DELUTA 2018 TEILNAHMEBEDINGUNGEN TECHNISCHE RICHTLINIEN ANMELDUNG - BIS 6. DEZEMBER 2018 MESSE BREMEN
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
5. bis 6. Dezember 2018 Messe Bremen DeLuTa 2018 Teilnahmebedingungen Technische Richtlinien Anmeldung
Präambel/Inhalt Die DeLuTa ist eine Fachveranstaltung für Lohnunternehmer/innen, de- A. Teilnahmebedingungen ren Mitarbeiter/innen und für fördernde Mitgliedsfirmen. Sie ist eine 1. Veranstalter Seite 3 Plattform für Kommunikation und Erfahrungsaustausch zwischen Her- 2. Ort, Dauer, Ablauf, Öffnungszeiten stellern und Profikunden. 2.1 Ort, Dauer 2.2 Zeitlicher Ablauf Ziel der Lohnunternehmer ist es, auf der DeLuTa Firmenchefs, Ge- 2.3 Besucheröffnungszeiten schäftsführer, Konstrukteure, Vertriebs- und Kundendienstleiter und/ 3. Auf- und Abbau oder andere leitende Mitarbeiter der Herstellerfirmen zu treffen. Umge- 3.1 Aufbaubeginn kehrt haben die Firmen gute Möglichkeiten, die Wünsche, Anregungen 3.2 Aufbauende und Ideen ihrer Top-Kunden zu erfahren. 3.3 Abbaubeginn 3.4 Abbau nach DeLuTa-Ende 3.5 Räumung der Hallen 4. Anmeldung, Bestätigung Seite 4 4.1 Anmeldeschluss 4.2 Anmeldebestätigung 5. Rücktritt 6. Teilnahmegebühren 7. Zahlungsbedingungen 8. Medien, Wünsche 8.1 Medieneinträge 8.2 Bezeichnung 8.3 DeLuTa-Logo 8.4 Sonderwünsche B. DeLuTa-Richtlinien 1. Allgemeine Vorbemerkung Seite 5 1. 1 Allgemeine Regeln 2. Präsentationsflächen 2.1 Flächengrößen 2.2 Flächeneinteilung 2.3 Produktpräsentation 2.4 Gestaltung Seite 6 2.4.1 Erscheinungsbild 2.4.2 Tische und Stühle 2.4.3 Werbung, Verkauf 2.4.4 Fahnen 2.4.5 Akustische und optische Vorführungen 3. Rettungswege, Bewachung, Türen, Belieferung 3.1 Rettungswege 3.2 Bewachung 3.3 Sicherheitstüren 3.4 Eingänge zur Belieferung 4. Technische Ausstattung 4.1 Maschinenreinigung 4.2 Telefon, Internet, Stromanschluss 4.3 Teleskoplader, Radlader, Hubwagen, Schlepper Seite 7 5. Einlass, Karten, Parken, Verpflegung 5.1 Zulassung, Zutritt, Karten 5.1.1 Weitergabe von Karten 5.1.2 Sondereingänge 5.2 Parken 5.3 Verpflegung, Alkohol, Rauchen 5.3.1 Verpflegung 5.3.2 Alkohol 5.3.3 Rauchen 6. Umweltschutz 6.1 Abfallentsorgung 6.2 Verschmutzung 7. Weisungsbefugnis C. Anmeldung (Einlage) 2
A. Teilnahmebedingungen 1. Veranstalter der erforderlichen technischen Ausstattung kostenfrei zur Verfügung LU Lohnunternehmer Service GmbH (vgl. Ziffer B.4.3 Teleskoplader, Radlader, Hubwagen, Schlepper). Seewiese 1 31555 Suthfeld-Riehe Im Ablade- und Rangierbereich vor und hinter den Hallen ist das Parken von Telefon 05723 7497-0 Fahrzeugen während des Aufbaus der DeLuTa (03. – 04.12.2018) nicht gestat- Telefax 05723 7497-11 tet. Es stehen ausreichende Parkplätze in unmittelbarer Nähe auf der Bürgerwei- E-Mail info@deluta.de de zur Verfügung. 2. Ort, Dauer, Ablauf, Öffnungszeiten Während des Aufbaus am 04.12.2018 werden Firmenmitarbeiter/innen und Helfer/innen ab 10:00 Uhr kostenfrei mit Getränken und einem kleinen Imbiss 2.1 Ort, Dauer (ab Mittag) versorgt. Die DeLuTa 2018 findet von Mittwoch, den 05. Dezember bis Donnerstag, den 06. Dezember 2018 auf dem Gelände der Messe Bremen, Findorffstraße 101, Zum Abschluss des Aufbautages (04.12.) steht von 18:00 – 20.00 Uhr allen in 28215 Bremen statt. Mitarbeiter/innen und Helfer/innen kostenfrei ein rustikales Essen mit Fassbier und/oder mit alkoholfreien Getränken zur Verfügung 2.2 Zeitlicher Ablauf (Kurzübersicht) (vgl. Ziffer B.5.3.1 Verpflegung). Anlieferung der Maschinen Montag, 03.12.2018 12:00 - 18:00 Uhr 3.1 Aufbaubeginn LKW-Fahrer können auf dem Gelände übernachten. Draußen abgestellte Dienstag, 04.12.2018 ab 08:00 Uhr. Maschinen werden bewacht. Das Abstellen der Maschinen in den Hallen beginnt am Dienstag ab 08:00 Uhr. Eine Anlieferung von Maschinen am Vortag (Montag, 03.12.2018) ist ab 12:00 Uhr möglich, nicht jedoch der Aufbau oder das Abstellen der Maschinen in den Hallen. Am Montag (03.12.2018) stehen ab 12:00 Uhr für Tiefladertransporte Aufbautag Dienstag, 04.12.2018 Ablade-/ und