Personalabrechnung Januar PTF 2020 Version 3 Release 15 - Hinweise zur Januarabrechnung 2020

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Personalabrechnung

                  Januar PTF 2020

               Version 3 Release 15

        Januar 2020

Hinweise zur Januarabrechnung 2020

                                © copyright
                                Infoniqa Deutschland GmbH
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Hinweise zur Januarabrechnung 2020

Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Over-
headfolie, etc.) ohne vorherige schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer
Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Dies gilt insbesondere für die Erstellung
von Kurs- und Schulungsunterlagen.

In diesem Dokument werden Hinweise gegeben, die unbedingt vor der Januarabrechnung beachtet werden müs-
sen.

Ohne Installation dieses Januar PTFs ist keine Abrechnung in 2020 möglich.

Ausführliche Informationen zu gesetzlichen Änderungen für den Zeitraum ab 1.1.2020 können der Leis-
tungsbeschreibung des Änderungsdienstes/Versionswechsels Version 3 Release 15 entnommen wer-
den.

                                             Installationstermin

 Dieses Januar PTF muss unbedingt zur Abrechnungsperiode Januar 2020 installiert werden.

                                             Wichtige Hinweise

 Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in Kapitel 1 Installation.

 Mit der Installation dieses Januar PTFs wird die Abrechnungsperiode Februar 2020 gesperrt.

                                                   Hotline

 Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Ticket-Erfassung. Wählen Sie dazu in der Grafischen Oberflä-
 che unter Extras den Punkt Ticketerfassung.

 Selbstverständlich kann die Ticketerfassung auch weiterhin über unsere Homepage www.infoniqa.com
 aufgerufen werden.

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Hinweise zur Januarabrechnung 2020

Inhaltsverzeichnis

1     Download und Installation ........................................................................................................................ 4
2    Inhalt ......................................................................................................................................................... 5
    2.1     Wertedatenbank / Rechengrößen ................................................................................................... 5
    2.2     GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG ......................................................................... 5
    2.3     KK-/BV-/UV-/GT - Stammdaten ....................................................................................................... 5
    2.4     Lohnsteuerroutine 2020 ................................................................................................................... 5
    2.5     Schwerbehindertenangaben ............................................................................................................ 5
    2.6     Meldeverfahren ................................................................................................................................ 5
      2.6.1        Lohnsteuerbescheinigungen 2020 .......................................................................................... 5
      2.6.2        Lohnsteueranmeldungen 2020 ................................................................................................ 5
      2.6.3        ELStAM 2020 ........................................................................................................................... 5
      2.6.4        Entgeltersatzleistungen (EEL) ................................................................................................. 5
      2.6.5        DEÜV - Anmeldung ................................................................................................................. 6
3    Abschlussarbeiten für das Jahr 2019 ....................................................................................................... 7
    3.1  Übermittlung DEÜV- und UV-Jahresmeldungen bzw. Elektronischer Lohnnachweis..................... 7
    3.2  Abruf und Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen ............................................................... 7
    3.3  Schwerbehindertenmeldungen ........................................................................................................ 7
    3.4  Elektronischer Lohnnachweis .......................................................................................................... 7
4     Stichwortverzeichnis ................................................................................................................................. 8
5     Schlussbemerkungen ............................................................................................................................... 9

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Hinweise zur Januarabrechnung 2020

                                                              Wichtiger Hinweis

    Vor jeder Abrechnung wird geprüft, ob die aktuellsten Krankenkassenbeitragssätze geladen wur-
    den; ansonsten wird die Abrechnung gesperrt!

1     Download und Installation

Über den Infoniqa Payroll Installer wird das Januar-PTF aus dem Downloadbereich heruntergeladen und auto-
matisch installiert.

Nach dem Herunterladen und der automatischen Installation dieses Januar PTFs muss ein Programm
gestartet werden, das die Installation abschließt:

         Stellen Sie sicher, dass keine Lohnanwender und keine Lohnjobs aktiv sind!

         Bitte melden Sie sich als LOHNINST an.
         Geben Sie den Direktaufruf LCMD ein.
         Mit der Eingabe von CALL CLGI2020 wird das Programm aufgerufen.

