INFO-MAPPE - für Lehrlinge - Kopiervorlage (Sie können diese Vorlage nach Ihren Bedürfnissen verändern!)

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                          INFO-MAPPE

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                                Lehrlinge
                                       April 2019

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     Liebe Auszubildende, Lieber Auszubildender!

     Wir freuen uns, Sie als Mitarbeiter/in für IHR UNTERNEHMEN gewonnen zu haben und
     heißen sie in unserem Unternehmen herzlich willkommen!

     Mit ihrem Eintritt haben Sie sich für eines der ….. Unternehmen entschieden, das als ….. mit
     weit mehr als ….. Standorten auf ….. Kontinenten vertreten ist. Sie befinden sich damit im
     Verbund mit Kolleginnen und Kollegen, die sich durch sehr unterschiedliche Kulturen und
     Aufgabenstellungen auszeichnen und letztlich die ….. als Ganzes repräsentieren.

     Die vorliegende Mappe soll Ihnen den Einstieg in eine neue Struktur und natürlich ihren
     konkreten Arbeitsplatz erleichtern und Ihnen Wissenswertes über die Rahmenbedingungen,
     das Umfeld und die Angebote unseres Unternehmens vermitteln.

     Sollten sich weitere Fragen ergeben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

     Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ….. und viel Erfolg in Ihrem neuen
     Aufgabengebiet.

     Viel Spaß!

     xxx xxxxxxxxxx
     Human Resources

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1. INFORMATIONEN ZUR LEHRE/AUSBILDUNG                                              4
1.1 Voraussetzungen für eine Lehre/Ausbildung bei …                                4
1.2 Ausbildungsleitung                                                             4
1.3 Ausbilder/in                                                                   4
1.4 Probezeit                                                                      5
1.5 Arbeitszeit                                                                    5
1.6 Dienstbeginn                                                                   6
1.7 Gutes Benehmen und angemessenes Erscheinungsbild                               6
1.8 Verlassen des Hauses bzw. des Arbeitsplatzes während der Dienstzeit            7
1.9 Abwesenheit bei firmeninternen Seminaren                                       7
1.10 Fahrtkostenübernahme bzw. An-/Abreise zu/von externen Schulungen/Seminaren    8
1.11 Erkrankung                                                                    8
1.12 Urlaubsanspruch                                                               9
1.13 Lehrlingsentschädigung                                                        9
1.14 Essenszuschuss                                                                9
1.15 E-Mail Signatur                                                               9
1.16 Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen                              10
1.17 Wartung Ihrer persönlichen Daten                                             10
1.18 Weitere Angebote unsere Unternehmens                                         10
1.19 Zusatzangebot der WKO (Wirtschaftskammer Österreich)                         11
2. DIE DUALE BERUFSAUSBILDUNG                                                     12
2.1 Lernort Unternehmen                                                           12
2.1.1 Laufende Lernkontrolle im Unternehmen                                       12
2.2. Lernort Berufsschule                                                         12
2.2.1 Laufende Lernkontrolle in der Berufsschule                                  13
2.2.2 Lehrabschlussprüfung                                                        13
2.2.3 Behaltefrist (Weiterverwendungspflicht)                                     13
2.2.4 Schul-/Ferienzeiten                                                         13
2.2.5. Abwesenheit vom Unterricht                                                 14
2.2.6 Erkrankung an einem Schultag                                                14
2.2.7 Disziplinäre Verfehlungen                                                   14
2.2.8 Überdurchschnittliche Lernerfolge                                           15
ERWARTUNGEN                                                                       16
WICHTIGE INFORMATIONEN                                                            17

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1. INFORMATIONEN ZUR LEHRE/AUSBILDUNG

1.1 Voraussetzungen für eine Lehre/Ausbildung bei …

         • Positive Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
         • Guter Schulerfolg
         • Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache
         • Hohe Motivation und Begeisterungsfähigkeit
         • Wunsch, mit Kunden (intern/extern) arbeiten zu wollen

     Durch den Lehrvertragsabschluss übernehmen sowohl die Auszubildenden als auch das
     Unternehmen gewisse Rechte und Pflichten, die im Berufsausbildungsgesetz (BAG) zu
     finden sind.

