Informationsbroschüre für Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung Wintersemester 2021/22 ...

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Informationsbroschüre für Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung Wintersemester 2021/22 ...
Informationsbroschüre für

Wintersemester 2021/22
Juristische Fakultät
der Ludwig-Maximilians-Universität
München

                                     §
Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften
mit Abschluss Erste Juristische Prüfung

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Informationsbroschüre für Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung Wintersemester 2021/22 ...
Informationsbroschüre für
Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften
mit Abschluss Erste Juristische Prüfung
Wintersemester 2021/22
Juristische Fakultät
der Ludwig-Maximilians-Universität
München

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Vorwort
    im Namen der Juristischen Fakultät der          schaften und Tutorien, Seminare und Kollo-
    Ludwig-Maximilians-Universität München          quien – der „Stoff“ im Sinne der abstrakten
    begrüßen wir Sie sehr herzlich!                 Kenntnisse der Materie ebenso wie die
                                                    Klausurtechnik, das heißt die Übertragung
    Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick      dieser Kenntnisse auf die Lösung eines kon-
    über das rechtswissenschaftliche Studium        kreten Falls, vermittelt. Mit Blick auf Ihre
    geben. Der Studienplan ist im Wesentlichen      Prüfungsvorbereitungen sind insbesondere
    auf das rechtswissenschaftliche Basiswissen     die Tutorien in der Mittelphase und das Ex-
    und auf die Prüfungsanforderungen konzen-       aminatorium hervorzuheben. Alle diese, in
    triert. Dadurch sollten Sie sich aber keines-   den letzten Jahren stark ausgebauten, Ange-
    wegs limitieren lassen. Probieren Sie Ihre      bote gewährleisten es auch, dass man das
    Interessen und Ihre Neugier aus – im juristi-   Juristische Studium ohne den Besuch eines
    schen Vorlesungsprogramm wie auch in den        kommerziellen Repetitors erfolgreich absol-
    reichhaltigen Angeboten anderer Fakultäten      vieren kann, insbesondere dann, wenn man
    der LMU München. Ihr Erfolg und Ihre Zu-        es von Anfang an konsequent betreibt.
    friedenheit als Juristin und Jurist hängen
    nicht zuletzt auch davon ab, wie es Ihnen       Bildet die Erste Juristische Staatsprüfung
    gelingt, Ihren Eigensinn zu entfalten. Ihr      nach wie vor den Kern des Studiums, so hat
    Studium gliedert sich in drei Phasen: die       sich doch manches verändert und hat die
    Grund-, die Mittel- und die Examensvorbe-       Spezialisierung zugenommen. Im Rahmen
    reitungsphase. In allen Phasen wird Ihnen       des sogenannten Schwerpunktstudiums,
    durch unterschiedliche Veranstaltungen          das mit der Juristischen Universitätsprü-
    – Vorlesungen, begleitende Arbeitsgemein-       fung abgeschlossen wird, können Sie sich
                                                    mit Blick auf Ihre individuellen Interessen

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und künftigen Berufsvorstellungen speziali-    Auch in diesem Wintersemester hindert die
sieren. Unsere Fakultät bietet Ihnen hierzu    Corona-Pandemie noch einen regulären
eine große Vielfalt an attraktiven Schwer-     Lehrbetrieb. Wir wollen aber für kleinere
punkten zur Auswahl an. Darüber hinaus         und mittlere Veranstaltungen, namentlich
ist es der Fakultät ein Anliegen, auch auf     Arbeitsgemeinschaften und Seminare, in
Schlüsselqualifikationen – Rhetorik, Streit-   den Grenzen von 3G (geimpft, genesen oder
schlichtung, Kommunikationsfähigkeit und       getestet), möglichst weitgehend zum Prä-
Fremdsprachenkompetenz – einen besonde-        senzunterricht zurückkehren. Zugleich soll
ren Akzent zu legen.                           durch ein breites Angebot (auch) digitaler
                                               Lehre allen ein ordnungsgemäßes Studium
Schließlich sei besonders auf die Möglich-     ermöglicht werden. Größere Veranstaltun-
keit hingewiesen, einen Teil des Studiums      gen werden in den ersten vier Wochen nur
im Ausland zu absolvieren. Die zunehmende      online stattfinden, bevor ein Übergang in die
europäische Verflechtung erfordert längst      Präsenz geprüft wird. Es versteht sich, dass
auch im Studium des Rechts den Blick über      Anpassungen an die Entwicklung der Pan-
die nationalen Grenzen hinaus, um gegen-       demielage nötig werden können.
wärtigen und künftigen Herausforderungen
erfolgreich zu begegnen. Wer ihn wagt, wird    Die Juristische Fakultät wird alles dafür tun,
das Gemeinsame und Verbindende in den          auch in diesem besonderen Wintersemester
unterschiedlichen Rechtsordnungen erken-       Ihren Studienerfolg zu ermöglichen. Für den
nen und das eigene Recht aus der rechts-       Beginn Ihres Studiums an unserer Fakul-
vergleichend erweiterten Perspektive besser    tät wünschen wir Ihnen alles Gute und viel
verstehen.                                     Freude.

                                               Prof. Dr. Beate Gsell              Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit
                                               Dekanin                            Studiendekan

                                                                                                                       3
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Inhaltsübersicht
A) Grundsätzliches zur             6   IV. Die Erste Juristische Prüfung    10   XI. Bafög                       16
   juristischen Ausbildung
                                         1. Zulassungsvoraussetzungen            XII. Digitales                  17
I. Rechtsgrundlagen                6     2. Prüfung
                                         3. Freiversuch                          XIII. Lageplan                  19
II. Ziel und Gegenstand des        7
    Rechtsstudiums                     V. Vorbereitungsdienst und Zweite    12   B) Prüfungs- und Studienordnung 21
                                          Juristische Staatsprüfung
III. Das Studium                   8                                             C) Weitere studienrelevante    28
                                       VII. Auslandsstudium                 12      Ordnungen
  1. Überblick
  2. Prüfungen während des               1. Integrierter Studiengang             D) Stundenplan                 29
     Studiums                               München / Paris II
  3. Tutorien in der Mittelphase         2. ERASMUS-Programm
  4. Examensvorbereitung                 3. Freies Studium
   »Münchener Examenstraining«
  5. Studiendauer                      VIII. Fachspezifischer Fremd-        14
                                             sprachenunterricht

                                       IX. Ansprechpartner an der Univer-   15
                                           sität – wo finde ich was?

                                       X. Bibliotheken                      16

                                                                                                                      5
A) Grundsätzliches
    zur juristischen Ausbildung
    I. Rechtsgrundlagen                            § 5a DRiG strukturiert das rechtswissen-
                                                   schaftliche Studium. Danach sind Ge-
    Rechtlicher Ausgangspunkt des Studiums         genstand des Studiums Pflichtfächer und
    der Rechtswissenschaften mit Abschluss         Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkei-
    Erste Juristische Prüfung ist § 5 des Deut-    ten. Außerdem ist der erfolgreiche Besuch
    schen Richtergesetzes (DRiG). Diese Vor-       einer fremdsprachigen rechtswissenschaft-
    schrift legt zwar nur die Voraussetzungen      lichen Veranstaltung oder eines rechtswis-
    für die Befähigung zum Richteramt fest,        senschaftlich ausgerichteten Sprachkurses
    hat darüber hinaus aber für alle Berufe Be-    nachzuweisen.
    deutung, die eine akademische juristische
    Ausbildung erfordern. Dort heißt es: »Die      Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bür-
    Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer         gerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öf-
    ein rechtswissenschaftliches Studium an ei-    fentlichen Rechts und des Verfahrensrechts
    ner Universität mit der ersten Prüfung und     einschließlich der europarechtlichen Bezü-
    einen anschließenden Vorbereitungsdienst       ge, der rechtswissenschaftlichen Methoden
    mit der zweiten Staatsprüfung abschließt;      und der philosophischen, geschichtlichen
    die erste Prüfung besteht aus einer univer-    und gesellschaftlichen Grundlagen. Die
    sitären Schwerpunktbereichsprüfung und         Schwerpunktbereiche dienen der Ergän-
    einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Studi-   zung des Studiums, der Vertiefung der mit
    um und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich     ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer
    aufeinander abzustimmen.«                      sowie der Vermittlung interdisziplinärer und
                                                   internationaler Bezüge des Rechts.

