Investieren in Kroatien - Die TPA Gruppe

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Investieren in Kroatien - Die TPA Gruppe
Investieren in
Kroatien
Das aktuelle Steuersystem
im Überblick | 2018

     Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen
Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Investieren in Kroatien - Die TPA Gruppe
Investieren in Kroatien.
                                                                  Das aktuelle Steuersystem im Überblick.

                                                                  Die aktuelle Wirtschaftsentwicklung in den Ländern Mittel- und
                                                                  Südosteuropas bringt auch laufende Änderungen in den Steuer-
                                                                  systemen mit sich. Zahlreiche für Investoren relevante Neuerungen
                                                                  sind die Folge.

                                                                  TPA bietet für 11 Länder Mittel- und Südosteuropas die wichtigsten
                                                                  Neuerungen im Überblick.
                                                                  Sie finden darin unter anderem:
                                                                  ■■ die wesentlichen Informationen zu den Gesellschaftsformen,
                                                                  ■■ das Wichtigste rund um Körperschaft-, Einkommen- und

                                                                     Umsatzsteuer im jeweiligen Land,
                                                                  ■■ aktuelle Steuerbegünstigungen sowie
                                                                  ■■ zentrale Regelungen zu den Doppelbesteuerungsabkommen.

                                                                  Im Rahmen der TPA-Länderreihe liegen Broschüren zu den Ländern
                                                                  Albanien, Bulgarien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien,
                                                                  Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auf.
11 Länder. 1 Unternehmen.                                         Aktuelle und d
                                                                               ­ etaillierte Informationen erhalten Sie auch über unsere
                                                                  Website www.tpa-group.com sowie über unseren elektronischen

Die TPA Gruppe.                                                   Newsletter, anzufordern unter: service@tpa-group.com

                                                                  Die Informationen in dieser Broschüre basieren auf der derzeitigen
Geht es um Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und                 Gesetzeslage und der herrschenden Verwaltungspraxis
                                                                  (Änderungen vorbehalten). Die Publikation beinhaltet nur
Unternehmensberatung, heißt es nicht nur „andere
                                                                  allgemeine, notwendigerweise gekürzte Informationen und kann
Länder, andere Sitten“ sondern auch andere Märkte,                die individuelle Beratung nicht ersetzen.
andere Gesetzgebungen, andere Sprachen und vieles
mehr. Deshalb erwarten wir Sie vor Ort mit hoch­wertiger          Gerne beantworten unsere Experten Ihre Fragen.
Beratung, Know-How und Verständnis für Ihre
individuelle Situation.

Denn auch wenn vieles anders ist, soll eines gleich
bleiben: Ihr Geschäftserfolg.
                                                                  Inhalt
                                                                  Gesellschaftsformen ..................................................................................................... 2
                                                                  Körperschaftsteuer ........................................................................................................ 4
                                                                  Einkommensteuer .......................................................................................................... 5
Werfen Sie einen Blick auf:                                       Termine und Fristen ....................................................................................................... 6
                                                                  Sonstige Steuern ........................................................................................................... 7
www.tpa-group.com                                                 Abgabenordnung .......................................................................................................... 7
                                                                  Steuerbegünstigungen .................................................................................................. 7
                                                                  Unbewegliches Vermögen ............................................................................................ 7
                                                                  Sozialversicherung ........................................................................................................ 8
                                                                  Geschäftsführer ............................................................................................................. 9
                                                                  Umsatzsteuer ................................................................................................................ 9
                                                                  Mergers & Acquisitions ................................................................................................. 12
                                                                  Doppelbesteuerungsabkommen ................................................................................... 16
     Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen
Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn                                                                                  TPA | Investieren in Kroatien 2018            1
Investieren in Kroatien - Die TPA Gruppe
Gesellschaftsformen

                                   Bezeichnung in jeweiliger Landessprache                           Eintrag Firmenbuch /              Mindestkapital                      Einpersonengesellschaft
                                                                                                     Rechtspersönlichkeit

    GmbH                                                                                             ja / ja                           HRK 20.000                          ja
                                                                                                                                       (EUR 2.667)

    einfache GmbH                                                                                    ja / ja                           HRK 10                              ja
                                                                                                                                       (EUR 1,3)

    AG                                                                                               ja / ja                           HRK 200.000                         ja
                                                                                                                                       (EUR 26.667)

    Gen.                                                                                             ja / ja                           nein                                mindestens drei Mitglieder

    OG                                                                                               ja / ja                           nein                                idR nein

    KG                                                                                               ja / ja                           nein                                nein

    eingetragene                                                                                     ja / nein                         nein                                –
    Zweigniederlassung

    steuerliche                                                                                      ja / nein                         nein                                –
    Betriebsstätte

                                   Gesellschaftsteuer /            Schriftlichkeit /   Transparenz   Registrierung          Abschlussprüfung (zwingend für mittlere und große Unternehmen und für
                                   Rechtsgebühren                  Notariatsakt                      Finanzbehörden         Unternehmen, die zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreiten:
                                                                                                                            1. Umsatz > HRK 30 Mio. (EUR 4 Mio.); 2. Bilanzsumme > HRK 15 Mio. (EUR 2 Mio.);
                                                                                                                            3. durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter > 25

    GmbH                           nein /                          ja / ja             nein          ja                     zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte
                                   Firmenbucheintragung                                                                     überschritten werden

    einfache GmbH                  nein /                          ja / ja             nein          ja                     zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte
                                   Firmenbucheintragung                                                                     überschritten werden

    AG                             nein /                          ja / ja             nein          ja                     zwingend
                                   Firmenbucheintragung

    Gen.                           nein /                          ja / ja             nein          ja                     zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte überschritten
                                   Firmenbucheintragung                                                                     werden

    OG                             nein /                          ja / ja             nein          ja                     zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte
                                   Firmenbucheintragung                                                                     überschritten werden

