KAI 2019 Olympiastadion Berlin - Aussteller- und Sponsorenpakete - KAI Kongress
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KAI 2019 Olympiastadion Berlin Mi 20.11. & Do 21.11. Aussteller- und Sponsorenpakete WUNDSYMPOSIUM 2019 mit begleitender Industrieausstellung
Der Intensivpflege-Kongress mit begleitender Industrieausstellung Veranstaltungsdatum Mittwoch, 20.11.2019 – Donnerstag, 21.11.2019 Abendveranstaltung Mittwoch, 20.11.2019 Aufbau ab Dienstag, 19.11.2019 Veranstaltungsort Olympiastadion Berlin (Atrium), Olympischer Platz 3 in 14053 Berlin Teilnehmer Ärzte, Pflegekräfte, Pflegedienstleitungen, Therapeuten und Betroffene Nähere Informationen www.kai-kongress.de Kontakt Vincentz Network GmbH & Co. KG Plathnerstr. 4c 30175 Hannover Telefon: +49 (0) 9910-153 Telefax: +49 (0) 9910-159 E-Mail: annika.bohlen@vincentz.net Veranstalter: Kooperationspartner:
Players-Lounge (Ebene -4) • Einlass • Industrieausstellung • Catering Auf der Ebene -4 öffnet der KAI seine Tore. Der weitläufige Anmeldebereich mit viel Platz für die Garderobe ermöglicht ein entspanntes An- kommen. Der Kongress beginnt hier mit einem Players-Lounge (Ebene -4) Teil der Industrieausstellung. Einlass Players-Lounge: 896 m² n n Garderoben- Garderoben- bereich bereich Standgrößen (Breite x Tiefe): INFO POINT REGISTRIERUNG REFERENTEN 1 2 x 2,5 m 5 qm 2 2 x 2,5 m 5 qm 3 2 x 2,5 m 5 qm 4 2 x 2,5 m 5 qm Goldene 5 2 x 2,5 m 5 qm Kapelle 6 2 x 2,5 m 5 qm 7 2 x 2,5 m 5 qm 6 5 4 3 2 1 8 2 x 2,5 m 5 qm Olympia Gold 9 2 x 2,5 m 5 qm 12 11 10 9 8 7 Sitzbank Sitzbank Sitzbank 10 2 x 2,5 m 5 qm 23 11 2 x 2,5 m 5 qm 24 Treppe 22 12 2 x 2,5 m 5 qm 18 17 16 15 14 13 19 13 2x2m 4 qm 6 14 2x2m 4 qm 20 20a 21 Treppe 15 2x2m 4 qm 16 Sitzbank 2x2m 4 qm Sitzbank Sitzbank Catering 17 2x2m 4 qm 18 2x2m 4 qm 5 5 19 2,5 x 3 m 7,5 qm 20 2,5 x 3 m 7,5 qm 20a 3x2m 6 qm 21 2,5 x 3 m 7,5 qm 3 22 2x3m 6 qm 23 2x3m 6 qm 4 2 24 4x2m 8 qm Olympia Gold: 5x3m 15 qm
Jesse-Owens-Lounge (Ebene -3) WUNDSYMPOSIUM • Industrieausstellung Thema „Wunde“ • Wundplenum • Catering Ebene -3 ist Ort des Wundsymposiums mit be- Jesse-Owens-Lounge (Ebene -3) gleitender Industrieausstellung. Sie finden hier einen großen Workshop-Raum mit Panorama- blick als Wundplenum. Jesse-Owens-Lounge: 1.192 m² Players Ebene -4 Standgrößen (Breite x Tiefe): 25 2,5 x 2 m 5 qm 26 2,5 x 2 m 5 qm Terrasse 27 2,5 x 2 m 5 qm 28 2,5 x 2 m 5 qm 29 2,5 x 2 m 5 qm Wundplenum (ca. 112 qm) 30 2,5 x 2 m 5 qm 31 2,5 x 3 m 7,5 qm 32 2,5 x 3 m 7,5 qm 33 2,5 x 3 m 7,5 qm 56 55 54 53 52 51 34 2,5 x 3 m 7,5 qm Getränke Getränke 35 2x3m 6 qm 44 31 36 2x3m 6 qm 43 37 2,5 x 3 m 7,5 qm 50 49 48 47 46 45 32 38 2,5 x 3 m 7,5 qm 42 33 38a 3x2m 6 qm 41 34 39 2x3m 6 qm 30 29 28 27 26 25 Sitzbank Sitzbank Sitzbank 40 2x3m 6 qm 39 35 41 2,5 x 3 m 7,5 qm 40 36 42 2,5 x 3 m 7,5 qm 38 43 2,5 x 3 m 7,5 qm 6 a 37 44 2,5 x 3 m 7,5 qm 38 Catering 45 2,5 x 2,4 m 6 qm 46 2,5 x 2,4 m 6 qm Catering 47 2,5 x 2,4 m 6 qm 48 2,5 x 2,4 m 6 qm 5 5 49 2,5 x 2,4 m 6 qm Austellerflächen 50 2,5 x 2,4 m 6 qm 51 2 x 2,5 m 5 qm 6m x 4m : 1x 3m x 2m : 2x 52 2 x 2,5 m 5 qm 3 53 2 x 2,5 m 5 qm 8 : 1x Summe : 48 54 2 x 2,5 m 5 qm 4 2 55 2 x 2,5 m 5 qm 56 2 x 2,5 m 5 qm
