Hygieneplan der Grundschule Haibach - Stand März 2021

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Hygieneplan der Grundschule Haibach - Stand März 2021
Hygieneplan
                              der
  Grundschule Haibach
                                           Stand März 2021

Erstellt von B. Urmetzer-Drutzel, Schulleitung

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1.   Notwendigkeit der Erstellung eines
     schulischen Hygienekonzepts
     -   bei Ansteckung besteht die Gefahr schwerer Atemwegs-
         infektionen (bis hin zu intensivmedizinischem Behand-
         lungsbedarf)
     -   Übertragung durch Tröpfcheninfektion vorrangig über
         Mund- und Nasenschleimhaut, d.h. penible Handhygiene,
         Husten- und Niesetikette, Abstand zu Erkrankten halten
     -   Übertragung kann auch über Aerosole erfolgen, d.h. durch
         Singen, Sprechen, lautes Lachen
     -   Inkubationszeit 2 bis zu 14 Tage, häufig auch symptom-
         loser Verlauf (Ansteckungsgefahr besteht trotzdem!) >>>
         Nachweis über Infektion kann nur durch Test erbracht
         werden >>> Erkrankte sind auch schon 1 bis 3 Tage vor
         Symptombeginn ansteckend
     -   geschlossene Räume fördern durch steigende Aerosol-
         konzentration die Ansteckungsgefahr
     -   über Hautkontakt (z. B. Türklinken…) besteht ebenfalls
         Ansteckungsgefahr (Kinder fassen sich oft ins Gesicht)
     -   Kinder haben häufig einen symptomlosen bzw. symptom-
         armen Krankheitsverlauf. Deshalb besteht die Gefahr,
         dass die Infektion nicht erkannt wird.

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2.   Mögliche Szenarien für den Unterrichts-
     betrieb
     (je nach aktueller Vorgabe des Staatsministeriums und
     Anordnung des Gesundheitsamtes Aschaffenburg)
     -   Präsenzunterricht in voller Klassenstärke unter Beach-
         tung der AHA-Regeln (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske)
     -   gestaffelter Präsenzunterricht, d.h. halbe Klassenstärken
         und Notbetreuung
     -   Distanzunterricht mit Notbetreuung

     -   Distanzunterricht ohne Notbetreuung

     Zu Beginn der Pandemie festgelegte Grenzwerte für Inzi-
     denzzahlen sind mittlerweile kein Kriterium mehr, mit dem
     Schulen längerfristig planen können. Unter Umständen
     müssen äußerst kurzfristig getroffene Entscheidungen der
     übergeordneten Behörden von den Schulen umgesetzt
     werden.

3.   Orientierung am Rahmenhygieneplan der
     Staatsregierung
     Grundlage für die Erstellung schulischer Hygienekonzepte
     sind die Rahmenhygienepläne des Bayerischen Staats-
     ministeriums (zuletzt aktualisiert am 12.3.2021)

4.   Hygienebeauftragte
     Ansprechpartnerinnen an der Grundschule Haibach für die
     Koordination zur Einhaltung der Infektionsmaßnahmen sind
     die Schulleitungen, vertreten durch die Rektorin und die
     Konrektorin.

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5.   Verweis auf die Handreichung des Gesund-
     heitsamtes Aschaffenburg Covid-19-Fall
     Im Falle einer Infektion gilt die oben genannte Handrei-
     chung. Dort sind alle Schritte für die entsprechende
     Vorgehensweise vorgegeben.

6.   Richtlinien für den Präsenzunterricht
     a)   Maßnahmen zu Hause und Vorgehen bei
          Erkrankung eines Schülers
              Fieber messen durch die Erziehungsberechtigten
                als tägliche Routine
              Teilnahme am Unterricht ist möglich, wenn das
                Kind fieberfrei und symptomfrei ist bzw. nur
                leichte Erkältungserscheinungen hat
              Erkrankte Kinder (Husten, Halsschmerzen, Fie-
                ber, Atemnot) müssen zu Hause bleiben und dür-
                fen die Schule erst wieder besuchen, wenn sie
                mindestens 24 Stunden symptomfrei sind (Aus-
                nahme: leichter Schnupfen, gelegentliches Hus-
                ten); die Vorlage eines negativen Corona-Testes
                ist erforderlich
              Kinder mit diffusen Krankheitssymptomen
                (Bauchschmerzen, Durchfall etc.) bleiben eben-
                falls zu Hause, bis sie 24 Stunden symptomfrei
                sind; die Vorlage eines negativen Corona-Testes
                ist erforderlich
              Eltern informieren/verständigen die Schule zuver-
               lässig; sie wurden per Brief (und gegen Unter-
               schrift) auf die Vorgehensweise hingewiesen. Im
               Zweifelsfalle bitte immer auf der Homepage unter
               „Wann muss mein Kind zuhause bleiben?“ nach-

