Hygienekonzept Covid-19 der IGS Buchholz

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Hygienekonzept Covid-19 der IGS Buchholz
Langversion Stand: 26.09.2021

Inhaltsverzeichnis:
Grundlegende Informationen ______________________________________________ 2
Covid-19- Maßnahmen in der IGS Buchholz _________________________________ 3
Allgemeine Informationen für Lehrkräfte und Mitarbeiter der IGS Buchholz ___ 5
 Allgemeine Maßnahmen ________________________________________________________ 5
 Notbetreuung (nur bei Schulschließung) ________________________________________ 5
 Unterricht _____________________________________________________________________ 5
 Klassenarbeiten/Klausuren _____________________________________________________ 5
 Lüftung _______________________________________________________________________ 5
 Maskenpausen: ________________________________________________________________ 5
 Besucherregelung _____________________________________________________________ 6
 Infektionsschutz bei der Beschulung von SuS mit einem Bedarf an
 sonderpädagogischer Unterstützung ____________________________________________ 6
 Evakuierung und Brandschutz __________________________________________________ 6
 Mensabetrieb: _________________________________________________________________ 6
Abitur 2022 unter Coronabedingungen __________________________________________ 6
Spezifische Hygieneregelungen in den Fachbereichen ______________________ 7
 Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen ________ 7
   Fachbereich NAT _____________________________________________________________________     7
   Fachbereich WPK „Hauswirtschaft“ _____________________________________________________    7
   Werkstatt ____________________________________________________________________________    7
   Profil Schulgarten ____________________________________________________________________   8
   Fachbereich Kunst: ___________________________________________________________________    8
 Fachbereich DSP: ______________________________________________________________ 8
 Fachbereich Musik _____________________________________________________________ 8
   Einzelunterricht Gesang/ chorisches Singen und Blasinstrumente: __________________________ 8

 Fachbereich Sport _____________________________________________________________ 8
   Hygienekonzept des Albert-Einstein-Gymnasiums und der IGS Buchholz zur gemeinsamen
   Sportplatznutzung am Schulzentrum I Buenser Weg _____________________________________ 10
 Schulsanitätsdienst ___________________________________________________________ 11
 Selbstlernwerkstatt ___________________________________________________________ 12
 Weitere Fachschaften _________________________________________________________ 13
Anhang:_________________________________________________________________ 14

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Grundlegende Informationen
Die vorher gültigen Szenarien werden durch drei Warnstufen mit teils neuen Indikatoren
ersetzt. „Die nächst höhere Stufe greift, wenn mindestens zwei der Leitindikatoren den
entsprechenden Wertebereich für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Werktagen
erreichen. Dies wird von den Kommunen per Allgemeinverfügung verkündet und gilt dann in
der Regel ab dem übernächsten Tag.“

Die Maßnahmen von Warnstufe 1 sind auch bei Warnstufe 2 und 3 anzuwenden.

Genauere Informationen zu den Warnstufen sind folgendem Link entnehmbar:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-
corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html (Stand 26.09.2021)

Der für den Landkreis Harburg geltende Inzidenzwert ist unter folgendem Link einsehbar:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Den aktuelle Rahmenhygieneplan (RHP 8.0) findet man hier:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html
(Stand 26.09.2021)

Zu beachten sind jeweils auch die aktuellen Rundverordnungen des RLSB Lüneburg sowie
die aktuelle Corona Verordnung des Landes Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html und
https://www.rlsb.de/themen/aktuell-coronavirus/informationen-schulen/rundverfuegungen-covid-19
(Stand 26.09.2021)

        Grundsätzlich gelten die Vorgaben des aktuellen Rahmenhygieneplans.

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Covid-19- Maßnahmen in der IGS Buchholz
Maßnahmen unterhalb von Warnstufe 1

Zusätzliche Maßnahmen ab Warnstufe 1 werden farblich hervorgehoben!

Kohorte:
Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen
bestehen und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. An der IGS
Buchholz gilt ein Jahrgang als Kohorte.

Abstandsgebot:
Das Abstandsgebot wird unter den Schülerinnen und Schülern der eigenen Kohorte
aufgehoben.
Außerhalb der eigenen Kohorte ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten (ebenso bei Lehrkräften, Mitarbeitern der Schule, etc.)

Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz):
Es gilt eine generelle Maskenpflicht in der Schule (medizinische Masken ab 14 Jahren sind
Pflicht), außer auf dem Pausenhof.
Auf dem Pausenhof gilt sie dabei nur, wenn kein Abstand zwischen verschiedenen Kohorten
eingehalten werden kann. Es wird darum gebeten, dass im Falle des notwendigen Tragens
einer MNB im Unterricht jede/r täglich 2-3 Masken bei sich führt, um nach 2-3 Stunden
wechseln zu können
Es herrscht Rechtsgehgebot auf allen Fluren.
Auch an den Bushaltestellen und im Bus ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend!

Persönliche Hygiene:
Es sollen sich nur so viele Personen im WC aufhalten, wie Urinale/Toiletten vorhanden sind.
Richtig und häufig mit Seife die Hände waschen (20 – 30 Sekunden),
z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach
dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; nach dem Abnehmen eines
Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
Nicht ins Gesicht fassen!
Bitte in die Armbeuge oder von Mitmenschen abgewandt niesen.

Testungen:
Die Schülerinnen und Schüler führen 3x in der Woche (Mo, Mi, Fr) zuhause einen Selbsttest
durch.

Kontakteinschränkungen:
Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, kein unmittelbarer
körperlicher Kontakt.
Berührungen vermeiden: Beim Grüßen mit Mund-Nasen-Schutz reicht ein MOIN.
Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfen möglichst
minimieren, ggf. Ellenbogen benutzen.

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Bei Verschmutzungen sofort an unsere Hausmeister wenden (Herr Czoll: 0175-5304497
und Herr Breustedt: 0175-9629823)

Klassenraum:
Alle Türen stehen ganztägig offen. In den Pausen der Jahrgänge 5-8 werden die
Klassenzimmer von der Lehrkraft abgeschlossen, um Wertgegenstände zu schützen.
Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen muss gelüftet werden. Es gelten diese
Faustregeln: 20-5-20    (Einzelstunde)       bzw.     20-5-20-5-20-5-15      (Doppelstunde).
Jede Lerngruppe richtet verbindlich einen Lüftungsdienst ein, der auf diesen
Lüftungsrhythmus achtet. Verantwortlich bleibt die jeweilige Lehrkraft. Bei Einhaltung des
Lüftungskonzepts kann die Klassentür zwischen den Lüftungspausen auch geschlossen
werden.
Bitte immer am selben Platz im Unterrichtsraum sitzen!
Persönliche Gegenstände nicht teilen: z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte!
Auch das Teilen privater Speisen und Getränken ist untersagt, außer bei mitgebrachten
Speisen im Klassenverband (vgl. RHP, Kap. 13.4).

Bitte unachtsamen Mitmenschen sofort einen freundlichen Hinweis geben.

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der
Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. In Abstimmung mit dem
Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem
banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur
Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei
Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
Bei Krankheitsgefühl in der Schule – sofort an die Lehrkraft wenden. Betroffene
Personen sind sofort nach Hause zu schicken oder in einem gesonderten Raum bis zur
Abholung zu isolieren. Der ÖPNV darf nur in besonderen Ausnahmenfällen genutzt
werden.
Eindeutige Krankheit – Zuhause bleiben und an abwesend@igs-buchholz.de melden.

Eine bestätigte Covid-19 Infektion ist umgehend der Schulleitung mitzuteilen!

Zutrittsbeschränkungen für schulfremde Personen bleiben bestehen. (vgl. RHP, Kap. 4)

Wir sind sicher, dass jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft die Verantwortung für sich
tragen wird, seine Nächsten schützen will und vorbildlich handelt!

Die Klassenteams wiederholen und dokumentieren diese Belehrungen wöchentlich.
Sollten sich Schülerinnen oder Schüler nicht an diese Regeln halten, können sie das Recht
am Präsenzunterricht verlieren und dürfen nur Zuhause lernen.

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Allgemeine Informationen für Lehrkräfte und Mitarbeiter der IGS
Buchholz

    Wichtig: Grundsätzlich gelten alle Regelungen ab unterhalb von Warnstufe 1.
           Sonderregelungen für Warnstufe 1-3 werden farblich markiert.

