Kartierbericht für den Bebauungsplan Nr. 74 "Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen" - in der ...

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Kartierbericht für den
         Bebauungsplan Nr. 74
„Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke
   Stralsund-Grimmen, westlich von
             Voigdehagen“

 Auftraggeber:         SWS Natur GmbH
                       Frankendamm 7
                       18439 Stralsund

 Auftragnehmer und
 Bearbeiter:           Dipl.-Biol. Thomas Frase
                       John-Brinckman-Str. 10
                       18055 Rostock
                       www.bstf.de

 Rostock, 09.09.2021
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Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen                                                                      Kartierbericht

Inhaltsverzeichnis

1     EINLEITUNG ............................................................................................................................................. 2

2     METHODEN .............................................................................................................................................. 4

    2.1      UNTERSUCHUNGSGEBIET ..................................................................................................................... 4
    2.2      FLEDERMÄUSE ..................................................................................................................................... 4
      2.2.1          Erfassung potenziell nutzbarer Quartierstrukturen im Gehölzbestand ...................................... 4
      2.2.2          Baumwinterquartiere .................................................................................................................. 5
      2.2.3          Ermittlung          von        Baumquartieren                durch         Fledermaussoziallaute                   sowie         Ein-        und
      Ausflugbeobachtungen .............................................................................................................................. 5
    2.3      BRUTVOGELKARTIERUNG ...................................................................................................................... 6
    2.4      AMPHIBIEN- UND REPTILIENKARTIERUNG ............................................................................................... 6
      2.4.1          Amphibien .................................................................................................................................. 6
      2.4.2          Reptilien ..................................................................................................................................... 7
    2.5      BIOTOPKARTIERUNG............................................................................................................................. 8
      2.5.1          Biotope ....................................................................................................................................... 8
      2.5.2          Flora ........................................................................................................................................... 8

3     ERGEBNISSE UND BEWERTUNG .......................................................................................................... 9

    3.1      FLEDERMÄUSE ..................................................................................................................................... 9
      3.1.1          Baumquartiere ........................................................................................................................... 9
      3.1.2          Potenziell nutzbare Quartierstrukturen ...................................................................................... 9
    3.2      BRUTVÖGEL ....................................................................................................................................... 12
      3.2.1          Allgemeine Ergebnisse ............................................................................................................ 12
      3.2.2          Nahrungsgäste und Durchzügler ............................................................................................. 15
      3.2.3          Beschreibung der Vorkommen der wertgebenden, gefährdeten und besonders geschützten
      Brutvögel ................................................................................................................................................. 15
    3.3      AMPHIBIEN......................................................................................................................................... 17
    3.4      REPTILIEN.......................................................................................................................................... 19
    3.5      BIOTOPKARTIERUNG........................................................................................................................... 20
      3.5.1          Biotoptypen .............................................................................................................................. 20
      3.5.2          Flora ......................................................................................................................................... 22

4     ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................................................... 24

5     LITERATUR............................................................................................................................................. 25

6     ANHANG 1: KARTIERBLÄTTER DER BIOTOPE IM UNTERSUCHUNGSGEBIET ............................ 27

7     ANHANG 2 FOTODOKUMENTATION .................................................................................................. 48

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                                                                          1/23
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Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen     Kartierbericht

1 Einleitung
Die SWS Natur GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadt-
gebiet der Hansestadt Stralsund mit dem Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien zu steigern
und damit die Energiewende umzusetzen. Als dafür geeigneter Vorzugsstandort wurde das Gebiet
westlich der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen identifiziert (Abbildung 1). Um die bauplanungsrecht-
lichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stral-
sund am 4. März 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 74 „Photovoltaikanlage an der Bahn-
strecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“ aufzustellen.
Das Plangebiet wird aktuell als Ackerfläche genutzt und intensiv bewirtschaftet.
Im Zusammenhang mit der Planung war es auf Grund der zu erwartenden Wirkungen und des
hinsichtlich der vorhandenen Lebensraumstrukturen zu vermutenden Artenspektrums erforderlich,
        die Fledermaus-Baumquartiere,
        die Brutvögel,
        die Amphibien,
        die Reptilien und
        die Biotope
im Bereich des Vorhabens sowie darüber hinaus zu kartieren.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgenommenen Untersuchungen werden im vorliegenden Be-
richt dargestellt und bewertet.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                       2/23
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Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen,
                                      Stralsund          westlich von Voigdehagen               Kartierbericht

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs des B-Plan
                                           B      Nr. 74 im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund.
                                                                                       Stralsund

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                 3/23
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Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen,
                                      Stralsund          westlich von Voigdehagen          Kartierbericht

2 Methoden

2.1     Untersuchungsgebiet
Für die Brutvogel-, Amphibien- und Reptilienkartierung wurde
                                                         rde das Untersuchungsgebiet nur im
Bereich der Ackerfläche um bis zu 140 m über die Grenze des B-Plangebiets
                                                               Plangebiets vergrößert.
                                                                           vergrößert Zudem
wurde eine im Westen angrenzende Biotopfläche mit einbezogen (erweitertes Untersuchungsge-
                                                                           Untersuchungsg
biet, Abbildung 2).
Die Biotopkartierung erfolgte in einem Puffer von 50 m um das Vorhabensgebiet des B-Plans
                                                                                  B       (Ab-
bildung 8).

Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebiets (Brutvögel, Reptilien, Amphbien) und der Gewässer zum Gel-
                                                                                                 Ge
             tungsbereich des B-Plans
                                Plans 74.

2.2     Fledermäuse

2.2.1    Erfassung potenziell nutzbarer Quartierstrukturen
                                        Quartierstrukturen im Gehölzbestand
Am 23. und 25.02.21 wurde der die Untersuchungsfläche querende Gehölzbestand umfassend auf
potenziell nutzbare Quartierstrukturen vor dem Hintergrund einer Nutzung als Baumquartier über-
                                                                                           übe
prüft. Hierbei wurden alle Bäume visuell, mit Fernglas, Leiter, Thrower-Taschenlampe
                                                                    Thrower                 und
Endoskopkamera näher untersucht und alle nutzbaren Quartierstrukturen aufgenommen. Neben
der Art der Struktur wurden auch Angaben zur Höhe und Exposition
                                                           Exposition erfasst. Ferner wurden die
Höhlungen vor Ort klassifiziert, um Aussagen zum Ersatzaufwand im Falle einer projektbedingten
Fällung treffen zu können.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                            4/23
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2.2.2    Baumwinterquartiere
Baumwinterquartiere sind generell methodisch schwer erfassbar und wurden in Mecklenburg-
Vorpommern bislang auch nur selten aufgefunden (Datenbank des LFA FM MV im NABU MV).
Überwinterungsnachweise in Bäumen betreffen nahezu ausschließlich Winterquartiere des Großen
Abendseglers, der an milden Wintertagen bzw. zum Ausgang des Winters durch Sozialrufe auf
sich aufmerksam machen kann. Darüber hinaus sind Winterquartiere der Arten Mücken- und Rau-
hautfledermaus in Bäumen möglich. Diese können das Quartier in milden Winternächten zu kurz-
zeitigen Jagdflügen verlassen und suchen es dann nach kurzer Zeit wieder auf. Die An- und Abflü-
ge lassen sich sowohl akustisch als auch ergänzend mittels Wärmebildkamera erfassen.
Die Untersuchungen am Baumbestand des Untersuchungsgebiets wurden am 23.02. und am
17.03.2021 in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt. Bei den Untersuchungen wurde neben
einem Ultraschallmikrofon (Dodotronic Ultramic 192K in Verbindung mit der App Fledermaus-
Tonaufnahmegerät) auch eine Wärmebildkamera (HTI HT H9) mitgeführt.

