Informationen für nautiker 2009 - www.kroatien.hr - Rolf Dreyer
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
informationen für nautiker 2009 GRATIS www.kroatien.hr DEUTSCH
K R O AT I E N Marinas 1. ACI UMAG 19. ACI RAB 37. ACI VODICE 2. MARINA NAUTICA NOVIGRAD 20. MARINA MALI LOŠINJ 38. ACI SKRADIN 3. MARINA ČERVAR PORAT / POREČ 21. ACI ŠIMUNI 39. NCP MARINA MANDALINA / ŠIBENIK 4. MARINA POREČ 22. MARINA BORIK / ZADAR 40. YACHT MARINA SOLARIS / ŠIBENIK 5. MARINA PARENTIUM / POREČ 23. TANKERKOMERC MARINA ZADAR 41. MARINA KREMIK / PRIMOŠTEN 6. MARINA FUNTANA 24. MARINA VELI RAT / DUGI OTOK 42. MARINA FRAPA / ROGOZNICA 7. MARINA VRSAR 25. OLIVE ISLAND MARINA / ZADAR 43. MARINA AGANA / MARINA 8. ACI ROVINJ 26. MARINA PREKO 44. ACI TROGIR 9. MARINA VALALTA 27. MARINA DALMACIJA / ZADAR 45. MARINA KAŠTELA 10. ACI PULA 28. MARINA VELI IŽ 46. ACI SPLIT 11. TEHNOMONT MARINA VERUDA / PULA 29. MARINA KORNATI / BIOGRAD 47. MARINA LAV 12. ACI POMER 30. MARINA ŠANGULIN /BIOGRAD 48. MARINA BAŠKA VODA 13. ACI OPATIJA / IČIĆI 31. ACI ŽUT / JEZERA 49. ACI MILNA 14. MARINA ADMIRAL / OPATIJA 32. ACI PIŠKERA / JEZERA 50. ACI VRBOSKA 15. ACI CRES 33. MARINA BETINA 51. ACI PALMIŽANA / HVAR 16. BRODOGRADILIŠTE CRES 34. MARINA HRAMINA / MURTER 52. ACI KORČULA 17. MARINA PUNAT 35. ACI JEZERA 53. MARINA LUMBARDA 18. ACI SUPETARSKA DRAGA 36. MARINA TRIBUNJ 54. ACI DUBROVNIK
informationen für nautiker INHALTSVERZEICHNIS KROATIEN – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................... 4 EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN .................................................. 5 SEEGRENZÜBERGÄNGE ..................................................................... 5 SCHIFFSVERKEHR IN DER REPUBLIK KROATIEN ..................................... 6 VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND PASSAGIEREN UND PERSONENVERZEICHNIS ................................................................... 6 KURTAXE ........................................................................................ 7 EINTRAGUNG VON BOOTEN UND YACHTEN IN DAS KROATISCHE SCHIFFSREGISTER ODER YACHTREGISTER (STELLEN UNTER KROATISCHE FLAGGE) ...................................................................... 7 VERZEICHNIS DER HAFENÄMTER UND HAFENAMTZWEIGSTELLEN ............ 8 SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENST................................................. 8 SCHIFFSFÜHRUNG ........................................................................... 9 WICHTIGE SCHIFFFAHRTSVORSCHRIFTEN IN KROATIEN ........................ 10 WETTERBERICHTE .......................................................................... 10 TANKSTELLEN FÜR NAUTIKER ........................................................... 11 WICHTIGE TELEFONNUMMERN UND INFORMATIONEN ......................... 12 NATIONAL- UND NATURPARKS AN DER ADRIA ODER AN DER KÜSTE ........ 14 DIENSTLEISTUNGEN DER MARINAS ................................................... 16 VERZEICHNIS DER KROATISCHEN MARINAS ........................................ 16 ANMIETEN VON SCHIFFEN (CHARTER) .............................................. 18 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE CHARTERTÄTIGKEIT ................................ 18 VERZEICHNIS DER CHARTERFIRMEN .................................................. 19 SEGELSCHULEN ............................................................................. 25 VERBAND DER ADRIASKIPPER .......................................................... 25 WINDSURFEN................................................................................ 25 REGATTEN (SPORTWETTKÄMPFE) ..................................................... 25 NAUTIKMESSEN............................................................................. 25 FREIZEITTAUCHEN .......................................................................... 26 VERZEICHNIS DER TAUCHZENTREN.................................................... 27 KREUZFAHRTEN - KROATISCHE KLEINREEDEREIEN ................................ 33 SPORT- UND FREIZEITFISCHEREI AUF SEE .......................................... 33 VERZEICHNIS DER VERTRETUNGEN DER KROATISCHEN ZENTRALE FÜR TOURISMUS ........................................................................... 34
KROATIEN – ALLGEMEINES Die Republik Kroatien ist ein europäischer parlamentarischer Staat und ein Teil der europäischen Politik- und Kulturgeschichte. Der Größe nach zählt es zu den mittelgroßen europäischen Ländern, ähnlich wie Dänemark, Irland, die Slowakei oder die Schweiz. Geographische Lage: Kroatien erstreckt sich vom äußersten östlichen Rand Hauptwinde der Adria der Alpen im Nordwesten bis zur Pannonischen Tiefebene und der Donau im • Maestral (Nordwestwind) Osten; der zentrale Teil wird vom Gebirgsmassiv Dinara bedeckt, und Kroatiens • Bora (Nordostwind) Süden endet an der Küste des Adriatischen Meeres. • Jugo (Südostwind) Bevölkerung: 4.437.460 Einwohner Der Maestral weht vom Nordwesten bei hohem Luftdruck, gewöhnlich gegen 11 h vormittags und kündigt schönes Wetter an. Er kann eine Stärke bis zu 5 Hauptstadt ist Zagreb (779.145 Einwohner) – das Wirtschafts-, Verkehrs-, Beaufort erreichen und einigen Seegang erzeugen. Gegen Abend hört er auf, Kultur- und akademische Zentrum des Landes. und am nächsten Tag – nach einer windstillen Nacht – erhebt er sich bis zur ähnlichen Stärke wie am Vortag. Fläche: Die Festlandfläche beträgt 56.594 km2, die Fläche des territorialen Meeres 31.067 km2. Der Burin weht in entgegengesetzter Richtung vom Maestral, nachts, gewöhnlich aus Nord-Nordost an der Nordadria, und aus Ost-Südost an der Länge der Meeresküste: 5835 km, davon 4058 km Küste der Inseln, Südadria. Am stärksten ist er vor Tagesanbruch, wonach er bald aufhört. Felsen und Riffe. Die Bora ist ein scharfer nordöstlicher Wind, der bei hohem Luftdruck entsteht Die kroatische Küste mit ihren 1244 Inseln, Felsen und Riffen zählt zu den und vom Festland aus in Richtung Meer stoßartig weht. Die Bora ist schwer am stärksten gegliederten Küsten. 