EVZ COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22 Stand: 27.08.2021
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EVZ COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22 Stand: 27.08.2021
1. EINLEITUNG S. 03 2. HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN S. 09 3. SPORTBETRIEB S. 11 4. SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN S. 14 INHALT 5. SICHERHEIT S. 18 6. KOMMUNIKATION S. 24 7. GASTROBETRIEB S. 28 8. VERANTWORTLICHKEIT S. 31 ANHANG: Leitfaden über zusätzliche Massnahmen im professionellen Spielbetrieb 2021/22
EINLEITUNG Am 23. Juni 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass unter anderem Grossveranstaltungen in einer Übergangsphase mit Covid-Zertifikat ohne weitere Einschränkungen stattfinden dürfen. Das Covid- Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis. Im Stadion selber wird es Stand heute keine weiteren Einschränkungen mehr geben. Im vorliegenden Schutzkonzept geht es um die Rückkehr und Wiederaufnahme des Spielbetriebs unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Einhaltung der Bedingungen im Rahmen der COVID-19 Pandemie. Dieses Schutzkonzept dient zur Vorbereitung und Durchführung und muss laufend den regionalen und behördlichen Vorgaben angepasst werden. 4
ZIELE Die gemeinsamen Ziele aller Vorgaben sind: • Die Ansteckungsgefahr zu reduzieren • Die Krankheitsübertragung zu verhindern • Rückkehr zum Sportbetrieb mit Zuschauern *) Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wurde ausschliesslich die männliche Form verwendet. 5
RECHTSGRUNDLAGEN Die vorliegenden Weisungen und Empfehlungen werden gestützt auf: • die Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 (Stand 26. Juni 2021) • Reglement für den Spielbetrieb, Teilbereich Leistungssport • Reglement Ordnung und Sicherheit Die Weisungen sind gestützt auf die obigen Rechtsgrundlagen und verbindlich zu befolgen. Empfehlungen sind wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln, die zu befolgen sind, solange nicht hinreichende Gründe vorliegen davon abzuweichen. 6
GELTUNGSBEREICH Die vorliegenden Weisungen gelten für: • alle Spiele der NL & SL sowie der U20-Elit & U17-Elit • alle Trainings-, Turnier- und Testspiele, an denen mindestens ein Team der NL oder SL teilnimmt • alle Spiele, die unter dem Patronat der Organisation der Internationalen Ice Hockey Federation (IIHF) oder der Champions Hockey League (CHL) stehen und an denen mindestens ein Team der NL oder SL teilnimmt (Internationale Reglemente bleiben vorbehalten) 7
HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigenes Risiko. Die Swiss Ice Hockey Federation SIHF sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder Erkrankung mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab. Im Falle eines positiven COVID-19 Falles bei einem Matchbesucher, obliegt es den kantonalen Behörden allenfalls eine Quarantäne über weitere Matchbesucher zu verordnen. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass es für sie allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, auch in diesem Fall lehnt der EVZ jegliche Haftung ab. 8
HYGIENEVORSCHRIFTEN / VERHALTENSREGELN
HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN Es gelten die bisherigen Covid-Schutz- und Hygienemassnahmen.. Bei allen Stadioneingängen sind Digital Dispenser inkl. Bewegungssensor mit Händedesinfektionsmittel aufgestellt. An den Stadioneingängen wird ebenfalls Informationsmaterial zum Covid-Zertifikat gut sichtbar aufgehängt. Die vom BAG erlassenen Regeln und Verhaltensempfehlungen sind zwingend einzuhalten. 10
SPORTBETRIEB
