Hygienekonzept Covid-19 der IGS Buchholz
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Hygienekonzept Covid-19 der IGS Buchholz Langversion Stand: 26.09.2021 Inhaltsverzeichnis: Grundlegende Informationen ______________________________________________ 2 Covid-19- Maßnahmen in der IGS Buchholz _________________________________ 3 Allgemeine Informationen für Lehrkräfte und Mitarbeiter der IGS Buchholz ___ 5 Allgemeine Maßnahmen ________________________________________________________ 5 Notbetreuung (nur bei Schulschließung) ________________________________________ 5 Unterricht _____________________________________________________________________ 5 Klassenarbeiten/Klausuren _____________________________________________________ 5 Lüftung _______________________________________________________________________ 5 Maskenpausen: ________________________________________________________________ 5 Besucherregelung _____________________________________________________________ 6 Infektionsschutz bei der Beschulung von SuS mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ____________________________________________ 6 Evakuierung und Brandschutz __________________________________________________ 6 Mensabetrieb: _________________________________________________________________ 6 Abitur 2022 unter Coronabedingungen __________________________________________ 6 Spezifische Hygieneregelungen in den Fachbereichen ______________________ 7 Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen ________ 7 Fachbereich NAT _____________________________________________________________________ 7 Fachbereich WPK „Hauswirtschaft“ _____________________________________________________ 7 Werkstatt ____________________________________________________________________________ 7 Profil Schulgarten ____________________________________________________________________ 8 Fachbereich Kunst: ___________________________________________________________________ 8 Fachbereich DSP: ______________________________________________________________ 8 Fachbereich Musik _____________________________________________________________ 8 Einzelunterricht Gesang/ chorisches Singen und Blasinstrumente: __________________________ 8 Fachbereich Sport _____________________________________________________________ 8 Hygienekonzept des Albert-Einstein-Gymnasiums und der IGS Buchholz zur gemeinsamen Sportplatznutzung am Schulzentrum I Buenser Weg _____________________________________ 10 Schulsanitätsdienst ___________________________________________________________ 11 Selbstlernwerkstatt ___________________________________________________________ 12 Weitere Fachschaften _________________________________________________________ 13 Anhang:_________________________________________________________________ 14 1
Grundlegende Informationen Die vorher gültigen Szenarien werden durch drei Warnstufen mit teils neuen Indikatoren ersetzt. „Die nächst höhere Stufe greift, wenn mindestens zwei der Leitindikatoren den entsprechenden Wertebereich für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Werktagen erreichen. Dies wird von den Kommunen per Allgemeinverfügung verkündet und gilt dann in der Regel ab dem übernächsten Tag.“ Die Maßnahmen von Warnstufe 1 sind auch bei Warnstufe 2 und 3 anzuwenden. Genauere Informationen zu den Warnstufen sind folgendem Link entnehmbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und- corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html (Stand 26.09.2021) Der für den Landkreis Harburg geltende Inzidenzwert ist unter folgendem Link einsehbar: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ Den aktuelle Rahmenhygieneplan (RHP 8.0) findet man hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html (Stand 26.09.2021) Zu beachten sind jeweils auch die aktuellen Rundverordnungen des RLSB Lüneburg sowie die aktuelle Corona Verordnung des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html und https://www.rlsb.de/themen/aktuell-coronavirus/informationen-schulen/rundverfuegungen-covid-19 (Stand 26.09.2021) Grundsätzlich gelten die Vorgaben des aktuellen Rahmenhygieneplans. 2