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Die Regelung der Einzelheiten, insbeson-       dass die Prüfungsfächer mit ihren geschicht-    Hauptfächer sind das Zivilrecht, Strafrecht
dere der Prüfung, überlässt das DRiG den       lichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen,   und das Öffentliche Recht. Das Zivilrecht
jeweiligen Justizausbildungs- und Prüfungs-    politischen und rechtsphilosophischen Be-       regelt die Rechtsbeziehungen von Privat-
ordnungen (in Bayern: JAPO 2003 zuletzt        zügen beherrscht werden. Unterschieden          rechtspersonen untereinander. Es umfasst
geändert durch Verordnung vom 25. Febru-       werden Grundlagenfächer, Hauptfächer und        hier vor allem das Bürgerliche Recht, das
ar 2021). Das Studium selbst wird durch die    die Schwerpunktbereiche.                        Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das
Prüfungs- und Studienordnung strukturiert.                                                     Arbeitsrecht. Das Strafrecht umfasst die
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.    Grundlagenfächer sind Rechtsgeschichte,         Straftaten und die Voraussetzungen der Ver-
Während der vorlesungsfreien Zeit finden       Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und         antwortlichkeit der Straftäter. Das Öffentliche
praktische Studienzeiten (sog. Praktica) von   Rechtsmethodologie. Die Rechtsgeschichte        Recht beschäftigt sich mit der Organisation
insgesamt mindestens drei Monaten Dauer        umfasst dabei das gesamte Recht von den         des Staates und der Beziehungen der Öf-
statt.                                         ersten erkennbaren Anfängen bis zur un-         fentlichen Hand zum Bürger. Es umfasst das
                                               mittelbaren Gegenwart. Im Wesentlichen          Staatsrecht und das Verwaltungsrecht. Für
II. Ziel und Gegenstand                        wird die Rechtsgeschichte hierbei unter-        jedes dieser drei Rechtsgebiete besteht ein
des Rechtsstudiums                             teilt in die römische sowie die deutsche        entsprechendes Verfahrensrecht: Das Zivil-
                                               Rechtsgeschichte. Die Rechtssoziologie be-      prozessrecht, das Strafprozessrecht sowie
Jura ist die Wissenschaft des Rechts, also     schäftigt sich mit den Auswirkungen des         das Verfassungs- und Verwaltungsprozess-
den Regelungen des Zusammenlebens der          Rechts auf die gesellschaftliche Wirklich-      recht.
Menschen in der Gesellschaft. Studienziel      keit. Die Rechtsphilosophie fragt nach dem,
ist die Fähigkeit, das Recht mit Verständnis   was Recht ist und was Recht sein soll. Die
erfassen und anwenden zu können. Darüber       Rechtsmethodologie betrifft die besonderen
hinaus soll in der Abschlussprüfung (Erste     Methoden der Rechtswissenschaften.
Juristische Prüfung) nachgewiesen werden,

                                                                                                                                                 7
Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudi-         In der Mittelphase wird der in der Grund-         dierende im ersten, zu den Grundkursen im
    ums sollen die Studierenden zeigen, dass sie    phase vermittelte Stoff erweitert und vertieft.   Strafrecht nur Studierende im dritten Fach-
    die Prüfungsgebiete des von ihnen gewähl-       Während der Mittelphase sollen die Stu-           semester zugelassen.
    ten Schwerpunktbereichs beherrschen und         dierenden die Fortgeschrittenenübungen in
    somit über vertiefte Kenntnisse in einem        den Fächern Zivilrecht, Öffentliches Recht        b) Zwischenprüfung
    wesentlichen Teilbereich der Rechtswissen-      und Strafrecht absolvieren.
    schaft verfügen.                                                                                  Die Zwischenprüfung dient dem Ziel, zu
                                                    Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase           einem frühen Zeitpunkt des Studiums den
    III. Das Studium                                dient der unmittelbaren Examensvorberei-          Leistungsstand und damit auch die Eignung
                                                    tung durch Klausurenkurse, Examinatorien,         für das weitere Studium zu überprüfen. Dazu
    1. Überblick                                    Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesun-           werden in den ersten vier Semestern drei
                                                    gen etc.                                          Leistungsnachweise verlangt, die sog. Teil-
    Das Studium gliedert sich in Grund-, Mit-                                                         prüfungen. Diese ergeben zusammen die
    tel-, Wiederholungs- und Vertiefungsphase       Die Phase des Schwerpunktbereichsstu-             Zwischenprüfung. Sie bestehen aus schrift-
    sowie die Phase des Schwerpunktbereichs-        diums, die parallel zur Mittel- und Wieder-       lichen Arbeiten (Klausuren) von jeweils
    studiums.                                       holungs- und Vertiefungsphase liegt, dient        mindestens zweistündiger Dauer im Bür-
                                                    der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung        gerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und
    Die Grundphase umfasst in den Gebieten          der Pflichtfächer, der Spezialisierung auf        im Strafrecht. Die Teilprüfungen in den ge-
    Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht   den gewählten Gebieten sowie dem damit            nannten Fächern werden in die Grundkurse
    in erster Linie den Besuch der jeweiligen       verbundenen Erwerb von Leistungsnach-             integriert: Eine der im jeweiligen Grundkurs
    Grundkurse. In den Grundlagenfächern findet     weisen im Rahmen der Juristischen Univer-         angebotenen Klausuren ist die Zwischenprü-
    in der Grundphase jeweils eine Einführung in    sitätsprüfung.                                    fungsklausur. Das Grundkurssystem bleibt
    die einschlägigen Grundlagenfächer wie rö-                                                        daneben unverändert, d.h. dass der Grund-
    mische Rechtsgeschichte, deutsche Rechts-       2. Prüfungen während des Studiums                 kurs nur bestanden ist, wenn jeweils eine
    geschichte, Rechtssoziologie und Rechtsphi-                                                       von mehreren angebotenen Klausuren sowie
    losophie statt. Die Grundphase wird mit der     a) Grundkurse                                     eine Hausarbeit bestanden worden sind.
    Zwischenprüfung, bestehend aus den Teil-
    prüfungen im Zivilrecht, im Öffentlichen        Es müssen drei Grundkurse (Bürgerliches           Die Zwischenprüfung muss bis zum Ende
    Recht und im Strafrecht abgeschlossen.          Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht)         des 4. Fachsemesters mit allen drei Teil-
                                                    besucht und abgeschlossen werden. Dazu            prüfungen abgeschlossen sein. Es ist daher
                                                    müssen mindestens eine Klausur und eine           erforderlich, den Studienablauf so zu pla-
                                                    Hausarbeit pro Gebiet bestanden sein. Zu          nen und die entsprechenden Anmeldungen
                                                    den Grundkursen im Bürgerlichen Recht
                                                    und im Öffentlichen Recht werden nur Stu-

