Hygiene- und Sicherheitskonzept der Wilhelmstadt Grundschule - Fassung: Schuljahr 2019/2020 2. Aktualisierte Fassung: Schuljahr 2020/2021

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Hygiene- und
Sicherheitskonzept
              der
  Wilhelmstadt
  Grundschule

    1.   Fassung: Schuljahr 2019/2020

    2.   Aktualisierte Fassung: Schuljahr
         2020/2021
Inhaltsverzeichnis
1.     Hygiene .......................................................................................................................................... 5
     1.1.     Hygienestandards ................................................................................................................. 5
2.     Sicherheit ....................................................................................................................................... 7
     2.1.     Ankommen in der Schule .................................................................................................... 7
     2.2.     Der Zeitplan ........................................................................................................................... 7
     2.3.     Ausgänge für die Pausen und die Pausenregelung ........................................................ 7
     2.4.     Klassenraumpläne ................................................................................................................ 8
     2.5.     Hinweisschilder an der WGS .............................................................................................. 8
     2.6.     Betreten der Schule und Kontakt ....................................................................................... 8
     2.7.     Verlassen der Schule ........................................................................................................... 8
     2.8.     Abmeldung der Kinder bei Krankheitssymptomen .......................................................... 8
3.     Unterricht........................................................................................................................................ 8
     3.1.     Freistellung von der Präsenzpflicht .................................................................................... 8
     3.2.     Unterricht und Klassenraum................................................................................................ 9
     3.3.     Unterrichtsfächer................................................................................................................... 9
     3.4.     Unterrichtsausfall .................................................................................................................. 9
4.     Leistungen ..................................................................................................................................... 9
5.     Lehrerzimmer und Kollegium .................................................................................................... 10
6.     Mensa ........................................................................................................................................... 10
7.     Sport- und Musikunterricht ........................................................................................................ 10
8.     Notbetreuung ............................................................................................................................... 11
9.     Maßnahmen beim Verstoß gegen Regeln .............................................................................. 11
10. Unsere Regeln für die Kinder.................................................................................................... 11

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1. Hygiene
   Die Wilhelmstadt Grundschule stellt sicher, dass

       -   ausreichend Seife vorhanden ist und bei Bedarf sofort aufgefüllt wird

       -   ausreichend Papierhandtücher zum Händetrocknen bereitgestellt und bei
           Bedarf sofort aufgefüllt werden

       -   Desinfektionsbehälter an den Eingängen sowie Ausgängen und vor den
           Toiletteneingängen vorhanden sind

       -   1 Liter Desinfektionsspray für die Flächen in den Klassenräumen stehen

       -   ausreichende Mundschutzmasken vorhanden sind

       -   zusätzlicher Einsatz der Reinigungskräfte erfolgen wird

       -   die Wegweiser und Erinnerungen zu den Abstandsregeln im Schulgebäude
           hängen

       -   im Falle einer Ansteckung von einem Kind die jeweilige Klasse in
           Quarantäne gehen wird

       -   Lehrkräfte und Pädagogen den Zugang für eine Testung erhalten.

   1.1.    Hygienestandards

Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass die wichtigsten und effektivsten
Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor
der Ansteckung mit SARSCoV-2 eine gute Händehygiene, das Einhalten der Hust-und
Niesetikette und das Beachten des Mindestabstandes von mind. 1,5 Metern zu
weiteren Personen sind.

Deshalb gelten auch in der Schule folgende unverzichtbare Grundregeln:

   -   Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche
       Händewaschen mit Seife, insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder
       Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit
       Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor
       dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem
       Toilettengang.

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-   In allen Begegnungen Abstand halten (mindestens 1,50 m). Wobei hier
    keine Pflicht bestimmt wurde. Die SuS sollen in der Klasse soweit wie
    möglich, den Abstand einhalten. In der Mensa ist auf den Abstand beim
    Anstehen besonders zu achten. Lehrkräfte und Pädagogen achten
    untereinander den Abstand ein. Sollte es nicht möglich sein, den Abstand
    einzuhalten, muss die Maske aufgesetzt werden.

-   Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute
    berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

-   Öffentlich zugängliche Gegenstände, wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe,
    möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen
    benutzen.

-   Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln

-   Besonders beim Husten oder Niesen soll der größtmögliche Abstand
    eingehalten werden, am besten wegdrehen. Es soll in die Armbeuge gehustet
    oder geniest werden.