2.2.3    Ermittlung von Baumquartieren durch Fledermaussoziallaute sowie Ein- und Aus-
         flugbeobachtungen
Fledermausweibchen bilden im Zeitraum von Mai bis August Wochenstubengemeinschaften, in
deren Umfeld vor allem in den Abend- und Morgenstunden aus- und einfliegende Tiere zu erwar-
ten sind. Diese oftmals auffällige Erscheinung ist vor allem beim morgendlichen Anflug der Quar-
tiere stark ausgeprägt und erleichtert damit die Quartiersuche erheblich. Insbesondere der Zeit-
raum des Flüggewerdens der Jungtiere (Ende Juni bis Anfang August) ist gut zur Quartiersuche
geeignet. Die Tiere verlassen in dieser Phase die Quartiere bereits früh am Abend und kehren
relativ spät, teilweise erst zur fortgeschrittenen Morgendämmerung zurück, so dass es hier zum
„Schwärmen“ vor dem Quartier kommen kann. Die Quartiersuche kann dann sowohl akustisch als
auch visuell erfolgen.
Größere Quartiergemeinschaften baumbewohnender Arten (u.a. Abendsegler, Kleinabendsegler)
machen oftmals durch schrille, zeternde Rufe auf sich aufmerksam. Die bis zu 50 m weit hörbaren
Soziallaute sind besonders vor dem abendlichen Ausflug und nach dem morgendlichen Einflug zu
vernehmen. Die Quartiere können bei Beachtung dieser Rufe relativ einfach ermittelt werden. Die
Begehungen am 28.06. und am 02.07.2021 begannen ca. 02:00 Uhr und wurden bis zum Ende
der Dämmerung fortgesetzt. Auch hier wurden das Ultraschallmikrofon und die Wärmebildkamera
mitgeführt.
Ergänzend erfolgte im Frühjahr eine Beobachtung ausgesuchter Quartierstrukturen in der Baum-
reihe und in den Kopfweiden der Sölle mittels Wildkamera. Dabei wurden insgesamt 5 Kameras
gleichzeitig von Anfang März bis Mitte/Ende Mai im Bereich des Einflugs oder direkt in der Höhle
eingesetzt.
Die Auswahl der Erfassungsmethoden ist von der jeweiligen Aufgabenstellung abhängig und folgt
den Vorgaben von MESCHEDE & HELLER (2000) und DIETZ & SIMON (2005).

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                       5/23
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2.3     Brutvogelkartierung
Die Methodik der Brutvogelerfassung richtet sich nach SÜDBECK et al. (2005) sowie MLU MV
(2018) und entspricht den allgemein anerkannten Standards der Brutvogelerfassung. Es wurden
insgesamt sechs Tageskartierungen, zwei Nachtkartierungen und eine Abendkartierung durchge-
führt. Die Begehungen fanden an folgenden Terminen statt:
              17.           März           2021           Brutvogelkartierung (nachts)
              02.           April          2021           Brutvogelkartierung (morgens)
              15.           April          2021           Brutvogelkartierung (morgens)
              10.           Mai            2021           Brutvogelkartierung (morgens)
              19.           Mai            2021           Brutvogelkartierung (morgens)
              26.           Mai            2021           Brutvogelkartierung (morgens)
              07.           Juni           2021           Brutvogelkartierung (nachts)
              10.           Juni           2021           Brutvogelkartierung (morgens)
              23.           Juni           2021           Brutvogelkartierung (abends)
Die Unterscheidung der Arten erfolgte anhand der spezifischen Lautäußerungen sowie durch
Sichtbeobachtungen. Weiterhin wurden Klangattrappen angewendet, um die Reviere darauf ant-
wortender Arten zu erfassen. Die Zuweisung der Eigenschaften "Brutverdacht" (BV) bzw. „Brut-
nachweis" (BN) richtet sich nach den in SÜDBECK et al. (2005) vorgeschlagenen artspezifischen
Kriterien.
Die Gefährdungseinschätzung der Brutvögel erfolgte nach VÖKLER et al. (2014) für Mecklenburg-
Vorpommern und RYSLAVY et al. (2015) für Deutschland.

2.4     Amphibien- und Reptilienkartierung
Die bei den Feldbegehungen zur Anwendung gekommenen Methoden zur Kartierung der Amphi-
bien und Reptilien entsprechen nach Art und Umfang den Vorgaben von KORNDÖRFER (1991) und
HACHTEL et. al. (2009), wobei bei der Anzahl der Begehungen eine Anpassung an die örtlichen
Gegebenheiten erfolgte (MLU MV 2018).
Die Gefährdungseinschätzung der Amphibien- und Reptilienarten richtet sich nach BAST (1991) für
Mecklenburg-Vorpommern und KÜHNEL et al. (2009) für Deutschland.
Im Folgenden werden die Erfassungsmethoden, die speziell für die jeweilige Artengruppe ange-
wandt wurden, dargestellt.

