Media-Daten 2018 Anzeigenpreisliste
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Media-Daten 2018 Anzeigenpreisliste Nr. 24 gültig ab Folge 1/2018 Hülsebrockstraße 2 – 8 D-48165 Münster www.topagrar.at
Anzeigenpreisliste Nr. 24 gültig ab Folge 1/2018 Österreich Kurzcharakteristik/Terminplan 2018/Verlagsangaben Weitere Mediainformationen unter www.topagrar.at Terminplan 2018 top agrar und Ausgabe Erscheinungstermin Anzeigenschluss- Druckunterlagen- top agrar Österreich (Postauflieferung) termin schlusstermin* – zu Hause bei top-Betrieben 1/2018 22.12.2017 01.12.2017 07.12.2017 2/2018 26.01.2018 05.01.2018 11.01.2018 top agrar Österreich erscheint monatlich als Ergänzung zum top agrar Hauptheft. Aktuell und 3/2018 23.02.2018 02.02.2018 08.02.2018 praxisnah geht top agrar Österreich auf die 4/2018 21.03.2018 28.02.2018 06.03.2018 speziellen Probleme und Fragen der österreichi- 5/2018 27.04.2018 06.04.2018 12.04.2018 schen Landwirte ein. Gefragt sind praxisgerechte 6/2018 25.05.2018 02.05.2018 08.05.2018 Empfehlungen und Anregungen für die erfolgreiche 7/2018 29.06.2018 08.06.2018 14.06.2018 Betriebsführung. Diesem Bedarf wird top agrar 8/2018 27.07.2018 06.07.2018 12.07.2018 Österreich gerecht. 9/2018 24.08.2018 02.08.2018 08.08.2018 10/2018 28.09.2018 07.09.2018 13.09.2018 top agrar Österreich informiert die anspruchsvol- 11/2018 25.10.2018 04.10.2018 10.10.2018 le Zielgruppe der zukunftsorientierten Betriebe in Ausgabe zur 12/2018 Austro Agrar 14.11.2018 23.10.2018 29.10.2018 Österreich. Die Leser bewirtschaften überwiegend *Anlieferung digitalisierter Druckunterlagen. Bei nicht termingerechter Lieferung kann die Platzierung verändert bzw. die Qualität beeinträchtigt werden. größere und leistungsfähigere Höfe. Reklamationen daraus sind ausgeschlossen. top agrar Österreich Verlag: Publishing: erreicht regelmäßig 32.000 Leser pro Nummer. Landwirtschaftsverlag GmbH Fr. Deckert, Tel. +43 (0) 25 01/801- 16 80 Nutzen Sie das Investitionspotenzial der Hülsebrockstraße 2–8 · D-48165 Münster friedrich.deckert@lv.de top agrar-Landwirte. Mit top agrar Österreich Postanschrift: D-48084 Münster Bereichsleitung LV-Media Sales: erreichen Sie diese investitionsstarken und zu- Tel. +49 (0) 25 01/ 801-0 Dr. Peter Wiggers (verantw. für den Anzeigenteil) kunftsorientierten Betriebe kostengünstig und ohne Verlagsbüro Österreich: Tel. +43 (0) 25 01/ 8 01-18 00 Streuverluste. Südstadtzentrum 4/1.OG./10 peter.wiggers@lv.de A-2344 Maria Enzersdorf Anzeigen-Direktwahl in Deutschland: Erscheinungsweise und Auflage: Tel. +43 (0) 22 36/ 28 700-11, Fax: 28 700-10 Anzeigenservice: Nicolas Ruß monatlich, 13.000 Exemplare redaktion@lv-topagrar.at +49 (0)2501/ 801- 3351, Fax: -317 Verbreitung: ausschließlich Österreich Verkaufsleiter Österreich: Ing. Rene Nöhrer nicolas.russ@lv.de Niederösterreich/Wien: 39 % Tel. +43 (0) 22 36/2 87 00 12 Anzeigenmarketing: Ludger Burholt Oberösterreich: 25 % Mobil: +43 (0) 6 64/4 30 26 69 +49 (0)2501/ 801- 1830 übrige österr. Bundesländer: 36 % noehrer@lv-topagrar.at ludger.burholt@lv.de
Anzeigenpreisliste Nr. 24 gültig ab Folge 1/2018 Österreich Anzeigenpreise/Anzeigenformate Satzspiegel: 190 x 270 mm (B x H) Spaltenzahlen: 4 (Anzeigenteil) Format Spalten Breite x Höhe Grundpreis s/w 2c/3c Euroskala 4c Euroskala in mm in Euro in Euro in Euro 1/1 Seite 4 190 x 270 1.598,– 1.993,– 2.606,– 3/4 Seite 4 190 x 200 Textteil 4 142 x 270 1.433,– 1.774,– 2.320,– Nachlässe bei Abnahme innerhalb 2/3 Seite 3 190 x 178 von 12 Monaten: Textteil 2 125 x 270 1.274,– 1.577,– 2.062,– Mengenstaffel 1/2 Seite 4 190 x 133 Textteil 2 94 x 270 1.006,– 1.245,– 1.629,– 