1.2 Ausbildungsleitung

     Das ist die Person im Unternehmen, die für die gesamte Lehrlingsausbildung (die Auswahl,
     Koordination, Organisation und disziplinäre Angelegenheiten der Auszubildenden)
     verantwortlich ist. Die Ausbildungsleitung ist Ihre Ansprechperson in allen Fragen, die nicht
     unmittelbar Ihre jeweilige Ausbildungsstelle betreffen.

     Ihre Ausbildungsleiterin ist Frau/Herr ….. (Telefon: …..)

1.3 Ausbilder/in

     Das das sind jene Personen, die in den einzelne Ausbildungsstellen für ihre Ausbildung/
     Betreuung verantwortlich sind. Mit jeder Ausbildungsstelle wechselt somit auch Ihr/Ihre
     Ausbilder/in.

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1.4 Probezeit

     Die Probezeit beträgt drei Monate. Während dieser Zeit kann das Lehrverhältnis durch Sie
     oder durch das Unternehmen ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Die
     Auflösung muss schriftlich erfolgen. Das Lehrverhältnis endet mit Zugang der Auflösungs-
     erklärung.

1.5 Arbeitszeit

     Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt wie bei den übrigen Mitarbeiter/innen des Unternehmens
     mittels Zeiterfassungssystem. Die Gleitzeitregelung gilt nicht für Auszubildende. Es werden
     mit den jeweiligen Ausbilder/innen fixe Arbeitszeiten zu Beginn der Lehrzeit festgelegt, die
     je nach Ermessen der Ausbilderinnen flexibler gestaltet werden können.

     Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt …../ Woche,
     Montag bis Donnerstag: ….. Stunden
     Freitag: ….. Stunden.

     Die tägliche Mittagspause, die verpflichtend zu absolvieren ist, beträgt mindestens eine
     halbe Stunde (möglich zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr). Generell sind bis auf die
     Mittagspause keine weiteren Pausen vorgesehen oder erwünscht.

     Überstunden dürfen/sollen grundsätzlich keine geleistet werden.

     Die Zeit des Unterrichtsbesuches in der Berufsschule wird in die Arbeitszeit eingerechnet.

     Beispiel für die Ermittlung der betrieblichen Arbeitszeit:

     Wöchentliche Arbeitszeit laut KV                 38,5 Stunden
     Unterrichtszeit                                   8,0 Unterrichtsstunden à 50 Minuten

     Verbleibende betriebliche Arbeitszeit            30,5 Stunden

     Beträgt die Unterrichtszeit weniger als 8 Stunden, so hat der/die Auszubildende nach der
     Schule zu arbeiten wenn es Ihm/ihr aufgrund des Verhältnisses der Wegzeit zur Arbeitszeit
     zumutbar ist und die gesetzlich zulässige (tägliche oder wöchentliche) Arbeitszeit dadurch
     nicht überschritten wird. Rücksprache mit dem/der Ausbilder/in ist jedenfalls zu halten!

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     Am Beginn des jeweiligen Schuljahres MUSS der Unterrichtsplan abgegeben werden, um
     ihre Anwesenheit in der Berufsschule nachvollziehen zu können. Änderungen in der
     Unterrichtsplanung sind ebenso zeitnah bekanntzugeben.

     Damit auch alle Kolleg/innen die Abwesenheit nachvollziehen bzw. Termine planen können,
     bitten wir Sie Ihren Kalender (nach entsprechender Einweisung) korrekt und aktuell zu
     pflegen.