2.4.1    Amphibien
Eine gezielte Erfassung der Amphibien erfolgte im Rahmen von Gewässerbegehungen und meh-
rerer Kontrollen der Wege auf wandernde oder überfahrene Individuen. Bei den Gewässern han-
delt es sich zum einen um ein in westlicher Richtung liegendes, etwa 85 m vom Vorhabensgebiet
entferntes Kleingewässer unterhalb der Stromtrasse (Nr. 1, Abbildung 2). Weiterhin wurde ein
Kleingewässer im Biotop etwa 180 m außerhalb des Plangebiets untersucht (Nr. 3, Abbildung 2).
Auch das Gewässer Nr. 4 ist im Frühjahr mehrmals abgekeschert worden, solange es Wasser
führte (max. 30 cm Wassertiefe). Die übrigen Kleingewässer (Nr. 2, 5, 6) führten allerdings bei der
ersten Begehung schon kein Wasser.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                            6/23
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Alle genannten Gewässer wurden gezielt abgekeschert. Zudem wurden an geeigneten Stellen der
Gewässer 1 und 3 Amphibien-Lebendfallen nach SCHLÜPPMANN (2009) und KRONSHAGE & GLANDT
(2014). aufgestellt, um ein mögliches Vorkommen von Jungstadien und Molchen nachzuweisen.
Weiterhin wurde auf Hör- und Sichtnachweise (z. B. abspringende und rufende Amphibien) geach-
tet und Biotope, die als Verstecke geeignet sind, abgesucht.
Die Begehungen fanden an folgenden Terminen statt:
                 17.        März           2021           Keschern, Auslegen von Fallen, Nachtkartierung
                 20.        März           2021           Kontrolle der Fallen
                 14.        April          2021           Nachtkartierung, Auslegen von Fallen
                 15.        April          2021           Keschern, Kontrolle der Fallen
                 09.        Mai            2021           Nachtkartierung, Auslegen von Fallen
                 10.        Mai            2021           Kontrolle der Fallen
                 25.        Mai            2021           Nachtkartierung, Auslegen von Fallen
                 26.        Mai            2021           Kontrolle der Fallen
                 07.        Juni           2021           Nachtkartierung, Auslegen von Fallen
                 10.        Juni           2021           Kontrolle der Fallen

2.4.2       Reptilien
Zum Nachweis von Reptilien wurden regelmäßig alle als Sonnplätze geeignete Habitate – insbe-
sondere die Randbereiche des Ackers, Ruderalfluren sowie das im Westen liegende Biotop – auf-
gesucht. Tagesverstecke wie Holzstücke, flächige Ablagerungen oder Steine sind im Rahmen der
Kartierungen aufgedeckt und kontrolliert worden.
Weiterhin erfolgte eine Erfassung der Reptilien mittels künstlicher Verstecke („Reptilienpappen“).
Zur Anwendung kamen 36 ca. 0,7 - 1 m² große Stücke aus Dachpappe, die in geeigneten Biotopen
ausgebracht wurden. Die Lage der Verstecke kann Abbildung 7 entnommen werden.
Die Begehungen und Kontrollen der Verstecke fanden an folgenden Terminen statt:
               25.          Februar        2021           Auslegen der Verstecke
               15.          April          2021           morgendliche Begehung
               10.          Mai            2021           morgendliche Begehung
               26.          Mai            2021           morgendliche Begehung
               07.          Juni           2021           morgendliche Begehung
               10.          Juni           2021           morgendliche Begehung
               23.          Juni           2021           abendliche Begehung

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2.5     Biotopkartierung
Die Biotopkartierung wurde im Untersuchungsgebiet an folgenden Terminen durchgeführt:
              26.           Mai            2021
              27.           Juni           2021
Für die Dokumentation wurde als Hilfsmittel eine Fotodrohne eingesetzt.

2.5.1    Biotope
Die Biotope des Untersuchungsgebietes wurden nach den Vorgaben der Kartieranleitung Meck-
lenburg-Vorpommern (LUNG 2013) ausgegrenzt und einem dort definierten Biotoptyp zugeordnet.
Biotope, die keiner Definition eines Biotoptyps gemäß LUNG (2013) entsprachen, wurden dem
Biotoptyp mit der ähnlichsten Ausprägung oder einer vergleichbaren Funktion im Landschafts-
haushalt zugeordnet. Auf die Verwendung eines Überlagerungscodes, wie es im Rahmen der Bio-
topkartierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen ist, wurde auf Grund der einge-
schränkten Nachvollziehbarkeit der Zuweisungen bei der Darstellung verzichtet. Im Falle sich über-
lagernder Biotoptypen wurde jeweils der Biotoptyp mit dem größeren Flächenanteil oder der klare-
ren Merkmalsausprägung als maßgebend für den Biotop definiert. Bei der Einstufung der Biotope
in die Biotoptypen Deutschlands können deutliche Abweichungen in der Benennung der Biotopty-
pen auf Grund von verschiedenen Merkmalspräferenzen bei der Erstellung der Biotoptypenlisten
für Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland entstehen. Die Einstufung der Gefährdung und
des Schutzstatus des jeweiligen Biotoptyps erfolgte für den gewählten Biotoptyp aus der Roten
Liste Deutschlands auf der Grundlage von FINCK et al. (2017) und für Mecklenburg-Vorpommern
gemäß LUNG (2013). Die Bewertung des Biotops richtet sich nach den Vorgaben in MLU MV
(2018) sowie FINCK et al. (2017).

2.5.2    Flora
Neben der Erfassung und Bewertung der Biotope im Untersuchungsraum wurden zur näheren
Kennzeichnung der Merkmalsausprägung zusätzlich die dominanten und wertbestimmenden
Pflanzenarten aller Biotope aufgenommen. Die Nomenklatur der Gefäßpflanzenarten richtet sich
nach ROTHMALER (2005). Die Gefährdungseinschätzung basiert auf VOIGTLÄNDER & HENKER
(2005) für Mecklenburg-Vorpommern sowie METZING et al. (2018) für Deutschland.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                         8/23
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Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen,
                                      Stralsund          westlich von Voigdehagen     Kartierbericht

3 Ergebnisse und Bewertung

3.1     Fledermäuse

3.1.1    Baumquartiere
Die Untersuchungen auf Winterquartiere
                       Winterquartiere oder Schwarmquartiere erbrachte keine Nachweise im
Gehölzbestand des Untersuchungsgebietes. Auch mit den Wildkameras wurden keine Fledermäu-
                                                                               Fledermä
se nachgewiesen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass im Vorhabensgebiet keine grö-
                                                                                      gr
ßeren Wochenstuben oder Winterquartiere vorhanden sind.

3.1.2    Potenziell nutzbare Quartierstrukturen
                             Quart
Insgesamt wurden in der Baumreihe
                           Baumr  des Gebiets 17 Bäume mit 24 potenziell nutzbaren Quartier-
                                                                                   Quartie
strukturen erfasst (Tabelle 1).
Die Strukturen (Bäume) wurden verschiedenen Wertigkeitsgruppen
                                            Wertigkeitsgru en zugeordnet, die wie folgt defi-
niert wurden:
Wertigkeit 1: potenziell geringe Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch max. 1 bis 4 Fledermäuse
Wertigkeit 2: potenziell mittlere Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch kleinere Gruppen (5 bis
              15 Fledermäuse)
Wertigkeit 3: potenziell hohe Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch größere Gruppen (15 bis 30
              Fledermäuse)

Abbildung 3: Lage
                e der potenziell nutzbaren Quartierstrukturen in der Baumreihe.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                       9/23
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Tabelle 1:       Detaildaten der erfassten potenziell nutzbaren Quartierstrukturen.