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so vorzunehmen, dass der rechtzeitige Ab-        Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst          4. Examensvorbereitung
schluss der Zwischenprüfung gewährleistet        mindestens 16 und höchstens 24 Semester-        »Münchener Examenstraining«
ist. Denn: Nimmt man an einer der Teilprü-       wochenstunden. Es beginnt in der Regel im
fungen nicht fristgerecht teil, so gilt diese    fünften Fachsemester. Die Lehrveranstaltun-     Die Fakultät bietet für Examenskandidaten
als abgelegt und nicht bestanden. Auch wer       gen in den Schwerpunktbereichen werden          umfassende Wiederholungs- und Vertie-
sich zu einer entsprechenden Teilprüfung         nach Maßgabe der Kapazität des Lehrkör-         fungskurse an. Nähere Informationen finden
meldet, dann aber nicht teilnimmt, hat die       pers angeboten. Hierbei ist sichergestellt,     Sie auf der Homepage http://www.jura.uni-
entsprechende Teilprüfung nicht bestanden.       dass diejenigen Studierenden, die nach dem      muenchen.de/studium/pruefungstraining/
                                                 Studienplan einen Schwerpunktbereich zu         examenstraining/index.html.
c) Grundlagenklausur                             studieren begonnen haben, bei ordnungs-
                                                 gemäßem Studium alle Pflichtvertiefungs-        5. Studiendauer
In einem der Grundlagenfächer muss eine          und Schwerpunktpflichtveranstaltungen und
Klausur bestanden werden. Sie ist Voraus-        notwendigen Ergänzungsveranstaltungen bis       Nach § 5a Abs. 1 DRiG beträgt die Studien-
setzung für die Anmeldung zum Schwer-            zum Ablauf der Regelfrist für die Juristische   dauer viereinhalb Jahre (9 Semester). Soweit
punktbereich.                                    Universitätsprüfung besuchen können. Zu-        die Voraussetzungen für die Zulassung zur
                                                 lassungsvoraussetzung zum Schwerpunkt-          Prüfung gegeben sind, kann die Studienzeit
d) Übung für Fortgeschrittene                    bereich ist die erfolgreiche Teilnahme an       durch das Landesjustizprüfungsamt auch
                                                 den Grundkursen und das Bestehen der            verkürzt werden, nicht jedoch unter zwei
In den drei Fachgebieten Bürgerliches Recht,     Zwischenprüfung sowie das Bestehen einer        Jahre. Die Regelstudienzeit i. S. von Art. 57
Öffentliches Recht und Strafrecht ist jeweils    Klausur in einem Grundlagenfach, also der       Abs. 1 S. 1 BayHSchG beträgt 10 Studiense-
eine Übung für Fortgeschrittene zu besu-         erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums.       mester. Die BAföG Förderungshöchstdauer
chen und erfolgreich zu bestehen. Zulas-         Im Rahmen der Universitätsprüfung sind ein      beträgt gleichfalls 10 Semester.
sungsvoraussetzung zu den Übungen für            Seminar und eine fünfstündige Abschluss-
Fortgeschrittene ist die erfolgreiche Teilnah-   klausur abzulegen (vgl. § 39 Abs. 1 PrüStuO).
me an einem dem jeweiligen Fachgebiet ent-
sprechenden Grundkurs und das Bestehen           3. Tutorien in der Mittelphase
der jeweiligen Teilprüfung der Zwischen-
prüfung.                                         In der Mittelphase des Studiums werden
                                                 Vertiefungs- und Wiederholungsveranstal-
e) Schwerpunktbereichsstudium                    tungen angeboten, die eine gezielte Vorbe-
(Universitätsprüfung)                            reitung auf die Übungen für Fortgeschrittene
                                                 und eine solide Basis für die Examensvorbe-
                                                 reitung ermöglichen.

                                                                                                                                                 9
IV. Die Erste Juristische Prüfung                  Schließlich haben die Studierenden noch eine    2. Prüfung
                                                        dreimonatige praktische Studienzeit in den
     1. Zulassungsvoraussetzungen                       vorlesungsfreien Zeiten zu absolvieren. Ein     Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden,
                                                        Monat soll jeweils auf den Bereich der Zivil-   wenn beide Teile bestanden sind, wobei die
     Die Erste Juristische Prüfung gliedert sich        und Strafrechtspflege sowie auf den Bereich     Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen
     in einen staatlichen Teil (Erste Juristische       der Verwaltung entfallen. Das Praktikum kann    Staatsprüfung mit 70 von Hundert und die
     Staatsprüfung) und einen universitären Teil        auch im Ausland abgeleistet werden.             Prüfungsgesamtnote der Juristischen Uni-
     (Juristische Universitätsprüfung).                                                                 versitätsprüfung mit 30 von Hundert in die
                                                        Um zum Schwerpunktbereichsstudium mit           Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen
     Um zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zu-       der Möglichkeit des Ablegens von Teilprü-       Prüfung einfließen.
     gelassen zu werden, müssen die Studierenden        fungen der Juristischen Universitätsprüfung
     die Übungen für Fortgeschrittene im Zivil-         zugelassen zu werden, müssen die Studieren-     Die Erste Juristische Staatsprüfung gliedert
     recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolg-   den die Zwischenprüfung und die Grundkur-       sich in einen schriftlichen und einen münd-
     reich absolviert haben. Ferner müssen die Stu-     se in allen drei Rechtsgebieten bestanden       lichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst
     dierenden während ihres Studiums an einer          haben, sowie eine Klausur in einem Grund-       sechs fünfstündige Klausuren, die inner-
     fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen           lagenfach.                                      halb von zwei Wochen geschrieben werden.
     Veranstaltung oder einem rechtswissenschaft-                                                       Drei Klausuren entfallen auf das Zivilrecht,
     lich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und      Außerdem haben die Studierenden an einem        eine Klausur auf das Strafrecht und zwei Klau-
     darüber einen Leistungsnachweis erbringen.         sog. Grundlagenseminar erfolgreich teilzu-      suren auf das Öffentliche Recht. Die mündliche
                                                        nehmen, bevor sie zum Schwerpunktbereichs-      Prüfung erstreckt sich auf alle drei Prüfungs-
                                                        seminar (studienbegleitende Prüfung) zuge-      gebiete des schriftlichen Examens: Zivilrecht,
                                                        lassen werden können.                           Strafrecht und Öffentliches Recht. Die mündli-
                                                                                                        che Prüfung ergibt 30 % der Gesamtnote der
                                                                                                        Ersten Juristischen Staatsprüfung.

10
Die Juristische Universitätsprüfung wird im     3. Freiversuch
Schwerpunktbereich abgelegt und gliedert
sich in einen studienbegleitenden und ei-       Die Erste Juristische Staatsprüfung kann bei
nen studienabschließenden Teil. Als studien-    Nichtbestehen einmal wiederholt werden
begleitende Leistung wird ein Seminar aus       (§ 36 Abs. 1 JAPO). Legt ein Prüfungsteil-
dem Schwerpunktbereich mit einer schriftli-     nehmer nach ununterbrochenem Studium
chen Seminararbeit (Bearbeitungszeit sechs      jedoch die Erste Juristische Staatsprüfung
Wochen) nebst mündlicher Leistung gefor-        bereits unmittelbar im Anschluss an das 8.
dert. Als studienabschließende Leistung         Fachsemester ab, so kann er die Prüfung
wird eine Klausur mit einer Dauer von 300       bei Nichtbestehen ein zweites Mal wieder-
Minuten gestellt.                               holen (Freiversuch, § 37 Abs. 1 JAPO). Auf
                                                die Studienzeit werden nicht angerechnet
Beide Teilprüfungen decken dabei in ihrer       die Zeiten des Mutterschutzes, anerkannte      V. Vorbereitungsdienst und
Gesamtheit den Stoff des gewählten Schwer-      Erziehungszeiten, Zeiten des Grundwehr-        Zweite Juristische Staatsprüfung
punktbereichs ab.                               und des Zivildienstes sowie andere Zeiten
                                                bis zu zwei Semestern, während derer der       Im Anschluss an das juristische Studium
Die Erste Juristische Staatsprüfung wird an     Student nachweislich an einer Universität im   schließt sich der zweijährige Vorbereitungs-
allen Universitätsstandorten gleichzeitig       Ausland in einem rechtswissenschaftlichen      dienst (Referendariat) an. In dieser Zeit wird
zweimal im Jahr abgehalten (Frühjahrs- und      Studiengang studiert hat oder wegen Krank-     die Rechtsreferendarin bzw. der Rechtsrefe-
Herbsttermin), wobei die Klausuren regel-       heit (nachzuweisen durch ärztliches Attest)    rendar bei den Zivilgerichten, den Strafge-
mäßig im März bzw. September geschrieben        oder aus einem anderen wichtigen Grund         richten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei
werden. Anmeldeschluss für den jeweiligen       am Studium gehindert war. Hat der Stu-         der Regierung bzw. dem Verwaltungsge-
Prüfungstermin ist einen Monat vor Vorle-       dent studienbegleitend eine fachspezifische    richt, bei einem Rechtsanwalt sowie bei ei-
sungsschluss des Semesters.                     Fremdsprachenausbildung über mindestens        ner sog. Wahlstation ausgebildet. Zum Teil
                                                16 Semesterwochenstunden erfolgreich ab-       sind Ausbildungsstationen im Ausland mög-
Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsminis-   solviert, so kann der Freiversuch nach dem     lich. Die Referendarzeit schließt mit dem
terium der Justiz und für Verbraucherschutz     9. Fachsemester abgelegt werden (§ 37 Abs.     Assessorexamen (Zweite Juristische Staats-
– Landesjustizprüfungsamt – Prielmayerstra-     4 JAPO). Zur Freiversuchregelung im Rah-       prüfung) ab. Damit wird die Befähigung zum
ße 7, Justizpalast, 80335 München, Tel. 5597-   men der Juristischen Universitätsprüfung s.    Richteramt erworben, die auch Zulassungs-
2590 und 5597-2604 (Ansprechpartner für         § 50 PrüStuO.                                  voraussetzung zu anderen juristischen Beru-
Studium und 1. Juristische Staatsprüfung),                                                     fen, z.B. zum Beruf des Rechtsanwalts, ist.
außerdem 5597-1987 und 5597-2591 (all-
gemein), http://www.justiz.bayern.de/prue-
fungsamt/.

