Hygieneplan - Corona der Heinrich-Böll-Oberschule - überarbeitete Version - Auf Grundlage des Musterhygieneplans der Berliner Schule vom ...
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Hygieneplan - Corona der Heinrich-Böll-Oberschule 3. überarbeitete Version Ergänzung zum Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz und SARS- CoV-2-Infektionsschutzverordnung Auf Grundlage des Musterhygieneplans der Berliner Schule vom 04.08.2020
Inhaltsverzeichnis VORBEMERKUNG 4 PERSÖNLICHE HYGIENE 4 WICHTIGE MASSNAHMEN FÜR PERSONAL UND SCHÜLERSCHAFT 4 MASSNAHMEN IN VERANTWORTUNG DER UNTERRICHTENDEN UND AUFSICHTFÜHRENDEN LEHRKRÄFTE 6 REINIGUNG 6 HYGIENE IM SANITÄRBEREICH 7 INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN 7 WEGEFÜHRUNG 8 INFEKTIONSSCHUTZ IM UNTERRICHT 8 INFEKTIONSSCHUTZ IM SPORTUNTERRICHT 9 INFEKTIONSSCHUTZ IM MUSIKUNTERRICHT/ CHOR-/ ORCHESTER-/ THEATERPROBEN 10 INFEKTIONSSCHUTZ IM WAT-UNTERRICHT (LEHRKÜCHE UND WERKSTÄTTEN) 11 PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19- KRANKHEITSVERLAUF 12 LEHRKRÄFTE 12 KONFERENZEN UND VERSAMMLUNGEN 12 FEUERALARM 13 ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN 13 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN FÜR DEN ÜBERGANG 13 MELDEPFLICHT 13 ALLGEMEINES 13 ANLAGEN 15 REGELN FÜR DEN SCHULALLTAG IM ÜBERBLICK 15 VISUALISIERTE HYGIENEREGELN 17 SCHULINTERNE CHECKLISTE (STAND: SEPTEMBER 2020) 18 2
REINIGUNGSPLAN 20 BELEHRUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER DER MITTELSTUFE 22 BELEHRUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER DER OBERSTUFE 24 BEGEHUNGSPROTOKOLL VOM 31.07.2020 26 3
Vorbemerkung Die Schule verfügt über einen aktuellen Hygieneplan entsprechend des §33 IfSG. Dieses Dokument dient der Ergänzung des bereits bekannten Dokuments aufgrund des zum Jahresende 2019 erstmaligen Auftretens des neuartigen Krankheitserregers SARS-CoV-2 - auch bekannt als Corona-Virus. Neben der Einhaltung des Hygieneplans sind alle Beschäftigten der Schu- len, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren re- gelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen aufgefordert, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Insti- tuts zu beachten. Die Schulleitung sowie alle Pädagoginnen und Pädago- gen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schüler*innen die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Über die Hygienemaßnahmen wurde das Personal, die Schüler*innen und die Erziehungsberechtigten auf mehreren Wegen (Schulhomepage, E-Mail, Microsoft 365 – Teams, telefonisch) unterrichtet. Die aktuelle Belehrung wurde gegen Unterschrift bestätigt. (Siehe Anlage: Belehrung) Persönliche Hygiene Der Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar via Tröpfcheninfektion. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mir Mund- oder Na- senschleimhaut oder Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Die Möglichkeit der Ansteckung durch eine Schmier- infektion ist unwahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen. Wichtige Maßnahmen für Personal und Schülerschaft Für Schüler*innen der Sekundarstufe I gilt -bis auf den Unterricht und die Durchführung der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Na- sen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Entsprechende Hinwei- 4