    KG                             nein /                          ja / ja             nein          ja                     zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte
                                   Firmenbucheintragung                                                                     überschritten werden

    eingetragene                   nein /                          –/–                 nein          ja                     im Rahmen einer etwaigen Prüfung des Stammhauses
    Zweigniederlassung             Firmenbucheintragung

    steuerliche                    nein / nein                     –/–                 –             ja                     im Rahmen einer etwaigen Prüfung des Stammhauses
    Betriebsstätte

Wechselkurs EUR 1 = HRK 7,5 EUR-Werte gerundet

2    TPA | Investieren in Kroatien 2018                                                                                                                               TPA | Investieren in Kroatien 2018       3
Körperschaftsteuer

    Steuersatz                        18 %; 12 % für Unternehmen mit Jahresumsatz                   Zinsen und Lizenzen       15 % (DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen)
                                      < HRK 3 Mio. (EUR 400.000)
                                                                                                                              keine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzen, die an
    Steuerpflicht                     Körperschaften, Betriebsstätten,                                                        EU-Muttergesellschaften ausbezahlt werden, wenn:
                                      ­Zweigniederlassungen, natürliche Personen und
                                       Non-Profit-Organisationen                                                              ■■   Unmittelbare Beteiligung von mindestens 25 % für
                                                                                                                                   zumindest zwei Jahre
    Wirtschaftsjahr                   Kalenderjahr, der Wechsel ist nur mit Z
                                                                            ­ ustimmung ­
                                      des Finanzamtes möglich                                       Dividenden                12 % auf Dividenden und Gewinnanteile, die an
                                                                                                                              ausländische juristische Personen ausbezahlt werden
    Buchführung                       doppelte Buchführung                                                                    (DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen)
    Verlustausgleich/                 zeitlich begrenzt (fünf Jahre),                                                         keine Quellensteuer auf Dividenden, die an EU-
    ­Verlustvorträge                  kein Verlustrücktrag                                                                    Muttergesellschaften ausbezahlt werden wenn:
                                                                                                                              ■■ Mindestbeteiligung 10 % für mindestens zwei Jahre
    verbundene Personen               wenn:

                                      ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar an der             20 % obligatorische Quellensteuer wenn Zahlungen für bestimmte Leistungen
                                      Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital des          an Unternehmen erfolgen, die ihren Sitz in den steuerlichen Oasen oder Finanz-
                                      anderen Unternehmens beteiligt ist (Tochtergesellschaft)      zentren haben. Ausgenommen davon sind EU-Länder und Länder, mit denen ein
                                      oder                                                          DBA besteht (die Finanzbehörden führt eine Liste solcher Jurisdiktionen)

                                      dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar a­n          Steuersicherung              neben der Quellensteuer gibt es keine andere Art der
                                      der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder d
                                                                               ­ em Kapital                                   Steuersicherung
                                      beider Unternehmen beteiligt sind (Schwestergesell-        Nationale                    keine Behaltefrist / keine Mindestbeteiligung
                                      schaft)                                                    ­Schachtelbefreiung          Dividendenerträge sind steuerfrei
                                      gesetzliche Definition im HGB und                                                       ­Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig
                                      ­Körperschaftsteuergesetz                                  Internationale               keine Behaltefrist / keine Mindestbeteiligung
    Betriebsausgaben                  Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich                ­Schachtelbefreiung          Dividendenerträge sind steuerfrei
                                      veranlasst sind                                                                         Veräußerungsgewinne sind steuerbar (DBA kann
                                                                                                                              Steuerfreiheit vorsehen)
       Transferpreise                 fremdübliche Gestaltung
                                                                                                 Firmenwert –                 nach kroatischem Rechnungslegungsgesetz
       Zinsen                         Zinsen eines fremdfinanzierten Beteiligungs­erwerbes       ­Abschreibung
                                      abzugsfähig, soweit erworbene Beteiligung zum
                                      Betriebsvermögen gehört                                    Unternehmensgruppen-         nicht vorgesehen
                                                                                                 besteuerung / ­Organschaft
       Debt / Equity                  4:1, für Anteilseigner mit einer Beteiligung von
                                      mindestens 25 % und andere verbundene Personen

       Abschreibungen                 Methode: linear.
                                      Steuerliche Abschreibungen müssen gleich den
                                      buchhalterischen Abschreibungen sein.
                                                                                                 Einkommensteuer
                                      Jahresabschreibung
                                                                                                 Jährlicher Steuersatz
                                      mögliche Verdoppelung der Abschreibungssätze                                             HRK                  HRK
                                                                                                                               0 – 210.000          über 210.001
       Rückstellungen                 für Risken sowie gesetzliche und vertragliche Ver-
                                      pflichtungen (Abfertigungen, Gerichtsverfahren usw.)                                     24 %                 36 %

       Kfz-Kosten                     Abschreibung fünf Jahre                                    steuerfreier Betrag          monatlicher Grundfreibetrag HRK 3.800 (EUR 507)
                                      Anschaffungskosten: Angemessenheitsgrenze                  Steuerpflicht                unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen
                                      HRK 400.000 (EUR 53.333)                                                                (außer DBA schränkt Besteuerungsrecht ein)
                                      50 % Kfz-Kosten sind nicht abzugsfähig                     Steuerperiode                Kalenderjahr
       Einnahmen-Ausgaben-            Steuerpflichtige deren Vorjahresumsätze HRK                Einkunftsarten               Einkünfte aus
       Rechnung                       3.000.000 (EUR 400.000) nicht übersteigen, dürfen die
                                                                                                                               1. selbständiger Arbeit
                                      Steuerbemessungsgrundlage mit Hilfe der Einnahmen-
                                      Ausgaben-Rechnung ermitteln                                                              2. Versicherung

    nicht abzugsfähige                nicht betrieblich veranlasste Ausgaben; nicht erlaubte                                   3. nichtselbständiger Arbeit
    Ausgaben                          Zuwendungen, Spenden etc.                                                                4. Kapitalvermögen
    Quellensteuer                     generell 15 %, ein DBA kann einen niedrigeren Satz                                       5. Grundstücke und Rechte an Grundstücken
                                      vorsehen                                                                                 6. sonstige Quellen einschließlich nicht deklariertem
                                                                                                                                  Einkommen

