Informationen für nautiker 2009 - www.kroatien.hr - Rolf Dreyer

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informationen für nautiker
           2009

                             GRATIS

        www.kroatien.hr

        DEUTSCH
K R O AT I E N

Marinas
1.    ACI UMAG                         19.   ACI RAB                       37.   ACI VODICE
2.    MARINA NAUTICA NOVIGRAD          20.   MARINA MALI LOŠINJ            38.   ACI SKRADIN
3.    MARINA ČERVAR PORAT / POREČ      21.   ACI ŠIMUNI                    39.   NCP MARINA MANDALINA / ŠIBENIK
4.    MARINA POREČ                     22.   MARINA BORIK / ZADAR          40.   YACHT MARINA SOLARIS / ŠIBENIK
5.    MARINA PARENTIUM / POREČ         23.   TANKERKOMERC MARINA ZADAR     41.   MARINA KREMIK / PRIMOŠTEN
6.    MARINA FUNTANA                   24.   MARINA VELI RAT / DUGI OTOK   42.   MARINA FRAPA / ROGOZNICA
7.    MARINA VRSAR                     25.   OLIVE ISLAND MARINA / ZADAR   43.   MARINA AGANA / MARINA
8.    ACI ROVINJ                       26.   MARINA PREKO                  44.   ACI TROGIR
9.    MARINA VALALTA                   27.   MARINA DALMACIJA / ZADAR      45.   MARINA KAŠTELA
10.   ACI PULA                         28.   MARINA VELI IŽ                46.   ACI SPLIT
11.   TEHNOMONT MARINA VERUDA / PULA   29.   MARINA KORNATI / BIOGRAD      47.   MARINA LAV
12.   ACI POMER                        30.   MARINA ŠANGULIN /BIOGRAD      48.   MARINA BAŠKA VODA
13.   ACI OPATIJA / IČIĆI              31.   ACI ŽUT / JEZERA              49.   ACI MILNA
14.   MARINA ADMIRAL / OPATIJA         32.   ACI PIŠKERA / JEZERA          50.   ACI VRBOSKA
15.   ACI CRES                         33.   MARINA BETINA                 51.   ACI PALMIŽANA / HVAR
16.   BRODOGRADILIŠTE CRES             34.   MARINA HRAMINA / MURTER       52.   ACI KORČULA
17.   MARINA PUNAT                     35.   ACI JEZERA                    53.   MARINA LUMBARDA
18.   ACI SUPETARSKA DRAGA             36.   MARINA TRIBUNJ                54.   ACI DUBROVNIK
informationen
               für nautiker

INHALTSVERZEICHNIS
KROATIEN – ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................... 4
EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN .................................................. 5
SEEGRENZÜBERGÄNGE ..................................................................... 5
SCHIFFSVERKEHR IN DER REPUBLIK KROATIEN ..................................... 6
VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND PASSAGIEREN UND
PERSONENVERZEICHNIS ................................................................... 6
KURTAXE ........................................................................................ 7
EINTRAGUNG VON BOOTEN UND YACHTEN IN DAS KROATISCHE
SCHIFFSREGISTER ODER YACHTREGISTER (STELLEN UNTER
KROATISCHE FLAGGE) ...................................................................... 7
VERZEICHNIS DER HAFENÄMTER UND HAFENAMTZWEIGSTELLEN ............ 8
SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENST................................................. 8
SCHIFFSFÜHRUNG ........................................................................... 9
WICHTIGE SCHIFFFAHRTSVORSCHRIFTEN IN KROATIEN ........................ 10
WETTERBERICHTE .......................................................................... 10
TANKSTELLEN FÜR NAUTIKER ........................................................... 11
WICHTIGE TELEFONNUMMERN UND INFORMATIONEN ......................... 12
NATIONAL- UND NATURPARKS AN DER ADRIA ODER AN DER KÜSTE ........ 14
DIENSTLEISTUNGEN DER MARINAS ................................................... 16
VERZEICHNIS DER KROATISCHEN MARINAS ........................................ 16
ANMIETEN VON SCHIFFEN (CHARTER) .............................................. 18
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE CHARTERTÄTIGKEIT ................................ 18
VERZEICHNIS DER CHARTERFIRMEN .................................................. 19
SEGELSCHULEN ............................................................................. 25
VERBAND DER ADRIASKIPPER .......................................................... 25
WINDSURFEN................................................................................ 25
REGATTEN (SPORTWETTKÄMPFE) ..................................................... 25
NAUTIKMESSEN............................................................................. 25
FREIZEITTAUCHEN .......................................................................... 26
VERZEICHNIS DER TAUCHZENTREN.................................................... 27
KREUZFAHRTEN - KROATISCHE KLEINREEDEREIEN ................................ 33
SPORT- UND FREIZEITFISCHEREI AUF SEE .......................................... 33
VERZEICHNIS DER VERTRETUNGEN DER KROATISCHEN ZENTRALE
FÜR TOURISMUS ........................................................................... 34
KROATIEN – ALLGEMEINES
    Die Republik Kroatien ist ein europäischer parlamentarischer Staat und
    ein Teil der europäischen Politik- und Kulturgeschichte. Der Größe nach zählt es
    zu den mittelgroßen europäischen Ländern, ähnlich wie Dänemark, Irland, die
    Slowakei oder die Schweiz.

    Geographische Lage: Kroatien erstreckt sich vom äußersten östlichen Rand           Hauptwinde der Adria
    der Alpen im Nordwesten bis zur Pannonischen Tiefebene und der Donau im            • Maestral (Nordwestwind)
    Osten; der zentrale Teil wird vom Gebirgsmassiv Dinara bedeckt, und Kroatiens      • Bora (Nordostwind)
    Süden endet an der Küste des Adriatischen Meeres.                                  • Jugo (Südostwind)

    Bevölkerung: 4.437.460 Einwohner                                                   Der Maestral weht vom Nordwesten bei hohem Luftdruck, gewöhnlich gegen
                                                                                       11 h vormittags und kündigt schönes Wetter an. Er kann eine Stärke bis zu 5
    Hauptstadt ist Zagreb (779.145 Einwohner) – das Wirtschafts-, Verkehrs-,           Beaufort erreichen und einigen Seegang erzeugen. Gegen Abend hört er auf,
    Kultur- und akademische Zentrum des Landes.                                        und am nächsten Tag – nach einer windstillen Nacht – erhebt er sich bis zur
                                                                                       ähnlichen Stärke wie am Vortag.
    Fläche: Die Festlandfläche beträgt 56.594 km2, die Fläche des territorialen
    Meeres 31.067 km2.                                                                 Der Burin weht in entgegengesetzter Richtung vom Maestral, nachts,
                                                                                       gewöhnlich aus Nord-Nordost an der Nordadria, und aus Ost-Südost an der
    Länge der Meeresküste: 5835 km, davon 4058 km Küste der Inseln,                    Südadria. Am stärksten ist er vor Tagesanbruch, wonach er bald aufhört.
    Felsen und Riffe.
                                                                                       Die Bora ist ein scharfer nordöstlicher Wind, der bei hohem Luftdruck entsteht
    Die kroatische Küste mit ihren 1244 Inseln, Felsen und Riffen zählt zu den         und vom Festland aus in Richtung Meer stoßartig weht. Die Bora ist schwer
    am stärksten gegliederten Küsten. 47 Inseln sind bewohnt. Die größten sind Krk     vorauszusehen, obwohl es einige Vorzeichen für die Bora gibt: Wolkenbildungen
    und Cres.                                                                          bedecken Kuppen und Kämme der Küstengebirge, und die Meeresoberfläche im
                                                                                       nordöstlichen Teil zeigt Schaumkronen. Je größer die Entfernung von der Küste
    Leuchttürme - insgesamt gibt es 600 Küsten- und Hafenleuchtfeuer.                  ist, desto schwächer sind die Windböen. Im Sommer weht die Bora gewöhnlich
                                                                                       einige Stunden, kann aber auch 1-2 Tage dauern. Im Bereich des Kvarners, den
    Küstenfunkstationen: Rijeka Radio, Split Radio, Dubrovnik Radio.                   Velebit-Kanal entlang und um Šibenik, Split, Pelješac und Dubrovnik herum kann
                                                                                       sie Sturmstärke erreichen.
    Entlang der Küste gibt es über 350 größere und kleinere natürliche Häfen,
    die für den Aufenthalt von Yachten und Booten geeignet sind.                       Jugo (Schirokko) ist ein warmer und feuchter Südostwind, der vorwiegend
                                                                                       von Oktober bis Ende Januar reichliche Niederschläge mitbringt. Ein ruhiges Meer
    Das Adriatische Meer ist ein weiträumiger Nebenarm des Mittelmeeres, mit           und ein bleigrau bewölkter Himmel im Süden sind Vorzeichen eines kommenden
    dem es durch die Straße von Otranto (Otrantska vrata) verbunden ist.               Jugo, der einen starken Wellengang verursacht. Der Jugo weht manchmal einige
    Die Adria erstreckt sich in Richtung Südost - Nordwest in einer Länge von 870      Tage lang (im Sommer bis zu 3 Tagen, im Winter sogar bis zu 3 Wochen),
    km. Durchschnittsbreite: etwa 160 km.                                              während die bewegte See noch längere Zeit andauern kann. Von Zeit zu Zeit
                                                                                       bringt dieser Wind rotbraunen Sand aus Afrika mit. Man sollte daran denken,
    Das Territorium der Republik Kroatien umfasst 48 % der Festlandküste               dass der Jugo in nur einigen Minuten seine Richtung ändern und sich in eine
    und 97 % der Inselküste des Adriatischen Meeres.                                   heftige Bora (Nordostwind) verwandeln kann.
                                                                                       Der Jugo ist charakteristisch für die Südadria, wo er länger und stärker als an der
    Am Mittelmeer dauert die Flut 12 Stunden, sie dringt durch die Straße von          Nordadria weht.
    Otranto in die Adria ein, bewegt sich in Richtung Norden entlang der Ost- und
    Westküste. Der Tidenhub beträgt zwischen 25 cm bei der Straße von Otranto bis      Die Nevera ist ein sehr starker Westwind, der Unwetter (nevera) bringt und
    zu 80 cm im äußersten Norden.                                                      meistens im Sommer auftritt. Die Nevera setzt plötzlich ein und verursacht einen
                                                                                       starken Wellengang, aber sie dauert meistens nicht lange. Sie wird von Gewittern
    Klima                                                                              begleitet. Sobald sich der Wind legt, ist die Luft frisch und angenehm. Die Nevera
    In Kroatien gibt es zwei Klimazonen: Im Landesinneren überwiegt gemäßigtes         kommt öfter an der Nordadria vor.
    Kontinentalklima, teilweise auch Gebirgsklima, während im Küstengebiet das
    angenehme mediterrane Klima mit vielen Sonnentagen, trockenen und heißen           Sonstige Winde, die an der Adria vorkommen, sind: Lebić – Südwestwind,
    Sommern, milden und feuchten Wintern vorherrscht. Die durchschnittlichen           Levant –starker Ostwind, Tramontana – kalter Nordwind.
    Temperaturwerte an der Küste betragen im Januar 5-9° C und im August 22-25°        Hoher und stabiler Luftdruck bringt gewöhnlich Winde, die nachts vom Festland
    C. Die Meerestemperatur beträgt 12° C im Winter und etwa 25° C im Sommer.          und tagsüber vom Meer wehen.

