Investieren in Kroatien - Die TPA Gruppe
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Investieren in Kroatien Das aktuelle Steuersystem im Überblick | 2018 Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
Investieren in Kroatien. Das aktuelle Steuersystem im Überblick. Die aktuelle Wirtschaftsentwicklung in den Ländern Mittel- und Südosteuropas bringt auch laufende Änderungen in den Steuer- systemen mit sich. Zahlreiche für Investoren relevante Neuerungen sind die Folge. TPA bietet für 11 Länder Mittel- und Südosteuropas die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Sie finden darin unter anderem: ■■ die wesentlichen Informationen zu den Gesellschaftsformen, ■■ das Wichtigste rund um Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer im jeweiligen Land, ■■ aktuelle Steuerbegünstigungen sowie ■■ zentrale Regelungen zu den Doppelbesteuerungsabkommen. Im Rahmen der TPA-Länderreihe liegen Broschüren zu den Ländern Albanien, Bulgarien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auf. 11 Länder. 1 Unternehmen. Aktuelle und d etaillierte Informationen erhalten Sie auch über unsere Website www.tpa-group.com sowie über unseren elektronischen Die TPA Gruppe. Newsletter, anzufordern unter: service@tpa-group.com Die Informationen in dieser Broschüre basieren auf der derzeitigen Geht es um Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Gesetzeslage und der herrschenden Verwaltungspraxis (Änderungen vorbehalten). Die Publikation beinhaltet nur Unternehmensberatung, heißt es nicht nur „andere allgemeine, notwendigerweise gekürzte Informationen und kann Länder, andere Sitten“ sondern auch andere Märkte, die individuelle Beratung nicht ersetzen. andere Gesetzgebungen, andere Sprachen und vieles mehr. Deshalb erwarten wir Sie vor Ort mit hochwertiger Gerne beantworten unsere Experten Ihre Fragen. Beratung, Know-How und Verständnis für Ihre individuelle Situation. Denn auch wenn vieles anders ist, soll eines gleich bleiben: Ihr Geschäftserfolg. Inhalt Gesellschaftsformen ..................................................................................................... 2 Körperschaftsteuer ........................................................................................................ 4 Einkommensteuer .......................................................................................................... 5 Werfen Sie einen Blick auf: Termine und Fristen ....................................................................................................... 6 Sonstige Steuern ........................................................................................................... 7 www.tpa-group.com Abgabenordnung .......................................................................................................... 7 Steuerbegünstigungen .................................................................................................. 7 Unbewegliches Vermögen ............................................................................................ 7 Sozialversicherung ........................................................................................................ 8 Geschäftsführer ............................................................................................................. 9 Umsatzsteuer ................................................................................................................ 9 Mergers & Acquisitions ................................................................................................. 12 Doppelbesteuerungsabkommen ................................................................................... 16 Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn TPA | Investieren in Kroatien 2018 1