REINIGUNG / INFRASTRUKTUR Eine Grundreinigung wird durch die Eismeister der Kunsteisbahn Zug AG und/oder externes Reinigungspersonal täglich durchgeführt. Berücksichtigt wird die zusätzliche Reinigung von Kontaktflächen wie z.B. Türgriffe, Toiletten, Duschen etc. Es werden zusätzliche Ressourcen für die Reinigung der Infrastruktur bereitgestellt. Die Sitzplätze und Medienplätze werden vor jedem Spiel desinfiziert. Für die Reinigung und Desinfektion der benutzten Gerätschaften ist der Spieler nach Beendigung seiner Trainingseinheit selbst verantwortlich unter strenger Aufsicht des Materialwarts. Es werden genügend Desinfektionsmittel und Einmalputztücher zur Verfügung gestellt. 12
SPIELBETRIEB Der Spielbetrieb sowie zusätzliche Massnahmen infolge der COVID-19 Pandemie sind in einem separaten Leitfaden dieses Schutzkonzepts (Anhang 1) detailliert festgelegt. Der Spielbetriebsbereich in der BOSSARD Arena muss nicht mehr vollständig vom Zuschauerbereich getrennt werden. 13
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN Für sämtliche Meisterschaftsspiele der National League, der Swiss League und der Champions Hockey League wird bei Personen ab 16 Jahren der Zugang auf Personen mit einem gültigen Covid- Zertifikat beschränkt (Art. 15, Abs. 1, Covid 19 Verordnung besondere Lage). Diese Verpflichtung gilt auch für alle nicht vom Veranstalter angestellten Personen (z.B. Medienschaffende, Fotografen, TV Crews). Die vor Ort für den Club bzw. Veranstalter tätigen Personen (z.B. Funktionäre, Helfer, Security, Gastromitarbeiter), die Kontakt haben zu Gästen und Zuschauern, müssen ebenfalls ein Covid-Zertifikat vorweisen können. 15
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN Im Spielbetrieb kann es nicht der Anspruch der Clubs sein, einhundertprozentige Sicherheit zu gewährleisten. Ziel ist die Minimierung der Infektionswahrscheinlichkeit für alle Beteiligten. Grundsätzlich sind folgende drei Punkte im Vordergrund: • Reduktion der Infektionsrisiken durch Minimierung von engen Kontakten • Bestmögliche Unterstützung der lokalen Gesundheitsbehörden bei der Ermittlung von Infektionsketten im Falle einer auftretenden COVID-19-Infektion • Fortlaufende Begleitung und Evaluation der getroffenen Massnahmen inkl. Auswertung der Wirksamkeit Die Arena ist auf eine Kapazität von 7’200 Zuschauer (Sitz- und Stehplätze) ausgelegt. 16
AN- UND ABREISE Die An- und Abreise erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Öffentlichen Verkehrs. Die Schaffung und Bereitstellung von Parkplätzen wird bestmöglich organisiert. 17
SICHERHEIT
EINSATZPLANUNG SICHERHEITSDIENST Der Sicherheitsverantwortliche berücksichtigt in der Einsatzplanung, dass • nur gesunde Mitarbeiter eingesetzt werden, • alle für den Einsatz geplanten Mitarbeiter die Empfehlungen des BAG kennen und umsetzen können, • Risikopersonen nicht im direktem Personenkontakt stehen, • alle eingesetzten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheit sowie die dem Sicherheitsdienst unterstellten Mitarbeitenden jederzeit nachvollzogen werden können (schriftliche Personal- und Einsatzplanung), • die Einsatzgruppen personell unverändert bleiben (soweit möglich kein Personenwechsel innerhalb von Gruppen), • die Polizeibehörden frühzeitig über die geplanten Massnahmen informiert sind. 19
AUSBILDUNG SICHERHEITSDIENST Die Club- und Sicherheitsverantwortlichen sind verpflichtet, vor Beginn der Meisterschaft die Mitarbeitenden über die folgenden Themen zu informieren und allenfalls auszubilden: • BAG Empfehlungen i.S. COVID-19, • Schutzkonzept Sicherheitsdienst i.S. COVID-19, • Vorgehen bei positivem COVID-19 Test, • Zutrittsregelung Stadion, • Eintritts- und Sicherheitskontrolle, • Verhalten im Stadion, • Information der Zuschauer, • Geändertes Sicherheitsdispositiv, • Fluchtwegsituationen. 20
