INFO-MAPPE - für Lehrlinge - Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!)
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Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) INFO-MAPPE für Lehrlinge April 2019 www.bromberger.biz 1 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) Liebe Auszubildende, Lieber Auszubildender! Wir freuen uns, Sie als Mitarbeiter/in für IHR UNTERNEHMEN gewonnen zu haben und heißen sie in unserem Unternehmen herzlich willkommen! Mit ihrem Eintritt haben Sie sich für eines der ….. Unternehmen entschieden, das als ….. mit weit mehr als ….. Standorten auf ….. Kontinenten vertreten ist. Sie befinden sich damit im Verbund mit Kolleginnen und Kollegen, die sich durch sehr unterschiedliche Kulturen und Aufgabenstellungen auszeichnen und letztlich die ….. als Ganzes repräsentieren. Die vorliegende Mappe soll Ihnen den Einstieg in eine neue Struktur und natürlich ihren konkreten Arbeitsplatz erleichtern und Ihnen Wissenswertes über die Rahmenbedingungen, das Umfeld und die Angebote unseres Unternehmens vermitteln. Sollten sich weitere Fragen ergeben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ….. und viel Erfolg in Ihrem neuen Aufgabengebiet. Viel Spaß! xxx xxxxxxxxxx Human Resources www.bromberger.biz 2 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 1. INFORMATIONEN ZUR LEHRE/AUSBILDUNG 4 1.1 Voraussetzungen für eine Lehre/Ausbildung bei … 4 1.2 Ausbildungsleitung 4 1.3 Ausbilder/in 4 1.4 Probezeit 5 1.5 Arbeitszeit 5 1.6 Dienstbeginn 6 1.7 Gutes Benehmen und angemessenes Erscheinungsbild 6 1.8 Verlassen des Hauses bzw. des Arbeitsplatzes während der Dienstzeit 7 1.9 Abwesenheit bei firmeninternen Seminaren 7 1.10 Fahrtkostenübernahme bzw. An-/Abreise zu/von externen Schulungen/Seminaren 8 1.11 Erkrankung 8 1.12 Urlaubsanspruch 9 1.13 Lehrlingsentschädigung 9 1.14 Essenszuschuss 9 1.15 E-Mail Signatur 9 1.16 Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen 10 1.17 Wartung Ihrer persönlichen Daten 10 1.18 Weitere Angebote unsere Unternehmens 10 1.19 Zusatzangebot der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) 11 2. DIE DUALE BERUFSAUSBILDUNG 12 2.1 Lernort Unternehmen 12 2.1.1 Laufende Lernkontrolle im Unternehmen 12 2.2. Lernort Berufsschule 12 2.2.1 Laufende Lernkontrolle in der Berufsschule 13 2.2.2 Lehrabschlussprüfung 13 2.2.3 Behaltefrist (Weiterverwendungspflicht) 13 2.2.4 Schul-/Ferienzeiten 13 2.2.5. Abwesenheit vom Unterricht 14 2.2.6 Erkrankung an einem Schultag 14 2.2.7 Disziplinäre Verfehlungen 14 2.2.8 Überdurchschnittliche Lernerfolge 15 ERWARTUNGEN 16 WICHTIGE INFORMATIONEN 17 www.bromberger.biz 3 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 1. INFORMATIONEN ZUR LEHRE/AUSBILDUNG 1.1 Voraussetzungen für eine Lehre/Ausbildung bei … • Positive Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht • Guter Schulerfolg • Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache • Hohe Motivation und Begeisterungsfähigkeit • Wunsch, mit Kunden (intern/extern) arbeiten zu wollen Durch den Lehrvertragsabschluss übernehmen sowohl die Auszubildenden als auch das Unternehmen gewisse Rechte und Pflichten, die im Berufsausbildungsgesetz (BAG) zu finden sind. 1.2 Ausbildungsleitung Das ist die Person im Unternehmen, die für die gesamte Lehrlingsausbildung (die Auswahl, Koordination, Organisation und disziplinäre Angelegenheiten der Auszubildenden) verantwortlich ist. Die Ausbildungsleitung ist Ihre Ansprechperson in allen Fragen, die nicht unmittelbar Ihre jeweilige Ausbildungsstelle betreffen. Ihre Ausbildungsleiterin ist Frau/Herr ….. (Telefon: …..) 