Housing First Hamburg (HFH) - Modellprojekt-KONZEPT - Sozialbehörde - Modellprojekt
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Sozialbehörde Stand: 27.10.2021 Housing First Hamburg (HFH) – Modellprojekt – KONZEPT
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 2 2. Ziel- und Zielgruppe 2 3. Grundprinzipien 3 4. Konzeption 3 5. Rahmenbedingungen 4 6. Projektstruktur und Projektpersonal 5 7. Wohnraumakquise und Wohnungsvermittlung 5 8. Hilfsangebote und Kooperationen 7 9. Finanzierung 7 10. Berichtswesen und wissenschaftliche Begleitung 8 11. Weiterentwicklung 8 Seite 1 von 8
1. Einleitung Hamburg hat zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit ein vielfältiges Hilfesys- tem entwickelt, das insbesondere seit Einführung des Fachstellenkonzepts stetig fortentwickelt und weiter ausgeprägt wird. Dieses System umfasst neben präventiven Angeboten zur Ab- wendung von Wohnungsverlust, der verbesserten Wohnraumversorgung unterschiedlicher Zielgruppen und dem Wohnungsbau für Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten auch spe- zifische Leistungen mit breitem Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Überwindung viel- schichtiger Problemlagen. Gleichwohl werden nicht alle Betroffenen von diesen Hilfen erreicht. Der Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode1 sieht daher zur Ergänzung dieser Hilfen die Durchführung eines Modellprojekts nach dem „Housing-First-An- satz“ vor. Die Bürgerschaft hat im Rahmen der Haushaltsberatungen des Senats für den Dop- pelhaushalt 2021/2022 am 03.06.2021 einem Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN zugestimmt, mit dem diese die Vorbereitung und Umsetzung eines Housing-First- Modellprojekts für Hamburg sowie die Sicherstellung der hierfür erforderlichen Mittel im Ein- zelplan 4, Aufgabenbereich 253, Produktgruppe 253.03 „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ beantragt hatten (vgl. Drs. 22/4444). 2. Ziel und Zielgruppe Ziel des Modellprojekts Housing First Hamburg ist eine direkte und niedrigschwellige Vermitt- lung obdachloser Menschen in unbefristete Wohn- und Mietverhältnisse mit eigenem Mietver- trag. Zugleich werden adäquate Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Bewältigung der individuellen Problemlagen der Projektteilnehmenden zur Verfügung gestellt, deren Annahme jedoch keine Voraussetzung für die Wohnraumvermittlung ist. Das Angebot von Housing First richtet sich an volljährige, langzeitobdachlose Alleinstehende und Paare mit multiplen Problemlagen (z. B. Probleme der psychischen Gesundheit, problemati- scher Drogen- und/oder Alkoholkonsum, schlechte körperliche Gesundheit, chronische Erkrankungen oder Behinderung), die bisher keinen Zugang zum Wohnungslosenhilfesystem finden konnten, die einen hohen Unterstützungs- und Beratungsbedarf haben, deren prekäre Situation daher über die Hilfsangebote des Regelsystems der Woh- nungslosenhilfe nicht nachhaltig beendet werden konnte und die nach SGB XII oder SGB II leistungsberechtigt sind. Eine Aufnahme in das Modellprojekt ist nicht möglich bei akuten Problemlagen, die mit einer möglichen Selbst- oder Fremdgefährdung einher- gehen, ausgeprägten Suchterkrankungen, in Folge derer die Kommunikations- und Abspra- chefähigkeiten schwerwiegend eingeschränkt sind und die Eingehung vertraglicher Verpflichtungen nicht möglich ist sowie bei schwerwiegender Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten. 1 Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation Hamburg und dem Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg, S. 124 Seite 2 von 8