Allgemeine Maßnahmen
    • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Lehrkräften,
      Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigten der Schulen,
      Erziehungsberechtigten und Besuchern
    • Zugewiesene Pausenbereiche der Kohorten
    • In den Kursunterrichten ist vor allem auf die Hygieneregeln zu achten

Notbetreuung (nur bei Schulschließung)
   • Für die Notbetreuung bei Schulschließungen gelten die Vorgaben der Warnstufe 1 des
       Rahmen-Hygieneplans sowie des ehemaligen Szenarios B. „Das heißt, die Gruppen
       dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die
       Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten des Abstandsgebotes
       (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.“
       (Rundverfügung RSLB 22.09.21, S. 4)

Unterricht
   • Die Zusammensetzung der Lerngruppen ist mit einem Sitzplan zu dokumentieren und
        aktuell zu halten. Alte Sitzpläne müssen drei Wochen aufgehoben werden.
   • Weiterhin gelten feste Sitzordnungen. Die Änderung der Sitzordnung ist möglichst zu
        vermeiden.

Klassenarbeiten/Klausuren
   • Bei Klassenarbeit und Klausuren kann auf das Tragen einer MNB verzichtet werden,
      wenn das Abstandsgebot von 1,5m zwischen den SuS eingehalten wird.

Lüftung
    • Regelungen zur Lüftung siehe RHP, Kap. 10

Maskenpausen:
  • Während des Unterrichts sind ausreichend Maskenpausen vorzusehen.
         o während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden in
            angemessenen zeitlichen Abständen (z.B. alle 20 Minuten).
         o beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen
            haben und sich innerhalb der eigenen Kohorte aufhalten oder wenn das
            Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten wird.
         o Die ersten beiden Punkte werden nach Möglichkeit kombiniert
         o Außerdem besteht auf dem Schulgelände im Freien keine Maskenpflicht (gilt auch
            für Unterrichtspausen).

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o   Bei akut auftretenden Beeinträchtigungen (z. B. Atemprobleme oder
              Kopfschmerzen) muss im Einzelfall angemessen reagiert werden (z. B. durch
              zusätzliche Maskenpause im Freien).

Besucherregelung
   • Siehe RHP_final, Kap. 4
   • „Die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern und der Zeitpunkt des
      Betretens/Verlassens sind zu dokumentieren.“
   • „Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht
      regelmäßig tätig sind, ist während des Schulbetriebs möglichst zu beschränken und
      soll nur nach Anmeldung erfolgen.“

Infektionsschutz bei der Beschulung von SuS mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung
    • Siehe RHP_final, Kap. 13

Evakuierung und Brandschutz
   • Siehe RHP, Kap. 26 sowie die betreffende Konzeptkarte

Mensabetrieb:
  • Das Hygienekonzept des Mensabetriebs ist in der dazugehörigen Konzeptkarte
     (Webpage IGS Buchholz) dokumentiert.

Abitur 2022 unter Coronabedingungen
   •   Hierzu liegen noch keine aktuellen Bestimmungen vor (Stand 26.09.2021), es wird
       sich an den Vorgaben des letzten Jahres orientiert (vgl. Anhang I)

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Spezifische Hygieneregelungen in den Fachbereichen

Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen
    • Siehe RHP, Kap. 17

Fachbereich NAT

Allgemeine Regeln:

   •   Schüler waschen bzw. desinfizieren vor und nach der Benutzung gemeinsamer
       Materialien und Vorratsgefäße gründlich ihre Hände. Zudem ist darauf hinzuweisen,
       dass die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (kein Kontakt mit Augen, Nase, Mund)
       eingehalten werden.
   •   Geräte und Materialien sollten nach Möglichkeit personenbezogen verwendet werden.
   •   Schutzbrillen sind personenbezogen zu verwenden und vor einer Wiederverwendung
       durch andere Personen hygienisch zu reinigen.
   •   Sitzordnung in den Fachräumen sind zu dokumentieren.
   •   Gruppen für experimentelle Gruppenarbeiten sind unter Berücksichtigung der
       dokumentierten Sitzordnung zu bilden.
   •   Materialien werden von der Lehrkraft nach gründlicher Reinigung/Desinfektion der
       Hände und mit Maske möglichst in Kästen je Experimentiergruppe bereitgestellt, dabei
       sollten Handschuhe getragen werden
   •   auf Abstand beim Holen und Wegräumen der Materialien ist zu achten
   •   Materialien sind nach den Versuchen zeitnah in der Spülmaschine zu reinigen