Endladehilfen bereit. Während der Nacht werden die im Außenbe- Aufbaubeginn für Firmen mit Maschinen ab 08:00 Uhr reich abgestellten Maschinen bewacht. Aufbaubeginn für Firmen ohne Maschinen 14:00 Uhr Aufbauende (danach rustikales Abendessen) 18:00 Uhr Wichtig! Das Bedienpersonal der Maschinen muss am Dienstag, den 04.12.2018 ab 08:00 Uhr vor Ort sein! 1. DeLuTa-Tag Mittwoch, 05.12.2018 Ein Aufbau am Morgen des 1. DeLuTa-Tages (Mittwoch, 05.12.2018) ist nicht Hallenzugang für Firmen ab 08:00 Uhr gestattet. (am Mittwoch ist kein Standaufbau mehr möglich!) Offizieller DeLuTa-Beginn 1. Tag 09:00 Uhr Für Teilnehmerfirmen ohne Maschinen, zum Beispiel im Bereich Pflanzenschutz, Ende der Firmenpräsentation 19:30 Uhr Dünger, Folien, Reifen, Zubehör, EDV, Beratung beginnt zur Vermeidung von un- nötigen Wartezeiten der Aufbau am 04.12.2018 ab 14:00 Uhr. Schließung der Hallen 20:30 Uhr Beginn DeLuTa-Party (Einlass ab 18:30 Uhr) ÖVB-Arena 21:00 Uhr Firmen, die im Einzelfall ihren Platz erst nach dem Schließen bestimmter Ein- fahrtstore belegen können, werden gesondert benachrichtigt. 2. DeLuTa-Tag Donnerstag, 06.12.2018 Große und schwer zu bewegende Maschinen sind am 04.12.2018 spätestens Hallenzugang für Firmen ab 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr anzuliefern. Alle betroffenen Firmen werden entsprechend in- Offizieller DeLuTa-Beginn 2. Tag 09:00 Uhr formiert. Bei einer verspäteten Anlieferung besteht kein Anspruch auf das ord- Ende der Firmenpräsentation 18:30 Uhr nungsgemäße Abstellen in die Hallen. Beginn Unternehmertreff (Einlass ab 18:30 Uhr) 19:00 Uhr 3.2 Aufbauende Abbautag Donnerstag, 06.12.2018 Dienstag, 04.12.2018 um 18:00 Uhr. Abbaubeginn ab 18:30 Uhr Danach wird von 18:00 - 20:00 Uhr im Foyer der Halle 7 ein kostenfreies, rusti- kales Abendessen mit Bier und Softgetränken bereitgestellt. Öffnung der Hallentore 19:00 Uhr Abbauende am Donnerstag 24:00 Uhr 3.3 Abbaubeginn Der Abbau inklusive des Zusammenräumens von Standutensilien am Donners- Fortsetzung des Abbaus Freitag, 07.12.2018 07:00 – 12:00 Uhr tag, 06.12.2018 ist nicht vor 18:30 Uhr erlaubt. Die Hallentore werden um 19.00 Uhr geöffnet. Es ist strikt untersagt, die Hallentore eigenmächtig zu öffnen (vgl. Ziffer A.3.5 Räumung der Hallen) oder vorzeitig mit dem Abbau der Präsentationsflächen zu beginnen, auch dann nicht, wenn dies ohne Transporthilfen oder Fahrzeuge möglich ist. 2.3 Besucheröffnungszeiten Das Einfahren von Tiefladern oder LKW auf das Gelände der Messe Bremen ist 1. DeLuTa-Tag Mittwoch, 05.12.2018 09:30 – 19:30 Uhr ab 18:30 Uhr zugelassen. Die Tore werden erst ab 19.00 Uhr geöffnet. 2. DeLuTa-Tag Donnerstag, 06.12.2018 09:00 – 18:30 Uhr 3.4 Abbau nach DeLuTa-Ende Donnerstag, 06.12.2018, 18:30 bis 24:00 Uhr. 3. Auf- und Abbau Danach werden die Hallen bis zum nächsten Morgen geschlossen. Die Anlieferung von Maschinen ist ausschließlich über den großen zentralen Parkplatz Bürgerweide möglich. (Geländeplan, siehe Seite 8). Das Befahren der 3.5 Räumung der Hallen Hallen mit Maschinen, Fahrzeugen und Geräten wird vom Veranstalter organi- siert. Die maximalen Maße der Tore betragen: Höhe 4 m, Breite 5 m. Schlepper, Freitag, 07.12.2018 von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Ein späterer Abtransport von Teleskoplader, Radlader und Hubwagen stehen mit ausreichender Hubkraft und Maschinen ist mit dem Veranstalter oder mit der Messe Bremen abzustimmen. Hubfahrzeuge oder Schlepper stehen nach Räumungsende nur noch nach Rücksprache zur Verfügung. 3