1.6 Dienstbeginn

     Der tägliche Dienstbeginn ist in jeder Ausbildungsstelle unterschiedlich und wird von ihrem/
     Ihrer jeweiligen Ausbilder/in mit Ihnen festgelegt. (siehe auch 1.5. Arbeitszeit)

1.7 Gutes Benehmen und angemessenes Erscheinungsbild

     Darauf legen wir sowohl im Unternehmen als auch in der Berufsschule besonderen Wert.
     Bedenken Sie, dass sie sowohl bei Kunden, als auch in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis
     das Unternehmen repräsentieren. Unter anderem sollten folgende wichtige Punkte beachtet
     werden:
        • Hörbares Grüßen ist ein selbstverständliches Ritual.

        • Ein/Eine Auszubildende/r sollte eine/n Vorgesetzte/n prinzipiell per “ Sie „ ansprechen.

        • Auszubildende kommen gepflegt, ausgeschlafen und pünktlich zur Arbeit.

        • Die Arbeitskleidung wird abteilungsmäßig laut gültiger Sicherheitsvorschrift festgelegt.
           (Dezente beziehungsweise Business-Kleidung bei Kundenkontakt!)

        • Der („Körper-) Schmuck (Ringe, Ketten, Piercing, Tattoos, u.ä.) i ist ebenfalls den
           abteilungrelevanten Gegebenheiten und Sicherheitsvorschriften anzupassen. Sichtbare
           Piercings und Tattoos sind bei Kundenkontakt nicht erwünscht.

        • Wir sind als Ausbilderbetrieb unter anderen auch an das Jugendschutzgesetz
           gebunden, daher möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen dass es Jugendlichen
           nicht erlaubt ist zu rauchen. Den erwachsenen Auszubildenden ist das Rauchen an den
           dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Der/die Ausbilder/in MUSS immer informiert
           werden!

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        • Privathandys sind bei Arbeitsbeginn - bis zum Arbeitsende an einem sicheren Ort
           (Kasten, Schublade, …) zu deponieren. In Notfällen ist der/die Auszubildende immer
           über seine/n Ausbilderi/n erreichbar. Sollten Sie Leerzeiten haben, können Sie die Zeit
           sinnvoll nützen und sich mit Literaturstudium beschäftigen oder mit den verwendeten
           Programmen vertraut machen.

        • Die private Nutzung des Internets ( z.B. surfen auf Social Network Seiten wie
           Facebook etc.) ist den Auszubildenden während der Arbeitszeit untersagt.

        • Die Benutzung von Kopfhörer am Arbeitsplatz ist unter anderem aus
           Sicherheitsgründen nur mit Genehmigung des/der Ausbilder/in gestattet.

1.8 Verlassen des Hauses bzw. des Arbeitsplatzes während der Dienstzeit

Während der Dienstzeit und in der Mittagspause ist das Verlassen des Unternehmens - aus
Versicherungsgründen - nur mit Genehmigung des/der jeweiligen Ausbilder/in gestattet. Der/Die
Auszubildende hat sich bei dem derAusbilder/in abzumelden. Bei jedem Verlassen MUSS sich der/
die Auszubildender mit Hilfe des Zeiterfassung-Systems „Aus- bzw. beim Zurückkommen wieder
Einloggen“.

1.9 Abwesenheit bei firmeninternen Seminaren

Seminare, die Auszubildenden auf Kosten des Unternehmens besuchen können beziehungsweise
die Ihnen im Zuge ihre Ausbildung genehmigt werden, müssen auch verpflichtet besucht werden.
Bei einer Verhinderung oder Erkrankung sind sowohl ihre Ausbildungsleitung Fr./Hr. xxxxx Tel.: …),
Ihr/Ihre Ausbilder/in, als auch die Personalabteilung beziehungsweise ihre jeweilige Führungskraft
(inklusive einer Begründung) im Unternehmen darüber zu verständigen.

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1.10 Fahrtkostenübernahme bzw. An-/Abreise zu/von externen
Schulungen/Seminaren

Die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte werden vom Unternehmen übernommen.