Covid-19- Maßnahmen in der IGS Buchholz Maßnahmen unterhalb von Warnstufe 1 Zusätzliche Maßnahmen ab Warnstufe 1 werden farblich hervorgehoben! Kohorte: Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. An der IGS Buchholz gilt ein Jahrgang als Kohorte. Abstandsgebot: Das Abstandsgebot wird unter den Schülerinnen und Schülern der eigenen Kohorte aufgehoben. Außerhalb der eigenen Kohorte ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (ebenso bei Lehrkräften, Mitarbeitern der Schule, etc.) Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz): Es gilt eine generelle Maskenpflicht in der Schule (medizinische Masken ab 14 Jahren sind Pflicht), außer auf dem Pausenhof. Auf dem Pausenhof gilt sie dabei nur, wenn kein Abstand zwischen verschiedenen Kohorten eingehalten werden kann. Es wird darum gebeten, dass im Falle des notwendigen Tragens einer MNB im Unterricht jede/r täglich 2-3 Masken bei sich führt, um nach 2-3 Stunden wechseln zu können Es herrscht Rechtsgehgebot auf allen Fluren. Auch an den Bushaltestellen und im Bus ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend! Persönliche Hygiene: Es sollen sich nur so viele Personen im WC aufhalten, wie Urinale/Toiletten vorhanden sind. Richtig und häufig mit Seife die Hände waschen (20 – 30 Sekunden), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang. Nicht ins Gesicht fassen! Bitte in die Armbeuge oder von Mitmenschen abgewandt niesen. Testungen: Die Schülerinnen und Schüler führen 3x in der Woche (Mo, Mi, Fr) zuhause einen Selbsttest durch. Kontakteinschränkungen: Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, kein unmittelbarer körperlicher Kontakt. Berührungen vermeiden: Beim Grüßen mit Mund-Nasen-Schutz reicht ein MOIN. Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfen möglichst minimieren, ggf. Ellenbogen benutzen. 3
Bei Verschmutzungen sofort an unsere Hausmeister wenden (Herr Czoll: 0175-5304497 und Herr Breustedt: 0175-9629823) Klassenraum: Alle Türen stehen ganztägig offen. In den Pausen der Jahrgänge 5-8 werden die Klassenzimmer von der Lehrkraft abgeschlossen, um Wertgegenstände zu schützen. Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen muss gelüftet werden. Es gelten diese Faustregeln: 20-5-20 (Einzelstunde) bzw. 20-5-20-5-20-5-15 (Doppelstunde). Jede Lerngruppe richtet verbindlich einen Lüftungsdienst ein, der auf diesen Lüftungsrhythmus achtet. Verantwortlich bleibt die jeweilige Lehrkraft. Bei Einhaltung des Lüftungskonzepts kann die Klassentür zwischen den Lüftungspausen auch geschlossen werden. Bitte immer am selben Platz im Unterrichtsraum sitzen! Persönliche Gegenstände nicht teilen: z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte! Auch das Teilen privater Speisen und Getränken ist untersagt, außer bei mitgebrachten Speisen im Klassenverband (vgl. RHP, Kap. 13.4). Bitte unachtsamen Mitmenschen sofort einen freundlichen Hinweis geben. Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie). Bei Krankheitsgefühl in der Schule – sofort an die Lehrkraft wenden. Betroffene Personen sind sofort nach Hause zu schicken oder in einem gesonderten Raum bis zur Abholung zu isolieren. Der ÖPNV darf nur in besonderen Ausnahmenfällen genutzt werden. Eindeutige Krankheit – Zuhause bleiben und an abwesend@igs-buchholz.de melden. Eine bestätigte Covid-19 Infektion ist umgehend der Schulleitung mitzuteilen! Zutrittsbeschränkungen für schulfremde Personen bleiben bestehen. (vgl. RHP, Kap. 4) Wir sind sicher, dass jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft die Verantwortung für sich tragen wird, seine Nächsten schützen will und vorbildlich handelt! Die Klassenteams wiederholen und dokumentieren diese Belehrungen wöchentlich. Sollten sich Schülerinnen oder Schüler nicht an diese Regeln halten, können sie das Recht am Präsenzunterricht verlieren und dürfen nur Zuhause lernen. 4
