   23.02.2018                            02.02.2018                             08.02.2018
praxisnah geht top agrar Österreich auf die              4/2018		                                   21.03.2018                            28.02.2018                             06.03.2018
speziellen Probleme und Fragen der österreichi-          5/2018		                                   27.04.2018                            06.04.2018                             12.04.2018
schen Land­wirte ein. Gefragt sind praxisgerechte        6/2018		                                   25.05.2018                            02.05.2018                             08.05.2018
Empfehlungen und Anregungen für die erfolgreiche         7/2018		                                   29.06.2018                            08.06.2018                             14.06.2018
Betriebsführung. Diesem Bedarf wird top agrar            8/2018		                                   27.07.2018                            06.07.2018                             12.07.2018
Österreich gerecht.                                      9/2018		                                   24.08.2018                            02.08.2018                             08.08.2018
                                                        10/2018		                                   28.09.2018                            07.09.2018                             13.09.2018
top agrar Österreich informiert die anspruchsvol-
                                                        11/2018		                                   25.10.2018                            04.10.2018                             10.10.2018
le Zielgruppe der zukunftsorientierten Betriebe in             Ausgabe zur
                                                        12/2018
                                                               Austro Agrar                         14.11.2018                            23.10.2018                             29.10.2018
Österreich. Die Leser bewirtschaften überwiegend
                                                     *Anlieferung digitalisierter Druckunterlagen. Bei nicht termingerechter Lieferung kann die Platzierung verändert bzw. die Qualität beeinträchtigt werden.
größere und leistungsfähigere Höfe.                  Reklamationen daraus sind ausgeschlossen.

top agrar Österreich                                 Verlag:                                                                              Publishing:
erreicht regelmäßig 32.000 Leser pro Nummer.         Landwirtschaftsverlag GmbH                                                           Fr. Deckert, Tel. +43 (0) 25 01/801- 16 80
Nutzen Sie das Investitionspotenzial der             Hülsebrockstraße 2–8 · D-48165 Münster                                               friedrich.deckert@lv.de
top agrar-Landwirte. Mit top agrar Österreich        Postanschrift: D-48084 Münster                                                       Bereichsleitung LV-Media Sales:
erreichen Sie diese investitionsstarken und zu-      Tel. +49 (0) 25 01/ 801-0                                                            Dr. Peter Wiggers (verantw. für den Anzeigenteil)
kunftsorientierten Betriebe kostengünstig und ohne   Verlagsbüro Österreich:                                                              Tel. +43 (0) 25 01/ 8 01-18 00
Streuverluste.                                       Südstadtzentrum 4/1.OG./10                                                           peter.wiggers@lv.de
                                                     A-2344 Maria Enzersdorf                                                              Anzeigen-Direktwahl in Deutschland:
Erscheinungsweise und Auflage:
                                                     Tel. +43 (0) 22 36/ 28 700-11, Fax: 28 700-10                                        Anzeigenservice: Nicolas Ruß
monatlich, 13.000 Exemplare                          redaktion@lv-topagrar.at                                                             +49 (0)2501/ 801- 3351, Fax: -317
Verbreitung: ausschließlich Österreich               Verkaufsleiter Österreich: Ing. Rene Nöhrer                                          nicolas.russ@lv.de
Niederösterreich/Wien:       39 %                    Tel. +43 (0) 22 36/2 87 00 12                                                        Anzeigenmarketing: Ludger Burholt
Oberösterreich: 		           25 %                    Mobil: +43 (0) 6 64/4 30 26 69                                                       +49 (0)2501/ 801- 1830
übrige österr. Bundesländer: 36 %                    noehrer@lv-topagrar.at                                                               ludger.burholt@lv.de
Media-Daten 2018 Anzeigenpreisliste
Anzeigenpreisliste Nr. 24
                                                                                                           gültig ab Folge 1/2018
          Österreich