47 Inseln sind bewohnt. Die größten sind Krk vorauszusehen, obwohl es einige Vorzeichen für die Bora gibt: Wolkenbildungen und Cres. bedecken Kuppen und Kämme der Küstengebirge, und die Meeresoberfläche im nordöstlichen Teil zeigt Schaumkronen. Je größer die Entfernung von der Küste Leuchttürme - insgesamt gibt es 600 Küsten- und Hafenleuchtfeuer. ist, desto schwächer sind die Windböen. Im Sommer weht die Bora gewöhnlich einige Stunden, kann aber auch 1-2 Tage dauern. Im Bereich des Kvarners, den Küstenfunkstationen: Rijeka Radio, Split Radio, Dubrovnik Radio. Velebit-Kanal entlang und um Šibenik, Split, Pelješac und Dubrovnik herum kann sie Sturmstärke erreichen. Entlang der Küste gibt es über 350 größere und kleinere natürliche Häfen, die für den Aufenthalt von Yachten und Booten geeignet sind. Jugo (Schirokko) ist ein warmer und feuchter Südostwind, der vorwiegend von Oktober bis Ende Januar reichliche Niederschläge mitbringt. Ein ruhiges Meer Das Adriatische Meer ist ein weiträumiger Nebenarm des Mittelmeeres, mit und ein bleigrau bewölkter Himmel im Süden sind Vorzeichen eines kommenden dem es durch die Straße von Otranto (Otrantska vrata) verbunden ist. Jugo, der einen starken Wellengang verursacht. Der Jugo weht manchmal einige Die Adria erstreckt sich in Richtung Südost - Nordwest in einer Länge von 870 Tage lang (im Sommer bis zu 3 Tagen, im Winter sogar bis zu 3 Wochen), km. Durchschnittsbreite: etwa 160 km. während die bewegte See noch längere Zeit andauern kann. Von Zeit zu Zeit bringt dieser Wind rotbraunen Sand aus Afrika mit. Man sollte daran denken, Das Territorium der Republik Kroatien umfasst 48 % der Festlandküste dass der Jugo in nur einigen Minuten seine Richtung ändern und sich in eine und 97 % der Inselküste des Adriatischen Meeres. heftige Bora (Nordostwind) verwandeln kann. Der Jugo ist charakteristisch für die Südadria, wo er länger und stärker als an der Am Mittelmeer dauert die Flut 12 Stunden, sie dringt durch die Straße von Nordadria weht. Otranto in die Adria ein, bewegt sich in Richtung Norden entlang der Ost- und Westküste. Der Tidenhub beträgt zwischen 25 cm bei der Straße von Otranto bis Die Nevera ist ein sehr starker Westwind, der Unwetter (nevera) bringt und zu 80 cm im äußersten Norden. meistens im Sommer auftritt. Die Nevera setzt plötzlich ein und verursacht einen starken Wellengang, aber sie dauert meistens nicht lange. Sie wird von Gewittern Klima begleitet. Sobald sich der Wind legt, ist die Luft frisch und angenehm. Die Nevera In Kroatien gibt es zwei Klimazonen: Im Landesinneren überwiegt gemäßigtes kommt öfter an der Nordadria vor. Kontinentalklima, teilweise auch Gebirgsklima, während im Küstengebiet das angenehme mediterrane Klima mit vielen Sonnentagen, trockenen und heißen Sonstige Winde, die an der Adria vorkommen, sind: Lebić – Südwestwind, Sommern, milden und feuchten Wintern vorherrscht. Die durchschnittlichen Levant –starker Ostwind, Tramontana – kalter Nordwind. Temperaturwerte an der Küste betragen im Januar 5-9° C und im August 22-25° Hoher und stabiler Luftdruck bringt gewöhnlich Winde, die nachts vom Festland C. Die Meerestemperatur beträgt 12° C im Winter und etwa 25° C im Sommer. und tagsüber vom Meer wehen. 4 INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN Reisedokumente: Ein gültiger Reisepass oder ein anderes durch eine Die maximal erlaubte Länge eines Zugfahrzeuges mit Anhänger beträgt in internationale Vereinbarung anerkanntes Dokument; für einige Staaten gilt auch Kroatien 18,75 m und die Breite 2.55 m. Im Falle einer darüber hinausgehenden der Personalausweis (ein Dokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit Breite oder Länge ist eine Sondergenehmigung und obligatorische Begleitung der betreffenden Person nachweist). notwendig. Informationen darüber beim Ministerium für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien: www.mmpi.hr Die Anmeldung des Aufenthaltes: Fremde mit Kurzaufenthalt in der Republik Kroatien müssen sich innerhalb von 48 Zollvorschriften: Stunden nach der Einreise anmelden, die Anmeldung hat wie folgt zu erfolgen: • Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind fast völlig den Vorschriften und • rechtliche und physische Personen, die ausländischen Staatsbürgern Unterkunft Standards der EU-Länder angepasst. leisten – müssen diese innerhalb von 24 h ab der Anreise anmelden. • Ausländern ist die freie Einfuhr von ausländischer Währung und Schecks • rechtliche und physische Personen, welche Liegeplätze in den Marinas anbieten, gestattet, wobei Beträge im Gegenwert von mehr als 40.000,00 Kuna müssen im Falle einer erstmaligen Einreise per Schiff eines ausländischen gemeldet werden müssen. Staatsbürgers dessen Unterkunft innerhalb von 12 Stunden anmelden. • Die Rückerstattung von Steuern an ausländische Staatsbürger für gekaufte • jede weitere rechtliche und physische Person, welche Liegeplätze in den Ware im Wert von mehr als 500 Kuna pro Rechnung erfolgt mittels der Marinas anbietet, muss eine Anmeldung vornehmen, wenn das Schiff länger Bestätigung des Formulars PDV-P bei der Ausreise aus dem Lande. als 6 Stunden in der Marina ist, und diese Anmeldung muss innerhalb von 12 • Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung ist an der Grenze zu Stunden ab Ankunft in der Marina erfolgen • jede rechtliche und physische Person, die einem ausländischen Staatsbürger deklarieren. ein Schiff vermietet, und wenn die Schiffsübernahme an einem gebührenfreien • Kulturgüter (besondere Sammlungen, archäologische Funde, Bilder, Liegeplatz stattfindet, muss eine Anmeldung innerhalb von 12 Stunden ab Skulpturen, alte Bücher, ethnologische Wertgegenstände u.Ä.) benötigen Schiffsübernahme vornehmen. für die Ein- und Ausfuhr aus der Republik Kroatien eine Genehmigung der Ausländische Staatsbürger, die auf Sportbooten nach Kroatien einreisen und sich zuständigen Behörde (Ausfuhrgenehmigung). auf diesen Booten aufhalten, müssen sich bei der Polizeiwache am zuständigen • Hunde, Katzen und andere Tiere aus der Maderfamilie, die in die Republik Grenzübergang anmelden. Kroatien eingeführt werden und aus EU-Ländern kommen, müssen über einen Mikrochip und einen internationalen Reisepass verfügen, der vom zuständigen Aufenthalt: Tierarzt ausgestellt wurde und die Gültigkeit der Tollwutimpfung bestätigt. Ausländischen Staatsbürgern, die für die Einreise in die Republik Kroatien kein Tiere, die jünger als 3 Monate sind und noch nicht gegen Tollwut geimpft Visum benötigen, ist ein legaler Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen innerhalb wurden, können nach Kroatien einreisen, wenn sie sich ab ihrer Geburt am eines Zeitraums von 6 Monaten gestattet, gerechnet ab dem Tag ihrer ersten gleichen Ort aufgehalten haben und kein Kontakt zu Wildtieren bestand, Einreise. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Befristete oder wenn sie in der Begleitung der Mutter sind, von welcher sie noch immer Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die man erhalten kann, wenn man die abhängig sind. Informationen bezüglich der Einfuhr von Hunden, Katzen und durch das Ausländergesetz vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Ein Antrag auf die andere Tiere aus der Maderfamilie aus Nicht-EU-Ländern sowie alle weitere Erteilung einer Befristeten Aufenthaltsgenehmigung kann in einer diplomatischen Information sind beim Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und rurale Vertretung bzw. einem Konsulat der Republik Kroatien gestellt werden. Entwicklung – Verwaltung für Tiermedizin (tel. 01 610 9749; 610 6703 und Informationen: In diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik 610 6669; office@mps.hr, www.mps.hr) Kroatien im Ausland oder im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und • Ein Schiff unter ausländischer Flagge und im Eigentum eines ausländischen europäische Integration der Republik Kroatien (Tel.: 01 4569 964, 01 4598 014; Staatsbürgers erhält den Status vorübergehend eingeführter Ware (unterliegt E-Mail: stranci@mvpei.hr; www.mvpei.hr) keiner Zollgebühr oder MWST) gemäß Annex C der Internationalen Konvention Ein Schiff, das auf dem Landweg einreist, ist am Grenzübergang mündlich über vorübergehend eingeführte Ware. Wenn ausländische Schiffe in einer anzumelden; danach ist es vor dem Ausfahren beim Hafenamt (oder der Marina abgestellt werden (Zolllager), muss das zuständige Zollamt eine Hafenamtzweigstelle) nach demselben Verfahren anzumelden, wie Schiffe, die Aufsicht durchführen und die Lagerung genehmigen. Die Mitarbeiter der auf dem Seeweg einreisen (s. Kapitel Schiffsverkehr in der Republik Kroatien). Marina erledigen alle Formalitäten bezüglich der Anmeldung des ausländischen Schiffes/Bootes bei dem zuständigen Zollamt. Vor Senden oder Einfuhr Maut von Ersatzteilen und Ausstattung aus dem Ausland für ein vorübergehend Autobahnteilstücke, Halbautobahnen, Brücken und Tunnel, die mautpflichtig sind: eingeführtes ausländisches Schiff, welches in der Republik Kroatien gelagert AB Rijeka – Zagreb, AB Zagreb – Split – Šestanovac – Ravča, AB Zagreb wird, zwecks Teileaustausch und Reparatur, sind Nautiker verpflichtet, die – Macelj, AB Bregana – Zagreb – Lipovac, AB Zagreb – Goričan, AB Rupa – Stammmarine zu kontaktieren und die relevanten Informationen bezüglich Rijeka, Istrisches Ypsilon, Učka-Tunnel, Viadukt Mirna, Krk-Brücke Zollverfahren und Speditionsverfahren einzuholen. Informationen: Informationen: www.hak.hr; www.hac.hr; www.bina-istra.hr; www.arz.hr; Zollbehörde der Republik Kroatien www.azm.hr, www.huka.hr Tel.: ++385 (0)1 6102 333; www.carina.hr (s.unter der Informationen für Reisenden) SEEGRENZÜBERGÄNGE (Lastovo) Häfen, die für den internationalen Verkehr offen sind Ständig geöffnete Seegrenzübergänge: Saisonal geöffnete Seegrenzübergänge (vom 1.4. bis zum 31.10.): Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša (Bršica), Rijeka, Mali Lošinj (Lošinj), Senj, Zadar, ACI Marina Umag, Novigrad (Istrien), Sali (Dugi otok), Božava (Dugi otok), Šibenik, Split, Ploče, Metković, Korčula, Dubrovnik, Vela Luka (Korčula), Ubli Primošten (Kremik), Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiža (Vis) und Cavtat INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER 5
SCHIFFSVERKEHR IN DER REPUBLIK KROATIEN Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, hat WARNUNG auf kürzestem Weg den nächstliegenden für den internationalen Schiffsverkehr Jede Personenbeförderung gegen die Zahlung bzw. Ausübung einer geöffneten Hafen zur Erledigung der Grenzformalitäten anzulaufen, im Hafenamt wirtschaftlichen Tätigkeit ist verboten. oder der Hafenamtzweigstelle eine Vignette zu beschaffen und das Verzeichnis Für Schiffe, die Beförderung von Gegenständen und Personen zwischen den von Besatzung und Passagieren beglaubigen zu lassen. kroatischen Hafen ohne die Genehmigung des zuständigen Ministeriums vornehmen, Der Schiffsführer, dessen Schiff auf dem Landweg nach Kroatien befördert sind Geldstrafen und Schutzmaßnahmen - Entziehung des Schiffes - vorgesehen. wird oder sich auf einem Liegeplatz in einer Marina oder auf einem anderen genehmigten Platz in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor dem AUSREISE VON SCHIFFEN AUS DER REPUBLIK KROATIEN Ausfahren im zuständigen Hafenamt oder der Hafenamtszweigstelle eine Vignette Der Schiffsführer ist verpflichtet, vor der Ausreise aus der Republik Kroatien: und das Personenverzeichnis zu beschaffen. • sich in einem der für den internationalen Schiffsverkehr geöffneten Häfen einer Eine Vignette benötigt jedes Schiff, dessen Länge 3 m oder mehr beträgt, Grenzkontrolle zu unterziehen, sowie auch ein Schiff von weniger als 3 m Länge, wenn die Gesamtstärke der • das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren im Hafenamt oder einer Antriebsmaschinen 5 kW oder mehr beträgt. Hafenamtsaußenstelle beglaubigen zu lassen. Nachdem diese Verpflichtungen erfüllt sind, hat der Schiffsführer die Ruderboote, unabhängig von ihrer Länge (z.B. Kajaks, Kanus, Tretboote u.Ä.) Hoheitsgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien auf kürzestem benötigen keine Vignette. Während ein Schiff sich zur Lagerung in einem Hafen oder an einem anderen Wege zu verlassen. genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, benötigt es keine Vignette. Beiboote und Jetskis unterliegen hinsichtlich der Vignettenbeschaffung denselben GEBÜHRENSÄTZE (2008): Vorschriften. Beim Kauf einer Jahresvignette hängt die Gebührenhöhe für die Sicherheit im Die Vignette muss an sichtbarer Stelle am Schiff angebracht werden und ist ein Schiffsverkehr von der Länge des Seefahrzeugs ab und beträgt: Jahr ab Verkaufstag gültig. Für Boote: 9 – 10 m Länge 840 Kn Ein Vignettenabschnitt muss in das Personenverzeichnis eingeklebt werden. Bis 3 m Länge und über 10 – 11 m Länge 945 Kn Auf dem Schiff, das in der Republik Kroatien fährt, müssen folgende Dokumente 5 kW Leistungsstärke 140 Kn 11 – 12 m Länge 1050 Kn im Original vorhanden sein: 3 – 4 m Länge 210 Kn • Vignette 4 – 5 m Länge 280 Kn Für Yachten: • beglaubigtes Besatzungs- und Passagierverzeichnis 5 – 6 m Länge 350 Kn 12 – 15 m Länge 1225 Kn • beglaubigte Liste der Personen, die sich an Bord aufhalten können (für die 6 – 7 m Länge 525 Kn 15 – 20 m Länge 1400 Kn Schiffe, die vorhaben, die Crew während der Fahrt in der Republik Kroatien 7 – 8 m Länge 630 Kn 20 – 30 m Länge 1575 Kn auszuwechseln) und für die Schiffe, die auf dem Landweg nach Kroatien 8 – 9 m Länge 735 Kn über 30 m Länge 1750 Kn befördet werden oder während des Winters in Kroatien gelagert sind. • Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes Die angeführten Beträge verringern sich um 10% für jede aufeinander folgend • Nachweis, dass der Schiffsführer / Skipper zur Schiffsführung befähigt ist gekaufte Vignette, aber höchstens bis zu 50% des Gebührenbetrags. Nach dem • Nachweis über die Haftpfl ichtversicherung für Schäden gegenüber dritten Personen Ablauf der Vignette wird das Recht auf eine Ermäßigung gewahrt, wenn die neue • Eigentumsnachweis