Allgemeine Informationen für Lehrkräfte und Mitarbeiter der IGS Buchholz Wichtig: Grundsätzlich gelten alle Regelungen ab unterhalb von Warnstufe 1. Sonderregelungen für Warnstufe 1-3 werden farblich markiert. Allgemeine Maßnahmen • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Lehrkräften, Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigten der Schulen, Erziehungsberechtigten und Besuchern • Zugewiesene Pausenbereiche der Kohorten • In den Kursunterrichten ist vor allem auf die Hygieneregeln zu achten Notbetreuung (nur bei Schulschließung) • Für die Notbetreuung bei Schulschließungen gelten die Vorgaben der Warnstufe 1 des Rahmen-Hygieneplans sowie des ehemaligen Szenarios B. „Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten des Abstandsgebotes (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.“ (Rundverfügung RSLB 22.09.21, S. 4) Unterricht • Die Zusammensetzung der Lerngruppen ist mit einem Sitzplan zu dokumentieren und aktuell zu halten. Alte Sitzpläne müssen drei Wochen aufgehoben werden. • Weiterhin gelten feste Sitzordnungen. Die Änderung der Sitzordnung ist möglichst zu vermeiden. Klassenarbeiten/Klausuren • Bei Klassenarbeit und Klausuren kann auf das Tragen einer MNB verzichtet werden, wenn das Abstandsgebot von 1,5m zwischen den SuS eingehalten wird. Lüftung • Regelungen zur Lüftung siehe RHP, Kap. 10 Maskenpausen: • Während des Unterrichts sind ausreichend Maskenpausen vorzusehen. o während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden in angemessenen zeitlichen Abständen (z.B. alle 20 Minuten). o beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird. o Die ersten beiden Punkte werden nach Möglichkeit kombiniert o Außerdem besteht auf dem Schulgelände im Freien keine Maskenpflicht (gilt auch für Unterrichtspausen). 5
o Bei akut auftretenden Beeinträchtigungen (z. B. Atemprobleme oder Kopfschmerzen) muss im Einzelfall angemessen reagiert werden (z. B. durch zusätzliche Maskenpause im Freien). Besucherregelung • Siehe RHP_final, Kap. 4 • „Die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern und der Zeitpunkt des Betretens/Verlassens sind zu dokumentieren.“ • „Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist während des Schulbetriebs möglichst zu beschränken und soll nur nach Anmeldung erfolgen.“ Infektionsschutz bei der Beschulung von SuS mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung • Siehe RHP_final, Kap. 13 Evakuierung und Brandschutz • Siehe RHP, Kap. 26 sowie die betreffende Konzeptkarte Mensabetrieb: • Das Hygienekonzept des Mensabetriebs ist in der dazugehörigen Konzeptkarte (Webpage IGS Buchholz) dokumentiert. Abitur 2022 unter Coronabedingungen • Hierzu liegen noch keine aktuellen Bestimmungen vor (Stand 26.09.2021), es wird sich an den Vorgaben des letzten Jahres orientiert (vgl. Anhang I) 6