                                                                                                                                                11
VII. Auslandsstudium

     1. Integriertrer Studiengang                     2. Erasmus+-Programm                            3. Weitere Möglichkeiten
     München/Paris II
                                                      Für Studierende der Juristischen Fakultät der   Studien- oder Forschungsaufenthalt
     Der integrierte deutsch-französische Stu-        LMU besteht die Möglichkeit, im Rahmen          in Japan und Südkorea
     diengang Rechtswissenschaften, das soge-         des von der Europäischen Union unterstütz-
     nannte »Paris-Programm«, besteht seit 1991       ten Erasmus-Programms für die Dauer von         Im Rahmen der seit 2001 bzw. 2013 beste-
     zwischen der LMU München und der Uni-            ein oder zwei Semestern an einer der zahlrei-   henden Partnerschaft zwischen der Juristi-
     versité Panthéon-Assas (Paris II) unter dem      chen juristischen Partnerfakultäten innerhalb   schen Fakultät der LMU und der School of
     Dach der Deutsch-Französischen Hochschule        Europas zu studieren. Dies gilt ebenfalls für   Law der Seoul National University (Korea)
     (www.dfh-ufa.org). Ziel des Programms ist es,    Studienaufenthalte im Rahmen des SEMP-          sowie der Chuo University, Tokio (Japan) be-
     eine Fachkompetenz zu fördern, die die Gren-     Programms an unseren Schweizer Partnerfa-       steht für deutsche Studierende ab dem 4. Se-
     zen des eigenen Rechts überschreitet und         kultäten.                                       mester die Möglichkeit, bis zu zwei Semester
     dem Studierenden erlaubt, die Leistungen                                                         an diesen Partnerinstitutionen zu studieren.
     in beiden Ländern anerkannt zu bekommen          Während des Auslandsstudiums im Rahmen          Dabei besteht die Möglichkeit der Anrech-
     (integriert) und Doppeldiplome zu erwerben.      des Erasmus-Programms fallen keine Studi-       nung von Leistungsnachweisen.
     Jedes Jahr nehmen 12 bis 15 Studierende der      engebühren an der Gastuniversität an. Emp-
     Juristischen Fakultät am Programm teil.          fehlenswert ist eine Beurlaubung bei der        Website:
                                                      Studentenkanzlei der LMU, obgleich sowohl       https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/
     Das Auswahlverfahren erfolgt jeweils am          der Grundbeitrag als auch der Beitrag für das   lehrstuehle/kaufhold/japan_korea_progr/
     Ende des 3. Fachsemesters. Teilnahme- und        Semesterticket weiter zu entrichten sind. Die   index.html
     Bewerbungsvoraussetzung ist ein erfolgrei-       finanzielle Förderung aus Mitteln der Euro-
     cher Besuch der drei, von der LMU angebo-        päischen Union liegt im Moment bei 330€,        Informationen des Referats
     tenen, verpflichtenden Vorbereitungskurse        390€ bzw. 450€ pro Monat je nach Zielland       Internationale Angelegenheiten der LMU
     für das Paris-Programm: Institutions de la       bzw. Ländergruppe.                              https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-stu-
     Vème République (2. Fachsemester), Intro-                                                        dierende/auslandserfahrung-sammeln/aus-
     duction au droit français und travaux dirigés    Weitere Informationen                           landsstudium/index.html
     de la droit privé (3. Fachsemester). Auswärti-   und persönliche Beratung:
     ge Leistungen können wegen der zu geringen                                                       Vielfältige Informationen
     Zahl an Plätzen nicht berücksichtigt werden.     Programmverantwortlicher:                       auf den Seiten des DAAD
                                                      Prof. Dr. Stephan Lorenz, Erasmus-Beauf-        www.daad.de
     Die ausgewählten 12 bis 15 Studierenden wer-     tragter der Juristischen Fakultät
                                                                                                      Informationen zu Studienmöglichkeiten
     den im 4. Fachsemester auf den Paris-Aufent-
                                                      Brigitte Haustein, Erasmus-Programm der         in Großbritannien
     halt in zwei Kursen vorbereitet: Introduction
                                                      Juristischen Fakultät, Veterinärstr. 5, Raum    www.educationuk.org
     au droit commercial und Vorbereitungskurs-
     commentaire d´arrêt.                             309, Tel. 089-2180-2722, Fax 089-2180-3796,
                                                                                                      Informationen zu
                                                      E-Mail: Erasmus@jura.uni-muenchen.de,
                                                                                                      Studienmöglichkeiten in Frankreich
     Das Studium in Frankreich erstreckt sich über    Sprechzeiten: täglich 11-16 Uhr
                                                                                                      www.bayern-france.org,
     drei Semester.                                                                                   www.dfh-ufa.org
                                                      Website:
     Detaillierte Informationen zum Programm          www.jura.uni-muenchen.de/erasmus-outgoing       Informationen für Studienmöglichkeiten
     finden Sie unter: www.jura.uni-muenchen.                                                         in den USA
     de/studium/studiengaenge/auslandsstudium/                                                        www.dajv.de,
     parisprogramm/index.html                                                                         www.educationusa.org

12
Bergen                              Helsinki
                                                                            Oslo

                                                                                    Uppsala
                                                                               Göteborg
                                                 Edinburgh

                                        Dublin
                                                                Groningen                          Warschau
                                                  Oxford Amsterdam
                                                               Nijmegen
                                                    London     Utrecht                      Wroclaw
                                                                                                      Krakau
                                                    Brüssel Leuven
                                                                                     Prag

                                                                   Zürich                Szeged
                                                       Neuchâtel
                                                      Lausanne    Fribourg Padua    Zagreb
                                                         Genf Verona
                                     Bordeaux                           Triest Ljubljana
                                                         Lyon Modena             Rijeka
                                                                             Ferrara
                              León                Aix-en-Provence
                                                                                                                                   Istanbul
                 Porto                                                              Perugia                                               Ankara
                                 Salamanca            Barcelona                    Rom                         Thessaloniki
               Coimbra        Madrid                                                     Napoli
                                     Toledo
                         Lissabon
                                                                                                                    Athen
                    Sevilla          Cordoba

