JÄISSER Dorfbrunnen Februar 2019 - Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Februar 2019 JÄISSER Dorfbrunnen Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens Impressum Herausgeber: Gemeinderat Jens Redaktion: Gemeindeverwaltung Jens Erscheinung: 4 Mal pro Jahr Verteilung: an alle Haushaltungen
INFORMATIONEN AUS DEM GEMEINDERAT Vom Ratstisch… Kulturfabrik KUFA Lyss Um die Finanzierung der Kulturfabrik KUFA Lyss langfristig sicherzustellen, hat die Gemeinde Lyss nebst dem beim Gemeindeverband Kulturförderung Biel-Seeland- Berner Jura eingereichten Gesuch um Erhöhung der jährlichen Subventionen auch die Gemeinden der Teilregion Lyss/Aarberg um einen freiwilligen zusätzlichen Unterstüt- zungsbeitrag in Abhängigkeit der Einwohnerzahl für die Periode 2020-2023 ersucht. Bereits im Jahr 2014 – als die KUFA erstmals in eine finanzielle Notlage kam – hat der Gemeinderat auf freiwilliger Basis einen Beitrag Fr. 1.00 pro Einwohner/in gesprochen. Der Betrag wurde seither (mit Ausnahme im 2016) jedes Jahr ausgerichtet. Es wurde daher beschlossen, die Kulturfabrik KUFA Lyss auch für die Jahre 2020-2023 mit ei- nem jährlichen Unterstützungsbeitrag von Fr. 1.00 pro Einwohner zu unterstützen. Wahl als bfu-Sicherheitsdelegierter Jörg Schwab (Gemeindewegmeister) wurde für den Rest der laufenden Amtsperiode als bfu-Sicherheitsdelegierter gewählt. Durch die sporadische Teilnahme an bfu- Informationsanlässen erhält der Gewählte Kenntnis über die neusten Normen und kann diese neuen Erkenntnisse sicherlich auch in die tägliche Arbeit einfliessen lassen. Wasserbauplan: Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen VERBINDUNGSSTRASSE WORBEN – JENS (Unterfeld) Temporäre Vollsperrung infolge Rodungsarbeiten Am 18. und 19. Februar 2019 jeweils von 09.00 bis 16.00 Uhr ist die Verbindungs- strasse Worben – Jens infolge Rodungsarbeiten für jeglichen Verkehr gesperrt (Umlei- tung beachten). Strassensperrung: Vollsperrung infolge Bauarbeiten Ab dem 6. März 2019 bis voraussichtlich am 16. August 2019 wird die Verbin- dungsstrasse nach Worben für jeglichen Durchgangsverkehr gesperrt sein. Während dieser Zeit finden die Bauarbeiten für die Umlegung des Strassenteilstückes entlang des Jäissbaches statt. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit mittels Publika- tion im Nidauer Anzeiger und auf der Gemeindewebseite (Umleitung beachten). Wir bitten Sie in beiden Fällen die Signalisationen zu beachten und danken Ihnen für das Verständnis. 2
AUS DER SCHULKOMMISSION Tagesschule Gestützt auf die Kantonalen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, einmal pro Jahr den Bedarf an Tagesschulangeboten zu erheben und ein Tagesschulangebot zu führen, wenn dafür pro Modul eine verbindliche Nachfrage von mindestens 10 Schü- ler/innen besteht. Weil in den letzten Jahren sowohl bei der Schule Hermrigen- Merzligen wie auch bei der Schule Jens stets zu wenig verbindliche Anmeldungen ein- gegangen sind, haben die drei Gemeinden ein gemeinsames Tageschulprojekt lan- ciert. Gestützt auf die positiven Rückmeldungen, die aus der vertieften Bedarfsumfrage bei den Eltern hervorgingen, wird demnächst durch die beiden Schulen das verbindliche Anmeldeformular für den Tagesschulbesuch im Schuljahr 2019/2020 herausgegeben. Es ist vorgesehen den Tagesschulbetrieb in den ehemaligen Kindergartenräumlichkei- ten im Gemeindehaus Jens zu führen. Der Transport der Schüler/innen von Hermrigen- Merzligen nach Jens zur Mittagsbetreuung und