DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN

Die Seite wird erstellt Kai-Uwe Henning
 
WEITER LESEN
DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
5. bis 6. Dezember 2018
          Messe Bremen

DeLuTa 2018
Teilnahmebedingungen
 Technische Richtlinien
           Anmeldung
DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
Präambel/Inhalt

Die DeLuTa ist eine Fachveranstaltung für Lohnunternehmer/innen, de-      A.      Teilnahmebedingungen
ren Mitarbeiter/innen und für fördernde Mitgliedsfirmen. Sie ist eine
                                                                          1.      Veranstalter                                    Seite 3
Plattform für Kommunikation und Erfahrungsaustausch zwischen Her-
                                                                          2.      Ort, Dauer, Ablauf, Öffnungszeiten
stellern und Profikunden.
                                                                          2.1     Ort, Dauer
                                                                          2.2     Zeitlicher Ablauf
Ziel der Lohnunternehmer ist es, auf der DeLuTa Firmenchefs, Ge-          2.3     Besucheröffnungszeiten
schäftsführer, Konstrukteure, Vertriebs- und Kundendienstleiter und/      3.      Auf- und Abbau
oder andere leitende Mitarbeiter der Herstellerfirmen zu treffen. Umge-   3.1     Aufbaubeginn
kehrt haben die Firmen gute Möglichkeiten, die Wünsche, Anregungen        3.2     Aufbauende
und Ideen ihrer Top-Kunden zu erfahren.                                   3.3     Abbaubeginn
                                                                          3.4     Abbau nach DeLuTa-Ende
                                                                          3.5     Räumung der Hallen
                                                                          4.      Anmeldung, Bestätigung                          Seite 4
                                                                          4.1     Anmeldeschluss
                                                                          4.2     Anmeldebestätigung
                                                                          5.      Rücktritt
                                                                          6.      Teilnahmegebühren
                                                                          7.      Zahlungsbedingungen
                                                                          8.      Medien, Wünsche
                                                                          8.1     Medieneinträge
                                                                          8.2     Bezeichnung
                                                                          8.3     DeLuTa-Logo
                                                                          8.4     Sonderwünsche

                                                                          B.      DeLuTa-Richtlinien
                                                                          1.      Allgemeine Vorbemerkung                         Seite 5
                                                                          1. 1    Allgemeine Regeln
                                                                          2.      Präsentationsflächen
                                                                          2.1     Flächengrößen
                                                                          2.2     Flächeneinteilung
                                                                          2.3     Produktpräsentation
                                                                          2.4     Gestaltung                                      Seite 6
                                                                          2.4.1   Erscheinungsbild
                                                                          2.4.2   Tische und Stühle
                                                                          2.4.3   Werbung, Verkauf
                                                                          2.4.4   Fahnen
                                                                          2.4.5   Akustische und optische Vorführungen
                                                                          3.      Rettungswege, Bewachung, Türen, Belieferung
                                                                          3.1     Rettungswege
                                                                          3.2     Bewachung
                                                                          3.3     Sicherheitstüren
                                                                          3.4     Eingänge zur Belieferung
                                                                          4.      Technische Ausstattung
                                                                          4.1     Maschinenreinigung
                                                                          4.2     Telefon, Internet, Stromanschluss
                                                                          4.3     Teleskoplader, Radlader, Hubwagen, Schlepper    Seite 7
                                                                          5.      Einlass, Karten, Parken, Verpflegung
                                                                          5.1     Zulassung, Zutritt, Karten
                                                                          5.1.1   Weitergabe von Karten
                                                                          5.1.2   Sondereingänge
                                                                          5.2     Parken
                                                                          5.3     Verpflegung, Alkohol, Rauchen
                                                                          5.3.1   Verpflegung
                                                                          5.3.2   Alkohol
                                                                          5.3.3   Rauchen
                                                                          6.      Umweltschutz
                                                                          6.1     Abfallentsorgung
                                                                          6.2     Verschmutzung
                                                                          7.      Weisungsbefugnis
                                                                          C.      Anmeldung (Einlage)
2
DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
A. Teilnahmebedingungen

1.         Veranstalter                                                         der erforderlichen technischen Ausstattung kostenfrei zur Verfügung
LU Lohnunternehmer Service GmbH                                                 (vgl. Ziffer B.4.3 Teleskoplader, Radlader, Hubwagen, Schlepper).
Seewiese 1
31555 Suthfeld-Riehe                                                            Im Ablade- und Rangierbereich vor und hinter den Hallen ist das Parken von
Telefon 05723 7497-0                                                            Fahrzeugen während des Aufbaus der DeLuTa (03. – 04.12.2018) nicht gestat-
Telefax 05723 7497-11                                                           tet. Es stehen ausreichende Parkplätze in unmittelbarer Nähe auf der Bürgerwei-
E-Mail info@deluta.de                                                           de zur Verfügung.

2.         Ort, Dauer, Ablauf, Öffnungszeiten                                   Während des Aufbaus am 04.12.2018 werden Firmenmitarbeiter/innen und
                                                                                Helfer/innen ab 10:00 Uhr kostenfrei mit Getränken und einem kleinen Imbiss
2.1        Ort, Dauer                                                           (ab Mittag) versorgt.
Die DeLuTa 2018 findet von Mittwoch, den 05. Dezember bis Donnerstag, den
06. Dezember 2018 auf dem Gelände der Messe Bremen, Findorffstraße 101,         Zum Abschluss des Aufbautages (04.12.) steht von 18:00 – 20.00 Uhr allen
in 28215 Bremen statt.                                                          Mitarbeiter/innen und Helfer/innen kostenfrei ein rustikales Essen mit Fassbier
                                                                                und/oder mit alkoholfreien Getränken zur Verfügung
2.2        Zeitlicher Ablauf (Kurzübersicht)                                    (vgl. Ziffer B.5.3.1 Verpflegung).

