Wegleitung Jagdliche Prüfungen im Kanton Zürich

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Wegleitung Jagdliche Prüfungen im Kanton Zürich
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Landschaft und Natur
Fischerei- und Jagdverwaltung

Wegleitung
Jagdliche Prüfungen
im Kanton Zürich
Wegleitung Jagdliche Prüfungen im Kanton Zürich
Wegleitung Jagdliche Prüfungen
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung                                                                     3

2. Die Jagd im Kanton Zürich                                                      4

3. Wie wird man im Kanton Zürich Jägerin oder Jäger?                              4
   3.1 Allgemeines                                                                4
   3.2 Gesetzliche Grundlagen                                                     4
       3.2.1 Bundesgesetz und Bundesverordnung                                    4
       3.2.2 Zürcherische Gesetzgebung und Verordnung                             5
       3.2.3 Vorschriften über die Jägerprüfung                                   5
       3.2.4 Jagdausschlussgründe                                                 5
   3.3 System der Ausbildung                                                      6
   3.4 Anwärterprüfung                                                            6
       3.4.1 Ausbildungsunterlagen                                                7
       3.4.2 Theoretischer Ausbildungskurs                                        7
       3.4.3 Waffenhandhabung                                                     7
       3.4.4 Bedingungsschiessen / Schiesskurse                                   8
   3.5 Jägerprüfung                                                               8

4. Jagdaufsicht                                                                   9
   4.1 Allgemeines                                                                9
   4.2 Jagdaufseherprüfung                                                        9

5. Aktueller Zeitplan                                                            10

6. Allgemeine Empfehlungen                                                       11

7. Übersicht der benötigten Unterlagen und Formulare                             12

8. Der Verein JagdZürich stellt sich vor                                         13
   8.1 Wer sind wir?                                                             13
   8.2 Ziele von JagdZürich                                                      13
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1. Einleitung

