EVZ COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22 Stand: 27.08.2021

 
WEITER LESEN
EVZ COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22 Stand: 27.08.2021
EVZ
COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den
Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22

Stand: 27.08.2021
EVZ COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22 Stand: 27.08.2021
1. EINLEITUNG                                                                   S. 03
         2. HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN S. 09
         3. SPORTBETRIEB                                                                 S. 11
         4. SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN                                                  S. 14
INHALT   5. SICHERHEIT                                                                   S. 18
         6. KOMMUNIKATION                                                                S. 24
         7. GASTROBETRIEB                                                                S. 28
         8. VERANTWORTLICHKEIT                                                           S. 31
           ANHANG: Leitfaden über zusätzliche Massnahmen im professionellen Spielbetrieb 2021/22
EVZ COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22 Stand: 27.08.2021
EINLEITUNG
EVZ COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22 Stand: 27.08.2021
EINLEITUNG

Am 23. Juni 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass unter anderem Grossveranstaltungen in einer
Übergangsphase mit Covid-Zertifikat ohne weitere Einschränkungen stattfinden dürfen. Das Covid-
Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis. Im
Stadion selber wird es Stand heute keine weiteren Einschränkungen mehr geben.

Im vorliegenden Schutzkonzept geht es um die Rückkehr und Wiederaufnahme des Spielbetriebs
unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Einhaltung der Bedingungen im Rahmen der COVID-19
Pandemie.

Dieses Schutzkonzept dient zur Vorbereitung und Durchführung und muss laufend den regionalen und
behördlichen Vorgaben angepasst werden.

                                                                                                   4
EVZ COVID-19: Rahmenschutzkonzept für den Spielbetrieb des EVZ für die Saison 2021/22 Stand: 27.08.2021
ZIELE

Die gemeinsamen Ziele aller Vorgaben sind:

•   Die Ansteckungsgefahr zu reduzieren

•   Die Krankheitsübertragung zu verhindern

•   Rückkehr zum Sportbetrieb mit Zuschauern

*) Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wurde ausschliesslich die männliche Form verwendet.

                                                                                          5
RECHTSGRUNDLAGEN

Die vorliegenden Weisungen und Empfehlungen werden gestützt auf:

•   die Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 (Stand 26. Juni 2021)

•   Reglement für den Spielbetrieb, Teilbereich Leistungssport

•   Reglement Ordnung und Sicherheit

Die Weisungen sind gestützt auf die obigen Rechtsgrundlagen und verbindlich zu befolgen.

Empfehlungen sind wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln, die zu befolgen sind, solange nicht
hinreichende Gründe vorliegen davon abzuweichen.

                                                                                                6
GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Weisungen gelten für:

•   alle Spiele der NL & SL sowie der U20-Elit & U17-Elit

•   alle Trainings-, Turnier- und Testspiele, an denen mindestens ein Team der NL oder SL teilnimmt

•   alle Spiele, die unter dem Patronat der Organisation der Internationalen Ice Hockey Federation
    (IIHF) oder der Champions Hockey League (CHL) stehen und an denen mindestens ein Team der
    NL oder SL teilnimmt (Internationale Reglemente bleiben vorbehalten)

                                                                                                      7
HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Zuschauer besuchen die Eishockeyspiele auf eigenes Risiko. Die Swiss Ice Hockey Federation SIHF
sowie die ihr angeschlossenen Clubs lehnen jegliche Haftung bei einer möglichen Infizierung oder
Erkrankung mit COVID-19 im Stadion und dessen Umgebung ab.

Im Falle eines positiven COVID-19 Falles bei einem Matchbesucher, obliegt es den kantonalen
Behörden allenfalls eine Quarantäne über weitere Matchbesucher zu verordnen. Die Besucher werden
darauf hingewiesen, dass es für sie allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, auch in diesem Fall
lehnt der EVZ jegliche Haftung ab.

                                                                                                      8
HYGIENEVORSCHRIFTEN /
VERHALTENSREGELN
HYGIENEVORSCHRIFTEN UND VERHALTENSREGELN

Es gelten die bisherigen Covid-Schutz- und Hygienemassnahmen..

Bei allen Stadioneingängen sind Digital Dispenser inkl. Bewegungssensor mit
Händedesinfektionsmittel aufgestellt.

