HYGIENE- UND SCHUTZMAßNAHMENPLAN - DER TECHNISCHEN HOCHSCHULE LÜBECK - INTRANET
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Technische Hochschule Lübeck Präsidium HYGIENE- UND SCHUTZMAßNAHMENPLAN DER TECHNISCHEN HOCHSCHULE LÜBECK STAND: 04.04.2022 Y:\01_Dat_aust\1. Präsidium\01 Corona-Virus\E_Hygienekonzept_Gesundheitsamt\Hygiene- und Schutzmaßnahmeplan THL\2022-04_04 Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan TH Lübeck.docx
INHALT 1. Anlass, Grundlagen ............................................................................................................................... 3 2. Grundsätze ........................................................................................................................................... 3 3. Allgemeingültige Vorgaben .................................................................................................................. 4 3.1 Allgemeingültige Hygiene- und Schutzmaßnahmen .......................................................................... 4 3.2 Betretungsverbote ............................................................................................................................. 4 3.3 Information und Unterweisung .......................................................................................................... 5 3.4 Technisch-Organisatorische Maßnahmen.......................................................................................... 5 4. Besondere Vorgaben ............................................................................................................................ 6 4.1 Für die Durchführung von Exkursionen.............................................................................................. 6 4.1.1 Information.................................................................................................................................. 6 4.2 Für studentische Arbeitsplätze........................................................................................................... 6 4.3 Für permanente Arbeitsplätze an der TH Lübeck .............................................................................. 7 4.4 Dienstwagennutzung ......................................................................................................................... 7 4.5 Für Externe ......................................................................................................................................... 7 4.5.1 Information.................................................................................................................................. 7 4.6 Für Veranstaltungen (an) der TH Lübeck............................................................................................ 7 4.6.1 Räumlich/organisatorische Maßnahmen .................................................................................... 8 4.6.2 Information.................................................................................................................................. 8 5. Anlagen ................................................................................................................................................. 8 Seite 2 von 8
1. ANLASS, GRUNDLAGEN Der Hygiene-und Schutzmaßnahmenplan setzt die jeweils geltenden Regelungen (beispielsweise aus der Hochschulen-Coronaverordnung) für die TH Lübeck um. Er wird regelmäßig auf den aktuellsten Stand der Regelungen angepasst. Änderungen sind in rot markiert. Rahmenbedingungen für das Arbeiten an der Technischen Hochschule Lübeck (THL) sind in den Dienstrechtliche Rahmenbedingungen festgehalten. Der Hygiene-und Schutzmaßnahmenplan ist mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt. Er beschreibt die einzuhaltenden Auflagen und Maßnahmen an der THL. Grundlage für den Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan sind die nachfolgenden Allgemeinverfügungen, Erlasse, Verordnungen und Richtlinien, ggf. in der jeweils gültigen Fassung: Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (Corona-Bekämpfungsverordnung) Verordnung zum Schutz vor einreisenbedingten Infektionsgefahren SARS-CoV-2 des Bundes (Corona-Einreiseverordnung) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) 2. GRUNDSÄTZE 1. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass unsere Studierenden auch unter Corona-Pandemie bedingten Auflagen ihr Studium erfolgreich durchführen können. 2. Wir bieten Studierenden und Hochschulangehörigen auch während der Corona-Pandemie ein Umfeld mit möglichst hohem Gesundheitsschutz. 3. Abläufe von Studium und Lehre (inklusive Prüfungen), Arbeiten und akademisches Leben sind den Anforderungen des Infektionsschutzes untergeordnet und müssen daher ggf. zur Umsetzung des Hygiene- und Schutzmaßnahmenplanes angepasst werden. 4. Unser gemeinsames Ziel ist der Präsenzbetrieb im Sommersemester 2022. Seite 3 von 8