Gesellschaftsformen Bezeichnung in jeweiliger Landessprache Eintrag Firmenbuch / Mindestkapital Einpersonengesellschaft Rechtspersönlichkeit GmbH ja / ja HRK 20.000 ja (EUR 2.667) einfache GmbH ja / ja HRK 10 ja (EUR 1,3) AG ja / ja HRK 200.000 ja (EUR 26.667) Gen. ja / ja nein mindestens drei Mitglieder OG ja / ja nein idR nein KG ja / ja nein nein eingetragene ja / nein nein – Zweigniederlassung steuerliche ja / nein nein – Betriebsstätte Gesellschaftsteuer / Schriftlichkeit / Transparenz Registrierung Abschlussprüfung (zwingend für mittlere und große Unternehmen und für Rechtsgebühren Notariatsakt Finanzbehörden Unternehmen, die zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreiten: 1. Umsatz > HRK 30 Mio. (EUR 4 Mio.); 2. Bilanzsumme > HRK 15 Mio. (EUR 2 Mio.); 3. durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter > 25 GmbH nein / ja / ja nein ja zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte Firmenbucheintragung überschritten werden einfache GmbH nein / ja / ja nein ja zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte Firmenbucheintragung überschritten werden AG nein / ja / ja nein ja zwingend Firmenbucheintragung Gen. nein / ja / ja nein ja zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte überschritten Firmenbucheintragung werden OG nein / ja / ja nein ja zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte Firmenbucheintragung überschritten werden KG nein / ja / ja nein ja zwingend, wenn zwei der oa. drei Schwellenwerte Firmenbucheintragung überschritten werden eingetragene nein / –/– nein ja im Rahmen einer etwaigen Prüfung des Stammhauses Zweigniederlassung Firmenbucheintragung steuerliche nein / nein –/– – ja im Rahmen einer etwaigen Prüfung des Stammhauses Betriebsstätte Wechselkurs EUR 1 = HRK 7,5 EUR-Werte gerundet 2 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 3
Körperschaftsteuer Steuersatz 18 %; 12 % für Unternehmen mit Jahresumsatz Zinsen und Lizenzen 15 % (DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen) < HRK 3 Mio. (EUR 400.000) keine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzen, die an Steuerpflicht Körperschaften, Betriebsstätten, EU-Muttergesellschaften ausbezahlt werden, wenn: Zweigniederlassungen, natürliche Personen und Non-Profit-Organisationen ■■ Unmittelbare Beteiligung von mindestens 25 % für zumindest zwei Jahre Wirtschaftsjahr Kalenderjahr, der Wechsel ist nur mit Z ustimmung des Finanzamtes möglich Dividenden 12 % auf Dividenden und Gewinnanteile, die an ausländische juristische Personen ausbezahlt werden Buchführung doppelte Buchführung (DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen) Verlustausgleich/ zeitlich begrenzt (fünf Jahre), keine Quellensteuer auf Dividenden, die an EU- Verlustvorträge kein Verlustrücktrag Muttergesellschaften ausbezahlt werden wenn: ■■ Mindestbeteiligung 10 % für mindestens zwei Jahre verbundene Personen wenn: ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar an der 20 % obligatorische Quellensteuer wenn Zahlungen für bestimmte Leistungen Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital des an Unternehmen erfolgen, die ihren Sitz in den steuerlichen Oasen oder Finanz- anderen Unternehmens beteiligt ist (Tochtergesellschaft) zentren haben. Ausgenommen davon sind EU-Länder und Länder, mit denen ein oder DBA besteht (die Finanzbehörden führt eine Liste solcher Jurisdiktionen) dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar an Steuersicherung neben der Quellensteuer gibt es keine andere Art der der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder d em Kapital Steuersicherung beider Unternehmen beteiligt sind (Schwestergesell- Nationale keine Behaltefrist / keine Mindestbeteiligung schaft) Schachtelbefreiung Dividendenerträge sind steuerfrei gesetzliche Definition im HGB und Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig Körperschaftsteuergesetz Internationale keine Behaltefrist / keine Mindestbeteiligung Betriebsausgaben Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich Schachtelbefreiung Dividendenerträge sind steuerfrei veranlasst sind Veräußerungsgewinne sind steuerbar (DBA kann Steuerfreiheit vorsehen) Transferpreise fremdübliche Gestaltung Firmenwert – nach kroatischem Rechnungslegungsgesetz Zinsen Zinsen eines fremdfinanzierten Beteiligungserwerbes Abschreibung abzugsfähig, soweit erworbene Beteiligung zum Betriebsvermögen gehört Unternehmensgruppen- nicht vorgesehen besteuerung / Organschaft Debt / Equity 4:1, für Anteilseigner mit einer Beteiligung von mindestens 25 % und andere verbundene Personen Abschreibungen Methode: linear. Steuerliche