An den Stadioneingängen wird ebenfalls Informationsmaterial zum Covid-Zertifikat gut sichtbar
aufgehängt.

Die vom BAG erlassenen Regeln und Verhaltensempfehlungen sind zwingend einzuhalten.

                                                                                                10
SPORTBETRIEB
REINIGUNG / INFRASTRUKTUR

Eine Grundreinigung wird durch die Eismeister der Kunsteisbahn Zug AG und/oder externes
Reinigungspersonal täglich durchgeführt. Berücksichtigt wird die zusätzliche Reinigung von
Kontaktflächen wie z.B. Türgriffe, Toiletten, Duschen etc.

Es werden zusätzliche Ressourcen für die Reinigung der Infrastruktur bereitgestellt.

Die Sitzplätze und Medienplätze werden vor jedem Spiel desinfiziert.

Für die Reinigung und Desinfektion der benutzten Gerätschaften ist der Spieler nach Beendigung
seiner Trainingseinheit selbst verantwortlich unter strenger Aufsicht des Materialwarts.

Es werden genügend Desinfektionsmittel und Einmalputztücher zur Verfügung gestellt.

                                                                                                 12
SPIELBETRIEB

Der Spielbetrieb sowie zusätzliche Massnahmen infolge der COVID-19 Pandemie sind in einem
separaten Leitfaden dieses Schutzkonzepts (Anhang 1) detailliert festgelegt.

Der Spielbetriebsbereich in der BOSSARD Arena muss nicht mehr vollständig vom Zuschauerbereich
getrennt werden.

                                                                                                 13
SPIELBETRIEB MIT
ZUSCHAUERN
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN

Für sämtliche Meisterschaftsspiele der National League, der Swiss League und der Champions
Hockey League wird bei Personen ab 16 Jahren der Zugang auf Personen mit einem gültigen Covid-
Zertifikat beschränkt (Art. 15, Abs. 1, Covid 19 Verordnung besondere Lage).

Diese Verpflichtung gilt auch für alle nicht vom Veranstalter angestellten Personen (z.B.
Medienschaffende, Fotografen, TV Crews).

Die vor Ort für den Club bzw. Veranstalter tätigen Personen (z.B. Funktionäre, Helfer, Security,
Gastromitarbeiter), die Kontakt haben zu Gästen und Zuschauern, müssen ebenfalls ein
Covid-Zertifikat vorweisen können.

                                                                                                   15
SPIELBETRIEB MIT ZUSCHAUERN

Im Spielbetrieb kann es nicht der Anspruch der Clubs sein, einhundertprozentige Sicherheit zu
gewährleisten. Ziel ist die Minimierung der Infektionswahrscheinlichkeit für alle Beteiligten.

Grundsätzlich sind folgende drei Punkte im Vordergrund:
• Reduktion der Infektionsrisiken durch Minimierung von engen Kontakten
• Bestmögliche Unterstützung der lokalen Gesundheitsbehörden bei der Ermittlung von
  Infektionsketten im Falle einer auftretenden COVID-19-Infektion
• Fortlaufende Begleitung und Evaluation der getroffenen Massnahmen inkl. Auswertung der
  Wirksamkeit

Die Arena ist auf eine Kapazität von 7’200 Zuschauer (Sitz- und Stehplätze) ausgelegt.

                                                                                                 16
AN- UND ABREISE

Die An- und Abreise erfolgt nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Öffentlichen Verkehrs.

Die Schaffung und Bereitstellung von Parkplätzen wird bestmöglich organisiert.

                                                                                                 17
SICHERHEIT
EINSATZPLANUNG SICHERHEITSDIENST

Der Sicherheitsverantwortliche berücksichtigt in der Einsatzplanung, dass

•   nur gesunde Mitarbeiter eingesetzt werden,

•   alle für den Einsatz geplanten Mitarbeiter die Empfehlungen des BAG kennen und umsetzen
    können,

•   Risikopersonen nicht im direktem Personenkontakt stehen,

•   alle eingesetzten Mitarbeitenden im Bereich Sicherheit sowie die dem Sicherheitsdienst
    unterstellten Mitarbeitenden jederzeit nachvollzogen werden können (schriftliche Personal- und
    Einsatzplanung),

•   die Einsatzgruppen personell unverändert bleiben (soweit möglich kein Personenwechsel innerhalb
    von Gruppen),

•   die Polizeibehörden frühzeitig über die geplanten Massnahmen informiert sind.

