Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 3/2022 5. Mai 2022 Feldtage Mehrfachantrag 2022

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Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 3/2022 5. Mai 2022 Feldtage Mehrfachantrag 2022
3/2022

                                                   Hollabrunn und Korneuburg

                                                                 Nr. 3/2022
                                                                   5. Mai 2022

   Feldtage
   Mehrfachantrag 2022
    ­ Fristen und Korrekturen
   Pflege von Brache- und Biodiversitätsflächen
   Verlustersatz Schweine- und
    Legehennen-Bodenhaltung
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022                                                    Seite 3

Einladung zum Feldtag der BBK Korneuburg
Termin:         Montag, 23. Mai 2022, 9 Uhr
Treffpunkt:     FF Haus Niederhollabrunn, Mühlengrund 16a, 2004 Niederhollabrunn
Kulturen:       Winterweizen, Zuckerrüben, Speisekartoffel, Körnermais,

                                                                                                     © S. Hießberger, LK NÖ
                Zwiebel, Biodiversitätsfläche, Ölkürbis, Sojabohne
Referenten:    Christian Emsenhuber, Landwirtschaftskammer NÖ
               Ing. Andreas Felber, Landwirtschaftskammer NÖ
               Dipl.-Ing. Julia Muck-Arthaber, Landwirtschaftskammer NÖ
               Dipl.-Ing. Mag. Harald Schally, Landwirtschaftskammer NÖ
               Dipl.-Ing. Herbert Eigner, AGRANA Research & Innovation Center
               Rübeninspektoren der Region, AGRANA Zucker GmbH
Anschließend gemeinsame Abschluss-Besprechung im FF-Haus.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt!
Bei Regen – Treffpunkt FF-Haus
Beachten Sie die aktuellen COVID19-Bestimmungen: Abstand halten, Kugelschreiber mitnehmen

Einladung zur Felderbegehung von BBK Hollabrunn und RLH Hollabrunn-Horn
Termin:         Donnerstag, 23. Juni 2022, 8.30 Uhr
Treffpunkt:     Groß Nondorf, Gasthaus Sturm
„DIE-SAAT“ – Praxisversuch von Qualitätsweizen- und Sommerbraugerstensorten
Referenten:     Fachexperten des Raiffeisen-Lagerhauses Hollabrunn-Horn, der RWA und der
                Landwirschaftskammer NÖ
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Mehrfachantrag 2022 – Nachreichung - Korrekturen
Die fristgerechte Abgabemöglichkeit des MFA 2022 endet am Montag, den 16. Mai 2022. Eine Nach-
reichung ist bis 9. Juni möglich, wobei beginnend mit 17. Mai pro Arbeitstag alle beantragten Prämien
um 1 % gekürzt werden. Eine Beantragung nach dem 9. Juni wird prämienmäßig nicht mehr berücksichtigt.
Korrekturen zum Mehrfachantrag können grundsätzlich laufend durchgeführt werden.
Folgendes ist dabei zu berücksichtigen:
 Voll prämienfähig sind alle Korrekturen, welche bis Ende Mai durchgeführt werden.
 Prämienerhöhende Änderungen, welche vom 1. bis 9. Juni erfolgen, führen zu einer Kürzung der
  mehr beantragten Prämie im Ausmaß von 1 % pro Arbeitstag.
 Nach dem 9. Juni ist eine prämienerhöhende Korrektur nicht mehr möglich.
 Prämienverringernde Korrekturen oder Korrekturen mit gleichbleibender Prämie werden auch nach
  dem 9. Juni uneingeschränkt berücksichtigt.
 Im Falle der Ankündigung einer Kontrolle seitens der AMA ist keine Korrektur mehr möglich.
Generell wird empfohlen, allfällige Korrekturen unverzüglich durchzuführen - Terminvereinbarung erfor-
derlich!
Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau:
Im MFA 2022 wurden bereits die geplanten Begrünungsflächen für den kommenden
Herbst beantragt.
ACHTUNG!
Können die bereits beantragten Begrünungen nicht bis zum erforderlichen Anlageter-
min angelegt werden, sind diese umgehend abzumelden, um Beanstandungen bei einer Vor-Ort-Kon-
trolle zu vermeiden.
Werden zusätzliche Begrünungen angelegt, so sind diese bis zu folgenden Terminen zu melden:
31.08.2022 für die Varianten 1 und 2
30.09.2022 für die Varianten 3 bis 6
Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder vollständig abgemeldet werden.