                                   4
lesen! Dort werden die Vorgaben, die vom Minis-
         terium oder vom Gesundheitsamt an die Schulen
         gehen, immer aktuell eingestellt.
        Empfehlung an die Eltern, dem Kind eine Ersatz-
         maske mitzugeben und nach entsprechender
         Unterweisung durch die Erziehungsberechtigten
         gegebenenfalls ein eigenes Handdesinfektions-
         mittel mitzugeben, das z. B. vor den Frühstücks-
         pausen im Klassenzimmer zum Einsatz kommen
         kann
        für erkrankte Lehrkräfte sowie für nicht-unter-
         richtendes Personal gelten im Wesentlichen die
         gleichen Maßnahmen

b)   Maßnahmen bei Verdachtsfällen
        Information durch die Eltern an die Schule
        Arztbesuch
        gegebenenfalls Testung und Quarantäne
        siehe ausführliche Vorgaben im Geheft des
         Gesundheitsamtes

c)   Verhalten bei Auftreten einer bestätigten
     Infektion
        Den Anordnungen des Gesundheitsamtes ist
         Folge zu leisten. Das betrifft entsprechende
         Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen
         und die Rückkehr nach Vorliegen eines negativen
         Testergebnisses.
        Bei reinen Verdachtsfällen (Kontaktpersonen!)
         werden die Eltern der übrigen Kinder in der
         Klasse/Lerngruppe nicht informiert.

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 Bei bestätigten Fällen erhält das Gesundheitsamt
        entsprechende Unterlagen von der Schule (z. B.
        Klassenliste, Kontaktdaten der Lehrkräfte …
        rückgerechnet auf zwei Tage vor Symptom-
        beginn) und klärt das weitere Vorgehen mit der
        Schulleitung ab.
        Weisungsbefugt ist hier das Gesundheitsamt,
        nicht die Schulleitung!
       Nicht betroffene Klassen müssen auch nicht
        durch die Schulleitung informiert werden.

d)   Schulweg
       Abstandsregeln auch auf dem Schulweg ein-
        halten, d. h. nicht in Gruppen laufen
       Eltern schicken ihre Kinder in der Zeit, d.h., Bus-
        kinder aus Dörrmorsbach treffen gegen 7.30 Uhr
        und die „Fußgänger/Autofahrer“ zwischen 7.45
        Uhr und 8.00 Uhr an der Schule ein.

e)   Ankommen
       keine Wartezeiten vor dem Schulhaus
       Kinder treten einzeln ein, desinfizieren sich die
        Hände und gehen direkt ins Klassenzimmer
       Garderoben sind wegen der Grüppchenbildung
        gesperrt, d.h. die Kinder nehmen ihre Jacken mit
        ins Klassenzimmer
       falls personell möglich, Überwachung der
        Ankomm-Situation
       getrennte Eingänge für Grund- und Mittelschule
        (GS neben der Aula im Trakt 1, MS neben der
        Turnhalle im Trakt 3)

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f)   Allgemeine Hygieneregeln
       Handdesinfektion an allen Eingängen, gegenüber
        den Toiletten und an den Abzweigungen zu den
        jeweiligen Trakten vorhanden
       Maskenpflicht: Masken müssen Mund und Nase
        vollständig bedecken; durchsichtige Kunststoff-
        masken sind nicht mehr erlaubt; bei vergessener
        oder defekter Maske besteht die Möglichkeit, im
        Sekretariat oder Klassenzimmer eine Mundnasen-
        bedeckung zur einmaligen Verwendung zu erhal-
        ten
       Abstandsregelung 1,50 m gilt auf dem ganzen
        Schulgelände
       Beachten der Nies – und Hustenetikette
       Berühren von Augen, Mund und Nase vermeiden
       Kein gemeinsames Nutzen oder
        Tauschen/Ausleihen von Stiften oder sonstigen
        schulischen Materialien

