AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) - mit mRNA-Impfstoffen-Berlin.de
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AUFKLÄRUNGSMERKBLATT Zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen – Stand: 11. Januar 2021 (dieses Aufklärungsmerkblatt wird laufend aktualisiert) Name der zu impfenden Person (bitte in Druckbuchstaben) Geburtsdatum Was ist COVID-19? Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt. Seit dem Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist für sich Jahreswechsel 2019/2020 zirkuliert weltweit ein neuar- alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös. tiges Coronavirus, das SARS-Coronavirus-2 (SARS- Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins CoV-2), welches der Erreger der Krankheit COVID-19 menschliche Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach (Corona Virus Disease 2019) ist. einigen Tagen abgebaut. Dann wird auch kein Virus- Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zäh- eiweiß mehr hergestellt. len trockener Husten, Fieber, Atemnot sowie ein vor- Die nach der Impfung vom Körper des Geimpften (vor übergehender Verlust des Geruchs- und Geschmacks- allem in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimm- sinnes. Auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit ten Abwehrzellen) gebildeten Spikeproteine werden Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt, dadurch Schnupfen werden beschrieben. Seltener berichten werden spezifische Abwehrzellen aktiviert: Es werden Patienten über Magen-Darm-Beschwerden, Bindehaut- Antikörper gegen das Spikeprotein des Virus sowie entzündung und Lymphknotenschwellungen. Folgeschä- Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende den am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie lang- Immunantwort. anhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die Wie wird der Impfstoff verabreicht? meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt. Für Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungen- einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff versagen zum Tod führen können, gefürchtet. zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und der 2. Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung Impfung sollten mindestens 3 Wochen (Comirnaty®) der AHA + A + L-Regeln (Abstand halten, Hygiene bzw. 4 Wochen (COVID-19 Vaccine Moderna®) liegen. beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App her- Bei beiden Impfstoffen sollten zwischen den beiden unterladen, regelmäßig lüften) bietet die Impfung den Impfungen jedoch nicht mehr als 6 Wochen liegen. Bei bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung. der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung. Um welchen Impfstoff handelt es sich? Die hier besprochenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe Wie wirksam ist die Impfung? (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Die verfügbaren COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind hin- Vaccine Moderna® von Moderna) sind gentechnisch sichtlich der Wirksamkeit und auch der möglichen hergestellte Impfstoffe, die auf der gleichen neuartigen Impfreaktionen und Komplikationen vergleichbar. Technologie beruhen. Weitere mRNA-Impfstoffe wer- Aus den klinischen Prüfungen kann ein Impfschutz ab den geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen. dem Zeitpunkt 7 Tage (Comirnaty®) bzw. 14 Tage mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) (COVID-19 Vaccine Moderna®) nach der 2. Impfung ist die „Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des abgeleitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand Körpers und ist nicht mit der menschlichen Erb- bieten die COVID-19-mRNA-Impfstoffe eine hohe information – der DNA – zu verwechseln. Im mRNA- Wirksamkeit von bis zu 95 % (Comirnaty®) bzw. 94 % Impfstoff gegen COVID-19 ist eine „Bauanleitung“ für (COVID-19 Vaccine Moderna®). Die Studiendaten zei- einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte gen: Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 1 von 3
