Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 3/2022 5. Mai 2022 Feldtage Mehrfachantrag 2022
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3/2022 Hollabrunn und Korneuburg Nr. 3/2022 5. Mai 2022 Feldtage Mehrfachantrag 2022 Fristen und Korrekturen Pflege von Brache- und Biodiversitätsflächen Verlustersatz Schweine- und Legehennen-Bodenhaltung
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Seite 3 Einladung zum Feldtag der BBK Korneuburg Termin: Montag, 23. Mai 2022, 9 Uhr Treffpunkt: FF Haus Niederhollabrunn, Mühlengrund 16a, 2004 Niederhollabrunn Kulturen: Winterweizen, Zuckerrüben, Speisekartoffel, Körnermais, © S. Hießberger, LK NÖ Zwiebel, Biodiversitätsfläche, Ölkürbis, Sojabohne Referenten: Christian Emsenhuber, Landwirtschaftskammer NÖ Ing. Andreas Felber, Landwirtschaftskammer NÖ Dipl.-Ing. Julia Muck-Arthaber, Landwirtschaftskammer NÖ Dipl.-Ing. Mag. Harald Schally, Landwirtschaftskammer NÖ Dipl.-Ing. Herbert Eigner, AGRANA Research & Innovation Center Rübeninspektoren der Region, AGRANA Zucker GmbH Anschließend gemeinsame Abschluss-Besprechung im FF-Haus. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt! Bei Regen – Treffpunkt FF-Haus Beachten Sie die aktuellen COVID19-Bestimmungen: Abstand halten, Kugelschreiber mitnehmen Einladung zur Felderbegehung von BBK Hollabrunn und RLH Hollabrunn-Horn Termin: Donnerstag, 23. Juni 2022, 8.30 Uhr Treffpunkt: Groß Nondorf, Gasthaus Sturm „DIE-SAAT“ – Praxisversuch von Qualitätsweizen- und Sommerbraugerstensorten Referenten: Fachexperten des Raiffeisen-Lagerhauses Hollabrunn-Horn, der RWA und der Landwirschaftskammer NÖ
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Mehrfachantrag 2022 – Nachreichung - Korrekturen Die fristgerechte Abgabemöglichkeit des MFA 2022 endet am Montag, den 16. Mai 2022. Eine Nach- reichung ist bis 9. Juni möglich, wobei beginnend mit 17. Mai pro Arbeitstag alle beantragten Prämien um 1 % gekürzt werden. Eine Beantragung nach dem 9. Juni wird prämienmäßig nicht mehr berücksichtigt. Korrekturen zum Mehrfachantrag können grundsätzlich laufend durchgeführt werden. Folgendes ist dabei zu berücksichtigen: Voll prämienfähig sind alle Korrekturen, welche bis Ende Mai durchgeführt werden. Prämienerhöhende Änderungen, welche vom 1. bis 9. Juni erfolgen, führen zu einer Kürzung der mehr beantragten Prämie im Ausmaß von 1 % pro Arbeitstag. Nach dem 9. Juni ist eine prämienerhöhende Korrektur nicht mehr möglich. Prämienverringernde Korrekturen oder Korrekturen mit gleichbleibender Prämie werden auch nach dem 9. Juni uneingeschränkt berücksichtigt. Im Falle der Ankündigung einer Kontrolle seitens der AMA ist keine Korrektur mehr möglich. Generell wird empfohlen, allfällige Korrekturen unverzüglich durchzuführen - Terminvereinbarung erfor- derlich! Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau: Im MFA 2022 wurden bereits die geplanten Begrünungsflächen für den kommenden Herbst beantragt. ACHTUNG! Können die bereits beantragten Begrünungen nicht bis zum erforderlichen Anlageter- min angelegt werden, sind diese umgehend abzumelden, um Beanstandungen bei einer Vor-Ort-Kon- trolle zu vermeiden. Werden zusätzliche Begrünungen angelegt, so sind diese bis zu folgenden Terminen zu melden: 31.08.2022 für die Varianten 1 und 2 30.09.2022 für die Varianten 3 bis 6 Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder vollständig abgemeldet werden. Mehrfachantrag 2021 – Endauszahlung ÖPUL und AZ, Nachberechnung Direktzahlung Mit 28. April wurde seitens der Agrarmarkt Austria die Restzahlung der ÖPUL-Prämien und der Aus- gleichszulage in Höhe von 25 % angewiesen. Weiters erfolgte bei allen Betrieben eine Nachberechnung der Direktzahlungen. Diese Nachberechnung