Kartierbericht für den Bebauungsplan Nr. 74 "Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen" - in der ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Kartierbericht für den Bebauungsplan Nr. 74 „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“ Auftraggeber: SWS Natur GmbH Frankendamm 7 18439 Stralsund Auftragnehmer und Bearbeiter: Dipl.-Biol. Thomas Frase John-Brinckman-Str. 10 18055 Rostock www.bstf.de Rostock, 09.09.2021
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ............................................................................................................................................. 2 2 METHODEN .............................................................................................................................................. 4 2.1 UNTERSUCHUNGSGEBIET ..................................................................................................................... 4 2.2 FLEDERMÄUSE ..................................................................................................................................... 4 2.2.1 Erfassung potenziell nutzbarer Quartierstrukturen im Gehölzbestand ...................................... 4 2.2.2 Baumwinterquartiere .................................................................................................................. 5 2.2.3 Ermittlung von Baumquartieren durch Fledermaussoziallaute sowie Ein- und Ausflugbeobachtungen .............................................................................................................................. 5 2.3 BRUTVOGELKARTIERUNG ...................................................................................................................... 6 2.4 AMPHIBIEN- UND REPTILIENKARTIERUNG ............................................................................................... 6 2.4.1 Amphibien .................................................................................................................................. 6 2.4.2 Reptilien ..................................................................................................................................... 7 2.5 BIOTOPKARTIERUNG............................................................................................................................. 8 2.5.1 Biotope ....................................................................................................................................... 8 2.5.2 Flora ........................................................................................................................................... 8 3 ERGEBNISSE UND BEWERTUNG .......................................................................................................... 9 3.1 FLEDERMÄUSE ..................................................................................................................................... 9 3.1.1 Baumquartiere ........................................................................................................................... 9 3.1.2 Potenziell nutzbare Quartierstrukturen ...................................................................................... 9 3.2 BRUTVÖGEL ....................................................................................................................................... 12 3.2.1 Allgemeine Ergebnisse ............................................................................................................ 12 3.2.2 Nahrungsgäste und Durchzügler ............................................................................................. 15 3.2.3 Beschreibung der Vorkommen der wertgebenden, gefährdeten und besonders geschützten Brutvögel ................................................................................................................................................. 15 3.3 AMPHIBIEN......................................................................................................................................... 17 3.4 REPTILIEN.......................................................................................................................................... 19 3.5 BIOTOPKARTIERUNG........................................................................................................................... 20 3.5.1 Biotoptypen .............................................................................................................................. 20 3.5.2 Flora ......................................................................................................................................... 22 4 ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................................................... 24 5 LITERATUR............................................................................................................................................. 25 6 ANHANG 1: KARTIERBLÄTTER DER BIOTOPE IM UNTERSUCHUNGSGEBIET ............................ 27 7 ANHANG 2 FOTODOKUMENTATION .................................................................................................. 48 Dipl. Biol. Thomas Frase 1/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 1 Einleitung Die SWS Natur GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadt- gebiet der Hansestadt Stralsund mit dem Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien zu steigern und damit die Energiewende umzusetzen. Als dafür geeigneter Vorzugsstandort wurde das Gebiet westlich der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen identifiziert (Abbildung 1). Um die bauplanungsrecht- lichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stral- sund am 4. März 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 74 „Photovoltaikanlage an der Bahn- strecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“ aufzustellen. Das Plangebiet wird aktuell als Ackerfläche genutzt und intensiv bewirtschaftet. Im Zusammenhang mit der Planung war es auf Grund der zu erwartenden Wirkungen und des hinsichtlich der vorhandenen Lebensraumstrukturen zu vermutenden Artenspektrums erforderlich, die Fledermaus-Baumquartiere, die Brutvögel, die Amphibien, die Reptilien und die Biotope im Bereich des Vorhabens sowie darüber hinaus zu kartieren. Die im Rahmen dieses Auftrages vorgenommenen Untersuchungen werden im vorliegenden Be- richt dargestellt und bewertet. Dipl. Biol. Thomas Frase 2/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, Stralsund westlich von Voigdehagen Kartierbericht Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs des B-Plan B Nr. 74 im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Stralsund Dipl. Biol. Thomas Frase 3/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, Stralsund westlich von Voigdehagen Kartierbericht 2 Methoden 2.1 Untersuchungsgebiet Für die Brutvogel-, Amphibien- und Reptilienkartierung wurde rde das Untersuchungsgebiet nur im Bereich der Ackerfläche um bis zu 140 m über die Grenze des B-Plangebiets Plangebiets vergrößert. vergrößert Zudem wurde eine im Westen angrenzende Biotopfläche mit einbezogen (erweitertes Untersuchungsge- Untersuchungsg biet, Abbildung 2). Die Biotopkartierung erfolgte in einem Puffer von 50 m um das Vorhabensgebiet des B-Plans B (Ab- bildung 8). Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebiets (Brutvögel, Reptilien, Amphbien) und der Gewässer zum Gel- Ge tungsbereich des B-Plans Plans 74. 2.2 Fledermäuse 2.2.1 Erfassung potenziell nutzbarer Quartierstrukturen Quartierstrukturen im Gehölzbestand Am 23. und 25.02.21 wurde der die Untersuchungsfläche querende Gehölzbestand umfassend auf potenziell nutzbare Quartierstrukturen vor dem Hintergrund einer Nutzung als Baumquartier über- übe prüft. Hierbei wurden alle Bäume visuell, mit Fernglas, Leiter, Thrower-Taschenlampe Thrower und Endoskopkamera näher untersucht und alle nutzbaren Quartierstrukturen aufgenommen. Neben der Art der Struktur wurden auch Angaben zur Höhe und Exposition Exposition erfasst. Ferner wurden die Höhlungen vor Ort klassifiziert, um Aussagen zum Ersatzaufwand im Falle einer projektbedingten Fällung treffen zu können. Dipl. Biol. Thomas Frase 4/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 2.2.2 Baumwinterquartiere Baumwinterquartiere sind generell methodisch schwer erfassbar und wurden in Mecklenburg- Vorpommern bislang auch nur selten aufgefunden (Datenbank des LFA FM MV im NABU MV). Überwinterungsnachweise in Bäumen betreffen nahezu ausschließlich Winterquartiere des Großen Abendseglers, der an milden Wintertagen bzw. zum Ausgang des Winters durch Sozialrufe auf sich aufmerksam machen kann. Darüber hinaus sind Winterquartiere der Arten Mücken- und Rau- hautfledermaus in Bäumen möglich. Diese können das Quartier in milden Winternächten zu kurz- zeitigen Jagdflügen verlassen und suchen es dann nach kurzer Zeit wieder auf. Die An- und Abflü- ge lassen sich sowohl akustisch als auch ergänzend mittels Wärmebildkamera erfassen. Die Untersuchungen am Baumbestand des Untersuchungsgebiets wurden am 23.02. und am 17.03.2021 in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt. Bei den Untersuchungen wurde neben einem Ultraschallmikrofon (Dodotronic Ultramic 192K in Verbindung mit der App Fledermaus- Tonaufnahmegerät) auch eine Wärmebildkamera (HTI HT H9) mitgeführt. 2.2.3 Ermittlung von Baumquartieren durch Fledermaussoziallaute sowie Ein- und Aus- flugbeobachtungen Fledermausweibchen bilden im Zeitraum von Mai bis August Wochenstubengemeinschaften, in deren Umfeld vor allem in den Abend- und Morgenstunden aus- und einfliegende Tiere zu erwar- ten sind. Diese oftmals auffällige Erscheinung ist vor allem beim morgendlichen Anflug der Quar- tiere stark ausgeprägt und erleichtert damit die Quartiersuche erheblich. Insbesondere der Zeit- raum des Flüggewerdens der Jungtiere (Ende Juni bis Anfang August) ist gut zur Quartiersuche geeignet. Die Tiere verlassen in dieser Phase die Quartiere bereits früh am Abend und kehren relativ spät, teilweise erst zur fortgeschrittenen Morgendämmerung zurück, so dass es hier zum „Schwärmen“ vor dem Quartier kommen kann. Die Quartiersuche kann dann sowohl akustisch als auch visuell erfolgen. Größere Quartiergemeinschaften baumbewohnender Arten (u.a. Abendsegler, Kleinabendsegler) machen oftmals durch schrille, zeternde Rufe auf sich aufmerksam. Die bis zu 50 m weit hörbaren Soziallaute sind besonders vor dem abendlichen Ausflug und nach dem morgendlichen Einflug zu vernehmen. Die Quartiere können bei Beachtung dieser Rufe relativ einfach ermittelt werden. Die Begehungen am 28.06. und am 02.07.2021 begannen ca. 02:00 Uhr und wurden bis zum Ende der Dämmerung fortgesetzt. Auch hier wurden das Ultraschallmikrofon und die Wärmebildkamera mitgeführt. Ergänzend erfolgte im Frühjahr eine Beobachtung ausgesuchter Quartierstrukturen in der Baum- reihe und in den Kopfweiden der Sölle mittels Wildkamera. Dabei wurden insgesamt 5 Kameras gleichzeitig von Anfang März bis Mitte/Ende Mai im Bereich des Einflugs oder direkt in der Höhle eingesetzt. Die Auswahl der Erfassungsmethoden ist von der jeweiligen Aufgabenstellung abhängig und folgt den Vorgaben von MESCHEDE & HELLER (2000) und DIETZ & SIMON (2005). Dipl. Biol. Thomas Frase 5/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 2.3 Brutvogelkartierung Die Methodik der Brutvogelerfassung richtet sich nach SÜDBECK et al. (2005) sowie MLU MV (2018) und entspricht den allgemein anerkannten Standards der Brutvogelerfassung. Es wurden insgesamt sechs Tageskartierungen, zwei Nachtkartierungen und eine Abendkartierung durchge- führt. Die Begehungen fanden an folgenden Terminen statt: 17. März 2021 Brutvogelkartierung (nachts) 02. April 2021 Brutvogelkartierung (morgens) 15. April 2021 Brutvogelkartierung (morgens) 10. Mai 2021 Brutvogelkartierung (morgens) 19. Mai 2021 Brutvogelkartierung (morgens) 26. Mai 2021 Brutvogelkartierung (morgens) 07. Juni 2021 Brutvogelkartierung (nachts) 10. Juni 2021 Brutvogelkartierung (morgens) 23. Juni 2021 Brutvogelkartierung (abends) Die Unterscheidung der Arten erfolgte anhand der spezifischen Lautäußerungen sowie durch Sichtbeobachtungen. Weiterhin wurden Klangattrappen angewendet, um die Reviere darauf ant- wortender Arten zu erfassen. Die Zuweisung der Eigenschaften "Brutverdacht" (BV) bzw. „Brut- nachweis" (BN) richtet sich nach den in SÜDBECK et al. (2005) vorgeschlagenen artspezifischen Kriterien. Die Gefährdungseinschätzung der Brutvögel erfolgte nach VÖKLER et al. (2014) für Mecklenburg- Vorpommern und RYSLAVY et al. (2015) für Deutschland. 