Informationsbroschüre für Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung Wintersemester 2021/22 ...
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Informationsbroschüre für Wintersemester 2021/22 Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München § Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung 1
Informationsbroschüre für Studienanfänger*innen der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Juristische Prüfung Wintersemester 2021/22 Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München 1
Vorwort im Namen der Juristischen Fakultät der schaften und Tutorien, Seminare und Kollo- Ludwig-Maximilians-Universität München quien – der „Stoff“ im Sinne der abstrakten begrüßen wir Sie sehr herzlich! Kenntnisse der Materie ebenso wie die Klausurtechnik, das heißt die Übertragung Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick dieser Kenntnisse auf die Lösung eines kon- über das rechtswissenschaftliche Studium kreten Falls, vermittelt. Mit Blick auf Ihre geben. Der Studienplan ist im Wesentlichen Prüfungsvorbereitungen sind insbesondere auf das rechtswissenschaftliche Basiswissen die Tutorien in der Mittelphase und das Ex- und auf die Prüfungsanforderungen konzen- aminatorium hervorzuheben. Alle diese, in triert. Dadurch sollten Sie sich aber keines- den letzten Jahren stark ausgebauten, Ange- wegs limitieren lassen. Probieren Sie Ihre bote gewährleisten es auch, dass man das Interessen und Ihre Neugier aus – im juristi- Juristische Studium ohne den Besuch eines schen Vorlesungsprogramm wie auch in den kommerziellen Repetitors erfolgreich absol- reichhaltigen Angeboten anderer Fakultäten vieren kann, insbesondere dann, wenn man der LMU München. Ihr Erfolg und Ihre Zu- es von Anfang an konsequent betreibt. friedenheit als Juristin und Jurist hängen nicht zuletzt auch davon ab, wie es Ihnen Bildet die Erste Juristische Staatsprüfung gelingt, Ihren Eigensinn zu entfalten. Ihr nach wie vor den Kern des Studiums, so hat Studium gliedert sich in drei Phasen: die sich doch manches verändert und hat die Grund-, die Mittel- und die Examensvorbe- Spezialisierung zugenommen. Im Rahmen reitungsphase. In allen Phasen wird Ihnen des sogenannten Schwerpunktstudiums, durch unterschiedliche Veranstaltungen das mit der Juristischen Universitätsprü- – Vorlesungen, begleitende Arbeitsgemein- fung abgeschlossen wird, können Sie sich mit Blick auf Ihre individuellen Interessen 2
und künftigen Berufsvorstellungen speziali- Auch in diesem Wintersemester hindert die sieren. Unsere Fakultät bietet Ihnen hierzu Corona-Pandemie noch einen regulären eine große Vielfalt an attraktiven Schwer- Lehrbetrieb. Wir wollen aber für kleinere punkten zur Auswahl an. Darüber hinaus und mittlere Veranstaltungen, namentlich ist es der Fakultät ein Anliegen, auch auf Arbeitsgemeinschaften und Seminare, in Schlüsselqualifikationen – Rhetorik, Streit- den Grenzen von 3G (geimpft, genesen oder schlichtung, Kommunikationsfähigkeit und getestet), möglichst weitgehend zum Prä- Fremdsprachenkompetenz – einen besonde- senzunterricht zurückkehren. Zugleich soll ren Akzent zu legen. durch ein breites Angebot (auch) digitaler Lehre allen ein ordnungsgemäßes Studium Schließlich sei besonders auf die Möglich- ermöglicht werden. Größere Veranstaltun- keit hingewiesen, einen Teil des Studiums gen werden in den ersten vier Wochen nur im Ausland zu absolvieren. Die zunehmende online stattfinden, bevor ein Übergang in die europäische Verflechtung erfordert längst Präsenz geprüft wird. Es versteht sich, dass auch im Studium des Rechts den Blick über Anpassungen an die Entwicklung der Pan- die nationalen Grenzen hinaus, um gegen- demielage nötig werden können. wärtigen und künftigen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Wer ihn wagt, wird Die Juristische Fakultät wird alles dafür tun, das Gemeinsame und Verbindende in den auch in diesem besonderen Wintersemester unterschiedlichen Rechtsordnungen erken- Ihren Studienerfolg zu ermöglichen. Für den nen und das eigene Recht aus der rechts- Beginn Ihres Studiums an unserer Fakul- vergleichend erweiterten Perspektive besser tät wünschen wir Ihnen alles Gute und viel verstehen. Freude. Prof. Dr. Beate Gsell Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit Dekanin Studiendekan 3
Inhaltsübersicht A) Grundsätzliches zur 6 IV. Die Erste Juristische Prüfung 10 XI. Bafög 16 juristischen Ausbildung 1. Zulassungsvoraussetzungen XII. Digitales 17 I. Rechtsgrundlagen 6 2. Prüfung 3. Freiversuch XIII. Lageplan 19 II. Ziel und Gegenstand des 7 Rechtsstudiums V. Vorbereitungsdienst und Zweite 12 B) Prüfungs- und Studienordnung 21 Juristische Staatsprüfung III. Das Studium 8 C) Weitere studienrelevante 28 VII. Auslandsstudium 12 Ordnungen 1. Überblick 2. Prüfungen während des 1. Integrierter Studiengang D) Stundenplan 29 Studiums München / Paris II 3. Tutorien in der Mittelphase 2. ERASMUS-Programm 4. Examensvorbereitung 3. Freies Studium »Münchener Examenstraining« 5. Studiendauer VIII. Fachspezifischer Fremd- 14 sprachenunterricht IX. Ansprechpartner an der Univer- 15 sität – wo finde ich was? X. Bibliotheken 16 5
A) Grundsätzliches zur juristischen Ausbildung I. Rechtsgrundlagen § 5a DRiG strukturiert das rechtswissen- schaftliche Studium. Danach sind Ge- Rechtlicher Ausgangspunkt des Studiums genstand des Studiums Pflichtfächer und der Rechtswissenschaften mit Abschluss Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkei- Erste Juristische Prüfung ist § 5 des Deut- ten. Außerdem ist der erfolgreiche Besuch schen Richtergesetzes (DRiG). Diese Vor- einer fremdsprachigen rechtswissenschaft- schrift legt zwar nur die Voraussetzungen lichen Veranstaltung oder eines rechtswis- für die Befähigung zum Richteramt fest, senschaftlich ausgerichteten Sprachkurses hat darüber hinaus aber für alle Berufe Be- nachzuweisen. deutung, die eine akademische juristische Ausbildung erfordern. Dort heißt es: »Die Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bür- Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer gerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öf- ein rechtswissenschaftliches Studium an ei- fentlichen Rechts und des Verfahrensrechts ner Universität mit der ersten Prüfung und einschließlich der europarechtlichen Bezü- einen anschließenden Vorbereitungsdienst ge, der rechtswissenschaftlichen Methoden mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; und der philosophischen, geschichtlichen die erste Prüfung besteht aus einer univer- und gesellschaftlichen Grundlagen. Die sitären Schwerpunktbereichsprüfung und Schwerpunktbereiche dienen der Ergän- einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Studi- zung des Studiums, der Vertiefung der mit um und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer aufeinander abzustimmen.« sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. 6
