Von A-Z - Die Dienstnehmervertretung informiert Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete

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Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 1

   Die Dienstnehmervertretung
   informiert                Stand: 9/2012

                                     bestens ut
                                        betre
  Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete

                 ... von A-Z
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        Liebe Kolleginnen!
        Liebe Kollegen!

        Für uns als moderne und dynamische Kranken-
        versicherung ist es selbstverständlich, Sie und
        Ihre mitversicherten Angehörigen bestens zu betreuen. Wir
        versuchen unseren Versicherten medizinische Leistungen auf
        hohem Niveau anzubieten. Zu einer optimalen Betreuung
        gehört aber auch, Sie möglichst ausführlich über Ihre Rechte
        und Pflichten, aber vor allem über unser Leistungsspektrum,
        zu informieren. Mit unserem neu aufgelegten Schlagwortver-
        zeichnis geben wir Ihnen einen praktischen Ratgeber in die
        Hand, der Ihnen einen Überblick über grundsätzliche Fragen
        der Kranken- und Unfallversicherung sowie über das Service-
        angebot der KFL bieten soll.

        Wir sind um größtmögliche Sparsamkeit in der Verwaltung
        bemüht und können nicht zuletzt deshalb einen entsprechend
        hohen Leistungsstandard gewährleisten.

        Wir laden Sie ein, sich mit Ihren Wünschen und Anliegen an
        uns zu wenden. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere
        geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfü-
        gung.

        Mit freundlichen Grüßen

        für die K F L
        Dir. Helmut Loidl

                                                                       3
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

         Liebe Kolleginnen!
         Liebe Kollegen!

         "Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern – Sie könnten
         an Druckfehlern sterben!" Dieses launige Zitat von Mark Twain
         stelle ich an den Anfang unserer KFL-Broschüre. Es soll Sie
         nicht vom Studium dieses Folders abhalten, sondern im
         Gegenteil Ihr Interesse daran wecken. Denn keine oder fal-
         sche Informationen sind in Sachen Gesundheit immer schäd-
         lich.

         Die KFL bemüht sich um richtige und umfassende Informatio-
         nen für ihre Versicherten. Die erste Auflage der Broschüre "KFL
         von A-Z" hat sich in der Praxis bestens als Nachschlagewerk

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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        bewährt. Ein alphabetisiertes Stichwortverzeichnis bietet in
        übersichtlicher und prägnanter Weise Informationen zu den
        wichtigsten Fragen Ihrer Krankenversicherung. Nun liegt die
        vierte Auflage vor – auf den neuesten Stand aktualisiert und
        mit wertvollen Infos ergänzt.

        Nur wer informiert ist, welche Angebote es seitens des Versi-
        cherungsträgers gibt und welche Spielregeln einzuhalten sind,
        kann das ganze Leistungsspektrum der KFL für sich und seine
        mitversicherten Angehörigen nutzen. Wir sind stolz auf eine
        finanziell gesunde und leistungsstarke KFL für uns Landesbe-
        dienstete in Oberösterreich.

        Ihr
        Dr. Peter Csar
        Vorsitzender Verwaltungsrat der KFL

                                                                        5
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

         A...

         Abrechnung der eingereichten Rechnungen erfolgt jeden Don-
         nerstag. Die anerkannten Beträge werden innerhalb einer
         Woche auf Ihr Konto überwiesen.

         Ambulante Behandlungen in einem OÖ Krankenhaus werden
         direkt zwischen Krankenhaus und KFL abgerechnet. Es wer-
         den 10% der Gesamtkosten als Selbstbehalt vorgeschrieben,
         bzw. bei Vorliegen einer Zusatzversicherung (Uniqa oder Mer-
         kur) wird direkt mit der Zusatzversicherung verrechnet.

         Ambulante Kurmittel müssen vor Inan-
         spruchnahme bei der KFL beantragt
         werden. Eine ärztliche Verordnung mit
         Diagnose und Bekanntgabe des Kuror-
         tes sowie der empfohlenen Therapie ist
         erforderlich. Innerhalb von 5 Jahren sind
         maximal 3x ambulante Kurmittel bzw.
         Vollkuren möglich.

         Anträge. Alle Anträge und Formulare in dieser Broschüre finden
         Sie im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service. Sie kön-
         nen die Formulare aber auch telefonisch bei der KFL anfor-
         dern.

         Auslandskrankenscheine (EKVK = europäische Krankenversi-
         cherungskarte anstelle des früheren E111 Auslandskranken-
         scheines) können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auch
         persönlich angefordert werden (INTRANET unter Service von
         A-Z / KFL Service / Formulare).