Mehrfachantrag 2021 – Endauszahlung ÖPUL und AZ, Nachberechnung Direktzahlung
Mit 28. April wurde seitens der Agrarmarkt Austria die Restzahlung der ÖPUL-Prämien und der Aus-
gleichszulage in Höhe von 25 % angewiesen.
Weiters erfolgte bei allen Betrieben eine Nachberechnung der Direktzahlungen. Diese Nachberechnung
wurde notwendig, um die finanzielle Obergrenze in Österreich einhalten zu können. Gegenüber dem
Auszahlungsbetrag vom Dezember wurde eine Kürzung in der Höhe von 0,2 % vorgenommen. Davon
sind grundsätzlich alle Bewirtschafter mit Direktzahlungen betroffen. Eine Rückforderung erfolgt aber nur
dann, wenn der Rückforderungsbetrag mehr als € 20,- (= über der „Bagatellgrenze“) beträgt. Der Rück-
forderungsbetrag wird gegebenenfalls mit den Auszahlungen anderer Maßnahmen (ÖPUL, AZ, ...) ge-
genverrechnet.
Die entsprechenden Bescheide und Mitteilungen werden am 5. Mai versendet bzw. sind im eArchiv ab-
zurufen (nochmalige Kontrolle empfohlen). Bescheidbeschwerden können innerhalb eines Monats ab
Zustellung eingebracht werden.
Herausgeber: Bezirksbauernkammer Hollabrunn, Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn, Tel.: 05 0259 40600, Fax: 05 0259 40699,
e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg
Bezirksbauernkammer Korneuburg, Leobendorfer Str. 74, 2100 Korneuburg, Tel.: 05 0259 40800, Fax: 05 0259 40899,
e-mail: office@korneuburg.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg
Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Gerald Patschka           Redaktionssekretariat: Maria Widl
Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 02742/259
Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei
Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch
auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus
kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben,
beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt,
Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
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Verpflichtende Aufzeichnungen im ÖPUL
Für nachstehende ÖPUL-Maßnahmen bestehen Aufzeichnungsverpflichtungen:
 Biologische Wirtschaftsweise
 Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
 Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen
 Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen
 Naturschutz (Projekt „Trappen“ bzw. bei verpflichtender Beweidung)
 Tierschutz-Weide
 Tierschutz-Stallhaltung
Die Detailbestimmungen finden Sie in den ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblättern unter www.ama.at -
AMA-Informationsportal – Formulare, Merkblätter. Aufzeichnungsformulare sind in den Bezirksbauernkam-
mern erhältlich bzw. sind auch auf der Homepage https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg zu finden.

Pflegetermine bei Bracheflächen
Prüfen Sie vor der Durchführung von Pflegemaßnahmen die Beantragung der Flächen in Ihrer Feld-
stücksliste.

Grünbrache mit Codierung:
 Biodiversitätsflächen (Grünbrache mit DIV): bei Teilnahme an UBB oder BIO
  - Mahd oder Häckseln mind. 1mal, max. 2mal jährlich zulässig
  - auf 50% der gemeldeten Biodiversitätsflächen des Betriebes (nicht je Schlag) ist dies frühestens
    ab 1. August erlaubt
  - auf den anderen 50% ist dies ohne zeitliche Einschränkung (auch vorher) zulässig
  - Futternutzung, Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt (nur bei Angabe als Klee mit DIV oder
    Sonstiges Feldfutter mit DIV ist eine Futternutzung möglich)
  - ausgenommen sind WF-Flächen und K20 – Flächen, hier sind die Auflagen laut aktueller Projekt-
    bestätigung einzuhalten
  - Umbruch ab 15. September des zweiten Standjahres (Angabe als DIV in 2 MFAs erforderlich)
 Bodengesundung (Grünbrache mit BG): bei Teilnahme an BIO
  - Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
  - Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig
  - Umbruch ab 15. August des zweiten Standjahres (Angabe als BG in 2 MFAs erforderlich!)
 Oberflächengewässerschutz (Grünbrache mit OG) und Bewirtschaftung auswaschungsgefähr-
  deter Ackerflächen (Grünbrache mit AG):
  - Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
  - Beweidung oder Drusch nicht zulässig (Futternutzung ist möglich)
  - kein Umbruch bis Ende Verpflichtungszeitraum (31.12.) zulässig
 Ökologische Vorrangflächen (Grünbrache mit OVF) zur Erfüllung der Greening-Verpflichtung:
  - Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
  - Futternutzung, Beweidung oder Drusch (heuer ausnahmsweise) zulässig
  - Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer
    Folgekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht).
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Grünbrachen ohne Codierung
 Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung)
 Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig
 Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Folge-
  kultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht)