Die Regelung der Einzelheiten, insbeson- dass die Prüfungsfächer mit ihren geschicht- Hauptfächer sind das Zivilrecht, Strafrecht dere der Prüfung, überlässt das DRiG den lichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, und das Öffentliche Recht. Das Zivilrecht jeweiligen Justizausbildungs- und Prüfungs- politischen und rechtsphilosophischen Be- regelt die Rechtsbeziehungen von Privat- ordnungen (in Bayern: JAPO 2003 zuletzt zügen beherrscht werden. Unterschieden rechtspersonen untereinander. Es umfasst geändert durch Verordnung vom 25. Febru- werden Grundlagenfächer, Hauptfächer und hier vor allem das Bürgerliche Recht, das ar 2021). Das Studium selbst wird durch die die Schwerpunktbereiche. Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Prüfungs- und Studienordnung strukturiert. Arbeitsrecht. Das Strafrecht umfasst die Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Grundlagenfächer sind Rechtsgeschichte, Straftaten und die Voraussetzungen der Ver- Während der vorlesungsfreien Zeit finden Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und antwortlichkeit der Straftäter. Das Öffentliche praktische Studienzeiten (sog. Praktica) von Rechtsmethodologie. Die Rechtsgeschichte Recht beschäftigt sich mit der Organisation insgesamt mindestens drei Monaten Dauer umfasst dabei das gesamte Recht von den des Staates und der Beziehungen der Öf- statt. ersten erkennbaren Anfängen bis zur un- fentlichen Hand zum Bürger. Es umfasst das mittelbaren Gegenwart. Im Wesentlichen Staatsrecht und das Verwaltungsrecht. Für II. Ziel und Gegenstand wird die Rechtsgeschichte hierbei unter- jedes dieser drei Rechtsgebiete besteht ein des Rechtsstudiums teilt in die römische sowie die deutsche entsprechendes Verfahrensrecht: Das Zivil- Rechtsgeschichte. Die Rechtssoziologie be- prozessrecht, das Strafprozessrecht sowie Jura ist die Wissenschaft des Rechts, also schäftigt sich mit den Auswirkungen des das Verfassungs- und Verwaltungsprozess- den Regelungen des Zusammenlebens der Rechts auf die gesellschaftliche Wirklich- recht. Menschen in der Gesellschaft. Studienziel keit. Die Rechtsphilosophie fragt nach dem, ist die Fähigkeit, das Recht mit Verständnis was Recht ist und was Recht sein soll. Die erfassen und anwenden zu können. Darüber Rechtsmethodologie betrifft die besonderen hinaus soll in der Abschlussprüfung (Erste Methoden der Rechtswissenschaften. Juristische Prüfung) nachgewiesen werden, 7
Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudi- In der Mittelphase wird der in der Grund- dierende im ersten, zu den Grundkursen im ums sollen die Studierenden zeigen, dass sie phase vermittelte Stoff erweitert und vertieft. Strafrecht nur Studierende im dritten Fach- die Prüfungsgebiete des von ihnen gewähl- Während der Mittelphase sollen die Stu- semester zugelassen. ten Schwerpunktbereichs beherrschen und dierenden die Fortgeschrittenenübungen in somit über vertiefte Kenntnisse in einem den Fächern Zivilrecht, Öffentliches Recht b) Zwischenprüfung wesentlichen Teilbereich der Rechtswissen- und Strafrecht absolvieren. schaft verfügen. Die Zwischenprüfung dient dem Ziel, zu Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase einem frühen Zeitpunkt des Studiums den III. Das Studium dient der unmittelbaren Examensvorberei- Leistungsstand und damit auch die Eignung tung durch Klausurenkurse, Examinatorien, für das weitere Studium zu überprüfen. Dazu 1. Überblick Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesun- werden in den ersten vier Semestern drei gen etc. Leistungsnachweise verlangt, die sog. Teil- Das Studium gliedert sich in Grund-, Mit- prüfungen. Diese ergeben zusammen die tel-, Wiederholungs- und Vertiefungsphase Die Phase des Schwerpunktbereichsstu- Zwischenprüfung. Sie bestehen aus schrift- sowie die Phase des Schwerpunktbereichs- diums, die parallel zur Mittel- und Wieder- lichen Arbeiten (Klausuren) von jeweils studiums. holungs- und Vertiefungsphase liegt, dient mindestens zweistündiger Dauer im Bür- der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung gerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und Die Grundphase umfasst in den Gebieten der Pflichtfächer, der Spezialisierung auf im Strafrecht. Die Teilprüfungen in den ge- Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht den gewählten Gebieten sowie dem damit nannten Fächern werden in die Grundkurse in erster Linie den Besuch der jeweiligen verbundenen Erwerb von Leistungsnach- integriert: Eine der im jeweiligen Grundkurs Grundkurse. In den Grundlagenfächern findet weisen im Rahmen der Juristischen Univer- angebotenen Klausuren ist die Zwischenprü- in der Grundphase jeweils eine Einführung in sitätsprüfung. fungsklausur. Das Grundkurssystem bleibt die einschlägigen Grundlagenfächer wie rö- daneben unverändert, d.h. dass der Grund- mische Rechtsgeschichte, deutsche Rechts- 2. Prüfungen während des Studiums kurs nur bestanden ist, wenn jeweils eine geschichte, Rechtssoziologie und Rechtsphi- von mehreren angebotenen Klausuren sowie losophie statt. Die Grundphase wird mit der a) Grundkurse eine Hausarbeit bestanden worden sind. Zwischenprüfung, bestehend aus den Teil- prüfungen im Zivilrecht, im Öffentlichen Es müssen drei Grundkurse (Bürgerliches Die Zwischenprüfung muss bis zum Ende Recht und im Strafrecht abgeschlossen. Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht) des 4. Fachsemesters mit allen drei Teil- besucht und abgeschlossen werden. Dazu prüfungen abgeschlossen sein. Es ist daher müssen mindestens eine Klausur und eine erforderlich, den Studienablauf so zu pla- Hausarbeit pro Gebiet bestanden sein. Zu nen und die entsprechenden Anmeldungen den Grundkursen im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht werden nur Stu- 8