oder vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht für die Vignette bis zum Ende des Kalenderjahres gekauft wird, in der die vorherige Nutzung des Schiffes abgelaufen ist. Die Folgevignette kann im Voraus (im Kalenderjahr des Ablaufes) • informative Seekarte gekauft werden, aber sie ist erst nach Ablauf der vorherigen Vignette gültig. Beim Kauf einer Vignette werden folgende Gebühren abgedeckt: Die Leuchtfeuergebühr beträgt ungefähr 20 Kn/m Länge für ausländische • Gebühr für die Sicherheit im Schiffsverkehr Boote und 40 Kn/m Länge für ausländische Yachten. Die entrichtete • Gebühr für die Nutzung von Sicherheitsobjekten im Schiffsverkehr Leuchtfeuergebühr ist ebenfalls für den Zeitraum eines Jahres gültig. (Leuchtfeuergebühr) Die Verwaltungsgebühr beträgt 40 Kn. • Gebühr für die informative Seekarte Die Gebühr für die informative Seekarte beträgt gemäß der Preisliste des • Verwaltungsgebühr Kroatischen hydrographischen Instituts 20 Kn. VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND PASSAGIEREN UND PERSONENVERZEICHNIS VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND PASSAGIEREN Die Person, die das Schiff führt, kann die Crew und/oder Passagiere, mit Das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren umfasst Crew und Passagiere auf denen sie aus dem Ausland eingereist ist, in Kroatien ausschiffen und eine neue dem Schiff und dieses Verzeichnis müssen alle Schiffe, die auf dem Seeweg Crew und/oder Passagiere an Bord nehmen, aber dann müssen sie außerhalb nach Kroatien einreisen, haben. Es wird vom Hafenamt/Hafenamtszweigstelle Kroatiens ausgeschifft werden oder es muss ein Personenverzeichnis erstellt durch Unterschrift und Stempel beglaubigt. werden. Alle Änderungen des Verzeichnisses von Besatzung und Passagieren Sofern der Schiffsführer bei seinem Aufenthalt im kroatischen Meer die müssen beim Hafenamt gemeldet und beglaubigt werden. Schiffe,die auf dem Crew und/oder Passagiere während der Gültigkeit der Vignette nicht Landweg nach Kroatien kommen oder sich während des Winters in Kroatien zu ändern gedenkt, braucht er sich nicht mehr im Hafenamt oder in der befinden und keine längere Aufenthaltsmöglichkeit bieten (Schiffe ohne Betten), Hafenamtzweigstelle zu melden. benötigen kein Verzeichnis von Besatzung und Passagieren. 6 INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
PERSONENVERZEICHNIS des Flaggenstaates herausgegebenen Schiffsdokumenten festgestellt. Wenn in Alle Schiffe und Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien kommen oder sich den Dokumenten, mit denen das Schiff ausgestattet ist, keine Angaben über die in Kroatien während des Winters befinden, müssen über ein Personenverzeichnis Kapazität enthalten sind, wird dieselbe entsprechend der Richtlinie über Boote verfügen. Der Schiffsführer des Schiffes, das auf dem Seeweg nach Kroatien und Yachten und den Regeln für die statutarische Zertifikation von Booten und einreist, muss im Hafenamt oder dessen Zweigstelle ein Personenverzeichnis Yachten errechnet. Die Personenliste wird durch den Vignettenabschnitt beglaubigt. beantragen, wenn er diese Personen in Kroatien aus- und einschifft. Das Der Austausch von Personen, die auf der Personenliste aufgeführt sind, ist unbegrenzt. Personenverzeichnis kann beim Vignettenkauf beantragt werden, oder In die Personenliste werden keine Personen eingetragen, die sich während des nachträglich beim Einschiffen von neuen Personen, jedoch spätestens vor dem Aufenthalts des Schiffes im Hafen oder am Ankerplatz an Bord befinden. Verlassen des Hafens. Wenn die neuen Personen dem Personenverzeichnis In die Personenliste werden keine Personen jünger als 12 Jahre eingetragen, sukzessive hinzugefügt werden, muss dieses bei jeder Veränderung im Hafenamt und sie werden nicht zur maximalen Personenzahl hinzugerechnet. oder dessen Zweigstelle beglaubigt werden. Die profesionelle Besatzung wird auch nicht zur maximalen Personenzahl Die Gesamtzahl der auf der Liste angeführten Personen darf nicht größer sein als die mitgerechnet. Für Beiboote, die zu einem Mutterboot oder einer Yacht gehören zweifache Kapazität, vergrößert um 30 % der einfachen Kapazität des Schiffes. (so genannte Tender), wird kein eigenes Personenverzeichnis erstellt, sondern es Die Kapazität des Schiffes wird entsprechend den von den zuständigen Behörden wird das Personenverzeichnis des Mutterschiffes oder der Yacht kopiert. KURTAXE Tageskurtaxe kroatischen Adria sind verpflichtet, die vorgeschriebene Kurtaxenpauschale zu Der Tagesbetrag der Kurtaxe hängt vom Aufenthaltsort und von der Jahreszeit, in entrichten. Die Kurtaxenpauschale beträgt 400,00 Kuna. Die Pauschale wird der man sich in einem bestimmten Ort aufhält, ab. Diese Gebühr wird pro Person einmalig entrichtet und deckt alle Aufenthalte des Schiffseigners und seiner Gäste und Nacht erhoben. Alle Orte und Städte in der Republik Kroatien sind bezüglich in der Stammmarina, ungeachtet der Aufenthaltslänge, ab. Die Pauschale haben der Gebühr in vier Klassen eingeteilt: A, B, C und D. In den Städten und Orten, alle Inhaber eines Jahresliegeplatzvertrags zu entrichten. Bei jeder Ankunft in die der Kategorie A unterliegen, beträgt die Kurtaxe in der Hauptsaison täglich der Marina sind der Schiffseigner oder -nutzer und seine Gäste verpflichtet, ihre 7,00 Kn, in der Vor- und Nachsaison 5,50 Kn, und außerhalb der Saison 4,50 Ankunft anzumelden. Während des Aufenthalts außerhalb der Stammmarina, Kn. In allen Städten und Orten der Kategorie B beträgt die Tageskurtaxe 6,00 Kn mit der ein Vertrag über einen Jahresliegeplatz geschlossen wurde, haben die in der Hauptsaison, 4,50 Kn in der Vor- und Nachsaison und 3,50 Kn außerhalb Schiffseigner sowie alle auf dem Schiff befindlichen Personen für jeden Tag ihres der Saison. In den Städten und Orten der Klasse C beträgt die Tageskurtaxe in Aufenthalts in einer anderen Marina, einem Nautikzentrum, einem Hafen für der Hauptsaison 5,00 Kn, in der Vor- und Nachsaison 3,50 Kn, und außerhalb den nautischen Tourismus, einem Ankerplatz, einem Tourismushafen oder einem der Saison 2,50 Kn. In den Städten und Orten der Kategorie D und in den anderen kommerziellen Beherbergungsobjekt auf dem Festland die vorgeschriebene übrigen, nicht kategorisierten Ortschaften beträgt die Tageskurtaxe 4,00 Kn in Tageskurtaxe zu entrichten. der Hauptsaison, 2,50 Kn in der Vor- und Nachsaison, und 2,00 Kn außerhalb der Saison. Der Zeitraum der Haupt-, Vor- und Nachsaison ist in den einzelnen Kurtaxe für Personen die ein Schiff chartern (Charter-Gäste) Gespanschaften verschieden. Die Personen die eine Dienstleistung der Übernachtung auf einem Schiff in Anspruch nehmen (Charter-Gäste), bezahlen