-   Beim Rein- und Rausgehen (z.B. nach der Pause) sollen die Hände desinfiziert
    werden.

-   Desinfektionsmittel befinden sich an den Eingängen, Ausgängen und im Flur an
    den Toilettentüren.

-   Das Tragen der Maske ist in der Klasse keine Pflicht. Im Schulgebäude
    schon! In der Mensa ist das Tragen der Maske bis zum Sitzplatz ebenso
    Pflicht. Auf der Hofpause können die SuS ohne Maske spielen.

-   Zur Toilette müssen die SuS alleine gehen. Im Falle, dass zwei SuS
    Händewaschen möchten, soll zur Not die äußeren Waschbecken benutzt
    werden. Hierbei ist der sichere Abstand gewährleistet. Das Waschbecken in der
    Mitte soll nicht benutzt werden.

-   Der Eingang zur Grundschule bleibt weiterhin als Eingang bestehen. Der
    Ausgang findet jedoch über den Eingang der Sekundarschule statt.

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2. Sicherheit
2.1.   Ankommen in der Schule

   -   Es gibt nur einen Eingang und einen Ausgang.

   -   Am Zaun und vor dem Desinfektionsmittel am Eingang stehen zusätzlich
       Pädagogen, die die Kinder empfangen.

   -   Der Zutritt für die Eltern und für Fremde ist demnach nicht gestattet.
       Eintritt der erlaubt wurde, darf nur mit einem Mund-Nasen-Schutz
       geschehen.

2.2.   Der Zeitplan

   -   Nach aktuellen Informationen kann der Unterricht zu gewohnten Zeiten
       stattfinden.

2.3.   Ausgänge für die Pausen und die Pausenregelung

   -   Der Eingang nach der Hofpause bleibt weiterhin der Haupteingang der
       Grundschule.

   -   Das Aufsichtspersonal stellt die Einhaltung der Regeln durch die
       Erinnerungen und Ermahnungen vor Ort sicher.

   -   Frühstückspausenregelung von 10.35 bis 11.05 Uhr:

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2.4.   Klassenraumpläne

Dieser Punkt entfällt im SJ 2020/2021

   2.5.   Hinweisschilder an der WGS
Überall hängen Aushänge, die die SuS an die Vorsichtsmaßnahmen erinnern.

   2.6.   Betreten der Schule und Kontakt
Das Betreten der Schule ist nur für das Schulpersonal und SuS erlaubt. Wir
bitten die Eltern um Verständnis. Sie können uns gerne eine E-Mail schreiben
oder anrufen.

Unsere Sekretärin ist gleichzeitig die Sekretärin der Sekundarschule (1. OG) und
heißt Frau Hönighaus.

E-Mail: info@wilhelmstadt-grundschule.de

Telefon: 030/ 36 99 62 628 oder 030/ 36 99 62 600

   2.7.   Verlassen der Schule
Die Eltern dürfen das Schulgelände nicht betreten und warten draußen vor dem
Zaun auf ihre Kinder.

   2.8.   Abmeldung der Kinder bei Krankheitssymptomen

Wir bitten alle Eltern ihre Kinder sofort zu Hause zu lassen, wenn sie ein
Krankheitssymptom aufzeigen. Zudem muss die Sekretärin unverzüglich informiert
werden. Sollten kranke SuS zur Schule kommen, werden sie sofort abgeholt oder nach
Hause geschickt.

   3. Unterricht
   3.1.   Freistellung von der Präsenzpflicht

Die Eltern können ihr Kind vom Unterricht freistellen, wenn sie dies ausreichend
begründen und zu den bekannten Risikogruppen zählen. Dies gilt auch, wenn im
Haushalt eine Person zur Risikogruppe zählt. In diesem Fall muss die KL
ausreichend informiert werden und ein Attest vorgelegt werden. Das Attest
muss über den Postweg an die Schulleitung geschickt werden. Es muss

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überprüft werden, ob die SuS eventuell in einer kleinen Lerngruppe mit weiteren
SuS aus der gleichen Risikogruppe unterrichtet werden können. Oder ggf.
Einzelunterricht in der Schule stattfinden kann. Sollte dies auch nicht möglich
sein und das Kind gar nicht zur Schule kommen können, dann muss ein Antrag
auf Hausunterricht (§15 VO Sonderpädagogik) bei der Schule gestellt werden.
Hierfür muss eine weitere ärztl. Bescheinigung vorgelegt werden, die ein
vollständiges Unterrichten zu Hause bestätigt.