so vorzunehmen, dass der rechtzeitige Ab- Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst 4. Examensvorbereitung schluss der Zwischenprüfung gewährleistet mindestens 16 und höchstens 24 Semester- »Münchener Examenstraining« ist. Denn: Nimmt man an einer der Teilprü- wochenstunden. Es beginnt in der Regel im fungen nicht fristgerecht teil, so gilt diese fünften Fachsemester. Die Lehrveranstaltun- Die Fakultät bietet für Examenskandidaten als abgelegt und nicht bestanden. Auch wer gen in den Schwerpunktbereichen werden umfassende Wiederholungs- und Vertie- sich zu einer entsprechenden Teilprüfung nach Maßgabe der Kapazität des Lehrkör- fungskurse an. Nähere Informationen finden meldet, dann aber nicht teilnimmt, hat die pers angeboten. Hierbei ist sichergestellt, Sie auf der Homepage http://www.jura.uni- entsprechende Teilprüfung nicht bestanden. dass diejenigen Studierenden, die nach dem muenchen.de/studium/pruefungstraining/ Studienplan einen Schwerpunktbereich zu examenstraining/index.html. c) Grundlagenklausur studieren begonnen haben, bei ordnungs- gemäßem Studium alle Pflichtvertiefungs- 5. Studiendauer In einem der Grundlagenfächer muss eine und Schwerpunktpflichtveranstaltungen und Klausur bestanden werden. Sie ist Voraus- notwendigen Ergänzungsveranstaltungen bis Nach § 5a Abs. 1 DRiG beträgt die Studien- setzung für die Anmeldung zum Schwer- zum Ablauf der Regelfrist für die Juristische dauer viereinhalb Jahre (9 Semester). Soweit punktbereich. Universitätsprüfung besuchen können. Zu- die Voraussetzungen für die Zulassung zur lassungsvoraussetzung zum Schwerpunkt- Prüfung gegeben sind, kann die Studienzeit d) Übung für Fortgeschrittene bereich ist die erfolgreiche Teilnahme an durch das Landesjustizprüfungsamt auch den Grundkursen und das Bestehen der verkürzt werden, nicht jedoch unter zwei In den drei Fachgebieten Bürgerliches Recht, Zwischenprüfung sowie das Bestehen einer Jahre. Die Regelstudienzeit i. S. von Art. 57 Öffentliches Recht und Strafrecht ist jeweils Klausur in einem Grundlagenfach, also der Abs. 1 S. 1 BayHSchG beträgt 10 Studiense- eine Übung für Fortgeschrittene zu besu- erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums. mester. Die BAföG Förderungshöchstdauer chen und erfolgreich zu bestehen. Zulas- Im Rahmen der Universitätsprüfung sind ein beträgt gleichfalls 10 Semester. sungsvoraussetzung zu den Übungen für Seminar und eine fünfstündige Abschluss- Fortgeschrittene ist die erfolgreiche Teilnah- klausur abzulegen (vgl. § 39 Abs. 1 PrüStuO). me an einem dem jeweiligen Fachgebiet ent- sprechenden Grundkurs und das Bestehen 3. Tutorien in der Mittelphase der jeweiligen Teilprüfung der Zwischen- prüfung. In der Mittelphase des Studiums werden Vertiefungs- und Wiederholungsveranstal- e) Schwerpunktbereichsstudium tungen angeboten, die eine gezielte Vorbe- (Universitätsprüfung) reitung auf die Übungen für Fortgeschrittene und eine solide Basis für die Examensvorbe- reitung ermöglichen. 9
IV. Die Erste Juristische Prüfung Schließlich haben die Studierenden noch eine 2. Prüfung dreimonatige praktische Studienzeit in den 1. Zulassungsvoraussetzungen vorlesungsfreien Zeiten zu absolvieren. Ein Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden, Monat soll jeweils auf den Bereich der Zivil- wenn beide Teile bestanden sind, wobei die Die Erste Juristische Prüfung gliedert sich und Strafrechtspflege sowie auf den Bereich Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen in einen staatlichen Teil (Erste Juristische der Verwaltung entfallen. Das Praktikum kann Staatsprüfung mit 70 von Hundert und die Staatsprüfung) und einen universitären Teil auch im Ausland abgeleistet werden. Prüfungsgesamtnote der Juristischen Uni- (Juristische Universitätsprüfung). versitätsprüfung mit 30 von Hundert in die Um zum Schwerpunktbereichsstudium mit Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Um zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zu- der Möglichkeit des Ablegens von Teilprü- Prüfung einfließen. gelassen zu werden, müssen die Studierenden fungen der Juristischen Universitätsprüfung die Übungen für Fortgeschrittene im Zivil- zugelassen zu werden, müssen die Studieren- Die Erste Juristische Staatsprüfung gliedert recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolg- den die Zwischenprüfung und die Grundkur- sich in einen schriftlichen und einen münd- reich absolviert haben. Ferner müssen die Stu- se in allen drei Rechtsgebieten bestanden lichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst dierenden während ihres Studiums an einer haben, sowie eine Klausur in einem Grund- sechs fünfstündige Klausuren, die inner- fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen lagenfach. halb von zwei Wochen geschrieben werden. Veranstaltung oder einem rechtswissenschaft- Drei Klausuren entfallen auf das Zivilrecht, lich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und Außerdem haben die Studierenden an einem eine Klausur auf das Strafrecht und zwei Klau- darüber einen Leistungsnachweis erbringen. sog. Grundlagenseminar erfolgreich teilzu- suren auf das Öffentliche Recht. Die mündliche nehmen, bevor sie zum Schwerpunktbereichs- Prüfung erstreckt sich auf alle drei Prüfungs- seminar (studienbegleitende Prüfung) zuge- gebiete des schriftlichen Examens: Zivilrecht, lassen werden können. Strafrecht und Öffentliches Recht. Die mündli- che Prüfung ergibt 30 % der Gesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung. 10