2.4 Amphibien- und Reptilienkartierung Die bei den Feldbegehungen zur Anwendung gekommenen Methoden zur Kartierung der Amphi- bien und Reptilien entsprechen nach Art und Umfang den Vorgaben von KORNDÖRFER (1991) und HACHTEL et. al. (2009), wobei bei der Anzahl der Begehungen eine Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten erfolgte (MLU MV 2018). Die Gefährdungseinschätzung der Amphibien- und Reptilienarten richtet sich nach BAST (1991) für Mecklenburg-Vorpommern und KÜHNEL et al. (2009) für Deutschland. Im Folgenden werden die Erfassungsmethoden, die speziell für die jeweilige Artengruppe ange- wandt wurden, dargestellt. 2.4.1 Amphibien Eine gezielte Erfassung der Amphibien erfolgte im Rahmen von Gewässerbegehungen und meh- rerer Kontrollen der Wege auf wandernde oder überfahrene Individuen. Bei den Gewässern han- delt es sich zum einen um ein in westlicher Richtung liegendes, etwa 85 m vom Vorhabensgebiet entferntes Kleingewässer unterhalb der Stromtrasse (Nr. 1, Abbildung 2). Weiterhin wurde ein Kleingewässer im Biotop etwa 180 m außerhalb des Plangebiets untersucht (Nr. 3, Abbildung 2). Auch das Gewässer Nr. 4 ist im Frühjahr mehrmals abgekeschert worden, solange es Wasser führte (max. 30 cm Wassertiefe). Die übrigen Kleingewässer (Nr. 2, 5, 6) führten allerdings bei der ersten Begehung schon kein Wasser. Dipl. Biol. Thomas Frase 6/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht Alle genannten Gewässer wurden gezielt abgekeschert. Zudem wurden an geeigneten Stellen der Gewässer 1 und 3 Amphibien-Lebendfallen nach SCHLÜPPMANN (2009) und KRONSHAGE & GLANDT (2014). aufgestellt, um ein mögliches Vorkommen von Jungstadien und Molchen nachzuweisen. Weiterhin wurde auf Hör- und Sichtnachweise (z. B. abspringende und rufende Amphibien) geach- tet und Biotope, die als Verstecke geeignet sind, abgesucht. Die Begehungen fanden an folgenden Terminen statt: 17. März 2021 Keschern, Auslegen von Fallen, Nachtkartierung 20. März 2021 Kontrolle der Fallen 14. April 2021 Nachtkartierung, Auslegen von Fallen 15. April 2021 Keschern, Kontrolle der Fallen 09. Mai 2021 Nachtkartierung, Auslegen von Fallen 10. Mai 2021 Kontrolle der Fallen 25. Mai 2021 Nachtkartierung, Auslegen von Fallen 26. Mai 2021 Kontrolle der Fallen 07. Juni 2021 Nachtkartierung, Auslegen von Fallen 10. Juni 2021 Kontrolle der Fallen 2.4.2 Reptilien Zum Nachweis von Reptilien wurden regelmäßig alle als Sonnplätze geeignete Habitate – insbe- sondere die Randbereiche des Ackers, Ruderalfluren sowie das im Westen liegende Biotop – auf- gesucht. Tagesverstecke wie Holzstücke, flächige Ablagerungen oder Steine sind im Rahmen der Kartierungen aufgedeckt und kontrolliert worden. Weiterhin erfolgte eine Erfassung der Reptilien mittels künstlicher Verstecke („Reptilienpappen“). Zur Anwendung kamen 36 ca. 0,7 - 1 m² große Stücke aus Dachpappe, die in geeigneten Biotopen ausgebracht wurden. Die Lage der Verstecke kann Abbildung 7 entnommen werden. Die Begehungen und Kontrollen der Verstecke fanden an folgenden Terminen statt: 25. Februar 2021 Auslegen der Verstecke 15. April 2021 morgendliche Begehung 10. Mai 2021 morgendliche Begehung 26. Mai 2021 morgendliche Begehung 07. Juni 2021 morgendliche Begehung 10. Juni 2021 morgendliche Begehung 23. Juni 2021 abendliche Begehung Dipl. Biol. Thomas Frase 7/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 2.5 Biotopkartierung Die Biotopkartierung wurde im Untersuchungsgebiet an folgenden Terminen durchgeführt: 26. Mai 2021 27. Juni 2021 Für die Dokumentation wurde als Hilfsmittel eine Fotodrohne eingesetzt. 2.5.1 Biotope Die Biotope des Untersuchungsgebietes wurden nach den Vorgaben der Kartieranleitung Meck- lenburg-Vorpommern (LUNG 2013) ausgegrenzt und einem dort definierten Biotoptyp zugeordnet. Biotope, die keiner Definition eines Biotoptyps gemäß LUNG (2013) entsprachen, wurden dem Biotoptyp mit der ähnlichsten Ausprägung oder einer vergleichbaren Funktion im Landschafts- haushalt zugeordnet. Auf die Verwendung eines Überlagerungscodes, wie es im Rahmen der Bio- topkartierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen ist, wurde auf Grund der einge- schränkten Nachvollziehbarkeit der Zuweisungen bei der Darstellung verzichtet. Im Falle sich über- lagernder Biotoptypen wurde jeweils der Biotoptyp mit dem größeren Flächenanteil oder der klare- ren Merkmalsausprägung als maßgebend für den Biotop definiert. Bei der Einstufung der Biotope in die Biotoptypen Deutschlands können deutliche Abweichungen in der Benennung der Biotopty- pen auf Grund von verschiedenen Merkmalspräferenzen bei der Erstellung der Biotoptypenlisten für Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland entstehen. Die Einstufung der Gefährdung und des Schutzstatus des jeweiligen Biotoptyps erfolgte für den gewählten Biotoptyp aus der Roten Liste Deutschlands auf der Grundlage von FINCK et al. (2017) und für Mecklenburg-Vorpommern gemäß LUNG (2013). Die Bewertung des Biotops richtet sich nach den Vorgaben in MLU MV (2018) sowie FINCK et al. (2017). 2.5.2 Flora Neben der Erfassung und Bewertung der Biotope im Untersuchungsraum wurden zur näheren Kennzeichnung der Merkmalsausprägung zusätzlich die dominanten und wertbestimmenden Pflanzenarten aller Biotope aufgenommen. Die Nomenklatur der Gefäßpflanzenarten richtet sich nach ROTHMALER (2005). Die Gefährdungseinschätzung basiert auf VOIGTLÄNDER & HENKER (2005) für Mecklenburg-Vorpommern sowie METZING et al. (2018) für Deutschland. Dipl. Biol. Thomas Frase 8/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, Stralsund westlich von Voigdehagen Kartierbericht 3 Ergebnisse und Bewertung 3.1 Fledermäuse 3.1.1 Baumquartiere Die Untersuchungen auf Winterquartiere Winterquartiere oder Schwarmquartiere erbrachte keine Nachweise im Gehölzbestand des Untersuchungsgebietes. Auch mit den Wildkameras wurden keine Fledermäu- Fledermä se nachgewiesen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass im Vorhabensgebiet keine grö- gr ßeren Wochenstuben oder Winterquartiere vorhanden sind. 3.1.2 Potenziell nutzbare Quartierstrukturen Quart Insgesamt wurden in der Baumreihe Baumr des Gebiets 17 Bäume mit 24 potenziell nutzbaren Quartier- Quartie strukturen erfasst (Tabelle 1). Die Strukturen (Bäume) wurden verschiedenen Wertigkeitsgruppen Wertigkeitsgru en zugeordnet, die wie folgt defi- niert wurden: Wertigkeit 1: potenziell geringe Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch max. 1 bis 4 Fledermäuse Wertigkeit 2: potenziell mittlere Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch kleinere