Abschreibungen müssen gleich den buchhalterischen Abschreibungen sein. Einkommensteuer Jahresabschreibung Jährlicher Steuersatz mögliche Verdoppelung der Abschreibungssätze HRK HRK 0 – 210.000 über 210.001 Rückstellungen für Risken sowie gesetzliche und vertragliche Ver- pflichtungen (Abfertigungen, Gerichtsverfahren usw.) 24 % 36 % Kfz-Kosten Abschreibung fünf Jahre steuerfreier Betrag monatlicher Grundfreibetrag HRK 3.800 (EUR 507) Anschaffungskosten: Angemessenheitsgrenze Steuerpflicht unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen HRK 400.000 (EUR 53.333) (außer DBA schränkt Besteuerungsrecht ein) 50 % Kfz-Kosten sind nicht abzugsfähig Steuerperiode Kalenderjahr Einnahmen-Ausgaben- Steuerpflichtige deren Vorjahresumsätze HRK Einkunftsarten Einkünfte aus Rechnung 3.000.000 (EUR 400.000) nicht übersteigen, dürfen die 1. selbständiger Arbeit Steuerbemessungsgrundlage mit Hilfe der Einnahmen- Ausgaben-Rechnung ermitteln 2. Versicherung nicht abzugsfähige nicht betrieblich veranlasste Ausgaben; nicht erlaubte 3. nichtselbständiger Arbeit Ausgaben Zuwendungen, Spenden etc. 4. Kapitalvermögen Quellensteuer generell 15 %, ein DBA kann einen niedrigeren Satz 5. Grundstücke und Rechte an Grundstücken vorsehen 6. sonstige Quellen einschließlich nicht deklariertem Einkommen 4 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 5
Einkommensteuer Sonstige Steuern Buchführung doppelte Buchführung Gewerbesteuer keine Kleinunternehmer und Freiberufler: Vermögenssteuer keine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) möglich Gebühren und keine Verlustausgleich nicht möglich Verkehrsteuern Verlustvortrag zeitlich begrenzt (fünf Jahre) Grunderwerbsteuer siehe unbewegliches Vermögen Betriebsausgaben Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erzielung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Abgabenordnung Pauschalierung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb können Ruling nein die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz (nur eingeschränkt: mit zuständiger Finanzbehörde) errechnet werden Verspätungsfolgen Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen 9,41 % Kfz wie bei Körperschaftsteuer Finanzstrafrecht Strafe für vorsätzliche und fahrlässige Abgabenhinter- Quellensteuer generell 12 %, ein DBA kann einen niedrigeren Satz ziehung: bis HRK 500.000 (EUR 66.667) vorsehen Durchgriffshaftung Persönliche Haftung der Gesellschafter, der Geschäfts- Zinsen 12 % führer und nahestehender Personen bei Missbrauch Lizenzen 24 % ihrer Befugnisse während ihrer Tätigkeit. Dividenden 12 % Kaptialeinkünfte 12 % Steuerbegünstigungen Absetzbeträge - jährlich Termine und Fristen Alleinverdiener HRK 45.600 (EUR 6.080) Jahressteuererklärungen Kinderabsetzbetrag HRK 21.000 (EUR 2.800) bei einem Kind HRK 30.000 (EUR 4.000) bei zwei Kindern Körperschaftsteuer Abgabe bis 30.04. des Folgejahres HRK 42.000 (EUR 5.600) bei drei Kindern Einkommensteuer Abgabe bis 28.02. des Folgejahres Förderungen staatliche Förderung beim Bausparen und bei der Rentenvorsorge Umsatzsteuer- bis zu einem Umsatz von HRK 800.000 (EUR 106.667) voranmeldungen quartalsweise abzugeben; ansonsten monatlich – auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bis zum 20. des darauffolgenden Monats Unbewegliches Vermögen Elektronische Einreichung Folgende Steuerpflichtige sind zur elektronischen der Steuererklärungen Einreichung der Steuererklärungen verpflichtet: Abschreibungen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ■■ Alle Umsatzsteuerpflichtigen ■■ Mittelgroße und große Steuerpflichtige, die nicht Steuerliche Abschreibungen müssen den umsatzsteuerpflichtig sind (Bilanzsumme über buchhalterischen Abschreibungen gleich sein. HRK 30 Mio. (EUR 4 Mio.), Umsätze über HRK 60 Mio. (EUR 8 Mio.), durchschnittliche Anzahl Abschreibungsgruppen der Mitarbeiter mehr als 50); wenn zwei der drei Kriterien erfüllt sind Grund und Boden keine Abschreibung Gebäude 5% kürzere/längere Nutzungsdauer möglich Abschreibungsbasis Anschaffungskosten Sonderabschreibungen mögliche Verdoppelung der Abschreibungssätze Zuschreibung keine 6 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 7
