Hygieneplan der Grundschule Haibach - Stand März 2021
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Hygieneplan der Grundschule Haibach Stand März 2021 Erstellt von B. Urmetzer-Drutzel, Schulleitung 1
1. Notwendigkeit der Erstellung eines schulischen Hygienekonzepts - bei Ansteckung besteht die Gefahr schwerer Atemwegs- infektionen (bis hin zu intensivmedizinischem Behand- lungsbedarf) - Übertragung durch Tröpfcheninfektion vorrangig über Mund- und Nasenschleimhaut, d.h. penible Handhygiene, Husten- und Niesetikette, Abstand zu Erkrankten halten - Übertragung kann auch über Aerosole erfolgen, d.h. durch Singen, Sprechen, lautes Lachen - Inkubationszeit 2 bis zu 14 Tage, häufig auch symptom- loser Verlauf (Ansteckungsgefahr besteht trotzdem!) >>> Nachweis über Infektion kann nur durch Test erbracht werden >>> Erkrankte sind auch schon 1 bis 3 Tage vor Symptombeginn ansteckend - geschlossene Räume fördern durch steigende Aerosol- konzentration die Ansteckungsgefahr - über Hautkontakt (z. B. Türklinken…) besteht ebenfalls Ansteckungsgefahr (Kinder fassen sich oft ins Gesicht) - Kinder haben häufig einen symptomlosen bzw. symptom- armen Krankheitsverlauf. Deshalb besteht die Gefahr, dass die Infektion nicht erkannt wird. 2
2. Mögliche Szenarien für den Unterrichts- betrieb (je nach aktueller Vorgabe des Staatsministeriums und Anordnung des Gesundheitsamtes Aschaffenburg) - Präsenzunterricht in voller Klassenstärke unter Beach- tung der AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) - gestaffelter Präsenzunterricht, d.h. halbe Klassenstärken und Notbetreuung - Distanzunterricht mit Notbetreuung - Distanzunterricht ohne Notbetreuung Zu Beginn der Pandemie festgelegte Grenzwerte für Inzi- denzzahlen sind mittlerweile kein Kriterium mehr, mit dem Schulen längerfristig planen können. Unter Umständen müssen äußerst kurzfristig getroffene Entscheidungen der übergeordneten Behörden von den Schulen umgesetzt werden. 3. Orientierung am Rahmenhygieneplan der Staatsregierung Grundlage für die Erstellung schulischer Hygienekonzepte sind die Rahmenhygienepläne des Bayerischen Staats- ministeriums (zuletzt aktualisiert am 12.3.2021) 4. Hygienebeauftragte Ansprechpartnerinnen an der Grundschule Haibach für die Koordination zur Einhaltung der Infektionsmaßnahmen sind die Schulleitungen, vertreten durch die Rektorin und die Konrektorin. 3
5. Verweis auf die Handreichung des Gesund- heitsamtes Aschaffenburg Covid-19-Fall Im Falle einer Infektion gilt die oben genannte Handrei- chung. Dort sind alle Schritte für die entsprechende Vorgehensweise vorgegeben. 6. Richtlinien für den Präsenzunterricht a) Maßnahmen zu Hause und Vorgehen bei Erkrankung eines Schülers Fieber messen durch die Erziehungsberechtigten als tägliche Routine Teilnahme am Unterricht ist möglich, wenn das Kind fieberfrei und symptomfrei ist bzw. nur leichte Erkältungserscheinungen hat Erkrankte Kinder (Husten, Halsschmerzen, Fie- ber, Atemnot) müssen zu Hause bleiben und dür- fen die Schule erst wieder besuchen, wenn sie mindestens 24 Stunden symptomfrei sind (Aus- nahme: leichter Schnupfen, gelegentliches Hus- ten); die Vorlage eines negativen Corona-Testes ist erforderlich Kinder mit diffusen Krankheitssymptomen (Bauchschmerzen, Durchfall etc.) bleiben eben- falls zu Hause, bis sie 24 Stunden symptomfrei sind; die Vorlage eines negativen Corona-Testes ist erforderlich Eltern informieren/verständigen die Schule zuver- lässig; sie wurden per Brief (und gegen Unter- schrift) auf die Vorgehensweise hingewiesen. Im Zweifelsfalle bitte immer auf der Homepage unter „Wann muss mein Kind zuhause bleiben?“ nach- 4