Gruppen (5 bis 15 Fledermäuse) Wertigkeit 3: potenziell hohe Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch größere Gruppen (15 bis 30 Fledermäuse) Abbildung 3: Lage e der potenziell nutzbaren Quartierstrukturen in der Baumreihe. Dipl. Biol. Thomas Frase 9/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht Tabelle 1: Detaildaten der erfassten potenziell nutzbaren Quartierstrukturen. Nr. Art der Struktur Wert Richtung Höhe [m] X Y 1 Borkentasche ++ W 2 13.0856 54.2715 2 Höhlung, 2 x + NO 4 13.0853 54.2718 3 Astausfaulung + S 4 13.0849 54.2720 4 Astausfaulung + SW 2 13.0844 54.2722 5 Borkentasche + N 5 13.0843 54.2723 6 Verwachsung, Spalte ++ S 5 13.0842 54.2723 7 Astausfaulung + S 5 13.0842 54.2724 8 Astausfaulung 2x + SW 5 13.0842 54.2724 9 Astausfaulung 2x + S 1 u. 3 13.0841 54.2724 10 Borkentasche 2x +, ++ N 4 13.0839 54.2725 11 Astausfaulung + S 5 13.0837 54.2726 12 Höhlung, Astausfaulung + O, S 2 u. 5 13.0839 54.2725 13 Astausfaulung 2x + SO 5 13.0835 54.2727 14 Astausfaulung + N 2 13.0833 54.2728 15 Astausfaulung 2x + S 4 u. 5 13.0832 54.2729 16 Höhlung + S 2 13.0830 54.2730 17 Astausfaulung + S 2 13.0829 54.2730 Wertigkeit: + potenziell geringe Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch max. 1 bis 4 Tiere, ++ potenziell mittlere Wertigkeit - mögliche Besiedlung durch kleinere Gruppen von 5 bis 15 Tieren X und Y Hoch- und Rechtswert ETRS89 - UTM Zone 33N (EPSG 5650) In die Kategorie potenziell hohe Wertigkeit wurden keine Bäume in der Baumreihe nachgewiesen. Drei Strukturen an drei Bäume wurden der Kategorie potenziell mittlere Wertigkeit zugeordnet. Es handelt sich um Borkentaschen und Verwachsungen. Für diese Strukturen ist auch eine Winter- quartiernutzung nicht auszuschließen. 20 Strukturen an 15 Bäume wurden der Kategorie potenziell geringe Wertigkeit zugewiesen. Es handelt sich um Astausfaulungen, Borkentaschen und um son- stige Höhlungen. Für diese Strukturen ist nur eine Sommerquartiernutzung wahrscheinlich. Dipl. Biol. Thomas Frase 10/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, Stralsund westlich von Voigdehagen Kartierbericht Abbildung 4: Fotodokumentation der potenziell nutzbaren Quartierstrukturen. Dipl. Biol. Thomas Frase 11/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, Stralsund westlich von Voigdehagen Kartierbericht Abbildung 5: Fotodokumentation der potenziell nutzbaren Quartierstrukturen (Fortsetzung). 3.2 Brutvögel 3.2.1 Allgemeine Ergebnisse Im Verlauf uf der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 22 Vogelarten als Brutvögel Brut innerhalb des erweiterten Untersuchungsgebiets bzw. angrenzend daran festgestellt. Von den beobachteten Vogelarten unterliegen die Goldammer und der Teichrohrsänger gegenwär- tig in Deutschland noch keiner Gefährdung, wurden wurde jedoch in Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg auf Grund von deutlichen Bestandseinbußen Bestandseinbu in die Vorwarnliste aufgenommen. Der Feldsperling steht in Deutschland der Vorwarnliste,, wurde jedoch in der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns Mecklenburg als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Die Feldlerche gilt sowohl in Deutschland als auch Mecklen- Meckle burg-Vorpommern orpommern als gefährdet, der Feldschwirl Fel sogar als stark gefährdet. Nach FROELICH & SPORBECK (2010) ist in Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg eine ine vertiefte artenschutz- rechtliche Prüfung für folgende Vogelarten erforderlich: Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, Rastvogel-Arten Arten mit regelmäßig genutzten Rast-, Rast Schlaf-,, Mauserplätzen oder anderen Ru- R hestätten, Gefährdete Arten (Rote Liste M-V M bzw. der D: Kategorie 0-3), Arten mit besonderen Habitatansprüchen (Horstbrüter, Gebäudebrüter, Höhlenbrüter, Kolonienbrüter, große Lebensraumausdehnung), Streng geschützte Vogelarten nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung, in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gelistete Vogelarten, Arten, für die das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg Vorpommern eine besondere Verantwortung trägt (mindestens 40 % des gesamtdeutschen Bestandes oder mit weniger als 1.000 Brut- Bru paaren in M-V). rtgebenden, gefährdeten und besonders geschützten Brutvögel des In Tabelle 2 sind alle wertgebenden, Untersuchungsgebietes grau hervorgehoben, hervorgehoben die nach FROELICH & SPORBECK (2010) einzelartlich Dipl. Biol. Thomas Frase 12/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht betrachtet werden müssen. Die räumliche Zuordnung der Nachweise ist Abbildung 6 zu entneh- men. Tabelle 2: Gesamtartenliste der Brutvögel im erweiterten Untersuchungsgebiet. Wertgebende, gefährdete und besonders geschützte Brutvögel sind grau hervorgehoben. Schutz/ Gefährdung/ Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status Brutzeit Bedeutung 1. Acrocephalus palustris Sumpfrohrsänger - BV A 05 – A 09 2. Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger MV V BV E 04 – M 09 3. Alauda arvensis Feldlerche MV 3, D 3 BV A 03 – M 08 4. Buteo buteo Mäusebussard EG BN E 02 – M 08 5. Emberiza citrinella Goldammer MV V BV E 03 – E 08 6. Erithacus rubecula Rotkehlchen - BV E 03 – A 09 7. Fringilla coelebs Buchfink - BV A 04 – E 08 8. Locustella naevia Feldschwirl MV 2, D 2 BV E 04 – A 08 9. Luscinia megarhynchos Nachtigall - BV M 04 – M 08 10. Motacilla alba Bachstelze - BV A 04 – M 08 11. Parus major Kohlmeise - BV M 03 – A 08 12. Passer montanus Feldsperling MV 3, D V BV A 03 – A 09 13. Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz - BV M 04 – E 08 14. Phylloscopus collybita Zilpzalp - BV A 04 – M 08 15. Prunella modularis Heckenbraunelle - BV A 04 – A 09 16. Saxicola rubicola Schwarzkehlchen < BN A 03 – E 10 17. Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke - BV E 03 – A 09 18. Sylvia borin Gartengrasmücke - BV E 04 – E 08 19. Sylvia communis Dorngrasmücke - BV E 04 – E 08 20. Sylvia curruca Klappergrasmücke - BN M 04 – M 08 21. Turdus merula Amsel - BV A 02 – E 08 22. Turdus philomelos Singdrossel - BV M 03 – A 09 * Schutz §§: nach Bundesartenschutzverordnung und BNatSchG streng geschützte Art EG: Nach der Richtlinie 2009/147/EG (EU-Vogelschutzrichtlinie) sind für diese Vogelarten besondere Schutzmaß- nahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbrei- tungsgebiet sicherzustellen. Gef. Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns (VÖKLER et al. 2014): MV 3: gefährdet, MV V: potenziell ge- fährdet (Vorwarnliste). Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (RYSLAVY et al. 2020): D 2: stark gefährdet D 3: gefährdet, D V: potenziell gefährdet (Vorwarnliste). Bed.
