INTER* BASICS AUS MENSCHENRECHTSPERSPEKTIVE - EV BLAINE GRÜNDER_IN IVIM/OII-DEUTSCHLAND, TRIQ-MITGLIED INS A KROMMINGA SPRECHER_IN ...

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INTER* BASICS AUS MENSCHENRECHTSPERSPEKTIVE - EV BLAINE GRÜNDER_IN IVIM/OII-DEUTSCHLAND, TRIQ-MITGLIED INS A KROMMINGA SPRECHER_IN ...
Inter* Basics aus
         Menschenrechtsperspektive

                        Ev Blaine
     (Gründer_in IVIM/OII-Deutschland, TrIQ-Mitglied)

                     Ins A Kromminga
(Sprecher_in IVIM/OII-Deutschland, TrIQ-Gründungsmitglied)
Intersex (oder inter*) bezieht sich auf
    Menschen, die genetische, hormonelle oder
      körperliche Merkmale haben, die weder
ausschließlich männlich noch ausschließlich weiblich
 sind, sondern gleichzeitig typisch für beide oder
 nicht eindeutig als eins von beiden definiert sind.

  Diese Merkmale können sich in den sekundären
     Geschlechtsmerkmalen wie Muskelmasse,
Haarverteilung, Brüsten und Statur zeigen; in den
      primären Geschlechtsorganen wie den
Fortpflanzungsorganen und Genitalien, und/oder in
    chromosomalen Strukturen und Hormonen.
Intersex (oder inter*) kann sich in
 verschiedenen Lebensphasen zeigen:

                 - bei der Geburt
             - während der Kindheit
    - als Jugendliche / während der Pubertät
              - im Erwachsenenalter

 Inter*sein kann durch Zufall entdeckt werden
(zum Beispiel bei einem Fruchtbarkeitstest oder
            während der Trans*ition)

 Heute wird durch pränatales Screening direkt
  nach Inter*Embrionen gesucht um sie der
medizinischen Behandlung auszusetzen oder sie
                 abzutreiben.
TrIQ sowie OII verstehen Inter*
        nicht als Krankheit.

 Wir verstehen unter Inter* all jene,
die mit einem Körper geboren wurden,
  der im Rahmen der Geschlechter-
 normen als nicht-typisch verstanden
                wird.

        Wir setzen uns für die
   Entpathologisierung und für die
   Menschenrechte von Inter* ein,
   insbesondere für das Recht auf
 körperliche Unversehrtheit und das
     Recht auf Selbstbestimmung.
Es ist wichtig zu verstehen, dass
  Inter*sein kein medizinisches
           Problem ist.

Es ist wie Mann oder Frau sein.

   Es ist eine Tatsache, das
 Geschlecht beim Menschen in
  mehr als nur zwei binären
   Ausprägungen (männlich/
      weiblich) existiert
Eine der primären
Menschenrechtsverletzungen an
Inter* ist die Leugnung unserer
     Existenz jenseits des
   Zweigeschlechtersystems.
Aus diesem Grunde sind Inter*Säuglinge, Kinder,
    Jugendliche und Erwachsene ,normalisierenden‘
chirurgischen, hormonellen und anderen medizinischen
     Eingriffen ausgesetzt, die zum Ziel haben die
  Fortpflanzungsorgane und Genitalien an eine mehr
  weibliche oder männliche Erscheinung anzupassen.

In unseren westlichen Kulturen geschieht dies ohne die
     adäquate aufgeklärte Einwilligung von Inter*.
Es existieren immer noch zu wenig Studien zur Lebenssituation von Inter*

    In Deutschland wurden bisher drei empirische Studien durchgeführt:

                             Hamburg 2007
                              Lübeck 2008
                         Deutscher Ethikrat 2012

  Die Hamburger und Lübecker Studien wurden beide von einem Team von
           Psycholog_innen und Mediziner_innen durchgeführt.

    Alle drei Fragebögen wurden ohne Beteiligung von Inter* entwickelt.
Die deutsche Bundesregierung beauftragte 2010 eine Stellungnahme
                 zur Lebenssituation von Inter*.

    Die Stellungnahme wurde aufgrund folgender Inputs entwickelt:
‣   Öffentliche Anhörung mit Expert_innen und betroffenen Personen
                       (Juni 2010 und Juni 2011)
‣    ein Online-Fragebogen zur Situation von Inter* (Juni 2011); und
‣         eine Online-Konsultation (Forum/Blog) (Juni-Juli 2011);

    Wie schon gesagt waren keine Inter* an der Entwicklung dieser
     Fragestellungen beteiligt, daher bestanden nur eingeschränkte
    Möglichkeiten, Fragen aufgrund tatsächlicher Lebenserfahrungen
                               einzubringen.
Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats vom Februar
    2012 ist zwar fortschrittlich hinsichtlich einiger
                   Empfehlungen wie

‣ die Umsetzung einer rechtlichen Sichtbarmachung der
   Tatsache, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt
                 (Vorschlag „Anderes“)
‣ den Bedarf an staatlicher finanzieller Unsterstützung
 für Inter*Organisationen und peer-to-peer-councelling
         für Inter* und Angehörige zu decken.

