Informationsblatt für die Vergabe von Stipendien im Rahmen eines Sonderprogramms der Senatsverwaltung für Kultur und Europa
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Informationsblatt für die Vergabe von Stipendien im Rahmen eines Sonderprogramms der Senatsverwaltung für Kultur und Europa Die Berliner Kulturverwaltung gewährt im Jahr 2020 – nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel – bis zu 2.000 Sonder-Stipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen. Mit der Vergabe der Stipendien soll die künstlerische und kuratorische Praxis professioneller Berliner Künstler*innen und Kurator*innen gefördert werden und ein Beitrag zur Abfederung der Covid-19-bedingten Einschränkungen im Kulturbereich geleistet werden. I. Personenkreis / Zielgruppe Das Stipendien-Sonderprogramm richtet sich an selbstständige professionelle Berliner Künstler*innen und Kurator*innen (Einzelpersonen). Voraussetzungen und Bedingungen / Ausschluss Formale Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist die Ausübung einer professionellen, selbstständigen künstlerischen oder kuratorischen Tätigkeit in einer oder mehrerer der folgenden Berufsgruppen: • literarische Autor*in, literarische Übersetzer*in, Dichter*in, • Maler*in, Zeichner*in, Illustrator*in *Comiczeichner*in • Bildhauer*in • Konzeptkünstler*in, Experimentelle*r Künstler*in • Performance-*Aktionskünstler*in • Medienkünstler*in, Videokünstler*in • Künstlerische*r Fotograf*in • Kurator*in im Bereich Bildende Kunst • Komponist*in • Klangkünstler*in • Dirigent*in, Chorleiter*in, Musikalische*r Leiter*in • Kurator*in im Bereich Musik • Musiker*in • Sänger*in • Bühnendarsteller*in • Tänzer*in • Puppen-, Marionetten-, Figuren-/Objektspieler*in • Regisseur*in im Bereich Darstellende Künste /Tanz • Choreograf*in, Ballett-*Tanzmeister*in • Dramaturg*in im Bereich Darstellende Künste/Tanz • Kurator*in im Bereich Darstellende Künste/Tanz • Bühnenbildner*in im Bereich Darstellende Künste/Tanz • Kostümbildner*in im Bereich Darstellende Künste/Tanz • Maskenbildner*in im Bereich Darstellende Künste/Tanz
Die professionelle selbstständige künstlerische Tätigkeit ist durch die entsprechende Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse nachzuweisen. Alternativ kann bei fehlender Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse die Voraussetzung der professionellen und selbständigen künstlerischen oder kuratorischen Tätigkeit in einer der genannten Berufsgruppen im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa festgestellt werden. Belegt werden muss dann mit den eingereichten Unterlagen eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit. Hierbei wird der Zeitraum der letzten 5 Jahre berücksichtigt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die*der Antragstellende für das Jahr 2020 aus Mitteln der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa bereits ein Stipendium erhalten hat. Dies gilt auch für Stipendien aus Landesmitteln die durch landeseigene Einrichtungen ausgegeben werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die*der Antragstellende im Jahr 2020 bereits ein Stipendium aus Corona-bedingten Sonderprogrammen des Bundes (z.B. NEUSTART KULTUR) erhalten hat. Sollte die*der Antragstellende sich parallel für ein Stipendium aus einem Corona-bedingten Sonderprogramm des Bundes bewerben, gilt: Es ist das Stipendium anzunehmen, das zuerst bewilligt wird (hier gilt das Datum des Bewilligungsbescheids oder anderer vertraglicher Abschlüsse zur Förderung). Eine Doppelförderung ist auszuschließen. D.h. a) erfolgt zuerst eine Bewilligung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, ist der Förderer, bei dem parallel beantragt wurde, zu informieren. b) erfolgt zuerst eine Bewilligung aus einem Bundesprogramm, ist die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu informieren. Der Antrag wird dann bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nicht mehr berücksichtigt. Antragsberechtigt sind Personen, die mit 1. Wohnsitz in Berlin gemeldet sind. Personen, deren polizeiliche Anmeldung in Berlin nach dem 11.03.2020 datiert ist, sind nicht antragsberechtigt. Student*innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im In- oder Ausland immatrikuliert sind, können sich ebenfalls