wurde notwendig, um die finanzielle Obergrenze in Österreich einhalten zu können. Gegenüber dem Auszahlungsbetrag vom Dezember wurde eine Kürzung in der Höhe von 0,2 % vorgenommen. Davon sind grundsätzlich alle Bewirtschafter mit Direktzahlungen betroffen. Eine Rückforderung erfolgt aber nur dann, wenn der Rückforderungsbetrag mehr als € 20,- (= über der „Bagatellgrenze“) beträgt. Der Rück- forderungsbetrag wird gegebenenfalls mit den Auszahlungen anderer Maßnahmen (ÖPUL, AZ, ...) ge- genverrechnet. Die entsprechenden Bescheide und Mitteilungen werden am 5. Mai versendet bzw. sind im eArchiv ab- zurufen (nochmalige Kontrolle empfohlen). Bescheidbeschwerden können innerhalb eines Monats ab Zustellung eingebracht werden. Herausgeber: Bezirksbauernkammer Hollabrunn, Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn, Tel.: 05 0259 40600, Fax: 05 0259 40699, e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg Bezirksbauernkammer Korneuburg, Leobendorfer Str. 74, 2100 Korneuburg, Tel.: 05 0259 40800, Fax: 05 0259 40899, e-mail: office@korneuburg.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Gerald Patschka Redaktionssekretariat: Maria Widl Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 02742/259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Seite 5 Verpflichtende Aufzeichnungen im ÖPUL Für nachstehende ÖPUL-Maßnahmen bestehen Aufzeichnungsverpflichtungen: Biologische Wirtschaftsweise Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen Naturschutz (Projekt „Trappen“ bzw. bei verpflichtender Beweidung) Tierschutz-Weide Tierschutz-Stallhaltung Die Detailbestimmungen finden Sie in den ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblättern unter www.ama.at - AMA-Informationsportal – Formulare, Merkblätter. Aufzeichnungsformulare sind in den Bezirksbauernkam- mern erhältlich bzw. sind auch auf der Homepage https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg zu finden. Pflegetermine bei Bracheflächen Prüfen Sie vor der Durchführung von Pflegemaßnahmen die Beantragung der Flächen in Ihrer Feld- stücksliste. Grünbrache mit Codierung: Biodiversitätsflächen (Grünbrache mit DIV): bei Teilnahme an UBB oder BIO - Mahd oder Häckseln mind. 1mal, max. 2mal jährlich zulässig - auf 50% der gemeldeten Biodiversitätsflächen des Betriebes (nicht je Schlag) ist dies frühestens ab 1. August erlaubt - auf den anderen 50% ist dies ohne zeitliche Einschränkung (auch vorher) zulässig - Futternutzung, Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt (nur bei Angabe als Klee mit DIV oder Sonstiges Feldfutter mit DIV ist eine Futternutzung möglich) - ausgenommen sind WF-Flächen und K20 – Flächen, hier sind die Auflagen laut aktueller Projekt- bestätigung einzuhalten - Umbruch ab 15. September des zweiten Standjahres (Angabe als DIV in 2 MFAs erforderlich) Bodengesundung (Grünbrache mit BG): bei Teilnahme an BIO - Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) - Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig - Umbruch ab 15. August des zweiten Standjahres (Angabe als BG in 2 MFAs erforderlich!) Oberflächengewässerschutz (Grünbrache mit OG) und Bewirtschaftung auswaschungsgefähr- deter Ackerflächen (Grünbrache mit AG): - Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) - Beweidung oder Drusch nicht zulässig (Futternutzung ist möglich) - kein Umbruch bis Ende Verpflichtungszeitraum (31.12.) zulässig Ökologische Vorrangflächen (Grünbrache mit OVF) zur Erfüllung der Greening-Verpflichtung: - Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) - Futternutzung, Beweidung oder Drusch (heuer ausnahmsweise) zulässig - Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Folgekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht).
