Hygieneplan - Corona der Heinrich-Böll-Oberschule - überarbeitete Version - Auf Grundlage des Musterhygieneplans der Berliner Schule vom ...

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Hygieneplan - Corona der Heinrich-Böll-Oberschule - überarbeitete Version - Auf Grundlage des Musterhygieneplans der Berliner Schule vom ...
Hygieneplan - Corona
der Heinrich-Böll-Oberschule
3. überarbeitete Version

Ergänzung zum Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz und SARS-
CoV-2-Infektionsschutzverordnung

Auf Grundlage des Musterhygieneplans der Berliner Schule

vom 04.08.2020
Inhaltsverzeichnis

VORBEMERKUNG                                                                        4

PERSÖNLICHE HYGIENE                                                                 4

WICHTIGE MASSNAHMEN FÜR PERSONAL UND SCHÜLERSCHAFT                                  4
MASSNAHMEN IN VERANTWORTUNG DER UNTERRICHTENDEN UND AUFSICHTFÜHRENDEN LEHRKRÄFTE    6
REINIGUNG                                                                           6
HYGIENE IM SANITÄRBEREICH                                                           7

INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN                                                      7

WEGEFÜHRUNG                                                                         8

INFEKTIONSSCHUTZ IM UNTERRICHT                                                      8

INFEKTIONSSCHUTZ IM SPORTUNTERRICHT                                                 9
INFEKTIONSSCHUTZ IM MUSIKUNTERRICHT/ CHOR-/ ORCHESTER-/ THEATERPROBEN              10
INFEKTIONSSCHUTZ IM WAT-UNTERRICHT (LEHRKÜCHE UND WERKSTÄTTEN)                     11

PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19-
KRANKHEITSVERLAUF                                                                  12

LEHRKRÄFTE                                                                         12

KONFERENZEN UND VERSAMMLUNGEN                                                      12

FEUERALARM                                                                         13

ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN                                                        13

INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN FÜR DEN ÜBERGANG                                       13

MELDEPFLICHT                                                                       13

ALLGEMEINES                                                                        13

ANLAGEN                                                                            15

REGELN FÜR DEN SCHULALLTAG IM ÜBERBLICK                                            15
VISUALISIERTE HYGIENEREGELN                                                        17
SCHULINTERNE CHECKLISTE (STAND: SEPTEMBER 2020)                                    18
                                                                                   2
REINIGUNGSPLAN                                           20
BELEHRUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER DER MITTELSTUFE   22
BELEHRUNG DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER DER OBERSTUFE     24
BEGEHUNGSPROTOKOLL VOM 31.07.2020                        26

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Vorbemerkung
Die Schule verfügt über einen aktuellen Hygieneplan entsprechend des
§33 IfSG.

Dieses Dokument dient der Ergänzung des bereits bekannten Dokuments
aufgrund des zum Jahresende 2019 erstmaligen Auftretens des neuartigen
Krankheitserregers SARS-CoV-2 - auch bekannt als Corona-Virus.

Neben der Einhaltung des Hygieneplans sind alle Beschäftigten der Schu-
len, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren re-
gelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen aufgefordert, sorgfältig
die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Insti-
tuts zu beachten. Die Schulleitung sowie alle Pädagoginnen und Pädago-
gen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass
die Schüler*innen die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Über die Hygienemaßnahmen wurde das Personal, die Schüler*innen und
die Erziehungsberechtigten auf mehreren Wegen (Schulhomepage, E-Mail,
Microsoft 365 – Teams, telefonisch) unterrichtet. Die aktuelle Belehrung
wurde gegen Unterschrift bestätigt. (Siehe Anlage: Belehrung)

Persönliche Hygiene
Der Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar via Tröpfcheninfektion.
Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mir Mund- oder Na-
senschleimhaut oder Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine
Übertragung möglich. Die Möglichkeit der Ansteckung durch eine Schmier-
infektion ist unwahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen.

Wichtige Maßnahmen für Personal und Schülerschaft
      Für Schüler*innen der Sekundarstufe I gilt -bis auf den Unterricht
       und die Durchführung der außerunterrichtlichen und ergänzenden

       Förderung und Betreuung- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Na-

       sen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Entsprechende Hinwei-

                                                                         4
se    sind   im   Sichtbereich   angebracht,   Schüler*innen   wurden
    entsprechend belehrt;

   Für Schüler*innen der Sekundarstufe II gilt während des ganzen

    Unterrichts, für Schüler*innen der Einführungsphase gilt nur im Un-

    terricht der Wahlpflichtkurse, die Pflicht zum Tragen einer Mund-

    Nasen-Bedeckung;