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht Abbildung 6: Ergebnisse der Brutvogelerfassung im Untersuchungsgebiet. Dipl. Biol. Thomas Frase 14/23
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 3.2.2 Nahrungsgäste und Durchzügler Als Nahrungsgäste und Durchzügler traten die Arten Fitis, Grünfink, Blaumeise, Haussperling, Sil- bermöwe, Lachmöwe, Nebelkrähe, Saatkrähe und Stockente während der Untersuchungen im Gebiet auf. 3.2.3 Beschreibung der Vorkommen der wertgebenden, gefährdeten und besonders ge- schützten Brutvögel Die Darstellung zu den einzelnen Arten baut sich jeweils aus den folgenden Teilen auf: 1. Darstellung des beobachteten Vorkommens der Art im Untersuchungsgebiet und Einschät- zung des Status und 2. Darstellung der Lebensweise und der Raumnutzung der Art. Die Angaben zur Lebensweise, Verbreitung und den Aktionsradien der Arten wurden GLUTZ VON BLOTZHEIM (1987-97), FLADE (1994), GASSNER et al. (2010), GEDEON et al. (2014) und VÖKLER (2014) entnommen. Feldlerche / Alauda arvensis MV 3, D 3 Die Art Feldlerche wurde wiederholt am westlichen Rand eines Feuchthabitats mit ihrem typischen Fluggesang nachgewiesen. Die sehr geringe Dichte an Brutpaaren in der Fläche ergibt sich wahr- scheinlich aus der Bewirtschaftung und der Fruchtfolge. So wurde auf der Fläche im Vorjahr Zuk- kerrübe angebaut, im Untersuchungsjahr war Mais die Feldfrucht. Daraus ergab sich eine Rohbo- denfläche während der Brutsaison, die auch von keiner anderen Brutvogelart besiedelt wurde. Weiterhin erwies sich auch das Fehlen von Greeningstreifen oder ähnlichen Strukturen als nachtei- lig für die Feldlerchen. Als ursprünglicher Steppenvogel bevorzugt die Art als Lebensraum gehölzarme, grasartige, locker stehende Habitate bzw. Kulturen wie Wiesen, Felder, Sommergetreide, Hackfrüchte und Weideflä- chen in denen sie ihr Bodennest gut geschützt anlegen kann. Bei einer Vegetationshöhe von 15 bis 25 cm und einer Bodenbedeckung von 20 bis 50 % herrschen optimale Brutbedingungen in den Bruthabitaten. Der Flächenbedarf zur Brutzeit beträgt ca. 1 bis 10 ha, die Fluchtdistanz beträgt etwa 50 m. Die Gefährdung der Art ergibt sich aus dem andauernden Rückgang der Art in Mecklenburg- Vorpommern sowie in den angrenzenden Bundesländern. Mäusebussard / Buteo buteo EG In einem Feldgehölz östlich der Bahnstrecke wurde bereits im Februar ein Horst beobachtet, der dann von der Art Mäusebussard besetzt wurde. Hierbei handelt es sich um einen Brutnachweis, da neben mehrmals abfliegenden Altvögeln auch rufende Ästlinge zu hören waren. Mäusebussarde nutzen bevorzugt Waldränder und Feldgehölze als Bruthabitat. Die Nahrungssu- che erfolgt auf Wiesen, Weiden, Brachen, Äckern, Kahlschlägen und an Straßenrändern im umge- benden Offenland. Die Reviergröße beträgt etwa 4 bis 10 ha. Die planerisch zu berücksichtigende Fluchtdistanz wird auf 100 m geschätzt. Dipl. Biol. Thomas Frase 15/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht Feldschwirl / Locustella naevia MV 2, D 2 In dem Hochstauden- und Röhrichtgürtel des weit von dem Geltungsbereich entfernt liegenden Feuchtbiotops wurde zweimal ein singendes Männchen der Art Feldschwirl nachgewiesen. Als Bruthabitate besiedelt der Feldschwirl innerhalb Deutschlands insbesondere Uferzonen, Nie- der- und Hochmoore mit Großseggenrieden, Hochstaudenfluren, landseitige Schilfzonen, Pfeifen- graswiesen, extensiv genutzte Feuchtwiesen und Weiden mit einzelnen Büschen sowie Brachen, feuchte Dünentäler und Grabenränder. Die Reviergröße beträgt in Abhängigkeit der Habitataus- stattung zwischen 0,3 und 2,1 ha. In M-V ist der Feldschwirl flächig verbreitet. Der aktuelle Be- stand wird in M-V mit 5.000 - 8.500 Brutpaaren angegeben. Wesentliche Ursache für den Rück- gang der Art dürfte die Intensivierung der Landwirtschaft sein. Die Fluchtdistanz liegt zwischen 10 und 20 m. Feldsperling / Passer montanus M-V 3, D V Während der Kartierungen wurde der Feldsperling mit einem Brutrevier im Baumbestand östlich der Bahnstrecke festgestellt. Der Bestand in Mecklenburg-Vorpommern wird mit 38.000 bis 52.000 Revieren und der Bestands- trend mit einer Abnahme von > 20 % in den letzten 20 Jahren und > 50 % in den letzten 100 Jah- ren angegeben. Feldsperlinge besiedeln bevorzugt eine offene und halboffene Landschaft mit Hecken, Alleen, Ein- zelbäumen, Kopfweiden, Obstgärten, Feldgehölzen, lichten oder peripheren alten Laubholzbe- ständen und schmalen Waldstreifen. Des Weiteren findet man sie im Bereich menschlicher Sied- lungen, in gehölzreichen Stadtlebensräumen (Parks, Friedhöfe, Kleingärten sowie Gartenstädte) sowie in strukturreichen Dörfern (Bauerngärten, Obstwiesen, Hofgehölze). Der Brutplatz wird in Nischen und Höhlen von Bäumen oder in Gebäuden angelegt. Der Raumbedarf zur Brutzeit be- trägt < 0,3 bis > 3 ha, die Fluchtdistanz liegt unter 10 m. Schwarzkehlchen / Saxicola torquata < Das Revier des Schwarzkehlchens befindet sich an der Bahntrasse knapp außerhalb des Untersu- chungsgebiets. Der Nachweis erfolgte über singende Männchen und warnende Altvögel. Die Ak- kerflächen des Untersuchungsraumes werden sehr wahrscheinlich nur gelegentlich als Nahrungs- habitat genutzt. Das hauptsächlich genutzte Habitat setzt sich vor allem aus den Biotopen der Flä- chen entlang der Bahngleise zusammen. Schwarzkehlchen bevorzugen als Bodenbrüter zur Brutzeit offenes, gut besonntes Gelände mit niedriger, flächendeckender, jedoch nicht zu dichter Vegetation sowie Hochstauden, Gebüsch, Bäume, Zäune usw. als Jagd- und Singwarten. Der Raumbedarf während der Brutzeit beträgt 0,3 bis über 3 ha, die Fluchtdistanz 15 bis 30 m. Die Bedeutung des Schwarzkehlchens ergibt sich aus der geringen Anzahl an Brutpaaren in M-V (