Rücksichtnahme auf Biodiversität
Die Pflegemaßnahmen bei Brache- bzw. Biodiversitätsflächen haben sowohl auf die pflanzliche als auch
auf die tierische Artenvielfalt wesentlichen Einfluss. Neben der Bedeutung für die Pflanzen- und Insek-
tenwelt stellen Brache- bzw. Biodiversitätsflächen in unserer Region vor allem für Vögel, Niederwild und
Rehwild einen wichtigen Lebensraum dar. Sie sind "Kinderstube", Deckungsraum und Nahrungsquelle.
Im Sinne einer umweltgerechten Bewirtschaftung ist darauf bestmöglich Rücksicht zu nehmen.
Beachten sie daher folgende Empfehlungen:
 Mahd, Häckseln oder Mulchen erst nach der Blüte (optimal nach dem Aussamen) – nicht vor dem 1. Juli
 möglichst außerhalb der Flugzeiten von Insekten (zB Bienen) fahren - also morgens, abends oder an
   kühlen, bedeckten Tagen
 Gerät nicht bodennah einstellen
 geringe Arbeitsgeschwindigkeit wählen
 von innen (Feldmitte) nach außen arbeiten
 nicht alles auf einmal mähen/häckseln, sondern zeitlich gestaffelt
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022                                                    Seite 7

Erdäpfelbau - Feldbegehungen 2022 – vor Ort und als Webinar
Geplant sind heuer wieder mehrere Veranstaltungen im Juni, bei denen aktuelle Themen des Erdäpfel-
baus besprochen werden. Neben den Feldbegehungen vor Ort wird auch wieder ein Webinar angeboten.
Treffpunkt bzw. Uhrzeit erhalten Sie bei der (unbedingt erforderlichen) Anmeldung.
WEBINAR: Dienstag, 21.06.2022, 19 Uhr
FELDBEGEHUNGEN vor Ort:
 Montag, 13.06.2022, 13 Uhr, Seitzersdorf-Wolfpassing (genauer Treffpunkt nach der Anmeldung)
 Donnerstag, 23.06.2022, 9 Uhr, Hollabrunn, Treffpunkt: Wirtschaftshof, in Kooperation mit der
  LFS Hollabrunn
 Donnerstag, 23.06.2022, 14.30 Uhr, in Breitstetten, in Kooperation mit LWM (genauer Treffpunkt
  nach der Anmeldung)
Themen:
­ Pflanzenschutzstrategien für die Saison 2022
­ Krautminderung in Kartoffel – Auflagen Reglone, Versuchswesen, Ausblick
­ Aktuelle Infos zum Erdäpfel - Markt, Flächenentwicklung, Vegetationsverlauf, Auflauf, Drahtwurm,
  Stolbur usw.
­ Erosionsschonende Anbautechnik: Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von boden-
  schonendem Erdäpfelanbau
ReferentInnen: Anita Kamptner und Franz Thenmayer, LK NÖ
Gunther Liebhard bzw. Matthias Konzett, BOKU Wien/BAW Petzenkirchen, Projekt Tudi
Kosten:       Für IGE-Mitglieder werden die Kosten vom Verband übernommen. Für Nichtmitglieder
              beträgt der Teilnahmebeitrag 20 €.
Anmeldung: IGE-Sekretariat bei Fr. Maria Walter (05 0259 22110, maria.walter@lk-noe.at) bis spä-
           testens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung! Halten Sie die Nummer
           Ihres Sachkundeausweises bereit.
Anrechenbar für:
­ NÖ Sachkundeausweis gem. § 6 Abs. 2 NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz im Ausmaß
  von 2 Stunden - Sachkundeausweis zur Veranstaltung mitbringen!
­ Weiterbildung für AMA.G.A.P bzw. AMA-Gütesiegel im Ausmaß von 2 Stunden

