Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein ...
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Kiel bosch.&.partner Folie 1 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Neuaufstellung der Teil-Regionalpläne (Sachthema Windenergie) in Schleswig-Holstein Scoping-Termin zur Strategischen Umweltprüfung Kiel, 09.05.2016
Kiel bosch.&.partner Folie 2 Inhalte Grundsätze und Verfahren der SUP Inhalte und Kriterien für die SUP Methodische Ansätze für die SUP Struktur / Gliederung des Umweltberichtes
Kiel bosch.&.partner Folie 3 Zeitlicher Ablauf zum SUP-Scoping 22.04.16 Scopingschreiben an TÖB, Verbände − Anlage 1 „Scoping-Unterlage“ mit Kriterienliste Stand 21.4.16 − Anlage 2 Muster-Datenblatt − Anlage 3 Auszug Bewertungsschlüssel 09.05.16 Scoping-Termin 13.05.16 Fristende Stellungnahmen
Kiel bosch.&.partner Folie 4 Überblick zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) Gesetzliche Grundlage: §§ 9-11 ROG (§ 5 Abs. 11 LaPlaG S-H) / UVPG Die SUP ist unselbständiger Teil des Aufstellungsverfahrens zu LEP / RegP Windenergie S-H Die SUP ermittelt, beschreibt und bewertet. frühzeitig umfassend vorsorgeorientiert und nach einheitlichen Grundsätzen die Auswirkungen auf die Umwelt, die sich aus der Umsetzung der planerischen Festlegungen des LEP/RegP ergeben können Die Ergebnisse der SUP werden bei der Aufstellung von LEP / RegP so früh wie möglich berücksichtigt, d.h. in die Abwägungsentscheidung über die Planinhalte einbezogen.
Kiel bosch.&.partner Folie 5 Schutzgüter der SUP Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, unter besonderer Berücksichtigung der gemäß der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/EG geschützten Arten und Lebensräume Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima und Landschaft Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessenerweise verlangt werden kann. (§ 9 Abs. 1 ROG; kursiv: voraussichtliche Ergänzungen durch UVP-ÄndRL)
Kiel bosch.&.partner Folie 7 Schnittmenge raumordnerische Belange - Umweltbelange Wirtschaftliche Entwicklung Infrastruktur Siedlungsstruktur Menschen Wasser Klima Daseinsvorsorge Tiere Pflanzen Ressourcenschutz biologische Vielfalt Landschaft Boden/Fläche Luft Tourismus Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen
Kiel bosch.&.partner Folie 8 Entscheidungsprozess zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergie Abwägung: 1. Stufe Festlegung weicher Tabukriterien, landesweit einheitliche Anwendung 2. Stufe Einzelfallprüfung an weiterer Kriterien: • Gewichtung einzelner Kriterien (Priorisierung) • Risikobewertung in der Gesamtschau aller Kriterien • Anregungen/Bedenken im Zuge des Beteiligungsprozesses 3. Stufe Verbleibt der Windenergie in substanzieller Weise Raum?
Kiel bosch.&.partner Folie 9 Planungsprozess LEP/RegP Prüfebenen der SUP A) Textliche Ziele und Grundsätze für die 1) Verbal-argumentative Prüfung der Windenergienutzung Auswirkungen auf die Schutzgüter B) Räumliche Festlegung von Vorranggebieten Windenergie 1) Ausschluss von Flächen aufgrund von 2) Darstellung der umweltbezogenen harten Tabukriterien Tabukriterien, Dokumentation der 2) Ausschluss von Flächen aufgrund von Potenzialflächenkulisse weichen Tabukriterien 3) Abgrenzung von Vorranggebieten 3) Beschreibung und Bewertung der Windenergie innerhalb der Potenzialflächen Auswirkungen auf die umweltbezogenen aufgrund von weiteren Abwägungskriterien Abwägungskriterien je Vorranggebiet in Datenblättern 4) Gesamtabwägung der Vorranggebietskulisse unter Berücksichtigung summarischer Betroffenheiten und der Energieziele des 4) Beschreibung und Bewertung der Landes Gesamtplanauswirkungen (kumulative bzw. summarische Wirkungen)