4   INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN
Reisedokumente: Ein gültiger Reisepass oder ein anderes durch eine                     Die maximal erlaubte Länge eines Zugfahrzeuges mit Anhänger beträgt in
internationale Vereinbarung anerkanntes Dokument; für einige Staaten gilt auch         Kroatien 18,75 m und die Breite 2.55 m. Im Falle einer darüber hinausgehenden
der Personalausweis (ein Dokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit           Breite oder Länge ist eine Sondergenehmigung und obligatorische Begleitung
der betreffenden Person nachweist).                                                    notwendig. Informationen darüber beim Ministerium für Seewesen, Verkehr und
                                                                                       Infrastruktur der Republik Kroatien: www.mmpi.hr
Die Anmeldung des Aufenthaltes:
Fremde mit Kurzaufenthalt in der Republik Kroatien müssen sich innerhalb von 48        Zollvorschriften:
Stunden nach der Einreise anmelden, die Anmeldung hat wie folgt zu erfolgen:           • Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind fast völlig den Vorschriften und
• rechtliche und physische Personen, die ausländischen Staatsbürgern Unterkunft           Standards der EU-Länder angepasst.
   leisten – müssen diese innerhalb von 24 h ab der Anreise anmelden.                  • Ausländern ist die freie Einfuhr von ausländischer Währung und Schecks
• rechtliche und physische Personen, welche Liegeplätze in den Marinas anbieten,          gestattet, wobei Beträge im Gegenwert von mehr als 40.000,00 Kuna
   müssen im Falle einer erstmaligen Einreise per Schiff eines ausländischen              gemeldet werden müssen.
   Staatsbürgers dessen Unterkunft innerhalb von 12 Stunden anmelden.                  • Die Rückerstattung von Steuern an ausländische Staatsbürger für gekaufte
• jede weitere rechtliche und physische Person, welche Liegeplätze in den                 Ware im Wert von mehr als 500 Kuna pro Rechnung erfolgt mittels der
   Marinas anbietet, muss eine Anmeldung vornehmen, wenn das Schiff länger
                                                                                          Bestätigung des Formulars PDV-P bei der Ausreise aus dem Lande.
   als 6 Stunden in der Marina ist, und diese Anmeldung muss innerhalb von 12
                                                                                       • Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung ist an der Grenze zu
   Stunden ab Ankunft in der Marina erfolgen
• jede rechtliche und physische Person, die einem ausländischen Staatsbürger              deklarieren.
   ein Schiff vermietet, und wenn die Schiffsübernahme an einem gebührenfreien         • Kulturgüter (besondere Sammlungen, archäologische Funde, Bilder,
   Liegeplatz stattfindet, muss eine Anmeldung innerhalb von 12 Stunden ab                Skulpturen, alte Bücher, ethnologische Wertgegenstände u.Ä.) benötigen
   Schiffsübernahme vornehmen.                                                            für die Ein- und Ausfuhr aus der Republik Kroatien eine Genehmigung der
Ausländische Staatsbürger, die auf Sportbooten nach Kroatien einreisen und sich           zuständigen Behörde (Ausfuhrgenehmigung).
auf diesen Booten aufhalten, müssen sich bei der Polizeiwache am zuständigen           • Hunde, Katzen und andere Tiere aus der Maderfamilie, die in die Republik
Grenzübergang anmelden.                                                                   Kroatien eingeführt werden und aus EU-Ländern kommen, müssen über einen
                                                                                          Mikrochip und einen internationalen Reisepass verfügen, der vom zuständigen
Aufenthalt:                                                                               Tierarzt ausgestellt wurde und die Gültigkeit der Tollwutimpfung bestätigt.
Ausländischen Staatsbürgern, die für die Einreise in die Republik Kroatien kein           Tiere, die jünger als 3 Monate sind und noch nicht gegen Tollwut geimpft
Visum benötigen, ist ein legaler Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen innerhalb             wurden, können nach Kroatien einreisen, wenn sie sich ab ihrer Geburt am
eines Zeitraums von 6 Monaten gestattet, gerechnet ab dem Tag ihrer ersten                gleichen Ort aufgehalten haben und kein Kontakt zu Wildtieren bestand,
Einreise. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Befristete                 oder wenn sie in der Begleitung der Mutter sind, von welcher sie noch immer
Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die man erhalten kann, wenn man die              abhängig sind. Informationen bezüglich der Einfuhr von Hunden, Katzen und
durch das Ausländergesetz vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Ein Antrag auf die        andere Tiere aus der Maderfamilie aus Nicht-EU-Ländern sowie alle weitere
Erteilung einer Befristeten Aufenthaltsgenehmigung kann in einer diplomatischen           Information sind beim Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und rurale
Vertretung bzw. einem Konsulat der Republik Kroatien gestellt werden.                     Entwicklung – Verwaltung für Tiermedizin (tel. 01 610 9749; 610 6703 und
Informationen: In diplomatischen Vertretungen und Konsulaten der Republik                 610 6669; office@mps.hr, www.mps.hr)
Kroatien im Ausland oder im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und             • Ein Schiff unter ausländischer Flagge und im Eigentum eines ausländischen
europäische Integration der Republik Kroatien (Tel.: 01 4569 964, 01 4598 014;            Staatsbürgers erhält den Status vorübergehend eingeführter Ware (unterliegt
E-Mail: stranci@mvpei.hr; www.mvpei.hr)                                                   keiner Zollgebühr oder MWST) gemäß Annex C der Internationalen Konvention
Ein Schiff, das auf dem Landweg einreist, ist am Grenzübergang mündlich                   über vorübergehend eingeführte Ware. Wenn ausländische Schiffe in einer
anzumelden; danach ist es vor dem Ausfahren beim Hafenamt (oder der                       Marina abgestellt werden (Zolllager), muss das zuständige Zollamt eine
Hafenamtzweigstelle) nach demselben Verfahren anzumelden, wie Schiffe, die                Aufsicht durchführen und die Lagerung genehmigen. Die Mitarbeiter der
auf dem Seeweg einreisen (s. Kapitel Schiffsverkehr in der Republik Kroatien).            Marina erledigen alle Formalitäten bezüglich der Anmeldung des ausländischen
                                                                                          Schiffes/Bootes bei dem zuständigen Zollamt. Vor Senden oder Einfuhr
Maut                                                                                      von Ersatzteilen und Ausstattung aus dem Ausland für ein vorübergehend
Autobahnteilstücke, Halbautobahnen, Brücken und Tunnel, die mautpflichtig sind:           eingeführtes ausländisches Schiff, welches in der Republik Kroatien gelagert
AB Rijeka – Zagreb, AB Zagreb – Split – Šestanovac – Ravča, AB Zagreb                     wird, zwecks Teileaustausch und Reparatur, sind Nautiker verpflichtet, die
– Macelj, AB Bregana – Zagreb – Lipovac, AB Zagreb – Goričan, AB Rupa –                   Stammmarine zu kontaktieren und die relevanten Informationen bezüglich
Rijeka, Istrisches Ypsilon, Učka-Tunnel, Viadukt Mirna, Krk-Brücke                        Zollverfahren und Speditionsverfahren einzuholen.
                                                                                       Informationen:
Informationen: www.hak.hr; www.hac.hr; www.bina-istra.hr; www.arz.hr;                  Zollbehörde der Republik Kroatien
www.azm.hr, www.huka.hr                                                                Tel.: ++385 (0)1 6102 333; www.carina.hr (s.unter der Informationen für Reisenden)

