Informationen für Mitarbeiter/innen

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Informationen für Mitarbeiter/innen
                                                                                Änderungen
WestfalenTarif                                                                     zum

A. Strukturelle Änderungen
1. Zusammenführung der Preisstufen 9 und 10
    Die Preisstufen 9 und 10 werden zur Preisstufe 9 zusammengeführt. Als neue
    Höchstpreisstufe für das Netz Westfalen gilt Preisstufe 10, Preisstufe 11 entfällt.
    Wie bisher gibt es die Preisstufen 9W und 9M (M = Teilraum Münsterland - Ruhr-Lippe). Die
    9M ist nun die Netzpreisstufe für

      Netz Münsterland
      Netz Ruhr-Lippe
      Netz Übergang Münsterland/Ruhr-Lippe

          Übergangsregelung zum Tarifwechsel
          Im Vorverkauf erworbene Einzel-, 4er- 9 Uhr Tages und 24 StundenTickets der
          PS 10 und 11 nach altem Preisstand werden vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020
          gleichgestellt: die „alte“ PS 10 (M und W) gilt dann für diesen Übergangszeitraum
          im gesamten Netz Westfalen.
          Analog gelten im Teilraum Ruhr-Lippe Einzel-, 4er- 9 Uhr Tages- und
          24 StundenTickets der PS 9M nach altem Preisstand im gesamten Netz Ruhr-
          Lippe.

2. Flexibilisierung der MonatsTickets
    Umstellung der Geltungsdauer von MonatsTickets und 9 UhrMonatsTickets auf eine flexible
    Gültigkeit.
    1) Im Stammsortiment werden die folgenden Tickets ab dem 01.08.2020 in 30 TageTickets
       mit einer gleitenden Gültigkeit umgewandelt:

        MonatsTicket                       >      30 TageTicket
        9 Uhr MonatsTicket                 >      30 TageTicket 9 Uhr
        FahrradMonatsTicket                >      30 TageTicket Fahrrad
        1. Klasse MonatsTicket Aufpreis    >      30 TageTicket 1. Klasse Aufpreis

    2) Die Gültigkeitsdauer beträgt exakt 30 Tage, der entsprechende Gültigkeitszeitraum (erstes
       und letztes Gültigkeitsdatum) wird auf dem Ticket vermerkt.
    3) Angebote des Ausbildungsverkehrs und FunTickets sind von der Umstellung
      ausgenommen.

Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020               Seite 1 von 8
3. Pauschalierung der Aufpreise 1. Klasse
    Zusammenlegung der 1. Klasse Aufpreise auf eine Gültigkeit im Netz Westfalen: ein Ticket
    für alle Preisstufen.
    Das 7 TageTicket Aufpreis 1. Klasse ist persönlich. Die Tickets 30 TageTicket Aufpreis 1.
    Klasse und Abo/Job Aufpreis 1. Klasse sind übertragbar.

                                                      Netz Westfalen
           EinzelTicket Aufpreis 1. Klasse            3,50 €         gilt 360 Minuten
           7 TageTicket Aufpreis 1. Klasse            14,00 €
           30TageTicket Aufpreis 1. Klasse            44,00 €
           Abo/Job Aufpreis1. Klasse                  39,00 €
    Prüfung des Geltungsbereiches: maßgeblich ist das Basisticket.

          Übergangsregelung zum Tarifwechsel
          Im Vorverkauf erworbene EinzelTicket Aufpreis 1. Klasse ab Preisstufe 3 gelten
          vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020 für diesen Übergangszeitraum im
          gesamten Netz Westfalen.

4. Neustrukturierung der FahrradTickets
    FahrradTickets werden nur noch in zwei Preisstufen angeboten (Stadt/Gemeinde, Netz
    Westfalen). 30 TageTickets Fahrrad und FahrradAbos sind übertragbar.
                                        Eine Stadt/Gemeinde*         Netz Westfalen
           FahrradTagesTicket           1,50 €                       3,00 €
           30 TageTicket Fahrrad /      17,00 €                      25,00 €
           FahrradAbo
        * In Münsterland und Ruhr-Lippe gilt für Städte mit der Höchstpreisstufe 2M die
        Stadtpreisstufe.
    Prüfung des Geltungsbereiches: maßgeblich ist das Basisticket.