Nr.    Art der Struktur                                Wert        Richtung       Höhe [m]               X                  Y

1      Borkentasche                                    ++          W              2               13.0856            54.2715

2      Höhlung, 2 x                                    +           NO             4               13.0853            54.2718

3      Astausfaulung                                   +           S              4               13.0849            54.2720

4      Astausfaulung                                   +           SW             2               13.0844            54.2722

5      Borkentasche                                    +           N              5               13.0843            54.2723

6      Verwachsung, Spalte                             ++          S              5               13.0842            54.2723

7      Astausfaulung                                   +           S              5               13.0842            54.2724

8      Astausfaulung 2x                                +           SW             5               13.0842            54.2724

9      Astausfaulung 2x                                +           S              1 u. 3          13.0841            54.2724

10     Borkentasche 2x                                 +, ++       N              4               13.0839            54.2725

11     Astausfaulung                                   +           S              5               13.0837            54.2726

12     Höhlung, Astausfaulung                          +           O, S           2 u. 5          13.0839            54.2725

13     Astausfaulung 2x                                +           SO             5               13.0835            54.2727

14     Astausfaulung                                   +           N              2               13.0833            54.2728

15     Astausfaulung 2x                                +           S              4 u. 5          13.0832            54.2729

16     Höhlung                                         +           S              2               13.0830            54.2730

17     Astausfaulung                                   +           S              2               13.0829            54.2730

Wertigkeit:        + potenziell geringe Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch max. 1 bis 4 Tiere, ++ potenziell mittlere Wertigkeit -
                   mögliche Besiedlung durch kleinere Gruppen von 5 bis 15 Tieren

X und Y            Hoch- und Rechtswert ETRS89 - UTM Zone 33N (EPSG 5650)

In die Kategorie potenziell hohe Wertigkeit wurden keine Bäume in der Baumreihe nachgewiesen.
Drei Strukturen an drei Bäume wurden der Kategorie potenziell mittlere Wertigkeit zugeordnet. Es
handelt sich um Borkentaschen und Verwachsungen. Für diese Strukturen ist auch eine Winter-
quartiernutzung nicht auszuschließen. 20 Strukturen an 15 Bäume wurden der Kategorie potenziell
geringe Wertigkeit zugewiesen. Es handelt sich um Astausfaulungen, Borkentaschen und um son-
stige Höhlungen. Für diese Strukturen ist nur eine Sommerquartiernutzung wahrscheinlich.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                                        10/23
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Abbildung 4: Fotodokumentation der potenziell nutzbaren Quartierstrukturen.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                    11/23
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Abbildung 5: Fotodokumentation der potenziell nutzbaren Quartierstrukturen (Fortsetzung).

3.2       Brutvögel

3.2.1      Allgemeine Ergebnisse
Im Verlauf
         uf der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 22 Vogelarten als Brutvögel
                                                                       Brut      innerhalb des
erweiterten Untersuchungsgebiets bzw. angrenzend daran festgestellt.
Von den beobachteten Vogelarten unterliegen die Goldammer und der Teichrohrsänger gegenwär-
tig in Deutschland noch keiner Gefährdung, wurden
                                                wurde jedoch in Mecklenburg-Vorpommern
                                                                    Mecklenburg              auf
Grund von deutlichen Bestandseinbußen
                     Bestandseinbu       in die Vorwarnliste aufgenommen. Der Feldsperling steht
in Deutschland der Vorwarnliste,, wurde jedoch in der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns
                                                                    Mecklenburg              als
gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Die Feldlerche gilt sowohl in Deutschland als auch Mecklen-
                                                                                       Meckle
burg-Vorpommern
       orpommern als gefährdet, der Feldschwirl
                                     Fel         sogar als stark gefährdet.
Nach FROELICH & SPORBECK (2010) ist in Mecklenburg-Vorpommern
                                            Mecklenburg       eine
                                                               ine vertiefte artenschutz-
rechtliche Prüfung für folgende Vogelarten erforderlich:
          Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie,
          Rastvogel-Arten
                      Arten mit regelmäßig genutzten Rast-,
                                                     Rast Schlaf-,, Mauserplätzen oder anderen Ru-
                                                                                               R
           hestätten,
          Gefährdete Arten (Rote Liste M-V
                                        M bzw. der D: Kategorie 0-3),
          Arten mit besonderen Habitatansprüchen (Horstbrüter, Gebäudebrüter, Höhlenbrüter,
           Kolonienbrüter, große Lebensraumausdehnung),
          Streng geschützte Vogelarten nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung,
          in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gelistete Vogelarten,
          Arten, für die das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
                                         Mecklenburg Vorpommern eine besondere Verantwortung
           trägt (mindestens 40 % des gesamtdeutschen Bestandes oder mit weniger als 1.000 Brut-
                                                                                           Bru
           paaren in M-V).
                         rtgebenden, gefährdeten und besonders geschützten Brutvögel des
In Tabelle 2 sind alle wertgebenden,
Untersuchungsgebietes grau hervorgehoben,
                            hervorgehoben die nach FROELICH & SPORBECK (2010) einzelartlich

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                            12/23
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betrachtet werden müssen. Die räumliche Zuordnung der Nachweise ist Abbildung 6 zu entneh-
men.
Tabelle 2:         Gesamtartenliste der Brutvögel im erweiterten Untersuchungsgebiet. Wertgebende, gefährdete
                   und besonders geschützte Brutvögel sind grau hervorgehoben.

                                                                       Schutz/ Gefährdung/
Wissenschaftlicher Name               Deutscher Name                                                   Status        Brutzeit
                                                                       Bedeutung
1. Acrocephalus palustris               Sumpfrohrsänger                -                                  BV         A 05 – A 09
2. Acrocephalus scirpaceus              Teichrohrsänger                MV V                               BV         E 04 – M 09
3. Alauda arvensis                      Feldlerche                     MV 3, D 3                          BV         A 03 – M 08
4. Buteo buteo                          Mäusebussard                   EG                                 BN         E 02 – M 08
5. Emberiza citrinella                  Goldammer                      MV V                               BV         E 03 – E 08
6. Erithacus rubecula                   Rotkehlchen                    -                                  BV         E 03 – A 09
7. Fringilla coelebs                    Buchfink                       -                                  BV         A 04 – E 08
8. Locustella naevia                    Feldschwirl                    MV 2, D 2                          BV         E 04 – A 08
9. Luscinia megarhynchos                Nachtigall                     -                                  BV         M 04 – M 08
10. Motacilla alba                      Bachstelze                     -                                  BV         A 04 – M 08
11. Parus major                         Kohlmeise                      -                                  BV         M 03 – A 08
12. Passer montanus                     Feldsperling                   MV 3, D V                          BV         A 03 – A 09
13. Phoenicurus phoenicurus             Gartenrotschwanz               -                                  BV         M 04 – E 08
14. Phylloscopus collybita              Zilpzalp                       -                                  BV         A 04 – M 08
15. Prunella modularis                  Heckenbraunelle                -                                  BV         A 04 – A 09
16. Saxicola rubicola                   Schwarzkehlchen                <                                  BN         A 03 – E 10
17. Sylvia atricapilla                  Mönchsgrasmücke                -                                  BV         E 03 – A 09
18. Sylvia borin                        Gartengrasmücke                -                                  BV         E 04 – E 08
19. Sylvia communis                     Dorngrasmücke                  -                                  BV         E 04 – E 08
20. Sylvia curruca                      Klappergrasmücke               -                                  BN         M 04 – M 08
21. Turdus merula                       Amsel                          -                                  BV         A 02 – E 08
22. Turdus philomelos                   Singdrossel                    -                                  BV         M 03 – A 09