Einer An -und Abreise zu externen Seminaren ist zu beachten, dass diese innerhalb der
wöchentlichen Normalarbeitszeiten erfolgen sollten. Wochenend- bzw. Feiertagstätigkeiten sind
auch während der An- und Abreise der Auszubildenden nicht vorgesehen.
Sollte der/die Auszubildende noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben und die Betriebsstätte
muss für eine Schulung bzw. ein Seminar verlassen werden, benötigt das Unternehmen eine
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Bitte beachten Sie, dass wir aus sicherheittechnischen Gründen nicht gestatten können, wenn
Auszubildende mit Führerschein andere Auszubildende mit dem eigenen oder den Firmen-PKW zu
externen Seminaren mitnehmen. Im Falle eines Unfalls könnte es zu rechtlichen Folgen für den
Fahrer (Auszubildenden) kommen. Unser Unternehmen unterstützt und fördert daher das Reisen
mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

1.11 Erkrankung

Erkrankungen müssen Sie unverzüglich sowohl der Ausbildungsleitung (Fr./Hr. xxx, Tel.: …) oder
ihrem/Ihrer Ausbilder/in bzw. Ihrer Führungskraft in der Abteilung melden. An Schultagen ist
zusätzlich auch die Berufsschule zu verständigen. Diese Regelung gilt ebenso bei der Teilnahme
an firmeninternen Seminaren.

Wichtig ist, das Sie jedenfalls schon ab dem ersten Tag des Krankenstandes eine
Arztbestätigung vorlegen müssen. Eine Entschuldigung durch die Eltern genügt nicht.

Sobald es Ihnen möglich ist bzw. sie wieder gesund sind, schicken Sie unverzüglich die
Arbeitsunfähigkeitmeldung des Arztes an die Personalabteilung oder an ihren/Ihre
Ausbildungsleiter/in.

Wenn sie keine Arztbestätigung vorlegen können, gilt dies als unentschuldigtes
Fernbleiben vom Arbeitsplatz und kann lt. Berufsausbildungsgesetz (BAG) gravierende
Folgen haben.

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1.12 Urlaubsanspruch

Ihr Urlaubsanspruch beträgt 25 Arbeitstage (5 Arbeitswochen). Als Urlaubsjahr gilt das
Kalenderjahr. Der Urlaub ist in der schulfreien Zeit zu konsumieren (vorzugsweise in den Sommer-,
Weihnachts-, Semester- oder Osterferien).
Die Urlaubstermine sind einvernehmlich zwischen Ihnen und Ihrem/Ihrer Ausbilderi/n festzulegen.
Geben Sie Ihre Urlaubswünsche daher rechtzeitig bekannt und tragen Sie diese im Intranet ein.
Bitte vergessen Sie nicht, ihren Urlaub auch in der abteilungsinternen Urlaubsliste bzw. im
Kalender einzupflegen und betroffene Kolleginnen zu informieren.

1.13 Lehrlingsentschädigung

Die Lehrlingsentschädigung orientiert sich am Kollektivvertrag für ….. . Sie wird auf ihrem
Gehaltskonto inklusive der unternehmensinternen festgelegten Überzahlung des Kollektivvertrags
abzüglich der Sozialversicherung Beiträge und abzüglich der Lohnsteuer gutgeschrieben.
Die Brutto-Lehrlingsentschädigung (Stand … 2019) beträgt im
   • 1. Lehrjahr: € xxx,—
   • 2. Lehrjahr: € xxx,—
   • 3. Lehrjahr: € xxx,—

1.14 Essenszuschuss

Auszubildende haben die Möglichkeit, den vergünstigten Mittagstisch des Unternehmens in
Anspruch zu nehmen. Infos dazu erhalten Sie von Ihrem/Ihrer jeweiligen Ausbilder/in.