          Übergangsregelung zum Tarifwechsel
          Im Vorverkauf erworbene FahrradTagesTickets ab Preisstufe 2 gelten vom
          01.08.2020 bis zum 31.10.2020 für diesen Übergangszeitraum im gesamten
          Netz Westfalen.

5. Kinder
    Kinder unter 7 Jahre, die noch keine Schule besuchen, werden bis zum Zeitpunkt der
    Einschulung unentgeltlich befördert (in Nordrhein-Westfalen beginnt das Schuljahr immer
    zum 01.08. eines jeden Jahres).

6. Einschränkung der Mobilitätsgarantie NRW für SemesterTickets
    SemesterTickets sind Tickets mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt. Die Regelung,
    dass bei Verspätungen im Nahverkehr von mindestens 20 Minuten die Kosten für die Nutzung
    von Fernverkehrszügen erstattet werden, gilt hier nicht.

Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020                Seite 2 von 8
B. Regionale Änderungen

1. Tarifraum Münsterland – Ruhr-Lippe
1. 9 Uhr TagesTicket 1 Person Münsterland | 9 Uhr TagesTicket 5 Personen
   Münsterland
    Im Teilraum Münsterland erfolgt eine signifikante Preissenkung bei den 9 Uhr TagesTickets.
    Die Preisstufen 0M und 1M werden zusammengefasst und Tickets der Preisstufe 5M haben
    eine Gültigkeit im Netz Münsterland, wenn Start und Ziel im Netz Münsterland liegen.

           reguläre Preisstufen   Zusammengefasste Preisstufen       bei   den    9 Uhr
                                  TagesTickets im Münsterland
           0M und 1M              1M
           2M                     2M
           3M                     3M
           4M                     4M
           5M bis 9M              Netz Münsterland
    Die Preisstufen 5M bis 9M Münsterland gelten nicht im Netz Übergang Münsterland/Ruhr-
    Lippe und im Netz Ruhr-Lippe.

          Übergangsregelung zum Tarifwechsel
          Im Vorverkauf erworbene 9 Uhr TagesTickets der Preisstufen 5M bis 9M gelten
          vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020 für diesen Übergangszeitraum im
          gesamten Netz Münsterland, wenn Start und Ziel im Netz Münsterland
          liegen.

2. Stadtverkehr Hamm
    In Hamm werden das 30 TageTicket 8 Uhr und das 8 UhrAbo eingeführt.
    Der Vertrieb von 9 Uhr MonatsTickets und 9 UhrAbos Preisstufe 0 wird eingestellt.
    Bestehende 9 UhrAbos Preisstufe 0 sind weiterhin gültig.

    Der NachtBusAufpreis Preisstufe 0 entfällt.

3. PS B im Kreis Unna
    Innerhalb des Kreises Unna werden die Preisstufen 2M und 3M für Tickets des
    Gelegenheitsverkehrs/Bartarifs durch die Preisstufe B abgelöst.

          Übergangsregelung zum Tarifwechsel
          Im Vorverkauf erworbene Einzel-, 4er- 9 Uhr Tages- und 24 StundenTickets der
          PS 3M nach altem Preisstand gelten vom 01.08.2020 bis zum 31.10.2020 für
          diesen Übergangszeitraum im gesamten Netz Kreis Unna.

Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020            Seite 3 von 8
2. Tarifraum TeutoOWL
1. SilberAboplus - Partnerkarte zum SilberAbo
    Im Tarifgebiet Bielefeld wird zum 01.08.2020 das SilberAboplus - die Partnerkarte zum
    SilberAbo (Abo für über 60jährige) - mit folgenden Konditionen eingeführt:

