Wegleitung Jagdliche Prüfungen im Kanton Zürich
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Baudirektion Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Fischerei- und Jagdverwaltung Wegleitung Jagdliche Prüfungen im Kanton Zürich
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 2/13 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Die Jagd im Kanton Zürich 4 3. Wie wird man im Kanton Zürich Jägerin oder Jäger? 4 3.1 Allgemeines 4 3.2 Gesetzliche Grundlagen 4 3.2.1 Bundesgesetz und Bundesverordnung 4 3.2.2 Zürcherische Gesetzgebung und Verordnung 5 3.2.3 Vorschriften über die Jägerprüfung 5 3.2.4 Jagdausschlussgründe 5 3.3 System der Ausbildung 6 3.4 Anwärterprüfung 6 3.4.1 Ausbildungsunterlagen 7 3.4.2 Theoretischer Ausbildungskurs 7 3.4.3 Waffenhandhabung 7 3.4.4 Bedingungsschiessen / Schiesskurse 8 3.5 Jägerprüfung 8 4. Jagdaufsicht 9 4.1 Allgemeines 9 4.2 Jagdaufseherprüfung 9 5. Aktueller Zeitplan 10 6. Allgemeine Empfehlungen 11 7. Übersicht der benötigten Unterlagen und Formulare 12 8. Der Verein JagdZürich stellt sich vor 13 8.1 Wer sind wir? 13 8.2 Ziele von JagdZürich 13
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 3/13 1. Einleitung Sehr geehrte Interessierte an der Jagdlichen Prüfung im Kanton Zürich Früher galt die Jagd als erholsame und exklusive Freizeitbeschäftigung, heute beinhaltet sie einen umfassenden Leistungsauftrag der Öffentlichkeit. Ökologische und wirtschaftliche Aspekte aus Land- wirtschaft und Forst gehören ebenso dazu wie der gesetzliche Auftrag, sich nachhaltig für Lebensräume, Artenvielfalt und Schadensverhütung einzusetzen. Das natürliche Umfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch verändert. Die Eingriffe des Menschen in die Natur haben ihre Spuren hinterlassen. Für unsere Wildtiere steht immer weniger Lebensraum zur Verfügung, die Zerstückelung der verbleibenden Biotope geht rasend schnell vorwärts. Die Natur wird von immer mehr Menschen und immer stärker divergierenden Interessensgruppen genutzt. Gerade in diesem schwierigen Umfeld kommt dem Leistungsauftrag der Jagdberechtigten eine zentrale Bedeutung zu. Jägerinnen und Jäger tragen dazu bei, dass das, was an Natürlichkeit noch vorhanden ist, nachhaltig erhalten, oder dort wo möglich, gemeinsam mit den Vollzugsbehörden wieder hergestellt werden kann. Wildtiere und Menschen sind, um langfristig überleben zu können, darauf angewiesen, funktionierende Ökosysteme zur Verfügung zu haben. Funktionierende Ökosysteme basieren auf natürlichen Lebens- räumen für Flora, Fauna, Menschen und auf der Artenvielfalt. Das Überleben vieler Wildtierarten hängt von der Artenvielfalt ab. Geht der Artenverlust so weiter wie in den vergangenen Jahrzehnten, so werden die für uns existenziell wichtigen Systeme der Natur ins Wanken geraten. Der Verlust einer einzigen Art kann in einem geschwächten System kaskadenartig eine grosse Katastrophe auslösen. Damit ist indirekt auch der Mensch von diesen Entwicklungen betroffen. Auch der Mensch profitiert enorm von funktionierenden Ökosystemen. Nahrung, Energie oder Medika- mente sind nur einige der Produkte der Natur, welche dem Menschen sehr konkreten Nutzen generieren. Intakte Systeme sind biodiverse Systeme und in ihrer Existenz weit sicherer als instabile Formen. Stabili- tät im Lebensraum des Menschen (Ökosystem, Biotop) erzeugt eher Sicherheit und Zufriedenheit und damit auch Motivation zur weiteren nachhaltigen Entwicklung. Wildtiere sind zentrale Indikatoren eines intakten Lebensraumes. Die strategischen Zielsetzungen der Jagd sind denn auch genau in diesem Bereich angesetzt (siehe Bundesgesetz). Die Artenvielfalt und Lebensräume unserer wildlebenden Säugetiere, Vögel und Fische sind zu erhalten, bedrohte Tierarten müssen geschützt werden, Schäden an der Umwelt, verursacht durch Ungleichgewichte in den Wildtierbeständen, sind zu vermeiden. Es freut uns, dass Sie Interesse an der Jägerprüfung des Kantons Zürich zeigen. Denn jagen heisst nicht nur Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Kreatur zu tragen, sondern unsere Natur im Verbund von Landschaft, Jahreszeit, Witterung und wildlebenden Tieren besonders intensiv zu erleben. Die vor Ihnen liegende Unterlage soll Ihnen einerseits aufzeigen, worum es bei der Jagd im Kanton Zürich geht; andererseits soll sie Ihnen aber auch darstellen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie sich entschlossen haben, die entsprechenden Prüfungen zu absolvieren. Amt für Landschaft und Natur Fischerei- und Jagdverwaltung