Sehr geehrte Interessierte an der Jagdlichen Prüfung im Kanton Zürich
Früher galt die Jagd als erholsame und exklusive Freizeitbeschäftigung, heute beinhaltet sie einen
umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit. Ökologische und wirtschaftliche Aspekte aus Land-
wirtschaft und Forst gehören ebenso dazu wie der gesetzliche Auftrag, sich nachhaltig für Lebensräume,
Artenvielfalt und Schadensverhütung einzusetzen.
Das natürliche Umfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert. Die Eingriffe
des Menschen in die Natur haben ihre Spuren hinterlassen. Für unsere Wildtiere steht immer weniger
Lebensraum zur Verfügung, die Zerstückelung der verbleibenden Biotope geht rasend schnell vorwärts.
Die Natur wird von immer mehr Menschen und immer stärker divergierenden Interessensgruppen genutzt.
Gerade in diesem schwierigen Umfeld kommt dem Leistungsauftrag der Jagdberechtigten eine zentrale
Bedeutung zu. Jägerinnen und Jäger tragen dazu bei, dass das, was an Natürlichkeit noch vorhanden
ist, nachhaltig erhalten, oder dort wo möglich, gemeinsam mit den Vollzugsbehörden wieder hergestellt
werden kann.
Wildtiere und Menschen sind, um langfristig überleben zu können, darauf angewiesen, funktionierende
Ökosysteme zur Verfügung zu haben. Funktionierende Ökosysteme basieren auf natürlichen Lebens-
räumen für Flora, Fauna, Menschen und auf der Artenvielfalt. Das Überleben vieler Wildtierarten hängt
von der Artenvielfalt ab. Geht der Artenverlust so weiter wie in den vergangenen Jahrzehnten, so werden
die für uns existenziell wichtigen Systeme der Natur ins Wanken geraten. Der Verlust einer einzigen Art
kann in einem geschwächten System kaskadenartig eine grosse Katastrophe auslösen. Damit ist indirekt
auch der Mensch von diesen Entwicklungen betroffen.
Auch der Mensch profitiert enorm von funktionierenden Ökosystemen. Nahrung, Energie oder Medika-
mente sind nur einige der Produkte der Natur, welche dem Menschen sehr konkreten Nutzen generieren.
Intakte Systeme sind biodiverse Systeme und in ihrer Existenz weit sicherer als instabile Formen. Stabili-
tät im Lebensraum des Menschen (Ökosystem, Biotop) erzeugt eher Sicherheit und Zufriedenheit und
damit auch Motivation zur weiteren nachhaltigen Entwicklung. Wildtiere sind zentrale Indikatoren eines
intakten Lebensraumes.
Die strategischen Zielsetzungen der Jagd sind denn auch genau in diesem Bereich angesetzt (siehe
Bundesgesetz). Die Artenvielfalt und Lebensräume unserer wildlebenden Säugetiere, Vögel und Fische
sind zu erhalten, bedrohte Tierarten müssen geschützt werden, Schäden an der Umwelt, verursacht durch
Ungleichgewichte in den Wildtierbeständen, sind zu vermeiden.
Es freut uns, dass Sie Interesse an der Jägerprüfung des Kantons Zürich zeigen. Denn jagen heisst nicht
nur Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Kreatur zu tragen, sondern unsere Natur im
Verbund von Landschaft, Jahreszeit, Witterung und wildlebenden Tieren besonders intensiv zu erleben.
Die vor Ihnen liegende Unterlage soll Ihnen einerseits aufzeigen, worum es bei der Jagd im Kanton
Zürich geht; andererseits soll sie Ihnen aber auch darstellen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie sich
entschlossen haben, die entsprechenden Prüfungen zu absolvieren.
Amt für Landschaft und Natur
Fischerei- und Jagdverwaltung
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2. Die Jagd im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. Die insgesamt 169 Pachtgesellschaften bestehen
teilweise seit vielen Jahren. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den Gemeindegebieten, in welchen
von den politischen Gemeinden das Jagdrecht über einen Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesell-
schaft verpachtet wird. Jagdberechtigte, welche im Rahmen der im Kanton Zürich üblichen Versteigerung
den Zuschlag für ein Revier erhalten, sind berechtigt, gegen Entrichtung eines marktgerechten Pacht-
zinses an den Kanton, im betreffenden Gebiet zu jagen. Die Mitglieder der Jagdgesellschaft verpflichten
sich aber durch die Übernahme einer Pacht auch zu enormen Leistungen gegenüber der Öffentlichkeit.
Die Jagd im dicht besiedelten Kanton Zürich erfordert heute seitens der Jägerschaft besondere Eigen-
schaften. Jagdberechtigte müssen damit umgehen können, dass die Forderungen und Ansprüche
aller anderen, naturnutzenden Interessensgruppen ständig wachsen. Sie müssen bereit sein, neben all
den jagdlichen Problemen die es zu lösen gilt, sich auch mit ökologischen und Kommunikationsfragen
auseinander zu setzen. Die Jagdberechtigten tragen zudem die Hauptverantwortung für Verhütung und
Vergütung von Wildschäden. Und gerade diese Problematik hat im Zusammenhang mit dem Schwarzwild
in den vergangenen Jahren für Spannungen und Zündstoff zwischen Jagd und Landwirtschaft geführt.
Die Zeiten der isolierten, individuellen und teilweise verherrlichten Jagd sind in unserer Region wohl
endgültig vorbei. Die Jagd und damit viele der Jagdberechtigten stehen unter grossem öffentlichem
Druck. Das Image der Jagd hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nur unwesentlich verändert – hat
aber heute, im Gegensatz zu früher, für das Weiterbestehen der bei uns noch praktizierten, freiheitlichen
Jagdausübung existenzielle Bedeutung. Jagdberechtigte brauchen demnach neben der Fähigkeit, einen
sicheren Schuss auf ein Wildtier anbringen zu können, auch die Gabe, die Jagd so auszuüben, dass ein
vernünftiges Nebeneinander aller legitimen Nutzungsansprüche des Lebensraumes der Wildtiere möglich
ist bzw. bleibt. Jagdberechtigte benötigen auch Zeit, um all diese Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können,
viel Zeit! Sind Sie sich bewusst, dass diese Zeit irgendwo anders abgeht!

3. Wie wird man im Kanton Zürich Jägerin oder
   Jäger?
3.1 Allgemeines
Im Jahre 2003 wurde im Kanton Zürich von der Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) in Zusammenarbeit
mit der kantonalen Jagdkommission die neue Jägerprüfung entwickelt und eingeführt. Ziel der neuen
Jägerprüfung war und ist es nach wie vor, potenziellen Interessierten den Einstieg in die Jagd mit
vernünftigem zeitlichem Aufwand zu ermöglichen.
Obwohl es heute im Kanton Zürich möglich ist, die Anwärterprüfung (theoretischer Teil) ohne jeden
Kontakt zu praktizierenden Jagdberechtigten oder einer Pachtgesellschaft erfolgreich zu absolvieren,
raten wir Ihnen dringend, eben diesen Kontakt lange vor den ersten Prüfungen zu suchen. Nur die Jagd-
berechtigten können Ihnen ein realistisches Bild der heutigen Jagd vermitteln. Dieses Bild muss Ihnen
als Grundlage für Ihren wegweisenden Entscheid dienen, Jägerin oder Jäger werden zu wollen. Jagd ist
Anwendung, nicht Lehrbuchtheorie. Diese Anwendung müssen Sie selbst erleben.