g)   Verhalten im Schulgebäude
       Einbahnstraßenregelung (jeweils möglichst weit
        rechts gehen) durch Markierungen auf dem Fuß-
        boden und Beschilderung an den Wänden und
        Fenstern gekennzeichnet; komplette Trennung
        der Wege bautechnisch nicht möglich
       Maskenpflicht auf allen Gängen, in den Toiletten
        und auf dem Pausenhof, da hier eine strikte Ein-
        haltung der Abstandregelung nicht möglich ist
        bzw. nicht lückenlos überwacht werden kann
       Toilettengang nur einzeln; bei „Stau“ vor der
        Toilette Regelung durch „Kloampel“ ; Hände

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waschen; Desinfektionsmöglichkeiten sind
        gegeben
       Sekretariat ist mit Spuckschutz über die ganze
        Thekenlänge und Durchreiche ausgestattet

h)   Verhalten im Klassenzimmer
       Kinder begeben sich ohne Umwege an ihren
        Arbeitsplatz
       Unnötige Gänge durch das Klassenzimmer mög-
        lichst vermeiden
       regelmäßige Lüftungspausen und Maskenpausen
        etwa alle halbe Stunde, d. h. Querlüften für ca. 5
        Minuten; Schüler bleiben in dieser Zeit an ihrem
        Arbeitsplatz und achten darauf, den
        Banknachbarn nicht anzuatmen; CO2-Melder sind
        in allen Unterrichtsräumen und in der
        Mittagsbetreuung vorhanden
       Toilettengang nur einzeln

i)   Pausenregelung
       Frühstückspause findet im Klassenzimmer am
        Arbeitsplatz statt, d.h. Händewaschen vor dem
        Frühstück (Anleitungen in jedem Klassenzimmer
        und in den Waschräumen/Toiletten)
       Pausenverkauf durch den Hausmeister (Einmal-
        handschuhe, Papiertüten, Abstandsregelung)
        findet für die Kinder der Grundschule morgens
        vor 8.00 Uhr statt (liegt auf dem direkten Weg zu
        den Klassenzimmern); die Mittelschule kauft nur
        in der 1. Pause ein, damit sich die Gruppen nicht
        begegnen

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 Projekt Schulobst findet nur noch alle 14 Tage
            statt; keine Vorbereitung durch die Eltern,
            sondern Obstauswahl in ganzen bzw. leicht
            teilbaren Sorten; Ausgabe durch den Klassen-
            lehrer (Einmalhandschuhe)
           Hofpause für die einzelnen Klassen in durch
            Absperrband markierten Bereichen (in Haibach
            für maximal je 4 Klassen auf den Pausenhöfen 1
            und 2 möglich)
           Anstellschlange am Ende der Pause
           bei Rückkehr ins Klassenzimmer Hände waschen
            oder desinfizieren
           Erste-Hilfe-Leistungen nur mit Maske und Einmal-
            handschuhen

j)     Nach Unterrichtsende
           Verlassen des Schulgebäudes erfolgt unver-
            züglich und auf dem kürzesten Weg (Masken-
            pflicht, Abstand)
           Hortkinder nutzen zurzeit ebenfalls noch den
            Ausgang an der Aula, wird aber nach Fertig-
            stellung der Baumaßnahmen am Außengelände
            wieder durch den früheren Haupteingang geleitet
           wie am Morgen keine Laufgruppen bilden

k)     Schulhaus Grünmorsbach
       Abweichende Regelungen betreffen:
 Ein- und Ausgang: Eingang durch den Pausenhof von der
     Schulstraße her, Ausgang „Privatwohnung“ im EG
     Richtung Würzburger Straße
 Kein Pausenverkauf