nicht bewerben. Dies gilt auch für Studierende, die mit dem Ziel der Promotion an einer Hochschule/Universität eingeschrieben/registriert sind. Ausgeschlossen von der Beantragung sind alle Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Mitarbeitende der Kulturprojekte Berlin GmbH. II. Vergabe der Stipendien Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. In dem Fall, dass keine KSK-Mitgliedschaft nachgewiesen wird, wird das Vorliegen der formalen Voraussetzungen durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Rahmen einer Einzelfallprüfung anhand der übersandten Unterlagen geprüft. Die Namen der Stipendiat*innen werden – als für das Stipendium relevante Bedingung – über eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und auf der Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH bekannt gegeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
III. Umfang der Leistung Das Stipendium wird für sechs Monate in Höhe von monatlich € 1.500 in Form eines Stipendiums als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Auszahlung erfolgt als einmaliger Betrag i.H.v. € 9.000. Die Verwendung der Mittel ist durch einen formlosen Sachbericht (Evaluationsbogen) gegenüber der Senatsverwaltung für Kultur und Europa nach Ende der Stipendienlaufzeit nachzuweisen. Bei Antragstellenden, die einen Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50% nachweisen können, ist bei Auslosung eine Aufstockung des Stipendiums für Assistenzkosten / Accesskosten um monatlich bis zu € 800 möglich. Die Höhe und die Art der benötigten Assistenz – oder Accesskosten ist im Antragsformular anzugeben. IV. Antragstellung Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über die Kulturprojekte Berlin GmbH unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin Der Stipendien-Antrag – sowie die erforderlichen Anlagen – sind elektronisch ab dem 31.08.2020, 12:00 Uhr bis zum 11.09.2020,18:00 Uhr einzureichen. Eine ausdruckbare Einverständniserklärung wird mit der Eingangsbestätigung des Antrags per E-Mail zugeschickt. Sie kann außerdem direkt nach erfolgter Antragsstellung (nach der elektronischen Absendung des Antrags) auf dem Bestätigungsbildschirm der Antragswebseite heruntergeladen werden. Die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bis zum 16.09.2020 – 19:00 Uhr im Original bei Kulturprojekte Berlin einzureichen. Postalisch: Kulturprojekte Berlin GmbH – Stipendien-Sonderprogramm – Klosterstraße 68, 10179 Berlin. (Auch bei postalischer Einsendung gilt, dass das Dokument zum genannten Zeitpunkt bei Kulturprojekte Berlin eingegangen sein muss.) oder persönliche Abgabe an der Pforte von Kulturprojekte Berlin in der Klosterstraße 68, Berlin- Mitte an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr. Ohne ein fristgerechtes Vorliegen der Einverständniserklärung im Original kann der Antrag nicht berücksichtigt werden. Eine spätere Einreichung ist nicht möglich. Zusätzliche Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen bzw. nicht berücksichtigt. Das Antragsformular sowie alle Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Zum Antrag hochzuladende Anlagen:
1a) für dt. Staatsbürger*innen: Scan jeweils der Vorderseite und der Rückseite des Personalausweises ODER Scan des Passes und der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (Anmeldung bis 11.03.2020) (max. 2 MB, pdf-, jpeg-, png-Datei) 1b) für EU-Bürger*innen: Scan des Ausweisdokumentes oder Passes UND Scan der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (Anmeldung bis 11.03.2020) (max. 2 MB, pdf-, jpeg-, png-Datei) 1c) für Nicht-EU-Bürger*innen: Scan des Passes UND Scan des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht UND Scan der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (Anmeldung bis 11.03.2020) (max. 2 MB, pdf-, jpeg-, png-Datei) 2) künstlerisches Portfolio (max. 5 MB, pdf-Datei) 3) tabellarischer Lebenslauf (max. 2 MB, docx-, pdf-Datei) 4) für KSK-Versicherte: Scan der KSK-Mitgliedsbescheinigung ODER jährliche Beitragsabrechnung 2019 UND in jedem Fall Scan eines Kontoauszugs, aus dem eine Beitragszahlung für die Monate März oder April an die KSK ersichtlich ist ODER ein Stundungsbescheid. (max. 2 MB, pdf-, jpeg-, png-Datei) 5) Ggf. Scan jeweils der Vorderseite und der Rückseite