war bei den gegen COVID-19 geimpften Personen um Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung in der 95 % bzw. 94 % geringer als bei den nicht geimpften Schwangerschaft derzeit nicht. In Einzelfällen kann Personen. Das bedeutet: Wenn eine mit einem COVID- Schwangeren mit Vorerkrankungen, die ein hohes 19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19- kommt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht Erkrankung haben, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und erkranken. Wie lange dieser Impfschutz anhält und ob nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten geimpfte Personen das Virus weiterverbreiten können, werden. ist derzeit noch nicht bekannt. Da der Schutz nicht Die STIKO hält es für unwahrscheinlich, dass eine Imp- sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht bei fung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es trotz Säugling darstellt. Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten. Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung? Wenn Sie nach einer früheren Impfung oder anderen Wer profitiert besonders von der Impfung? Spritze ohnmächtig geworden sind oder zu Sofort- COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind für Personen ab 16 allergien neigen, teilen Sie dies bitte der Impfärztin / Jahre (Comirnaty®) bzw. ab 18 Jahre (COVID-19 Vaccine dem Impfarzt vor der Impfung mit. Dann kann sie/er Sie Moderna®) zugelassen. Da zu Beginn jedoch nicht aus- nach der Impfung gegebenenfalls länger beobachten. reichend Impfstoff für die Versorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich Personen geimpft werden, die Zu anderen Impfungen soll ein Abstand von mindestens entweder ein besonders hohes Risiko für einen schwe- 14 Tagen eingehalten werden. ren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen Nach der Impfung müssen Sie sich nicht besonders (also z. B. ältere Personen), die aufgrund ihrer Berufs- schonen. Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung tätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit (s. „Welche Impfreaktionen können nach der Impfung SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer auftreten?“) können schmerzlindernde / fiebersenkende Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 Medikamente (z. B. Paracetamol) eingenommen werden. gefährdeten Personen haben. Dies ist die Einschätzung Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten. der STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert Koch- Institut) unter Berücksichtigung der gemeinsam mit Welche Impfreaktionen können nach der dem Deutschen Ethikrat und der Leopoldina erarbei- Impfung auftreten? teten Kriterien zur Priorisierung. Nach der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit Wer soll nicht geimpft werden? dem Impfstoff zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kom- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die aktuell men. Diese Reaktionen treten meist innerhalb von kein Impfstoff zugelassen ist, sollen nicht geimpft wer- Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger den. als 3 Tage an. Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder Comirnaty®: Die am häufigsten berichteten Impf- höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. reaktionen in der bisher mehrmonatigen Beobach- Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter tungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschie- als 80 %), Abgeschlagenheit (mehr als 60 %), Kopf- ben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenk- Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte schmerzen (mehr als 20 %), Fieber und Schwellung der teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung Einstichstelle (mehr als 10 %). Häufig (zwischen 1 % und mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung 10 %) traten Übelkeit und Rötung der Einstichstelle auf. eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymph- sollte die 2. Impfung nicht erhalten. knotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen in Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion Arm oder Bein, Unwohlsein und Juckreiz an der Einstich- mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, stelle auf. müssen zunächst nicht geimpft werden. Es gibt jedoch COVID-19 Vaccine Moderna®: Die am häufigsten be- keine Hinweise, dass die Impfung eine Gefährdung dar- richteten Impfreaktionen in der bisher zumeist zwei- stellt, wenn man in der Vergangenheit eine Infektion monatigen Beobachtungszeit waren Schmerzen an der durchgemacht hat. Es besteht also keine medizinische Einstichstelle (mehr als 90 %), Abgeschlagenheit (70 %), Notwendigkeit, dies vor der Impfung auszuschließen. Kopf- und Muskelschmerzen (mehr als 60 %), Gelenk- Zur Anwendung der COVID-19-mRNA-Impfstoffe in der schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 40 %), Übelkeit Schwangerschaft und Stillzeit liegen noch keine ausrei- oder Erbrechen (mehr als 20 %), Lymphknoten- chenden Erfahrungen vor. schwellung in der Achselhöhle, Fieber, Schwellung und AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 2 von 3