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Grünbrachen ohne Codierung Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Folge- kultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht) Rücksichtnahme auf Biodiversität Die Pflegemaßnahmen bei Brache- bzw. Biodiversitätsflächen haben sowohl auf die pflanzliche als auch auf die tierische Artenvielfalt wesentlichen Einfluss. Neben der Bedeutung für die Pflanzen- und Insek- tenwelt stellen Brache- bzw. Biodiversitätsflächen in unserer Region vor allem für Vögel, Niederwild und Rehwild einen wichtigen Lebensraum dar. Sie sind "Kinderstube", Deckungsraum und Nahrungsquelle. Im Sinne einer umweltgerechten Bewirtschaftung ist darauf bestmöglich Rücksicht zu nehmen. Beachten sie daher folgende Empfehlungen: Mahd, Häckseln oder Mulchen erst nach der Blüte (optimal nach dem Aussamen) – nicht vor dem 1. Juli möglichst außerhalb der Flugzeiten von Insekten (zB Bienen) fahren - also morgens, abends oder an kühlen, bedeckten Tagen Gerät nicht bodennah einstellen geringe Arbeitsgeschwindigkeit wählen von innen (Feldmitte) nach außen arbeiten nicht alles auf einmal mähen/häckseln, sondern zeitlich gestaffelt
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Seite 7 Erdäpfelbau - Feldbegehungen 2022 – vor Ort und als Webinar Geplant sind heuer wieder mehrere Veranstaltungen im Juni, bei denen aktuelle Themen des Erdäpfel- baus besprochen werden. Neben den Feldbegehungen vor Ort wird auch wieder ein Webinar angeboten. Treffpunkt bzw. Uhrzeit erhalten Sie bei der (unbedingt erforderlichen) Anmeldung. WEBINAR: Dienstag, 21.06.2022, 19 Uhr FELDBEGEHUNGEN vor Ort: Montag, 13.06.2022, 13 Uhr, Seitzersdorf-Wolfpassing (genauer Treffpunkt nach der Anmeldung) Donnerstag, 23.06.2022, 9 Uhr, Hollabrunn, Treffpunkt: Wirtschaftshof, in Kooperation mit der LFS Hollabrunn Donnerstag, 23.06.2022, 14.30 Uhr, in Breitstetten, in Kooperation mit LWM (genauer Treffpunkt nach der Anmeldung) Themen: Pflanzenschutzstrategien für die Saison 2022 Krautminderung in Kartoffel – Auflagen Reglone, Versuchswesen, Ausblick Aktuelle Infos zum Erdäpfel - Markt, Flächenentwicklung, Vegetationsverlauf, Auflauf, Drahtwurm, Stolbur usw. Erosionsschonende Anbautechnik: Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von boden- schonendem Erdäpfelanbau ReferentInnen: Anita Kamptner und Franz Thenmayer, LK NÖ Gunther Liebhard bzw. Matthias Konzett, BOKU Wien/BAW Petzenkirchen, Projekt Tudi Kosten: Für IGE-Mitglieder werden die Kosten vom Verband übernommen. Für Nichtmitglieder beträgt der Teilnahmebeitrag 20 €. Anmeldung: IGE-Sekretariat bei Fr. Maria Walter (05 0259 22110, maria.walter@lk-noe.at) bis spä- testens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung! Halten Sie die Nummer Ihres Sachkundeausweises bereit. Anrechenbar für: NÖ Sachkundeausweis gem. § 6 Abs. 2 NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz im Ausmaß von 2 Stunden - Sachkundeausweis zur Veranstaltung mitbringen! Weiterbildung für AMA.G.A.P bzw. AMA-Gütesiegel im Ausmaß von 2 Stunden Soil Evolution – „Festival“ für den Boden Erstmalig findet vom 31. Mai bis 2. Juni 2022 unter dem Motto „Von Praktikern für Praktiker. Wir säen Zukunft!