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 4/13 2. Die Jagd im Kanton Zürich Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. Die insgesamt 169 Pachtgesellschaften bestehen teilweise seit vielen Jahren. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den Gemeindegebieten, in welchen von den politischen Gemeinden das Jagdrecht über einen Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesell- schaft verpachtet wird. Jagdberechtigte, welche im Rahmen der im Kanton Zürich üblichen Versteigerung den Zuschlag für ein Revier erhalten, sind berechtigt, gegen Entrichtung eines marktgerechten Pacht- zinses an den Kanton, im betreffenden Gebiet zu jagen. Die Mitglieder der Jagdgesellschaft verpflichten sich aber durch die Übernahme einer Pacht auch zu enormen Leistungen gegenüber der Öffentlichkeit. Die Jagd im dicht besiedelten Kanton Zürich erfordert heute seitens der Jägerschaft besondere Eigen- schaften. Jagdberechtigte müssen damit umgehen können, dass die Forderungen und Ansprüche aller anderen, naturnutzenden Interessensgruppen ständig wachsen. Sie müssen bereit sein, neben all den jagdlichen Problemen die es zu lösen gilt, sich auch mit ökologischen und Kommunikationsfragen auseinander zu setzen. Die Jagdberechtigten tragen zudem die Hauptverantwortung für Verhütung und Vergütung von Wildschäden. Und gerade diese Problematik hat im Zusammenhang mit dem Schwarzwild in den vergangenen Jahren für Spannungen und Zündstoff zwischen Jagd und Landwirtschaft geführt. Die Zeiten der isolierten, individuellen und teilweise verherrlichten Jagd sind in unserer Region wohl endgültig vorbei. Die Jagd und damit viele der Jagdberechtigten stehen unter grossem öffentlichem Druck. Das Image der Jagd hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nur unwesentlich verändert – hat aber heute, im Gegensatz zu früher, für das Weiterbestehen der bei uns noch praktizierten, freiheitlichen Jagdausübung existenzielle Bedeutung. Jagdberechtigte brauchen demnach neben der Fähigkeit, einen sicheren Schuss auf ein Wildtier anbringen zu können, auch die Gabe, die Jagd so auszuüben, dass ein vernünftiges Nebeneinander aller legitimen Nutzungsansprüche des Lebensraumes der Wildtiere möglich ist bzw. bleibt. Jagdberechtigte benötigen auch Zeit, um all diese Aufgaben erfolgreich erfüllen zu können, viel Zeit! Sind Sie sich bewusst, dass diese Zeit irgendwo anders abgeht! 3. Wie wird man im Kanton Zürich Jägerin oder Jäger? 3.1 Allgemeines Im Jahre 2003 wurde im Kanton Zürich von der Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) in Zusammenarbeit mit der kantonalen Jagdkommission die neue Jägerprüfung entwickelt und eingeführt. Ziel der neuen Jägerprüfung war und ist es nach wie vor, potenziellen Interessierten den Einstieg in die Jagd mit vernünftigem zeitlichem Aufwand zu ermöglichen. Obwohl es heute im Kanton Zürich möglich ist, die Anwärterprüfung (theoretischer Teil) ohne jeden Kontakt zu praktizierenden Jagdberechtigten oder einer Pachtgesellschaft erfolgreich zu absolvieren, raten wir Ihnen dringend, eben diesen Kontakt lange vor den ersten Prüfungen zu suchen. Nur die Jagd- berechtigten können Ihnen ein realistisches Bild der heutigen Jagd vermitteln. Dieses Bild muss Ihnen als Grundlage für Ihren wegweisenden Entscheid dienen, Jägerin oder Jäger werden zu wollen. Jagd ist Anwendung, nicht Lehrbuchtheorie. Diese Anwendung müssen Sie selbst erleben. 3.2 Gesetzliche Grundlagen 3.2.1 Bundesgesetz und Bundesverordnung Art. 4 JSG legt fest, dass zur Jagd eine bestandene Prüfung obligatorisch ist. In dieser Prüfung werden die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten geprüft (Jagdfähigkeit). Im Kanton Zürich ist das die Jäger- prüfung. Zudem muss eine kantonale Jagdberechtigung vorliegen (Kanton Zürich: Jagdpass). Das Prüfungswesen ist aufgrund der Bundesgesetzgebung den Kantonen überlassen (Art. 15 der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Februar 1988, Jagdverordnung, JSV, siehe Anhang 2). Somit gibt es in fast jedem Kanton eine eigenständige Prüfung.