Informationen für Studienmöglichkeiten           sowie fachsprachige rechtswissenschaftliche      Website des bayerischen LJPA: Informationen
in Australien, Kanada und Neuseeland             Veranstaltungen nach §24 JAPO angerechnet        zum Freiversuch (§ 37 JAPO), siehe Nr.I.1.3a)3b),
www.ranke-heinemann.de,                          werden (vgl. ECTS-Ordnung der Juristischen       www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/infor-
www.gostralia-gozealand.de/                      Fakultät). Darüber hinaus besteht die Mög-       mationen_zum_freiversuch.pdf
                                                 lichkeit einer Anerkennung einzelner auslän-
Sofern bestimmte Prüfungsleistungen erbracht     discher Leistungsnachweise im Rahmen der
wurden, werden bis zu zwei Urlaubssemester       fachspezifischen Fremdsprachenausbildung
nicht als Fachsemester auf den Freiversuch       nach §37 JAPO. (https://www.jura.uni-muen-
angerechnet. (siehe Website des bayerischen      chen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/an-
LJPA: Informationen zum Freiversuch (§ 37        rechnungauslandsleistungen.pdf).
JAPO), siehe Nr.I.1.3a)3b), www.justiz.bayern.
de/media/pdf/ljpa/ejs/infor-mationen_zum_        Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig Gedan-
freiversuch.pdf). Unter gewissen Vorausset-      ken über einen Auslandsaufenthalt während
zungen können ausländische Leistungsnach-        des Studiums zu machen, da sich ein solcher
weise im Rahmen des deutschen Jurastudiums       am besten an das abgeschlossene Grundstudi-
als Vorgerücktenübung, Grundlagenseminar         um (nach dem vierten Semester) anschließt.

                                                                                                                                                      13
VIII. Fachspezifischer                          Das FSZ bietet derzeit Kurse in Englisch, Fran-   Nähere Informationen über die angebotenen
     Fremdsprachenunterricht                         zösisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Chi-    Fachsprachenkurse sowie über die FFA sind
                                                     nesisch, Griechisch und Portugiesisch an. Die     auf der Internetseite des Fachsprachenzent-
     Der Erwerb mindestens eines rechtstermino-      jeweiligen Veranstaltungen finden zum Teil        rums unter http://www.jura.uni-muenchen.de/
     logischen Fachsprachenscheins ist Voraus-       verblockt in der vorlesungsfreien Zeit statt.     fakultaet/fachsprachenzentrum/index.html zu
     setzung für die Zulassung zum Staatsexamen                                                        finden.
     (§ 24 Abs. 2 JAPO). In der englischen Sprache   In den Fachsprachenkursen werden Rechts-
     ist der Erwerb des Pflichtscheins nur durch     institute aus den jeweiligen Rechtsordnungen
     die erfolgreiche Teilnahme an einer der vom     praxisbezogen, zum Teil rechtsvergleichend
     Fachsprachenzentrum (FSZ) angebotenen           und unter Berücksichtigung der Fachtermi-
     Großveranstaltungen möglich. In den ande-       nologie behandelt.
     ren Sprachen kann man dafür einen beliebi-
     gen Rechtskurs belegen.                         Zusätzlich bietet das FSZ als Ergänzung zum
                                                     Studiengang Rechtswissenschaften eine fach-
                                                     spezifische Fremdsprachenausbildung (FFA)
                                                     an, welche aus acht Fachsprachenkursen be-
                                                     steht und deren Absolvierung den Freiversuch
                                                     gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a JAPO auch
                                                     nach dem neunten Semester ermöglicht. Die
                                                     FFA kann zum Teil auch aus wirtschaftsbe-
                                                     zogenen Fachsprachenkursen bestehen, die
                                                     ebenfalls vom FSZ während der Vorlesungs-
                                                     zeit bzw. verblockt in den Semesterferien an-
                                                     geboten werden.

14
IX. Ansprechpartner an der
Universität – wo finde ich was?

1. Allgemeine Stellen:                          2. Prüfungsamt Juristische Fakultät:              3. Studienberatung:

Dekanin: Prof. Dr. Beate Gsell                  Zwischenprüfung:                                  Allgemeine Studienberatung für Studieren-
Prodekan: Prof. Dr. Christian Walter            Wioletta Eckert, (2180 2868), Zi. V 103, Prof.-   de mit Studienziel Erste Juristische Prüfung:
Studiendekan: Prof. Dr. Hans Christoph          Huber-Platz 2, (Fax: 2180 13530, E-Mail:          Dr. Britta Wolff, Zi. V 103, Prof.-Huber-Platz
Grigoleit                                       zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de),           2 (2180 2708, E-Mail: b.wolff@jura.uni-
                                                telefonische Sprechzeiten Mo-Fr 9-12 Uhr, Di      muenchen.de), telefonische Sprechzeiten Di-
Frauenbeauftragte:                              & Do 14-16 Uhr, Parteiverkehr (nach vorheri-      Do 9.30- 11.30 Uhr, Mo und Fr 14-16 Uhr,
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, (2180 3184, E-   ger Anmeldung per Mail) Di & Do 9-12 Uhr          persönliche Beratung und Beratung über
Mail: frauenbeauftragte@jura.uni-muenchen.                                                        Zoom nach Vereinbarung
de)                                             Juristische Universitätsprüfung:
                                                Georgios Kechagias, (2180 6975), Zi. V 102,       Studienberatung für Examensvorbereitung
Dekanat:                                        Prof.-Huber-Platz 2, (Fax: 2180 13530, E-Mail:    und Prüfungsvorbereitung
Manuela Flemmig, (2180 2326), Zi. D 109,        universitaetspruefung@jura.uni-muenchen.          Dr. Katrin Bayerle , Zi. T 314, Prof.-Huber-Platz
Universitätshauptgebäude (Fax: 2180 2391,       de), telefonische Sprechzeiten Mo-Fr 9-12 Uhr,    2 (2180 2701, E-Mail: katrin.bayerle@jura.uni-
E-Mail: dekanat@jura.uni-muenchen.de), Mo-      Di & Do 14-16 Uhr, Parteiverkehr (nach vorhe-     muenchen.de), Mi 9-10 Uhr und nach Verein-
Fr 10-12 Uhr                                    riger Anmeldung per Mail) Di & Do 9-12 Uhr        barung

Magister- und Promotionsamt:                    Zwischenprüfungsausschuss:                        Erasmus – Programm:
Doris Kohlmann, (2180 2233, Fax: 2180 13985,    Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit,               Brigitte Haustein, Zi. 309, Veterinärstr. 5/
doris.kohlmann@jura.uni-muenchen.de)            Vorsitzender                                      III, (2180 2722, E-Mail: Erasmus@jura.uni-
Mira Ndrenika, (2180 2768, E-Mail: mira.        Prof. Dr. Hans-Georg Hermann                      muenchen.de), Mo-Fr 11-16 Uhr
ndrenika@jura.uni-muenchen.de), Zi. 128,        Prof. Dr. Jens Kersten
Ludwigstr. 28/Rgb., Mo–Do 10-12 Uhr             Prof. Dr. Helmut Satzger                          Studienberatung für LL.M.-Studiengänge,
                                                                                                  ausländische Juristen und Promotionen:
                                                Prüfungsausschuss für die Juristische             Mira Ndrenika, (2180 2768, E-Mail: mira.
                                                Universitätsprüfung:                              ndrenika@jura.uni-muenchen.de), Gundula
                                                Prof. Dr. Beate Gsell                             Pabst, (2180 2177, E-Mail: g.pabst@jura.uni-
                                                Vorsitzende                                       muenchen.de), Zi. 128, Ludwigstr. 28/Rgb.,
                                                Prof. Dr. Christian Walter                        Di 12.30-14 Uhr
                                                Prof. Dr. Martin Franzen
                                                Prof. Dr. Helmut Satzger