“ eine Fachveranstaltung für Bodenfruchtbarkeit und Bo- denaufbau im deutschsprachigen Raum am Hofgut Det- tenberg in 88524 Uttenweiler in der Nähe von Biberach an der Riß (Baden- Württemberg) statt. Angeboten werden auf Freiflächen praxisnahe Workshops zu Bodenkunde, Pflanzensaftanalyse oder Regenwurmbestimmung. Mittels Regensimulator wird Erosionsvermeidung durch optimale Bodenstruktur veranschaulicht. Praktiker, Berater und Wissenschaftler mit jahrzehntelangen Erfahrungen in konservierender Landwirtschaft, Begrünungssystemen, Humusmanagement und Pflanzenbausystemen stellen Ihre Erfahrungen zur Diskussion und zeigen Lösungen auf. Nähere Informationen sowie Ticketverkauf finden Sie unter www.soilevolution.com.
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Webinar – Ideenacker#6 Klimafit ist zukunftsfit – Wie Land- und Forstwirt*innen dem Klima- wandel erfolgreich begegnen Drei innovative Betriebe erläutern wie sie sich an den Klimawandel anpas- sen und/oder dazu beitragen, diesen zu mindern und was sie dazu gebracht hat, sich mit dem Klimawandel zu beschäftigen. Termin: Dienstag, 17. Mai 2022, 19.30 bis 20.30 Uhr Gäste: Franz Winkelhofer, NÖ, setzt auf Kreislaufwirtschaft und hitzeresistente Sorten Reinhold Steiner, Stmk, setzt auf Erhaltung der Bodenkraft und Biodiversität Franz Tatschl, Ktn., setzt auf Humusaufbau Anmeldung unter oe.lfi.at/ideenacker-6 bis 16. Mai 2022 – Teilnahme ist kostenlos! Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft – Antragstellung Im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie wird für die Betriebszweige Schweinehaltung und Legehennen-Bodenhaltung (ähnlich wie im Vorjahr) ein Verlustersatz in Form eines pauschalen Zu- schusses gewährt. Schweinehaltung (Zuchtsauen und Mastschweine) für die Monate Dezember 2021 bis Februar 2022 Legehennen in Bodenhaltung für die Monate Jänner und Februar 2022 Der anhand der Tierliste 2021 pauschal berechnete Verlust wird dann zu 70 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Mindestsumme € 500,-) erstattet. Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Mai 2022 ausschließlich über eAMA (persönlicher Pin-Code oder Handysignatur erforderlich) möglich. Merkblatt und Ausfüllhilfe sind unter www.ama.at/formulare-merkblaetter#15396 abrufbar. Nähere Information und Hilfestellung bei der Antragstellung: BBK Hollabrunn: Dipl.-Ing. Gerald Patschka, Tel. 05 0259 40601 BBK Korneuburg: Dipl.-Ing. Siegfried Jäger, Tel. 05 0259 40851 Alkoholverkauf in Selbstbedienung Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Rahmenbedingungen, die beim Verkauf von Alkohol ein- zuhalten sind, hinweisen. Beim Verkauf von Alkohol müssen u.a. die Jugendschutzbestimmungen beachtet werden. Der Jugendschutz ist in Österreich Angelegenheit der Bundesländer und nicht bundesweit einheitlich gere- gelt. Generell gilt aber in allen neun Bundesländern, dass an Jugendliche bis zum 16. Geburtstag kein Alkohol in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Die Abgabe von gebranntem Alkohol wie Schnaps oder Mischgetränke, die gebrannten Alkohol enthalten, ist nur an Personen ab dem 18. Le- bensjahr erlaubt. Direktvermarkter müssen gleich wie Gastronomen oder Handelsgewerbetreibende für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen Sorge tragen, indem sie das Alter der