Olympia-Lounge (Ebene -2) • Workshops • Zugang zum Großen Plenum • Industrieausstellung • Catering Auf Ebene -2 befinden sich die Fortsetzung der Olympia-Lounge (Ebene -2) Industrieausstellung sowie auf das Stadion blickende Logen für weitere Workshops. Über diese Ebene gelangt man zum Großen Plenum und weiteren Workshopbereichen. Players Ebene -4 Tribüne Ebene -3 Olympia-Lounge: 894 m² Terrasse Terrasse Standgrößen (Breite x Tiefe): 57 2,5 x 3 m 7,5 qm 58 2,5 x 3 m 7,5 qm Workshop 1 Meetingpoint Referenten Workshop 2 59 2x3m 6 qm ca. 45 qm ca. 45 qm Medien- annahme 60 2x3m 6 qm 61 2,5 x 3 m 7,5 qm 62 2,5 x 3 m 7,5 qm 73 74 Getränke 63 2 x 2,5 m 5 qm 72 57 64 2 x 2,5 m 5 qm 71 58 65 2 x 2,5 m 5 qm 68 67 66 65 64 63 66 2 x 2,5 m 5 qm 70 59 67 2 x 2,5 m 5 qm 69 60 68 2 x 2,5 m 5 qm 635 69 2x3m 6 qm Großes Plenum 61 Workshop 4 & 5 69a 2,5 x 3 m 7,5 qm 69a 62 70 2x3m 6 qm 71 2,5 x 3 m 7,5 qm 72 2,5 x 3 m 7,5 qm Catering 73 4 x 2,5 m 10 qm 74 4 x 2,5 m 10 qm Austellerfläch 6m x 4m : 1x 5m x 4m : 2x 5m x 2,5m : 3x
Coubertin-Lounge (Ebene -1) • Vorträge & Workshops • Industrieausstellung • Catering Ebene -1 bietet mit dem großen Coubertinsaal Platz für Vorträge und Workshops. An den Saal Coubertin-Lounge (Ebene -1) schließt ein weiterer Teil der Ausstellung an. Von dieser Ebene gelangt man zur Ebene 0, wo weitere Workshops stattfinden. Kleines Plenum ca. 271 qm Catering Getränke Coubertin-Lounge: 534 m² 82 83 6 84 81 85 Workshop 3 & 4 // Ebene 0 Standgrößen (Breite x Tiefe): 80 79 78 77 76 75 75 2,5 x 2 m 5 qm 76 2,5 x 2 m 5 qm Catering 77 2,5 x 2 m 5 qm 5 5 78 2,5 x 2 m 5 qm 79 2,5 x 2 m 5 qm 80 2,5 x 2 m 5 qm Austellerfläch 81 2,5 x 3 m 7,5 qm 3 82 4x2m 8 qm 6m x 3m : 1x 83 4x2m 8 qm 3m x 3m : 1x 4 2 84 2,5 x 3 m 7,5 qm 3m x 2m : 1x 85 2,5 x 3 m 7,5 qm Summe=33
Aussteller- und Sponsorenpakete Ein zentraler Teil des Kongresses ist die Industrieausstellung. Dort haben Sie die Gelegenheit, den Kongressteilnehmern Ihr Unternehmen vorzustellen. Der Ausstellungsstand umfasst eine Stand fläche von mindestens 4 m² sowie Catering für die volle Länge des Kongresses. Mit einem Sponsoren- paket haben Sie die Möglichkeit, durch Zusatzleistungen mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen. Olympia Basic Standfläche inkl. 1 Tisch/Stehtisch, 2 Stühle/Barhocker (mindestens 4 m²) Stromanschluss 2 Ausstellerausweise Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis Catering während des gesamten Kongresses Preis pro m² 390,00 € Olympia Optional Durch kleine, individuelle Pakete bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Kongressbesuch optimal auf Ihre persönlichen Ansprü- che anzupassen. Unser Kongressbüro erstellt Ihnen gerne ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. zusätzlicher Ausstellerausweis (max. 3 zusätzlich buchbar) 130,00 € Besucherausweis für Industrieausstellung (4 Stunden Aufenthalt) (max. 5 Ausweise pro Aussteller buchbar; exklusive Catering) pro Kongresstag 70,00 € Optional buchbare Sponsoren-Leistungen auf Anfrage Industrie-Workshops Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen auf dem Kongress auch in Form eines Workshops zu präsentieren und in diesem Zusammenhang auch Ihre Produkte vorzustellen: WUNDSYMPOSIUM: Workshop auf Ebene -3 im Wundplenum 1.900 € Industrie-Workshop 1.900 € Sponsorenpaket – Abendveranstaltung Am ersten