Von A-Z - Die Dienstnehmervertretung informiert Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete
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Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 1 Die Dienstnehmervertretung informiert Stand: 9/2012 bestens ut betre Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete ... von A-Z
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 3 Die Dienstnehmervertretung informiert Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Für uns als moderne und dynamische Kranken- versicherung ist es selbstverständlich, Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen bestens zu betreuen. Wir versuchen unseren Versicherten medizinische Leistungen auf hohem Niveau anzubieten. Zu einer optimalen Betreuung gehört aber auch, Sie möglichst ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten, aber vor allem über unser Leistungsspektrum, zu informieren. Mit unserem neu aufgelegten Schlagwortver- zeichnis geben wir Ihnen einen praktischen Ratgeber in die Hand, der Ihnen einen Überblick über grundsätzliche Fragen der Kranken- und Unfallversicherung sowie über das Service- angebot der KFL bieten soll. Wir sind um größtmögliche Sparsamkeit in der Verwaltung bemüht und können nicht zuletzt deshalb einen entsprechend hohen Leistungsstandard gewährleisten. Wir laden Sie ein, sich mit Ihren Wünschen und Anliegen an uns zu wenden. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfü- gung. Mit freundlichen Grüßen für die K F L Dir. Helmut Loidl 3
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 4 Die Dienstnehmervertretung informiert Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! "Seien Sie vorsichtig mit Gesundheitsbüchern – Sie könnten an Druckfehlern sterben!" Dieses launige Zitat von Mark Twain stelle ich an den Anfang unserer KFL-Broschüre. Es soll Sie nicht vom Studium dieses Folders abhalten, sondern im Gegenteil Ihr Interesse daran wecken. Denn keine oder fal- sche Informationen sind in Sachen Gesundheit immer schäd- lich. Die KFL bemüht sich um richtige und umfassende Informatio- nen für ihre Versicherten. Die erste Auflage der Broschüre "KFL von A-Z" hat sich in der Praxis bestens als Nachschlagewerk 4
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 5 Die Dienstnehmervertretung informiert bewährt. Ein alphabetisiertes Stichwortverzeichnis bietet in übersichtlicher und prägnanter Weise Informationen zu den wichtigsten Fragen Ihrer Krankenversicherung. Nun liegt die vierte Auflage vor – auf den neuesten Stand aktualisiert und mit wertvollen Infos ergänzt. Nur wer informiert ist, welche Angebote es seitens des Versi- cherungsträgers gibt und welche Spielregeln einzuhalten sind, kann das ganze Leistungsspektrum der KFL für sich und seine mitversicherten Angehörigen nutzen. Wir sind stolz auf eine finanziell gesunde und leistungsstarke KFL für uns Landesbe- dienstete in Oberösterreich. Ihr Dr. Peter Csar Vorsitzender Verwaltungsrat der KFL 5
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 6 Die Dienstnehmervertretung informiert A... Abrechnung der eingereichten Rechnungen erfolgt jeden Don- nerstag. Die anerkannten Beträge werden innerhalb einer Woche auf Ihr Konto überwiesen. Ambulante Behandlungen in einem OÖ Krankenhaus werden direkt zwischen Krankenhaus und KFL abgerechnet. Es wer- den 10% der Gesamtkosten als Selbstbehalt vorgeschrieben, bzw. bei Vorliegen einer Zusatzversicherung (Uniqa oder Mer- kur) wird direkt mit der Zusatzversicherung verrechnet. Ambulante Kurmittel müssen vor Inan- spruchnahme bei der KFL beantragt werden. Eine ärztliche Verordnung mit Diagnose und Bekanntgabe des Kuror- tes sowie der empfohlenen Therapie ist erforderlich. Innerhalb von 5 Jahren sind maximal 3x ambulante Kurmittel bzw. Vollkuren möglich. Anträge. Alle Anträge und Formulare in dieser Broschüre finden Sie im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service. Sie kön- nen die Formulare aber auch telefonisch bei der KFL anfor- dern. Auslandskrankenscheine (EKVK = europäische Krankenversi- cherungskarte anstelle des früheren E111 Auslandskranken- scheines) können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich angefordert werden (INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service / Formulare). 6