3.2 Gesetzliche Grundlagen
3.2.1 Bundesgesetz und Bundesverordnung

Art. 4 JSG legt fest, dass zur Jagd eine bestandene Prüfung obligatorisch ist. In dieser Prüfung werden
die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten geprüft (Jagdfähigkeit). Im Kanton Zürich ist das die Jäger-
prüfung. Zudem muss eine kantonale Jagdberechtigung vorliegen (Kanton Zürich: Jagdpass).
Das Prüfungswesen ist aufgrund der Bundesgesetzgebung den Kantonen überlassen (Art. 15 der
Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Februar 1988,
Jagdverordnung, JSV, siehe Anhang 2). Somit gibt es in fast jedem Kanton eine eigenständige Prüfung.
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Diese Prüfungen werden teilweise gegenseitig anerkannt.

3.2.2 Zürcherische Gesetzgebung und Verordnung

Das kantonale Jagdgesetz (§ 11 Gesetz über die Jagd und Vogelschutz vom 12. Mai 1929, Jagdgesetz,
JG, siehe Anhang 3) legt fest, dass gewisse Personen nicht jagen dürfen. Diese sind von der Jagd und
auch von den jagdlichen Prüfungen ausgeschlossen. In § 14bis JG werden die Grundsätze zur Jäger-
prüfung festgelegt. Einzelheiten finden sich in den untergeordneten Erlassen.
Personen, welche bereits in einem anderen Kanton eine Jagdprüfung absolviert haben, können von
den heute bestehenden Gegenrechtserklärungen (AG, BE, BL, FR, GL, LU, SG, SH, SO, SZ, TG, ZG)
profitieren. Die Prüfungen dieser Kantone, von Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern, Hessen,
Rheinland-Pfalz und der Freien und Hansestadt Hamburg sind im Kanton Zürich anerkannt, es muss
daher keine Prüfung im Kanton Zürich absolviert werden, um hier jagen zu können. Dabei gilt bei der
gegenseitigen Anerkennung von Jägerprüfungen das Wohnortsprinzip. Jägerprüfungen, die unter
Umgehung des Wohnortsprinzips erworben worden sind, werden nicht anerkannt. Wenn eine im Kanton
Zürich wohnhafte Person die Jägerprüfung in einem Gegenrechtskanton oder im Ausland absolvieren
will, muss sie vor der Prüfung von der FJV eine entsprechende Zustimmung einholen. Eine solche
Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können, die eine
Abweichung vom Wohnortsprinzip zu begründen vermögen.
Die Jagdverordnung (Fassung vom 3. Juni 2015) [Jagdverordnung, JV, siehe Anhang 4] schreibt in § 1,
dass nur Inhaberinnen und Inhaber eines Zürcher oder eines vom Kanton Zürich anerkannten ausser-
kantonalen Jagdpasses überhaupt jagdberechtigt seien. Mehrere gesetzliche und vertragliche Voraus-
setzungen müssen erfüllt sein, damit von den Behörden ein derartiger Pass ausgehändigt werden kann.

–   Schriftliche Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäss § 11 JG vorliegen
–   Versicherungsnachweis
–   Bestandene Jägerprüfung (oder Jägerprüfung aus Gegenrechtskanton)
–   Treffsicherheitsnachweis

3.2.3 Vorschriften über die Jägerprüfung

Gemäss § 14bis JG hat der Regierungsrat die Prüfungsvorschriften zu erlassen und eine Prüfungs-
kommission zu bestellen. In der Verordnung über die Jägerprüfung vom 10. September 2003 [Verordnung
über die Jägerprüfung, siehe Anhang 5] und dem [Reglement über die Jagdprüfungen vom 11. März
2013 siehe Anhang 5.1] sind alle Vorschriften rund um die Prüfung zusammengefasst.