Anlieferung der Maschinen Montag,         03.12.2018 12:00 - 18:00 Uhr          3.1        Aufbaubeginn
LKW-Fahrer können auf dem Gelände übernachten. Draußen abgestellte              Dienstag, 04.12.2018 ab 08:00 Uhr.
Maschinen werden bewacht. Das Abstellen der Maschinen in den Hallen
beginnt am Dienstag ab 08:00 Uhr.                                               Eine Anlieferung von Maschinen am Vortag (Montag, 03.12.2018) ist ab 12:00
                                                                                Uhr möglich, nicht jedoch der Aufbau oder das Abstellen der Maschinen in den
                                                                                Hallen. Am Montag (03.12.2018) stehen ab 12:00 Uhr für Tiefladertransporte
Aufbautag                     Dienstag,   04.12.2018                            Ablade-/ und Endladehilfen bereit. Während der Nacht werden die im Außenbe-
Aufbaubeginn für Firmen mit Maschinen                            ab 08:00 Uhr   reich abgestellten Maschinen bewacht.
Aufbaubeginn für Firmen ohne Maschinen                              14:00 Uhr
Aufbauende (danach rustikales Abendessen)                           18:00 Uhr   Wichtig! Das Bedienpersonal der Maschinen muss am Dienstag, den 04.12.2018
                                                                                ab 08:00 Uhr vor Ort sein!
1. DeLuTa-Tag                  Mittwoch, 05.12.2018                             Ein Aufbau am Morgen des 1. DeLuTa-Tages (Mittwoch, 05.12.2018) ist nicht
Hallenzugang für Firmen                                          ab 08:00 Uhr   gestattet.
(am Mittwoch ist kein Standaufbau mehr möglich!)
Offizieller DeLuTa-Beginn 1. Tag                                    09:00 Uhr   Für Teilnehmerfirmen ohne Maschinen, zum Beispiel im Bereich Pflanzenschutz,
Ende der Firmenpräsentation                                         19:30 Uhr   Dünger, Folien, Reifen, Zubehör, EDV, Beratung beginnt zur Vermeidung von un-
                                                                                nötigen Wartezeiten der Aufbau am 04.12.2018 ab 14:00 Uhr.
Schließung der Hallen                                               20:30 Uhr
Beginn DeLuTa-Party (Einlass ab 18:30 Uhr) ÖVB-Arena                21:00 Uhr   Firmen, die im Einzelfall ihren Platz erst nach dem Schließen bestimmter Ein-
                                                                                fahrtstore belegen können, werden gesondert benachrichtigt.
2. DeLuTa-Tag                  Donnerstag, 06.12.2018
                                                                                Große und schwer zu bewegende Maschinen sind am 04.12.2018 spätestens
Hallenzugang für Firmen                                          ab 08:00 Uhr
                                                                                bis 12:00 Uhr anzuliefern. Alle betroffenen Firmen werden entsprechend in-
Offizieller DeLuTa-Beginn 2. Tag                                    09:00 Uhr   formiert. Bei einer verspäteten Anlieferung besteht kein Anspruch auf das ord-
Ende der Firmenpräsentation                                         18:30 Uhr   nungsgemäße Abstellen in die Hallen.
Beginn Unternehmertreff (Einlass ab 18:30 Uhr)                      19:00 Uhr
                                                                                3.2        Aufbauende
Abbautag                       Donnerstag, 06.12.2018                           Dienstag, 04.12.2018 um 18:00 Uhr.
Abbaubeginn                                                      ab 18:30 Uhr   Danach wird von 18:00 - 20:00 Uhr im Foyer der Halle 7 ein kostenfreies, rusti-
                                                                                kales Abendessen mit Bier und Softgetränken bereitgestellt.
Öffnung der Hallentore                                              19:00 Uhr
Abbauende am Donnerstag                                             24:00 Uhr   3.3        Abbaubeginn
                                                                                Der Abbau inklusive des Zusammenräumens von Standutensilien am Donners-
Fortsetzung des Abbaus Freitag,              07.12.2018 07:00 – 12:00 Uhr       tag, 06.12.2018 ist nicht vor 18:30 Uhr erlaubt. Die Hallentore werden um
                                                                                19.00 Uhr geöffnet. Es ist strikt untersagt, die Hallentore eigenmächtig zu öffnen
(vgl. Ziffer A.3.5 Räumung der Hallen)
                                                                                oder vorzeitig mit dem Abbau der Präsentationsflächen zu beginnen, auch dann
                                                                                nicht, wenn dies ohne Transporthilfen oder Fahrzeuge möglich ist.
2.3        Besucheröffnungszeiten                                               Das Einfahren von Tiefladern oder LKW auf das Gelände der Messe Bremen ist
1. DeLuTa-Tag                  Mittwoch,     05.12.2018 09:30 – 19:30 Uhr       ab 18:30 Uhr zugelassen. Die Tore werden erst ab 19.00 Uhr geöffnet.
2. DeLuTa-Tag                  Donnerstag,   06.12.2018 09:00 – 18:30 Uhr       3.4        Abbau nach DeLuTa-Ende
                                                                                Donnerstag, 06.12.2018, 18:30 bis 24:00 Uhr.
3.         Auf- und Abbau                                                       Danach werden die Hallen bis zum nächsten Morgen geschlossen.
Die Anlieferung von Maschinen ist ausschließlich über den großen zentralen
Parkplatz Bürgerweide möglich. (Geländeplan, siehe Seite 8). Das Befahren der   3.5        Räumung der Hallen
Hallen mit Maschinen, Fahrzeugen und Geräten wird vom Veranstalter organi-
siert. Die maximalen Maße der Tore betragen: Höhe 4 m, Breite 5 m. Schlepper,   Freitag, 07.12.2018 von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Ein späterer Abtransport von
Teleskoplader, Radlader und Hubwagen stehen mit ausreichender Hubkraft und      Maschinen ist mit dem Veranstalter oder mit der Messe Bremen abzustimmen.
                                                                                Hubfahrzeuge oder Schlepper stehen nach Räumungsende nur noch nach
                                                                                Rücksprache zur Verfügung.

