Schriftliche Kleine Anfrage - Hamburgische ...
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11206 21. Wahlperiode 13.12.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 04.12.17 und Antwort des Senats Betr.: Stand der WLAN-Versorgung von Hamburgs Schulen Anfang dieses Jahres waren laut Senat erst sechs von 374 staatlichen Schu- len in Hamburg flächendeckend mit WLAN ausgestattet (Anfrage der FDP- Fraktion, Drs. 21/7633). Einen Antrag der FDP-Fraktion, einen verbindlichen Zeitplan für die Ausrüstung aller Schulen zu erstellen (Drs. 21/7986), lehnten SPD und GRÜNE ab. Schulsenator Rabe kündigte allerdings in dem Zusammenhang an, zumindest die Lehrerzimmer mit WLAN ausrüsten zu wollen und mittelfristig auch die Klassenräume. Die Details sind hingegen noch unklar (Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21/8420). Laut Senat sollen „mittelfristig“ „alle Berufsbildenden Schulen eine flächendeckende WLAN- Ausstattung haben, die für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler nutz- bar ist“ (Drs. 21/7633). Offen bleibt, wann genau „mittelfristig“ sein wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Hamburg sind im Länderver- gleich hervorragend mit IT ausgestattet. Dazu gehört ein schneller Internetanschluss als Standardausstattung aller staatlichen Schulen. Sowohl die allgemeinbildenden als auch die berufsbildenden Schulen sind an das Glasfasernetz der Freien und Hanse- stadt Hamburg angeschlossen. Weiterhin gehören über 30.000 digitale Endgeräte wie zum Beispiel Notebooks, Netbooks, Tablets und Smartboards in den allgemeinbilden- den Schulen sowie über 17.200 digitale Endgeräte in den berufsbildenden Schulen dazu. Hinzu kommt die strukturierte schulische Netzwerkinfrastruktur innerhalb der Schulen (LAN) bis in jeden Klassenraum. Über das LAN können Schulen auf zentrale Geräte und gemeinsame Dateien zugreifen und Dokumente beliebig innerhalb der Schule austauschen. Die schulische Netzwerkinfrastruktur wird für die staatlichen allgemein- bildenden Schulen zudem einheitlich vom städtischen IT-Dienstleister Dataport zur Verfügung gestellt und zuverlässig betrieben. Alle allgemeinbildenden Schulen verfü- gen über einen integrierten hochwertigen Jugendschutzfilter, der einen sicheren Inter- net-Zugang gewährleistet. 24 staatliche berufsbildende Schulen haben aktuell bereits eine flächendeckende WLAN-Ausstattung. Die staatlichen berufsbildenden Schulen haben aufgrund ihres spezifischen Bildungs- auftrags und der damit verbundenen Notwendigkeit, sich schnell und flexibel an durch die Digitalisierung bedingte Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen, einen fachspezifisch unterschiedlichen Bedarf an Endgeräten und Fachraumausstattung. Deshalb sichert das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) eine umfangrei- che und flexible Ausstattung mit IT-Infrastruktur für seine Schulstandorte und gewähr- leistet eine umfassende Beratung, unter anderem zur Umsetzung wirksamer Administ- rations- und Sicherheitskonzepte (im Übrigen siehe Drs. 21/7633).
