Informationen für Mitarbeiter/innen
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Informationen für Mitarbeiter/innen Änderungen WestfalenTarif zum A. Strukturelle Änderungen 1. Zusammenführung der Preisstufen 9 und 10 Die Preisstufen 9 und 10 werden zur Preisstufe 9 zusammengeführt. Als neue Höchstpreisstufe für das Netz Westfalen gilt Preisstufe 10, Preisstufe 11 entfällt. Wie bisher gibt es die Preisstufen 9W und 9M (M = Teilraum Münsterland - Ruhr-Lippe). Die 9M ist nun die Netzpreisstufe für Netz Münsterland Netz Ruhr-Lippe Netz Übergang Münsterland/Ruhr-Lippe Übergangsregelung zum Tarifwechsel Im Vorverkauf erworbene Einzel-, 4er- 9 Uhr Tages und 24 StundenTickets der PS 10 und 11 nach altem Preisstand werden vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020 gleichgestellt: die „alte“ PS 10 (M und W) gilt dann für diesen Übergangszeitraum im gesamten Netz Westfalen. Analog gelten im Teilraum Ruhr-Lippe Einzel-, 4er- 9 Uhr Tages- und 24 StundenTickets der PS 9M nach altem Preisstand im gesamten Netz Ruhr- Lippe. 2. Flexibilisierung der MonatsTickets Umstellung der Geltungsdauer von MonatsTickets und 9 UhrMonatsTickets auf eine flexible Gültigkeit. 1) Im Stammsortiment werden die folgenden Tickets ab dem 01.08.2020 in 30 TageTickets mit einer gleitenden Gültigkeit umgewandelt: MonatsTicket > 30 TageTicket 9 Uhr MonatsTicket > 30 TageTicket 9 Uhr FahrradMonatsTicket > 30 TageTicket Fahrrad 1. Klasse MonatsTicket Aufpreis > 30 TageTicket 1. Klasse Aufpreis 2) Die Gültigkeitsdauer beträgt exakt 30 Tage, der entsprechende Gültigkeitszeitraum (erstes und letztes Gültigkeitsdatum) wird auf dem Ticket vermerkt. 3) Angebote des Ausbildungsverkehrs und FunTickets sind von der Umstellung ausgenommen. Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020 Seite 1 von 8
3. Pauschalierung der Aufpreise 1. Klasse Zusammenlegung der 1. Klasse Aufpreise auf eine Gültigkeit im Netz Westfalen: ein Ticket für alle Preisstufen. Das 7 TageTicket Aufpreis 1. Klasse ist persönlich. Die Tickets 30 TageTicket Aufpreis 1. Klasse und Abo/Job Aufpreis 1. Klasse sind übertragbar. Netz Westfalen EinzelTicket Aufpreis 1. Klasse 3,50 € gilt 360 Minuten 7 TageTicket Aufpreis 1. Klasse 14,00 € 30TageTicket Aufpreis 1. Klasse 44,00 € Abo/Job Aufpreis1. Klasse 39,00 € Prüfung des Geltungsbereiches: maßgeblich ist das Basisticket. Übergangsregelung zum Tarifwechsel Im Vorverkauf erworbene EinzelTicket Aufpreis 1. Klasse ab Preisstufe 3 gelten vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020 für diesen Übergangszeitraum im gesamten Netz Westfalen. 4. Neustrukturierung der FahrradTickets FahrradTickets werden nur noch in zwei Preisstufen angeboten (Stadt/Gemeinde, Netz Westfalen). 30 TageTickets Fahrrad und FahrradAbos sind übertragbar. Eine Stadt/Gemeinde* Netz Westfalen FahrradTagesTicket 1,50 € 3,00 € 30 TageTicket Fahrrad / 17,00 € 25,00 € FahrradAbo * In Münsterland und Ruhr-Lippe gilt für Städte mit der Höchstpreisstufe 2M die Stadtpreisstufe. Prüfung des Geltungsbereiches: maßgeblich ist das Basisticket. Übergangsregelung zum Tarifwechsel Im Vorverkauf erworbene FahrradTagesTickets ab Preisstufe 2 gelten vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020 für diesen Übergangszeitraum im gesamten Netz Westfalen. 5. Kinder Kinder unter 7 Jahre, die noch keine Schule besuchen, werden bis zum Zeitpunkt der Einschulung unentgeltlich befördert (in Nordrhein-Westfalen beginnt das Schuljahr immer zum 01.08. eines jeden Jahres). 6. Einschränkung der Mobilitätsgarantie NRW für SemesterTickets SemesterTickets sind Tickets mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt. Die Regelung, dass bei Verspätungen im Nahverkehr von mindestens 20 Minuten die Kosten für die Nutzung von Fernverkehrszügen erstattet werden, gilt hier nicht. Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020 Seite 2 von 8