1.3 Ausbilder/in Das das sind jene Personen, die in den einzelne Ausbildungsstellen für ihre Ausbildung/ Betreuung verantwortlich sind. Mit jeder Ausbildungsstelle wechselt somit auch Ihr/Ihre Ausbilder/in. www.bromberger.biz 4 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 1.4 Probezeit Die Probezeit beträgt drei Monate. Während dieser Zeit kann das Lehrverhältnis durch Sie oder durch das Unternehmen ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Die Auflösung muss schriftlich erfolgen. Das Lehrverhältnis endet mit Zugang der Auflösungs- erklärung. 1.5 Arbeitszeit Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt wie bei den übrigen Mitarbeiter/innen des Unternehmens mittels Zeiterfassungssystem. Die Gleitzeitregelung gilt nicht für Auszubildende. Es werden mit den jeweiligen Ausbilder/innen fixe Arbeitszeiten zu Beginn der Lehrzeit festgelegt, die je nach Ermessen der Ausbilderinnen flexibler gestaltet werden können. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt …../ Woche, Montag bis Donnerstag: ….. Stunden Freitag: ….. Stunden. Die tägliche Mittagspause, die verpflichtend zu absolvieren ist, beträgt mindestens eine halbe Stunde (möglich zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr). Generell sind bis auf die Mittagspause keine weiteren Pausen vorgesehen oder erwünscht. Überstunden dürfen/sollen grundsätzlich keine geleistet werden. Die Zeit des Unterrichtsbesuches in der Berufsschule wird in die Arbeitszeit eingerechnet. Beispiel für die Ermittlung der betrieblichen Arbeitszeit: Wöchentliche Arbeitszeit laut KV 38,5 Stunden Unterrichtszeit 8,0 Unterrichtsstunden à 50 Minuten Verbleibende betriebliche Arbeitszeit 30,5 Stunden Beträgt die Unterrichtszeit weniger als 8 Stunden, so hat der/die Auszubildende nach der Schule zu arbeiten wenn es Ihm/ihr aufgrund des Verhältnisses der Wegzeit zur Arbeitszeit zumutbar ist und die gesetzlich zulässige (tägliche oder wöchentliche) Arbeitszeit dadurch nicht überschritten wird. Rücksprache mit dem/der Ausbilder/in ist jedenfalls zu halten! www.bromberger.biz 5 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) Am Beginn des jeweiligen Schuljahres MUSS der Unterrichtsplan abgegeben werden, um ihre Anwesenheit in der Berufsschule nachvollziehen zu können. Änderungen in der Unterrichtsplanung sind ebenso zeitnah bekanntzugeben. Damit auch alle Kolleg/innen die Abwesenheit nachvollziehen bzw. Termine planen können, bitten wir Sie Ihren Kalender (nach entsprechender Einweisung) korrekt und aktuell zu pflegen. 1.6 Dienstbeginn Der tägliche Dienstbeginn ist in jeder Ausbildungsstelle unterschiedlich und wird von ihrem/ Ihrer jeweiligen Ausbilder/in mit Ihnen festgelegt. (siehe auch 1.5. Arbeitszeit) 1.7 Gutes Benehmen und angemessenes Erscheinungsbild Darauf legen wir sowohl im Unternehmen als auch in der Berufsschule besonderen Wert. Bedenken Sie, dass sie sowohl bei Kunden, als auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis das Unternehmen repräsentieren. Unter anderem sollten folgende wichtige Punkte beachtet werden: • Hörbares Grüßen ist ein selbstverständliches Ritual. • Ein/Eine Auszubildende/r sollte eine/n Vorgesetzte/n prinzipiell per “ Sie „ ansprechen. • Auszubildende kommen gepflegt, ausgeschlafen und pünktlich zur Arbeit. • Die Arbeitskleidung wird abteilungsmäßig laut gültiger Sicherheitsvorschrift festgelegt. (Dezente beziehungsweise Business-Kleidung bei Kundenkontakt!) • Der („Körper-) Schmuck (Ringe, Ketten, Piercing, Tattoos, u.