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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – gilt für
        alle Länder der EU sowie der Schweiz, Liechtenstein, Island
        und Norwegen. Zur Ausstellung der EKVK ist die Angabe des
        Urlaubslandes bzw. des Zeitraumes nicht erforderlich.

        Die EKVK wird mit einem Ablaufdatum (5-10 Jahre) befristet
        ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann sie für einen wei-
        teren Zeitraum neuerlich bei der KFL angefordert werden.

        Versicherte oder deren Angehörige, die aufgrund eines zwei-
        ten Versicherungsverhältnisses bereits eine gültige e-card
        besitzen, bekommen keine EKVK mehr ausgestellt. Diese
        befindet sich auf der Rückseite der e-card.

        In folgenden Ländern gilt ein zwischenstaatliches Abkommen:
        Für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien,
        Montenegro und die Türkei ist nach wie vor die Ausstellung
        eines "Auslandsbetreuungsscheines" – unter Angabe des
        Urlaubslandes bzw. des Urlaubszeitraumes – erforderlich.

        Der ausgestellte Auslandsbetreuungsschein muss am
        Urlaubsort in einen landesüblichen Krankenschein umge-
        tauscht werden, damit eine Deckung gewährleistet ist.

        In allen anderen Ländern ist die Rechnung vor Ort zu beglei-
        chen. Die Originalrechnung ist dann in der KFL einzureichen.
        Formular: Krankenbehandlung im Ausland – INTRANET unter
        Service von A-Z / KFL Service / Formulare.

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   Die Dienstnehmervertretung informiert

         Außerordentlicher Zuschuss. Ist eine freiwillige Leistung aus
         dem Unterstützungsfonds der KFL für außergewöhnliche
         finanzielle Belastungen, insbesondere für chronisch Kranke.
         Den Antrag finden Sie im INTRANET unter Service von A-Z /
         KFL Service / Formulare.

         B...

         Behandlungsschein ist nur mehr für Ärzte notwendig, die über
         keine EDV-unterstützte Abrechnung verfügen. Das Formular
         finden Sie im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service /
         Formulare.

         Beiträge für Beamte und KFL-Versicherte Vertragsbedienstete
         (INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service / Satzungen).

         Beitragszuschlag für "selbstversicherte Ehegatten/innen,
         Lebensgefährten/innen und eingetragene Partner/innen"
         ermöglicht nur die Inanspruchnahme der Sonderklasse-Mehr-
         bettzimmer (2. Klasse) in einem Vertragskrankenhaus. Die KFL
         übernimmt die Aufzahlung auf die Sonderklasse-Mehrbett (2.
         Klasse). Siehe auch das Stichwort "Krankenhausaufenthalt".
         Der Beitragszuschlag beträgt 1,75% des Gehalts der Gehalts-
         stufe 2 der Dienstklasse V eines/einer Beamten/Beamtin der
         Allgemeinen Verwaltung. Den Antrag finden Sie im INTRANET.
         Da Sie diesen Beitrag auch steuerlich absetzen können, sen-
         det die KFL Mitte Jänner eines Jahres automatisch eine Bestä-
         tigung für das Finanzamt zu.

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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        Berufskrankheit. Es besteht MELDEPFLICHT
        (siehe Dienstunfall).

        Bildschirmbrille wird nicht von der KFL, sondern vom Dienst-
        geber geleistet. Zuständig ist die Abt. Gebäude- und Beschaf-
        fungs-Management bzw. die Gespag.

        Brillen. Siehe Sehbehelfe

        C...

        Computertomographie (CT). Eine chefärztliche Bewilligung ist
        für die KFL nicht notwendig. Als Beilage zur Rechnungslegung
        ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

        D...

        Dienstunfall. Es besteht MELDEPFLICHT. Das Formular finden
        Sie im INTRANET (Hinweis: die Unterschrift des Dienststellen-
        leiters ist unbedingt erforderlich!). Alle Rechnungen, die im
        Zusammenhang mit einem Dienstunfall stehen, müssen mit
        "DU" gekennzeichnet werden (nur dann werden 100% der Tari-
        fe vergütet). Sinngemäß gilt dies auch für die Meldung von
        Berufskrankheiten.

        E...

        e-card. Die KFL ist – wie alle anderen österreichischen Kran-
        kenfürsorgen – kein gesetzlicher Sozialversicherungsträger
        und somit auch kein Mitglied des Hauptverbandes.

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   Die Dienstnehmervertretung informiert

          Die e-card löste lediglich den Krankenschein ab und ermög-
          licht die Inanspruchnahme von Vertragsärzten/-innen bzw. Ver-
          tragsinstituten der Versicherungsträger des österreichischen
          Hauptverbandes. KFL-Versicherte brauchen daher zum
          momentanen Zeitpunkt keine e-card, da sich für sie kein
          besonderer Nutzen daraus ergibt.