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 3.3 Amphibien Während des Untersuchungszeitraums konnten insgesamt vier Amphibienarten in der Umgebung des Vorhabens festgestellt werden. Der folgenden Tabelle 3 sind die nachgewiesenen Amphibienarten zu entnehmen. Tabelle 3: Liste der Amphibien des Untersuchungsgebietes. wissenschaftlicher Name deutscher Name Gefährdung / Schutz* Triturus cristatus Nördlicher Kammmolch MV 2, D V, BASV, FFH II IV Lissotriton vulgaris Teichmolch MV 3, BASV Pelophylax esculentus Teichfrosch MV 3, BASV Hyla arborea Laubfrosch MV 3, D 3, BASV, FFH IV * Rote Liste Mecklenburg-Vorpommerns (BAST 1991): MV 2: stark gefährdet, MV 3 - gefährdet. Rote Liste Deutschlands (KÜHNEL et al. 2009): D §: gefährdet. BASV - nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Art. FFH II, IV - Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie: streng zu schützende Art von gemeinschaftlicher Bedeutung. Nachfolgend werden die Nachweise der artenschutzrechtlich relevanten Amphibienarten sowie deren Lebensraumansprüche nach GÜNTHER (1996) beschrieben. Kammmolch / Triturus cristatus MV 2, D V, BASV, FFH II, IV Der Kammmolch wurde innerhalb des Untersuchungsgebietes mit nur einem Individuum am 15.04. durch Fallen in dem Kleingewässer Nr. 3 (Abbildung 2, 7) nachgewiesen. Lebensräume des Kammmolches sind perennierende, ausreichend tiefe Kleingewässer einer Min- destgröße von 50 m², die mehrere Stunden am Tag der Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind. Ne- ben einer Freiwasserzone wird eine reich verkrautete Röhricht-, Ried- und Unterwasservegetation benötigt. Im Umfeld der Gewässer müssen geeignete Landlebensräume in guter räumlicher Ver- zahnung zur Verfügung stehen. Tagsüber suchen die Tiere unter Steinen und liegendem Totholz Schutz. Bevorzugte Nahrung für den Kammmolch sind Regenwürmer, Egel, Nacktschnecken, In- sekten und deren Larven, aber auch Froschlaich und Kaulquappen. Laubfrosch / Hyla arborea MV 3, D 3, BASV, FFH IV Es wurden ca. drei Individuen des Laubfroschs am 07.06. an dem Kleingewässers Nr. 1 verhört (Abbildung 2, 7). Trotz nachfolgender Suche konnten keine weiteren Individuen nachgewiesen werden. Laubfrösche benötigen als Lebensraum eine reich strukturierte Landschaft mit möglichst hohem Grundwasserstand. Als Laichgewässer werden Weiher, Teiche und Altwässer, temporäre Klein- gewässer auf Feldfluren und Viehweiden bevorzugt. Sie sollten eine intensive Besonnung und eine reich verkrautete Flachwasserzone aufweisen. Für den Sommerlebensraum wird eine strukturrei- chen Landschaft mit Ödlandflächen, Schilfgürteln, Feuchtwiesen, Gebüschen und Waldrändern, die sich möglichst im Einzugsbereich von Gewässern befinden, bevorzugt. Das Winterquartier liegt teilweise im Sommerlebensraum, sofern genügend frostsichere Überwinterungsmöglichkeiten vor- handen sind. Dipl. Biol. Thomas Frase 17/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, Stralsund westlich von Voigdehagen Kartierbericht Abbildung 7: Nachweise der Amphibien und Reptilien in der Umgebung des B-Plans. Dipl. Biol. Thomas Frase 18/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 3.4 Reptilien Im Untersuchungsgebiet wurden die Reptilienarten Waldeidechse und Zauneidechse nachgewie- sen (Tabelle 4). Tabelle 4: Liste der Reptilien des Untersuchungsgebietes. wissenschaftlicher Name deutscher Name Schutz / Gefährdung* Zootoca vivipara Waldeidechse MV 3, BASV Lacerta agilis Zauneidechse D V, MV 3, BASV, FFH IV BAST (1991): MV 3 - in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet BASV - nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Art Kühnel et al. (2009):, D V - in Deutschland in der Vorwarnliste geführt, FFH IV - Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie: streng zu schützende Art von gemeinschaftlicher Bedeutung. Beide Arten konnte bei den Begehungen im östlichen und westlichen Bereich des Untersuchungs- raums durch die künstlichen Verstecke nachgewiesen werden (Abbildung 7). Artenschutzrechtlich ist bei privilegierten Vorhaben jedoch nur die Zauneidechse relevant. Zauneidechse / Lacerta agilis MV 2, D 3, BASV, FFH IV Der Nachweis der Art Zauneidechse gelang mit nur einem Individuum auf dem östlichen Acker- randstreifen in der Nähe der Bahnstrecke (Abbildung 7). Zauneidechsen besiedeln bevorzugt Magerbiotope, wie trockene Waldränder, Bahndämme, Heide- flächen, Dünen, Steinbrüche, Kiesgruben, Wildgärten und ähnliche Lebensräume mit einem Wechsel aus offenen, lockerbödigen Abschnitten und dichter bewachsenen Bereichen. MÄRTENS et. al (1997) haben den Einfluss verschiedener Habitatqualitäten auf das Vorkommen von Zaunei- dechsen untersucht und festgestellt, dass Bodentiefe, Vegetationshöhe und Vegetationsstruktur den größten Einfluss auf die Individuenzahlen der Art haben. Wichtig ist offenbar, dass die Boden- eigenschaften den Tieren das leichte und ggf. tiefe Eingraben ermöglichen. Zauneidechsen nutzen daneben aber auch die oberirdische Vegetation (z.B. Altgrasfilze) und Streuauflagen als Verstecke und Rückzugsort (BLANKE 2010). Dipl. Biol. Thomas Frase 19/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 3.5 Biotopkartierung 3.5.1 Biotoptypen Während der Kartierung wurden insgesamt 40 Einzelbiotope auf der Fläche ermittelt und entspre- chend 22 Biotoptypen nach LUNG (2013) zugeordnet. Insgesamt unterliegen 11 Biotoptypen gemäß § 18, § 19 bzw. § 20 NatSchAG M-V einem gesetzli- chen Schutz. In folgender Tabelle 5 sind die Biotope des Untersuchungsgebiets nach Biotoptypen- zugehörigkeit sowie ihre Gefährdung gemäß LUNG (2013) und FINCK et al. (2017) zusammenge- fasst dargestellt. Eine Darstellung der räumlichen Lage der Biotoptypen erfolgt in Abbildung 8. Tabelle 5: Liste der Biotope des Untersuchungsgebietes, die geschützten Biotope sind grau hervorgehoben. 3) Biotop-Nr. Biotopcode Biotoptyp Biotopcode Biotoptyp Schutz 1) 1) 2) 2) MV MV D D Gefährd. 4) 1, 2 2.1.2 Mesophiles Laubge- 41.01.04 Gebüsche frischer Standor- § 20 BLM büsch te 3-V 3-5 2.2.1 Feldgehölz aus 41.02 Feldgehölze mit überwie- § 20 BFX überwiegend heimi- gend autochthonen Arten 3-V schen Baumarten 6-9 2.3.1 Strauchhecke 41.03 Hecken mit überwiegend § 20 BHF autochthonen Arten 2-3 10-12 2.3.2 Strauchhecke mit 41.03 Hecken mit überwiegend § 20 BHS Überschirmung autochthonen Arten 2-3 13-17 2.3.3 Baumhecke 41.03 Hecken mit überwiegend § 20 BHB autochthonen Arten 2-3 18 2.5.3 Lückige Allee 41.05.04 Allee bzw. Baumreihe § 19 BAL 2-3 19 2.6.6 Nicht Verkehrswege 41.05.04 Allee bzw. Baumreihe (§ 18) BRN begleitende Baumrei- 2-3 he 20 4.5.3 Graben, trockengefal- 24.07.04.01 Graben mit sehr langsam - FGX len oder zeitweilig fließendem bis stehendem 2-3 wasserführend, ex- Wasser mit extensiver Ge- tensive oder keine wässerunterhaltung Instandhaltung 21 6.2.1 Schilfröhricht 38.02.01 Schilf-Wasserröhricht § 20 VRP 2-3 22 6.2.2 Schilf-Landröhricht 38.02.02 Schilf-Landröhricht § 20 VRL 3-V 23 6.4.2 Hochstaudenflur 35.02.03.03 Sonstige Feucht- bzw. § 20 VHF feuchter Moor- und Nassgrünlandbrache in 2-3 Sumpfstandorte tieferen Lagen 24-26 6.4.3 Hochstaudenflur stark 39.06.03 Frische bis nasse - VHD entwässerter Moor- Ruderalstandorte * und Sumpfstandorte Dipl. Biol. Thomas Frase 20/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 3) Biotop-Nr. Biotopcode Biotoptyp Biotopcode Biotoptyp Schutz 1) 1) 2) 2) MV MV D D Gefährd. 