Unbewegliches Vermögen Grunderwerbsteuer unselbständig tätige Personen Steuergegenstand Rechtsvorgänge, die Anspruch auf Übereignung oder Verwertung einer inländischen Immobilie vermitteln Krankenversicherung 13 % Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleis- Arbeitslosen- 1,7 % tung (unter bestimmten Voraussetzungen der Wert der versicherung Immobilie, der unter Umständen seitens der Finanzbe- hörden festgelegt wird). Unfallversicherung 0,5 % Steuersatz 4 % Grunderwerbsteuer (mögliche Ausnahmen) Pensionsversicherung erste Stufe = 15 % (Dienstnehmer) Umsatzsteuer in der Höhe von 25 %, wenn die Immobilie Mindestbeitragsgrundlage HRK 48.120 (EUR 6.416) (Gebäude und zugehöriges Immobilien, und/oder Bau- pro Monat zu zahlen land) innerhalb von zwei Jahren ab Kauf oder Bau nicht benutzt wird und nicht zur Steuerfreiheit optiert wurde zweite Stufe = 5 % (Dienstnehmer) Immobiliensteuer Förderung Förderungen für junge Dienstnehmer und Behinderte (Grundsteuer) Steuergegenstand inländische Ferienhäuser Geschäftsführer Bemessungsgrundlage Einheitswert = 1 m2 Steuerbetrag hängt von regionalen Behörden ab Zivilrecht Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag etc. (Durchschnitt HRK 15 (EUR 2) pro m2) Sozialversicherung Ja, Mindestbeitragsgrundlage HRK 5.213 (EUR 695) Immobilienfonds Einkommensteuer Lohnsteuer inkl. aller Lohnnebenkosten (hängt auch Eigentümer des Fondsgesellschaft, somit keine Grundbucheintragung vom Doppelbesteuerungsabkommen ab) Fondsvermögens und Grunderwerbsteuer für Anleger Umsatzsteuer Nur bei Werkvertrag Bewertung vor dem Kauf durch einen Sachverständigen Beschäftigungs- und Erforderlich für bestimmte EU-Länder, sowie Dritt Investitionen mindestens 50 % des Netto-Fondsvermögenswertes Aufenthaltsbewilligung länder. Beschäftigungs- und Aufenthaltsbewilligung sind in die Immobilien in Kroatien anzulegen bei längerem Aufenthalt in Kroatien (länger als 90 Tage) notwendig, Zugangserleichterungen für sog. Risikostreuung Wert pro Immobilie kleiner als 20 % des Schlüsselarbeitskräfte gesamten Fondsvermögens Arbeitsbestätigung Arbeitsbestätigung für Zeiträume bis zu 90 Tage Steuerpflicht Immobilienfonds Management Gesellschaft (18 % oder (Schlüsselarbeitskräfte) 12 %; siehe Körperschaftsteuer) Haftung bei mangelnder Sorgfalt Sozialversicherung Umsatzsteuer Sozialversicherung gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen Steuersätze Normalsteuersatz: 25 % Beitragssätze und die Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen sind Höchstbeitragsgrundlagen je nach Art der Erwerbstätigkeit unterschiedlich hoch. Ermäßigter Steuersatz: 13 %, für ■■ touristische Dienstleistungen Jährliche Höchstbeitragsgrundlagen: ■■ Zeitschriften maximal HRK 577.440 (EUR 76.992) in 2018 ■■ Speiseöle- und fette, Kindernahrung, Zucker, Wasser (außer abgefülltes Wasser) selbständig tätige hängt von der zugeordneten Kategorie ab Personen Ermäßigter Steuersatz: 5 %, zB für: ■■ Tageszeitungen Pensionsversicherung erste Stufe = 15 % ■■ Bücher, wissenschaftliche Publikationen ■■ bestimmte Medikamente Mindestbeitragsgrundlage HRK 3.048 (EUR 406) ■■ Brot, Milch, einige andere Produkte pro Monat zu zahlen zweite Stufe = 5 % Lieferungen steuerpflichtig sind Lieferungen und die Entnahme für private Zwecke Krankenversicherung 15 % Ort der Lieferung grundsätzlich dort, wo sich der Gegenstand zum Unfallversicherung 0,5 % Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (ruhende Lieferung) 8 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 9
Umsatzsteuer im Falle der Versendung/Beförderung durch Restaurant- und Verpfle- Tätigkeitsort Tätigkeitsort Lieferer oder Abnehmer dort, wo die Versendung/ gungsdienstleistungen Beförderung beginnt (bewegte Lieferung) Vermietung von Ort der Zurverfügung- Ort der Zurverfügung- Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet: falls Lieferer Beförderungsmittel bis stellung stellung Schuldner der Einfuhr-USt, im Einfuhrland 30 Tage Vermietung von Beför- Grundregel Empfängerort Besonderheiten bei Reihen- und Dreiecksge- derungsmittel länger als Vermietung von schäften 30 Tage Sportbooten: Ort der sonstige Leistungen steuerpflichtig sind sonstige Leistungen sowie die