Jugendlichen vorab prüfen, widrigenfalls sie mit Verwaltungsstrafen (Strafrahmen bis € 15.000,-) rechnen müssen. Gemäß § 22 NÖ Jugendgesetz haben junge Menschen im Zweifelsfall den Erwachsenen ihr Alter, z.B. durch einen Lichtbildausweis oder die NÖ Jugendkarte (ist auch mit einem Foto versehen), nachzuwei- sen. Keinesfalls dürfen Wein, Most und Schnaps frei zugänglich ohne jegliche Kontrolle des Alters angeboten werden, da dies jedenfalls eine Verletzung der Jugendschutzbestimmungen darstellt.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Seite 9 Weinbaukataster – Auspflanzmeldung im eAMA erforderlich! Der jährlich abzugebende Mehrfachantrag bildet die Basis des Weinbaukatasters. Im Zuge der MFA- Abgabe werden sämtliche Änderungen in der weinbaulichen Bewirtschaftung (Auspflanzmeldung, Wie- derbepflanzung, Bewirtschaftungsänderung) durchgeführt und der katasterführenden Stelle gemeldet. Sollte die Weingartenauspflanzung jedoch nach Abgabe des Mehrfachantrages erfolgt sein, so ist eine Korrektur zum Mehrfachantrag sowie eine Auspflanzmeldung erforderlich! Dies kann selbsttätig durch den Winzer über eAMA (persönlicher Pin-Code erforderlich) erfolgen oder es kann die Hilfestellung der Bezirksbauernkammer in Anspruch genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, die BBK diesbe- züglich auch schriftlich (auch per e-mail) zu beauftragen, sodass die Meldung auch ohne persönlicher Anwesenheit des Bewirtschafters erfolgen kann. Terminvereinbarung: Bezirksbauernkammer Hollabrunn: Tel. 05 0259 40600 Bezirksbauernkammer Korneuburg: Tel. 05 0259 40800 Waldbrandverordnung In den Waldbeständen der Verwaltungsbezirke Hollabrunn und Korneuburg ist aufgrund der geringen Nie- derschläge eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik hat daher für die Bezirke Hollabrunn und Korneu- burg eine erhöhte Waldbrandgefahr festgestellt. In Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereich sind deshalb jegliches Feuerentzünden und Rau- chen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Vegetation/Streuauflage oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald be- günstigen.
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Online-Fachtagung „Was braucht’s, damit sich Familie und Beruf vereinbaren lassen?“ Der Verein „Die Bäuerinnen Niederösterreich“ organisiert in Koopera- tion mit der Landwirtschaftskammer NÖ am Montag, 16. Mai 2022, ab 19 Uhr, eine weitere Fachtagung der Veranstaltungsreihe „Leben am Land – da gestalten wir mit!“ zum Thema „Was braucht ’s, damit sich Familie und Beruf vereinbaren lassen?“. Durchgeführt wird die Tagung als Online-Veranstaltung via Zoom. Alle Frauen und Männer sowie alle Entscheidungs- und Funktionsträger in den Gemeinden in ganz NÖ sind eingeladen, denen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf am Herzen liegt. Sie erhalten einen Überblick über die Schwerpunkte und Heraus- forderungen im Bereich der Kinderbetreuung. Das genaue Programm finden Sie in der Anlage sowie auf der Homepage der Bäuerinnen NÖ https://www.baeuerinnen-noe.at/aktuelles+2500++1737103 . Anmeldung unter dem Link https://bit.ly/LaL-Vereinbarkeit bis spätestens 11. Mai 2022 Vorbereitungslehrgang zur Facharbeiterprüfung Landwirtschaft 2022/23 Für Personen mit