POSITIVER COVID-19-TEST Der Sicherheitsdienst erstellt eine Planung für den Fall, dass ein Mitarbeiter an COVID-19 erkrankt und der gesamte oder Teile des Sicherheitsdienstes in Quarantäne gesetzt werden muss. Der Sicherheitsdienst berücksichtigt in der Planung, dass • bei einer Quarantäneanordnung gegen den Sicherheitsdienst der Spielbetrieb weiterhin sichergestellt und verzugslos umgesetzt werden kann, • die in der Planung vorgesehenen Personen den anderen Sicherheitsdiensten sowie der KOS (Kommission Ordnung & Sicherheit) bekannt gegeben werden, • die Rapportierung nach dem Spiel auf gewohntem Wege gewährleistet bleibt. 21
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE Es sind geeignete Methoden zur Zugangssteuerung durch das Ordnungspersonal und/oder Einrichtung (z.B. Bodenmarkierungen, Raumtrenner, Personenleitsysteme etc.) zu gewährleisten. • Der Zugang wird nur Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat und nach Vorweisen eines amtlichen Ausweises gewährt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen für den Einlass kein Covid-Zertifikat, sondern lediglich einen amtlichen Ausweis. • Das Ordnungspersonal trägt bei den Einlasskontrollen Hygienemasken und Einmalhandschuhe, die adäquat gewechselt werden müssen. • Regelung für Personenkontrolle (Personalausweis, Körperkontrollen, Mund-Nasen-Schutz, Mitnahme von Taschen und Rucksäcken). 22
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE • Die Mitnahme von Händedesinfektionsmittel in Plastikflaschen bis 100ml soll gestattet werden. • Werden Desinfektionsmittel in Glasflaschen mitgeführt, dürfen dieses nicht ins Stadion mitgenommen werden. Wird bei der Eintritts- und Sicherheitskontrolle festgestellt, dass Personen spezifische Krankheitssymptome zeigen wie z.B. dauerndes Husten und ähnliches, so ist den Personen der Zugang zum Stadion zu verweigern. Nichteinhalten der Schutzmassnahmen Das Sicherheitspersonal stellt jederzeit sicher, dass die Zuschauer/innen die Schutzmassnahmen einhalten und weist nötigenfalls auf Regelverstösse hin. Jegliche Missachtung der Anweisungen des Sicherheitspersonals können zu folgenden Sanktionen führen: - Mündliche Verwarnung durch Sicherheitspersonal - Ausschluss von der Veranstaltung - Stadionverbot für die laufende Saison 2021/22 23
KOMMUNIKATION
KOMMUNIKATION IM STADION ZU GELTENDEN HYGIENE- UND VERHALTENSREGELN Die umfangreiche Kommunikation sämtlicher getroffenen Massnamen am Spieltag ist entscheidend für die Umsetzung durch die Stadionbesucher. Folgende Kanäle werden durch den EVZ genutzt: • Infoschreiben mit Saison-Abonnement Karte • Webseite • Newsletter • E-Mail an Ticketinhaber • Social Media 25
ALLGEMEIN Eine umfassende Kommunikation an alle Beteiligten ist entscheidend: • Besucher, Spieler und Staff werden laufend über die aktuellsten Hygiene- und Verhaltensregeln in den jeweiligen Bereichen informiert. • Wir empfehlen den Gebrauch der neuen SwissCovid App. Lagebeurteilung / Anpassung der Bewilligung Der Covid-Verantwortliche des EVZ steht in direktem Kontakt mit der Zuger Polizei, um bei ungünstiger Lagebeurteilung weitere Sofortmassnahmen wie z.B. generelles Alkoholverbot im Stadion, weniger Teilnehmende, ein Restaurationsverbot oder ähnliche Massnahmen einzuleiten. Die epidemiologische Lagebeurteilung des Kantonsarztes ist massgebend für die Risikoanalyse. Kommunikation Medienanfragen betreffend Ansteckungen und Quarantänepflicht bei Zuschauern werden ausschliesslich durch die Gesundheitsdirektion beantwortet. 26