Zurverfügungstellung Verwendung und die unentgeltliche Erbringung Telekom-, Rundfunk-, Grundregel Empfängerort von anderen sonstigen Leistungen für private Fernsehdienstleistungen Zwecke Elektronisch erbrachte Grundregel Empfängerort Ort bei sonstigen Unterscheidung, ob Leistungen Leistungen vom Leistungen Drittland ■■ an Unternehmer („Business to Business“, „B2B“) oder Reverse Charge bei allen sonstigen Leistungen und bei ■■ an Nichtunternehmer („Business to Customer“, „Umkehr der Steuerschuld“ Werklieferungen „B2C“) Reverse Charge für ■■ Für alle Lieferungen und sonstige Leistungen Als Unternehmer gelten: innerstaatliche Lieferungen die von nicht ansässigen Steuerpflichtigen an ■■ Unternehmer, die nicht steuerbare Umsätze lokale Steuerpflichtige erbracht werden iSd. Art. 4 (1) ausführen, in Bezug auf alle an ■■ Für Baulieferungen und Leistungen die von sie erbrachten Leistungen lokalen Steuerpflichtigen an lokale Steuerpflich- ■■ juristische Personen mit UID-Nr. tige erbracht werden ■■ Für Verkauf von Immobilien (Bauland und ■■ Grundregel B2B B2C Gebäude mit zugehörigem Land) die der Umsatzsteuer unterliegen (Option) Empfängerort Unternehmerort Folgen Rechnung ohne USt (Ort, an dem (Ort, an dem Leistungsempfänger Leistungserbringer Umsatzsteuer schuldet der Empfänger Unternehmen betreibt) Unternehmen betreibt) Steuerbefreiung Unterscheidung ist wichtig für den ■■ Sonderfälle B2B B2C Vorsteuerabzug Vermittlungsleistungen Grundregel Leistungsort der echte Steuerbefreiung ■■ Ausfuhrlieferungen Hauptleistung ■■ Beförderung von Gegenständen im (Vorsteuerabzug steht grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr Grundstücksleistungen Grundstücksort Grundstücksort trotz umsatzsteuerfreier ■■ Beförderung von Personen mit Schiffen und Eintrittsberechtigung Tätigkeitsort Tätigkeitsort Lieferung/Leistung zu) Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden sowie die damit Beförderungsverkehr zusammenhängenden ■■ Vermittlung der oben angeführten Umsätze Leistungen für Veran- unechte Steuerbefreiung ■■ Gewährung und Verwaltung von Krediten, staltungen wie Messen Tätigkeiten von Versicherungen und Ausstellungen (Vorsteuerabzug steht ■■ Postdienstleistungen Personenbeförderung wo die Beförderung wo die Beförderung nicht zu) ■■ Leistungen der Kranken- und Pflegeanstalten bewirkt wird bewirkt wird ■■ Umsätze von Ärzten, Dentisten, Hebammen ua. ■■ Umsätze von Kleinunternehmern (Vorjahresnetto Güterbeförderung Grundregel Wo die Beförderung umsatz unter HRK 300.000 (EUR 40.000) bewirkt wird oder Abgangsort (bei inner- Immobilien gemeinschaftlichen Vermietung Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Güterbeförderungen) Vermögen ist steuerpflichtig. Nebenleistungen zur Grundregel Tätigkeitsort Beförderung Ausnahme: Vermietung für Wohnzwecke ist steuerfrei Begutachtung von und Grundregel Tätigkeitsort Arbeiten an beweg- Verkauf grundsätzlich: Gebäude unterliegen 25 % Umsatz- lichen körperlichen steuer. Verkauf von Immobilien (Gebäude und Gegenständen zugehöriges Land), wenn es innerhalb von zwei Jahren ab Kauf oder Bau nicht benutzt wird „Katalogleistungen“ an Grundregel Empfängerort und nicht zur Steuerfreiheit optiert wurde Drittlandskunden 10 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 11
Umsatzsteuer Leasing Übertragung der Finanzierungs- Zinsaufwendungen sind steuerlich abzugsfähig, verbindlichkeit an die Tochter- wenn das Darlehen für Geschäftszwecke, dh. Finanzierungsleasing Lieferung gesellschaft und Abzugsfähig- zur Einkommenserzielung verwendet wird. keit von Zinsaufwendungen Operating Leasing Sonstige Leistung Abfindungsmöglichkeiten Vorsteuerrückerstattung für Via elektronisches Erstattungssystem kroatische Unternehmer Abfindung von Auf Verlangen eines Gesellschafters, der mindestens innerhalb der EU Minderheitsgesellschaftern 95 % des Gesellschaftskapitals hält, ist die General versammlung berechtigt, die Übertragungen der Ausländische Unternehmer Unternehmer, die keinen Sitz und keine Anteile von Minderheitsgesellschaftern unter der Betriebsstätte im Inland haben Auflage, den Minderheitsgesellschaftern eine Registrierung erforderlich, wenn Leistungsort in Kroatien liegt