                (Deutscher Ethikrat 2012, 86-89)
Unglücklicherweise stellt das Ethikratpapier einen Rückschritt dar
 in Bezug auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das
   Recht auf Selbstbestimmung von Inter*Babies, Kindern und
                           Jugendlichen.

               Obwohl der Ethikrat zuerst zugesteht, dass
„alle Therapieformen mehr oder minder einschneidende Wirkungen auf den Kernbereich der
 personalen Identität und auf die körperliche Unversehrtheit [zeigen]“, Deutscher Ethikrat
                                        2012, 30)
    wird widerum Abstand davon genommen, vor medizinischen
  Eingriffen zu warnen, wenn es um die Gruppe von Inter* mit
sogenanntem CAH/AGS geht, trotz der Tatsache, dass diese Inter*
   am häufigsten den chirurgischen und hormonellen Eingriffen,
          pränatal und als Säugling, ausgesetzt werden.
Der Grund dieser Zurückhaltung sei, laut Ethikrat, dass diese
Gruppe Inter* sich angeblich meist weiblich identifiziert und
    daher durch die feminisierenden Eingriffe profitiere.

Unerwarteterweise folgt hier der Ethikrat dem medizinischen
  Diskurs und dem der Eltern - obwohl die Onlinebefragung
gezeigt hat, dass 20% der Inter* „mit CAH/AGS“ sich gegen
   die geschlechtszuweisenden Operationen in einem nicht
       einwilligungsfähigen Alter ausgesprochen haben.
   14% identifizierten sich weder männlich noch weiblich.
Schweiz, November 2012:
Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE)

    In dieser Stellungnahme wird Inter* zwar nicht nach
„Syndromgruppen“ separiert und medizinische Interventionen
   unterschiedlich gewertet, jedoch weiterhin als Störung
      verstanden (DSD - Disorder of Sex Development)

 „Die Diagnose DSD bedeutet versicherungsrechtlich ein Geburtsgebrechen,
beinhaltet aber nicht, dass die betreffende Person deshalb schon medizinisch
                    behandelt werden muss.“ (NEK 2012, S. 7)

                                 -> Handouts
Zweites Internationales Intersex Forum in Stockholm, Dez. 2012
Wir teilen die Forderungen der weltweiten Inter*Initiativen
Formuliert auf dem zweiten Internationalen Intersex Forum in Stockholm, Dez. 2012

1.Beendigung der verstümmelnden und “normalisierenden” Eingriffe wie Genitaloperationen,
psychologischer und anderer medizinischer Behandlungen sowie der Praxis der Kindstötung
und selektive Abtreibung (aufgrund von Intergeschlechtlichkeit).
2.Die Gewährleistung der persönlichen, freien, vorherig und vollständig informierten
Einwilligung des_der Betroffenen als verpflichtende Voraussetzung aller medizinischen
Verfahren und Behandlungsrichtlinien.
3.Schaffung und Förderung von unterstützenden, sicheren und würdigen Orten für Inter*,
ihre Familien und in ihrem Umfeld.
4.Hinsichtlich der Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit des
intergeschlechtlichen Kindes müssen psycho-soziale Unterstützung und nicht-pathologisierende
Peer-Beratung für Eltern und/oder Erziehungsberechtigte und engsten Angehörigen
bereitgestellt sein, und operative und andere medizinische Behandlungen dürfen allein für
lebensrettende Maßnahmen angewandt werden.
5.Die Sicherstellung aller Menschenrechte und Bürgerrechte für intergeschlechtliche
Menschen.
6.Zugang zu den eigenen medizinischen und allen weiteren Unterlagen, und die Zuerkennung
des Rechts der Inter*-Person auf Wahrheit.
7.Die Anerkennung und Entschädigung für in der Vergangenheit zugefügtem Leid und
Ungerechtigkeit.
Wir teilen die Forderungen der weltweiten Inter*Initiativen
Formuliert auf dem zweiten Internationalen Intersex Forum in Stockholm, Dez. 2012

1.Die Einbeziehung von Inter* Rechte in der Menschenrechtsarbeit der
Vereinten Nationen.

2.Andere regionale und nationale Menschenrechtsinstitutionen mögen sich in
ihrer Arbeit für die Menschenrechte von Inter* einsetzen und dies in ihren
entsprechenden Regierungen und Institutionen einbringen.

3.Menschenrechts- und LGBTI-spezifische Organisationen mögen Inter* und
ihre Menschenrechtsbelange einbeziehen und sich für mehr Sichtbarkeit
einzetzen.

4.Inter* mögen sich mit der Inter*Bewegung in Verbindung setzen und
mithelfen, für mehr Sichtbarkeit zu sorgen.
Gruppenarbeit

★ Was   sind gemeinsame Ziele und Erfahrungen?

★ Welche  Bedürfnisse und Grundvoraussetzungen gibt
  es um sich für Inter*Belange einzusetzen?

★ Wie können Menschenrechte für Inter* Belange
  nutzbar gemacht werden?

★ Was   können wir schon jetzt konkret tun?
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