4) 27 6.6.6 Standorttypischer 41.05.02 Kopfbaum § 20 VSX Gehölzsaum an 2-3 stehenden Gewäs- sern 28 9.2.4 Aufgelassenes 34.07.01.03 Artenreiche, frische Grün- - GMB Frischgrünland landbrache in tieferen La- 2-3 gen 29 10.1.4 Ruderaler Kriechra- 39.07.03 Sonstiger artenarmer, ge- - RHK sen hölzfreier Dominanzbe- * stand von Poly- Kormonbildnern 30 10.1.3 Ruderale Staudenflur 39.03.02 Krautige und grasige Säu- - RHU frischer bis trockener me und Fluren der offenen * Mineralstandorte Landschaft hypertropher Standorte 31-34 12.1.2 Lehm- bzw. Tonacker 33.04.03 Intensiv bewirtschafteter - ACL Acker auf Löss-, Lehm- * oder Tonboden mit stark verarmter oder fehlender Segetalvegetation 35 13.8.3 Nutzgarten - - - PGN 36 14.4.2 Lockeres Einzel- 53.01.03 Einzel-/Reihenhäuser, ein- - OEL hausgebiet bis zweistöckig * 37 14.7.5 Straße 52.01.01 Versiegelte, zwei- bis - OVL mehrspurige Straße, Auto- # bahn, Rollfeld 38 14.7.10 Bahn / Gleisanlage 52.04 Übrige Verkehrsanlagen - OVE # 39, 40 14.10.5 Sonstige Ver- und - - - OSS Entsorgungsanlage 1) nach LUNG (2013): Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern. 2) nach FINCK et al. (2017): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. 3) nach § 18 bzw. § 20 NatSchAG M-V geschützt. 4) Gefährdung nach FINCK et al. (2017): 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, * – ungefährdet., # – Einstufung nicht sinnvoll Alle ausgegrenzten Biotope wurden auf dominante und wertbestimmende Pflanzenarten hin unter- sucht. Unter wertbestimmende Arten werden alle geschützten und gefährdeten Arten verstanden, deren Auftreten allgemein im Rahmen von naturschutzfachlichen Bewertungen als wertgebendes Kriterium eines Biotops oder eines Biotopkomplexes herangezogen wird. Die Arten sind in den nachfolgenden Kartierblättern des Anhang 1 unter den zugehörigen Biotopen aufgeführt. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Kompensationsausgleichs wurden die Wertstufen der Kartierblätter direkt den Hinweisen zur Eingriffsregelung (MLU MV 2018) entnommen und nicht aus den teilweise abweichenden Gefährdungseinschätzungen der neuen Roten Liste der Biotopty- pen (FINCK et al. 2017) abgeleitet. Dipl. Biol. Thomas Frase 21/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 3.5.2 Flora Gefährdete Arten wurden im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Mit der Korn- Flockenblume wurde jeodch eine Art der Vorwarnlisten M-V und Deutschland sowie mit der Sumpf- Schwertlilie eine durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Art ermittelt. Tabelle 6: Liste der geschützten, gefährdeten bzw. potenziell gefährdeten Gefäßpflanzenarten des Untersuchungsgebietes. * Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Schutz und Gefährdung 1. Centaurea cyanus Korn-Flockenblume MV V, D V 2. Iris pseudacorus Gelbe Sumpf-Schwertlilie BASV * In der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommern (VOIGTLÄNDER & HENKER 2005): MV 3 - gefährdet, MV V - zurückgehend, noch nicht gefährdet In der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland (METZING et al. 2018): D V - zurückgehend, noch nicht gefährdet Die Korn-Flockenblume befindet sich im Untersuchungsgebiet innerhalb des aufgelassenen Frischgrünlands (28, GMB), die Sumpf-Schwertlilie kommt in geringen Beständen in dem trocken- gefallenen Graben (20, FGX) vor. Beide Vorkommen liegen außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans. Die Vegetation der übrigen Biotope des Untersuchungsgebietes besteht hauptsächlich aus stand- orttypischen und allgemein verbreiteten ruderalen Arten bzw. Neophyten. Dipl. Biol. Thomas Frase 22/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, Stralsund westlich von Voigdehagen Kartierbericht Abbildung 8: Lage der erfassten Biotoptypen im Untersuchungsgebiet. Dipl. Biol. Thomas Frase 23/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 4 Zusammenfassung Im Jahr 2021 wurde im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“ im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund der Bestand an Fledermausquartieren, Brutvögeln, Amphibien, Reptilien und Biotopen erfasst, um eine Bewertung der Betroffenheit durch das geplante Vorhaben zu ermöglichen. Insgesamt wurden in der Baumreihe des Gebiets 17 Bäume mit 24 potenziell nutzbaren Fleder- mausquartierstrukturen erfasst, davon liegen vier Bäume mit fünf Strukturen innerhalb des Gel- tungsbereichs. Die Erfassung der Brutvögel ergab für das Untersuchungsgebiet ein für die vorliegende Habitataustattung übliches Artenspektrum. Von den 22 beobachteten Vogelarten unterliegen die Goldammer und der Teichrohrsänger gegenwärtig in Deutschland noch keiner Gefährdung, wur- den jedoch in Mecklenburg-Vorpommern auf Grund von deutlichen Bestandseinbußen in die Vor- warnliste aufgenommen. Der Feldsperling steht in Deutschland der Vorwarnliste, wurde jedoch in der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Die Feldlerche gilt sowohl in Deutschland als auch Mecklenburg-Vorpommern als gefährdet, der Feldschwirl sogar als stark gefährdet. Es wurden vier Amphibienarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Unter den nachgewie- senen Arten sind der Kammmolch und der Laubfrosch für das Vorhaben artenschutzrechtlich rele- vant. Weiterhin wurden die Reptilienarten Waldeidechse und Zauneidechse im Gebiet ermittelt. Arten- schutzrechtlich ist bei privilegierten Vorhaben jedoch nur die Zauneidechse relevant. Für die Biotoptypenkartierung wurden insgesamt 40 Einzelbiotope auf der Fläche erfasst und entsprechend 22 Biotoptypen zugeordnet. Davon unterliegen 11 Biotoptypen gemäß § 18, § 19 bzw. § 20 NatSchAG M-V einem gesetzlichen Schutz. Dipl. Biol. Thomas Frase 24/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 5 Literatur BAST, H.