SEEGRENZÜBERGÄNGE
                                                                                       (Lastovo)
Häfen, die für den internationalen Verkehr offen sind
Ständig geöffnete Seegrenzübergänge:                                                   Saisonal geöffnete Seegrenzübergänge (vom 1.4. bis zum 31.10.):
Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša (Bršica), Rijeka, Mali Lošinj (Lošinj), Senj, Zadar,   ACI Marina Umag, Novigrad (Istrien), Sali (Dugi otok), Božava (Dugi otok),
Šibenik, Split, Ploče, Metković, Korčula, Dubrovnik, Vela Luka (Korčula), Ubli         Primošten (Kremik), Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiža (Vis) und Cavtat

                                                                                                                                                   INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER   5
SCHIFFSVERKEHR IN DER REPUBLIK KROATIEN
    Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, hat          WARNUNG
    auf kürzestem Weg den nächstliegenden für den internationalen Schiffsverkehr          Jede Personenbeförderung gegen die Zahlung bzw. Ausübung einer
    geöffneten Hafen zur Erledigung der Grenzformalitäten anzulaufen, im Hafenamt         wirtschaftlichen Tätigkeit ist verboten.
    oder der Hafenamtzweigstelle eine Vignette zu beschaffen und das Verzeichnis          Für Schiffe, die Beförderung von Gegenständen und Personen zwischen den
    von Besatzung und Passagieren beglaubigen zu lassen.                                  kroatischen Hafen ohne die Genehmigung des zuständigen Ministeriums vornehmen,
    Der Schiffsführer, dessen Schiff auf dem Landweg nach Kroatien befördert              sind Geldstrafen und Schutzmaßnahmen - Entziehung des Schiffes - vorgesehen.
    wird oder sich auf einem Liegeplatz in einer Marina oder auf einem anderen
    genehmigten Platz in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor dem        AUSREISE VON SCHIFFEN AUS DER REPUBLIK KROATIEN
    Ausfahren im zuständigen Hafenamt oder der Hafenamtszweigstelle eine Vignette         Der Schiffsführer ist verpflichtet, vor der Ausreise aus der Republik Kroatien:
    und das Personenverzeichnis zu beschaffen.                                            • sich in einem der für den internationalen Schiffsverkehr geöffneten Häfen einer
    Eine Vignette benötigt jedes Schiff, dessen Länge 3 m oder mehr beträgt,                Grenzkontrolle zu unterziehen,
    sowie auch ein Schiff von weniger als 3 m Länge, wenn die Gesamtstärke der            • das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren im Hafenamt oder einer
    Antriebsmaschinen 5 kW oder mehr beträgt.                                               Hafenamtsaußenstelle beglaubigen zu lassen.
                                                                                          Nachdem diese Verpflichtungen erfüllt sind, hat der Schiffsführer die
    Ruderboote, unabhängig von ihrer Länge (z.B. Kajaks, Kanus, Tretboote u.Ä.)
                                                                                          Hoheitsgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien auf kürzestem
    benötigen keine Vignette.
    Während ein Schiff sich zur Lagerung in einem Hafen oder an einem anderen             Wege zu verlassen.
    genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, benötigt es keine Vignette.
    Beiboote und Jetskis unterliegen hinsichtlich der Vignettenbeschaffung denselben      GEBÜHRENSÄTZE (2008):
    Vorschriften.                                                                         Beim Kauf einer Jahresvignette hängt die Gebührenhöhe für die Sicherheit im
    Die Vignette muss an sichtbarer Stelle am Schiff angebracht werden und ist ein        Schiffsverkehr von der Länge des Seefahrzeugs ab und beträgt:
    Jahr ab Verkaufstag gültig.                                                           Für Boote:                                9 – 10 m Länge                 840 Kn
    Ein Vignettenabschnitt muss in das Personenverzeichnis eingeklebt werden.             Bis 3 m Länge und über                    10 – 11 m Länge                945 Kn
    Auf dem Schiff, das in der Republik Kroatien fährt, müssen folgende Dokumente         5 kW Leistungsstärke          140 Kn      11 – 12 m Länge              1050 Kn
    im Original vorhanden sein:                                                           3 – 4 m Länge                 210 Kn
    • Vignette                                                                            4 – 5 m Länge                 280 Kn      Für Yachten:
    • beglaubigtes Besatzungs- und Passagierverzeichnis                                   5 – 6 m Länge                 350 Kn      12 – 15 m Länge              1225 Kn
    • beglaubigte Liste der Personen, die sich an Bord aufhalten können (für die          6 – 7 m Länge                 525 Kn      15 – 20 m Länge              1400 Kn
       Schiffe, die vorhaben, die Crew während der Fahrt in der Republik Kroatien         7 – 8 m Länge                 630 Kn      20 – 30 m Länge              1575 Kn
       auszuwechseln) und für die Schiffe, die auf dem Landweg nach Kroatien              8 – 9 m Länge                 735 Kn      über 30 m Länge              1750 Kn
       befördet werden oder während des Winters in Kroatien gelagert sind.
    • Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes                                       Die angeführten Beträge verringern sich um 10% für jede aufeinander folgend
    • Nachweis, dass der Schiffsführer / Skipper zur Schiffsführung befähigt ist          gekaufte Vignette, aber höchstens bis zu 50% des Gebührenbetrags. Nach dem
    • Nachweis über die Haftpfl ichtversicherung für Schäden gegenüber dritten Personen   Ablauf der Vignette wird das Recht auf eine Ermäßigung gewahrt, wenn die neue
    • Eigentumsnachweis oder vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht für die                Vignette bis zum Ende des Kalenderjahres gekauft wird, in der die vorherige
       Nutzung des Schiffes                                                               abgelaufen ist. Die Folgevignette kann im Voraus (im Kalenderjahr des Ablaufes)
    • informative Seekarte                                                                gekauft werden, aber sie ist erst nach Ablauf der vorherigen Vignette gültig.

    Beim Kauf einer Vignette werden folgende Gebühren abgedeckt:                          Die Leuchtfeuergebühr beträgt ungefähr 20 Kn/m Länge für ausländische
    • Gebühr für die Sicherheit im Schiffsverkehr                                         Boote und 40 Kn/m Länge für ausländische Yachten. Die entrichtete
    • Gebühr für die Nutzung von Sicherheitsobjekten im Schiffsverkehr                    Leuchtfeuergebühr ist ebenfalls für den Zeitraum eines Jahres gültig.
      (Leuchtfeuergebühr)                                                                 Die Verwaltungsgebühr beträgt 40 Kn.
    • Gebühr für die informative Seekarte                                                 Die Gebühr für die informative Seekarte beträgt gemäß der Preisliste des
    • Verwaltungsgebühr                                                                   Kroatischen hydrographischen Instituts 20 Kn.

    VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND
    PASSAGIEREN UND PERSONENVERZEICHNIS
    VERZEICHNIS VON BESATZUNG UND PASSAGIEREN                                             Die Person, die das Schiff führt, kann die Crew und/oder Passagiere, mit
    Das Verzeichnis von Besatzung und Passagieren umfasst Crew und Passagiere auf         denen sie aus dem Ausland eingereist ist, in Kroatien ausschiffen und eine neue
    dem Schiff und dieses Verzeichnis müssen alle Schiffe, die auf dem Seeweg             Crew und/oder Passagiere an Bord nehmen, aber dann müssen sie außerhalb
    nach Kroatien einreisen, haben. Es wird vom Hafenamt/Hafenamtszweigstelle             Kroatiens ausgeschifft werden oder es muss ein Personenverzeichnis erstellt
    durch Unterschrift und Stempel beglaubigt.                                            werden. Alle Änderungen des Verzeichnisses von Besatzung und Passagieren
    Sofern der Schiffsführer bei seinem Aufenthalt im kroatischen Meer die                müssen beim Hafenamt gemeldet und beglaubigt werden. Schiffe,die auf dem
    Crew und/oder Passagiere während der Gültigkeit der Vignette nicht                    Landweg nach Kroatien kommen oder sich während des Winters in Kroatien
    zu ändern gedenkt, braucht er sich nicht mehr im Hafenamt oder in der                 befinden und keine längere Aufenthaltsmöglichkeit bieten (Schiffe ohne Betten),
    Hafenamtzweigstelle zu melden.                                                        benötigen kein Verzeichnis von Besatzung und Passagieren.

6   INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
PERSONENVERZEICHNIS                                                                     des Flaggenstaates herausgegebenen Schiffsdokumenten festgestellt. Wenn in
Alle Schiffe und Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien kommen oder sich              den Dokumenten, mit denen das Schiff ausgestattet ist, keine Angaben über die
in Kroatien während des Winters befinden, müssen über ein Personenverzeichnis           Kapazität enthalten sind, wird dieselbe entsprechend der Richtlinie über Boote
verfügen. Der Schiffsführer des Schiffes, das auf dem Seeweg nach Kroatien              und Yachten und den Regeln für die statutarische Zertifikation von Booten und
einreist, muss im Hafenamt oder dessen Zweigstelle ein Personenverzeichnis              Yachten errechnet. Die Personenliste wird durch den Vignettenabschnitt beglaubigt.
beantragen, wenn er diese Personen in Kroatien aus- und einschifft. Das                 Der Austausch von Personen, die auf der Personenliste aufgeführt sind, ist unbegrenzt.
Personenverzeichnis kann beim Vignettenkauf beantragt werden, oder                      In die Personenliste werden keine Personen eingetragen, die sich während des
nachträglich beim Einschiffen von neuen Personen, jedoch spätestens vor dem             Aufenthalts des Schiffes im Hafen oder am Ankerplatz an Bord befinden.
Verlassen des Hafens. Wenn die neuen Personen dem Personenverzeichnis                   In die Personenliste werden keine Personen jünger als 12 Jahre eingetragen,
sukzessive hinzugefügt werden, muss dieses bei jeder Veränderung im Hafenamt            und sie werden nicht zur maximalen Personenzahl hinzugerechnet.
oder dessen Zweigstelle beglaubigt werden.                                              Die profesionelle Besatzung wird auch nicht zur maximalen Personenzahl
Die Gesamtzahl der auf der Liste angeführten Personen darf nicht größer sein als die    mitgerechnet. Für Beiboote, die zu einem Mutterboot oder einer Yacht gehören
zweifache Kapazität, vergrößert um 30 % der einfachen Kapazität des Schiffes.           (so genannte Tender), wird kein eigenes Personenverzeichnis erstellt, sondern es
Die Kapazität des Schiffes wird entsprechend den von den zuständigen Behörden           wird das Personenverzeichnis des Mutterschiffes oder der Yacht kopiert.

KURTAXE
Tageskurtaxe                                                                            kroatischen Adria sind verpflichtet, die vorgeschriebene Kurtaxenpauschale zu
Der Tagesbetrag der Kurtaxe hängt vom Aufenthaltsort und von der Jahreszeit, in         entrichten. Die Kurtaxenpauschale beträgt 400,00 Kuna. Die Pauschale wird
der man sich in einem bestimmten Ort aufhält, ab. Diese Gebühr wird pro Person          einmalig entrichtet und deckt alle Aufenthalte des Schiffseigners und seiner Gäste
und Nacht erhoben. Alle Orte und Städte in der Republik Kroatien sind bezüglich         in der Stammmarina, ungeachtet der Aufenthaltslänge, ab. Die Pauschale haben
der Gebühr in vier Klassen eingeteilt: A, B, C und D. In den Städten und Orten,         alle Inhaber eines Jahresliegeplatzvertrags zu entrichten. Bei jeder Ankunft in
die der Kategorie A unterliegen, beträgt die Kurtaxe in der Hauptsaison täglich         der Marina sind der Schiffseigner oder -nutzer und seine Gäste verpflichtet, ihre
7,00 Kn, in der Vor- und Nachsaison 5,50 Kn, und außerhalb der Saison 4,50              Ankunft anzumelden. Während des Aufenthalts außerhalb der Stammmarina,
Kn. In allen Städten und Orten der Kategorie B beträgt die Tageskurtaxe 6,00 Kn         mit der ein Vertrag über einen Jahresliegeplatz geschlossen wurde, haben die
in der Hauptsaison, 4,50 Kn in der Vor- und Nachsaison und 3,50 Kn außerhalb            Schiffseigner sowie alle auf dem Schiff befindlichen Personen für jeden Tag ihres
der Saison. In den Städten und Orten der Klasse C beträgt die Tageskurtaxe in           Aufenthalts in einer anderen Marina, einem Nautikzentrum, einem Hafen für
der Hauptsaison 5,00 Kn, in der Vor- und Nachsaison 3,50 Kn, und außerhalb              den nautischen Tourismus, einem Ankerplatz, einem Tourismushafen oder einem
der Saison 2,50 Kn. In den Städten und Orten der Kategorie D und in den                 anderen kommerziellen Beherbergungsobjekt auf dem Festland die vorgeschriebene
übrigen, nicht kategorisierten Ortschaften beträgt die Tageskurtaxe 4,00 Kn in          Tageskurtaxe zu entrichten.
der Hauptsaison, 2,50 Kn in der Vor- und Nachsaison, und 2,00 Kn außerhalb
der Saison. Der Zeitraum der Haupt-, Vor- und Nachsaison ist in den einzelnen           Kurtaxe für Personen die ein Schiff chartern (Charter-Gäste)
Gespanschaften verschieden.                                                             Die Personen die eine Dienstleistung der Übernachtung auf einem Schiff in Anspruch
                                                                                        nehmen (Charter-Gäste), bezahlen die Kurtaxe für jede Übernachtung und zwar der
Pauschalkurtaxe                                                                         juristischen oder natürlichen Person, mit der die Schiffsvermietung vereinbart wurde.
Inhaber eines Jahres- oder mehrjährigen Liegeplatzes in den Marinas der                 Information: www.mint.hr

EINTRAGUNG VON BOOTEN UND YACHTEN IN
DAS KROATISCHE SCHIFFSREGISTER ODER
YACHTREGISTER (STELLEN UNTER KROATISCHE FLAGGE)
Nach kroatischem Gesetz muss jedes Schiff, das mehr als 2,5 m lang ist oder über        • Löschungsbestätigung, mit der nachgewiesen wird, dass das Schiff aus
mehr als 5 kW Gesamtantriebskraft verfügt, in das Schiffsregister eingetragen              dem ausländischen Register gelöscht wurde, sofern das Schiff aus einem
werden. Für die Eintragung von Booten oder Yachten ist das Hafenamt oder die               ausländischen Register in das Kroatische Register übertragen werden soll
Hafenamtzweigstelle zuständig. Auf Antrag eines ausländischen Staatsbürgers             • Nachweis über die entrichteten Zollgebühren und Steuern
oder einer staatenlosen Person, die keinen Wohnsitz in der Republik Kroatien hat,       • Nachweis über die Entrichtung der Gebühren für den Eintrag in das kroatische
kann ein Schiff in das kroatische Schiffsregister und das Yachtregister eingetragen        Schiffsregister
werden, das sich zur Gänze oder teilweise im Eigentum der o.g. Personen                 • Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes (Prüfungsprotokoll, Bauzeugnis,
befindet, sofern das Schiff nicht in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen       das von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde oder Erklärung über die
ist und sich überwiegend im Meer der Republik Kroatien aufhält.                            Gleichwertigkeit gemäß der Richtlinie EU 94/25EC, wenn das Boot im Ausland
                                                                                           gebaut wurde).
Für die Eintragung ins Kroatische Schiffsregister sind folgende Dokumente vorzulegen:
• Eigentumsnachweis für das Schiff und Antriebsmaschine (Kaufvertrag,                   Dem Antrag auf die Eintragung einer Yacht sind zusätzlich weitere Dokumente
  Rechnung, Zolldeklaration, Bauzeugnis, Schenkungsvertrag, Erbschein u.ä.)             beizufügen. Er kann nur in einer Hafenmeisterei gestellt werden. Die Dokumente
• Ein Dokument, mit dem die Bruttotonnage des Schiffes nachgewiesen wird,               sind im Original vorzulegen (eine Kopie des Originals kann der zuständige
  sofern dies in den Technischen Regeln vorgeschrieben ist, und die Tragfähigkeit       Mitarbeiter der Hafenmeisterei oder ihrer Zweigstelle anfertigen). Nach
  des Schiffes, wenn das Schiff zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird                durchgeführter Eintragung des Schiffes wird die Fahrgenehmigung für ein Boot
• Nachweis über die Registrierung des Schiffes für eine gewerbliche Nutzung,            / die Eintragungsbestätigung für eine Yacht erteilt, die gemeinsam mit der
  wenn das Schiff für eine Gewerbetätigkeit vorgesehen ist (z.B. Chartertätigkeit)      vorgeschriebenen gültigen Pflichtversicherungspolizze immer auf dem Boot/der
• Police der vorgeschriebenen Versicherung, wenn die Motorleistung des Bootes           Yacht mitgeführt werden muss.
  15 kW übersteigt.                                                                     Informationen: Hafenämter und deren Zweigstellen; www.mmpi.hr