des Schwerbehindertenausweises (max. 2 MB, pdf-, jpeg-, png-Datei) Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache und gut lesbar einzureichen. Abzugebende Erklärungen im Antrag: Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Angaben nach besten Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben die Rückforderung der bewilligten Zuwendung zur Folge haben und eine vorsätzliche Falschangabe strafbar sein kann. Die Ausschreibungsbedingungen laut Informationsblatt sind mir bekannt. Ich erkenne sie an. Ich versichere, dass ich für das Jahr 2020 kein aus Landesmitteln finanziertes Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Europa oder einer landeseigenen Einrichtung empfangen habe, und dass mir bisher kein Stipendium aus einem Corona-bedingten Sonderprogramm des Bundes (z.B. NEUSTART KULTUR) gewährt wurde. Ich verpflichte mich, die Senatsverwaltung für Kultur und Europa umgehend zu informieren, sollte eine parallele Antragstellung für ein Stipendium aus Corona-bedingten Sonderprogrammen des Bundes zuerst erfolgreich sein. Ich verpflichte mich in diesem Fall, das zuerst bewilligte Bundesstipendium anzunehmen und habe zur Kenntnis genommen, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Europa dann meinen Antrag aus dem weiteren Verfahren ausschließt um Doppelförderung zu vermeiden. Ich versichere, dass ich seit dem 11.03.2020 von maßgeblichen Corona-bedingten Einkommensverlusten betroffen bin.
Ich versichere, dass ich meine künstlerische/kuratorische selbständige Tätigkeit erwerbsmäßig ausübe. Erwerbsmäßig ist, im Sinne der KSK, jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einkommen. Ich versichere, dass ich seit 11.03.2020 oder länger mit meinem ersten Wohnsitz in Berlin gemeldet bin. Ich habe aus den Informationen der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen, wie meine personenbezogenen Daten von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa verarbeitet werden und welche Rechte ich habe. Insbesondere bin ich mir bewusst, dass die ausgelosten Stipendiat*innen öffentlich, u.a. im Internet, bekannt gegeben werden. Ich bin damit einverstanden, dass die Investitionsbank Berlin (IBB) im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung die an sie übermittelten Angaben – soweit es erforderlich ist – mit anderen Behörden im Sinne des § 1 VwVfG abgleicht. Ich befreie die Investitionsbank Berlin zu diesen Zwecken vom Bankgeheimnis. Ich bin damit einverstanden, dass die zuständigen Finanzbehörden der Investitionsbank die für die Sicherheitsprüfung erforderlichen Angaben übermitteln dürfen. Die Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der IBB widerrufen. Weitere Informationen finde ich in der Datenschutzerklärung der IBB https://www.ibb.de/de/global/datenschutz.html Ich nehme zur Kenntnis, dass im Falle einer Zusage ggf. gewisse Daten (siehe Datenschutzerklärung) über mich und die Zuwendung gem. der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 an das zuständige Finanzamt sowie an die EU-Kommission übermittelt und ggf. gem. Anhang III der Verordnung im Internet veröffentlicht werden können. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mein Antrag nur dann geprüft wird, wenn die Einverständniserklärung rechtzeitig im Original vorgelegen hat. Sonstige Hinweise Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich den Zwecken der Förderung. Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt. Sofern neben Mitteln aus diesem Programm Transferleistungen (zum Beispiel Grundsicherung oder ALG 1) bezogen werden, ist durch den*die Stipendiat*in mit der für die jeweilige Transferleistung zuständigen Behörde (zum Beispiel Jobcenter / Agentur für Arbeit) zu klären, inwiefern der nach diesem Sonder-Programm gewährte Zuschuss dort gegebenenfalls als Einnahme gewertet und angerechnet wird.
Die bewilligten Mittel sind zurückzuzahlen, wenn das Stipendium durch falsche Angaben im Antrag erlangt wurde. Für Fragen, die über den ausführlichen FAQ-Katalog der Kulturprojekte hinausgehen, steht Ihnen ein Service-Team zur Verfügung: Hotline: 030-24 749 800 ab 25.08. bis 11.09.2020, Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr oder per E-Mail: stipendium@kulturprojekte.berlin.
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