Die Juristische Universitätsprüfung wird im 3. Freiversuch Schwerpunktbereich abgelegt und gliedert sich in einen studienbegleitenden und ei- Die Erste Juristische Staatsprüfung kann bei nen studienabschließenden Teil. Als studien- Nichtbestehen einmal wiederholt werden begleitende Leistung wird ein Seminar aus (§ 36 Abs. 1 JAPO). Legt ein Prüfungsteil- dem Schwerpunktbereich mit einer schriftli- nehmer nach ununterbrochenem Studium chen Seminararbeit (Bearbeitungszeit sechs jedoch die Erste Juristische Staatsprüfung Wochen) nebst mündlicher Leistung gefor- bereits unmittelbar im Anschluss an das 8. dert. Als studienabschließende Leistung Fachsemester ab, so kann er die Prüfung wird eine Klausur mit einer Dauer von 300 bei Nichtbestehen ein zweites Mal wieder- Minuten gestellt. holen (Freiversuch, § 37 Abs. 1 JAPO). Auf die Studienzeit werden nicht angerechnet Beide Teilprüfungen decken dabei in ihrer die Zeiten des Mutterschutzes, anerkannte V. Vorbereitungsdienst und Gesamtheit den Stoff des gewählten Schwer- Erziehungszeiten, Zeiten des Grundwehr- Zweite Juristische Staatsprüfung punktbereichs ab. und des Zivildienstes sowie andere Zeiten bis zu zwei Semestern, während derer der Im Anschluss an das juristische Studium Die Erste Juristische Staatsprüfung wird an Student nachweislich an einer Universität im schließt sich der zweijährige Vorbereitungs- allen Universitätsstandorten gleichzeitig Ausland in einem rechtswissenschaftlichen dienst (Referendariat) an. In dieser Zeit wird zweimal im Jahr abgehalten (Frühjahrs- und Studiengang studiert hat oder wegen Krank- die Rechtsreferendarin bzw. der Rechtsrefe- Herbsttermin), wobei die Klausuren regel- heit (nachzuweisen durch ärztliches Attest) rendar bei den Zivilgerichten, den Strafge- mäßig im März bzw. September geschrieben oder aus einem anderen wichtigen Grund richten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei werden. Anmeldeschluss für den jeweiligen am Studium gehindert war. Hat der Stu- der Regierung bzw. dem Verwaltungsge- Prüfungstermin ist einen Monat vor Vorle- dent studienbegleitend eine fachspezifische richt, bei einem Rechtsanwalt sowie bei ei- sungsschluss des Semesters. Fremdsprachenausbildung über mindestens ner sog. Wahlstation ausgebildet. Zum Teil 16 Semesterwochenstunden erfolgreich ab- sind Ausbildungsstationen im Ausland mög- Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsminis- solviert, so kann der Freiversuch nach dem lich. Die Referendarzeit schließt mit dem terium der Justiz und für Verbraucherschutz 9. Fachsemester abgelegt werden (§ 37 Abs. Assessorexamen (Zweite Juristische Staats- – Landesjustizprüfungsamt – Prielmayerstra- 4 JAPO). Zur Freiversuchregelung im Rah- prüfung) ab. Damit wird die Befähigung zum ße 7, Justizpalast, 80335 München, Tel. 5597- men der Juristischen Universitätsprüfung s. Richteramt erworben, die auch Zulassungs- 2590 und 5597-2604 (Ansprechpartner für § 50 PrüStuO. voraussetzung zu anderen juristischen Beru- Studium und 1. Juristische Staatsprüfung), fen, z.B. zum Beruf des Rechtsanwalts, ist. außerdem 5597-1987 und 5597-2591 (all- gemein), http://www.justiz.bayern.de/prue- fungsamt/. 11
VII. Auslandsstudium 1. Integriertrer Studiengang 2. Erasmus+-Programm 3. Weitere Möglichkeiten München/Paris II Für Studierende der Juristischen Fakultät der Studien- oder Forschungsaufenthalt Der integrierte deutsch-französische Stu- LMU besteht die Möglichkeit, im Rahmen in Japan und Südkorea diengang Rechtswissenschaften, das soge- des von der Europäischen Union unterstütz- nannte »Paris-Programm«, besteht seit 1991 ten Erasmus-Programms für die Dauer von Im Rahmen der seit 2001 bzw. 2013 beste- zwischen der LMU München und der Uni- ein oder zwei Semestern an einer der zahlrei- henden Partnerschaft zwischen der Juristi- versité Panthéon-Assas (Paris II) unter dem chen juristischen Partnerfakultäten innerhalb schen Fakultät der LMU und der School of Dach der Deutsch-Französischen Hochschule Europas zu studieren. Dies gilt ebenfalls für Law der Seoul National University (Korea) (www.dfh-ufa.org). Ziel des Programms ist es, Studienaufenthalte im Rahmen des SEMP- sowie der Chuo University, Tokio (Japan) be- eine Fachkompetenz zu fördern, die die Gren- Programms an unseren Schweizer Partnerfa- steht für deutsche Studierende ab dem 4. Se- zen des eigenen Rechts überschreitet und kultäten. mester die Möglichkeit, bis zu zwei Semester dem Studierenden erlaubt, die Leistungen an diesen Partnerinstitutionen zu studieren. in beiden Ländern anerkannt zu bekommen Während des Auslandsstudiums im Rahmen Dabei besteht die Möglichkeit der Anrech- (integriert) und Doppeldiplome zu erwerben. des Erasmus-Programms fallen keine Studi- nung von Leistungsnachweisen. Jedes Jahr nehmen 12 bis 15 Studierende der engebühren an der Gastuniversität an. Emp- Juristischen Fakultät am Programm teil. fehlenswert ist eine Beurlaubung bei der Website: Studentenkanzlei der LMU, obgleich sowohl https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/ Das Auswahlverfahren erfolgt jeweils am der Grundbeitrag als auch der Beitrag für das lehrstuehle/kaufhold/japan_korea_progr/ Ende des 3. Fachsemesters. Teilnahme- und Semesterticket weiter zu entrichten sind. Die index.html Bewerbungsvoraussetzung ist ein erfolgrei- finanzielle Förderung aus Mitteln der Euro- cher Besuch der drei, von der LMU angebo- päischen Union liegt im Moment bei 330€, Informationen des Referats tenen, verpflichtenden Vorbereitungskurse 390€ bzw. 450€ pro Monat je nach Zielland Internationale Angelegenheiten der LMU für das Paris-Programm: Institutions de la bzw. Ländergruppe. https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-stu- Vème République (2. Fachsemester), Intro- dierende/auslandserfahrung-sammeln/aus- duction au droit français und travaux dirigés Weitere Informationen landsstudium/index.html de la droit privé (3. Fachsemester). Auswärti- und persönliche Beratung: ge Leistungen können wegen der zu geringen Vielfältige Informationen Zahl an Plätzen nicht berücksichtigt werden. Programmverantwortlicher: auf den Seiten des DAAD Prof. Dr. Stephan Lorenz, Erasmus-Beauf- www.daad.de Die ausgewählten 12 bis 15 Studierenden wer- tragter der Juristischen Fakultät Informationen zu Studienmöglichkeiten den im 4. Fachsemester auf den Paris-Aufent- Brigitte Haustein, Erasmus-Programm der in Großbritannien halt in zwei Kursen vorbereitet: Introduction Juristischen Fakultät, Veterinärstr. 5, Raum www.educationuk.org au droit commercial und Vorbereitungskurs- commentaire d´arrêt. 309, Tel. 089-2180-2722, Fax 089-2180-3796, Informationen zu E-Mail: Erasmus@jura.uni-muenchen.de, Studienmöglichkeiten in Frankreich Das Studium in Frankreich erstreckt sich über Sprechzeiten: täglich 11-16 Uhr www.bayern-france.org, drei Semester. www.dfh-ufa.org Website: Detaillierte Informationen zum Programm www.jura.uni-muenchen.de/erasmus-outgoing Informationen für Studienmöglichkeiten finden Sie unter: www.jura.uni-muenchen. in den USA de/studium/studiengaenge/auslandsstudium/ www.dajv.de, parisprogramm/index.html www.educationusa.org 12