                                                                                                      19
AUSBILDUNG SICHERHEITSDIENST

Die Club- und Sicherheitsverantwortlichen sind verpflichtet, vor Beginn der Meisterschaft die
Mitarbeitenden über die folgenden Themen zu informieren und allenfalls auszubilden:

•   BAG Empfehlungen i.S. COVID-19,

•   Schutzkonzept Sicherheitsdienst i.S. COVID-19,

•   Vorgehen bei positivem COVID-19 Test,

•   Zutrittsregelung Stadion,

•   Eintritts- und Sicherheitskontrolle,

•   Verhalten im Stadion,

•   Information der Zuschauer,

•   Geändertes Sicherheitsdispositiv,

•   Fluchtwegsituationen.

                                                                                                20
POSITIVER COVID-19-TEST

Der Sicherheitsdienst erstellt eine Planung für den Fall, dass ein Mitarbeiter an COVID-19 erkrankt
und der gesamte oder Teile des Sicherheitsdienstes in Quarantäne gesetzt werden muss. Der
Sicherheitsdienst berücksichtigt in der Planung, dass

•   bei einer Quarantäneanordnung gegen den Sicherheitsdienst der Spielbetrieb weiterhin
    sichergestellt und verzugslos umgesetzt werden kann,

•   die in der Planung vorgesehenen Personen den anderen Sicherheitsdiensten sowie der KOS
    (Kommission Ordnung & Sicherheit) bekannt gegeben werden,

•   die Rapportierung nach dem Spiel auf gewohntem Wege gewährleistet bleibt.

                                                                                                      21
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE

Es sind geeignete Methoden zur Zugangssteuerung durch das Ordnungspersonal und/oder Einrichtung
(z.B. Bodenmarkierungen, Raumtrenner, Personenleitsysteme etc.) zu gewährleisten.

•   Der Zugang wird nur Personen mit einem gültigen Covid-Zertifikat und nach Vorweisen eines
    amtlichen Ausweises gewährt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen für den Einlass
    kein Covid-Zertifikat, sondern lediglich einen amtlichen Ausweis.

•   Das Ordnungspersonal trägt bei den Einlasskontrollen Hygienemasken und Einmalhandschuhe, die
    adäquat gewechselt werden müssen.

•   Regelung für Personenkontrolle (Personalausweis, Körperkontrollen, Mund-Nasen-Schutz,
    Mitnahme von Taschen und Rucksäcken).

                                                                                                    22
EINTRITTS- UND SICHERHEITSKONTROLLE

•   Die Mitnahme von Händedesinfektionsmittel in Plastikflaschen bis 100ml soll gestattet werden.

•   Werden Desinfektionsmittel in Glasflaschen mitgeführt, dürfen dieses nicht ins Stadion
    mitgenommen werden.

Wird bei der Eintritts- und Sicherheitskontrolle festgestellt, dass Personen spezifische
Krankheitssymptome zeigen wie z.B. dauerndes Husten und ähnliches, so ist den Personen der
Zugang zum Stadion zu verweigern.

Nichteinhalten der Schutzmassnahmen
Das Sicherheitspersonal stellt jederzeit sicher, dass die Zuschauer/innen die Schutzmassnahmen
einhalten und weist nötigenfalls auf Regelverstösse hin. Jegliche Missachtung der Anweisungen des
Sicherheitspersonals können zu folgenden Sanktionen führen:

- Mündliche Verwarnung durch Sicherheitspersonal
- Ausschluss von der Veranstaltung
- Stadionverbot für die laufende Saison 2021/22

                                                                                                    23
KOMMUNIKATION
KOMMUNIKATION IM STADION ZU GELTENDEN
HYGIENE- UND VERHALTENSREGELN

Die umfangreiche Kommunikation sämtlicher getroffenen Massnamen am Spieltag ist entscheidend für
die Umsetzung durch die Stadionbesucher. Folgende Kanäle werden durch den EVZ genutzt:

•   Infoschreiben mit Saison-Abonnement Karte

•   Webseite

•   Newsletter

•   E-Mail an Ticketinhaber

•   Social Media

                                                                                               25
ALLGEMEIN

Eine umfassende Kommunikation an alle Beteiligten ist entscheidend:

•   Besucher, Spieler und Staff werden laufend über die aktuellsten Hygiene- und Verhaltensregeln in
    den jeweiligen Bereichen informiert.