Soil Evolution – „Festival“ für den Boden
                     Erstmalig findet vom 31. Mai bis 2. Juni 2022 unter dem
                     Motto „Von Praktikern für Praktiker. Wir säen Zukunft!“
                     eine Fachveranstaltung für Bodenfruchtbarkeit und Bo-
                     denaufbau im deutschsprachigen Raum am Hofgut Det-
tenberg in 88524 Uttenweiler in der Nähe von Biberach an der Riß (Baden-
Württemberg) statt.
Angeboten werden auf Freiflächen praxisnahe Workshops zu Bodenkunde,
Pflanzensaftanalyse oder Regenwurmbestimmung. Mittels Regensimulator
wird Erosionsvermeidung durch optimale Bodenstruktur veranschaulicht.
Praktiker, Berater und Wissenschaftler mit jahrzehntelangen Erfahrungen in
konservierender Landwirtschaft, Begrünungssystemen, Humusmanagement
und Pflanzenbausystemen stellen Ihre Erfahrungen zur Diskussion und zeigen Lösungen auf.
Nähere Informationen sowie Ticketverkauf finden Sie unter www.soilevolution.com.
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Webinar – Ideenacker#6
Klimafit ist zukunftsfit – Wie Land- und Forstwirt*innen dem Klima-
wandel erfolgreich begegnen
Drei innovative Betriebe erläutern wie sie sich an den Klimawandel anpas-
sen und/oder dazu beitragen, diesen zu mindern und was sie dazu gebracht
hat, sich mit dem Klimawandel zu beschäftigen.
Termin: Dienstag, 17. Mai 2022, 19.30 bis 20.30 Uhr
Gäste: Franz Winkelhofer, NÖ, setzt auf Kreislaufwirtschaft und hitzeresistente Sorten
        Reinhold Steiner, Stmk, setzt auf Erhaltung der Bodenkraft und Biodiversität
        Franz Tatschl, Ktn., setzt auf Humusaufbau
Anmeldung unter oe.lfi.at/ideenacker-6 bis 16. Mai 2022 – Teilnahme ist kostenlos!

Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft – Antragstellung
Im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie wird für die Betriebszweige Schweinehaltung
und Legehennen-Bodenhaltung (ähnlich wie im Vorjahr) ein Verlustersatz in Form eines pauschalen Zu-
schusses gewährt.
 Schweinehaltung (Zuchtsauen und Mastschweine) für die Monate Dezember 2021 bis Februar 2022
 Legehennen in Bodenhaltung für die Monate Jänner und Februar 2022
Der anhand der Tierliste 2021 pauschal berechnete Verlust wird dann zu 70 % als nicht rückzahlbarer
Zuschuss (Mindestsumme € 500,-) erstattet.
Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Mai 2022 ausschließlich über eAMA (persönlicher Pin-Code
oder Handysignatur erforderlich) möglich.
Merkblatt und Ausfüllhilfe sind unter www.ama.at/formulare-merkblaetter#15396 abrufbar.
Nähere Information und Hilfestellung bei der Antragstellung:
BBK Hollabrunn:       Dipl.-Ing. Gerald Patschka, Tel. 05 0259 40601
BBK Korneuburg:       Dipl.-Ing. Siegfried Jäger, Tel. 05 0259 40851