Bergen Helsinki Oslo Uppsala Göteborg Edinburgh Dublin Groningen Warschau Oxford Amsterdam Nijmegen London Utrecht Wroclaw Krakau Brüssel Leuven Prag Zürich Szeged Neuchâtel Lausanne Fribourg Padua Zagreb Genf Verona Bordeaux Triest Ljubljana Lyon Modena Rijeka Ferrara León Aix-en-Provence Istanbul Porto Perugia Ankara Salamanca Barcelona Rom Thessaloniki Coimbra Madrid Napoli Toledo Lissabon Athen Sevilla Cordoba Informationen für Studienmöglichkeiten sowie fachsprachige rechtswissenschaftliche Website des bayerischen LJPA: Informationen in Australien, Kanada und Neuseeland Veranstaltungen nach §24 JAPO angerechnet zum Freiversuch (§ 37 JAPO), siehe Nr.I.1.3a)3b), www.ranke-heinemann.de, werden (vgl. ECTS-Ordnung der Juristischen www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/infor- www.gostralia-gozealand.de/ Fakultät). Darüber hinaus besteht die Mög- mationen_zum_freiversuch.pdf lichkeit einer Anerkennung einzelner auslän- Sofern bestimmte Prüfungsleistungen erbracht discher Leistungsnachweise im Rahmen der wurden, werden bis zu zwei Urlaubssemester fachspezifischen Fremdsprachenausbildung nicht als Fachsemester auf den Freiversuch nach §37 JAPO. (https://www.jura.uni-muen- angerechnet. (siehe Website des bayerischen chen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/an- LJPA: Informationen zum Freiversuch (§ 37 rechnungauslandsleistungen.pdf). JAPO), siehe Nr.I.1.3a)3b), www.justiz.bayern. de/media/pdf/ljpa/ejs/infor-mationen_zum_ Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig Gedan- freiversuch.pdf). Unter gewissen Vorausset- ken über einen Auslandsaufenthalt während zungen können ausländische Leistungsnach- des Studiums zu machen, da sich ein solcher weise im Rahmen des deutschen Jurastudiums am besten an das abgeschlossene Grundstudi- als Vorgerücktenübung, Grundlagenseminar um (nach dem vierten Semester) anschließt. 13
VIII. Fachspezifischer Das FSZ bietet derzeit Kurse in Englisch, Fran- Nähere Informationen über die angebotenen Fremdsprachenunterricht zösisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Chi- Fachsprachenkurse sowie über die FFA sind nesisch, Griechisch und Portugiesisch an. Die auf der Internetseite des Fachsprachenzent- Der Erwerb mindestens eines rechtstermino- jeweiligen Veranstaltungen finden zum Teil rums unter http://www.jura.uni-muenchen.de/ logischen Fachsprachenscheins ist Voraus- verblockt in der vorlesungsfreien Zeit statt. fakultaet/fachsprachenzentrum/index.html zu setzung für die Zulassung zum Staatsexamen finden. (§ 24 Abs. 2 JAPO). In der englischen Sprache In den Fachsprachenkursen werden Rechts- ist der Erwerb des Pflichtscheins nur durch institute aus den jeweiligen Rechtsordnungen die erfolgreiche Teilnahme an einer der vom praxisbezogen, zum Teil rechtsvergleichend Fachsprachenzentrum (FSZ) angebotenen und unter Berücksichtigung der Fachtermi- Großveranstaltungen möglich. In den ande- nologie behandelt. ren Sprachen kann man dafür einen beliebi- gen Rechtskurs belegen. Zusätzlich bietet das FSZ als Ergänzung zum Studiengang Rechtswissenschaften eine fach- spezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) an, welche aus acht Fachsprachenkursen be- steht und deren Absolvierung den Freiversuch gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a JAPO auch nach dem neunten Semester ermöglicht. Die FFA kann zum Teil auch aus wirtschaftsbe- zogenen Fachsprachenkursen bestehen, die ebenfalls vom FSZ während der Vorlesungs- zeit bzw. verblockt in den Semesterferien an- geboten werden. 14
IX. Ansprechpartner an der Universität – wo finde ich was? 1. Allgemeine Stellen: 2. Prüfungsamt Juristische Fakultät: 3. Studienberatung: Dekanin: Prof. Dr. Beate Gsell Zwischenprüfung: Allgemeine Studienberatung für Studieren- Prodekan: Prof. Dr. Christian Walter Wioletta Eckert, (2180 2868), Zi. V 103, Prof.- de mit Studienziel Erste Juristische Prüfung: Studiendekan: Prof. Dr. Hans Christoph Huber-Platz 2, (Fax: 2180 13530, E-Mail: Dr. Britta Wolff, Zi. V 103, Prof.-Huber-Platz Grigoleit zwischenpruefung@jura.uni-muenchen.de), 2 (2180 2708, E-Mail: b.wolff@jura.uni- telefonische Sprechzeiten Mo-Fr 9-12 Uhr, Di muenchen.de), telefonische Sprechzeiten Di- Frauenbeauftragte: & Do 14-16 Uhr, Parteiverkehr (nach vorheri- Do 9.30- 11.30 Uhr, Mo und Fr 14-16 Uhr, Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, (2180 3184, E- ger Anmeldung per Mail) Di & Do 9-12 Uhr persönliche Beratung und Beratung über Mail: frauenbeauftragte@jura.uni-muenchen. Zoom nach Vereinbarung de) Juristische Universitätsprüfung: Georgios Kechagias, (2180 6975), Zi. V 102, Studienberatung für Examensvorbereitung Dekanat: Prof.-Huber-Platz 2, (Fax: 2180 13530, E-Mail: und Prüfungsvorbereitung Manuela Flemmig, (2180 2326), Zi. D 109, universitaetspruefung@jura.uni-muenchen. Dr. Katrin Bayerle , Zi. T 314, Prof.-Huber-Platz Universitätshauptgebäude (Fax: 2180 2391, de), telefonische Sprechzeiten Mo-Fr 9-12 Uhr, 2 (2180 2701, E-Mail: katrin.bayerle@jura.uni- E-Mail: dekanat@jura.uni-muenchen.de), Mo- Di & Do 14-16 Uhr, Parteiverkehr (nach vorhe- muenchen.de), Mi 9-10 Uhr und nach Verein- Fr 10-12 Uhr riger Anmeldung per Mail) Di & Do 9-12 Uhr barung Magister- und Promotionsamt: Zwischenprüfungsausschuss: Erasmus – Programm: Doris Kohlmann, (2180 2233, Fax: 2180 13985, Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, Brigitte Haustein, Zi. 309, Veterinärstr. 5/ doris.kohlmann@jura.uni-muenchen.de) Vorsitzender III, (2180 2722, E-Mail: Erasmus@jura.uni- Mira Ndrenika, (2180 2768, E-Mail: mira. Prof. Dr. Hans-Georg Hermann muenchen.de), Mo-Fr 11-16 Uhr ndrenika@jura.uni-muenchen.de), Zi. 128, Prof. Dr. Jens Kersten Ludwigstr. 28/Rgb., Mo–Do 10-12 Uhr Prof. Dr. Helmut Satzger Studienberatung für LL.M.-Studiengänge, ausländische Juristen und Promotionen: Prüfungsausschuss für die Juristische Mira Ndrenika, (2180 2768, E-Mail: mira. Universitätsprüfung: ndrenika@jura.uni-muenchen.de), Gundula Prof. Dr. Beate Gsell Pabst, (2180 2177, E-Mail: g.pabst@jura.uni- Vorsitzende muenchen.de), Zi. 128, Ludwigstr. 28/Rgb., Prof. Dr. Christian Walter Di 12.30-14 Uhr Prof. Dr. Martin Franzen Prof. Dr. Helmut Satzger 15