   Lehrkräfte und nicht-pädagogisches Personal sind dazu aufge-
    fordert außerhalb des Unterrichts im gesamten Schulgebäude eine

    Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen;

   Der Mindestabstand sollte, dort wo es möglich ist,        eingehalten

    werden; dazu zählen insbesondere Aufenthaltsräume der Lehrkräf-
    te;

   Zu Schulfremden Personen (auch Eltern) ist weiterhin der Abstand
    von 1,50m einzuhalten;

   Schulfremde Personen sind dazu aufgefordert, beim Betreten des

    Schulgeländes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen;

   Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sollten weiterhin
    vermieden werden;

   regelmäßige und gründliche Handwäschen mit Seife (insbesonde-
    re nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach benutzen der
    öffentlichen Verkehrsmittel, nach Kontakt mit Türgriffen, vor und
    nach dem Essen, vor und nach dem Aufsetzen der Schutzmaske und
    nach Abnehmen der Schutzmaske, nach dem Toilettengang);

   Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinn-
    voll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist;

   mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleim-
    häute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen;

   Husten- und Niesetikette einhalten (wegdrehen, in die Armbeuge);

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   persönliche Gegenstände sollen nicht mit anderen Personen ge-
      teilt werden (Stifte, Trinkbecher etc.);

     Beobachtung des Gesundheitszustandes der Schüler*innen sowie
      des Personals, um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken;

     Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung, vor allem bei Sympto-
      men wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Abgeschlagenheit/Müdigkeit,
      Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, Halsschmerzen und/oder
      Verlust der Riech- und Geschmacksfunktion sollte ein Arzt aufge-
      sucht werden um die Notwendigkeit eines Abstriches zu klären

Maßnahmen in Verantwortung der unterrichtenden und aufsichtfüh-
renden Lehrkräfte
     Regelmäßiges Lüften mit vollständig geöffneten Fenstern gemäß
      den aktuellen Vorgaben

     Erprobung der bereit gestellten technischen Unterstützung (CO 2-Am-
      pel)

     Computermäuse, Tastaturen, Telefone in den Büros und Lehrerzim-

      mern werden mehrmals täglich durch Beschäftigte mit Wischdesin-

      fektion gereinigt;

Reinigung
Die Reinigung erfolgt von der dafür beauftragten Firma ‚Lupenrein’ als
Subunternehmen von R&S nach DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen
Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung).

Folgende Areale sollen durch die Reinigungskräfte besonders gründlich
und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt
werden:

     Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie
      der Umgriff der Türen, Lichtschalter, Tische;

     Sanitärbereich (Toilettensitz, Armaturen, Waschbecken und Fußbö-
      den) mehrmals täglich;
                                                                       6
Die Umkleiden und Sanitärbereiche der Sporthalle sind nach Maßgabe der
Nutzung (s. Sportunterricht) zu reinigen.

Darüber hinaus unterstützt die Tagesreinigungskraft in der Zeit zwischen
10.00 Uhr und 14.00 Uhr die Oberflächendesinfektion in den Unterrichts-
räumen; ein Reinigungsplan wurde besprochen und befindet sich in der Er-
probung (s. Anlage Reinigungsplan)

Hygiene im Sanitärbereich
In allen Sanitärräumen stehen mindestens ein Mülleimer sowie ein Flüssig-
seifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier zur Verfügung. Sie
werden regelmäßig vom Fachpersonal aufgefüllt beziehungsweise der
Mülleimer geleert.

Entsprechende der Größe der Schülertoiletten darf sich nur jeweils eine
Schülerin / ein Schüler darin aufhalten. Ein Hinweisschild ist an den Türen
angebracht.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich durch
das Reinigungspersonal zu reinigen.

Bei Feststellung einer Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem
ist der Hausmeister der Heinrich-Böll-Oberschule zu benachrichtigen. Der
Hausmeister prüft, ob eine Sperrung der Toilette von Nöten ist und veran-
lasst die Reinigung. Nach Entfernung der Kontamination mit einem mit
Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch ist eine prophylaktische Scheu-
er-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe
zu tragen.