Alkoholverkauf in Selbstbedienung
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Rahmenbedingungen, die beim Verkauf von Alkohol ein-
zuhalten sind, hinweisen.
Beim Verkauf von Alkohol müssen u.a. die Jugendschutzbestimmungen beachtet werden. Der
Jugendschutz ist in Österreich Angelegenheit der Bundesländer und nicht bundesweit einheitlich gere-
gelt. Generell gilt aber in allen neun Bundesländern, dass an Jugendliche bis zum 16. Geburtstag kein
Alkohol in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Die Abgabe von gebranntem Alkohol wie
Schnaps oder Mischgetränke, die gebrannten Alkohol enthalten, ist nur an Personen ab dem 18. Le-
bensjahr erlaubt. Direktvermarkter müssen gleich wie Gastronomen oder Handelsgewerbetreibende für
die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen Sorge tragen, indem sie das Alter der Jugendlichen
vorab prüfen, widrigenfalls sie mit Verwaltungsstrafen (Strafrahmen bis € 15.000,-) rechnen müssen.
Gemäß § 22 NÖ Jugendgesetz haben junge Menschen im Zweifelsfall den Erwachsenen ihr Alter, z.B.
durch einen Lichtbildausweis oder die NÖ Jugendkarte (ist auch mit einem Foto versehen), nachzuwei-
sen.
Keinesfalls dürfen Wein, Most und Schnaps frei zugänglich ohne jegliche Kontrolle des Alters angeboten
werden, da dies jedenfalls eine Verletzung der Jugendschutzbestimmungen darstellt.
Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 3/2022 5. Mai 2022 Feldtage Mehrfachantrag 2022
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022                                                       Seite 9

Weinbaukataster – Auspflanzmeldung im eAMA erforderlich!
Der jährlich abzugebende Mehrfachantrag bildet die Basis des Weinbaukatasters. Im Zuge der MFA-
Abgabe werden sämtliche Änderungen in der weinbaulichen Bewirtschaftung (Auspflanzmeldung, Wie-
derbepflanzung, Bewirtschaftungsänderung) durchgeführt und der katasterführenden Stelle gemeldet.
Sollte die Weingartenauspflanzung jedoch nach Abgabe des Mehrfachantrages erfolgt sein, so ist eine
Korrektur zum Mehrfachantrag sowie eine Auspflanzmeldung erforderlich! Dies kann selbsttätig
durch den Winzer über eAMA (persönlicher Pin-Code erforderlich) erfolgen oder es kann die Hilfestellung
der Bezirksbauernkammer in Anspruch genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, die BBK diesbe-
züglich auch schriftlich (auch per e-mail) zu beauftragen, sodass die Meldung auch ohne persönlicher
Anwesenheit des Bewirtschafters erfolgen kann.
Terminvereinbarung: Bezirksbauernkammer Hollabrunn: Tel. 05 0259 40600
                    Bezirksbauernkammer Korneuburg: Tel. 05 0259 40800

Waldbrandverordnung
In den Waldbeständen der Verwaltungsbezirke Hollabrunn und Korneuburg ist aufgrund der geringen Nie-
derschläge eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten.
Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik hat daher für die Bezirke Hollabrunn und Korneu-
burg eine erhöhte Waldbrandgefahr festgestellt.
In Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereich sind deshalb jegliches Feuerentzünden und Rau-
chen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Vegetation/Streuauflage oder
die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald be-
günstigen.
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Online-Fachtagung „Was braucht’s, damit sich Familie und Beruf vereinbaren lassen?“
Der Verein „Die Bäuerinnen Niederösterreich“ organisiert in Koopera-
tion mit der Landwirtschaftskammer NÖ am Montag, 16. Mai 2022, ab
19 Uhr, eine weitere Fachtagung der Veranstaltungsreihe „Leben am
Land – da gestalten wir mit!“ zum Thema „Was braucht ’s, damit
sich Familie und Beruf vereinbaren lassen?“. Durchgeführt wird
die Tagung als Online-Veranstaltung via Zoom.
Alle Frauen und Männer sowie alle Entscheidungs- und Funktionsträger
in den Gemeinden in ganz NÖ sind eingeladen, denen die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf am Herzen liegt. Sie erhalten einen Überblick über die Schwerpunkte und Heraus-
forderungen im Bereich der Kinderbetreuung. Das genaue Programm finden Sie in der Anlage sowie auf
der Homepage der Bäuerinnen NÖ https://www.baeuerinnen-noe.at/aktuelles+2500++1737103 .
Anmeldung unter dem Link https://bit.ly/LaL-Vereinbarkeit bis spätestens 11. Mai 2022