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l)   Organisatorische Maßnahmen zum
     Unterricht
        frontale Sitzordnung
        Einzelplätze oder festen (befreundeten) Sitz-
         partner, wenn 1,50 m je nach Klassenstärke nicht
         eingehalten werden kann
        keine Raumwechsel (außer WG), Religionsunter-
         richt findet konfessionsübergreifend im Klassen-
         verband statt (kooperativ rk/ev/Ethik)
        Partner- und Gruppenarbeiten – je nach aktuellem
         Infektionsgeschehen und gesetzlichen Vorgaben
         – aufs Nötigste reduzieren oder komplett weg-
         lassen
        Lernmaterialien bleiben entweder am Schüler-
         platz zur weiteren Nutzung oder müssen vor der
         Weitergabe an den nächsten Schüler zur Des-
         infektion bei der Lehrkraft abgegeben werden
        Hausaufgaben für erkrankte Schüler nach Mög-
         lichkeit digital weiterleiten oder der Familie im
         Kuvert in den Briefkasten werfen
        Klassenzimmer sind mit Flüssigseife, Desinfek-
         tionsmittel und Einmalhandtüchern ausgestattet
        Fachlehrerinnen für WG haben in ihren Räumen
         Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung, da in
         der Regel drei Gruppen über den Vormittag die
         WG-Fachräume nutzen. Falls zur Erteilung des
         Fachlehrerunterrichts ein Raumwechsel nötig ist
         und Kinder aus zwei verschiedenen Klassen
         zusammen unterrichtet werden müssen, sitzen
         sie im Fachraum nach Klassen getrennt.
        Sportunterricht findet, wenn er nicht im Freien
         möglich ist, in der HKH statt (Dreifachturnhalle
         gegenüber der Schule mit entsprechender Flä-
         che); Kinder kommen in Sportkleidung zur Schu-

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le, so dass nur die Schuhe gewechselt werden
  müssen; den Eltern wurde empfohlen, gegebe-
  nenfalls Wechselkleidung mitzugeben, wenn
  Kinder zu starkem Schwitzen neigen; im Freien
  ist das Abstand halten leichter zu bewerkstel-
  ligen als in der Turnhalle; nach Rückkehr ins
  Schulhaus gründlich Hände waschen!
 Schwimmunterricht wird bis auf Weiteres nicht
  erteilt, da die vorhandenen Resourcen das weder
  bautechnisch noch personell zulassen
 Sport-AGs „BasKids“ und „Modern Line Dance“
  können zurzeit leider nicht stattfinden
 Musikunterricht erfolgt nach Vorgabe (siehe
  KMS), Bläserklassenunterricht ist mit entspre-
  chender Abstandsregelung eventuell möglich
  (beim Gruppenunterricht nur theoretische
  Inhalte), da die 3. und 4. Klassen ohnehin
  jahrgangsgetrennt unterrichtet werden und die
  Aula für die derzeitigen Gruppenstärken groß
  genug ist; Unterricht am Instrument geht nur als
  Einzelunterricht und mit Mindestabstand 2,5 m;
  die Flötengruppen der Klassen 1 und 2 haben
  ebenfalls genug Platz in der Aula (die Kinder üben
  nur am Griffstück, das Mundstück wird nicht
  verwendet)
 Förderraum, Beratungsraum für Schulpsycholo-
  gin, MSD oder Beratungslehrkraft sind mit
  Spuckschutz (plus Durchreiche) ausgestattet
 Elterngespräche nach Möglichkeit telefonisch
  oder per Webex-Konferenz
 Elternabende fanden am Schuljahresanfang
  zeitversetzt und in der Aula statt; Nutzung des
  Klassenzimmers nur in Kleingruppen; zurzeit nur
  als Webex-Konferenz möglich

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 Klassenübergreifende Informationsveranstaltun-
        gen finden – unter Wahrung der Hygieneregeln -
        in der Aula/Turnhalle statt; nur ein Elternteil pro
        Kind zugelassen, namentliche Anmeldung erfor-
        derlich; zurzeit allerdings nicht möglich!!
       Konferenzen und Besprechungen werden aufs
        Nötigste begrenzt bzw. finden als Webex-
        Konferenz statt

m) Reinigung des Schulgebäudes
       tägliche Flächendesinfektion der Tische und
        Stühle in den benutzten Klassenzimmern
       Desinfektion sämtlicher Türklinken, Telefone,
        Lichtschalter, Handläufe …
       Reinigung der Toiletten, Waschbecken und der
        Armaturen
       Leeren der Abfalleimer

n)   Vertretungskonzept
       Mobile Reserven nur in absoluten Ausnahme-
        fällen verfügbar, deswegen ist bei Erkrankung
        einer Lehrkraft nicht viel Spielraum.
       Lerngruppen dürfen zurzeit nicht zusammen-
        gelegt werden. Vertretungen können daher nur
        durch zusätzliche Stunden von Teilzeitkräften
        oder im Notfall fachfremd eingesetzten Fach-
        lehrern für WG oder Religion abgefangen werden.
        Im äußersten Notfall müssten Kinder zuhause
        beschult werden.