se sind im Sichtbereich angebracht, Schüler*innen wurden entsprechend belehrt; Für Schüler*innen der Sekundarstufe II gilt während des ganzen Unterrichts, für Schüler*innen der Einführungsphase gilt nur im Un- terricht der Wahlpflichtkurse, die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung; Lehrkräfte und nicht-pädagogisches Personal sind dazu aufge- fordert außerhalb des Unterrichts im gesamten Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; Der Mindestabstand sollte, dort wo es möglich ist, eingehalten werden; dazu zählen insbesondere Aufenthaltsräume der Lehrkräf- te; Zu Schulfremden Personen (auch Eltern) ist weiterhin der Abstand von 1,50m einzuhalten; Schulfremde Personen sind dazu aufgefordert, beim Betreten des Schulgeländes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sollten weiterhin vermieden werden; regelmäßige und gründliche Handwäschen mit Seife (insbesonde- re nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel, nach Kontakt mit Türgriffen, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Aufsetzen der Schutzmaske und nach Abnehmen der Schutzmaske, nach dem Toilettengang); Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinn- voll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist; mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleim- häute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen; Husten- und Niesetikette einhalten (wegdrehen, in die Armbeuge); 5
persönliche Gegenstände sollen nicht mit anderen Personen ge- teilt werden (Stifte, Trinkbecher etc.); Beobachtung des Gesundheitszustandes der Schüler*innen sowie des Personals, um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken; Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung, vor allem bei Sympto- men wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Abgeschlagenheit/Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, Halsschmerzen und/oder Verlust der Riech- und Geschmacksfunktion sollte ein Arzt aufge- sucht werden um die Notwendigkeit eines Abstriches zu klären Maßnahmen in Verantwortung der unterrichtenden und aufsichtfüh- renden Lehrkräfte Regelmäßiges Lüften mit vollständig geöffneten Fenstern gemäß den aktuellen Vorgaben Erprobung der bereit gestellten technischen Unterstützung (CO 2-Am- pel) Computermäuse, Tastaturen, Telefone in den Büros und Lehrerzim- mern werden mehrmals täglich durch Beschäftigte mit Wischdesin- fektion gereinigt; Reinigung Die Reinigung erfolgt von der dafür beauftragten Firma ‚Lupenrein’ als Subunternehmen von R&S nach DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung). Folgende Areale sollen durch die Reinigungskräfte besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden: Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen, Lichtschalter, Tische; Sanitärbereich (Toilettensitz, Armaturen, Waschbecken und Fußbö- den) mehrmals täglich; 6
Die Umkleiden und Sanitärbereiche der Sporthalle sind nach Maßgabe der Nutzung (s. Sportunterricht) zu reinigen. Darüber hinaus unterstützt die Tagesreinigungskraft in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr die Oberflächendesinfektion in den Unterrichts- räumen; ein Reinigungsplan wurde besprochen und befindet sich in der Er- probung (s. Anlage Reinigungsplan) Hygiene im Sanitärbereich In allen Sanitärräumen stehen mindestens ein Mülleimer sowie ein Flüssig- seifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier zur Verfügung. Sie werden regelmäßig vom Fachpersonal aufgefüllt beziehungsweise der Mülleimer geleert. Entsprechende der Größe der Schülertoiletten darf sich nur jeweils eine Schülerin / ein Schüler darin aufhalten. Ein Hinweisschild ist an den Türen angebracht. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich durch das Reinigungspersonal zu reinigen. Bei Feststellung einer Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist der Hausmeister der Heinrich-Böll-Oberschule zu benachrichtigen. Der Hausmeister prüft, ob eine Sperrung der Toilette von Nöten ist und veran- lasst die Reinigung. Nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch ist eine prophylaktische Scheu- er-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Infektionsschutz in den Pausen Die Pausen sollen im Freien verbracht werden; Beim Anstehen in der Cafeteria (Angebot von kalten Speisen) gilt die Abstandsregelung. Entsprechende Markierungen wurden vom Perso- nal angebracht. Sitzgelegenheiten zum Verzehr von Speisen oder zum Pausenaufenthalt werden bis auf Weiteres nicht genutzt; 7