Da bundesweit ca. 25 bis 30% und in Hamburg2 rd. 20 % der obdachlosen Menschen Frauen sind, die den Gefahren des Lebens auf der Straße in besonderem Maße ausgesetzt sind, ist anzustreben, 20-30 % der Wohnungen an Frauen zu vermitteln. 3. Grundprinzipien Der Housing-First-Ansatz basiert auf der Notwendigkeit von Wohnraum für jeden Menschen und Selbstbestimmung. Den Teilnehmenden wird unter Berücksichtigung der Aufnahmevo- raussetzungen als Basis für alle weiteren Prozesse bedingungslos und unmittelbar Wohnraum zur Verfügung gestellt. Die Wohnraumvermittlung wird durch sofortige und individuell zuge- schnittene Hilfe ergänzt, die es den Mietenden erlaubt, im eigenen Tempo und nach den per- sönlichen Möglichkeiten weitere Hilfen anzunehmen. Sofern diese Hilfen von den Teilnehmen- den nicht angenommen werden, ist der Bestand des Mietverhältnisses hiervon nicht berührt. Housing First geht davon aus, dass langzeitobdachlose Menschen mit multiplen Problemlagen erreicht und in geeigneter Form unterstützt werden können, indem eine direkte Wohnraumvermittlung erfolgt und ein unbefristeter Mietvertrag abge- schlossen wird, ein niedrigschwelliges Begleitungs- und Beratungsangebot zur Verfügung gestellt wird, das sich am Bedarf und den Möglichkeiten der Mietenden orientiert und flexibel angeboten und umgesetzt wird, Wohnen und Betreuung zwei unabhängige Aspekte des Housing-First-Konzepts sind. Mit dieser direkten und bedingungslosen Hilfe ergänzt Housing First als neuer Ansatz die be- stehenden Angebote des Hamburger Wohnungslosenhilfesystems, welche ebenfalls eine nachhaltige Vermittlung obdachloser Menschen in Wohnraum zum Ziel haben. Das Modell- projekt wendet sich somit an Menschen, die über die vielfältigen bisherigen Konzeptansätze der Wohnungslosenhilfe in Hamburg nicht erreicht werden, obwohl sie einen hohen Unterstüt- zungsbedarf haben. 4. Konzeption Die Sozialbehörde setzt Rahmenbedingungen für ein Housing-First-Modellprojekt in Hamburg mit zunächst bis zu 30 Plätzen. Sie ermittelt über ein Interessenbekundungsverfahren qualifi- zierte Trägerinnen und Träger oder Trägerverbunde in Projektpartnerschaft für den Projektauf- bau und die Projektdurchführung. Die Feinkonzeptionierung erfolgt nach Zuschlagserteilung in Abstimmung mit der / dem ausgewählten Zuwendungsempfängerin / Zuwendungsempfän- ger. Außerdem wird die Sozialbehörde gemeinsam mit der Behörde für Stadtentwicklung und Woh- nen u.a. das städtische Wohnungsbauunternehmen (SAGA) und die Kooperationspartnerin- nen und Kooperationspartner der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften über das Projekt Housing First Hamburg informieren und um Unterstützung werben. Etwaige Vorbereitungsarbeiten (z.B. Vorbereitung und Durchführung von Interessenbekun- dungsverfahren / Bekanntmachung, Konkretisierung von Zuständigkeiten und eine Anrech- nungen von Wohnungsvermittlungen auf die Erfüllung der bestehenden Versorgungsquote in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) sind voraussichtlich bis Ende 2 Befragung obdachloser, auf der Straße lebender Menschen und wohnungsloser, öffentlich-rechtlich unterge- brachter Haushalte 2018 in Hamburg – Auswertungsbericht der GOE Bielefeld im Auftrag der Freien und Hanse- stadt Hamburg. Seite 3 von 8
des 1. Quartals 2022 abgeschlossen. Die Projektdurchführung ist auf drei Jahre ausgelegt und sollte spätestens ab Juli 2022 starten. Hierfür wird keine Aufstockung interner Personalkapa- zitäten innerhalb der Hamburger Verwaltung vorgenommen, sondern die Stellenfinanzierung für Beschäftigte des Projekts bzw. anteilige Personalkostenerstattungen erfolgt im Rahmen der Zuwendungsfinanzierung, aufwachsend während der Projektlaufzeit auf die jeweiligen Stellenanteile. 5. Rahmenbedingungen Das Projekt Housing First wird von der Trägerin / dem Träger entsprechend ihrem / seinem Trägerkonzept auf Grundlage der behördlichen Leistungsbeschreibung umgesetzt. Bei der Wohnraumakquise auf dem Wohnungsmarkt agiert die Trägerin / der Träger unabhän- gig von den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Die Trägerin / der Träger ist ge- halten, vorrangig zusätzlichen Wohnraum für die Zielgruppe zu erschließen, der nicht bereits für Wohnungssuchende mit Marktzugangsschwierigkeiten vorgesehen ist. Die Sozialbehörde unterstützt das Projekt, indem sie bei Kooperationspartnern der Wohnungswirtschaft für die Bereitstellung von 15 Wohnungen für das Housing-First-Modellprojekt wirbt (vgl. zur Wohn- raumakquise im Einzelnen Ziffer 7). Die zuständige bezirkliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle wird für Housing-First-Teilnehme- rinnen und -Teilnehmer eine Dringlichkeitsbestätigung ausstellen. Vermieterinnen und Vermie- ter erhalten dadurch die Möglichkeit, für diese Mietverhältnisse allgemeine Förder- und Absi- cherungsangebote (z.B. den Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssu- chende Haushalte, das Gewährleistungspaket) in Anspruch zu nehmen. Die im Gewährleis- tungspaket vorgesehene optionale Begleitung von Mietverhältnissen durch das Einzugs- und Begleitteam von Fördern und Wohnen AöR ist während des Projektzeitraumes vollumfänglich und ausschließlich durch die Projektträgerin / den Projektträger zu erbringen. Projektteilnehmende mit Dringlichkeitsbestätigung können in Einzelfällen in WA-gebundene Wohnungen vermittelt werden. Für Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner der Wohnungswirtschaft besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Anrechnung von Wohnungs- vermietungen an Housing-First-Teilnehmende auf die Erfüllung der Versorgungsquote aus be- stehenden Kooperationsverträgen der Wohnungswirtschaft mit der Behörde für Stadtentwick- lung und Wohnen und der Sozialbehörde. Im Übrigen werden für Housing-First-Vermietende mietrechtliche Risiken durch Schäden an der Mietsache, die nicht über - eine Haftpflichtversicherung (vgl. hierzu Ziffer 7), - das Gewährleistungspaket für Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter oder - die Gewährleistung aus den Kooperationsverträgen mit der Wohnungswirtschaft abgedeckt sind oder abgedeckt werden können und zu deren Beseitigung auch die Kaution nicht ausreicht, wie folgt gemindert: Es erfolgt eine Absicherung in Höhe von bis zu 90 €/qm-Wohnfläche aus Projektmitteln. Diese Gewährleistung steht Vermieterinnen und Vermietern mit einem gesamten Mietwohnungsbe- stand in und außerhalb Hamburgs von mehr als bis zu rund 100 Wohnungen, die keinen Ko- operationsvertrag gem. § 11 HmbWoFG i.V.m. § 7 HmbWoBindG mit der FHH geschlossen haben, zur Verfügung. Es wird angestrebt, die zu vermittelnden 30 Wohnungen innerhalb der ersten zwei Projektjahre zu akquirieren. Erfahrungsgemäß wird ein großer Zeitanteil des ersten Projekthalbjahres für Seite 4 von 8
den Aufbau der Projektstrukturen, die Wohnungsakquise, die Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Durchführung des Aufnahmeverfahrens benötigt. Dadurch kann der Einzug erst zeitverzögert nach dem Projektstart erfolgen. Das dritte Projektjahr dient sodann der Verstetigung des Pro- jektes (vgl. hierzu Ziffer 10) und der Berichterstattung. Sofern die Trägerin / der Träger innerhalb des Projektzeitraumes im dritten Projektjahr über die zuwendungsfinanzierten 30 Haushalte hinaus weitere Haushalte nach dem Housing-First- Ansatz in Wohnraum vermitteln und betreuen möchte, ist dieses in Abstimmung mit der Sozi- albehörde und unter der Voraussetzung möglich, dass die Trägerin / der Träger dieses Vorha- ben über Eigenmittel oder Einnahmen / Spenden finanziert. Über das zur Verfügung stehende Projektbudget hinaus sind keine weiteren Haushaltsmittel zur Projektfinanzierung vorgesehen. 6. Projektstruktur und Projektpersonal Hinsichtlich des Projektpersonals sollten anteilige Geschäftsführungs- und Projektleitungsauf- gaben eingeplant werden, die trägerseitig ggf. über eine Verwaltungskostenpauschale abge- rechnet werden können. Benötigt werden – aufwachsend mit der Anzahl der Teilnehmenden – Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter als erste Ansprechperson für die Teilnehmenden, Mitar- beiterinnen / Mitarbeiter für die Begleitung in Alltagangelegenheiten und eine Fachkraft als Kontaktperson für Vermieterinnen und Vermieter, für die Akquise von Wohnraum, die Vermitt- lung von Wohnraum und die Öffentlichkeitsarbeit. Erwartet wird der Einsatz von erfahrenem und qualifiziertem Personal, welches ggf. durch eh- renamtlich Tätige und Peer-to-Peer-Betreuerinnen und -Betreuer unterstützt wird. Eine Trennung der Zuständigkeiten für die Projektbereiche Wohnen und Begleitung / Unter- stützungsangebote ist sicherzustellen. 