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o)     Regelung für Besucher
                Zutritt nur mit zwingendem Grund und nach Mög-
                  lichkeit mit Terminabsprache, da das Sekretariat
                  nur vormittags besetzt ist
                Zutritt nur einzeln
                Anmeldung im Sekretariat
                Maskenpflicht
                Handdesinfektion gleich im Eingangsbereich
                Ausfüllen des Anmeldezettels mit Angaben zum
                  Grund des Besuches und dem Namen der
                  besuchten Lehrkraft oder Hausmeister …

7.   Zusätzliche organisatorische Maßnahmen bei
     gestaffeltem Unterrichtsbetrieb
           tägliche Beschulung aller Lerngruppen mit jeweils 4 –
            6 Unterrichtsstunden
           täglicher Wechsel nach dem Schema Mo-Mi-Fr-Di-Do
            und Di-Do-Mo-Mi-Fr
           Lernort Klassenzimmer
           Fest zugeteilte Einzelplätze für die Schüler
           Beschulung vorrangig in den Hauptfächern D/M/HSU
            und evtl. Englisch in den Klassen 3 und 4; WG und
            Religion ist nur mit kompletten Klassen möglich
           Soweit möglich Beschulung durch die Klassenlehrerin
            (Reduzierung der Kontaktpersonen)
           Pause entweder im Klassenzimmer oder in festgeleg-
            ten Arealen des Pausenhofs

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8.   Notbetreuung
     a)   Anmeldung
             inzwischen formlos per Mail möglich
             keine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich
             telefonische Erreichbarkeit der Eltern muss gege-
                ben sein und klare Ansage, ob das Kind anschlie-
                ßend in den Hort, in die Mittagsbetreuung oder
                nach Hause geht
             aktualisierte Listen bei der Schulleitung und bei
                den betreuenden Lehrkräften

     b)   Organisatorische Maßnahmen
             Beginn um 8.00 Uhr
             Kinder werden von der betreuenden Lehrkraft am
                Eingang abgeholt
             Sämtliche Hygieneregeln gelten auch für die
                Notbetreuung

9.   Distanzunterricht
     a) Ziele
           Verlässlichkeit für alle Beteiligten (Schüler, Eltern,
            Lehrkräfte) in der zeitlichen Bindung > Schule gibt
            entsprechende Strukturen und Zeitpläne vor

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 Kommunikationswege und –zeiten müssen klar
     definiert sein (SchoolFox, Webex, Lehrerdienst-
     mails, Telefon)

b) Umsetzung
    Grundsätzlich können alle Fächer der Stundentafel
     unterrichtet werden.
    Tagesstruktur (z. B. Englisch oder Religion laut
     Stundenplan) in die Planung miteinbeziehen
    Sprechstunde per Telefon, Mail, Webex anbieten
    direkten Kontakt zum Elternhaus suchen, vor allen
     Dingen, wenn es Probleme gibt
    Wochenplan so strukturieren, dass die Tagesauf-
     gaben klar ersichtlich sind; Pflicht- und Kür-
     angebote einplanen
    Gemeinsamer Tagesbeginn in der Webex-Konferenz,
     zu versetzten Anfangszeiten, damit Geschwister-
     kinder berücksichtigt werden können; gegebenen-
     falls Entschärfung der Situation durch Leihgeräte
    Konkrete Abgabetermine vereinbaren
    Kinder müssen zumindest telefonisch an der Webex-
     Konferenz teilnehmen, d. h. im Krankheitsfall auch
     durch die Eltern entschuldigt werden
    Schüler zur aktiven Mitarbeit anregen; bei Entzug
     oder Verweigerung Beratungs- und Unterstützungs-
     systeme (Jugendamt!) einschalten; gegebenenfalls
     auch Sanktionierungen durch Ordnungsmaßnahmen
    Schriftliche Leistungserhebungen nur im Präsenz-
     unterricht, mündliche Leistungen können auch im
     Distanzunterricht bewertet werden, z. B. Mitarbeit,
     Kurzreferate, Präsentation von Arbeitsergebnissen
     etc.
    Online-Lernprogramme können zu den Pflichtauf-
     gaben gezählt werden

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