Informationsbroschüre für Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung Wintersemester 2021/22 ...
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Informationsbroschüre für
Wintersemester 2021/22
Juristische Fakultät
der Ludwig-Maximilians-Universität
München
§
Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften
mit Abschluss Erste Juristische Prüfung
1Informationsbroschüre für
Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften
mit Abschluss Erste Juristische Prüfung
Wintersemester 2021/22
Juristische Fakultät
der Ludwig-Maximilians-Universität
München
1Vorwort
im Namen der Juristischen Fakultät der schaften und Tutorien, Seminare und Kollo-
Ludwig-Maximilians-Universität München quien – der „Stoff“ im Sinne der abstrakten
begrüßen wir Sie sehr herzlich! Kenntnisse der Materie ebenso wie die
Klausurtechnik, das heißt die Übertragung
Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick dieser Kenntnisse auf die Lösung eines kon-
über das rechtswissenschaftliche Studium kreten Falls, vermittelt. Mit Blick auf Ihre
geben. Der Studienplan ist im Wesentlichen Prüfungsvorbereitungen sind insbesondere
auf das rechtswissenschaftliche Basiswissen die Tutorien in der Mittelphase und das Ex-
und auf die Prüfungsanforderungen konzen- aminatorium hervorzuheben. Alle diese, in
triert. Dadurch sollten Sie sich aber keines- den letzten Jahren stark ausgebauten, Ange-
wegs limitieren lassen. Probieren Sie Ihre bote gewährleisten es auch, dass man das
Interessen und Ihre Neugier aus – im juristi- Juristische Studium ohne den Besuch eines
schen Vorlesungsprogramm wie auch in den kommerziellen Repetitors erfolgreich absol-
reichhaltigen Angeboten anderer Fakultäten vieren kann, insbesondere dann, wenn man
der LMU München. Ihr Erfolg und Ihre Zu- es von Anfang an konsequent betreibt.
friedenheit als Juristin und Jurist hängen
nicht zuletzt auch davon ab, wie es Ihnen Bildet die Erste Juristische Staatsprüfung
gelingt, Ihren Eigensinn zu entfalten. Ihr nach wie vor den Kern des Studiums, so hat
Studium gliedert sich in drei Phasen: die sich doch manches verändert und hat die
Grund-, die Mittel- und die Examensvorbe- Spezialisierung zugenommen. Im Rahmen
reitungsphase. In allen Phasen wird Ihnen des sogenannten Schwerpunktstudiums,
durch unterschiedliche Veranstaltungen das mit der Juristischen Universitätsprü-
– Vorlesungen, begleitende Arbeitsgemein- fung abgeschlossen wird, können Sie sich
mit Blick auf Ihre individuellen Interessen
2und künftigen Berufsvorstellungen speziali- Auch in diesem Wintersemester hindert die
sieren. Unsere Fakultät bietet Ihnen hierzu Corona-Pandemie noch einen regulären
eine große Vielfalt an attraktiven Schwer- Lehrbetrieb. Wir wollen aber für kleinere
punkten zur Auswahl an. Darüber hinaus und mittlere Veranstaltungen, namentlich
ist es der Fakultät ein Anliegen, auch auf Arbeitsgemeinschaften und Seminare, in
Schlüsselqualifikationen – Rhetorik, Streit- den Grenzen von 3G (geimpft, genesen oder
schlichtung, Kommunikationsfähigkeit und getestet), möglichst weitgehend zum Prä-
Fremdsprachenkompetenz – einen besonde- senzunterricht zurückkehren. Zugleich soll
ren Akzent zu legen. durch ein breites Angebot (auch) digitaler
Lehre allen ein ordnungsgemäßes Studium
Schließlich sei besonders auf die Möglich- ermöglicht werden. Größere Veranstaltun-
keit hingewiesen, einen Teil des Studiums gen werden in den ersten vier Wochen nur
im Ausland zu absolvieren. Die zunehmende online stattfinden, bevor ein Übergang in die
europäische Verflechtung erfordert längst Präsenz geprüft wird. Es versteht sich, dass
auch im Studium des Rechts den Blick über Anpassungen an die Entwicklung der Pan-
die nationalen Grenzen hinaus, um gegen- demielage nötig werden können.
wärtigen und künftigen Herausforderungen
erfolgreich zu begegnen. Wer ihn wagt, wird Die Juristische Fakultät wird alles dafür tun,
das Gemeinsame und Verbindende in den auch in diesem besonderen Wintersemester
unterschiedlichen Rechtsordnungen erken- Ihren Studienerfolg zu ermöglichen. Für den
nen und das eigene Recht aus der rechts- Beginn Ihres Studiums an unserer Fakul-
vergleichend erweiterten Perspektive besser tät wünschen wir Ihnen alles Gute und viel
verstehen. Freude.
Prof. Dr. Beate Gsell Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit
Dekanin Studiendekan
3Inhaltsübersicht
A) Grundsätzliches zur 6 IV. Die Erste Juristische Prüfung 10 XI. Bafög 16
juristischen Ausbildung
1. Zulassungsvoraussetzungen XII. Digitales 17
I. Rechtsgrundlagen 6 2. Prüfung
3. Freiversuch XIII. Lageplan 19
II. Ziel und Gegenstand des 7
Rechtsstudiums V. Vorbereitungsdienst und Zweite 12 B) Prüfungs- und Studienordnung 21
Juristische Staatsprüfung
III. Das Studium 8 C) Weitere studienrelevante 28
VII. Auslandsstudium 12 Ordnungen
1. Überblick
2. Prüfungen während des 1. Integrierter Studiengang D) Stundenplan 29
Studiums München / Paris II
3. Tutorien in der Mittelphase 2. ERASMUS-Programm
4. Examensvorbereitung 3. Freies Studium
»Münchener Examenstraining«
5. Studiendauer VIII. Fachspezifischer Fremd- 14
sprachenunterricht
IX. Ansprechpartner an der Univer- 15
sität – wo finde ich was?
X. Bibliotheken 16
5A) Grundsätzliches
zur juristischen Ausbildung
I. Rechtsgrundlagen § 5a DRiG strukturiert das rechtswissen-
schaftliche Studium. Danach sind Ge-
Rechtlicher Ausgangspunkt des Studiums genstand des Studiums Pflichtfächer und
der Rechtswissenschaften mit Abschluss Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkei-
Erste Juristische Prüfung ist § 5 des Deut- ten. Außerdem ist der erfolgreiche Besuch
schen Richtergesetzes (DRiG). Diese Vor- einer fremdsprachigen rechtswissenschaft-
schrift legt zwar nur die Voraussetzungen lichen Veranstaltung oder eines rechtswis-
für die Befähigung zum Richteramt fest, senschaftlich ausgerichteten Sprachkurses
hat darüber hinaus aber für alle Berufe Be- nachzuweisen.
deutung, die eine akademische juristische
Ausbildung erfordern. Dort heißt es: »Die Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bür-
Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer gerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öf-
ein rechtswissenschaftliches Studium an ei- fentlichen Rechts und des Verfahrensrechts
ner Universität mit der ersten Prüfung und einschließlich der europarechtlichen Bezü-
einen anschließenden Vorbereitungsdienst ge, der rechtswissenschaftlichen Methoden
mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; und der philosophischen, geschichtlichen
die erste Prüfung besteht aus einer univer- und gesellschaftlichen Grundlagen. Die
sitären Schwerpunktbereichsprüfung und Schwerpunktbereiche dienen der Ergän-
einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Studi- zung des Studiums, der Vertiefung der mit
um und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer
aufeinander abzustimmen.« sowie der Vermittlung interdisziplinärer und
internationaler Bezüge des Rechts.