           Gültig in der Preisstufe BI für beliebig viele Fahrten.
           Preis ab 01.08.2020: 18 €.
           Mindestalter 60 Jahre.
           Gültig montags bis freitags ab 9 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen gemäß Ziffer
            2.7 ganztägig.
           Mitnahme: montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und an
            Feiertagen gemäß Ziffer 2.7 ganztägig Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 15 Jahren
            und einem weiteren Erwachsenen, Anstelle von Personen können auch Fahrräder
            mitgenommen werden, pro Person ist max. ein Fahrrad erlaubt.
           3 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar (Differenzbetrag bei
            vorzeitiger Kündigung innerhalb der ersten 3 Monate, Aufschlag 25% des
            Ticketpreises).
           Nicht übertragbar (personalisiert).
           Das SilberAboplus wird als eigenes Ticket ausgegeben (Layout ähnlich SilberAbo).
           Der Partner ist frei wählbar, lediglich die Abbuchung muss von demselben Konto
            erfolgen wie das dazugehörige SilberAbo.
           Im Zuge der Neueinführung der Partnerkarte zum SilberAbo wird das bisherige
            Angebot Premium60plusAbo zum 01.08.2020 abgeschafft.

2. SchülerCard Bielefeld
    Im Tarifgebiet Bielefeld wird die SchülerCard Bielefeld mit folgenden Konditionen eingeführt:

   a) Gültig in der Preisstufe BI für Schülerinnen und Schüler, deren Schulträger das neue
        Tarifangebot für seine Schulen in Bielefeld nutzt.
   b)   Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem
        Schulträger    und     einem      Verkehrsunternehmen       –   i.d.R.  mit    demjenigen
        Verkehrsunternehmen mit den höchsten Einnahmenanteilen bei dem entsprechenden
        Schulträger als Vertreter für alle betroffenen Partner.
   c)   Bisher anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler zahlen entsprechend der NRW-
        weiten gesetzlichen Vorschriften zusätzlich einen Betrag von 12 € für das erste und 6 € für
        das zweite Kind als Eigenanteil an das Verkehrsunternehmen (soweit der geforderte
        Eigenanteil nicht gezahlt wird, entfällt der Anspruch auf die SchülerCard Bielefeld).
   d)   Alle weiteren anspruchsberechtigten Kinder sowie Inhaber des Bielefeld-Passes, die
        anspruchsberechtigt sind, erhalten das SchülerTicket Bielefeld kostenlos; ebenso die
        Kinder in der Primarstufe (Klassen 1 – 4).
   e)   Für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler (Selbstzahler) beträgt der Preis
        für die SchülerCard Bielefeld 29 €/Monat im Abo. Dieses Ticket können alle Schülerinnen
        und Schüler der Schulen erwerben, die einen entsprechenden Vertrag zum SchülerTicket
        abgeschlossen haben. Derzeit sind dies die kommunalen Schulen des Schulträgers Stadt
        Bielefeld.

Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020                Seite 4 von 8
f) Folgende Konditionen gelten hierfür zusätzlich:
          Nicht übertragbar (personalisiert).
          AnschlussTicket/FahrWeiterTicket: kombinierbar.
          Mitnahmeregelung: Nicht möglich.
          1.Klasse-Nutzung: Nicht möglich.
          Für diese Tickets ist keine Kundenkarte notwendig, da es sich um ein Abo
               handelt.

3. Umsetzungen im Rahmen des LandEi-Projektes
    Im Teilverkehrsraum Minden-Lübbecke / Herford (MLH) werden zum 01.08.2020 folgende
    Punkte im Rahmen des LandEi-Projektes umgesetzt:

        a) Der Gültigkeitsbereich für das LandEiAbo und das LandEiAboPlus wird um das
           Tarifgebiet Hille erweitert, so dass das Angebot in folgenden Tarifgebieten gültig ist:
           Stemwede, Rahden, Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Lübbecke, Hüllhorst und Hille
           (Netz 69981).
        b) Neuer Preis pro Monat: LandEiAbo 39 € und LandEiAboPlus 82,50 €.
        c) Die unter Punkt a) genannten Abo-Varianten gelten am Wochenende ganztägig im
           gesamten Netz Minden-Lübbecke (Netz 69997), um die Nutzung des ÖPNV auch für
           den Freizeitverkehr attraktiver zu gestalten. Auch das EiBike kann beim
           LandEiAboPlus kostenlos im Netz Minden-Lübbecke mitgenommen werden.