Spezifische Hygieneregelungen in den Fachbereichen Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen • Siehe RHP, Kap. 17 Fachbereich NAT Allgemeine Regeln: • Schüler waschen bzw. desinfizieren vor und nach der Benutzung gemeinsamer Materialien und Vorratsgefäße gründlich ihre Hände. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (kein Kontakt mit Augen, Nase, Mund) eingehalten werden. • Geräte und Materialien sollten nach Möglichkeit personenbezogen verwendet werden. • Schutzbrillen sind personenbezogen zu verwenden und vor einer Wiederverwendung durch andere Personen hygienisch zu reinigen. • Sitzordnung in den Fachräumen sind zu dokumentieren. • Gruppen für experimentelle Gruppenarbeiten sind unter Berücksichtigung der dokumentierten Sitzordnung zu bilden. • Materialien werden von der Lehrkraft nach gründlicher Reinigung/Desinfektion der Hände und mit Maske möglichst in Kästen je Experimentiergruppe bereitgestellt, dabei sollten Handschuhe getragen werden • auf Abstand beim Holen und Wegräumen der Materialien ist zu achten • Materialien sind nach den Versuchen zeitnah in der Spülmaschine zu reinigen Fachbereich WPK „Hauswirtschaft“ • Siehe RHP, Kap. 17 Grundsätzlich gilt: • Es gelten die fachspezifischen Hygienestandards zur persönlichen Hygiene, der Hygiene am Arbeitsplatz und der Lebensmittelhygiene. • Darüber hinaus wird festgelegt, dass der Hauswirtschaftsunterricht in festen Kleingruppen mit bis zu 4 SchülerInnen je Kochnische durchgeführt wird. • Jede Gruppe bereitet ausschließlich die Speisen für sich selbst zu, Verkostungen gruppenübergreifend finden nicht statt. • Handtücher und Putzlappen werden für jede Gruppe separat ausgegeben und im Anschluss an den Unterricht zur Wäsche gegeben. • Es wird weiter ein zusätzliches verbindliches Händewaschen vor dem Essen eingeführt. Jedes Gruppenmitglied nutzt einen eigenen Servierlöffel. • Benutztes Geschirr wird mit Spülmittel und heißem Wasser abgewaschen. • Am Ende des Unterrichts waschen sich alle SuS erneut die Hände. Werkstatt • Es gelten die allgemeinen Hygienebedingungen des RHP 7
• Zum Ende der Stunde sind die Griffe der von den SuS genutzten Werkzeuge zu desinfizieren, sollte in den folgenden 3 Tagen eine andere Kohorte den Raum/das Werkzeug nutzen. Profil Schulgarten • SuS sind aufgefordert, 1,5 m Abstand zueinander zu halten. • SuS waschen/desinfizieren sich vor und nach dem Gartengang die Hände. • Ein SoS erhält bei Bedarf von der LK ein Gartengerät, Gartengeräte dürfen im Unterricht nicht weitergereicht werden und werden am Ende des Unterrichts mit Seifenlauge gereinigt. • Es werden keine Arbeiten vergeben, die ein Unterschreiten des Mindestabstandes notwendig machen (setzen von Zaunpfählen o.ä.). • SuS-Namen, die in den Garten gehen, werden dokumentiert. Fachbereich Kunst: • Materialien sollten personenbezogen genutzt werden. Ist dies nicht möglich, werden gemeinsam genutzte Gegenstände (Farben, Radiernadeln etc) vor und nach der Verwendung desinfiziert bzw. hygienisch abgewischt. • Vor und nach der gemeinsamen Nutzung sind die Hände gründlich zu waschen. Fachbereich DSP: • Für die allgemeinen Vorgaben des Landes siehe hierzu RHP, Kap. 16 Unterhalb Warnstufe 1: • Anwendung des Kohortenprinzips (vgl. Allgemeine Maßnahmen) • Körperkontakt sowie Sprechnähe möglichst vermeiden • Auf Austausch von Requisiten wird verzichtet • Maskentheater: bei Übungen/Szenenspiel Maskeneinsatz • Anschaffung einheitlicher DSP-Masken von allen SuS (dunkel) • Dokumentation über Anwesenheit im Klassenbuch Ab Warnstufe 1: • Feste SpielpartnerInnen; Szenen zu zweit; Auflösung des Kohortenprinzips • Reduktion der Praxis; hin zu eher theoretischen, reflexiven Aufgabenstellungen • Für spielpraktische Übungen und Szenen muss ein Mindestabstand der Schülerinnen und Schüler von 2 Metern eingehalten werden. Fachbereich Musik • Für allgemeine Regeln zum Musizieren innerhalb der Schule siehe hierzu RHP, Kap. 15 Einzelunterricht Gesang/ chorisches Singen und Blasinstrumente: • Für spezielle Regelungen siehe RHP, Kap. 15.1 • Fachbereich Sport • Für detaillierte Vorgaben zu den Warnstufen siehe RHP, Kap. 14 8