EINBEZIEHUNG VON FAN-INTERESSEN Es ist wichtig, im Sinne klarer und transparenter Kommunikation, Interessensvertreter der jeweiligen Fanszenen frühzeitig einzubeziehen. Es muss ein öffentlicher und transparenter Fandialog stattfinden. Die Fan-Club Dialoge sollen über die organisatorischen Notwendigkeiten aufgeklärt werden, damit das Verständnis über die Notwenigkeit dieser Massnahmen zum Erfolg des Gesamtkonzeptes für die Wiederzulassung von Stadionbesuchern beiträgt. Die Fanbeauftragten sollen für sämtliche Massnahmen des Infektionsschutzes und der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten miteinbezogen werden. Diese Massnahmen sind regelmässig zu prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt neu zu definieren. 27
GASTROBETRIEB
GASTROBETRIEB Sämtliche Restaurants dürfen gemäss Reglement offen sein. Das gilt ebenfalls für die Catering-Stände im Zuschauerumgang. Da im gesamten Stadion Covid-Zertifikations-Pflicht herrscht, kann auch in den Restaurationsbetrieben auf die Maskenpflicht verzichtet werden. Während dem Spielbetrieb sind die Restaurationsbetriebe ausschliesslich für Spielbesucher zugänlich. Jeder der folgenden Restaurationsbetriebe richtet sich nach den Verordnungen der Gastro Suisse und des Kantons Zug: RESTAURANTS (Legends Club, Sixtyseven Sportsbar, Dine & View) Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Es gilt eine Reservationspflicht bzw. die Kontaktdaten der Hauptperson werden in jedem Fall erfasst. Die Service-Mitarbeiter tragen Schutzmasken. BARS & LOUNGES (EVZ Lounge, Logen, Hospitality Corners) Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Die Vorgaben zur maximal zulässigen Personengruppengrösse werden eingehalten. Die Service- und Bar-Mitarbeiter tragen Schutzmasken. CATERING STÄNDE Im gesamten Zuschauerumgang gilt Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz). Konsumationen sind ausschliesslich am Platz erlaubt. Konsumationen im Stehen sind untersagt. An allen Point of Sales ist bargeldloses Bezahlen möglich. Die Catering-Mitarbeiter tragen Schutzmasken. 29
ALKOHOLAUSSCHANK In allen Restaurationsbetrieben wird Alkohol ausgeschenkt. Der EVZ stellt durch die Mitarbeiter sicher, dass die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes nicht gefährdet ist. Der EVZ behält sich vor, bei missbräuchlichem Alkoholkonsum Zuschauern keinen Alkohol auszuschenken und gegebenenfalls des Stadions zu verweisen. 30
VERANTWORTLICHKEIT
VERANTWORTLICHKEIT Covid-19 Beauftragter zur Sicherstellung aller Vorgaben seitens EVZ ist: Amin Ghiasi, Counsel Legal & Sicherheit des EVZ Kontaktdaten: E-Mail: a.ghiasi@evz.ch Mobile: +41 79 876 86 57 32
EVZ Weststrasse 11 6303 Zug
EVZ Leitfaden über zusätzliche Massnahmen im professionellen Spielbetrieb 2021/22 als Anhang zum COVID-19 Schutzkonzept Stand: 27.08.2021
1. AUSGANGSLAGE S. 03 2. SPIELBETRIEB S. 06 INHALT 3. SPIELER UND TRAINER S. 09 4. SPIELTAGSMANGEMENT SPIELBETRIEB S. 16 5. SPIELTAGSMANGEMENT MEDIEN S. 25
AUSGANGSLAGE
GRUNDSÄTZE Der vorgelegte Leitfaden beschreibt zusätzliche, organisatorische Massnahmen, die die Durchführung eines professionellen Spielbetriebs unter den Rahmenbedingungen des Infektionsschutzes im Kontext von COVID-19 ermöglichen sollen und ist Bestandteil des Schutzkonzepts des EVZ. Es unterliegt aufgrund der sich ständig wechselnden Rahmenbedingungen (Vorgaben der Kantone und des Bundesrats) ständigen Anpassungen. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für alle Mitarbeiter der Veranstaltung auf das aktuell vertretbare Mass zu reduzieren. Vorgaben und Empfehlungen zum Schutz der Zuschauer werden im Schutzkonzept des EVZ festgehalten. 4
PERSONENGRUPPEN 1. AKTIVE • Spieler • Trainer • Materialwart, Physio- und Massagetherapeut, Fahrer Mannschaftsbus • Schiedsrichter 2. OPERATIVES PERSONAL • Arenamitarbeiter, Eismeister • Security • Clubmitarbeiter • TV Crew 3. ZUSCHAUER 4. ORDNUNGSBEHÖRDEN / MEDIZINISCHES PERSONAL 5
SPIELBETRIEB