4. Änderungen bei den ChillTickets
    Im TVR MLH werden die folgenden Änderungen bei den ChillTickets umgesetzt:

        a) Die ChillArea 2 (Netz 69984) wird um das Tarifgebiet Hüllhorst ergänzt, so dass die
           ChillArea 2 aus den folgenden Tarifgebieten besteht: Rödinghausen, Bünde,
           Kirchlengern, Löhne, Bad Oeynhausen und Hüllhorst.
        b) Die ChillArea 3 (Netz 69983) wird um die Tarifgebiete Hille und Löhne ergänzt, so
           dass die ChillArea 3 aus den folgenden Tarifgebieten besteht: Stemwede, Rahden,
           Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Lübbecke, Hüllhorst, Hille und Löhne.

5. Einführung KlimaTicket / KlimaAbo in Löhne, Bad Oeynhausen und Herford
    In den Tarifgebieten Löhne (TG 62600), Bad Oeynhausen (TG 63200) und Herford (TG
    62000) werden die Tarifangebote „KlimaTicket“ und „KlimaAbo“ zu folgenden Konditionen
    eingeführt:

        a) Varianten: MonatsTicket und Abo.
        b) Preise: KlimaTicket 36 €/Monat und KlimaAbo 29 €/Monat.
        c) Geltungsbereich: ganztägig beliebig viele Fahrten im Tarifgebiet Löhne, Bad
           Oeynhausen bzw. Herford.
        d) Geltungsdauer: erster Tag des Kalendermonats bis einschließlich erster Werktag des
           Folgemonats.

Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020               Seite 5 von 8
e) Übertragbarkeit: Ja, bei MonatsTickets und bei Abos (soweit nicht als personalisiertes
            Abo ausgegeben).
        f) Mitnahmeregelung: montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen
           und an Feiertagen gemäß Ziffer 2.7 ganztägig, gilt das Ticket für bis zu 5 Personen,
           davon maximal 2 Personen über 15 Jahren. Anstelle von Personen können auch
           Fahrräder mitgenommen werden, pro Person ist max. ein Fahrrad erlaubt.
        g) Anschluss-/FahrWeiterTicket: kombinierbar.
        h) Mindestvertragslaufzeit: beim KlimaAbo 12 Monate, danach monatlich kündbar
           (Kündigung vor Mindestvertragslaufzeit durch Zahlung des Differenzbetrages zum
           KlimaTicket).
        i) Eine Abnahme dieser Tickets durch die jeweiligen Schulträger wird über die
           Tarifbestimmungen ausgeschlossen.
        j) Im Zuge der Neueinführung der KlimaTickets und der KlimaAbos für Löhne, Bad
           Oeynhausen und Herford werden die Angebote CityLifeTicket und CityLifeAbo in den
           jeweiligen Tarifgebieten aufgrund der Preisgleichheit und der bisherigen
           eingeschränkten Gültigkeit (ab 9 Uhr) abgeschafft.

6. Einführung WochenendTicket / WochenendTicket Kind in Minden, Bad
   Oeynhausen und Löhne
    In den Tarifgebieten Minden (TG 63000), Bad Oeynhausen (TG 63200) und Löhne (TG
    62600) werden die Tarifangebote „WochenendTicket“ und „WochenendTicket Kind“ zu
    folgenden Konditionen eingeführt:

        a) Ticketname: WochenendTicket bzw. WochenendTicket Kind.
        b) Gültig ganztägig an allen Wochenenden und Feiertagen gemäß Ziffer 2.7 im
           Tarifgebiet Löhne, Bad Oeynhausen bzw. Minden jeweils von Betriebsbeginn bis
           Betriebsende. Liegt ein Feiertag vor oder nach einem Wochenende, gilt das Ticket an
           allen drei Tagen.
        c) Preise: Erwachsener: 3,00 €.
                      Kind: 1,50 €.
        d) Anschluss-/FahrWeiterTicket: nicht kombinierbar.
        e) Übertragbarkeit: ja.