Fachbereich WPK „Hauswirtschaft“
   •   Siehe RHP, Kap. 17

Grundsätzlich gilt:
   • Es gelten die fachspezifischen Hygienestandards zur persönlichen Hygiene, der
     Hygiene am Arbeitsplatz und der Lebensmittelhygiene.
   • Darüber hinaus wird festgelegt, dass der Hauswirtschaftsunterricht in festen
     Kleingruppen mit bis zu 4 SchülerInnen je Kochnische durchgeführt wird.
   • Jede Gruppe bereitet ausschließlich die Speisen für sich selbst zu, Verkostungen
     gruppenübergreifend finden nicht statt.
   • Handtücher und Putzlappen werden für jede Gruppe separat ausgegeben und im
     Anschluss an den Unterricht zur Wäsche gegeben.
   • Es wird weiter ein zusätzliches verbindliches Händewaschen vor dem Essen
     eingeführt. Jedes Gruppenmitglied nutzt einen eigenen Servierlöffel.
   • Benutztes Geschirr wird mit Spülmittel und heißem Wasser abgewaschen.
   • Am Ende des Unterrichts waschen sich alle SuS erneut die Hände.

Werkstatt
   •   Es gelten die allgemeinen Hygienebedingungen des RHP

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•   Zum Ende der Stunde sind die Griffe der von den SuS genutzten Werkzeuge zu
       desinfizieren, sollte in den folgenden 3 Tagen eine andere Kohorte den Raum/das
       Werkzeug nutzen.

Profil Schulgarten
   •   SuS sind aufgefordert, 1,5 m Abstand zueinander zu halten.
   •   SuS waschen/desinfizieren sich vor und nach dem Gartengang die Hände.
   •   Ein SoS erhält bei Bedarf von der LK ein Gartengerät, Gartengeräte dürfen im
       Unterricht nicht weitergereicht werden und werden am Ende des Unterrichts mit
       Seifenlauge gereinigt.
   •   Es werden keine Arbeiten vergeben, die ein Unterschreiten des Mindestabstandes
       notwendig machen (setzen von Zaunpfählen o.ä.).
   •   SuS-Namen, die in den Garten gehen, werden dokumentiert.

Fachbereich Kunst:
   •   Materialien sollten personenbezogen genutzt werden. Ist dies nicht möglich, werden
       gemeinsam genutzte Gegenstände (Farben, Radiernadeln etc) vor und nach der
       Verwendung desinfiziert bzw. hygienisch abgewischt.
   •   Vor und nach der gemeinsamen Nutzung sind die Hände gründlich zu waschen.

Fachbereich DSP:
   • Für die allgemeinen Vorgaben des Landes siehe hierzu RHP, Kap. 16

Unterhalb Warnstufe 1:

   •   Anwendung des Kohortenprinzips (vgl. Allgemeine Maßnahmen)
   •   Körperkontakt sowie Sprechnähe möglichst vermeiden
   •   Auf Austausch von Requisiten wird verzichtet
   •   Maskentheater: bei Übungen/Szenenspiel Maskeneinsatz
   •   Anschaffung einheitlicher DSP-Masken von allen SuS (dunkel)
   •   Dokumentation über Anwesenheit im Klassenbuch

Ab Warnstufe 1:
   • Feste SpielpartnerInnen; Szenen zu zweit; Auflösung des Kohortenprinzips
   • Reduktion der Praxis; hin zu eher theoretischen, reflexiven Aufgabenstellungen
   • Für spielpraktische Übungen und Szenen muss ein Mindestabstand der Schülerinnen
     und Schüler von 2 Metern eingehalten werden.

Fachbereich Musik
   • Für allgemeine Regeln zum Musizieren innerhalb der Schule siehe hierzu RHP, Kap.
      15

Einzelunterricht Gesang/ chorisches Singen und Blasinstrumente:
   •   Für spezielle Regelungen siehe RHP, Kap. 15.1
   •

Fachbereich Sport
   • Für detaillierte Vorgaben zu den Warnstufen siehe RHP, Kap. 14

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•   Im Szenario A Stufe 3 findet in der Sporthalle im Oberstufengebäude kein
       Sportunterricht mehr statt, da der Mindestabstand von 2 m bei Klassengrößen von 30
       Schülerinnen und Schülern nicht eingehalten werden kann. à bleibt vorerst bestehen
       und wird für die Warnstufe 1 geprüft.

Grundsätze:

   •   Lehrkräfte bilden keine eigene Kohorte, sondern sollen die gleichen Abstands- und
       Hygieneregeln einhalten wie die Schüler*innen unterschiedlicher Kohorten (s. Nr. 9)!