Infektionsschutz in den Pausen
      Die Pausen sollen im Freien verbracht werden;

      Beim Anstehen in der Cafeteria (Angebot von kalten Speisen) gilt die
       Abstandsregelung. Entsprechende Markierungen wurden vom Perso-
       nal angebracht. Sitzgelegenheiten zum Verzehr von Speisen oder
       zum Pausenaufenthalt werden bis auf Weiteres nicht genutzt;

                                                                         7
   Schüler*innen der Jahrgangsstufe 7 nehmen durchgängig an der
      warmen Mittagsversorgung teil. Zur Einhaltung des Mindestabstands
      im Wartebereich sind Markierungen angebracht. Im Mensabereich ist
      beim Gang von und zu den Tischen und bei der Ausgabe des Essens
      eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Einteilung in drei Es-
      sensdurchgänge hat sich bewährt und wird beibehalten; nach jedem
      Durchgang werden die Tische gereinigt;

     Bei der Nutzung des Freizeitbereichs im Mittagsband besteht Mas-
      kenpflicht für Schüler*innen. Darüber hinaus wird die Anzahl der Per-
      sonen der Raumgröße angepasst, Oberflächen und Material werden
      regelmäßig desinfiziert.

Wegeführung
     Es gilt das ‚Rechts-geh-Gebot’;

     Es ist von den unterrichtenden Lehrkräften darauf zu achten, dass
      nicht zu viele Schüler*innen nach Unterrichtsschluss gleichzeitig auf
      die Flure gelangen. Gleichermaßen ist von den aufsichtführenden
      Lehrkräften darauf zu achten, dass nicht zu viele Schüler*innen zum
      Unterrichtsbeginn gleichzeitig auf die Flure gelangen;

     Um eine zügige Wegeführung zu ermöglichen, werden auch die
      Notausgänge der Häuser 1 und 4 als regulärer Ein- oder Ausgang be-
      nutzt; eine entsprechende Beschilderung ist angebracht.

Infektionsschutz im Unterricht
Die Unterrichtsorganisation folgt dem Primat des Reformkonzeptes; dem-
zufolge werden Gruppenzeit und die Fächer Kunst/Musik im Klassenver-
band unterrichtet. Darüber hinaus werden nach folgender Maßgabe feste
Gruppen gebildet:

     Lernbüro: eine Einwahl der Schüler*innen entfällt weiterhin; die
      Teamlehrkräfte bilden in gemeinsamer Absprache feste Lerngrup-

                                                                         8
pen. Um zu gewährleisten, dass die Schüler*innen möglichst wenig
      im Klassenraum umhergehen, wird das Material personalisiert;

     Studienzeiten Deutsch, Mathematik, Englisch: Die Schüler*innen ar-
      beiten in festen jahrgangshomogenen Lerngruppen; das Material ist
      personalisiert;

     Naturwissenschaften: Es erfolgt eine feste Lerngruppeneinteilung
      der Doppeljahrgänge 7/8 und 9/10. Die Nutzung der Fachräume und
      der Arbeitsmaterialien erfolgt gemäß den Grundsätzen des Hygiene-
      konzepts;

     WAT: Im Doppeljahrgang 7/8 sowie in den jahrgangshomogenen
      Gruppen des 9. und 10. Jahrgang findet der Unterricht in festen Lern-
      gruppen statt. Der Einsatz der Arbeitsmittel sowie die Raumhygiene
      orientieren sich an den Hinweisen des MAS (s.u.);

     Wahlpflichtunterricht: Der Unterricht findet in festen Lerngruppen
      statt.

Infektionsschutz im Sportunterricht
Auf Grund der baulichen Situation der Turnhalle wurde bereits bis zu den
Herbstferien praktischer Sportunterricht ausschließlich im Freien durchge-
führt; zur Verfügung stehen das fußläufige Stadion Hakenfelde sowie die
zahlreichen Grünflächen der Umgebung. Darüber hinaus gibt es für jede
der vier Gruppen eines Teams einen Klassenraum, in dem Theorieunter-
richt nach Maßgabe der Hygienevorschriften durchgeführt werden kann.
Somit wurden die nach den Herbstferien geltenden Vorgaben der Senats-
verwaltung zum Sportunterricht bereits vorfristig umgesetzt. Demnach gilt
es, beim Sportunterricht, bei Sport-Arbeitsgemeinschaften und anderen
Bewegungsangeboten die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen:

     Situationen mit Körperkontakt sind möglichst gering zu halten.

     Praktischer Sportunterricht kann nur durchgeführt werden, wenn er
      im Freien stattfindet. Für die Hallensportarten bietet sich neben ei-
      nem Theorieunterricht insbesondere eine (sportartspezifische) Fit-
      ness-Schulung unter Einhaltung der Hygieneregeln im Freien an.

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   Schwimmunterricht kann durchgeführt werden.

      Duschen in Sporthallen und Umkleideräume dürfen genutzt werden.

Die Umkleidekabinen sind regelmäßig und ausgiebig zu belüften.

Die Toiletten können genutzt werden.