4    TPA | Investieren in Kroatien 2018                                                                                                                TPA | Investieren in Kroatien 2018   5
Einkommensteuer                                                                                     Sonstige Steuern

    Buchführung                       doppelte Buchführung                                          Gewerbesteuer              keine

                                      Kleinunternehmer und Freiberufler:                            Vermögenssteuer            keine
                                      Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) möglich
                                                                                                    Gebühren und               keine
    Verlustausgleich                  nicht möglich                                                 Verkehrsteuern

    Verlustvortrag                    zeitlich begrenzt (fünf Jahre)                                Grunderwerbsteuer          siehe unbewegliches Vermögen

    Betriebsausgaben                  Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich
                                      veranlasst sind

    Werbungskosten                    Aufwendungen oder Ausgaben zur Erzielung,
                                      Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen                        Abgabenordnung
    Pauschalierung                    bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Einkünften
                                      aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb können
                                                                                                    Ruling                     nein
                                      die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz
                                                                                                                               (nur eingeschränkt: mit zuständiger Finanzbehörde)
                                      errechnet werden
                                                                                                    Verspätungsfolgen          Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen 9,41 %
    Kfz                               wie bei Körperschaftsteuer
                                                                                                    Finanzstrafrecht           Strafe für vorsätzliche und fahrlässige Abgabenhinter-
    Quellensteuer                     generell 12 %, ein DBA kann einen niedrigeren Satz
                                                                                                                               ziehung: bis HRK 500.000 (EUR 66.667)
                                      vorsehen
                                                                                                    Durchgriffshaftung         Persönliche Haftung der Gesellschafter, der Geschäfts-
          Zinsen                      12 %
                                                                                                                               führer und nahestehender Personen bei Missbrauch
          Lizenzen                    24 %                                                                                     ihrer Befugnisse während ihrer Tätigkeit.

          Dividenden                  12 %

          Kaptialeinkünfte            12 %

                                                                                                    Steuerbegünstigungen

                                                                                                    Absetzbeträge - jährlich
Termine und Fristen
                                                                                                       Alleinverdiener         HRK 45.600 (EUR 6.080)

    Jahressteuererklärungen                                                                            Kinderabsetzbetrag      HRK 21.000 (EUR 2.800) bei einem Kind
                                                                                                                               HRK 30.000 (EUR 4.000) bei zwei Kindern
          Körperschaftsteuer          Abgabe bis 30.04. des Folgejahres                                                        HRK 42.000 (EUR 5.600) bei drei Kindern
          Einkommensteuer             Abgabe bis 28.02. des Folgejahres                             Förderungen                staatliche Förderung beim Bausparen und bei der
                                                                                                                               Rentenvorsorge
    Umsatzsteuer-                     bis zu einem Umsatz von HRK 800.000 (EUR 106.667)
    voranmeldungen                    quartalsweise abzugeben; ansonsten monatlich –
                                      auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

                                      bis zum 20. des darauffolgenden Monats
                                                                                                    Unbewegliches Vermögen
    Elektronische Einreichung         Folgende Steuerpflichtige sind zur elektronischen
    der Steuererklärungen             Einreichung der Steuererklärungen verpflichtet:
                                                                                                    Abschreibungen             linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
                                          ■■   Alle Umsatzsteuerpflichtigen
                                          ■■   Mittelgroße und große Steuerpflichtige, die nicht                               Steuerliche Abschreibungen müssen den
                                               umsatzsteuerpflichtig sind (Bilanzsumme über                                    buchhalterischen Abschreibungen gleich sein.
                                               HRK 30 Mio. (EUR 4 Mio.), Umsätze über
                                               HRK 60 Mio. (EUR 8 Mio.), durchschnittliche Anzahl   Abschreibungsgruppen
                                               der Mitarbeiter mehr als 50); wenn zwei der drei
                                               Kriterien erfüllt sind                                  Grund und Boden         keine Abschreibung

                                                                                                       Gebäude                 5%
                                                                                                                               kürzere/längere Nutzungsdauer möglich

                                                                                                       Abschreibungsbasis      Anschaffungskosten

                                                                                                    Sonderabschreibungen       mögliche Verdoppelung der Abschreibungssätze

                                                                                                    Zuschreibung               keine

6    TPA | Investieren in Kroatien 2018                                                                                                                TPA | Investieren in Kroatien 2018   7
Unbewegliches Vermögen

    Grunderwerbsteuer                                                                           unselbständig tätige
                                                                                                Personen
       Steuergegenstand               Rechtsvorgänge, die Anspruch auf Übereignung oder
                                      Verwertung einer inländischen Immobilie vermitteln           Krankenversicherung    13 %

       Bemessungsgrundlage            Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleis-          Arbeitslosen-          1,7 %
                                      tung (unter bestimmten Voraussetzungen der Wert der          versicherung
                                      Immobilie, der unter Umständen seitens der Finanzbe-
                                      hörden festgelegt wird).                                     Unfallversicherung     0,5 %

       Steuersatz                     4 % Grunderwerbsteuer (mögliche Ausnahmen)                   Pensionsversicherung   erste Stufe = 15 % (Dienstnehmer)

                                      Umsatzsteuer in der Höhe von 25 %, wenn die Immobilie                               Mindestbeitragsgrundlage HRK 48.120 (EUR 6.416)
                                      (Gebäude und zugehöriges Immobilien, und/oder Bau-                                  pro Monat zu zahlen
                                      land) innerhalb von zwei Jahren ab Kauf oder Bau nicht
                                      benutzt wird und nicht zur Steuerfreiheit optiert wurde                             zweite Stufe = 5 % (Dienstnehmer)