X. Bibliotheken XI. BAfög 4. Fachschaft: Sie finden die Bibliotheken und deren Öff- Nach dem Bundesausbildungsförderungsge- nungszeiten auf den folgenden Internetseiten: setz erhalten Studierende Ausbildungsförde- Fachschaft Jura: _____ rung zur Finanzierung ihres Studiums, wenn Ludwigstr. 29/EG, Zi.13 (2180 2187, E-Mail: Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu beson- ihnen keine anderen Mittel zur Verfügung fachschaft@jura.uni-muenchen.de, Bürozei- deren Zugangsmodalitäten kommt, bitte infor- stehen. Zuständig für die Durchführung ist ten Mo-Do 12-13 Uhr) mieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten das Studentenwerk München (Leopoldstr. 15, 80802 München, Tel.: 38 19 60). Gefördert 5. Fachsprachenzentrum 1. Präsenzbibliotheken werden Studierende, wenn der Fakultäten 03, 04 und 05: Juristische Bibliotheken: • sie bei Beginn der Ausbildungsförderung Fachsprachenzentrum: www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/biblio- das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet Dr. Alessandra Pedriali-Kindler, Ludwigstr. 29/ theken/index.html/ haben (Ausnahmen sind jedoch möglich), EG, Zi. 14 (2180 6345, Fax: 2180 6262, E-Mail: Fachsprachenzentrum@jura.uni-muenchen. Lesesaal der Universitätsbibliothek: • ihnen die erforderlichen Mittel nicht an- de, Bürozeiten siehe Homepage: www.jura.uni- www.ub.uni-muenchen.de/ derweitig zur Verfügung stehen. muenchen.de/fakultaet/fachsprachenzentrum/ bibliotheken/bibs-a-bis-z/0001/index.html index.html) Die schlichte Eignung genügt, d.h. es wer- Lesesaal der Staatsbibliothek: den keine überdurchschnittlichen Leistun- 6. Rechtsinformatikzentrum: www.bsb-muenchen.de/recherche-und-ser- gen gefordert. Die Förderung in den ersten vice/besuche-vor-ort/oeffnungszeiten 4 Fachsemestern erfolgt aufgrund des Hoch- Helpdesk, Prof.-Huber-Platz 2, Zi. T 003 (2180 schulzugangszeugnisses. Zu Beginn des 5. 5332, E-Mail: riz@jura.uni-muenchen.de, www. 2. Leihbibliotheken Semesters ist eine Bescheinigung der Hoch- jura.uni-muenchen.de/fakultaet/riz/index.html) schule vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Universitätsbibliothek: die Leistungen des/r Studierenden den er- www.ub.uni-muenchen.de/ folgreichen Abschluss des Ausbildungsziels bibliotheken/bibs-a-bis-z/0001/index.html erwarten lassen. Der Umfang der Bedürftig- keit wird am Einkommen des/r Studierenden, Staatsbibliothek: seiner Eltern, seines Ehegatten und am Ver- www.bsb-muenchen.de/recherche-und-ser- mögen des/r Studierenden gemessen. vice/besuche-vor-ort/oeffnungszeiten Die BAföG-Ordnung der Juristischen Fakul- Zentrale Lehrbuchsammlung: tät findet sich unter: www.ub.uni-muenchen.de/ www.jura.uni-muenchen.de/studium/prue- bibliotheken/bibs-a-bis-z/0050/index.html fungsordnungen/bafoeg-ordnung.html 16
XII. Digitales Lehrangebot Online Datenbanken und E-Books Die Lehre an der Juristischen Fakultät der ßere Veranstaltungen nutzen das Zoom-We- Die Universitätsbibliothek stellt eine Über- LMU München wird durch ein umfassen- binar-Format, das aus technischen Gründen sicht zu den umfangreichen Fachdatenban- des und vielfältiges digitales Angebot ver- lediglich Chatbeiträge ermöglicht. ken sowie weiteren digitale Medien wie On- vollständigt. Das Studienbüro stellt hierfür line-Kommentare zur Verfügung. rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn unter ht- Asynchrones Lehrangebot (Podcast) tps://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/ Einige Veranstaltungen werden aufgezeich- Die Anmeldung auf der Homepage der Uni- studienbuero/e-learning-support Anleitun- net. Die so erstellten Audio- oder Video-Po- versitätsbibliothek unter https://login.eme- gen und Online-Tutorials zur Verfügung. dcasts werden auf der Plattform LMUcast zur dien.ub.uni-muenchen.de/login erfolgt mit Verfügung gestellt. Ein Link zur entsprechen- der LMU-Benutzerkennung. Nach der An- Synchrones Lehrangebot (Zoom) den Playlist wird Ihnen gemeinsam mit den meldung können Sie auf die elektronischen Für synchrone digitale Lehrveranstaltungen Lehrmaterialien mitgeteilt. Fachzeitschriften, die Fachdatenbanken so- wird an der LMU München die Video-Confe- wie den Online-Katalog zugreifen rence-Software Zoom verwendet. Um eine si- Lehr- und Lernplattform Moodle chere Teilnahme zu gewährleisten, aktivieren Lehr- und Lernmaterialien werden entweder Die LMU verfügt über eine Lizenz zu den Sie einmalig unter Verwendung Ihrer LMU- auf der Fakultätshomepage oder der Lehr- wichtigsten kommerziellen Datenbanken wie Nutzerdaten Ihr LMU-Zoom-Konto unter und Lehrplattform Moodle bereitgestellt. Zu beck-online, juris. Zum Teil können diese https://lmu-munich.zoom.us/ (Schaltfläche Moodle gelangen Sie unter https://moodle. Fachdatenbanken nur innerhalb des Campus- „Sign in“). Bei Verwendung der kostenlosen lmu.de/. Die Anmeldung erfolgt unter Ver- Netzwerkes genutzt werden. Zoom-Version kann Ihnen der Beitritt zu den wendung Ihrer LMU-Nutzerdaten. Sie finden Veranstaltungen verwehrt werden. dort entsprechend dem Vorlesungsverzeich- Über den Online-Katalog der Universitätsbi- nis der Juristischen Fakultät diejenigen Ver- bliothek (Opac) ist eine gezielte Suche nach Einer Veranstaltung können Sie sowohl über anstaltungen, deren Materialien bei Moodle E-Books möglich. Viele juristische Bücher den