•   Wir empfehlen den Gebrauch der neuen SwissCovid App.

Lagebeurteilung / Anpassung der Bewilligung
Der Covid-Verantwortliche des EVZ steht in direktem Kontakt mit der Zuger Polizei, um bei
ungünstiger Lagebeurteilung weitere Sofortmassnahmen wie z.B. generelles Alkoholverbot im
Stadion, weniger Teilnehmende, ein Restaurationsverbot oder ähnliche Massnahmen einzuleiten. Die
epidemiologische Lagebeurteilung des Kantonsarztes ist massgebend für die Risikoanalyse.

Kommunikation
Medienanfragen betreffend Ansteckungen und Quarantänepflicht bei Zuschauern werden
ausschliesslich durch die Gesundheitsdirektion beantwortet.

                                                                                                       26
EINBEZIEHUNG VON FAN-INTERESSEN

Es ist wichtig, im Sinne klarer und transparenter Kommunikation, Interessensvertreter der jeweiligen
Fanszenen frühzeitig einzubeziehen. Es muss ein öffentlicher und transparenter Fandialog stattfinden.
Die Fan-Club Dialoge sollen über die organisatorischen Notwendigkeiten aufgeklärt werden, damit das
Verständnis über die Notwenigkeit dieser Massnahmen zum Erfolg des Gesamtkonzeptes für die
Wiederzulassung von Stadionbesuchern beiträgt.

Die Fanbeauftragten sollen für sämtliche Massnahmen des Infektionsschutzes und der
Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten miteinbezogen werden.

Diese Massnahmen sind regelmässig zu prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt neu zu definieren.

                                                                                                        27
GASTROBETRIEB
GASTROBETRIEB

Sämtliche Restaurants dürfen gemäss Reglement offen sein. Das gilt ebenfalls für die Catering-Stände
im Zuschauerumgang. Da im gesamten Stadion Covid-Zertifikations-Pflicht herrscht, kann auch in den
Restaurationsbetrieben auf die Maskenpflicht verzichtet werden. Während dem Spielbetrieb sind die
Restaurationsbetriebe ausschliesslich für Spielbesucher zugänlich.

Jeder der folgenden Restaurationsbetriebe richtet sich nach den Verordnungen der Gastro Suisse und
des Kantons Zug:

RESTAURANTS (Legends Club, Sixtyseven Sportsbar, Dine & View)
Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Es gilt eine Reservationspflicht bzw. die Kontaktdaten
der Hauptperson werden in jedem Fall erfasst. Die Service-Mitarbeiter tragen Schutzmasken.

BARS & LOUNGES (EVZ Lounge, Logen, Hospitality Corners)
Die geltenden Distanzregeln werden angewandt. Die Vorgaben zur maximal zulässigen
Personengruppengrösse werden eingehalten. Die Service- und Bar-Mitarbeiter tragen Schutzmasken.

CATERING STÄNDE
Im gesamten Zuschauerumgang gilt Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz). Konsumationen sind
ausschliesslich am Platz erlaubt. Konsumationen im Stehen sind untersagt. An allen Point of Sales ist
bargeldloses Bezahlen möglich. Die Catering-Mitarbeiter tragen Schutzmasken.

                                                                                                        29
ALKOHOLAUSSCHANK

In allen Restaurationsbetrieben wird Alkohol ausgeschenkt. Der EVZ stellt durch die Mitarbeiter sicher,
dass die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes nicht gefährdet ist. Der EVZ behält sich vor, bei
missbräuchlichem Alkoholkonsum Zuschauern keinen Alkohol auszuschenken und gegebenenfalls des
Stadions zu verweisen.