    Immobiliensteuer                                                                            Förderung                 Förderungen für junge Dienstnehmer und Behinderte
    (Grundsteuer)

       Steuergegenstand               inländische Ferienhäuser
                                                                                                Geschäftsführer
       Bemessungsgrundlage            Einheitswert = 1 m2

       Steuerbetrag                   hängt von regionalen Behörden ab                          Zivilrecht                Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag etc.
                                      (Durchschnitt HRK 15 (EUR 2) pro m2)
                                                                                                Sozialversicherung        Ja, Mindestbeitragsgrundlage HRK 5.213 (EUR 695)
    Immobilienfonds
                                                                                                Einkommensteuer           Lohnsteuer inkl. aller Lohnnebenkosten (hängt auch
       Eigentümer des                 Fondsgesellschaft, somit keine Grundbucheintragung                                  vom Doppelbesteuerungsabkommen ab)
       Fondsvermögens                 und Grunderwerbsteuer für Anleger
                                                                                                Umsatzsteuer              Nur bei Werkvertrag
       Bewertung                      vor dem Kauf durch einen Sachverständigen
                                                                                                Beschäftigungs- und       Erforderlich für bestimmte EU-Länder, sowie Dritt­
       Investitionen                  mindestens 50 % des Netto-Fondsvermögenswertes            Aufenthaltsbewilligung    länder. Beschäftigungs- und Aufenthaltsbewilligung
                                      sind in die Immobilien in Kroatien anzulegen                                        bei längerem Aufenthalt in Kroatien (länger als
                                                                                                                          90 Tage) notwendig, Zugangserleichterungen für sog.
       Risikostreuung                 Wert pro Immobilie kleiner als 20 % des
                                                                                                                          Schlüsselarbeitskräfte
                                      gesamten Fondsvermögens
                                                                                                Arbeitsbestätigung        Arbeitsbestätigung für Zeiträume bis zu 90 Tage
       Steuerpflicht                  Immobilienfonds Management Gesellschaft (18 % oder
                                                                                                                          (Schlüsselarbeitskräfte)
                                      12 %; siehe Körperschaftsteuer)
                                                                                                Haftung                   bei mangelnder Sorgfalt

Sozialversicherung
                                                                                                Umsatzsteuer
    Sozialversicherung                gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
                                      für alle Erwerbstätigen
                                                                                                Steuersätze                   Normalsteuersatz: 25 %
    Beitragssätze und                 die Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen sind
    Höchstbeitragsgrundlagen          je nach Art der Erwerbstätigkeit unterschiedlich hoch.                                  Ermäßigter Steuersatz: 13 %, für
                                                                                                                              ■■ touristische Dienstleistungen

                                      Jährliche Höchstbeitragsgrundlagen:                                                     ■■ Zeitschriften

                                      maximal HRK 577.440 (EUR 76.992) in 2018                                                ■■ Speiseöle- und fette, Kindernahrung, Zucker,

                                                                                                                                 Wasser (außer abgefülltes Wasser)
    selbständig tätige                hängt von der zugeordneten Kategorie ab
    Personen
                                                                                                                              Ermäßigter Steuersatz: 5 %, zB für:
                                                                                                                              ■■ Tageszeitungen
       Pensionsversicherung           erste Stufe = 15 %
                                                                                                                              ■■ Bücher, wissenschaftliche Publikationen

                                                                                                                              ■■ bestimmte Medikamente
                                      Mindestbeitragsgrundlage HRK 3.048 (EUR 406)
                                                                                                                              ■■ Brot, Milch, einige andere Produkte
                                      pro Monat zu zahlen

                                      zweite Stufe = 5 %                                        Lieferungen                   steuerpflichtig sind Lieferungen und die
                                                                                                                              Entnahme für private Zwecke
       Krankenversicherung            15 %
                                                                                                   Ort der Lieferung          grundsätzlich dort, wo sich der Gegenstand zum
       Unfallversicherung             0,5 %                                                                                   Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht
                                                                                                                              befindet (ruhende Lieferung)

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Umsatzsteuer

                                          im Falle der Versendung/Beförderung durch                   Restaurant- und Verpfle-   Tätigkeitsort                 Tätigkeitsort
                                          Lieferer oder Abnehmer dort, wo die Versendung/             gungsdienstleistungen
                                          Beförderung beginnt (bewegte Lieferung)
                                                                                                      Vermietung von             Ort der Zurverfügung-         Ort der Zurverfügung-
                                          Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet: falls Lieferer            Beförderungsmittel bis     stellung                      stellung
                                          Schuldner der Einfuhr-USt, im Einfuhrland                   30 Tage