7. Wohnraumakquise und Wohnungsvermittlung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von Housing First ist freier, bezahlbarer und geeigneter Wohnraum. Im Rahmen des Projekts sollen insgesamt zunächst bis zu 30 Haushalte in Wohn- und Mietverhältnisse vermittelt werden. Die Wohnungen sind vollständig in den ersten beiden Projektjahren zu akquirieren und an die Zielgruppe zu vermitteln. Die Wohnungen sollen möglichst dezentral und Hamburg weit gelegen sein und den Bedürfnissen der Projektteilnehmenden entsprechen. Die Trägerin / der Träger wird durch fachlich versiertes Projektpersonal mindestens 15 Woh- nungen bei privaten Vermieterinnen und Vermietern, Wohnungsbaugenossenschaften und sonstigen Wohnungsunternehmen akquirieren. Die Trägerin / der Träger informiert diese über Förder- und Absicherungsangebote wie den Ankauf von Belegungsbindung und das Gewähr- leistungspaket. Sofern im Einzelfall erforderlich darf die Trägerin / der Träger auch in WA-gebundenen Wohn- raum vermitteln. Des Weiteren sorgt die Sozialbehörde in Kooperation mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen dafür, dass von Kooperationspartnern der Wohnungswirtschaft ebenfalls 15 Wohnungen für das Housing-First-Modellprojekt zur Verfügung gestellt werden. Das diesbe- zügliche konkrete Verfahren wird im Rahmen des Zuwendungsverfahrens geregelt. Seite 5 von 8
Eine Anrechnung der Wohnungsvermittlung an Housing-First-Teilnehmende auf die Erfüllung der Versorgungsquote aus Kooperationsverträgen wird ermöglicht. Zur Bekanntmachung des Housing-First-Projekts betreibt die Trägerin / der Träger mit Unter- stützung der Sozialbehörde projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Teilnehmenden werden von der Trägerin / dem Träger ausgewählt, die / der für das Auf- nahmeverfahren ein verbindliches Konzept mit zuvor festgelegten Auswahlkriterien erstellt. Für den Zugang in das Modellprojekt sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: o Zugehörigkeit zur definierten Zielgruppe unter Berücksichtigung der Aus- schlussgründe, o der Willen und das Bedürfnis nach eigenem Wohnraum, o Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Projekt und Teilnehmen- den zur wöchentlichen Unterbreitung von Beratungs- und Unterstützungsange- boten, o Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie o bei Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen: Abtretung der Kautions- und Mietzahlungen durch direkte Überweisung des Transferleistungsträgers an die Vermietenden. Die Trägerin / der Träger führt Erstgespräche mit Interessentinnen und Interessenten, infor- miert über das Projekt und seine Angebote, erfragt die persönliche Situation und Motivation und prüft die Teilnahmevoraussetzungen. Zudem unterstützt sie / er die Teilnehmenden im Bedarfsfall bei der Geltendmachung von Sozialleistungsansprüchen, um die notwendigen Mit- tel zur regelmäßigen Mietzahlung sicherzustellen, sowie beim Abschluss einer Haftpflichtver- sicherung. Sofern die Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung zur Inanspruchnahme des Ankaufs von Belegungsbindungen, des Gewährleistungspakets oder einer Anrechnung auf die Erfüllung der Wohnraum-Versorgungsquote sowie zur Vermittlung einer WA-gebundenen Wohnung erforderlich ist, begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Trägerin / des Trä- gers die Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmer zur hierfür zuständigen bezirklichen Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Im Übrigen ermutigt die Trägerin / der Träger zur Teilnahme an der späteren Projektevaluation. Spätestens mit Beginn des 2. Projekthalbjahres beginnt die Wohnungsvermittlung an die Teilnehmenden. Vermietende sowie Mieterinnen und Mieter schließen einen unbefristeten Mietvertrag, wobei der Einzug des Teilnehmenden in die Wohnung möglichst zeitnah erfolgen soll. Die Mietkosten einschließlich Nebenkosten trägt die Mieterin bzw. der Mieter. Neben der Wohnraumakquise und -vermittlung ist die hierfür bei der Trägerin / dem Träger zuständige Ansprechperson auch die erste Kontaktperson für Vermieterinnen und Vermie- ter. Sie o unterstützt bei Konflikten zwischen Mieterinnen / Mietern und Vermieterinnen und Vermietern oder im Nachbarschaftsverhältnis und bei ausbleibenden Mietzahlungen, o vermittelt in Krisensituationen zwischen den Parteien mit Unterstützung der zuständi- gen Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und o nimmt im Bedarfsfall bei entsprechender Zustimmung der Mieterinnen und Mieter di- rekten Kontakt zwischen Projekt und Vermietenden bzw. deren Hausverwaltung auf. Seite 6 von 8
