Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...

Die Seite wird erstellt Sören Hermann
 
WEITER LESEN
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                                     bosch.&.partner   Folie 1

 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010
        und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne
     (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein

    Scoping-Termin zur Strategischen Umweltprüfung

Kiel, 09.05.2016
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                                                bosch.&.partner   Folie 2

Inhalte

    Grundsätze und Verfahren der SUP

    Inhalte und Kriterien für die SUP

    Methodische Ansätze für die SUP

    Struktur / Gliederung des Umweltberichtes
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                                                        bosch.&.partner   Folie 3

Zeitlicher Ablauf zum SUP-Scoping

    22.04.16 Scopingschreiben an TÖB, Verbände
     − Anlage 1 „Scoping-Unterlage“ mit Kriterienliste Stand 21.4.16
     − Anlage 2 Muster-Datenblatt
     − Anlage 3 Auszug Bewertungsschlüssel

    09.05.16 Scoping-Termin
    13.05.16 Fristende Stellungnahmen
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                                                       bosch.&.partner          Folie 4

Überblick zur Strategischen Umweltprüfung (SUP)

   Gesetzliche Grundlage: §§ 9-11 ROG (§ 5 Abs. 11 LaPlaG S-H) / UVPG
   Die SUP ist unselbständiger Teil des Aufstellungsverfahrens zu LEP / RegP
    Windenergie S-H
   Die SUP ermittelt, beschreibt und bewertet.
       frühzeitig
       umfassend
       vorsorgeorientiert und
       nach einheitlichen Grundsätzen
    die Auswirkungen auf die Umwelt, die sich aus der Umsetzung der
    planerischen Festlegungen des LEP/RegP ergeben können
   Die Ergebnisse der SUP werden bei der Aufstellung von LEP / RegP so früh
    wie möglich berücksichtigt, d.h. in die Abwägungsentscheidung über die
    Planinhalte einbezogen.
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                                                                   bosch.&.partner   Folie 5

Schutzgüter der SUP

   Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
   Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, unter besonderer
    Berücksichtigung der gemäß der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie
    2009/147/EG geschützten Arten und Lebensräume
   Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
   Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
   Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

  Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem
  Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und
  Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessenerweise verlangt
  werden kann.

  (§ 9 Abs. 1 ROG; kursiv: voraussichtliche Ergänzungen durch UVP-ÄndRL)
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
SUP-Verfahren
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                                                         bosch.&.partner   Folie 7

Schnittmenge raumordnerische Belange - Umweltbelange

                         Wirtschaftliche
                          Entwicklung
                                                   Infrastruktur

             Siedlungsstruktur             Menschen
                                     Wasser        Klima
          Daseinsvorsorge
                                 Tiere                   Pflanzen

     Ressourcenschutz       biologische Vielfalt         Landschaft
                                 Boden/Fläche                Luft
             Tourismus           Kultur- und Sachgüter
                                     Wechselwirkungen
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                bosch.&.partner        Folie 8

Entscheidungsprozess zur
Festlegung von Vorranggebieten
Windenergie

Abwägung:
1. Stufe
   Festlegung weicher Tabukriterien,
   landesweit einheitliche Anwendung
2. Stufe
   Einzelfallprüfung an weiterer Kriterien:
     • Gewichtung einzelner Kriterien
       (Priorisierung)
     • Risikobewertung in der
       Gesamtschau aller Kriterien
     • Anregungen/Bedenken im Zuge
       des Beteiligungsprozesses
3. Stufe
   Verbleibt der Windenergie in
   substanzieller Weise Raum?
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                                                           bosch.&.partner              Folie 9

 Planungsprozess LEP/RegP                        Prüfebenen der SUP

 A) Textliche Ziele und Grundsätze für die        1) Verbal-argumentative Prüfung der
            Windenergienutzung                     Auswirkungen auf die Schutzgüter