Schüler*innen der Jahrgangsstufe 7 nehmen durchgängig an der warmen Mittagsversorgung teil. Zur Einhaltung des Mindestabstands im Wartebereich sind Markierungen angebracht. Im Mensabereich ist beim Gang von und zu den Tischen und bei der Ausgabe des Essens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Einteilung in drei Es- sensdurchgänge hat sich bewährt und wird beibehalten; nach jedem Durchgang werden die Tische gereinigt; Bei der Nutzung des Freizeitbereichs im Mittagsband besteht Mas- kenpflicht für Schüler*innen. Darüber hinaus wird die Anzahl der Per- sonen der Raumgröße angepasst, Oberflächen und Material werden regelmäßig desinfiziert. Wegeführung Es gilt das ‚Rechts-geh-Gebot’; Es ist von den unterrichtenden Lehrkräften darauf zu achten, dass nicht zu viele Schüler*innen nach Unterrichtsschluss gleichzeitig auf die Flure gelangen. Gleichermaßen ist von den aufsichtführenden Lehrkräften darauf zu achten, dass nicht zu viele Schüler*innen zum Unterrichtsbeginn gleichzeitig auf die Flure gelangen; Um eine zügige Wegeführung zu ermöglichen, werden auch die Notausgänge der Häuser 1 und 4 als regulärer Ein- oder Ausgang be- nutzt; eine entsprechende Beschilderung ist angebracht. Infektionsschutz im Unterricht Die Unterrichtsorganisation folgt dem Primat des Reformkonzeptes; dem- zufolge werden Gruppenzeit und die Fächer Kunst/Musik im Klassenver- band unterrichtet. Darüber hinaus werden nach folgender Maßgabe feste Gruppen gebildet: Lernbüro: eine Einwahl der Schüler*innen entfällt weiterhin; die Teamlehrkräfte bilden in gemeinsamer Absprache feste Lerngrup- 8
pen. Um zu gewährleisten, dass die Schüler*innen möglichst wenig im Klassenraum umhergehen, wird das Material personalisiert; Studienzeiten Deutsch, Mathematik, Englisch: Die Schüler*innen ar- beiten in festen jahrgangshomogenen Lerngruppen; das Material ist personalisiert; Naturwissenschaften: Es erfolgt eine feste Lerngruppeneinteilung der Doppeljahrgänge 7/8 und 9/10. Die Nutzung der Fachräume und der Arbeitsmaterialien erfolgt gemäß den Grundsätzen des Hygiene- konzepts; WAT: Im Doppeljahrgang 7/8 sowie in den jahrgangshomogenen Gruppen des 9. und 10. Jahrgang findet der Unterricht in festen Lern- gruppen statt. Der Einsatz der Arbeitsmittel sowie die Raumhygiene orientieren sich an den Hinweisen des MAS (s.u.); Wahlpflichtunterricht: Der Unterricht findet in festen Lerngruppen statt. Infektionsschutz im Sportunterricht Auf Grund der baulichen Situation der Turnhalle wurde bereits bis zu den Herbstferien praktischer Sportunterricht ausschließlich im Freien durchge- führt; zur Verfügung stehen das fußläufige Stadion Hakenfelde sowie die zahlreichen Grünflächen der Umgebung. Darüber hinaus gibt es für jede der vier Gruppen eines Teams einen Klassenraum, in dem Theorieunter- richt nach Maßgabe der Hygienevorschriften durchgeführt werden kann. Somit wurden die nach den Herbstferien geltenden Vorgaben der Senats- verwaltung zum Sportunterricht bereits vorfristig umgesetzt. Demnach gilt es, beim Sportunterricht, bei Sport-Arbeitsgemeinschaften und anderen Bewegungsangeboten die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen: Situationen mit Körperkontakt sind möglichst gering zu halten. Praktischer Sportunterricht kann nur durchgeführt werden, wenn er im Freien stattfindet. Für die Hallensportarten bietet sich neben ei- nem Theorieunterricht insbesondere eine (sportartspezifische) Fit- ness-Schulung unter Einhaltung der Hygieneregeln im Freien an. 9