                                                                                                                                                               3
DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
A. Teilnahmebedingungen

4.         Anmeldung, Bestätigung                                                   Firmen, die keine Veröffentlichung des Logos in den Verbands- und DeLuTa-
Die verbindliche Bestellung einer Präsentationsfläche erfolgt durch schriftliche    Medien wünschen, müssen dieser Regelung schriftlich widersprechen.
Anmeldung. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Mail-, Fax- oder
Posteingangs berücksichtigt.                                                        8.2		     Bezeichnung
                                                                                    Die DeLuTa ist eine zentrale Fachtagung der LU Lohnunternehmer Service
BLU-Fördermitglieder werden bei der Platzvergabe bis zum 01. September
                                                                                    GmbH exklusiv für alle Mitglieder im BLU und/oder in den Landesverbänden
2018 vorrangig behandelt. In der weiteren Reihenfolge werden zuerst Firmen
                                                                                    und Landes- und Fachgruppen.
berücksichtigt, die in mindestens drei Landesverbänden oder Landesgruppen
förderndes Mitglied sind. Sind alle Plätze belegt, besteht kein Anspruch auf eine
Teilnahme an der DeLuTa-Firmenpräsentation.
                                                                                    8.3		     DeLuTa-Logo
                                                                                    Die Verwendung des DeLuTa-Logos ist teilnehmenden Firmen erlaubt. Eine
Fördernde Mitgliedsfirmen, die ihre bestellten Flächen nicht termingerecht          EPS-, PSD- oder JPEG-Datei des Logos steht auf der DeLuTa-Website zum
bezahlt haben, verlieren ihren Anspruch auf Teilnahme.                              Download zur Verfügung.
(vgl. Ziffer A.5 und A.7 Rücktritt, Zahlungsbedingungen).
                                                                                    8.4		     Sonderwünsche
Bei Anmeldung von Maschinen mit Überlänge (über 10,00 m), sind die genauen          Besonderheiten oder Wünsche zum Stand, wie z. B. Wunschnachbarn,
Abmessungen auf dem Anmeldebogen anzugeben. Es besteht kein Anspruch                können auf dem Anmeldebogen vermerkt werden. Diese werden, soweit die
auf das Abstellen von Maschinen, wenn die Maße die bestellten Flächengrößen         Rahmenbedingungen und die Platzverhältnisse der DeLuTa dies zulassen,
bzw. die jeweiligen Flächenlängen oder -breiten überschreiten.                      berücksichtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Wünsche oder auf eine Zuteilung
                                                                                    bestimmter Flächen besteht nicht.

4.1		      Anmeldeschluss                                                           Die DeLuTa-Richtlinien sehen zur Vermeidung von Vor- oder Nachteilen einen
Offizieller Anmeldeschluss für die Firmenpräsentation ist der 01. Oktober 2018.     regelmäßigen Wechsel der Standflächen vor.
Danach werden nur noch verbleibende Freiflächen vergeben. Bis zum 01. Sep-
tember werden Fördermitglieder im BLU bei der Vergabe vorranging behan-
delt. Sollten wegen hoher Nachfrage alle Flächen bereits vor dem 01.09.2018
vergeben sein, besteht auch für zuletzt angemeldete Fördermitglieder im BLU
kein Anspruch auf die Zuteilung einer Präsentationsfläche. Bei einer Überbele-
gung werden offene Anmeldungen zur DeLuTa in eine Warteliste aufgenommen
und im Falle von Absagen oder Zahlungsrückständen in der Reihenfolge der
Eingänge berücksichtigt. Auch hier werden Fördermitglieder im BLU vorrangig
behandelt.

4.2		      Anmeldebestätigung
BLU-Fördermitglieder erhalten bei verfügbarem Platz und ordnungsgemäßer
Anmeldung eine verbindliche Anmeldebestätigung.

Firmen, die nicht im BLU, sondern in einem Landesverband, einer Landes- oder
Fachgruppe Mitglied sind, erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung ihrer
Anmeldung. Diese wird bei entsprechender Verfügbarkeit von freien Flächen
erst nach dem 01. September 2018 bestätigt.

5.         Rücktritt
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen
nach Anmeldeschluss sind anteilige Mietkosten für die Rücknahme der
Präsentationsfläche zu entrichten:
nach dem 15.09.2018                25 %
nach dem 15.10.2018                50 %
nach dem 15.11.2018                75 %
bei Nichterscheinen              100 %

6.         Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der Kostenübersicht im Anmeldebogen.