Falls genutzt, ist es notwendig, dass an jedem Unterrichtstag die Umklei-
deräume, die Sanitärbereiche und die Sporthalle gereinigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal müssen vor und nach
jeder Sporteinheit die Handhygiene einhalten.

      Sportarbeitsgemeinschaften können nur im Freien stattfinden. Es
       dürfen nur kontaktfreie Spiel- und Übungsformen zur Anwendung
       kommen, die keine Hilfestellungen erfordern.

      In den Bädern gilt für alle Personen der Mindestabstand von 1,5 Me-
       tern und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den gekenn-
       zeichneten Bereichen.

           o Vor dem Schwimmen soll geduscht werden, nach dem
             Schwimmen kann Duschen nur stattfinden, wenn es zeitver-
             setzt zu den Folgegruppen erfolgt.

           o Föhnen ist nur unter Beachtung der Abstandsregeln und mit
             Mund-Nasen-Bedeckung möglich.

           o Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen oder orga-
             nisatorischen Gründen oder aufgrund fehlender Schwimmsa-
             chen am Schwimmunterricht nicht teilnehmen können, dürfen
             die Schwimmhalle nicht betreten und müssen altersentspre-
             chend in der Schule betreut werden.

(Quelle:    https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/schrittweise-
schuloeffnung/ (26.10.2020))

                                                                          10
Infektionsschutz im Musikunterricht/ Chor-/ Orchester-/ Theaterpro-
ben
     Situationen mit Körperkontakt sind zu vermeiden und Alternativen
      zu entwickeln;

     Nach Möglichkeit soll der Unterricht im Freien stattfinden;

     vor der Nutzung fachspezifischer Materialien (z.B. Instrumente) sol-

      len sich die Schüler*innen die Hände waschen;

     Unterrichtsmaterialien dürfen von nur einer Person genutzt werden
      oder sind vor einem Benutzerwechsel zu reinigen;

     Bei Verwendung von Musikinstrumenten sind diese nach dem Un-

      terricht durch die Schüler*innen zu desinfizieren.

     Beim Musizieren (Singen im Unterricht, Chor, Band) ist auf einen

      Mindestabstand von 2m zwischen allen Personen zu achten;

Infektionsschutz im WAT-Unterricht (Lehrküche und Werkstätten)
     Vor dem Unterricht in der Lehrküche müssen sich die Schüler*innen
      die Hände waschen;

     Eine hohe Frequenz von Laufwegen zur Materialbeschaffung sowie
      Schüleransammlungen bzw. Warteschlangen an Lagerungsplätzen
      von Werkstoffen und Werkzeugen sind unbedingt zu vermeiden;

     Unterrichtsmaterialien sollten möglichst nur von einer Person ge-
      nutzt werden oder sind vor einem Benutzerwechsel zu reinigen;

     Die Einrichtung der Arbeitsplätze und die Bereitstellung der Werk-
      stoffe und Werkzeuge erfolgt möglichst vor dem Unterricht durch die
      Lehrkraft;

     Schüler*innen bleiben während des Unterrichts in Werkstätten und
      Lehrküchen möglichst an ihren vorab zugewiesenen Arbeitsplätzen;

     Unterrichtsvorhaben so planen, dass möglichst keine Gruppenarbei-
      ten nötig sind;

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   Insbesondere bei der Arbeit in der Lehrküche ist darauf zu achten,
      dass die Hygieneregeln im Zusammenhang mit der Zubereitung und
      dem Verzehr von Speisen bekannt sind und strikt beachtet werden.
      Ein Mund- und Nasenschutz ist zu empfehlen;

     Eine ausführliche Belehrung der Lernenden zu den Hygieneregeln
      muss erfolgen. Die Durchführung der Belehrung muss dokumentiert
      werden im Kursheft bzw. im Logbuch;

     In der Lehrküche sollte kein gemeinsames Essen hergestellt werden;
      individuelle Nahrungszubereitung sollte im Vordergrund stehen;

     Nach dem Unterricht müssen alle Oberflächen, Arbeitsmaterialien,
      Griffe etc. gründlich gereinigt werden.

Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren
COVID-19-Krankheitsverlauf

Lehrkräfte
Nach Einschätzung des RKI ist eine generelle Festlegung zur Einstufung in
eine Risikogruppe nicht möglich. Daraus folgt, dass bei Beschäftigten, die
einer Risikogruppe angehören, eine individuelle Risikofaktorenbewertung
im Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung vorgenommen wird.
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogrup
pen.html). Das auf dieser Grundlage erarbeitete abgestufte Verfahren zur
individuellen Gefährdungsbeurteilung bei allgemeinbildenden Schulen
(Stand 18.08.2020) wird angewendet.