                                                                                       Anzeigenpreise/Anzeigenformate

Satzspiegel: 190 x 270 mm (B x H)             Spaltenzahlen: 4 (Anzeigenteil)
    Format       Spalten     Breite x Höhe      Grundpreis s/w    2c/3c Euroskala   4c Euroskala
                                 in mm             in Euro            in Euro          in Euro
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                                                                                                   bei Abnahme innerhalb
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                                                                                                   von 12 Monaten:
    Textteil        2         125 x 270            1.274,–           1.577,–         2.062,–
                                                                                                   Mengenstaffel
   1/2 Seite       4          190 x 133
    Textteil       2           94 x 270            1.006,–           1.245,–         1.629,–       1/2 Seite                3%
                                                                                                   1/1 Seite                5%
   1/3 Seite        4          190 x 88                                                              3 Seiten              10 %
    Textteil        1          61 x 270              696,–             864,–         1.129,–         6 Seiten              15 %
   1/3 Seite        4          190 x 88             537,–              665,–           868,–         9 Seiten              17 %
                                                                                                   12 Seiten               20 %
                    4          190 x 66
   1/4 Seite        2          94 x 133                                                            Malstaffel
                    1          46 x 270              403,–             497,–           651,–
                                                                                                    3 Anzeigen              3%
                    4          190 x 43                                                             6 Anzeigen              5%
   1/6 Seite
                    2           94 x 88              269,–             332,–           434,–        9 Anzeigen             10 %
                    4          190 x 32                                                            12 Anzeigen             15 %
   1/8 Seite        2           94 x 66                                                            Alle Preise zzgl. Werbe-
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                    2           94 x 32                                                            In Deutschland:
   1/16 Seite                                                                                      Alle Preise zzgl. ges. MwSt.
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   1/32 Seite       1               46 x 32           50,–              63,–            81,–
                                                                                                   *Alleinplatzierung; auf einer
                                                                                                   Seite unter oder neben dem Text
Anzeigenpreisliste Nr. 24
                                                                                                                                                                      gültig ab Folge 1/2018
              Österreich

                                                                                                               Technische Daten/Bankverbindung/Online
Beilagen:                                                   Dateiformate:                                             www.topagrar.at                     (Auszug)

                                                                                                                                                                                                service@topagrar.com
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 bis 25 g je ‰ € 199,– (zzgl. Versand-/Handlings-           Bei EPS bitte Schriften in Zeichenwege umwandeln!         top agrar Österreich.
 kosten). Bei höheren Gewichten Preis auf Anfrage. Vor      Offene Dateien nur auf Anfrage möglich in den Pro-        (Weitere Preise & Formate finden Sie auch in den Mediadaten
                                                                                                                      von topagrar.com).
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                                                            4-Farb-Bilder mit 300 dpi im Composite-Modus (CMYK).      Display Ads                   Format
 Verlag. Anlieferung spätestens 10 Tage vor Erscheinen
                                                                                                                      Werbeform                     (Pixel)                     TKP
 (nicht rabattfähig).                                       Druckunterlagen/Proofs:
Versandadresse f. Beilagen, Einhefter und Beikleber         Proofs nach ISO Coated_v2 unbedingt erforderlich.            Leaderboard                728 x 90                    € 25,–
                                                            Ohne Druckunterlagen wird keine Garantie für
Bitte unbedingt im Verlag erfragen:                                                                                      Skyscraper                 160 x 600                   € 36,–
                                                            Druckqualität und Richtigkeit des Anzeigenmotivs
Tel. +49(0)25 01 / 8 01 -  33 51                                                                                         Billboard                                              € 70,–
                                                            übernommen. Sie müssen vor Druckbeginn mit                                              970 x 250
                                                            Angabe des Ansprechpartners dem Verlag vorliegen.            Half Page Ad                                           € 46,–
Einhefter:                                                                                                                                          300 x 600
                                                            Reklamationsansprüche sind bei fehlenden Unterla-
Nur in der Heftmitte möglich.                                                                                            Medium Rectangle           300 x 250                   € 42,–
                                                            gen ausgeschlossen. Zusätzliche Layout- und Bildbe-
Technische Vorgaben auf Anfrage.
                                                            arbeitungskosten werden in Rechnung gestellt.                +    Hockey Stick          728 x 90 & 160 x 600        € 50,–
Anlieferung in Druckauflagenhöhe plus 2 % Zuschuss,
ge­falzt, 14 Tage vor Erscheinen (nicht rabattfähig).       Farbanzeigenproduktion:                                      Medium Rectangle 3:1 300 x 100                         € 20,–
                                                            Alle Farben werden aus der Euroskala erzielt. Keine                                     620 x 465 (max.)
  Preise:                                                                                                                Video                                                  € 47,–
                                                            Sonderfarben wie HKS oder Pantone möglich. Farben,                                      5 min/20 MB
4-seitiger Einhefter € 2.497,–
                                                            die nicht im CMYK-Modus aufgebaut sind, werden               Wallpaper                  728 x 90 & 160 x 600        € 85,–
 8-seitiger Einhefter € 3.701,–
                                                            automatisierend nach ISO Coated_v2 in CMYK umge-          Rabatte (gültig innerhalb eines Insertions-                          +
 Preise für Einhefterproduktion bei Film­anlieferung auf
                                                            wandelt. Hierbei kann es zu kleinen Farbabweichun-        jahres, höhere Print-Rabatte aus top agrar
  Anfrage.                                                                                                            Österreich werden übernommen).
                                                            gen kommen. Reklamationsansprüche sind hierbei
                                                                                                                      Wir gewähren 15 % AE-Provision.
Zeitschriftenformat: 210 x 297 mm (B x H)                   ausgeschlossen. Gedruckt wird nach dem Fogra-             Mindestauftragsvolumen: € 200,–
Druckverfahren: Bogenoffset (70er-Raster)                   Medienstandard. Farbabweichungen im Toleranzbe-
                                                                                                                       Volumen               Rabatt
                                                            reich sind technisch bedingt und liegen innerhalb des
Verarbeitung:                                               Fogra-ISO-Standards.                                        15.000 AdImpr. 3 %
Rückendrahtheftung                                                                                                      25.000 AdImpr. 5 %
                                                            Bunddurchdruck/Anschnitt:
Datenübermittlung:                                          Heftformat plus 3 mm Beschnittzugabe je Anschnittkante.     35.000 AdImpr. 7 %
Per CD-ROM, per E-✉: nicolas.russ@lv.de                                                                                 55.000 AdImpr. 10 %
(≤ 3 MB), auf Anfrage auch per FTP.                         Bankverbindung:                                             80.000 AdImpr. 15 %
Beschriftung des Versandkoffers: Kundenname/Ob-             Österreichische Postsparkasse                              150.000 AdImpr. 20 %
jekt/Ausgabe (z. B.: SaatbauLinz/topÖ 02/15).               IBAN AT486000000090016451, BIC OPSKATWW
                                                                                                                      Buchungsschluss und Anlieferung
Bitte unbedingt gleichzeitige telefonische Nachricht        Zahlungsbedingungen:	                                    Bitte senden Sie die fertigen Daten 3 Tage vor Erscheinen an: Sibylle Sander,
an Herrn Ruß: +49 (0) 25 01/8 01- 33 51 und Fax mit         8 Tage ab Rechnungsdatum 2 % Skonto,                        ✉
                                                                                                                      E- : sibylle.sander@lv.de (Tel. +49(0)25 01/8 01- 20 60).
                                                                                                                      Hier erhalten Sie auch Informationen zur werblichen Belegung
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Anzeigenpreisliste Nr. 24
                                                                                                                                         gültig ab Folge 1/2018
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                                                                                                                                    Ihre Mediaberater