   B) Räumliche Festlegung von
   Vorranggebieten Windenergie
1) Ausschluss von Flächen aufgrund von            2) Darstellung der umweltbezogenen
   harten Tabukriterien                             Tabukriterien, Dokumentation der
2) Ausschluss von Flächen aufgrund von                  Potenzialflächenkulisse
   weichen Tabukriterien
3) Abgrenzung von Vorranggebieten                  3) Beschreibung und Bewertung der
   Windenergie innerhalb der Potenzialflächen    Auswirkungen auf die umweltbezogenen
   aufgrund von weiteren Abwägungskriterien      Abwägungskriterien je Vorranggebiet in
                                                              Datenblättern
4) Gesamtabwägung der Vorranggebietskulisse
   unter Berücksichtigung summarischer
   Betroffenheiten und der Energieziele des        4) Beschreibung und Bewertung der
   Landes                                               Gesamtplanauswirkungen
                                                (kumulative bzw. summarische Wirkungen)
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
Kiel
                                                                                       bosch.&.partner              Folie 10

Kriterien zum Schutzgut Menschen / Gesundheit
         Überplanter Innenbereich nach § 30 und nicht überplanter Innenbereich nach § 34 BauGB;
         ausgenommen Industriegebiete (§ 9 BauNVO) und Sondergebiete (§ 11 BauNVO), soweit in letzteren
     1                                                                                                       HT
         WKA zulässig sind, sowie Gebiete im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB, die diesen Gebieten entsprechen;
         ausgenommen weiterhin solche Bebauungsplangebiete, die die Zulassung von WKA begründen;
     2   Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich;                                                HT
         Abstandspuffer von 250 m um die unter den ersten beiden Spiegelpunkten genannten Bereiche /
     3                                                                                                       HT
         Nutzungen;
         Weiterer Abstandspuffer von 150 m um Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich sowie um
     4                                                                                                     WT
         Gewerbegebiete im Anschluss an die als hartes Tabu eingestufte Abstandszone von 250 m;
         Weiterer Abstandspuffer von 550 m um Siedlungsbereiche mit Wohn- oder Erholungsfunktion, die nach §
     5   30 und 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind, im Anschluss an die als hartes Tabu eingestufte WT
         Abstandszone von 250 m;
         Planerisch verfestigte Siedlungsflächenausweisungen einschließlich 800 m Abstand zu diesen
     6   (Siedlungen/Einzelhäuser) sowie 400 m Abstand bei planerisch verfestigten                           WT
         Gewerbeflächenausweisungen;
     7 In den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume;                       WT
     8 Regionale Grünzüge der Ordnungsräume;                                                                 WT
     9 Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden und Städte;                                             AK
       Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie verdichtete Bereiche der Ordnungsräume um
    10                                                                                                       AK
       Hamburg, Lübeck und Kiel;
    11 Umzingelungswirkung, Riegelbildung;                                                                   AK
       Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung und zukünftige Kernbereiche für Tourismus und
    12                                                                                                       AK
       Erholung;
  Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und
  Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
  für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel
                                                                                       bosch.&.partner        Folie 11

Kriterien zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen I - Schutzgebiete
    13 Naturschutzgebiete (§ 23 Abs. 2 BNatSchG);                                                        HT

       Gebiete, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 LNatSchG einstweilig sichergestellt sind,
       und Gebiete, für die nach § 12 Abs. 2 LNatSchG das NSG-Verfahren eingeleitet ist, soweit nicht
    14                                                                                                  HT
       nach den jeweiligen Handlungsverboten innerhalb des Gebietes die Errichtung von WKA allgemein
       zulässig ist;

