JÄISSER Dorfbrunnen Februar 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens

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JÄISSER Dorfbrunnen Februar 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens
Februar 2019

                       JÄISSER    Dorfbrunnen
               Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens

Impressum
Herausgeber:   Gemeinderat Jens         Redaktion:    Gemeindeverwaltung Jens
Erscheinung:   4 Mal pro Jahr           Verteilung:   an alle Haushaltungen
JÄISSER Dorfbrunnen Februar 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens
INFORMATIONEN AUS DEM GEMEINDERAT

Vom Ratstisch…
Kulturfabrik KUFA Lyss
Um die Finanzierung der Kulturfabrik KUFA Lyss langfristig sicherzustellen, hat die
Gemeinde Lyss nebst dem beim Gemeindeverband Kulturförderung Biel-Seeland-
Berner Jura eingereichten Gesuch um Erhöhung der jährlichen Subventionen auch die
Gemeinden der Teilregion Lyss/Aarberg um einen freiwilligen zusätzlichen Unterstüt-
zungsbeitrag in Abhängigkeit der Einwohnerzahl für die Periode 2020-2023 ersucht.
Bereits im Jahr 2014 – als die KUFA erstmals in eine finanzielle Notlage kam – hat der
Gemeinderat auf freiwilliger Basis einen Beitrag Fr. 1.00 pro Einwohner/in gesprochen.
Der Betrag wurde seither (mit Ausnahme im 2016) jedes Jahr ausgerichtet. Es wurde
daher beschlossen, die Kulturfabrik KUFA Lyss auch für die Jahre 2020-2023 mit ei-
nem jährlichen Unterstützungsbeitrag von Fr. 1.00 pro Einwohner zu unterstützen.

Wahl als bfu-Sicherheitsdelegierter
Jörg Schwab (Gemeindewegmeister) wurde für den Rest der laufenden Amtsperiode
als bfu-Sicherheitsdelegierter gewählt. Durch die sporadische Teilnahme an bfu-
Informationsanlässen erhält der Gewählte Kenntnis über die neusten Normen und kann
diese neuen Erkenntnisse sicherlich auch in die tägliche Arbeit einfliessen lassen.

Wasserbauplan: Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen
VERBINDUNGSSTRASSE WORBEN – JENS (Unterfeld)
 Temporäre Vollsperrung infolge Rodungsarbeiten
Am 18. und 19. Februar 2019 jeweils von 09.00 bis 16.00 Uhr ist die Verbindungs-
strasse Worben – Jens infolge Rodungsarbeiten für jeglichen Verkehr gesperrt (Umlei-
tung beachten).
Strassensperrung: Vollsperrung infolge Bauarbeiten
Ab dem 6. März 2019 bis voraussichtlich am 16. August 2019 wird die Verbin-
dungsstrasse nach Worben für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt sein. Während
dieser Zeit finden die Bauarbeiten für die Umlegung des Strassenteilstückes entlang
des Jäissbaches statt. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit mittels Publika-
tion im Nidauer Anzeiger und auf der Gemeindewebseite (Umleitung beachten).

Wir bitten Sie in beiden Fällen die Signalisationen zu beachten und danken Ihnen für
das Verständnis.
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AUS DER SCHULKOMMISSION

Tagesschule
Gestützt auf die Kantonalen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, einmal
pro Jahr den Bedarf an Tagesschulangeboten zu erheben und ein Tagesschulangebot
zu führen, wenn dafür pro Modul eine verbindliche Nachfrage von mindestens 10 Schü-
ler/innen besteht. Weil in den letzten Jahren sowohl bei der Schule Hermrigen-
Merzligen wie auch bei der Schule Jens stets zu wenig verbindliche Anmeldungen ein-
gegangen sind, haben die drei Gemeinden ein gemeinsames Tageschulprojekt lan-
ciert.
Gestützt auf die positiven Rückmeldungen, die aus der vertieften Bedarfsumfrage bei
den Eltern hervorgingen, wird demnächst durch die beiden Schulen das verbindliche
Anmeldeformular für den Tagesschulbesuch im Schuljahr 2019/2020 herausgegeben.
Es ist vorgesehen den Tagesschulbetrieb in den ehemaligen Kindergartenräumlichkei-
ten im Gemeindehaus Jens zu führen. Der Transport der Schüler/innen von Hermrigen-
Merzligen nach Jens zur Mittagsbetreuung und wieder retour wird mittels Schulbus er-
folgen.
Nebst einer genügenden Teilnehmerzahl wird für den Start des Tagesschulbetriebes
ebenfalls vorausgesetzt, dass bis im Sommer 2019 die erforderlichen politischen Ent-
scheide (z.B. Genehmigung des Tagesschulreglementes) im Sinne des Projektes ge-
fällt werden.