Abfindung zu zahlen, vorzunehmen (gilt nur für und das Reverse-Charge-System nicht anwend- Aktiengesellschaften). Der Hauptgesellschafter bar ist setzt den Abfindungsbetrag fest. Die Angemes- senheit prüft ein vom Gericht bestellter Prüfer. Vorsteuererstattung für Via elektronisches Erstattungssystem, einzu EU-Unternehmer reichen bis 30. September des Folgejahres Veräußerungsgewinne – Kapitalgesellschaften und Vorsteuerrückerstattung für wenn keine Umsätze in Kroatien getätigt werden, Personengesellschaften ausländische Unternehmer ist spätestens am 30. Juni des Folgejahres die Rückerstattung beim lokalen Finanzamt des aus- Aktienverkauf (AG) Es gibt keine spezielle Besteuerung von ländischen Unternehmers zu beantragen Veräußerungsgewinnen. Wenn der Verkäufer kein kroatisches Steuersubjekt ist, ergeben sich in Originalrechnungen, umsatzsteuerliche Ansässig- Kroatien keine Steuerfolgen. Veräußerungsgewinne, keitsbestätigung die von einer körperschaftsteuerpflichtigen Mindestbetrag der zu erstattenden Vorsteuer: kroatischen Gesellschaft erzielt werden, werden HRK 400 (EUR 53,33) dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit 18 % oder12 % versteuert. Anteilsverkauf (GmbH) Es gibt keine spezielle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Wenn der Verkäufer kein kroatisches Steuersubjekt ist, ergeben sich in Mergers & Acquisitions Kroatien keine Steuerfolgen. Veräußerungsgewinne, die von einer körperschaftsteuerpflichtigen kroatischen Gesellschaft erzielt werden, werden Finanzierung dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit 18 % oder12 % versteuert. Finanzierungshilfe durch im allgemeinen nur für Gesellschaften mit die Tochtergesellschaft beschränkter Haftung erlaubt Verkauf von Anteilen an Es gibt keine spezielle Besteuerung von einer Personengesellschaft Veräußerungsgewinnen. Wenn der Verkäufer kein Nachrangige Der Einsatz nachrangiger Verbindlichkeiten ist kroatisches Steuersubjekt ist, ergeben sich in Verbindlichkeiten erlaubt. Kroatien keine Steuerfolgen. Veräußerungsgewinne, (Mezzaninkapital) die von einer körperschaftsteuerpflichtigen Zinsaufwendungen im Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einem kroatischen Gesellschaft erzielt werden, werden Zusammenhang mit Anteilserwerb sind steuerlich abzugsfähig, wenn dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet dem Anteilskauf das Darlehen für Geschäftszwecke, d.h. zur und mit 18 % oder12 % versteuert. Einkommenserzielung verwendet wird. Internationale Es gibt in Kroatien keine zusätzliche Besteuerung Zinsaufwendungen Für Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Schachtelbegünstigung von Veräußerungsgewinnen. Veräußerungsgewinne, im Zusammenhang nachrangigen Verbindlichkeiten müssen Unter- die von einer körperschaftsteuerpflichtigen mit nachrangigen kapitalisierungsbestimmungen und steuerliche kroatischen Gesellschaft erzielt werden, werden Verbindlichkeiten Zinssatzobergrenzen wie folgt beachtet werden: dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet Zinsen für nachrangige Verbindlichkeiten und mit 18 % oder12 % versteuert. gegenüber einem ausländischen Anteilseigner, Verkauf von Unternehmen als der einen Anteil von 25 % oder mehr am Ganzes bzw. von Teilbetrieben Gesellschaftskapital oder den Stimmrechten hält, sind insoweit steuerlich nicht abzugsfähig, Definition Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten: als das Darlehen zu irgendeinem Zeitpunkt Der Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten (auch innerhalb der Steuerperiode das Vierfache des von Teilbetrieben) ist möglich. Es ist wichtig, dass vom Anteilseigner gehaltenen Anteils am Kapital sämtliche Vermögensgegenstände, Forderungen, des Darlehensnehmers übersteigt. Das gilt auch Ansprüche und Verbindlichkeiten iZm. einer für alle verbundenen Personen. Die steuerlich bestimmten Geschäftstätigkeit in die zu übertragende zulässige Obergrenze für Zinsen, die an ein wirtschaftliche Einheit eingeschlossen sind. ausländisches verbundenes Unternehmen gezahlt werden, ist 4,55 % pa. Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen in einem „share deal“ ist möglich. 12 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 13
