Beispielhaftes Bauen Ausschreibung Landkreis Konstanz 2011- 2018
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Ausschreibung Landkreis Konstanz 2011– 2018 Beispielhaftes Bauen
Auszeichnungsverfahren 1 Grundsätze und Ziele des Auszeichnungsverfahrens Beispielhaftes Bauen Landkreis Konstanz 2011-2018 Natürliche Umwelt und bebaute Umwelt bilden den Lebensraum des Menschen. Das Interesse an der natürlichen Umwelt gilt heute in erster Linie der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Bei der be- Schirmherr bauten Umwelt geht es darum, die Bedingungen für das Wohnen, Landrat Frank Hämmerle Arbeiten und Zusammenleben zu verbessern. Architektur hat die Aufgabe, die bebaute Umwelt in allen Lebensbereichen menschlich Veranstalter zu gestalten – sei es nun für die Familie, für die Nachbarschaft, am Architektenkammer Baden-Württemberg Arbeitsplatz, in der Freizeit oder bei der Dorf- und Stadtgestaltung insgesamt. Die Baukultur einer Gesellschaft erschöpft sich nicht in spektakulä- 1 Grundsätze und Ziele des Auszeichnungsverfahrens ren Großbauten, sondern erweist sich gerade bei der Gestaltung von Bauten für das alltägliche Leben. Ziel des Auszeichnungsverfahrens 2 Gegenstand des Auszeichnungsverfahrens ist es, beispielhafte Architektur im konkreten Lebenszusammenhang aufzuspüren sowie Architektinnen, Landschafts- und Innenarchitek- 3 Teilnahme ten, Stadtplanerinnen und Bauherren für ihr gemeinsames Engage- ment auszuzeichnen. 4 Einzureichende Unterlagen Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern, die nur noch 5 Beurteilung der Arbeiten nachzuahmen wären, sondern mehr um das Auffinden von Beispie- len zum Thema ›Architektur schafft Lebensqualität‹. 6 Auszeichnungen Die Architektenkammer und der Landkreis Konstanz wollen mit die- 7 Termine sem Auszeichnungsverfahren das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur im Alltag schärfen und damit weitere Impulse für die posi- 8 Organisation tive Entwicklung im Landkreis geben.
2 Gegenstand des Auszeichnungsverfahrens 3 Teilnahme 2.1 Zum Auszeichnungsverfahren können grundsätzlich alle realisierten 3.1 Zur Teilnahme berechtigt sind Architekten, ebenso Landschafts- Planungen in folgenden Bereichen angemeldet werden: und Innenarchitektinnen, Stadtplaner sowie Bau herren, die mit selbigen geplant und gebaut haben. Sie können auch außerhalb Wohnen des Landkreises Konstanz ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben. z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnhaus- Das Einverständnis von beiden Partnern – Architektinnen/Stadt- gruppen, Wohn- und Geschäftshäuser planern und Bauherrinnen – bei den Meldungen von Objekten wird vorausgesetzt. Alle an der Planung beteiligten Landschafts- und Öffentliche Bauten, Bauten für die Gemeinschaft Innenarchitekten, Stadtplanerinnen und Architekten sind vollständig zu nennen. Industrie- und Gewerbebauten z. B. Dienstleistungsgewerbe, private Verwaltungen, Bauten des 3.2 Von den Teilnehmenden können mehrere Objekte gemeldet werden. Handwerks, Großhandels und der Industrie 3.3 Hinweise können auch von Dritten an die Architektenkammer oder an Landwirtschaftliche Bauten das Landratsamt Konstanz gegeben werden. Bauen im Bestand 3.4 Die Teilnehmenden erklären sich mit einer etwaigen Innenbe- z. B. Umnutzung älterer Gebäude, Um- und Ausbau (keine reinen sichtigung des Objekts durch die Jury am Donnerstag, 27.9. ab Restaurierungen unter denkmalpflegerischen Aspekten) 13:30 Uhr und Freitag, 28.9.2018 ab 8:45 bis ca. 16:00 Uhr einver- standen und treffen entsprechende Vorsorge. Garten- und Landschaftsanlagen 3.5 Es wird eine Teilnahmegebühr von 50 Euro für jedes Objekt erhoben. Städtebauliche und stadtgestalterische Projekte Der Betrag ist an die Architektenkammer Baden-Württemberg zu z. B. Ensemble, Öffentliche Plätze und Straßenräume überweisen und eine Kopie des Belegs den Einreichungsunter- lagen beizulegen: BW-Bank Stuttgart, Innenraumgestaltungen BIC: SOLADEST600, IBAN: DE86600501010001295010, Innenarchitektur, Sonderlösungen und Teilbereiche Verwendungszweck „azv Konstanz 2018“. Im Falle einer Auszeich- nung entstehen den Einreichenden Kosten für die Präsentation der 2.2 Die gemeldeten Objekte müssen im Landkreis Konstanz liegen. Objekte auf Ausstellungstafeln (Tafeln und Gestaltungsrichtlinien werden von der Architektenkammer gestellt). 2.3 Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte muss nach dem 1. September 2011 bis zum 1. September 2018 erfolgt sein. 3.6 Die Architektinnen, Stadtplaner und Bauherrinnen der ausgezeich- neten Objekte erklären sich mit Veröffentlichungen ihrer Arbei- ten einverstanden und wirken bei der Gestaltung der Ausstellung mit. Das Bildmaterial wird honorarfrei und ausdrücklich frei von Rechten Dritter (Fotograf und Fotografin, Motiv, Personen) überlas- sen und darf auch für die berufsständische Öffentlichkeitsarbeit der AKBW in Print- und Onlinemedien verwendet werden. Weitere Informationen hierzu finden sich im Merkblatt Nr. 426: Einreichung von Bildmaterial.