SPIELSTÄTTE Insgesamt gelten folgende Vorgaben: Sämtliche Spieler, Coaches und Staffmitglieder* müssen zwingend und jederzeit über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Zudem sind die allgemein gültigen Hygienemassnahmen unverändert aufrecht zu erhalten. Die Covid-19 Verantwortlichen des jeweiligen Clubs, sind verantwortlich für Organisation, Erhalt und Kontrolle der gültigen Covid-Zertifikate. Der Eigenverantwortung aller Beteiligten kommt nach wie vor höchste Priorität zu. *Staffmitglieder: Sämtliche Personen, die regelmässig und über eine längere Zeitdauer in Kontakt mit Spielern und Coaches stehen. 7
ZUGANG In Absprache mit den lokalen Behörden müssen folgende Massnahmen vor dem Betreten der Halle von allen Personen durchgeführt werden: • Desinfektion • Covid-Zertifikatspflicht: sonst kein Zutritt • Bei Krankheitssymptomen: kein Zutritt 8
SPIELER UND TRAINER
TESTING Covid-Zertifikatspflicht: Spieler, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich regelmässig testen lassen und jederzeit über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Testungen erfolgen nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten. Darüber hinaus müssen Spieler getestet werden, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben. 10
INFORMATIONS- UND AUFKLÄRUNGSRECHT Die Personen der ON-ICE Gruppe müssen vom Hygienebeauftragten über die Inhalte dieses Präventionskonzepts aufgeklärt werden. Hierüber muss ein Protokoll erstellt werden. Insbesondere: • Information zur Krankheit (Symptome, Verläufe, Risiken, etc.) • Verhaltensregeln auf und abseits des Spielfelds • Verhalten im Fall von Symptomen und positivem Test • Empfehlungen für den privaten Gebrauch 11
VORGEHENSWEISE BEI VERDACHTSFÄLLEN Im Falle von auftretenden Symptomen sind nachstehende Schritte einzuleiten: • Telefonische Information an den medizinischen Verantwortlichen und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise (insbesondere hinsichtlich der klinischen Symptome und etwaigen Notwendigkeit der behördlichen Information). • Sofortige Selbstisolation im Sinne einer häuslichen Absonderung zur Reduktion der Kontakte zu anderen Personen d.h. insbesondere kein Verlassen der Wohnung, bis zur Freigabe durch den medizinischen Verantwortlichen (negativer Test). • Abklärung mittels offiziellem Test. 12
VORGEHENSWEISE BEI BESTÄTIGTEN FÄLLEN Im Falle von positivem Testergebnis sind nachhaltende Schritte einzuhalten: • Meldung des bestätigen Falles an die zuständige Behörde (ärztliche Meldepflicht). • Sofortige Selbstisolation im Sinne einer häuslichen Absonderung zur Reduktion der Kontakte zu anderen Personen (Kein Verlassen der Wohnung / Strenges Einhalten von Hände-, Husten- und Nieshygiene). • Bei Notwendigkeit einer akuten medizinischen Betreuung (andere als COVID-19-Erkrankung) ist der verantwortliche Mediziner des Clubs zu informieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. • Die Anweisungen der Gesundheitsbehörde sind zu befolgen. • Die Person darf vorerst nicht am Spielbetrieb teilnehmen. 13
UMGANG MIT QUARANTÄNE BEI KONTAKTPERSONEN Zur Frage einer Quarantäne für Kontaktpersonen im Fall einer Covid-19 Diagnose im Kreis der Spieler und ihres unmittelbaren Clubumfeldes wird der Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit BAG https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle- ausbrueche-epidemien/novel-cov/isolation-und-quarantaene.html gefolgt. 14
RÜCKKEHR ZUM SPORT / SPIELBETRIEB • Rückkehr frühestens 10 Tage nach der Meldung an den Club UND • Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute Covid-19 Erkrankung (nach Rücksprache mit dem behandelnden Teamarzt) UND • Sporttauglichkeitsbestätigung durch den Teamarzt. Anschliessend Return to Sport Management gemäss Vorgaben. 15
SPIELTAGS- MANAGEMENT SPIELBETRIEB