3.2.4 Jagdausschlussgründe

Gemäss § 11 des [JG, siehe Anhang 3] sind von der Pacht eines Jagdreviers und vom Besitz eines
Jagdpasses ausgeschlossen:
– Minderjährige und Verbeiständete;
– Personen, die für sich oder ihre Angehörigen öffentliche Unterstützung beziehen oder eine solche nicht
  zurückerstattet haben;
– Personen, auf welche infolge Konkurses oder fruchtloser Pfändung Verlustscheine bestehen, sofern
  sie nicht den Nachweis erbringen, dass diese durch Zahlung, Nachlass oder Verzicht der Gläubiger
  hinfällig geworden sind, sowie Personen, gegen die der Konkurs mangels Aktiven eingestellt worden
  ist;
– Personen, die mit der Bezahlung von Steuern im Verzug sind;
– Personen, die durch rechtskräftiges Urteil von der Jagdberechtigung ausgeschlossen sind;
– Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung im Sinne von § 19 nachweisen;
– Personen, die sich nicht über die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten ausweisen können;
– Personen, die durch ihr Verhalten bewiesen haben, dass sie die Schusswaffe unvorsichtig führen;
– Personen, die einmal wegen schwerer oder mehrmals wegen leichter Verletzung der Jagd- und
  Fischereivorschriften oder wegen Missachtung von jagdlichen Vorschriften im Zusammenhang mit
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  seuchenpolizeilichen Massnahmen bestraft worden sind;
– Personen, die wegen eines Verbrechens oder wegen eines vorsätzlich begangenen Vergehens* zu einer
  Freiheitsstrafe verurteilt worden sind (*z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ));

Der Prüfungsanmeldung sind ein Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister [Gesuch um Auszug
aus dem Schweizerischen Strafregister, siehe Anhang 6] und ein Zeugnis der Wohnortsgemeinde für
die Zulassung zur theoretischen Anwärterprüfung. [Zeugnis für den Erwerb von Jagdfähigkeitsausweisen
sowie von auswärtigen Jagdpässen, siehe Anhang 7] beizulegen.

3.3 System der Ausbildung
Die Jägerprüfung ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:
Im ersten Abschnitt befassen sich Kandidatinnen und Kandidaten vor allem mit den jagdtheoretischen
Grundlagen und der Schiessfertigkeit. In der Regel werden begleitend zum Selbststudium des Lehr-
mittels für die Zürcher Jägerprüfung der Ausbildungskurs von JagdZürich oder privat angebotene Kurse
besucht. Nach dieser ca. sechs Monate dauernden Lernphase und dem erfolgreichen Absolvieren der
Anwärterprüfung sind die Kandidatinnen und Kandidaten berechtigt, während maximal sechs Jahren als
Jahresgast im Kanton Zürich zu jagen (= Anwärterstatus).
Der zweite Abschnitt der Ausbildung basiert auf den auf die Anwärterprüfung folgenden zwei bis
sechs Jahren. Während dieser Zeit sollen sich die Kandidatinnen und Kandidaten die für ein Mitglied
der Jagdgesellschaft notwendigen jagdpraktischen Erfahrungen aneignen. Diese Ausbildung wird mit
der eigentlichen Jägerprüfung, welche frühestens zwei Jahre nach dem Bestehen der Anwärterprüfung
absolviert werden kann, anlässlich einer vor allem praktischen Prüfung in einem Zürcher Jagdrevier ab-
geschlossen. Wenn diese praktische Prüfung nicht innerhalb von sechs Jahren nach der Anwärterprüfung
abgelegt wird, verfallen der Anwärterstatus und damit die entsprechende Jagdberechtigung.

3.4 Anwärterprüfung
Die Anwärterprüfung besteht aus einer Theorieprüfung, in welcher die Fragen grösstenteils nach dem
Multiple-Choice-Verfahren schriftlich zu beantworten sind, sowie einer Schiessprüfung. Zur Theorie-
prüfung wird zugelassen, wer nachweist, dass keine Ausschlussgründe gemäss § 11 JG vorliegen. Stark
gewichtet wird an der Schiessprüfung der Umgang mit der Waffe, die Waffenhandhabung. Verlangt
ist die sichere Handhabung der verwendeten Kugel-, Schrot- und Faustfeuerwaffe, einschliesslich
Zielvorrichtungen.
An der Schiessprüfung selbst müssen die Kandiatinnnen und Kandidaten ihr Können im Schrotschiessen
und Kugelschiessen unter Beweis stellen.
Der theoretische Teil der Anwärterprüfung wird einmal im Jahr (Januar) durchgeführt, die Schiessprüfung
zweimal im Jahr (Frühling und Herbst).