1.15 E-Mail Signatur

Um alle unserer Auszubildenden zu schützen und vor Konsequenzen zu bewahren, empfiehlt es
sich in der Email-Signatur der betreffenden Personen, sowohl zu externen Kunden/Kundinnen als
auch zu internen Mitarbeiter/innen, einen Vermerk zu machen ,dass es sich hier um eine Person
handelt die sich derzeit noch in Ausbildung befindet.

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1.16 Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Wie jede/r Angestellte unterliegen Sie persönlich der Verschwiegenheitspflicht. Verletzungen der
Verschwiegenheitspflicht stellen eine schwere Verfehlung dar und können zur vorzeitigen
Auflösung des Lehr/-Ausbildungsverhältnisses führen. Wir möchten in diesem Sinne auch auf
unsere Compliance Richtlinie bzw. den Code of Conduct hinweisen.

1.17 Wartung Ihrer persönlichen Daten

Alle Änderungen von Adresse (auch E-Mail etc.) und Telefonnummer, sowohl Ihre als auch die
Ihrer Erziehungsberechtigten , geben Sie bitte unverzüglich der Ausbildungsleitung(Fr./Hr. xxx) und
Ihrem/Ihrer Ausbilder/in bzw. Ihrem/Ihrer Vorgesetzten bekannt, damit Sie in dringenden Fällen
erreichbar sind.

1.18 Weitere Angebote unsere Unternehmens

Unser Unternehmen ist nicht nur daran interessiert ihre Berufsausbildung zu unterstützen, wir
möchten Ihnen während Ihrer Ausbildungszeit auch mit zusätzlichem Förderungen und
Vergünstigungen als Partner zu Seite stehen:

   • Wir sind ein International tätiger Konzern und damit auch ein Top-Arbeitgeber!

   • Wir bieten eine umfassende berufliche Ausbildung auf hohem Niveau inklusive einer
     adäquaten Einschulung in die jeweiligen Bereiche.

   • Auszubildende erhalten eine Lehrlingsentschädigung inklusive einer Überzahlung des
     kollektivvertraglich festgelegten Entgelts.

   • Wir organisieren Welcome Veranstaltungen und Einsteiger Meetings für alle
     Auszubildenden am Standort Wien. Dies bietet Ihnen die Gelegenheit einander - auch neben
     der Arbeit - besser kennen zu lernen.

   • Sie erhalten für überdurchschnittliche Leistungen (Sach-) Prämien, sowohl bei sehr gutem
     Erfolg als auch bei guten Erfolg.

   • Sie bekommen die Möglichkeit durch eine Rotation unterschiedliche Bereiche des
     Unternehmens kennen zu lernen bzw. können einen Lehrlingsaustausch in Anspruch
     nehmen.
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   • Wir bieten und fördern ebenso Lehre mit Matura.

   • Lehrlingsgesundheitswochen sind uns ebenfalls ein Anliegen. Auszubildende können ab
     dem 2. Lehrjahr an den Gesundheitswochen teilnehmen.

   • Auszubildende haben die Möglichkeit über unser Unternehmen eine private
     Zusatzversicherung bei…..Gruppenkrankenversicherung abzuschließen. Die anfallende
     Prämie wird bei Auszubildenden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen.

   • Wir bieten unseren Auszubildenden die Möglichkeitsich auf Firmenkosten auch auf anderen
     Gebieten weiterzubilden (Englisch-Seminare, Persönlichkeitsentwicklung,…..).

1.19 Zusatzangebot der WKO (Wirtschaftskammer Österreich)

• Service für Lehrlinge: Gratis-Coaching der WKO

   Eine Lehre läuft nicht immer reibungslos und stellt Lehrling und Lehrbetrieb schon mal vor
   Probleme. Manche kann man selber lösen, manchmal braucht es Unterstützung von außen.
   Dann sind wir da. Die WKO unterstützt bei allen Herausforderungen rund um die
   Lehrausbildung, sei es im Privatleben, im Ausbildungsalltag oder in der Berufsschule. Die WKO
   bietet Coachings und Gespräche, bei denen vertraulich persönliche Sorgen geäußert werden
   können - um sie mit deren Hilfe zu lösen.