         Verlassen Sie den Eingabeschirm (F3) und melden Sie sich als LOHNINST ab (Auswahl 90).

Mit der Installation des Januar-PTFs werden alle notwendigen Programm- und Dateiänderungen für Infoniqa
Payroll installiert. Durch den einmaligen Aufruf des Programms CLGI2020 werden Ergänzungen für die Abrech-
nungen ab Januar 2020 durchgeführt.

Sollte der Aufruf dieses Programms unterbleiben, wird bei jedem Aufruf einer Infoniqa Payroll Funktion die nach-
folgende Meldung angezeigt. Um die Durchführung der Abrechnungen ab Januar 2020 zu ermöglichen, müssen
unbedingt die Anweisungen befolgt werden.

            Das Januar PTF wurde nur teilweise installiert.

            Zum Abschluss der Installation muss ein Programm gestartet
            werden, das die Installation abschließt.

            Ohne diese Ergänzungen ist eine Januarabrechnung 2020 nicht
            möglich (siehe Dokument ‘Hinweise zur Januarabrechnung 2020‘).

            Stellen Sie sicher, dass kein/e Lohnanwender/Lohnjobs aktiv sind.

            Bitte melden Sie sich als LOHNINST an.
            Geben Sie den Direktaufruf LCMD ein.
            Mit der Eingabe von CALL CLGI2020 wird das Programm aufgerufen.

            Melden Sie sich als LOHNINST ab.

Beachten Sie bitte auch die neuesten Updates für den IPR-Desktop, die Ihnen zum Herunterladen bereitgestellt
werden.

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Hinweise zur Januarabrechnung 2020

2     Inhalt

2.1     Wertedatenbank / Rechengrößen

Die Wertedatenbank (Rechengrößen) wurden bereits mit Installation des Änderungsdienstes 3.15 ausgeliefert.
In diesem Update wurde die letzte Gesetzänderung in der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt: der AV-Bei-
tragsprozentsatz sinkt ab dem 01.01.2020 um 0,1% auf 2,4%.

2.2     GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG

Die Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Gesetzes sind aktuell noch nicht gegeben. Nach Aussagen der
ITSG und des GKV-Spitzenverbandes erfolgt die Umsetzung im Sommer 2020 und wird im Juli 2020 zu Rück-
rechnungen ab Januar 2020 führen.

2.3     KK-/BV-/UV-/GT - Stammdaten

Mit Installation des Januar PTFs werden die KK-/BV-/UV-/GT - Stammdaten automatisch aktualisiert.

2.4     Lohnsteuerroutine 2020

Die Steuerroutine wurde bereits mit Installation des Änderungsdienstes V3R15 ausgeliefert.

2.5     Schwerbehindertenangaben

In der Erfassung von Schwerbehindertenangaben kann jetzt auch bei Grad der Behinderung unter 50% eine
Anzahl von anzurechnenden Arbeitsplätzen erfasst werden.

2.6     Meldeverfahren

2.6.1    Lohnsteuerbescheinigungen 2020

Über den IPR-Desktop können diese Bescheinigungen übertragen und nach erfolgreicher Bestätigung gedruckt
werden.

2.6.2    Lohnsteueranmeldungen 2020

Über den IPR-Desktop können diese Anmeldungen übertragen werden.

2.6.3    ELStAM 2020

Über den IPR-Desktop kann ELStAM gemeldet und abgerufen werden.

2.6.4    Entgeltersatzleistungen (EEL)

Nach der Installation des Januar-PTFs können alle EEL-Bescheinigungen wieder freigegeben werden.

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Hinweise zur Januarabrechnung 2020

2.6.5   DEÜV - Anmeldung

Bei der Anmeldung von Mitarbeitern bei den Krankenkassen ist eventuell ein Fehler aufgetaucht. Falls Sie im
Fehlermanagement den Fehler DBME021 vorfinden, bitte die folgenden Schritte durchführen:

Bei allen Personalnummern aus dem Fehlermanagement mit dem Fehler DBME021 im Personalstamm über
die Auswahl ‚‘M‘ = SV-Meldeverfahren

und der Auswahl des Verfahrens DEÜV

die Anmeldung nochmals versenden

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Hinweise zur Januarabrechnung 2020

3     Abschlussarbeiten für das Jahr 2019

3.1    Übermittlung DEÜV- und UV-Jahresmeldungen bzw. Elektronischer Lohnnachweis

       Termin: spätestens 16.02.2020

Die Ermittlung der DEÜV- und UV-Jahresmeldungen und des elektronischen Lohnnachweises läuft automatisch
bei der Januar Abrechnung.
Hinweis: Der Zeitaufwand für die Abrechnung kann erheblich größer sein. Die Meldungen stehen anschließend
zur maschinellen Übermittlung im IPR-Desktop bereit.