Rötung an der Einstichstelle (jeweils mehr als 10 %). Anmerkungen: Häufig (zwischen 1 % und 10 %) wurde über allgemeinen Ausschlag sowie Ausschlag und Nesselsucht an der Einstichstelle berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) trat Juckreiz an der Einstichstelle auf. Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas seltener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreaktionen sind zumeist mild oder mäßig ausge- Unterschrift Ärztin / Arzt prägt und treten etwas häufiger nach der 2. Impfung auf. Sind Impfkomplikationen möglich? Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die Unterschrift der zu impfenden Person den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich (bzw. der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters) belasten. In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine Befragung zur Ver- Zulassung wurden nach Gabe von Comirnaty® 4 Fälle träglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue Coro- (zwischen 0,1 % und 0,01 %) von akuter Gesichtslähmung navirus (SARS-CoV-2) mittels Smartphone-App SafeVac 2.0 beobachtet, die sich in allen Fällen nach einigen Wochen durch. Die Befragung ist freiwillig. zurückbildete. Diese Gesichtslähmungen stehen mögli- cherweise im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung. In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe von COVID-19 Vaccine Google Play App Store App Store Apple Moderna® 3 Fälle von akuter Gesichtslähmung beob- achtet, 1 Fall trat in der Kontrollgruppe der Ungeimpften auf. In allen Fällen hat sich die Gesichtslähmung nach Weitere Informationen zu COVID-19 und zur COVID-19- einigen Wochen zurückgebildet. Ob diese Gesichts- Impfung finden Sie unter lähmungen im ursächlichen Zusammenhang mit der www.corona-schutzimpfung.de Impfung stehen, wird weiter untersucht. In sehr sel- tenen Fällen wurden Überempfindlichkeitsreaktionen www.infektionsschutz.de (2 Fälle von Gesichtsschwellung) beobachtet. www.rki.de/covid-19-impfen Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen www.pei.de/coronavirus Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis Ausgabe 1 Version 003 (Stand 11. Januar 2021) hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden. Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch- die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht- Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt selbstverständlich zur kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben wer- Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträch- den. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig. tigungen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche in Kooperation mit Behandlung. Es besteht die Möglichkeit, Nebenwirkungen auch selbst zu melden: https://nebenwirkungen.bund.de In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bie- tet Ihnen Ihre Impfärztin / Ihr Impfarzt ein Aufklä- rungsgespräch an. AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 3 von 3
ANAMNESE Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit mRNA-Impfstoff Stand: 02. Februar 2021 Diese Informationen liegen in leichter Sprache und Fremdsprachen vor: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html Name der zu impfenden Person (Name, Vorname) Geburtsdatum Anschrift 1. Besteht bei Ihnen1 derzeit eine akute Erkrankung mit Fieber? ja nein 2. Falls Sie1 bereits die 1. COVID-19-Impfung erhalten haben: Haben Sie1 danach eine allergische Reaktion entwickelt? ja nein 3. Leiden Sie1 unter chronischen Erkrankungen oder Immunschwäche? (z.B. durch eine Chemotherapie, immunsupprimierende Therapie oder andere Medikamente) ja nein wenn ja, welche 4. Leiden Sie1 an einer Blutgerinnungsstörung oder nehmen Sie blutverdünnende Medikamente ein? ja nein 5. Ist bei Ihnen1 eine Allergie bekannt? ja nein wenn ja, welche 6. Traten bei Ihnen1 nach einer früheren, anderen Impfung allergische Erscheinungen, hohes Fieber, Ohnmachtsanfälle oder andere ungewöhnliche Reaktionen auf? ja nein wenn ja, welche 7. Bei Frauen im gebärfähigen Alter: Besteht zurzeit eine Schwangerschaft oder stillen Sie1? ja nein 8. Sind Sie1 in den letzten 14 Tagen geimpft worden? ja nein 9. Haben Sie1 bereits eine Impfung gegen COVID-19 erhalten? ja nein Wenn ja, wann und mit welchem Impfstoff? Datum: Impfstoff: (Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis oder anderen Impfnachweis zum Impftermin mit.) 1 Ggf. wird dies von der gesetzlichen Vertretungsperson beantwortet