wieder retour wird mittels Schulbus er- folgen. Nebst einer genügenden Teilnehmerzahl wird für den Start des Tagesschulbetriebes ebenfalls vorausgesetzt, dass bis im Sommer 2019 die erforderlichen politischen Ent- scheide (z.B. Genehmigung des Tagesschulreglementes) im Sinne des Projektes ge- fällt werden. AUS DER BAUKOMMISSION Teilrevision Bauinventar (Baugruppen), Vernehmlassung Das Amt für Kultur und Denkmalpflege hat der Gemeinde Jens den Entwurf des teilre- vidierten Bauinventars zur Prüfung zugestellt. Der Entwurf präsentiert sich gegenüber dem bisherigen Inventar in leicht verändertem Layout. Im Weiteren werden die Bau- gruppe Dorfplatz Süd, Dorfplatz Nord und Hinterdorf zusammengelegt mit der Erweite- rung gegen Westen und Osten neu als Baugruppe „Dorfkern“ bezeichnet. Auf die ein- zelnen Inventar-Objekte wird zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen. Gegen die geplanten Änderungen betreffend die Baugruppen bestehen seitens Bau- kommission keine Einwände, weshalb positiv zur Teilrevision Stellung genommen wur- de. 3
Erteilte Baubewilligungen ab Dezember 2017 Gesuchsteller/ Standort Vorhaben Stauffer Andreas Einbau Kleinwohnung durch Lagerraum, 2 Moosgasse Garagen, Ersatz Heizung Schneider Rolf / Pesenti Elisabeth Einbau Pool Alpenweg Küffer Ernst Wohnraumerweiterung Oberfeld Hänni Rebekka und Simon Ersatz Weidezaun Moosgasse Dick Bernhard Erstellen Steinmauer und Parkplatz Alpenweg Marti Lienhard Erstellen Terrassenpavillon resp. Gedeckter Moosgasse Sitzplatz Hänni Rebekka und Simon Neubau Weidehütte für Pferdehaltung, All- Moosgasse wetterauslauf, Umzäunung Schenk Hans Sichtschutzwand Weieried Patelli Nicoletta Demontieren alte Ölheizung Oberfeld Installieren Luft-Wasser-WP für Heizung / Warmwasser Jenni Beat Neubau eines Betonpools Oberfeld Jaberg Doris Erneuerung Autounterstand und Hungerberg Garagetor, Abbruch Anbau Andres Samuel und Trudi Anbau unbeheizter Wintergarten Hungerberg Terre Christophe und Magalie Terrainaufschüttung / Erstellen Naturstein- Grossried mauer 4
INFORMATIONEN AUS DER GEMEINDEVERWALTUNG Gemeindeverwaltung Jens, Hinterdorf 5, 2565 Jens Telefon 032 333 11 61, Email info@jens.ch Öffnungszeiten während den Frühlingsferien vom 6. bis 22. April 2019 … jeweils Montag bis Donnerstag 10.00 – 11.45 Uhr … und über Ostern Gründonnerstag 18. April 2019 10.00 – 11. 45 Uhr / Nachmittag geschlossen Karfreitag 19. April 2019 ganzer Tag geschlossen Ostermontag 22. April 2019 ganzer Tag geschlossen Ab Dienstag, 23. April 2019 gelten wieder die üblichen Schalter- und Telefonzeiten. Ferienzeit – Reisezeit… … denken Sie deshalb schon jetzt daran, dass Sie für Reisen ins Ausland gültige Rei- sepapiere benötigen. Melden Sie sich daher frühzeitig beim: Ausweiszentrum Tel. 031 635 40 00 oder E-Mail: az.biel@pom.be.ch Abstimmungen Vermehrt werden Abstimmungscouverts ohne unterschriebene Stimmkarte abgegeben. Diese Stimmen zählen nicht. Bitte achten Sie darauf, dass die Stimmkarte immer unterschrieben ist! 5