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 5/13 Diese Prüfungen werden teilweise gegenseitig anerkannt. 3.2.2 Zürcherische Gesetzgebung und Verordnung Das kantonale Jagdgesetz (§ 11 Gesetz über die Jagd und Vogelschutz vom 12. Mai 1929, Jagdgesetz, JG, siehe Anhang 3) legt fest, dass gewisse Personen nicht jagen dürfen. Diese sind von der Jagd und auch von den jagdlichen Prüfungen ausgeschlossen. In § 14bis JG werden die Grundsätze zur Jäger- prüfung festgelegt. Einzelheiten finden sich in den untergeordneten Erlassen. Personen, welche bereits in einem anderen Kanton eine Jagdprüfung absolviert haben, können von den heute bestehenden Gegenrechtserklärungen (AG, BE, BL, FR, GL, LU, SG, SH, SO, SZ, TG, ZG) profitieren. Die Prüfungen dieser Kantone, von Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und der Freien und Hansestadt Hamburg sind im Kanton Zürich anerkannt, es muss daher keine Prüfung im Kanton Zürich absolviert werden, um hier jagen zu können. Dabei gilt bei der gegenseitigen Anerkennung von Jägerprüfungen das Wohnortsprinzip. Jägerprüfungen, die unter Umgehung des Wohnortsprinzips erworben worden sind, werden nicht anerkannt. Wenn eine im Kanton Zürich wohnhafte Person die Jägerprüfung in einem Gegenrechtskanton oder im Ausland absolvieren will, muss sie vor der Prüfung von der FJV eine entsprechende Zustimmung einholen. Eine solche Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können, die eine Abweichung vom Wohnortsprinzip zu begründen vermögen. Die Jagdverordnung (Fassung vom 3. Juni 2015) [Jagdverordnung, JV, siehe Anhang 4] schreibt in § 1, dass nur Inhaberinnen und Inhaber eines Zürcher oder eines vom Kanton Zürich anerkannten ausser- kantonalen Jagdpasses überhaupt jagdberechtigt seien. Mehrere gesetzliche und vertragliche Voraus- setzungen müssen erfüllt sein, damit von den Behörden ein derartiger Pass ausgehändigt werden kann. – Schriftliche Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäss § 11 JG vorliegen – Versicherungsnachweis – Bestandene Jägerprüfung (oder Jägerprüfung aus Gegenrechtskanton) – Treffsicherheitsnachweis 3.2.3 Vorschriften über die Jägerprüfung Gemäss § 14bis JG hat der Regierungsrat die Prüfungsvorschriften zu erlassen und eine Prüfungs- kommission zu bestellen. In der Verordnung über die Jägerprüfung vom 10. September 2003 [Verordnung über die Jägerprüfung, siehe Anhang 5] und dem [Reglement über die Jagdprüfungen vom 11. März 2013 siehe Anhang 5.1] sind alle Vorschriften rund um die Prüfung zusammengefasst. 3.2.4 Jagdausschlussgründe Gemäss § 11 des [JG, siehe Anhang 3] sind von der Pacht eines Jagdreviers und vom Besitz eines Jagdpasses ausgeschlossen: – Minderjährige und Verbeiständete; – Personen, die für sich oder ihre Angehörigen öffentliche Unterstützung beziehen oder eine solche nicht zurückerstattet haben; – Personen, auf welche infolge Konkurses oder fruchtloser Pfändung Verlustscheine bestehen, sofern sie nicht den Nachweis erbringen, dass diese durch Zahlung, Nachlass oder Verzicht der Gläubiger hinfällig geworden sind, sowie Personen, gegen die der Konkurs mangels Aktiven eingestellt worden ist; – Personen, die mit der Bezahlung von Steuern im Verzug sind; – Personen, die durch rechtskräftiges Urteil von der Jagdberechtigung ausgeschlossen sind; – Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung im Sinne von § 19 nachweisen; – Personen, die sich nicht über die erforderlichen jagdlichen Fähigkeiten ausweisen können; – Personen, die durch ihr Verhalten bewiesen haben, dass sie die Schusswaffe unvorsichtig führen; – Personen, die einmal wegen schwerer oder mehrmals wegen leichter Verletzung der Jagd- und Fischereivorschriften oder wegen Missachtung von jagdlichen Vorschriften im Zusammenhang mit