Kongressabend findet unsere Abendveranstaltung statt, auf der ca. 350 Gäste mit erstklassigem Catering und ein- heizender Unterhaltung versorgt werden. Begrüßungsrede (5 Minuten) zur Buffet-Eröffnung Benennung der Abendveranstaltung nach Sponsor (powered by ...) Logoplatzierung auf Menü- und Getränkekarten auf der Abendveranstaltung Logopräsentaton in sämtlichen Medien (Kongressbroschüre & Kongresswebseite – inkl. Verlinkung zur Unternehmenswebseite) Unternehmensdarstellung in Form einer Anzeige in der Kongressbroschüre (ganze Seite DIN A4) Logoeinblendungen auf den Screens der Räumlichkeiten der Abendveranstaltung Einblendungen zur Abendveranstaltung auf LED Wand im Stadion + Videosequenz möglich (35 sec) Auslage Prospektmaterial während der Abendveranstaltung Preis 7.500 € Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
Aussteller- und Sponsorenpakete Olympia Olympia Olympia Leistungen Bronze Silber Gold Standfläche: inkl. 1 Tisch/Stehtisch, 2 Stühle/Barhocker 6 m² 7,5 m² 15 m ² 1 Stromanschluss P P P Ausstellerausweise 4 4 6 Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis P P P Catering während des gesamten Kongresses P P P Kongresstickets 2 4 8 Olympia Lounge Tickets (Abendveranstaltung) - 2 4 Logopräsentation mit Verlinkung auf der Kongresswebsite P P P Logopräsentation in der Kongress-Broschüre P P P Unternehmensdarstellung in der Kongress-Broschüre halbe Seite ganze Seite Umschlagseite 4 Redaktioneller Beitrag in der Kongressbroschüre - - P Spoteinblendungen zur Abendveranstaltung auf LED Wand 15 sec 25 sec 35 sec Logopräsentation auf insgesamt 39 Screens (46 Zoll Bildschirme – 2 Tage auf 4 Ebenen) P P P Logopräsentation mit Verlinkung exklusiv auf der Startseite - P P der Kongresswebsite Facebookbeiträge auf der KAI-Seite - 1 2 (garantierte Reichweite von 5.000 Usern) Nennung bei Kongresseröffnung - P P mit Logopräsenta- tion auf Leinwand Industrie-Workshop/Produktpräsention - P P Beilage in Kongresstasche (z.B.Werbeartikel oder Flyer) 1 Beilage 1 Beilage 2 Beilagen Auslage Prospektmaterial (1 Auslage) P P P Logopräsentation auf der Kongresstasche - - P Logopräsentation Registrierungsbereich (innen) - P P Logopräsentation im Eingangsbereich (außen) - - P 5.750 € 9.000 € 17.500 € Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
Hinweise für Aussteller Die Standmiete beinhaltet: • Ausstellungsfläche gemäß des erworbenen Ausstellerpaketes • Kostenlose Ausstellertickets gemäß des erworbenen Ausstellerpaketes • Kaffeepausen und Mittagessen für alle Aussteller • Allgemeine Beleuchtung, Heizung und allgemeine Reinigung der Gänge • Stromversorgung • 1 Tisch bzw. Stehtisch und 2 Stühle bzw. 2 Barhocker Die Standmiete beinhaltet nicht: • Zusätzliche Möblierung • Trennwände • Teppiche • Standreinigung • Telefonanschlüsse • Wasserversorgung • Ausstellerversicherung Postsendungen an den Messestand Postsendungen an den Messestand ins Olympiastadion sind möglich. Informationen zum Lieferzeitraum, Lieferadresse finden Sie unter: www.kai-kongress.de/aussteller-werden/ Buchung von Standflächen Standbuchungen sollten per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg an Vincentz Network gesendet werden. Unterzeichnete Anmeldeformulare werden als verbindlich betrachtet. Bitte füllen Sie ebenfalls