   •   Nach dem SU sind sich die Hände davor und danach gründlich zu waschen.

   •   Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen oder
       erfordern, wie z. B. Ringen, Judo, Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner-
       und Gruppenakrobatik, Wasserball und Rettungsschwimmübungen, bleiben weiterhin
       untersagt.

   •   Die Nutzung von Haartrocknern ist zur Vermeidung von Luftverwirbelungen nicht
       zulässig.

   •   „Beim Schulsport innerhalb (und außerhalb) von Gebäuden besteht ebenfalls keine
       Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.“ (Rundverfügung RSLB 22.09.21, S.
       6)

Planungsaspekt Maßnahme

Kohortenprinzip       •   Unterrichtsorganisation, dass nur eine Kohorte (max. 30
                          Schüler*innen) in einem räumlich abgeschlossenen Hallenteil sind

                      •   Feste Zuordnung der Hallenteile und Umkleiden (Wechsel Junge
                          und Mädchen einer Klasse zum jeweiligen Hallenteil)

Aufenthalts und       •   Maskenpflicht, s. Nr. 6.4 (nicht beim Sport!!)
Wegekonzept für
                      •   Information/Aushang
Schüler*innen im
Hallenbereich , s.    •   Zwei Lerngruppen treffen sich vor dem jeweiligen Eingang der
Nr. 11                    Halle; Klasse 1 und 2 vor der Halle sowie 3 und 4 hinter der Halle.
                          Klassen sammeln sich dort als Lerngruppe und betreten
                          gemeinsam mit der Sportlehrkraft die Halle. Aus ihrer
                          zugewiesenen Umkleiden - direkt gegenüber erreichen die SuS
                          direkt ihr jeweils zugeordnetes Hallenteil

                      •   Maskenpflicht auf dem Weg vom Schulgebäude zur Halle und zur
                          Umkleide.

Lüftungskonzept       •   möglichst alle Lüftungsmöglichkeiten während des SpU und in den
im                        Pausen nutzen

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Umkleidebereich,           •    Am Sporttag deshalb auf Wertsachen verzichten bzw. mit in die
s. Nr. 10 + 17.2                Halle nehmen

                           •    dauerhafte Lüftung der Umkleiden durch Öffnung der jeweiligen
                                Fenster

Lüftungskonzept            •    sämtliche Lüftungsmöglichkeiten nutzen der Seiteneingänge und
in der Sporthalle,              ggf. der Notausgänge, vor allem in den Pausen (Stoßlüften!)
s. Nr. 10 + 17.2

Nutzung der                •    Information aller Sportkolleg*innen über die Desinfektion genutzter
Sportgeräte, s.                 Sportgeräte nach der Stunde
Nr. 17.3
abweichend zu
Nr. 6.5!!

Sportarten                 •    Information aller Sportkolleg*innen über untersagte Sportarten
                                gemäß 17.5 des Rahmenhygieneplans (oben aufgeführt)

                           •    Nach Möglichkeit dem Sportunterricht ins freie verlagern und die
                                SuS dazu anhalten entsprechende Sportbekleidung mitzubringen

Toiletten und              •    Einhaltung der für alle Räumlichkeiten geltenden Regelungen auch
Desinfektion                    in der Sporthalle
häufig genutzter
Kontaktflächen,s.
Nr. 14

Dokumentation              •    Information aller Sportkolleg*innen über die sofortige/jederzeitige
                                Anwesenheitskontrolle!

                           •    keine fremden Gäste in die Lerngruppe aufnehmen (s. Nr. 4)!

Hygienekonzept des Albert-Einstein-Gymnasiums und der IGS Buchholz zur
gemeinsamen Sportplatznutzung am Schulzentrum I Buenser Weg

    •   Vor einer gemeinsamen Nutzung des Sportplatzes verständigen sich die Lehrkräfte
        beider Schulen einvernehmlich über die Aufteilung des Sportplatzes1 während der
        Unterrichtsstunde. Sollte die Sportfläche für eine gemeinsame Nutzung nicht
        ausreichen, erhält die Schule den Vorrang, die die Nutzungszeit in der Vierfeldhalle
        hat.

    •   Beim Zugang zum Sportplatz über den Eingang an der Buskehre und dem
        Materialtransport nach Unterrichtsschluss auf dem Weg zur Sporthalle, weisen die
        Lehrkräfte ihre Lerngruppen darauf hin, dass die Lerngruppen beider Schulen die
        Wege nacheinander nutzen.

