Beispielhaftes Bauen Ausschreibung Landkreis Konstanz 2011- 2018

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Ausschreibung
Landkreis Konstanz
2011– 2018

  Beispielhaftes
          Bauen
Auszeichnungsverfahren                                 1 Grundsätze und Ziele des Auszeichnungsverfahrens
		 Beispielhaftes Bauen
		 Landkreis Konstanz 2011-2018
                                                       		 Natürliche Umwelt und bebaute Umwelt bilden den Lebensraum
                                                          des Menschen. Das Interesse an der natürlichen Umwelt gilt heute
                                                          in erster Linie der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Bei der be-
		Schirmherr                                              bauten Umwelt geht es darum, die Bedingungen für das Wohnen,
		Landrat Frank Hämmerle                                  Arbeiten und Zusammenleben zu verbessern. Architektur hat die
                                                          Aufgabe, die bebaute Umwelt in allen Lebensbereichen menschlich
		Veranstalter                                            zu gestalten – sei es nun für die Familie, für die Nachbarschaft, am
		Architektenkammer Baden-Württemberg                     Arbeitsplatz, in der Freizeit oder bei der Dorf- und Stadtgestaltung
                                                          insgesamt.

                                                       		 Die Baukultur einer Gesellschaft erschöpft sich nicht in spektakulä-
  1 Grundsätze und Ziele des Auszeichnungsverfahrens      ren Großbauten, sondern erweist sich gerade bei der Gestaltung von
                                                          Bauten für das alltägliche Leben. Ziel des Auszeichnungsverfahrens
  2 Gegenstand des Auszeichnungsverfahrens                ist es, beispielhafte Architektur im konkreten Lebenszusammenhang
                                                          aufzuspüren sowie Architektinnen, Landschafts- und Innenarchitek-
  3 Teilnahme                                             ten, Stadtplanerinnen und Bauherren für ihr gemeinsames Engage-
                                                          ment auszuzeichnen.
  4 Einzureichende Unterlagen
                                                       		 Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern, die nur noch
  5 Beurteilung der Arbeiten                              nachzuahmen wären, sondern mehr um das Auffinden von Beispie-
                                                          len zum Thema ›Architektur schafft Lebensqualität‹.
  6 Auszeichnungen
                                                       		 Die Architektenkammer und der Landkreis Konstanz wollen mit die-
  7 Termine                                               sem Auszeichnungsverfahren das öffentliche Bewusstsein für die
                                                          Baukultur im Alltag schärfen und damit weitere Impulse für die posi-
  8 Organisation                                          tive Entwicklung im Landkreis geben.
2 Gegenstand des Auszeichnungsverfahrens                                3 Teilnahme

2.1 Zum Auszeichnungsverfahren können grundsätzlich alle realisierten   3.1 Zur Teilnahme berechtigt sind Architekten, ebenso Landschafts-
    Planungen in folgenden Bereichen angemeldet werden:                     und Innenarchitektinnen, Stadtplaner sowie Bau­   herren, die mit
                                                                            selbigen geplant und gebaut haben. Sie können auch außerhalb
		 Wohnen                                                                   des Landkreises Konstanz ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben.
		 z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnhaus-         Das Einverständnis von beiden Partnern – Architektinnen/Stadt-
   gruppen, Wohn- und Geschäftshäuser                                       planern und Bauherrinnen – bei den Meldungen von Objekten wird
                                                                            vorausgesetzt. Alle an der Planung beteiligten Landschafts- und
		Öffentliche Bauten, Bauten für die Gemeinschaft                           Innenarchitekten, Stadtplanerinnen und Architekten sind vollständig
                                                                            zu nennen.
		 Industrie- und Gewerbebauten
		 z. B. Dienstleistungsgewerbe, private Verwaltungen, Bauten des       3.2 Von den Teilnehmenden können mehrere Objekte gemeldet werden.
   Handwerks, Großhandels und der Industrie
                                                                        3.3 Hinweise können auch von Dritten an die Architektenkammer oder an
		Landwirtschaftliche Bauten                                                das Landratsamt Konstanz gegeben werden.