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 6/13 seuchenpolizeilichen Massnahmen bestraft worden sind; – Personen, die wegen eines Verbrechens oder wegen eines vorsätzlich begangenen Vergehens* zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind (*z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ)); Der Prüfungsanmeldung sind ein Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister [Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister, siehe Anhang 6] und ein Zeugnis der Wohnortsgemeinde für die Zulassung zur theoretischen Anwärterprüfung. [Zeugnis für den Erwerb von Jagdfähigkeitsausweisen sowie von auswärtigen Jagdpässen, siehe Anhang 7] beizulegen. 3.3 System der Ausbildung Die Jägerprüfung ist in zwei Abschnitte aufgeteilt: Im ersten Abschnitt befassen sich Kandidatinnen und Kandidaten vor allem mit den jagdtheoretischen Grundlagen und der Schiessfertigkeit. In der Regel werden begleitend zum Selbststudium des Lehr- mittels für die Zürcher Jägerprüfung der Ausbildungskurs von JagdZürich oder privat angebotene Kurse besucht. Nach dieser ca. sechs Monate dauernden Lernphase und dem erfolgreichen Absolvieren der Anwärterprüfung sind die Kandidatinnen und Kandidaten berechtigt, während maximal sechs Jahren als Jahresgast im Kanton Zürich zu jagen (= Anwärterstatus). Der zweite Abschnitt der Ausbildung basiert auf den auf die Anwärterprüfung folgenden zwei bis sechs Jahren. Während dieser Zeit sollen sich die Kandidatinnen und Kandidaten die für ein Mitglied der Jagdgesellschaft notwendigen jagdpraktischen Erfahrungen aneignen. Diese Ausbildung wird mit der eigentlichen Jägerprüfung, welche frühestens zwei Jahre nach dem Bestehen der Anwärterprüfung absolviert werden kann, anlässlich einer vor allem praktischen Prüfung in einem Zürcher Jagdrevier ab- geschlossen. Wenn diese praktische Prüfung nicht innerhalb von sechs Jahren nach der Anwärterprüfung abgelegt wird, verfallen der Anwärterstatus und damit die entsprechende Jagdberechtigung. 3.4 Anwärterprüfung Die Anwärterprüfung besteht aus einer Theorieprüfung, in welcher die Fragen grösstenteils nach dem Multiple-Choice-Verfahren schriftlich zu beantworten sind, sowie einer Schiessprüfung. Zur Theorie- prüfung wird zugelassen, wer nachweist, dass keine Ausschlussgründe gemäss § 11 JG vorliegen. Stark gewichtet wird an der Schiessprüfung der Umgang mit der Waffe, die Waffenhandhabung. Verlangt ist die sichere Handhabung der verwendeten Kugel-, Schrot- und Faustfeuerwaffe, einschliesslich Zielvorrichtungen. An der Schiessprüfung selbst müssen die Kandiatinnnen und Kandidaten ihr Können im Schrotschiessen und Kugelschiessen unter Beweis stellen. Der theoretische Teil der Anwärterprüfung wird einmal im Jahr (Januar) durchgeführt, die Schiessprüfung zweimal im Jahr (Frühling und Herbst). Formulare Anmeldeformular Anwärterprüfung [Anmeldung zur Anwärterprüfung siehe Anhang 8], [Formular «Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister» siehe Anhang 6] 3.4.1 Ausbildungsunterlagen Das Lehrmittel «Jagen in der Schweiz – auf dem Weg zur Jägerprüfung» enthält den gesamten prüfungsrelevanten Stoff des theoretischen Teils der Anwärterprüfung des Kantons Zürich (siehe auch www.jageninderschweiz.ch). Mit Hilfe dieser Unterlage sollte es Ihnen grundsätzlich möglich sein, sich das theoretische Prüfungs- wissen im Selbststudium anzueignen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen aber einen der angebotenen, begleitenden Kurse zur Theorie zu besuchen (siehe Seite ).