6Die Regelung der Einzelheiten, insbeson- dass die Prüfungsfächer mit ihren geschicht- Hauptfächer sind das Zivilrecht, Strafrecht
dere der Prüfung, überlässt das DRiG den lichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, und das Öffentliche Recht. Das Zivilrecht
jeweiligen Justizausbildungs- und Prüfungs- politischen und rechtsphilosophischen Be- regelt die Rechtsbeziehungen von Privat-
ordnungen (in Bayern: JAPO 2003 zuletzt zügen beherrscht werden. Unterschieden rechtspersonen untereinander. Es umfasst
geändert durch Verordnung vom 25. Febru- werden Grundlagenfächer, Hauptfächer und hier vor allem das Bürgerliche Recht, das
ar 2021). Das Studium selbst wird durch die die Schwerpunktbereiche. Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das
Prüfungs- und Studienordnung strukturiert. Arbeitsrecht. Das Strafrecht umfasst die
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Grundlagenfächer sind Rechtsgeschichte, Straftaten und die Voraussetzungen der Ver-
Während der vorlesungsfreien Zeit finden Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und antwortlichkeit der Straftäter. Das Öffentliche
praktische Studienzeiten (sog. Praktica) von Rechtsmethodologie. Die Rechtsgeschichte Recht beschäftigt sich mit der Organisation
insgesamt mindestens drei Monaten Dauer umfasst dabei das gesamte Recht von den des Staates und der Beziehungen der Öf-
statt. ersten erkennbaren Anfängen bis zur un- fentlichen Hand zum Bürger. Es umfasst das
mittelbaren Gegenwart. Im Wesentlichen Staatsrecht und das Verwaltungsrecht. Für
II. Ziel und Gegenstand wird die Rechtsgeschichte hierbei unter- jedes dieser drei Rechtsgebiete besteht ein
des Rechtsstudiums teilt in die römische sowie die deutsche entsprechendes Verfahrensrecht: Das Zivil-
Rechtsgeschichte. Die Rechtssoziologie be- prozessrecht, das Strafprozessrecht sowie
Jura ist die Wissenschaft des Rechts, also schäftigt sich mit den Auswirkungen des das Verfassungs- und Verwaltungsprozess-
den Regelungen des Zusammenlebens der Rechts auf die gesellschaftliche Wirklich- recht.
Menschen in der Gesellschaft. Studienziel keit. Die Rechtsphilosophie fragt nach dem,
ist die Fähigkeit, das Recht mit Verständnis was Recht ist und was Recht sein soll. Die
erfassen und anwenden zu können. Darüber Rechtsmethodologie betrifft die besonderen
hinaus soll in der Abschlussprüfung (Erste Methoden der Rechtswissenschaften.
Juristische Prüfung) nachgewiesen werden,
7Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudi- In der Mittelphase wird der in der Grund- dierende im ersten, zu den Grundkursen im
ums sollen die Studierenden zeigen, dass sie phase vermittelte Stoff erweitert und vertieft. Strafrecht nur Studierende im dritten Fach-
die Prüfungsgebiete des von ihnen gewähl- Während der Mittelphase sollen die Stu- semester zugelassen.
ten Schwerpunktbereichs beherrschen und dierenden die Fortgeschrittenenübungen in
somit über vertiefte Kenntnisse in einem den Fächern Zivilrecht, Öffentliches Recht b) Zwischenprüfung
wesentlichen Teilbereich der Rechtswissen- und Strafrecht absolvieren.
schaft verfügen. Die Zwischenprüfung dient dem Ziel, zu
Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase einem frühen Zeitpunkt des Studiums den
III. Das Studium dient der unmittelbaren Examensvorberei- Leistungsstand und damit auch die Eignung
tung durch Klausurenkurse, Examinatorien, für das weitere Studium zu überprüfen. Dazu
1. Überblick Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesun- werden in den ersten vier Semestern drei
gen etc. Leistungsnachweise verlangt, die sog. Teil-
Das Studium gliedert sich in Grund-, Mit- prüfungen. Diese ergeben zusammen die
tel-, Wiederholungs- und Vertiefungsphase Die Phase des Schwerpunktbereichsstu- Zwischenprüfung. Sie bestehen aus schrift-
sowie die Phase des Schwerpunktbereichs- diums, die parallel zur Mittel- und Wieder- lichen Arbeiten (Klausuren) von jeweils
studiums. holungs- und Vertiefungsphase liegt, dient mindestens zweistündiger Dauer im Bür-
der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung gerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und
Die Grundphase umfasst in den Gebieten der Pflichtfächer, der Spezialisierung auf im Strafrecht. Die Teilprüfungen in den ge-
Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht den gewählten Gebieten sowie dem damit nannten Fächern werden in die Grundkurse
in erster Linie den Besuch der jeweiligen verbundenen Erwerb von Leistungsnach- integriert: Eine der im jeweiligen Grundkurs
Grundkurse. In den Grundlagenfächern findet weisen im Rahmen der Juristischen Univer- angebotenen Klausuren ist die Zwischenprü-
in der Grundphase jeweils eine Einführung in sitätsprüfung. fungsklausur. Das Grundkurssystem bleibt
die einschlägigen Grundlagenfächer wie rö- daneben unverändert, d.h. dass der Grund-
mische Rechtsgeschichte, deutsche Rechts- 2. Prüfungen während des Studiums kurs nur bestanden ist, wenn jeweils eine
geschichte, Rechtssoziologie und Rechtsphi- von mehreren angebotenen Klausuren sowie
losophie statt. Die Grundphase wird mit der a) Grundkurse eine Hausarbeit bestanden worden sind.
Zwischenprüfung, bestehend aus den Teil-
prüfungen im Zivilrecht, im Öffentlichen Es müssen drei Grundkurse (Bürgerliches Die Zwischenprüfung muss bis zum Ende
Recht und im Strafrecht abgeschlossen. Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht) des 4. Fachsemesters mit allen drei Teil-
besucht und abgeschlossen werden. Dazu prüfungen abgeschlossen sein. Es ist daher
müssen mindestens eine Klausur und eine erforderlich, den Studienablauf so zu pla-
Hausarbeit pro Gebiet bestanden sein. Zu nen und die entsprechenden Anmeldungen
den Grundkursen im Bürgerlichen Recht
und im Öffentlichen Recht werden nur Stu-
8so vorzunehmen, dass der rechtzeitige Ab- Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst 4. Examensvorbereitung
schluss der Zwischenprüfung gewährleistet mindestens 16 und höchstens 24 Semester- »Münchener Examenstraining«
ist. Denn: Nimmt man an einer der Teilprü- wochenstunden. Es beginnt in der Regel im
fungen nicht fristgerecht teil, so gilt diese fünften Fachsemester. Die Lehrveranstaltun- Die Fakultät bietet für Examenskandidaten
als abgelegt und nicht bestanden. Auch wer gen in den Schwerpunktbereichen werden umfassende Wiederholungs- und Vertie-
sich zu einer entsprechenden Teilprüfung nach Maßgabe der Kapazität des Lehrkör- fungskurse an. Nähere Informationen finden
meldet, dann aber nicht teilnimmt, hat die pers angeboten. Hierbei ist sichergestellt, Sie auf der Homepage http://www.jura.uni-
entsprechende Teilprüfung nicht bestanden. dass diejenigen Studierenden, die nach dem muenchen.de/studium/pruefungstraining/
Studienplan einen Schwerpunktbereich zu examenstraining/index.html.