7.         Zahlungsbedingungen
Die Gebühren für angemietete Präsentationsflächen sind innerhalb von zwei
Wochen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Bei nicht ordnungsgemäßer
und termingerechter Zahlung erlischt auch bei Vorliegen einer Bestätigung der
Präsentationsfläche der Anspruch auf Teilnahme an der DeLuTa.

8.         Medien, Wünsche
8.1		      Medieneinträge
Von allen teilnehmenden Firmen werden das Firmenlogo in den Mitgliederin-
formationen „LU aktuell“ sowie auf der BLU-Website und der DeLuTa-Website
mit Hyperlink zu Ihrer Firmenhomepage kostenfrei veröffentlicht. Mit der Anmel-
dung wird eine automatische Zustimmung der Veröffentlichung angenommen.

4
DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
B. DeLuTa-Richtlinien

1.         Allgemeine Vorbemerkung                                              produktübergreifend auf alle Hallen zu verteilen, um abgesehen von der
Die nachfolgenden Richtlinien werden zur Sicherstellung des Grundkonzeptes      Elektronik, spezielle Themen- oder Technikbereiche zu vermeiden.
der DeLuTa konsequent eingehalten. Eine für Messen typische Standgestaltung
ist auf der DeLuTa nicht erlaubt.                                               Vom Veranstalter wird bewusst ein Wechsel der Präsentationsflächen und der
                                                                                Firmen auf die Hallen vorgenommen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche
Bitte informieren Sie alle beteiligten Mitarbeiter/innen, sowie das Auf- und    oder auf eine bestimmte Halle besteht nicht.
Abbaupersonal über diese Regelungen.
                                                                                Ein Konzernverbund von Präsentationsflächen ist möglich. Dieser setzt
1.1		      Allgemeine Regeln                                                    ein getrenntes Platzieren der jeweiligen Produkte und Fabrikate voraus.
Nicht gestattet ist:                                                            Verbundmarken eines Konzerns werden bei mehr als zwei Marken durch Gänge
                                                                                voreinander getrennt.
•    der Verkauf von Werbeartikeln (vgl. Ziffer B.2.4.3 Werbung, Verkauf).
•    eine laute Beschallung per Mikrofon und Lautsprecherboxen                  Konzerneigene Leasing- oder Finanzierungsunternehmen haben – soweit
     (vgl. Ziffer B.2.4.5 Akustische und optische Vorführungen)                 diese Firmen selber Fördermitglied im BLU sind – Anspruch auf eigene
•    technische Vorführungen wie z. B. Schweißen, Umbaumaßnahmen                Präsentationsflächen. Die Einbindung von Maschinen aus dem Konzernverbund
     (Brandschutz, Lärm) sowie akustische und optische Vorführungen             ist diesen Firmen hingegen nicht erlaubt.
     (vgl. Ziffer B.2.4.5 Akustische und optische Vorführungen)
•    der Einsatz von mit Lärm verbundenen Aktions- oder Spielgeräten            Ein flächenübergreifendes Abstellen von Maschinenkombinationen
     (vgl. Ziffer B.2.4.5 Akustische und optische Vorführungen)                 verschiedener Fabrikate oder Hersteller ist nicht zulässig. Der Veranstalter
                                                                                ist verpflichtet, die Präsentationsflächen durch Gänge bzw. Fluchtwege,
•    das Aufstellen oder Abhängen von Fahnen im Außenbereich der                entsprechend den geltenden Richtlinien der Messe Bremen zu unterteilen. Die
     Messehallen                                                                Gänge sind freizuhalten (vgl. Ziffer B.3.1 Rettungswege).
•    das Abstellen von Maschinen, technischen Einheiten, Plakatwänden o.
     ä. vor den Messehallen sowie auf Park- oder Vorplätzen in unmittelbarer    Die an der DeLuTa beteiligten Firmen erhalten zur eigenen Vorplanung
     Nähe zur Messe Bremen                                                      detaillierte Hallenpläne.
•    das Nachlackieren der Maschinen oder Reifen in den Hallen
     (vgl. Ziffer B.6.2 Verschmutzung)                                          2.3		      Produktpräsentation
                                                                                Eine Untervermietung von bestellten Flächen oder das Präsentieren von
•    das Öffnen der Hallen-Sicherheitstüren (außer bei Gefahr)
                                                                                Maschinen oder Produkten fremder Firmen ist ohne Zustimmung des
     (vgl. Ziffer B.3.3 Sicherheitstüren)
                                                                                Veranstalters und ohne Vorliegen eines eigenen Antrages dieser Firmen nicht
•    eine firmeneigene Bewirtung in jeglicher Form                              erlaubt und kann bei Zuwiderhandlung zum Verweis von der DeLuTa führen.