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 7/13 Das Werk «Jagen in der Schweiz – auf dem Weg zur Jägerprüfung», welches auch für ander- weitige Naturfreunde interessant ist, kann zum Preis von Fr. 86.- bei der FJV bezogen werden [Bestell- formular, siehe Anhang 9]. 3.4.2 Theoretischer Ausbildungskurs Der Kurs vermittelt den prüfungsrelevanten Stoff in Form von professionellen Vorlesungen erfahrener Dozentinnen und Dozenten. Sie haben im Rahmen des Kurses auch die Möglichkeit, an einer Testprüfung teilzunehmen. Ebenfalls wichtig sind die Kontakte, welche an diesen Veranstaltungen geknüpft werden können und natürlich die jederzeit aktuellen Informationen. JagdZürich bietet den angehenden Jagdberechtigten folgenden Theoriekurs an: Der Theoriekurs wird einmal jährlich durchgeführt. Er beginnt im September und dauert bis Mitte Dezember. Kosten Theoriekurs: CHF 250 Kosten Praxisteil: CHF 360 (die Kurse können auch einzeln gebucht werden) Nächster Kurs: Strickhofkurs für Anwärter Jägerprüfung 2021/22 Beginn: 02. September 2021 [Anmeldung Ausbildungskurs 2021], siehe Anhang 10] 3.4.3 Waffenhandhabung Das Fach Waffenhandhabung wird vorgängig zur Schiessausbildung instruiert. Anlässlich der Schiessprüfung wird vorab die Waffenhandhabung gleichwertig wie das eigentliche Schiessprogramm geprüft. Das Bestehen der Prüfung Waffenhandhabung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Schiessprüfung. Der Besuch des von JagdZürich angebotenen Kurses ist zwar nicht obligatorische Voraussetzung der Zulassung zur Prüfung, er wird aber dringend empfohlen. In der Kursgebühr Waffenhandhabung (CHF 150) ist der Besuch der Übungsschiessen (Termine siehe Seite 10) inbegriffen. Wichtige zusätzliche Unterlagen – Jungjagdberechtigte: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen. [Jungjagdberechtigte: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen, siehe Anhang 12] – Leitfaden Waffenhandhabung im Rahmen der Anwärterprüfung [Leitfaden Waffenhandhabung, siehe Anhang 13] 3.4.4 Bedingungsschiessen / Schiesskurse Als Vorbereitung auf die Schiessprüfung werden praktische Schiessübungen und Ausbildungskurse angeboten. Diese werden in der Jagdschiessanlage Embrach durchgeführt. Anlässlich dieser Schiessübungen werden alle teilnehmenden Schützinnen und Schützen durch die anwesenden Instruktorinnen und Instruktoren bezüglich Standsicherheit/Waffenhandhabung überprüft, dies wird auf dem offiziellen, persönlichen Standblatt bestätigt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass alle Schützinnen und Schützen, welche mit einer Waffe den Schiessstand betreten, über die Sicherheitsvor- schriften und das richtige Verhalten im Schiessstand informiert sind. Diese Übungstage dienen Ihnen auch dazu, das zur Prüfungszulassung obligatorische Bedingungs- schiessen rechtzeitig zu absolvieren. Das Bedingungsschiessen kann als Testprüfung betrachtet werden: Sie schiessen das Prüfungsprogramm unter prüfungsähnlichen Bedingungen, bzw. belegen im