B. Regionale Änderungen 1. Tarifraum Münsterland – Ruhr-Lippe 1. 9 Uhr TagesTicket 1 Person Münsterland | 9 Uhr TagesTicket 5 Personen Münsterland Im Teilraum Münsterland erfolgt eine signifikante Preissenkung bei den 9 Uhr TagesTickets. Die Preisstufen 0M und 1M werden zusammengefasst und Tickets der Preisstufe 5M haben eine Gültigkeit im Netz Münsterland, wenn Start und Ziel im Netz Münsterland liegen. reguläre Preisstufen Zusammengefasste Preisstufen bei den 9 Uhr TagesTickets im Münsterland 0M und 1M 1M 2M 2M 3M 3M 4M 4M 5M bis 9M Netz Münsterland Die Preisstufen 5M bis 9M Münsterland gelten nicht im Netz Übergang Münsterland/Ruhr- Lippe und im Netz Ruhr-Lippe. Übergangsregelung zum Tarifwechsel Im Vorverkauf erworbene 9 Uhr TagesTickets der Preisstufen 5M bis 9M gelten vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020 für diesen Übergangszeitraum im gesamten Netz Münsterland, wenn Start und Ziel im Netz Münsterland liegen. 2. Stadtverkehr Hamm In Hamm werden das 30 TageTicket 8 Uhr und das 8 UhrAbo eingeführt. Der Vertrieb von 9 Uhr MonatsTickets und 9 UhrAbos Preisstufe 0 wird eingestellt. Bestehende 9 UhrAbos Preisstufe 0 sind weiterhin gültig. Der NachtBusAufpreis Preisstufe 0 entfällt. 3. PS B im Kreis Unna Innerhalb des Kreises Unna werden die Preisstufen 2M und 3M für Tickets des Gelegenheitsverkehrs/Bartarifs durch die Preisstufe B abgelöst. Übergangsregelung zum Tarifwechsel Im Vorverkauf erworbene Einzel-, 4er- 9 Uhr Tages- und 24 StundenTickets der PS 3M nach altem Preisstand gelten vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020 für diesen Übergangszeitraum im gesamten Netz Kreis Unna. Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020 Seite 3 von 8
2. Tarifraum TeutoOWL 1. SilberAboplus - Partnerkarte zum SilberAbo Im Tarifgebiet Bielefeld wird zum 01.08.2020 das SilberAboplus - die Partnerkarte zum SilberAbo (Abo für über 60jährige) - mit folgenden Konditionen eingeführt: Gültig in der Preisstufe BI für beliebig viele Fahrten. Preis ab 01.08.2020: 18 €. Mindestalter 60 Jahre. Gültig montags bis freitags ab 9 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen gemäß Ziffer 2.7 ganztägig. Mitnahme: montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen gemäß Ziffer 2.7 ganztägig Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 15 Jahren und einem weiteren Erwachsenen, Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person ist max. ein Fahrrad erlaubt. 3 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar (Differenzbetrag bei vorzeitiger Kündigung innerhalb der ersten 3 Monate, Aufschlag 25% des Ticketpreises). Nicht übertragbar (personalisiert). Das SilberAboplus wird als eigenes Ticket ausgegeben (Layout ähnlich SilberAbo). Der Partner ist frei wählbar, lediglich die Abbuchung muss von demselben Konto erfolgen wie das dazugehörige SilberAbo. Im Zuge der Neueinführung der Partnerkarte zum SilberAbo wird das bisherige Angebot Premium60plusAbo zum 01.08.2020 abgeschafft. 2. SchülerCard Bielefeld Im Tarifgebiet Bielefeld wird die SchülerCard Bielefeld mit folgenden Konditionen eingeführt: a) Gültig in der Preisstufe BI für Schülerinnen und Schüler, deren Schulträger das neue Tarifangebot für seine Schulen in Bielefeld nutzt. b) Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Schulträger und einem Verkehrsunternehmen – i.d.R. mit demjenigen Verkehrsunternehmen mit den höchsten Einnahmenanteilen bei dem entsprechenden Schulträger als Vertreter für alle betroffenen Partner. c) Bisher anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler zahlen entsprechend der NRW- weiten gesetzlichen Vorschriften zusätzlich einen Betrag von 12 € für das erste und 6 € für das zweite Kind als Eigenanteil an das Verkehrsunternehmen (soweit der geforderte Eigenanteil nicht gezahlt wird, entfällt der Anspruch auf die SchülerCard Bielefeld). d) Alle weiteren anspruchsberechtigten Kinder sowie Inhaber des Bielefeld-Passes, die anspruchsberechtigt sind, erhalten das SchülerTicket Bielefeld kostenlos; ebenso die Kinder in der Primarstufe (Klassen 1 – 4). e) Für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler (Selbstzahler) beträgt der Preis für die SchülerCard Bielefeld 29 €/Monat im Abo. Dieses Ticket können alle Schülerinnen und Schüler der Schulen erwerben, die einen entsprechenden Vertrag zum SchülerTicket abgeschlossen haben. Derzeit sind dies die kommunalen Schulen des Schulträgers Stadt Bielefeld. Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020 Seite 4 von 8