ä.) i ist ebenfalls den abteilungrelevanten Gegebenheiten und Sicherheitsvorschriften anzupassen. Sichtbare Piercings und Tattoos sind bei Kundenkontakt nicht erwünscht. • Wir sind als Ausbilderbetrieb unter anderen auch an das Jugendschutzgesetz gebunden, daher möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen dass es Jugendlichen nicht erlaubt ist zu rauchen. Den erwachsenen Auszubildenden ist das Rauchen an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Der/die Ausbilder/in MUSS immer informiert werden! www.bromberger.biz 6 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) • Privathandys sind bei Arbeitsbeginn - bis zum Arbeitsende an einem sicheren Ort (Kasten, Schublade, …) zu deponieren. In Notfällen ist der/die Auszubildende immer über seine/n Ausbilderi/n erreichbar. Sollten Sie Leerzeiten haben, können Sie die Zeit sinnvoll nützen und sich mit Literaturstudium beschäftigen oder mit den verwendeten Programmen vertraut machen. • Die private Nutzung des Internets ( z.B. surfen auf Social Network Seiten wie Facebook etc.) ist den Auszubildenden während der Arbeitszeit untersagt. • Die Benutzung von Kopfhörer am Arbeitsplatz ist unter anderem aus Sicherheitsgründen nur mit Genehmigung des/der Ausbilder/in gestattet. 1.8 Verlassen des Hauses bzw. des Arbeitsplatzes während der Dienstzeit Während der Dienstzeit und in der Mittagspause ist das Verlassen des Unternehmens - aus Versicherungsgründen - nur mit Genehmigung des/der jeweiligen Ausbilder/in gestattet. Der/Die Auszubildende hat sich bei dem derAusbilder/in abzumelden. Bei jedem Verlassen MUSS sich der/ die Auszubildender mit Hilfe des Zeiterfassung-Systems „Aus- bzw. beim Zurückkommen wieder Einloggen“. 1.9 Abwesenheit bei firmeninternen Seminaren Seminare, die Auszubildenden auf Kosten des Unternehmens besuchen können beziehungsweise die Ihnen im Zuge ihre Ausbildung genehmigt werden, müssen auch verpflichtet besucht werden. Bei einer Verhinderung oder Erkrankung sind sowohl ihre Ausbildungsleitung Fr./Hr. xxxxx Tel.: …), Ihr/Ihre Ausbilder/in, als auch die Personalabteilung beziehungsweise ihre jeweilige Führungskraft (inklusive einer Begründung) im Unternehmen darüber zu verständigen. www.bromberger.biz 7 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 1.10 Fahrtkostenübernahme bzw. An-/Abreise zu/von externen Schulungen/Seminaren Die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte werden vom Unternehmen übernommen. Einer An -und Abreise zu externen Seminaren ist zu beachten, dass diese innerhalb der wöchentlichen Normalarbeitszeiten erfolgen sollten. Wochenend- bzw. Feiertagstätigkeiten sind auch während der An- und Abreise der Auszubildenden nicht vorgesehen. Sollte der/die Auszubildende noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben und die Betriebsstätte muss für eine Schulung bzw. ein Seminar verlassen werden, benötigt das Unternehmen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Bitte beachten Sie, dass wir aus sicherheittechnischen Gründen nicht gestatten können, wenn Auszubildende mit Führerschein andere Auszubildende mit dem eigenen oder den Firmen-PKW zu externen Seminaren mitnehmen. Im Falle eines Unfalls könnte es zu rechtlichen Folgen für den Fahrer (Auszubildenden) kommen. Unser Unternehmen unterstützt und fördert daher das Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. 1.11 Erkrankung Erkrankungen müssen Sie unverzüglich sowohl der Ausbildungsleitung (Fr./Hr. xxx, Tel.: …) oder ihrem/Ihrer Ausbilder/in bzw. Ihrer Führungskraft in der Abteilung melden. An Schultagen ist zusätzlich auch die Berufsschule zu verständigen. Diese Regelung gilt ebenso bei der Teilnahme an firmeninternen Seminaren. Wichtig ist, das Sie jedenfalls schon ab dem ersten Tag des Krankenstandes eine Arztbestätigung vorlegen müssen. Eine Entschuldigung durch die Eltern genügt nicht. Sobald es Ihnen möglich ist bzw. sie wieder gesund sind, schicken Sie unverzüglich die Arbeitsunfähigkeitmeldung des Arztes an die Personalabteilung oder an ihren/Ihre Ausbildungsleiter/in. Wenn sie keine Arztbestätigung vorlegen können, gilt dies als unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz und kann lt. Berufsausbildungsgesetz (BAG) gravierende