• Im Szenario A Stufe 3 findet in der Sporthalle im Oberstufengebäude kein Sportunterricht mehr statt, da der Mindestabstand von 2 m bei Klassengrößen von 30 Schülerinnen und Schülern nicht eingehalten werden kann. à bleibt vorerst bestehen und wird für die Warnstufe 1 geprüft. Grundsätze: • Lehrkräfte bilden keine eigene Kohorte, sondern sollen die gleichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten wie die Schüler*innen unterschiedlicher Kohorten (s. Nr. 9)! • Nach dem SU sind sich die Hände davor und danach gründlich zu waschen. • Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen oder erfordern, wie z. B. Ringen, Judo, Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner- und Gruppenakrobatik, Wasserball und Rettungsschwimmübungen, bleiben weiterhin untersagt. • Die Nutzung von Haartrocknern ist zur Vermeidung von Luftverwirbelungen nicht zulässig. • „Beim Schulsport innerhalb (und außerhalb) von Gebäuden besteht ebenfalls keine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.“ (Rundverfügung RSLB 22.09.21, S. 6) Planungsaspekt Maßnahme Kohortenprinzip • Unterrichtsorganisation, dass nur eine Kohorte (max. 30 Schüler*innen) in einem räumlich abgeschlossenen Hallenteil sind • Feste Zuordnung der Hallenteile und Umkleiden (Wechsel Junge und Mädchen einer Klasse zum jeweiligen Hallenteil) Aufenthalts und • Maskenpflicht, s. Nr. 6.4 (nicht beim Sport!!) Wegekonzept für • Information/Aushang Schüler*innen im Hallenbereich , s. • Zwei Lerngruppen treffen sich vor dem jeweiligen Eingang der Nr. 11 Halle; Klasse 1 und 2 vor der Halle sowie 3 und 4 hinter der Halle. Klassen sammeln sich dort als Lerngruppe und betreten gemeinsam mit der Sportlehrkraft die Halle. Aus ihrer zugewiesenen Umkleiden - direkt gegenüber erreichen die SuS direkt ihr jeweils zugeordnetes Hallenteil • Maskenpflicht auf dem Weg vom Schulgebäude zur Halle und zur Umkleide. Lüftungskonzept • möglichst alle Lüftungsmöglichkeiten während des SpU und in den im Pausen nutzen 9
Umkleidebereich, • Am Sporttag deshalb auf Wertsachen verzichten bzw. mit in die s. Nr. 10 + 17.2 Halle nehmen • dauerhafte Lüftung der Umkleiden durch Öffnung der jeweiligen Fenster Lüftungskonzept • sämtliche Lüftungsmöglichkeiten nutzen der Seiteneingänge und in der Sporthalle, ggf. der Notausgänge, vor allem in den Pausen (Stoßlüften!) s. Nr. 10 + 17.2 Nutzung der • Information aller Sportkolleg*innen über die Desinfektion genutzter Sportgeräte, s. Sportgeräte nach der Stunde Nr. 17.3 abweichend zu Nr. 6.5!! Sportarten • Information aller Sportkolleg*innen über untersagte Sportarten gemäß 17.5 des Rahmenhygieneplans (oben aufgeführt) • Nach Möglichkeit dem Sportunterricht ins freie verlagern und die SuS dazu anhalten entsprechende Sportbekleidung mitzubringen Toiletten und • Einhaltung der für alle Räumlichkeiten geltenden Regelungen auch Desinfektion in der Sporthalle häufig genutzter Kontaktflächen,s. Nr. 14 Dokumentation • Information aller Sportkolleg*innen über die sofortige/jederzeitige Anwesenheitskontrolle! • keine fremden Gäste in die Lerngruppe aufnehmen (s. Nr. 4)! Hygienekonzept des Albert-Einstein-Gymnasiums und der IGS Buchholz zur gemeinsamen Sportplatznutzung am Schulzentrum I Buenser Weg • Vor einer gemeinsamen Nutzung des Sportplatzes verständigen sich die Lehrkräfte beider Schulen einvernehmlich über die Aufteilung des Sportplatzes1 während der Unterrichtsstunde. Sollte die Sportfläche für eine gemeinsame Nutzung nicht ausreichen, erhält die Schule den Vorrang, die die Nutzungszeit in der Vierfeldhalle hat. • Beim Zugang zum Sportplatz über den Eingang an der Buskehre und dem Materialtransport nach Unterrichtsschluss auf dem Weg zur Sporthalle, weisen die Lehrkräfte ihre Lerngruppen darauf hin, dass die Lerngruppen beider Schulen die Wege nacheinander nutzen. 1Hierzu zählen ebenfalls die Leichtathletikanlagen wie die Laufbahn, die zwei Sprunggruben und der Stoßring. 10