          Anstelle der auf der Rückseite der e-card befindlichen
          Auslandsbetreuungskarte wird bei der KFL die EKVK
          (europäische Krankenversicherungskarte) ausgestellt
          (siehe Auslandskrankenscheine).

          Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die Europäi-
          sche Krankenversicherungskarte gilt für alle Länder der EU
          sowie der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen.

          Zur Ausstellung der EKVK ist die Angabe des Urlaubslandes
          bzw. des Zeitraumes nicht erforderlich.

          Die EKVK wird mit einem Ablaufdatum (5-10 Jahre) befristet
          ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann sie für einen wei-
          teren Zeitraum neuerlich bei der KFL angefordert werden.
          (siehe auch Auslandskrankenscheine)

          F...

          Fahrtkosten. Für Fahrten, die mehr als 25 km pro Strecke zur
          nächstmöglichen Behandlungsstelle betragen, werden Fahrt-
          kosten vergütet. Den Antrag finden Sie im INTRANET.

          Formulare. Behandlungsschein, Zahnschein, Fahrtkostenver-
          gütung, Antrag auf Kur-, Land- oder Rehaaufenthalt, Abrech-

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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        nungsformular, Dienstunfallsmeldung, Beitragszuschlag, usw.
        finden Sie im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service /
        Formulare. Sie können Formulare auch telefonisch oder
        persönlich bei der KFL anfordern.

        G...

        Gesetz. Grundlage für die Leistungen der KFL ist das Oö.
        Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete
        (Oö. KFLG). Sie finden das Gesetz im INTRANET unter Servie-
        ce von A-Z / KFL Service / Gesetze.

        Gesundenuntersuchung wird einmal jährlich zu 100% vergü-
        tet. Untersuchungen, die über die gesetzliche Vorgabe hinaus
        gemacht werden, werden mit 90% vom Tarif vergütet.

        Die Gesundmeldung ist sofort bekanntzugeben und kann per
        Post, per Fax (0732/7720-13875) oder per E-Mail
        (kfl.post@ooe.gv.at) erfolgen. Wird die vom Arzt bestätigte
        voraussichtlich angegebene Krankenstandsdauer nicht über-
        schritten, ist es auch möglich, die Gesundmeldung via Online-
        Formular bzw. telefonisch vorzunehmen.

        Grippeimpfung. Nach Vorlage der Originalrechnung wird ein
                                     im Verwaltungsrat beschlos-
                                     sener Zuschuss gewährt.

                                                                        11
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

          H...

          Heilbehelfe. Vor Ankauf von größeren Heilbehelfen bitte unbe-
          dingt mit der KFL Rücksprache halten. Die KFL verleiht Roll-
          und Toilettenstühle, Krankenbetten, Gehwagen usw. kostenlos.

          Heilpraktiker/innen sind in Österreich nicht anerkannt, daher
          kann kein Zuschuss geleistet werden.

          Homöopathische Behandlungen werden nach dem OÖ. Ärzte-
          honorartarifvertrag vergütet.

          Homöopathische Medikamente. Siehe Medikamente.

          Hörapparate müssen vor Ankauf von der KFL genehmigt wer-
          den. Eine ärztliche Verordnung mit Hörkurve (Hörschwellenau-
          diogramm) ist unbedingt erforderlich.

          I...

          Impfungen. Vorbeugende Impfungen (z.B. Mumps, Masern,
          Polio, bzw. vor Fernreisen) werden generell nicht vergütet.
          Ausgenommen sind Grippeimpfungen (siehe Grippeimpfung).
          Für Zeckenimpfungen wird ganzjährig ein Pauschalbetrag ver-
          gütet.

          K...

          Kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange bzw. Aktiva-
          tor). Ansuchen vor Behandlungsbeginn.

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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        Pro Kalenderjahr kann maximal ein Zuschuss in Form einer
        Jahrespauschale gewährt werden. Das Formular finden Sie im
        INTRANET.

        Kinder. Wenn beide Elternteile krankenversichert sind, ist das
        Kind doppelt versichert (die Doppelversicherung ist bei den
        Krankenversicherungen beider Elternteile anzugeben).
        Es kann vor jedem Arztbesuch (pro Behandlungsfall) zwi-
        schen den Krankenkassen gewählt werden (freie Kassen-
        wahl). Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes sind jedoch
        immer beide Krankenkassen anzugeben. Kinder von KFL-Ver-
        sicherten können erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres die
        Sonderklasse-Mehrbett (2. Klasse) in Anspruch nehmen.
        Siehe auch Stichwort "Meldepflicht".

        Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist im Anschluss an das
        Wochengeld bzw. das Beschäftigungsverbot bei der OÖ. GKK
        (Telefon 057807-0) zu beantragen.
        Sie sind während des KBG-Bezuges (Nachweis erforderlich)
        bei der KFL krankenversichert.

        Kinderlandaufenthalt. Es gelten die Bestimmungen wie für
        Kuraufenthalte. Der Antrag muss von einer Institution (z.B.
        Caritas, Gewerkschaft usw.) und vor Inanspruchnahme bei der
        KFL gestellt werden.

        Kontaktlinsen müssen vor Ankauf von der KFL genehmigt wer-
        den. Eine ärztliche Verordnung mit Diagnose und Dioptriean-
        gabe ist unbedingt erforderlich.

        Kosmetische Behandlungen. Eine vorherige chefärztliche
        Bewilligung ist erforderlich. Für Maßnahmen mit kosmeti-
        schem Schwerpunkt wird keine Sonderklasse geleistet.

                                                                         13
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

          Dazu zählen insbesondere
          - Blepharoplastiken (Lidkorrekturen)
          - Ohranlegeplastiken
          - Mamma-Operationen (Reduktionen, Vergrößerungen)
          - Fettschürzen-Operationen
          - Liposuctiones (Fettabsaugungen)
          - Narbenkorrekturen

          Kostenbeitrag allgemeine Gebührenklasse (3. Klasse).
          Bei einem Krankenhausaufenthalt auf der 3. Klasse fällt - für
          max. 25 Tage im Jahr - ein gesetzlicher Kostenbeitrag an. Die-
          ser Kostenbeitrag wird rückerstattet (mit Ausnahme des Bei-
          trages für den Patientenanwalt).

          Kostenvergütung. 90% vom anerkannten Tarif. Bei Kosten-
          übernahme (Krankenhaus, usw.) durch die KFL werden 10%
          Selbstbehalt vorgeschrieben. Im Falle eines Dienstunfalls oder
          einer Berufskrankheit werden 100% vergütet.

          Krankengeld (nur für KFL-Versicherte Vertragsbedienstete) wird
          bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von der KFL und
          zwar erst im Anschluss an die volle Entgeltfortzahlung durch
          den Dienstgeber gewährt. Das Krankengeld beträgt 60% der
          Bemessungsgrundlage und wird max. 52 Wochen geleistet.

          Krankenhausaufenthalt. Die KFL vergütet die Allgemeine Ge-
          bührenklasse (3. Klasse) in allen öffentlichen Krankenhäusern
          Österreichs zu 100%. Vergütung der Sonderklasse-Mehrbett-
          zimmer (2. Klasse) nur in oberösterreichischen Vertragskran-
          kenhäusern sowie in den Krankenanstalten Salzburg und der
          Landesnervenklinik Salzburg zu 90%. Eine Kostenübernahme
          der Sonderklasse Mehrbettzimmer über 4 Wochen hinausge-
          hend bedarf einer chefärztlichen Genehmigung.

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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und
        KFL. Der 10%-ige Selbstbehalt und der Sonderaufschlag pro
        Tag wird mittels Erlagschein vorgeschrieben und ist binnen 14
        Tagen einzuzahlen.
        Liegt eine Zusatzversicherung (Uniqa oder Merkur) vor, ver-
        rechnet die KFL direkt mit der Zusatzversicherung. Im Sinne
        der Kostentransparenz bekommen die Versicherten lediglich
        eine Verständigung über die erbrachten Leistungen.

        Bei Krankenhausaufenthalten außerhalb OÖ. werden max.
        90% der Kosten eines Vertragskrankenhauses in OÖ. aner-
        kannt (unbedingt vorher mit der KFL Rücksprache halten). Bei
        Mehrfachversicherung bitte bei der Aufnahme immer alle
        Krankenkassen angeben!

        Kinder unter 10 Jahren haben keinen Anspruch auf Sonder-
        klasse.

        Die Inanspruchnahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in
        einer öffentlichen Krankenanstalt in Österreich ist frühestens
        6 Monate (Wartefrist) nach Aufnahme in das Dienstverhältnis
        zum Land OÖ. möglich.
        Tagesklinische Aufenthalte – siehe Stichwort "Tagesklinik".

        Krankmeldung. Es besteht MELDEPFLICHT. Bei Erkrankun-
        gen, die länger als 3 Tage dauern, ist es unbedingt erforderlich
        neben der Meldung an den Dienstgeber auch die KFL zu ver-
        ständigen. Diagnose und allfällige Ausgehzeiten sowie die
        voraussichtliche Dauer des Krankenstandes müssen durch
        den Arzt bestätigt werden.
        Durch einen stationären Aufenthalt ist man nicht automatisch
        krankgeschrieben.