c) Grundlagenklausur studieren begonnen haben, bei ordnungs-
gemäßem Studium alle Pflichtvertiefungs- 5. Studiendauer
In einem der Grundlagenfächer muss eine und Schwerpunktpflichtveranstaltungen und
Klausur bestanden werden. Sie ist Voraus- notwendigen Ergänzungsveranstaltungen bis Nach § 5a Abs. 1 DRiG beträgt die Studien-
setzung für die Anmeldung zum Schwer- zum Ablauf der Regelfrist für die Juristische dauer viereinhalb Jahre (9 Semester). Soweit
punktbereich. Universitätsprüfung besuchen können. Zu- die Voraussetzungen für die Zulassung zur
lassungsvoraussetzung zum Schwerpunkt- Prüfung gegeben sind, kann die Studienzeit
d) Übung für Fortgeschrittene bereich ist die erfolgreiche Teilnahme an durch das Landesjustizprüfungsamt auch
den Grundkursen und das Bestehen der verkürzt werden, nicht jedoch unter zwei
In den drei Fachgebieten Bürgerliches Recht, Zwischenprüfung sowie das Bestehen einer Jahre. Die Regelstudienzeit i. S. von Art. 57
Öffentliches Recht und Strafrecht ist jeweils Klausur in einem Grundlagenfach, also der Abs. 1 S. 1 BayHSchG beträgt 10 Studiense-
eine Übung für Fortgeschrittene zu besu- erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums. mester. Die BAföG Förderungshöchstdauer
chen und erfolgreich zu bestehen. Zulas- Im Rahmen der Universitätsprüfung sind ein beträgt gleichfalls 10 Semester.
sungsvoraussetzung zu den Übungen für Seminar und eine fünfstündige Abschluss-
Fortgeschrittene ist die erfolgreiche Teilnah- klausur abzulegen (vgl. § 39 Abs. 1 PrüStuO).
me an einem dem jeweiligen Fachgebiet ent-
sprechenden Grundkurs und das Bestehen 3. Tutorien in der Mittelphase
der jeweiligen Teilprüfung der Zwischen-
prüfung. In der Mittelphase des Studiums werden
Vertiefungs- und Wiederholungsveranstal-
e) Schwerpunktbereichsstudium tungen angeboten, die eine gezielte Vorbe-
(Universitätsprüfung) reitung auf die Übungen für Fortgeschrittene
und eine solide Basis für die Examensvorbe-
reitung ermöglichen.
9IV. Die Erste Juristische Prüfung Schließlich haben die Studierenden noch eine 2. Prüfung
dreimonatige praktische Studienzeit in den
1. Zulassungsvoraussetzungen vorlesungsfreien Zeiten zu absolvieren. Ein Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden,
Monat soll jeweils auf den Bereich der Zivil- wenn beide Teile bestanden sind, wobei die
Die Erste Juristische Prüfung gliedert sich und Strafrechtspflege sowie auf den Bereich Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen
in einen staatlichen Teil (Erste Juristische der Verwaltung entfallen. Das Praktikum kann Staatsprüfung mit 70 von Hundert und die
Staatsprüfung) und einen universitären Teil auch im Ausland abgeleistet werden. Prüfungsgesamtnote der Juristischen Uni-
(Juristische Universitätsprüfung). versitätsprüfung mit 30 von Hundert in die
Um zum Schwerpunktbereichsstudium mit Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen
Um zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zu- der Möglichkeit des Ablegens von Teilprü- Prüfung einfließen.
gelassen zu werden, müssen die Studierenden fungen der Juristischen Universitätsprüfung
die Übungen für Fortgeschrittene im Zivil- zugelassen zu werden, müssen die Studieren- Die Erste Juristische Staatsprüfung gliedert
recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolg- den die Zwischenprüfung und die Grundkur- sich in einen schriftlichen und einen münd-
reich absolviert haben. Ferner müssen die Stu- se in allen drei Rechtsgebieten bestanden lichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst
dierenden während ihres Studiums an einer haben, sowie eine Klausur in einem Grund- sechs fünfstündige Klausuren, die inner-
fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen lagenfach. halb von zwei Wochen geschrieben werden.
Veranstaltung oder einem rechtswissenschaft- Drei Klausuren entfallen auf das Zivilrecht,
lich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und Außerdem haben die Studierenden an einem eine Klausur auf das Strafrecht und zwei Klau-
darüber einen Leistungsnachweis erbringen. sog. Grundlagenseminar erfolgreich teilzu- suren auf das Öffentliche Recht. Die mündliche
nehmen, bevor sie zum Schwerpunktbereichs- Prüfung erstreckt sich auf alle drei Prüfungs-
seminar (studienbegleitende Prüfung) zuge- gebiete des schriftlichen Examens: Zivilrecht,
lassen werden können. Strafrecht und Öffentliches Recht. Die mündli-
che Prüfung ergibt 30 % der Gesamtnote der
Ersten Juristischen Staatsprüfung.
10Die Juristische Universitätsprüfung wird im 3. Freiversuch
Schwerpunktbereich abgelegt und gliedert
sich in einen studienbegleitenden und ei- Die Erste Juristische Staatsprüfung kann bei
nen studienabschließenden Teil. Als studien- Nichtbestehen einmal wiederholt werden
begleitende Leistung wird ein Seminar aus (§ 36 Abs. 1 JAPO). Legt ein Prüfungsteil-
dem Schwerpunktbereich mit einer schriftli- nehmer nach ununterbrochenem Studium
chen Seminararbeit (Bearbeitungszeit sechs jedoch die Erste Juristische Staatsprüfung
Wochen) nebst mündlicher Leistung gefor- bereits unmittelbar im Anschluss an das 8.