1/2 Seite 3% 1/1 Seite 5% 1/3 Seite 4 190 x 88 3 Seiten 10 % Textteil 1 61 x 270 696,– 864,– 1.129,– 6 Seiten 15 % 1/3 Seite 4 190 x 88 537,– 665,– 868,– 9 Seiten 17 % 12 Seiten 20 % 4 190 x 66 1/4 Seite 2 94 x 133 Malstaffel 1 46 x 270 403,– 497,– 651,– 3 Anzeigen 3% 4 190 x 43 6 Anzeigen 5% 1/6 Seite 2 94 x 88 269,– 332,– 434,– 9 Anzeigen 10 % 4 190 x 32 12 Anzeigen 15 % 1/8 Seite 2 94 x 66 Alle Preise zzgl. Werbe- 1 46 x 133 201,– 249,– 325,– abgabe 2 94 x 32 In Deutschland: 1/16 Seite Alle Preise zzgl. ges. MwSt. 1 46 x 66 101,– 125,– 163,– 1/32 Seite 1 46 x 32 50,– 63,– 81,– *Alleinplatzierung; auf einer Seite unter oder neben dem Text
Anzeigenpreisliste Nr. 24 gültig ab Folge 1/2018 Österreich Technische Daten/Bankverbindung/Online Beilagen: Dateiformate: www.topagrar.at (Auszug) service@topagrar.com Format bis höchstens 200 x 280 mm. Beilagekosten Druckoptimiertes PDF nach PDF/X-4:2010_CMYK. topagrar.at ist der eigenständige Webauftritt von Newsletter buchen: bis 25 g je ‰ € 199,– (zzgl. Versand-/Handlings- Bei EPS bitte Schriften in Zeichenwege umwandeln! top agrar Österreich. kosten). Bei höheren Gewichten Preis auf Anfrage. Vor Offene Dateien nur auf Anfrage möglich in den Pro- (Weitere Preise & Formate finden Sie auch in den Mediadaten von topagrar.com). Auftragsannahme Vorlage verbindlicher Muster beim grammen InDesign, Illustrator, Photoshop. 4-Farb-Bilder mit 300 dpi im Composite-Modus (CMYK). Display Ads Format Verlag. Anlieferung spätestens 10 Tage vor Erscheinen Werbeform (Pixel) TKP (nicht rabattfähig). Druckunterlagen/Proofs: Versandadresse f. Beilagen, Einhefter und Beikleber Proofs nach ISO Coated_v2 unbedingt erforderlich. Leaderboard 728 x 90 € 25,– Ohne Druckunterlagen wird keine Garantie für Bitte unbedingt im Verlag erfragen: Skyscraper 160 x 600 € 36,– Druckqualität und Richtigkeit des Anzeigenmotivs Tel. +49(0)25 01 / 8 01 - 33 51 Billboard € 70,– übernommen. Sie müssen vor Druckbeginn mit 970 x 250 Angabe des Ansprechpartners dem Verlag vorliegen. Half Page Ad € 46,– Einhefter: 300 x 600 Reklamationsansprüche sind bei fehlenden Unterla- Nur in der Heftmitte möglich. Medium Rectangle 300 x 250 € 42,– gen ausgeschlossen. Zusätzliche Layout- und Bildbe- Technische Vorgaben auf Anfrage. arbeitungskosten werden in Rechnung gestellt. + Hockey Stick 728 x 90 & 160 x 600 € 50,– Anlieferung in Druckauflagenhöhe plus 2 % Zuschuss, gefalzt, 14 Tage vor Erscheinen (nicht rabattfähig). Farbanzeigenproduktion: Medium Rectangle 3:1 300 x 100 € 20,– Alle Farben werden aus der Euroskala erzielt. Keine 620 x 465 (max.) Preise: Video € 47,– Sonderfarben wie HKS oder Pantone möglich. Farben, 5 min/20 MB 4-seitiger Einhefter € 2.497,– die nicht im CMYK-Modus aufgebaut sind, werden Wallpaper 728 x 90 & 160 x 600 € 85,– 8-seitiger Einhefter € 3.701,– automatisierend nach ISO Coated_v2 in CMYK umge- Rabatte (gültig innerhalb eines Insertions- + Preise für Einhefterproduktion bei Filmanlieferung auf wandelt. Hierbei kann es zu kleinen Farbabweichun- jahres, höhere Print-Rabatte aus top agrar Anfrage. Österreich werden übernommen). gen kommen. Reklamationsansprüche sind hierbei Wir gewähren 15 % AE-Provision. Zeitschriftenformat: 210 x 297 mm (B x H) ausgeschlossen. Gedruckt wird nach dem Fogra- Mindestauftragsvolumen: € 200,– Druckverfahren: Bogenoffset (70er-Raster) Medienstandard. Farbabweichungen im Toleranzbe- Volumen Rabatt reich sind technisch bedingt und liegen innerhalb des Verarbeitung: Fogra-ISO-Standards. 15.000 AdImpr. 3 % Rückendrahtheftung 25.000 AdImpr. 5 % Bunddurchdruck/Anschnitt: Datenübermittlung: Heftformat plus 3 mm Beschnittzugabe je Anschnittkante. 