A. Teilnahmebedingungen 4. Anmeldung, Bestätigung Firmen, die keine Veröffentlichung des Logos in den Verbands- und DeLuTa- Die verbindliche Bestellung einer Präsentationsfläche erfolgt durch schriftliche Medien wünschen, müssen dieser Regelung schriftlich widersprechen. Anmeldung. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Mail-, Fax- oder Posteingangs berücksichtigt. 8.2 Bezeichnung Die DeLuTa ist eine zentrale Fachtagung der LU Lohnunternehmer Service BLU-Fördermitglieder werden bei der Platzvergabe bis zum 01. September GmbH exklusiv für alle Mitglieder im BLU und/oder in den Landesverbänden 2018 vorrangig behandelt. In der weiteren Reihenfolge werden zuerst Firmen und Landes- und Fachgruppen. berücksichtigt, die in mindestens drei Landesverbänden oder Landesgruppen förderndes Mitglied sind. Sind alle Plätze belegt, besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an der DeLuTa-Firmenpräsentation. 8.3 DeLuTa-Logo Die Verwendung des DeLuTa-Logos ist teilnehmenden Firmen erlaubt. Eine Fördernde Mitgliedsfirmen, die ihre bestellten Flächen nicht termingerecht EPS-, PSD- oder JPEG-Datei des Logos steht auf der DeLuTa-Website zum bezahlt haben, verlieren ihren Anspruch auf Teilnahme. Download zur Verfügung. (vgl. Ziffer A.5 und A.7 Rücktritt, Zahlungsbedingungen). 8.4 Sonderwünsche Bei Anmeldung von Maschinen mit Überlänge (über 10,00 m), sind die genauen Besonderheiten oder Wünsche zum Stand, wie z. B. Wunschnachbarn, Abmessungen auf dem Anmeldebogen anzugeben. Es besteht kein Anspruch können auf dem Anmeldebogen vermerkt werden. Diese werden, soweit die auf das Abstellen von Maschinen, wenn die Maße die bestellten Flächengrößen Rahmenbedingungen und die Platzverhältnisse der DeLuTa dies zulassen, bzw. die jeweiligen Flächenlängen oder -breiten überschreiten. berücksichtigt. Ein Anspruch auf bestimmte Wünsche oder auf eine Zuteilung bestimmter Flächen besteht nicht. 4.1 Anmeldeschluss Die DeLuTa-Richtlinien sehen zur Vermeidung von Vor- oder Nachteilen einen Offizieller Anmeldeschluss für die Firmenpräsentation ist der 01. Oktober 2018. regelmäßigen Wechsel der Standflächen vor. Danach werden nur noch verbleibende Freiflächen vergeben. Bis zum 01. Sep- tember werden Fördermitglieder im BLU bei der Vergabe vorranging behan- delt. Sollten wegen hoher Nachfrage alle Flächen bereits vor dem 01.09.2018 vergeben sein, besteht auch für zuletzt angemeldete Fördermitglieder im BLU kein Anspruch auf die Zuteilung einer Präsentationsfläche. Bei einer Überbele- gung werden offene Anmeldungen zur DeLuTa in eine Warteliste aufgenommen und im Falle von Absagen oder Zahlungsrückständen in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Auch hier werden Fördermitglieder im BLU vorrangig behandelt. 4.2 Anmeldebestätigung BLU-Fördermitglieder erhalten bei verfügbarem Platz und ordnungsgemäßer Anmeldung eine verbindliche Anmeldebestätigung. Firmen, die nicht im BLU, sondern in einem Landesverband, einer Landes- oder Fachgruppe Mitglied sind, erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung ihrer Anmeldung. Diese wird bei entsprechender Verfügbarkeit von freien Flächen erst nach dem 01. September 2018 bestätigt. 5. Rücktritt Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss sind anteilige Mietkosten für die Rücknahme der Präsentationsfläche zu entrichten: nach dem 15.09.2018 25 % nach dem 15.10.2018 50 % nach dem 15.11.2018 75 % bei Nichterscheinen 100 % 6. Teilnahmegebühren Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der Kostenübersicht im Anmeldebogen. 7. Zahlungsbedingungen Die Gebühren für angemietete Präsentationsflächen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Bei nicht ordnungsgemäßer und termingerechter Zahlung erlischt auch bei Vorliegen einer Bestätigung der Präsentationsfläche der Anspruch auf Teilnahme an der DeLuTa. 8. Medien, Wünsche 8.1 Medieneinträge Von allen teilnehmenden Firmen werden das Firmenlogo in den Mitgliederin- formationen „LU aktuell“ sowie auf der BLU-Website und der DeLuTa-Website mit Hyperlink zu Ihrer Firmenhomepage kostenfrei veröffentlicht. Mit der Anmel- dung wird eine automatische Zustimmung der Veröffentlichung angenommen. 4