Formulare
Anmeldeformular Anwärterprüfung [Anmeldung zur Anwärterprüfung siehe Anhang 8], [Formular
«Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister» siehe Anhang 6]

3.4.1 Ausbildungsunterlagen

Das Lehrmittel «Jagen in der Schweiz – auf dem Weg zur Jägerprüfung» enthält den gesamten
prüfungsrelevanten Stoff des theoretischen Teils der Anwärterprüfung des Kantons Zürich (siehe auch
www.jageninderschweiz.ch).
Mit Hilfe dieser Unterlage sollte es Ihnen grundsätzlich möglich sein, sich das theoretische Prüfungs-
wissen im Selbststudium anzueignen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen aber einen der angebotenen,
begleitenden Kurse zur Theorie zu besuchen (siehe Seite ).
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Das Werk «Jagen in der Schweiz – auf dem Weg zur Jägerprüfung», welches auch für ander-
weitige Naturfreunde interessant ist, kann zum Preis von Fr. 86.- bei der FJV bezogen werden [Bestell-
formular, siehe Anhang 9].

3.4.2 Theoretischer Ausbildungskurs

Der Kurs vermittelt den prüfungsrelevanten Stoff in Form von professionellen Vorlesungen erfahrener
Dozentinnen und Dozenten. Sie haben im Rahmen des Kurses auch die Möglichkeit, an einer Testprüfung
teilzunehmen.
Ebenfalls wichtig sind die Kontakte, welche an diesen Veranstaltungen geknüpft werden können und
natürlich die jederzeit aktuellen Informationen.
JagdZürich bietet den angehenden Jagdberechtigten folgenden Theoriekurs an:
Der Theoriekurs wird einmal jährlich durchgeführt. Er beginnt im September und dauert bis Mitte
Dezember.
Kosten Theoriekurs: CHF 250
Kosten Praxisteil:      CHF 360 (die Kurse können auch einzeln gebucht werden)
Nächster Kurs:          Strickhofkurs für Anwärter Jägerprüfung 2021/22
Beginn:                 02. September 2021
[Anmeldung Ausbildungskurs 2021], siehe Anhang 10]

3.4.3 Waffenhandhabung

Das Fach Waffenhandhabung wird vorgängig zur Schiessausbildung instruiert.
Anlässlich der Schiessprüfung wird vorab die Waffenhandhabung gleichwertig wie das eigentliche
Schiessprogramm geprüft. Das Bestehen der Prüfung Waffenhandhabung ist Voraussetzung für die
Zulassung zur Schiessprüfung.
Der Besuch des von JagdZürich angebotenen Kurses ist zwar nicht obligatorische Voraussetzung der
Zulassung zur Prüfung, er wird aber dringend empfohlen.
In der Kursgebühr Waffenhandhabung (CHF 150) ist der Besuch der Übungsschiessen
(Termine siehe Seite 10) inbegriffen.

Wichtige zusätzliche Unterlagen
– Jungjagdberechtigte: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen. [Jungjagdberechtigte:
  Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen, siehe Anhang 12]
– Leitfaden Waffenhandhabung im Rahmen der Anwärterprüfung [Leitfaden Waffenhandhabung, siehe
  Anhang 13]

3.4.4 Bedingungsschiessen / Schiesskurse

Als Vorbereitung auf die Schiessprüfung werden praktische Schiessübungen und Ausbildungskurse
angeboten. Diese werden in der Jagdschiessanlage Embrach durchgeführt.
Anlässlich dieser Schiessübungen werden alle teilnehmenden Schützinnen und Schützen durch die
anwesenden Instruktorinnen und Instruktoren bezüglich Standsicherheit/Waffenhandhabung überprüft,
dies wird auf dem offiziellen, persönlichen Standblatt bestätigt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle
Schützinnen und Schützen, welche mit einer Waffe den Schiessstand betreten, über die Sicherheitsvor-
schriften und das richtige Verhalten im Schiessstand informiert sind.
Diese Übungstage dienen Ihnen auch dazu, das zur Prüfungszulassung obligatorische Bedingungs-
schiessen rechtzeitig zu absolvieren. Das Bedingungsschiessen kann als Testprüfung betrachtet
werden: Sie schiessen das Prüfungsprogramm unter prüfungsähnlichen Bedingungen, bzw. belegen im
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praktischen Test, dass Sie fähig sind, die Schiessprüfung auch zu bestehen.