ANREISE (EMPFEHLUNG) • Alle Auswärtsteams reisen ausschliesslich mit dem Team-Bus zu den Spielen an. Die Anreise mit dem Team-Bus kann auf einen geschlossenen Personenkreis eingegrenzt werden und (meist) ohne externen Kontakt zwischen Abfahrtsort bis zum Zielort organisiert werden. • Die Spieler des Heimteams reisen zu den Heimspielen mit dem eigenen PKW oder anderen individuellen Transportmitteln an. • Die Verpflegung der Gastmannschaft kann am Spielort in einem abgegrenzten und sicheren Bereich vorgenommen werden bzw. wird die Verpflegung von der Gastmannschaft selbst organisiert. 17
EINTREFFEN DER MANNSCHAFTEN • Die Gastmannschaft trifft in der Regel 90-120 Minuten vor Spielbeginn ein. • Die Wege sind gemäss Plan im Anhang zu befolgen. • Die Mannschaften sind in ihrem Umkleidebereich isoliert. • Es besteht keine Interaktion mit der gegnerischen Mannschaft, den Schiedsrichtern, den Fans, Arenamitarbeitern etc. 18
WARM-UP / PRE-GAME • Für das Aufwärmen gibt es für jede Mannschaft und das Schiedsrichterteam einen fix zugewiesenen Bereich im Freien gemäss Plan im Anhang (Stretching, Aufwärmung, …). • Das Aufwärmen auf dem Eis beginnt 40 Minuten vor Spielbeginn. • Das Aufwärmen erfolgt mit beiden Teams auf dem Eis – wobei die rote Mittellinie nicht überfahren werden darf und beide Teams somit voneinander isoliert sind. • Unmittelbar vor dem Spiel betreten beide Mannschaften das Eis und stellen sich auf die eigene blaue Linie, um die übliche Begrüssung (Stock heben) durchzuführen 19
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜTUNG UND SPIELABLAUF Der Eishockey-Spieler ist von Kopf bis Fuss mit einer Ganzkörper-Schutzausrüstung ausgestattet. Selbst die Hände befinden sich innerhalb eines Hockey-Handschuhs (keine Interaktion mit der Haut). Das Entfernen des Handschuhs ist nur auf der Spielerbank zulässig. Ein absichtliches Entfernen des Handschuhs auf dem Eis führt zum sofortigen Spielausschluss des Spielers. Es kommt weder mit dem Spielgerät noch mit dem Gegenspieler zu einem direkten Hautkontakt. • Das Betreten und Verlassen der Eisfläche ist on der Umkleidekabine bis zum Betreten des Eises abgesichert. Es gibt keinen Kontakt mit der gegnerischen Mannschaft, den Fans, den Journalisten, etc. • Die Eisfläche ist vollständig mit Plexiglas/Bande umgeben, somit besteht keine Kontaktmöglichkeit zwischen Fan und Spieler. • Die Spielregeln sind so gestaltet, dass Körper-zu-Körper-Kontakt zwischen den Spielern nur an den durch die Ausrüstung geschützten Körperteilen möglich ist. 20
NACH DEM SPIEL • Spieler verabschieden sich mittels «Fist Bump». • Der Trainer/Spieler trifft sich mit den Medien (TV-Interview, Journalisten) in einem dafür vorgesehenen Bereich. Auf 1.5m Abstand kann aufgrund Covid-Zertifizierung verzichtet werden. 21
SPIELERBANK UND UMKLEIDEKABINE • Für jedes Team gibt es separate Zugänge zum Eisfeld/Spielerbank. • Für jeden Spieler ist eine eigene, personalisierte Trinkflasche (beschriftet mit Name und Nummer) und eigenes Handtuch/Papierhandtücher auf der Spielerbank zur Verfügung zu stellen. • Jede Garderobe verfügt über mehrere Duschen, Toiletten etc. • Die Spielerbänke sind durch Banden und Plexiglas in sich geschlossen. 22
BETRETEN DER EISFLÄCHE Das Betreten der Eisfläche erfolgt vor bzw. nach Spielbeginn / Drittelpausen entweder: • über örtlich getrennte Ein- und Ausgänge • oder gemäss Regelbuch in zeitlicher Staffelung 23
SCHIEDSRICHTER Jedes Spiel benötigt 4 Offizielle = 2 Schiedsrichter und 2 Linienrichter Anreise und Pre-Game Vorbereitung: • ca. 60-90 Minuten vor dem Spiel • Parken in einem gesperrten Bereich • Warm-Up in einem dafür vorgesehenen Bereich • Bewegungsfreiheit ist auf den Umkleidebereich beschränkt • Die Eisfläche wird nach einer genau vorgegebenen Abfolge betreten/verlassen • Spieloffizielle haben niemals Kontakt zu Fans oder Medien 24