Auf der Grundlage dieser individuellen arbeitsmedizinischen Begutachtung
werden entsprechende Gefährdungsbeurteilungen unter Gremienbeteili-
gung durchgeführt; Zielsetzung ist es, den Lehrkräften die Tätigkeit vor
Ort zu ermöglichen. Dazu werden im Einzelfall z.B. Lerngruppen angepasst
oder Räumlichkeiten bereitgestellt.

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Konferenzen und Versammlungen
Konferenzen werden unter Einhaltung des Mindestabstands durchgeführt
und ggf. per Chat via Microsoft 365 – Teams unterstützt. Sollte der Min-
destabstand nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht.

Klassen- und Elternversammlungen sind wichtige gemeinsame Veranstal-
tungen. Sie werden unter Beachtung der Maskenpflicht durchgeführt; zur
Kontaktverfolgung werden die notwendigen Daten erhoben.

Feueralarm
Auf Grund der aktuellen baulichen Situation mussten die Stellplätze neu
eingeteilt und berechnet werden. Ob bei Einhaltung der Stellplätze zusätz-
lich ein Abstand („Gassenbildung“) zwischen den Lerngruppen eingehalten
werden kann, muss erprobt werden. Auch im Bereich der Stellplätze gilt
Maskenpflicht.

Öffentliche Veranstaltungen

Informationsveranstaltungen für den Übergang
Es gelten folgende Regeln:

     Maskenpflicht für alle (ab 6. Jahre)

     Einbahnstraßensystem (ist bei Wegbeschreibungen berücksichtigt)

     Präsentation in der Mensa (max. 50 Personen)

     individuelle Beratungen durch max. 2 Lehrkräfte in einem Klassen-
      raum bei permanenter Lüftung

Meldepflicht
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i.V.m.§8 und §36 des In-
fektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch
das Auftreten von COVID-19 Fällen in der Schule dem Gesundheitsamt zu
melden.

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Allgemeines
Der Hygieneplan ist den Gesundheitsämtern zur Kenntnis zu geben. Der
Schulgemeinschaft ist der Hygieneplan auf geeignete Weise (Einsicht im
Sekretariat, per Mail, Hinterlegt auf Schulserver für Lehrkräfte zugänglich)
zur Kenntnis zu geben.

                                                                         14
Anlagen

Regeln für den Schulalltag im Überblick

     Für alle Schüler*innen der Klassen 7 bis 10 besteht die Pflicht, in geschlossenen Räu-
      men eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das betrifft: Flure und Gänge sowie Toi-
      letten, die Cafeteria, Mensa und den Freizeitbereich. Im Unterricht muss keine
      Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es ist jedoch empfehlenswert, die Mund-
      Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn ihr euch im Klassenraum bewegt (z.B. um zu Pa-
      pierkorb zu gehen, den Raum zu verlassen etc.).

     Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sollten weiterhin vermieden wer-
      den.

     Wascht euch regelmäßig und gründlich mit Seife die Hände. Dazu gehört das Hände-
      waschen beim ersten Betreten des Schulgebäudes sowie jedes Mal vor und nach dem
      Unterricht. Nutzt auch den Desinfektionsspender am Eingang der Häuser. Fasst euch
      mit den Händen nicht ins Gesicht, berührt vor allem nicht die Schleimhäute (das
      heißt: Mund, Augen und Nase).

     Haltet die Husten- und Niesetikette ein. Dreht euch also weg und hustet oder niest in
      die Armbeuge. Wascht oder desinfiziert besser euch anschließend die Hände.

     Nutzt nur eure eigenen persönlichen Gegenstände wie Trinkbecher, Stifte etc.

     Wischt nach jeder Unterrichtsstunde bitte eure Tische ab. Dafür stehen Eimer, Lap-
      pen und Spülmittel bereit.

     Die oberen Kippfenster bleiben während des Unterrichts geöffnet. Zusätzlich öffnen
      wir regelmäßig die großen Fenster.

     Auf den Toiletten darf sich immer nur maximal ein*e Schüler*in aufhalten.

     Verbringt eure Pausen möglichst auf dem Schulhof.

     In der Cafeteria gilt das Abstandsgebot. Entsprechende Markierungen sind ange-
      bracht. Der Verzehr von Speisen in der Cafeteria ist bis auf Weiteres nicht möglich.

                                                                                         15
   In den Schulgebäuden gilt das „Rechtsgeh-Gebot“. Haltet darüber hinaus euren Auf-
    enthalt in den Fluren vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen möglichst
    kurz.