3. ALLGEMEINGÜLTIGE VORGABEN Für sämtliche an der Technischen Hochschule durchzuführenden Tätigkeiten gelten die folgenden Vorgaben: 3.1 ALLGEMEINGÜLTIGE HYGIENE- UND SCHUTZMAßNAHMEN Wir empfehlen ausdrücklich: den Hochschulcampus ausschließlich vollständig gegen das Coronavirus geimpft, von einer Infektion genesen oder tagesaktuell negativ getestet zu betreten und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit FFP-2 Standard in allen unseren Innenräumen, insbesondere dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können und sich viele Personen in einem Raum aufhalten. Allgemeine Hygieneregelungen. Die Maßnahmen des allgemeinen Infektionsschutzes (vgl. Empfehlungen des Robert-Koch Institutes, AHA+L-Regel) wie das Einhalten von Abständen zu anderen Personen in Innenräumen, regelmäßiges Händewaschen, Husten- und Niesettikette, sowie Lüften werden beibehalten. Betriebsanweisung. Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil einer Betriebsanweisung, die an der TH Lübeck ausgehängt und bekannt gemacht ist. In den Sanitär- und Waschräumen sind Merkblätter zu Verhaltensregeln und richtigem Händewaschen angebracht. Ungeklärte respiratorische Symptome. Bei Krankheitssymptome unklarer Herkunft (nach RKI vor allem Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust) wird geimpften und genesenen Personen empfohlen, sich regelmäßig zu testen und nicht auf den Campus zu kommen. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen bei Krankheitssymptomen unklarer Herkunft erst wieder auf den Campus kommen, wenn sie mindestens 24 Stunden symptomfrei waren. Eine regelmäßige Selbsttestung wird allen empfohlen. 3.2 BETRETUNGSVERBOTE Infektion mit Corona. Ist eine Person bestätigt mit dem Corona-Virus infiziert, muss sie sich umgehend beim örtlichen Gesundheitsamt und an der TH Lübeck (bei Beschäftigten: personal@th-luebeck.de, bei Studierenden: corona-meldung@th-luebeck.de) melden. Der Campus der TH Lübeck darf nicht betreten werden. Seite 4 von 8
Quarantäne, Isolation und Reiserückkehrer*innen. Für Personen, für die eine Isolation oder Quarantäne angeordnet wurde gilt ein Betretungsverbot an der TH Lübeck. Das Betretungsverbot ist zweisprachig auf Plakaten an allen Gebäuden der THL ausgehängt. 3.3 INFORMATION UND UNTERWEISUNG Studierende und Lehrende werden über die bestehenden Regelungen und die Abläufe vorab informiert (Lernraum und Intranet der TH Lübeck, E-Mail, ggf. ergänzende Informationsblätter). Hochschulangehörige und Studierende sind gehalten, ihre THL-Mailadresse regelmäßig abzurufen. Die Beschäftigten werden über die bestehenden Regelungen und die Abläufe vorab per Website, Rundmail und durch ihre jeweilige Führungskraft informiert. Durch den technischen Dienst werden auf dem Campus tätige Beschäftigte von Fremdfirmen über die Rahmenbedingungen informiert. Die Führungskräfte haben die Allgemeine Arbeitssicherheitsunterweisung Corona 19 erhalten. 3.4 TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN Laufwege. An der TH Lübeck sind in den Gebäuden Markierungen für Laufwege im Einbahnstraßensystem bzw. den Mindestabstand von 1,5 m angebracht. MNB und Selbsttests. Als Arbeitgeberin stellt die TH Lübeck ihren Beschäftigten MNB mit FFP-2 Standard und Selbsttests zur Verfügung. Lüften. Die Räume sind vor und nach Nutzung quer zu lüften, vorrangig mittels Frischluftzufuhr. Bei der Verwendung von elektrischer Belüftung (Klimaanlagen) ist die Umluftverteilung abzuschalten. Während der Nutzung von Räumen sollte ebenfalls mittels Frischluftzufuhr gelüftet werden. Seite 5 von 8