•    die Ausgabe von Alkohol (vgl. Ziffer B.5.3.2 Alkohol)
•    das Mitbringen von Getränken (vgl. Ziffer B.5.3.1 Verpflegung)             Händler oder Werksvertretungen von fördernden Mitgliedsfirmen können
                                                                                parallel zum jeweiligen Hersteller der Maschinen keine zusätzlichen Flächen
                                                                                anmieten, auch dann nicht, wenn diese selber förderndes Mitglied im BLU oder
2.         Präsentationsflächen                                                 in einem Landesverband oder in einer Landes- oder Fachgruppe sind.
2.1		      Flächengrößen
Die Größe der Präsentationsflächen beträgt maximal 120 m². Rechteckmaße         Eine Anmeldung von Präsentationsflächen durch Händler oder
sind möglich. Firmen ohne Maschinen haben nur bei Verfügbarkeit einen           Werksvertretungen, die zugleich Fördermitglied im BLU oder in einem
Anspruch auf Flächen von mehr als 60 m².                                        Landesverband oder einer Landes- oder Fachgruppe sind, ist möglich, wenn
                                                                                die jeweiligen Hersteller dieser Maschinen nicht mit eigenen Flächen vertreten
Die Standardmaße der Präsentationsflächen betragen: 9, 12, 15, 18, 20, 24,      sind. Ferner können Händler Flächen zur Präsentation eigener Produkte oder
30, 40, 50, 60, 80, 100, 104, 120 m². Die jeweiligen Größenmaße sind im         Maschinen anmieten.
Anmeldebogen beschrieben. Sondermaße sind auf Anfrage möglich.
                                                                                Nicht möglich ist für Händler oder Werksvertretungen eine Präsentation von
Werden vom Veranstalter spezielle Themenbereiche, wie z. B. Elektronik, EDV     Maschinen von Herstellern, die selber kein Mitglied im BLU sind.
o. ä. angeboten, können sich in diesen Bereich darauf spezialisierte Firmen
einbinden. Andere Firmen können im Bereich Elektronik zusätzlich neben ihrer    Pro Hersteller bzw. Unternehmen können maximal 2 Maschinen/Geräte,
Präsentationsfläche einen Themen-Sonderplatz mit maximal 12 m² belegen.         bei kleinen Aggregaten maximal 4 Maschinen/Geräte präsentiert werden.
                                                                                Bei kleineren Arbeitsmaschinen und/oder bei Schleppern, Radladern,
Die Mindesttiefe bei kleinen Flächen beträgt 3 m. Flächen mit mehr als 6 m      Teleskopladern, Baggern können bis zu zwei selbstfahrende Maschinen
Länge müssen eine Tiefe von mindestens 4 m, Flächen mit mehr als 12 m           eingebunden werden.
Länge mindestens eine Tiefe von 5 m aufweisen. Die maximale Flächenlänge
beträgt bei Fahrzeugkombinationen 18 m. Eine sinnvolle Relation von Länge zu    Bei Firmen mit Produkten wie Reifen, Folien, Bindegarn, Saatgut, Ersatzteile,
Breite der Präsentationsflächen ist einzuhalten.                                Werkstattzubehör ist keine Mengenbegrenzung vorgegeben. Ein Überschreiten
                                                                                der Flächengrenzen, z. B. in Richtung Gang oder Nachbarn, ist nicht erlaubt.
Ausnahmen gelten für Maschinen mit einer konstruktionsbedingten Überlänge       Auch dürfen keine Banner, Fahnen, Sichtblocker, etc. in den Gängen abgestellt
oder Überbreite. Die jeweils größere Ziffer der Flächenangaben beschreibt die   werden.
Ganglänge (siehe Übersicht „Präsentationsflächen“ auf dem Anmeldebogen).
                                                                                Die Präsentation von Schleppern oder Zugmaschinen in Kombination mit
Maschinen, Maschinenteile oder sonstige Aufbauten dürfen nicht über die         Anbau- oder angehängten Geräten, ist mit dem Veranstalter abzustimmen.
bestellten Flächenmaße hinausragen. Besondere Wünsche und Maße können           Hersteller dieser Maschinen können – soweit sie Fördermitglied im BLU oder in
in Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden.                        einem Landesverband oder einer Landes- oder Fachgruppe sind – ergänzend
                                                                                zur eigenen Präsentationsfläche maximal zwei Schlepper im Rahmen der
2.2		      Flächeneinteilung                                                    Präsentationen bei Fremdfirmen einbinden. Entsprechende Maßnahmen
Der Veranstalter bestimmt über die Vergabe der Flächen und sorgt für ein        oder Planungen zur Einbindung zusätzlicher Zugmaschinen sind mit dem
geordnetes Abstellen der Maschinen.                                             Veranstalter abzustimmen.
Ziel des Veranstalters ist es, die beteiligten Unternehmen branchen- und