B. DeLuTa-Richtlinien 1. Allgemeine Vorbemerkung produktübergreifend auf alle Hallen zu verteilen, um abgesehen von der Die nachfolgenden Richtlinien werden zur Sicherstellung des Grundkonzeptes Elektronik, spezielle Themen- oder Technikbereiche zu vermeiden. der DeLuTa konsequent eingehalten. Eine für Messen typische Standgestaltung ist auf der DeLuTa nicht erlaubt. Vom Veranstalter wird bewusst ein Wechsel der Präsentationsflächen und der Firmen auf die Hallen vorgenommen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche Bitte informieren Sie alle beteiligten Mitarbeiter/innen, sowie das Auf- und oder auf eine bestimmte Halle besteht nicht. Abbaupersonal über diese Regelungen. Ein Konzernverbund von Präsentationsflächen ist möglich. Dieser setzt 1.1 Allgemeine Regeln ein getrenntes Platzieren der jeweiligen Produkte und Fabrikate voraus. Nicht gestattet ist: Verbundmarken eines Konzerns werden bei mehr als zwei Marken durch Gänge voreinander getrennt. • der Verkauf von Werbeartikeln (vgl. Ziffer B.2.4.3 Werbung, Verkauf). • eine laute Beschallung per Mikrofon und Lautsprecherboxen Konzerneigene Leasing- oder Finanzierungsunternehmen haben – soweit (vgl. Ziffer B.2.4.5 Akustische und optische Vorführungen) diese Firmen selber Fördermitglied im BLU sind – Anspruch auf eigene • technische Vorführungen wie z. B. Schweißen, Umbaumaßnahmen Präsentationsflächen. Die Einbindung von Maschinen aus dem Konzernverbund (Brandschutz, Lärm) sowie akustische und optische Vorführungen ist diesen Firmen hingegen nicht erlaubt. (vgl. Ziffer B.2.4.5 Akustische und optische Vorführungen) • der Einsatz von mit Lärm verbundenen Aktions- oder Spielgeräten Ein flächenübergreifendes Abstellen von Maschinenkombinationen (vgl. Ziffer B.2.4.5 Akustische und optische Vorführungen) verschiedener Fabrikate oder Hersteller ist nicht zulässig. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Präsentationsflächen durch Gänge bzw. Fluchtwege, • das Aufstellen oder Abhängen von Fahnen im Außenbereich der entsprechend den geltenden Richtlinien der Messe Bremen zu unterteilen. Die Messehallen Gänge sind freizuhalten (vgl. Ziffer B.3.1 Rettungswege). • das Abstellen von Maschinen, technischen Einheiten, Plakatwänden o. ä. vor den Messehallen sowie auf Park- oder Vorplätzen in unmittelbarer Die an der DeLuTa beteiligten Firmen erhalten zur eigenen Vorplanung Nähe zur Messe Bremen detaillierte Hallenpläne. • das Nachlackieren der Maschinen oder Reifen in den Hallen (vgl. Ziffer B.6.2 Verschmutzung) 2.3 Produktpräsentation Eine Untervermietung von bestellten Flächen oder das Präsentieren von • das Öffnen der Hallen-Sicherheitstüren (außer bei Gefahr) Maschinen oder Produkten fremder Firmen ist ohne Zustimmung des (vgl. Ziffer B.3.3 Sicherheitstüren) Veranstalters und ohne Vorliegen eines eigenen Antrages dieser Firmen nicht • eine firmeneigene Bewirtung in jeglicher Form erlaubt und kann bei Zuwiderhandlung zum Verweis von der DeLuTa führen. • die Ausgabe von Alkohol (vgl. Ziffer B.5.3.2 Alkohol) • das Mitbringen von Getränken (vgl. Ziffer B.5.3.1 Verpflegung) Händler oder Werksvertretungen von fördernden Mitgliedsfirmen können parallel zum jeweiligen Hersteller der Maschinen keine zusätzlichen Flächen anmieten, auch dann nicht, wenn diese selber förderndes Mitglied im BLU oder 2. Präsentationsflächen in einem Landesverband oder in einer Landes- oder Fachgruppe sind. 2.1 Flächengrößen Die Größe der Präsentationsflächen beträgt maximal 120 m². Rechteckmaße Eine Anmeldung von Präsentationsflächen durch Händler oder sind möglich. Firmen ohne Maschinen haben nur bei Verfügbarkeit einen Werksvertretungen, die zugleich Fördermitglied im BLU oder in einem Anspruch auf Flächen von mehr als 60 m². Landesverband oder einer Landes- oder Fachgruppe sind, ist möglich, wenn die jeweiligen Hersteller dieser Maschinen nicht mit eigenen Flächen vertreten Die Standardmaße der Präsentationsflächen betragen: 9, 12, 15, 18, 20, 24, sind. Ferner können Händler Flächen zur Präsentation eigener Produkte oder 30, 40, 50, 60, 80, 100, 104, 120 m². Die jeweiligen Größenmaße sind im Maschinen anmieten. Anmeldebogen beschrieben. Sondermaße sind auf Anfrage möglich. Nicht möglich ist für Händler oder Werksvertretungen eine Präsentation