die Kurtaxe für jede Übernachtung und zwar der Pauschalkurtaxe juristischen oder natürlichen Person, mit der die Schiffsvermietung vereinbart wurde. Inhaber eines Jahres- oder mehrjährigen Liegeplatzes in den Marinas der Information: www.mint.hr EINTRAGUNG VON BOOTEN UND YACHTEN IN DAS KROATISCHE SCHIFFSREGISTER ODER YACHTREGISTER (STELLEN UNTER KROATISCHE FLAGGE) Nach kroatischem Gesetz muss jedes Schiff, das mehr als 2,5 m lang ist oder über • Löschungsbestätigung, mit der nachgewiesen wird, dass das Schiff aus mehr als 5 kW Gesamtantriebskraft verfügt, in das Schiffsregister eingetragen dem ausländischen Register gelöscht wurde, sofern das Schiff aus einem werden. Für die Eintragung von Booten oder Yachten ist das Hafenamt oder die ausländischen Register in das Kroatische Register übertragen werden soll Hafenamtzweigstelle zuständig. Auf Antrag eines ausländischen Staatsbürgers • Nachweis über die entrichteten Zollgebühren und Steuern oder einer staatenlosen Person, die keinen Wohnsitz in der Republik Kroatien hat, • Nachweis über die Entrichtung der Gebühren für den Eintrag in das kroatische kann ein Schiff in das kroatische Schiffsregister und das Yachtregister eingetragen Schiffsregister werden, das sich zur Gänze oder teilweise im Eigentum der o.g. Personen • Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes (Prüfungsprotokoll, Bauzeugnis, befindet, sofern das Schiff nicht in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen das von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde oder Erklärung über die ist und sich überwiegend im Meer der Republik Kroatien aufhält. Gleichwertigkeit gemäß der Richtlinie EU 94/25EC, wenn das Boot im Ausland gebaut wurde). Für die Eintragung ins Kroatische Schiffsregister sind folgende Dokumente vorzulegen: • Eigentumsnachweis für das Schiff und Antriebsmaschine (Kaufvertrag, Dem Antrag auf die Eintragung einer Yacht sind zusätzlich weitere Dokumente Rechnung, Zolldeklaration, Bauzeugnis, Schenkungsvertrag, Erbschein u.ä.) beizufügen. Er kann nur in einer Hafenmeisterei gestellt werden. Die Dokumente • Ein Dokument, mit dem die Bruttotonnage des Schiffes nachgewiesen wird, sind im Original vorzulegen (eine Kopie des Originals kann der zuständige sofern dies in den Technischen Regeln vorgeschrieben ist, und die Tragfähigkeit Mitarbeiter der Hafenmeisterei oder ihrer Zweigstelle anfertigen). Nach des Schiffes, wenn das Schiff zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird durchgeführter Eintragung des Schiffes wird die Fahrgenehmigung für ein Boot • Nachweis über die Registrierung des Schiffes für eine gewerbliche Nutzung, / die Eintragungsbestätigung für eine Yacht erteilt, die gemeinsam mit der wenn das Schiff für eine Gewerbetätigkeit vorgesehen ist (z.B. Chartertätigkeit) vorgeschriebenen gültigen Pflichtversicherungspolizze immer auf dem Boot/der • Police der vorgeschriebenen Versicherung, wenn die Motorleistung des Bootes Yacht mitgeführt werden muss. 15 kW übersteigt. Informationen: Hafenämter und deren Zweigstellen; www.mmpi.hr INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER 7
VERZEICHNIS DER HAFENÄMTER UND HAFENAMTZWEIGSTELLEN Alle Hafenämter sind auf den UKW- Punat (Krk) Tel.: 051 854 065 Hafenamt Šibenik Hafenamt Ploče Kanälen 10, 16 und 70 erreichbar. Baška (Krk) Tel.: 051 856 821 Tel.: 022 217 214 Tel./Fax: 020 679 008 Die Arbeitszeit der Hafenämter Pula, Šilo (Krk) Tel.: 051 852 110 Fax: 022 212 626 Zweigstellen: Rijeka, Zadar, Šibenik, Split und Cres (Cres) Tel.: 051 571 111 Zweigstellen: Metković Tel.: 020 681 681 Dubrovnik ist 0-24 h, und deren Mali Lošinj (Lošinj) Tel.: 051 231 438 Vodice Tel.: 022 443 055 Zweigstellen haben bestimmte Winter- Susak (Susak) Tel.: 051 239 205 Primošten Tel.: 022 570 266 Hafenamt Dubrovnik und Sommerarbeitszeiten. Rab (Rab) Tel.: 051 724 103 Rogoznica Tel.: 022 559 045 Tel.: 020 418 989, Murter (Murter) Tel.: 022 435 190 Fax: 020 418 989 Hafenamt Senj Tisno (Murter) Tel.: 022 439 313 Hafenamt Pula Tel.: 053 881 301 Zweigstellen: Tel./Fax: 052 222 037 Fax: 053 884 128 Stara gradska luka/Altstadthafen Hafenamt Split Tel.: 020 321 234 Zweigstellen: Zweigstellen: Tel.: 021 362 436 Komolac (ACI Marina) Tel.: 020 452 421 Umag Tel.: 052 741 662 Sveti Juraj Tel.: 053 883 006 Fax: 021 346 555 Trpanj (Pelješac) Tel.: 020 743 542 Novigrad Tel.: 052 757 035 Jablanac Tel.: 053 887 049 Zweigstellen: Trstenik (Pelješac) Tel.: 020 748 100 Poreč Tel.: 052 431 663 Karlobag Tel.: 053 694 030 Trogir Tel.: 021 881 508 Ston (Pelješac) Tel.: 020 754 026 Rovinj Tel.: 052 811 132 Novalja (Pag) Tel.: 053 661 301 Omiš Tel.: 021 861 025 Slano Tel.: 020 871 177 Raša (Trget) Tel.: 052 875 127 Makarska Tel.: 021 611 977 Cavtat Tel.: 020 478 065 Rabac Tel.: 052 872 085 Hafenamt Zadar Rogač (Šolta) Tel.: 021 654 139 Sobra (Mljet) Tel.: 020 745 040 Tel.: 023 254 880 Bol (Brač) Tel.: 021 635 903 Korčula (Korčula) Tel.: 020 711 178 Hafenamt Rijeka Fax: 023 250 235 Milna (Brač) Tel.: 021 636 205 Vela Luka (Korčula) Tel.: 020 812 023 Tel.: 051 214 031 Zweigstellen: Supetar (Brač) Tel.: 021 631 116 Ubli (Lastovo) Tel.: 020 805 006 Fax: 051 313 265 Pag (Pag) Tel.: 023 611 023 Sumartin (Brač) Tel.: 021 648 222 Zweigstellen: Starigrad-Paklenica Tel.: 023 369 262 Hvar (Hvar) Tel.: 021 741 007 Bakar Tel.: 051 761 214 Novigrad Tel.: 023 375 060 Stari Grad (Hvar) Tel.: 021 765 060 Mošćenička Draga Tel.: 051 737 501 Biograd n/m Tel.: 023 383 210 Jelsa (Hvar) Tel.: 021 761 055 Opatija Tel.: 051 711 249 Silba (Silba) Tel.: 023 370 410 Sućuraj (Hvar) Tel.: 021 773 228 Kraljevica Tel.: 051 281 330 Ist (Ist) Tel.: 023 372 449 Vis (Vis) Tel.: 021 711 111 Crikvenica Tel.: 051 242 321 Božava (Dugi otok) Tel.: 023 377 601 Komiža (Vis) Tel.: 021 713 085 Novi Vinodolski Tel.: 051 244 345 Preko (Ugljan) Tel.: 023 286 183 Omišalj (Krk) Tel.: 051 842 053 Sali (Dugi otok) Tel.: 023 377 021 Malinska (Krk) Tel.: 051 859 346 Privlaka Tel.: 023 366 641 Krk (Krk) Tel.: 051 221 380 SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENST Der Such- und Seenotrettungsdienst wird von der nationalen Such- und Seenotrettungszentrale in Rijeka geleitet, die 24 Stunden dienstbereit und jederzeit auf den UKW-Kanälen 10 und 16 oder per Telefon unter 9155 erreichbar ist. Im Falle eines Unglücks auf See sowie auch im Falle eines Unglücks auf dem Festland, kann auch die Einheitsnummer für alle Notfälle 112 angerufen werden. DETAILS DES SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENSTES DER REPUBLIK KROATIEN Seegebiet A1 MRCC RIJEKA MRSC SENJ MRSC SPLIT Tel. ++385 9155 Tel. ++385 (0)53 881 301 Tel. ++385 (0)21 362 436 Tel. ++385 (0)51 312 253, 312 255 Fax ++385 (0)53 884 128 Fax ++385 (0)21 346 555 Fax ++385 (0)51 312 254 VHF DSC MMSI: 002383150 VHF DSC MMSI: 002387040, 002387030 VHF DSC MMSI: 002387010, 002387020 Inmarsat C (AOR-E) 423816510 MRSC ZADAR MRSC PLOČE E-Mail: mrcc@pomorstvo.hr Tel. ++385 (0)23 254 880 Tel. ++385 (0)20 679 008 Fax ++385 (0)23 254 876 Fax ++385 (0)20 679 008 MRSC PULA VHF DSC MMSI: 002387400, 002387401 VHF DSC MMSI: 002383350 Tel. ++385 (0)52 222 037 Fax ++385 (0)52 222 037 MRSC ŠIBENIK MRSC DUBROVNIK VHF DSC MMSI: 002383050 Tel. ++385 (0)22 217 214 Tel. ++385 (0)20 418 989 Fax ++385 (0)22 212 626 Fax ++385 (0)20 418 989 VHF DSC MMSI: 002387500, 002387501 VHF DSC MMSI: 002387800, 002387801 8 INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