fundierter landwirtschaftlicher Praxis bietet die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Landwirtschaftskammer NÖ einen Fachar- beiterkurs im Umfang von 240 Stunden an. Dieser Lehrgang enthält keinen praktischen Unterricht, da diese Fertigkeiten bereits Voraussetzung für die Aufnahme zum Lehrgang sind. Die TeilnehmerInnen erwartet eine fundierte Ausbildung in den Fachbe- reichen Pflanzenbau, Tierhaltung, Betriebswirtschaft und Landtechnik und schließt mit der Facharbeiter- prüfung ab. Online-Infoabend: Dienstag, 24. Mai 2022, 19 Uhr Weitere Auskünfte und Anmeldung zu Infoabend bis spätestens 17. Mai 2022: Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der NÖ Landwirtschaftskammer, e-mail: lfa@lk-noe.at, Tel. 05 025926403, www.lehrlingsstelle.at Landeszuschuss zu Sozialversicherungsbeiträgen - Förderungsvoraussetzungen Seitens des Landes NÖ werden auch im heurigen Jahr Zuschüsse zu den SV-Beiträgen für hauptberuf- lich beschäftigte Angehörige in der Land- und Forstwirtschaft gewährt. Förderungsvoraussetzungen: Als Förderungswerber berechtigt sind BetriebsführerInnen, die im Jahr 2021 eine/n Angehörige/n (Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- od. Schwiegerkinder) mind. 6 Monate vollbeschäftigt hatten und diese/r somit kranken- und pensionsversichert war. Als Förderung wird ein Betrag von 366 € für max. einer/n Angehörigen gewährt. Ohne Qualifizierungsnachweis wird die Förderung für hauptberuflich beschäftigte Angehörige bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Jahrgang 2001 und jünger) gewährt. Über dem 20. Lebensjahr (Jahrgang 2000) bis zum 24. Lebensjahr (Jahrgang 1997) – wenn eine geeignete Facharbeiterausbildung nachgewiesen werden kann. Über dem 24. Lebensjahr (Jahrgang 1996) bis zum 27. Lebensjahr (Jahrgang 1994) muss die Ab- legung einer für die Bewirtschaftung geeigneten Meisterprüfung oder der Abschluss einer höheren land- und forstw. Bundesanstalt bzw. einer agrarischen Fachhochschule oder einer entsprechenden Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur beigebracht werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online bis 30. September 2022 unter https://noe.gv.at/noe/ Landwirtschaft/SVS-Zuschuss_Zuschuss_zu_den_Sozialversicherungsbeitraegen.html möglich. Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Tel. 02742/9005-12839 (Hrn. Werner Maurer)
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Seite 11 NÖ Weinköniginnen © Wein NÖ Am 27.4.2022 fand unter der Patronanz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner die Wahl und Krönung der neuen NÖ Weinhoheiten statt. Zur neuen Weinkönigin wurde Sohpie Hromatka aus Ober- wölbling gewählt. Unterstützt wird sie von den aus dem Be- zirk Hollabrunn stammenden Vizeweinköniginnen Katharina Baumgartner aus Untermarkersdorf und Magdalene Eser aus Haugsdorf. Die Weinköniginnen werden in den nächsten zwei Jahren den niederösterreichischen Wein mit Wissen, Kompetenz, Leidenschaft und Charme repräsentieren. Die Bezirksbauernkammern gratulieren zur Wahl und wünschen viel Freude und Erfolg in dieser Funktion. Sozialversicherung der Selbständigen – Sprechtage BBK Hollabrunn: BBK Korneuburg: Montag, 16. Mai, 30. Mai, 13. Juni, Mittwoch, 18. Mai, 1. Juni, 15. Juni, 20. Juni, 4. Juli, 18. Juli 29. Juni, 13. Juli ACHTUNG! Anmeldung unbedingt erforderlich: Online-Anmeldung über die Homepage der SVS (www.svs.at), mit dem Button „SVS-Beratungstage“. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Terminbestätigung, die zum Beratungstag mitzunehmen ist. Weiters ist die Mitnahme Ihrer e-Card sowie eines Lichtbildausweises erforderlich. Anmeldung über das „SVS-Servicetelefon“ (Tel. 050 808 808)