von Werden vom Veranstalter spezielle Themenbereiche, wie z. B. Elektronik, EDV Maschinen von Herstellern, die selber kein Mitglied im BLU sind. o. ä. angeboten, können sich in diesen Bereich darauf spezialisierte Firmen einbinden. Andere Firmen können im Bereich Elektronik zusätzlich neben ihrer Pro Hersteller bzw. Unternehmen können maximal 2 Maschinen/Geräte, Präsentationsfläche einen Themen-Sonderplatz mit maximal 12 m² belegen. bei kleinen Aggregaten maximal 4 Maschinen/Geräte präsentiert werden. Bei kleineren Arbeitsmaschinen und/oder bei Schleppern, Radladern, Die Mindesttiefe bei kleinen Flächen beträgt 3 m. Flächen mit mehr als 6 m Teleskopladern, Baggern können bis zu zwei selbstfahrende Maschinen Länge müssen eine Tiefe von mindestens 4 m, Flächen mit mehr als 12 m eingebunden werden. Länge mindestens eine Tiefe von 5 m aufweisen. Die maximale Flächenlänge beträgt bei Fahrzeugkombinationen 18 m. Eine sinnvolle Relation von Länge zu Bei Firmen mit Produkten wie Reifen, Folien, Bindegarn, Saatgut, Ersatzteile, Breite der Präsentationsflächen ist einzuhalten. Werkstattzubehör ist keine Mengenbegrenzung vorgegeben. Ein Überschreiten der Flächengrenzen, z. B. in Richtung Gang oder Nachbarn, ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für Maschinen mit einer konstruktionsbedingten Überlänge Auch dürfen keine Banner, Fahnen, Sichtblocker, etc. in den Gängen abgestellt oder Überbreite. Die jeweils größere Ziffer der Flächenangaben beschreibt die werden. Ganglänge (siehe Übersicht „Präsentationsflächen“ auf dem Anmeldebogen). Die Präsentation von Schleppern oder Zugmaschinen in Kombination mit Maschinen, Maschinenteile oder sonstige Aufbauten dürfen nicht über die Anbau- oder angehängten Geräten, ist mit dem Veranstalter abzustimmen. bestellten Flächenmaße hinausragen. Besondere Wünsche und Maße können Hersteller dieser Maschinen können – soweit sie Fördermitglied im BLU oder in in Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. einem Landesverband oder einer Landes- oder Fachgruppe sind – ergänzend zur eigenen Präsentationsfläche maximal zwei Schlepper im Rahmen der 2.2 Flächeneinteilung Präsentationen bei Fremdfirmen einbinden. Entsprechende Maßnahmen Der Veranstalter bestimmt über die Vergabe der Flächen und sorgt für ein oder Planungen zur Einbindung zusätzlicher Zugmaschinen sind mit dem geordnetes Abstellen der Maschinen. Veranstalter abzustimmen. Ziel des Veranstalters ist es, die beteiligten Unternehmen branchen- und 5
B. DeLuTa-Richtlinien 2.4 Gestaltung 2.4.1 Erscheinungsbild Fahne(n) bitte vorab mit entsprechender Abhängevorrichtung (ohne Stangen) Abgesehen von den Außenwänden der Hallen müssen alle Präsentationsflächen und deutlicher Kennzeichnung des Unternehmens schicken an: LU Lohnun- für Besucher durchgängig bleiben. Stark abgrenzende Einheiten wie zum ternehmer Service GmbH, Seewiese 1, 31555 Suthfeld-Riehe Beispiel große Fahrzeuge oder hohe Maschinen dürfen nicht direkt am Rand der jeweiligen Standfläche platziert werden. Vorgabe: Durchgangsmöglichkeit 2.4.5 Akustische und optische Vorführungen mindestens 50 cm. Film-, PC- oder Beamerpräsentationen sind zulässig, eine für die Nachbarn störende Beschallung per Mikrofon und Lautsprecherboxen hingegen nicht. Der Platzbedarf bzw. das Abstellen von Maschinen und Produkten ist so zu planen, dass Beratungsgespräche auf der eigenen Fläche stattfinden können. Mit Lärm verbundene Aktions- oder Spielgeräte sind nicht zugelassen. Nicht erlaubt sind ferner technische Vorführungen wie z.B. Schweißen (Brandschutz, Zur Sicherstellung der DeLuTa-Richtlinien sind kein fester Standaufbau, Lärm), eine Montage von Geräten oder ähnliche Aktionen. keine Systemstände, keine Überdachung, keine Zelte, keine kompakten Fahrzeugeinheiten wie zum Beispiel, aufklappbare Präsentationswagen 3. Rettungswege, Bewachung, Türen, Belieferung oder Busse, keine Auslage der Flächen mit Teppich oder sonstigen Belägen 3.1 Rettungswege zugelassen. Der Veranstalter ist entsprechend den Auflagen der Messe Bremen verpflich- tet, die Präsentationsflächen durch Gänge bzw. Fluchtwege zu unterteilen. Die Stell-Infowände (z. B. Displaywände, Tresen, Tische etc.) sind zulässig, wenn Gangbreite beträgt mindestens drei Meter. Alle Gänge sind zwingend freizuhal- diese nicht die offene Sicht zu den Nachbarn unterbinden. Feste, geschlossene ten (vgl. Ziffer B.2.2 Flächeneinteilung). Wände in der Hallenmitte sind nicht gestattet. 