Mergers & Acquisitions Handels- und Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten: Bewertung Berichtigungen des Fair Values sind in Überein- steuerrechtliche Die buchhalterische Behandlung der stimmung mit den IFRS vorzunehmen. Latente Behandlung wirtschaftlichen Einheit wird in IFRS 3 Steuern sind gemäß den IAS 12 zu erfassen, Unternehmenszusammenschlüsse festgehalten. auch für Erfordernisse der HSFI. Zum Zeitpunkt des Verkaufs sind alle festgestellten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten Abschreibung des Wenn ein Unternehmenszusammenschluss der zum Fair Value zu bewerten. In den HSFI* sind Firmenwertes IFRS unterliegt, ist der durch den Unternehmens- die wirtschaftliche Einheit und Unternehmens- zusammenschluss entstandene Firmenwert auf zusammenschlüsse nicht eindeutig definiert, Wertminderung zu prüfen. Die Wertminderung allerdings ist anzunehmen, dass deren des Firmenwertes ist steuerlich abzugsfähig. Behandlung dieselbe ist. Wenn ein Unternehmenszusammenschluss der Die Übertragung der wirtschaftlichen Einheit HSFI unterliegt, sollte der Firmenwert über die erfolgt umsatzsteuerfrei, sofern die Einheit als erwartete Nutzungsdauer von höchstens fünf Ganzes übertragen wird und der Käufer vor Jahren abgeschrieben werden. steuerabzugsberechtigt ist. Die Abschreibung oder Abwertung des Firmen- Verkauf von Gesellschaftsanteilen: wertes, der durch die Unternehmenszusammen Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen wird schlüsse entstanden ist, ist steuerlich nicht abhängig vom Eigentumsanteil auf ähnliche abzugsfähig. Weise durch IFRS oder HSFI bewertet. Der Steuerrechtliche Die Berichtigung des Fair Values ist grundsätzlich Verkauf von Gesellschaftsanteilen ist umsatz- Behandlung der nicht steuerpflichtig. Die Neubewertungsrücklage steuerfrei. Berichtigungen des wirkt sich nicht auf die Steuerbemessungsgrund- Firmenwert Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten: Fair Values lage aus, wenn sie unter Eigenkapital erfasst Der Firmenwert (Kaufpreis korrigiert um Verkehrs- wurde. In diesem Fall ist die Neubewertungsrück- werte der übernommenen Vermögensgegen lage im Zeitpunkt der Realisierung steuerpflichtig. stände und Schulden) wird anfänglich zu Wenn die Neubewertungsrücklage jedoch als Anschaffungskosten bewertet. Ertrag erfasst wird, ist sie in der Entstehungs periode steuerpflichtig. Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Einbringung von n/a Vermögensgegenständen in Abschreibung des Verkauf von wirtschaftlichen Einheiten: das Gesellschaftskapital Firmenwertes Der durch Unternehmenszusammenschlüsse Sacheinlagen Sacheinlagen sind zulässig. Die eingebrachten entstandene Firmenwert darf gemäß IFRS 3 nicht Vermögensgegenstände werden zum Marktwert abgeschrieben werden. Stattdessen hat der gemäß einem Sachverständigengutachten oder Erwerber ihn gemäß IAS 36 Wertminderung von zum Buchwert in den Geschäftsbüchern des Vermögenswerten einmal jährlich auf Wertminde- Investors erfasst (jedoch nicht höher als der rung zu prüfen. Die Wertminderung des Marktwert). Firmenwertes ist steuerlich nicht abzugsfähig. Steuerliche Behandlung Der aus der Erhöhung des Fair Values entstandene Gemäß HSFI sollte der Firmenwert über die Gewinn der Gesellschaft, in die die Vermögens erwartete Nutzungsdauer von höchstens fünf gegenstände eingebracht werden, wird versteuert, Jahren abgeschrieben werden. Bei der wenn die Sacheinlagen zum Marktwert erfasst Körperschaftsteuer ist die Abschreibung des werden. Firmenwertes steuerlich nicht abzugsfähig. Die Sacheinlagen, ausgenommen wirtschaftliche Verkauf von Gesellschaftsanteilen: Einheiten und Gesellschaftsanteile, unterliegen n/a grundsätzlich der Umsatzsteuer. Verschmelzungen Handelsrechtlich Verschmelzung zur Aufnahme, zur Neugründung, zulässige Rechtsformwechsel Verschmelzungsformen Ausschluss bei der Generell möglich Bewertung zum Fair Value * Gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes ist die Anwendung der Kroatischen Rechnungs- legungsstandards („HSFI“) für alle Unternehmen verpflichtend, ausgenommen Großunternehmen und jene, deren Aktien oder Schuldverschreibungen an der Börse notiert sind oder deren Börsennotierung vorbereitet wird (sie müssen dann die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden). 14 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 15