   Wenn ihr Symptome einer Atemwegserkrankung zeigt, bleibt unbedingt zu Hause.
    Sollte sich euer Gesundheitszustand während des Aufenthalts in der Schule ver-
    schlechtern, informiert bitte eine Lehrkraft.

                                                                                  16
Visualisierte Hygieneregeln

                              17
Schulinterne Checkliste (Stand: September 2020)
       Vorgehen beim Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion
             (Grundlage: Handreichung COVID-19-Checkliste für Spandauer Schulen)

Die (unterrichtende) Lehrkraft…
   • isoliert den/die symptomatische/n Schüler_in vor dem Raum A09 (hinter der
     Küche).
   • informiert Frau Grothe (SEK I) oder Frau Doese (SEK II).
   • Frau Grothe / Frau Doese / Ein Mitglied der Schulleitung öffnet den Raum A09.
   • Die Lehrkraft verbringt den/die Schüler_in in den Raum und stellt sicher, dass die
     Tür geöffnet bleibt.
   • Frau Grothe bzw. Frau Doese informieren die Personensorgeberechtigten, die
     Klassenleitung (bzw. eine Lehrkraft aus dem Team) und die Schulleitung.
   • Die Klassenleitung oder eine Lehrkraft aus dem Team nimmt Kontakt zu dem/der
     Schüler_in auf und spricht ggf. auch mit den Personensorgeberechtigten.

Die Eltern/Personensorgeberechtigten...
      holen unverzüglich ihr Kind ab und
   • stellen das Kind dem Arzt/einer Teststelle vor (s. Infografik „Wenn mein Kind krank
     wird…“).
   • Hausarzt und Eltern/Personensorgeberechtigte entscheiden über das weitere
     Vorgehen.
Bei erhärtetem Verdachtsfall (positivem Testergebnis):

Die Klassenleitung...                          Die Schulleitung...
   • wertet die Sitzpläne aus.                     • informiert umgehend das
                                                     Gesundheitsamt.
   • arbeitet der Schulleitung die                 • übermittelt die
     Kontaktpersonenliste zu.                        Kontaktpersonenliste dem
                                                     Gesundheitsamt.
                                                   • wird von der Amtsärztin über die
                                                     weiteren Schritte (Testungen etc.)
                                                     informiert.
                                                   • informiert die Schulaufsicht über
                                                     den Sachstand und die
                                                     angeordneten Maßnahmen.
                                                   • informiert das Kollegium und die
                                                     GEV über die ersten
                                                     (Vorsichts-)Maßnahmen (z.B.
                                                     Quarantäneanordnung für die

                                                                                          18
Lerngruppe).
• übermittelt den Bescheid über die
  Maßnahmen des Gesundheitsamtes
  an die Schulaufsicht.
• übermittelt die Entscheidung des
  Gesundheitsamtes über die
  beschiedenen Maßnahmen an das
  Kollegium und die GEV.

                                     19
Reinigungsplan
Reinigungsplan für die Tagesreinigung (10.00 Uhr - 14.00 Uhr)

                                                  Häufigkeit täglich      Einmal pro Woche am...

Personaltoiletten:

K- und N-Bereich und Sporthalle
                                                      1         X

alle übrigen Bereiche                                 2         X

Schülertoiletten:

alle Bereiche                                         2         X

Oberflächenreinigung:

Raum V03 (Kommune – Tische und
                                                      2         X
Waschbecken)

Schülerarbeitstische: 44 Räume -> ca. 9 Räume in jeder Pause!

Haus 1 (101, 102, 103, 104, 105, 106, 109)                               Montag, 11.50 Uhr bis 12.45
Haus 2 (201, 202, 209)                                                              Uhr

Informatik (I01, I02, A18, V16)                                         Dienstag, zwischen 10.00 Uhr
                                                                               und 11.00 Uhr

Haus 2 (203, 204, 205, 206)                                             Dienstag, 11.50 Uhr bis 12.45
Haus 3 (301, 302, 304, 305, 306)                                                    Uhr

Oberstufe (307, O03, O04, O06, O07, O13,                                Mittwoch, 11.50 Uhr bis 12.45
O14, O15)                                                                           Uhr

Kunst/Musik (K01, K02, K08, K09, K10)                                  Donnerstag zwischen 10.00 Uhr
                                                                              und 11.00 Uhr

Naturwissenschaften (N01, N02, N04, N05,                               Donnerstag, 11.50 Uhr bis 12.45
N22, N21, N18, N17)                                                                 Uhr

Haus 4 (408, 409, 410, 411, 413, 401, 402, 416,
                                                                       Freitag, 11.50 Uhr bis 12.45 Uhr
415, 414)

                                                                                                    20
Reinigungsplan für die Nachmittagsreinigung (14.00 Uhr - 17.00 Uhr)

                                   Häufigkeit täglich Einmal pro Woche am...