                                                                                                      Vermietung von Beför-      Grundregel                    Empfängerort
                                          Besonderheiten bei Reihen- und Dreiecksge-
                                                                                                      derungsmittel länger als                                 Vermietung von
                                          schäften
                                                                                                      30 Tage                                                  Sportbooten: Ort der
 sonstige Leistungen                      steuerpflichtig sind sonstige Leistungen sowie die                                                                   Zurverfügungstellung
                                          Verwendung und die unentgeltliche Erbringung
                                                                                                      Telekom-, Rundfunk-,       Grundregel                    Empfängerort
                                          von anderen sonstigen Leistungen für private
                                                                                                      Fernsehdienstleistungen
                                          Zwecke
                                                                                                      Elektronisch erbrachte     Grundregel                    Empfängerort
     Ort bei sonstigen                    Unterscheidung, ob Leistungen
                                                                                                      Leistungen vom
     Leistungen
                                                                                                      Drittland
                                          ■■   an Unternehmer („Business to Business“,
                                               „B2B“) oder                                     Reverse Charge                    bei allen sonstigen Leistungen und bei
                                          ■■   an Nichtunternehmer („Business to Customer“,    „Umkehr der Steuerschuld“         Werklieferungen
                                               „B2C“)
                                                                                               Reverse Charge für                ■■   Für alle Lieferungen und sonstige Leistungen
                                          Als Unternehmer gelten:                              innerstaatliche Lieferungen            die von nicht ansässigen Steuerpflichtigen an
                                          ■■ Unternehmer, die nicht steuerbare Umsätze                                                lokale Steuerpflichtige erbracht werden
                                             iSd. Art. 4 (1) ausführen, in Bezug auf alle an                                     ■■   Für Baulieferungen und Leistungen die von
                                             sie erbrachten Leistungen                                                                lokalen Steuerpflichtigen an lokale Steuerpflich-
                                          ■■ juristische Personen mit UID-Nr.                                                         tige erbracht werden
                                                                                                                                 ■■   Für Verkauf von Immobilien (Bauland und
      ■■   Grundregel                     B2B                         B2C                                                             Gebäude mit zugehörigem Land) die der
                                                                                                                                      Umsatzsteuer unterliegen (Option)
                                          Empfängerort                Unternehmerort
                                                                                                  Folgen                         Rechnung ohne USt
                                          (Ort, an dem                (Ort, an dem
                                          Leistungsempfänger          Leistungserbringer                                         Umsatzsteuer schuldet der Empfänger
                                          Unternehmen betreibt)       Unternehmen betreibt)
                                                                                               Steuerbefreiung                   Unterscheidung ist wichtig für den
      ■■   Sonderfälle                    B2B                         B2C                                                        Vorsteuerabzug
            Vermittlungsleistungen        Grundregel                  Leistungsort der            echte Steuerbefreiung          ■■   Ausfuhrlieferungen
                                                                      Hauptleistung                                              ■■   Beförderung von Gegenständen im
                                                                                                  (Vorsteuerabzug steht               grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr
            Grundstücksleistungen         Grundstücksort              Grundstücksort
                                                                                                  trotz umsatzsteuerfreier       ■■   Beförderung von Personen mit Schiffen und
            Eintrittsberechtigung         Tätigkeitsort               Tätigkeitsort               Lieferung/Leistung zu)              Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden
            sowie die damit                                                                                                           Beförderungsverkehr
            zusammenhängenden                                                                                                    ■■   Vermittlung der oben angeführten Umsätze
            Leistungen für Veran-
                                                                                                  unechte Steuerbefreiung        ■■   Gewährung und Verwaltung von Krediten,
            staltungen wie Messen
                                                                                                                                      Tätigkeiten von Versicherungen
            und Ausstellungen
                                                                                                  (Vorsteuerabzug steht          ■■   Postdienstleistungen
            Personenbeförderung           wo die Beförderung          wo die Beförderung          nicht zu)                      ■■   Leistungen der Kranken- und Pflegeanstalten
                                          bewirkt wird                bewirkt wird                                               ■■   Umsätze von Ärzten, Dentisten, Hebammen ua.
                                                                                                                                 ■■   Umsätze von Kleinunternehmern (Vorjahresnetto­
            Güterbeförderung              Grundregel                  Wo die Beförderung                                              umsatz unter HRK 300.000 (EUR 40.000)
                                                                      bewirkt wird oder
                                                                      Abgangsort (bei inner-   Immobilien
                                                                      gemeinschaftlichen
                                                                                                  Vermietung                     Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem
                                                                      Güterbeförderungen)
                                                                                                                                 Vermögen ist steuerpflichtig.
            Nebenleistungen zur           Grundregel                  Tätigkeitsort
            Beförderung                                                                                                          Ausnahme:
                                                                                                                                 Vermietung für Wohnzwecke ist steuerfrei
            Begutachtung von und          Grundregel                  Tätigkeitsort
            Arbeiten an beweg-                                                                    Verkauf                        grundsätzlich: Gebäude unterliegen 25 % Umsatz-
            lichen körperlichen                                                                                                  steuer. Verkauf von Immobilien (Gebäude und
            Gegenständen                                                                                                         zugehöriges Land), wenn es innerhalb von
                                                                                                                                 zwei Jahren ab Kauf oder Bau nicht benutzt wird
            „Katalogleistungen“ an        Grundregel                  Empfängerort                                               und nicht zur Steuerfreiheit optiert wurde
            Drittlandskunden

10   TPA | Investieren in Kroatien 2018                                                                                                                TPA | Investieren in Kroatien 2018   11
Umsatzsteuer

 Leasing                                                                                         Übertragung der Finanzierungs- Zinsaufwendungen sind steuerlich abzugsfähig,
                                                                                                 verbindlichkeit an die Tochter- wenn das Darlehen für Geschäftszwecke, dh.
      Finanzierungsleasing                Lieferung                                              gesellschaft und Abzugsfähig- zur Einkommenserzielung verwendet wird.
                                                                                                 keit von Zinsaufwendungen
      Operating Leasing                   Sonstige Leistung
                                                                                              Abfindungsmöglichkeiten
 Vorsteuerrückerstattung für              Via elektronisches Erstattungssystem
 kroatische Unternehmer                                                                          Abfindung von                Auf Verlangen eines Gesellschafters, der mindestens
 innerhalb der EU                                                                                Minderheitsgesellschaftern   95 % des Gesellschaftskapitals hält, ist die General­
                                                                                                                              versammlung berechtigt, die Übertragungen der
 Ausländische Unternehmer                 Unternehmer, die keinen Sitz und keine
                                                                                                                              Anteile von Minderheits­gesellschaftern unter der
                                          Betriebsstätte im Inland haben
                                                                                                                              Auflage, den Minderheitsgesellschaftern eine
      Registrierung                       erforderlich, wenn Leistungsort in Kroatien liegt                                   Abfindung zu zahlen, vorzunehmen (gilt nur für
                                          und das Reverse-Charge-System nicht anwend-                                         Aktiengesellschaften). Der Hauptgesellschafter
                                          bar ist                                                                             setzt den Abfindungsbetrag fest. Die Angemes-
                                                                                                                              senheit prüft ein vom Gericht bestellter Prüfer.
      Vorsteuererstattung für             Via elektronisches Erstattungssystem, einzu­
      EU-Unternehmer                      reichen bis 30. September des Folgejahres           Veräußerungsgewinne –
                                                                                              Kapitalgesellschaften und
      Vorsteuerrückerstattung für         wenn keine Umsätze in Kroatien getätigt werden,     Personengesellschaften
      ausländische Unternehmer            ist spätestens am 30. Juni des Folgejahres die
                                          Rückerstattung beim lokalen Finanzamt des aus-         Aktienverkauf (AG)           Es gibt keine spezielle Besteuerung von
                                          ländischen Unternehmers zu beantragen                                               Veräußerungsgewinnen. Wenn der Verkäufer kein
                                                                                                                              kroatisches Steuersubjekt ist, ergeben sich in
                                          Originalrechnungen, umsatzsteuerliche Ansässig-                                     Kroatien keine Steuerfolgen. Veräußerungsgewinne,
                                          keitsbestätigung                                                                    die von einer körperschaftsteuerpflichtigen
                                          Mindestbetrag der zu erstattenden Vorsteuer:                                        kroatischen Gesellschaft erzielt werden, werden
                                          HRK 400 (EUR 53,33)                                                                 dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet
                                                                                                                              und mit 18 % oder12 % versteuert.