Drucksache 21/11206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Auf dieser Grundlage verfügen die staatlichen Schulen mithin über eine lernförderli- che, alltagstaugliche und für Schulmanagementaufgaben passende IT-Infrastruktur zur Kommunikation, zum Dateimanagement und zur Nutzung digitaler Inhalte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an allen Hamburger Schulen. Bis Ende 2017 werden überwiegend alle allgemeinbildenden Schulen in den Lehrer- zimmern mit einem sicheren WLAN-Zugang ausgerüstet sein. Die IT-Infrastruktur ist für die Zukunft jederzeit erweiterbar. Sechs allgemeinbildende Pilotschulen sind von der zuständigen Behörde bereits flächendeckend mit einer beispielhaften WLAN- Infrastruktur ausgerüstet worden. Im nächsten Schritt ist nun geplant, die allgemein- bildenden weiterführenden Schulen mit zusätzlichen WLAN-Zugängen auszustatten. Da die zu 6. bis 11. erfragten Daten nicht zentral erhoben werden, wurde an den staatlichen berufsbildenden Schulen eine Schulabfrage durchgeführt. Eine Qualitäts- sicherung war in der zur Verfügung stehen Zeit nur begrenzt möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind, wie vom Senat angekündigt, bis Ende des Schuljahres 2016/2017 (Drs. 21/7633) alle allgemeinbildenden Schulen an das System eduPort angeschlossen worden? Ja. 2. Wenn nein: welche nicht und warum? Entfällt. 3. Hat es bei der Einführung von eduPort Probleme gegeben? Wenn ja: bitte erläutern. Nein. Es hat keine Probleme gegeben, die der erfolgreichen Einführung von eduPort entgegenstanden. 4. Hat sich bei der Einführung von eduPort etwas an den vom Senat in Drs. 21/4284 geplanten Kosten geändert? Wenn ja: bitte darstellen und begründen. Nein. 5. An welchen Schulen hat es seit Januar 2017 jeweils wie viele Stör- und Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit der schulischen Netzwerknut- zung gegeben? Zu welchen Schäden oder sonstigen Folgen kam es, wie lange dauerten mögliche Störungen jeweils an und was waren die jewei- ligen Ursachen? Der Prozess der Meldung, der Sachverhaltsprüfung und der Problembehebung ist in der Drs. 21/7633 dargestellt worden. Der zuständigen Behörde sind seit dem 1. Janu- ar 2017 insgesamt 115 Stör- und Sicherheitsvorfälle an staatlichen Schulen gemeldet worden (siehe Anlage). Für WAN-Anschlüsse an den staatlichen berufsbildenden Schulen wurden seit Januar 2017 insgesamt 14 Meldungen über Sicherheitsvorfälle erfasst. Darüber hinaus wer- den lokale Störfälle, die sich nur innerhalb eines schulischen Netzes auswirken, von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst, da der Betrieb der pädago- gisch genutzten IT-Netze in schulischer Verantwortung liegt. 6. Wie viele und welche Berufsschulen haben aktuell eine WLAN-Aus- stattung nur in den Lehrerzimmern? Keine der staatlichen berufsbildenden Schulen hat aktuell eine WLAN-Ausstattung nur in den Lehrerzimmern. 7. Wie viele und welche Berufsschulen haben aktuell eine flächendeckende WLAN-Ausstattung? Welche nicht? 