Personalabrechnung Januar PTF 2020 Version 3 Release 15 - Hinweise zur Januarabrechnung 2020
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Personalabrechnung Januar PTF 2020 Version 3 Release 15 Januar 2020 Hinweise zur Januarabrechnung 2020 © copyright Infoniqa Deutschland GmbH Hanns-Klemm-Straße 5 71034 Böblingen
Hinweise zur Januarabrechnung 2020 Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Over- headfolie, etc.) ohne vorherige schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Kurs- und Schulungsunterlagen. In diesem Dokument werden Hinweise gegeben, die unbedingt vor der Januarabrechnung beachtet werden müs- sen. Ohne Installation dieses Januar PTFs ist keine Abrechnung in 2020 möglich. Ausführliche Informationen zu gesetzlichen Änderungen für den Zeitraum ab 1.1.2020 können der Leis- tungsbeschreibung des Änderungsdienstes/Versionswechsels Version 3 Release 15 entnommen wer- den. Installationstermin Dieses Januar PTF muss unbedingt zur Abrechnungsperiode Januar 2020 installiert werden. Wichtige Hinweise Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in Kapitel 1 Installation. Mit der Installation dieses Januar PTFs wird die Abrechnungsperiode Februar 2020 gesperrt. Hotline Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Ticket-Erfassung. Wählen Sie dazu in der Grafischen Oberflä- che unter Extras den Punkt Ticketerfassung. Selbstverständlich kann die Ticketerfassung auch weiterhin über unsere Homepage www.infoniqa.com aufgerufen werden. © Infoniqa Deutschland GmbH – www.Infoniqa.com 2
Hinweise zur Januarabrechnung 2020 Inhaltsverzeichnis 1 Download und Installation ........................................................................................................................ 4 2 Inhalt ......................................................................................................................................................... 5 2.1 Wertedatenbank / Rechengrößen ................................................................................................... 5 2.2 GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG ......................................................................... 5 2.3 KK-/BV-/UV-/GT - Stammdaten ....................................................................................................... 5 2.4 Lohnsteuerroutine 2020 ................................................................................................................... 5 2.5 Schwerbehindertenangaben ............................................................................................................ 5 2.6 Meldeverfahren ................................................................................................................................ 5 2.6.1 Lohnsteuerbescheinigungen 2020 .......................................................................................... 5 2.6.2 Lohnsteueranmeldungen 2020 ................................................................................................ 5 2.6.3 ELStAM 2020 ........................................................................................................................... 5 2.6.4 Entgeltersatzleistungen (EEL) ................................................................................................. 5 2.6.5 DEÜV - Anmeldung ................................................................................................................. 6 3 Abschlussarbeiten für das Jahr 2019 ....................................................................................................... 7 3.1 Übermittlung DEÜV- und UV-Jahresmeldungen bzw. Elektronischer Lohnnachweis..................... 7 3.2 Abruf und Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen ............................................................... 7 3.3 Schwerbehindertenmeldungen ........................................................................................................ 7 3.4 Elektronischer Lohnnachweis .......................................................................................................... 7 4 Stichwortverzeichnis ................................................................................................................................. 8 5 Schlussbemerkungen ............................................................................................................................... 9 © Infoniqa Deutschland GmbH – www.Infoniqa.com 3
