LUX - Intelligente Energie
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www.es-werde-lux.de Nr. 2 April 2011 LUX – Intelligente Energie Mediadaten 2012 | Gültig ab 01.01.2012 WIE DIE INDUSTRIE ENERGIE SPAREN KANN Seite 16 HANNOVER MESSE: KNOW-HOW FÜR DIE WELT Seite 28 GRÜN STICHT Hamburg – München im Städtevergleich Seite 8 ALLE 2 MONATE in Ihrer Süddeutschen Zeitung. Online unter www.es-werde-lux.de
Profil LUX – Intelligente Energie ist Deutschlands auflagenstärkstes Energiemagazin im Publikumssegment. Der sechsmal jährlich erscheinende Titel liegt mit 490.000 Exemplaren der Deutschlandauflage der Süddeutschen Zeitung bei. Nach 2 Jahren hat sich LUX als Wissenstitel voll etabliert und kommuniziert regelmäßig Top-Themen zur Zukunft der Energie. LUX erreicht mit dem Trägermedium Süddeutsche Zeitung eine Premium-Zielgruppe in unübertroffener Reichweite (ø 1,41 Mio. Leser*). Wie kein anderes Medium kombiniert LUX in seinem multithematisch angelegten Magazinkonzept Information und Nutzwert. Mit seiner Profilschärfe, seinem breiten Themenspektrum und seiner ausgeprägten Nähe zum Markt und zu den Lesern überzeugt LUX Ausgabe für Ausgabe. Gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung bildet LUX eine starke Marke, die Energiethemen in eine breite, interessierte Öffentlichkeit transportiert. Die Herausgeberschaft und Objektleitung liegt bei Süddeutscher Verlag onpact GmbH. Eine hohe journalistische Qualität ist damit garantiert. www.es-werde-lux.de *Quelle: Media-Analyse 2011
Verlagsangaben Technische Daten Anzeigenpreisliste: Nr. 4, gültig ab 01.01.2012 Druckunterlagen: geschlossene PDF X/1a-Daten mit farbverbindlichem Proof Herausgeber: Süddeutscher Verlag onpact GmbH Hultschiner Str. 8 Proof: Nach Fogra-Standard. Mit Fogra-Medienkeil V 3.0 81677 München nach Standard. Alle Seiten PSR_SC_PLUS_V2_PT.icc Tel. +49.(0)89.2183 - 7261 Farbanzeigen: Druck nach ISO 12647-4. Weitere Informationen zur Fax +49.(0)89.2183 - 7201 digitalen Datenanlieferung erhalten Sie unter: E-Mail: info@sv-onpact.de www.compumedia.de/compumedia/service www.sv-onpact.de Druckverfahren: Tiefdruck Auflage: ca. 490.000 Exemplare Druckdatenversand: auf Datenträger mit farbverbindlichem Proof an: Erscheinungsweise: 6x jährlich Süddeutscher Verlag onpact GmbH Zeitschriftenformat: 215 mm breit x 274 mm hoch Hultschiner Str. 8, D-81677 München Bundausgleich max. 4,5 mm. Damit Text- und Bild- per E-Mail an: anzeigen@sv-onpact.de elemente nicht in den Beschnitt gelangen, an allen Mittlerprovision: 15 % vier Seiten 10 mm Abstand einhalten. Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Satzspiegel: Ränder oben: 24 mm Bei Zahlung sofort nach Rechnungserhalt 2% Ränder unten: 17,1 mm Skonto, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig Ränder innen: 12 mm sind. Im Falle einer oder mehrerer vorliegender Ränder außen: 14 mm Gutschriften wird Skonto erst nach deren Abzug Steg: 4,233 mm gewährt. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Grundschrift: DIN CE offenstehenden Rechnungen bzw. Nachberech- nungen zur sofortigen Zahlung fällig. Beschnitt: 4 mm Beschnitt rundum bei randabfallenden Motiven Bankverbindung: Deutsche Bank München Kto. 2 010 908 (BLZ 700 700 10) Bedruckstoff: 56 g/qm SC-A+ Allgemeine Profil: PSR_SC_PLUS_V2_PT.icc Geschäftsbedingungen: Für Anzeigen und Fremdbeilagen gelten die AGBs Buchbinderische der Süddeutscher Verlag onpact GmbH Verarbeitung: Rückstichheftung
Leser 1) Die demografische Auswertung der LUX-Leserschaft zeigt, dass diese deckungsgleich mit der Leserstruktur der SZ ist. LUX-Leser sind beruflich erfolgreich, kaufkräftig und an Innovationen und Energiethemen extrem interessiert. Die LUX-Leserschaft stellt dem Magazin Bestnoten aus: 91% der Befragten beurteilen das Magazin insgesamt als gut bis sehr gut. Im Medienmix seiner Leser ist LUX ein fester Bestandteil. Inhaltlich überzeugt sie das Magazin vor allem durch die Bericht- erstattung zu den wichtigen Energie-Themen. Als Informationsquelle zum Thema Energie steht LUX sogar noch vor der Tagespresse an erster Stelle. 3) SZ-Leser in gehobener2) Bildungs- SZ-Leser sind Multiplikatoren Themeninteressen 1) der LUX-Leser im und Business-Schicht Magazin Sehr wichtig bzw. wichtig sind mir... Breiter Interessenhorizont 20- bis 49-Jährige 58 % Sehr breites oder breites 50 % Erneuerbare Energien 90 % Interessenspektrum (Wind, Solar, Biomasse) Wirtschaftlich leistungsfähigste, Höhere Schulbildung 66 % gebildetste Schicht 32 % Forschung und Wissenschaft 83 % Abitur/Hochschulreife, Studium Gesell.-wirtsch. Status: Stufe 1 Hohes Einkommen Innovatoren, Trendsetter Innovationen Monatliches Haushalts- 51 % Innovationsorientierung 33 % (Mobilität, Licht, Green IT) 79 % Nettoeinkommen 3.000 Euro und mehr Führungskräfte Inhaber, Leiter von Unternehmen, 26 % Leute, denen es wichtig ist, Energiepolitik 78 % Selbstständige, Freie Berufe, Leitende Energie zu sparen 42 % Angestellte, Beamte im höheren Dienst Konsumkraft im Haushalt Z.B. Haushaltsgröße 2 Personen und LOHAS Haushalts-Netto-Einkommen 2.250 EUR 62% Lifestyle of Health and 22 % Heiz- und Wärmetechnik 74 % und mehr etc. Sustainability 1) Quelle: LUX-Leserumfrage vom Juni 2011, Grundgesamtheit LUX-Leser 5.016 = 100% 2) Quelle: Media-Analyse 2011, Leser Süddeutsche Zeitung 1.410.000 = 100% 3) Quelle: AWA 2011, Leser Süddeutsche Zeitung 1.280.000 = 100%