Schwimmunterricht kann durchgeführt werden. Duschen in Sporthallen und Umkleideräume dürfen genutzt werden. Die Umkleidekabinen sind regelmäßig und ausgiebig zu belüften. Die Toiletten können genutzt werden. Falls genutzt, ist es notwendig, dass an jedem Unterrichtstag die Umklei- deräume, die Sanitärbereiche und die Sporthalle gereinigt werden. Die Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal müssen vor und nach jeder Sporteinheit die Handhygiene einhalten. Sportarbeitsgemeinschaften können nur im Freien stattfinden. Es dürfen nur kontaktfreie Spiel- und Übungsformen zur Anwendung kommen, die keine Hilfestellungen erfordern. In den Bädern gilt für alle Personen der Mindestabstand von 1,5 Me- tern und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den gekenn- zeichneten Bereichen. o Vor dem Schwimmen soll geduscht werden, nach dem Schwimmen kann Duschen nur stattfinden, wenn es zeitver- setzt zu den Folgegruppen erfolgt. o Föhnen ist nur unter Beachtung der Abstandsregeln und mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich. o Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen oder orga- nisatorischen Gründen oder aufgrund fehlender Schwimmsa- chen am Schwimmunterricht nicht teilnehmen können, dürfen die Schwimmhalle nicht betreten und müssen altersentspre- chend in der Schule betreut werden. (Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise- schuloeffnung/ (26.10.2020)) 10
Infektionsschutz im Musikunterricht/ Chor-/ Orchester-/ Theaterpro- ben Situationen mit Körperkontakt sind zu vermeiden und Alternativen zu entwickeln; Nach Möglichkeit soll der Unterricht im Freien stattfinden; vor der Nutzung fachspezifischer Materialien (z.B. Instrumente) sol- len sich die Schüler*innen die Hände waschen; Unterrichtsmaterialien dürfen von nur einer Person genutzt werden oder sind vor einem Benutzerwechsel zu reinigen; Bei Verwendung von Musikinstrumenten sind diese nach dem Un- terricht durch die Schüler*innen zu desinfizieren. Beim Musizieren (Singen im Unterricht, Chor, Band) ist auf einen Mindestabstand von 2m zwischen allen Personen zu achten; Infektionsschutz im WAT-Unterricht (Lehrküche und Werkstätten) Vor dem Unterricht in der Lehrküche müssen sich die Schüler*innen die Hände waschen; Eine hohe Frequenz von Laufwegen zur Materialbeschaffung sowie Schüleransammlungen bzw. Warteschlangen an Lagerungsplätzen von Werkstoffen und Werkzeugen sind unbedingt zu vermeiden; Unterrichtsmaterialien sollten möglichst nur von einer Person ge- nutzt werden oder sind vor einem Benutzerwechsel zu reinigen; Die Einrichtung der Arbeitsplätze und die Bereitstellung der Werk- stoffe und Werkzeuge erfolgt möglichst vor dem Unterricht durch die Lehrkraft; Schüler*innen bleiben während des Unterrichts in Werkstätten und Lehrküchen möglichst an ihren vorab zugewiesenen Arbeitsplätzen; Unterrichtsvorhaben so planen, dass möglichst keine Gruppenarbei- ten nötig sind; 11
Insbesondere bei der Arbeit in der Lehrküche ist darauf zu achten, dass die Hygieneregeln im Zusammenhang mit der Zubereitung und dem Verzehr von Speisen bekannt sind und strikt beachtet werden. Ein Mund- und Nasenschutz ist zu empfehlen; Eine ausführliche Belehrung der Lernenden zu den Hygieneregeln muss erfolgen. Die Durchführung der Belehrung muss dokumentiert werden im Kursheft bzw. im Logbuch; In der Lehrküche sollte kein gemeinsames Essen hergestellt werden; individuelle Nahrungszubereitung sollte im Vordergrund stehen; Nach dem Unterricht müssen alle Oberflächen, Arbeitsmaterialien, Griffe etc. gründlich gereinigt werden. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf Lehrkräfte Nach Einschätzung des RKI ist eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe nicht möglich. Daraus folgt, dass bei Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören, eine individuelle Risikofaktorenbewertung im Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung vorgenommen wird. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogrup pen.html). Das auf dieser Grundlage erarbeitete abgestufte Verfahren zur individuellen Gefährdungsbeurteilung bei allgemeinbildenden Schulen (Stand 18.08.2020) wird angewendet. Auf der Grundlage dieser individuellen arbeitsmedizinischen Begutachtung werden entsprechende Gefährdungsbeurteilungen unter Gremienbeteili- gung durchgeführt; Zielsetzung ist es, den Lehrkräften die Tätigkeit vor Ort zu ermöglichen. Dazu werden im Einzelfall z.B. Lerngruppen angepasst oder Räumlichkeiten bereitgestellt. 12
