HYGIENE- UND SCHUTZMAßNAHMENPLAN - DER TECHNISCHEN HOCHSCHULE LÜBECK - INTRANET

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Technische Hochschule Lübeck
                                                                            Präsidium

HYGIENE- UND SCHUTZMAßNAHMENPLAN
       DER TECHNISCHEN HOCHSCHULE LÜBECK

                                    STAND: 04.04.2022

Y:\01_Dat_aust\1. Präsidium\01 Corona-Virus\E_Hygienekonzept_Gesundheitsamt\Hygiene- und
Schutzmaßnahmeplan THL\2022-04_04 Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan TH Lübeck.docx
INHALT
1.     Anlass, Grundlagen ............................................................................................................................... 3
2.     Grundsätze ........................................................................................................................................... 3
3.     Allgemeingültige Vorgaben .................................................................................................................. 4
     3.1 Allgemeingültige Hygiene- und Schutzmaßnahmen .......................................................................... 4
     3.2 Betretungsverbote ............................................................................................................................. 4
     3.3 Information und Unterweisung .......................................................................................................... 5
     3.4 Technisch-Organisatorische Maßnahmen.......................................................................................... 5
4.     Besondere Vorgaben ............................................................................................................................ 6
     4.1 Für die Durchführung von Exkursionen.............................................................................................. 6
        4.1.1 Information.................................................................................................................................. 6
     4.2 Für studentische Arbeitsplätze........................................................................................................... 6
     4.3 Für permanente Arbeitsplätze an der TH Lübeck .............................................................................. 7
     4.4 Dienstwagennutzung ......................................................................................................................... 7
     4.5 Für Externe ......................................................................................................................................... 7
        4.5.1 Information.................................................................................................................................. 7
     4.6 Für Veranstaltungen (an) der TH Lübeck............................................................................................ 7
        4.6.1 Räumlich/organisatorische Maßnahmen .................................................................................... 8
        4.6.2 Information.................................................................................................................................. 8
5.      Anlagen ................................................................................................................................................. 8

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1.       ANLASS, GRUNDLAGEN
Der Hygiene-und Schutzmaßnahmenplan setzt die jeweils geltenden Regelungen (beispielsweise aus der
Hochschulen-Coronaverordnung) für die TH Lübeck um. Er wird regelmäßig auf den aktuellsten Stand der
Regelungen angepasst. Änderungen sind in rot markiert.

Rahmenbedingungen für das Arbeiten an der Technischen Hochschule Lübeck (THL) sind in den
Dienstrechtliche Rahmenbedingungen festgehalten.

Der Hygiene-und Schutzmaßnahmenplan ist mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt. Er
beschreibt die einzuhaltenden Auflagen und Maßnahmen an der THL.

Grundlage für den Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan sind die nachfolgenden Allgemeinverfügungen,
Erlasse, Verordnungen und Richtlinien, ggf. in der jeweils gültigen Fassung:

        Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen
         Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (Corona-Bekämpfungsverordnung)
        Verordnung zum Schutz vor einreisenbedingten Infektionsgefahren SARS-CoV-2 des Bundes
         (Corona-Einreiseverordnung)
        SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

2.       GRUNDSÄTZE
1. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass unsere Studierenden auch unter Corona-Pandemie bedingten
   Auflagen ihr Studium erfolgreich durchführen können.

2. Wir bieten Studierenden und Hochschulangehörigen auch während der Corona-Pandemie ein Umfeld
   mit möglichst hohem Gesundheitsschutz.

3. Abläufe von Studium und Lehre (inklusive Prüfungen), Arbeiten und akademisches Leben sind den
   Anforderungen des Infektionsschutzes untergeordnet und müssen daher ggf. zur Umsetzung des
   Hygiene- und Schutzmaßnahmenplanes angepasst werden.

4. Unser gemeinsames Ziel ist der Präsenzbetrieb im Sommersemester 2022.

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3.       ALLGEMEINGÜLTIGE VORGABEN
Für sämtliche an der Technischen Hochschule durchzuführenden Tätigkeiten gelten die folgenden
Vorgaben:

     3.1 ALLGEMEINGÜLTIGE HYGIENE- UND SCHUTZMAßNAHMEN

Wir empfehlen ausdrücklich:

        den Hochschulcampus ausschließlich vollständig gegen das Coronavirus geimpft, von einer
         Infektion genesen oder tagesaktuell negativ getestet zu betreten und
        das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mit FFP-2 Standard in allen unseren Innenräumen,
         insbesondere dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können und sich viele Personen in
         einem Raum aufhalten.