Browser (Schaltfläche „Join“) als auch bereitgestellt werden. Für die Einschreibung sind bereits als digitale Version („E-Book“) über eine Zoom-App beitreten. Hierfür benö- in einen Moodle-Kurs ist ein Einschrei- im Online-Katalog gelistet. tigen Sie entweder einen Link oder die Ein- beschlüssel erforderlich, durch den sicherge- wahldaten (Meeting ID und Kenncode), die stellt wird, dass nur Studierende der LMU in Ausbildungszeitschriften wie z.B. die Zeit- Ihnen gemeinsam mit den Lehrmaterialien den geschützten Kursbereich gelangen. Den schrift „Jura: Juristische Ausbildung“ stehen mitgeteilt werden. Einschreibschlüssel finden Sie i.d.R. in der den Studierenden über die Universitätsbib- Kursbeschreibung bei Moodle verlinkt oder liothek der LMU München zur Verfügung. In einem Zoom-Meeting können Sie durch erhalten ihn von der Dozentin bzw. dem Do- Wortmeldungen und Chatbeiträge interaktiv zenten. an der Veranstaltung teilnehmen. Einige grö- Ferner wird Moodle für die Anmeldung zu den Propädeutischen Übungen in den Grund- kursen verwendet. 17
Rechtsinformatikzentrum Das Rechtsinformatikzentrum (RIZ) betreibt Das RIZ befindet sich im Juristischen Se- die computertechnische Infrastruktur der Ju- minargebäude, Raum T 003. Tel. 089/2180 ristischen Fakultät, bietet zentrale IT-Dienste 5332; E-Mail: RIZ@jura.uni-muenchen.de. an und unterstützt die Einrichtungen in allen Ansprechpartner: Thomas Hofer Fragen der IT-Anwendung. Das Ausbildungsprogramm des RIZ stellt ein freiwilliges Begleitstudium dar, in dem be- sonders motivierte Studierende bereits wäh- rend ihres Studiums ein zusätzliches Hoch- schulzertifikat erwerben können. 18
1 Hauptgebäude Juristisches Dekanat, D 109 2 Ludwigstr. 29 Fachsprachenzentrum, Fachschaft Jura 3 Ludwigstr. 28/RG Magister- und Promotionsamt, Studien- beratung, Seminarräume, Info-Point 4 Professor-Huber-Platz 2 Prüfungsämter, Studienberatungen, Münchner Prüfungstraining 5 Juristisches Seminargebäude Bibliotheken für Zivil- und Strafrecht, Rechtsinformatikzentrum, Studiendekan 6 Veterinärstr. 1 7 Veterinärstr. 5 (Eingang zur »Remise«) 8 Studentenkanzlei 9 Uni-Bibliothek, Lesesaal 10 Bayerische Staatsbibliothek Juristische Fakultät (sowie für das Studium relevante Einrichtungen) Universitätsgebäude der LMU München bebaute Fläche Buslinie U-Bahn mit Bahnhof (U3/U6) 19
20
B) Prüfungs- und Studienordnung Prüfungs- und Studienordnung Die komplette Version der Prüfungs- und Stu- der Ludwig-Maximilians-Universi- dienordnung finden Sie auf der Homepage tät München für den Studiengang unter: http://www.jura.uni-muenchen.de/ Rechtswissenschaft mit dem Ab- studium/pruefungsordnungen/index.html. schluss Erste Juristische Prüfung Die Prüfungs- und Studienordnung beinhaltet (2012) in der Fassung der Ände- unter anderem eine Übersicht über die abzu- rungssatzung vom 30. September legenden Prüfungen und den Studienplan. 2015. 21
1 Der nachfolgende Auszug aus der Prüfungs- und Studienord- nung dient lediglich der Information und der Abdruck erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Verbindlich ist ausschließlich die amtliche Fassung. 2 Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2022 eine neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft tritt. Auszug aus dem Studienplan für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung 1, 2 I. Grundphase SWS SWS 1. Zivilrecht (1. bis 2. Semester) 3. Strafrecht (3. bis 4. Semester) Pflichtveranstaltungen: Pflichtveranstaltungen: 1. Semester: 3. Semester: • Vorlesung: Grundkurs im Zivilrecht I 6 • Vorlesung: Grundkurs im Strafrecht I 6 • Propädeutische Übung 2-4 • Propädeutische Übung 2-4 2. Semester: 4. Semester: • Vorlesung: Grundkurs im Zivilrecht II 7 • Vorlesung: Grundkurs im Strafrecht II 6 • Propädeutische Übung 2-4 • Propädeutische Übung 2-4 2. Öffentliches Recht (1. bis 2. Semester) 4. Grundlagenfächer (1. bis 2. Semester) Pflichtveranstaltungen: Pflichtveranstaltungen: 1. Semester: 1. bis 2. Semester: • Vorlesung: Grundkurs im Öffentlichen Recht I 4 • Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte 2 • Propädeutische Übung 2-4 • Vorlesung: Deutsche Rechtsgeschichte 2 • Vorlesung: Allgemeine Staatslehre 2 • Vorlesung: Rechtsphilosophie 2 2. Semester: • Vorlesung: Rechtssoziologie 2 • Vorlesung: Grundkurs im Öffentlichen Recht II 4 • Vorlesung: Verfassungsgeschichte der 2 • Propädeutische Übung 2-4 Neuzeit • Vorlesung: Völkerrechtliche Bezüge des Verfassungs- rechts, Europaverfassungsrecht (Staatsrecht III) 2 22
II. Mittelphase SWS SWS 1. Zivilrecht (3. bis 5. Semester) 2. Öffentliches Recht (3. bis 6. Semester) a) Pflichtveranstaltungen: a) Pflichtveranstaltungen: 3. Semester: 3. Semester: • Vorlesung: Sachenrecht 4 • Vorlesung: Allgemeines Verwaltungsrecht 4 • Vorlesung: Familienrecht oder Erbrecht 2 • Vorlesung: Verwaltungsprozessrecht 2 • Vorlesung: ZPO I 3 4. Semester: 4. Semester: • Vorlesung: Verwaltungsrecht II 2 • Vorlesung: Handelsrecht 2 (Kommunalrecht) • Vorlesung: Familienrecht oder Erbrecht 2 • Vorlesung: Verwaltungsrecht III 2 • Vorlesung: Individualarbeitsrecht 2 (Polizei- und Sicherheitsrecht) • Vorlesung: ZPO II 2 • Vorlesung: Verwaltungsrecht IV (Baurecht und 2 • Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht 2-3 Recht der raumbezogenen Planung) 5. Semester: 5. Semester: • Vorlesung: Gesellschaftsrecht 2 • Vorlesung: Europarecht 2 5. oder 6. Semester: b) Ergänzungsveranstaltungen: • Übung im Öffentlichen Recht für 2 • Vertiefungsvorlesung: Recht der Leistungsstörungen 2 Fortgeschrittene • Vertiefungsvorlesung: Bereicherungsrecht 2 • Vertiefungsvorlesung: Delikts- und Schadensrecht 2 b) Ergänzungsveranstaltungen: • Vertiefungsvorlesung: Verbraucherschutzrecht 2 • Tutorium: Verwaltungsrecht I 2 • Vertiefungsvorlesung: Kreditsicherungsrecht 2 • Tutorium: Verwaltungsrecht II 2 • Vertiefungsvorlesung: Bankvertragsrecht 2 • Bayerisches Staatsrecht 2 • Vertiefungsvorlesung: Privatversicherungs- und 2 Haftpflichtrecht 2 • Vertiefungsvorlesung: Europäisches Privatrecht 2 • Vertiefungsvorlesung: Vertragsgestaltung 2 • Tut. I zur Vorbereitung auf die Übung für Fortgeschrit- 2 tene im Zivilrecht • Tut. II zur Vorbereitung auf die Übung für Fortge- 2 schrittene im Zivilrecht 23