     *    Schutz    §§: nach Bundesartenschutzverordnung und BNatSchG streng geschützte Art
                    EG: Nach der Richtlinie 2009/147/EG (EU-Vogelschutzrichtlinie) sind für diese Vogelarten besondere Schutzmaß-
                    nahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbrei-
                    tungsgebiet sicherzustellen.
          Gef.      Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns (VÖKLER et al. 2014): MV 3: gefährdet, MV V: potenziell ge-
                    fährdet (Vorwarnliste).
                    Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (RYSLAVY et al. 2020): D 2: stark gefährdet D 3: gefährdet, D V: potenziell
                    gefährdet (Vorwarnliste).
          Bed.
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen,
                                                Grimmen, westlich von Voigdehagen   Kartierbericht

Abbildung 6: Ergebnisse der Brutvogelerfassung im Untersuchungsgebiet.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                    14/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen         Kartierbericht

3.2.2    Nahrungsgäste und Durchzügler
Als Nahrungsgäste und Durchzügler traten die Arten Fitis, Grünfink, Blaumeise, Haussperling, Sil-
bermöwe, Lachmöwe, Nebelkrähe, Saatkrähe und Stockente während der Untersuchungen im
Gebiet auf.

3.2.3    Beschreibung der Vorkommen der wertgebenden, gefährdeten und besonders ge-
         schützten Brutvögel
Die Darstellung zu den einzelnen Arten baut sich jeweils aus den folgenden Teilen auf:
 1.     Darstellung des beobachteten Vorkommens der Art im Untersuchungsgebiet und Einschät-
        zung des Status und

 2.     Darstellung der Lebensweise und der Raumnutzung der Art.
Die Angaben zur Lebensweise, Verbreitung und den Aktionsradien der Arten wurden GLUTZ VON
BLOTZHEIM (1987-97), FLADE (1994), GASSNER et al. (2010), GEDEON et al. (2014) und VÖKLER
(2014) entnommen.

Feldlerche / Alauda arvensis MV 3, D 3
Die Art Feldlerche wurde wiederholt am westlichen Rand eines Feuchthabitats mit ihrem typischen
Fluggesang nachgewiesen. Die sehr geringe Dichte an Brutpaaren in der Fläche ergibt sich wahr-
scheinlich aus der Bewirtschaftung und der Fruchtfolge. So wurde auf der Fläche im Vorjahr Zuk-
kerrübe angebaut, im Untersuchungsjahr war Mais die Feldfrucht. Daraus ergab sich eine Rohbo-
denfläche während der Brutsaison, die auch von keiner anderen Brutvogelart besiedelt wurde.
Weiterhin erwies sich auch das Fehlen von Greeningstreifen oder ähnlichen Strukturen als nachtei-
lig für die Feldlerchen.
Als ursprünglicher Steppenvogel bevorzugt die Art als Lebensraum gehölzarme, grasartige, locker
stehende Habitate bzw. Kulturen wie Wiesen, Felder, Sommergetreide, Hackfrüchte und Weideflä-
chen in denen sie ihr Bodennest gut geschützt anlegen kann. Bei einer Vegetationshöhe von 15
bis 25 cm und einer Bodenbedeckung von 20 bis 50 % herrschen optimale Brutbedingungen in
den Bruthabitaten. Der Flächenbedarf zur Brutzeit beträgt ca. 1 bis 10 ha, die Fluchtdistanz beträgt
etwa 50 m.
Die Gefährdung der Art ergibt sich aus dem andauernden Rückgang der Art in Mecklenburg-
Vorpommern sowie in den angrenzenden Bundesländern.

Mäusebussard / Buteo buteo EG
In einem Feldgehölz östlich der Bahnstrecke wurde bereits im Februar ein Horst beobachtet, der
dann von der Art Mäusebussard besetzt wurde. Hierbei handelt es sich um einen Brutnachweis, da
neben mehrmals abfliegenden Altvögeln auch rufende Ästlinge zu hören waren.
Mäusebussarde nutzen bevorzugt Waldränder und Feldgehölze als Bruthabitat. Die Nahrungssu-
che erfolgt auf Wiesen, Weiden, Brachen, Äckern, Kahlschlägen und an Straßenrändern im umge-
benden Offenland. Die Reviergröße beträgt etwa 4 bis 10 ha. Die planerisch zu berücksichtigende
Fluchtdistanz wird auf 100 m geschätzt.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                          15/58
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Feldschwirl / Locustella naevia MV 2, D 2
In dem Hochstauden- und Röhrichtgürtel des weit von dem Geltungsbereich entfernt liegenden
Feuchtbiotops wurde zweimal ein singendes Männchen der Art Feldschwirl nachgewiesen.
Als Bruthabitate besiedelt der Feldschwirl innerhalb Deutschlands insbesondere Uferzonen, Nie-
der- und Hochmoore mit Großseggenrieden, Hochstaudenfluren, landseitige Schilfzonen, Pfeifen-
graswiesen, extensiv genutzte Feuchtwiesen und Weiden mit einzelnen Büschen sowie Brachen,
feuchte Dünentäler und Grabenränder. Die Reviergröße beträgt in Abhängigkeit der Habitataus-
stattung zwischen 0,3 und 2,1 ha. In M-V ist der Feldschwirl flächig verbreitet. Der aktuelle Be-
stand wird in M-V mit 5.000 - 8.500 Brutpaaren angegeben. Wesentliche Ursache für den Rück-
gang der Art dürfte die Intensivierung der Landwirtschaft sein. Die Fluchtdistanz liegt zwischen 10
und 20 m.
Feldsperling / Passer montanus M-V 3, D V
Während der Kartierungen wurde der Feldsperling mit einem Brutrevier im Baumbestand östlich
der Bahnstrecke festgestellt.
Der Bestand in Mecklenburg-Vorpommern wird mit 38.000 bis 52.000 Revieren und der Bestands-
trend mit einer Abnahme von > 20 % in den letzten 20 Jahren und > 50 % in den letzten 100 Jah-
ren angegeben.
Feldsperlinge besiedeln bevorzugt eine offene und halboffene Landschaft mit Hecken, Alleen, Ein-
zelbäumen, Kopfweiden, Obstgärten, Feldgehölzen, lichten oder peripheren alten Laubholzbe-
ständen und schmalen Waldstreifen. Des Weiteren findet man sie im Bereich menschlicher Sied-
lungen, in gehölzreichen Stadtlebensräumen (Parks, Friedhöfe, Kleingärten sowie Gartenstädte)
sowie in strukturreichen Dörfern (Bauerngärten, Obstwiesen, Hofgehölze). Der Brutplatz wird in
Nischen und Höhlen von Bäumen oder in Gebäuden angelegt. Der Raumbedarf zur Brutzeit be-
trägt < 0,3 bis > 3 ha, die Fluchtdistanz liegt unter 10 m.
Schwarzkehlchen / Saxicola torquata <
Das Revier des Schwarzkehlchens befindet sich an der Bahntrasse knapp außerhalb des Untersu-
chungsgebiets. Der Nachweis erfolgte über singende Männchen und warnende Altvögel. Die Ak-
kerflächen des Untersuchungsraumes werden sehr wahrscheinlich nur gelegentlich als Nahrungs-
habitat genutzt. Das hauptsächlich genutzte Habitat setzt sich vor allem aus den Biotopen der Flä-
chen entlang der Bahngleise zusammen.
Schwarzkehlchen bevorzugen als Bodenbrüter zur Brutzeit offenes, gut besonntes Gelände mit
niedriger, flächendeckender, jedoch nicht zu dichter Vegetation sowie Hochstauden, Gebüsch,
Bäume, Zäune usw. als Jagd- und Singwarten. Der Raumbedarf während der Brutzeit beträgt 0,3
bis über 3 ha, die Fluchtdistanz 15 bis 30 m.
Die Bedeutung des Schwarzkehlchens ergibt sich aus der geringen Anzahl an Brutpaaren in M-V
(
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3.3    Amphibien
Während des Untersuchungszeitraums konnten insgesamt vier Amphibienarten in der Umgebung
des Vorhabens festgestellt werden.
Der folgenden Tabelle 3 sind die nachgewiesenen Amphibienarten zu entnehmen.