                                                                           15
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

          Wird der Dienst nach einem Krankenhausaufenthalt wieder
          angetreten, ist eine Aufenthaltsbestätigung mit Angabe der
          Diagnose als Krankmeldung der KFL vorzulegen. Bei
          anschließendem Krankenstand suchen Sie bitte Ihren Haus-
          arzt auf. Die Arbeitsunfähigkeit muss vom tatsächlichen
          Beginn des Krankenstandes (also inkl. Krankenhausaufent-
          halt) gemeldet werden.
          Arbeitsunfähigkeitsmeldungen liegen beim Arzt auf. Es kön-
          nen sowohl die Formulare der KFL, der OÖGKK als auch der
          BVA verwendet werden.

          Kuraufenthalt (Vertragsbedienstete)
          Kuraufenthalte für Vertragsbedienstete fallen in die Zuständig-
          keit der Pensionsversicherungsanstalt und müssen aus-
          nahmslos dort beantragt werden (Tel.: 05 03 03 - 0).

          Kuraufenthalt (Beamte/innen)
          Es muss vor Antritt einer Kur mittels Formular angesucht wer-
          den. Antrag und Formular finden Sie im INTRANET.

          Bitte beachten Sie, dass bis zur Bewilligung, bedingt durch
          chefärztliche Begutachtung und Beschluss im Verwaltungsrat
          der KFL ca. 3-5 Wochen vergehen können.

          Der Zuschuss der KFL zur Kur besteht aus dem Tagsatz und
          dem Kurmittelanteil. Innerhalb von 5 Jahren sind max. 3 Voll-
          kuren bzw. ambulante Kurmittel möglich.

          Für Kuranwendungen inkl. Kurarzt werden max. 700 Euro
          rückerstattet. Darüber hinausgehende Anwendungen und
          Wellnessbehandlungen sind vom Versicherten selbst zu tra-
          gen. Für den Aufenthalt stehen Ihnen als KFL-Versicherter
          mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

     16
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        Sie wählen:
        * Variante 1) eines der sechs Kooperations-Hotels in OÖ
        * Variante 2) eine Unterbringung im Landes-Gästehaus Bad
        Hall oder Bad Ischl
        * Variante 3) eine Unterkunft (Pension oder Hotel) Ihrer Wahl
        Nähere Datails finden Sie im KURFOLDER oder KFL

          L...

        Landaufenthalt. Erholungsaufenthalt nach Operationen bzw.
        schwerer Krankheit. Es muss vor Antritt mittels Formular ange-
        sucht werden. Das Formular finden Sie im INTRANET.

          M...

        Magnetresonanztomographie (MR). Eine chefärztliche Bewilli-
        gung bei der KFL ist nicht notwendig. Als Beilage zur Rech-
        nungslegung ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

        Massagen können in Anspruch genommen werden:
        * bei gewerblichen Masseuren. Sie erhalten eine Jahrespau-
        schale (=Massagepauschale). Eine ärztliche Verordnung ist
        nicht notwendig.
        * bei Physiotherapeuten (Dipl. Ass. für physikalische Medizin).
        Keine Mengenbeschränkung, jedoch ist eine ärztliche Verord-
        nung notwendig.
        * in physikalischen Ambulanzen (Krankenhaus, OÖ. GKK
        usw.). Sie benötigen eine Überweisung vom Arzt (10% Selbst-
        behalt).
        * im Zuge von ambulanten Kurmitteln. Es muss jedoch vor
        Inanspruchnahme bei der KFL angesucht werden.

                                                                          17
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

          Medikamente. Es werden alle ärztlich verordneten Medika-
          mente, die in Band I (Arzneispezialitäten) und in Band II
          (Homöopathika) des Warenverzeichnisses stehen, gegen die
          gesetzliche Rezeptgebühr vergütet. Für empfängnisverhüten-
          de Mittel, Geriatrica, Vitaminpräparate, Antiadiposita (z.B.
          Xenical usw.), potenzsteigernde Mittel (z.B. Viagra usw.),
          Schutz und Pflege von Haut, Haaren und Nägel, Entwöh-
          nungsmittel (z.B. Rauchen, Alkohol usw.) und Muskelrelaxan-
          tien (z.B. Botox), ist bei entsprechender Diagnose unbedingt
          eine vorherige chefärztliche Genehmigung notwendig.
          Sondernahrung (Exklusive Vereinbarung mit der Fa. Nutricia)
          wird von der KFL zur Verfügung gestellt. Produkte des Bandes
          III (Gesundheitsprodukte, Kosmetika) werden nicht vergütet.