AUS DER BAUKOMMISSION

Teilrevision Bauinventar (Baugruppen), Vernehmlassung
Das Amt für Kultur und Denkmalpflege hat der Gemeinde Jens den Entwurf des teilre-
vidierten Bauinventars zur Prüfung zugestellt. Der Entwurf präsentiert sich gegenüber
dem bisherigen Inventar in leicht verändertem Layout. Im Weiteren werden die Bau-
gruppe Dorfplatz Süd, Dorfplatz Nord und Hinterdorf zusammengelegt mit der Erweite-
rung gegen Westen und Osten neu als Baugruppe „Dorfkern“ bezeichnet. Auf die ein-
zelnen Inventar-Objekte wird zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen.
Gegen die geplanten Änderungen betreffend die Baugruppen bestehen seitens Bau-
kommission keine Einwände, weshalb positiv zur Teilrevision Stellung genommen wur-
de.

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Erteilte Baubewilligungen ab Dezember 2017

Gesuchsteller/ Standort              Vorhaben
Stauffer Andreas                     Einbau Kleinwohnung durch Lagerraum, 2
Moosgasse                            Garagen, Ersatz Heizung
Schneider Rolf / Pesenti Elisabeth   Einbau Pool
Alpenweg
Küffer Ernst                         Wohnraumerweiterung
Oberfeld
Hänni Rebekka und Simon              Ersatz Weidezaun
Moosgasse
Dick Bernhard                        Erstellen Steinmauer und Parkplatz
Alpenweg
Marti Lienhard                       Erstellen Terrassenpavillon resp. Gedeckter
Moosgasse                            Sitzplatz
Hänni Rebekka und Simon              Neubau Weidehütte für Pferdehaltung, All-
Moosgasse                            wetterauslauf, Umzäunung
Schenk Hans                          Sichtschutzwand
Weieried
Patelli Nicoletta                    Demontieren alte Ölheizung
Oberfeld                             Installieren Luft-Wasser-WP für Heizung /
                                     Warmwasser
Jenni Beat                           Neubau eines Betonpools
Oberfeld
Jaberg Doris                         Erneuerung Autounterstand und
Hungerberg                           Garagetor, Abbruch Anbau
Andres Samuel und Trudi              Anbau unbeheizter Wintergarten
Hungerberg
Terre Christophe und Magalie         Terrainaufschüttung / Erstellen Naturstein-
Grossried                            mauer

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INFORMATIONEN AUS DER GEMEINDEVERWALTUNG

Gemeindeverwaltung Jens, Hinterdorf 5, 2565 Jens
Telefon 032 333 11 61, Email info@jens.ch

Öffnungszeiten während den Frühlingsferien vom 6. bis 22. April 2019 …
jeweils Montag bis Donnerstag              10.00 – 11.45 Uhr

… und über Ostern
Gründonnerstag    18. April 2019        10.00 – 11. 45 Uhr / Nachmittag geschlossen
Karfreitag        19. April 2019        ganzer Tag geschlossen
Ostermontag       22. April 2019        ganzer Tag geschlossen

Ab Dienstag, 23. April 2019 gelten wieder die üblichen Schalter- und Telefonzeiten.

Ferienzeit – Reisezeit…
… denken Sie deshalb schon jetzt daran, dass Sie für Reisen ins Ausland gültige Rei-
sepapiere benötigen. Melden Sie sich daher frühzeitig beim:
Ausweiszentrum
Tel. 031 635 40 00 oder E-Mail: az.biel@pom.be.ch

Abstimmungen
Vermehrt werden Abstimmungscouverts ohne
unterschriebene Stimmkarte abgegeben. Diese
Stimmen zählen nicht. Bitte achten Sie darauf,
dass die Stimmkarte immer unterschrieben ist!