Tabelle 3:       Liste der Amphibien des Untersuchungsgebietes.

wissenschaftlicher Name                       deutscher Name                                Gefährdung / Schutz*

Triturus cristatus                            Nördlicher Kammmolch                          MV 2, D V, BASV, FFH II IV
Lissotriton vulgaris                          Teichmolch                                    MV 3, BASV

Pelophylax esculentus                         Teichfrosch                                   MV 3, BASV

Hyla arborea                                  Laubfrosch                                    MV 3, D 3, BASV, FFH IV

   *     Rote Liste Mecklenburg-Vorpommerns (BAST 1991): MV 2: stark gefährdet, MV 3 - gefährdet.
         Rote Liste Deutschlands (KÜHNEL et al. 2009): D §: gefährdet.
         BASV - nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Art.
         FFH II, IV - Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie: streng zu schützende Art von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Nachfolgend werden die Nachweise der artenschutzrechtlich relevanten Amphibienarten sowie
deren Lebensraumansprüche nach GÜNTHER (1996) beschrieben.

Kammmolch / Triturus cristatus MV 2, D V, BASV, FFH II, IV
Der Kammmolch wurde innerhalb des Untersuchungsgebietes mit nur einem Individuum am 15.04.
durch Fallen in dem Kleingewässer Nr. 3 (Abbildung 2, 7) nachgewiesen.
Lebensräume des Kammmolches sind perennierende, ausreichend tiefe Kleingewässer einer Min-
destgröße von 50 m², die mehrere Stunden am Tag der Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind. Ne-
ben einer Freiwasserzone wird eine reich verkrautete Röhricht-, Ried- und Unterwasservegetation
benötigt. Im Umfeld der Gewässer müssen geeignete Landlebensräume in guter räumlicher Ver-
zahnung zur Verfügung stehen. Tagsüber suchen die Tiere unter Steinen und liegendem Totholz
Schutz. Bevorzugte Nahrung für den Kammmolch sind Regenwürmer, Egel, Nacktschnecken, In-
sekten und deren Larven, aber auch Froschlaich und Kaulquappen.

Laubfrosch / Hyla arborea MV 3, D 3, BASV, FFH IV
Es wurden ca. drei Individuen des Laubfroschs am 07.06. an dem Kleingewässers Nr. 1 verhört
(Abbildung 2, 7). Trotz nachfolgender Suche konnten keine weiteren Individuen nachgewiesen
werden.
Laubfrösche benötigen als Lebensraum eine reich strukturierte Landschaft mit möglichst hohem
Grundwasserstand. Als Laichgewässer werden Weiher, Teiche und Altwässer, temporäre Klein-
gewässer auf Feldfluren und Viehweiden bevorzugt. Sie sollten eine intensive Besonnung und eine
reich verkrautete Flachwasserzone aufweisen. Für den Sommerlebensraum wird eine strukturrei-
chen Landschaft mit Ödlandflächen, Schilfgürteln, Feuchtwiesen, Gebüschen und Waldrändern,
die sich möglichst im Einzugsbereich von Gewässern befinden, bevorzugt. Das Winterquartier liegt
teilweise im Sommerlebensraum, sofern genügend frostsichere Überwinterungsmöglichkeiten vor-
handen sind.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                                          17/58
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Abbildung 7: Nachweise der Amphibien und Reptilien in der Umgebung des B-Plans.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                    18/58
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3.4    Reptilien
Im Untersuchungsgebiet wurden die Reptilienarten Waldeidechse und Zauneidechse nachgewie-
sen (Tabelle 4).

Tabelle 4:       Liste der Reptilien des Untersuchungsgebietes.

wissenschaftlicher Name                       deutscher Name                              Schutz / Gefährdung*
Zootoca vivipara                              Waldeidechse                                MV 3, BASV
Lacerta agilis                                Zauneidechse                                D V, MV 3, BASV, FFH IV

         BAST (1991): MV 3 - in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet
         BASV - nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Art
         Kühnel et al. (2009):, D V - in Deutschland in der Vorwarnliste geführt,
         FFH IV - Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie: streng zu schützende Art von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Beide Arten konnte bei den Begehungen im östlichen und westlichen Bereich des Untersuchungs-
raums durch die künstlichen Verstecke nachgewiesen werden (Abbildung 7). Artenschutzrechtlich
ist bei privilegierten Vorhaben jedoch nur die Zauneidechse relevant.