          Mehrfachversicherung liegt vor, wenn Sie neben der Kranken-
          versicherung bei der KFL ein weiteres versicherungspflichtiges
          Dienstverhältnis haben (Krankenversicherung z.B. auch bei
          der OÖ. GKK, BVA, SVGW, etc.). Es besteht MELDEPFLICHT.

          Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit pro Behandlungsbe-
          ginn zwischen den Kassen zu wählen. Im Falle eines Kranken
          hausaufenthaltes sind Sie aber VERPFLICHTET, alle Kassen
          anzugeben.

          Meldepflicht (§ 44 Oö. KFLG) – alle für die Ansprüche maß-
          geblichen Umstände sowie spätere Änderungen (gilt auch für
          Angehörige) sind binnen 14 Tagen bekanntzugeben.
          Der Meldepflicht unterliegen insbesondere:
          * Abschluss der Schulausbildung mitversicherter Angehöriger
          (z.B. Matura)
          * Einstellung bzw. Verlängerung der Familienbeihilfe
          * Beendigung bzw. Unterbrechung eines Studiums mitversi-
          cherter Angehöriger

     18
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        * Beginn bzw. Beendigung eines Doktoratstudiums mitversi-
        cherter Angehöriger
        * Auslandsaufenthalte während eines Studiums
        * Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes
        * Beginn eines Dienstverhältnisses, einer Lehre oder Kranken-
        pflegeschule mitversicherter Angehöriger
        * geringfügige Beschäftigung des Mitgliedes bzw. der Ange-
        hörigen
        * Beginn und Ende einer Ferialtätigkeit mitversorgter Kinder
        * Familienstandsänderungen wie Verehelichung (auch mitver-
        sorgter Angehöriger), Scheidung
        * Todesfälle
        * Nebenbeschäftigungen
        * Bezug bzw. Einstellung von Waisen- und Witwe(r)nrenten
        * weitere Pensionsbezüge bzw. sonstige Einkünfte
        * Mehrfachversicherung (zusätzliches Versicherungsverhältnis
        zu einem anderen Sozialversicherungsträger, wie z.B. OÖ.
        GKK, BVA, SVGW, ...)
        * Bezug oder Wegfall von Kinderbetreuungsgeld
        * Geburt eines Kindes (Vorlage einer kopierten Geburtsurkun-
        de ist notwendig)

        Miteinbeziehung für die Dauer der Schul- und Berufsausbil-
        dung (freiwillige Weiterversicherung). Beitrag: 2% des Gehalts
        der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V eines/er Beamten/in der
        Allgemeinen Verwaltung. Formular finden Sie im INTRANET.

        Mutterschutz (nur für KFL-Versicherte Vertragsbedienstete)
        umfasst die Leistungen (=Wochengeld) während Ihres
        Beschäftigungsverbotes. Dies beginnt in der Regel 8 Wochen
        vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen
        nach der Geburt. Bei Mehrlings-, Kaiserschnitt- und Frühge-
        burten bis zu 12 Wochen, insgesamt jedoch max. 16 Wochen.

                                                                     19
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        P...

          Psychotherapie ist CHEFARZTPFLICHTIG. Vor Inanspruch-
          nahme bitte mit der KFL in Verbindung setzen.

          Personalnummer ist gleichzeitig die Mitgliedsnummer bei der
          KFL. Bitte bei Anfragen und beim Einreichen von Rechnungen
          immer angeben. Die Sozialversicherungsnummer gilt nicht als
          Mitgliedsnummer bei der KFL.

        R...

          Rechnungen. Einzureichen mittels Aufstellungsformular. Die-
          ses finden Sie im INTRANET. Bitte nur Originalrechnungen ein-
          reichen, keine Zahlungsbestätigungen beilegen. Die Rechnun-
          gen müssen nicht im Voraus beglichen werden.

          Rehaaufenthalt (Vertragsbedienstete)
          Rehaaufenthalte für Vertragsbedienstete fallen in die Zustän-
          digkeit der Pensionsversicherungsanstalt und müssen aus-
          nahmslos dort beantragt werden (Tel.: 05 03 03 - 0).
          Rehaaufenthalt (Beamte/innen)
          Ein Rehaaufenthalt dient zur Mobilisation und Nachsorge nach
          einer schweren Operation. Es muss vor Antritt mit entspre-
          chender Begründung (Diagnose) angesucht werden.
          Das Formular finden Sie im INTRANET.

          Rezeptgebührenbefreiung ist nach den Richtlinien des OÖ.
          Hauptverbandes möglich. Das Formular finden Sie im INTRA-
          NET. Der Gehaltszettel, Pflegegeldnachweis und Nachweis
          über die Heimgebühren sind dem Antrag beizulegen.