f) Folgende Konditionen gelten hierfür zusätzlich: Nicht übertragbar (personalisiert). AnschlussTicket/FahrWeiterTicket: kombinierbar. Mitnahmeregelung: Nicht möglich. 1.Klasse-Nutzung: Nicht möglich. Für diese Tickets ist keine Kundenkarte notwendig, da es sich um ein Abo handelt. 3. Umsetzungen im Rahmen des LandEi-Projektes Im Teilverkehrsraum Minden-Lübbecke / Herford (MLH) werden zum 01.08.2020 folgende Punkte im Rahmen des LandEi-Projektes umgesetzt: a) Der Gültigkeitsbereich für das LandEiAbo und das LandEiAboPlus wird um das Tarifgebiet Hille erweitert, so dass das Angebot in folgenden Tarifgebieten gültig ist: Stemwede, Rahden, Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Lübbecke, Hüllhorst und Hille (Netz 69981). b) Neuer Preis pro Monat: LandEiAbo 39 € und LandEiAboPlus 82,50 €. c) Die unter Punkt a) genannten Abo-Varianten gelten am Wochenende ganztägig im gesamten Netz Minden-Lübbecke (Netz 69997), um die Nutzung des ÖPNV auch für den Freizeitverkehr attraktiver zu gestalten. Auch das EiBike kann beim LandEiAboPlus kostenlos im Netz Minden-Lübbecke mitgenommen werden. 4. Änderungen bei den ChillTickets Im TVR MLH werden die folgenden Änderungen bei den ChillTickets umgesetzt: a) Die ChillArea 2 (Netz 69984) wird um das Tarifgebiet Hüllhorst ergänzt, so dass die ChillArea 2 aus den folgenden Tarifgebieten besteht: Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern, Löhne, Bad Oeynhausen und Hüllhorst. b) Die ChillArea 3 (Netz 69983) wird um die Tarifgebiete Hille und Löhne ergänzt, so dass die ChillArea 3 aus den folgenden Tarifgebieten besteht: Stemwede, Rahden, Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Lübbecke, Hüllhorst, Hille und Löhne. 5. Einführung KlimaTicket / KlimaAbo in Löhne, Bad Oeynhausen und Herford In den Tarifgebieten Löhne (TG 62600), Bad Oeynhausen (TG 63200) und Herford (TG 62000) werden die Tarifangebote „KlimaTicket“ und „KlimaAbo“ zu folgenden Konditionen eingeführt: a) Varianten: MonatsTicket und Abo. b) Preise: KlimaTicket 36 €/Monat und KlimaAbo 29 €/Monat. c) Geltungsbereich: ganztägig beliebig viele Fahrten im Tarifgebiet Löhne, Bad Oeynhausen bzw. Herford. d) Geltungsdauer: erster Tag des Kalendermonats bis einschließlich erster Werktag des Folgemonats. Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020 Seite 5 von 8
e) Übertragbarkeit: Ja, bei MonatsTickets und bei Abos (soweit nicht als personalisiertes Abo ausgegeben). f) Mitnahmeregelung: montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen gemäß Ziffer 2.7 ganztägig, gilt das Ticket für bis zu 5 Personen, davon maximal 2 Personen über 15 Jahren. Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden, pro Person ist max. ein Fahrrad erlaubt. g) Anschluss-/FahrWeiterTicket: kombinierbar. h) Mindestvertragslaufzeit: beim KlimaAbo 12 Monate, danach monatlich kündbar (Kündigung vor Mindestvertragslaufzeit durch Zahlung des Differenzbetrages zum KlimaTicket). i) Eine Abnahme dieser Tickets durch die jeweiligen Schulträger wird über die Tarifbestimmungen ausgeschlossen. j) Im Zuge der Neueinführung der KlimaTickets und der KlimaAbos für Löhne, Bad Oeynhausen und Herford werden die Angebote CityLifeTicket und CityLifeAbo in den jeweiligen Tarifgebieten aufgrund der Preisgleichheit und der bisherigen eingeschränkten Gültigkeit (ab 9 Uhr) abgeschafft. 