Ortsgemeinde Kausen Bebauungsplan "Im Boden" Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach 13b BauGB
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Ortsgemeinde Kausen Bebauungsplan "Im Boden“ Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB Landschaftspflegerische Einschätzung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag September 2021 Verfasser: Ingenieurbüro für Landschaftsplanung Rainer Backfisch Breitestraße 25 57250 Netphen
Inhalt: 1. Anlaß und Zielsetzung 3 2. Landschaftspflegerische Einschätzung 4 3. Untersuchungsmethodik 5 4. Auflistung der planungsrelevanten Arten 8 5. Einschätzung der planungsrelevanten Arten 14 6. Maßnahmen zur Minimierung und Ausgleich möglicher Auswirkungen 24 7. Zusammenfassung 25 Anhang: Auswertung der Arten in Messtischblatt 5213 aus ARTeFAKT (www.artefakt.rlp.de) 2
1. Anlass und Zielsetzung Die Realisierung des Bebauungsplanes „Im Boden“ in der Gemarkung Kausen, Flur 10 umfasst Veränderungen, die sich auf Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und ggf. darüber hinaus auswirken können. In diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird auf den genannten, speziellen Sachverhalt näher eingegangen. Insbesondere wird darin herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben trotz etwaiger Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten und –gesellschaften zulässig ist. Das Ergebnis dieses Fachbeitrags fließt daher in die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Das Plangebiet liegt im Messtischblatt 5213 Betzdorf. Laut der Web-Auskunft der ARTeFAKT (www.artefakt.rlp.de) sind darin 241 dort vorkommende Arten aufgelistet, und zwar 14 wildlebende Säugetierarten, 123 Vogelarten, 16 Amphibien- und Reptilienarten, 38 Insektenarten, 7 Fisch- und Weichtierarten sowie 43 Pflanzenarten. Darin sind nach EU-Umweltrecht 64 streng geschützte, planungsrelevante Arten enthalten, darunter sieben Fledermausarten, die Haselmaus, der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling sowie 44 Vogelarten. Sofern die vorgenannten, planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten von dem Vorhaben betroffen sind, ist im Rahmen dieses Fachbetrages nachzuweisen, dass deren Erhaltungszustand nicht ungünstiger wird, als er sich zur Zeit darstellt. Dies bedeutet, dass der jeweiligen Art ein genügend großer Lebensraum weiterhin zur Verfügung stehen muss bzw. im Verlustfalle möglichst gleichwertig wiederherzustellen ist. Damit wird sichergestellt, dass die Populationen der betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet mindestens stabil bleiben, möglichst jedoch weiter anwachsen können, um ihre aktuell gegebene Gefährdung zu überwinden. Es ist somit zu prüfen, ob das Vorhaben dem gesetzlichen Artenschutz bezüglich der planungsrelevanten Arten nach EU-Recht genügt. In der nachfolgenden Ausarbeitung werden daher die planungsrelevanten Arten des Meßtischblatts 5213 (Blatt Betzdorf) daraufhin überprüft, inwieweit sie von diesem Vorhaben in erheblicher, d. h. relevanter Weise betroffen sein können und 3
mit welchen flankierenden Maßnahmen diese Auswirkungen vermieden oder doch zumindest auf ein unerhebliches, umweltverträgliches Maß reduziert werden können. 2. Landschaftspflegerische Einschätzung Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Boden“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Dieses Verfahren ist anwendbar, weil das ca. 2,1 ha umfassende Plangebiet unmittelbar an die bestehende Ortslage angrenzt, eine anhaltend hohe Nachfrage nach Bauland in Kausen besteht und mit der überbaubaren Fläche weniger als 10.000 m² dauerhaft versiegelt werden. Mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer raumsparenden Erschließung an die nördlich angrenzende „Austraße“ (K118), die über die überörtliche Straße L 287 Richtung Elkenroth an die L 288 Betzdorf-Hachenburg angebunden ist, werden von den etwa 14.800 m² umfassenden Wohnbauflächen des Plangebiets lediglich bis zu 5920 m² durch Wohngebäude auf privaten Bauplätzen versiegelt, so dass der o. a. Grenzwert unterschritten wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst bis auf die mit Fichten und Heckenstreifen aus Laubgehölzen bewachsenen Flurstücke 106/1 und 107/1 vorwiegend intensiv genutzte Grünlandflächen (Weideland) mit einer unterschiedlich ausgeprägten, meist mäßig artenreichen Gras-Kraut-Schicht. Begehungen des Geländes erfolgten im Oktober 2019, Ende Mai 2020 und wiederum Anfang August 2020 sowie Ende Mai 2021. Bei der ersten Begehung war die Vegetation nach intensiver Beweidung nur noch in Rudimenten erkennbar. Ende Mai 2020 erfolgte daher eine erneute Begehung kurz vor der Beweidung, im August 2020 wurde die Fledermausfauna erfasst und das Plangebiet auf Vorkommen des Großen Wiesenknopfs kontrolliert. Da diese Pflanze fehlte, ist das Vorkommen Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläulinge auszuschließen. Zur umfassenden Aufnahme des Artenspektrums des Grünlands wurde das Plangebiet Ende Mai 2021 kurz vor der Beweidung erneut aufgesucht, das Ergebnis der floristischen Erhebung bestätigte die Einschätzungen der Vorjahre. Die Begehungen des Plangebiets im Mai und August 2020 und wiederum im Mai 2021 zeigten auf den Grünlandflächen des Plangebiets eine geringe bis mäßige 4
Artenvielfalt an Gräsern und Kräutern, wie sie bei einer regelmäßigen Weidenutzung zu erwarten ist. Hinweise auf Wiesen- und Heckenbrüter sowie diese Tiere selbst wurden nicht vorgefunden. Das Plangebiet besitzt bis auf die Gehölzbestände auf den Flurstücken 106/1 und 107/1 einen ausgeräumten Charakter. Lediglich auf Flurstück 182/118 stehen knapp außerhalb der Grenze des Plangebiets einige ältere Obstbäume. Für Erholungssuchende ist das Gebiet eher unzugänglich, da die Wegeparzelle 150/1 zusammen mit den beiderseits gelegenen Grünlandparzellen komplett eingezäunt und beweidet wird. Daher verursacht die Beweidung während der Brutzeit von Bodenbrütern Störungen, die ein erfolgreiches Brutgeschäft der genannten Artengruppen verhindern. Auch durch die nördlich und nordwestlich angrenzende, bestehende Bebauung sind große Teile des Plangebiets bereits häufigen und wiederholten Störungen ausgesetzt. Aufgrund der Bestimmungen des § 13b BauGB ist für diese Inanspruchnahme unmittelbar an bestehende Bebauung angrenzender Flächen keine Bilanzierung bzw. keine ökologische Kompensation erforderlich. 