Personaltoiletten:

K- und N-Bereich und Sporthalle
                                       1         X

alle übrigen Bereiche                  2         X

Schülertoiletten:

alle Bereiche                          1         X

                                                                               21
Belehrung der Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe
(in Anlehnung an das Schreiben der Senatsverwaltung vom 03.04.20)

                                                                    22
23
Belehrung der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe
(in Anlehnung an das Schreiben der Senatsverwaltung vom 03.04.20)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

angesichts der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gibt es in diesem Jahr besondere
Hygieneregeln bei Prüfungen. Diese Regeln dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit
Ihrer Mitmenschen. Folgende Anweisungen bitten wir insbesondere zu beachten:

Sie dürfen nicht in der Schule erscheinen, wenn

       Sie innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder

       in Kontakt zu Rückkehrenden standen oder

       Kontakt zu infizierten Personen hatten oder

       aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder

       zu einer Risikogruppe gehören und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Haupttermin
        angeraten ist.

In allen o. g. Fällen bleiben Sie zu Hause und kontaktieren die Schulleitung. Falls Sie Kontakt zu
infizierten Personen hatten, übermitteln Sie der Schule eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In
allen anderen Fällen fordern Sie telefonisch ein ärztliches Attest bei den genannten Symptomen an,
das sie nachträglich innerhalb der nächsten 10 Tage nach dem ersten versäumten Prüfungstermin in
der Schule per Post oder eingescannt per E-Mail einreichen.

Schülerinnen und Schüler, die besonderen Risikogruppen angehören (z.B. bei Vorerkrankungen der
Lunge, Mukoviszidose u.v.m.) und bei denen eine besondere Vorsicht geboten ist, wenden sich bitte
für weitere Absprachen an die Schulleitung. Ein ärztliches Attest ist in diesen Fällen nicht erforderlich,
wenn die Erkrankung in der Schule hinreichend bekannt ist.

Im Rahmen der Prüfungsteilnahme an der Schule sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

       Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 – 2 m zu sämtlichen anderen Personen ist
        jederzeit einzuhalten, dies gilt sowohl für den Weg zur Schule, den Aufenthalt auf dem
        Schulhof bis zum Einlass in die Klassenräume, sowie den Rückweg von der Schule; bitte
        beachten Sie, dass der Mindestabstand auch bei Begrüßungen zwischen Schülerinnen und
        Schülern und den Lehrkräften gilt.

       Bitte beachten Sie ferner die besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen der
        Schule in Bezug auf Ihnen mitgeteilte Ankunftszeiten und Zugänge zur Schule sowie weitere
        Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen.

       Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt.

       Während des Unterrichts ist der Aufenthalt nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen
        gestattet; das Verlassen des Arbeitsplatzes, z.B. zum Aufsuchen der Toilette oder zum
        Entsorgen von Abfall, ist nur nach Aufforderung durch eine Aufsichtsperson und jeweils nur
        einer Schülerin bzw. einem Schüler zeitgleich erlaubt.

       Im Unterricht ist nur das Benutzen eigener Schreibgeräte aus Hygienegründen gestattet
        (Füller, Kugelschreiber, Bleistifte, Lineal, ggf. Taschenrechner, wenn zugelassen u.a.). Bringen
        Sie deshalb auch Ersatzstifte für die eigene Nutzung mit.

                                                                                                      24
   Nach Beendigung des Unterrichts ist sogleich der Heimweg anzutreten.

       Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder
        Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzten Papiertaschentücher sind zu entsorgen
        (zum Beispiel in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte am Arbeitsplatz oder in dafür
        vorgesehenen Abfallbehältern).

       Nach Möglichkeit sind regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit
        alkoholischem Handwaschmittel oder Seife und Wasser zu reinigen.

       Das Mitbringen von kleinen Abpackungen von Desinfektionsmitteln zur eigenen Nutzung, das
        Tragen von selbst mitgebrachten (Einmal-)Handschuhen und das Tragen von Mundschutz ist
        ausdrücklich gestattet.

Wir danken Ihnen für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die oben genannten Regelungen zur Kenntnis
genommen habe und verpflichte mich diese einzuhalten.

Ich erkläre, dass ich nicht unter Quarantäne stehe und in meinem Kontaktbereich kein Fall von Covid-
19 besteht. Sollte ein solcher Fall auftreten, informiere ich schnellstmöglich die Schulleitung
telefonisch oder per E-Mail.