In der Kursgebühr Waffenhandhabung ist der Besuch der Übungsschiessen inbegriffen.
Beginnen Sie mit dem Schiessen so früh wie möglich. Auch wenn Sie erst im Frühling zur Schiessprüfung
antreten, steht Ihnen der Waffenhandhabungskurs vom Juli mit den begleiteten Schiessen zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Formular: Standblatt für das obligatorische Übungsschiessen und die Waffenhandhabung [Standblatt
Vorschiessen, siehe Anhang 14]
Weitere Informationen zur Waffenhandhabung und der Schiessausbildung erhalten Sie bei der FJV.

3.5 Jägerprüfung
Mindestens zwei und maximal sechs Jahre nach der Anwärterprüfung kann eine Kandidatin oder ein
Kandidat zur eigentlichen Jägerprüfung antreten, welche – nach erfolgreichem Abschluss mit dem
Fähigkeitsausweis – schlussendlich zum Pachten von Jagdrevieren befähigt. Diese Prüfung wird in einem
Zürcher Jagdrevier durchgeführt, wobei sich die Kandidatin oder der Kandidat über eine solide Jagd-
praxis ausweisen muss. Der Prüfungsstoff umfasst sämtliche praktischen Aspekte der Jagdausübung als
Mitglied der Jagdgesellschaft und als Jagdgast.
Kenntnisse des Prüfungsstoffes der Anwärterprüfung werden dabei vorausgesetzt. Die Kandidatin oder
der Kandidat wird innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung in Abhängigkeit der Jahreszeit und
den entsprechenden jagdlichen Möglichkeiten zur Prüfung aufgeboten.
Allein mit theoretischen Vorbereitungen ist die Chance auf ein erfolgreiches Bestehen der Jägerprüfung
minimal – jagdpraktische Erfahrungen als Gast in einem zürcherischen Revier sind also unerlässlich.
Engagieren Sie sich unbedingt aktiv um den Anschluss an eines der zürcherischen Jagdreviere
[Anmeldung zur Jägerprüfung, siehe Anhang 15].

4. Jagdaufsicht
4.1 Allgemeines
Die Jagdaufsicht übt neben jagdpolizeilichen Aufgaben in der Regel viele zusätzliche Funktionen im
Revier aus. Grundsätzlich kann ein Mitglied der Jagdgesellschaft in seinem Revier mit bestandener
Jagdaufseherprüfung die Funktion der Jagdaufsicht ausüben.
Die Mitglieder der Jagdgesellschaft sind berechtigt, eine externe Jagdaufsicht anzustellen. Dazu benötigt
diese das Jagdfähigkeitszeugnis als Jagdaufsicht sowie die Zustimmung des für das Revier zuständigen
Gemeinderates. Überdies muss sie vom Statthalter vereidigt worden sein.

4.2 Jagdaufseherprüfung
Zur Jagdaufseherprüfung wird zugelassen, wer die Jägerprüfung vor mindestens 2 Jahren bestanden hat.
Personen mit einem Jagdfähigkeitsausweis eines Gegenrechtskantons werden zugelassen, wenn sie
zudem eine Prüfung im Fach Jagdrecht bestanden haben.
Kandidatinnen und Kandidaten für die Jagdaufseherprüfung müssen sich neben dem Stoff der Anwärter-
und Jägerprüfung über zusätzliche Fachkenntnisse ausweisen [Anmeldung zur Aufseherprüfung, siehe
Anhang 16].
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5. Aktueller Zeitplan
Veranstaltung            Teil                                 Datum / Frist
Theoriekurs JagdZürich   Einführung / Öffentlichkeitsarbeit   02. September 2021
2021 / 2022
                         Jagdrecht                            09. September 2021
Strickhof Lindau
19.00 – 21.00 Uhr        Jagdhunde                            16. September 2021
                         Wildkunde 1                          30. September 2021
                         Wildkunde 2                          07. Oktober 2021
                         Wildkunde 3                          14. Oktober 2021
                         Wildkunde 4                          21. Oktober 2021
                         Lebensraum Wald / Wildschaden        28. Oktober 2021
                         Waffenkunde                          04. November 2021
                         Lebensraum Feld / Wildschaden        11. November 2021
                         Jagdkunde 1                          18. November 2021
                         Waffenhandhabung                     25. November 2021
                         Jagdkunde 2                          09. Dezember 2021
Testprüfung              Testprüfung 2021                     16. Dezember 2021
Ausbildung               Waffenhandhabung I /2022             05. März 2022
Waffenhandhabung
                         Anmeldeschluss Kurs I /2022          18. Februar 2022
                         Waffenhandhabung II / 2022           25. Juni 2022
                         Anmeldeschluss Kurs II / 2022        10. Juni 2022
Wegleitung Jagdliche Prüfungen
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Veranstaltung              Teil                       Datum / Frist
Betreute Schiessen/        Embrach
Bedingungsschiessen        (08.00 - 10.00 Uhr)        28. August 2021
                                                      04. September 2021
                                                      11. September 2021