3. Untersuchungsmethodik Laut Auswertung über das Portal ARTeFAKT.rlp.de werden auf dem MTB 5213 aktuell 241 Tier- und Pflanzenarten einer naturschutzrechtlichen Kategorie zugeordnet. Darin enthalten sind sowohl die nach nationalem Recht besonders und streng geschützten Arten als auch die nach europäischem Recht (i.d.R. auf der Grundlage der EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97) streng geschützten Arten. Aufgrund dieses enormen Umfangs ist klar ersichtlich, dass eine lückenlose, systematische Untersuchung eines derartigen Artenspektrums sowohl aus methodischen als auch aus arbeitsökonomischen und finanziellen Gründen nicht sinnvoll zu bewältigen ist. Auch wurden im Zuge der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes die lediglich national besonders geschützten Arten (alle geschützten Arten ohne die europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten) von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt. Dennoch bleiben die „nur“ national besonders geschützten Arten nicht unberücksichtigt, sondern werden – wie bisher bereits üblich – im Rahmen der auch bei vereinfachten Verfahren der Bauleitplanung zu beachtenden Vermeidungs- und Minimierungsgrundsätze weiterhin berücksichtigt, 5
z. B. über Bauzeitenregelungen während Brut- und Aufzuchtzeiten. Bei konkreten Hinweisen auf eine Gefährdungskategorie der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Rheinland-Pfalz werden sie zusätzlich zu den europäischen Arten einzelfallbezogen betrachtet. Die landesweit zu berücksichtigenden, planungsrelevanten Arten umfassen mehr als 250 Tier- und Pflanzenarten, die sich aus „streng geschützten“ Arten einschließlich der „europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten“ und in diesen Kategorien enthaltenen, „europäischen Vogelarten“ zusammensetzen. Sofern deren Vorkommen im jeweils untersuchten Raum nicht ganz ausgeschlossen werden kann, sollen sie einer Art-für-Art-Betrachtung unterzogen werden. Dies erfolgt in einer kurzen textlichen Erläuterung mit abschließender Einschätzung, ob das Vorhaben erhebliche oder unerhebliche Auswirkungen auf einzelne Individuen oder eine Population der jeweiligen Art haben kann. Sofern erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind, müssen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um sie zu vermeiden oder auf ein unerhebliches Maß zu reduzieren. Diese Maßnahmen fließen als entsprechende Auflagen in die Genehmigung des jeweiligen Vorhabens mit ein. Sollten keine wirksamen Vermeidungsmaßnahmen möglich sein, sind Ausnahmen von dem jeweiligen Verbotstatbestand zu erwirken. Kann der Ausnahme nicht stattgegeben werden, ist das Vorhaben unzulässig. Grundsätzlich besteht bei der Prüfung artenschutzrechtlicher Belange zum Schutzgut Tiere die theoretische Anforderung, alle in Betracht kommenden Arten in gleicher Tiefe zu erfassen. Die Erhebungen dürfen in methodischer Hinsicht nicht zu beanstanden sein und müssen ein für die Untersuchung hinreichend aussagekräftiges Datenmaterial ergeben. Grundlage hierzu bilden eigene Geländeaufnahmen, Daten Dritter und Potenzialabschätzungen. Nach der laufenden Rechtsprechung hängt die Untersuchungstiefe maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab. Lassen bestimmte Vegetations- oder Geländestrukturen bzw. die aktuelle Nutzung der betroffenen Flächen sichere Rückschlüsse auf die faunistische Ausstattung zu, so kann es mit der gezielten Erhebung der insoweit maßgeblichen repräsentativen Daten sein 6
Bewenden haben. Daher kann im vorliegenden Fall auf eine konkrete Erfassung z. B. von boden- und heckenbrütenden Vögeln verzichtet werden. Es genügt eine genaue Betrachtung des betroffenen Bereiches im Plangebiet, um potenzielle Quartiere wie z. B. extensiv bewirtschaftetes, störungsarmes Grünland sowie Brutstätten in Gebüschen und Bäumen oder auch in Hausgärten anzuführen und aus der Anzahl und Ausdehnung solcher Strukturen Rückschlüsse auf das Vorhandensein von Quartieren zu ziehen. Diese Vorgehensweise wird in der Rechtsprechung eindeutig akzeptiert (BVerwG 13.03.2008 – 9 VR 9.07). Sind von vertiefenden Untersuchungen „keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, müssen sie auch nicht durchgeführt werden“. Allerdings verlangt das Artenschutzrecht Ermittlungen, deren Ergebnisse die zuständige Behörde „in die Lage versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotstatbestände zu prüfen. Hierfür benötigt sie jedenfalls Daten, denen sich in Bezug auf den ggf. betroffenen Bereich die Häufigkeit und Verteilung der geschützten Arten sowie deren Lebensstätten entnehmen lassen.“ (a.a.O) Um die im Plangebiet befindlichen Strukturen möglichst umfänglich in relevanten Jahreszeiten zu erfassen und dabei ins Auge fallende Tier- und Pflanzenarten zu identifizieren, hat sich die artenschutzrechtliche Untersuchung in dem Bereich des Bebauungsplanes „Im Boden“ auf insgesamt vier Begehungen des Geländes erstmalig im Oktober 2019, zur Erfassung der Grünlandvegetation Ende Mai 2020 und wiederum Anfang August 2020 (Fledermäuse) und schließlich Ende Mai 2021 erstreckt. Diese Untersuchungsdichte wurde gewählt, um aus den vorhandenen topografischen und botanischen Strukturen Rückschlüsse auf gesetzlich geschützte Arten zu gewinnen bzw. diese Arten zu sichten oder revieranzeigende Rufe zu identifizieren. Bei der abendlichen Begehung Anfang August 2020 wurden mit dem EchoMeterTouch2 (Wildlife Acoustics) im waldnahen westlichen Teil des Plangebiets sieben Zwergfledermäuse und eine Rauhautfledermaus jagend vor allem über dem Flurstück 134 festgestellt. Bei der anschließenden Nachsuche im zentralen Plangebiet wurden über den dortigen Freiflächen keine Rufsignale von Fledermäusen geortet, erst im östlichen Teil des Plangebiets wurden entlang der südöstlichen Grenze von Flurstück 108 fünf Zwergfledermäuse identifiziert. 7