    15 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 NPG);                          HT
    23 Umgebungsbereich von 300 m bei Naturschutzgebieten;                                               WT
         Umgebungsbereich von 300 m bei Gebieten, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12
    24                                                                                                   WT
         LNatSchG Abs. 3 einstweilig sichergestellt sind;
    25 Umgebungsbereich von 300 m beim Nationalpark;                                                     WT
    18 EU-Vogelschutzgebiete;                                                                            WT
    19 Umgebungsbereich von 300 m bei Vogelschutzgebieten;                                               WT
    35 Umgebungsbereich von 300 m bis 1.200 m bei Vogelschutzgebieten;                                   AK
    20 FFH-Gebiete;                                                                                      WT
    21 Umgebungsbereich von 300 m bei FFH-Gebieten;                                                      WT
         Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 23 BNatSchG in Verbindung
    22                                                                                                  WT
         mit § 13 LNatSchG erfüllen (NSG);

  Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und
  Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
  für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel
                                                                                       bosch.&.partner        Folie 12

Kriterien zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen II - Arten
    26 Dichtezentrum für Seeadlervorkommen;                                                              WT
       Bedeutsame Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Schwäne (Zwerg-
    27 und Singschwäne) außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie Kolonien von Trauer- und              WT
       Lachseeschwalben einschließlich 1.000 m Abstand;
    28 Wiesenvogel-Brutgebiete;                                                                          WT
         Bedeutende Vogelflugkorridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungsflächen von Gänsen und
    29                                                                                                   WT
         Schwänen;
    30 3.000 m Abstandsradius um wichtige Schlafgewässer der Kraniche;                                   WT
         Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn mit herausragender Bedeutung als Nahrungs- und
    31                                                                                                WT
         Rastgebiet außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie Helgoland;
    37 Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs;                                                         AK
       Potentielle Beeinträchtigungsbereiche im 3 km Radius um Seeadlerhorste außerhalb des
       Dichtezentrums und um Schwarzstorchhorste sowie Bereiche im 1 km Radius um
    38                                                                                             AK
       Weißstorchhorste und im 1,5 km Radius um sicher nachgewiesene Standorte von
       Rotmilanhorsten;
       Prüfbereiche im 3 bis 6 km Radius um Seeadlerhorste und Schwarzstorchhorste, im 1 bis 2 km
    39 Radius um Weißstorchhorste und im 1,5 bis 4 km Radius um sicher nachgewiesene Standorte von AK
       Rotmilanhorsten;
       Nicht sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten und deren Umgebungsbereiche
    40                                                                                             AK
       (Potenzieller Beeinträchtigungsbereich und Prüfbereich);
         Wintermassenquartiere für Fledermäuse (größer 1.000 Exemplare) einschließlich eines
    32                                                                                                   WT
         Umgebungsbereichs von 3 .000 m;
    41 Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz;                                        AK
  Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und
  Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
  für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel
                                                                                       bosch.&.partner    Folie 13

Kriterien zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen III - Biotope

     16 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i.V. mit § 21 LNatSchG).                 HT
          schützenswerte Geotope (geologisch-geomorphologische Sonderformen, wie zum Beispiel
     42                                                                                              AK
          Moränenhügel, Tunneltalsysteme, Kleevkanten und Steilufer);
     17 Waldflächen und Waldabstand von 30 m                                                         HT
     34 30 - 100 m Abstand von Wäldern;                                                              WT
     33 Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems gemäß § 21 BNatSchG;                            WT
     43 Wichtige Verbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems;                          AK
     36 Querungshilfen und damit verbundene Korridore;                                               AK
     44 Räumliche Konzentration von Klein- und Kleinstbiotopen;                                      AK
          Planverfestigte Kompensationsflächen für den Straßenbau und weitere Ausgleichsflächen
     45                                                                                              AK
          sowie Ökokonto-Flächen;

  Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und
  Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
  für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel
                                                                                       bosch.&.partner   Folie 14

Kriterien zu den Schutzgütern Boden/Fläche und Wasser

    46 Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 35 LNatSchG i.V.m. § 61 BNatSchG;                       HT
    47 Wasserschutzgebiete Zone II einschließlich einer davon umschlossenen Zone I (§ 51 WHG); HT