3.2 Bewachung Klemmspots an Displaywänden sind erlaubt, spezielle Beleuchtungsvorrichtungen Die Hallen bleiben während der Nacht geschlossen und werden durchgehend mit Traversen o.ä. hingegen nicht. Eine Ausleuchtung (Spotlicht) von technischen bewacht. Während der Nacht ist kein Zutritt zu den Hallen möglich. Persönliche Besonderheiten innerhalb einer Maschine ist gestattet, darf aber nicht zu einer Gegenstände und Jacken sind mitzunehmen. Ebenso bewacht werden die vor übermäßigen Hervorhebung einer Maschine führen. den Hallen abgestellten Maschinen während des Aufbaus. 3.3 Sicherheitstüren 2.4.2 Tische und Stühle Die Außentüren der Hallen dürfen aus Sicherheitsgründen (Fluchtmöglichkeit) Bei der Vergabe von Tischen und Stühlen gibt es folgende Empfehlungen und während der DeLuTa nicht fest verschlossen werden. Alle Türen sind von innen Regeln: mit einem Sicherheitsriegel abgesichert. • Zur Vermeidung von Engpässen und Wartezeiten wird das Mitbringen eigener Tische und Stühle empfohlen. Das unerlaubte Öffnen dieser Türen ist untersagt. Die mit der Wiederverschließung • Sessel und Sofas sind zur Vermeidung einer unangemessenen verbundenen Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Diese Standgestaltung nicht zugelassen. Vorgabe gilt insbesondere auch am Mittwochmorgen vor dem offiziellen Beginn • Für eine geeignete Ablage der Präsentationsprodukte muss jedes der DeLuTa, z. B. für die Anlieferung von Materialien für die Stände. Unternehmen selber Sorge tragen. Untersagt ist ferner das Öffnen der Türen für Telefonate oder Raucherpausen. • Auf Voranmeldung können Stehtische, Tische und Stühle reserviert Für Raucher stehen entsprechende, von allen Hallen leicht erreichbare werden. Bestellungen sind mit der Anmeldung zur DeLuTa abzugeben. Raucherzonen zur Verfügung. Der Missbrauch gegen diese Vorgaben kann zum Barhocker stehen nicht zur Verfügung. Verweis von der DeLuTa führen. • Die Anzahl der Stühle ist auf 4 Stühle pro Tisch begrenzt. • Stehtische stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung (max. 2 Steh- 3.4 Eingänge zur Belieferung tische bis 60m² Standfläche, darüber max. 3 Stehtische). Für Stehtische Für eine Belieferung der Präsentationsflächen werden am 05.12.2018 von wird eine Mietgebühr von 15,- €/Tisch zzgl. MwSt. erhoben! 08.00 – 09.30 Uhr und am 06.12.2018 von 08.00 – 09.00 Uhr besonders markierte Firmen-Eingänge eingerichtet. Danach sind Anlieferungen nur noch 2.4.3 Werbung, Verkauf über den Haupteingang zur Halle 4 sowie über den befristet geöffneten Eingang in Halle 7 möglich. Das kostenfreie Verteilen von Geschenken, Werbe- oder Streuartikeln ist erlaubt. Ein Verkauf solcher Produkte ist nicht gestattet. Ein Standaufbau ist am Morgen des 1. DeLuTa-Tages nicht gestattet. 2.4.4 Fahnen Firmen mit Präsentationsflächen bis 60 m² können maximal 1 Fahne, Firmen 4. Technische Ausstattung mit größeren Flächen maximal 2 Fahnen abhängen. Die von der Decke abge- hängten Fahnen dürfen eine Gesamtgröße von maximal 2m Breite und 4m 4.1 Maschinenreinigung Länge nicht überschreiten. Waschmöglichkeiten (Kaltwasser) zum Reinigen der Maschinen werden bei frostfreiem Wetter im Außenbereich neben der Halle 7 bereitgestellt. Größere Fahnenmaße werden nicht angenommen. Alle Deckenfahnen müs- sen eine Schlaufe für die Verwendung von Querstangen aufweisen. Die Fahnen 4.2 Telefon, Internet, Stromanschluss werden ausschließlich an der Breitseite abgehängt. Dafür benötigte Querstan- WLAN-Anschlüsse sind im Anmeldeformular kostenfrei anzumelden. Zur