                                                                                                      30
VERANTWORTLICHKEIT
VERANTWORTLICHKEIT

Covid-19 Beauftragter zur Sicherstellung aller Vorgaben
seitens EVZ ist:

Amin Ghiasi, Counsel Legal & Sicherheit des EVZ

Kontaktdaten:
E-Mail: a.ghiasi@evz.ch
Mobile: +41 79 876 86 57

                                                          32
EVZ
Weststrasse 11
6303 Zug
EVZ
Leitfaden über zusätzliche Massnahmen
im professionellen Spielbetrieb 2021/22
als Anhang zum COVID-19 Schutzkonzept

Stand: 27.08.2021
1. AUSGANGSLAGE                      S. 03
         2. SPIELBETRIEB                      S. 06

INHALT   3. SPIELER UND TRAINER               S. 09
         4. SPIELTAGSMANGEMENT SPIELBETRIEB   S. 16
         5. SPIELTAGSMANGEMENT MEDIEN         S. 25
AUSGANGSLAGE
GRUNDSÄTZE

Der vorgelegte Leitfaden beschreibt zusätzliche, organisatorische Massnahmen, die die Durchführung
eines professionellen Spielbetriebs unter den Rahmenbedingungen des Infektionsschutzes im Kontext
von COVID-19 ermöglichen sollen und ist Bestandteil des Schutzkonzepts des EVZ. Es unterliegt
aufgrund der sich ständig wechselnden Rahmenbedingungen (Vorgaben der Kantone und des
Bundesrats) ständigen Anpassungen.

Ziel ist es, das Infektionsrisiko für alle Mitarbeiter der Veranstaltung auf das aktuell vertretbare Mass
zu reduzieren.

Vorgaben und Empfehlungen zum Schutz der Zuschauer werden im Schutzkonzept des EVZ
festgehalten.

                                                                                                            4
PERSONENGRUPPEN

1. AKTIVE
   •   Spieler
   •   Trainer
   •   Materialwart, Physio- und Massagetherapeut, Fahrer Mannschaftsbus
   •   Schiedsrichter

2. OPERATIVES PERSONAL
   •   Arenamitarbeiter, Eismeister
   •   Security
   •   Clubmitarbeiter
   •   TV Crew

3. ZUSCHAUER

4. ORDNUNGSBEHÖRDEN / MEDIZINISCHES PERSONAL

                                                                           5
SPIELBETRIEB
SPIELSTÄTTE

Insgesamt gelten folgende Vorgaben:

Sämtliche Spieler, Coaches und Staffmitglieder* müssen zwingend und jederzeit über ein gültiges
Covid-Zertifikat verfügen. Zudem sind die allgemein gültigen Hygienemassnahmen unverändert
aufrecht zu erhalten.

Die Covid-19 Verantwortlichen des jeweiligen Clubs, sind verantwortlich für Organisation, Erhalt und
Kontrolle der gültigen Covid-Zertifikate. Der Eigenverantwortung aller Beteiligten kommt nach wie vor
höchste Priorität zu.

*Staffmitglieder: Sämtliche Personen, die regelmässig und über eine längere Zeitdauer in Kontakt mit
Spielern und Coaches stehen.

                                                                                                        7
ZUGANG

In Absprache mit den lokalen Behörden müssen folgende Massnahmen vor dem Betreten der Halle
von allen Personen durchgeführt werden:

•   Desinfektion

•   Covid-Zertifikatspflicht: sonst kein Zutritt

•   Bei Krankheitssymptomen: kein Zutritt

                                                                                              8
SPIELER UND TRAINER
TESTING

Covid-Zertifikatspflicht: Spieler, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich regelmässig testen
lassen und jederzeit über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen.

Testungen erfolgen nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten.

Darüber hinaus müssen Spieler getestet werden, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben.

                                                                                                         10
INFORMATIONS- UND AUFKLÄRUNGSRECHT

Die Personen der ON-ICE Gruppe müssen vom Hygienebeauftragten über die Inhalte dieses
Präventionskonzepts aufgeklärt werden. Hierüber muss ein Protokoll erstellt werden.

Insbesondere:

•   Information zur Krankheit (Symptome, Verläufe, Risiken, etc.)

•   Verhaltensregeln auf und abseits des Spielfelds

•   Verhalten im Fall von Symptomen und positivem Test

•   Empfehlungen für den privaten Gebrauch

                                                                                        11
VORGEHENSWEISE BEI VERDACHTSFÄLLEN

Im Falle von auftretenden Symptomen sind nachstehende Schritte einzuleiten:

•   Telefonische Information an den medizinischen Verantwortlichen und Abstimmung der weiteren
    Vorgehensweise (insbesondere hinsichtlich der klinischen Symptome und etwaigen Notwendigkeit
    der behördlichen Information).