SPIELTAGS- MANAGEMENT MEDIEN
MEDIEN • Alle akkreditierten Medien und Fotografen müssen über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. • Der Medienraum ist ab Türöffnung (18.30 Uhr) bis Spielbeginn (19.45 Uhr) geöffnet. Anschliessend ist dieser geschlossen und darf nicht mehr betreten werden. • Um 19.15 Uhr findet eine Orientierung der Medien statt. • Interviews mit Spielern/Trainern nach dem Spiel finden in der Mixed Zone statt. Auf die 1.5m Abstand kann verzichtet werden. 26
MEDIEN - AKKREDITIERUNGEN • Tagesakkreditierungsgesuche für einzelne Heimspiele des EVZ sind mit Akkreditierungsformular bis spätestens am Vortag des Spiels um 12.00 Uhr und für Spiele am Wochenende bis um 12.00 Uhr des vorangegangenen Freitag an Frau Jannine Kamm (j.kamm@evz.ch) einzureichen. • Medienschaffende müssen über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. • Telefonische und zu spät eingegangene Akkreditierungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. • Der EVZ behält sich das Recht vor, ungerechtfertigte Akkreditierungsanfragen abzulehnen. Es gelten die Bestimmungen der National League. • Eine offizielle Bestätigung mit weiteren Informationen zum Spielbesuch (Abholung Ticket, Eingang etc.) erfolgen per E-Mail. 27
ARBEITSPLÄTZE FÜR JOURNALISTEN UND FOTOGRAFEN Folgende Präventionsmassnahmen sind umzusetzen: Journalisten-Arbeitsplätze • Handdesinfektion beim Betreten des Stadions • Regelmässige Handhygiene • Desinfektions-Spender im Bereich der Medien-Arbeitsplätze sind aufzustellen Fotografen-Arbeitsplätze • Klare Zuweisung von Foto-Plätzen 28
TV-PRODUKTION • Die Sicherstellung der Einhaltung von Verhaltensregeln und behördlichen Vorgaben wird von den TV-Partnern gewährleistet. 29
ANHÄNGE
Warm-up Warm-up H T National League-Heimspiel BOSSARD Arena Blau – Heimteam Rot – Gästeteam (Zugang gemäss Markierung) HT – Handschuhtrockner Gäste (Aussenbereich) Anschluss: Drehstrom-Steckdose T15 (3x400/230V) Grün – Schiedsrichter Ankunft Teams: - Heimteam erscheint vor Gästeteam - bei Ankunft Gästeteam wird durch Funktionär freier Durchgang gewährleistet - Türen (schwarze Markierungen) werden nach Ankunft Gäste geschlossen Abreise Teams: - Gästeteam verlässt Arena als Gruppe - Funktionär stellt sicher, dass Durchgang bis Anlieferung frei Eingang via Tiefgarage Warm-up
Warm-up Warm-up H T Swiss League-Heimspiel BOSSARD Arena Blau – Heimteam Rot – Gästeteam (Zugang gemäss Markierung) HT – Handschuhtrockner Gäste (Aussenbereich) Anschluss: Drehstrom-Steckdose T15 (3x400/230V) Grün – Schiedsrichter Ankunft Teams: - Heimteam erscheint vor Gästeteam - bei Ankunft Gästeteam wird durch Funktionär freier Durchgang gewährleistet - Türen (schwarze Markierungen) werden nach Ankunft Gäste geschlossen Abreise Teams: - Gästeteam verlässt Arena als Gruppe - Funktionär stellt sicher, dass Durchgang bis Anlieferung frei Eingang via Tiefgarage Warm-up
Eingang & Warm-up Swiss League-Heimspiel Academy Arena Blau – Heimteam (Garderobe in BOA) Rot – Gästeteam (Garderobe in Academy Arena) Grün – Schiedsrichter (Garderobe in BOA) Ankunft Teams: - Getrennte Eingänge: Heim bei EVZ Geschäftsstelle; Gast bei Spielereingang Academy Arena Abreise Teams: - Gästeteam verlässt Arena als Gruppe Garde- robe Gast Warm-up Eingang via Tiefgarage Eingang & Warm-up
VERANTWORTLICHKEIT Covid-19 Beauftragter zur Sicherstellung aller Vorgaben seitens EVZ ist: Amin Ghiasi, Counsel Legal & Sicherheit des EVZ Kontaktdaten: E-Mail: a.ghiasi@evz.ch Mobile: +41 79 876 86 57 Covid-19 Beauftragte betreffend Spielbetrieb seitens EVZ ist: Nicole Schuler, Physiotherapeutin Kontaktdaten: E-Mail: n.schuler@evz.ch Telefon: +41 41 269 69 54 34
EVZ Weststrasse 11 6303 Zug
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