Si- gen werden vom Veranstalter kostenfrei bereitgestellt. cherstellung einer leistungsstarken Verbindung wird die Anzahl der Freigaben begrenzt. Normale DeLuTa-Besucher erhalten keine Freischaltung. Fahnen ohne geeignete Trägerschlaufen werden mit Tackerklammern an einer Querstange befestigt. Für eventuelle Beschädigungen der Fahnen durch Für alle Präsentationsflächen steht Strom (230 V) kostenfrei zur Verfügung. Tackerklammern wird keine Haftung übernommen. Verlängerungskabel und Steckverbindungen sind mitzubringen. Ein punktgenaues Abhängen der Fahnen ist wegen der Abstände der Haltetra- Starkstrom und feste LAN-Anschlüsse bedürfen einer gesonderten Anmeldung versen nicht immer gewährleistet. Erlaubt sind für die Standgestaltung auch am und sind kostenpflichtig. Boden stehende Eck- oder Hissfahnen. 6
B. DeLuTa-Richtlinien den Sondereingängen keinen Zutritt. 4.3 Teleskoplader, Radlader, Hubwagen, Schlepper Schlepper, Teleskoplader, Radlader, Hubwagen werden während der Auf- und Für Firmenangehörige mit gültiger Einlasskarte wird am 1. DeLuTa-Tag bis Abbauzeiten bis 4,5 t Hubkraft und der notwendigen technischen Ausstattung 11:00 Uhr und am 2. DeLuTa-Tag bis 10:00 Uhr an den Haupteingängen ein vom Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellt. separater Eingang eingerichtet. 5. Einlass, Karten, Parken, Verpflegung 5.2 Parken 5.1 Zulassung, Zutritt, Karten Die Bürgerweide ist ein zentraler öffentlicher Parkplatz direkt vor den Zur DeLuTa sind zugelassen: Messehallen mit über 2.000 Stellplätzen. Weiterhin steht auf dem Gelände Unternehmer/innen und Mitarbeiter/innen von Mitgliedsfirmen der Messe Bremen ein Parkhaus zur Verfügung. Sonderparkregelungen für (Lohnunternehmer und fördernde Mitgliedsfirmen) sowie vom Veranstalter Tieflader, LKW oder Schlepper sind mit dem Veranstalter abzustimmen. geladene Gäste. 5.3 Verpflegung, Alkohol, Rauchen Das Konzept der DeLuTa sieht eine Vollverpflegung der Gäste vor. Einlasskarten 5.3.1 Verpflegung können deshalb ausschließlich von Mitgliedsunternehmen erworben werden Während des Aufbaus der DeLuTa am 04.12.2018 werden Firmenmitarbeiter/ (vgl. Ziffer B.5.1.1 Weitergabe von Karten). innen ab 10:00 Uhr kostenfrei mit Getränken und einem kleinen Imbiss versorgt (vgl. A.3 Auf-/Abbau). Über die Teilnahme sonstiger Personen (Gäste) bestimmt der Veranstalter. Während des Abbaus am Freitag (07.12.2018) stehen ab 09.00 Uhr Kaffee und Für Firmen gilt folgendes Kartenregelung: Getränke zur Verfügung. Zum Abschluss des Aufbautages steht ab 18:00 Uhr Es gibt keine Ausstellerkarten! allen Mitarbeiter/innen und Helfer/innen ein kostenfreies, rustikales Essen mit Die auf Ausstellungen üblichen Ausstellerkarten für den freien Eintritt gibt es Fassbier und alkoholfreien Getränken zur Verfügung auf der DeLuTa nicht. Die DeLuTa ist eine mitgliederinterne Fachveranstaltung (vgl. Ziffer A.3 Auf-/Abbau). und keine Messe. Bei den zu erwerbenden Einlasskarten handelt es sich um Verpflegungskarten inklusive aller Getränke für die Dauer der gewählten An- Die Verpflegung während der DeLuTa findet in allen Foyers vor den Hallen, wesenheit. im Kongressbereich sowie an zentralen Punkten in den Präsentationshallen Dies bedeutet, dass alle teilnehmenden Firmen genauso wie alle anderen Gäste statt. Die Verpflegung steht allen Besuchern und Firmenangehörigen zur freien die Einlasskarten für die komplette Verpflegung gesondert mit dem Kartenbe- Verfügung. Die Mitnahme von Getränken von den Verpflegungsstationen zum stellformular kostenpflichtig (wird später zugeschickt) erwerben müssen. eigenen Präsentationsstand ist erlaubt. Tabletts werden vom Veranstalter bereitgestellt. Das Mitbringen von eigenen Getränken und Verpflegung in die Um die fachliche Qualität der DeLuTa sicherzustellen und um eine unerlaubte Hallen ist untersagt. Weitergabe von Karten zu vermeiden, kann der Veranstalter die Anzahl der Einlasskarten pro Betrieb kontingentieren. 