Folgen haben. www.bromberger.biz 8 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 1.12 Urlaubsanspruch Ihr Urlaubsanspruch beträgt 25 Arbeitstage (5 Arbeitswochen). Als Urlaubsjahr gilt das Kalenderjahr. Der Urlaub ist in der schulfreien Zeit zu konsumieren (vorzugsweise in den Sommer-, Weihnachts-, Semester- oder Osterferien). Die Urlaubstermine sind einvernehmlich zwischen Ihnen und Ihrem/Ihrer Ausbilderi/n festzulegen. Geben Sie Ihre Urlaubswünsche daher rechtzeitig bekannt und tragen Sie diese im Intranet ein. Bitte vergessen Sie nicht, ihren Urlaub auch in der abteilungsinternen Urlaubsliste bzw. im Kalender einzupflegen und betroffene Kolleginnen zu informieren. 1.13 Lehrlingsentschädigung Die Lehrlingsentschädigung orientiert sich am Kollektivvertrag für ….. . Sie wird auf ihrem Gehaltskonto inklusive der unternehmensinternen festgelegten Überzahlung des Kollektivvertrags abzüglich der Sozialversicherung Beiträge und abzüglich der Lohnsteuer gutgeschrieben. Die Brutto-Lehrlingsentschädigung (Stand … 2019) beträgt im • 1. Lehrjahr: € xxx,— • 2. Lehrjahr: € xxx,— • 3. Lehrjahr: € xxx,— 1.14 Essenszuschuss Auszubildende haben die Möglichkeit, den vergünstigten Mittagstisch des Unternehmens in Anspruch zu nehmen. Infos dazu erhalten Sie von Ihrem/Ihrer jeweiligen Ausbilder/in. 1.15 E-Mail Signatur Um alle unserer Auszubildenden zu schützen und vor Konsequenzen zu bewahren, empfiehlt es sich in der Email-Signatur der betreffenden Personen, sowohl zu externen Kunden/Kundinnen als auch zu internen Mitarbeiter/innen, einen Vermerk zu machen ,dass es sich hier um eine Person handelt die sich derzeit noch in Ausbildung befindet. www.bromberger.biz 9 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 1.16 Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Wie jede/r Angestellte unterliegen Sie persönlich der Verschwiegenheitspflicht. Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht stellen eine schwere Verfehlung dar und können zur vorzeitigen Auflösung des Lehr/-Ausbildungsverhältnisses führen. Wir möchten in diesem Sinne auch auf unsere Compliance Richtlinie bzw. den Code of Conduct hinweisen. 1.17 Wartung Ihrer persönlichen Daten Alle Änderungen von Adresse (auch E-Mail etc.) und Telefonnummer, sowohl Ihre als auch die Ihrer Erziehungsberechtigten , geben Sie bitte unverzüglich der Ausbildungsleitung(Fr./Hr. xxx) und Ihrem/Ihrer Ausbilder/in bzw. Ihrem/Ihrer Vorgesetzten bekannt, damit Sie in dringenden Fällen erreichbar sind. 1.18 Weitere Angebote unsere Unternehmens Unser Unternehmen ist nicht nur daran interessiert ihre Berufsausbildung zu unterstützen, wir möchten Ihnen während Ihrer Ausbildungszeit auch mit zusätzlichem Förderungen und Vergünstigungen als Partner zu Seite stehen: • Wir sind ein International tätiger Konzern und damit auch ein Top-Arbeitgeber! • Wir bieten eine umfassende berufliche Ausbildung auf hohem Niveau inklusive einer adäquaten Einschulung in die jeweiligen Bereiche. • Auszubildende erhalten eine Lehrlingsentschädigung inklusive einer Überzahlung des kollektivvertraglich festgelegten Entgelts. • Wir organisieren Welcome Veranstaltungen und Einsteiger Meetings für alle Auszubildenden am Standort Wien. Dies bietet Ihnen die Gelegenheit einander - auch neben der Arbeit - besser kennen zu lernen. • Sie erhalten für überdurchschnittliche Leistungen (Sach-) Prämien, sowohl bei sehr gutem Erfolg als auch bei guten Erfolg. • Sie bekommen die Möglichkeit durch eine Rotation unterschiedliche Bereiche des Unternehmens kennen zu lernen bzw. können einen Lehrlingsaustausch in Anspruch nehmen. www.bromberger.biz 10 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) • Wir bieten und fördern ebenso Lehre mit Matura. • Lehrlingsgesundheitswochen sind uns ebenfalls ein Anliegen. Auszubildende können ab dem 2. Lehrjahr an den Gesundheitswochen teilnehmen. • Auszubildende haben die Möglichkeit über unser Unternehmen eine private Zusatzversicherung bei…..Gruppenkrankenversicherung abzuschließen. Die anfallende Prämie wird bei Auszubildenden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen. • Wir bieten unseren Auszubildenden die Möglichkeitsich auf Firmenkosten auch auf anderen Gebieten weiterzubilden (Englisch-Seminare, Persönlichkeitsentwicklung,…..). 