24 staatliche berufsbildende Schulen haben aktuell eine flächendeckende WLAN- Ausstattung: Berufliche Schule Anckelmannstraße (BS 01), Berufliche Schule für Wirt- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11206 schaft und Handel Hamburg-Mitte (BS 02), Staatliche Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung (BS 03), Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirt- schaft (BS 06), Staatliche Gewerbeschule Bautechnik (BS 08), Staatliche Gewerbe- schule Ernährung und Hauswirtschaft (BS 09), Berufliche Schule für Banken, Versi- cherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli (BS 11), Berufliche Schu- le Burgstraße (BS 12), Berufliche Schule ITECH Elbinsel Wilhelmsburg (BS 14), Berufliche Schule für medizinische Fachberufe auf der Elbinsel Wilhelmsburg (BS 15), Berufliche Schule für Medien und Kommunikation (BS 17), Berufliche Schule Ham- burg-Harburg (BS 18), Berufliche Schule Farmsen Medien Technik (BS 19), Berufliche Schule für Spedition, Logistik & Verkehr (BS 20), Staatliche Fachschule für Sozialpä- dagogik Altona (BS 21), Berufliche Schule Energietechnik Altona (BS 22), Berufliche Schule für Sozialpädagogik - Anna-Warburg-Schule (BS 23), Berufliche Schule Eidelstedt (BS 24), Berufliche Schule Holz, Farbe, Textil (BS 25), Berufliche Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel (BS 26), Berufliche Schule gewerbliche Logistik und Sicherheit (BS 27), Berufliche Schule City Nord (BS 28), Berufliche Schule Uferstraße (BS 29), Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße (BS 30). Keine flächendeckende Ausstattung mit WLAN haben momentan folgende staatlichen berufsbildenden Schulen: Berufliche Schule Stahl- und Maschinenbau (BS 04), Staat- liche Handelsschule Berliner Tor (BS 05), Berufliche Schule Wirtschaft, Verkehrstech- nik und Berufsvorbereitung – Bergedorf (BS 07), Berufliche Schule Gesundheit Luft- fahrt Technik (BS 10), Berufliche Schule für Anlagen- und Konstruktionstechnik am Inselpark (BS 13), Berufliche Schule Fahrzeugtechnik (BS 16), Berufliche Schule Am Lämmermarkt (BS 31), Berufliche Schule City Süd (BS 32). 8. Bei den Berufsschulen mit flächendeckender WLAN-Ausstattung: Kommt es bei der Nutzung zu technischen Problemen? In 16 der 24 staatlichen berufsbildenden Schulen mit flächendeckender WLAN- Ausstattung kommt es in der Regel zu keinen technischen Problemen bei der Nutzung des WLAN. 9. Wenn ja: a) Welcher Art sind diese Probleme? b) Wie lange dauert es durchschnittlich, bis die Probleme behoben sind? c) Werden diese von qualifizierten Lehrern behoben oder von einem externen Dienstleister? In Einzelfällen sind Probleme des täglichen Betriebs zu verzeichnen, zum Beispiel bei der Einwahl ins Netz oder zur Übertragungsgeschwindigkeit des WLAN. Die Störun- gen werden weit überwiegend innerhalb von maximal 24 Stunden behoben. Überwie- gend werden für die Störungsbehebung externe Dienstleister in Anspruch genommen, was angesichts der Komplexität der betreffenden Anlagen grundsätzlich auch sachlich geboten ist. 10. Kommt es an den Berufsschulen mit flächendeckender WLAN-Aus- stattung bei der Nutzung zu temporären Problemen aufgrund zu vieler Nutzer? Wenn ja: Wie will der Senat dieses Problem beheben? Gibt es an den Schulen eine Strategie zur Steuerung der Anzahl der Endbenutzergerä- te? Die genauen Ursachen der in der Antwort zu 9. angegebenen Probleme können von der Behörde nicht zentral bewertet werden. Allgemein ist davon auszugehen, dass für einen reibungslosen Betrieb die Kombination einer leistungsfähigen Netzwerktechnik, insbesondere einer ausreichenden Anzahl von WLAN-Zugriffspunkten, mit einer intel- ligenten Konfiguration des Gesamtsystems erforderlich ist. Die für Bildung zuständige Behörde hat ein Konzept für Aufbau und Betrieb der päda- gogisch nutzbaren IT-Ausstattung an staatlichen berufsbildenden Schulen erarbeitet, das schrittweise bedarfsgerecht weiterentwickelt und umgesetzt wird. Darin wird es 3