6. Einführung WochenendTicket / WochenendTicket Kind in Minden, Bad Oeynhausen und Löhne In den Tarifgebieten Minden (TG 63000), Bad Oeynhausen (TG 63200) und Löhne (TG 62600) werden die Tarifangebote „WochenendTicket“ und „WochenendTicket Kind“ zu folgenden Konditionen eingeführt: a) Ticketname: WochenendTicket bzw. WochenendTicket Kind. b) Gültig ganztägig an allen Wochenenden und Feiertagen gemäß Ziffer 2.7 im Tarifgebiet Löhne, Bad Oeynhausen bzw. Minden jeweils von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Liegt ein Feiertag vor oder nach einem Wochenende, gilt das Ticket an allen drei Tagen. c) Preise: Erwachsener: 3,00 €. Kind: 1,50 €. d) Anschluss-/FahrWeiterTicket: nicht kombinierbar. e) Übertragbarkeit: ja. 7. Sortimentsbereinigung Jahresvorauszahlung Als weiterer Baustein einer Sortimentsbereinigung im Tariftableau des TeilraumsTeutoOWL zum 01.08.2020 werden der Rabatt für die Jahresvorauszahlung sämtlicher Abovarianten und die jeweiligen Produkte/Ticketgattungen ersatzlos gestrichen. 8. Kindergarten- und Schulverkehre Die Regelung, dass im Busverkehr bei Kindergarten- und Schulverkehren auch für Kinder unter 6 Jahren ein KinderTicket zu lösen ist, entfällt. Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020 Seite 6 von 8
3. Tarifraum Hochstift 1. Neue Kurzstrecke im TG Paderborn Im Tarifgebiet Paderborn gilt für Kurzstreckentickets ab dem 01.08.2020 die Preisstufe „KPB“. In den Zonen Nordborchen, Kirchborchen und Alfen sowie auf den Bürgerbuslinien gilt weiterhin die Preisstufe „KH“. 2. Entfall der 2.500-Meter-Grenze bei den Kurzstreckenregelungen Die Regelung, dass mit einem Kurzstreckenticket maximal eine Fahrtstrecke von 2.500 Metern zurückgelegt werden darf, entfällt. 3. Kindergarten- und Schulverkehre | KiTa-Ticket Die Regelung, dass im Busverkehr bei Kindergarten- und Schulverkehren auch für Kinder unter 6 Jahren ein KinderTicket zu lösen ist, entfällt. Das KiTa-Ticket wird ab dem 01.08.2020 nicht mehr angeboten. 4. Fun EinzelTicket im Tarifgebiet Paderborn Im Tarifgebiet Paderborn wird zum 01.08.2020 das Fun EinzelTicket neu eingeführt. Das Fun EinzelTicket gilt für eine Person bis einschließlich 20 Jahren. Es ist montags bis freitags an Schultagen ab 14 Uhr gültig, samstags, sonntags und an Feiertagen sowie an NRW- Ferientagen ganztägig. Das Fun EinzelTicket wird in der Preisstufe PB ausgegeben und gilt innerhalb der zeitlichen Gültigkeit von 90 Minuten für beliebig viele Fahrten im Tarifgebiet Paderborn. 5. Tagestickets im Tarifgebiet Paderborn Die Ticketangebote „Familien TagesTicket“ und „24-Stunden-Ticket PB“ entfallen zum 01.08.2020. Die 24 StundenTickets und 9 Uhr TagesTickets (1 Person / 5 Personen) des Stammsortiments werden für das Tarifgebiet Paderborn zukünftig in der Preisstufe PB ausge- geben. 6. Netz Hochstift Der Geltungsbereich des Netzes Hochstift (Anlage 7.2) wird um den ÖSPV-Streckenabschnitt Bad Lippspringe – Schlangen-Kohlstädt (Linie R50/51) erweitert. Gültigkeit im Netz Hochstift haben Zeittickets der Preisstufe 6H. Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020 Seite 7 von 8
4. Tarifraum Westfalen-Süd 1. MonatsTicket Westfalen-Süd I 9 Uhr MonatsTicket Westfalen-Süd Der Teilraum Westfalen-Süd wird ab 01.08.2020 neben dem 30 TageTicket / 30 TageTicket 9 Uhr (Stammsortiment) weiterhin das MonatsTicket / 9 Uhr MonatsTicket als regionales Ticket anbieten. Dafür erhalten beide Tickets den Zusatz „Westfalen-Süd“. C. OnlineTicketShop/App Die Änderungen und Neuerungen werden auch in den Ticket-Apps aufgenommen; die Übergangsregelungen gelten auch für elektronische Tickets. D. Mitarbeiterportal Die aktuellen Tarifbestimmungen, Print- und Werbemedien, Ticketmuster und MitarbeiterInformationen zum Download: http://mitarbeiterportal.westfalentarif.de/intranet/ Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020 Seite 8 von 8
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