Hygieneregeln - Corona, Stand 23.10.2020 - Racket Center
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hygieneregeln – Corona, Stand 23.10.2020 Bereiche des Racket Centers: 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Racket Sport 3. ZAP Fitness 4. ZAP Physiotherapie 5. ZAP Wellness 6. Restaurant Marea 1. Allgemeine Bestimmungen Die AHA-Regeln beachten Abstand halten Achten Sie auf einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Verzichten Sie zudem auf Händeschütteln oder Umarmungen als Begrüßung. Sollten sie Krankheitsanzeichen haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten könnten und/oder wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine Infektion mit SARS- CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten Sie zu Hause bleiben und die Hinweise, was bei Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu tun ist, befolgen. Hygiene beachten Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch und entsorgen Sie dies anschließend in einem Mülleimer. Ist kein Taschentuch griffbereit, halten Sie nicht die Hand, sondern die Armbeuge vor Mund und Nase. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife, insbesondere wenn Sie nach Hause kommen, nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten, vor der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang, vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten, vor dem Anlegen und nach dem Ablegen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Nase oder Augen zu berühren. Denn die Hände können Krankheitserreger übertragen, die nach Kontakt mit Oberflächen und Gegenständen daran haften können. Alltagsmasken tragen Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist innerhalb des Gebäudes verpflichtend, sofern dies nicht anders festgeschrieben ist.
2. Racket Sport Aufgrund der aktuellen Lage und in Anlehnung an die aktuelle Landesverordnung des Landes Baden-Württemberg erhalten Sie hiermit vorab die wichtigsten Verhaltensregeln zur Nutzung der Racket-Sport-Plätze im Racket Center: Folgende Grundsätze gelten uneingeschränkt: Sofern Sie in Kontakt zu einer infizierten Person standen und seit dem Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind oder wenn Sie die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, ist ein Betreten der Anlage und das o Tennisspielen/Badmintonspielen/Squashspielen/Tischtennisspielen im Racket Center nichtgestattet. Auch auf unserer Anlage gelten die gültigen Kontaktbeschränkungen und somit sind auch hier die 1,5 m Mindestabstand immer einzuhalten. Im Racket Center gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Auf den Sportplätzen ist dies nicht verpflichtend. Bitte halten Sie sich an folgende Empfehlung: o Pünktlich Kommen – Abstand wahren – Spielen – zügiges Verlassen der Plätze (wahlweise auch gerne in unser Restaurant Marea)! o Nutzen Sie zur Reservierung eines Tennis-, Badminton- oder Squash-Platzes bitte am einfachsten die Möglichkeit der Online-Reservierung auf unserer Internetseite unter o https://www.eversports.de/widget/w/mz2a2z o Bitte melden Sie sich VOR der Platznutzung an unserem Empfang im Racket Center, damit wir die Spielerdaten aufnehmen und somit unserer Dokumentationspflicht nachkommen können. o Änderungen durch die neue Verordnung zum 19.10.2020: Die Umkleiden und Duschen stehen wieder zur Nutzung zur Verfügung. Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstands und beschränken Sie ihren Aufenthalt dort auf das unbedingt erforderliche Maß. Auch der Wellnessbereich kann wieder genutzt werden – hierzu ist eine Voranmeldung zwingend erforderlich (www.racket-center.de)! Im Badminton darf neben dem Einzel auch wieder Doppel gespielt werden. Bitte achten Sie trotzdem auf den geltenden Mindestabstand (vor und nach dem Spiel und auf den Bänken!). Auch Squash dürfen wir wieder anbieten: neben gezieltem Training ist auch das freie Spiel für Ehepartner, Lebenspartner oder auch Squashpartner (die regelmäßig oder dauerhaft miteinander spielen) wieder erlaubt. Tischtennis ist weiterhin möglich – die Reservierung hierzu bitte weiterhin per Telefon unter 06224-99090.