Drucksache 21/11206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode auch konkrete Empfehlungen für den Aufbau der WLAN-Infrastruktur und der Konfigu- ration ihrer Komponenten geben. Im Übrigen siehe Drs. 21/7633. 11. Wann werden die Berufsschulen, die noch keine flächendeckende WLAN-Ausstattung haben, damit ausgerüstet werden? Alle neu bezogenen Standorte staatlicher berufsbildender Schulen werden flächende- ckend mit WLAN ausgestattet. Bei Sanierungs- und größeren Modernisierungsvorha- ben wird ebenfalls regelhaft eine flächendeckende WLAN-Ausstattung realisiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/7633. 12. Gibt es mittlerweile konkrete (Zeit-)Planungen der zuständigen Behörde, wann die Grundschulen gemäß der Ankündigung von Senator Rabe eine WLAN-Ausstattung erhalten? a) Wenn ja: Welche Schulen sollen jeweils wann eine entsprechend ausgelegte Infrastruktur erhalten? Wie genau soll diese Grundaus- stattung aussehen und welche Voraussetzungen benötigt diese? b) Wenn nein: Warum nicht? 13. Gibt es mittlerweile konkrete (Zeit-)Planungen der zuständigen Behörde, wann die Stadtteilschulen, Gymnasien und Förderschulen eine WLAN- Ausstattung erhalten? a) Wenn ja: Welche Schulen sollen jeweils wann eine entsprechend ausgelegte Infrastruktur erhalten? Wie genau soll diese Ausstattung aussehen und welche Voraussetzungen benötigt diese? b) Wenn nein: Warum nicht? Es ist geplant, zunächst die weiterführenden Schulen, beginnend im Schuljahr 2018/ 2019, mit einer bedarfsgerechten WLAN-Ausstattung auszurüsten. Hierzu sind im Wesentlichen noch Finanzierungsfragen im Rahmen der Bund-Länder-Abstimmung zu einem möglichen „Digitalpakt Schule“ zu klären, die aber erst nach einer Regierungs- bildung im Bund abgeschlossen werden können. Im Übrigen siehe Drs. 21/8420. 14. Wie viele und welche Schulen verfügen derzeit über ein medienpädago- gisches Konzept, welches laut Senat Voraussetzung für eine WLAN- Ausstattung ist (Drs. 21/8420, Antwort auf Frage 1.)? 15. Wie stellt der Senat sicher, dass alle Schulen zeitnah ein aktuelles Kon- zept haben werden? Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms SIP 2010 haben alle allgemeinbilden- den staatlichen Schulen ein medienpädagogisches Konzept (sogenannter Medien- entwicklungsplan) erstellt und zur Dokumentation eingereicht. Jede Schule schreibt als selbstverantwortete Schule ihr Konzept für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien fort. Grundlage dabei sind die Berücksichtigung der Kom- petenzen für ein Leben in der digitalen Welt (siehe https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2017/KMK_Kompeten zen_in_der_digitalen_Welt_-neu_26.07.2017.html) und Überlegungen zur Nutzung digitaler Bildungsmedien mit schulischen und privaten Endgeräten. Die für Bildung zuständige Behörde hat die Schulleitungen aller staatlichen allgemein- bildenden Schulen im Rahmen von zentralen Informationsveranstaltungen in diese Thematik eingeführt. Die Schulen werden weiterhin durch das Landesinstitut für Lehr- erbildung und Schulentwicklung (LI) durch folgende Angebote unterstützt: - zentrale und dezentrale Beratung und Prozessbegleitung, - 55-stündige Zusatzqualifizierung für Medienverantwortliche, - partizipative Planung und Moderation von Fach- und Lehrerkonferenzen, - aktuelle Empfehlungen zur Fortschreibung des Medienbildungskonzeptes, 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11206 - Begründungszusammenhänge und Hinweise zur Notwendigkeit des Medienbil- dungskonzepts. 