                                                                                                                                                            5
DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
B. DeLuTa-Richtlinien

2.4 		     Gestaltung
2.4.1		     Erscheinungsbild                                                       Fahne(n) bitte vorab mit entsprechender Abhängevorrichtung (ohne Stangen)
Abgesehen von den Außenwänden der Hallen müssen alle Präsentationsflächen          und deutlicher Kennzeichnung des Unternehmens schicken an: LU Lohnun-
für Besucher durchgängig bleiben. Stark abgrenzende Einheiten wie zum              ternehmer Service GmbH, Seewiese 1, 31555 Suthfeld-Riehe
Beispiel große Fahrzeuge oder hohe Maschinen dürfen nicht direkt am Rand
der jeweiligen Standfläche platziert werden. Vorgabe: Durchgangsmöglichkeit        2.4.5      Akustische und optische Vorführungen
mindestens 50 cm.                                                                  Film-, PC- oder Beamerpräsentationen sind zulässig, eine für die Nachbarn
                                                                                   störende Beschallung per Mikrofon und Lautsprecherboxen hingegen nicht.
Der Platzbedarf bzw. das Abstellen von Maschinen und Produkten ist so zu
planen, dass Beratungsgespräche auf der eigenen Fläche stattfinden können.         Mit Lärm verbundene Aktions- oder Spielgeräte sind nicht zugelassen. Nicht
                                                                                   erlaubt sind ferner technische Vorführungen wie z.B. Schweißen (Brandschutz,
Zur Sicherstellung der DeLuTa-Richtlinien sind kein fester Standaufbau,            Lärm), eine Montage von Geräten oder ähnliche Aktionen.
keine Systemstände, keine Überdachung, keine Zelte, keine kompakten
Fahrzeugeinheiten wie zum Beispiel, aufklappbare Präsentationswagen                3.		       Rettungswege, Bewachung, Türen, Belieferung
oder Busse, keine Auslage der Flächen mit Teppich oder sonstigen Belägen           3.1 		     Rettungswege
zugelassen.                                                                        Der Veranstalter ist entsprechend den Auflagen der Messe Bremen verpflich-
                                                                                   tet, die Präsentationsflächen durch Gänge bzw. Fluchtwege zu unterteilen. Die
Stell-Infowände (z. B. Displaywände, Tresen, Tische etc.) sind zulässig, wenn      Gangbreite beträgt mindestens drei Meter. Alle Gänge sind zwingend freizuhal-
diese nicht die offene Sicht zu den Nachbarn unterbinden. Feste, geschlossene      ten (vgl. Ziffer B.2.2 Flächeneinteilung).
Wände in der Hallenmitte sind nicht gestattet.
                                                                                   3.2 		     Bewachung
Klemmspots an Displaywänden sind erlaubt, spezielle Beleuchtungsvorrichtungen      Die Hallen bleiben während der Nacht geschlossen und werden durchgehend
mit Traversen o.ä. hingegen nicht. Eine Ausleuchtung (Spotlicht) von technischen   bewacht. Während der Nacht ist kein Zutritt zu den Hallen möglich. Persönliche
Besonderheiten innerhalb einer Maschine ist gestattet, darf aber nicht zu einer    Gegenstände und Jacken sind mitzunehmen. Ebenso bewacht werden die vor
übermäßigen Hervorhebung einer Maschine führen.                                    den Hallen abgestellten Maschinen während des Aufbaus.

                                                                                   3.3 		     Sicherheitstüren
2.4.2		    Tische und Stühle                                                       Die Außentüren der Hallen dürfen aus Sicherheitsgründen (Fluchtmöglichkeit)
Bei der Vergabe von Tischen und Stühlen gibt es folgende Empfehlungen und          während der DeLuTa nicht fest verschlossen werden. Alle Türen sind von innen
Regeln:                                                                            mit einem Sicherheitsriegel abgesichert.
•    Zur Vermeidung von Engpässen und Wartezeiten wird das Mitbringen
     eigener Tische und Stühle empfohlen.                                          Das unerlaubte Öffnen dieser Türen ist untersagt. Die mit der Wiederverschließung
•    Sessel und Sofas sind zur Vermeidung einer unangemessenen                     verbundenen Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Diese
     Standgestaltung nicht zugelassen.                                             Vorgabe gilt insbesondere auch am Mittwochmorgen vor dem offiziellen Beginn
•    Für eine geeignete Ablage der Präsentationsprodukte muss jedes                der DeLuTa, z. B. für die Anlieferung von Materialien für die Stände.
     Unternehmen selber Sorge tragen.
                                                                                   Untersagt ist ferner das Öffnen der Türen für Telefonate oder Raucherpausen.
•    Auf Voranmeldung können Stehtische, Tische und Stühle reserviert              Für Raucher stehen entsprechende, von allen Hallen leicht erreichbare
     werden. Bestellungen sind mit der Anmeldung zur DeLuTa abzugeben.             Raucherzonen zur Verfügung. Der Missbrauch gegen diese Vorgaben kann zum
     Barhocker stehen nicht zur Verfügung.                                         Verweis von der DeLuTa führen.
•    Die Anzahl der Stühle ist auf 4 Stühle pro Tisch begrenzt.
•    Stehtische stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung (max. 2 Steh-        3.4		      Eingänge zur Belieferung
     tische bis 60m² Standfläche, darüber max. 3 Stehtische). Für Stehtische       Für eine Belieferung der Präsentationsflächen werden am 05.12.2018 von
     wird eine Mietgebühr von 15,- €/Tisch zzgl. MwSt. erhoben!                    08.00 – 09.30 Uhr und am 06.12.2018 von 08.00 – 09.00 Uhr besonders
                                                                                   markierte Firmen-Eingänge eingerichtet. Danach sind Anlieferungen nur noch
2.4.3		     Werbung, Verkauf                                                       über den Haupteingang zur Halle 4 sowie über den befristet geöffneten Eingang
                                                                                   in Halle 7 möglich.
Das kostenfreie Verteilen von Geschenken, Werbe- oder Streuartikeln ist
erlaubt. Ein Verkauf solcher Produkte ist nicht gestattet.
                                                                                   Ein Standaufbau ist am Morgen des 1. DeLuTa-Tages nicht gestattet.
2.4.4		    Fahnen
Firmen mit Präsentationsflächen bis 60 m² können maximal 1 Fahne, Firmen           4.         Technische Ausstattung
mit größeren Flächen maximal 2 Fahnen abhängen. Die von der Decke abge-
hängten Fahnen dürfen eine Gesamtgröße von maximal 2m Breite und 4m                4.1 		     Maschinenreinigung
Länge nicht überschreiten.                                                         Waschmöglichkeiten (Kaltwasser) zum Reinigen der Maschinen werden bei
                                                                                   frostfreiem Wetter im Außenbereich neben der Halle 7 bereitgestellt.
Größere Fahnenmaße werden nicht angenommen. Alle Deckenfahnen müs-
sen eine Schlaufe für die Verwendung von Querstangen aufweisen. Die Fahnen         4.2 		     Telefon, Internet, Stromanschluss
werden ausschließlich an der Breitseite abgehängt. Dafür benötigte Querstan-       WLAN-Anschlüsse sind im Anmeldeformular kostenfrei anzumelden. Zur Si-
gen werden vom Veranstalter kostenfrei bereitgestellt.                             cherstellung einer leistungsstarken Verbindung wird die Anzahl der Freigaben
                                                                                   begrenzt. Normale DeLuTa-Besucher erhalten keine Freischaltung.
Fahnen ohne geeignete Trägerschlaufen werden mit Tackerklammern an
einer Querstange befestigt. Für eventuelle Beschädigungen der Fahnen durch         Für alle Präsentationsflächen steht Strom (230 V) kostenfrei zur Verfügung.
Tackerklammern wird keine Haftung übernommen.                                      Verlängerungskabel und Steckverbindungen sind mitzubringen.