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 8/13 praktischen Test, dass Sie fähig sind, die Schiessprüfung auch zu bestehen. In der Kursgebühr Waffenhandhabung ist der Besuch der Übungsschiessen inbegriffen. Beginnen Sie mit dem Schiessen so früh wie möglich. Auch wenn Sie erst im Frühling zur Schiessprüfung antreten, steht Ihnen der Waffenhandhabungskurs vom Juli mit den begleiteten Schiessen zur Verfügung. Nutzen Sie diese Gelegenheit! Formular: Standblatt für das obligatorische Übungsschiessen und die Waffenhandhabung [Standblatt Vorschiessen, siehe Anhang 14] Weitere Informationen zur Waffenhandhabung und der Schiessausbildung erhalten Sie bei der FJV. 3.5 Jägerprüfung Mindestens zwei und maximal sechs Jahre nach der Anwärterprüfung kann eine Kandidatin oder ein Kandidat zur eigentlichen Jägerprüfung antreten, welche – nach erfolgreichem Abschluss mit dem Fähigkeitsausweis – schlussendlich zum Pachten von Jagdrevieren befähigt. Diese Prüfung wird in einem Zürcher Jagdrevier durchgeführt, wobei sich die Kandidatin oder der Kandidat über eine solide Jagd- praxis ausweisen muss. Der Prüfungsstoff umfasst sämtliche praktischen Aspekte der Jagdausübung als Mitglied der Jagdgesellschaft und als Jagdgast. Kenntnisse des Prüfungsstoffes der Anwärterprüfung werden dabei vorausgesetzt. Die Kandidatin oder der Kandidat wird innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung in Abhängigkeit der Jahreszeit und den entsprechenden jagdlichen Möglichkeiten zur Prüfung aufgeboten. Allein mit theoretischen Vorbereitungen ist die Chance auf ein erfolgreiches Bestehen der Jägerprüfung minimal – jagdpraktische Erfahrungen als Gast in einem zürcherischen Revier sind also unerlässlich. Engagieren Sie sich unbedingt aktiv um den Anschluss an eines der zürcherischen Jagdreviere [Anmeldung zur Jägerprüfung, siehe Anhang 15]. 4. Jagdaufsicht 4.1 Allgemeines Die Jagdaufsicht übt neben jagdpolizeilichen Aufgaben in der Regel viele zusätzliche Funktionen im Revier aus. Grundsätzlich kann ein Mitglied der Jagdgesellschaft in seinem Revier mit bestandener Jagdaufseherprüfung die Funktion der Jagdaufsicht ausüben. Die Mitglieder der Jagdgesellschaft sind berechtigt, eine externe Jagdaufsicht anzustellen. Dazu benötigt diese das Jagdfähigkeitszeugnis als Jagdaufsicht sowie die Zustimmung des für das Revier zuständigen Gemeinderates. Überdies muss sie vom Statthalter vereidigt worden sein. 4.2 Jagdaufseherprüfung Zur Jagdaufseherprüfung wird zugelassen, wer die Jägerprüfung vor mindestens 2 Jahren bestanden hat. Personen mit einem Jagdfähigkeitsausweis eines Gegenrechtskantons werden zugelassen, wenn sie zudem eine Prüfung im Fach Jagdrecht bestanden haben. Kandidatinnen und Kandidaten für die Jagdaufseherprüfung müssen sich neben dem Stoff der Anwärter- und Jägerprüfung über zusätzliche Fachkenntnisse ausweisen [Anmeldung zur Aufseherprüfung, siehe Anhang 16].