                                                      18. September 2021
                                                      12. März 2022
                                                      19. März 2022
                                                      26. März 2022
                                                      02. April 2022
                                                      07. Mai 2022
                                                      14. Mai 2022
                                                      02. Juli 2022
                                                      09. Juli 2022
                                                      27. August 2022
                                                      03. September 2022
                                                      10. September
                                                      17. September 2022
Theorieprüfung (Anwärter) Theorieprüfung 2022         27. Januar 2022
                           Anmeldeschluss:            1 Monat vor Prüfung!
Schiessprüfung und         Schiessprüfung II / 2021   25. September 2021 (Embrach)
Prüfung Waffenhand-
                           Anmeldeschluss:            1 Monat vor Prüfung!
habung (Anwärter)
                           Schiessprüfung I / 2022    21. Mai 2022
                           Schiessprüfung II / 2022   24. September 2022
                           Anmeldeschluss:            1 Monat vor Prüfung!
Jägerprüfung               Jägerprüfung 2021          16. / 17. September 2021
                           Anmeldeschluss:            01. Juli 2021
                           Jägerprüfung 2022          15. / 16. September 2022
                           Anmeldeschluss:            1. Juli 2022
Jagdaufseherprüfung        Jagdaufseherprüfung 2021   7. / 8. Oktober 2021
                           Anmeldeschluss:            30. Juni 2021
                           Jagdaufseherprüfung 2022   6. / 7. Oktober 2022
                           Anmeldeschluss:            30. Juni 2022
Wegleitung Jagdliche Prüfungen
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Praktische Veranstaltungen zur Jagdausbildung
Als Unterstützung zur Ausbildung der Jungjagdberechtigten und als Vorbereitung auf die Jägerprüfung
bietet JagdZürich praktische Demonstrationen und Kurse an. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese zu
besuchen.
Alle Demonstrationen und Kurse werden im Veranstaltungsprogramm von JagdZürich ausgeschrieben.

6. Allgemeine Empfehlungen
Im Folgenden listen wir Ihnen einige Empfehlungen auf. Diese basieren auf den in den letzten Jahren am
häufigsten gemachten Fehler derjenigen, welche sich für die Jagd interessieren bzw. entschieden haben,
die Ausbildung anzugehen.

– Lesen Sie die von den Verbänden und der FJV veröffentlichten Dokumentationen und Rundschreiben
  genau – sie enthalten viele wertvolle Informationen zur und rund um die Jagd.
– Werden Sie Mitglied in einem der Verbände. Sie können viele interessante Kontakte knüpfen und vom
  riesigen Erfahrungsschatz der Jagenden profitieren.
– Nehmen Sie möglichst früh an den Veranstaltungen des Verbandes teil.
– Beginnen Sie mit dem Schiessen möglichst bald nach Ihrem Entscheid, dass Sie die Anwärterprüfung
  absolvieren wollen. Einige Wochen vor der Prüfung mit dem Training zu beginnen reicht keinesfalls –
  beginnen Sie noch heute!
– Beachten Sie die diversen Anmeldefristen genau – Sie verlieren sonst viel Zeit.
– Suchen Sie so schnell wie möglich den Kontakt zu den Pachtgesellschaften in Ihrer Umgebung.
– Nehmen Sie jede Gelegenheit wahr, mit den örtlichen Jagdberechtigten zu sprechen. Offerieren Sie
  Ihre Mithilfe bei Revierarbeiten oder als Treiberin oder Treiber auf der Gesellschaftsjagd.
– Lassen Sie sich gut beraten bezüglich der jagdlichen Ausrüstung, welche bereits vor der
  Anwärterprüfung benötigt wird. Es macht absolut keinen Sinn, sich vor der Prüfung bereits mit diversen
  teuren Jagdwaffen auszustatten. Eine durchschnittliche Doppel- oder Bockdoppelflinte genügt für das
  Schrotschiessen.
– Versuchen Sie, die Waffen zu mieten oder zu entlehnen. Welche Waffe für Kandidatinnen und
  Kandidaten die richtige ist, kann häufig erst entschieden werden, wenn klar ist in welchem Gebiet dann
  schlussendlich auch gejagt wird.
– Das Schiessen mit der Kugel sollte von Anfang an mit einem jagdlichen Kaliber geübt werden.
– Kombinierte Waffen sind für die Ausbildung und das Prüfungsschiessen nicht zu empfehlen.
Wegleitung Jagdliche Prüfungen
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7. Übersicht der benötigten Unterlagen und
   Formulare
Anhang          Beschreibung
Anhang 1        Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel vom
                20. Juni 1986 [Jagdgesetz, JSG]
Anhang 2        Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29.
                Februar 1988 [Jagdverordnung, JSV]
Anhang 3        Kantonales Jagdgesetz
Anhang 4        Kantonale Jagdverordnung (Fassung vom 3. Juni 2015)
Anhang 5        Verordnung über die Jägerprüfung (Ausgabe 2003)
Anhang 5.1      Reglement über die Jagdprüfungen vom 11. März 2013
Anhang 6        Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister
Anhang 7        Zeugnis für den Erwerb von Jagdfähigkeitsausweisen sowie von auswärtigen
                Jagdpässen
Anhang 8        Anmeldung zur Anwärterprüfung
Anhang 9        Bestellformular „Jagen in der Schweiz“
Anhang 10       Anmeldung Ausbildungskurs Anwärterprüfung 2021 / 2022
Anhang 11a      Anmeldung Kurs Waffenhandhabung I/2022
Anhang 11b      Anmeldung Kurs Waffenhandhabung II/2022
Anhang 12       Jungjagdberechtigte: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen
Anhang 13       Leitfaden Waffenhandhabung im Rahmen der Anwärterprüfung
Anhang 14       Standblatt für das obligatorische Übungsschiessen und die Waffenhandhabung
Anhang 15       Anmeldeformular für die Jägerprüfung
Anhang 16       Anmeldeformular für die Jagdaufseherprüfung