In der Wiederholungs- und Vertiefungspha- II. Mittelphase SWS se sind im Bereich des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts mindestens 8 SWS, im 3. Strafrecht Bereich des Strafrechts mindestens 4 SWS a) Pflichtveranstaltungen: und im Bereich der fächerübergreifenden praxisbezogenen Lehrveranstaltungen min- 5. Semester destens 2 SWS zu belegen. • Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 • Vorlesung: Strafprozessrecht 3 >> b) Ergänzungsveranstaltung: • Tut. zur Vorbereitung auf die Übung für 2 Fortgeschrittene im Strafrecht 4. Grundlagenfächer (2. bis 7. Semester) Pflichtveranstaltungen: 2. bis 7. Semester: • Seminar oder gleichwertige Lehrveranstaltung 2-3 im Sinn des § 10 Abs. 4 2. bis 7. Semester: • Vorlesung: Methodenlehre 2 24
III. Wiederholungs- und Vertiefungsphase SWS IV. Fächerübergreifende, praxisbezogene SWS Lehrveranstaltungen (3. bis 9. Semester) Münchner Examenstraining“ im Zivilrecht, Es werden alle Veranstaltungen mit einem engen Öffentlichen Recht und Strafrecht Bezug auf die rechtsprechende, verwaltende und (Jahreskurs einschließlich der Semesterferien) rechtsberatende Praxis unter Anknüpfung an den Pflicht- und Schwerpunkbereichsstoff zur ge- Modul Assistenten zielten Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Wiederholung und Vertiefung des gesamten examens- 20 angeboten. Zur Vertiefung der Schlüsselqualifi- relevanten Stoffes anhand von Fällen und Übersichten; kationen werden u. a. folgende Veranstaltungen zum Teil verblockt angeboten: Modul Professoren • Seminar: Ausbildung zum Wirtschaftsmediator 5 Wiederholung und Vertiefung einzelner examensrele- 16 • Seminar: Juristische Rhetorik vanter Schwerpunkte, Vorbereitung auf die mündliche 2 Prüfung durch die Prüfungsgespräche unter Examens- • Vorlesung „Praktikum Presseprozess“ 2 bedingungen • Workshop Verhandlungsmanagement 2 Modul Klausuren Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung durch 14 Anfertigung von Klausuren unter Prüfungsbedingun- gen mit Besprechung Besprechung von Originalexamensklausuren mit Gele- 8 genheit zur Selbstkontrolle Probeexamen (6 Klausuren) unter Examensbedingun- 6 gen mit Besprechung jedes Semester 25
1 Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2022 eine neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft tritt. Diese Änderun- gen betreffen insbesondere das Schwerpunktbereichsstudium. V. Schwerpunktbereichsstudium 1 (nach Abschluss der Grundphase) Schwerpunktbereich 1 Schwerpunktbereich 6 Grundlagen der Rechtswissenschaften Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internati- onales und Europäisches Steuerrecht Schwerpunktbereich 2 Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention Schwerpunktbereich 7 Internationales, Europäisches und Ausländi- sches Privat- und Verfahrensrecht Schwerpunktbereich 3 Wettbewerbsrecht, Geistiges Eigentum und Medienrecht Schwerpunktbereich 8 Öffentliches Wirtschafts- und Infrastrukturrecht Schwerpunktbereich 4 Unternehmensrecht: Gesellschafts-, Kapital- markt-, und Insolvenzrecht Schwerpunktbereich 9 Internationales und Europäisches Öffentliches Recht Schwerpunktbereich 5 Unternehmensrecht: Arbeits- und Sozialrecht Schwerpunktbereich 10 Medizinrecht 26
VI. Fachsprachenausbildung (2. bis 9. Semester) Insbesondere zum Erwerb des Leistungsnach- weises im Sinn des § 24 Abs. 2 JAPO bietet das von der Betriebswirtschaftlichen, Volkswirt- schaftlichen und Juristischen Fakultät getra- gene Fachsprachenzentrum (FSZ) juristische Fachsprachenkurse u. a. in: Englisch (nur die Großveranstaltung ab dem 2. FS), Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Chinesisch und Russisch mit einem Umfang von jeweils 2 SWS an. 27
C) Weitere studienrelevante Ordnungen JAPO Fachsprachenzertifikatsordnung BAföG-Ordnung Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juris- Ordnung betreffend die Ausstellung von Zer- Ordnung über die Erteilung der Bescheini- ten vom 13. Oktober 2003, zuletzt geändert tifikaten über den erfolgreichen Abschluss gung für den Eignungsnachweis zur Ausbil- durch Verordnung vom 25. Februar 2021. einer fachspezifischen Fremdsprachenausbil- dungsförderung nach §§ 9, 48 Bundesaus- dung gem. § 37 Abs. 4 JAPO 2003 bildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 26. August 1971 (BGBl. I S. 1409), in der Fas- ECTS-Ordnung sung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S.645, ber. 1680), zuletzt geändert Ordnung der Juristischen Fakultät der Lud- durch das 21 BAföGÄndG vom 2. Dezember wig-Maximilians-Universität München be- 2004 (BGBl. I S. 3127) treffend die Anerkennung ausländischer Zeugnisse als Leistungsnachweise für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staats- prüfung und als Grundlagenseminar sowie betreffend Zeugnisse für ausländische Stu- dierende nach Maßgabe des European Cre- dit Transfer System (ECTS) in der Fassung vom 02.07.09 Diese und weitere für das Studium rele- vante Ordnungen sind unter http://www. jura.uni-muenchen.de abrufbar. 28
D) Stundenplan Stundenplan 1. Semester Wintersemester 2021/2022 Mo Di Mi Do Fr 8 - 10 GK Zivilrecht GK Zivilrecht GK Zivilrecht Rechtsphilosophie (O-Z) (O-Z) (O-Z) Saliger Lorenz Lorenz Lorenz 10 - 12 GK Zivilrecht GK Zivilrecht GK Öffentl. GK Zivilrecht GK Zivilrecht GK Öffentl. GK Zivilrecht GK Zivilrecht Römische (A-G) (H-N) Recht (A-G) (H-N) Recht (A-G) (H-N) Rechtsgeschichte Ackermann Platschek (O-Z) Ackermann Platschek (O-Z) Ackermann Platschek Platschek Frau Frau 12 - 14 Deutsche Rechtsgeschichte Hermann 14 - 16 Allgemeine Staatslehre GK Öffentliches GK Öffentliches GK Öffentlliches Recht Wagner Recht Recht (A-G) (A-G) (H-N) Kersten Kersten Kaufhold 16 - 18 GK Öffentl. Recht (H-N) Kaufhold 18 - 20 * Alternativtermine verfügbar, siehe Vorlesungsverzeichnis / kursiv = freiwillige Ergänzungsveranstaltung / Pflichtveranstaltungen 29
Ludwig-Maximilians-Universität München Juristische Fakultät Geschwister-Scholl-Platz 1 D-80539 München www.jura.lmu.de Stand: Oktober 2021 4
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