lesen! Dort werden die Vorgaben, die vom Minis- terium oder vom Gesundheitsamt an die Schulen gehen, immer aktuell eingestellt. Empfehlung an die Eltern, dem Kind eine Ersatz- maske mitzugeben und nach entsprechender Unterweisung durch die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls ein eigenes Handdesinfektions- mittel mitzugeben, das z. B. vor den Frühstücks- pausen im Klassenzimmer zum Einsatz kommen kann für erkrankte Lehrkräfte sowie für nicht-unter- richtendes Personal gelten im Wesentlichen die gleichen Maßnahmen b) Maßnahmen bei Verdachtsfällen Information durch die Eltern an die Schule Arztbesuch gegebenenfalls Testung und Quarantäne siehe ausführliche Vorgaben im Geheft des Gesundheitsamtes c) Verhalten bei Auftreten einer bestätigten Infektion Den Anordnungen des Gesundheitsamtes ist Folge zu leisten. Das betrifft entsprechende Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen und die Rückkehr nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Bei reinen Verdachtsfällen (Kontaktpersonen!) werden die Eltern der übrigen Kinder in der Klasse/Lerngruppe nicht informiert. 5
Bei bestätigten Fällen erhält das Gesundheitsamt entsprechende Unterlagen von der Schule (z. B. Klassenliste, Kontaktdaten der Lehrkräfte … rückgerechnet auf zwei Tage vor Symptom- beginn) und klärt das weitere Vorgehen mit der Schulleitung ab. Weisungsbefugt ist hier das Gesundheitsamt, nicht die Schulleitung! Nicht betroffene Klassen müssen auch nicht durch die Schulleitung informiert werden. d) Schulweg Abstandsregeln auch auf dem Schulweg ein- halten, d. h. nicht in Gruppen laufen Eltern schicken ihre Kinder in der Zeit, d.h., Bus- kinder aus Dörrmorsbach treffen gegen 7.30 Uhr und die „Fußgänger/Autofahrer“ zwischen 7.45 Uhr und 8.00 Uhr an der Schule ein. e) Ankommen keine Wartezeiten vor dem Schulhaus Kinder treten einzeln ein, desinfizieren sich die Hände und gehen direkt ins Klassenzimmer Garderoben sind wegen der Grüppchenbildung gesperrt, d.h. die Kinder nehmen ihre Jacken mit ins Klassenzimmer falls personell möglich, Überwachung der Ankomm-Situation getrennte Eingänge für Grund- und Mittelschule (GS neben der Aula im Trakt 1, MS neben der Turnhalle im Trakt 3) 6
f) Allgemeine Hygieneregeln Handdesinfektion an allen Eingängen, gegenüber den Toiletten und an den Abzweigungen zu den jeweiligen Trakten vorhanden Maskenpflicht: Masken müssen Mund und Nase vollständig bedecken; durchsichtige Kunststoff- masken sind nicht mehr erlaubt; bei vergessener oder defekter Maske besteht die Möglichkeit, im Sekretariat oder Klassenzimmer eine Mundnasen- bedeckung zur einmaligen Verwendung zu erhal- ten Abstandsregelung 1,50 m gilt auf dem ganzen Schulgelände Beachten der Nies – und Hustenetikette Berühren von Augen, Mund und Nase vermeiden Kein gemeinsames Nutzen oder Tauschen/Ausleihen von Stiften oder sonstigen schulischen