                                                                                                                                                        INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER   7
VERZEICHNIS DER HAFENÄMTER UND
    HAFENAMTZWEIGSTELLEN
    Alle Hafenämter sind auf den UKW-          Punat (Krk)          Tel.: 051 854 065   Hafenamt Šibenik                         Hafenamt Ploče
    Kanälen 10, 16 und 70 erreichbar.          Baška (Krk)          Tel.: 051 856 821   Tel.: 022 217 214                        Tel./Fax: 020 679 008
    Die Arbeitszeit der Hafenämter Pula,       Šilo (Krk)           Tel.: 051 852 110   Fax: 022 212 626                         Zweigstellen:
    Rijeka, Zadar, Šibenik, Split und          Cres (Cres)          Tel.: 051 571 111   Zweigstellen:                            Metković      Tel.: 020 681 681
    Dubrovnik ist 0-24 h, und deren            Mali Lošinj (Lošinj) Tel.: 051 231 438   Vodice              Tel.: 022 443 055
    Zweigstellen haben bestimmte Winter-       Susak (Susak) Tel.: 051 239 205          Primošten           Tel.: 022 570 266    Hafenamt Dubrovnik
    und Sommerarbeitszeiten.                   Rab (Rab)            Tel.: 051 724 103   Rogoznica           Tel.: 022 559 045    Tel.: 020 418 989,
                                                                                        Murter (Murter)     Tel.: 022 435 190    Fax: 020 418 989
                                               Hafenamt Senj                            Tisno (Murter)      Tel.: 022 439 313
    Hafenamt Pula                              Tel.: 053 881 301                                                                 Zweigstellen:
    Tel./Fax: 052 222 037                      Fax: 053 884 128                                                                  Stara gradska luka/Altstadthafen
                                                                                        Hafenamt Split                           Tel.: 020 321 234
    Zweigstellen:                              Zweigstellen:                            Tel.: 021 362 436                        Komolac (ACI Marina) Tel.: 020 452 421
    Umag                   Tel.: 052 741 662   Sveti Juraj         Tel.: 053 883 006    Fax: 021 346 555                         Trpanj (Pelješac) Tel.: 020 743 542
    Novigrad               Tel.: 052 757 035   Jablanac            Tel.: 053 887 049    Zweigstellen:                            Trstenik (Pelješac) Tel.: 020 748 100
    Poreč                  Tel.: 052 431 663   Karlobag            Tel.: 053 694 030    Trogir              Tel.: 021 881 508    Ston (Pelješac) Tel.: 020 754 026
    Rovinj                 Tel.: 052 811 132   Novalja (Pag)       Tel.: 053 661 301    Omiš                Tel.: 021 861 025    Slano               Tel.: 020 871 177
    Raša (Trget)           Tel.: 052 875 127                                            Makarska            Tel.: 021 611 977    Cavtat              Tel.: 020 478 065
    Rabac                  Tel.: 052 872 085   Hafenamt Zadar                           Rogač (Šolta)       Tel.: 021 654 139    Sobra (Mljet)       Tel.: 020 745 040
                                               Tel.: 023 254 880                        Bol (Brač)          Tel.: 021 635 903    Korčula (Korčula) Tel.: 020 711 178
    Hafenamt Rijeka                            Fax: 023 250 235                         Milna (Brač)        Tel.: 021 636 205    Vela Luka (Korčula) Tel.: 020 812 023
    Tel.: 051 214 031                          Zweigstellen:                            Supetar (Brač)      Tel.: 021 631 116    Ubli (Lastovo)      Tel.: 020 805 006
    Fax: 051 313 265                           Pag (Pag)           Tel.: 023 611 023    Sumartin (Brač)     Tel.: 021 648 222
    Zweigstellen:                              Starigrad-Paklenica Tel.: 023 369 262    Hvar (Hvar)         Tel.: 021 741 007
    Bakar                  Tel.: 051 761 214   Novigrad            Tel.: 023 375 060    Stari Grad (Hvar)   Tel.: 021 765 060
    Mošćenička Draga       Tel.: 051 737 501   Biograd n/m         Tel.: 023 383 210    Jelsa (Hvar)        Tel.: 021 761 055
    Opatija                Tel.: 051 711 249   Silba (Silba)       Tel.: 023 370 410    Sućuraj (Hvar)      Tel.: 021 773 228
    Kraljevica             Tel.: 051 281 330   Ist (Ist)           Tel.: 023 372 449    Vis (Vis)           Tel.: 021 711 111
    Crikvenica             Tel.: 051 242 321   Božava (Dugi otok) Tel.: 023 377 601     Komiža (Vis)        Tel.: 021 713 085
    Novi Vinodolski        Tel.: 051 244 345   Preko (Ugljan) Tel.: 023 286 183
    Omišalj (Krk)          Tel.: 051 842 053   Sali (Dugi otok) Tel.: 023 377 021
    Malinska (Krk)         Tel.: 051 859 346   Privlaka            Tel.: 023 366 641
    Krk (Krk)              Tel.: 051 221 380

    SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENST
    Der Such- und Seenotrettungsdienst wird von der nationalen Such- und Seenotrettungszentrale in Rijeka geleitet, die 24 Stunden dienstbereit und jederzeit auf den
    UKW-Kanälen 10 und 16 oder per Telefon unter 9155 erreichbar ist. Im Falle eines Unglücks auf See sowie auch im Falle eines Unglücks auf dem Festland, kann auch
    die Einheitsnummer für alle Notfälle 112 angerufen werden.
    DETAILS DES SUCH- UND SEENOTRETTUNGSDIENSTES DER REPUBLIK KROATIEN
    Seegebiet A1
    MRCC RIJEKA                                              MRSC SENJ                                              MRSC SPLIT
    Tel. ++385 9155                                          Tel. ++385 (0)53 881 301                               Tel. ++385 (0)21 362 436
    Tel. ++385 (0)51 312 253, 312 255                        Fax ++385 (0)53 884 128                                Fax ++385 (0)21 346 555
    Fax ++385 (0)51 312 254                                  VHF DSC MMSI: 002383150                                VHF DSC MMSI: 002387040, 002387030
    VHF DSC MMSI: 002387010, 002387020
    Inmarsat C (AOR-E) 423816510                             MRSC ZADAR                                             MRSC PLOČE
    E-Mail: mrcc@pomorstvo.hr                                Tel. ++385 (0)23 254 880                               Tel. ++385 (0)20 679 008
                                                             Fax ++385 (0)23 254 876                                Fax ++385 (0)20 679 008
    MRSC PULA                                                VHF DSC MMSI: 002387400, 002387401                     VHF DSC MMSI: 002383350
    Tel. ++385 (0)52 222 037
    Fax ++385 (0)52 222 037                                  MRSC ŠIBENIK                                           MRSC DUBROVNIK
    VHF DSC MMSI: 002383050                                  Tel. ++385 (0)22 217 214                               Tel. ++385 (0)20 418 989
                                                             Fax ++385 (0)22 212 626                                Fax ++385 (0)20 418 989
                                                             VHF DSC MMSI: 002387500, 002387501                     VHF DSC MMSI: 002387800, 002387801