                                                                                                                                                      15
X. Bibliotheken                                 XI. BAfög

     4. Fachschaft:                                    Sie finden die Bibliotheken und deren Öff-      Nach dem Bundesausbildungsförderungsge-
                                                       nungszeiten auf den folgenden Internetseiten:   setz erhalten Studierende Ausbildungsförde-
     Fachschaft Jura:                                  _____                                           rung zur Finanzierung ihres Studiums, wenn
     Ludwigstr. 29/EG, Zi.13 (2180 2187, E-Mail:       Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu beson-   ihnen keine anderen Mittel zur Verfügung
     fachschaft@jura.uni-muenchen.de, Bürozei-         deren Zugangsmodalitäten kommt, bitte infor-    stehen. Zuständig für die Durchführung ist
     ten Mo-Do 12-13 Uhr)                              mieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten    das Studentenwerk München (Leopoldstr. 15,
                                                                                                       80802 München, Tel.: 38 19 60). Gefördert
     5. Fachsprachenzentrum                            1. Präsenzbibliotheken                          werden Studierende, wenn
     der Fakultäten 03, 04 und 05:
                                                       Juristische Bibliotheken:                       • sie bei Beginn der Ausbildungsförderung
     Fachsprachenzentrum:                              www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/biblio-        das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
     Dr. Alessandra Pedriali-Kindler, Ludwigstr. 29/   theken/index.html/                                haben (Ausnahmen sind jedoch möglich),
     EG, Zi. 14 (2180 6345, Fax: 2180 6262, E-Mail:
     Fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen.            Lesesaal der Universitätsbibliothek:            • ihnen die erforderlichen Mittel nicht an-
     de, Bürozeiten siehe Homepage: www.jura.uni-      www.ub.uni-muenchen.de/                           derweitig zur Verfügung stehen.
     muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/        bibliotheken/bibs-a-bis-z/0001/index.html
     index.html)                                                                                       Die schlichte Eignung genügt, d.h. es wer-
                                                       Lesesaal der Staatsbibliothek:                  den keine überdurchschnittlichen Leistun-
     6. Rechtsinformatikzentrum:                       www.bsb-muenchen.de/recherche-und-ser-          gen gefordert. Die Förderung in den ersten
                                                       vice/besuche-vor-ort/oeffnungszeiten            4 Fachsemestern erfolgt aufgrund des Hoch-
     Helpdesk, Prof.-Huber-Platz 2, Zi. T 003 (2180                                                    schulzugangszeugnisses. Zu Beginn des 5.
     5332, E-Mail: riz@jura.uni-muenchen.de, www.      2. Leihbibliotheken                             Semesters ist eine Bescheinigung der Hoch-
     jura.uni-muenchen.de/fakultaet/riz/index.html)                                                    schule vorzulegen, aus der hervorgeht, dass
                                                       Universitätsbibliothek:                         die Leistungen des/r Studierenden den er-
                                                       www.ub.uni-muenchen.de/                         folgreichen Abschluss des Ausbildungsziels
                                                       bibliotheken/bibs-a-bis-z/0001/index.html       erwarten lassen. Der Umfang der Bedürftig-
                                                                                                       keit wird am Einkommen des/r Studierenden,
                                                       Staatsbibliothek:                               seiner Eltern, seines Ehegatten und am Ver-
                                                       www.bsb-muenchen.de/recherche-und-ser-          mögen des/r Studierenden gemessen.
                                                       vice/besuche-vor-ort/oeffnungszeiten
                                                                                                       Die BAföG-Ordnung der Juristischen Fakul-
                                                       Zentrale Lehrbuchsammlung:                      tät findet sich unter:
                                                       www.ub.uni-muenchen.de/                         www.jura.uni-muenchen.de/studium/prue-
                                                       bibliotheken/bibs-a-bis-z/0050/index.html       fungsordnungen/bafoeg-ordnung.html

16
XII. Digitales

Lehrangebot                                                                                    Online Datenbanken und E-Books

Die Lehre an der Juristischen Fakultät der     ßere Veranstaltungen nutzen das Zoom-We-        Die Universitätsbibliothek stellt eine Über-
LMU München wird durch ein umfassen-           binar-Format, das aus technischen Gründen       sicht zu den umfangreichen Fachdatenban-
des und vielfältiges digitales Angebot ver-    lediglich Chatbeiträge ermöglicht.              ken sowie weiteren digitale Medien wie On-
vollständigt. Das Studienbüro stellt hierfür                                                   line-Kommentare zur Verfügung.
rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn unter ht-     Asynchrones Lehrangebot (Podcast)
tps://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/      Einige Veranstaltungen werden aufgezeich-       Die Anmeldung auf der Homepage der Uni-
studienbuero/e-learning-support Anleitun-      net. Die so erstellten Audio- oder Video-Po-    versitätsbibliothek unter https://login.eme-
gen und Online-Tutorials zur Verfügung.        dcasts werden auf der Plattform LMUcast zur     dien.ub.uni-muenchen.de/login erfolgt mit
                                               Verfügung gestellt. Ein Link zur entsprechen-   der LMU-Benutzerkennung. Nach der An-
Synchrones Lehrangebot (Zoom)                  den Playlist wird Ihnen gemeinsam mit den       meldung können Sie auf die elektronischen
Für synchrone digitale Lehrveranstaltungen     Lehrmaterialien mitgeteilt.                     Fachzeitschriften, die Fachdatenbanken so-
wird an der LMU München die Video-Confe-                                                       wie den Online-Katalog zugreifen
rence-Software Zoom verwendet. Um eine si-     Lehr- und Lernplattform Moodle
chere Teilnahme zu gewährleisten, aktivieren   Lehr- und Lernmaterialien werden entweder       Die LMU verfügt über eine Lizenz zu den
Sie einmalig unter Verwendung Ihrer LMU-       auf der Fakultätshomepage oder der Lehr-        wichtigsten kommerziellen Datenbanken wie
Nutzerdaten Ihr LMU-Zoom-Konto unter           und Lehrplattform Moodle bereitgestellt. Zu     beck-online, juris. Zum Teil können diese
https://lmu-munich.zoom.us/ (Schaltfläche      Moodle gelangen Sie unter https://moodle.       Fachdatenbanken nur innerhalb des Campus-
„Sign in“). Bei Verwendung der kostenlosen     lmu.de/. Die Anmeldung erfolgt unter Ver-       Netzwerkes genutzt werden.
Zoom-Version kann Ihnen der Beitritt zu den    wendung Ihrer LMU-Nutzerdaten. Sie finden
Veranstaltungen verwehrt werden.               dort entsprechend dem Vorlesungsverzeich-       Über den Online-Katalog der Universitätsbi-
                                               nis der Juristischen Fakultät diejenigen Ver-   bliothek (Opac) ist eine gezielte Suche nach
Einer Veranstaltung können Sie sowohl über     anstaltungen, deren Materialien bei Moodle      E-Books möglich. Viele juristische Bücher
den Browser (Schaltfläche „Join“) als auch     bereitgestellt werden. Für die Einschreibung    sind bereits als digitale Version („E-Book“)
über eine Zoom-App beitreten. Hierfür benö-    in einen Moodle-Kurs ist ein Einschrei-         im Online-Katalog gelistet.
tigen Sie entweder einen Link oder die Ein-    beschlüssel erforderlich, durch den sicherge-
wahldaten (Meeting ID und Kenncode), die       stellt wird, dass nur Studierende der LMU in    Ausbildungszeitschriften wie z.B. die Zeit-
Ihnen gemeinsam mit den Lehrmaterialien        den geschützten Kursbereich gelangen. Den       schrift „Jura: Juristische Ausbildung“ stehen
mitgeteilt werden.                             Einschreibschlüssel finden Sie i.d.R. in der    den Studierenden über die Universitätsbib-
                                               Kursbeschreibung bei Moodle verlinkt oder       liothek der LMU München zur Verfügung.
In einem Zoom-Meeting können Sie durch         erhalten ihn von der Dozentin bzw. dem Do-
Wortmeldungen und Chatbeiträge interaktiv      zenten.
an der Veranstaltung teilnehmen. Einige grö-
                                               Ferner wird Moodle für die Anmeldung zu
                                               den Propädeutischen Übungen in den Grund-
                                               kursen verwendet.