den Absatz zu Unternehmen und Rech- nungsadresse aus, so dass alle wichtigen Informationen für die Rechnungslegung und anderen Schriftverkehr verfügbar sind. Die Stornierung Ihrer Anmeldung kann zu zusätzlichen Kosten führen (siehe AGBs). Registrierung der Aussteller Alle Aussteller müssen sich für den Kongress registrieren und erhalten einen Ausweis mit dem Namen des ausstellen- den Unternehmens. Dieser Ausweis berechtigt die Aussteller während des Kongresses zum Besuch der wissenschaftlichen Vorträge und zur Teilnahme an den Kaffee- und Mittagspausen. Ausstellerausweise werden entsprechend des gebuchten Pakets ausgegeben. Annahme der Buchung Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auf Basis interner Kriterien zu entscheiden, ob interessierte Firmen die Er- laubnis zur Teilnahme an der Ausstellung erhalten oder nicht. Ein Anspruch auf Ausstellungsfläche am Veranstaltungsort besteht daher nur dann, wenn die Buchung des potentiellen Ausstellers vom Veranstalter akzeptiert wurde. Werden vor und während des Kongresses die Vorgaben des Veranstalters vor Ort nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss von der Ausstellung. Wird aus den eben genannten Gründen die Buchung einer Firma vor der Veranstaltung nicht akzeptiert oder wird eine Firma vor Ort ausgeschlossen, ist der Aussteller verpflichtet, alle anfallenden Kosten zu tragen. Die Gebühren für den Stand werden nicht erstattet. Nutzung des KAI-Logos und des Kongress-Logos Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist die Nutzung des KAI-Logos und des Kongress-Logos in Reklame, Wer- bung, Beschilderung, Produkten, Drucksachen, Filmen, Videos, anderen Medien usw. verboten. Die einzige Ausnahme ist, dass Aussteller damit auf die Veranstaltung KAI 2019 in Berlin verweisen können. Werbe-/Promotionmaßnahmen Alle Werbe- oder Promotionmaßnahmen der Aussteller sind auf die Ihnen zugewiesene Standfläche begrenzt. Weitere Werbe- oder Promotionmaßnahmen sind optional dazu zu buchen. Datenschutzklausel Vincentz Network erstellt im Rahmen der Veranstaltung eine Teilnehmerliste, die folgende Informationen enthält: Name der Einrichtung, Teilnehmername, Anschrift der Einrichtung (Straße, PLZ, Ort). Diese Teilnehmerliste wird den Teilneh- mern der Veranstaltung nach Bedarf zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die Unternehmen/Orte der angemelde- ten Teilnehmer auf der Website www.kai-kongress.de veröffentlicht. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten und der Weitergabe ist bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen an: Vincentz Network GmbH & Co. KG, Events Altenhilfe, Plathnerstr. 4c, 30175 Hannover oder per E-Mail an: veranstaltungen@vincentz.net. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen aus dringendem Anlass oder die Absage der Veranstaltung vor. In diesem Zusammenhang ggf. anfallende Stornogebühren Dritter (z.B. für Bahn oder Flugtickets) werden nicht erstattet. Hinweis: Während der Veranstaltung werden für die Veröffentlichung in der Presseberichterstat- tung und zu Werbezwecken Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen gemacht. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Verwendung der Fotos durch Vincentz Network zu o. g. Zwecken einverstanden.