1.19 Zusatzangebot der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) • Service für Lehrlinge: Gratis-Coaching der WKO Eine Lehre läuft nicht immer reibungslos und stellt Lehrling und Lehrbetrieb schon mal vor Probleme. Manche kann man selber lösen, manchmal braucht es Unterstützung von außen. Dann sind wir da. Die WKO unterstützt bei allen Herausforderungen rund um die Lehrausbildung, sei es im Privatleben, im Ausbildungsalltag oder in der Berufsschule. Die WKO bietet Coachings und Gespräche, bei denen vertraulich persönliche Sorgen geäußert werden können - um sie mit deren Hilfe zu lösen. Österreichweit. Und gratis - weil es für alles eine Lösung gibt. Anmeldung: hier www.bromberger.biz 11 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 2. DIE DUALE BERUFSAUSBILDUNG Duale Berufsausbildung heißt, das ihre Berufsausbildung an zwei Lernorten, nämlich im Unternehmen und in der Berufsschule stattfindet. 2.1 Lernort Unternehmen Während ihrer Lehrzeit werden/können Sie Kenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Ausbildungsstellen erwerben. Betreut werden Sie in jeder Ausbildungsstelle durch einen/eine ausgebildete/n Ausbilder/in oder zugeteilten Fachkraft. Das praktische Lernen wird durch berufsspezifische Ausbildungsbausteine (schriftliche Lernunterlagen, computerunterstützte Lernprogramme und Seminare) ergänzt. 2.1.1 Laufende Lernkontrolle im Unternehmen Am Ende der jeweiligen Ausbildungsabschnitte verfassen Sie einen schriftlichen Tätigkeitsbericht. Darin halten Sie fest, was und wie sie gelernt und gearbeitet haben und wie der gemachte Lernfortschritt von Ihnen persönlich bewertet wird. Diesen Tätigkeitsbericht besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Ausbilder/in. Durch ihren/Ihre Ausbilder/in erfolgt eine schriftliche Beurteilung anhand eines Feedbackbogens. Diese Beurteilung dient vor allem als Grundlage für ein Beratungsgespräch. In diesem erhalten Sie Informationen, wie ihr Lernfortschritt, ihr Leistungsstand sowie Ihr Verhalten gesehen wird. Einmal im Monat gibt es eine Rückmeldungsgespräch mit der Leiterin der Lehrlingsausbildung den/der der Ausbilder/in und ihnen, indem sie erfahren, wie Ihre bisherigen Ausbildungsfortschritte durch das Unternehmen beurteilt werden. 2.2. Lernort Berufsschule Die Aufgabe der Berufsschule ist es, durch einen berufsbegleitenden Unterricht • theoretische Kenntnisse zu vermitteln, • die betriebliche Ausbildung zu ergänzen und • die Allgemeinbildung zu erweitern. www.bromberger.biz 12 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 2.2.1 Laufende Lernkontrolle in der Berufsschule Unser Unternehmen erwartet von Ihnen überdurchschnittliche Leistungen und honoriert diese auch. Wir ersuchen Sie daher, der Ausbildungsleitung unverzüglich Ergebnisse von Schularbeiten und Prüfungen bekannt zu geben sowie schriftliche Schulnachrichten und Zeugnisse vorzulegen. Die Ausbildungsleitung hält mit der Berufsschule auch persönlich engen Kontakt. 2.2.2 Lehrabschlussprüfung Zweck der Lehrabschlussprüfung ist es festzustellen, ob sie sich die im Berufsbild geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet haben und ob sie in der Lage sind, die den Lehrberuf ausmachenden Tätigkeiten selbstständig und fachgerecht auszuführen. Nach einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis und einen Lehrerbrief, der die erfolgreiche Beendigung des Lehrverhältnisses und die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung beurkundet (siehe auch Punkt 1.17). 