5.3.2 Alkohol Die Ausgabe oder das Trinken von Alkohol ist in den Präsentationshallen am Die zu bestellenden Einlasskarten, sind wie folgt zu Kontingentiert: 05.12.2018 und am 06.12.2018 strikt untersagt. Auch ein Verteilen von Kleinportionen von Alkohol, z. B. als Anerkennungsgeschenk bei Wettbewerben bis 9 m² 3 Karten oder als Gegenleistung für Befragungen o.ä. ist nicht erlaubt. bis 15 m² 4 Karten bis 30 m² 5 Karten Außerhalb der Präsentationshallen (Bereich der Abendveranstaltungen) stehen jeweils ab 18.30 Uhr alkoholische Getränke zur Verfügung. Das Wiederbetreten bis 50 m² 6 Karten der Präsentationshallen mit alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt. bis 60 m² 8 Karten bis 80 m² 10 Karten 5.3.3 Rauchen bis 100 m² 12 Karten Das Rauchen ist in allen Hallen, Vortragsräumen und Verpflegungsstationen bis 120 m² 15 Karten untersagt. Geeignete Raucherzonen werden vor allen Hallen eingerichtet. Die Karten sind innerhalb des eigenen Unternehmens übertragbar und müssen 6. Umweltschutz über ein Kartenbestellformular bestellt werden. 6.1 Abfallentsorgung 5.1.1 Weitergabe von Karten Abfall wird vom Hallenpersonal kostenfrei entsorgt. Sondermüll ist auf eigene Die Weitergabe von Einlasskarten an firmenfremde Personen ist strengstens Kosten zu entsorgen. untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss von der DeLuTa und zugleich zur Ungültigkeit der Eintrittskarte(n). 6.2 Verschmutzung Farbflecke durch Nachlackieren von Maschinen oder Geräten verursachen Dies gilt gleichermaßen für eine Weitergabe von Karten an Händler, Lohnbetriebe hohe Reinigungskosten. Folglich sind jegliche Lackierungsmaßnahmen in den oder sonstige Personen. Ebenso untersagt ist der Erwerb zusätzlicher Hallen untersagt. Eventuelle Schäden bzw. Verschmutzungen werden dem Ver- Einlasskarten über Lohnunternehmen oder der Kauf bzw. Verkauf von Karten ursacher in Rechnung gestellt. beim Eingang. 7. Weisungsbefugnis Bei Zuwiderhandlungen wird kein Kostenersatz für unberechtigt erworbene Den Anweisungen der Ordnungskräfte des Veranstalters sowie der vom bzw. weitergegebene Karten gewährt. Veranstalter beauftragten Aufsichtspersonen der Messe Bremen ist Folge zu leisten. 5.1.2 Sondereingänge Für Firmenangehörige werden am Morgen der beiden DeLuTa-Tage jeweils bis zum offiziellen Beginn besonders gekennzeichnete Türen geöffnet (vgl. Ziffer B.3.4 Eingänge zur Belieferung). Diese Durchgänge sind nur in Verbindung mit einer regulären Einlasskarte zu benutzen. Andere DeLuTa-Besucher haben an 7
t Zufahr Abbau nd Auf- u So kommen Sie zur DeLuTa: Veranstalter/Kontakt Anschrift Messe Bremen: LU Lohnunternehmer Service GmbH Findorffstraße 101 Seewiese 1 28215 Bremen 31555 Suthfeld-Riehe Telefon 05723 7497-0 Navigations-Adresse (Aufbau) Telefax 05723 7497-11 Theodor-Heuss-Allee, 28215 Bremen E-Mail: info@deluta.de / info@lu-service.de Internet: www.deluta.de Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Navigationssystem nutzen, geben Sie als Zielort Theodor-Heuss-Allee ein. So gelangen Sie direkt zur Bürgerweide – dem Parkplatz am Messegelände. Parken (Besucher) Navigationsgerät / Adresse: Für Ihr Navigationsgerät verwenden Sie bitte folgende Adresse: Theodor-Heuss- Allee, 28215 Bremen, bzw. Sonderziel „Messe“ oder geben Sie nur Bremen ein und folgen dann dem dynamischen Verkehrsleitsystem, dass Sie zum Parkplatz Stand: März 2018 Bürgerweide leitet. Auf dem Parkplatz Bürgerweide stehen 2.500 Parkplätze zur Verfügung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Vom Hauptbahnhof: 3 Minuten Fußweg; Zugverbindungen im Stundentakt; fast 50 ICE- und IC/EC- Verbindungen täglich. Vom Flughafen: Anfahrt in nur 15 Minuten per Taxi oder Straßenbahn (Linie 6 bis Haltestelle Blumenthalstr.). Nonstop-Flüge aus vielen großen Städten Europas zum Airport Bremen. Mit Bus & Straßenbahn: Bequem zur Messe mit 3 Buslinien: 24 (Haltestelle Blumenthalstraße), 26 und 27 (Haltestelle Messe Centrum) und per Straßenbahn – mit den Linien 6 und 8 (Haltestelle Blumenthalstraße).
Sie können auch lesen