Ein punktgenaues Abhängen der Fahnen ist wegen der Abstände der Haltetra-          Starkstrom und feste LAN-Anschlüsse bedürfen einer gesonderten Anmeldung
versen nicht immer gewährleistet. Erlaubt sind für die Standgestaltung auch am     und sind kostenpflichtig.
Boden stehende Eck- oder Hissfahnen.

6
DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
B. DeLuTa-Richtlinien

                                                                                  den Sondereingängen keinen Zutritt.
4.3 		      Teleskoplader, Radlader, Hubwagen, Schlepper
Schlepper, Teleskoplader, Radlader, Hubwagen werden während der Auf- und          Für Firmenangehörige mit gültiger Einlasskarte wird am 1. DeLuTa-Tag bis
Abbauzeiten bis 4,5 t Hubkraft und der notwendigen technischen Ausstattung        11:00 Uhr und am 2. DeLuTa-Tag bis 10:00 Uhr an den Haupteingängen ein
vom Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellt.                               separater Eingang eingerichtet.

5.          Einlass, Karten, Parken, Verpflegung                                  5.2		      Parken
5.1		       Zulassung, Zutritt, Karten                                            Die Bürgerweide ist ein zentraler öffentlicher Parkplatz direkt vor den
Zur DeLuTa sind zugelassen:                                                       Messehallen mit über 2.000 Stellplätzen. Weiterhin steht auf dem Gelände
Unternehmer/innen      und  Mitarbeiter/innen    von    Mitgliedsfirmen           der Messe Bremen ein Parkhaus zur Verfügung. Sonderparkregelungen für
(Lohnunternehmer und fördernde Mitgliedsfirmen) sowie vom Veranstalter            Tieflader, LKW oder Schlepper sind mit dem Veranstalter abzustimmen.
geladene Gäste.
                                                                                  5.3		      Verpflegung, Alkohol, Rauchen
Das Konzept der DeLuTa sieht eine Vollverpflegung der Gäste vor. Einlasskarten    5.3.1		     Verpflegung
können deshalb ausschließlich von Mitgliedsunternehmen erworben werden            Während des Aufbaus der DeLuTa am 04.12.2018 werden Firmenmitarbeiter/
(vgl. Ziffer B.5.1.1 Weitergabe von Karten).                                      innen ab 10:00 Uhr kostenfrei mit Getränken und einem kleinen Imbiss versorgt
                                                                                  (vgl. A.3 Auf-/Abbau).
Über die Teilnahme sonstiger Personen (Gäste) bestimmt der Veranstalter.
                                                                                  Während des Abbaus am Freitag (07.12.2018) stehen ab 09.00 Uhr Kaffee und
Für Firmen gilt folgendes Kartenregelung:                                         Getränke zur Verfügung. Zum Abschluss des Aufbautages steht ab 18:00 Uhr
Es gibt keine Ausstellerkarten!                                                   allen Mitarbeiter/innen und Helfer/innen ein kostenfreies, rustikales Essen mit
Die auf Ausstellungen üblichen Ausstellerkarten für den freien Eintritt gibt es   Fassbier und alkoholfreien Getränken zur Verfügung
auf der DeLuTa nicht. Die DeLuTa ist eine mitgliederinterne Fachveranstaltung     (vgl. Ziffer A.3 Auf-/Abbau).
und keine Messe. Bei den zu erwerbenden Einlasskarten handelt es sich um
Verpflegungskarten inklusive aller Getränke für die Dauer der gewählten An-       Die Verpflegung während der DeLuTa findet in allen Foyers vor den Hallen,
wesenheit.                                                                        im Kongressbereich sowie an zentralen Punkten in den Präsentationshallen
Dies bedeutet, dass alle teilnehmenden Firmen genauso wie alle anderen Gäste      statt. Die Verpflegung steht allen Besuchern und Firmenangehörigen zur freien
die Einlasskarten für die komplette Verpflegung gesondert mit dem Kartenbe-       Verfügung. Die Mitnahme von Getränken von den Verpflegungsstationen zum
stellformular kostenpflichtig (wird später zugeschickt) erwerben müssen.          eigenen Präsentationsstand ist erlaubt. Tabletts werden vom Veranstalter
                                                                                  bereitgestellt. Das Mitbringen von eigenen Getränken und Verpflegung in die
Um die fachliche Qualität der DeLuTa sicherzustellen und um eine unerlaubte       Hallen ist untersagt.
Weitergabe von Karten zu vermeiden, kann der Veranstalter die Anzahl der
Einlasskarten pro Betrieb kontingentieren.                                        5.3.2		     Alkohol
                                                                                  Die Ausgabe oder das Trinken von Alkohol ist in den Präsentationshallen am
Die zu bestellenden Einlasskarten, sind wie folgt zu Kontingentiert:              05.12.2018 und am 06.12.2018 strikt untersagt. Auch ein Verteilen von
                                                                                  Kleinportionen von Alkohol, z. B. als Anerkennungsgeschenk bei Wettbewerben
bis        9 m²           3 Karten                                                oder als Gegenleistung für Befragungen o.ä. ist nicht erlaubt.
bis       15 m²           4 Karten
bis       30 m²           5 Karten                                                Außerhalb der Präsentationshallen (Bereich der Abendveranstaltungen) stehen
                                                                                  jeweils ab 18.30 Uhr alkoholische Getränke zur Verfügung. Das Wiederbetreten
bis       50 m²           6 Karten                                                der Präsentationshallen mit alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.
bis       60 m²           8 Karten
bis       80 m²          10 Karten                                                5.3.3		    Rauchen
bis      100 m²          12 Karten                                                Das Rauchen ist in allen Hallen, Vortragsräumen und Verpflegungsstationen
bis      120 m²          15 Karten                                                untersagt. Geeignete Raucherzonen werden vor allen Hallen eingerichtet.