dert. Als studienabschließende Leistung Fachsemester ab, so kann er die Prüfung
wird eine Klausur mit einer Dauer von 300 bei Nichtbestehen ein zweites Mal wieder-
Minuten gestellt. holen (Freiversuch, § 37 Abs. 1 JAPO). Auf
die Studienzeit werden nicht angerechnet
Beide Teilprüfungen decken dabei in ihrer die Zeiten des Mutterschutzes, anerkannte V. Vorbereitungsdienst und
Gesamtheit den Stoff des gewählten Schwer- Erziehungszeiten, Zeiten des Grundwehr- Zweite Juristische Staatsprüfung
punktbereichs ab. und des Zivildienstes sowie andere Zeiten
bis zu zwei Semestern, während derer der Im Anschluss an das juristische Studium
Die Erste Juristische Staatsprüfung wird an Student nachweislich an einer Universität im schließt sich der zweijährige Vorbereitungs-
allen Universitätsstandorten gleichzeitig Ausland in einem rechtswissenschaftlichen dienst (Referendariat) an. In dieser Zeit wird
zweimal im Jahr abgehalten (Frühjahrs- und Studiengang studiert hat oder wegen Krank- die Rechtsreferendarin bzw. der Rechtsrefe-
Herbsttermin), wobei die Klausuren regel- heit (nachzuweisen durch ärztliches Attest) rendar bei den Zivilgerichten, den Strafge-
mäßig im März bzw. September geschrieben oder aus einem anderen wichtigen Grund richten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei
werden. Anmeldeschluss für den jeweiligen am Studium gehindert war. Hat der Stu- der Regierung bzw. dem Verwaltungsge-
Prüfungstermin ist einen Monat vor Vorle- dent studienbegleitend eine fachspezifische richt, bei einem Rechtsanwalt sowie bei ei-
sungsschluss des Semesters. Fremdsprachenausbildung über mindestens ner sog. Wahlstation ausgebildet. Zum Teil
16 Semesterwochenstunden erfolgreich ab- sind Ausbildungsstationen im Ausland mög-
Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsminis- solviert, so kann der Freiversuch nach dem lich. Die Referendarzeit schließt mit dem
terium der Justiz und für Verbraucherschutz 9. Fachsemester abgelegt werden (§ 37 Abs. Assessorexamen (Zweite Juristische Staats-
– Landesjustizprüfungsamt – Prielmayerstra- 4 JAPO). Zur Freiversuchregelung im Rah- prüfung) ab. Damit wird die Befähigung zum
ße 7, Justizpalast, 80335 München, Tel. 5597- men der Juristischen Universitätsprüfung s. Richteramt erworben, die auch Zulassungs-
2590 und 5597-2604 (Ansprechpartner für § 50 PrüStuO. voraussetzung zu anderen juristischen Beru-
Studium und 1. Juristische Staatsprüfung), fen, z.B. zum Beruf des Rechtsanwalts, ist.
außerdem 5597-1987 und 5597-2591 (all-
gemein), http://www.justiz.bayern.de/prue-
fungsamt/.
11VII. Auslandsstudium
1. Integriertrer Studiengang 2. Erasmus+-Programm 3. Weitere Möglichkeiten
München/Paris II
Für Studierende der Juristischen Fakultät der Studien- oder Forschungsaufenthalt
Der integrierte deutsch-französische Stu- LMU besteht die Möglichkeit, im Rahmen in Japan und Südkorea
diengang Rechtswissenschaften, das soge- des von der Europäischen Union unterstütz-
nannte »Paris-Programm«, besteht seit 1991 ten Erasmus-Programms für die Dauer von Im Rahmen der seit 2001 bzw. 2013 beste-
zwischen der LMU München und der Uni- ein oder zwei Semestern an einer der zahlrei- henden Partnerschaft zwischen der Juristi-
versité Panthéon-Assas (Paris II) unter dem chen juristischen Partnerfakultäten innerhalb schen Fakultät der LMU und der School of
Dach der Deutsch-Französischen Hochschule Europas zu studieren. Dies gilt ebenfalls für Law der Seoul National University (Korea)
(www.dfh-ufa.org). Ziel des Programms ist es, Studienaufenthalte im Rahmen des SEMP- sowie der Chuo University, Tokio (Japan) be-
eine Fachkompetenz zu fördern, die die Gren- Programms an unseren Schweizer Partnerfa- steht für deutsche Studierende ab dem 4. Se-
zen des eigenen Rechts überschreitet und kultäten. mester die Möglichkeit, bis zu zwei Semester
dem Studierenden erlaubt, die Leistungen an diesen Partnerinstitutionen zu studieren.
in beiden Ländern anerkannt zu bekommen Während des Auslandsstudiums im Rahmen Dabei besteht die Möglichkeit der Anrech-
(integriert) und Doppeldiplome zu erwerben. des Erasmus-Programms fallen keine Studi- nung von Leistungsnachweisen.
Jedes Jahr nehmen 12 bis 15 Studierende der engebühren an der Gastuniversität an. Emp-
Juristischen Fakultät am Programm teil. fehlenswert ist eine Beurlaubung bei der Website:
Studentenkanzlei der LMU, obgleich sowohl https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/
Das Auswahlverfahren erfolgt jeweils am der Grundbeitrag als auch der Beitrag für das lehrstuehle/kaufhold/japan_korea_progr/
Ende des 3. Fachsemesters. Teilnahme- und Semesterticket weiter zu entrichten sind. Die index.html
Bewerbungsvoraussetzung ist ein erfolgrei- finanzielle Förderung aus Mitteln der Euro-
cher Besuch der drei, von der LMU angebo- päischen Union liegt im Moment bei 330€, Informationen des Referats
tenen, verpflichtenden Vorbereitungskurse 390€ bzw. 450€ pro Monat je nach Zielland Internationale Angelegenheiten der LMU
für das Paris-Programm: Institutions de la bzw. Ländergruppe. https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-stu-
Vème République (2. Fachsemester), Intro- dierende/auslandserfahrung-sammeln/aus-
duction au droit français und travaux dirigés Weitere Informationen landsstudium/index.html
de la droit privé (3. Fachsemester). Auswärti- und persönliche Beratung:
ge Leistungen können wegen der zu geringen Vielfältige Informationen
Zahl an Plätzen nicht berücksichtigt werden. Programmverantwortlicher: auf den Seiten des DAAD
Prof. Dr. Stephan Lorenz, Erasmus-Beauf- www.daad.de
Die ausgewählten 12 bis 15 Studierenden wer- tragter der Juristischen Fakultät
Informationen zu Studienmöglichkeiten
den im 4. Fachsemester auf den Paris-Aufent-
Brigitte Haustein, Erasmus-Programm der in Großbritannien
halt in zwei Kursen vorbereitet: Introduction
Juristischen Fakultät, Veterinärstr. 5, Raum www.educationuk.org
au droit commercial und Vorbereitungskurs-
commentaire d´arrêt. 309, Tel. 089-2180-2722, Fax 089-2180-3796,
Informationen zu
E-Mail: Erasmus@jura.uni-muenchen.de,
Studienmöglichkeiten in Frankreich
Das Studium in Frankreich erstreckt sich über Sprechzeiten: täglich 11-16 Uhr
www.bayern-france.org,
drei Semester. www.dfh-ufa.org
Website:
Detaillierte Informationen zum Programm www.jura.uni-muenchen.de/erasmus-outgoing Informationen für Studienmöglichkeiten
finden Sie unter: www.jura.uni-muenchen. in den USA
de/studium/studiengaenge/auslandsstudium/ www.dajv.de,
parisprogramm/index.html www.educationusa.org
12Bergen Helsinki
Oslo
Uppsala
Göteborg
Edinburgh
Dublin
Groningen Warschau
Oxford Amsterdam
Nijmegen
London Utrecht Wroclaw
Krakau
Brüssel Leuven
Prag
Zürich Szeged
Neuchâtel
Lausanne Fribourg Padua Zagreb
Genf Verona
Bordeaux Triest Ljubljana
Lyon Modena Rijeka
Ferrara
León Aix-en-Provence
Istanbul
Porto Perugia Ankara
Salamanca Barcelona Rom Thessaloniki
Coimbra Madrid Napoli
Toledo
Lissabon
Athen
Sevilla Cordoba
Informationen für Studienmöglichkeiten sowie fachsprachige rechtswissenschaftliche Website des bayerischen LJPA: Informationen
in Australien, Kanada und Neuseeland Veranstaltungen nach §24 JAPO angerechnet zum Freiversuch (§ 37 JAPO), siehe Nr.I.1.3a)3b),
www.ranke-heinemann.de, werden (vgl. ECTS-Ordnung der Juristischen www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/infor-
www.gostralia-gozealand.de/ Fakultät). Darüber hinaus besteht die Mög- mationen_zum_freiversuch.pdf
lichkeit einer Anerkennung einzelner auslän-
Sofern bestimmte Prüfungsleistungen erbracht discher Leistungsnachweise im Rahmen der
wurden, werden bis zu zwei Urlaubssemester fachspezifischen Fremdsprachenausbildung
nicht als Fachsemester auf den Freiversuch nach §37 JAPO. (https://www.jura.uni-muen-
angerechnet. (siehe Website des bayerischen chen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/an-
LJPA: Informationen zum Freiversuch (§ 37 rechnungauslandsleistungen.pdf).