     20
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

          S...

        Satzung. Grundlage zur Vergütung von Leistungen. Sie finden
        die Satzung im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service
        / Satzungen.

        Schwangerschaft ist dem Dienstgeber und der KFL nach
        Bekanntwerden zu melden.

        Sehbehelfe (Brillen). Die Gebrauchsdauer für Brillenfassungen
        ist in der Satzung der KFL geregelt. Vor Ankauf eines Sehbe-
        helfes ist daher Ihr Anspruch mit der KFL abzuklären. Bei einer
        Änderung der Gläserstärke werden diese nach Tarif vergütet.
        Eine Vergütung von z.B. zerkratzten bzw. gebrochenen Glä-
        sern kann nicht erfolgen.
        Der Brillenverordnungsschein (vom Arzt oder Optiker) ist dem
        Optiker vorzulegen. Dieser fordert in der Regel zur Sicherstel-
        lung der Ansprüche bei der KFL einen Brillenbezugsschein an
        und verrechnet mit der KFL direkt. Sämtliche Leistungen über
        den KFL-Tarif (z.B. entspiegelte Gläser usw.) sind von Ihnen
        direkt zu bezahlen. Erfolgt keine Direktverrechnung, reichen
        Sie die Originalrechnung samt Brillenverordnung (genaue
        Dioptrienangabe notwendig) selbst bei der KFL ein.
        Für Sonnengläser sowie verloren gegangene Sehbehelfe kann
        kein Zuschuss gewährt werden.

        Selbstbehalt. Bei der KFL ist ein 10%-iger Selbstbehalt zu lei-
        sten – siehe das Stichwort "Kostenvergütung". Bei einer Direkt-
        verrechnung mit der KFL (z.B. Krankenhausaufenthalt auf der
        Sonderklasse, usw.) wird dem Mitglied 10% Selbstbehalt mit-
        tels Erlagschein vorgeschrieben, bzw. bei Vorliegen einer
        Zusatzversicherung (Uniqa oder Merkur) mit der

                                                                          21
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

          Zusatzversicherung direkt verrechnet. Bagatellbeträge bis 40
          Euro pro Rechnung werden vom Gehalt bzw. von der Beam-
          tenpension einbehalten. Der Selbstbehalt kann durch die
          Zusatzversicherung abgedeckt werden.

          Sozialversicherungsnummer benötigen Sie beim Steueraus-
          gleich, der Vorsorgeuntersuchung, beim Medikamentenbezug
          (Rezept), der Mutter-Kind-Pass Untersuchung usw. und ist
          auch bei der KFL anzugeben.

          Studenten/Studentinnen. Kinder, die eine im § 3 des Studien-
          förderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen,
          sind bis zum max. 27. Lebensjahr krankenversichert, solange
          die Familienbeihilfe bezogen wird. Für Studenten/Studentin-
          nen, die außerhalb OÖ. studieren, besteht die Möglichkeit
          einer Überstellung zur jeweiligen Krankenfürsorgeanstalt.
          Das dazu nötige Formular (Einverständniserklärung) finden
          Sie im INTRANET. Eine Überstellung für Angehörige ist nicht
          möglich, wenn durch einen Elternteil eine Doppelversicherung
          besteht.
          Ferialtätigkeiten oder andere sozialversicherungspflichtige
          Einkommen sind umgehend der KFL zu melden. Siehe auch
          Stichwort "Kinder" und "Meldepflicht".

           T...

          Tagesklinik. Bei Operationen in Tageskliniken, mit denen ein
          Vertrag zur KFL besteht, werden 90% der Kosten übernom-
          men. Bei Inanspruchnahme einer privaten Tagesklinik können
          maximal die Kosten vergütet werden, die in einem Vertrags-
          krankenhaus anfallen würden.

     22
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        Tarife und Beiträge. Die wichtigsten Tarife und Beiträge finden
        Sie in den periodischen "KFL-INFORMATIONEN" im INTRANET
        unter Service von A-Z / KFL Service oder in der Satzung.

          U...

        Überstellung zu einer anderen Krankenfürsorge.
        Für Mitglieder, die im Raum Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg
        wohnen, besteht die Möglichkeit, sich von einer anderen Kran-
        kenfürsorge "betreuen" zu lassen. Für angehörige Kinder, die
        auch von einem anderen Krankenversicherungsträger auf-
        grund einer Doppelversicherung eine e-card erhalten haben,
        ist eine Überstellung zu einer anderen Krankenfürsorgeanstalt
        nicht möglich. Den Antrag finden Sie im INTRANET.