Materialien g) Verhalten im Schulgebäude Einbahnstraßenregelung (jeweils möglichst weit rechts gehen) durch Markierungen auf dem Fuß- boden und Beschilderung an den Wänden und Fenstern gekennzeichnet; komplette Trennung der Wege bautechnisch nicht möglich Maskenpflicht auf allen Gängen, in den Toiletten und auf dem Pausenhof, da hier eine strikte Ein- haltung der Abstandregelung nicht möglich ist bzw. nicht lückenlos überwacht werden kann Toilettengang nur einzeln; bei „Stau“ vor der Toilette Regelung durch „Kloampel“ ; Hände 7
waschen; Desinfektionsmöglichkeiten sind gegeben Sekretariat ist mit Spuckschutz über die ganze Thekenlänge und Durchreiche ausgestattet h) Verhalten im Klassenzimmer Kinder begeben sich ohne Umwege an ihren Arbeitsplatz Unnötige Gänge durch das Klassenzimmer mög- lichst vermeiden regelmäßige Lüftungspausen und Maskenpausen etwa alle halbe Stunde, d. h. Querlüften für ca. 5 Minuten; Schüler bleiben in dieser Zeit an ihrem Arbeitsplatz und achten darauf, den Banknachbarn nicht anzuatmen; CO2-Melder sind in allen Unterrichtsräumen und in der Mittagsbetreuung vorhanden Toilettengang nur einzeln i) Pausenregelung Frühstückspause findet im Klassenzimmer am Arbeitsplatz statt, d.h. Händewaschen vor dem Frühstück (Anleitungen in jedem Klassenzimmer und in den Waschräumen/Toiletten) Pausenverkauf durch den Hausmeister (Einmal- handschuhe, Papiertüten, Abstandsregelung) findet für die Kinder der Grundschule morgens vor 8.00 Uhr statt (liegt auf dem direkten Weg zu den Klassenzimmern); die Mittelschule kauft nur in der 1. Pause ein, damit sich die Gruppen nicht begegnen 8
Projekt Schulobst findet nur noch alle 14 Tage statt; keine Vorbereitung durch die Eltern, sondern Obstauswahl in ganzen bzw. leicht teilbaren Sorten; Ausgabe durch den Klassen- lehrer (Einmalhandschuhe) Hofpause für die einzelnen Klassen in durch Absperrband markierten Bereichen (in Haibach für maximal je 4 Klassen auf den Pausenhöfen 1 und 2 möglich) Anstellschlange am Ende der Pause bei Rückkehr ins Klassenzimmer Hände waschen oder desinfizieren Erste-Hilfe-Leistungen nur mit Maske und Einmal- handschuhen j) Nach Unterrichtsende Verlassen des Schulgebäudes erfolgt unver- züglich und auf dem kürzesten Weg (Masken- pflicht, Abstand) Hortkinder nutzen zurzeit ebenfalls noch den Ausgang an der Aula, wird aber nach Fertig- stellung der Baumaßnahmen am Außengelände wieder durch den früheren Haupteingang geleitet wie am Morgen keine Laufgruppen bilden k) Schulhaus Grünmorsbach Abweichende Regelungen betreffen: Ein- und Ausgang: Eingang durch den Pausenhof von der Schulstraße her, Ausgang „Privatwohnung“ im EG Richtung Würzburger Straße Kein Pausenverkauf 9
l) Organisatorische Maßnahmen zum Unterricht frontale Sitzordnung Einzelplätze oder festen (befreundeten) Sitz- partner, wenn 1,50 m je nach Klassenstärke nicht eingehalten werden kann keine Raumwechsel (außer WG), Religionsunter- richt findet konfessionsübergreifend im Klassen- verband statt (kooperativ rk/ev/Ethik) Partner- und Gruppenarbeiten – je nach aktuellem Infektionsgeschehen und gesetzlichen Vorgaben – aufs Nötigste reduzieren oder komplett weg- lassen Lernmaterialien bleiben entweder am Schüler- platz zur weiteren Nutzung oder müssen vor der