SCHIFFSFÜHRUNG Ein ausländischer Staatsbürger kann ein Boot oder eine Yacht unter kroatischer der Kategorie C besitzt, weiters muss es über ein Besatzungsmitglied mit dem Flagge führen, wenn er gemäss der Vorschriften der Republik Kroatien zur Füh- Schiffsführerausweis der Kategorie B verfügen. rung von Booten und Yachten befähigt ist. Das Ministerium für See, Verkehr und Infrastruktur wird auch ausländische Befähigungs-Zertifikate über Schiffsführung Ein Boot für den persönlichen Gebrauch, welches im Schifffahrtsbereich III und IV anerkennen, sofern sie sich im Einklang mit dem kroatischen Gesetz befinden. fährt, muss von einer Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis der Das Ministerium wird die Liste der ausländischen Befähigungs-Zertifikate über Kategorie B besitzt. Schiffsführung die in der Republik Kroatien anerkannt werden, veröffentlichen Ein Boot für den persönlichen Gebrauch mit Ruderantrieb kann eine Person (Information: www.mmpi.hr). führen, die älter als 12 Jahre ist. Eine juristische oder natürliche Person, die ein Boot oder eine Yacht ohne Aus der Richtlinie über Boote und Yachten: Besatzung verchartert, muss sich vor dem Chartern des Bootes oder der Yacht vergewissern, dass der Mieter eine entsprechende Bescheinigung bzw. einen Kategorien der Befähigungsnachweise/Zeugnisse: Befähigungsnachweis besitzt. • Schiffsführer der Kategorie A • Schiffsführer der Kategorie B (III. und IV.) Boote bis zu 30 GT (Bruttotonnage) im Schifffahrtsbereich III., III.a, III.b, III.c • Schiffsführer der Kategorie C und IV, die ohne Besatzung verchartert werden, wie auch Boote bis zu 30 GT • Schiffsführer für Yachten – Kategorie A (Yacht bis zu 100 GT) für den persönlichen Gebrauch, kann eine Person führen, die den Schiffsführer- • Schiffsführer für Yachten – Kategorie B (Yacht bis zu 500 GT) ausweis der Kategorie B besitzt (was auch eine bestandene Prüfung über die Bedienung eines Seefunktelefons einschließt.). Wenn ein Schiff von bis zu 30 GT, Ein Wasserfahrzeug, das nicht in ein Register oder Verzeichnis eingetragen ist, unabhängig aus welchem Grunde, im Schifffahrtsbereich I. oder II. fährt, muss das aber die Leistung einer Antriebsmaschine von 5 kW oder weniger besitzt, der Schiffsführer einen Schiffsführerausweis der Kategorie C besitzen und am muss von einer Person geführt werden, die mindestens einen Schiffsführeraus- Schiff muss ein Besatzungsmitglied sein. weis der Kategorie A besitzt. Yachten zwischen 30 GT und 100 GT müssen unabhängig vom Zweck ihrer Fahrt Ein Schiff für den persönlichen Gebrauch mit einer Länge von bis zu 7 Metern und von ihrem Schifffahrtsbereich einen Schiffsführer mit einem Befähigungsnach- und der Kraft einer Antriebsmaschine von bis zu 15 kW im Schifffahrtsbereich weis für das Führen von Yachten der Kategorie A und ein Besatzungsmitglied mit III.a, III.b, III.c und IV muss von einer Person geführt werden, die mindestens den einem Schiffsführerausweis der Kategorie B haben. Schiffsführerausweis der Kategorie A besitzt. Wenn ein Schiff für den persönlichen Gebrauch mit einer Länge von bis zu Yachten von 100 GT bis zu 500 GT müssen unabhängig von ihrem Schifffahrts- 7 Metern eine Antriebskraft von mehr als 15 kW besitzt, muss es von einer bereich einen Schiffsführer mit einem Nachweis der Befähigung zum Führen von Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis der Kategorie B besitzt und Yachten der Kategorie B (zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Zeugnisse), ein mindestens 18 Jahre alt ist. Besatzungsmitglied mit einem Nachweis der Befähigung als für den Maschinen- Ein Boot für den persönlichen Gebrauch, welches im Schifffahrtsbereich I und raum zuständiges Crewmitglied und ein Besatzungsmitglied mit einem Nachweis II fährt, muss von einer Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis über die Kompetenz für die grundlegende Sicherheit auf dem Schiff haben. Schifffahrtsbereiche I Internationale Schifffahrt auf allen Meeren und Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind. II Internationale Schifffahrt auf der Adria. Schifffahrt in den inneren Meeresgewässern, dem territorialen III.a – bis zu 6 sm von der Festlands- oder Inselküste Meer der Republik Kroatien und den Gewässern, die vom Meer aus III III.b – bis zu 3 sm von der Festlands- oder Inselküste zugänglich sind und für die Fischerboote länger als 7 m und in der III.c – bis zu 1 sm von der Festlands- oder Inselküste ökologischen Fischfangzone der Republik Kroatien IV Schifffahrt in Häfen, Buchten, Flüssen des kroatischen Adriabeckens bis zu der Grenze, bis zu der sie vom Meer aus schiffbar sind, sowie auf dem Prokljansko Jezero. Sofern der Schiffsführer nach den Vorschriften des Staates, dessen Flagge Für die Ausbildung von Nautikern steht auch folgende Agentur zur Verfügung: er gehisst hat, nicht zur Führung des Schiffes befähigt sein muss, hat er die AdriaMare Consulto d.o.o. – Maritime Training Center entsprechende Bestätigung oder das Befähigungszeugnis nach Maßgabe Draga 1, 22000 HR-Šibenik der Vorschriften der Republik Kroatien zu beschaffen. Wir empfehlen, Tel..: ++385 /0/22 201 170, Fax: ++385 /0/ 22 201 165 sich wegen Informationen bezüglich der entsprechenden Bestätigung Obala Kneza Trpimira bb, HR-23000 Zadar oder des Befähigungszeugnisses rechtzeitig an das Hafenamt oder die Tel.: ++385 /0/23 334 974, Fax:++385 /0/23 334 174 Hafenamtzweigstelle zu wenden (bzw. Charteragenturen zu kontaktieren, wenn e-mail: training.zd@adriamare.net, training@adriamare.net es sich um das Chartern eines Schiffes handelt). www.adriamare.net INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER 9