2.2.3 Behaltefrist (Weiterverwendungspflicht) Laut Kollektivvertrag ist nach Abschluss der Lehrzeit eine …..-monatige Behaltefrist vorgesehen. innerhalb derer die Auszubildenden in ihrem Lehrberuf zu beschäftigen sind. 2.2.4 Schul-/Ferienzeiten Die Schulzeiten/Ferienzeiten der Berufsschule richten sich nach den Schulzeiten der Pflichtschulen. Die Sommer-, Weihnachts-, Semester-und Osterferien sind also terminlich mit anderen Schulen gleichgestellt. An schulfreien Tagen müssen Sie am Arbeitsplatz anwesend sein. Ihre Urlaubseinteilung ist so zu gestalten, dass ein lückenloser Besuch der Berufsschule während der gesamten Lehrzeit gewährleistet ist. www.bromberger.biz 13 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 2.2.5. Abwesenheit vom Unterricht Die Abwesenheit vom Unterricht ist so zu werten, als ob Sie nicht zum Dienst im Betrieb erschienen wären. Vorhersehbare Verhinderungen sind sowohl der Berufsschule als auch der Ausbildungsleitung rechtzeitig zu melden! 2.2.6 Erkrankung an einem Schultag Die Erkrankung ist so früh wie möglich in • der Berufsschule • Ihrem/Ihrer Ausbilder/in • der Ausbildungsleitung zu melden. Ärztliche Krankmeldungen gehen an die Personalabteilung. Die Berufsschule akzeptiert nur schriftliche Entschuldigungen, die vom Unternehmen gegengezeichnet sind. 2.2.7 Disziplinäre Verfehlungen Die Berufsschulzeit ist der Arbeitszeit gleichgestellt. Damit ergibt sich Ihre Verpflichtung, die Berufsschule zu besuchen. Das heißt unentschuldigtes Fernbleiben von der Berufsschule ist gleichbedeutend wie unentschuldigt es Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Gröbere Verstöße gegen die Disziplin werden von der Schule sofort an das Unternehmen gemeldet. Die Ausbildungsleitung hält laufend Kontakt zur Berufsschule. www.bromberger.biz 14 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) 2.2.8 Überdurchschnittliche Lernerfolge Es ist unser Bestreben, dass die Auszubildenden in allen Gegenständen Ihre persönliche/ individuelle Bestnote erzielen, zumindest aber besser als „genügend" sind. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein dauerndes Mit-Lernen erforderlich. Für überdurchschnittliche Leistungen erhalten Auszubildende folgende Einmalprämien (Stand 2019) Berufsschulergebnisse: Prämie ausgezeichneter Erfolg Prämie guter Erfolg 1. Lehrjahr € € 2. Lehrjahr € € 3. Lehrjahr € € 4. Lehrjahr € € Auszeichnung bei der Lehrabschlussprüfung: LAP ausgezeichneter Erfolg guter Erfolg 100% Lehrlingsentschädigung 50 % Lehrlingsentschädigung 3. Lehrjahr 3. Lehrjahr www.bromberger.biz 15 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) ERWARTUNGEN PÜNKTLICHKEIT FREUNDLICHKEIT EHRLICHKEIT GENAUIGKEIT EINSATZ MITARBEIT LEISTUNG SELBSTSTÄNDIGKEIT SORGFALT WISSENSDURST SAUBERKEIT www.bromberger.biz 16 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) WICHTIGE INFORMATIONEN AUF EINEN BLICK FUNKTION/NAME TELEFONNUMMER/E-MAILADRESSE AUSBILDUNGSLEITUNG FR./HR xxxx PERSONALABTEILUNG FR./HR. xxx AUSBILDER/IN FR./HR. xxx BERUFSSCHULE ERZIEHUNGSBERECHTIGTE AUSZUBILDENDE/R www.bromberger.biz 17 von 18
Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!) BESTÄTIGUNG Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt der Info-Mappe für Lehrlinge für das Unternehmen ….. zustimmend zur Kenntnis genommen habe. Wien, am _________________ Auszubildende/r: Ausbilder/in: Erziehungsberechtigte/r: ______________________________ ______________________________ ______________________________ www.bromberger.biz 18 von 18
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