JAPO), siehe Nr.I.1.3a)3b), www.justiz.bayern.
de/media/pdf/ljpa/ejs/infor-mationen_zum_ Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig Gedan-
freiversuch.pdf). Unter gewissen Vorausset- ken über einen Auslandsaufenthalt während
zungen können ausländische Leistungsnach- des Studiums zu machen, da sich ein solcher
weise im Rahmen des deutschen Jurastudiums am besten an das abgeschlossene Grundstudi-
als Vorgerücktenübung, Grundlagenseminar um (nach dem vierten Semester) anschließt.
13VIII. Fachspezifischer Das FSZ bietet derzeit Kurse in Englisch, Fran- Nähere Informationen über die angebotenen
Fremdsprachenunterricht zösisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Chi- Fachsprachenkurse sowie über die FFA sind
nesisch, Griechisch und Portugiesisch an. Die auf der Internetseite des Fachsprachenzent-
Der Erwerb mindestens eines rechtstermino- jeweiligen Veranstaltungen finden zum Teil rums unter http://www.jura.uni-muenchen.de/
logischen Fachsprachenscheins ist Voraus- verblockt in der vorlesungsfreien Zeit statt. fakultaet/fachsprachenzentrum/index.html zu
setzung für die Zulassung zum Staatsexamen finden.
(§ 24 Abs. 2 JAPO). In der englischen Sprache In den Fachsprachenkursen werden Rechts-
ist der Erwerb des Pflichtscheins nur durch institute aus den jeweiligen Rechtsordnungen
die erfolgreiche Teilnahme an einer der vom praxisbezogen, zum Teil rechtsvergleichend
Fachsprachenzentrum (FSZ) angebotenen und unter Berücksichtigung der Fachtermi-
Großveranstaltungen möglich. In den ande- nologie behandelt.
ren Sprachen kann man dafür einen beliebi-
gen Rechtskurs belegen. Zusätzlich bietet das FSZ als Ergänzung zum
Studiengang Rechtswissenschaften eine fach-
spezifische Fremdsprachenausbildung (FFA)
an, welche aus acht Fachsprachenkursen be-
steht und deren Absolvierung den Freiversuch
gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a JAPO auch
nach dem neunten Semester ermöglicht. Die
FFA kann zum Teil auch aus wirtschaftsbe-
zogenen Fachsprachenkursen bestehen, die
ebenfalls vom FSZ während der Vorlesungs-
zeit bzw. verblockt in den Semesterferien an-
geboten werden.
14IX. Ansprechpartner an der
Universität – wo finde ich was?
1. Allgemeine Stellen: 2. Prüfungsamt Juristische Fakultät: 3. Studienberatung:
Dekanin: Prof. Dr. Beate Gsell Zwischenprüfung: Allgemeine Studienberatung für Studieren-
Prodekan: Prof. Dr. Christian Walter Wioletta Eckert, (2180 2868), Zi. V 103, Prof.- de mit Studienziel Erste Juristische Prüfung:
Studiendekan: Prof. Dr. Hans Christoph Huber-Platz 2, (Fax: 2180 13530, E-Mail: Dr. Britta Wolff, Zi. V 103, Prof.-Huber-Platz
Grigoleit zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de), 2 (2180 2708, E-Mail: b.wolff@jura.uni-
telefonische Sprechzeiten Mo-Fr 9-12 Uhr, Di muenchen.de), telefonische Sprechzeiten Di-
Frauenbeauftragte: & Do 14-16 Uhr, Parteiverkehr (nach vorheri- Do 9.30- 11.30 Uhr, Mo und Fr 14-16 Uhr,
Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, (2180 3184, E- ger Anmeldung per Mail) Di & Do 9-12 Uhr persönliche Beratung und Beratung über
Mail: frauenbeauftragte@jura.uni-muenchen. Zoom nach Vereinbarung
de) Juristische Universitätsprüfung:
Georgios Kechagias, (2180 6975), Zi. V 102, Studienberatung für Examensvorbereitung
Dekanat: Prof.-Huber-Platz 2, (Fax: 2180 13530, E-Mail: und Prüfungsvorbereitung
Manuela Flemmig, (2180 2326), Zi. D 109, universitaetspruefung@jura.uni-muenchen. Dr. Katrin Bayerle , Zi. T 314, Prof.-Huber-Platz
Universitätshauptgebäude (Fax: 2180 2391, de), telefonische Sprechzeiten Mo-Fr 9-12 Uhr, 2 (2180 2701, E-Mail: katrin.bayerle@jura.uni-
E-Mail: dekanat@jura.uni-muenchen.de), Mo- Di & Do 14-16 Uhr, Parteiverkehr (nach vorhe- muenchen.de), Mi 9-10 Uhr und nach Verein-
Fr 10-12 Uhr riger Anmeldung per Mail) Di & Do 9-12 Uhr barung
Magister- und Promotionsamt: Zwischenprüfungsausschuss: Erasmus – Programm:
Doris Kohlmann, (2180 2233, Fax: 2180 13985, Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, Brigitte Haustein, Zi. 309, Veterinärstr. 5/
doris.kohlmann@jura.uni-muenchen.de) Vorsitzender III, (2180 2722, E-Mail: Erasmus@jura.uni-
Mira Ndrenika, (2180 2768, E-Mail: mira. Prof. Dr. Hans-Georg Hermann muenchen.de), Mo-Fr 11-16 Uhr
ndrenika@jura.uni-muenchen.de), Zi. 128, Prof. Dr. Jens Kersten
Ludwigstr. 28/Rgb., Mo–Do 10-12 Uhr Prof. Dr. Helmut Satzger Studienberatung für LL.M.-Studiengänge,
ausländische Juristen und Promotionen:
Prüfungsausschuss für die Juristische Mira Ndrenika, (2180 2768, E-Mail: mira.