        Unfallfürsorge. Nur für Dienstunfälle und Berufskrankheiten
        (siehe Dienstunfall). Die tarifmäßigen Kosten werden satz-
        ungsgemäß zu 100% übernommen.

        Unfall mit Fremdverschulden. Es besteht MELDEPFLICHT.
        Das Formular finden Sie im INTRANET. Die anfallenden Kosten
        werden von der KFL nur bevorschusst. Nach Abschluss des
        Verfahrens werden diese Kosten von der KFL dem Unfallsgeg-
        ner vorgeschrieben. Bitte daher alle Rechnungen im Zusam-
        menhang mit dem Unfall deutlich mit "U" kennzeichnen.

        Urlaub (siehe Auslandskrankenscheine)

                                                                          23
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        V...

          Versicherungsschutz. Unter gewissen Voraussetzungen kann
          nach Beendigung des Dienstverhältnisses ein Nachversiche-
          rungsschutz bei der KFL bestehen. Für allfällige Informationen
          wenden Sie sich bitte direkt an die KFL.

        W...

          Wochengeld (nur für KFL-Versicherte Vertragsbedienstete)
          – siehe Stichwort "Mutterschutz". Während des Beschäfti-
          gungsverbotes ersetzt diese Geldleistung der KFL die Bezüge
          des Dienstgebers. Die Höhe ist von der Dauer und den Bezü-
          gen vor dem Beschäftigungsverbot (drei Monate vor dem
          Beginn) abhängig.

        Z...

          Zahnbehandlungsscheine sind nur mehr für Zahnärzte not-
          wendig, die über keine EDV-unterstützte Abrechnung verfü-
          gen. Das Formular finden Sie im INTRANET.

          Zahnbehandlungen werden in konservierend und prothetisch
          unterteilt. Der konservierende Teil ist vertraglich geregelt und
          wird zu 90% vergütet. Für den prothetischen Teil gibt es von
          der KFL festgesetzte Höchstvergütungen.

     24
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   Die Dienstnehmervertretung informiert

        Die Tarife finden Sie in den periodischen "KFL-INFORMATIO-
        NEN" im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service telefo-
        nisch bei der KFL erfragt werden.

        Um anfallende Kosten abschätzen zu können ist es ratsam,
        bei großen Zahnsanierungen einen Kostenvoranschlag vom
        Zahnarzt einzuholen und diesen von der KFL prüfen zu lassen.

        Zahnregulierung siehe Stichwort "Kieferorthopädische Behan-
        dlung" (Aktivator).

        Zeckenschutzimpfung siehe Stichwort "Impfungen".

        Zusatzversicherung (Merkur und Uniqa) kann beim Landes-
        personalausschuss (Telefon 0732/7720-11579) bzw. beim
        Zentralbetriebsrat der GESPAG (Telefon 050554 60-21588)
        abgeschlossen werden.

        Seit Jänner 2009 erfolgt bei abgeschlossener Zusatzversiche-
        rung (Uniqa bzw. Merkur) bei Kranken-
        hausaufenthalten      oder      ambulanten
        Behandlungen eine Direktverrechnung der
        Selbstbehalte durch die KFL an diese
        Zusatzversicherung.
        Im Sinne der Kostentransparenz bekom-
        men die Versicherten lediglich eine Ver-
        ständigung über die erbrachten Leistun-
        gen. Eingereichte Arztrechnungen werden
        von der KFL an die Uniqa bzw. Merkur
        direkt übermittelt, somit entfällt das umständliche und büro-
        kratische Sammeln von Rechnungs- und Bankbelegen und
        deren Übermittlung an die Zusatzversicherung.

                                                                    25
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          Notizen:

     26
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 27

                                                       27
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   Standort:
   Die Geschäftsstelle der KFL ist im Gebäude Promenade 28
   (gegenüber Landestheater) in Linz untergebracht.

   Das KFL-Team steht für persönliche Anfragen von Mo bis Fr von 7:00 bis
   13:00 Uhr zur Verfügung. Telefonisch erreichbar sind die Mitarbeiterinnen
   und Mitarbeiter der KFL Mo, Di und Do von 7:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:00
   Uhr sowie Mi und Fr von 7:00 bis 13:00 Uhr.

    Servicetelefon: 0732/7720-13850; FAX: 0732/7720-13875; kfl.post@ooe.gv.at

          Impressum:
          Landespersonalausschuss beim Amt der Oö. Landesregierung
          Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz

          für den Inhalt verantwortlich: KFL-Büro
          Gestaltung: Sophie Hellmayr, LPA-Servicebüro
          Titelfoto: Fotolia

          Die Informationen in dieser Broschüre wurden mit Sorgfalt ausgewählt. Es kann
          jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und
          Richtigkeit der Informationen übernommen werden.
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