Zauneidechse / Lacerta agilis MV 2, D 3, BASV, FFH IV
Der Nachweis der Art Zauneidechse gelang mit nur einem Individuum auf dem östlichen Acker-
randstreifen in der Nähe der Bahnstrecke (Abbildung 7).
Zauneidechsen besiedeln bevorzugt Magerbiotope, wie trockene Waldränder, Bahndämme, Heide-
flächen, Dünen, Steinbrüche, Kiesgruben, Wildgärten und ähnliche Lebensräume mit einem
Wechsel aus offenen, lockerbödigen Abschnitten und dichter bewachsenen Bereichen. MÄRTENS
et. al (1997) haben den Einfluss verschiedener Habitatqualitäten auf das Vorkommen von Zaunei-
dechsen untersucht und festgestellt, dass Bodentiefe, Vegetationshöhe und Vegetationsstruktur
den größten Einfluss auf die Individuenzahlen der Art haben. Wichtig ist offenbar, dass die Boden-
eigenschaften den Tieren das leichte und ggf. tiefe Eingraben ermöglichen. Zauneidechsen nutzen
daneben aber auch die oberirdische Vegetation (z.B. Altgrasfilze) und Streuauflagen als Verstecke
und Rückzugsort (BLANKE 2010).

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                                      19/58
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3.5     Biotopkartierung

3.5.1    Biotoptypen
Während der Kartierung wurden insgesamt 40 Einzelbiotope auf der Fläche ermittelt und entspre-
chend 22 Biotoptypen nach LUNG (2013) zugeordnet.

Insgesamt unterliegen 11 Biotoptypen gemäß § 18, § 19 bzw. § 20 NatSchAG M-V einem gesetzli-
chen Schutz. In folgender Tabelle 5 sind die Biotope des Untersuchungsgebiets nach Biotoptypen-
zugehörigkeit sowie ihre Gefährdung gemäß LUNG (2013) und FINCK et al. (2017) zusammenge-
fasst dargestellt. Eine Darstellung der räumlichen Lage der Biotoptypen erfolgt in Abbildung 8.

Tabelle 5:       Liste der Biotope des Untersuchungsgebietes, die geschützten Biotope sind grau
                 hervorgehoben.
                                                                                                                     3)
Biotop-Nr.          Biotopcode Biotoptyp                       Biotopcode Biotoptyp                        Schutz
                       1)         1)                             2)         2)
                    MV         MV                              D          D                                Gefährd.
                                                                                                                   4)

1, 2                2.1.2           Mesophiles Laubge-         41.01.04         Gebüsche frischer Standor- § 20
                    BLM             büsch                                       te                         3-V
3-5                 2.2.1           Feldgehölz aus             41.02            Feldgehölze mit überwie-   § 20
                    BFX             überwiegend heimi-                          gend autochthonen Arten    3-V
                                    schen Baumarten
6-9                 2.3.1           Strauchhecke               41.03            Hecken mit überwiegend     § 20
                    BHF                                                         autochthonen Arten         2-3
10-12               2.3.2           Strauchhecke mit           41.03            Hecken mit überwiegend     § 20
                    BHS             Überschirmung                               autochthonen Arten         2-3
13-17               2.3.3           Baumhecke                  41.03            Hecken mit überwiegend     § 20
                    BHB                                                         autochthonen Arten         2-3
18                  2.5.3           Lückige Allee              41.05.04         Allee bzw. Baumreihe       § 19
                    BAL                                                                                    2-3
19                  2.6.6           Nicht Verkehrswege 41.05.04                 Allee bzw. Baumreihe       (§ 18)
                    BRN             begleitende Baumrei-                                                   2-3
                                    he
20                  4.5.3           Graben, trockengefal- 24.07.04.01 Graben mit sehr langsam              -
                    FGX             len oder zeitweilig               fließendem bis stehendem             2-3
                                    wasserführend, ex-                Wasser mit extensiver Ge-
                                    tensive oder keine                wässerunterhaltung
                                    Instandhaltung
21                  6.2.1           Schilfröhricht             38.02.01         Schilf-Wasserröhricht      § 20
                    VRP                                                                                    2-3
22                  6.2.2           Schilf-Landröhricht        38.02.02         Schilf-Landröhricht        § 20
                    VRL                                                                                    3-V
23                  6.4.2           Hochstaudenflur            35.02.03.03 Sonstige Feucht- bzw.           § 20
                    VHF             feuchter Moor- und                     Nassgrünlandbrache in           2-3
                                    Sumpfstandorte                         tieferen Lagen
24-26               6.4.3           Hochstaudenflur stark 39.06.03              Frische bis nasse          -
                    VHD             entwässerter Moor-                          Ruderalstandorte           *
                                    und Sumpfstandorte

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                            20/58
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                                                                                                                                      3)
Biotop-Nr.            Biotopcode Biotoptyp                            Biotopcode Biotoptyp                                   Schutz
                         1)         1)                                  2)         2)
                      MV         MV                                   D          D                                           Gefährd.
                                                                                                                                     4)

27                    6.6.6             Standorttypischer             41.05.02          Kopfbaum                             § 20
                      VSX               Gehölzsaum an                                                                        2-3
                                        stehenden Gewäs-
                                        sern
28                    9.2.4             Aufgelassenes                 34.07.01.03 Artenreiche, frische Grün-                 -
                      GMB               Frischgrünland                            landbrache in tieferen La-                 2-3
                                                                                  gen
29                    10.1.4            Ruderaler Kriechra-           39.07.03          Sonstiger artenarmer, ge-            -
                      RHK               sen                                             hölzfreier Dominanzbe-               *
                                                                                        stand von Poly-
                                                                                        Kormonbildnern
30                    10.1.3            Ruderale Staudenflur 39.03.02                   Krautige und grasige Säu-            -
                      RHU               frischer bis trockener                          me und Fluren der offenen            *
                                        Mineralstandorte                                Landschaft hypertropher
                                                                                        Standorte
31-34                 12.1.2            Lehm- bzw. Tonacker 33.04.03                    Intensiv bewirtschafteter            -
                      ACL                                                               Acker auf Löss-, Lehm-               *
                                                                                        oder Tonboden mit stark
                                                                                        verarmter oder fehlender
                                                                                        Segetalvegetation
35                    13.8.3            Nutzgarten                    -                 -                                    -
                      PGN
36                    14.4.2            Lockeres Einzel-              53.01.03          Einzel-/Reihenhäuser, ein-           -
                      OEL               hausgebiet                                      bis zweistöckig                      *
37                    14.7.5            Straße                        52.01.01          Versiegelte, zwei- bis               -
                      OVL                                                               mehrspurige Straße, Auto-            #
                                                                                        bahn, Rollfeld
38                    14.7.10           Bahn / Gleisanlage            52.04             Übrige Verkehrsanlagen               -
                      OVE                                                                                                    #
39, 40                14.10.5           Sonstige Ver- und             -                 -                                    -
                      OSS               Entsorgungsanlage

     1)   nach LUNG (2013): Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern.
     2)   nach FINCK et al. (2017): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands.
     3)   nach § 18 bzw. § 20 NatSchAG M-V geschützt.
     4)   Gefährdung nach FINCK et al. (2017): 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, * – ungefährdet., # – Einstufung nicht sinnvoll