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 7 Die Dienstnehmervertretung informiert Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – gilt für alle Länder der EU sowie der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen. Zur Ausstellung der EKVK ist die Angabe des Urlaubslandes bzw. des Zeitraumes nicht erforderlich. Die EKVK wird mit einem Ablaufdatum (5-10 Jahre) befristet ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann sie für einen wei- teren Zeitraum neuerlich bei der KFL angefordert werden. Versicherte oder deren Angehörige, die aufgrund eines zwei- ten Versicherungsverhältnisses bereits eine gültige e-card besitzen, bekommen keine EKVK mehr ausgestellt. Diese befindet sich auf der Rückseite der e-card. In folgenden Ländern gilt ein zwischenstaatliches Abkommen: Für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und die Türkei ist nach wie vor die Ausstellung eines "Auslandsbetreuungsscheines" – unter Angabe des Urlaubslandes bzw. des Urlaubszeitraumes – erforderlich. Der ausgestellte Auslandsbetreuungsschein muss am Urlaubsort in einen landesüblichen Krankenschein umge- tauscht werden, damit eine Deckung gewährleistet ist. In allen anderen Ländern ist die Rechnung vor Ort zu beglei- chen. Die Originalrechnung ist dann in der KFL einzureichen. Formular: Krankenbehandlung im Ausland – INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service / Formulare. 7
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 8 Die Dienstnehmervertretung informiert Außerordentlicher Zuschuss. Ist eine freiwillige Leistung aus dem Unterstützungsfonds der KFL für außergewöhnliche finanzielle Belastungen, insbesondere für chronisch Kranke. Den Antrag finden Sie im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service / Formulare. B... Behandlungsschein ist nur mehr für Ärzte notwendig, die über keine EDV-unterstützte Abrechnung verfügen. Das Formular finden Sie im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service / Formulare. Beiträge für Beamte und KFL-Versicherte Vertragsbedienstete (INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service / Satzungen). Beitragszuschlag für "selbstversicherte Ehegatten/innen, Lebensgefährten/innen und eingetragene Partner/innen" ermöglicht nur die Inanspruchnahme der Sonderklasse-Mehr- bettzimmer (2. Klasse) in einem Vertragskrankenhaus. Die KFL übernimmt die Aufzahlung auf die Sonderklasse-Mehrbett (2. Klasse). Siehe auch das Stichwort "Krankenhausaufenthalt". Der Beitragszuschlag beträgt 1,75% des Gehalts der Gehalts- stufe 2 der Dienstklasse V eines/einer Beamten/Beamtin der Allgemeinen Verwaltung. Den Antrag finden Sie im INTRANET. Da Sie diesen Beitrag auch steuerlich absetzen können, sen- det die KFL Mitte Jänner eines Jahres automatisch eine Bestä- tigung für das Finanzamt zu. 8
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 9 Die Dienstnehmervertretung informiert Berufskrankheit. Es besteht MELDEPFLICHT (siehe Dienstunfall). Bildschirmbrille wird nicht von der KFL, sondern vom Dienst- geber geleistet. Zuständig ist die Abt. Gebäude- und Beschaf- fungs-Management bzw. die Gespag. Brillen. Siehe Sehbehelfe C... Computertomographie (CT). Eine chefärztliche Bewilligung ist für die KFL nicht notwendig. Als Beilage zur Rechnungslegung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. D... Dienstunfall. Es besteht MELDEPFLICHT. Das Formular finden Sie im INTRANET (Hinweis: die Unterschrift des Dienststellen- leiters ist unbedingt erforderlich!). Alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit einem Dienstunfall stehen, müssen mit "DU" gekennzeichnet werden (nur dann werden 100% der Tari- fe vergütet). Sinngemäß gilt dies auch für die Meldung von Berufskrankheiten. E... e-card. Die KFL ist – wie alle anderen österreichischen Kran- kenfürsorgen – kein gesetzlicher Sozialversicherungsträger und somit auch kein Mitglied des Hauptverbandes. 9
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 10 Die Dienstnehmervertretung informiert Die e-card löste lediglich den Krankenschein ab und ermög- licht die Inanspruchnahme von Vertragsärzten/-innen bzw. Ver- tragsinstituten der Versicherungsträger des österreichischen Hauptverbandes. KFL-Versicherte brauchen daher zum momentanen Zeitpunkt keine e-card, da sich für sie kein besonderer Nutzen daraus ergibt. Anstelle der auf der Rückseite der e-card befindlichen Auslandsbetreuungskarte wird bei der KFL die EKVK (europäische Krankenversicherungskarte) ausgestellt (siehe Auslandskrankenscheine). Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die Europäi- sche Krankenversicherungskarte gilt für alle Länder der EU sowie der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen. Zur Ausstellung der EKVK ist die Angabe des Urlaubslandes bzw. des Zeitraumes nicht erforderlich. Die EKVK wird mit einem Ablaufdatum (5-10 Jahre) befristet ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann sie für einen wei- teren Zeitraum neuerlich bei der KFL angefordert werden. (siehe auch Auslandskrankenscheine) F... Fahrtkosten. Für Fahrten, die mehr als 25 km pro Strecke zur nächstmöglichen Behandlungsstelle betragen, werden Fahrt- kosten vergütet. Den Antrag finden Sie im INTRANET. Formulare. Behandlungsschein, Zahnschein, Fahrtkostenver- gütung, Antrag auf Kur-, Land- oder Rehaaufenthalt, Abrech- 10