Themen | Termine Ausgabe Erscheinungs- Anzeigen- Druckunterlagen- Redaktions- Liefertermin Beilagen, Schwerpunktthemen* termin* schluss schluss schluss Beihefter, Beikleber 1/2012 06.02.2012 02.01.2012 10.01.2012 14.12.2011 25.01.2012 Megacities, Kraft-Wärme-Kopplung, light & building, Solar 2/2012 26.03.2012 21.02.2012 28.02.2012 01.02.2012 14.03.2012 Aus- und Weiterbildung, (Fertig-) Häuser, Solar, Hannover Messe, Genfer Salon & eCarTec Paris 3/2012 04.06.2012 26.04.2012 04.05.2012 04.04.2012 22.05.2012 Intersolar, Smart Home, Speichertechnik, Weiße Ware, Green Travel 4/2012 10.09.2012 06.08.2012 13.08.2012 18.07.2012 29.08.2012 Heizungstechnologie, PV sec, Modernisierung 5/2012 24.10.2012 19.09.2012 26.09.2012 29.08.2012 12.10.2012 Dynamische Netze, Wärme, Weiße Ware, Mobilität 6/2012 10.12.2012 06.11.2012 13.11.2012 17.10.2012 28.11.2012 Die Highlightausgabe Feste Rubriken des Magazins Welt der Energie | Aktuelle Meldungen zu internationalen Innovationen & Großprojekten Finanzen | Ethische & ökologische Fonds und Anlageformen Im Gespräch | Experten im Interview zu aktuellen Themen der Energie Pro & Contra | Kontroverse Themen auf den Punkt gebracht Nachgefragt | Wie sieht die Energiebilanz im Alltäglichen aus Position | Persönliche Porträts von Pionieren und Vorreitern der Energie der Zukunft *Änderungen im Themen- und Terminplan vorbehalten. Einen aktuellen und ausführlichen Themenplan finden Sie unter www.es-werde-lux.de/mediasales. /mediasales
Formate | Preise Sonder- und Festplatzierungen | Nachlässe Vorab getätigte Reservierungen müssen innerhalb eines jeweils schriftlich 2/1 Seite 2 x 1/2 Seite fixierten Zeitraums fest gebucht werden. Wird dieser vorgegebene Zeitraum 30.800,00 € 15.400,00 € nicht eingehalten, verfällt die Reservierung automatisch. Festplatzierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Platzierungszuschlag S: 406 x 250 mm S: 406 x 125 mm A: 430 x 274 mm A: 430 x 137 mm U2 10 % U3 10 % U4 15 % 1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/3 Seite quer Malstaffel 15.400,00 € 7.900,00 € 7.900,00 € 5.400,00 € ab 2 Anzeigen 5% ab 4 Anzeigen 10 % ab 6 Anzeigen 15 % S: 191 x 250 mm S: 191 x 125 mm S: 95,5 x 250 mm S: 191 x 79,3 mm A: 215 x 274 mm A: 215 x 137 mm A: 107,5 x 274 mm A: 215 x 91,3 mm Mengenstaffel ab 2 Seiten 10 % 1/4 Seite ab 4 Seiten 15 % 1/3 Seite hoch 1/4 Seite quer blatthoch 1/4 Seite hoch ab 6 Seiten 20 % 5.400,00 € 4.100,00 € 4.100,00 € 4.100,00 € Grundlage für die Mal- und Mengenstaffel sind die Bruttopreise für Anzeigen- schaltungen. Abschlusszeitraum ist ein Jahr (nicht zwingend Kalenderjahr). S: 59,7 x 250 mm S: 191 x 56,5 mm S: 41,8 x 250 mm S: 95,5 x 125 mm A: 71,7 x 274 mm A: 215 x 68,5 mm A: 53,8 x 274 mm A: 107,5 x 137 mm S: Satzspiegel A: Anschnittformat (Bitte legen Sie bei der Erstellung der Druckunterlagen für das Anschnittformat zusätzlich rundum 4 mm Beschnitt an!) Preise für Anzeigen in Euro zzgl. gesetzl. MwSt.
Ad Specials Advertorials Bitte senden Sie uns vor Auftragsannahme ein verbindliches Muster. Der Auf- Advertorials sind maßgeschneiderte, redaktionell gestaltete werbliche Darstel- trag ist nach Zustimmung des Verlages verbindlich. Neben der Belegung der lungsformen. Sie können zusätzlich zur Anzeigenbuchung oder als alleinige Vollauflage sind auch Buchungen von Teilauflagen möglich. Das Format Ihres Werbemaßnahme geschaltet werden. Der Mehrwert von Advertorials in LUX Ad Special sollte das Höchstformat von 205 x 264 mm nicht überschreiten. ist eine wirkungsvolle und individuell auf ein bestimmtes Thema oder Produkt hin ausgerichtete Präsentation. Sprechen Sie die LUX-Leserschaft mit einem in Beilagen ‰ enger Abstimmung mit Ihnen kreierten Promotion-Konzept an. bis 10 g 103,50 € Advertorials bis 20 g 113,00 € 4/1 Seite 50.000,00 € bis 30 g 122,50 € 3/1 Seite 42.000,00 € bis 50 g 141,50 € 2/1 Seite 30.800,00 € 1/1 Seite 15.400,00 € Beikleber ‰ Postkarte 48,00 € Der Promotion-Auftrag muss 9 Wochen vor Erscheinen des Heftes erteilt Scheckkarte 52,00 € werden. Promotionseiten werden nach Absprache mit „Advertorial“ oder „Anzeige“ Beihefter ‰ gekennzeichnet. Advertorials sind nicht rabatt- und agenturprovisionsfähig. 