		 Bauen im Bestand                                                     3.4 Die Teilnehmenden erklären sich mit einer etwaigen Innenbe-
		 z. B. Umnutzung älterer Gebäude, Um- und Ausbau (keine reinen            sichtigung des Objekts durch die Jury am Donnerstag, 27.9. ab
   Restaurierungen unter denkmalpflegerischen Aspekten)                     13:30 Uhr und Freitag, 28.9.2018 ab 8:45 bis ca. 16:00 Uhr einver-
                                                                            standen und treffen entsprechende Vorsorge.
		Garten- und Landschaftsanlagen
                                                                        3.5 Es wird eine Teilnahmegebühr von 50 Euro für jedes Objekt erhoben.
		 Städtebauliche und stadtgestalterische Projekte                          Der Betrag ist an die Architektenkammer Baden-Württemberg zu
		 z. B. Ensemble, Öffentliche Plätze und Straßenräume                      überweisen und eine Kopie des Belegs den Einreichungsunter-
                                                                            lagen beizulegen: BW-Bank Stuttgart,
		Innenraumgestaltungen                                                 		 BIC: SOLADEST600, IBAN: DE86600501010001295010,
		Innenarchitektur, Sonderlösungen und Teilbereiche                     		 Verwendungszweck „azv Konstanz 2018“. Im Falle einer Auszeich-
                                                                            nung entstehen den Einreichenden Kosten für die Präsentation der
2.2 Die gemeldeten Objekte müssen im Landkreis Konstanz liegen.             Objekte auf Ausstellungstafeln (Tafeln und Gestaltungsrichtlinien
                                                                            werden von der Architektenkammer gestellt).
2.3 Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte muss nach dem
    1. September 2011 bis zum 1. September 2018 erfolgt sein.           3.6 Die Architektinnen, Stadtplaner und Bauherrinnen der ausgezeich-
                                                                            neten Objekte erklären sich mit Veröffentlichungen ihrer Arbei-
                                                                            ten einverstanden und wirken bei der Gestaltung der Ausstellung
                                                                            mit. Das Bildmaterial wird honorarfrei und ausdrücklich frei von
                                                                            Rechten Dritter (Fotograf und Fotografin, Motiv, Personen) überlas-
                                                                            sen und darf auch für die berufsständische Öffentlichkeitsarbeit
                                                                            der AKBW in Print- und Onlinemedien verwendet werden. Weitere
                                                                            Informationen hierzu finden sich im Merkblatt Nr. 426: Einreichung
                                                                            von Bildmaterial.
4 Einzureichende Unterlagen                                              5 Beurteilung der Arbeiten