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 9/13 5. Aktueller Zeitplan Veranstaltung Teil Datum / Frist Theoriekurs JagdZürich Einführung / Öffentlichkeitsarbeit 02. September 2021 2021 / 2022 Jagdrecht 09. September 2021 Strickhof Lindau 19.00 – 21.00 Uhr Jagdhunde 16. September 2021 Wildkunde 1 30. September 2021 Wildkunde 2 07. Oktober 2021 Wildkunde 3 14. Oktober 2021 Wildkunde 4 21. Oktober 2021 Lebensraum Wald / Wildschaden 28. Oktober 2021 Waffenkunde 04. November 2021 Lebensraum Feld / Wildschaden 11. November 2021 Jagdkunde 1 18. November 2021 Waffenhandhabung 25. November 2021 Jagdkunde 2 09. Dezember 2021 Testprüfung Testprüfung 2021 16. Dezember 2021 Ausbildung Waffenhandhabung I /2022 05. März 2022 Waffenhandhabung Anmeldeschluss Kurs I /2022 18. Februar 2022 Waffenhandhabung II / 2022 25. Juni 2022 Anmeldeschluss Kurs II / 2022 10. Juni 2022
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 10/13 Veranstaltung Teil Datum / Frist Betreute Schiessen/ Embrach Bedingungsschiessen (08.00 - 10.00 Uhr) 28. August 2021 04. September 2021 11. September 2021 18. September 2021 12. März 2022 19. März 2022 26. März 2022 02. April 2022 07. Mai 2022 14. Mai 2022 02. Juli 2022 09. Juli 2022 27. August 2022 03. September 2022 10. September 17. September 2022 Theorieprüfung (Anwärter) Theorieprüfung 2022 27. Januar 2022 Anmeldeschluss: 1 Monat vor Prüfung! Schiessprüfung und Schiessprüfung II / 2021 25. September 2021 (Embrach) Prüfung Waffenhand- Anmeldeschluss: 1 Monat vor Prüfung! habung (Anwärter) Schiessprüfung I / 2022 21. Mai 2022 Schiessprüfung II / 2022 24. September 2022 Anmeldeschluss: 1 Monat vor Prüfung! Jägerprüfung Jägerprüfung 2021 16. / 17. September 2021 Anmeldeschluss: 01. Juli 2021 Jägerprüfung 2022 15. / 16. September 2022 Anmeldeschluss: 1. Juli 2022 Jagdaufseherprüfung Jagdaufseherprüfung 2021 7. / 8. Oktober 2021 Anmeldeschluss: 30. Juni 2021 Jagdaufseherprüfung 2022 6. / 7. Oktober 2022 Anmeldeschluss: 30. Juni 2022
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 11/13 Praktische Veranstaltungen zur Jagdausbildung Als Unterstützung zur Ausbildung der Jungjagdberechtigten und als Vorbereitung auf die Jägerprüfung bietet JagdZürich praktische Demonstrationen und Kurse an. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese zu besuchen. Alle Demonstrationen und Kurse werden im Veranstaltungsprogramm von JagdZürich ausgeschrieben. 6. Allgemeine Empfehlungen Im Folgenden listen wir Ihnen einige Empfehlungen auf. Diese basieren auf den in den letzten Jahren am häufigsten gemachten Fehler derjenigen, welche sich für die Jagd interessieren bzw. entschieden haben, die Ausbildung anzugehen. – Lesen Sie die von den Verbänden und der FJV veröffentlichten Dokumentationen und Rundschreiben genau – sie enthalten viele wertvolle Informationen zur und rund um die Jagd. – Werden Sie Mitglied in einem der Verbände. Sie können viele interessante Kontakte knüpfen und vom riesigen Erfahrungsschatz der Jagenden profitieren. – Nehmen Sie möglichst früh an den Veranstaltungen des Verbandes teil. – Beginnen Sie mit dem Schiessen möglichst bald nach Ihrem Entscheid, dass Sie die Anwärterprüfung absolvieren wollen. Einige Wochen vor der Prüfung mit dem Training zu beginnen reicht keinesfalls – beginnen Sie noch heute! – Beachten Sie die diversen Anmeldefristen genau – Sie verlieren sonst viel Zeit. – Suchen Sie so schnell wie möglich den Kontakt zu den Pachtgesellschaften in Ihrer Umgebung. – Nehmen Sie jede Gelegenheit wahr, mit den örtlichen Jagdberechtigten zu sprechen. Offerieren Sie Ihre Mithilfe bei Revierarbeiten oder als Treiberin oder Treiber auf der Gesellschaftsjagd. – Lassen Sie sich gut beraten bezüglich der jagdlichen Ausrüstung, welche bereits vor der Anwärterprüfung benötigt wird. Es macht absolut keinen Sinn, sich vor der Prüfung bereits mit diversen teuren Jagdwaffen auszustatten. Eine durchschnittliche Doppel- oder Bockdoppelflinte genügt für das Schrotschiessen. – Versuchen Sie, die Waffen zu mieten oder zu entlehnen. Welche Waffe für Kandidatinnen und Kandidaten die richtige ist, kann häufig erst entschieden werden, wenn klar ist in welchem Gebiet dann schlussendlich auch gejagt wird. – Das Schiessen mit der Kugel sollte von Anfang an mit einem jagdlichen Kaliber geübt werden. – Kombinierte Waffen sind für die Ausbildung und das Prüfungsschiessen nicht zu empfehlen.