         Deiche und Küstenschutzanlagen mit einem Abstand von 100 m zu Landesschutz- und
    48                                                                                             WT
         Regionaldeichen;

    49 Wasserflächen;                                                                              WT
    50 Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz;                                              AK

  Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und
  Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
  für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel
                                                                                       bosch.&.partner        Folie 15

Kriterien zum Schutzgut Landschaft

     51 Nordfriesische Inseln und Halligen außerhalb des Nationalparks;                                  WT
          Nord- und Ostsee bis zur Hoheitsgrenze; Ausnahme: Offshore-Windpark in der Lübecker /
     52
          Mecklenburger Bucht mit bis zu 55 WKA (festgestellt durch ROV)

     53 Landschaftsschutzgebiete (LSG), sofern WKA nicht ausdrücklich zugelassen sind;                   WT

          Gebiete, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 LNatSchG als LSG einstweilig
     54                                                                                                  WT
          sichergestellt sind;
     55 Gebiete, für die nach § 12 Abs. 2 LNatSchG das LSG-Verfahren eingeleitet ist;                    WT
     56 Naturparke;                                                                                      AK
     57 Charakteristische Landschaftsräume;                                                              AK

     58 5.000 m um für die historische Kulturlandschaft bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder;     AK

  Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und
  Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
  für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel
                                                                                       bosch.&.partner    Folie 16

Kriterien zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter

   59 Sichtachsen auf die UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt;                                   WT
   60 5 km Abstand zum Danewerk / Haithabu (vorgesehenes Weltkulturerbe);                            WT

        800 m um gesetzlich geschützte Kulturdenkmale (Auswahl grundsätzlich raumwirksamer
   61                                                                                                AK
        Denkmäler, z.B. Kirchen mit Türmen);

        2.000 m um gesetzlich geschützte Kulturdenkmale, die weithin sichtbar sind oder sich in
   62                                                                                                AK
        beeindruckender Höhenlage oder bedeutender Einzellage befinden;

  Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und
  Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
  für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel
                                              bosch.&.partner   Folie 17

Datenblatt Auswirkungen auf die Vorranggebiete Windenergie
Kiel
bosch.&.partner   Folie 18
Kiel
bosch.&.partner   Folie 19
Kiel
                                                                     bosch.&.partner             Folie 20

Bewertung Konfliktrisiko

Die Bewertung des Konfliktrisikos erfolgt ordinal – Ampelprinzip
Zunächst für jedes Kriterium getrennt und dann in der Gesamtschau
aller Kriterien

          Geringes Konfliktrisiko
          bezogen auf den Sachverhalt werden keine erheblichen Konflikte erwartet,
    +
          Potenzialfläche liegt in der Regel außerhalb des Kriteriums bzw. außerhalb der
          Reichweite erheblicher Wirkungen

          Mittleres Konfliktrisiko

    o     bezogen auf den Sachverhalt können erhebliche Konflikte nicht grundsätzlich
          ausgeschlossen werden, Potenzialfläche liegt mit einen Flächenanteil innerhalb des
          Kriteriums bzw. in der Reichweite erheblicher Wirkungen
          Hohes Konfliktrisiko

    –     bezogen auf den Sachverhalt sind erhebliche Konflikte zu erwarten, Potenzialfläche liegt
          mit einem erheblichen Flächenanteil innerhalb des Kriteriums bzw. von der
          Potenzialfläche gehen erhebliche negative Wirkungen auf den Sachverhalt aus
Kiel
                           bosch.&.partner   Folie 21

Bewertung Konfliktrisiko
Kiel
                    bosch.&.partner   Folie 22

Umweltberichte
Struktur I

(Bezug:
Anlage 1 zum ROG,
 14g UVPG)
Kiel
                 bosch.&.partner   Folie 23

Umweltberichte
Struktur II
Kiel
                 bosch.&.partner   Folie 24

Umweltberichte
Struktur III
Kiel
                     bosch.&.partner   Folie 25

       Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Sie können auch lesen