16. Wie stellt der Senat sicher, dass alle Lehrkräfte mit eduPort, WLAN und digitaler Technik umgehen können? Welche Fortbildungen werden hier- für angeboten? Im Kontext der Einführung von eduPort konnte ein differenziertes, flächendeckendes und auf die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen abgestimmtes Fortbildungs- konzept realisiert werden. Zusammenfassend sind in diesem Kontext seit Juni 2016 folgende Fortbildungen und Unterstützungsmaßnahmen für diese Zielgruppen ange- boten worden: - 50 zentrale achtstündige eduPort-Berater-Schulungen (je zwei eduPort-Berater an jeder Schule mit vertieften Systemkenntnissen), - 180 dezentrale Kollegiumsfortbildungen, davon etwa 50 Prozent unmittelbar an Endgeräten in der schulischen eduPort-Instanz (Bedienkompetenz und Kenntnis von Anwendungsszenarien bei mehr als 5.000 Lehrkräften). - Ergänzt werden die Präsenzfortbildungen durch ein detailliertes eduPort-Handbuch und den Webauftritt eduPort mit Erklärvideos und einer FAQ-Liste. Ab 1. Februar 2018 werden Webinare des LI entlang ausgewählter Nutzungsszenarien das An- gebot ergänzen. 17. Wie viele qualifizierte Lehrkräfte gibt es an den Schulen zur Behebung von technischen IT-Problemen? 18. Wie werden diese Lehrkräfte geschult? 19. Wie viele Qualifizierungen sind diesbezüglich geplant? Für welche Schu- len? Es ist nicht das Ziel der für Bildung zuständigen Behörde, Lehrkräfte zur Behebung technischer IT-Probleme zu qualifizieren, da dies nicht in ihren pädagogischen Zuständigkeitsbereich fällt. Ziel der Qualifizierungen durch das LI ist daher nicht das eigenständige Beheben von technischen IT-Problemen. Ziel ist vielmehr der Erwerb eines umfassenden Orientierungswissens, das es den schulischen Medienverantwort- lichen ermöglicht, Schulleitungen in IT-Fragen (zum Beispiel Beschaffung, Lizenzen, Plattformlösungen, Datenschutz, Help-Desk-Nutzung et cetera) zu beraten, externe Dienstleister zu beauftragen oder einen technischen Medienassistenten zu instruieren. Mit dieser Schwerpunktsetzung werden seit 2010 jedes Jahr im Durchschnitt 20 Lehr- kräfte im Rahmen einer 55-stündigen Zusatzqualifizierung zu Medienverantwortlichen fortgebildet. Das jährliche Netzwerktreffen der Medienverantwortlichen sowie der Newsletter und die Website des Referats Medienpädagogik am LI und die Website Schul-IT der BSB sichern darüber hinaus die Verbreitung aktueller Informationen. 20. Wie viel Geld wird für Dienstleistungen zur Behebung von Problemen ausgegeben? Hierüber liegen der für Bildung zuständigen Behörde keine Daten vor, da eine Einzel- aufstellung dieser Dienstleistungen im Rahmen des IT-Betriebs nicht existiert. Bei der Behebung von Problemen sind sowohl verschiedene Stellen innerhalb der für Bildung zuständigen Behörde als auch zum Beispiel Dataport beteiligt. 21. Ist die BS 32, an der ab dem 1. Januar 2018 Kaufleute im E-Commerce ausgebildet werden, digital ausgestattet? Wenn ja: in welcher Weise? Wenn nein: Ab wann wird sie entsprechend ausgerüstet? Die erforderlichen Voraussetzungen für die Beschulung des neuen Ausbildungsberufs Kaufleute für E-Commerce ab August 2018 sind fachlich angemessene Räume mit anforderungsgerechter IT-Einrichtung. Diese sind in der BS 32 gegeben. Die Schule verfügt derzeit über 320 PC, 11 Laptops und 28 Smartboards. Nach Umzug der Schu- le an den neuen Standort in der Hinrichsenstraße wird es im Schuljahr 2019/ 5