EINWILLIGUNGS- ERKLÄRUNG Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) mit mRNA-Impfstoff Stand: 02. Februar 2021 Name der zu impfenden Person (Name, Vorname) Geburtsdatum Anschrift Ist die zu impfende Person nicht einwilligungsfähig, erfolgt die Einwilligung in die Impfung oder die Ablehnung der Impfung durch die gesetzliche Vertretungsperson. Bitte in diesem Fall auch Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertretungsperson angeben: Name, Vorname Telefonnr. E-Mail Ich habe den Inhalt des Aufklärungsmerkblattes zur Kenntnis genommen und hatte die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit meiner Impfärztin / meinem Impfarzt. Ich habe keine weiteren Fragen. Ich willige in die vorgeschlagene Impfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff ein. Ich lehne die Impfung ab. Ich verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch. Anmerkungen Ort, Datum Unterschrift der zu impfenden Person Unterschrift der Ärztin / des Arztes bzw. bei fehlender Einwilligungsfähigkeit der zu impfenden Person: Unterschrift der gesetzlichen Vertretungsperson (Sorgeberechtigte, Vorsorgeberechtigte oder BetreuerIn) Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weiter- gegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig. Herausgeber Deutsches Grünes Kreuz e. V., Marburg In Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin Ausgabe 001 Version 003 (Stand 02. Februar 2021)
Datenschutzinformationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 (Corona-Impfung) in Impfzentren Mit vorliegenden Datenschutzhinweisen informiert Sie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung darüber, wie Ihre persönlichen Daten im Rahmen der Corona- Impfung verarbeitet werden. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Die verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), in deren Auftrag Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Impfung verarbeitet werden, ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Verfahren Schutzimpfung – Oranienstraße 106 10969 Berlin E-Mail: Verfahren-Schutzimpfung@SenGPG.berlin.de Datenschutzbeauftragter der Senatsverwaltung Sie können den Datenschutzbeauftragten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erreichen unter: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Datenschutzbeauftragter – Oranienstr. 106 10969 Berlin E-Mail: datenschutz@sengpg.berlin.de Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu unterschiedlichen Zwecken im Rahmen der Durchführung von freiwilligen und kostenlosen Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in den sechs vom Land Berlin errichteten Impfzentren. Ihre personenbezogenen Daten werden zunächst für die Einladung und die Vereinbarung der Impftermine verarbeitet. Im weiteren Verlauf verarbeiten wir Ihre Daten zu Ihrer Registrierung bei Erscheinen im Impfzentrum, zur Feststellung Ihres Anspruchs auf Impfung sowie zur Dokumentation Ihrer im Impfzentrum durchgeführten Impfung. Stand 24.12.2020 Seite 1 von 6
Datenschutzinformationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 (Corona-Impfung) Zusendung des Einladungsschreibens Die für das Einladungsschreiben erforderlichen Daten stammen aus dem Berliner Melderegister. Dabei wurden folgende Daten verarbeitet • Name, Vorname, Geburtsname • Geburtsdatum • Aktuelle Meldeadresse Vereinbarung von Impfterminen Die Vereinbarung von Terminen kann entweder telefonisch unter Telefon-Nr. 030 9028 2200 oder online über folgende Webseite https://service.berlin.de/corona/ erfolgen. Bei beiden Verfahren werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Impfcode • Name, Vorname, Geburtsname • Geburtsdatum • Mobiltelefonnummer • Telefonnummer Festnetz • E-Mail-Adresse • Geschlecht • Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt • Ort des Termins • Art des Termins (Erst- oder Folgeimpfung) • ggf. Hinweis auf Mobilitätseinschränkung • ggf. benötigte Hilfsmittel (wie Rollstuhl, Blindenhund, gesetzl. Betreuer) • ggf. Indikation für den Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Terminerinnerung Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrer Einwilligung per SMS oder E-Mail an Ihre Termine erinnern zu lassen. In diesem Fall wird Ihre Mobiltelefonnummer und/oder Ihre E-Mail-Adresse gespeichert. Es besteht die Möglichkeit, auf diesen Service zu verzichten und die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Mobiltelefonnummer und/oder Ihrer E-Mail-Adresse mit Wirkung für die Zukunft unter der oben genannten Telefonnummer zu widerrufen. Registrierung, Identitätsfeststellung und Feststellung der Anspruchsberechtigung Im Rahmen der Registrierung und Identitätsfeststellung im Impfzentrum sowie zur Feststellung Ihres Anspruchs, eine Impfung gegen SARS-CoV-2 zu erhalten, werden die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet: • Daten der Vereinbarung von Impfterminen, • Name, Vorname, Geburtsname, • Geburtsdatum, • Geschlecht, • Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort, • Ggf. Ärztliches Zeugnis über das Vorliegen einer zur bevorzugten Schutzimpfung berechtigenden Erkrankung nach § 3 Nr. 2 und § 4 Nr. 2 der Verordnung zum Anspruch auf Stand 24.12.2020 Seite 2 von 6
Datenschutzinformationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 (Corona-Impfung) Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Impfverordnung – CoronaImpfV), • Ggf. Bescheinigung über die zu einer bevorzugten Schutzimpfung berechtigenden Tätigkeit in einer Einrichtung oder einem Unternehmen nach §§ 2-4 CoronaImpfV, • Ggf. Bestätigung über den Status als zur bevorzugten Schutzimpfung berechtigte enge Kontaktperson von pflegebedürftigen oder schwangeren Personen im Sinne von § 3 Nr. 3 CoronaImpfV. Dokumentation der Impfungen Im Rahmen der Dokumentation der ärztlichen Impfleistungen werden die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet: • Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung • Dokumentation des Gesundheitszustandes und der Krankheitsgeschichte • Angaben zur Impfung (z.B. Datum und Uhrzeit, erste oder zweite Impfung) • Angaben zum verwendeten Impfstoff (z.B. Bezeichnung, Hersteller, Chargennummer) • Ggf. Dokumentation möglicher Nebenwirkungen • Ggf. Grund für fehlende Impffähigkeit Notwendige Information nach einer Impfung Für den Fall, dass wir Sie nach einer Impfung kontaktieren müssen, werden wir folgende personenbezogenen Daten zum Zweck der Information bzw. Einladung zu Untersuchungen oder Nachimpfungen verarbeiten: • Daten der Vereinbarung von Impfterminen • Daten der Dokumentation der Impfungen Datenauswertung Zur Erhebung und Auswertung statistischer Daten (Impfmonitoring) werden Ihre personen- bezogenen Daten in pseudonymisierter Form genutzt. Hierbei wird jedoch sichergestellt, dass eine unbefugte Identifikation Ihrer Person nicht möglich ist. Dauer der Speicherung Ihre personenbezogenen Daten werden solange, wie es für die oben genannten Zwecke erforderlich ist, längstens jedoch entsprechend der ärztlichen Dokumentationspflicht für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu vorgenannten Zwecken sind bezüglich eines gewählten Terminerinnerungsservice Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO, bezüglich der sonstigen personenbezogenen Datenverarbeitungen (Terminver- einbarung, Impfdokumentation und Nachsorge der Impfungen) Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c, d und e, DSGVO Art. 9 Abs. 2 Buchstaben b, g, h, i und j DSGVO in Verbindung mit § 14 Abs. 1 und 2 des Berliner Datenschutzgesetzes sowie § 7 CoronaImpfV, die aufgrund von § 20i Abs. 3 S. 2 des Fünften Buches Sozialversicherung – Gesetzliche Krankenversicherung erlassen wurde, und § 22 Infektionsschutzgesetz. Zudem gilt nach zivil- und berufsrechtlichen Vorgaben eine Dokumentationspflicht der vorgenommenen Impfung. Stand 24.12.2020 Seite 3 von 6
Datenschutzinformationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 (Corona-Impfung) Mögliche Empfänger und Datenkategorien Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit Sie dazu eingewilligt haben oder dies gesetzlich erlaubt ist. Im Rahmen der Organisation von Impfterminen (u.a. telefonische und Online-Terminvergabe, Terminbestätigung) sowie zur notwendigen Dokumentation der Impfung werden verschiedene Dritte zur Verarbeitung Ihrer Daten eingesetzt. Mit diesen Dritten wurden vom Land Berlin entsprechende vertragliche Vereinbarungen (u.a. zum Datenschutz) getroffen, wodurch ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erreicht wird. Sofern diese Dritte Unterauftragnehmer einsetzen, sind sie verpflichtet, diese datenschutz- rechtlichen Pflichten auf die Unterauftragnehmer zu übertragen. Eine Liste der Unterauftrag- nehmer kann bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung unter der eingangs angegebenen Adresse - Verfahren Schutzimpfung - angefordert werden. Folgende Dienstleister werden als im Rahmen der vorgenannten Zwecke (insbesondere zur Terminvereinbarung, Impfdokumentation und für notwendige Informationen nach einer Impfung) eingesetzt: IT-Dienstleistungszentrum des Landes Berlin Das IT-Dienstleistungszentrum des Landes Berlin (ITDZ Berlin) verantwortet den Druck der Einladungen, den Betrieb der Impfhotline und die Betreuung der IT-Infrastruktur in den Impfzentren sowie den mobilen Impfteams. Im Rahmen der Wahrnehmung dieser Aufgaben werden die durch das ITDZ Berlin beauftragte Dritte Ihre Daten verarbeiten. Zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten werden das Termin- und Dokumentationssystem von der Doctolib GmbH sowie das System zur Erzeugung der Einladungsschreiben genutzt. Doctolib GmbH (im folgenden Doctolib) Für die Terminverwaltung der COVID-19-Schutzimpfungen sowie zur notwendigen Dokumentation der Impfung setzen wir das Doctolib-System ein. Die Doctolib GmbH (Mehringdamm 51, 10961 Berlin) wird für uns als sogenannter Auftragsverarbeiter tätig. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten im Auftrag des Verantwortlichen und handelt streng unter der Aufsicht auf Weisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Doctolib verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten verschlüsselt und nach allen geltenden Datenschutzvorschriften und wendet höchste Sicherheitsstandards an. Deutsches Rotes Kreuz Sozialwerk Berlin gGbmH (DRK SWB) und Bundeswehr Die DRK SWB verantwortet den Betrieb der Impfzentren im Auftrag und nach Weisung des Landes Berlin. Die DRK SWB verarbeitet im Rahmen der Registrierung und Identifikation beim Impftermin, der anschließenden Impfdokumentation sowie der nach der CoronaImpfV und IfSG vorgeschriebenen Meldungen an das Robert-Koch-Institut und von diesem das Paul-Ehrlich- Institut (Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des Bundeministeriums für Gesundheit) anfallenden personenbezogenen Daten. Dabei bedient sich das DRK SWB auch Dritter; dazu gehören Angehörige der Bundeswehr, die für das Land Berlin im Wege der Amtshilfe tätig sind. Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte Die in den Impfzentren tätigen Ärztinnen und Ärzte dokumentieren (speichern) die Inhalte der ärztlichen Aufklärung, die durch Sie erteilte Einwilligung zur Impfung, das Ergebnis Ihrer Befragung und Untersuchung des Gesundheitszustandes einschließlich der Angaben zu Ihrer Impffähigkeit sowie die bei Ihnen erfolgenden Impfungen. Stand 24.12.2020 Seite 4 von 6
Datenschutzinformationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 (Corona-Impfung) Robert-Koch-Institut Zur Erhebung und Auswertung statistischer Daten (Impfsurveillance) werden gemäß § 7 CoronaImpfV folgende pseudonymisierte Daten an das Robert-Koch-Institut übermittelt: • Patienten-Pseudonym, • Geburtsmonat und -jahr, • Geschlecht, • fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person, • Kennnummer und Landkreis des Impfzentrums, • Datum der Schutzimpfung, • Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst- oder Folgeimpfung), • impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt bzw. Handelsname), • Chargennummer, • Grundlage der Priorisierung nach §§ 2 bis 4 CoronaImpfV. Das Robert-Koch-Institut erhält die vorstehend aufgeführten Daten ausschließlich für die Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen von Impfeffekten (Impfsurveillance) und stellt diese dem Paul-Ehrlich-Institut ausschließlich für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) zur Verfügung. Rechte der Betroffenen Gegenüber der verantwortlichen Stelle haben Sie, sofern und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, das Recht: • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO, • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), • auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, • auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), • bezogen auf die Daten aus der Einwilligung zur Terminerinnerung auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie • auf Widerspruch gegen eine auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO beruhende Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten gleichwohl weiter verarbeitet, sofern und soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen. Eine für den Terminerinnerungs-Service erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. Für den Fall des Widerrufs wird darum gebeten, diesen direkt unter der oben genannten Telefonnummer zu erklären. Für Fragen zu dem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zur Wahrung der vorstehend genannten Rechte an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle wenden: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Verfahren Schutzimpfung – Oranienstraße 106, 10969 Berlin, E-Mail: Verfahren-Schutzimpfung@SenGPG.berlin.de Stand 24.12.2020 Seite 5 von 6
Datenschutzinformationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 (Corona-Impfung) Zudem können Sie sich - wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – zum einen an den Datenschutz- beauftragten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung richten: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Datenschutzbeauftragter – Oranienstr. 106 10969 Berlin E-Mail: datenschutz@sengpg.berlin.de Zum anderen können Sie eine Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde richten (Art. 77 DSGVO). Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die sie wie folgt kontaktieren können: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 10969 Berlin Tel.: +49 30 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Sie können Ihre Beschwerde aber auch an eine andere für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde richten, die Ihre Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterleitet. Stand 24.12.2020 Seite 6 von 6
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