   3.2.   Unterricht und Klassenraum

      -   Es dürfen keine Materialien ausgeliehen oder getauscht werden.

      -   Während der Unterrichtsstunde, spätestens aber auch in der Pause,
          muss einmal durchgelüftet werden. Eine Stoßlüftung sollte einer
          Kipplüftung vorgezogen werden.

      -   Die SuS dürfen während des Unterrichts trinken.

      -   Die SuS sollten nicht gleichzeitig in die Klasse eintreten, sondern beim
          Gehen den Abstand bewahren und einzeln in die Klasse eintreten.

      -   Zur Toilette müssen die SuS alleine gehen.

   3.3.   Unterrichtsfächer

Dieser Punkt entfällt im SJ 2020/2021.

   3.4.   Unterrichtsausfall

Dieser Punkt entfällt im SJ 2020/2021.

   4. Leistungen
Dieser Punkt entfällt komplett im SJ 2020/2021.

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5. Lehrerzimmer und Kollegium
-   Im Lehrerzimmer darf nur eine Person am Kopierer stehen und kopieren.

-   Die nächste Person, die an der Reihe ist, muss den Mindestabstand
    bewahren und darf nicht direkt am Kopierer warten. Sollte in der Eile der
    Mindestabstand nicht einhaltbar sein, muss sofort die Maske aufgesetzt
    werden.

-   Die Küchenzeile darf immer nur von einer Person genutzt werden.

-   Im Lehrerzimmer dürfen nicht mehr als fünf Personen sein, d.h. die
    sechste Person geht bitte in den Ruheraum.

-   Im Ruheraum dürfen bis zu sechs Personen anwesend sein.

6. Mensa
-   Während dem Anstehen sollte der Abstand eingehalten werden.
-   Bis zum festen Sitzplatz muss die Maske getragen werden.
-   Das Essen wird nicht geteilt oder getauscht.
-   Das Besteck sollte benutzt werden.
-   Der Eingang ist der Haupteingang.
-   Der Ausgang ist an der Seite, nähe Toiletten.
-   In der Mensa wird nur gesessen und nicht gespielt oder herumgelaufen.

7. Sport- und Musikunterricht
Für den Sportunterricht gilt:
-   Bevorzugt wird der Unterricht im Freien.
-   Die Sporthalle sollte immer gelüftet werden.
-   Das Betreten der Umkleidekabinen ist erlaubt, der Mindestabstand sollte
    soweit es geht eingehalten werden.
-   Vor und nach dem Sportunterricht müssen die Hände gewaschen
    werden.
Für den Musikunterricht gilt:

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-   Nach längerem Singen muss mind. 30 Minuten gelüftet werden und der
    Raum muss in der Zeit frei bleiben.
-   Alle 15 Minuten muss gelüftet werden.
-   Bevorzugt wird der Unterricht im Freien.
-   Instrumente werden nicht geteilt oder getauscht.
-   Die Nutzung der Instrumente im Musikraum (z.B. Klavier) sollte nur von
    einer Person genutzt werden. Bei weiteren Personen muss alles
    desinfiziert werden.

8. Notbetreuung
    Dieser Punkt entfällt in diesem Schuljahr 2020/2021.

9. Maßnahmen beim Verstoß gegen Regeln
Sollten die Regeln nicht eingehalten werden, sehen wir uns leider gezwungen die
Eltern anzurufen und das Kind abholen zu lassen.

10.       Unsere Regeln für die Kinder
       1. Ich wasche regelmäßig meine Hände!

       2. Ich halte, wenn möglich, überall und zu jeder Zeit den Sicherheitsabstand
          (1,5 m) ein!

       3. Ich trage meine Maske außerhalb der Klasse durchgehend!

       4. Ich fasse mir nicht ins Gesicht!

       5. Ich versuche keine Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe mit der vollen Hand
          bzw. den Fingern anzufassen und benutze meinen Ellenbogen!

       6. Ich umarme und berühre niemanden!

       7. Ich huste oder niese in die Armbeuge!

       8. Ich desinfiziere beim Rein- und Rausgehen (z.B. nach der Pause) meine
          Hände!

       9. Zur Toilette gehe ich zügig und achte darauf, dass ich alleine bin! Wenn
          jemand auf der Toilette ist, warte ich draußen an dem markierten
          Streifen!

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10. Ich bemühe mich um die Einhaltung der Regeln!

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