Allgemeine Hygieneregelungen. Die Maßnahmen des allgemeinen Infektionsschutzes (vgl. Empfehlungen
des Robert-Koch Institutes, AHA+L-Regel) wie das Einhalten von Abständen zu anderen Personen in
Innenräumen, regelmäßiges Händewaschen, Husten- und Niesettikette, sowie Lüften werden
beibehalten.

Betriebsanweisung. Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil einer Betriebsanweisung, die
an der TH Lübeck ausgehängt und bekannt gemacht ist. In den Sanitär- und Waschräumen sind
Merkblätter zu Verhaltensregeln und richtigem Händewaschen angebracht.

Ungeklärte respiratorische Symptome. Bei Krankheitssymptome unklarer Herkunft (nach RKI vor allem
Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust) wird geimpften und genesenen
Personen empfohlen, sich regelmäßig zu testen und nicht auf den Campus zu kommen.
Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen bei Krankheitssymptomen unklarer Herkunft erst
wieder auf den Campus kommen, wenn sie mindestens 24 Stunden symptomfrei waren.
Eine regelmäßige Selbsttestung wird allen empfohlen.

     3.2 BETRETUNGSVERBOTE

Infektion mit Corona. Ist eine Person bestätigt mit dem Corona-Virus infiziert, muss sie sich umgehend
beim örtlichen Gesundheitsamt und an der TH Lübeck (bei Beschäftigten: personal@th-luebeck.de, bei
Studierenden: corona-meldung@th-luebeck.de) melden. Der Campus der TH Lübeck darf nicht betreten
werden.

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Quarantäne, Isolation und Reiserückkehrer*innen. Für Personen, für die eine Isolation oder Quarantäne
angeordnet wurde gilt ein Betretungsverbot an der TH Lübeck. Das Betretungsverbot ist zweisprachig auf
Plakaten an allen Gebäuden der THL ausgehängt.

   3.3 INFORMATION UND UNTERWEISUNG

Studierende und Lehrende werden über die bestehenden Regelungen und die Abläufe vorab informiert
(Lernraum und Intranet der TH Lübeck, E-Mail, ggf. ergänzende Informationsblätter).
Hochschulangehörige und Studierende sind gehalten, ihre THL-Mailadresse regelmäßig abzurufen.

Die Beschäftigten werden über die bestehenden Regelungen und die Abläufe vorab per Website,
Rundmail und durch ihre jeweilige Führungskraft informiert.

Durch den technischen Dienst werden auf dem Campus tätige Beschäftigte von Fremdfirmen über die
Rahmenbedingungen informiert.

Die Führungskräfte haben die Allgemeine Arbeitssicherheitsunterweisung Corona 19 erhalten.

   3.4 TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN

Laufwege. An der TH Lübeck sind in den Gebäuden Markierungen für Laufwege im Einbahnstraßensystem
bzw. den Mindestabstand von 1,5 m angebracht.

MNB und Selbsttests. Als Arbeitgeberin stellt die TH Lübeck ihren Beschäftigten MNB mit FFP-2 Standard
und Selbsttests zur Verfügung.

Lüften. Die Räume sind vor und nach Nutzung quer zu lüften, vorrangig mittels Frischluftzufuhr. Bei der
Verwendung von elektrischer Belüftung (Klimaanlagen) ist die Umluftverteilung abzuschalten. Während
der Nutzung von Räumen sollte ebenfalls mittels Frischluftzufuhr gelüftet werden.

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4.       BESONDERE VORGABEN
     4.1 FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON EXKURSIONEN

Exkursionen dürfen durchgeführt werden.

Weiterhin gilt:
 Die Allgemeingültigen Vorgaben (s. Kapitel 3) gelten uneingeschränkt.
 Die Exkursionsleitung hat die Allgemeine Arbeitssicherheitsunterweisung Corona 19 erhalten.

     4.1.1 INFORMATION

Hygiene- und Schutzmaßnahmen, eigene Vorkehrungen. Die Studierenden werden vorab per E-Mail von
der Exkursionsleitung über die bestehenden Regelungen im Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan, sowie
die eigenen Vorkehrungen (Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen, Händehygiene sicherstellen) informiert
(per E-Mail oder Bereitstellung im Lernraum).

Hygienebestimmungen am Zielort. Die Exkursionsleitung kennt die Hygienebestimmungen des
Exkursionszieles (sowohl Land/Ort, als auch zu besuchende Stätte/Betriebe bzw. Beherbergung) und gibt
diese vorab an die Teilnehmer*innen.

Reisebestimmungen. Die Studierenden werden vorab über die möglichen Risiken (z.B. Entwicklung
Infektionsgeschehen, mögliche Erforderlichkeit einer Testung, mögliche Quarantäne) für die Teilnahme
an einer Exkursion durch die Exkursionsleitung informiert. Diese Information umfasst auch Informationen
zu Anreise und Abreise. Bei Exkursionen ins Ausland sind zusätzlich die Reisehinweise und eine ggf.
bestehende anschließende Quarantänepflicht zu beachten.