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Entsorgung von Holz und Ästen
Die zusätzliche Sammlung von Holz und Ästen – als Ergänzung zur Grünabfuhr – fin-
det statt am
                       Montag, 8. April 2019
Bitte nur grosse Äste bringen, denn Schnittgut, Kompostabfälle, etc. ge-
hören in die Grünabfuhr!
Depots zum Aufladen sind nur nach Anmeldung und Absprache mit
Wegmeister, Jörg Schwab, Tel. 079 520 26 23 gestattet.
Landwirte dürfen den Obstbaumschnitt, ebenfalls nach Anmeldung bei Jörg Schwab,
beim alten Kompostplatz deponieren.

nächste Abfalldaten
Grünabfuhr                   Dienstag, 19.02.2019
                             Dienstag, 05.03.2019
                             Dienstag, 19.03.2019
Papiersammlung               Donnerstag, 02.05.2019
Altmetall, Karton            Freitag/Samstag, 14.+15.06.2019

GRATULATIONEN, NEUZUZÜGER, VERANSTALTUNGEN

Jubilarinnen und Jubilare
26.11.       Hofmann Frieda, Tannacker 7, Jens         86-jährig
28.11.       Laubscher Verena, Oberfeld 4, Jens        82-jährig
04.12.       Winkler Hedwig, Moosgasse 6, Jens         81-jährig
29.12.       Stricker Bethli, Hungerberg 18, Jens      84-jährig
06.01.       Jaberg Liska, Hungerberg 32, Jens         84-jährig
09.01.       Bickel Anton, Chutzen-Ried 1, Jens        82-jährig
Wir gratulieren den Jubilaren und Jubilarinnen nachträglich ganz herzlich und wün-
schen ihnen alles Gute und viele schöne Momente im Kreise ihrer Angehörigen.
Veranstaltungen
14.03.2019 Landfrauenverein Jens           Spielnachmittag
06.04.2019 Landfrauenverein Jens           Flohmarkt
13.04.2019 Feldschützenverein Jens         OP
30.04.2019 Schule Jens                     Sporttag
30.04.2019 Männerchor Jens                 Geburtstagssingen
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ZUM SCHLUSS

AHV-Zweigstelle Hermrigen-Merzligen-Jens
Die Einwohnergemeinde Hermrigen hat per 01.01.2019 ihre
Öffnungszeiten angepasst. Davon betroffen ist somit auch die AHV-Zweigstelle HMJ.

neue Öffnungszeiten:
Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

Weitere Termine können nach Anfrage berücksichtigt werden
Tel. 032 381 12 50 oder gemeinde@hermrigen.ch

Landfrauenverein
Adventfenster 2018
Allen Beteiligten ein          herzliches Dankeschön.
Für die wunderbaren Fenster und die gemütlichen Eröffnungs-Abende.

Spielnachmittag
              Am Donnerstag, 14. März 2019 um 14.00 h, findet unser Spielnachmit-
              tag im Vereinsraum im Schulhaus statt. Wir spielen, jassen bei Kaffee
              und Kuchen und geniessen das Zusammensein.

               Eingeladen sind die Seniorinnen und Senioren des Dorfes.
               Wir freuen uns auf Euch.

Steuererklärungsdienst
für AHV-Rentenbezüger/innen Region Biel und Region Nidau
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?
Unsere Steuerfachleute übernehmen für Sie das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Tele-
fonische Terminvereinbarungen sind vom 4. Februar bis 30. April 2019 möglich. Aus
organisatorischen Gründen kann Ihnen ein Termin nur auf telefonische Voranmeldung
gewährt werden.
Melden Sie sich bitte bei:    Denise Albanese Spiess
                              Tel. 079 691 88 59 / 032 315 27 77
                              (Montag – Freitag, 09.00 – 12.00 Uhr)
                                                                                    8
Benötigte Unterlagen:
  ▫ Steuerformulare 2018
  ▫ Kopie der letzten Steuererklärung (2017) und definitive Veranlagungsverfügung
      2017 der Steuerverwaltung
  ▫ Rentenausweis der AHV evtl. der Pensionskasse oder sonstiger Renten
  ▫ Krankenkassenauszug (Prämie und selbst getragene Krankheitskosten 2018)
  ▫ Zinsbescheinigungen 2018 von sämtlichen Post- und Bankkonten
  ▫ allfällige Heimrechnungen 2018

Reinigungsdienst – Hilfe und Entlastung im Privathaushalt
Regelmässig oder nach Bedarf übernimmt das Reinigungspersonal von Pro Senectute
die gründliche Wohnungsreinigung oder unregelmässige Einsätze nach Wunsch und
Bedarf (Frühjahrsputz, Grundreinigungen, Fensterreinigungen). Es werden keine Räu-
mungs- und Gartenarbeiten, Reinigungsarbeiten ausserhalb des Hauses oder Um-
zugsreinigungen durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Koordinatorin oder bei Pro
Senectute Biel/Bienne-Seeland, Tel. 032 328 31 11.

Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
"Es kommt drauf an." ist hier die typische Antwort eines Juristen.
Bei einem Unfall mit Kopfverletzung, einer schweren Erkrankung
oder Altersschwäche kann es sein, dass die betroffene Person
nicht mehr handlungsfähig ist. Bei Handlungsunfähigkeit einer                 Person
muss die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand
für diese Person ernennen. Und genau hier kommt der Vorsorgeauftrag ins Spiel. In
einem Vorsorgeauftrag kann bestimmt werden, wer für den Fall der eigenen Hand-
lungsunfähigkeit die Personensorge und/oder die Vermögenssorge sowie die Vertre-
tung im Rechtsverkehr für einen übernehmen, wer die vorsorgebeauftragte Person sein
soll.
Die Personensorge beinhaltet unter anderem folgende Aufgabenbereiche: Bearbeiten
der Post, Anstellung von Haushalts- und Pflegepersonal, Wahrnehmung der Rechte
gegenüber Ärzten, Pflegepersonal, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Entscheid
über die Unterbringung in einem Spital oder einem Alters- oder Pflegeheim, Aufgabe
der Wohnung und Auflösung des Haushaltes (soweit erforderlich) etc.
Die Vermögenssorge deckt unter anderem folgende Aufgabengebiete ab: Bezahlen
von Rechnungen, Verwaltung des Vermögens, Ausfüllen der Steuererklärung, Vertre-
tung vor Behörden, Banken, Versicherungen, Weiterführung der Einzelfirma etc.
Wichtig ist, dass der Vorsorgeauftrag eigenhändig geschrieben werden oder bei einem
Notar öffentlich beurkundet werden muss und zwar dann, wenn man noch handlungs-
                                                                                    9
fähig ist. Die Wirkung des Vorsorgeauftrages tritt danach aber erst bei Handlungsunfä-
higkeit der betroffenen Person ein. Zusätzlich kann man den Hinterlegungsort beim Zi-
vilstandsamt registrieren lassen, damit es im Fall der Fälle schneller geht, weil die
KESB beim Zivilstandsamt nachfragen kann, wo der Vorsorgeauftrag hinterlegt ist. Der
KESB ist das Original bei einem handschriftlichen Vorsorgeauftrag einzureichen oder
die Ausfertigung bei einem öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag. Kopien sind nicht
ausreichend.
Die KESB wird sodann der vorsorgebeauftragten Person eine Ernennungsurkunde
ausstellen. Mit dieser Urkunde kann sich die vorsorgebeauftragte Person gegenüber
Banken, Steuerbehörden etc. ausweisen. Der Vorsorgeauftrag resp. die Ernennungs-
urkunde wird von allen Behörden in der Schweiz akzeptiert.
Es ist auch möglich, mehrere Personen als Vorsorgebeauftragte zu bezeichnen, ent-
weder kollektiv zu zweit oder dann im Sinne von Ersatzbeauftragten. Ein Vorsorgeauf-
trag kann sodann jederzeit geändert, ergänzt oder wiederrufen werden.
Die Beantwortung der eingangs gestellten Frage (Brauche ich einen Vorsorgeauf-
trag?), kann nach dem Gesagten wie folgt beantwortet werden: Es kommt drauf an, ob
es Ihnen wichtig ist, selber bestimmen zu können, wer dereinst Ihre Personen-
und/oder Vermögenssorge übernimmt und Sie im Rechtsverkehr vertritt, oder ob Sie
diesen Entscheid der KESB überlassen wollen.
Bei Fragen oder für Vorlagen dürfen Sie mich gerne kontaktieren:
Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar, Moosgasse 12b, Jens (Büro: 031 310 00 10
oder simon.haenni@lw-p.ch).

Wir suchen Tagesfamilien!
Die Tagesfamilien haben
• Freude am Umgang mit Kindern
• die Bereitschaft, ihre Familie stunden- oder tageweise zu öffnen
• genügend Zeit und Platz
• Verständnis, Geduld und Toleranz
Oder suchen Sie einen Betreuungsplatz?
Wir bieten Ihnen qualitativ hochgestellte Betreuungsplätze bei unseren Tagesfamilien!
Sind Sie interessiert? Unsere Vermittlerin erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte!
Daria Tschantré 032 372 20 28 d.tschantre@tageselternverein-studen.ch

Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage:
www.tageselternverein-studen.ch

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