4. Auflistung der planungsrelevanten Arten Planungsrelevante Pflanzenarten im Sinne des EU-Rechts kommen auf der untersuchten Fläche nicht vor. Auch Arten der Roten Liste des Landes Rheinland- Pfalz wurden nicht festgestellt. Die Artenzusammensetzung des Grünlands im Plangebiet differiert zwar in einer Spanne zwischen intensiv und wahrscheinlich regelmäßig mineralisch gedüngten Flurstücken und tendenziell mageren Teilflächen mit einem höheren Anteil an blühenden Kräutern. Die Kriterien eines gesetzlich geschützten Biotops gem. § 15 (1) Nr. 3 LPflG RhPf Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden im Außenbereich mit einer Mindestgröße von 500 m² und dem Artenspektrum des FFH-Lebensraumtyps 6510 (Arrhenatherion) sind aufgrund des ermittelten Artenspektrums jedoch nicht erfüllt. Das Plangebiet wird bis auf einige Nadel- und Laubgehölzbestände auf den Flurstücken 106/1 und 107/1 intensiv als Grünland genutzt. In den Untersuchungsjahren 2019, 2020 und 2021 fand jeweils intensive Weidenutzung statt. Auf Flurstück 106/1 haben sich aus einer Brache heraus heckenartige Strukturen mit Birken, Salweiden und Stieleichen mit Wuchshöhen von derzeit 3 bis 5 Meter entwickelt, die Fichten auf Flurstück 107/1 erreichen knapp 10 m. Trotz ihres relativ jungen Alters (vermutlich < 30 Jahre) sind in diesem Bestand beginnende Borkenkäferschäden festzustellen. Nördlich und nordwestlich grenzen Wohngebäude der Austraße auf unterschiedlich großen Gartengrundstücken an das Plangebiet an. Auf den Flurstücken 108, 111/1 und 113/1 reichen als Garten genutzte Teilflächen und Lagerplätze für Brennholz bis in das Plangebiet hinein. Südwestlich schließen sich an das Flurstück 134 eine Weihnachtsbaumkultur und ein weiterer, junger Fichtenbestand an. Nach Süden und Südosten hin verbleibt die freie Feldflur mit weiteren, unterschiedlich genutzten Grünlandflächen. Aufgrund dieser Beschaffenheit und Lage ist das Plangebiet unterschiedlichen Störungen ausgesetzt. Zum einen gehen diese von der nördlich und nordwestlich angrenzenden Wohnbebauung aus, zum anderen von der jährlich praktizierten, intensiven Beweidung. Aufgrund dieser wiederholten Störungen sind im näheren Umfeld des Plangebiets allenfalls einige an Störungen angepasste Ubiquisten wie 8
Amseln, Meisen, Hausrotschwänze, Bachstelzen und Rotkehlchen usw. brütend vorhanden. Das eigentliche Plangebiet ist bis auf die Gehölzbestände im Osten für die hier lebenden Vögel eher von geringer Bedeutung. Abgesehen von der Erfassung der Fledermausfauna im August 2020 sind weitere detaillierte faunistische Erhebungen im untersuchten Raum bislang nicht erfolgt. In dem beschriebenen Gebiet ist ein faunistisches Artenspektrum zu erwarten, wie es in vergleichbaren ortsnahen Freiflächen im Übergangsbereich von dem Neunkhausen- Weitefelder Plateau im Osten zu dem mit zunehmender Eintiefung des südlich verlaufenden, oberen Elbbachs beginnenden Nisterberglands verbreitet vorkommt. Hier sind vorzugsweise verbreitete Arten wie Amsel, Buchfinken, Kohl- und Blaumeise, Zilpzalp, Kleiber, Haussperling, Rotkehlchen, Bachstelze und Hausrotschwanz zu erwarten bzw. wurden teilweise bei den Begehungen gesichtet und gehört. Auch diese Arten besitzen in dem Plangebiet allenfalls Teile von Nahrungshabitaten, einzelne dieser Vögel können in den Gehölzbeständen auf den Flurstücken 106/1 und 107/1 durchaus auch Nisthabitate nutzen. Am südlichen Ortsrand von Kausen ist ein Artenspektrum aus gehölz- und gebäudebewohnenden Fledermausarten zu erwarten. Es wurden jedoch lediglich mehrfach die gebäudeaffine Zwergfledermaus mehrfach sowie eine nahrungssuchende Rauhautfledermaus vorgefunden. In den wenigen, noch eher jungen Gehölzbeständen im östlichen Plangebiet fehlen Höhlenbildungen, die für waldbewohnende Fledermäuse sowie für weitere Arten Lebensräume darstellen. Im übrigen sind, wie bereits erwähnt, häufige Vogelarten der Gärten, Feldgehölze und Waldränder erwarten. Wiesenbrüter könnten hier zwar grundsätzlich vorkommen, sind aber aufgrund der intensiven Nutzung des Geländes und den von der nahen Ortslage ausgehenden Störungen eher nicht zu erwarten. In der östlich angrenzenden Bebauung wurden keine Hinweise auf Schwalbenarten oder Mauersegler festgestellt. Auch Niststätten von Tag- und Nachtgreifvögeln sind nicht erkennbar. Reptilien und Amphibien finden im eigentlichen Plangebiet aufgrund der gewässerfernen Lage und mangels halboffenen und offenen, gut besonnten Flächen keine geeigneten Lebensräume vor. Amphibien können in dem tendeziell feuchten Bereich im nordwestlichen Plangebiet zwar zeitweise vorkommen, sind hier aufgrund mangelnder Deckung ebenfalls kaum zu erwarten. 9
Daher ist aktuell nicht mit dauerhaften Vorkommen planungsrelevanter Tierarten im untersuchten Raum zu rechnen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in den vorgefundenen Strukturen nicht zumindest zeitweise Vorkommen solcher Arten auftreten können. Daher wird im folgenden das untersuchte Gebiet hinsichtlich möglicher Vorkommen planungsrelevanter Arten anhand der Artenlisten des Meßtischblattes 5213/Betzdorf (Quelle: ARTeFAKT.rlp.de) näher betrachtet. Die Auswertung bezieht sich aufgrund der eingeschränkten Datenbasis lediglich auf potenziell mögliche Vorkommen, die in den vorgefundenen Strukturen grundsätzlich vorhanden sein können. Diese Auswertungen erfolgen folgendermaßen: Zunächst werden die 76 in der nachstehenden Liste aufgeführten Arten daraufhin geprüft, ob sie ihre Lebensräume ganz oder teilweise in dem Plangebiet haben. Besonders wird hierbei berücksichtigt, ob die jeweilige Art in den hauptsächlich dort vorhandenen Biotoptypen ihren Verbreitungsschwerpunkt bzw. ihr Hauptvorkommen besitzt und sich dort auch ihre Reproduktionsstätten befinden oder ob sie allgemein bzw. lediglich potenziell dort vorkommt, z. B. die Fläche zur Nahrungssuche frequentiert. Alle Arten, auf welche dies zutrifft, können grundsätzlich von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein. Es wird weiterhin erläutert, ob diese Auswirkungen schwerwiegender Natur sind oder sogar für die jeweilige Art bestandsbedrohend sind (Worst-case-Betrachtung) oder ob die Auswirkungen vorübergehend bzw. unerheblich sind. Diese Betrachtungen können im vorliegenden Fall aufgrund der jeweils bekannten, artspezifischen Ansprüche und jahreszeitlichen Lebenszyklen ohne weitergehende tierökologische Untersuchungen erfolgen. In einer ersten Einschätzung werden die laut folgender Aufstellung voraussichtlich nicht im Plangebiet vorkommenden Arten kurz angesprochen. Potentiell im Plangebiet vorkommende Arten werden hinsichtlich ihrer Lebensraumbedürfnisse genauer betrachtet. Ziel dieser detaillierten Betrachtung ist es, nächst den vertretbaren Eingriffsvermeidungen und –minimierungen auch – falls erforderlich – eine funktionale Kompensation unvermeidbarer Eingriffe für die betrachteten Arten zu gewährleisten und damit eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betrachteten Arten zu vermeiden oder zu verhindern. Zu einer solchen 10