Alle ausgegrenzten Biotope wurden auf dominante und wertbestimmende Pflanzenarten hin unter-
sucht. Unter wertbestimmende Arten werden alle geschützten und gefährdeten Arten verstanden,
deren Auftreten allgemein im Rahmen von naturschutzfachlichen Bewertungen als wertgebendes
Kriterium eines Biotops oder eines Biotopkomplexes herangezogen wird. Die Arten sind in den
nachfolgenden Kartierblättern des Anhang 1 unter den zugehörigen Biotopen aufgeführt.
Zur Gewährleistung eines einheitlichen Kompensationsausgleichs wurden die Wertstufen der
Kartierblätter direkt den Hinweisen zur Eingriffsregelung (MLU MV 2018) entnommen und nicht
aus den teilweise abweichenden Gefährdungseinschätzungen der neuen Roten Liste der Biotopty-
pen (FINCK et al. 2017) abgeleitet.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                                             21/58
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3.5.2    Flora
Gefährdete Arten wurden im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Mit der Korn-
Flockenblume wurde jeodch eine Art der Vorwarnlisten M-V und Deutschland sowie mit der Sumpf-
Schwertlilie eine durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Art ermittelt.

Tabelle 6:          Liste der geschützten, gefährdeten bzw. potenziell gefährdeten Gefäßpflanzenarten
                    des Untersuchungsgebietes.
                                                                                                                              *
Wissenschaftlicher Name                               Deutscher Name                          Schutz und Gefährdung
1. Centaurea cyanus                                   Korn-Flockenblume                       MV V, D V
2. Iris pseudacorus                                   Gelbe Sumpf-Schwertlilie                BASV

   *     In der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommern (VOIGTLÄNDER & HENKER 2005): MV 3 - gefährdet, MV V - zurückgehend, noch
         nicht gefährdet
         In der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland (METZING et al. 2018): D V - zurückgehend, noch nicht gefährdet

Die Korn-Flockenblume befindet sich im Untersuchungsgebiet innerhalb des aufgelassenen
Frischgrünlands (28, GMB), die Sumpf-Schwertlilie kommt in geringen Beständen in dem trocken-
gefallenen Graben (20, FGX) vor. Beide Vorkommen liegen außerhalb des Geltungsbereichs des
B-Plans.
Die Vegetation der übrigen Biotope des Untersuchungsgebietes besteht hauptsächlich aus stand-
orttypischen und allgemein verbreiteten ruderalen Arten bzw. Neophyten.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                                       22/58
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Abbildung 8: Lage der erfassten Biotoptypen im Untersuchungsgebiet.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                    23/58
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4 Zusammenfassung
Im Jahr 2021 wurde im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Photovoltaikanlage an
der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“ im Stadtgebiet der Hansestadt
Stralsund der Bestand an Fledermausquartieren, Brutvögeln, Amphibien, Reptilien und Biotopen
erfasst, um eine Bewertung der Betroffenheit durch das geplante Vorhaben zu ermöglichen.
Insgesamt wurden in der Baumreihe des Gebiets 17 Bäume mit 24 potenziell nutzbaren Fleder-
mausquartierstrukturen erfasst, davon liegen vier Bäume mit fünf Strukturen innerhalb des Gel-
tungsbereichs.
Die Erfassung der Brutvögel ergab für das Untersuchungsgebiet ein für die vorliegende
Habitataustattung übliches Artenspektrum. Von den 22 beobachteten Vogelarten unterliegen die
Goldammer und der Teichrohrsänger gegenwärtig in Deutschland noch keiner Gefährdung, wur-
den jedoch in Mecklenburg-Vorpommern auf Grund von deutlichen Bestandseinbußen in die Vor-
warnliste aufgenommen. Der Feldsperling steht in Deutschland der Vorwarnliste, wurde jedoch in
der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Die Feldlerche
gilt sowohl in Deutschland als auch Mecklenburg-Vorpommern als gefährdet, der Feldschwirl sogar
als stark gefährdet.
Es wurden vier Amphibienarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Unter den nachgewie-
senen Arten sind der Kammmolch und der Laubfrosch für das Vorhaben artenschutzrechtlich rele-
vant.
Weiterhin wurden die Reptilienarten Waldeidechse und Zauneidechse im Gebiet ermittelt. Arten-
schutzrechtlich ist bei privilegierten Vorhaben jedoch nur die Zauneidechse relevant.
Für die Biotoptypenkartierung wurden insgesamt 40 Einzelbiotope auf der Fläche erfasst und
entsprechend 22 Biotoptypen zugeordnet. Davon unterliegen 11 Biotoptypen gemäß § 18, § 19
bzw. § 20 NatSchAG M-V einem gesetzlichen Schutz.

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                     24/58
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Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                        25/58
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MESCHEDE, A. & HELLER, K.-G. (2000): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern.-
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VÖKLER, F., HEINZE, B, SELLIN, D & ZIMMERMANN, H (2014): Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-
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Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                    26/58
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6 Anhang 1:
  Kartierblätter der Biotope im Untersuchungsgebiet

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Biotop-Nr.:                          1
Biotoptyp MV:                        Mesophiles Laubgebüsch
Biotopcode MV:                       2.1.2 (BLM)
Biotoptyp D:                         Gebüsch frischer Standorte
Biotopcode D:                        41.01.04
Schutzstatus:                        § 20
FFH-LRT:                             –
Wertstufe:                           Regenerationsfähigkeit: 2
                                     Gefährdung: 2
Kurzbeschreibung:                    Es handelt sich um ein von der Brombeere dominiertes Gehölz, das sich
                                     zwischen dem Bahndamm und einem Feldgehölz befindet.
faunistische Ausstattung:            Vögel:
                                     1.   Phylloscopus collybita      Zilpzalp

floristische Ausstattung:            Gefäßpflanzen:
                                     1.   Prunus spinosa              Gemeine Schlehe
                                     2.   Rubus fruticosus agg.       Brombeere
                                     3.   Sambucus nigra              Schwarzer Holunder
                                     4.   Solidago gigantea           Riesen- Goldrute
                                     5.   Urtica dioica               Große Brennnessel

Biotop-Nr.:                          2
Biotoptyp MV:                        Mesophiles Laubgebüsch
Biotopcode MV:                       2.1.2 (BLM)
Biotoptyp D:                         Gebüsch frischer Standorte
Biotopcode D:                        41.01.04
Schutzstatus:                        § 20
FFH-LRT:                             –
Wertstufe:                           Regenerationsfähigkeit: 2
                                     Gefährdung: 2
Kurzbeschreibung:                    Es handelt sich um einen einzelnen Busch der Art Roter Hartriegel am Rand
                                     des Bahndamms.
faunistische Ausstattung:            keine
floristische Ausstattung:            Gefäßpflanzen:
                                     1.   Cornus sanguinea            Roter Hartriegel

Dipl. Biol. Thomas Frase                                                                                   28/58
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