Konferenzen und Versammlungen Konferenzen werden unter Einhaltung des Mindestabstands durchgeführt und ggf. per Chat via Microsoft 365 – Teams unterstützt. Sollte der Min- destabstand nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht. Klassen- und Elternversammlungen sind wichtige gemeinsame Veranstal- tungen. Sie werden unter Beachtung der Maskenpflicht durchgeführt; zur Kontaktverfolgung werden die notwendigen Daten erhoben. Feueralarm Auf Grund der aktuellen baulichen Situation mussten die Stellplätze neu eingeteilt und berechnet werden. Ob bei Einhaltung der Stellplätze zusätz- lich ein Abstand („Gassenbildung“) zwischen den Lerngruppen eingehalten werden kann, muss erprobt werden. Auch im Bereich der Stellplätze gilt Maskenpflicht. Öffentliche Veranstaltungen Informationsveranstaltungen für den Übergang Es gelten folgende Regeln: Maskenpflicht für alle (ab 6. Jahre) Einbahnstraßensystem (ist bei Wegbeschreibungen berücksichtigt) Präsentation in der Mensa (max. 50 Personen) individuelle Beratungen durch max. 2 Lehrkräfte in einem Klassen- raum bei permanenter Lüftung Meldepflicht Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i.V.m.§8 und §36 des In- fektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in der Schule dem Gesundheitsamt zu melden. 13
Allgemeines Der Hygieneplan ist den Gesundheitsämtern zur Kenntnis zu geben. Der Schulgemeinschaft ist der Hygieneplan auf geeignete Weise (Einsicht im Sekretariat, per Mail, Hinterlegt auf Schulserver für Lehrkräfte zugänglich) zur Kenntnis zu geben. 14
Anlagen Regeln für den Schulalltag im Überblick Für alle Schüler*innen der Klassen 7 bis 10 besteht die Pflicht, in geschlossenen Räu- men eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das betrifft: Flure und Gänge sowie Toi- letten, die Cafeteria, Mensa und den Freizeitbereich. Im Unterricht muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es ist jedoch empfehlenswert, die Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn ihr euch im Klassenraum bewegt (z.B. um zu Pa- pierkorb zu gehen, den Raum zu verlassen etc.). Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sollten weiterhin vermieden wer- den. Wascht euch regelmäßig und gründlich mit Seife die Hände. Dazu gehört das Hände- waschen beim ersten Betreten des Schulgebäudes sowie jedes Mal vor und nach dem Unterricht. Nutzt auch den Desinfektionsspender am Eingang der Häuser. Fasst euch mit den Händen nicht ins Gesicht, berührt vor allem nicht die Schleimhäute (das heißt: Mund, Augen und Nase). Haltet die Husten- und Niesetikette ein. Dreht euch also weg und hustet oder niest in die Armbeuge. Wascht oder desinfiziert besser euch anschließend die Hände. Nutzt nur eure eigenen persönlichen Gegenstände wie Trinkbecher, Stifte etc. Wischt nach jeder Unterrichtsstunde bitte eure Tische ab. Dafür stehen Eimer, Lap- pen und Spülmittel bereit. Die oberen Kippfenster bleiben während des Unterrichts geöffnet. Zusätzlich öffnen wir regelmäßig die großen Fenster. Auf den Toiletten darf sich immer nur maximal ein*e Schüler*in aufhalten. Verbringt eure Pausen möglichst auf dem Schulhof. In der Cafeteria gilt das Abstandsgebot. Entsprechende Markierungen sind ange- bracht. Der Verzehr von Speisen in der Cafeteria ist bis auf Weiteres nicht möglich. 15
In den Schulgebäuden gilt das „Rechtsgeh-Gebot“. Haltet darüber hinaus euren Auf- enthalt in den Fluren vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen möglichst kurz. Wenn ihr Symptome einer Atemwegserkrankung zeigt, bleibt unbedingt zu Hause. Sollte sich euer Gesundheitszustand während des Aufenthalts in der Schule ver- schlechtern, informiert bitte eine Lehrkraft. 16