Weitergabe an den nächsten Schüler zur Des- infektion bei der Lehrkraft abgegeben werden Hausaufgaben für erkrankte Schüler nach Mög- lichkeit digital weiterleiten oder der Familie im Kuvert in den Briefkasten werfen Klassenzimmer sind mit Flüssigseife, Desinfek- tionsmittel und Einmalhandtüchern ausgestattet Fachlehrerinnen für WG haben in ihren Räumen Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung, da in der Regel drei Gruppen über den Vormittag die WG-Fachräume nutzen. Falls zur Erteilung des Fachlehrerunterrichts ein Raumwechsel nötig ist und Kinder aus zwei verschiedenen Klassen zusammen unterrichtet werden müssen, sitzen sie im Fachraum nach Klassen getrennt. Sportunterricht findet, wenn er nicht im Freien möglich ist, in der HKH statt (Dreifachturnhalle gegenüber der Schule mit entsprechender Flä- che); Kinder kommen in Sportkleidung zur Schu- 10
le, so dass nur die Schuhe gewechselt werden müssen; den Eltern wurde empfohlen, gegebe- nenfalls Wechselkleidung mitzugeben, wenn Kinder zu starkem Schwitzen neigen; im Freien ist das Abstand halten leichter zu bewerkstel- ligen als in der Turnhalle; nach Rückkehr ins Schulhaus gründlich Hände waschen! Schwimmunterricht wird bis auf Weiteres nicht erteilt, da die vorhandenen Resourcen das weder bautechnisch noch personell zulassen Sport-AGs „BasKids“ und „Modern Line Dance“ können zurzeit leider nicht stattfinden Musikunterricht erfolgt nach Vorgabe (siehe KMS), Bläserklassenunterricht ist mit entspre- chender Abstandsregelung eventuell möglich (beim Gruppenunterricht nur theoretische Inhalte), da die 3. und 4. Klassen ohnehin jahrgangsgetrennt unterrichtet werden und die Aula für die derzeitigen Gruppenstärken groß genug ist; Unterricht am Instrument geht nur als Einzelunterricht und mit Mindestabstand 2,5 m; die Flötengruppen der Klassen 1 und 2 haben ebenfalls genug Platz in der Aula (die Kinder üben nur am Griffstück, das Mundstück wird nicht verwendet) Förderraum, Beratungsraum für Schulpsycholo- gin, MSD oder Beratungslehrkraft sind mit Spuckschutz (plus Durchreiche) ausgestattet Elterngespräche nach Möglichkeit telefonisch oder per Webex-Konferenz Elternabende fanden am Schuljahresanfang zeitversetzt und in der Aula statt; Nutzung des Klassenzimmers nur in Kleingruppen; zurzeit nur als Webex-Konferenz möglich 11
Klassenübergreifende Informationsveranstaltun- gen finden – unter Wahrung der Hygieneregeln - in der Aula/Turnhalle statt; nur ein Elternteil pro Kind zugelassen, namentliche Anmeldung erfor- derlich; zurzeit allerdings nicht möglich!! Konferenzen und Besprechungen werden aufs Nötigste begrenzt bzw. finden als Webex- Konferenz statt m) Reinigung des Schulgebäudes tägliche Flächendesinfektion der Tische und Stühle in den benutzten Klassenzimmern Desinfektion sämtlicher Türklinken, Telefone, Lichtschalter, Handläufe … Reinigung der Toiletten, Waschbecken und der Armaturen Leeren der Abfalleimer n) Vertretungskonzept Mobile Reserven nur in absoluten Ausnahme- fällen verfügbar, deswegen ist bei Erkrankung einer Lehrkraft nicht viel Spielraum. Lerngruppen dürfen zurzeit nicht zusammen- gelegt werden. Vertretungen können daher nur durch zusätzliche Stunden von Teilzeitkräften oder im Notfall fachfremd eingesetzten Fach- lehrern für WG oder Religion abgefangen werden. Im äußersten Notfall müssten Kinder zuhause beschult werden. 12