Universitätsprüfung: ndrenika@jura.uni-muenchen.de), Gundula
Prof. Dr. Beate Gsell Pabst, (2180 2177, E-Mail: g.pabst@jura.uni-
Vorsitzende muenchen.de), Zi. 128, Ludwigstr. 28/Rgb.,
Prof. Dr. Christian Walter Di 12.30-14 Uhr
Prof. Dr. Martin Franzen
Prof. Dr. Helmut Satzger
15X. Bibliotheken XI. BAfög
4. Fachschaft: Sie finden die Bibliotheken und deren Öff- Nach dem Bundesausbildungsförderungsge-
nungszeiten auf den folgenden Internetseiten: setz erhalten Studierende Ausbildungsförde-
Fachschaft Jura: _____ rung zur Finanzierung ihres Studiums, wenn
Ludwigstr. 29/EG, Zi.13 (2180 2187, E-Mail: Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu beson- ihnen keine anderen Mittel zur Verfügung
fachschaft@jura.uni-muenchen.de, Bürozei- deren Zugangsmodalitäten kommt, bitte infor- stehen. Zuständig für die Durchführung ist
ten Mo-Do 12-13 Uhr) mieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten das Studentenwerk München (Leopoldstr. 15,
80802 München, Tel.: 38 19 60). Gefördert
5. Fachsprachenzentrum 1. Präsenzbibliotheken werden Studierende, wenn
der Fakultäten 03, 04 und 05:
Juristische Bibliotheken: • sie bei Beginn der Ausbildungsförderung
Fachsprachenzentrum: www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/biblio- das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
Dr. Alessandra Pedriali-Kindler, Ludwigstr. 29/ theken/index.html/ haben (Ausnahmen sind jedoch möglich),
EG, Zi. 14 (2180 6345, Fax: 2180 6262, E-Mail:
Fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen. Lesesaal der Universitätsbibliothek: • ihnen die erforderlichen Mittel nicht an-
de, Bürozeiten siehe Homepage: www.jura.uni- www.ub.uni-muenchen.de/ derweitig zur Verfügung stehen.
muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/ bibliotheken/bibs-a-bis-z/0001/index.html
index.html) Die schlichte Eignung genügt, d.h. es wer-
Lesesaal der Staatsbibliothek: den keine überdurchschnittlichen Leistun-
6. Rechtsinformatikzentrum: www.bsb-muenchen.de/recherche-und-ser- gen gefordert. Die Förderung in den ersten
vice/besuche-vor-ort/oeffnungszeiten 4 Fachsemestern erfolgt aufgrund des Hoch-
Helpdesk, Prof.-Huber-Platz 2, Zi. T 003 (2180 schulzugangszeugnisses. Zu Beginn des 5.
5332, E-Mail: riz@jura.uni-muenchen.de, www. 2. Leihbibliotheken Semesters ist eine Bescheinigung der Hoch-
jura.uni-muenchen.de/fakultaet/riz/index.html) schule vorzulegen, aus der hervorgeht, dass
Universitätsbibliothek: die Leistungen des/r Studierenden den er-
www.ub.uni-muenchen.de/ folgreichen Abschluss des Ausbildungsziels
bibliotheken/bibs-a-bis-z/0001/index.html erwarten lassen. Der Umfang der Bedürftig-
keit wird am Einkommen des/r Studierenden,
Staatsbibliothek: seiner Eltern, seines Ehegatten und am Ver-
www.bsb-muenchen.de/recherche-und-ser- mögen des/r Studierenden gemessen.
vice/besuche-vor-ort/oeffnungszeiten
Die BAföG-Ordnung der Juristischen Fakul-
Zentrale Lehrbuchsammlung: tät findet sich unter:
www.ub.uni-muenchen.de/ www.jura.uni-muenchen.de/studium/prue-
bibliotheken/bibs-a-bis-z/0050/index.html fungsordnungen/bafoeg-ordnung.html
16XII. Digitales
Lehrangebot Online Datenbanken und E-Books
Die Lehre an der Juristischen Fakultät der ßere Veranstaltungen nutzen das Zoom-We- Die Universitätsbibliothek stellt eine Über-
LMU München wird durch ein umfassen- binar-Format, das aus technischen Gründen sicht zu den umfangreichen Fachdatenban-
des und vielfältiges digitales Angebot ver- lediglich Chatbeiträge ermöglicht. ken sowie weiteren digitale Medien wie On-
vollständigt. Das Studienbüro stellt hierfür line-Kommentare zur Verfügung.
rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn unter ht- Asynchrones Lehrangebot (Podcast)
tps://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/ Einige Veranstaltungen werden aufgezeich- Die Anmeldung auf der Homepage der Uni-
studienbuero/e-learning-support Anleitun- net. Die so erstellten Audio- oder Video-Po- versitätsbibliothek unter https://login.eme-
gen und Online-Tutorials zur Verfügung. dcasts werden auf der Plattform LMUcast zur dien.ub.uni-muenchen.de/login erfolgt mit
Verfügung gestellt. Ein Link zur entsprechen- der LMU-Benutzerkennung. Nach der An-
Synchrones Lehrangebot (Zoom) den Playlist wird Ihnen gemeinsam mit den meldung können Sie auf die elektronischen
Für synchrone digitale Lehrveranstaltungen Lehrmaterialien mitgeteilt. Fachzeitschriften, die Fachdatenbanken so-
wird an der LMU München die Video-Confe- wie den Online-Katalog zugreifen
rence-Software Zoom verwendet. Um eine si- Lehr- und Lernplattform Moodle
chere Teilnahme zu gewährleisten, aktivieren Lehr- und Lernmaterialien werden entweder Die LMU verfügt über eine Lizenz zu den
Sie einmalig unter Verwendung Ihrer LMU- auf der Fakultätshomepage oder der Lehr- wichtigsten kommerziellen Datenbanken wie
Nutzerdaten Ihr LMU-Zoom-Konto unter und Lehrplattform Moodle bereitgestellt. Zu beck-online, juris. Zum Teil können diese
https://lmu-munich.zoom.us/ (Schaltfläche Moodle gelangen Sie unter https://moodle. Fachdatenbanken nur innerhalb des Campus-
„Sign in“). Bei Verwendung der kostenlosen lmu.de/. Die Anmeldung erfolgt unter Ver- Netzwerkes genutzt werden.
Zoom-Version kann Ihnen der Beitritt zu den wendung Ihrer LMU-Nutzerdaten. Sie finden
Veranstaltungen verwehrt werden. dort entsprechend dem Vorlesungsverzeich- Über den Online-Katalog der Universitätsbi-
nis der Juristischen Fakultät diejenigen Ver- bliothek (Opac) ist eine gezielte Suche nach
Einer Veranstaltung können Sie sowohl über anstaltungen, deren Materialien bei Moodle E-Books möglich. Viele juristische Bücher
den Browser (Schaltfläche „Join“) als auch bereitgestellt werden. Für die Einschreibung sind bereits als digitale Version („E-Book“)
über eine Zoom-App beitreten. Hierfür benö- in einen Moodle-Kurs ist ein Einschrei- im Online-Katalog gelistet.
tigen Sie entweder einen Link oder die Ein- beschlüssel erforderlich, durch den sicherge-
wahldaten (Meeting ID und Kenncode), die stellt wird, dass nur Studierende der LMU in Ausbildungszeitschriften wie z.B. die Zeit-
Ihnen gemeinsam mit den Lehrmaterialien den geschützten Kursbereich gelangen. Den schrift „Jura: Juristische Ausbildung“ stehen
mitgeteilt werden. Einschreibschlüssel finden Sie i.d.R. in der den Studierenden über die Universitätsbib-
Kursbeschreibung bei Moodle verlinkt oder liothek der LMU München zur Verfügung.