        Verlagsbüro Agrar               Mediaberater                                                                             Publishing
        Matthias Woort                  Henri Schwabe                                                                            Friedrich Deckert
        im Landwirtschaftsverlag GmbH   Windscheidstraße 26a                                                                     Tel.: +49 (0) 25 01/8 01-16 80
        Hülsebrockstraße 2– 8           04277 Leipzig                                                                            E- ✉: friedrich.deckert@lv.de
Nord

        48165 Münster                   Tel.: 03 41/3 38 33 16
                                                                                    Telesales
        Tel.: 0 25 01/8 01-37 09        Fax: 03 41/3 38 16 11
        Fax: 0 25 01/8 01-37 19         henri.schwabe@lv.de                         Bettina Benstein-Thesing                     Anzeigenmarketing
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                                                                                    bbt@lv.de                                    Tel.: +49 (0) 25 01/8 01-18 30
        Ulrich Sprenger                 Yvonne Stein
        Westendstr. 5                   im Landwirtschaftsverlag GmbH               Irene Laschke                                E- ✉: ludger.burholt@lv.de
        65391 Lorch-Ransel              Hülsebrockstraße 2– 8
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                                                                                    Tel.: 0 25 01/8 01- 80 41
        Tel.: 0 67 26/83 90 77          48165 Münster                               irene.laschke@lv.de
        Fax: 0 67 26/83 90 78           Tel.: 0 25 01/8 01-37 12                                                                 Anzeigenservice
        Mobil: 01 62/9 40 76 16         Fax: 0 25 01/8 01-37 19                                                                  Nicolas Ruß
        sprenger@vb-sprenger.de         yvonne.stein@lv.de
                                                                                                                                 Tel.: +49 (0) 25 01/8 01- 33 51
        Erwin Bücherl                   Thorsten Meyer (BW)            Hartmut Wendt                Alice Satzinger (Bayern)     E- ✉: nicolas.russ@lv.de
        Erich-Stegmann-Weg 7            Oberboihinger Str. 17 / 2      Niederlassungsleiter         Landwirtschaftsverlag GmbH
        82041 Oberhaching               73230 Kirchheim (unter Teck)   Landwirtschaftsverlag GmbH   Niederlassung Bayern
        Tel.: 0 89/32 42 27 58          Tel.: 0 70 21/9 56 87 38       Niederlassung Bayern         Kesselschmiedstr. 2          Leitung Media Sales
Süd