1Hierzu zählen ebenfalls die Leichtathletikanlagen wie die Laufbahn, die zwei Sprunggruben und der Stoßring.

                                                      10
•   Nach dieser Aufteilung des Sportplatzes teilen die Lehrkräfte ihren Schülergruppen
       den Bereich auf dem Sportplatz für die Unterrichtsstunde mit, zudem werden die
       Schülergruppen von ihren Lehrkräften darüber belehrt, dass Lerngruppen des AEG
       bzw. der IGS den Sportplatz nutzen und die Schüler immer auf ausreichend Abstand
       – mindestens 3m - zur anderen Schule einhalten. Die Lehrkräfte markieren den für den
       Unterricht vorgesehen Bereich mit geeignetem Material und weisen ihre Lerngruppe
       auf die Markierung hin.

   •   Wird der Sportplatz von einer Schule mit drei oder mehr Lehrgruppen genutzt, sollte
       eine parallele Nutzung durch beide Schulen nur dann vorgenommen werden, wenn
       sich die Nutzungsbereiche (Rasenplatz und Leichtathletikanlagen) klar unterscheiden,
       z.B. drei Lerngruppe befinden sich auf dem Rasenplatz, die vierte Lerngruppe, der
       anderen Schule nutzt die Weitsprunggrube oder den Stoßring angrenzend zur
       Buskehre .

   •   Während der Sperrung der Vierfeldhalle ziehen sich die Klassen oder Lerngruppen im
       eigenen Klassenraum und einem anliegenden Gruppenraum um.

Beispielhafte Aufteilung

Bei vier Lerngruppen

Schulsanitätsdienst
   • Siehe dazu RHP Kap. 25

                                            11
Grundsätzlich gilt:

   •   An erster Stelle steht immer die Sicherheit der Ersthelfenden.
   •   Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
       gewahrt werden.
   •   Zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos für die Ersthelfenden und die
       hilfebedürftige Person sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen
       werden.
   •   Die Sanitäter schützen sich außerdem bei direktem Kontakt mit der Person möglichst
       mit einer FFP2-Maske und einem „Faceshield“.
   •   Wenn direkter körperlicher Kontakt möglich ist, sollen Ersthelfende Einmalhandschuhe
       tragen.
   •   Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung kann die Beatmung unterbleiben, die isolierte
       Herzdruckmassage ist dann ausreichend. Falls eine Beatmungsmaske mit Ventil
       unmittelbar zur Verfügung steht, sollte diese verwendet werden.
   •   Nach der Erste-Hilfe-Leistung sollten die Hände gründlich gewaschen und optimaler
       Weise ergänzend desinfiziert werden. Hierfür ist Händedesinfektionsmittel, möglichst
       beim Erste-Hilfe-Material, zur Verwendung durch Ersthelfende bereitzuhalten.
   •   Mehrfach nutzbare Hilfsmittel (z. B. Kühlkissen) sind vor der erneuten Verwendung
       hygienisch aufzubereiten.

Selbstlernwerkstatt
   • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln des RHP

       1. In der Selbstlernwerkstatt gilt wie im Rest der Schule das Kohortenprinzip.
          Lehrkräfte können ihre SuS wie folgt anmelden:
          Knowledgebase → (Button:) Hinzufügen
          Titel: Datum z.B. 2020-09-01 (Jahr-Monat-Tag), Zeitraum z.B. 5./6. Stunde und
          Klasse z.B.10b
          Kategorie: Selbstlernwerkstatt Text: für welches Fach arbeiten die SuS? Welche
          Aufgabe haben sie z.B. Präsentation, Recherche etc.?

!!!Gibt es keine Anmeldungen, gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt …“ !!!

       2. Es stehen derzeit 13 Rechner zur Verfügung.
          Die Tische sind durchnummeriert, daher können wir den Sitzplatz eines SuS
          genau dokumentieren.

       3. Wir haben 6 Einzelplätze, die jedoch nur innerhalb einer Kohorte genutzt werden
          können.
          Auch hier sind die Tische nummeriert, damit eine Dokumentation möglich ist.

       4. Auch wenn die SuS aus einer Kohorte stammen, besteht in der SLW
          Maskenpflicht. Des Weiteren müssen sich die SuS vor Betreten der SLW, die
          Hände desinfizieren (direkt ggü. von uns befindet sich ein entsprechender
          Spender)!