-D. (1991): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien Mecklenburg- Vorpommerns, 1. Fassung, Dez. 1991. Hrsg: Die Umweltministerin des Landes Mecklen- burg- Vorpommern. BLANKE, I. (2010). Die Zauneidechse. Laurenti-Verlag, 2. Auflage DIETZ, M. & SIMON, M. (2005): Fledermäuse. In: A. DOERPINGHAUS, C. EICHEN, H. GUNNEMANN, P. LEOPOLD, M. NEUKIRCHEN, J. PETERMANN, E. SCHRÖDER (Hrsg.): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Naturschutz und Biologische Vielfalt 20: 318 - 373. FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW-Verlag, Eching. FINCK, P., HEINZE, S., RATHS, U., RIECKEN, U., & A. SSYMANK (2017): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. Dritte fortgeschriebene Fassung 2017. Herausgegeben durch das Bundesamt für Naturschutz, Heft 156, Bonn – Bad Godesberg. FROELICH & SPORBECK (2010): Leitfaden Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Hauptmodul Planfeststellung / Genehmigung. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Natur- schutz und Geologie M-V, Stand: 20.9.2010. GASSNER, E.; W INKELBRANDT, A.; BERNOTAT, D. (2010): UVP und strategische Umweltprüfung: Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung. C. F. Müller Verlag, Heidelberg. GEDEON, K., C. GRÜNEBERG, A. MITSCHKE, C. SUDFELDT, W. EIKHORST, S. FISCHER, M. FLADE, S. FRICK, I. GEIERSBERGER, B. KOOP, M. KRAMER, T. KRÜGER, N. ROTH, T. RYSLAVY, F. SCHLOT- MANN, S. STÜBING, S. R. SUDMANN, R. STEFFENS, F. VÖKLER & K. W ITT (2014): Atlas Deutsch- er Brutvogelarten. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Hohenstein-Ernstthal und Münster. GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. (Hrsg., 1987-97): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. 14 Teile in 22 Bände. AULA-Verlag. GÜNTHER, R. (Hrsg., 1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. G. Fischer Verlag, Jena, Stuttgart. HACHTEL, M., M. SCHLÜPMANN, B. THIESMEIER & K. W EDDELING (HRSG., 2009): Methoden der Feld- herpetologie. Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie 15. Laurenti-Verlag, Bielefeld. KORNDÖRFER, F. (1991): Hinweise zur Erfassung von Reptilien. In: TRAUTNER, J. (Hrsg.): Arten- und Biotopschutz in der Planung: Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengrup- pen. – BVDL-Tagung Bad Wurzach vom 9.-10. November 1991: 53-60. KRONSHAGE, A. & GLANDT, D. (HRSG. 2014): Wasserfallen für Amphibien - Praktische Anwendung im Artenmonitoring. Abhandlungen aus dem Westfälischen Museum für Naturkunde, Band 77. KÜHNEL, K.-D., A. GEIGER, H. LAUFER, R. PODLOUCKY & M. SCHLÜPPMANN (2009a): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands (Stand: De- zember 2008). Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1), S. 231-256. Bundesamt für Naturschutz, Bonn, Bad Godesberg. Dipl. Biol. Thomas Frase 25/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht MESCHEDE, A. & HELLER, K.-G. (2000): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern.- Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz H. 66. METZING, D.; GARVE, E. & MATZKE-HAJEK, G. (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der Farn- und Blütenpflanzen (Trachaeophyta) Deutschlands. – In: METZING, D., HOFBAUER, N., LUD- WIG, G. & MATZKE-HAJEK, G. (Bearb.): Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 7: Pflanzen. – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (7): 13–358. MLU MV - MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT MECKLENBURG-VORPOMMERN (2018): Hinweise zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern. Neufassung 2019. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. LUNG - LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE M-V (2016): Angaben zu den in Mecklenburg-Vorpommern heimischen Vogelarten. In der Fassung vom 08. November 2016. RYSLAVY, T., H.-G. BAUER, B. GERLACH, O. HÜPPOP, J. STAHMER, P. SÜDBECK & C. SUDFELDT (2020): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands – 6. Fassung, 30. September 2020. Berich- ten zum Vogelschutz 57: 13 - 112. SCHLÜPMANN, M. (2009): Wasserfallen als effektives Hilfsmittel zur Bestandsaufnahme von Amphi- bien - Bau, Handhabung, Einsatzmöglichkeiten und Fängigkeit. In: Hachtel, M., M. Schlüpmann, B. Thiesmeier & K. Weddeling (Hrsg., 2009): Methoden der Feldherpetologie. Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie 15. Laurenti-Verlag, Bielefeld. 257-290. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel in Deutschland. Radolfzell. VÖKLER, F. (2014): Zweiter Brutvogelatlas des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Hrsg. von der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V., 471 S. VÖKLER, F., HEINZE, B, SELLIN, D & ZIMMERMANN, H (2014): Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg- Vorpommerns. 3. Fassung, Stand Juli 2014. VOIGTLÄNDER, U. & H. HENKER (2005): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Mecklenburg- Vorpommerns. 5. Fassung - Stand November 2005. Hrsg. Umweltministerium Mecklenburg- Vorpommern, Schwerin. Dipl. Biol. Thomas Frase 26/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht 6 Anhang 1: Kartierblätter der Biotope im Untersuchungsgebiet Dipl. Biol. Thomas Frase 27/58
Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen Kartierbericht Biotop-Nr.: 1 Biotoptyp MV: Mesophiles Laubgebüsch Biotopcode MV: 2.1.2 (BLM) Biotoptyp D: Gebüsch frischer Standorte Biotopcode D: 41.01.04 Schutzstatus: § 20 FFH-LRT: – Wertstufe: Regenerationsfähigkeit: 2 Gefährdung: 2 Kurzbeschreibung: Es handelt sich um ein von der Brombeere dominiertes Gehölz, das sich zwischen dem Bahndamm und einem Feldgehölz befindet. faunistische Ausstattung: Vögel: 1. Phylloscopus collybita Zilpzalp floristische Ausstattung: Gefäßpflanzen: 1. Prunus spinosa Gemeine Schlehe 2. Rubus fruticosus agg. Brombeere 3. Sambucus nigra Schwarzer Holunder 4. Solidago gigantea Riesen- Goldrute 5. Urtica dioica Große Brennnessel Biotop-Nr.: 2 Biotoptyp MV: Mesophiles Laubgebüsch Biotopcode MV: 2.1.2 (BLM) Biotoptyp D: Gebüsch frischer Standorte Biotopcode D: 41.01.04 Schutzstatus: § 20 FFH-LRT: – Wertstufe: Regenerationsfähigkeit: 2 Gefährdung: 2 Kurzbeschreibung: Es handelt sich um einen einzelnen Busch der Art Roter Hartriegel am Rand des Bahndamms. faunistische Ausstattung: keine floristische Ausstattung: Gefäßpflanzen: 1. Cornus sanguinea Roter Hartriegel Dipl. Biol. Thomas Frase 28/58
Sie können auch lesen