Vorbereitungslehrgang zur Facharbeiterprüfung Landwirtschaft 2022/23
                            Für Personen mit fundierter landwirtschaftlicher Praxis bietet die Lehrlings-
                            und Fachausbildungsstelle der Landwirtschaftskammer NÖ einen Fachar-
                            beiterkurs im Umfang von 240 Stunden an. Dieser Lehrgang enthält keinen
                            praktischen Unterricht, da diese Fertigkeiten bereits Voraussetzung für die
Aufnahme zum Lehrgang sind. Die TeilnehmerInnen erwartet eine fundierte Ausbildung in den Fachbe-
reichen Pflanzenbau, Tierhaltung, Betriebswirtschaft und Landtechnik und schließt mit der Facharbeiter-
prüfung ab.
Online-Infoabend: Dienstag, 24. Mai 2022, 19 Uhr
Weitere Auskünfte und Anmeldung zu Infoabend bis spätestens 17. Mai 2022:
Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der NÖ Landwirtschaftskammer, e-mail: lfa@lk-noe.at,
Tel. 05 025926403, www.lehrlingsstelle.at

Landeszuschuss zu Sozialversicherungsbeiträgen - Förderungsvoraussetzungen
Seitens des Landes NÖ werden auch im heurigen Jahr Zuschüsse zu den SV-Beiträgen für hauptberuf-
lich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft gewährt.
Förderungsvoraussetzungen:
 Als Förderungswerber berechtigt sind BetriebsführerInnen, die im Jahr 2021 eine/n Angehörige/n
  (Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- od. Schwiegerkinder) mind. 6 Monate vollbeschäftigt hatten und diese/r
  somit kranken- und pensionsversichert war.
 Als Förderung wird ein Betrag von 366 € für max. einer/n Angehörigen gewährt.
 Ohne Qualifizierungsnachweis wird die Förderung für hauptberuflich beschäftigte Angehörige bis zur
  Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 2001 und jünger) gewährt.
 Über dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 1997) – wenn eine
  geeignete Facharbeiterausbildung nachgewiesen werden kann.
 Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 1996) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1994) muss die Ab-
  legung einer für die Bewirtschaftung geeigneten Meisterprüfung oder der Abschluss einer höheren
  land- und forstw. Bundesanstalt bzw. einer agrarischen Fachhochschule oder einer entsprechenden
  Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur beigebracht werden.
Die Antragstellung ist ausschließlich online bis 30. September 2022 unter https://noe.gv.at/noe/
Landwirtschaft/SVS-Zuschuss_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungsbeitraegen.html möglich.
Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Tel. 02742/9005-12839 (Hrn. Werner Maurer)
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022                                                        Seite 11

NÖ Weinköniginnen
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Am 27.4.2022 fand unter der Patronanz von Landeshauptfrau
Johanna Mikl-Leitner die Wahl und Krönung der neuen NÖ
Weinhoheiten statt.
Zur neuen Weinkönigin wurde Sohpie Hromatka aus Ober-
wölbling gewählt. Unterstützt wird sie von den aus dem Be-
zirk Hollabrunn stammenden Vizeweinköniginnen Katharina
Baumgartner aus Untermarkersdorf und Magdalene Eser
aus Haugsdorf.
Die Weinköniginnen werden in den nächsten zwei Jahren den
niederösterreichischen Wein mit Wissen, Kompetenz, Leidenschaft und Charme repräsentieren.
Die Bezirksbauernkammern gratulieren zur Wahl und wünschen viel Freude und Erfolg in dieser Funktion.

Sozialversicherung der Selbständigen – Sprechtage
                     BBK Hollabrunn:                         BBK Korneuburg:
                     Montag, 16. Mai, 30. Mai, 13. Juni,     Mittwoch, 18. Mai, 1. Juni, 15. Juni,
                     20. Juni, 4. Juli, 18. Juli             29. Juni, 13. Juli
ACHTUNG! Anmeldung unbedingt erforderlich:
 Online-Anmeldung über die Homepage der SVS (www.svs.at), mit dem
  Button „SVS-Beratungstage“. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie
  eine Terminbestätigung, die zum Beratungstag mitzunehmen ist. Weiters ist
  die Mitnahme Ihrer e-Card sowie eines Lichtbildausweises erforderlich.
 Anmeldung über das „SVS-Servicetelefon“ (Tel. 050 808 808)
Seite 12                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022