WICHTIGE SCHIFFFAHRTSVORSCHRIFTEN IN KROATIEN Die Ordnungsaufsicht in den Häfen und in allen anderen Bereichen der inneren außer der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl von Besatzungsmitgliedes auch Meeresgewässer und des territorialen Meeres der Republik Kroatien obliegt den eine Person sein, die dem Wasserschifahrer, Fallschirmspringer oder anderen Personen ermächtigten Vertretern des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur und der Hinweise gibt und die Aufsicht übernimmt. Hafenmeisterei. Das Hafenamt legt die Bereiche fest, in denen das Fahren mit Gleitbooten und Booten Beim Ein- und Auslaufen aus dem Hafen haben Schiffe, Boote und Yachten bei it Wasserdüsenantrieb verboten ist. einem aufgestellten Verkehrszeichen für die Begrenzung der Geschwindigkeit an In Häfen ist das Baden, Tauchen, Gleitboot Fahren, Surfen, Wasserskifahren und das Stellen, an denen Küsten- oder Unterwasserarbeiten durchgeführt werden, und an Abhalten von Kursen im Wasserskifahren ohne Genehmigung der Hafenmeisterei gekennzeichneten Tauchlokalitäten ihre Fahrtgeschwindigkeit so stark wie möglich zu nicht gestattet. drosseln, damit die durch das fahrende Schiff verursachten Wellen keinen Schaden Das Surfen ist nicht gestattet in Hafeneinfahrten, in engen Durchfahrten, wo Schiffe anrichten können. Sport- und andere Aktivitäten können auf dem Schifffahrtsweg nur und Boote fahren, sowie innerhalb eingerichteter Strände. mit einer vom Hafenamt ausgestellten Genehmigung durchgeführt werden. Das Baden und Schwimmen außerhalb des abgegrenzten Meeresraumes eines Schiffe, Yachten und Boote dürfen sich bei ihrer Fahrt nicht der Küste nähern: eingerichteten Strandes ist nicht gestattet. • Schiffe haben mindestens 300 m Abstand zur Küste zu halten Das Baden und Schwimmen in einer Entfernung von mehr als 100 m von der Küste • Yachten haben mindestens 150 m Abstand zur Küste zu halten eines natürlichen Strandes ist nicht gestattet. • Motorboote und Segelschiffe haben mindestens 50 m Abstand zur Küste zu halten Ohne Genehmigung der Hafenmeisterei ist das Baden und Schwimmen auf Schifffahrtswegen sowie in engen Durchfahrten und Kanälen, in denen Schiffsverkehr In Ausnahmefällen dürfen Schiffe, Boote und Yachten auch in geringerer Entfernung stattfi ndet, nicht gestattet. zur Küste fahren, um in einen Hafen einzulaufen oder vor Anker zu gehen oder an Ein Tauchgebiet muss deutlich sichtbar gekennzeichnet sein, und zwar durch das der Küste anzulegen, wenn dies die Konfiguration des Schifffahrtswegs verlangt, sind Ausbringen einer orangefarbenen oder roten Boje von mindestens 30 cm Durchmesser dabei jedoch verpfl ichtet, die Fahrtgeschwindigkeit derart herabzusenken, dass sie in der Mitte des Tauchgebietes oder einer hoch aufragenden Tauchfahne auf dem leicht und schnell manövrieren oder anhalten können. Schiff, von dem aus die Tauchvorgänge stattfi nden. Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und Tretboote Gebiete, in denen das Tauchen verboten ist, sind in einem eigenen Kapitel dieser dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren. Broschüre aufgeführt. In den Gewässern vor Stränden haben Yachten und Boote einen Mindestabstand von Es ist verboten, von Wasserfahrzeugen aus (Schiffen, Yachten und Booten) auf eine 50 m bis zur Begrenzung eines eingerichteten Strandes bzw. 150 m bis zur Küste beliebige Weise (per Radio, visuell oder akustisch) falsche Signale und Nachrichten eines Naturstrandes einzuhalten. über Gefahren, Dringlichkeit und Sicherheit zu senden wie auch falsche Identif Gleitboote und Boote mit Wasserdüsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) kationszeichen abzugeben. dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 m zur Küste fahren und zwar in Wasserfahrzeuge, die nicht in ein Verzeichnis oder Register eingetragen werden (z.B. Gebieten, wo dies nicht verboten ist. Kajak, Kanu, Gondel, Tretboot, Surfbrett etc.) dürfen sich von der Festlands- oder Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.) Inselküste nicht weiter als 500 m entfernen. erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei geringstmöglichen Geschwindigkeit. Personen gleichzeitig aufhalten. Wenn das Gleitboot Fahren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrieben wird, Die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln ist strafbar. müssen die Gleitboote und die anderen genannten Boote mit Düsenantrieb ihre Anfahrt auf vorschriftsmäßig gekennzeichneten Fahrwegen vornehmen. Informationen über den Verkauf von Seekarten und Publikationen: Auf dem Gleitboot, welches einen Wasserschifahrer, Fallschirmspringer oder eine Hrvatski hidrografski institut Split (Kroatisches hydrografi sches Institut Split) Person auf einer Gummiluftmatratze auf dem Meer oder über das Meer zieht, muss E-Mail: office@hhi.hr; www.hhi.hr WETTERBERICHTE INTERNETSEITE: http://meteo.hr Wettervorhersagen in kroatischer, englischer, italienischer und deutscher Sprache. In fast allen Marinas an der Rezeption (+24+96 Stunden) und in den Hafenmeistereien (+24+48 Stunden). UTC: +1h während der Winterzeit, +2h während der Sommerzeit Wetterberichte und Radiomitteilungen Ununterbrochene Sendezeit Wettervorhersage und Radiomitteilungen KÜSTENRADIO-STATION auf allen Kanälen Kanal Kanal Sendezeit (UTC)* RIJEKA - RADIO 04, 16, 20, 24, 81 04, 20, 24, 81 05:35 14:35 19:35 (9AR) in Kroatisch und Englisch SPLIT – RADIO 07, 16, 21, 23, 28, 81 07, 21, 23, 28, 81 05:45 12:45 19:45 (9AS) A in Kroatisch und Englisch NAVTEX (Q) B 518 kHz 02:40 06:40 10:40 14:40 18:40 22:40 (NAVTEX – Englisch) DUBROVNIK – RADIO 04, 07, 16, 85 04, 07, 85 06:25 13:20 21:20 (9AD) in Kroatisch und Englisch 10 INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
Wetterbericht des Hafenamtes Das für das Seewesen zuständige Ministerium sendet ständig Wetterberichte in Kroatisch, Englisch, Deutsch und Italienisch laut nachfolgender Tabelle Hafenamt UKW Kanal UKW Sendegebiet PULA 73 Nordadria – W-Küste Istriens RIJEKA 69 Nordadria – O-Teil ŠIBENIK 73 Mittlere Adria – O-Teil SPLIT 67 Mittlere Adria – O-Teil DUBROVNIK 73 Südadria – O-Teil RADIODIENSTE RIJEKA RADIO (9AR) 45° 06' N – 14° 32' E Tel.: 051 217 332; Fax: 051 217 232 MMSI 002380200 Wirkungsbereich Senden und Empfangen Art der Sendung Sendeleistung (kW) Sendezeit Verkehrsliste UKW - Radiotelefonie Ch 04, 16, 20, 24, 81 F3E 0,025 H24 Ch 24; jede ungerade H+35 UKW-DSC Ch 70 G2B 0,025 H24 SPLIT RADIO (9AS) 43° 30' N – 16° 29' E Tel.: 021 389 190; Fax: 021 389 185 MMSI 002380100 Wirkungsbereich Senden und Empfangen Art der Sendung Sendeleistung (kW) Sendezeit Verkehrsliste UKW - Radiotelefonie Ch 07, 16, 21, 23, 28, 81 F3E 0,025 H24 Ch 07, 21, 23, 81; jede H+35 UKW-DSC Ch 70 G2B 0,025 H24 DUBROVNIK RADIO (9AD) 42° 38' N – 18° 07' E Tel.: 020 423 665; Fax: 020 423 397 MMSI 002380300 Wirkungsbereich Senden und Empfangen Art der Sendung Sendeleistung (kW) Sendezeit UKW - Radiotelefonie Ch 04, 07, 16, 85 F3E 0,025 H24 UKW-DSC Ch 70 G2B 0,025 H24 TANKSTELLEN FÜR NAUTIKER Tiefe an der Tiefe an der Tankstelle Tel. ++385 Geöffnet