Ungeklärte respiratorische Symptome. Die Studierenden werden ferner darauf hingewiesen, dass sie im
Fall von ungeklärten respiratorischen Symptomen nicht an der Exkursion teilnehmen sollten.

     4.2 FÜR STUDENTISCHE ARBEITSPLÄTZE

Die TH Lübeck bietet in begrenztem Umfang studentische Arbeitsplätze z.B. in den Kommunikationszonen
an.

Empfehlungen. Für deren Nutzung gelten insbesondere die Empfehlungen zum Tragen einer MNB, sowie
die Allgemeinen Hygieneregeln (siehe Kapitel 3.1). Die Allgemeingültigen Vorgaben (s. Kapitel 3) gelten
uneingeschränkt.

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4.3 FÜR PERMANENTE ARBEITSPLÄTZE AN DER TH LÜBECK

Die Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten an der TH Lübeck ist zum 20.03.2022 wieder in Kraft
getreten.

Auf die Dienstrechtlichen Rahmenbedingungen wird verwiesen.

   4.4 DIENSTWAGENNUTZUNG

Lüften. Vor Fahrtantritt und nach Beendigung der Fahrt ist das Fahrzeug zum Luftaustausch für
mindestens 5 Minuten quer zu lüften. Befinden sich mehr als eine Person im Dienstwagen sollte das
Fahrzeug spätestens alle 90 Minuten für mindestens 5 Minuten quer gelüftet werden.

Nutzungsberechtige Personen. Sobald sich neben dem/der Fahrer*in eine weitere Person im Dienstwagen
befindet, wird das dauerhafte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.

   4.5 FÜR EXTERNE

Als Externe werden in diesem Zusammenhang alle Personen verstanden, die keinen Dienst-/
Arbeitsvertrag oder Lehrauftrag mit der TH Lübeck haben.

Die allgemeingültigen Vorgaben (s. Kapitel 3) gelten uneingeschränkt.

   4.5.1 INFORMATION

Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan. Die jeweils einladende bzw. organisierende Person gibt Externen
den Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan der TH Lübeck vor ihrem Aufenthalt auf dem Campus zur
Kenntnis.

   4.6 FÜR VERANSTALTUNGEN (AN) DER TH LÜBECK

Gremiensitzungen, Sitzungen, Dienstberatungen, Besprechungen, Presse-, Foto- und Drehtermine,
Studienberatung und Studieninformation, Workshops und Konferenzen, sowie Veranstaltungen Externer
können bei Einhaltung der allgemeinen Vorgaben (siehe Kapitel 3) in Präsenz stattfinden.

Präsenzveranstaltungen des JuniorCampus können stattfinden, wenn die Regelungen für Kindergärten
und Schulen es zulassen und wenn Lehrveranstaltungen an der TH Lübeck in Präsenz gestattet sind.

Die allgemeingültigen Vorgaben (s. Kapitel 3) gelten uneingeschränkt.

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4.6.1 RÄUMLICH/ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN

Kontaktminimierung. Es gilt, Personenströme zu kanalisieren und Begegnungsmöglichkeiten zu
minimieren. Es werden Maßnahmen zur Risikominimierung wie Abstandsregelungen, Handhygiene,
Husten-Niesetikette ergriffen.

Lüften. Die Räume sind mindestens vor und nach Nutzung 15 Minuten quer zu lüften, vorrangig mittels
Frischluftzufuhr. Bei der Verwendung von elektrischer Belüftung (Klimaanlagen) ist die Umluftverteilung
abzuschalten. Während der Nutzung sollte alle 20 Minuten für 5 Minuten mittels Frischluftzufuhr gelüftet
werden.

     4.6.2 INFORMATION

Hygiene-und Schutzmaßnahmenplan. Externe erhalten durch die jeweils einladende bzw. organisierende
Person den Hygiene- und Schutzmaßnahmenplan der TH vor ihrem Aufenthalt an der TH Lübeck zur
Kenntnis.

5.       Anlagen
            Betriebsanweisung zu Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen Corona, englische Fassung
            Allgemeine Arbeitssicherheitsunterweisung Corona
            Handlungsanweisungen Mutterschutz bei Beschäftigten und Studierenden
            Betriebsanweisung Sanitäreinrichtungen, Aufzüge und Pausenräume
            Aushang Betretungsverbot
            Dienstrechtliche Rahmenbedingungen
            THL Handlungsempfehlungen Corona-Prävention (Lüften, Handling MNB)

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