       Diese Maßnahmen sind leider erforderlich, da die Arbeitsplätze von verschiedenen
       SuS aus verschiedenen Kohorten genutzt werden.

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Weitere Fachschaften
   • Für alle weiteren Fachschaften gelten die allgemeinen Regeln des RHP

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Anhang:

I Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im
Schuljahr 2020/2021

Folgende Regeln sind zu beachten:

   •   Schülerinnen und Schüler mit akuten respiratorischen Symptomen dürfen nicht an den
       regulären Prüfungsterminen teilnehmen, sondern nehmen die Nachholtermine wahr.
       At- teste müssen nicht sofort vorgelegt werden, sondern können vor Beginn der
       Nachschreibtermine nachgereicht werden. Die Attestpflicht besteht auch für die
       Nachschreibtermine. Sollten während der Prüfung akute Symptome auftreten, wird die
       betroffene Person die Prüfung in einem Einzelraum abschließen. Wenn notwendig,
       wird die Prüfung abgebro- chen. Zu den Symptomen zählen etwa Husten,
       Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Muskel- oder Gelenkschmerzen.

   •   Es dürfen sich nur Personen im Prüfungstrakt der Schule aufhalten, die direkt an der
       Prü- fung beteiligt sind. Die Prüflinge müssen das Gelände sofort nach der Prüfung
       verlassen. Eine Aufsichtsperson stellt sicher, dass es vor oder nach der Prüfung zu
       keinen Ansamm- lungen von Schülerinnen und Schülern kommt.

   •   Alle anwesenden Personen werden in einer Liste aufgeführt. Diese enthält mindestens
       Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer sowie
       Raumnummer und Sitzplatz. Die Anwesenheitsliste ist nach dem Ende der Prüfungen
       vier Wochen aufzubewahren und muss dem zuständigen Gesundheitsamt auf
       Verlangen ausgehändigt werden.

   •   Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer
       Schule an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang
       oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und die Prüfung in einem eigenen Raum
       absolvieren.

   •   Alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer tragen innerhalb des Schulgebäudes
       eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Diese kann am Platz im Prüfungsraum für die
       Dauer der Prüfung abgenommen werden.

   •   Alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer waschen sich gründlich die Hände mit
       Wasser und Seife, sobald sie das Schulgebäude betreten. Es muss sichergestellt sein,
       dass      genügend      Seife    und      Papierhandtücher    vorhanden        sind.
       Alternativ kann auch eine Händedesinfektion erfolgen. Dazu muss Desinfektionsmittel
       in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen
       Abtrock- nung ca. 30 Sekunden in den Händen verrieben werden (s. auch
       www.aktionsaubereha- ende.de).

   •   Vor Beginn einer Prüfung kontrolliert eine Aufsichtsperson anhand einer Liste jeden
       Prüf- ling. Alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer versichern, dass sie keine
       Krankheitssymptome haben. Dies wird im Prüfungsprotokoll vermerkt.

   •   In den Prüfungsräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen
       Prüflin- gen und zur Prüfungsaufsicht gewährleistet sein. Dazu müssen die
       Prüfungsgruppen entweder auf mehrere Räume aufgeteilt werden oder die Prüfung

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muss in der Aula oder Sporthalle stattfinden. Diese Abstände gelten auch in allen
    Bereichen, in denen sich die Schülerinnen und Schüler aufhalten.

•   Die Prüfungsaufgaben werden auf den Plätzen ausgelegt, bevor die Prüflinge den
    Raum betreten. Beim Verteilen der Bögen trägt das Prüfungspersonal Handschuhe.

•   Am Vortag jeder Prüfung werden die Räume und insbesondere die Tische professionell
    gereinigt. Während der Prüfung müssen die Räume regelmäßig gelüftet werden. Alle
    Türen bleiben geöffnet, damit die Türklinken nicht angefasst werden müssen.

•   In den Prüfungs- sowie in den Toilettenräumen werden durch die Schule
    Hinweisschilder zum Infektionsschutz ausgehängt. Diese informieren über allgemeine
    Schutzvorkehrungen wie Händehygiene, Abstand sowie Husten- und Nies-Etikette.

•   Für die Toilettenbenutzung sind Laufwege durch die Schule auszuweisen, die
    Begegnungen verhindern.

•   Vor den Toiletten werden Wartebereiche eingerichtet. Eine Aufsichtsperson stellt
    sicher, dass sich Prüflinge bei den Toilettengängen nicht begegnen.

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