                                                                                                 Anteilsverkauf (GmbH)        Es gibt keine spezielle Besteuerung von
                                                                                                                              Veräußerungsgewinnen. Wenn der Verkäufer kein
                                                                                                                              kroatisches Steuersubjekt ist, ergeben sich in
Mergers & Acquisitions                                                                                                        Kroatien keine Steuerfolgen. Veräußerungsgewinne,
                                                                                                                              die von einer körperschaftsteuerpflichtigen
                                                                                                                              kroatischen Gesellschaft erzielt werden, werden
 Finanzierung                                                                                                                 dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet
                                                                                                                              und mit 18 % oder12 % versteuert.
      Finanzierungshilfe durch            im allgemeinen nur für Gesellschaften mit
      die Tochtergesellschaft             beschränkter Haftung erlaubt                           Verkauf von Anteilen an      Es gibt keine spezielle Besteuerung von
                                                                                                 einer Personengesellschaft   Veräußerungsgewinnen. Wenn der Verkäufer kein
      Nachrangige                         Der Einsatz nachrangiger Verbindlichkeiten ist                                      kroatisches Steuersubjekt ist, ergeben sich in
      Verbindlichkeiten                   erlaubt.                                                                            Kroatien keine Steuerfolgen. Veräußerungsgewinne,
      (Mezzaninkapital)                                                                                                       die von einer körperschaftsteuerpflichtigen
      Zinsaufwendungen im                 Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einem                                          kroatischen Gesellschaft erzielt werden, werden
      Zusammenhang mit                    Anteilserwerb sind steuerlich abzugsfähig, wenn                                     dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet
      dem Anteilskauf                     das Darlehen für Geschäftszwecke, d.h. zur                                          und mit 18 % oder12 % versteuert.
                                          Einkommenserzielung verwendet wird.                    Internationale               Es gibt in Kroatien keine zusätzliche Besteuerung
      Zinsaufwendungen                    Für Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit               Schachtelbegünstigung        von Veräußerungsgewinnen. Veräußerungsgewinne,
      im Zusammenhang                     nachrangigen Verbindlichkeiten müssen Unter-                                        die von einer körperschaftsteuerpflichtigen
      mit nachrangigen                    kapitalisierungsbestimmungen und steuerliche                                        kroatischen Gesellschaft erzielt werden, werden
      Verbindlichkeiten                   Zinssatzobergrenzen wie folgt beachtet werden:                                      dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet
                                          Zinsen für nachrangige Verbindlichkeiten                                            und mit 18 % oder12 % versteuert.
                                          gegenüber einem ausländischen Anteilseigner,        Verkauf von Unternehmen als
                                          der einen Anteil von 25 % oder mehr am              Ganzes bzw. von Teilbetrieben
                                          Gesellschaftskapital oder den Stimmrechten
                                          hält, sind insoweit steuerlich nicht abzugsfähig,      Definition                   Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten:
                                          als das Darlehen zu irgendeinem Zeitpunkt                                           Der Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten ­(auch
                                          innerhalb der Steuerperiode das Vierfache des                                       von Teilbetrieben) ist möglich. Es ist wichtig, dass
                                          vom Anteilseigner gehaltenen Anteils am Kapital                                     sämtliche Vermögensgegenstände, Forderungen,
                                          des Darlehensnehmers übersteigt. Das gilt auch                                      Ansprüche und Verbindlichkeiten iZm. einer
                                          für alle verbundenen Personen. Die steuerlich                                       bestimmten Geschäftstätigkeit in die zu übertragen­de
                                          zulässige Obergrenze für Zinsen, die an ein                                         wirtschaftliche Einheit eingeschlossen sind.
                                          ausländisches verbundenes Unternehmen
                                          gezahlt werden, ist 4,55 % pa.                                                      Verkauf von Gesellschaftsanteilen:
                                                                                                                              Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen in einem
                                                                                                                              „share deal“ ist möglich.