Entsorgung von Holz und Ästen Die zusätzliche Sammlung von Holz und Ästen – als Ergänzung zur Grünabfuhr – fin- det statt am Montag, 8. April 2019 Bitte nur grosse Äste bringen, denn Schnittgut, Kompostabfälle, etc. ge- hören in die Grünabfuhr! Depots zum Aufladen sind nur nach Anmeldung und Absprache mit Wegmeister, Jörg Schwab, Tel. 079 520 26 23 gestattet. Landwirte dürfen den Obstbaumschnitt, ebenfalls nach Anmeldung bei Jörg Schwab, beim alten Kompostplatz deponieren. nächste Abfalldaten Grünabfuhr Dienstag, 19.02.2019 Dienstag, 05.03.2019 Dienstag, 19.03.2019 Papiersammlung Donnerstag, 02.05.2019 Altmetall, Karton Freitag/Samstag, 14.+15.06.2019 GRATULATIONEN, NEUZUZÜGER, VERANSTALTUNGEN Jubilarinnen und Jubilare 26.11. Hofmann Frieda, Tannacker 7, Jens 86-jährig 28.11. Laubscher Verena, Oberfeld 4, Jens 82-jährig 04.12. Winkler Hedwig, Moosgasse 6, Jens 81-jährig 29.12. Stricker Bethli, Hungerberg 18, Jens 84-jährig 06.01. Jaberg Liska, Hungerberg 32, Jens 84-jährig 09.01. Bickel Anton, Chutzen-Ried 1, Jens 82-jährig Wir gratulieren den Jubilaren und Jubilarinnen nachträglich ganz herzlich und wün- schen ihnen alles Gute und viele schöne Momente im Kreise ihrer Angehörigen. Veranstaltungen 14.03.2019 Landfrauenverein Jens Spielnachmittag 06.04.2019 Landfrauenverein Jens Flohmarkt 13.04.2019 Feldschützenverein Jens OP 30.04.2019 Schule Jens Sporttag 30.04.2019 Männerchor Jens Geburtstagssingen 6
ZUM SCHLUSS AHV-Zweigstelle Hermrigen-Merzligen-Jens Die Einwohnergemeinde Hermrigen hat per 01.01.2019 ihre Öffnungszeiten angepasst. Davon betroffen ist somit auch die AHV-Zweigstelle HMJ. neue Öffnungszeiten: Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Weitere Termine können nach Anfrage berücksichtigt werden Tel. 032 381 12 50 oder gemeinde@hermrigen.ch Landfrauenverein Adventfenster 2018 Allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön. Für die wunderbaren Fenster und die gemütlichen Eröffnungs-Abende. Spielnachmittag Am Donnerstag, 14. März 2019 um 14.00 h, findet unser Spielnachmit- tag im Vereinsraum im Schulhaus statt. Wir spielen, jassen bei Kaffee und Kuchen und geniessen das Zusammensein. Eingeladen sind die Seniorinnen und Senioren des Dorfes. Wir freuen uns auf Euch. Steuererklärungsdienst für AHV-Rentenbezüger/innen Region Biel und Region Nidau Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung? Unsere Steuerfachleute übernehmen für Sie das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Tele- fonische Terminvereinbarungen sind vom 4. Februar bis 30. April 2019 möglich. Aus organisatorischen Gründen kann Ihnen ein Termin nur auf telefonische Voranmeldung gewährt werden. Melden Sie sich bitte bei: Denise Albanese Spiess Tel. 079 691 88 59 / 032 315 27 77 (Montag – Freitag, 09.00 – 12.00 Uhr) 8
Benötigte Unterlagen: ▫ Steuerformulare 2018 ▫ Kopie der letzten Steuererklärung (2017) und definitive Veranlagungsverfügung 2017 der Steuerverwaltung ▫ Rentenausweis der AHV evtl. der Pensionskasse oder sonstiger Renten ▫ Krankenkassenauszug (Prämie und selbst getragene Krankheitskosten 2018) ▫ Zinsbescheinigungen 2018 von sämtlichen Post- und Bankkonten ▫ allfällige Heimrechnungen 2018 Reinigungsdienst – Hilfe und Entlastung im Privathaushalt Regelmässig oder nach Bedarf übernimmt das Reinigungspersonal von Pro Senectute die gründliche Wohnungsreinigung oder unregelmässige Einsätze nach Wunsch und Bedarf (Frühjahrsputz, Grundreinigungen, Fensterreinigungen). Es werden keine Räu- mungs- und Gartenarbeiten, Reinigungsarbeiten ausserhalb des Hauses oder Um- zugsreinigungen durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Koordinatorin oder bei Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland, Tel. 032 328 31 11. Brauche ich einen Vorsorgeauftrag? "Es kommt drauf an." ist hier die typische Antwort eines Juristen. Bei einem Unfall mit Kopfverletzung, einer schweren Erkrankung oder Altersschwäche kann es sein, dass die betroffene Person nicht mehr handlungsfähig