Verschlechterung käme es, wenn Vorkommen einer seltenen Art oder bedeutende Vorkommen einer mittelhäufigen bis häufigen Art in Anspruch genommen würden bzw. sich deren Populationsgrößen deutlich verkleinerten. Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Meßtischblatt 5213 wissenschaftlicher RL- RL- deutscher Name FFH/VSR Schutz Name RP D Accipiter gentilis Habicht §§§ Accipiter nisus Sperber §§§ Acrocephalus Drosselrohrsänger 1 V Art.4(2): Brut §§ arundinaceus Acitis hypoleucos Flussuferläufer 0 2/V Art.4(2): Rast §§ Aegolius funereus Raufußkauz Anh.I: VSG §§§ Alauda arvensis Feldlerche 3 3 § Alcedo atthis Eisvogel V Anh.I: VSG §§ Alytes obstetricans Geburtshelferkröte 4 3 IV §§ Anthus pratensis Wiesenpieper 1 V Art.4(2): Brut § Anthus trivialis Baumpieper 2 V § Ardea cinerea Graureiher sonst.Zugvogel § Asio otus Waldohreule §§§ Bombina variegata Gelbbauchunke 3 2 II, IV §§ Bubo bubo Uhu Anh.I: VSG §§§ Bufo calamita Kreuzkröte 4 V IV §§ Buteo buteo Mäusebussard §§§ Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3 Art.4(2): Rast §§ Ciconia nigra Schwarzstorch Vw Anh.I: VSG §§§ Coronella austriaca Schlingnatter 4 3 IV §§ Cottus gobio Groppe, Mühlkoppe 2 II V/3 Cuculus canorus Kuckuck V § w Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 V § Dendrocopos Mittelspecht Anh.I: VSG §§ medius Dryobates minor Kleinspecht V § Dryocopus martius Schwarzspecht Anh.I: VSG §§ Falco subbuteo Baumfalke 3 sonst.Zugvogel §§§ Falco tinnunculus Turmfalke §§§ Felis silvestris Wildkatze 4 3 IV §§§ 1/V Gallinago gallinago Bekassine 1 Art.4(2): Brut §§ w 11
wissenschaftlicher RL- RL- deutscher Name FFH/VSR Schutz Name RP D Gallinula chloropus Teichhuhn V V Art.4(2): Rast Grus grus Kranich Anh.I: VSG §§§ Hirundo rustica Rauchschwalbe 3 V § 2/3 Jynx torquilla Wendehals 1 Art.4(2): Brut §§ w Lacerta agilis Zauneidechse V IV §§ Lampetra planeri Bachneunauge 2 II § Lanius collurio Neuntöter V Anh.I: VSG § 2/2 Lanius excubitor Raubwürger 1 sonst.Zugvogel §§ w Locustella naevia Feldschwirl V § Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter 1 2 II, IV §§ Maculinea Dunkler Wiesenknopf- 3 V II, IV §§ nausithous Ameisenbläuling Milvus migrans Schwarzmilan Anh.I: VSG §§§ Milvus milvus Rotmilan V 3w Anh.I: VSG §§§ Muscardinus Haselmaus 3 G IV §§ avellanarius Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 2 2 II, IV §§ Myotis brandtii Große Bartfledermaus (neu) V IV §§ Myotis daubentonii Wasserfledermaus 3 IV §§ Myotis myotis Großes Mausohr 2 V II, IV §§ Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus 2 V IV §§ Pandion haliaetus Fischadler 0 3 Anh. I §§§ Passer montanus Feldsperling 3 V § Perdix perdix Rebhuhn 2 2 § §§§ V/V Pernis apivorus Wespenbussard V Anh.I: VSG w Phalacrocorax Kormoran Art.4(2): Rast § carbo Phoenicurus Gartenrotschwanz V § phoenicurus Phylloscopus Waldlaubsänger 3 § sibilatrix Picus canus Grauspecht V 2 Anh.I: VSG §§ Picus viridis Grünspecht §§ Pipistrellus Zwergfledermaus 3 IV §§ pipistrellus Plecotus auritus Braunes Langohr 2 V IV §§ Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer 1 Art.4(2): VSG §§ 12
wissenschaftlicher RL- RL- deutscher Name FFH/VSR Schutz Name RP D Podiceps cristatus Haubentaucher Art.4(2): Rast § Podiceps nigricollis Schwarzhalstaucher 1 Art.4(2): Rast §§ Teichfrosch, Rana kl. esculenta V § Grünfroschkomplex Rana temporaria Grasfrosch V § Salmo salar Lachs 1 1 II, V 3/V Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 Art.4(2): Brut § w Saxicola rubicola Schwarzkehlchen V sonst. Zugvogel § V/V Scolopax rusticola Waldschnepfe V Art.4(2): Rast § w 3/V Streptopelia turtur Turteltaube 2 §§§ w Strix aluco Waldkauz §§§ Tachybaptus Zwergtaucher V Art.4(2): Rast § ruficollis Tetrastes bonasia Haselhuhn 1 2 Art.4(2): VSG § Tringa ochropus Waldwasserläufer Art.4(2): Rast §§ Triturus cristatus Kamm-Molch 3 V II, IV §§ Tyto alba Schleiereule V §§§ 2/V Vanellus vanellus Kiebitz 1 Art.4(2): Rast §§ w RL-RP: Einstufung der Arten in der Roten Liste Rheinland-Pfalz RL-D: Einstufung der Arten in der Roten Liste Deutschland 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung unbekannten Ausmaßes V Vorwarnliste (noch ungefährdet, verschiedene Faktoren könnten eine Gefährdung in den nächsten zehn Jahren herbeiführen) D Daten unzureichend FFH bzw. VSR: Informationen zur Einordnung gemäß FFH-Richtlinie (Anhänge II, IV oder V) bzw. Vogelschutzrichtlinie (Artikel 4, Absatz 1 und 2) Schutz: Schutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 7 Absatz 2 Nr. 13 und 14: besonders geschützt (§), streng geschützt (§§) bzw. streng geschützt gemäß EG-ArtSchVO Nr. 338/97 (§§§) 13
5. Einschätzung der planungsrelevanten Arten Das zu bewertende Plangebiet grenzt im Norden und Nordwesten an bestehende Bebauung an und weist bis auf die jungen Gehölzbestände auf den Flurstücken 106/1 und 107/1 keine weiteren, insbesondere für Singvögel und weitere Artengruppen gut geeignete Lebensräume auf. Nach Süden und Südosten erstrecken sich Grünlandflächen unterschiedlicher Nutzungsweise und –intensität, knapp 300 m südöstlich verläuft der dort bereits rund 50 m tief in die Hochebene eingeschnittene Elbbach mit vielfältigen naturnahen Strukturen, der hier dem FFH-Gebiet DE-5212-302 „Sieg“ zugeordnet ist. Die Vernetzungen der Fläche dorthin sind jedoch nur schwach ausgeprägt, da sich bis zu den nächsten Gehölzbeständen im Elbbachtal regelmäßig bewirtschaftetes Offenland erstreckt. Allgemein sind die Lebensbedingungen für zahlreiche störungsempfindliche Tierarten aus verschiedenen, bereits aufgeführten Gründen generell als ungünstig zu beurteilen. Das nächstgelegene, bedeutsame Schutzgebiet (NSG) liegt rund 700 m nördlich des Plangebiets (NSG 