35.000 AdImpr. 7 % Per CD-ROM, per E-✉: nicolas.russ@lv.de 55.000 AdImpr. 10 % (≤ 3 MB), auf Anfrage auch per FTP. Bankverbindung: 80.000 AdImpr. 15 % Beschriftung des Versandkoffers: Kundenname/Ob- Österreichische Postsparkasse 150.000 AdImpr. 20 % jekt/Ausgabe (z. B.: SaatbauLinz/topÖ 02/15). IBAN AT486000000090016451, BIC OPSKATWW Buchungsschluss und Anlieferung Bitte unbedingt gleichzeitige telefonische Nachricht Zahlungsbedingungen: Bitte senden Sie die fertigen Daten 3 Tage vor Erscheinen an: Sibylle Sander, an Herrn Ruß: +49 (0) 25 01/8 01- 33 51 und Fax mit 8 Tage ab Rechnungsdatum 2 % Skonto, ✉ E- : sibylle.sander@lv.de (Tel. +49(0)25 01/8 01- 20 60). Hier erhalten Sie auch Informationen zur werblichen Belegung Anzeigenmotiv an: +49 (0) 25 01/8 01- 3 17. 30 Tage ab Rechnungsdatum netto. von topagrar.at. Für die Übermittlungsqualität der Daten wird keine Bei Beilagen Skonto nur vom reinen Bitte beachten Sie auch die technischen Spezifikationen sowie Verantwortung übernommen. Beilagenpreis. unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Werbung: USt.-Ident-Nr. DE 126 042 224 www.topagrar.at/mediadaten
Anzeigenpreisliste Nr. 24 gültig ab Folge 1/2018 Österreich Ihre Mediaberater Verlagsbüro Agrar Mediaberater Publishing Matthias Woort Henri Schwabe Friedrich Deckert im Landwirtschaftsverlag GmbH Windscheidstraße 26a Tel.: +49 (0) 25 01/8 01-16 80 Hülsebrockstraße 2– 8 04277 Leipzig E- ✉: friedrich.deckert@lv.de Nord 48165 Münster Tel.: 03 41/3 38 33 16 Telesales Tel.: 0 25 01/8 01-37 09 Fax: 03 41/3 38 16 11 Fax: 0 25 01/8 01-37 19 henri.schwabe@lv.de Bettina Benstein-Thesing Anzeigenmarketing matthias.woort@lv.de Tel.: 0 25 01/8 01- 17 20 Ludger Burholt bbt@lv.de Tel.: +49 (0) 25 01/8 01-18 30 Ulrich Sprenger Yvonne Stein Westendstr. 5 im Landwirtschaftsverlag GmbH Irene Laschke E- ✉: ludger.burholt@lv.de 65391 Lorch-Ransel Hülsebrockstraße 2– 8 Mitte Tel.: 0 25 01/8 01- 80 41 Tel.: 0 67 26/83 90 77 48165 Münster irene.laschke@lv.de Fax: 0 67 26/83 90 78 Tel.: 0 25 01/8 01-37 12 Anzeigenservice Mobil: 01 62/9 40 76 16 Fax: 0 25 01/8 01-37 19 Nicolas Ruß sprenger@vb-sprenger.de yvonne.stein@lv.de Tel.: +49 (0) 25 01/8 01- 33 51 Erwin Bücherl Thorsten Meyer (BW) Hartmut Wendt Alice Satzinger (Bayern) E- ✉: nicolas.russ@lv.de Erich-Stegmann-Weg 7 Oberboihinger Str. 17 / 2 Niederlassungsleiter Landwirtschaftsverlag GmbH 82041 Oberhaching 73230 Kirchheim (unter Teck) Landwirtschaftsverlag GmbH Niederlassung Bayern Tel.: 0 89/32 42 27 58 Tel.: 0 70 21/9 56 87 38 Niederlassung Bayern Kesselschmiedstr. 2 Leitung Media Sales Süd Fax: 0 89/32 42 27 59 Fax: 0 70 21/9 56 87 39 Kesselschmiedstr. 2 85354 Freising Erwin.Buecherl@gmx.de Mobil: 01 60/94 80 88 12 85354 Freising Tel.: 0 81 61/8 85 29 51 Gabriele Wittkowski thorsten.meyer@lv.de Tel.: 0 81 61/8 85 29 50 alice.satzinger@lv.de Tel.: +49 (0) 25 01/8 01-17 00 Fax: 0 81 61/8 85 29 59 E- ✉: gabriele.wittkowski@lv.de hartmut.wendt@lv.de Österreich Niederlande Frankreich, Spanien Andere Ing. René Nöhrer Dick Wolsink Eugen Bruder Skandinavien Verkaufsleiter Österreich Bruggenweg 7 Am Ziegelacker 18 Matthias Woort Tel.: +43 (0) 2236/2 87 00 12 NL 7004 JH Doetinchem 74199 Untergruppenbach Yvonne Stein Mobil: +43 (0) 664/4 30 26 69 Tel.: +31 (0) 3 15/29 81 26 Tel.: 0 71 30/86 18 Schweiz, noehrer@lv-topagrar.at Mobil: +31 (0) 6 12/35 95 14 Fax: 0 71 30/93 81 Italien Christian Tassler dick.wolsink@lv.de Mobil: 0171/7177089 Erwin Bücherl/ Tel.: +43 (0) 2236/2 87 00 21 eugen.bruder@t-online.de Eugen Bruder Mobil: +43 (0) 676/7 62 07 27 christian.tassler@lv-topagrar.at Im Landwirtschaftsverlag GmbH Niederlassung Österreich Südstadtzentrum 4/1OG/10 A 2344 Maria Enzersdorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H., oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 v. H., Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v. H., 2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäfts- Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. zweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass 3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der 16b: (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen) Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Abweichend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und Nachlass. soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet. 4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition 5. Aufträge für Anzeigen oder andere Werbemittel, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffent- der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als licht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, 6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergü- • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder tungssumme mindestens 2500 Euro beträgt. • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe- • deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nicht zumutbar ist briefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. • Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundauf- zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und schlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber mitgeteilt. werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei 8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach 19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsmin- 20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. • diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem 21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder erforderlich. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Perso- • diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. nengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensicht- der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. lichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. 22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtli- Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, chen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der 23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Ener- Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. gieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf 13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Voraus- andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus- führung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zusätzliche Bedingungen des Verlages Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht a) Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge b) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlos- abhängig zu machen. sen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei unge- Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung nügendem Abdruck keine Ansprüche. und Verbreitung der Anzeige. d) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht 16a: Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten e) Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen. wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie f) Der Verlag behält sich vor, beim Ausschießen im Rahmen der systemgesteuerten Bundverjüngung Anzeigen linear zu stauchen.
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