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 12/13 7. Übersicht der benötigten Unterlagen und Formulare Anhang Beschreibung Anhang 1 Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 [Jagdgesetz, JSG] Anhang 2 Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Februar 1988 [Jagdverordnung, JSV] Anhang 3 Kantonales Jagdgesetz Anhang 4 Kantonale Jagdverordnung (Fassung vom 3. Juni 2015) Anhang 5 Verordnung über die Jägerprüfung (Ausgabe 2003) Anhang 5.1 Reglement über die Jagdprüfungen vom 11. März 2013 Anhang 6 Gesuch um Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister Anhang 7 Zeugnis für den Erwerb von Jagdfähigkeitsausweisen sowie von auswärtigen Jagdpässen Anhang 8 Anmeldung zur Anwärterprüfung Anhang 9 Bestellformular „Jagen in der Schweiz“ Anhang 10 Anmeldung Ausbildungskurs Anwärterprüfung 2021 / 2022 Anhang 11a Anmeldung Kurs Waffenhandhabung I/2022 Anhang 11b Anmeldung Kurs Waffenhandhabung II/2022 Anhang 12 Jungjagdberechtigte: Ausbildung Waffenhandhabung und Schiessen Anhang 13 Leitfaden Waffenhandhabung im Rahmen der Anwärterprüfung Anhang 14 Standblatt für das obligatorische Übungsschiessen und die Waffenhandhabung Anhang 15 Anmeldeformular für die Jägerprüfung Anhang 16 Anmeldeformular für die Jagdaufseherprüfung Alle Anhänge, die hier nicht verlinkt sind, finden SIe unter zh.ch/jagd > Jagausbildung im Kanton Zürich. Lindau, August 2021 Baudirektion Kanton Zürich Amt für Landschaft und Natur Fischerei- und Jagdverwaltung Eschikon 28 8315 Lindau Tel. + 41 43 257 97 97 fjv@bd.zh.ch zh.ch/jagd
Wegleitung Jagdliche Prüfungen Seite 13/13 8. Der Verein JagdZürich stellt sich vor 8.1 Wer sind wir? – Verein im Sinne des Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches – Gegründet 1883, als Verein zum Schutze des Wildes und der Jagdberechtigten insbesondere gegen die Wilddieberei (die Zeiten haben sich geändert!). – Namensänderung 2008 zum 125. Jubiläum (von Zürcher Jagdschutzverein zu JagdZürich) – Heute der grösste der drei Jagdvereine im Kanton Zürich mit rund 750 Mitgliedern, neben dem Verein der Zürcher Jagdaufseher und dem Zürcher Jagdclub. – Enge personelle und sachliche Zusammenarbeit mit der Kant. Verwaltung und anderen Organisationen im Bereich. – Herausgeber von Drucksachen wie «Informationen für Zürcher Jäger», Handbuch der Gemeinschaftsjagd, etc. 8.2 Ziele von JagdZürich – Wir wollen die Zukunft der Jagd selber gestalten und mitbestimmen – Wir wollen die Schlagkraft und den Einfluss aller, die im Kanton Zürich die Jagd ausüben, auf der politischen Bühne und bei der kantonalen Verwaltung erhöhen. Das zunehmend verstädterte Stimmvolk muss unsere Jagd verstehen und besser zur Kenntnis nehmen. – Wir wollen die Aktivitäten an der Basis ausbauen und, wo nötig, unterstützen. – Wir wollen die Arbeit im Vorstand rationalisieren und zentrale Aufgaben mit wenigen Spezialisten effizient und transparent erledigen, d.h. unsere personellen und finanziellen Mittel bündeln und gezielt einsetzen. – JagdZürich berät und unterstützt angehende Jagdberechtigte auf ihrem Weg zum jagdlichen Fähigkeitsausweis. – Wir betreiben zudem Fort- und Weiterbildung für die bestandenen Jagdberechtigten und engagieren uns zusammen mit unseren Mitgliedern stark in der Öffentlichkeitsarbeit. Vom Jahresbeitrag von Fr. 100.00 ist die Hälfte zweckgebunden für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt. – Beitrittsformular JagdZürich
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