Anmeldung für KAI 2019 Eine Anmeldung ist bis zum 27.09.2019 möglich, sofern freie Stände verfügbar sind. Wir melden uns verbindlich für die Industrieausstellung an und wünschen folgende Aussteller- und Sponsorenpakete: Olympia Basic (2 Ausstellerausweise inkl.) m² Standnr.: Alternative: Olympia Optional zusätzlicher Ausstellerausweis – 130 € netto je Ausweis (max. 3 Stück) Anzahl: (Ausstellerausweise werden ab dem 19.11.2019 direkt am Veranstaltungsort ausgegeben) Besucherausweis Industrieausstellung – 70 € netto je Ausweis (max. 5 Stück, 4h) Anzahl: Olympia Bronze Standnummer: Alternative: Olympia Silber Standnummer: Alternative: Olympia Gold Ebene -4, neben Ein-/Ausgang Olympia Lounge Paket (Abendveranstaltung) – auch in Kombination mit einem anderen Paket möglich Industrie-Workshops im Wundplenum für ca. 50 Personen - Wundsymposium Dauer: Workshop/Produktpräsentation Dauer: Thema: Für unsere Ausstellung benötigen wir (kostenfrei): 2 Stühle oder 2 Barhocker 1 Tisch oder 1 Stehtisch Stromanschluss Verwendung von Geräten, die einen höheren Strombedarf als 600W haben Wir werden folgende Produkte/Dienstleistungen und/oder Serviceleistungen anbieten: Anmerkungen: Ansprechpartner für Rückfragen/Absprachen im Unternehmen: auf der Veranstaltung: Name, Vorname: Telefon/Mobil: E-Mail: RECHNUNGSADRESSE: (Rechnungen werden ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail versendet) Unternehmen Postanschrift: Telefon / Telefax: E-Mail: Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Mit der rechtsgültigen Unterschrift erkennt das Unternehmen die Allge- meinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Ort, Datum Unterschrift
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller 1. Maßgebliche Bedingungen 12. Standmaterial Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwi- Alle verwendeten Materialien müssen den sicherheits- und brandschutztechnischen schen der Vincentz Network GmbH & Co. KG – im folgenden Veranstalter – und Bestimmungen entsprechend schwer entflammbar (B1 nach DIN 402) sein. An dem Aussteller im Rahmen des KAI vom 20.11. – 21.11.2019 im Berliner Olympia- Wänden, Säulen, Decken usw. dürfen Standwände, Plakate, Schilder o.ä. nicht mit stadion. Nägeln, Schrauben, Klebeband oder Klebstoff befestigt werden. Für evtl. Schäden Ausstellungsorganisation: haftet der Aussteller. Die Standplätze sind nach der Ausstellung in einwandfreiem Vincentz Network GmbH & Co. KG und besenreinem Zustand zu hinterlassen. Für alle angerichteten Schäden haftet Plathnerstr. 4c der Aussteller. 30175 Hannover Telefon: +49 (0) 9910-153 13. Bauhöhe Telefax: +49 (0) 9910-159 Die maximale Aufbauhöhe liegt bei 2,80 Metern. Einzelne Standelemente/-wände dürfen maximal 1 Meter breit sein. 2. Standanmeldung Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Aussteller alle Allgemeinen 14. Sicherheitsvorschriften Geschäftsbedingungen verbindlich an und steht dafür ein, dass diese auch von den Alle geltenden Vorschriften müssen beachtet werden. Sämtliche Feuermelder, Hy- Erfüllungsgehilfen eingehalten werden. dranten, elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler müssen frei zu- gänglich bleiben. Während der Ausstellung und des Auf- und Abbaus ist auf die Ein- haltung aller polizeilichen und sonstiger behördlichen Vorschriften zu achten. Der 3. Teilnahmebestätigung Veranstalter behält sich das Recht vor, Abänderungen offensichtlich unzureichender Erst mit der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter entsteht ein Ausstel- Standaufbauten oder die Entfernung solcher Stände, die sich als ungeeignet, be- lungsvertrag zwischen Aussteller und Veranstalter. Der Veranstalter behält sich im lästigend oder gefährdend erweisen, zu verlangen. Alle Standbauteile/Materialien Rahmen der Vertragsfreiheit vor, einzelne Anbieter (Aussteller) von der Teilnahme müssen schwer entflammbar B1 nach DIN 4102 sein. Alle Deckenkonstruktionen