Hinweise zur Januarabrechnung 2020 Wichtiger Hinweis Vor jeder Abrechnung wird geprüft, ob die aktuellsten Krankenkassenbeitragssätze geladen wur- den; ansonsten wird die Abrechnung gesperrt! 1 Download und Installation Über den Infoniqa Payroll Installer wird das Januar-PTF aus dem Downloadbereich heruntergeladen und auto- matisch installiert. Nach dem Herunterladen und der automatischen Installation dieses Januar PTFs muss ein Programm gestartet werden, das die Installation abschließt: Stellen Sie sicher, dass keine Lohnanwender und keine Lohnjobs aktiv sind! Bitte melden Sie sich als LOHNINST an. Geben Sie den Direktaufruf LCMD ein. Mit der Eingabe von CALL CLGI2020 wird das Programm aufgerufen. Verlassen Sie den Eingabeschirm (F3) und melden Sie sich als LOHNINST ab (Auswahl 90). Mit der Installation des Januar-PTFs werden alle notwendigen Programm- und Dateiänderungen für Infoniqa Payroll installiert. Durch den einmaligen Aufruf des Programms CLGI2020 werden Ergänzungen für die Abrech- nungen ab Januar 2020 durchgeführt. Sollte der Aufruf dieses Programms unterbleiben, wird bei jedem Aufruf einer Infoniqa Payroll Funktion die nach- folgende Meldung angezeigt. Um die Durchführung der Abrechnungen ab Januar 2020 zu ermöglichen, müssen unbedingt die Anweisungen befolgt werden. Das Januar PTF wurde nur teilweise installiert. Zum Abschluss der Installation muss ein Programm gestartet werden, das die Installation abschließt. Ohne diese Ergänzungen ist eine Januarabrechnung 2020 nicht möglich (siehe Dokument ‘Hinweise zur Januarabrechnung 2020‘). Stellen Sie sicher, dass kein/e Lohnanwender/Lohnjobs aktiv sind. Bitte melden Sie sich als LOHNINST an. Geben Sie den Direktaufruf LCMD ein. Mit der Eingabe von CALL CLGI2020 wird das Programm aufgerufen. Melden Sie sich als LOHNINST ab. Beachten Sie bitte auch die neuesten Updates für den IPR-Desktop, die Ihnen zum Herunterladen bereitgestellt werden. © Infoniqa Deutschland GmbH – www.Infoniqa.com 4
Hinweise zur Januarabrechnung 2020 2 Inhalt 2.1 Wertedatenbank / Rechengrößen Die Wertedatenbank (Rechengrößen) wurden bereits mit Installation des Änderungsdienstes 3.15 ausgeliefert. In diesem Update wurde die letzte Gesetzänderung in der Arbeitslosenversicherung berücksichtigt: der AV-Bei- tragsprozentsatz sinkt ab dem 01.01.2020 um 0,1% auf 2,4%. 2.2 GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG Die Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Gesetzes sind aktuell noch nicht gegeben. Nach Aussagen der ITSG und des GKV-Spitzenverbandes erfolgt die Umsetzung im Sommer 2020 und wird im Juli 2020 zu Rück- rechnungen ab Januar 2020 führen. 2.3 KK-/BV-/UV-/GT - Stammdaten Mit Installation des Januar PTFs werden die KK-/BV-/UV-/GT - Stammdaten automatisch aktualisiert. 2.4 Lohnsteuerroutine 2020 Die Steuerroutine wurde bereits mit Installation des Änderungsdienstes V3R15 ausgeliefert. 2.5 Schwerbehindertenangaben In der Erfassung von Schwerbehindertenangaben kann jetzt auch bei Grad der Behinderung unter 50% eine Anzahl von anzurechnenden Arbeitsplätzen erfasst werden. 2.6 Meldeverfahren 2.6.1 Lohnsteuerbescheinigungen 2020 Über den IPR-Desktop können diese Bescheinigungen übertragen und nach erfolgreicher Bestätigung gedruckt werden. 2.6.2 Lohnsteueranmeldungen 2020 Über den IPR-Desktop können diese Anmeldungen übertragen werden. 2.6.3 ELStAM 2020 Über den IPR-Desktop kann ELStAM gemeldet und abgerufen werden. 2.6.4 Entgeltersatzleistungen (EEL) Nach der Installation des Januar-PTFs können alle EEL-Bescheinigungen wieder freigegeben werden. © Infoniqa Deutschland GmbH – www.Infoniqa.com 5
Hinweise zur Januarabrechnung 2020 2.6.5 DEÜV - Anmeldung Bei der Anmeldung von Mitarbeitern bei den Krankenkassen ist eventuell ein Fehler aufgetaucht. Falls Sie im Fehlermanagement den Fehler DBME021 vorfinden, bitte die folgenden Schritte durchführen: Bei allen Personalnummern aus dem Fehlermanagement mit dem Fehler DBME021 im Personalstamm über die Auswahl ‚‘M‘ = SV-Meldeverfahren und der Auswahl des Verfahrens DEÜV die Anmeldung nochmals versenden © Infoniqa Deutschland GmbH – www.Infoniqa.com 6