In einem Zoom-Meeting können Sie durch erhalten ihn von der Dozentin bzw. dem Do-
Wortmeldungen und Chatbeiträge interaktiv zenten.
an der Veranstaltung teilnehmen. Einige grö-
Ferner wird Moodle für die Anmeldung zu
den Propädeutischen Übungen in den Grund-
kursen verwendet.
17Rechtsinformatikzentrum
Das Rechtsinformatikzentrum (RIZ) betreibt Das RIZ befindet sich im Juristischen Se-
die computertechnische Infrastruktur der Ju- minargebäude, Raum T 003. Tel. 089/2180
ristischen Fakultät, bietet zentrale IT-Dienste 5332; E-Mail: RIZ@jura.uni-muenchen.de.
an und unterstützt die Einrichtungen in allen
Ansprechpartner: Thomas Hofer
Fragen der IT-Anwendung.
Das Ausbildungsprogramm des RIZ stellt ein
freiwilliges Begleitstudium dar, in dem be-
sonders motivierte Studierende bereits wäh-
rend ihres Studiums ein zusätzliches Hoch-
schulzertifikat erwerben können.
181 Hauptgebäude
Juristisches Dekanat, D 109
2 Ludwigstr. 29
Fachsprachenzentrum,
Fachschaft Jura
3 Ludwigstr. 28/RG
Magister- und Promotionsamt, Studien-
beratung, Seminarräume, Info-Point
4 Professor-Huber-Platz 2
Prüfungsämter, Studienberatungen,
Münchner Prüfungstraining
5 Juristisches Seminargebäude
Bibliotheken für Zivil- und Strafrecht,
Rechtsinformatikzentrum, Studiendekan
6 Veterinärstr. 1
7 Veterinärstr. 5
(Eingang zur »Remise«)
8 Studentenkanzlei
9 Uni-Bibliothek, Lesesaal
10 Bayerische Staatsbibliothek
Juristische Fakultät
(sowie für das Studium relevante
Einrichtungen)
Universitätsgebäude
der LMU München
bebaute Fläche
Buslinie
U-Bahn mit Bahnhof
(U3/U6)
1920
B) Prüfungs-
und Studienordnung
Prüfungs- und Studienordnung Die komplette Version der Prüfungs- und Stu-
der Ludwig-Maximilians-Universi- dienordnung finden Sie auf der Homepage
tät München für den Studiengang unter: http://www.jura.uni-muenchen.de/
Rechtswissenschaft mit dem Ab- studium/pruefungsordnungen/index.html.
schluss Erste Juristische Prüfung Die Prüfungs- und Studienordnung beinhaltet
(2012) in der Fassung der Ände- unter anderem eine Übersicht über die abzu-
rungssatzung vom 30. September legenden Prüfungen und den Studienplan.
2015.
211 Der nachfolgende Auszug aus der Prüfungs- und Studienord-
nung dient lediglich der Information und der Abdruck erfolgt
ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Verbindlich ist ausschließlich
die amtliche Fassung.
2 Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2022 eine
neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft tritt.
Auszug aus dem Studienplan für den
Studiengang Rechtswissenschaft mit dem
Abschluss Erste Juristische Prüfung 1, 2
I. Grundphase SWS SWS
1. Zivilrecht (1. bis 2. Semester) 3. Strafrecht (3. bis 4. Semester)
Pflichtveranstaltungen: Pflichtveranstaltungen:
1. Semester: 3. Semester:
• Vorlesung: Grundkurs im Zivilrecht I 6 • Vorlesung: Grundkurs im Strafrecht I 6
• Propädeutische Übung 2-4 • Propädeutische Übung 2-4
2. Semester: 4. Semester:
• Vorlesung: Grundkurs im Zivilrecht II 7 • Vorlesung: Grundkurs im Strafrecht II 6
• Propädeutische Übung 2-4 • Propädeutische Übung 2-4
2. Öffentliches Recht (1. bis 2. Semester) 4. Grundlagenfächer (1. bis 2. Semester)
Pflichtveranstaltungen: Pflichtveranstaltungen:
1. Semester: 1. bis 2. Semester:
• Vorlesung: Grundkurs im Öffentlichen Recht I 4 • Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte 2
• Propädeutische Übung 2-4 • Vorlesung: Deutsche Rechtsgeschichte 2
• Vorlesung: Allgemeine Staatslehre 2 • Vorlesung: Rechtsphilosophie 2
2. Semester: • Vorlesung: Rechtssoziologie 2
• Vorlesung: Grundkurs im Öffentlichen Recht II 4 • Vorlesung: Verfassungsgeschichte der 2
• Propädeutische Übung 2-4 Neuzeit
• Vorlesung: Völkerrechtliche Bezüge des Verfassungs-
rechts, Europaverfassungsrecht (Staatsrecht III) 2
22II. Mittelphase SWS SWS
1. Zivilrecht (3. bis 5. Semester) 2. Öffentliches Recht (3. bis 6. Semester)
a) Pflichtveranstaltungen: a) Pflichtveranstaltungen:
3. Semester: 3. Semester:
• Vorlesung: Sachenrecht 4 • Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht 4
• Vorlesung: Familienrecht oder Erbrecht 2 • Vorlesung: Verwaltungsprozessrecht 2
• Vorlesung: ZPO I 3 4. Semester:
4. Semester: • Vorlesung: Verwaltungsrecht II 2
• Vorlesung: Handelsrecht 2 (Kommunalrecht)
• Vorlesung: Familienrecht oder Erbrecht 2 • Vorlesung: Verwaltungsrecht III 2
• Vorlesung: Individualarbeitsrecht 2 (Polizei- und Sicherheitsrecht)
• Vorlesung: ZPO II 2 • Vorlesung: Verwaltungsrecht IV (Baurecht und 2
• Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht 2-3 Recht der raumbezogenen Planung)
5. Semester: 5. Semester:
• Vorlesung: Gesellschaftsrecht 2 • Vorlesung: Europarecht 2
5. oder 6. Semester:
b) Ergänzungsveranstaltungen:
• Übung im Öffentlichen Recht für 2
• Vertiefungsvorlesung: Recht der Leistungsstörungen 2
Fortgeschrittene
• Vertiefungsvorlesung: Bereicherungsrecht 2
• Vertiefungsvorlesung: Delikts- und Schadensrecht 2
b) Ergänzungsveranstaltungen:
• Vertiefungsvorlesung: Verbraucherschutzrecht 2
• Tutorium: Verwaltungsrecht I 2
• Vertiefungsvorlesung: Kreditsicherungsrecht 2
• Tutorium: Verwaltungsrecht II 2
• Vertiefungsvorlesung: Bankvertragsrecht 2
• Bayerisches Staatsrecht 2
• Vertiefungsvorlesung: Privatversicherungs- und 2
Haftpflichtrecht 2
• Vertiefungsvorlesung: Europäisches Privatrecht 2
• Vertiefungsvorlesung: Vertragsgestaltung 2
• Tut. I zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrit- 2
tene im Zivilrecht
• Tut. II zur Vorbereitung auf die Übung für Fortge- 2
schrittene im Zivilrecht
23In der Wiederholungs- und Vertiefungspha-
II. Mittelphase SWS se sind im Bereich des Zivilrechts und des
Öffentlichen Rechts mindestens 8 SWS, im
3. Strafrecht Bereich des Strafrechts mindestens 4 SWS
a) Pflichtveranstaltungen: und im Bereich der fächerübergreifenden
praxisbezogenen Lehrveranstaltungen min-
5. Semester
destens 2 SWS zu belegen.
• Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2
• Vorlesung: Strafprozessrecht 3
>>
b) Ergänzungsveranstaltung:
• Tut. zur Vorbereitung auf die Übung für 2
Fortgeschrittene im Strafrecht
4. Grundlagenfächer (2. bis 7. Semester)
Pflichtveranstaltungen:
2. bis 7. Semester:
• Seminar oder gleichwertige Lehrveranstaltung 2-3
im Sinn des § 10 Abs. 4
2. bis 7. Semester:
• Vorlesung: Methodenlehre 2
24III. Wiederholungs- und Vertiefungsphase SWS IV. Fächerübergreifende, praxisbezogene SWS
Lehrveranstaltungen (3. bis 9. Semester)
Münchner Examenstraining“ im Zivilrecht, Es werden alle Veranstaltungen mit einem engen
Öffentlichen Recht und Strafrecht Bezug auf die rechtsprechende, verwaltende und
(Jahreskurs einschließlich der Semesterferien) rechtsberatende Praxis unter Anknüpfung an den
Pflicht- und Schwerpunkbereichsstoff zur ge-
Modul Assistenten zielten Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
Wiederholung und Vertiefung des gesamten examens- 20 angeboten. Zur Vertiefung der Schlüsselqualifi-
relevanten Stoffes anhand von Fällen und Übersichten; kationen werden u. a. folgende Veranstaltungen
zum Teil verblockt angeboten:
Modul Professoren • Seminar: Ausbildung zum Wirtschaftsmediator 5
Wiederholung und Vertiefung einzelner examensrele- 16
• Seminar: Juristische Rhetorik
vanter Schwerpunkte, Vorbereitung auf die mündliche 2
Prüfung durch die Prüfungsgespräche unter Examens- • Vorlesung „Praktikum Presseprozess“
2
bedingungen • Workshop Verhandlungsmanagement 2
Modul Klausuren
Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung durch 14
Anfertigung von Klausuren unter Prüfungsbedingun-
gen mit Besprechung
Besprechung von Originalexamensklausuren mit Gele- 8
genheit zur Selbstkontrolle
Probeexamen (6 Klausuren) unter Examensbedingun- 6
gen mit Besprechung jedes Semester
251 Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2022 eine
neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft tritt. Diese Änderun-
gen betreffen insbesondere das Schwerpunktbereichsstudium.
V. Schwerpunktbereichsstudium 1
(nach Abschluss der Grundphase)
Schwerpunktbereich 1 Schwerpunktbereich 6
Grundlagen der Rechtswissenschaften Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internati-
onales und Europäisches Steuerrecht
Schwerpunktbereich 2
Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention Schwerpunktbereich 7
Internationales, Europäisches und Ausländi-
sches Privat- und Verfahrensrecht
Schwerpunktbereich 3
Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum
und Medienrecht Schwerpunktbereich 8
Öffentliches Wirtschafts- und
Infrastrukturrecht
Schwerpunktbereich 4
Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapital-
markt-, und Insolvenzrecht Schwerpunktbereich 9
Internationales und Europäisches
Öffentliches Recht
Schwerpunktbereich 5
Unternehmensrecht: Arbeits- und
Sozialrecht Schwerpunktbereich 10
Medizinrecht
26VI. Fachsprachenausbildung
(2. bis 9. Semester)
Insbesondere zum Erwerb des Leistungsnach-
weises im Sinn des § 24 Abs. 2 JAPO bietet das
von der Betriebswirtschaftlichen, Volkswirt-
schaftlichen und Juristischen Fakultät getra-
gene Fachsprachenzentrum (FSZ) juristische
Fachsprachenkurse u. a. in: Englisch (nur die
Großveranstaltung ab dem 2. FS), Französisch,
Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Chinesisch
und Russisch mit einem Umfang von jeweils 2
SWS an.
27C) Weitere studienrelevante Ordnungen
JAPO Fachsprachenzertifikatsordnung BAföG-Ordnung
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juris- Ordnung betreffend die Ausstellung von Zer- Ordnung über die Erteilung der Bescheini-
ten vom 13. Oktober 2003, zuletzt geändert tifikaten über den erfolgreichen Abschluss gung für den Eignungsnachweis zur Ausbil-
durch Verordnung vom 25. Februar 2021. einer fachspezifischen Fremdsprachenausbil- dungsförderung nach §§ 9, 48 Bundesaus-
dung gem. § 37 Abs. 4 JAPO 2003 bildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 26.
August 1971 (BGBl. I S. 1409), in der Fas-
ECTS-Ordnung sung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983
(BGBl. I S.645, ber. 1680), zuletzt geändert
Ordnung der Juristischen Fakultät der Lud- durch das 21 BAföGÄndG vom 2. Dezember
wig-Maximilians-Universität München be- 2004 (BGBl. I S. 3127)
treffend die Anerkennung ausländischer
Zeugnisse als Leistungsnachweise für die
Zulassung zur Ersten Juristischen Staats-
prüfung und als Grundlagenseminar sowie
betreffend Zeugnisse für ausländische Stu-
dierende nach Maßgabe des European Cre-
dit Transfer System (ECTS) in der Fassung
vom 02.07.09
Diese und weitere für das Studium rele-
vante Ordnungen sind unter http://www.
jura.uni-muenchen.de abrufbar.
28D) Stundenplan
Stundenplan
1. Semester Wintersemester 2021/2022
Mo Di Mi Do Fr
8 - 10 GK Zivilrecht GK Zivilrecht GK Zivilrecht Rechtsphilosophie
(O-Z) (O-Z) (O-Z) Saliger
Lorenz Lorenz Lorenz
10 - 12 GK Zivilrecht GK Zivilrecht GK Öffentl. GK Zivilrecht GK Zivilrecht GK Öffentl. GK Zivilrecht GK Zivilrecht Römische
(A-G) (H-N) Recht (A-G) (H-N) Recht (A-G) (H-N) Rechtsgeschichte
Ackermann Platschek (O-Z) Ackermann Platschek (O-Z) Ackermann Platschek Platschek
Frau Frau
12 - 14 Deutsche Rechtsgeschichte
Hermann
14 - 16 Allgemeine Staatslehre GK Öffentliches GK Öffentliches GK Öffentlliches Recht
Wagner Recht Recht (A-G)
(A-G) (H-N) Kersten
Kersten Kaufhold
16 - 18 GK Öffentl. Recht
(H-N)
Kaufhold
18 - 20
* Alternativtermine verfügbar, siehe Vorlesungsverzeichnis / kursiv = freiwillige Ergänzungsveranstaltung / Pflichtveranstaltungen
29Ludwig-Maximilians-Universität
München
Juristische Fakultät
Geschwister-Scholl-Platz 1
D-80539 München
www.jura.lmu.de Stand: Oktober 2021
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