an der Veranstaltung auszuschließen. müssen so beschaffen sein, dass sie die vorhandene Sprinkleranlage in ihrer Wir- kung nicht beeinträchtigen. Ausstellungsstände dürfen aus Brandsicherheitsgrün- 4. Standzuteilung den keine geschlossene Decke haben. Die Standzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Nachfrage, der zur Verfügung stehenden Ausstellungsfläche, technischer Anforderungen und konzeptioneller Be- 15. Versicherung lange des Veranstalters. Die örtlichen Standwünsche der Ausstellerfirmen werden je Es wird allen Ausstellern empfohlen, vor Beginn der Veranstaltung eine allgemei- nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf Zuteilung ne Haftpflichtversicherung sowie ggf. eine zusätzliche Versicherung gegen Verlust einer bestimmten Standfläche. Die Lage der Ausstellungsfläche und die Besetzung oder Beschädigung der Ausstellungsstücke während des Auf- und Abbaus, der Lauf- der angrenzenden Stände können, wenn die Änderungen in der Gesamtplanung dies zeit der Ausstellung und des Transportes abzuschließen. Aussteller haften auch für erfordern, vom Veranstalter auch nach Versand der Standzuteilung geändert wer- durch das Personal oder beauftragte Firmen entstandene Schäden. den. Diese Änderungen begründen keine Minderungsansprüche. Eine Kündigung/ Stornierung ist nur nach Maßgabe der Ziffer 8 möglich. 16. Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl und Verletzungen von 5. Pläne, Informationen zur Organisation und Ablauf vor Ort Personen während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung. Der Mit dem Standplan erhalten Sie Auf- und Abbauzeiten, Anlieferung, Parkmöglich- Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch die Verwendung keiten, Reinigung und Müllentsorgung. Die angegebenen Auf- und Abbauzeiten so- und Präsentation seiner Standbauelemente, Objekte und Exponate entsteht. Den wie die Ausstellungszeiten sind verbindlich einzuhalten. Ausstellern wird der Abschluss einer eigenen Unfall- und Diebstahlversicherung empfohlen. Ebenso wird keine Haftung durch den Veranstalter übernommen für 6. Zahlungsbedingungen Verluste oder Schäden, die durch Störung in der Zuführung der Elektroanschlüsse entstehen. Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung werden die Standmieten ohne Nebenkosten in Rechnung gestellt und sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Skon- toabzug zu begleichen. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland gehen 17. Sonstige Bestimmungen zu Lasten des Auftraggebers. Wurden Gebühren zu Lasten des Veranstalters bereits Vincentz Network hat das Hausrecht in allen Raumbereichen. Ist der Veranstalter berechnet, müssen diese vom Aussteller spätestens vor Ort gegen Vorlage eines infolge höherer Gewalt oder aus anderen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen Zahlungsnachweises oder durch Barzahlung beglichen werden. Bei Zahlungsverzug genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für ist der Veranstalter berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzu- längere Dauer zu räumen, die Ausstellung zu verschieben, zu verkürzen oder zu ver- treten. längern, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungs- rechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber 7. Nebenkosten dem Veranstalter. Die Nebenkosten (z.B. Standmobiliar, Messebau) werden vor der Veranstaltung, gemäß der vom Aussteller getätigten Bestellung, durch den Veranstalter oder ent- 18. Werbung sprechende Partnerunternehmen in Rechnung gestellt. Dem Aussteller ist nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Ver- anstalters weitere Gewerbetreibende (Fotografen, Blumenverkäufer, Schausteller 8. Stornierung/Kündigung etc.) zu seinen Veranstaltungen zu bestellen. Das Verteilen oder Auslegen von Pro- spektmaterial, Flyern, Broschüren o.