Visualisierte Hygieneregeln 17
Schulinterne Checkliste (Stand: September 2020) Vorgehen beim Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion (Grundlage: Handreichung COVID-19-Checkliste für Spandauer Schulen) Die (unterrichtende) Lehrkraft… • isoliert den/die symptomatische/n Schüler_in vor dem Raum A09 (hinter der Küche). • informiert Frau Grothe (SEK I) oder Frau Doese (SEK II). • Frau Grothe / Frau Doese / Ein Mitglied der Schulleitung öffnet den Raum A09. • Die Lehrkraft verbringt den/die Schüler_in in den Raum und stellt sicher, dass die Tür geöffnet bleibt. • Frau Grothe bzw. Frau Doese informieren die Personensorgeberechtigten, die Klassenleitung (bzw. eine Lehrkraft aus dem Team) und die Schulleitung. • Die Klassenleitung oder eine Lehrkraft aus dem Team nimmt Kontakt zu dem/der Schüler_in auf und spricht ggf. auch mit den Personensorgeberechtigten. Die Eltern/Personensorgeberechtigten... holen unverzüglich ihr Kind ab und • stellen das Kind dem Arzt/einer Teststelle vor (s. Infografik „Wenn mein Kind krank wird…“). • Hausarzt und Eltern/Personensorgeberechtigte entscheiden über das weitere Vorgehen. Bei erhärtetem Verdachtsfall (positivem Testergebnis): Die Klassenleitung... Die Schulleitung... • wertet die Sitzpläne aus. • informiert umgehend das Gesundheitsamt. • arbeitet der Schulleitung die • übermittelt die Kontaktpersonenliste zu. Kontaktpersonenliste dem Gesundheitsamt. • wird von der Amtsärztin über die weiteren Schritte (Testungen etc.) informiert. • informiert die Schulaufsicht über den Sachstand und die angeordneten Maßnahmen. • informiert das Kollegium und die GEV über die ersten (Vorsichts-)Maßnahmen (z.B. Quarantäneanordnung für die 18
Lerngruppe). • übermittelt den Bescheid über die Maßnahmen des Gesundheitsamtes an die Schulaufsicht. • übermittelt die Entscheidung des Gesundheitsamtes über die beschiedenen Maßnahmen an das Kollegium und die GEV. 19
Reinigungsplan Reinigungsplan für die Tagesreinigung (10.00 Uhr - 14.00 Uhr) Häufigkeit täglich Einmal pro Woche am... Personaltoiletten: K- und N-Bereich und Sporthalle 1 X alle übrigen Bereiche 2 X Schülertoiletten: alle Bereiche 2 X Oberflächenreinigung: Raum V03 (Kommune – Tische und 2 X Waschbecken) Schülerarbeitstische: 44 Räume -> ca. 9 Räume in jeder Pause! Haus 1 (101, 102, 103, 104, 105, 106, 109) Montag, 11.50 Uhr bis 12.45 Haus 2 (201, 202, 209) Uhr Informatik (I01, I02, A18, V16) Dienstag, zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr Haus 2 (203, 204, 205, 206) Dienstag, 11.50 Uhr bis 12.45 Haus 3 (301, 302, 304, 305, 306) Uhr Oberstufe (307, O03, O04, O06, O07, O13, Mittwoch, 11.50 Uhr bis 12.45 O14, O15) Uhr Kunst/Musik (K01, K02, K08, K09, K10) Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr Naturwissenschaften (N01, N02, N04, N05, Donnerstag, 11.50 Uhr bis 12.45 N22, N21, N18, N17) Uhr Haus 4 (408, 409, 410, 411, 413, 401, 402, 416, Freitag, 11.50 Uhr bis 12.45 Uhr 415, 414) 20
Reinigungsplan für die Nachmittagsreinigung (14.00 Uhr - 17.00 Uhr) Häufigkeit täglich Einmal pro Woche am... Personaltoiletten: K- und N-Bereich und Sporthalle 1 X alle übrigen Bereiche 2 X Schülertoiletten: alle Bereiche 1 X 21
Belehrung der Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe (in Anlehnung an das Schreiben der Senatsverwaltung vom 03.04.20) 22