ist. Bei Handlungsunfähigkeit einer Person muss die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand für diese Person ernennen. Und genau hier kommt der Vorsorgeauftrag ins Spiel. In einem Vorsorgeauftrag kann bestimmt werden, wer für den Fall der eigenen Hand- lungsunfähigkeit die Personensorge und/oder die Vermögenssorge sowie die Vertre- tung im Rechtsverkehr für einen übernehmen, wer die vorsorgebeauftragte Person sein soll. Die Personensorge beinhaltet unter anderem folgende Aufgabenbereiche: Bearbeiten der Post, Anstellung von Haushalts- und Pflegepersonal, Wahrnehmung der Rechte gegenüber Ärzten, Pflegepersonal, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Entscheid über die Unterbringung in einem Spital oder einem Alters- oder Pflegeheim, Aufgabe der Wohnung und Auflösung des Haushaltes (soweit erforderlich) etc. Die Vermögenssorge deckt unter anderem folgende Aufgabengebiete ab: Bezahlen von Rechnungen, Verwaltung des Vermögens, Ausfüllen der Steuererklärung, Vertre- tung vor Behörden, Banken, Versicherungen, Weiterführung der Einzelfirma etc. Wichtig ist, dass der Vorsorgeauftrag eigenhändig geschrieben werden oder bei einem Notar öffentlich beurkundet werden muss und zwar dann, wenn man noch handlungs- 9
fähig ist. Die Wirkung des Vorsorgeauftrages tritt danach aber erst bei Handlungsunfä- higkeit der betroffenen Person ein. Zusätzlich kann man den Hinterlegungsort beim Zi- vilstandsamt registrieren lassen, damit es im Fall der Fälle schneller geht, weil die KESB beim Zivilstandsamt nachfragen kann, wo der Vorsorgeauftrag hinterlegt ist. Der KESB ist das Original bei einem handschriftlichen Vorsorgeauftrag einzureichen oder die Ausfertigung bei einem öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag. Kopien sind nicht ausreichend. Die KESB wird sodann der vorsorgebeauftragten Person eine Ernennungsurkunde ausstellen. Mit dieser Urkunde kann sich die vorsorgebeauftragte Person gegenüber Banken, Steuerbehörden etc. ausweisen. Der Vorsorgeauftrag resp. die Ernennungs- urkunde wird von allen Behörden in der Schweiz akzeptiert. Es ist auch möglich, mehrere Personen als Vorsorgebeauftragte zu bezeichnen, ent- weder kollektiv zu zweit oder dann im Sinne von Ersatzbeauftragten. Ein Vorsorgeauf- trag kann sodann jederzeit geändert, ergänzt oder wiederrufen werden. Die Beantwortung der eingangs gestellten Frage (Brauche ich einen Vorsorgeauf- trag?), kann nach dem Gesagten wie folgt beantwortet werden: Es kommt drauf an, ob es Ihnen wichtig ist, selber bestimmen zu können, wer dereinst Ihre Personen- und/oder Vermögenssorge übernimmt und Sie im Rechtsverkehr vertritt, oder ob Sie diesen Entscheid der KESB überlassen wollen. Bei Fragen oder für Vorlagen dürfen Sie mich gerne kontaktieren: Simon Hänni, Rechtsanwalt und Notar, Moosgasse 12b, Jens (Büro: 031 310 00 10 oder simon.haenni@lw-p.ch). Wir suchen Tagesfamilien! Die Tagesfamilien haben • Freude am Umgang mit Kindern • die Bereitschaft, ihre Familie stunden- oder tageweise zu öffnen • genügend Zeit und Platz • Verständnis, Geduld und Toleranz Oder suchen Sie einen Betreuungsplatz? Wir bieten Ihnen qualitativ hochgestellte Betreuungsplätze bei unseren Tagesfamilien! Sind Sie interessiert? Unsere Vermittlerin erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte! Daria Tschantré 032 372 20 28 d.tschantre@tageselternverein-studen.ch Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.tageselternverein-studen.ch 10
11
12
Sie können auch lesen