ä. ist grundsätzlich nur auf der eigenen Stand- Stornierungen/Kündigungen von verbindlichen Ausstellungsanmeldungen müssen fläche gestattet. Das Verteilen von Werbematerial durch Hostessen, ungenehmigtes generell schriftlich bei der Ausstellungsorganisation eingehen. Nach Vertragsab- Auslegen auf den Auslageflächen und weiteren Bereichen des Veranstaltungsortes schluss kann der Aussteller bis zum 16.10.2019, gegen Zahlung einer Stornierungs- ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 250,00 EUR gebühr von 50% der bestellten Leistungen stornieren/kündigen. Bei Stornierung/ zzgl. MwSt. belegt. Der Verkauf von Ausstellungsstücken und die Abgabe von Mus- Kündigung nach dem 16.10.2019 werden die Standgebühren und Nebenkosten in tern gegen Entgelt sind nicht gestattet. voller Höhe fällig. 19. Bild- und Tonaufnahmen, Tonwiedergaben 9. Mitaussteller Bild- und Tonaufnahmen bzw. Übertragungen des Ausstellers oder Dritter bedür- Eine Untervermietung ist ohne die Einwilligung vom Veranstalter nicht erlaubt. In fen der Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, allen Printmedien erscheint lediglich der Hauptaussteller. Für die Nennung der Mit- Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen und aussteller werden vom Veranstalter pauschal 500,00 € zzgl. MwSt. berechnet. den Ausstellungsständen anfertigen zu lassen und für die Werbung oder Pressever- öffentlichung zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen dagegen erhe- 10. Ausstellungsflächen, Standgrenzen ben kann. Die Benutzung von Megaphonen, Lautsprechern oder anderen Möglich- Die gemietete Standfläche wird vor Aufbaubeginn vom Veranstalter gekennzeich- keiten der Tonwiedergabe ist untersagt. In jedem Fall ist zu vermeiden, dass andere net. Ein Überschreiten der Standgrenzen ist im Interesse der anderen Aussteller, der Aussteller oder die Veranstaltung gestört werden. Die Anmeldung und Gebühren- Sicherheit und der Gewährleistung der Verkehrswege nicht zulässig. Geringfügige zahlung bei der GEMA ist Angelegenheit des Ausstellers. Abweichungen zur Standflächenbuchung (bis 5%) begründen keinen Minderungs- anspruch oder eine Nachberechnung. Pfeiler und andere Einschränkungen der 20. Nebenabreden Nutzbarkeit gehören zur gemieteten Fläche und begründen keine Minderungsan- Nebenabreden zum Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sprüche. Reklamationen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Die Aus- nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind. stellungsorganisation übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Pläne, die von Seiten des Veranstaltungsortes zur Standplanung zu Grunde gelegt werden. 21. Schlussbestimmungen 11. Standaufbau Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter verfallen in sechs Monaten, so- fern dem keine Bestimmungen entgegenstehen. Sind einzelne Bestimmungen der Für den Standaufbau hat jeder Aussteller selbst Sorge zu tragen. Es werden keine Teilnahmebedingungen unwirksam, ist die Gültigkeit der anderen Regelungen nicht Stellwände als Standbegrenzungen aufgestellt. Eine Befestigung von Materialien berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind so zu ändern, dass der beabsichtigte an Wänden und Fußböden ist nicht möglich. Alle Stände sind an sichtbarer Stelle Zweck erreicht wird. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. Eventuell dafür benötigte Blenden sind dem Aussteller gilt, auch wenn der Aussteller seinen Geschäftssitz im Ausland inne- so anzubringen, dass sie die Standhöhe nicht überragen. Zusätzlich ist es dem Ver- hält, deutsches Recht. anstalter vorbehalten, Standaufbauten im Interesse der benachbarten Aussteller verändern zu lassen. Die Ausstellungsstände und Einrichtungen sind von den Aus- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. stellern selbst mitzubringen und aufzubauen. Tische, Stühle, Elektroanschlüsse etc. können über das Anmeldeformular kostenfrei bestellt werden.
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