Kiel bosch.&.partner Folie 10 Kriterien zum Schutzgut Menschen / Gesundheit Überplanter Innenbereich nach § 30 und nicht überplanter Innenbereich nach § 34 BauGB; ausgenommen Industriegebiete (§ 9 BauNVO) und Sondergebiete (§ 11 BauNVO), soweit in letzteren 1 HT WKA zulässig sind, sowie Gebiete im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB, die diesen Gebieten entsprechen; ausgenommen weiterhin solche Bebauungsplangebiete, die die Zulassung von WKA begründen; 2 Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich; HT Abstandspuffer von 250 m um die unter den ersten beiden Spiegelpunkten genannten Bereiche / 3 HT Nutzungen; Weiterer Abstandspuffer von 150 m um Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich sowie um 4 WT Gewerbegebiete im Anschluss an die als hartes Tabu eingestufte Abstandszone von 250 m; Weiterer Abstandspuffer von 550 m um Siedlungsbereiche mit Wohn- oder Erholungsfunktion, die nach § 5 30 und 34 BauGB planungsrechtlich zu beurteilen sind, im Anschluss an die als hartes Tabu eingestufte WT Abstandszone von 250 m; Planerisch verfestigte Siedlungsflächenausweisungen einschließlich 800 m Abstand zu diesen 6 (Siedlungen/Einzelhäuser) sowie 400 m Abstand bei planerisch verfestigten WT Gewerbeflächenausweisungen; 7 In den Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen und besondere Siedlungsräume; WT 8 Regionale Grünzüge der Ordnungsräume; WT 9 Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden und Städte; AK Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie verdichtete Bereiche der Ordnungsräume um 10 AK Hamburg, Lübeck und Kiel; 11 Umzingelungswirkung, Riegelbildung; AK Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung und zukünftige Kernbereiche für Tourismus und 12 AK Erholung; Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel bosch.&.partner Folie 11 Kriterien zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen I - Schutzgebiete 13 Naturschutzgebiete (§ 23 Abs. 2 BNatSchG); HT Gebiete, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 LNatSchG einstweilig sichergestellt sind, und Gebiete, für die nach § 12 Abs. 2 LNatSchG das NSG-Verfahren eingeleitet ist, soweit nicht 14 HT nach den jeweiligen Handlungsverboten innerhalb des Gebietes die Errichtung von WKA allgemein zulässig ist; 15 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 NPG); HT 23 Umgebungsbereich von 300 m bei Naturschutzgebieten; WT Umgebungsbereich von 300 m bei Gebieten, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 24 WT LNatSchG Abs. 3 einstweilig sichergestellt sind; 25 Umgebungsbereich von 300 m beim Nationalpark; WT 18 EU-Vogelschutzgebiete; WT 19 Umgebungsbereich von 300 m bei Vogelschutzgebieten; WT 35 Umgebungsbereich von 300 m bis 1.200 m bei Vogelschutzgebieten; AK 20 FFH-Gebiete; WT 21 Umgebungsbereich von 300 m bei FFH-Gebieten; WT Gebiete, die die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 23 BNatSchG in Verbindung 22 WT mit § 13 LNatSchG erfüllen (NSG); Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel bosch.&.partner Folie 12 Kriterien zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen II - Arten 26 Dichtezentrum für Seeadlervorkommen; WT Bedeutsame Nahrungsgebiete für Gänse (ohne Graugänse und Neozoen) und Schwäne (Zwerg- 27 und Singschwäne) außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie Kolonien von Trauer- und WT Lachseeschwalben einschließlich 1.000 m Abstand; 28 Wiesenvogel-Brutgebiete; WT Bedeutende Vogelflugkorridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungsflächen von Gänsen und 29 WT Schwänen; 30 3.000 m Abstandsradius um wichtige Schlafgewässer der Kraniche; WT Küstenstreifen an der Nordsee und auf Fehmarn mit herausragender Bedeutung als Nahrungs- und 31 WT Rastgebiet außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten sowie Helgoland; 37 Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs; AK Potentielle Beeinträchtigungsbereiche im 3 km Radius um Seeadlerhorste außerhalb des Dichtezentrums und um Schwarzstorchhorste sowie Bereiche im 1 km Radius um 38 AK Weißstorchhorste und im 1,5 km Radius um sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten; Prüfbereiche im 3 bis 6 km Radius um Seeadlerhorste und Schwarzstorchhorste, im 1 bis 2 km 39 Radius um Weißstorchhorste und im 1,5 bis 4 km Radius um sicher nachgewiesene Standorte von AK Rotmilanhorsten; Nicht sicher nachgewiesene Standorte von Rotmilanhorsten und deren Umgebungsbereiche 40 AK (Potenzieller Beeinträchtigungsbereich und Prüfbereich); Wintermassenquartiere für Fledermäuse (größer 1.000 Exemplare) einschließlich eines 32 WT Umgebungsbereichs von 3 .000 m; 41 Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz; AK Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel bosch.