Auch im Tennis ist mit der Anpassung der Corona-Verordnung im Innenbereich und o im Außenbereich das Einzel- und Doppelspiel erlaubt. Bitte achten Sie trotzdem auf den geltenden Mindestabstand (vor und nach dem Spiel und auf den Bänken!). o Auch das Team des RC ProShop sowie des Restaurants Marea sind wieder für Sie da! o Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Racket Center und bedanken uns bereits im Voraus für die Einhaltung der Verhaltensregeln. 3. ZAP-Fitness Kursanpassung (Teilnehmerzahl reduziert) Für die angebotenen Kurse unseres Sonder-Kursplans, wird die Teilnehmeranzahl reduziert, um genügend Abstand zum nächsten Kursteilnehmer zu gewährleisten. Eine Anmeldung ist ebenfalls über unsere Internetseite erforderlich. Mund- und Nasenschutz Beim Betreten des Racket Centers sowie in persönlichen Gesprächen besteht Mund- und Nasenschutz Pflicht. Der Mund- und Nasenschutz muss ebenfalls auf der Fläche getragen werden und darf nur am Gerät selber abgenommen werden. Schützen Sie sich selbst und unsere Mitarbeiter. Abstand halten Halten Sie einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Gästen ein und orientieren Sie sich an den Abstandsmarkierungen sowie den Laufwegen. Desinfektionsmaßnahmen Waschen oder desinfizieren Sie beim Betreten des Hauses gründlich Ihre Hände. Nach der Benutzung sind die Geräte und Kontaktflächen eigenständig zu desinfizieren. Im gesamten Racket Center haben wir deswegen Hand- und Flächendesinfektion großflächig aufgestellt. Verhalten beim Training Bringen Sie zum Training bitte zwei Handtücher mit: Ein großes Handtuch (ca. 100 x 50 cm) als Unterlage und ein kleineres zum Abtrocknen. Leihhandtücher können wir nicht zur Verfügung stellen. Fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht, niesen Sie nur in Ihre Armbeuge und entsorgen Sie benutzte Taschentücher bitte sofort im Mülleimer. Kontaktketten werden dokumentiert Zur Nachverfolgung von Kontaktketten sind wir dazu verpflichtet, Kundenkontaktdaten, Zeitpunkt des Betretens und Verlassens sowie die Teilnahme an Kursen zu dokumentieren.
4. ZAP Physiotherapie Bitte beachten Sie bei ihrem Praxisbesuch folgende Regelungen: Wir bitten Sie, eine Schutzmaske zur Therapie mitzubringen. Die Maske MUSS während der Therapie getragen werden. Die Rezeption dient momentan vor Ort nur zum Unterschreiben der Verordnung. Alle Absprachen bezüglich Terminänderungen, -vereinbarungen etc. sind ausschließlich per Telefon und Mail abzuwickeln. Sie erhalten von uns Handschuhe, die während der Nutzung von Trainingsgeräten getragen werden müssen. Ihre Hände müssen vor und nach der Behandlung desinfiziert werden. In der Einrichtung ist ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern einzuhalten. Die Verweildauer im Gebäude soll so kurz wie nötig gehalten werden(d. h. kurz vor Beginn des Termins ankommen, ggf. im Auto warten) 5. ZAP Wellness Mund- und Nasenschutz Beim Betreten des Racket Centers sowie in persönlichen Gesprächen besteht Mund- und Nasenschutz Pflicht. Der Mund- und Nasenschutz muss ebenfalls in den Gängen getragen werden und darf nur in der Sauna oder auf den Liegen abgenommen werden. Schützen Sie sich selbst und unsere Mitarbeiter. Abstand halten Halten Sie einen Mindestabstand von 1,50m zu anderen Gästen ein und orientieren Sie sich an den Abstandsmarkierungen sowie den Laufwegen. - Umkleiden, Duschen und Wellnessbereich sind nutzbar Die Umkleiden und Duschen sind unter Einhaltung der Abstandsregel nutzbar. Für die Nutzung des Wellnessbereichs (Blockhaussauna, Biosauna, Infrarotkabine) ist eine Voranmeldung über unsere Internetseite notwendig. Umkleiden und Duschen können im Anschluss an das Training oder den Saunabesuch genutzt werden. Desinfektionsmaßnahmen Waschen oder desinfizieren Sie beim Betreten des Hauses gründlich Ihre Hände. Nach der Benutzung sind die Geräte und Kontaktflächen (auch Liegen im Wellnessbereich) eigenständig zu desinfizieren. Im gesamten Racket Center haben wir deswegen Hand- und Flächendesinfektion großflächig aufgestellt. Anmeldung notwendig Um den Wellness-Bereich nutzen zu können ist vorab eine Anmeldung notwendig. Begrenzte Personenanzahl in der Sauna Die Anzahl der Gäste, welche eine Sauna gleichzeitig nutzen können ist beschränkt. Die genaue Zahl ist vor Ort gekennzeichnet.
6. Marea Eine Maske ist von Beschäftigten immer bei direktem Kundenkontakt zu tragen, unabhängig, ob in der Innen- oder Außengastronomie. Entscheidend für die Pflicht zum Tragen einer Maske ist einzig und allein der Umstand, ob direkter Kundenkontakt besteht. Seit 30.09.2020 gilt: Maskenpflicht für Gäste in Gaststätten, wenn diese sich nicht am Platz befinden. Zutritts- und Teilnahmeverbot für Gäste bei Verstoß gegen die Maskenpflicht. Gemeinsam an einem Tisch sitzen darf man mit einer Gruppe von maximal 10 Personen oder ausschließlich mit Personen aus maximal 2 Haushalten. Zu anderen Personen, außerhalb der eigenen Gruppe, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für die Personen, denen es gestattet ist, an einem Tisch zu sitzen, ist das Einhalten des Mindestabstands somit nicht notwendig. Registrierungspflicht Gästedaten: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit. Soweit vorhanden ebenso Telefonnummer. Die E-Mail- Adresse von Gästen darf seit dem 06.08.2020 nicht mehr abgefragt werden. Aufbewahrungszeitraum: 4 Wochen. Es besteht keine Reservierungspflicht mehr.
Sie können auch lesen