                                                                                                                                               17
Rechtsinformatikzentrum

     Das Rechtsinformatikzentrum (RIZ) betreibt        Das RIZ befindet sich im Juristischen Se-
     die computertechnische Infrastruktur der Ju-      minargebäude, Raum T 003. Tel. 089/2180
     ristischen Fakultät, bietet zentrale IT-Dienste   5332; E-Mail: RIZ@jura.uni-muenchen.de.
     an und unterstützt die Einrichtungen in allen
                                                       Ansprechpartner: Thomas Hofer
     Fragen der IT-Anwendung.

     Das Ausbildungsprogramm des RIZ stellt ein
     freiwilliges Begleitstudium dar, in dem be-
     sonders motivierte Studierende bereits wäh-
     rend ihres Studiums ein zusätzliches Hoch-
     schulzertifikat erwerben können.

18
1    Hauptgebäude
     Juristisches Dekanat, D 109

2    Ludwigstr. 29
     Fachsprachenzentrum,
     Fachschaft Jura

3    Ludwigstr. 28/RG
     Magister- und Promotionsamt, Studien-
     beratung, Seminarräume, Info-Point

4    Professor-Huber-Platz 2
     Prüfungsämter, Studienberatungen,
     Münchner Prüfungstraining

5    Juristisches Seminargebäude
     Bibliotheken für Zivil- und Strafrecht,
     Rechtsinformatikzentrum, Studiendekan

6    Veterinärstr. 1

7    Veterinärstr. 5
     (Eingang zur »Remise«)

8    Studentenkanzlei

9    Uni-Bibliothek, Lesesaal

10   Bayerische Staatsbibliothek

         Juristische Fakultät
         (sowie für das Studium relevante
         Einrichtungen)

         Universitätsgebäude
         der LMU München

         bebaute Fläche

         Buslinie

         U-Bahn mit Bahnhof
         (U3/U6)

                                               19
20
B) Prüfungs-
und Studienordnung
Prüfungs- und Studienordnung        Die komplette Version der Prüfungs- und Stu-
der Ludwig-Maximilians-Universi-    dienordnung finden Sie auf der Homepage
tät München für den Studiengang     unter: http://www.jura.uni-muenchen.de/
Rechtswissenschaft mit dem Ab-      studium/pruefungsordnungen/index.html.
schluss Erste Juristische Prüfung   Die Prüfungs- und Studienordnung beinhaltet
(2012) in der Fassung der Ände-     unter anderem eine Übersicht über die abzu-
rungssatzung vom 30. September      legenden Prüfungen und den Studienplan.
2015.

                                                                                   21
1 Der nachfolgende Auszug aus der Prüfungs- und Studienord-
     nung dient lediglich der Information und der Abdruck erfolgt
     ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Verbindlich ist ausschließlich
     die amtliche Fassung.

     2 Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2022 eine
     neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft tritt.

     Auszug aus dem Studienplan für den
     Studiengang Rechtswissenschaft mit dem
     Abschluss Erste Juristische Prüfung                                                     1, 2

        I. Grundphase                                                  SWS                                                 SWS

        1. Zivilrecht (1. bis 2. Semester)                                   3. Strafrecht (3. bis 4. Semester)
           Pflichtveranstaltungen:                                             Pflichtveranstaltungen:
           1. Semester:                                                        3. Semester:
              • Vorlesung: Grundkurs im Zivilrecht I                   6         • Vorlesung: Grundkurs im Strafrecht I    6
              • Propädeutische Übung                                   2-4       • Propädeutische Übung                    2-4
           2. Semester:                                                        4. Semester:
              • Vorlesung: Grundkurs im Zivilrecht II                  7         • Vorlesung: Grundkurs im Strafrecht II   6
              • Propädeutische Übung                                   2-4       • Propädeutische Übung                    2-4

       2. Öffentliches Recht (1. bis 2. Semester)                            4. Grundlagenfächer (1. bis 2. Semester)
           Pflichtveranstaltungen:                                             Pflichtveranstaltungen:
           1. Semester:                                                        1. bis 2. Semester:
              • Vorlesung: Grundkurs im Öffentlichen Recht I           4         • Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte    2
              • Propädeutische Übung                                   2-4       • Vorlesung: Deutsche Rechtsgeschichte    2
              • Vorlesung: Allgemeine Staatslehre                      2         • Vorlesung: Rechtsphilosophie            2
           2. Semester:                                                          • Vorlesung: Rechtssoziologie             2
              • Vorlesung: Grundkurs im Öffentlichen Recht II          4         • Vorlesung: Verfassungsgeschichte der    2
              • Propädeutische Übung                                   2-4         Neuzeit
              • Vorlesung: Völkerrechtliche Bezüge des Verfassungs-
                rechts, Europaverfassungsrecht (Staatsrecht III)       2

22
II. Mittelphase                                                 SWS                                                         SWS

1. Zivilrecht (3. bis 5. Semester)                                    2. Öffentliches Recht (3. bis 6. Semester)
  a) Pflichtveranstaltungen:                                            a) Pflichtveranstaltungen:
  3. Semester:                                                          3. Semester:
     • Vorlesung: Sachenrecht                                   4          • Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht        4
     • Vorlesung: Familienrecht oder Erbrecht                   2          • Vorlesung: Verwaltungsprozessrecht             2
     • Vorlesung: ZPO I                                         3       4. Semester:
  4. Semester:                                                             • Vorlesung: Verwaltungsrecht II                 2
     • Vorlesung: Handelsrecht                                  2            (Kommunalrecht)
     • Vorlesung: Familienrecht oder Erbrecht                   2          • Vorlesung: Verwaltungsrecht III                2
     • Vorlesung: Individualarbeitsrecht                        2            (Polizei- und Sicherheitsrecht)
     • Vorlesung: ZPO II                                        2          • Vorlesung: Verwaltungsrecht IV (Baurecht und   2
     • Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht                 2-3          Recht der raumbezogenen Planung)
  5. Semester:                                                          5. Semester:
    • Vorlesung: Gesellschaftsrecht                             2          • Vorlesung: Europarecht                         2
                                                                        5. oder 6. Semester:
  b) Ergänzungsveranstaltungen:
                                                                           • Übung im Öffentlichen Recht für                2
    • Vertiefungsvorlesung: Recht der Leistungsstörungen        2
                                                                             Fortgeschrittene
    • Vertiefungsvorlesung: Bereicherungsrecht                  2
    • Vertiefungsvorlesung: Delikts- und Schadensrecht          2
                                                                        b) Ergänzungsveranstaltungen:
    • Vertiefungsvorlesung: Verbraucherschutzrecht              2
                                                                          • Tutorium: Verwaltungsrecht I                    2
    • Vertiefungsvorlesung: Kreditsicherungsrecht               2
                                                                          • Tutorium: Verwaltungsrecht II                   2
    • Vertiefungsvorlesung: Bankvertragsrecht                   2
                                                                          • Bayerisches Staatsrecht                         2
    • Vertiefungsvorlesung: Privatversicherungs- und            2
       Haftpflichtrecht                                         2
    • Vertiefungsvorlesung: Europäisches Privatrecht            2
    • Vertiefungsvorlesung: Vertragsgestaltung                  2
    • Tut. I zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrit-   2
       tene im Zivilrecht
    • Tut. II zur Vorbereitung auf die Übung für Fortge-        2
       schrittene im Zivilrecht