3.2    Abruf und Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen

       Termin: spätestens 28/29.02.2020

Der Abruf erfolgt im IPR-Desktop unter ELSTER  LStB – Abrufen. Anschließend muss die Übertragung aufge-
rufen werden.

3.3    Schwerbehindertenmeldungen

       Termin: spätestens 31.03.2020

Mit dem IPR-Desktop können die Schwerbehindertenmeldungen über IW-ELAN maschinell übermittelt werden.

Die Vorgehensweise hierfür ist in der Funktionsbeschreibung ‘Vierteljährliche Verdiensterhebung und Schwer-
behindertenauswertung’ beschrieben. Die Funktionsbeschreibung kann über den Kundenbereich heruntergela-
den werden.

3.4    Elektronischer Lohnnachweis

Der elektronische Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft wird nach Abschluss der Januarabrechnung au-
tomatisch für den Versand an die Berufsgenossenschaften bereitgestellt.

Bitte erstellen Sie vor der Übermittlung über den Aufruf ‘LANZELN‘ und ‘weitere Auswahlen‘ bei der UV/BG die
‘Beitragsabrechnung UV‘. In dieser Liste prüfen Sie bitte die Stunden, die beim elektronischen Lohnnachweis
übermittelt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei einem Wechsel der “meldenden Stelle“ (z.B. bei Softwarewechsel) ein
“unterjähriger Lohnnachweis“ zum letzten Abrechnungsmonat zu erstellen ist.

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Hinweise zur Januarabrechnung 2020

4       Stichwortverzeichnis

A                                                                                          L
Abschlussarbeiten 2019..................................................... 7              Lohnsteuer-Anmeldungen ................................................ 5
Arbeitslosenversicherung .................................................. 5              Lohnsteuerbescheinigungen ............................................. 5
                                                                                           Lohnsteuer-Bescheinigungen ............................................7
                                                                                           Lohnsteuerroutine ............................................................. 5
B
Betriebsrentenfreibetragsgesetz ....................................... 5                  M
                                                                                           Meldeverfahren ................................................................. 5
C                                                                                          Meldungen ..........................................................................7

CLGI2020 .......................................................................... 4
                                                                                           R
D                                                                                          Rechengrößen .................................................................... 5

DEÜV Anmeldung ............................................................. 6
DEÜV-Jahresmeldungen .................................................. 7                  S
                                                                                           Schwerbehindertenangaben ............................................. 5
E
EEL-Verfahren ................................................................... 5        U
Elektronischer Lohnnachweis ........................................... 7
ELStAM .............................................................................. 5    UV-/GT-/BV-Stammdaten ............................................... 5
                                                                                           UV-Jahresmeldungen ........................................................7

I
                                                                                           W
Installation ......................................................................... 4
IPR-Desktop ...................................................................... 4       Wechsel der “meldenden Stelle“ ........................................7
IW-ELAN ........................................................................... 7

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Hinweise zur Januarabrechnung 2020

5   Schlussbemerkungen

Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Over-
headfolie, etc.) ohne vorherige schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer
Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Dies gilt insbesondere für die Erstellung
von Kurs- und Schulungsunterlagen.

Bundesdatenschutzgesetz

Für den Schutz und die Sicherheit von personenbezogenen Daten sind im Bundesdatenschutzgesetz umfang-
reiche Vorschriften erlassen worden.

Als Lizenznehmer sind Sie für deren Einhaltung verantwortlich.

Zuständigkeit für die Dokumentation

Zuständig für sachliche Auskünfte zum Inhalt:

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71034 Böblingen

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