7132-030 „Im Seifenwald“). Nach EU-Recht festgesetzte Schutzgebiete befinden sich neben dem bereits erwähnten FFH-Gebiet „Sieg“ in der Talaue des Elbbachs etwa 800 m südwestlich und 1 km östlich des Plangebiets Teile des FFH-Gebiets DE-5314-304 „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“, außerdem ca. 600 m nordöstlich das Vogelschutzgebiet Westerwald/DE-5312-401. Ein nach § 30 BNatSchG und § 15 LPflGRhPf gesetzlich geschütztes Biotop liegt rund 200 m nordwestlich des Plangebiets (BT-5213-0779-2008, Rasen-Großseggenried bzw. Waldsimsenried westlich Kausen). Diese Strukturen werden von dem Vorhaben nicht betroffen. Um die Ansprüche der hier zumindest potenziell vorkommenden Boden- und Heckenbrüter zu berücksichtigen, wird vorgesehen, pro angefangene 400 m² Grundstücksfläche mindestens einen hochstämmigen Obstbaum regionaltypischer Sorten (Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge, usw.) oder alternativ einen hochstämmigen Laubbaum II. Ordnung heimischer Arten zu pflanzen. Außerdem wird die Anlage von Schottergärten nicht gestattet, vielmehr sollen mindestens 40 % der Grundstücksflächen gärtnerisch angelegt werden als Zier- und Nutzgarten, Hecken und Gebüschgruppen aus heimischen Laubgehölzen. In diesen Strukturen werden 14
zumindest diejenigen Arten, die bereits heute an den Lebensraum unmittelbar am südlichen Ortsrand von Kausen angepasst sind, weiterhin geeignete Habitate vorfinden und ihre Populationen stabilisieren oder vergrößern. Die folgenden 49 planungsrelevanten Arten im Bereich des MTB 5213 sind im untersuchten und von Veränderungen betroffenen Gelände nicht zu erwarten, da hier grundsätzlich keine geeigneten Lebensraumstrukturen für diese Arten vorhanden sind. Dabei handelt es sich vor allem um gewässer- und waldbezogene Vogelarten, Säugetiere einschließlich waldbewohnender Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Fische. Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger Acitis hypoleucos Flussuferläufer Alcedo atthis Eisvogel Alytes obstetricans Geburtshelferkröte Ardea cinerea Graureiher Bombina variegata Gelbbauchunke Bufo calamita Kreuzkröte Charadrius dubius Flussregenpfeifer Ciconia nigra Schwarzstorch Coronella austriaca Schlingnatter Cottus gobio Groppe, Mühlkoppe Dendrocopos medius Mittelspecht Dryobates minor Kleinspecht Dryocopus martius Schwarzspecht Felis silvestris Wildkatze Gallinago gallinago Bekassine Gallinula chloropus Teichhuhn Grus grus Kranich Lacerta agilis Zauneidechse Lanius collurio Neuntöter Lanius excubitor Raubwürger Lampetra planeri Bachneunauge Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter Muscardinus avellanarius Haselmaus 15
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Myotis brandtii Große Bartfledermaus Myotis daubentonii Wasserfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Pandion haliaetus Fischadler Perdix perdix Rebhuhn Phalacrocorax carbo Kormoran Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Picus canus Grauspecht Picus viridis Grünspecht Plecotus auritus Braunes Langohr Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer Podiceps cristatus Haubentaucher Podiceps nigricollis Schwarzhalstaucher Rana kl. esculenta Grünfroschkomplex Rana temporaria Grasfrosch Salmo salar Lachs Saxicola rubetra Braunkehlchen Saxicola rubicola Schwarzkehlchen Scolopax rusticola Waldschnepfe Tachybaptis ruficollis Zwergtaucher Tetrastes bonasia Haselhuhn Tringa ochropus Waldwasserläufer Triturus cristatus Kamm-Molch Für die folgenden 27 Arten sind zumindest Teile des untersuchten Geländes zeitweise als Nahrungs- bzw. Jagdhabitat geeignet. Grundsätzlich können einige von ihnen dort auch potenzielle Ruhe- und Fortpflanzungshabitate besitzen, da Strukturen wie ein Nadelgehölzbestand mit Hochstaudensäumen und Grünland vorhanden sind. Diese Arten sind fett hervorgehoben und werden in den weiteren Ausführungen näher betrachtet. 16
Accipiter gentilis Habicht Accipiter nisus Sperber Aegolius funereus Raufußkauz Alauda arvensis Feldlerche Anthus pratensis Wiesenpieper Anthus trivialis Baumpieper Asio otus Waldohreule Bubo bubo Uhu Buteo buteo Mäusebussard Cuculus canorus Kuckuck Delichon urbicum Mehlschwalbe Falco subbuteo Baumfalke Falco tinnunculus Turmfalke Hirundo rustica Rauchschwalbe Jynx torquilla Wendehals Locustella naevia Feldschwirl Milvus migrans Schwarzmilan Milvus milvus Rotmilan Passer montanus Feldsperling Pernis apivorus Wespenbussard Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Streptopelia turtur Turteltaube Strix aluco Waldkauz Tyto alba Schleiereule Vanellus vanellus Kiebitz Bei diesen Arten handelt es sich um die im Messtischblatt 5213 aufgelistete Zwergfledermaus (zusätzlich noch die nicht in der Auflistung vorhandene, aber nachgewiesene Rauhautfledermaus) sowie um die meisten Tag- und Nachtgreifvögel, und einige Singvögel (Boden- und Heckenbrüter). Diese Arten werden in den folgenden Ausführungen näher betrachtet. Diese Beschreibung erfolgt zunächst nach 17
Artengruppen zusammengefasst. Sofern potenzielle Bruthabitate und sonstige essentielle Lebensräume betroffen sein können, erfolgt eine „Art-für-Art“-Betrachtung. Potenziell betroffene Arten Die folgenden planungsrelevanten Arten können durch die jeweils artbezogen beschriebenen Auswirkungen betroffen werden. Sofern diese Auswirkungen schwerwiegend sind, müssen sie durch geeignete Festlegungen entweder vermieden oder auf ein unerhebliches Maß verringert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die genannte Art dort aktuelle Vorkommen aufweist oder nicht. Die skizzierten Maßnahmen sind gleichermaßen für tatsächlich vorhandene wie auch für nicht nachgewiesene, jedoch potentiell vorkommende Arten geeignet. Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Bei der vorstehend genannten Fledermausart handelt es sich um eine gebäudebewohnende Art, die häufig über Freiflächen, gerne auch entlang von linienförmigen Strukturen wie Waldrändern, Hecken und wegebegleitenden Gehölzstreifen nach Beute sucht. Während der abendlichen Begehung im August 2020 wurden im östlichen Plangebiet insgesamt fünf Zwergfledermäuse zwischen den heckenartigen Strukturen und dem Nadelgehölzbestand auf den Flurstücken 106/1 und 107/1 sowie den westlich angrenzenden Gärten und Freiflächen der nördlich angrenzenden Bebauung der „Austraße“ festgestellt. Während im zentralen Plangebiet keine Fledermäuse nachweisbar waren, traten im westlichen Plangebiet insbesondere entlang des dort befindlichen Waldrands sieben Zwergfledermäuse und eine Rauhautfledermaus auf. Diese Tiere werden in begrenztem Umfang Teile ihrer Jagdhabitate verlieren, diese Auswirkungen sind jedoch als gering einzustufen. Die Jagdhabitate auf den benachbarten, bereits bebauten Grundstücken bleiben vollständig erhalten, auch die geplante Herstellung eines Regenrückhaltebeckens auf Flurstück 134 im Südwesten wird das dort befindliche Jagdhabitat nur sehr geringfügig verändern. Nach erfolgter Bebauung werden die neuen, gebietsintern durchgrünten Gartenflächen als zusätzliche Jagdhabitate zur Verfügung stehen. Es werden keine Strukturen betroffen, die als Wochenstuben, Schlaf- und Ruhebereiche oder Überwinterungsquartiere dienen. Damit werden für die hier nachgewiesenen Zwergfledermäuse keine erheblichen, nachteiligen Auswirkungen entstehen. 18
Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Die Überwinterungsquartiere (vorwiegend Hohlräume in Bäumen sowie Fels- und Gebäudespalten) der fernwandernden Rauhautfledermaus befinden sich i. d. R. außerhalb von Rheinland-Pfalz und werden daher von dem Vorhaben nicht berührt. Auch die Wochenstuben dieser Art sind in Rheinland-Pfalz kaum anzutreffen; sie befinden in Hohlräumen von Bäumen, unter abstehender Borke und in Nistkästen, seltener in Gebäuden. Entsprechend geeignete Totholzstrukturen sind erst in älteren Gehölzbeständen außerhalb des Plangebiets vorhanden, die jungen Gehölzbestände auf den Flurstücken 106/1 und 107/1 ist für die Art nicht als Lebensraum geeignet. Im August 2020 wurde bei einer abendlichen Begehung ein einzelner Ruf dieser Art am westlichen Rand des Plangebiets aufgezeichnet, wo das Tier mit Zwergfledermäusen vergesellschaftet auf Nahrungssuche ging. Die dort befindlichen Waldrandstrukturen bleiben erhalten. Daher wird die hier vorhandene Population wird nicht in erheblichem Maße gestört. Bei allen weiteren Begehungen des Plangebiets im Frühjahr und Hochsommer 2020 sowie im Frühsommer 2021 konnten – abgesehen von der Erfassung von Zwerg- und Rauhautfledermäusen am 06.08.2020 – keinerlei Hinweise auf weitere dort lebende Fledermäuse gefunden werden. Daher sind durch die Umsetzung der Planung keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Die Jagdhabitate der hier nahrungsuchenden Fledermäuse werden durch die geplante Bebauung zwar kleinräumig stark verändert, wesentliche Freiflächen im Umfeld des Gebiets und randliche Gehölzstrukturen bleiben jedoch weitgehend erhalten bzw. werden neu etabliert. Außerdem ermöglicht die aufgelockerte Bebauung mit einer GRZ von 0,4 vielen Fledermausarten weiterhin, über den bebauten Grundstücken in den Gärten nach Nahrung zu suchen, wie dies zur Zeit auch in den Gärten der Bebauung entlang der Austraße der Fall ist. Die Etablierung eines Regenrückhaltebeckens auf Flurstück 134 wird dort tendenziell zu einer höheren Dichte von Insekten führen und damit die Lebensgrundlage der hier nahrungssuchenden Fledermäuse verbessern. Damit werden für alle weiteren, hier potenziell vorkommenden Fledermausarten keine erheblichen, nachteiligen Auswirkungen entstehen. 19
Accipiter gentilis Habicht Accipiter nisus Sperber Buteo buteo Mäusebussard Falco subbuteo Baumfalke Falco tinnunculus Turmfalke Milvus migrans Schwarzmilan Milvus milvus Rotmilan Pernis aviporus Wespenbussard Während der Begehungen ab Herbst 2019 sowie im Frühjahr und Hochsommer 2020 und wiederum im Frühsommer 2021 wurden keine Taggreifvögel beobachtet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie hier grundsätzlich nicht vorkommen. Die in südöstlicher Richtung angrenzenden, weiten Feldfluren des dort beginnenden Neunkhausen-Weitefelder Plateaus bleiben jedoch so umfänglich erhalten, dass beutesuchende Taggreifvögel hier weiterhin auf Nahrungssuche gehen werden. Die Bruthabitate dieser Tiere liegen mit Ausnahme des Turmfalken, der auf hohen Gebäuden nistet, auf hohen Bäumen, oft in ruhigen Waldflächen. Brutstandorte des Turmfalken sind im Plangebiet ebenso wenig vorhanden wie solche der anderen Arten, allenfalls in älteren Gehölzbeständen zwischen der Ortslage von Kausen und dem südwestlich gelegenen Sportplatz sowie auf den dicht bewaldeten Talhängen des Elbbaches. Das Plangebiet wird höchstens zeitweilig als Jagdrevier von Greifvögeln aufgesucht, doch sind die sehr ausgedehnten Freiflächen der näheren und weiteren Umgebung hierfür mindestens ebenso gut geeignet. Somit ist klar, daß eine Inanspruchnahme von etwa 2,1 ha Freifläche, die im Nordwesten und Norden an Bebauung grenzt, nicht zu einer existenzbedrohenden Einschränkung von hier ggf. vorhandenen Brutpaaren von Taggreifvögeln führen und diese Arten nicht in erheblichem Maße gestört werden. Aegolius funereus Raufußkauz Asio otus Waldohreule Bubo bubo Uhu Strix aluco Waldkauz Tyto alba Schleiereule Bruthabitate der fünf genannten Nachtgreifvögel sind im Plangebiet nicht bekannt bzw. nicht vorhanden, da hier keine geeigneten Höhlen in älteren Gehölzen vorhanden sind. In den wenigen Gehölzen des Plangebiets sind keinerlei Höhlenbildungen erkennbar. Allenfalls Waldkauz und Schleiereule nisten auch auf Dachböden, Kirchtürmen oder 20
Viehställen, solche Nisthabitate sind hier jedoch nicht vorhanden. Als Jagdhabitat der genannten Eulenarten ist das Plangebiet teilweise durchaus geeignet, es verbleiben jedoch in der näheren und weiteren Umgebung weiterhin hinreichende Jagdmöglichkeiten für diese Tiere. Daher sind mit der Umsetzung der Planung keine erheblichen Auswirkungen auf diese Artengruppe zu erwarten. Jynx torquilla Wendehals Der Wendehals ist ein Zugvogel, der ähnlich wie die Spechte in Baumhöhlen lebt. Solche Strukturen sind in den Gehölzen des Plangebiets nicht vorhanden. Als Nahrung dienen dem Wendehals verschiedene Ameisenarten. Auf den Grünlandflächen sind vereinzelt Ameisenvorkommen vorhanden, allerdings wurde die Vogelart selbst nicht gesichtet. Da Gehölze und ausgedehnte Grünlandflächen außerhalb des Plangebiets erhalten bleiben und im näheren und weiteren Umfeld daher hinreichend Nahrungsquellen für den Wendehals auf geeigneten Flächen vorhanden sind, würde diese Art, sollte sie den untersuchten Bereich doch besiedeln, durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt. Delichon urbicum Mehlschwalbe Hirundo rustica Rauchschwalbe Mehl- und Rauchschwalbe nisten als Kulturfolger in bzw. an Gebäuden. Im Plangebiet sind keine geeigneten Niststandorte vorhanden. Am südlichen Ortsrand von Kausen wurden im August 2020 sowie Ende Mai 2021 weder Mehlschwalben noch Rauchschwalben und auch keine Mauersegler festgestellt. Auch nach der Verlagerung des Ortsrands in südliche Richtung werden die Schwalbenarten weiterhin auf Nahrungssuche gehen können. Daher wird die geplante Bebauung im Plangebiet keine erheblichen Auswirkungen auf die untersuchten Schwalbenarten haben. 21