                                                                                                                                  23
In der Wiederholungs- und Vertiefungspha-
     II. Mittelphase                                      SWS   se sind im Bereich des Zivilrechts und des
                                                                Öffentlichen Rechts mindestens 8 SWS, im
     3. Strafrecht                                              Bereich des Strafrechts mindestens 4 SWS
        a) Pflichtveranstaltungen:                              und im Bereich der fächerübergreifenden
                                                                praxisbezogenen Lehrveranstaltungen min-
       5. Semester
                                                                destens 2 SWS zu belegen.
         • Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene       2
         • Vorlesung: Strafprozessrecht                   3
                                                                >>
       b) Ergänzungsveranstaltung:
         • Tut. zur Vorbereitung auf die Übung für        2
           Fortgeschrittene im Strafrecht

     4. Grundlagenfächer (2. bis 7. Semester)
       Pflichtveranstaltungen:
       2. bis 7. Semester:
         • Seminar oder gleichwertige Lehrveranstaltung   2-3
           im Sinn des § 10 Abs. 4
       2. bis 7. Semester:
         • Vorlesung: Methodenlehre                       2

24
III. Wiederholungs- und Vertiefungsphase                 SWS   IV. Fächerübergreifende, praxisbezogene             SWS
                                                               Lehrveranstaltungen (3. bis 9. Semester)

 Münchner Examenstraining“ im Zivilrecht,                       Es werden alle Veranstaltungen mit einem engen
 Öffentlichen Recht und Strafrecht                              Bezug auf die rechtsprechende, verwaltende und
 (Jahreskurs einschließlich der Semesterferien)                 rechtsberatende Praxis unter Anknüpfung an den
                                                                Pflicht- und Schwerpunkbereichsstoff zur ge-
 Modul Assistenten                                              zielten Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
 Wiederholung und Vertiefung des gesamten examens-       20     angeboten. Zur Vertiefung der Schlüsselqualifi-
 relevanten Stoffes anhand von Fällen und Übersichten;          kationen werden u. a. folgende Veranstaltungen
 zum Teil verblockt                                             angeboten:

 Modul Professoren                                              • Seminar: Ausbildung zum Wirtschaftsmediator      5
 Wiederholung und Vertiefung einzelner examensrele-      16
                                                                • Seminar: Juristische Rhetorik
 vanter Schwerpunkte, Vorbereitung auf die mündliche                                                               2
 Prüfung durch die Prüfungsgespräche unter Examens-             • Vorlesung „Praktikum Presseprozess“
                                                                                                                   2
 bedingungen                                                    • Workshop Verhandlungsmanagement			               2

 Modul Klausuren
 Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung durch         14
 Anfertigung von Klausuren unter Prüfungsbedingun-
 gen mit Besprechung

 Besprechung von Originalexamensklausuren mit Gele-      8
 genheit zur Selbstkontrolle

 Probeexamen (6 Klausuren) unter Examensbedingun-        6
 gen mit Besprechung jedes Semester

                                                                                                                         25
1 Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2022 eine
     neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft tritt. Diese Änderun-
     gen betreffen insbesondere das Schwerpunktbereichsstudium.

        V. Schwerpunktbereichsstudium 1
        (nach Abschluss der Grundphase)

           Schwerpunktbereich 1                                         Schwerpunktbereich 6
           Grundlagen der Rechtswissenschaften                          Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internati-
                                                                        onales und Europäisches Steuerrecht

           Schwerpunktbereich 2
           Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention                Schwerpunktbereich 7
                                                                        Internationales, Europäisches und Ausländi-
                                                                        sches Privat- und Verfahrensrecht
           Schwerpunktbereich 3
           Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum
           und Medienrecht                                              Schwerpunktbereich 8
                                                                        Öffentliches Wirtschafts- und
                                                                        Infrastrukturrecht
           Schwerpunktbereich 4
           Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapital-
           markt-, und Insolvenzrecht                                   Schwerpunktbereich 9
                                                                        Internationales und Europäisches
                                                                        Öffentliches Recht
           Schwerpunktbereich 5
           Unternehmensrecht: Arbeits- und
           Sozialrecht                                                  Schwerpunktbereich 10
                                                                        Medizinrecht

26
VI. Fachsprachenausbildung
(2. bis 9. Semester)

  Insbesondere zum Erwerb des Leistungsnach-
  weises im Sinn des § 24 Abs. 2 JAPO bietet das
  von der Betriebswirtschaftlichen, Volkswirt-
  schaftlichen und Juristischen Fakultät getra-
  gene Fachsprachenzentrum (FSZ) juristische
  Fachsprachenkurse u. a. in: Englisch (nur die
  Großveranstaltung ab dem 2. FS), Französisch,
  Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Chinesisch
  und Russisch mit einem Umfang von jeweils 2
  SWS an.

                                                     27
C) Weitere studienrelevante Ordnungen
     JAPO                                         Fachsprachenzertifikatsordnung               BAföG-Ordnung

     Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juris- Ordnung betreffend die Ausstellung von Zer-   Ordnung über die Erteilung der Bescheini-
     ten vom 13. Oktober 2003, zuletzt geändert tifikaten über den erfolgreichen Abschluss     gung für den Eignungsnachweis zur Ausbil-
     durch Verordnung vom 25. Februar 2021.      einer fachspezifischen Fremdsprachenausbil-   dungsförderung nach §§ 9, 48 Bundesaus-
                                                 dung gem. § 37 Abs. 4 JAPO 2003               bildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 26.
                                                                                               August 1971 (BGBl. I S. 1409), in der Fas-
     ECTS-Ordnung                                                                              sung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983
                                                                                               (BGBl. I S.645, ber. 1680), zuletzt geändert
     Ordnung der Juristischen Fakultät der Lud-                                                durch das 21 BAföGÄndG vom 2. Dezember
     wig-Maximilians-Universität München be-                                                   2004 (BGBl. I S. 3127)
     treffend die Anerkennung ausländischer
     Zeugnisse als Leistungsnachweise für die
     Zulassung zur Ersten Juristischen Staats-
     prüfung und als Grundlagenseminar sowie
     betreffend Zeugnisse für ausländische Stu-
     dierende nach Maßgabe des European Cre-
     dit Transfer System (ECTS) in der Fassung
     vom 02.07.09

     Diese und weitere für das Studium rele-
     vante Ordnungen sind unter http://www.
     jura.uni-muenchen.de abrufbar.

28
D) Stundenplan

Stundenplan
1. Semester Wintersemester 2021/2022
                                  Mo                                                        Di                                           Mi                     Do            Fr

8 - 10     GK Zivilrecht                                          GK Zivilrecht                                             GK Zivilrecht                 Rechtsphilosophie
           (O-Z)                                                  (O-Z)                                                     (O-Z)                         Saliger
           Lorenz                                                 Lorenz                                                    Lorenz

10 - 12    GK Zivilrecht      GK Zivilrecht      GK Öffentl.      GK Zivilrecht      GK Zivilrecht      GK Öffentl.         GK Zivilrecht GK Zivilrecht   Römische
           (A-G)              (H-N)              Recht            (A-G)              (H-N)              Recht               (A-G)         (H-N)           Rechtsgeschichte
           Ackermann          Platschek          (O-Z)            Ackermann          Platschek          (O-Z)               Ackermann     Platschek       Platschek
                                                 Frau                                                   Frau

12 - 14                                                           Deutsche Rechtsgeschichte
                                                                  Hermann

14 - 16    Allgemeine Staatslehre                                 GK Öffentliches                GK Öffentliches            GK Öffentlliches Recht
           Wagner                                                 Recht                          Recht                      (A-G)
                                                                  (A-G)                          (H-N)                      Kersten
                                                                  Kersten                        Kaufhold

16 - 18    GK Öffentl. Recht
           (H-N)
           Kaufhold

18 - 20

* Alternativtermine verfügbar, siehe Vorlesungsverzeichnis / kursiv = freiwillige Ergänzungsveranstaltung   /   Pflichtveranstaltungen

                                                                                                                                                                              29
Ludwig-Maximilians-Universität
    München

    Juristische Fakultät
    Geschwister-Scholl-Platz 1
    D-80539 München

    www.jura.lmu.de                  Stand: Oktober 2021

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