Rechts- und Steuersprechtage der Landwirtschaftskammer NÖ
Beratungen durch die Referenten der Landwirtschaftskammer NÖ finden zu folgenden Terminen in den
Bezirksbauernkammern statt – vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich:
                       Bezirksbauernkammer Hollabrunn Bezirksbauernkammer Korneuburg
                       Tel. 05 0259 40600             Tel. 05 0259 40800
Steuersprechtage       Freitag, 3. Juni, 1. Juli      Montag, 16. Mai, 20. Juni, 18. Juli
Rechtssprechtage       Freitag, 20. Mai, 24. Juni, 15. Juli    Montag, 13. Juni, 11. Juli

Dienstbetrieb in den Bezirksbauernkammern
Entsprechend der aktuellen Verordnung und unter Berücksichtigung der abgeschlos-
senen Mehrfachantrags-Kampagne laufen die bisher gültigen Covid19-Bestimmungen
aus. Wir empfehlen jedoch weiterhin im Kundenbereich/Warteraum der Bezirksbauernkammern die be-
kannten Vorsichtsmaßnahmen (zB Händedesinfektion, Abstandsregel, Tragen einer FFP2-Maske) einzu-
halten.
Persönliche Beratungen in der Bezirksbauernkammer sind weiterhin nur nach telefonischer Voran-
meldung und Terminvereinbarung möglich.
Bürobetrieb: Die Bezirksbauernkammern Hollabrunn und Korneuburg sind am Freitag, den 27. Mai 2022
(nach Christi Himmelfahrt) und am Freitag, den 17. Juni 2022 (nach Fronleichnam) geschlossen!
Wir ersuchen um Beachtung und Verständnis!

Kontakte
                    Bezirksbauernkammer Hollabrunn               Bezirksbauernkammer Korneuburg
                    Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn            Leobendorfer Str. 74, 2100 Korneuburg
                    Tel. 05 0259 40600                           Tel. 05 0259 40800
                    e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at          e-mail: office@korneuburg.lk-noe.at
Kammerobmann:       Bgm. Friedrich Schechtner                    Josef Hirsch
                    Tel. 05 0259 40600                           Tel. 05 0259 40800
Kammersekretär:     Dipl.-Ing. Gerald Patschka                   Ing. Werner Keider
                    Tel. 05 0259 40601                           Tel. 05 0259 40801
                    e-mail: gerald.patschka@lk-noe.at            e-mail: werner.keider@lk-noe.at
Berater:            Ing. Hermann Dommaier-Bachl                  Dipl.-Ing. Siegfried Jäger
                    Tel. 05 0259 40621                           Tel. 05 0259 40851
                    e-mail: hermann.dommaier-bachl@lk-noe.at     e-mail: siegfried.jaeger@lk-noe.at
                    Ing. Harald Naderer
                    Tel. 05 0259 40651
                    e-mail: harald.naderer@lk-noe.at
                    Franz-Joseph Stift                           Dipl.-Ing. (FH) Daniel Hugl
Weinbauberater:     Tel. 0664/60 259 22207                       Tel. 0664/60 259 22210
                    e-mail: franz-joseph.stift@lk-noe.at         e-mail: daniel.hugl@lk-noe.at
                    Dipl.-Ing. Gerhard Mader                     Dipl.-Ing. Ulrich Schwaiger
Forstsekretär:
                    Tel. 0664/60259 24307                        Tel. 0664/60 259 24314
                    e-mail: gerhard.mader@lk-noe.at              e-mail: ulrich.schwaiger@lk-noe.at
Obstbauberater:     Ing. Josef Rögner
                    Tel. 0664/60259 22304, e-mail: josef.roegner@lk-noe.at

                                      Mit freundlichen Grüßen
Der Kammerobmann:                                                              Der Kammersekretär:
Bgm. Friedrich Schechtner eh                                          Dipl.-Ing. Gerald Patschka eh
Der Kammerobmann:                                                              Der Kammersekretär:
Josef Hirsch eh                                                               Ing. Werner Keider eh
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