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2022 Rechts- und Steuersprechtage der Landwirtschaftskammer NÖ Beratungen durch die Referenten der Landwirtschaftskammer NÖ finden zu folgenden Terminen in den Bezirksbauernkammern statt – vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich: Bezirksbauernkammer Hollabrunn Bezirksbauernkammer Korneuburg Tel. 05 0259 40600 Tel. 05 0259 40800 Steuersprechtage Freitag, 3. Juni, 1. Juli Montag, 16. Mai, 20. Juni, 18. Juli Rechtssprechtage Freitag, 20. Mai, 24. Juni, 15. Juli Montag, 13. Juni, 11. Juli Dienstbetrieb in den Bezirksbauernkammern Entsprechend der aktuellen Verordnung und unter Berücksichtigung der abgeschlos- senen Mehrfachantrags-Kampagne laufen die bisher gültigen Covid19-Bestimmungen aus. Wir empfehlen jedoch weiterhin im Kundenbereich/Warteraum der Bezirksbauernkammern die be- kannten Vorsichtsmaßnahmen (zB Händedesinfektion, Abstandsregel, Tragen einer FFP2-Maske) einzu- halten. Persönliche Beratungen in der Bezirksbauernkammer sind weiterhin nur nach telefonischer Voran- meldung und Terminvereinbarung möglich. Bürobetrieb: Die Bezirksbauernkammern Hollabrunn und Korneuburg sind am Freitag, den 27. Mai 2022 (nach Christi Himmelfahrt) und am Freitag, den 17. Juni 2022 (nach Fronleichnam) geschlossen! Wir ersuchen um Beachtung und Verständnis! Kontakte Bezirksbauernkammer Hollabrunn Bezirksbauernkammer Korneuburg Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn Leobendorfer Str. 74, 2100 Korneuburg Tel. 05 0259 40600 Tel. 05 0259 40800 e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at e-mail: office@korneuburg.lk-noe.at Kammerobmann: Bgm. Friedrich Schechtner Josef Hirsch Tel. 05 0259 40600 Tel. 05 0259 40800 Kammersekretär: Dipl.-Ing. Gerald Patschka Ing. Werner Keider Tel. 05 0259 40601 Tel. 05 0259 40801 e-mail: gerald.patschka@lk-noe.at e-mail: werner.keider@lk-noe.at Berater: Ing. Hermann Dommaier-Bachl Dipl.-Ing. Siegfried Jäger Tel. 05 0259 40621 Tel. 05 0259 40851 e-mail: hermann.dommaier-bachl@lk-noe.at e-mail: siegfried.jaeger@lk-noe.at Ing. Harald Naderer Tel. 05 0259 40651 e-mail: harald.naderer@lk-noe.at Franz-Joseph Stift Dipl.-Ing. (FH) Daniel Hugl Weinbauberater: Tel. 0664/60 259 22207 Tel. 0664/60 259 22210 e-mail: franz-joseph.stift@lk-noe.at e-mail: daniel.hugl@lk-noe.at Dipl.-Ing. Gerhard Mader Dipl.-Ing. Ulrich Schwaiger Forstsekretär: Tel. 0664/60259 24307 Tel. 0664/60 259 24314 e-mail: gerhard.mader@lk-noe.at e-mail: ulrich.schwaiger@lk-noe.at Obstbauberater: Ing. Josef Rögner Tel. 0664/60259 22304, e-mail: josef.roegner@lk-noe.at Mit freundlichen Grüßen Der Kammerobmann: Der Kammersekretär: Bgm. Friedrich Schechtner eh Dipl.-Ing. Gerald Patschka eh Der Kammerobmann: Der Kammersekretär: Josef Hirsch eh Ing. Werner Keider eh
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