12   TPA | Investieren in Kroatien 2018                                                                                                           TPA | Investieren in Kroatien 2018 13
Mergers & Acquisitions

      Handels- und                          Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten:                              Bewertung                Berichtigungen des Fair Values sind in Überein-
      steuerrechtliche                      Die buchhalterische Behandlung der                                                            stimmung mit den IFRS vorzunehmen. Latente
      Behandlung                            wirtschaftlichen Einheit wird in IFRS 3                                                       Steuern sind gemäß den IAS 12 zu erfassen,
                                            Unternehmenszusammenschlüsse festgehalten.                                                    auch für Erfordernisse der HSFI.
                                            Zum Zeitpunkt des Verkaufs sind alle festgestellten
                                            Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten                           Abschreibung des         Wenn ein Unternehmenszusammenschluss der
                                            zum Fair Value zu bewerten. In den HSFI* sind                        Firmenwertes             IFRS unterliegt, ist der durch den Unternehmens-
                                            die wirtschaftliche Einheit und Unternehmens-                                                 zusammenschluss entstandene Firmenwert auf
                                            zusammenschlüsse nicht eindeutig definiert,                                                   Wertminderung zu prüfen. Die Wertminderung
                                            allerdings ist anzunehmen, dass deren                                                         des Firmenwertes ist steuerlich abzugsfähig.
                                            Behandlung dieselbe ist.
                                                                                                                                          Wenn ein Unternehmenszusammenschluss der
                                            Die Übertragung der wirtschaftlichen Einheit                                                  HSFI unterliegt, sollte der Firmenwert über die
                                            erfolgt umsatzsteuerfrei, sofern die Einheit als                                              erwartete Nutzungsdauer von höchstens fünf
                                            Ganzes übertragen wird und der Käufer vor­                                                    Jahren abgeschrieben werden.
                                            steuerabzugsberechtigt ist.
                                                                                                                                          Die Abschreibung oder Abwertung des Firmen-
                                            Verkauf von Gesellschaftsanteilen:                                                            wertes, der durch die Unternehmenszusammen­
                                            Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen wird                                                    schlüsse entstanden ist, ist steuerlich nicht
                                            abhängig vom Eigentumsanteil auf ähnliche                                                     abzugsfähig.
                                            Weise durch IFRS oder HSFI bewertet. Der
                                                                                                                 Steuerrechtliche         Die Berichtigung des Fair Values ist grundsätzlich
                                            Verkauf von Gesellschaftsanteilen ist umsatz-
                                                                                                                 Behandlung der           nicht steuerpflichtig. Die Neubewertungsrücklage
                                            steuerfrei.
                                                                                                                 Berichtigungen des       wirkt sich nicht auf die Steuerbemessungsgrund-
      Firmenwert                            Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten:                              Fair Values              lage aus, wenn sie unter Eigenkapital erfasst
                                            Der Firmenwert (Kaufpreis korrigiert um Verkehrs-                                             wurde. In diesem Fall ist die Neubewertungsrück-
                                            werte der übernommenen Vermögensgegen­                                                        lage im Zeitpunkt der Realisierung steuerpflichtig.
                                            stände und Schulden) wird anfänglich zu                                                       Wenn die Neubewertungsrücklage jedoch als
                                            Anschaffungskosten bewertet.                                                                  Ertrag erfasst wird, ist sie in der Entstehungs­
                                                                                                                                          periode steuerpflichtig.
                                            Verkauf von Gesellschaftsanteilen:
                                                                                                              Einbringung von
                                            n/a
                                                                                                              Vermögensgegenständen in
      Abschreibung des                      Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten:                           das Gesellschaftskapital
      Firmenwertes                          Der durch Unternehmenszusammenschlüsse
                                                                                                                 Sacheinlagen             Sacheinlagen sind zulässig. Die eingebrachten
                                            entstandene Firmenwert darf gemäß IFRS 3 nicht
                                                                                                                                          Vermögensgegenstände werden zum Marktwert
                                            abgeschrieben werden. Stattdessen hat der
                                                                                                                                          gemäß einem Sachverständigengutachten oder
                                            Erwerber ihn gemäß IAS 36 Wertminderung von
                                                                                                                                          zum Buchwert in den Geschäftsbüchern des
                                            Vermögenswerten einmal jährlich auf Wertminde-
                                                                                                                                          Investors erfasst (jedoch nicht höher als der
                                            rung zu prüfen. Die Wertminderung des
                                                                                                                                          Marktwert).
                                            Firmenwertes ist steuerlich nicht abzugsfähig.
                                                                                                                 Steuerliche Behandlung   Der aus der Erhöhung des Fair Values entstandene
                                            Gemäß HSFI sollte der Firmenwert über die                                                     Gewinn der Gesellschaft, in die die Vermögens­
                                            erwartete Nutzungsdauer von höchstens fünf                                                    gegenstände eingebracht werden, wird versteuert,
                                            Jahren abgeschrieben werden. Bei der                                                          wenn die Sacheinlagen zum Marktwert erfasst
                                            Körperschaftsteuer ist die Abschreibung des                                                   werden.
                                            Firmenwertes steuerlich nicht abzugsfähig.
                                                                                                                                          Die Sacheinlagen, ausgenommen wirtschaftliche
                                            Verkauf von Gesellschaftsanteilen:                                                            Einheiten und Gesellschaftsanteile, unterliegen
                                            n/a                                                                                           grundsätzlich der Umsatzsteuer.
 Verschmelzungen

      Handelsrechtlich                      Verschmelzung zur Aufnahme, zur Neugründung,
      zulässige                             Rechtsformwechsel
      Verschmelzungsformen

      Ausschluss bei der                    Generell möglich
      Bewertung zum Fair Value
* Gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes ist die Anwendung der Kroatischen Rechnungs-
­	 legungsstandards („HSFI“) für alle Unternehmen verpflichtend, ausgenommen Großunternehmen und jene,
   deren Aktien oder Schuldverschreibungen an der Börse notiert sind oder deren Börsennotierung vorbereitet
   wird (sie müssen dann die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden).