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Belehrung der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (in Anlehnung an das Schreiben der Senatsverwaltung vom 03.04.20) Liebe Schülerinnen und Schüler, angesichts der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gibt es in diesem Jahr besondere Hygieneregeln bei Prüfungen. Diese Regeln dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Folgende Anweisungen bitten wir insbesondere zu beachten: Sie dürfen nicht in der Schule erscheinen, wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder in Kontakt zu Rückkehrenden standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten oder aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder zu einer Risikogruppe gehören und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Haupttermin angeraten ist. In allen o. g. Fällen bleiben Sie zu Hause und kontaktieren die Schulleitung. Falls Sie Kontakt zu infizierten Personen hatten, übermitteln Sie der Schule eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In allen anderen Fällen fordern Sie telefonisch ein ärztliches Attest bei den genannten Symptomen an, das sie nachträglich innerhalb der nächsten 10 Tage nach dem ersten versäumten Prüfungstermin in der Schule per Post oder eingescannt per E-Mail einreichen. Schülerinnen und Schüler, die besonderen Risikogruppen angehören (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose u.v.m.) und bei denen eine besondere Vorsicht geboten ist, wenden sich bitte für weitere Absprachen an die Schulleitung. Ein ärztliches Attest ist in diesen Fällen nicht erforderlich, wenn die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt ist. Im Rahmen der Prüfungsteilnahme an der Schule sind folgende Verhaltensregeln zu beachten: Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 – 2 m zu sämtlichen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten, dies gilt sowohl für den Weg zur Schule, den Aufenthalt auf dem Schulhof bis zum Einlass in die Klassenräume, sowie den Rückweg von der Schule; bitte beachten Sie, dass der Mindestabstand auch bei Begrüßungen zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften gilt. Bitte beachten Sie ferner die besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen der Schule in Bezug auf Ihnen mitgeteilte Ankunftszeiten und Zugänge zur Schule sowie weitere Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen. Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt. Während des Unterrichts ist der Aufenthalt nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen gestattet; das Verlassen des Arbeitsplatzes, z.B. zum Aufsuchen der Toilette oder zum Entsorgen von Abfall, ist nur nach Aufforderung durch eine Aufsichtsperson und jeweils nur einer Schülerin bzw. einem Schüler zeitgleich erlaubt. Im Unterricht ist nur das Benutzen eigener Schreibgeräte aus Hygienegründen gestattet (Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Lineal, ggf. Taschenrechner, wenn zugelassen u.a.). Bringen Sie deshalb auch Ersatzstifte für die eigene Nutzung mit. 24
Nach Beendigung des Unterrichts ist sogleich der Heimweg anzutreten. Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzten Papiertaschentücher sind zu entsorgen (zum Beispiel in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte am Arbeitsplatz oder in dafür vorgesehenen Abfallbehältern). Nach Möglichkeit sind regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit alkoholischem Handwaschmittel oder Seife und Wasser zu reinigen. Das Mitbringen von kleinen Abpackungen von Desinfektionsmitteln zur eigenen Nutzung, das Tragen von selbst mitgebrachten (Einmal-)Handschuhen und das Tragen von Mundschutz ist ausdrücklich gestattet. Wir danken Ihnen für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die oben genannten Regelungen zur Kenntnis genommen habe und verpflichte mich diese einzuhalten. Ich erkläre, dass ich nicht unter Quarantäne stehe und in meinem Kontaktbereich kein Fall von Covid- 19 besteht. Sollte ein solcher Fall auftreten, informiere ich schnellstmöglich die Schulleitung telefonisch oder per E-Mail. Datum und Unterschrift Name der Tutorin/des Tutors/ der Schülerin/des Schülers der Klassenleitung 25