Die Karten sind innerhalb des eigenen Unternehmens übertragbar und müssen         6.         Umweltschutz
über ein Kartenbestellformular bestellt werden.
                                                                                  6.1		      Abfallentsorgung
5.1.1		                Weitergabe von Karten                                      Abfall wird vom Hallenpersonal kostenfrei entsorgt. Sondermüll ist auf eigene
Die Weitergabe von Einlasskarten an firmenfremde Personen ist strengstens         Kosten zu entsorgen.
untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss von der DeLuTa und
zugleich zur Ungültigkeit der Eintrittskarte(n).                                  6.2		      Verschmutzung
                                                                                  Farbflecke durch Nachlackieren von Maschinen oder Geräten verursachen
Dies gilt gleichermaßen für eine Weitergabe von Karten an Händler, Lohnbetriebe   hohe Reinigungskosten. Folglich sind jegliche Lackierungsmaßnahmen in den
oder sonstige Personen. Ebenso untersagt ist der Erwerb zusätzlicher              Hallen untersagt. Eventuelle Schäden bzw. Verschmutzungen werden dem Ver-
Einlasskarten über Lohnunternehmen oder der Kauf bzw. Verkauf von Karten          ursacher in Rechnung gestellt.
beim Eingang.
                                                                                  7.         Weisungsbefugnis
Bei Zuwiderhandlungen wird kein Kostenersatz für unberechtigt erworbene           Den Anweisungen der Ordnungskräfte des Veranstalters sowie der vom
bzw. weitergegebene Karten gewährt.                                               Veranstalter beauftragten Aufsichtspersonen der Messe Bremen ist Folge zu
                                                                                  leisten.
5.1.2		     Sondereingänge
Für Firmenangehörige werden am Morgen der beiden DeLuTa-Tage jeweils bis
zum offiziellen Beginn besonders gekennzeichnete Türen geöffnet (vgl. Ziffer
B.3.4 Eingänge zur Belieferung). Diese Durchgänge sind nur in Verbindung mit
einer regulären Einlasskarte zu benutzen. Andere DeLuTa-Besucher haben an

                                                                                                                                                               7
DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
t
                                                                        Zufahr Abbau
                                                                                nd
                                                                         Auf- u

So kommen Sie zur DeLuTa:                                                       Veranstalter/Kontakt
Anschrift Messe Bremen:                                                         LU Lohnunternehmer Service GmbH
Findorffstraße 101                                                              Seewiese 1
28215 Bremen                                                                    31555 Suthfeld-Riehe
                                                                                Telefon 05723 7497-0
Navigations-Adresse (Aufbau)                                                    Telefax 05723 7497-11
Theodor-Heuss-Allee, 28215 Bremen                                               E-Mail: info@deluta.de / info@lu-service.de
                                                                                Internet: www.deluta.de
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Navigationssystem nutzen, geben Sie als
Zielort Theodor-Heuss-Allee ein. So gelangen Sie direkt zur Bürgerweide – dem
Parkplatz am Messegelände.

Parken (Besucher)
Navigationsgerät / Adresse:
Für Ihr Navigationsgerät verwenden Sie bitte folgende Adresse: Theodor-Heuss-
Allee, 28215 Bremen, bzw. Sonderziel „Messe“ oder geben Sie nur Bremen ein
und folgen dann dem dynamischen Verkehrsleitsystem, dass Sie zum Parkplatz      Stand: März 2018
Bürgerweide leitet.

Auf dem Parkplatz Bürgerweide stehen 2.500 Parkplätze zur Verfügung.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Hauptbahnhof:
3 Minuten Fußweg; Zugverbindungen im Stundentakt; fast 50 ICE- und IC/EC-
Verbindungen täglich.

Vom Flughafen:
Anfahrt in nur 15 Minuten per Taxi oder Straßenbahn (Linie 6 bis Haltestelle
Blumenthalstr.). Nonstop-Flüge aus vielen großen Städten Europas zum Airport
Bremen.

Mit Bus & Straßenbahn:
Bequem zur Messe mit 3 Buslinien: 24 (Haltestelle Blumenthalstraße), 26 und
27 (Haltestelle Messe Centrum) und per Straßenbahn – mit den Linien 6 und 8
(Haltestelle Blumenthalstraße).
Sie können auch lesen