8   INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
SCHIFFSFÜHRUNG
Ein ausländischer Staatsbürger kann ein Boot oder eine Yacht unter kroatischer           der Kategorie C besitzt, weiters muss es über ein Besatzungsmitglied mit dem
Flagge führen, wenn er gemäss der Vorschriften der Republik Kroatien zur Füh-            Schiffsführerausweis der Kategorie B verfügen.
rung von Booten und Yachten befähigt ist. Das Ministerium für See, Verkehr und
Infrastruktur wird auch ausländische Befähigungs-Zertifikate über Schiffsführung         Ein Boot für den persönlichen Gebrauch, welches im Schifffahrtsbereich III und IV
anerkennen, sofern sie sich im Einklang mit dem kroatischen Gesetz befinden.             fährt, muss von einer Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis der
Das Ministerium wird die Liste der ausländischen Befähigungs-Zertifikate über            Kategorie B besitzt.
Schiffsführung die in der Republik Kroatien anerkannt werden, veröffentlichen            Ein Boot für den persönlichen Gebrauch mit Ruderantrieb kann eine Person
(Information: www.mmpi.hr).                                                              führen, die älter als 12 Jahre ist.
                                                                                         Eine juristische oder natürliche Person, die ein Boot oder eine Yacht ohne
Aus der Richtlinie über Boote und Yachten:                                               Besatzung verchartert, muss sich vor dem Chartern des Bootes oder der Yacht
                                                                                         vergewissern, dass der Mieter eine entsprechende Bescheinigung bzw. einen
Kategorien der Befähigungsnachweise/Zeugnisse:                                           Befähigungsnachweis besitzt.
• Schiffsführer der Kategorie A
• Schiffsführer der Kategorie B (III. und IV.)                                           Boote bis zu 30 GT (Bruttotonnage) im Schifffahrtsbereich III., III.a, III.b, III.c
• Schiffsführer der Kategorie C                                                          und IV, die ohne Besatzung verchartert werden, wie auch Boote bis zu 30 GT
• Schiffsführer für Yachten – Kategorie A (Yacht bis zu 100 GT)                          für den persönlichen Gebrauch, kann eine Person führen, die den Schiffsführer-
• Schiffsführer für Yachten – Kategorie B (Yacht bis zu 500 GT)                          ausweis der Kategorie B besitzt (was auch eine bestandene Prüfung über die
                                                                                         Bedienung eines Seefunktelefons einschließt.). Wenn ein Schiff von bis zu 30 GT,
Ein Wasserfahrzeug, das nicht in ein Register oder Verzeichnis eingetragen ist,          unabhängig aus welchem Grunde, im Schifffahrtsbereich I. oder II. fährt, muss
das aber die Leistung einer Antriebsmaschine von 5 kW oder weniger besitzt,              der Schiffsführer einen Schiffsführerausweis der Kategorie C besitzen und am
muss von einer Person geführt werden, die mindestens einen Schiffsführeraus-             Schiff muss ein Besatzungsmitglied sein.
weis der Kategorie A besitzt.
                                                                                         Yachten zwischen 30 GT und 100 GT müssen unabhängig vom Zweck ihrer Fahrt
Ein Schiff für den persönlichen Gebrauch mit einer Länge von bis zu 7 Metern             und von ihrem Schifffahrtsbereich einen Schiffsführer mit einem Befähigungsnach-
und der Kraft einer Antriebsmaschine von bis zu 15 kW im Schifffahrtsbereich             weis für das Führen von Yachten der Kategorie A und ein Besatzungsmitglied mit
III.a, III.b, III.c und IV muss von einer Person geführt werden, die mindestens den      einem Schiffsführerausweis der Kategorie B haben.
Schiffsführerausweis der Kategorie A besitzt.
Wenn ein Schiff für den persönlichen Gebrauch mit einer Länge von bis zu                 Yachten von 100 GT bis zu 500 GT müssen unabhängig von ihrem Schifffahrts-
7 Metern eine Antriebskraft von mehr als 15 kW besitzt, muss es von einer                bereich einen Schiffsführer mit einem Nachweis der Befähigung zum Führen von
Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis der Kategorie B besitzt und          Yachten der Kategorie B (zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Zeugnisse), ein
mindestens 18 Jahre alt ist.                                                             Besatzungsmitglied mit einem Nachweis der Befähigung als für den Maschinen-
Ein Boot für den persönlichen Gebrauch, welches im Schifffahrtsbereich I und             raum zuständiges Crewmitglied und ein Besatzungsmitglied mit einem Nachweis
II fährt, muss von einer Person geführt werden, die den Schiffsführerausweis             über die Kompetenz für die grundlegende Sicherheit auf dem Schiff haben.

  Schifffahrtsbereiche
   I    Internationale Schifffahrt auf allen Meeren und Gewässern, die vom Meer aus zugänglich sind.
  II    Internationale Schifffahrt auf der Adria.
        Schifffahrt in den inneren Meeresgewässern, dem territorialen
                                                                                      III.a – bis zu 6 sm von der Festlands- oder Inselküste
        Meer der Republik Kroatien und den Gewässern, die vom Meer aus
  III                                                                                 III.b – bis zu 3 sm von der Festlands- oder Inselküste
        zugänglich sind und für die Fischerboote länger als 7 m und in der
                                                                                      III.c – bis zu 1 sm von der Festlands- oder Inselküste
        ökologischen Fischfangzone der Republik Kroatien
  IV    Schifffahrt in Häfen, Buchten, Flüssen des kroatischen Adriabeckens bis zu der Grenze, bis zu der sie vom Meer aus schiffbar sind, sowie auf dem Prokljansko Jezero.

Sofern der Schiffsführer nach den Vorschriften des Staates, dessen Flagge                Für die Ausbildung von Nautikern steht auch folgende Agentur zur Verfügung:
er gehisst hat, nicht zur Führung des Schiffes befähigt sein muss, hat er die            AdriaMare Consulto d.o.o. – Maritime Training Center
entsprechende Bestätigung oder das Befähigungszeugnis nach Maßgabe                       Draga 1, 22000 HR-Šibenik
der Vorschriften der Republik Kroatien zu beschaffen. Wir empfehlen,                     Tel..: ++385 /0/22 201 170, Fax: ++385 /0/ 22 201 165
sich wegen Informationen bezüglich der entsprechenden Bestätigung                        Obala Kneza Trpimira bb, HR-23000 Zadar
oder des Befähigungszeugnisses rechtzeitig an das Hafenamt oder die                      Tel.: ++385 /0/23 334 974, Fax:++385 /0/23 334 174
Hafenamtzweigstelle zu wenden (bzw. Charteragenturen zu kontaktieren, wenn               e-mail: training.zd@adriamare.net, training@adriamare.net
es sich um das Chartern eines Schiffes handelt).                                         www.adriamare.net