        Fax: 0 89/32 42 27 59           Fax: 0 70 21/9 56 87 39        Kesselschmiedstr. 2          85354 Freising
        Erwin.Buecherl@gmx.de           Mobil: 01 60/94 80 88 12       85354 Freising               Tel.: 0 81 61/8 85 29 51
                                                                                                                                 Gabriele Wittkowski
                                        thorsten.meyer@lv.de           Tel.: 0 81 61/8 85 29 50     alice.satzinger@lv.de        Tel.: +49 (0) 25 01/8 01-17 00
                                                                       Fax: 0 81 61/8 85 29 59                                   E- ✉: gabriele.wittkowski@lv.de
                                                                       hartmut.wendt@lv.de

            Österreich                     Niederlande                 Frankreich, Spanien                      Andere
Ing. René Nöhrer                   Dick Wolsink                   Eugen Bruder                      Skandinavien
Verkaufsleiter Österreich          Bruggenweg 7                   Am Ziegelacker 18                 Matthias Woort
Tel.: +43 (0) 2236/2 87 00 12      NL 7004 JH Doetinchem          74199 Untergruppenbach            Yvonne Stein
Mobil: +43 (0) 664/4 30 26 69      Tel.: +31 (0) 3 15/29 81 26    Tel.: 0 71 30/86 18               Schweiz,
noehrer@lv-topagrar.at             Mobil: +31 (0) 6 12/35 95 14   Fax: 0 71 30/93 81                Italien
Christian Tassler                  dick.wolsink@lv.de             Mobil: 0171/7177089               Erwin Bücherl/
Tel.: +43 (0) 2236/2 87 00 21                                     eugen.bruder@t-online.de          Eugen Bruder
Mobil: +43 (0) 676/7 62 07 27
christian.tassler@lv-topagrar.at
Im Landwirtschaftsverlag GmbH
Niederlassung Österreich
Südstadtzentrum 4/1OG/10
A 2344 Maria Enzersdorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften
    1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer           bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H.,
oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer              bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 v. H.,
Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.                                                                                                                             bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v. H.,
    2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste          bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt.
zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäfts-            Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt.
zweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen               Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich
eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern           verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei
die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.                                                                                Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass
    3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet           dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der                    16b: (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen)
Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden              Abweichend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und
Nachlass.                                                                                                                                                                       soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet.
    4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.                                             Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition
    5. Aufträge für Anzeigen oder andere Werbemittel, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffent-             der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als
licht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese              Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für
Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.                            mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken,
    6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als        die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.                                                                        belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits
    7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn                                                               gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergü-
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder                                                                                                        tungssumme mindestens 2500 Euro beträgt.
• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder                                                                                           17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe-
• deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nicht zumutbar ist                                            briefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
• Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.                                                                                                                      Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten         einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das
(Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundauf-           zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und
schlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber mitgeteilt.                                                                         werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei
    8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei   entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages                 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen            Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des
der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung         Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der              Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.                                                                             Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
    9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach              19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des
der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.                                                                                                                                        Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
    10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsmin-              20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der
derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des                 Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss
anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn                                         innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
• diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem                  21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden
   Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder                                                                                                                             erforderlich. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Perso-
• diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.                                                                                                         nengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/         Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.
Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen               Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung
Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensicht-               der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
lichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.                                                                             22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den
Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei               Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im
grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit         Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den
der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche      Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz            Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller
sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtli-         Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
chen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher              Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags
Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.                                          notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
    11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der               23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Ener-
Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.        gieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat
    12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.                    der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf
    13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-    andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt,
zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.                                                                            in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
    14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus-
führung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der                                                                                  Zusätzliche Bedingungen des Verlages
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht              a) Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge               b) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlos-
abhängig zu machen.                                                                                                                                                                sen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat.
    15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige               c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei unge-
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung          nügendem Abdruck keine Ansprüche.
und Verbreitung der Anzeige.                                                                                                                                                    d) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht
    16a: Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein                    oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten           e) Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.
wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie                                                                     f) Der Verlag behält sich vor, beim Ausschießen im Rahmen der systemgesteuerten Bundverjüngung Anzeigen linear zu stauchen.
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