4 Seiten 95,00 € 8 Seiten 110,00 € 12 Seiten 124,00 € Die genannten Preise gelten je angefangene tausend Exemplare bei fertiger Anlieferung. Sie sind agenturprovisionsfähig. Berechnungsgrundlage ist die Druckauflage. Über weitere Sonderwerbeformen, technische Verarbeitungshinweise und die Versandanschrift für Ad Specials informieren wir Sie gerne persönlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin- vom Verlag unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflich- 14. Haftung für den Inhalt der Anzeige gungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer tung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen des- Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel eines Werbungstrei- wegen nicht. Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter benden oder sonstigen gewerblichen Inserenten in einer Druckschrift zum wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Der Verlag ist nicht zur Prü- Zweck der Verbreitung, wobei die rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge 9. Platzierung von Anzeigen fung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträch- erst durch schriftliche Bestätigung des Abrufs zustande kommen. Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten tigt. Wird der Verlag durch gerichtliche Entscheidung. zum Abdruck einer Stellen der Druckschrift veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung Gegendarstellung oder Berichtigung zu einer Anzeige verpflichtet, hat der 2. Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an den Verlag, auf der schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail, vereinbart wird. Rubrikanzeigen Auftraggeber diese Veröffentlichung nach der gültigen Anzeigenpreisliste Grundlage eines Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage oder werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik abgedruckt. Sofern zu bezahlen. sonstige Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung der für die Pro- keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Ver- duktion erforderlichen Texte und Vorlagen. lag die Platzierung frei bestimmen. Sollte eine Anzeige innerhalb einer 15. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der bestellten Ausgabe nicht platziert werden können, kann der Verlag diese Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesand- 3. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei der Seiten an Anzeige zum gleichen Preis in einer Ausgabe mit gleichem oder größerem ten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Verbreitungsgebiet veröffentlichen. innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mit- geteilt werden. 4. Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder per 10. Abruf eines Auftrages E-Mail aufgegeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Ist ein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen spätestens ein Jahr 16. Anzeigenbeleg nach Vertragsschluss abzurufen. Ein Abschluss über mehrere Anzeigen ist Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann 5. Beilagenaufträge innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheini- Diese AGB gelten sinngemäß auch für Beilagenaufträge. Beilagenaufträ- gung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. ge werden vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung eines 11. Druckunterlagen Originalbelege werden nur gegen Berechnung geliefert. Musters angenommen. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Die Schlusstermine für die Übersendung von Druckunterlagen sind dem Leser den Eindruck eines redaktionellen Bestandteils der Druckschrift jeweils gültigen Preisblatt der Anzeigenpreisliste des Verlages zu entneh- 17. Anzeigenrechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersicht- erwecken, werden nicht angenommen. men. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und fehlerfreier lichen, vom Empfang der Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern Druckunterlagen oder der Beilage, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auf- nichts anderes vereinbart ist: Mahn- und Inkassokosten, die durch Zah- 6. Ablehnung von Aufträgen traggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte lungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zah- Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rah- Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind Mängel an lungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur men eines Gesamtabschlusses, abzulehnen. Dies gilt insbesondere für angelieferten Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc. nicht sofort, son- Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen be- Anzeigenaufträge, deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestim- dern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch gründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Ver- mungen verstößt oder vom deutschen Werbe- bzw. Presserat in einem entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. Der lag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Gesamtabschlusses das Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem vereinbarten Zah- den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druck- lungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und vom Ausgleich unzumutbar ist, sowie für Beilagen, die durch Format oder Aufmachung unterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag ist berechtigt, beim Leser den Eindruck eines redaktionellen Bestandteils der Druckschrift zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller zugesandten Unterlagen fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rech- erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Der Verlag wird die Ablehnung endet 3 Monate nach Veröffentlichung der Anzeige. nungsstellung zu korrigieren. Bei Anzeigenaufträgen aus dem Ausland unverzüglich nach Kenntnis der betreffenden Inhalte erklären. erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der 12. Abdruckhöhe von Anzeigen Voraussetzung, dass das Anzeigengeschäft nicht mehrwertsteuerpflichtig 7. Anzeigenschluss und Erscheinungstermine Sind keine besonderen Größen vereinbart oder vorgegeben, wird die ist. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungs- Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und wenn die Finanzverwaltung die Mehrwertsteuerpflicht der Anzeige bejaht. termine sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzei- berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Ab- genschlusstermine und Erscheinungstermine kurzfristig, dem Produktions- druckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der 18. Satzkosten ablauf entsprechend, anzupassen. abgedruckten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden dabei auf Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für volle Millimeter nach oben gerundet. vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen 8. Kündigung von Aufträgen/Höhere Gewalt ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Anzeigenaufträge können nur schriftlich, auch per Telefax oder E-Mail, 13. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen gekündigt werden. Die Kündigung eines Anzeigenauftrags ist bis zum An- Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist 19. Rubrikpreise zeigenschluss möglich. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Der Verlag ist be- Anzeigen werden vom Verlag nach ihrem inhaltlichen Sinngehalt rubriziert. Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Er- rechtigt, Anzeigen die nicht als solche erkennbar sind, deutlich mit dem Wird eine Anzeige durch den Auftraggeber für eine hiervon abweichende stattung der bis zur Kündigung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Wort „Anzeige“ zu versehen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch Rubrik in Auftrag gegeben, so gilt dennoch der Preis, den die Anzeige bei Vorschriften verlangen. Der Verlag wird im Falle höherer Gewalt und bei ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. korrekter Platzierung gekostet hätte. Ist der Preis der vom Auftraggeber
gewünschten Rubrik höher als der Preis bei korrekter Platzierung, so gilt Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der der erhöhte Preis. der entsprechenden Anzeige oder Beilage. Sitz des Verlags. 20. Abweichende Preise 23. Haftung Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von An- Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und für redaktionell gestaltete Anzeigen, Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag sind unab- zeigendruckvorlagen Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven, sowie Anzeigen, hängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der vertraglicher Pflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter Werden Druckvorlagen digital, also durch Digitalträger (z.B. CD-ROM) oder Preisliste abweichende Preise festlegen. und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Verlag, seine durch Fernübertragung (z.B. E-Mail) papierlos an den Verlag übermittelt, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen: 21. Rabattzusammenschlüsse gehandelt oder eine Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, die für die Für die Gewährung eines Rabattzusammenschlusses für Tochtergesell- Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, oder die Schadensersatzan- 1. Dateiformat schaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapi- sprüche resultieren aus einer Beschaffenheitsgarantie. Soweit der Verlag Druckvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen talbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Rabattzusammenschlüsse dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vor- werden, also mit solchen Dateien, die der Verlag inhaltlich nicht ändern nur bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Rabattzusammen- hersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei kann. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzei- schlüsse sind insbesondere nicht möglich für selbständige hoheitliche Or- Vorsatz oder wenn das den Schaden auslösende Ereignis durch den Verlag, gen, die mit offenen Dateien (z.B. unter Corel Draw, QuarkXPress, Free- ganisationen oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts. seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht wurde. hand gespeicherte Dateien) übermittelt werden. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren in 12 Monaten 22. Gewährleistung nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch be- 2. Zusammengehörende Dateien sind vom Auftraggeber in einem gemein- Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln gründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. samen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung. gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spä- Resultieren die Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsge- 3. Farbanzeigen testens ein Jahr nach Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift setz, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen hat der Auftrag- reklamieren. gilt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit die geber gleichzeitig ein Farb-Proof und ein Proof- bzw. Messprotokoll mit- Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung ein- Haftung des Verlags ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche zuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wandfreier Druckunterlagen kann der Auftraggeber den Abdruck einer Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Er- wegen etwaiger Farbabweichungen. einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangen. Der Anspruch auf füllungsgehilfen. Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unver- 4. Computerviren hältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte 24. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen, verweigert er die Nach- und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preisliste Computerviren sind. Dateien mit Computerviren kann der Verlag löschen, erfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Ver- schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzu- errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni lag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim treten oder den Anzeigenpreis in dem Ausmaß mindern, in dem der Zweck und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision wird nicht auf Privatpreise Verlag weiteren Schaden verursachen. der Anzeige beeinträchtigt wurde. gewährt. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagen- 5. Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im tur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Vorlagen Beachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Empfeh- Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertions- obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Ver- lungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckun- jahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnitt- lag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel terlagen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzei- liche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durch- an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der genveröffentlichung zu. schnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften die durchschnittlich tatsächlich Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. 6. Datenträger Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter An den Verlag übermittelte Disketten oder CD-ROM mit Druckvorlagen ge- Mangel, wenn sie 25. Speicherung von Kundendaten hen in das Eigentum des Verlags über. Sie werden nur auf ausdrücklichen bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kunden- Wunsch und für eine Versandgebühr von € 5,- an den Auftraggeber auf bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung nach den gesetz- dessen Risiko zurückgeschickt. bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., lichen Bestimmungen zum Datenschutz. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge- 26. Schlussbestimmungen schlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auf- Erfüllungsort ist München als Sitz des Verlags. Es gilt deutsches Recht lage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisions- Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Gewährleistungsansprüche von recht. Gerichtstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des Stand 2011
Kontakt Anzeigenleitung Süddeutscher Verlag onpact GmbH Susanne Kögler Hultschiner Str. 8 Tel. +49.(0)89.2183 - 7215 81677 München Fax +49.(0)89.2183 - 7201 E-Mail: susanne.koegler@sv-onpact.de Tel. +49.(0)89.2183 - 7261 Fax +49.(0)89.2183 - 7201 E-Mail: info@sv-onpact.de www.sv-onpact.de
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