Begehungsprotokoll vom 31.07.2020 Bericht zur Begehung gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz Heinrich Böll Oberschule Am Forstacker 9 13587 Berlin 31.07.2020 Bearbeiter: Herr Metan medical airport service GmbH Postanschrift: Prinzenallee 89-90 13357 Berlin Mobil: 0151-51736238 E-Mail: m.metan@medical-gmbh.de Feststellungen Unter Berücksichtigung des Musterhygieneplans Corona für die Berliner Schulen wurden folgende Punkte im Rahmen der Begehung besprochen: 1. Anpassung der Gefährdungsbeurteilung 2. Raum- und Wegeplan 3. Einsatz von Desinfektionsmitteln 4. Essensausgabe in der Mensa 5. Nutzung der Waschräume 6. Reinigung 7. Empfehlungen der Belegung der Fachräume Ergebnisse: 1. Gefährdungsbeurteilung Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dazu müssen die Gefährdungen am 26
Arbeitsplatz ermittelt und bewertet werden, sowie die daraus sich ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmenfestgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Gefährdungsbeurteilung inklusiver dem Unterpunkt Corona wird mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt. 2. Raum- und Wegeplan Es existiert ein Raum- und Wegeplan in Papierform, dieser ist auch ausgehangen. Die Wege sind / werden so gekennzeichnet, dass ersichtlich ist, welche Klasse die Wege nutzen darf. 3. Einsatz von Desinfektionsmitteln Die Schule hat sich dazu entschieden, den Schülern Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. Lediglich den Lehrkräften und den Besuchern (Desinfektionsmittel im Sekretariat) stehen Desinfektionsmittel in kleinen Mengen zur Verfügung. Der Schule wird die notwendige Betriebsanweisung ausgehändigt. 4. Essensausgabe Derzeit erfolgt keine gezielte Essensausgabe. Jeder Schüler bringt sich sein Essen mit, oder kann sich der Cafeteria verpackte Lebensmittel käuflich erwerben. Hier ist eine gute Regelung des Einbahnstraßen Prinzip getroffen worden. Eingang über die Cafeteria und Ausgang über die Mensa. 5. Nutzung der Waschräume Jeder Waschraum darf nur von einem Kind / Person genutzt werden. Dies ist mittels eines Aushangs ersichtlich. Seife, Einmal-Handtücher und Toilettenpapier werden über den Hausmeister bzw. die Reinigungsfirma im Laufe des Tages kontrolliert. 6. Reinigung Die Reinigungsfirma reinigt die Toiletten im Stundentackt von 10-14 Uhr ab 14 Uhr erfolgt eine Grundreinigung aller Räume, Oberflächen und sonstiger Kontaktflächen. 7. Empfehlungen der Belegung der Fachräume Sollte es wieder zu einer Einschränkung des Unterrichtes durch eine eventuelle Zweite Welle von Corona kommen, empfehle ich die Fachräume nur bedingt zu besetzten. So das die Mindestabstände eingehalten werden können. Zusätzlich ist es ratsam das sämtliche Kontaktflächen an den mehrere Klassen / Schüller arbeiten nach jeder Benutzung mit Flächendesinfektionsmittel oder einer Seifenlauge zu reinigen. So können eventuelle Übertragungen Minimiert werden. Weiterhin sollten Gegenstände wie Beispielsweise Mikrofone gesondert abgeschirmt / versigelt werden (z.b.: Folie über den Mikrofonkorb) Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz GefStoffV – Gefahrstoffverordnung BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung BioStoffV – Biostoffverordnung PSA-BV – PSA-Benutzungsverordnung DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 81 - Schulen DGUV Regel 113-018 - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen DGUV Information 202-051 - Feueralarm in Schulen 27
DGUV Information 202-021 - Sichere Schultafeln DGUV Information 202-042 - Sicherheit im Unterricht; Holz DGUV Information 202-058 - Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen DGUV Information 204-030 - Ersthelfer im öffentlichen Dienst DGUV Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte TRGS 500 „Schutzmaßnahmen: Mindeststandards“ TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ TRGS 526 „Laboratorien“ ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ 28
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