o) Regelung für Besucher Zutritt nur mit zwingendem Grund und nach Mög- lichkeit mit Terminabsprache, da das Sekretariat nur vormittags besetzt ist Zutritt nur einzeln Anmeldung im Sekretariat Maskenpflicht Handdesinfektion gleich im Eingangsbereich Ausfüllen des Anmeldezettels mit Angaben zum Grund des Besuches und dem Namen der besuchten Lehrkraft oder Hausmeister … 7. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen bei gestaffeltem Unterrichtsbetrieb tägliche Beschulung aller Lerngruppen mit jeweils 4 – 6 Unterrichtsstunden täglicher Wechsel nach dem Schema Mo-Mi-Fr-Di-Do und Di-Do-Mo-Mi-Fr Lernort Klassenzimmer Fest zugeteilte Einzelplätze für die Schüler Beschulung vorrangig in den Hauptfächern D/M/HSU und evtl. Englisch in den Klassen 3 und 4; WG und Religion ist nur mit kompletten Klassen möglich Soweit möglich Beschulung durch die Klassenlehrerin (Reduzierung der Kontaktpersonen) Pause entweder im Klassenzimmer oder in festgeleg- ten Arealen des Pausenhofs 13
8. Notbetreuung a) Anmeldung inzwischen formlos per Mail möglich keine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich telefonische Erreichbarkeit der Eltern muss gege- ben sein und klare Ansage, ob das Kind anschlie- ßend in den Hort, in die Mittagsbetreuung oder nach Hause geht aktualisierte Listen bei der Schulleitung und bei den betreuenden Lehrkräften b) Organisatorische Maßnahmen Beginn um 8.00 Uhr Kinder werden von der betreuenden Lehrkraft am Eingang abgeholt Sämtliche Hygieneregeln gelten auch für die Notbetreuung 9. Distanzunterricht a) Ziele Verlässlichkeit für alle Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrkräfte) in der zeitlichen Bindung > Schule gibt entsprechende Strukturen und Zeitpläne vor 14
Kommunikationswege und –zeiten müssen klar definiert sein (SchoolFox, Webex, Lehrerdienst- mails, Telefon) b) Umsetzung Grundsätzlich können alle Fächer der Stundentafel unterrichtet werden. Tagesstruktur (z. B. Englisch oder Religion laut Stundenplan) in die Planung miteinbeziehen Sprechstunde per Telefon, Mail, Webex anbieten direkten Kontakt zum Elternhaus suchen, vor allen Dingen, wenn es Probleme gibt Wochenplan so strukturieren, dass die Tagesauf- gaben klar ersichtlich sind; Pflicht- und Kür- angebote einplanen Gemeinsamer Tagesbeginn in der Webex-Konferenz, zu versetzten Anfangszeiten, damit Geschwister- kinder berücksichtigt werden können; gegebenen- falls Entschärfung der Situation durch Leihgeräte Konkrete Abgabetermine vereinbaren Kinder müssen zumindest telefonisch an der Webex- Konferenz teilnehmen, d. h. im Krankheitsfall auch durch die Eltern entschuldigt werden Schüler zur aktiven Mitarbeit anregen; bei Entzug oder Verweigerung Beratungs- und Unterstützungs- systeme (Jugendamt!) einschalten; gegebenenfalls auch Sanktionierungen durch Ordnungsmaßnahmen Schriftliche Leistungserhebungen nur im Präsenz- unterricht, mündliche Leistungen können auch im Distanzunterricht bewertet werden, z. B. Mitarbeit, Kurzreferate, Präsentation von Arbeitsergebnissen etc. Online-Lernprogramme können zu den Pflichtauf- gaben gezählt werden 15
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