Alauda arvensis Feldlerche Anthus pratensis Wiesenpieper Anthus trivialis Baumpieper Locustella naevia Feldschwirl Vanellus vanellus Kiebitz Die fünf vorstehend aufgeführten Vogelarten brüten am Boden in hochstaudenreichen Kahlschlag- oder Waldrandflächen bzw. auf extensiv genutztem Grünland. Zwar repräsentiert das gesamte Plangebiet durchaus potenzielle Bruthabitate von Bodenbrütern, insbesondere in den hochstaudenreichen Übergängen an den Rändern des Flurstücks 106/1. Aufgrund der intensiven Nutzung der benachbarten Flurstücke, insbesondere aber der Lage nahe an Bebauung und angrenzenden Gärten ist der untersuchte Bereich für diese Arten nur bedingt geeignet. So konnten bei den Begehungen keine Neststandorte von Bodenbrütern festgestellt werden, auch diese Tiere selbst fehlten. Aufgrund der häufigeren Störungen, die von den angrenzenden, bebauten Grundstücken, hauptsächlich aber von der jährlichen Beweidung des größten Teils des Plangebiets ausgehen, wird der Bereich offensichtlich von Bodenbrütern gemieden. Daher ist davon auszugehen, dass diese Tiere nicht von dem Vorhaben negativ betroffen werden. Cuculus canorus Kuckuck Der Kuckuck zählt erst seit kurzem zu den planungsrelevanten Vogelarten in Rheinland-Pfalz. Er könnte dann betroffen sein, wenn er sein Ei in ein Nest eines an sich nicht planungsrelevanten Wirtsvogels legte, welches sich in den Gehölzen des untersuchten Raumes befände. Grundsätzlich sind Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen sowie Grasmücken, Pieper und Rotschwänze potenzielle Wirtsvögel des Kuckucks. Einige dieser Arten sind im untersuchten Bereich nicht auszuschließen. Mit einer Bauzeitbeschränkung während deren Brutzeiten (in der Regel Mitte April bis Mitte Juli) werden allerdings weder die Gelege der genannten Arten noch ggf. darin parasitierende Kuckucke von der Maßnahme betroffen. Unter diesen Voraussetzungen wird das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf den Kuckuck haben. 22
Passer montanus Feldsperling Feldsperlinge brüten bevorzugt in Gehölzen und Gärten mit Obstbäumen in der Nähe von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Siedlungen. Sie legen ihre Nester häufig in Baumhöhlen, Mauernischen, Felsspalten oder zwischen Kletterpflanzen an Mauern an. Das untersuchte Gebiet enthält örtlich Strukturen, die grundsätzlich für Feldsperlinge geeignet sind. Auch in der nicht bebauten Umgebung sind die beschriebenen Bruthabitate vereinzelt vorhanden. Dennoch wurden bei den Begehungen des Geländes und der angrenzenden Grundstücke keine Feldsperlinge gesichtet. Doch auch im Falle ihres Vorkommens werden mit der zusätzlichen Bebauung des Plangebietes keine für den Feldsperling geeignete Strukturen in einem Umfang entfallen, dass diese Tiere hiervon erheblich gestört würden. Mit einer Bauzeitbeschränkung während deren Brutzeit (in der Regel Mitte April bis Mitte Juli) werden Störungen in der Aufzuchtphase vollständig ausgeschlossen. Unter diesen Voraussetzungen wird das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf den Feldsperling haben. Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Gartenrotschwänze halten sich bevorzugt in reich strukturierten Landschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern auf. Sie legen ihre Nester in Halbhöhlen in bis zu 3 m Höhe an, z. B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Solche für den Gartenrotschwanz geeignete Strukturen sind weder in den Gehölzbeständen des Plangebiets noch auf angrenzenden Flächen vorhanden. Daher ist davon auszugehen, daß diese Art nicht von dem Vorhaben betroffen wird. Streptopelia turtur Turteltaube Turteltauben bevorzugen als Lebensräume offene, bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im engeren Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, eher werden verwilderte 23
Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder Bäumen in 1 bis 5 Meter Höhe angelegt. Sehr wenige Teilflächen im zentralen Plangebiet sind als Habitate für Turteltauben bedingt geeignet, konkrete Vorkommen sind hier jedoch nicht bekannt. Daher wird das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf Turteltauben haben. 6. Maßnahmen zur Minimierung und Ausgleich möglicher Auswirkungen Wie im vorstehenden Abschnitt dargelegt, wird das Vorhaben auf möglicherweise im untersuchten Bereich vorkommende, planungsrelevante Arten entweder keine oder allenfalls sehr geringfügige Auswirkungen haben, die nach Art, Umfang und Dauer vernachlässigt werden können. Auswirkungen auf z. B. das Brutverhalten der Vögel werden im wesentlichen durch eine Bauzeit außerhalb der Brutzeiten dieser Tiere minimiert bzw. ganz vermieden. Nicht nur zum Schutz der betrachteten, planungsrelevanten Arten, sondern der gesamten, im Umfeld des Bebauungsplans „Im Boden“ vorhandenen Tierwelt wird empfohlen, während der Brutzeiten möglichst keine Baumaßnahmen (außer ggf. Einsaatarbeiten oder ähnliches) zu beginnen. Sind keine brütenden Vögel im Baufeld erkennbar, kann jedoch problemlos zu jeder Jahreszeit gebaut werden. Nester von Boden- oder Heckenbrütern sind während aller erfolgten Begehungen nicht erkennbar gewesen. Denjenigen Tieren, die heute bereits in Strukturen wie den Gehölzen im östlichen Plangebiet leben, werden durch Baumaßnahmen diese Lebensräume zwar entzogen. Mit der Herstellung der Bebauung mit einer Grundflächenzahl von 0,4 werden jedoch umfangreiche, nicht überbaubare Gartenflächen entstehen, in welchen diese meist an menschliche Nähe angepassten Arten rasch neue Lebensräume finden werden. Geringfügig betroffen sein können solche Arten, welche das untersuchte Gebiet ganz oder teilweise als Nahrungs- und Jagdhabitat oder sonstigen Teillebensraum nutzen. Es werden jedoch vergleichbare Strukturen auf unmittelbar angrenzenden Flächen mit entsprechenden Funktionen erhalten bleiben. In der näheren und weiteren Umgebung sind überdies sehr viele – teilweise auch besser geeignete Jagdhabitate für eventuell betroffene Arten (z. B. Taggreifvögel) vorhanden, daher können die geringfügigen Beeinträchtigungen zugelassen werden. Daher sind keine artspezifischen Kompensationsmaßnahmen erforderlich, wie sie z. B. bei erheblichen Eingriffstatbeständen mit einer vorgezogenen CEF-Maßnahme umzusetzen wären. 24