•   Sofortige Selbstisolation im Sinne einer häuslichen Absonderung zur Reduktion der Kontakte zu
    anderen Personen d.h. insbesondere kein Verlassen der Wohnung, bis zur Freigabe durch den
    medizinischen Verantwortlichen (negativer Test).

•   Abklärung mittels offiziellem Test.

                                                                                                    12
VORGEHENSWEISE BEI BESTÄTIGTEN FÄLLEN

Im Falle von positivem Testergebnis sind nachhaltende Schritte einzuhalten:

•   Meldung des bestätigen Falles an die zuständige Behörde (ärztliche Meldepflicht).

•   Sofortige Selbstisolation im Sinne einer häuslichen Absonderung zur Reduktion der Kontakte zu
    anderen Personen (Kein Verlassen der Wohnung / Strenges Einhalten von Hände-, Husten- und
    Nieshygiene).

•   Bei Notwendigkeit einer akuten medizinischen Betreuung (andere als COVID-19-Erkrankung) ist
    der verantwortliche Mediziner des Clubs zu informieren, um die weitere Vorgehensweise
    abzuklären.

•   Die Anweisungen der Gesundheitsbehörde sind zu befolgen.

•   Die Person darf vorerst nicht am Spielbetrieb teilnehmen.

                                                                                                    13
UMGANG MIT QUARANTÄNE BEI KONTAKTPERSONEN

Zur Frage einer Quarantäne für Kontaktpersonen im Fall einer Covid-19 Diagnose im Kreis der Spieler
und ihres unmittelbaren Clubumfeldes wird der Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit BAG

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-
ausbrueche-epidemien/novel-cov/isolation-und-quarantaene.html

gefolgt.

                                                                                                      14
RÜCKKEHR ZUM SPORT / SPIELBETRIEB

•   Rückkehr frühestens 10 Tage nach der Meldung an den Club

UND

•   Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute Covid-19 Erkrankung (nach
    Rücksprache mit dem behandelnden Teamarzt)

UND

•   Sporttauglichkeitsbestätigung durch den Teamarzt. Anschliessend Return to Sport Management
    gemäss Vorgaben.

                                                                                                 15
SPIELTAGS-
MANAGEMENT
SPIELBETRIEB
ANREISE (EMPFEHLUNG)

•   Alle Auswärtsteams reisen ausschliesslich mit dem Team-Bus zu den Spielen an. Die Anreise mit
    dem Team-Bus kann auf einen geschlossenen Personenkreis eingegrenzt werden und (meist) ohne
    externen Kontakt zwischen Abfahrtsort bis zum Zielort organisiert werden.

•   Die Spieler des Heimteams reisen zu den Heimspielen mit dem eigenen PKW oder anderen
    individuellen Transportmitteln an.

•   Die Verpflegung der Gastmannschaft kann am Spielort in einem abgegrenzten und sicheren Bereich
    vorgenommen werden bzw. wird die Verpflegung von der Gastmannschaft selbst organisiert.

                                                                                                    17
EINTREFFEN DER MANNSCHAFTEN

•   Die Gastmannschaft trifft in der Regel 90-120 Minuten vor Spielbeginn ein.

•   Die Wege sind gemäss Plan im Anhang zu befolgen.

•   Die Mannschaften sind in ihrem Umkleidebereich isoliert.

•   Es besteht keine Interaktion mit der gegnerischen Mannschaft, den Schiedsrichtern, den Fans,
    Arenamitarbeitern etc.

                                                                                                   18
WARM-UP / PRE-GAME

•   Für das Aufwärmen gibt es für jede Mannschaft und das Schiedsrichterteam einen fix zugewiesenen
    Bereich im Freien gemäss Plan im Anhang (Stretching, Aufwärmung, …).

•   Das Aufwärmen auf dem Eis beginnt 40 Minuten vor Spielbeginn.

•   Das Aufwärmen erfolgt mit beiden Teams auf dem Eis – wobei die rote Mittellinie nicht überfahren
    werden darf und beide Teams somit voneinander isoliert sind.