7. Sortimentsbereinigung Jahresvorauszahlung
    Als weiterer Baustein einer Sortimentsbereinigung im Tariftableau des TeilraumsTeutoOWL
    zum 01.08.2020 werden der Rabatt für die Jahresvorauszahlung sämtlicher Abovarianten und
    die jeweiligen Produkte/Ticketgattungen ersatzlos gestrichen.

8. Kindergarten- und Schulverkehre
    Die Regelung, dass im Busverkehr bei Kindergarten- und Schulverkehren auch für Kinder
    unter 6 Jahren ein KinderTicket zu lösen ist, entfällt.

Information für Mitarbeiter – tarifliche Änderungen zum 01.08.2020              Seite 6 von 8
3. Tarifraum Hochstift
1. Neue Kurzstrecke im TG Paderborn
  Im Tarifgebiet Paderborn gilt für Kurzstreckentickets ab dem 01.08.2020 die Preisstufe „KPB“.
  In den Zonen Nordborchen, Kirchborchen und Alfen sowie auf den Bürgerbuslinien gilt
  weiterhin die Preisstufe „KH“.

2. Entfall der 2.500-Meter-Grenze bei den Kurzstreckenregelungen
  Die Regelung, dass mit einem Kurzstreckenticket maximal eine Fahrtstrecke von 2.500 Metern
  zurückgelegt werden darf, entfällt.

3. Kindergarten- und Schulverkehre | KiTa-Ticket
   Die Regelung, dass im Busverkehr bei Kindergarten- und Schulverkehren auch für Kinder
   unter 6 Jahren ein KinderTicket zu lösen ist, entfällt.

   Das KiTa-Ticket wird ab dem 01.08.2020 nicht mehr angeboten.

4. Fun EinzelTicket im Tarifgebiet Paderborn
   Im Tarifgebiet Paderborn wird zum 01.08.2020 das Fun EinzelTicket neu eingeführt. Das Fun
   EinzelTicket gilt für eine Person bis einschließlich 20 Jahren. Es ist montags bis freitags an
   Schultagen ab 14 Uhr gültig, samstags, sonntags und an Feiertagen sowie an NRW-
   Ferientagen ganztägig. Das Fun EinzelTicket wird in der Preisstufe PB ausgegeben und gilt
   innerhalb der zeitlichen Gültigkeit von 90 Minuten für beliebig viele Fahrten im Tarifgebiet
   Paderborn.

5. Tagestickets im Tarifgebiet Paderborn
   Die Ticketangebote „Familien TagesTicket“ und „24-Stunden-Ticket PB“ entfallen zum
   01.08.2020. Die 24 StundenTickets und 9 Uhr TagesTickets (1 Person / 5 Personen) des
   Stammsortiments werden für das Tarifgebiet Paderborn zukünftig in der Preisstufe PB ausge-
   geben.

6. Netz Hochstift
   Der Geltungsbereich des Netzes Hochstift (Anlage 7.2) wird um den ÖSPV-Streckenabschnitt
   Bad Lippspringe – Schlangen-Kohlstädt (Linie R50/51) erweitert. Gültigkeit im Netz Hochstift
   haben Zeittickets der Preisstufe 6H.

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4. Tarifraum Westfalen-Süd
1. MonatsTicket Westfalen-Süd I 9 Uhr MonatsTicket Westfalen-Süd

Der Teilraum Westfalen-Süd wird ab 01.08.2020 neben dem 30 TageTicket / 30
TageTicket 9 Uhr (Stammsortiment) weiterhin das MonatsTicket / 9 Uhr MonatsTicket als
regionales Ticket anbieten. Dafür erhalten beide Tickets den Zusatz „Westfalen-Süd“.

C. OnlineTicketShop/App
Die Änderungen und Neuerungen werden auch in den Ticket-Apps aufgenommen; die
Übergangsregelungen gelten auch für elektronische Tickets.

D. Mitarbeiterportal
Die   aktuellen Tarifbestimmungen,     Print-          und   Werbemedien,   Ticketmuster   und
MitarbeiterInformationen zum Download:
http://mitarbeiterportal.westfalentarif.de/intranet/

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