Doppelbesteuerungsabkommen Unterschiedlich wird das Besteuerungsrecht im Falle der Anteilsveräußerung Land Inkrafttreten Immobilienklausel Dividenden Zinsen Lizenzen von Immobiliengesellschaften geregelt. Entsprechend dem OECD-Musterab- % % % kommen hat in den mit „ja“ gekennzeichneten DBAs im Falle von „Share Deals“ Österreich 01.01.2002 nein 0/15 5 0 nicht der Ansässigkeitsstaat des Veräußerers das Besteuerungsrecht, sondern Polen 01.01.1997 ja 5/15 10 10 jener Staat, in dem die Immobilie liegt. Portugal 01.01.2016 ja - tw 5/10 10 10 Rumänien 01.01.1997 ja 5 10 10 Land Inkrafttreten Immobilienklausel Dividenden Zinsen Lizenzen Russland 01.01.1998 ja 5/10 10 10 % % % San Marino 01.01.2006 nein 5/10 10 5 Albanien 01.01.1998 ja 10 10 10 Schweden 08.10.1991 nein 5/15 0 0 Armenien 01.01.2011 ja 10 10 5 Schweiz 01.01.2000 ja 5/15 5 0 Aserbaidschan 01.01.2014 nein 5/10 10 10 Serbien 01.01.2005 ja 5/10 10 10 Belgien 01.01.2005 nein 5/15 10 0 Slowakei 01.01.1997 nein 5/10 10 10 Bosnien und Slowenien 01.01.2006 nein 5 5 5 01.01.2006 ja 5/10 10 10 Herzegowina Spanien 01.01.2007 ja - tw 0/15 8 8 Bulgarien 01.01.1999 nein 5 5 0 Südafrika 01.01.1998 nein 5/10 0 5 Chile 01.01.2005 ja 5/15 5/15 5/10 Syrien 01.01.2010 ja 5/10 10 12 China 01.01.2002 ja 5 10 10 Tschechien 01.01.2000 nein 5 0 10 Dänemark 01.10.2010 ja 5/10 5 10 Türkei 01.01.2001 nein 10 10 10 Deutschland 01.01.2007 ja - tw 5/15 0 0 Turkmenistan 01.01.2016 ja - tw 10 10 10 Estland 01.01.2005 nein 5/15 10 10 Ukraine 01.01.2000 ja 5/10 10 10 Finnland 08.10.1991 nein 5/15 0 10 Ungarn 01.01.1999 nein 5/10 0 0 Frankreich 01.01.2006 ja - tw 0/5/15 0 0 Weißrussland 01.01.2005 nein 5/15 10 10 Georgien 01.01.2014 nein 5 5 5 Griechenland 01.01.1999 nein 5/10 10 10 Großbritannien 01.01.2016 ja - tw 5/10/15 5 5 Indonesien 01.01.2013 nein 10 10 10 Indien 01.01.2016 ja - tw 5/10 10 10 Iran 01.01.2009 ja 5/10 5 5 Irland 01.01.2004 ja 5/10 0 10 Island 01.01.2012 ja 5/10 10 10 Israel 01.01.2007 ja 5/10/15 5/10 5 Italien 01.01.2010 ja 15 10 5 Jordanien 01.01.2007 ja 5/10 10 10 Kanada 01.01.2000 nein 5/15 10 10 Katar 01.01.2010 ja 0 0 10 Korea 01.01.2007 nein 5/10 5 0 Kosovo 01.01.2018 ja 5/10 5 5 Kuwait 01.01.2004 ja 0 0 10 Lettland 01.01.2002 nein 5/10 10 10 Litauen 01.01.2002 nein 5/15 10 10 Luxemburg 01.01.2017 ja 5/15 10 5 Malaysia 01.01.2005 nein 5/10 10 10 Malta 01.01.2000 ja 5 0 0 Marokko 25.12.2012 ja 8/10 10 10 Mauritius 01.01.2004 nein 0 0 0 Mazedonien 01.01.1997 ja 5/15 10 10 Moldawien 01.01.2007 ja 5/10 5 10 Montenegro 01.01.2005 ja 5/10 10 10 Niederlande 01.01.2002 nein 0/15 0 0 Norwegen 08.10.1991 ja - tw 15 0 10 Oman 01.01.2012 ja 0 5 10 16 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 17
Notizen Notizen 18 TPA | Investieren in Kroatien 2018 TPA | Investieren in Kroatien 2018 19
TPA Standorte TPA ist mit 12 Standorten in Österreich vertreten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen in weiteren 10 Ländern in Mittel- und Südosteuropa zur Verfügung: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Sie finden alle unsere Standorte und Ihre Ansprechpartner unter: www.tpa-group.com Wenn wir schon vor Ort sind, schreiben wir gleich Reiseführer über das lokale Steuersystem. Verfügbar für die Länder: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Impressum Informationsstand 1. Jänner 2018, Änderungen vorbehalten. Ohne Gewähr. Die Informatio- Jetzt kostenlos die Broschüren bestellen: nen sind stark vereinfacht und können die individuelle Beratung nicht ersetzen. Für den Inhalt verantwortlich: TPA Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62- 64, 1020 Wien, service@tpa-group.com oder unter FN 200423s HG Wien. Redaktion: Robert Lovrecki, E-Mail: service@tpa-group.com; www.tpa-group.com Konzeption, Gestaltung: TPA; www.tpa-group.at, www.tpa-group.com Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen 20 TPA | Investieren in Kroatien 2018 Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn
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