Diese Leistungen erbringt die Trägerin / der Träger auch im Falle der Inanspruchnahme des Gewährleistungspakets durch Vermieterinnen und Vermieter (Ziffer 5 Absatz 3). 8. Hilfsangebote und Kooperationen Die Sozialarbeit erfolgt im Projekt Housing First überwiegend als aufsuchende Einzelfallhilfe. Die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erbringen die Beratungsleistungen auf Wunsch der Teilnehmenden o im Rahmen des Informations- und Aufnahmeverfahrens, o durch eigene Begleit- und Beratungsangebote sowie o durch Vermittlung in darüber hinausgehende Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die Leistungen der Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter umfassen im Einzelnen: o Alltagsbegleitung im Haushalt zur Bewältigung hauswirtschaftlicher Anforderungen, o Unterstützung bei Post- und Bankangelegenheiten, o Umsetzung sozialrechtlicher Ansprüche (Anträge auf Geld- und Sachleistung) inkl. Be- schaffung von Dokumenten und Nachweisen sowie Begleitung bei Behördengängen, o Klärung der jeweils aktuellen Situation und des gewünschten Unterstützungsbedarfs, o Vermittlung in andere Leistungsangebote, o Motivation für die Inanspruchnahme weiterführender Hilfen sowie o Wohnungssicherung in Zusammenwirken mit der Kontaktperson für Vermieterinnen und Vermieter. Auch für die Hilfs- und Unterstützungsangebote gilt, dass Angebote, die im Rahmen des Ge- währleistungspaket durch das Einzugs- und Begleitteams zu erbringen wären, während der Projektlaufzeit durch die Projektträgerin / den Projektträger erbracht werden (siehe dazu Ziffer 5 Absatz 3). Darüber hinaus vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Housing-First-Modellpro- jekts zur Gewährleistung umfassender Hilfe auf Wunsch der Teilnehmenden diese kurzfristig in Hilfsangebote und spezialisierte Beratungsstellen. Die erfolgreiche Umsetzung eines Hou- sing-First-Konzepts in Hamburg erfordert insofern eine gute Vernetzung der Trägerin / des Trägers im hamburgischen Wohnungslosenhilfesystem mit umfangreichen Kenntnissen der bestehenden Hilfsangebote. 9. Finanzierung Das Projekt soll nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 46 der hamburgischen Landeshaushaltsordnung (LHO) durch Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Fehl- bedarfsfinanzierung und einer Durchlässigkeit von Personal- und Sachkosten gefördert wer- den. Die Sozialbehörde stellt die Projektfinanzierung entsprechend dem Bürgerschaftsbe- schluss vom 03.06.2021 (siehe Ziffer 1) sicher. Die Trägerin / der Träger soll in die Finanzierung Eigenmittel, Einnahmen oder Spenden ein- bringen. Die Einzelheiten der Finanzierung ergeben sich aus einem von interessierten Träge- rinnen und Trägern im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens einzureichenden Finan- zierungsplan. Seite 7 von 8
10. Berichtswesen und wissenschaftliche Begleitung Das Housing-First-Modellprojekt soll ab Projektbeginn wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Die Evaluation wird von der Sozialbehörde in einem Vergabeverfahren extern verge- ben. Die Trägerin / der Träger, die / der den Zuschlag für die Durchführung des Housing-First-Mo- dellprojekts erhält, ist von der Zuschlagserteilung für die Projektevaluation ausgeschlossen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation sind Halbjahresberichte und Jahresberichte sowie ein Abschlussbericht zum Projektverlauf zu erstellen. Die Trägerin / der Träger hat der mit der Projektevaluation beauftragten Institution die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Sie / er ist zur Mitwirkung an der Projektevaluation verpflichtet. 11. Weiterentwicklung Für einen erfolgreichen Projektverlauf sind die sich aus den halbjährlichen Evaluationsberich- ten ergebenden Informationen umzusetzen. Im Falle einer Beendigung des Housing-First-Modellprojekts hat die Trägerin / der Träger in Abstimmung mit der Sozialbehörde ein Konzept zu entwerfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Teilnehmenden des Housing-First-Projekts insbesondere unter Einbeziehung des vorhandenen Hilfesystems für einen angemessenen Übergangszeitraum weiterhin die erfor- derlichen Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Seite 8 von 8
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