Datum und Unterschrift                                         Name der Tutorin/des Tutors/

der Schülerin/des Schülers                                   der Klassenleitung

                                                                                                   25
Begehungsprotokoll vom 31.07.2020

                                          Bericht

                 zur Begehung gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz

                                Heinrich Böll Oberschule
                                    Am Forstacker 9
                                      13587 Berlin
                                       31.07.2020

                                         Bearbeiter:
                                         Herr Metan
                                medical airport service GmbH

                                         Postanschrift:
                                      Prinzenallee 89-90
                                         13357 Berlin

                                    Mobil: 0151-51736238
                             E-Mail: m.metan@medical-gmbh.de

Feststellungen

Unter Berücksichtigung des Musterhygieneplans Corona für die Berliner Schulen wurden folgende
Punkte im Rahmen der Begehung besprochen:
   1.   Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
   2.   Raum- und Wegeplan
   3.   Einsatz von Desinfektionsmitteln
   4.   Essensausgabe in der Mensa
   5.   Nutzung der Waschräume
   6.   Reinigung
   7.   Empfehlungen der Belegung der Fachräume
Ergebnisse:

   1. Gefährdungsbeurteilung
Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen Arbeitgeber nach dem
Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dazu müssen die Gefährdungen am

                                                                                         26
Arbeitsplatz ermittelt und bewertet werden, sowie die daraus sich ergebenden
Arbeitsschutzmaßnahmenfestgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Die Gefährdungsbeurteilung inklusiver dem Unterpunkt Corona wird mit Unterstützung der Fachkraft
für Arbeitssicherheit erstellt.

     2. Raum- und Wegeplan
Es existiert ein Raum- und Wegeplan in Papierform, dieser ist auch ausgehangen.
Die Wege sind / werden so gekennzeichnet, dass ersichtlich ist, welche Klasse die Wege nutzen darf.

     3. Einsatz von Desinfektionsmitteln
Die Schule hat sich dazu entschieden, den Schülern Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen.
Lediglich den Lehrkräften und den Besuchern (Desinfektionsmittel im Sekretariat) stehen
Desinfektionsmittel in kleinen Mengen zur Verfügung. Der Schule wird die notwendige
Betriebsanweisung ausgehändigt.

     4. Essensausgabe
Derzeit erfolgt keine gezielte Essensausgabe. Jeder Schüler bringt sich sein Essen mit, oder kann sich
der Cafeteria verpackte Lebensmittel käuflich erwerben. Hier ist eine gute Regelung des
Einbahnstraßen Prinzip getroffen worden. Eingang über die Cafeteria und Ausgang über die Mensa.

     5. Nutzung der Waschräume
Jeder Waschraum darf nur von einem Kind / Person genutzt werden. Dies ist mittels eines Aushangs
ersichtlich.
Seife, Einmal-Handtücher und Toilettenpapier werden über den Hausmeister bzw. die
Reinigungsfirma im Laufe des Tages kontrolliert.

     6. Reinigung
Die Reinigungsfirma reinigt die Toiletten im Stundentackt von 10-14 Uhr ab 14 Uhr erfolgt eine
Grundreinigung aller Räume, Oberflächen und sonstiger Kontaktflächen.

     7. Empfehlungen der Belegung der Fachräume
Sollte es wieder zu einer Einschränkung des Unterrichtes durch eine eventuelle Zweite Welle von
Corona kommen, empfehle ich die Fachräume nur bedingt zu besetzten. So das die Mindestabstände
eingehalten werden können.
Zusätzlich ist es ratsam das sämtliche Kontaktflächen an den mehrere Klassen / Schüller arbeiten
nach jeder Benutzung mit Flächendesinfektionsmittel oder einer Seifenlauge zu reinigen. So können
eventuelle Übertragungen Minimiert werden.
Weiterhin sollten Gegenstände wie Beispielsweise Mikrofone gesondert abgeschirmt / versigelt
werden (z.b.: Folie über den Mikrofonkorb)

Gesetzliche Grundlagen:
ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
GefStoffV – Gefahrstoffverordnung
BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
BioStoffV – Biostoffverordnung
PSA-BV – PSA-Benutzungsverordnung
DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 81 - Schulen
DGUV Regel 113-018 - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
DGUV Information 202-051 - Feueralarm in Schulen

                                                                                                  27
DGUV Information 202-021 - Sichere Schultafeln
DGUV Information 202-042 - Sicherheit im Unterricht; Holz
DGUV Information 202-058 - Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule
DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen
DGUV Information 204-030 - Ersthelfer im öffentlichen Dienst
DGUV Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung
DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
TRGS 500 „Schutzmaßnahmen: Mindeststandards“
TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
TRGS 526 „Laboratorien“
ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“

                                                                                              28
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