•   Unmittelbar vor dem Spiel betreten beide Mannschaften das Eis und stellen sich auf die eigene
    blaue Linie, um die übliche Begrüssung (Stock heben) durchzuführen

                                                                                                       19
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜTUNG UND SPIELABLAUF

Der Eishockey-Spieler ist von Kopf bis Fuss mit einer Ganzkörper-Schutzausrüstung ausgestattet.
Selbst die Hände befinden sich innerhalb eines Hockey-Handschuhs (keine Interaktion mit der Haut).
Das Entfernen des Handschuhs ist nur auf der Spielerbank zulässig. Ein absichtliches Entfernen des
Handschuhs auf dem Eis führt zum sofortigen Spielausschluss des Spielers. Es kommt weder mit dem
Spielgerät noch mit dem Gegenspieler zu einem direkten Hautkontakt.

•   Das Betreten und Verlassen der Eisfläche ist on der Umkleidekabine bis zum Betreten des Eises
    abgesichert. Es gibt keinen Kontakt mit der gegnerischen Mannschaft, den Fans, den Journalisten,
    etc.

•   Die Eisfläche ist vollständig mit Plexiglas/Bande umgeben, somit besteht keine Kontaktmöglichkeit
    zwischen Fan und Spieler.

•   Die Spielregeln sind so gestaltet, dass Körper-zu-Körper-Kontakt zwischen den Spielern nur an den
    durch die Ausrüstung geschützten Körperteilen möglich ist.

                                                                                                        20
NACH DEM SPIEL

•   Spieler verabschieden sich mittels «Fist Bump».

•   Der Trainer/Spieler trifft sich mit den Medien (TV-Interview, Journalisten) in einem dafür
    vorgesehenen Bereich. Auf 1.5m Abstand kann aufgrund Covid-Zertifizierung verzichtet werden.

                                                                                                   21
SPIELERBANK UND UMKLEIDEKABINE

•   Für jedes Team gibt es separate Zugänge zum Eisfeld/Spielerbank.

•   Für jeden Spieler ist eine eigene, personalisierte Trinkflasche (beschriftet mit Name und Nummer)
    und eigenes Handtuch/Papierhandtücher auf der Spielerbank zur Verfügung zu stellen.

•   Jede Garderobe verfügt über mehrere Duschen, Toiletten etc.

•   Die Spielerbänke sind durch Banden und Plexiglas in sich geschlossen.

                                                                                                        22
BETRETEN DER EISFLÄCHE

Das Betreten der Eisfläche erfolgt vor bzw. nach Spielbeginn / Drittelpausen entweder:

•   über örtlich getrennte Ein- und Ausgänge

•   oder gemäss Regelbuch in zeitlicher Staffelung

                                                                                         23
SCHIEDSRICHTER

Jedes Spiel benötigt 4 Offizielle = 2 Schiedsrichter und 2 Linienrichter

Anreise und Pre-Game Vorbereitung:
• ca. 60-90 Minuten vor dem Spiel
• Parken in einem gesperrten Bereich
• Warm-Up in einem dafür vorgesehenen Bereich
• Bewegungsfreiheit ist auf den Umkleidebereich beschränkt

•   Die Eisfläche wird nach einer genau vorgegebenen Abfolge betreten/verlassen
•   Spieloffizielle haben niemals Kontakt zu Fans oder Medien

                                                                                  24
SPIELTAGS-
MANAGEMENT
MEDIEN
MEDIEN

•   Alle akkreditierten Medien und Fotografen müssen über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen.

•   Der Medienraum ist ab Türöffnung (18.30 Uhr) bis Spielbeginn (19.45 Uhr) geöffnet. Anschliessend
    ist dieser geschlossen und darf nicht mehr betreten werden.

•   Um 19.15 Uhr findet eine Orientierung der Medien statt.

•   Interviews mit Spielern/Trainern nach dem Spiel finden in der Mixed Zone statt. Auf die 1.5m
    Abstand kann verzichtet werden.

                                                                                                    26
MEDIEN - AKKREDITIERUNGEN

•   Tagesakkreditierungsgesuche für einzelne Heimspiele des EVZ sind mit Akkreditierungsformular bis
    spätestens am Vortag des Spiels um 12.00 Uhr und für Spiele am Wochenende bis um 12.00 Uhr
    des vorangegangenen Freitag an Frau Jannine Kamm (j.kamm@evz.ch) einzureichen.
•   Medienschaffende müssen über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen.
•   Telefonische und zu spät eingegangene Akkreditierungsanfragen können leider nicht berücksichtigt
    werden.
•   Der EVZ behält sich das Recht vor, ungerechtfertigte Akkreditierungsanfragen abzulehnen. Es
    gelten die Bestimmungen der National League.
•   Eine offizielle Bestätigung mit weiteren Informationen zum Spielbesuch (Abholung Ticket, Eingang
    etc.) erfolgen per E-Mail.