&.partner Folie 13 Kriterien zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen III - Biotope 16 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i.V. mit § 21 LNatSchG). HT schützenswerte Geotope (geologisch-geomorphologische Sonderformen, wie zum Beispiel 42 AK Moränenhügel, Tunneltalsysteme, Kleevkanten und Steilufer); 17 Waldflächen und Waldabstand von 30 m HT 34 30 - 100 m Abstand von Wäldern; WT 33 Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems gemäß § 21 BNatSchG; WT 43 Wichtige Verbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems; AK 36 Querungshilfen und damit verbundene Korridore; AK 44 Räumliche Konzentration von Klein- und Kleinstbiotopen; AK Planverfestigte Kompensationsflächen für den Straßenbau und weitere Ausgleichsflächen 45 AK sowie Ökokonto-Flächen; Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel bosch.&.partner Folie 14 Kriterien zu den Schutzgütern Boden/Fläche und Wasser 46 Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 35 LNatSchG i.V.m. § 61 BNatSchG; HT 47 Wasserschutzgebiete Zone II einschließlich einer davon umschlossenen Zone I (§ 51 WHG); HT Deiche und Küstenschutzanlagen mit einem Abstand von 100 m zu Landesschutz- und 48 WT Regionaldeichen; 49 Wasserflächen; WT 50 Vorranggebiete für den Binnenhochwasserschutz; AK Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel bosch.&.partner Folie 15 Kriterien zum Schutzgut Landschaft 51 Nordfriesische Inseln und Halligen außerhalb des Nationalparks; WT Nord- und Ostsee bis zur Hoheitsgrenze; Ausnahme: Offshore-Windpark in der Lübecker / 52 Mecklenburger Bucht mit bis zu 55 WKA (festgestellt durch ROV) 53 Landschaftsschutzgebiete (LSG), sofern WKA nicht ausdrücklich zugelassen sind; WT Gebiete, die nach § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 3 LNatSchG als LSG einstweilig 54 WT sichergestellt sind; 55 Gebiete, für die nach § 12 Abs. 2 LNatSchG das LSG-Verfahren eingeleitet ist; WT 56 Naturparke; AK 57 Charakteristische Landschaftsräume; AK 58 5.000 m um für die historische Kulturlandschaft bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder; AK Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel bosch.&.partner Folie 16 Kriterien zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter 59 Sichtachsen auf die UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt; WT 60 5 km Abstand zum Danewerk / Haithabu (vorgesehenes Weltkulturerbe); WT 800 m um gesetzlich geschützte Kulturdenkmale (Auswahl grundsätzlich raumwirksamer 61 AK Denkmäler, z.B. Kirchen mit Türmen); 2.000 m um gesetzlich geschützte Kulturdenkmale, die weithin sichtbar sind oder sich in 62 AK beeindruckender Höhenlage oder bedeutender Einzellage befinden; Bezug: Runderlass „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III“ vom 29.04.2016
Kiel bosch.&.partner Folie 17 Datenblatt Auswirkungen auf die Vorranggebiete Windenergie
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Kiel bosch.&.partner Folie 20 Bewertung Konfliktrisiko Die Bewertung des Konfliktrisikos erfolgt ordinal – Ampelprinzip Zunächst für jedes Kriterium getrennt und dann in der Gesamtschau aller Kriterien Geringes Konfliktrisiko bezogen auf den Sachverhalt werden keine erheblichen Konflikte erwartet, + Potenzialfläche liegt in der Regel außerhalb des Kriteriums bzw. außerhalb der Reichweite erheblicher Wirkungen Mittleres Konfliktrisiko o bezogen auf den Sachverhalt können erhebliche Konflikte nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, Potenzialfläche liegt mit einen Flächenanteil innerhalb des Kriteriums bzw. in der Reichweite erheblicher Wirkungen Hohes Konfliktrisiko – bezogen auf den Sachverhalt sind erhebliche Konflikte zu erwarten, Potenzialfläche liegt mit einem erheblichen Flächenanteil innerhalb des Kriteriums bzw. von der Potenzialfläche gehen erhebliche negative Wirkungen auf den Sachverhalt aus
Kiel bosch.&.partner Folie 21 Bewertung Konfliktrisiko
Kiel bosch.&.partner Folie 22 Umweltberichte Struktur I (Bezug: Anlage 1 zum ROG, 14g UVPG)
Kiel bosch.&.partner Folie 23 Umweltberichte Struktur II
Kiel bosch.&.partner Folie 24 Umweltberichte Struktur III
Kiel bosch.&.partner Folie 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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