14   TPA | Investieren in Kroatien 2018                                                                                                                      TPA | Investieren in Kroatien 2018 15
Doppelbesteuerungsabkommen

Unterschiedlich wird das Besteuerungsrecht im Falle der Anteilsveräußerung                     Land           Inkrafttreten   Immobilienklausel   Dividenden     Zinsen        Lizenzen
von Immobiliengesellschaften geregelt. Entsprechend dem OECD-Musterab-                                                                            %              %             %
kommen hat in den mit „ja“ gekennzeichneten DBAs im Falle von „Share Deals“                    Österreich     01.01.2002      nein                0/15           5             0
nicht der Ansässigkeitsstaat des Veräußerers das Besteuerungsrecht, sondern                    Polen          01.01.1997      ja                  5/15           10            10
jener Staat, in dem die Immobilie liegt.                                                       Portugal       01.01.2016      ja - tw             5/10           10            10
                                                                                               Rumänien       01.01.1997      ja                  5              10            10
 Land                   Inkrafttreten     Immobilienklausel   Dividenden   Zinsen   Lizenzen   Russland       01.01.1998      ja                  5/10           10            10
                                                              %            %        %          San Marino     01.01.2006      nein                5/10           10            5
 Albanien               01.01.1998        ja                  10           10       10         Schweden       08.10.1991      nein                5/15           0             0
 Armenien               01.01.2011        ja                  10           10       5          Schweiz        01.01.2000      ja                  5/15           5             0
 Aserbaidschan          01.01.2014        nein                5/10         10       10         Serbien        01.01.2005      ja                  5/10           10            10
 Belgien                01.01.2005        nein                5/15         10       0          Slowakei       01.01.1997      nein                5/10           10            10
 Bosnien und                                                                                   Slowenien      01.01.2006      nein                5              5             5
                        01.01.2006        ja                  5/10         10       10
 Herzegowina
                                                                                               Spanien        01.01.2007      ja - tw             0/15           8             8
 Bulgarien              01.01.1999        nein                5            5        0
                                                                                               Südafrika      01.01.1998      nein                5/10           0             5
 Chile                  01.01.2005        ja                  5/15         5/15     5/10
                                                                                               Syrien         01.01.2010      ja                  5/10           10            12
 China                  01.01.2002        ja                  5            10       10
                                                                                               Tschechien     01.01.2000      nein                5              0             10
 Dänemark               01.10.2010        ja                  5/10         5        10
                                                                                               Türkei         01.01.2001      nein                10             10            10
 Deutschland            01.01.2007        ja - tw             5/15         0        0
                                                                                               Turkmenistan   01.01.2016      ja - tw             10             10            10
 Estland                01.01.2005        nein                5/15         10       10
                                                                                               Ukraine        01.01.2000      ja                  5/10           10            10
 Finnland               08.10.1991        nein                5/15         0        10
                                                                                               Ungarn         01.01.1999      nein                5/10           0             0
 Frankreich             01.01.2006        ja - tw             0/5/15       0        0
                                                                                               Weißrussland   01.01.2005      nein                5/15           10            10
 Georgien               01.01.2014        nein                5            5        5
 Griechenland           01.01.1999        nein                5/10         10       10
 Großbritannien         01.01.2016        ja - tw             5/10/15      5        5
 Indonesien             01.01.2013        nein                10           10       10
 Indien                 01.01.2016        ja - tw             5/10         10       10
 Iran                   01.01.2009        ja                  5/10         5        5
 Irland                 01.01.2004        ja                  5/10         0        10
 Island                 01.01.2012        ja                  5/10         10       10
 Israel                 01.01.2007        ja                  5/10/15      5/10     5
 Italien                01.01.2010        ja                  15           10       5
 Jordanien              01.01.2007        ja                  5/10         10       10
 Kanada                 01.01.2000        nein                5/15         10       10
 Katar                  01.01.2010        ja                  0            0        10
 Korea                  01.01.2007        nein                5/10         5        0
 Kosovo                 01.01.2018        ja                  5/10         5        5
 Kuwait                 01.01.2004        ja                  0            0        10
 Lettland               01.01.2002        nein                5/10         10       10
 Litauen                01.01.2002        nein                5/15         10       10
 Luxemburg              01.01.2017        ja                  5/15         10       5
 Malaysia               01.01.2005        nein                5/10         10       10
 Malta                  01.01.2000        ja                  5            0        0
 Marokko                25.12.2012        ja                  8/10         10       10
 Mauritius              01.01.2004        nein                0            0        0
 Mazedonien             01.01.1997        ja                  5/15         10       10
 Moldawien              01.01.2007        ja                  5/10         5        10
 Montenegro             01.01.2005        ja                  5/10         10       10
 Niederlande            01.01.2002        nein                0/15         0        0
 Norwegen               08.10.1991        ja - tw             15           0        10
 Oman                   01.01.2012        ja                  0            5        10

16   TPA | Investieren in Kroatien 2018                                                                                                                TPA | Investieren in Kroatien 2018 17
Notizen                                   Notizen

18   TPA | Investieren in Kroatien 2018             TPA | Investieren in Kroatien 2018 19
TPA Standorte

TPA ist mit 12 Standorten in Österreich vertreten. Darüber hinaus
stehen wir Ihnen in weiteren 10 Ländern in Mittel- und Südosteuropa
zur Verfügung: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien,
Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Sie finden alle unsere Standorte und Ihre Ansprechpartner unter:

www.tpa-group.com

                                                                                          Wenn wir schon vor Ort sind,
                                                                                          schreiben wir gleich Reiseführer
                                                                                          über das lokale Steuersystem.
                                                                                          Verfügbar für die Länder:
                                                                                          Albanien, Bulgarien, Kroatien, Österreich,
                                                                                          Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien,
                                                                                          Tschechien und Ungarn.

Impressum
Informationsstand 1. Jänner 2018, Änderungen vorbehalten. Ohne Gewähr. Die Informatio-    Jetzt kostenlos die Broschüren bestellen:
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Redaktion: Robert Lovrecki, E-Mail: service@tpa-group.com;
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Konzeption, Gestaltung: TPA; www.tpa-group.at, www.tpa-group.com

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20   TPA | Investieren in Kroatien 2018
                                                                                          Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
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                    Ein unabhängiges Mitglied der
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