4. BESONDERE VORGABEN 4.1 FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON EXKURSIONEN Exkursionen dürfen durchgeführt werden. Weiterhin gilt: Die Allgemeingültigen Vorgaben (s. Kapitel 3) gelten uneingeschränkt. Die Exkursionsleitung hat die Allgemeine Arbeitssicherheitsunterweisung Corona 19 erhalten. 4.1.1 INFORMATION Hygiene- und Schutzmaßnahmen, eigene Vorkehrungen. Die Studierenden werden vorab per E-Mail von der Exkursionsleitung über die bestehenden Regelungen im Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan, sowie die eigenen Vorkehrungen (Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen, Händehygiene sicherstellen) informiert (per E-Mail oder Bereitstellung im Lernraum). Hygienebestimmungen am Zielort. Die Exkursionsleitung kennt die Hygienebestimmungen des Exkursionszieles (sowohl Land/Ort, als auch zu besuchende Stätte/Betriebe bzw. Beherbergung) und gibt diese vorab an die Teilnehmer*innen. Reisebestimmungen. Die Studierenden werden vorab über die möglichen Risiken (z.B. Entwicklung Infektionsgeschehen, mögliche Erforderlichkeit einer Testung, mögliche Quarantäne) für die Teilnahme an einer Exkursion durch die Exkursionsleitung informiert. Diese Information umfasst auch Informationen zu Anreise und Abreise. Bei Exkursionen ins Ausland sind zusätzlich die Reisehinweise und eine ggf. bestehende anschließende Quarantänepflicht zu beachten. Ungeklärte respiratorische Symptome. Die Studierenden werden ferner darauf hingewiesen, dass sie im Fall von ungeklärten respiratorischen Symptomen nicht an der Exkursion teilnehmen sollten. 4.2 FÜR STUDENTISCHE ARBEITSPLÄTZE Die TH Lübeck bietet in begrenztem Umfang studentische Arbeitsplätze z.B. in den Kommunikationszonen an. Empfehlungen. Für deren Nutzung gelten insbesondere die Empfehlungen zum Tragen einer MNB, sowie die Allgemeinen Hygieneregeln (siehe Kapitel 3.1). Die Allgemeingültigen Vorgaben (s. Kapitel 3) gelten uneingeschränkt. Seite 6 von 8
4.3 FÜR PERMANENTE ARBEITSPLÄTZE AN DER TH LÜBECK Die Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten an der TH Lübeck ist zum 20.03.2022 wieder in Kraft getreten. Auf die Dienstrechtlichen Rahmenbedingungen wird verwiesen. 4.4 DIENSTWAGENNUTZUNG Lüften. Vor Fahrtantritt und nach Beendigung der Fahrt ist das Fahrzeug zum Luftaustausch für mindestens 5 Minuten quer zu lüften. Befinden sich mehr als eine Person im Dienstwagen sollte das Fahrzeug spätestens alle 90 Minuten für mindestens 5 Minuten quer gelüftet werden. Nutzungsberechtige Personen. Sobald sich neben dem/der Fahrer*in eine weitere Person im Dienstwagen befindet, wird das dauerhafte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. 4.5 FÜR EXTERNE Als Externe werden in diesem Zusammenhang alle Personen verstanden, die keinen Dienst-/ Arbeitsvertrag oder Lehrauftrag mit der TH Lübeck haben. Die allgemeingültigen Vorgaben (s. Kapitel 3) gelten uneingeschränkt. 4.5.1 INFORMATION Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan. Die jeweils einladende bzw. organisierende Person gibt Externen den Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan der TH Lübeck vor ihrem Aufenthalt auf dem Campus zur Kenntnis. 4.6 FÜR VERANSTALTUNGEN (AN) DER TH LÜBECK Gremiensitzungen, Sitzungen, Dienstberatungen, Besprechungen, Presse-, Foto- und Drehtermine, Studienberatung und Studieninformation, Workshops und Konferenzen, sowie Veranstaltungen Externer können bei Einhaltung der allgemeinen Vorgaben (siehe Kapitel 3) in Präsenz stattfinden. Präsenzveranstaltungen des JuniorCampus können stattfinden, wenn die Regelungen für Kindergärten und Schulen es zulassen und wenn Lehrveranstaltungen an der TH Lübeck in Präsenz gestattet sind. Die allgemeingültigen Vorgaben (s. Kapitel 3) gelten uneingeschränkt. Seite 7 von 8
4.6.1 RÄUMLICH/ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN Kontaktminimierung. Es gilt, Personenströme zu kanalisieren und Begegnungsmöglichkeiten zu minimieren. Es werden Maßnahmen zur Risikominimierung wie Abstandsregelungen, Handhygiene, Husten-Niesetikette ergriffen. Lüften. Die Räume sind mindestens vor und nach Nutzung 15 Minuten quer zu lüften, vorrangig mittels Frischluftzufuhr. Bei der Verwendung von elektrischer Belüftung (Klimaanlagen) ist die Umluftverteilung abzuschalten. Während der Nutzung sollte alle 20 Minuten für 5 Minuten mittels Frischluftzufuhr gelüftet werden. 4.6.2 INFORMATION Hygiene-und Schutzmaßnahmenplan. Externe erhalten durch die jeweils einladende bzw. organisierende Person den Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan der TH vor ihrem Aufenthalt an der TH Lübeck zur Kenntnis. 5. Anlagen Betriebsanweisung zu Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen Corona, englische Fassung Allgemeine Arbeitssicherheitsunterweisung Corona Handlungsanweisungen Mutterschutz bei Beschäftigten und Studierenden Betriebsanweisung Sanitäreinrichtungen, Aufzüge und Pausenräume Aushang Betretungsverbot Dienstrechtliche Rahmenbedingungen THL Handlungsempfehlungen Corona-Prävention (Lüften, Handling MNB) Seite 8 von 8
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