4 Einzureichende Unterlagen 5 Beurteilung der Arbeiten 4.1 Die Unterlagen sollen eine Vorbeurteilung der Objekte ermöglichen. 5.1 Die eingereichten Arbeiten werden nach den Zulassungsbedingungen Dafür müssen folgende Unterlagen auf einem Karton, maximal im und auf Vollständigkeit der Unterlagen untersucht. Format 84 x 84 cm, eingereicht werden: Vorprüfung und Beratung: – eine Kurzbeschreibung des Objekts, maximal eine DIN-A 4-Seite Thomas Buser, Amtsleiter, Amt für Baurecht und (Ausgangssituation, Zielvorstellungen etc.) Umwelt Landratsamt Konstanz – aussagekräftige Fotos; davon mindestens eine Gesamtansicht, Carmen Mundorff, Architektin, Geschäftsführerin die die Einordnung des Objekts in die Umgebung zeigt Architektenkammer Baden-Württemberg – ein Lageplan, Grundrisse 5.2 Die gemeldeten Objekte werden durch eine Jury beurteilt. – eventuell weitere geeignete Unterlagen wie z. B. Schnitte, Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Ansichten, Isometrien – bei Innenraumgestaltungen nur diejenigen Unterlagen, die eine Jury: schlüssige Vorbeurteilung ermöglichen Dr. Tobias Engelsing, Direktor Städtische Museen, Konstanz Thomas Sixt Finckh, Freier Architekt BDA, Esslingen Die beiliegende Objektmeldung muss vollständig ausgefüllt lose Andreas Grube, Freier Architekt BDA, Karlsruhe, Landesvorstand beigefügt sein, ebenso eine Kopie der Kurzbeschreibung und der Architektenkammer Baden-Württemberg des Überweisungsbelegs. (Bei Einreichung mehrerer Arbeiten die Helmut Kennerknecht, Bürgermeister a.D., Allensbach Objektmeldung bitte kopieren und eindeutig der jeweiligen Arbeit Franz Moser, Bürgermeister a.D., Hilzingen zuordnen.) Elke Ukas, Freie Landschaftsarchitektin BDLA, Karlsruhe Marcus Wörtz, Freier Architekt BDA/BDB, Ulm Pro Objekt darf nur ein Karton im Format max. 84 x 84 cm einge- reicht werden. Nur bei sehr großen städtebaulichen Objekten dürfen 5.3 Bewertungskriterien ausnahmsweise zwei Kartons abgegeben werden. Größere Formate – Konzeption, Funktion, Angemessenheit sind nicht zulässig. (Eine BDA-Tafel, die bereits zum Auswahlverfah- – städtebauliche und landschaftliche Einbindung ren Hugo-Häring-Preis gestaltet wurde, darf eingereicht werden.) – Umgang mit dem Grundstück, Freiraumgestaltung – äußere Gestalt, Innenraumgestaltung 4.2 Die Unterlagen sind bis spätestens Donnerstag, 13. September – Konstruktion, Technik, Details, Ausführung 2018 in der Zeit von Mo bis Do 8−12 Uhr und 14−16 Uhr sowie – Gesamteindruck und Zeitbezug Fr 8−12 Uhr einzureichen bei: Die Nachhaltigkeit – ökologische, ökonomische und soziokulturelle Landratsamt Konstanz Aspekte – wird berücksichtigt. Je nach Bauaufgabe werden die ent- Amt für Baurecht und Umwelt sprechenden Kriterien angewendet. Bezüglich der verschiedenen Amtsleiter Thomas Buser Arbeiten gibt es keinen Proporz, sondern nur das beispielhafte Bauen Vorzimmer B 207 im Sinne der Ausschreibung zählt. Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz Tel. 07531 800-1401 5.4 Die Jury protokolliert das Verfahren und die Ergebnisse. Ausgezeichnete Arbeiten werden veröffentlicht. 4.3 Nach der Tagung der Jury sind die Unterlagen vom 15. Oktober bis 16. November 2018 dort wieder abzuholen. Danach stehen die Ein- reichungen nicht mehr zur Verfügung. kn18_Ausschreibung.indd 7-8 12.07.2018 11:52:12
6 Auszeichnung 6.1 Die Bauherren und Bauherrinnen der ausgezeichneten Objekte erhalten eine Urkunde und eine Plakette, die am Bauwerk befes- tigt werden kann. Die Architekten, Landschafts-, Innenarchitektin- nen und Stadtplaner erhalten für jede ausgezeichnete Arbeit eine Urkunde. 6.2 Urkunden und Plaketten werden im Rahmen einer Feierstunde verlie- hen. Die ausgezeichneten Arbeiten werden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Architektenkammer Baden-Württem- berg gibt zur Ausstellung eine Broschüre heraus und veröffentlicht die ausgezeichneten Arbeiten im Internet sowie in der App Architek- turführer Baden-Württemberg. 7 Termine 1 Öffentliche Ausschreibung des Verfahrens Juli 2018 2 Abgabe der Arbeiten bis 13. September 2018 3 Jurysitzung 27. und 28. September 2018 4 Verleihung der Urkunden und Ausstellungseröffnung 7. Februar 2019, 18 Uhr 8 Organisation Weitere Informationen zum Verfahren können erfragt werden bei: Architektenkammer Baden-Württemberg Geschäftsbereich Architektur und Medien Carmen Mundorff, Architektin, Geschäftsführerin Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart Tel. 0711 2196-140, Fax 0711 2196-201 E-Mail: carmen.mundorff@akbw.de oder bei Landratsamt Konstanz Amt für Baurecht und Umwelt Thomas Buser, Amtsleiter Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz Tel. 07531 800-1400, Fax 07531 800-1403 E-Mail: thomas.buser@LRAKN.de
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