   Österreichweit. Und gratis - weil es für alles eine Lösung gibt.

   Anmeldung: hier

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2. DIE DUALE BERUFSAUSBILDUNG
Duale Berufsausbildung heißt, das ihre Berufsausbildung an zwei Lernorten, nämlich im
Unternehmen und in der Berufsschule stattfindet.

2.1 Lernort Unternehmen

Während ihrer Lehrzeit werden/können Sie Kenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen
Ausbildungsstellen erwerben. Betreut werden Sie in jeder Ausbildungsstelle durch einen/eine
ausgebildete/n Ausbilder/in oder zugeteilten Fachkraft.
Das praktische Lernen wird durch berufsspezifische Ausbildungsbausteine (schriftliche
Lernunterlagen, computerunterstützte Lernprogramme und Seminare) ergänzt.

2.1.1 Laufende Lernkontrolle im Unternehmen

Am Ende der jeweiligen Ausbildungsabschnitte verfassen Sie einen schriftlichen
Tätigkeitsbericht. Darin halten Sie fest, was und wie sie gelernt und gearbeitet haben und wie der
gemachte Lernfortschritt von Ihnen persönlich bewertet wird.
Diesen Tätigkeitsbericht besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Ausbilder/in.

Durch ihren/Ihre Ausbilder/in erfolgt eine schriftliche Beurteilung anhand eines Feedbackbogens.
Diese Beurteilung dient vor allem als Grundlage für ein Beratungsgespräch. In diesem erhalten Sie
Informationen, wie ihr Lernfortschritt, ihr Leistungsstand sowie Ihr Verhalten gesehen wird.

Einmal im Monat gibt es eine Rückmeldungsgespräch mit der Leiterin der Lehrlingsausbildung
den/der der Ausbilder/in und ihnen, indem sie erfahren, wie Ihre bisherigen Ausbildungsfortschritte
durch das Unternehmen beurteilt werden.

2.2. Lernort Berufsschule

Die Aufgabe der Berufsschule ist es, durch einen berufsbegleitenden Unterricht

   • theoretische Kenntnisse zu vermitteln,
   • die betriebliche Ausbildung zu ergänzen und
   • die Allgemeinbildung zu erweitern.

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2.2.1 Laufende Lernkontrolle in der Berufsschule

Unser Unternehmen erwartet von Ihnen überdurchschnittliche Leistungen und honoriert diese
auch. Wir ersuchen Sie daher, der Ausbildungsleitung unverzüglich Ergebnisse von Schularbeiten
und Prüfungen bekannt zu geben sowie schriftliche Schulnachrichten und Zeugnisse
vorzulegen. Die Ausbildungsleitung hält mit der Berufsschule auch persönlich engen Kontakt.

2.2.2 Lehrabschlussprüfung

Zweck der Lehrabschlussprüfung ist es festzustellen, ob sie sich die im Berufsbild geforderten
Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet haben und ob sie in der Lage sind, die den Lehrberuf
ausmachenden Tätigkeiten selbstständig und fachgerecht auszuführen.

Nach einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis und
einen Lehrerbrief, der die erfolgreiche Beendigung des Lehrverhältnisses und die erfolgreiche
Ablegung der Lehrabschlussprüfung beurkundet (siehe auch Punkt 1.17).

2.2.3 Behaltefrist (Weiterverwendungspflicht)

Laut Kollektivvertrag ist nach Abschluss der Lehrzeit eine …..-monatige Behaltefrist vorgesehen.
innerhalb derer die Auszubildenden in ihrem Lehrberuf zu beschäftigen sind.

