Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda

 
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Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda
Hygieneplan Corona
 ab 22. Februar 2021

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Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda
AHA+L-Regeln

Abstand halten (> 1,5 m)

Hygiene und Händewaschen

Alltag mit medizinischer Maske

Lüften, wann immer möglich

Bildquelle: https://www.infektionsschutz.de

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Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda
Masken-Pflicht

Auf dem gesamten Schulgelände, auch im
 Unterricht, soll eine medizinische
 Gesichtsmaske getragen werden!
 (sogenannte OP- oder FFP2-Masken)

 "Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC

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Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda
Umgang mit den Masken

• Auch mit Maske den Sicherheitsabstand (1,5 m) einhalten
• Hände vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife waschen oder desinfizieren
• Beim Anziehen der Maske darauf achten, dass die Innenseite nicht
 kontaminiert wird
• Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an
 den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den
 Seiten zu minimieren
• Eine durchfeuchtete Maske sollte abgenommen und ausgetauscht werden!
• Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell
 erregerhaltig. Um eine Kontaminierung zu verhindern, diese möglichst nicht
 berühren
• Der MNS darf nur zum Essen und Trinken im Freien abgenommen werden.
 Der Verzehr von Speisen innerhalb des Schulgebäudes ist möglichst zu
 unterlassen.

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Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda
Händehygiene

Gründliche Händehygiene durch regelmäßiges Waschen
• nach dem Betreten der Schule
• vor und nach dem Essen
• vor und nach dem Toilettengang
• nach gemeinsamer Nutzung von Gegenständen
 (Naturwissenschaften, Sportgeräte, Tastaturen, Tablets etc.)

Händehygiene erfolgt durch
• Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden oder
• Händedesinfektion (Desinfektionsmittel in ausreichende Menge in
 die trockene Hand geben und 30 Sekunden bis zu vollständiger
 Trocknung einmassieren)

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Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda
Husten, Niesen und Toilette

• Husten und Niesen in die Armbeuge
• Größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten!
• Von anderen wegdrehen
• Nicht das Gesicht mit den Händen berühren
 (insbesondere nicht Mund, Augen, Nase)

• In den Toilettenräumen bitte im Waschbeckenbereich
 ganz besonders auf die Abstandsregelungen achten

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Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda
Lüften und Raumhygiene

• Alle 20 Minuten 3 bis 5 min Stoßlüften bzw. Querlüften
• In jeder Pause
• Möglichst viele Fenster / Türen vollständig öffnen

• Regelmäßige Oberflächenreinigung
• Berührung von Türklinken, Fensterhebeln etc. möglichst
 nicht mit der vollen Hand (ggf. Ellenbogen benutzen,
 Pullover als Schutz, …)
• Klassentüren, wenn möglich, nur anlehnen

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Hygieneplan Corona ab 22. Februar 2021 - Marianum Fulda
Feste Gruppen

• Gruppen in fester Zusammensetzung
• Möglichst feste Sitzordnungen
• Empfehlung zur Corona-Warn-App

• Partner- und Gruppenarbeit nur in Abhängigkeit von der
 jeweiligen Entwicklungsstufe der Pandemie

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Krankheitszeichen

Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).
Dies gilt, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
• Fieber (ab 38,00 Grad) — Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der
 Temperaturmessung.
• Trockener Husten, d. h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie
 z.B. Asthma) — ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen
 soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
• Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens)
• Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht
 relevant).
• Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere
 Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt
zur Hausärztin oder zum Hausarzt bzw. Kinder- und Jugendärztin oder -arzt aufgenommen
werden soll. Die Testindikation stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

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Krankheits- und
Erkältungssymptome

 Wir empfehlen, hier
 auch einen ärztlichen
 Rat einzuholen.

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Familiäres Umfeld

Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen für
COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht
durch chronische Erkrankung verursacht) oder Verlust
des Geschmacks- und Geruchsinns für Angehörige des
gleichen Hausstandes finden Sie unter
 http://www.corona-fulda.de.

Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes sind
immer vorrangig zu beachten.