    4.1 Die Unterlagen sollen eine Vorbeurteilung der Objekte ermöglichen.    5.1 Die eingereichten Arbeiten werden nach den Zulassungsbedingungen
        Dafür müssen folgende Unterlagen auf einem Karton, maximal im             und auf Vollständigkeit der Unterlagen untersucht.
        Format 84 x 84 cm, eingereicht werden:
    		                                                                        		 Vorprüfung und Beratung:
    		 – eine Kurzbeschreibung des Objekts, maximal eine DIN-A 4-Seite           Thomas Buser, Amtsleiter, Amt für Baurecht und
           (Ausgangssituation, Zielvorstellungen etc.)                           Umwelt Landratsamt Konstanz
    		 – aussagekräftige Fotos; davon mindestens eine Gesamtansicht,          		 Carmen Mundorff, Architektin, Geschäftsführerin
         die die Einordnung des Objekts in die Umgebung zeigt                    Architektenkammer Baden-Württemberg
    		 – ein Lageplan, Grundrisse
                                                                              5.2 Die gemeldeten Objekte werden durch eine Jury beurteilt.
    		 – eventuell weitere geeignete Unterlagen wie z. B. Schnitte,               Die Entscheidungen der Jury sind endgültig.
         Ansichten, Isometrien
    		 – bei Innenraumgestaltungen nur diejenigen Unterlagen, die eine        		Jury:
         schlüssige Vorbeurteilung ermöglichen                                		  Dr. Tobias Engelsing, Direktor Städtische Museen, Konstanz
                                                                              		  Thomas Sixt Finckh, Freier Architekt BDA, Esslingen
    		 Die beiliegende Objektmeldung muss vollständig ausgefüllt lose         		  Andreas Grube, Freier Architekt BDA, Karlsruhe, Landesvorstand
       beigefügt sein, ebenso eine Kopie der Kurzbeschreibung und                 der Architektenkammer Baden-Württemberg
       des Überweisungsbelegs. (Bei Einreichung mehrerer Arbeiten die         		  Helmut Kennerknecht, Bürgermeister a.D., Allensbach
       Objektmeldung bitte kopieren und eindeutig der jeweiligen Arbeit       		  Franz Moser, Bürgermeister a.D., Hilzingen
       zuordnen.)                                                             		  Elke Ukas, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, Karlsruhe
                                                                              		  Marcus Wörtz, Freier Architekt BDA/BDB, Ulm
    		 Pro Objekt darf nur ein Karton im Format max. 84 x 84 cm einge-
       reicht werden. Nur bei sehr großen städtebaulichen Objekten dürfen     5.3 Bewertungskriterien
       ausnahmsweise zwei Kartons abgegeben werden. Größere Formate           		 – Konzeption, Funktion, Angemessenheit
       sind nicht zulässig. (Eine BDA-Tafel, die bereits zum Auswahlverfah-   		 – städtebauliche und landschaftliche Einbindung
       ren Hugo-Häring-Preis gestaltet wurde, darf eingereicht werden.)       		 – Umgang mit dem Grundstück, Freiraumgestaltung
                                                                              		 – äußere Gestalt, Innenraumgestaltung
     4.2 Die Unterlagen sind bis spätestens Donnerstag, 13. September         		 – Konstruktion, Technik, Details, Ausführung
         2018 in der Zeit von Mo bis Do 8−12 Uhr und 14−16 Uhr sowie          		 – Gesamteindruck und Zeitbezug
         Fr 8−12 Uhr einzureichen bei:
                                                                              		 Die Nachhaltigkeit – ökologische, ökonomische und soziokulturelle
    		  Landratsamt Konstanz                                                     Aspekte – wird berücksichtigt. Je nach Bauaufgabe werden die ent-
    		 Amt für Baurecht und Umwelt                                               sprechenden Kriterien angewendet. Bezüglich der verschiedenen
    		 Amtsleiter Thomas Buser                                                   Arbeiten gibt es keinen Proporz, sondern nur das beispielhafte Bauen
    		 Vorzimmer B 207                                                           im Sinne der Ausschreibung zählt.
    		 Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
    		 Tel. 07531 800-1401                                                    5.4 Die Jury protokolliert das Verfahren und die Ergebnisse.
    		                                                                            Ausgezeichnete Arbeiten werden veröffentlicht.
    4.3 Nach der Tagung der Jury sind die Unterlagen vom 15. Oktober bis
        16. November 2018 dort wieder abzuholen. Danach stehen die Ein-
        reichungen nicht mehr zur Verfügung.

kn18_Ausschreibung.indd 7-8                                                                                                                  12.07.2018 11:52:12
6 Auszeichnung

6.1 Die Bauherren und Bauherrinnen der ausgezeichneten Objekte
    erhalten eine Urkunde und eine Plakette, die am Bauwerk befes-
    tigt werden kann. Die Architekten, Landschafts-, Innenarchitektin-
    nen und Stadtplaner erhalten für jede ausgezeichnete Arbeit eine
    Urkunde.

6.2 Urkunden und Plaketten werden im Rahmen einer Feierstunde verlie-
    hen. Die ausgezeichneten Arbeiten werden in einer Ausstellung der
    Öffentlichkeit vorgestellt. Die Architektenkammer Baden-Württem-
    berg gibt zur Ausstellung eine Broschüre heraus und veröffentlicht
    die ausgezeichneten Arbeiten im Internet sowie in der App Architek-
    turführer Baden-Württemberg.

  7 Termine

		 1    Öffentliche Ausschreibung des Verfahrens Juli 2018
		 2    Abgabe der Arbeiten bis 13. September 2018
		 3    Jurysitzung 27. und 28. September 2018
		 4    Verleihung der Urkunden und Ausstellungseröffnung
			     7. Februar 2019, 18 Uhr

  8 Organisation

		 Weitere Informationen zum Verfahren können erfragt werden bei:
		 Architektenkammer Baden-Württemberg
		 Geschäftsbereich Architektur und Medien
		 Carmen Mundorff, Architektin, Geschäftsführerin
		 Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart
		 Tel. 0711 2196-140, Fax 0711 2196-201
		 E-Mail: carmen.mundorff@akbw.de

		 oder bei

		 Landratsamt Konstanz
		 Amt für Baurecht und Umwelt
		 Thomas Buser, Amtsleiter
		 Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
		 Tel. 07531 800-1400, Fax 07531 800-1403
		 E-Mail: thomas.buser@LRAKN.de
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