• Nach dieser Aufteilung des Sportplatzes teilen die Lehrkräfte ihren Schülergruppen den Bereich auf dem Sportplatz für die Unterrichtsstunde mit, zudem werden die Schülergruppen von ihren Lehrkräften darüber belehrt, dass Lerngruppen des AEG bzw. der IGS den Sportplatz nutzen und die Schüler immer auf ausreichend Abstand – mindestens 3m - zur anderen Schule einhalten. Die Lehrkräfte markieren den für den Unterricht vorgesehen Bereich mit geeignetem Material und weisen ihre Lerngruppe auf die Markierung hin. • Wird der Sportplatz von einer Schule mit drei oder mehr Lehrgruppen genutzt, sollte eine parallele Nutzung durch beide Schulen nur dann vorgenommen werden, wenn sich die Nutzungsbereiche (Rasenplatz und Leichtathletikanlagen) klar unterscheiden, z.B. drei Lerngruppe befinden sich auf dem Rasenplatz, die vierte Lerngruppe, der anderen Schule nutzt die Weitsprunggrube oder den Stoßring angrenzend zur Buskehre . • Während der Sperrung der Vierfeldhalle ziehen sich die Klassen oder Lerngruppen im eigenen Klassenraum und einem anliegenden Gruppenraum um. Beispielhafte Aufteilung Bei vier Lerngruppen Schulsanitätsdienst • Siehe dazu RHP Kap. 25 11
Grundsätzlich gilt: • An erster Stelle steht immer die Sicherheit der Ersthelfenden. • Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gewahrt werden. • Zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos für die Ersthelfenden und die hilfebedürftige Person sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. • Die Sanitäter schützen sich außerdem bei direktem Kontakt mit der Person möglichst mit einer FFP2-Maske und einem „Faceshield“. • Wenn direkter körperlicher Kontakt möglich ist, sollen Ersthelfende Einmalhandschuhe tragen. • Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung kann die Beatmung unterbleiben, die isolierte Herzdruckmassage ist dann ausreichend. Falls eine Beatmungsmaske mit Ventil unmittelbar zur Verfügung steht, sollte diese verwendet werden. • Nach der Erste-Hilfe-Leistung sollten die Hände gründlich gewaschen und optimaler Weise ergänzend desinfiziert werden. Hierfür ist Händedesinfektionsmittel, möglichst beim Erste-Hilfe-Material, zur Verwendung durch Ersthelfende bereitzuhalten. • Mehrfach nutzbare Hilfsmittel (z. B. Kühlkissen) sind vor der erneuten Verwendung hygienisch aufzubereiten. Selbstlernwerkstatt • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln des RHP 1. In der Selbstlernwerkstatt gilt wie im Rest der Schule das Kohortenprinzip. Lehrkräfte können ihre SuS wie folgt anmelden: Knowledgebase → (Button:) Hinzufügen Titel: Datum z.B. 2020-09-01 (Jahr-Monat-Tag), Zeitraum z.B. 5./6. Stunde und Klasse z.B.10b Kategorie: Selbstlernwerkstatt Text: für welches Fach arbeiten die SuS? Welche Aufgabe haben sie z.B. Präsentation, Recherche etc.? !!!Gibt es keine Anmeldungen, gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt …“ !!! 2. Es stehen derzeit 13 Rechner zur Verfügung. Die Tische sind durchnummeriert, daher können wir den Sitzplatz eines SuS genau dokumentieren. 3. Wir haben 6 Einzelplätze, die jedoch nur innerhalb einer Kohorte genutzt werden können. Auch hier sind die Tische nummeriert, damit eine Dokumentation möglich ist. 4. Auch wenn die SuS aus einer Kohorte stammen, besteht in der SLW Maskenpflicht. Des Weiteren müssen sich die SuS vor Betreten der SLW, die Hände desinfizieren (direkt ggü. von uns befindet sich ein entsprechender Spender)! Diese Maßnahmen sind leider erforderlich, da die Arbeitsplätze von verschiedenen SuS aus verschiedenen Kohorten genutzt werden. 12