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Akut auftretende Symptome

Bei Auftreten akuter Krankheitssymptome in der Schule:
• Betroffene Person in einen extra Raum bringen:
 Sanitätsraum im Haus Chaminade
• Freistellung vom Unterricht
• Bei Minderjährigen Abholung durch die Eltern
• Besondere Schutzmaßnahmen für den Schulsanitätsdienst

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Rückkehr aus Risikogebieten

• SchülerInnen, die aus Risikogebieten zurückkehren,
 müssen vor einem Schulbesuch zunächst die besonderen
 Quarantäne- und Testrichtlinien der Landesregierung
 erfüllen
• Genauere Informationen finden sich auf der Seite
 www.corona-fulda.de

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Pausenbereiche von 10:15-10:35

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Pausenregelung

Infektionsschutz in den Pausen
• Fenster während der Pause öffnen
• Die Gruppen halten sich nur in den zugewiesenen
 Pausenhöfen auf und werden dort beaufsichtigt.
• Der Sicherheitsabstand von 1,50 Meter soll auch in den
 Pausen eingehalten werden, Berührungen sind zu
 vermeiden.
• Die Cafeteria bietet einen Kioskverkauf an.
• Ein weiteres Lehrerzimmer wird zur Verfügung gestellt.

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Wegeführung

• SchülerInnen sollen nicht alle gleichzeitig zu den
 Klassenzimmern oder Pausenhöfen gelangen.
• Ein Konzept zur Wegeführung wurde entwickelt, dazu bitte
 die Schilder an den Klassen- und Kursräumen beachten.
• Abstandsmarkierungen sind ggf. auf dem Boden und den
 Wänden angebracht.
• Bitte immer hintereinander mit Abstand gehen, nicht
 nebeneinander.
• Abstands- und Hygieneregeln sind auch dort einzuhalten.

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Meldepflicht

Meldepflicht
• Bei Verdacht einer Erkrankung und dem
 Auftreten von COVID-19-Fällen ist Meldung an
 die Schule zu erstatten!

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Kranke oder infizierte Personen

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Risikogruppen

• SchülerInnen, die aufgrund einer individuellen ärztlichen Bewertung
 im Falle einer Erkrankung dem Risiko eines schweren
 Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können grundsätzlich vor Ort im
 Präsenzunterricht in bestehenden Lerngruppen beschult werden,
 wenn besondere Hygienemaßnahmen (insbesondere die
 Abstandsregelung) für diese vorhanden sind bzw. organisiert
 werden können.
• Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einer Befreiung dieser
 SchülerInnen von der Unterrichtsteilnahmepflicht in Präsenzform.
 Ein ärztliches Attest ist alle 3 Monate vorzulegen. Die betroffenen
 Schülerinnen und Schüler erhalten alternativ ein Angebot im
 Distanzunterricht, das dem Präsenzunterricht möglichst
 gleichgestellt ist; ein Anspruch auf bestimmte Formen des
 Unterrichts besteht nicht.

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Sportunterricht

• Genauere Informationen sind unserem Hygieneplan
 Sport vom 22. Februar 2021 zu entnehmen.

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Musikunterricht

• Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische
 Angebote in allen Schulformen und in allen
 Jahrgangsstufen dürfen unter Einhaltung von besonderen
 Schutzmaßnahmen erteilt werden.
• Auf Singen, Chorgesang und das Musizieren mit
 Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen muss
 weithin verzichtet werden.
• Genauere Informationen sind der Anlage 3 zum
 Hygieneplan 7.0 Corona für die Schulen in Hessen,
 Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische
 Angebote während der Corona-Pandemie vom 11.
 Februar 2021 zu entnehmen.

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Schulveranstaltungen mit Externen

• Bei Schulveranstaltungen haben die Teilnehmenden eine medizinische Maske
 zu tragen. Es empfiehlt sich vor diesem Hintergrund in den meisten Fällen,
 dass pro Familie nur eine Person, u. U. neben der Schülerin oder dem der
 Schüler selbst, zugelassen wird.
• Mehrtägige Schulfahrten in alle Zielgebiete bleiben bis zu den Osterferien
 2021 untersagt. Bereits gebuchte Schulfahrten in EU-Mitgliedstaaten, das
 Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein sind
 umgehend zu stornieren.
• Neubuchungen für Zeiträume ab den Osterferien 2021 dürfen weiterhin nur
 unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine kostenfreie Stornierung jederzeit
 möglich ist.

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Hygieneplan Corona 7.0

 Genauere Einzelregelungen, Verantwortlichkeiten,
begründete Ausnahmen und weitere Hinweise sind dem
 Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen von
 11. Februar 2021 zu entnehmen.

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Bleibt gesund!

 Bitte beherzigt diese Regeln
 auch außerhalb der Schule
um Euch und andere zu schützen!

Bleibt alle gesund!
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