                                                                                                                                                        INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER   9
WICHTIGE SCHIFFFAHRTSVORSCHRIFTEN
     IN KROATIEN
     Die Ordnungsaufsicht in den Häfen und in allen anderen Bereichen der inneren               außer der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl von Besatzungsmitgliedes auch
     Meeresgewässer und des territorialen Meeres der Republik Kroatien obliegt den              eine Person sein, die dem Wasserschifahrer, Fallschirmspringer oder anderen Personen
     ermächtigten Vertretern des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur und der        Hinweise gibt und die Aufsicht übernimmt.
     Hafenmeisterei.                                                                            Das Hafenamt legt die Bereiche fest, in denen das Fahren mit Gleitbooten und Booten
     Beim Ein- und Auslaufen aus dem Hafen haben Schiffe, Boote und Yachten bei                 it Wasserdüsenantrieb verboten ist.
     einem aufgestellten Verkehrszeichen für die Begrenzung der Geschwindigkeit an              In Häfen ist das Baden, Tauchen, Gleitboot Fahren, Surfen, Wasserskifahren und das
     Stellen, an denen Küsten- oder Unterwasserarbeiten durchgeführt werden, und an             Abhalten von Kursen im Wasserskifahren ohne Genehmigung der Hafenmeisterei
     gekennzeichneten Tauchlokalitäten ihre Fahrtgeschwindigkeit so stark wie möglich zu        nicht gestattet.
     drosseln, damit die durch das fahrende Schiff verursachten Wellen keinen Schaden           Das Surfen ist nicht gestattet in Hafeneinfahrten, in engen Durchfahrten, wo Schiffe
     anrichten können. Sport- und andere Aktivitäten können auf dem Schifffahrtsweg nur         und Boote fahren, sowie innerhalb eingerichteter Strände.
     mit einer vom Hafenamt ausgestellten Genehmigung durchgeführt werden.                      Das Baden und Schwimmen außerhalb des abgegrenzten Meeresraumes eines
     Schiffe, Yachten und Boote dürfen sich bei ihrer Fahrt nicht der Küste nähern:             eingerichteten Strandes ist nicht gestattet.
     • Schiffe haben mindestens 300 m Abstand zur Küste zu halten                               Das Baden und Schwimmen in einer Entfernung von mehr als 100 m von der Küste
     • Yachten haben mindestens 150 m Abstand zur Küste zu halten                               eines natürlichen Strandes ist nicht gestattet.
     • Motorboote und Segelschiffe haben mindestens 50 m Abstand zur Küste zu halten            Ohne Genehmigung der Hafenmeisterei ist das Baden und Schwimmen auf
                                                                                                Schifffahrtswegen sowie in engen Durchfahrten und Kanälen, in denen Schiffsverkehr
     In Ausnahmefällen dürfen Schiffe, Boote und Yachten auch in geringerer Entfernung          stattfi ndet, nicht gestattet.
     zur Küste fahren, um in einen Hafen einzulaufen oder vor Anker zu gehen oder an            Ein Tauchgebiet muss deutlich sichtbar gekennzeichnet sein, und zwar durch das
     der Küste anzulegen, wenn dies die Konfiguration des Schifffahrtswegs verlangt, sind       Ausbringen einer orangefarbenen oder roten Boje von mindestens 30 cm Durchmesser
     dabei jedoch verpfl ichtet, die Fahrtgeschwindigkeit derart herabzusenken, dass sie        in der Mitte des Tauchgebietes oder einer hoch aufragenden Tauchfahne auf dem
     leicht und schnell manövrieren oder anhalten können.                                       Schiff, von dem aus die Tauchvorgänge stattfi nden.
     Ruderboote, Surfer und Wellenreiter, Kanus, Kajaks, Gondeln, Paddel- und Tretboote         Gebiete, in denen das Tauchen verboten ist, sind in einem eigenen Kapitel dieser
     dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren.                                Broschüre aufgeführt.
     In den Gewässern vor Stränden haben Yachten und Boote einen Mindestabstand von             Es ist verboten, von Wasserfahrzeugen aus (Schiffen, Yachten und Booten) auf eine
     50 m bis zur Begrenzung eines eingerichteten Strandes bzw. 150 m bis zur Küste             beliebige Weise (per Radio, visuell oder akustisch) falsche Signale und Nachrichten
     eines Naturstrandes einzuhalten.                                                           über Gefahren, Dringlichkeit und Sicherheit zu senden wie auch falsche Identif
     Gleitboote und Boote mit Wasserdüsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.)       kationszeichen abzugeben.
     dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 m zur Küste fahren und zwar in             Wasserfahrzeuge, die nicht in ein Verzeichnis oder Register eingetragen werden (z.B.
     Gebieten, wo dies nicht verboten ist.                                                      Kajak, Kanu, Gondel, Tretboot, Surfbrett etc.) dürfen sich von der Festlands- oder
     Gleitboote und Boote mit Düsenantrieb (Scooter, Jet-Ski, Luftkissenboote usw.)             Inselküste nicht weiter als 500 m entfernen.
     erreichen die Gebiete, in denen ihnen das Fahren nicht verboten ist, mit der               Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei
     geringstmöglichen Geschwindigkeit.                                                         Personen gleichzeitig aufhalten.
     Wenn das Gleitboot Fahren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrieben wird,           Die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln ist strafbar.
     müssen die Gleitboote und die anderen genannten Boote mit Düsenantrieb ihre
     Anfahrt auf vorschriftsmäßig gekennzeichneten Fahrwegen vornehmen.                         Informationen über den Verkauf von Seekarten und Publikationen:
     Auf dem Gleitboot, welches einen Wasserschifahrer, Fallschirmspringer oder eine            Hrvatski hidrografski institut Split (Kroatisches hydrografi sches Institut Split)
     Person auf einer Gummiluftmatratze auf dem Meer oder über das Meer zieht, muss             E-Mail: office@hhi.hr; www.hhi.hr

     WETTERBERICHTE
     INTERNETSEITE: http://meteo.hr
     Wettervorhersagen in kroatischer, englischer, italienischer und deutscher Sprache.
     In fast allen Marinas an der Rezeption (+24+96 Stunden) und in den Hafenmeistereien (+24+48 Stunden).
     UTC: +1h während der Winterzeit, +2h während der Sommerzeit
     Wetterberichte und Radiomitteilungen
                                                   Ununterbrochene Sendezeit                               Wettervorhersage und Radiomitteilungen
        KÜSTENRADIO-STATION                        auf allen Kanälen                    Kanal                    Kanal Sendezeit (UTC)*
        RIJEKA - RADIO                             04, 16, 20, 24, 81                   04, 20, 24, 81           05:35 14:35 19:35
        (9AR)                                                                                                    in Kroatisch und Englisch
        SPLIT – RADIO                              07, 16, 21, 23, 28, 81               07, 21, 23, 28, 81       05:45 12:45 19:45
        (9AS)                           A                                                                        in Kroatisch und Englisch
        NAVTEX (Q)                      B          518 kHz                                                       02:40 06:40 10:40 14:40 18:40 22:40
                                                                                                                 (NAVTEX – Englisch)
        DUBROVNIK – RADIO                          04, 07, 16, 85                       04, 07, 85               06:25 13:20 21:20
        (9AD)                                                                                                    in Kroatisch und Englisch

10   INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
Wetterbericht des Hafenamtes
Das für das Seewesen zuständige Ministerium sendet ständig Wetterberichte in Kroatisch, Englisch, Deutsch und Italienisch laut nachfolgender Tabelle
 Hafenamt UKW                                          Kanal UKW                                                 Sendegebiet
 PULA                                                  73                                                        Nordadria – W-Küste Istriens
 RIJEKA                                                69                                                        Nordadria – O-Teil
 ŠIBENIK                                               73                                                        Mittlere Adria – O-Teil
 SPLIT                                                 67                                                        Mittlere Adria – O-Teil
 DUBROVNIK                                             73                                                        Südadria – O-Teil

RADIODIENSTE
 RIJEKA RADIO (9AR) 45° 06' N – 14° 32' E
 Tel.: 051 217 332; Fax: 051 217 232                                                                                                              MMSI 002380200
 Wirkungsbereich          Senden und Empfangen Art der Sendung                       Sendeleistung (kW)         Sendezeit              Verkehrsliste
 UKW - Radiotelefonie     Ch 04, 16, 20, 24, 81 F3E                                  0,025                      H24                    Ch 24; jede ungerade H+35
 UKW-DSC                  Ch 70                 G2B                                  0,025                      H24
 SPLIT RADIO (9AS) 43° 30' N – 16° 29' E
 Tel.: 021 389 190; Fax: 021 389 185                                                                                                             MMSI 002380100
 Wirkungsbereich          Senden und Empfangen Art der Sendung                       Sendeleistung (kW)         Sendezeit             Verkehrsliste
 UKW - Radiotelefonie    Ch 07, 16, 21, 23, 28, 81 F3E                               0,025                      H24                   Ch 07, 21, 23, 81; jede H+35
 UKW-DSC                  Ch 70                    G2B                               0,025                      H24
 DUBROVNIK RADIO (9AD) 42° 38' N – 18° 07' E
 Tel.: 020 423 665; Fax: 020 423 397                                                                                                             MMSI 002380300
 Wirkungsbereich               Senden und Empfangen                  Art der Sendung                  Sendeleistung (kW)                Sendezeit
 UKW - Radiotelefonie          Ch 04, 07, 16, 85                     F3E                              0,025                             H24
 UKW-DSC                       Ch 70                                 G2B                              0,025                             H24