Weitere Fachschaften • Für alle weiteren Fachschaften gelten die allgemeinen Regeln des RHP 13
Anhang: I Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021 Folgende Regeln sind zu beachten: • Schülerinnen und Schüler mit akuten respiratorischen Symptomen dürfen nicht an den regulären Prüfungsterminen teilnehmen, sondern nehmen die Nachholtermine wahr. At- teste müssen nicht sofort vorgelegt werden, sondern können vor Beginn der Nachschreibtermine nachgereicht werden. Die Attestpflicht besteht auch für die Nachschreibtermine. Sollten während der Prüfung akute Symptome auftreten, wird die betroffene Person die Prüfung in einem Einzelraum abschließen. Wenn notwendig, wird die Prüfung abgebro- chen. Zu den Symptomen zählen etwa Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Muskel- oder Gelenkschmerzen. • Es dürfen sich nur Personen im Prüfungstrakt der Schule aufhalten, die direkt an der Prü- fung beteiligt sind. Die Prüflinge müssen das Gelände sofort nach der Prüfung verlassen. Eine Aufsichtsperson stellt sicher, dass es vor oder nach der Prüfung zu keinen Ansamm- lungen von Schülerinnen und Schülern kommt. • Alle anwesenden Personen werden in einer Liste aufgeführt. Diese enthält mindestens Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer sowie Raumnummer und Sitzplatz. Die Anwesenheitsliste ist nach dem Ende der Prüfungen vier Wochen aufzubewahren und muss dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen ausgehändigt werden. • Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren. • Alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer tragen innerhalb des Schulgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Diese kann am Platz im Prüfungsraum für die Dauer der Prüfung abgenommen werden. • Alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer waschen sich gründlich die Hände mit Wasser und Seife, sobald sie das Schulgebäude betreten. Es muss sichergestellt sein, dass genügend Seife und Papierhandtücher vorhanden sind. Alternativ kann auch eine Händedesinfektion erfolgen. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrock- nung ca. 30 Sekunden in den Händen verrieben werden (s. auch www.aktionsaubereha- ende.de). • Vor Beginn einer Prüfung kontrolliert eine Aufsichtsperson anhand einer Liste jeden Prüf- ling. Alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer versichern, dass sie keine Krankheitssymptome haben. Dies wird im Prüfungsprotokoll vermerkt. • In den Prüfungsräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Prüflin- gen und zur Prüfungsaufsicht gewährleistet sein. Dazu müssen die Prüfungsgruppen entweder auf mehrere Räume aufgeteilt werden oder die Prüfung 14
muss in der Aula oder Sporthalle stattfinden. Diese Abstände gelten auch in allen Bereichen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler aufhalten. • Die Prüfungsaufgaben werden auf den Plätzen ausgelegt, bevor die Prüflinge den Raum betreten. Beim Verteilen der Bögen trägt das Prüfungspersonal Handschuhe. • Am Vortag jeder Prüfung werden die Räume und insbesondere die Tische professionell gereinigt. Während der Prüfung müssen die Räume regelmäßig gelüftet werden. Alle Türen bleiben geöffnet, damit die Türklinken nicht angefasst werden müssen. • In den Prüfungs- sowie in den Toilettenräumen werden durch die Schule Hinweisschilder zum Infektionsschutz ausgehängt. Diese informieren über allgemeine Schutzvorkehrungen wie Händehygiene, Abstand sowie Husten- und Nies-Etikette. • Für die Toilettenbenutzung sind Laufwege durch die Schule auszuweisen, die Begegnungen verhindern. • Vor den Toiletten werden Wartebereiche eingerichtet. Eine Aufsichtsperson stellt sicher, dass sich Prüflinge bei den Toilettengängen nicht begegnen. 15
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