Tankstelle Tel. ++385 Geöffnet Pier - (m) Pier - (m) UMAG, Marina 3 (0)52 743 419 6-22 MURTER, Hramina 2,2 (0)22 434 499 6-22 NOVIGRAD, Marina 4,5 (0)52 726 425 7-22 JEZERA- Marina 2,5 (0)22 439 299 8-20 POREČ- Küste 2,5 (0)52 452 671 6-22 TRIBUNJ, Marina 3,5-4 (0)22 446 329 8-20 VRSAR, Küste 3 (0)52 441 170 7-22 VODICE-Marina 3,3 (0)22 444 205 8-20 ROVINJ- Küste 7 (0)52 813 500 7-21 ŠIBENIK- Küste 7 (0)22 213 868 6-22 PULA - Küste 4,8 (0)52 223 935 7-21 TROGIR- Marina 3 (0)21 885 458 8-20 PULA - Marina Veruda 2,5 (0)52 223 967 7-21 ROGAČ (Šolta), Hafenküste 4,5 (0)21 654 180 7-21 OPATIJA, Lido, Hafen 4 (0)51 271 327 7-22 SPLIT- Stadthafen 3,5-4 (0)21 399 484 6-22 CRIKVENICA - Hafen 3 (0)51 781 004 7-21 VIS (Vis), Hafenküste 2,5 (0)21 711 176 7-21 NOVI VINODOLSKI- Hafen 3 (0)51 244 018 6-22 MILNA (Brač), Marina 3 (0)21 636 340 7-22 CRES- Marina 5 (0)51 571 334 7-21 SUMARTIN (Brač), Bucht Radonja 4 (0)21 622 250 7-21.30 KRK- Hafen 2,2-3,5 (0)51 221 130 6-22 HVAR (Hvar), Križna luka 1,8 (0)21 741 060 7-21 RAB- Hafen 2,5 (0)51 724 142 0-24 BOL (Brač), Hafenküste 3,5 – 4 (0)21 635 119 7-21 MALI LOŠINJ- Hafen 7 (0)51 232 141 6-22 VRBOSKA (Hvar) Marina 2 (0)21 717 938 8-20 MALI LOŠINJ, Privlaka, Hafen 8,5 - 9 (0)51 520 920 6-24 VELA LUKA (Korčula), 3 – 3,5 (0)20 812 910 6-22 NEREZINE (Lošinj) 2,5 – 2,8 (0)51 237 444 6-24 Hafenküste NOVALJA(Pag), Hafen 1,5 (0)53 662 263 6-22 MAKARSKA, Hafenküste 5 (0)21 612 660 7-21 ZADAR-Voštarnica, Marina 2,5 (0)23 235 962 6-22 UBLI (Lastovo), Hafenküste 1,1 – 2,1 (0)20 805 034 7-21 PREKO (Ugljan), am KORČULA (Korčula), Osthafen 3,5 (0)20 711 017 6-22 2-2,7 (0)23 286 214 6-24 Fährhafen PLOČE, Hafenküste 8 (0)20 679 579 6-22 ZAGLAV (Dugi otok) 6 (0)23 377 234 7-22 SOBRA (Mljet) 5,5 (0)20 746 233 8-20 6.30- DUBROVNIK- Komolac, SUKOŠAN, Marina 7 (0)23 394 200 4 (0)20 454 142 8-20 21.30 Marina BIOGRAD- am Fährhafen 2,3-3,3 (0)23 383 961 6-22 DUBROVNIK, Orsan 3,7 – 4,9 (0)20 438 538 7-21 Nähere Informationen unter: www.ina.hr, www.tifon.hr, www.omv.hr INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER 11
WICHTIGE TELEFONNUMMERN UND INFORMATIONEN Internationale Vorwahl für Kroatien: +385 Fremdsprachige Radiosendungen in der touristischen Saison: Rettungsdienst - Notarzt: 94 Der Kroatische Rundfunk sendet auf mehreren Programmen fremdsprachige Nachrichten für Touristen in Kroatien. Im ersten Programm des Kroatischen Feuerwehr: 93 Rundfunks wird täglich um 20.05 h eine eine zehnminütige Sendung in Englisch Polizei: 92 ausgestrahlt. Einheitsnummer für alle Notfälle: 112 Im Sommer werden im zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks ( 98,5 Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes: 9155 Mhz nordwestlisches Kroatien und Region Dubrovnik, 105,3 Mhz Istrien, 96,1 Split, 98,9 Region Makarska, 93,3 Gorski kotar), zu den regelmäßigen Allgemeine Informationen: 981 Nachrichten in kroatischer Sprache zu jeder vollen Stunde - von 8.00 bis 21.00 Telefonauskunft - Inland: 988 – Nachrichten in englischer, deutscher, italienischer und tschechischer Sprache Telefonauskunft - Ausland: 902 gesendet, und der Kroatische Automobilclub (HAK) strahlt Verkehrsmeldungen in Englisch und Deutsch aus. Wettervorhersage und Straßenzustandsbericht: 060 520 520 Pannenhilfe: 987 (wenn Sie aus dem Ausland oder mit dem Handy anrufen, Ebenfalls werden im Sommer im Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks wählen Sie +3851 987) zu jeder vollen Stunde wechselweise Nachrichten und Verkehrsmeldungen Kroatischer Autoklub (HAK): 01 4640 800; direkt aus folgenden Studios gesendet: Drittes Programm des Österreichischen www.hak.hr; E-Mail: info@hak.hr Rundfunks (Ö3), RAI Uno, Britisches Virgin Radio, Radio Prag und internationales Programm des Kroatischen Rundfunks – Glas Hrvatske. Informationen über Kraftstoffpreise und Liste der Gasstationen: www.ina.hr; Journalisten von Radio Prag informieren die tschechischen Touristen während des www.omv.hr; www.tifon.hr; www.hak.hr Sommers einmal täglich über die regionalen Radiostationen Radio Split, Radio Informationen über den Verkauf von Seekarten und Publikationen: Hrvatski Dubrovnik und Radio Rijeka. hidrografski institut Split, E-Mail: office@hhi.hr; www.hhi.hr Umweltschutz Mobiltelefonnetze in Kroatien Der Schutz der biologischen Artenvielfalt entspricht den geltenden EU-Vorschriften. In Kroatien gibt es 4 kommerzielle Systeme für drahtlose Telefonie: T-Mobile, Nach den EU-Kriterien ist das Badewasser der kroatischen Adria von sehr hoher VIPnet, TELE 2 und Tomato. Qualität. Informationen: Im Falle einer Verunreinigung des Meeres oder der Umwelt bitten wir Sie, den • T-Mobile; www.t-mobile.hr; +385 98 1555 Touristinfo (Informationen für Kroatischen Such- und Seenotrettungsdienstunter der Telefonnummer (kostenlos) Ausländer) 9155 zu benachrichtigen, bzw. das Zentrum 112, zu kontaktieren. • VIPnet; www.vipnet.hr; +385 91 7799 Informationen für Ausländer Für zusätzliche Umweltinformationen fragen Sie nach beim Ministerium für • TELE 2 www.tele2.hr, +385 95 1000 444 Benutzerservice Umweltschutz, Raumordnung und Bauwesen – Umweltschutzbehörde: • tomato; www.tomato.com.hr, 092 99 33 Benutzerservice Tel.: ++385 1 3782 111, E-Mail: zastita_okolisa@mzopu.hr; www.mzopu.hr Sollte es Probleme mit der Verbindung im kroatischen GSM-Netz geben, ist es Schutz der Meeresumwelt notwendig den Benutzerservice des eigenen Mobiloperators zu kontaktieren. Es ist verboten, im Meer und an der Meeresküste öliges Wasser, Fäkalien und Die Netzabdeckung im Bereich ganz Kroatiens ist gut, allenfalls sind kurzzeitige Plastik-, Metall-, Glas- und anderen festen oder fl üssigen Abfall wegzuwerfen, Signalverluste an einzelnen Stellen möglich. abzulagern oder abzulassen, der die Umwelt verschmutzt. Es ist verboten, Werke aus archäologischen Fundstätten und historischen Ruinen zu beschädigen, zu vernichten, zu entfernen und zu entwenden. Für geschützte Meeresgebiete (Nationalparks und Naturparks) gelten besondere Ordnungs- und Verhaltensvorschriften. Brandschutzmaßnahmen: • Prüfen Sie, ob Sie alles unternommen haben, um einen Brand zu vermeiden! • Zünden Sie kein Feuer an! • Werfen Sie keine Zigarettenstummel oder brennbaren Gegenstände in die Umwelt! • Wenn Sie ein Feuer bemerken, benachrichtigen Sie andere Personen in Ihrer Nähe; melden Sie es umgehend bei der Nummer – 93 oder 112; versuchen Sie, das Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu löschen, ohne dabei sich selbst oder andere zu gefährden! • Achten Sie auf Feuerverbotszeichen! • Achten Sie darauf, dass Ihr geparktes Fahrzeug die Feuerwehrzufahrten und Hydranten nicht versperrt! 12 INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
Sie können auch lesen