TANKSTELLEN FÜR NAUTIKER
                               Tiefe an der                                                                           Tiefe an der
  Tankstelle                                         Tel. ++385       Geöffnet         Tankstelle                                         Tel. ++385         Geöffnet
                                Pier - (m)                                                                             Pier - (m)
  UMAG, Marina                        3             (0)52 743 419         6-22         MURTER, Hramina                     2,2           (0)22 434 499          6-22
  NOVIGRAD, Marina                   4,5            (0)52 726 425         7-22         JEZERA- Marina                      2,5           (0)22 439 299          8-20
  POREČ- Küste                       2,5            (0)52 452 671         6-22         TRIBUNJ, Marina                    3,5-4          (0)22 446 329          8-20
  VRSAR, Küste                        3             (0)52 441 170         7-22         VODICE-Marina                       3,3           (0)22 444 205          8-20
  ROVINJ- Küste                       7             (0)52 813 500         7-21         ŠIBENIK- Küste                       7            (0)22 213 868          6-22
  PULA - Küste                       4,8            (0)52 223 935         7-21         TROGIR- Marina                       3            (0)21 885 458          8-20
  PULA - Marina Veruda               2,5            (0)52 223 967         7-21         ROGAČ (Šolta), Hafenküste           4,5           (0)21 654 180          7-21
  OPATIJA, Lido, Hafen                4             (0)51 271 327         7-22         SPLIT- Stadthafen                  3,5-4          (0)21 399 484          6-22
  CRIKVENICA - Hafen                  3             (0)51 781 004         7-21         VIS (Vis), Hafenküste               2,5           (0)21 711 176          7-21
  NOVI VINODOLSKI- Hafen              3             (0)51 244 018         6-22         MILNA (Brač), Marina                 3            (0)21 636 340          7-22
  CRES- Marina                        5             (0)51 571 334         7-21         SUMARTIN (Brač), Bucht Radonja       4            (0)21 622 250         7-21.30
  KRK- Hafen                      2,2-3,5           (0)51 221 130         6-22         HVAR (Hvar), Križna luka            1,8           (0)21 741 060          7-21
  RAB- Hafen                         2,5            (0)51 724 142         0-24         BOL (Brač), Hafenküste            3,5 – 4         (0)21 635 119          7-21
  MALI LOŠINJ- Hafen                  7             (0)51 232 141         6-22         VRBOSKA (Hvar) Marina                2            (0)21 717 938          8-20
  MALI LOŠINJ, Privlaka, Hafen     8,5 - 9          (0)51 520 920         6-24         VELA LUKA (Korčula),
                                                                                                                         3 – 3,5         (0)20 812 910           6-22
  NEREZINE (Lošinj)              2,5 – 2,8          (0)51 237 444         6-24         Hafenküste
  NOVALJA(Pag), Hafen                1,5            (0)53 662 263         6-22         MAKARSKA, Hafenküste                 5            (0)21 612 660           7-21
  ZADAR-Voštarnica, Marina           2,5            (0)23 235 962         6-22         UBLI (Lastovo), Hafenküste       1,1 – 2,1        (0)20 805 034           7-21
  PREKO (Ugljan), am                                                                   KORČULA (Korčula), Osthafen         3,5           (0)20 711 017           6-22
                                   2-2,7            (0)23 286 214         6-24
  Fährhafen                                                                            PLOČE, Hafenküste                    8            (0)20 679 579           6-22
  ZAGLAV (Dugi otok)                  6             (0)23 377 234        7-22          SOBRA (Mljet)                       5,5           (0)20 746 233           8-20
                                                                         6.30-         DUBROVNIK- Komolac,
  SUKOŠAN, Marina                         7         (0)23 394 200                                                           4            (0)20 454 142           8-20
                                                                         21.30         Marina
  BIOGRAD- am Fährhafen               2,3-3,3       (0)23 383 961        6-22          DUBROVNIK, Orsan                 3,7 – 4,9        (0)20 438 538           7-21
Nähere Informationen unter: www.ina.hr, www.tifon.hr, www.omv.hr

                                                                                                                                                  INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER   11
WICHTIGE TELEFONNUMMERN UND
     INFORMATIONEN
     Internationale Vorwahl für Kroatien: +385                                          Fremdsprachige Radiosendungen in der touristischen Saison:
     Rettungsdienst - Notarzt: 94                                                       Der Kroatische Rundfunk sendet auf mehreren Programmen fremdsprachige
                                                                                        Nachrichten für Touristen in Kroatien. Im ersten Programm des Kroatischen
     Feuerwehr: 93
                                                                                        Rundfunks wird täglich um 20.05 h eine eine zehnminütige Sendung in Englisch
     Polizei: 92                                                                        ausgestrahlt.
     Einheitsnummer für alle Notfälle: 112                                              Im Sommer werden im zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks ( 98,5
     Nationale Zentrale des Such- und Seenotrettungsdienstes: 9155                      Mhz nordwestlisches Kroatien und Region Dubrovnik, 105,3 Mhz Istrien,
                                                                                        96,1 Split, 98,9 Region Makarska, 93,3 Gorski kotar), zu den regelmäßigen
     Allgemeine Informationen: 981                                                      Nachrichten in kroatischer Sprache zu jeder vollen Stunde - von 8.00 bis 21.00
     Telefonauskunft - Inland: 988                                                      – Nachrichten in englischer, deutscher, italienischer und tschechischer Sprache
     Telefonauskunft - Ausland: 902                                                     gesendet, und der Kroatische Automobilclub (HAK) strahlt Verkehrsmeldungen in
                                                                                        Englisch und Deutsch aus.
     Wettervorhersage und Straßenzustandsbericht: 060 520 520
     Pannenhilfe: 987 (wenn Sie aus dem Ausland oder mit dem Handy anrufen,             Ebenfalls werden im Sommer im Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks
     wählen Sie +3851 987)                                                              zu jeder vollen Stunde wechselweise Nachrichten und Verkehrsmeldungen
     Kroatischer Autoklub (HAK): 01 4640 800;                                           direkt aus folgenden Studios gesendet: Drittes Programm des Österreichischen
     www.hak.hr; E-Mail: info@hak.hr                                                    Rundfunks (Ö3), RAI Uno, Britisches Virgin Radio, Radio Prag und internationales
                                                                                        Programm des Kroatischen Rundfunks – Glas Hrvatske.
     Informationen über Kraftstoffpreise und Liste der Gasstationen: www.ina.hr;        Journalisten von Radio Prag informieren die tschechischen Touristen während des
     www.omv.hr; www.tifon.hr; www.hak.hr                                               Sommers einmal täglich über die regionalen Radiostationen Radio Split, Radio
     Informationen über den Verkauf von Seekarten und Publikationen: Hrvatski           Dubrovnik und Radio Rijeka.
     hidrografski institut Split, E-Mail: office@hhi.hr; www.hhi.hr
                                                                                        Umweltschutz
     Mobiltelefonnetze in Kroatien                                                      Der Schutz der biologischen Artenvielfalt entspricht den geltenden EU-Vorschriften.
     In Kroatien gibt es 4 kommerzielle Systeme für drahtlose Telefonie: T-Mobile,      Nach den EU-Kriterien ist das Badewasser der kroatischen Adria von sehr hoher
     VIPnet, TELE 2 und Tomato.                                                         Qualität.
     Informationen:                                                                     Im Falle einer Verunreinigung des Meeres oder der Umwelt bitten wir Sie, den
     • T-Mobile; www.t-mobile.hr; +385 98 1555 Touristinfo (Informationen für           Kroatischen Such- und Seenotrettungsdienstunter der Telefonnummer (kostenlos)
        Ausländer)                                                                      9155 zu benachrichtigen, bzw. das Zentrum 112, zu kontaktieren.
     • VIPnet; www.vipnet.hr; +385 91 7799 Informationen für Ausländer                  Für zusätzliche Umweltinformationen fragen Sie nach beim Ministerium für
     • TELE 2 www.tele2.hr, +385 95 1000 444 Benutzerservice                            Umweltschutz, Raumordnung und Bauwesen – Umweltschutzbehörde:
     • tomato; www.tomato.com.hr, 092 99 33 Benutzerservice                             Tel.: ++385 1 3782 111, E-Mail: zastita_okolisa@mzopu.hr; www.mzopu.hr

     Sollte es Probleme mit der Verbindung im kroatischen GSM-Netz geben, ist es        Schutz der Meeresumwelt
     notwendig den Benutzerservice des eigenen Mobiloperators zu kontaktieren.          Es ist verboten, im Meer und an der Meeresküste öliges Wasser, Fäkalien und
     Die Netzabdeckung im Bereich ganz Kroatiens ist gut, allenfalls sind kurzzeitige   Plastik-, Metall-, Glas- und anderen festen oder fl üssigen Abfall wegzuwerfen,
     Signalverluste an einzelnen Stellen möglich.                                       abzulagern oder abzulassen, der die Umwelt verschmutzt.
                                                                                        Es ist verboten, Werke aus archäologischen Fundstätten und historischen Ruinen
                                                                                        zu beschädigen, zu vernichten, zu entfernen und zu entwenden.
                                                                                        Für geschützte Meeresgebiete (Nationalparks und Naturparks) gelten besondere
                                                                                        Ordnungs- und Verhaltensvorschriften.

                                                                                        Brandschutzmaßnahmen:
                                                                                        • Prüfen Sie, ob Sie alles unternommen haben, um einen Brand zu vermeiden!
                                                                                        • Zünden Sie kein Feuer an!
                                                                                        • Werfen Sie keine Zigarettenstummel oder brennbaren Gegenstände in die Umwelt!
                                                                                        • Wenn Sie ein Feuer bemerken, benachrichtigen Sie andere Personen in Ihrer
                                                                                          Nähe; melden Sie es umgehend bei der Nummer – 93 oder 112; versuchen
                                                                                          Sie, das Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu löschen, ohne dabei sich
                                                                                          selbst oder andere zu gefährden!
                                                                                        • Achten Sie auf Feuerverbotszeichen!
                                                                                        • Achten Sie darauf, dass Ihr geparktes Fahrzeug die Feuerwehrzufahrten und
                                                                                          Hydranten nicht versperrt!

12   INFORMATIONEN FÜR NAUTIKER
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