Drucksache 21/11206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2020 eine umfassend modernisierte IT-Netzwerktechnik geben, insbesondere auch eine flächendeckende WLAN-Ausstattung. Die Ausstattung mit Endgeräten wird mit dem Bezug des neuen Gebäudes entsprechend erweitert. 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11206 Gemeldete Störfälle an staatlichen Schulen im Jahr 2017 (Stand: 07.12.2017) Anlage Allgemeinbildende Schulen Anzahl der Meldungen Adolph-Diesterweg-Schule 2 Albrecht-Thaer-Gymnasium 1 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 1 Brüder-Grimm-Schule 1 Charlotte-Paulsen-Gymnasium 1 Elbschule Bildungszentrum Hören und Kommunikation 1 Goethe-Gymnasium 1 Goethe-Schule-Harburg 1 Gretel-Bergmann-Schule 1 Grundschule Bindfeldweg 1 Grundschule Heidhorst 1 Grundschule Kirchdorf 1 Grundschule Lohkampstraße 1 Gymnasium Allee 1 Gymnasium Allermöhe 1 Gymnasium Bondenwald 1 Gymnasium Bornbrook 1 Gymnasium Corveystraße 1 Gymnasium Eppendorf 1 Gymnasium Farmsen 1 Gymnasium Finkenwerder 1 Gymnasium Grootmoor 1 Gymnasium Hochrad 1 Gymnasium Hoheluft 1 Gymnasium Hummelsbüttel 1 Gymnasium Klosterschule 3 Gymnasium Lerchenfeld 1 Gymnasium Marienthal 1 Gymnasium Ohmoor 1 Gymnasium Oldenfelde 1 Gymnasium Othmarschen 2 Gyula Trebitsch Schule Tonndorf 1 Hansa-Gymnasium Bergedorf 1 Heinrich-Heine-Gymnasium 1 Heinrich-Hertz-Schule 1 Heisenberg-Gymnasium 1 Helmut-Schmidt-Gymnasium 1 Ilse-Löwenstein-Schule 3 Johannes-Brahms-Gymnasium 1 Katharinenschule in der Hafencity 1 Kurt-Tucholsky-Schule 1 Luisen-Gymnasium Bergedorf 1 Margaretha-Rothe-Gymnasium 1 Marion Dönhoff Gymnasium 1 Max-Brauer-Schule 1 Otto-Hahn-Schule 1 ReBBZ Nord 1 ReBBZ Winterhude 1 Schule auf der Veddel 1 Schule Curslack-Neuengamme 1 7
Drucksache 21/11206 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Gemeldete Störfälle an staatlichen Schulen im Jahr 2017 (Stand: 07.12.2017) Allgemeinbildende Schulen Anzahl der Meldungen Schule Kroonhorst 1 Schule Marckmannstraße 2 Schule Max-Eichholz-Ring 2 Schule Nettelnburg 2 Schule Neuland 1 Schule Ohkamp 1 Schule Rellinger Straße 1 Schule Sander Straße 1 Schule Weidemoor 1 Stadtteilschule Alter Teichweg 2 Stadtteilschule Altrahlstedt 1 Stadtteilschule Am Hafen 3 Stadtteilschule Am Heidberg 1 Stadtteilschule Bahrenfeld 1 Stadtteilschule Bergedorf 1 Stadtteilschule Bergstedt 3 Stadtteilschule Blankenese 1 Stadtteilschule Ehestorfer Weg 1 Stadtteilschule Eidelstedt 1 Stadtteilschule Finkenwerder 3 Stadtteilschule Hamburg-Mitte 1 Stadtteilschule Kirchwerder 2 Stadtteilschule Lohbrügge 1 Stadtteilschule Mümmelmannsberg 1 Stadtteilschule Niendorf 2 Stadtteilschule Oldenfelde 2 Stadtteilschule Richard-Linde-Weg 1 Stadtteilschule Wilhelmsburg 2 Stadtteilschule Winterhude 1 Walddörfer-Gymnasium 2 Gesamtergebnis allgemeinbildende Schulen 101 Berufsbildende Schulen Anzahl der Meldungen Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen 2 Staatliche Gewerbeschule Energietechnik 3 Berufliche Schule für Anlagen- und Konstruktionstechnik am In 1 Berufliche Schule Farmsen 1 Berufliche Schule Am Lämmermarkt 1 Berufliche Schule City Nord 2 Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Maschinenbau 1 Staatliche Gewerbeschule Bautechnik 2 Berufliche Schule gewerbliche Logistik und Sicherheit 1 Gesamtergebnis berufsbildende Schulen 14 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, 07.12.2017 8
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