2.2.4 Schul-/Ferienzeiten

Die Schulzeiten/Ferienzeiten der Berufsschule richten sich nach den Schulzeiten der
Pflichtschulen. Die Sommer-, Weihnachts-, Semester-und Osterferien sind also terminlich mit
anderen Schulen gleichgestellt.

An schulfreien Tagen müssen Sie am Arbeitsplatz anwesend sein. Ihre Urlaubseinteilung ist so zu
gestalten, dass ein lückenloser Besuch der Berufsschule während der gesamten Lehrzeit
gewährleistet ist.

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2.2.5. Abwesenheit vom Unterricht

Die Abwesenheit vom Unterricht ist so zu werten, als ob Sie nicht zum Dienst im Betrieb
erschienen wären.

Vorhersehbare Verhinderungen sind sowohl der Berufsschule als auch der
Ausbildungsleitung rechtzeitig zu melden!

2.2.6 Erkrankung an einem Schultag

Die Erkrankung ist so früh wie möglich in
   • der Berufsschule
   • Ihrem/Ihrer Ausbilder/in
   • der Ausbildungsleitung
zu melden.

Ärztliche Krankmeldungen gehen an die Personalabteilung.

Die Berufsschule akzeptiert nur schriftliche Entschuldigungen, die vom Unternehmen
gegengezeichnet sind.

2.2.7 Disziplinäre Verfehlungen

Die Berufsschulzeit ist der Arbeitszeit gleichgestellt. Damit ergibt sich Ihre Verpflichtung, die
Berufsschule zu besuchen. Das heißt unentschuldigtes Fernbleiben von der Berufsschule ist
gleichbedeutend wie unentschuldigt es Fernbleiben vom Arbeitsplatz.

Gröbere Verstöße gegen die Disziplin werden von der Schule sofort an das Unternehmen
gemeldet. Die Ausbildungsleitung hält laufend Kontakt zur Berufsschule.

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2.2.8 Überdurchschnittliche Lernerfolge

Es ist unser Bestreben, dass die Auszubildenden in allen Gegenständen Ihre persönliche/
individuelle Bestnote erzielen, zumindest aber besser als „genügend" sind. Um dieses Ziel zu
erreichen, ist ein dauerndes Mit-Lernen erforderlich.

Für überdurchschnittliche Leistungen erhalten Auszubildende folgende Einmalprämien (Stand
2019)

Berufsschulergebnisse:
                                  Prämie ausgezeichneter Erfolg         Prämie guter Erfolg

1. Lehrjahr                                      €                              €

2. Lehrjahr                                      €                              €

3. Lehrjahr                                      €                              €

4. Lehrjahr                                      €                              €

Auszeichnung bei der Lehrabschlussprüfung:
LAP                                    ausgezeichneter Erfolg              guter Erfolg

                                   100% Lehrlingsentschädigung     50 % Lehrlingsentschädigung
                                           3. Lehrjahr                     3. Lehrjahr

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                     ERWARTUNGEN

                                PÜNKTLICHKEIT
                              FREUNDLICHKEIT
                                  EHRLICHKEIT
                                  GENAUIGKEIT
                                       EINSATZ
                                       MITARBEIT
                                       LEISTUNG
                          SELBSTSTÄNDIGKEIT
                                       SORGFALT
                                WISSENSDURST
                                   SAUBERKEIT

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AUSBILDUNGSLEITUNG
FR./HR xxxx

PERSONALABTEILUNG
FR./HR. xxx

AUSBILDER/IN
FR./HR. xxx

BERUFSSCHULE

ERZIEHUNGSBERECHTIGTE

AUSZUBILDENDE/R

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                                  BESTÄTIGUNG
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt der Info-Mappe für
Lehrlinge für das Unternehmen ….. zustimmend zur Kenntnis genommen
habe.

Wien, am _________________

         Auszubildende/r:                  Ausbilder/in:               Erziehungsberechtigte/r:

 ______________________________   ______________________________   ______________________________

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