Alle Anhänge, die hier nicht verlinkt sind, finden SIe unter zh.ch/jagd > Jagausbildung im Kanton Zürich.

Lindau, August 2021
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Landschaft und Natur
Fischerei- und Jagdverwaltung
Eschikon 28
8315 Lindau
Tel. + 41 43 257 97 97
fjv@bd.zh.ch
zh.ch/jagd
Wegleitung Jagdliche Prüfungen
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8. Der Verein JagdZürich stellt sich vor
8.1 Wer sind wir?
– Verein im Sinne des Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
– Gegründet 1883, als Verein zum Schutze des Wildes und der Jagdberechtigten insbesondere gegen
  die Wilddieberei (die Zeiten haben sich geändert!).
– Namensänderung 2008 zum 125. Jubiläum (von Zürcher Jagdschutzverein zu JagdZürich)
– Heute der grösste der drei Jagdvereine im Kanton Zürich mit rund 750 Mitgliedern, neben dem Verein
  der Zürcher Jagdaufseher und dem Zürcher Jagdclub.
– Enge personelle und sachliche Zusammenarbeit mit der Kant. Verwaltung und anderen Organisationen
  im Bereich.
– Herausgeber von Drucksachen wie «Informationen für Zürcher Jäger», Handbuch der
  Gemeinschaftsjagd, etc.

8.2 Ziele von JagdZürich
– Wir wollen die Zukunft der Jagd selber gestalten und mitbestimmen
– Wir wollen die Schlagkraft und den Einfluss aller, die im Kanton Zürich die Jagd ausüben, auf
  der politischen Bühne und bei der kantonalen Verwaltung erhöhen. Das zunehmend verstädterte
  Stimmvolk muss unsere Jagd verstehen und besser zur Kenntnis nehmen.
– Wir wollen die Aktivitäten an der Basis ausbauen und, wo nötig, unterstützen.
– Wir wollen die Arbeit im Vorstand rationalisieren und zentrale Aufgaben mit wenigen Spezialisten
  effizient und transparent erledigen, d.h. unsere personellen und finanziellen Mittel bündeln und gezielt
  einsetzen.
– JagdZürich berät und unterstützt angehende Jagdberechtigte auf ihrem Weg zum jagdlichen
  Fähigkeitsausweis.
– Wir betreiben zudem Fort- und Weiterbildung für die bestandenen Jagdberechtigten und engagieren
  uns zusammen mit unseren Mitgliedern stark in der Öffentlichkeitsarbeit. Vom Jahresbeitrag von Fr.
  100.00 ist die Hälfte zweckgebunden für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt.
– Beitrittsformular JagdZürich
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