Hinweise zur Januarabrechnung 2020 3 Abschlussarbeiten für das Jahr 2019 3.1 Übermittlung DEÜV- und UV-Jahresmeldungen bzw. Elektronischer Lohnnachweis Termin: spätestens 16.02.2020 Die Ermittlung der DEÜV- und UV-Jahresmeldungen und des elektronischen Lohnnachweises läuft automatisch bei der Januar Abrechnung. Hinweis: Der Zeitaufwand für die Abrechnung kann erheblich größer sein. Die Meldungen stehen anschließend zur maschinellen Übermittlung im IPR-Desktop bereit. 3.2 Abruf und Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen Termin: spätestens 28/29.02.2020 Der Abruf erfolgt im IPR-Desktop unter ELSTER LStB – Abrufen. Anschließend muss die Übertragung aufge- rufen werden. 3.3 Schwerbehindertenmeldungen Termin: spätestens 31.03.2020 Mit dem IPR-Desktop können die Schwerbehindertenmeldungen über IW-ELAN maschinell übermittelt werden. Die Vorgehensweise hierfür ist in der Funktionsbeschreibung ‘Vierteljährliche Verdiensterhebung und Schwer- behindertenauswertung’ beschrieben. Die Funktionsbeschreibung kann über den Kundenbereich heruntergela- den werden. 3.4 Elektronischer Lohnnachweis Der elektronische Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft wird nach Abschluss der Januarabrechnung au- tomatisch für den Versand an die Berufsgenossenschaften bereitgestellt. Bitte erstellen Sie vor der Übermittlung über den Aufruf ‘LANZELN‘ und ‘weitere Auswahlen‘ bei der UV/BG die ‘Beitragsabrechnung UV‘. In dieser Liste prüfen Sie bitte die Stunden, die beim elektronischen Lohnnachweis übermittelt werden. Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei einem Wechsel der “meldenden Stelle“ (z.B. bei Softwarewechsel) ein “unterjähriger Lohnnachweis“ zum letzten Abrechnungsmonat zu erstellen ist. © Infoniqa Deutschland GmbH – www.Infoniqa.com 7
Hinweise zur Januarabrechnung 2020 4 Stichwortverzeichnis A L Abschlussarbeiten 2019..................................................... 7 Lohnsteuer-Anmeldungen ................................................ 5 Arbeitslosenversicherung .................................................. 5 Lohnsteuerbescheinigungen ............................................. 5 Lohnsteuer-Bescheinigungen ............................................7 Lohnsteuerroutine ............................................................. 5 B Betriebsrentenfreibetragsgesetz ....................................... 5 M Meldeverfahren ................................................................. 5 C Meldungen ..........................................................................7 CLGI2020 .......................................................................... 4 R D Rechengrößen .................................................................... 5 DEÜV Anmeldung ............................................................. 6 DEÜV-Jahresmeldungen .................................................. 7 S Schwerbehindertenangaben ............................................. 5 E EEL-Verfahren ................................................................... 5 U Elektronischer Lohnnachweis ........................................... 7 ELStAM .............................................................................. 5 UV-/GT-/BV-Stammdaten ............................................... 5 UV-Jahresmeldungen ........................................................7 I W Installation ......................................................................... 4 IPR-Desktop ...................................................................... 4 Wechsel der “meldenden Stelle“ ........................................7 IW-ELAN ........................................................................... 7 © Infoniqa Deutschland GmbH – www.Infoniqa.com 8
Hinweise zur Januarabrechnung 2020 5 Schlussbemerkungen Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kein Teil darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Over- headfolie, etc.) ohne vorherige schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Kurs- und Schulungsunterlagen. Bundesdatenschutzgesetz Für den Schutz und die Sicherheit von personenbezogenen Daten sind im Bundesdatenschutzgesetz umfang- reiche Vorschriften erlassen worden. Als Lizenznehmer sind Sie für deren Einhaltung verantwortlich. Zuständigkeit für die Dokumentation Zuständig für sachliche Auskünfte zum Inhalt: Infoniqa Deutschland GmbH Hanns-Klemm-Str. 5 71034 Böblingen © Infoniqa Deutschland GmbH – www.Infoniqa.com 9
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