                                                                                                       27
ARBEITSPLÄTZE FÜR JOURNALISTEN UND FOTOGRAFEN

Folgende Präventionsmassnahmen sind umzusetzen:

Journalisten-Arbeitsplätze
• Handdesinfektion beim Betreten des Stadions
• Regelmässige Handhygiene
• Desinfektions-Spender im Bereich der Medien-Arbeitsplätze sind aufzustellen

Fotografen-Arbeitsplätze
• Klare Zuweisung von Foto-Plätzen

                                                                                28
TV-PRODUKTION

•   Die Sicherstellung der Einhaltung von Verhaltensregeln und behördlichen Vorgaben wird von den
    TV-Partnern gewährleistet.

                                                                                                    29
ANHÄNGE
Warm-up
Warm-up
          H
          T
                                     National League-Heimspiel
                                     BOSSARD Arena

                                     Blau – Heimteam
                                     Rot – Gästeteam (Zugang gemäss Markierung)
                                     HT – Handschuhtrockner Gäste (Aussenbereich)
                                     Anschluss: Drehstrom-Steckdose T15 (3x400/230V)

                                     Grün – Schiedsrichter

                                     Ankunft Teams:
                                     - Heimteam erscheint vor Gästeteam
                                     - bei Ankunft Gästeteam wird durch Funktionär
                                       freier Durchgang gewährleistet
                                     - Türen (schwarze Markierungen) werden nach
                                       Ankunft Gäste geschlossen

                                     Abreise Teams:
                                     - Gästeteam verlässt Arena als Gruppe
                                     - Funktionär stellt sicher, dass Durchgang bis
                                       Anlieferung frei

                       Eingang
                    via Tiefgarage          Warm-up
Warm-up
Warm-up
          H
          T
                                     Swiss League-Heimspiel
                                     BOSSARD Arena

                                     Blau – Heimteam
                                     Rot – Gästeteam (Zugang gemäss Markierung)
                                     HT – Handschuhtrockner Gäste (Aussenbereich)
                                     Anschluss: Drehstrom-Steckdose T15 (3x400/230V)
                                     Grün – Schiedsrichter

                                     Ankunft Teams:
                                     - Heimteam erscheint vor Gästeteam
                                     - bei Ankunft Gästeteam wird durch Funktionär
                                       freier Durchgang gewährleistet
                                     - Türen (schwarze Markierungen) werden nach
                                       Ankunft Gäste geschlossen

                                     Abreise Teams:
                                     - Gästeteam verlässt Arena als Gruppe
                                     - Funktionär stellt sicher, dass Durchgang bis
                                       Anlieferung frei

                       Eingang
                    via Tiefgarage          Warm-up
Eingang &
Warm-up

                             Swiss League-Heimspiel
                             Academy Arena

                             Blau – Heimteam (Garderobe in BOA)
                             Rot – Gästeteam (Garderobe in Academy Arena)
                             Grün – Schiedsrichter (Garderobe in BOA)

                             Ankunft Teams:
                             - Getrennte Eingänge: Heim bei EVZ
                               Geschäftsstelle; Gast bei Spielereingang
                               Academy Arena

                             Abreise Teams:
                             - Gästeteam verlässt Arena als Gruppe

                                Garde-
                                 robe
                                 Gast

                                                                     Warm-up
               Eingang
            via Tiefgarage
                                         Eingang &
                                         Warm-up
VERANTWORTLICHKEIT

Covid-19 Beauftragter zur Sicherstellung aller Vorgaben seitens EVZ ist:

Amin Ghiasi, Counsel Legal & Sicherheit des EVZ

Kontaktdaten:
E-Mail: a.ghiasi@evz.ch
Mobile: +41 79 876 86 57

Covid-19 Beauftragte betreffend Spielbetrieb seitens EVZ ist:

Nicole Schuler, Physiotherapeutin

Kontaktdaten:
E-Mail: n.schuler@evz.ch
Telefon: +41 41 269 69 54

                                                                           34
EVZ
Weststrasse 11
6303 Zug
Sie können auch lesen