7. Zusammenfassung Die Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Boden“ wird auf rund 2,1 ha Veränderungen auslösen, die sich auf Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und ggf. darüber hinaus auswirken können. In dieser artenschutzrechtlichen Auswertung wird herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben trotz etwaiger Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten und – gesellschaften zulässig ist. Als Ergebnis dieser Auswertung ist festzuhalten, dass keine erheblichen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten zu erwarten sind. Gehölzrodungen für die Erschließungsarbeiten sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohnehin nur im Winterhalbjahr zwischen Oktober und Februar zulässig. Um Auswirkungen nahezu vollständig auszuschließen, wird darüber hinaus empfohlen, während der Brut- und Aufzuchtzeiten (in dieser Höhenlage Mitte April bis Mitte Juli) möglichst nicht mit Bauarbeiten zu beginnen. Sind in dieser Zeit z. B. keine boden- oder heckenbrütende Vögel im Baufeld erkennbar, kann problemlos ganzjährig gebaut werden. In dieser Ausarbeitung wird geprüft, welche der 76 planungsrelevanten Arten des Meßtischblatts 5213 in erheblicher, d. h. relevanter Weise betroffen sein können. Diese Überprüfung hat ergeben, daß viele der betrachteten Arten nicht oder nur unerheblich betroffen sein werden. Maximal 26 Arten der Liste sowie die Rauhautfledermaus können jedoch in unerheblichem Maße (zeitweilige oder dauerhaft geringfügige Einschränkung des Nahrungs- bzw. Jagdhabitats) betroffen sein. Auch während der üblichen Brutzeiten können die Grundstücke bebaut werden, wenn eine vorherige Kontrollbegehung des jeweiligen Baufelds erfolgt ist mit dem Ergebnis, dass keine Nisttätigkeit erkennbar ist. Mit einer solchen Kontrolle wird den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinreichend entsprochen. Die Erstellung artenschutzrechtlicher Protokolle ist nicht erforderlich. Aufgestellt im September 2021: Rainer Backfisch, Ingenieurbüro für Landschaftsplanung 25
Plangebiet Ortsgemeinde Kausen Grubenweg 25 57520 Kausen Bebauungsplan „Im Boden" Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB Landschaftspflegerische Einschätzung und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Übersichtslageplan September 2021 Maßstab 1 : 10.000 Bearbeitung: Rainer Backfisch Ingenieurbüro für Landschaftsplanung 26
Anhang: Auswertung der Arten in Messtischblatt 5213 (aus ARTeFAKT) RL- Wissenschaftlicher deutscher Name RL-D FFH/VSR Schutz RP Name Acanthis flammea Birkenzeisig § Accentor modularis Heckenbraunelle § Accipiter gentilis Habicht §§§ Accipiter nisus Sperber §§§ Aconitum napellus ssp Blauer Eisenhut 3 § neomontanum Acrocephalus palustris Sumpfrohrsänger § 2/V Actitis hypoleucos Flussuferläufer 0 Art.4(2): Rast §§ w Aegithalos caudatus Schwanzmeise § Aegolius funereus Raufußkauz Anh.I: VSG §§§ Aeshna cyanea Blaugrüne Mosaikjungfer § Agapanthia Scheckhorn-Widderbock § villosoviridenscens Agrion puella Hufeisen-Azurjungfer § Alauda arvensis Feldlerche 3 3 § Alcedo atthis Eisvogel V Anh.I: VSG §§ Alytes obstetricans Geburtshelferkröte 4 3 IV §§ Anarea carcharias Großer Pappelbock § Anas platyrhynchos Stockente 3 Art.4(2): Rast § Anguilla anguilla Flussaal 4 3 § Anguis fragilis Blindschleiche § Anoplodera rufipes Rotbeiniger Halsbock S 3 § Anoplodera sexguttata Sechtropfiger Halsbock S 3 § Anser anser Graugans § Glänzender Anthaxia nitidula § Blütenprachtkäfer Anthaxia salicis Weiden-Prachtkäfer 3 § Anthericum liliago Traubige Graslilie V § Anthericum ramosum Ästige Graslilie V § Anthus pratensis Wiesenpieper 1 V Art.4(2): Brut § Anthus trivialis Baumpieper 2 V § Apatura iris Großer Schillerfalter 3 V § Apus apus Mauersegler § Aquilegia vulgaris Gewöhnliche Akelei V § Ardea alba Silberreiher Anh.I §§§ Ardea cinerea Graureiher sonst.Zugvogel § Argynnis paphia Kaisermantel § 27
RL- Wissenschaftlicher deutscher Name RL-D FFH/VSR Schutz RP Name Braunfleckiger Argnynnis selene 3 V § Perlmuttfalter Aromia moschata Moschusbock 3 V § Asemum striatum Düsterbock § Asio otus Waldohreule §§§ Astacus astacus Edelkrebs 1 1 V §§ Barbitistes serricauda Laubholz-Säbelschrecke 3 Barbus barbus Barbe 2 V Bombina variegata Gelbbauchunke 3 2 II, IV §§ Branta canadensis Kanadagans (§) Bubo bubo Uhu Anh.I: VSG §§§ Bufo bufo Erdkröte § Buteo buteo Mäusebussard §§§ Bythinella dunkeri Dunkers Quellschnecke [3] 3 Blauvioletter Callidium violaceum § Scheibenbock Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle 3 V § Calopteryx virgo Blauflügel-Prachtlibelle 3 3 § Carabus granulatus Körniger Laufkäfer § Carabus violaceus Goldleiste § V/V Carduelis cannabina Bluthänfling V § w Carduelis carduelis Stieglitz, Distelfink § Carduelis chloris Grünfink, Grünling § Carduelis flammea Birkenzeisig § Carduelis spinus Erlenzeisig § Cephalanthera Bleiches Waldvöglein § damasonianum Cephalanthera Langblättriges V § longifolia Waldvöglein Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer § Certhia familiaris Waldbaumläufer § Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3 Art.4(2): Rast §§ Chloris chloris Grünfink § Chondrostoma nasus Nase 2 V § Chrysophanus dorilis Brauner Feuerfalter V § Chrysophanus Lilagold-Feuerfalter 2 3 § hippothoe Chrysophanus phleas Kleiner Feuerfalter § Chrysophanus tityrus Brauner Feuerfalter V § 28
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