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 11 Die Dienstnehmervertretung informiert nungsformular, Dienstunfallsmeldung, Beitragszuschlag, usw. finden Sie im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service / Formulare. Sie können Formulare auch telefonisch oder persönlich bei der KFL anfordern. G... Gesetz. Grundlage für die Leistungen der KFL ist das Oö. Kranken- und Unfallfürsorgegesetz für Landesbedienstete (Oö. KFLG). Sie finden das Gesetz im INTRANET unter Servie- ce von A-Z / KFL Service / Gesetze. Gesundenuntersuchung wird einmal jährlich zu 100% vergü- tet. Untersuchungen, die über die gesetzliche Vorgabe hinaus gemacht werden, werden mit 90% vom Tarif vergütet. Die Gesundmeldung ist sofort bekanntzugeben und kann per Post, per Fax (0732/7720-13875) oder per E-Mail (kfl.post@ooe.gv.at) erfolgen. Wird die vom Arzt bestätigte voraussichtlich angegebene Krankenstandsdauer nicht über- schritten, ist es auch möglich, die Gesundmeldung via Online- Formular bzw. telefonisch vorzunehmen. Grippeimpfung. Nach Vorlage der Originalrechnung wird ein im Verwaltungsrat beschlos- sener Zuschuss gewährt. 11
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 12 Die Dienstnehmervertretung informiert H... Heilbehelfe. Vor Ankauf von größeren Heilbehelfen bitte unbe- dingt mit der KFL Rücksprache halten. Die KFL verleiht Roll- und Toilettenstühle, Krankenbetten, Gehwagen usw. kostenlos. Heilpraktiker/innen sind in Österreich nicht anerkannt, daher kann kein Zuschuss geleistet werden. Homöopathische Behandlungen werden nach dem OÖ. Ärzte- honorartarifvertrag vergütet. Homöopathische Medikamente. Siehe Medikamente. Hörapparate müssen vor Ankauf von der KFL genehmigt wer- den. Eine ärztliche Verordnung mit Hörkurve (Hörschwellenau- diogramm) ist unbedingt erforderlich. I... Impfungen. Vorbeugende Impfungen (z.B. Mumps, Masern, Polio, bzw. vor Fernreisen) werden generell nicht vergütet. Ausgenommen sind Grippeimpfungen (siehe Grippeimpfung). Für Zeckenimpfungen wird ganzjährig ein Pauschalbetrag ver- gütet. K... Kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange bzw. Aktiva- tor). Ansuchen vor Behandlungsbeginn. 12
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 13 Die Dienstnehmervertretung informiert Pro Kalenderjahr kann maximal ein Zuschuss in Form einer Jahrespauschale gewährt werden. Das Formular finden Sie im INTRANET. Kinder. Wenn beide Elternteile krankenversichert sind, ist das Kind doppelt versichert (die Doppelversicherung ist bei den Krankenversicherungen beider Elternteile anzugeben). Es kann vor jedem Arztbesuch (pro Behandlungsfall) zwi- schen den Krankenkassen gewählt werden (freie Kassen- wahl). Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes sind jedoch immer beide Krankenkassen anzugeben. Kinder von KFL-Ver- sicherten können erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres die Sonderklasse-Mehrbett (2. Klasse) in Anspruch nehmen. Siehe auch Stichwort "Meldepflicht". Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist im Anschluss an das Wochengeld bzw. das Beschäftigungsverbot bei der OÖ. GKK (Telefon 057807-0) zu beantragen. Sie sind während des KBG-Bezuges (Nachweis erforderlich) bei der KFL krankenversichert. Kinderlandaufenthalt. Es gelten die Bestimmungen wie für Kuraufenthalte. Der Antrag muss von einer Institution (z.B. Caritas, Gewerkschaft usw.) und vor Inanspruchnahme bei der KFL gestellt werden. Kontaktlinsen müssen vor Ankauf von der KFL genehmigt wer- den. Eine ärztliche Verordnung mit Diagnose und Dioptriean- gabe ist unbedingt erforderlich. Kosmetische Behandlungen. Eine vorherige chefärztliche Bewilligung ist erforderlich. Für Maßnahmen mit kosmeti- schem Schwerpunkt wird keine Sonderklasse geleistet. 13
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 14 Die Dienstnehmervertretung informiert Dazu zählen insbesondere - Blepharoplastiken (Lidkorrekturen) - Ohranlegeplastiken - Mamma-Operationen (Reduktionen, Vergrößerungen) - Fettschürzen-Operationen - Liposuctiones (Fettabsaugungen) - Narbenkorrekturen Kostenbeitrag allgemeine Gebührenklasse (3. Klasse). Bei einem Krankenhausaufenthalt auf der 3. Klasse fällt - für max. 25 Tage im Jahr - ein gesetzlicher Kostenbeitrag an. Die- ser Kostenbeitrag wird rückerstattet (mit Ausnahme des Bei- trages für den Patientenanwalt). Kostenvergütung. 90% vom anerkannten Tarif. Bei Kosten- übernahme (Krankenhaus, usw.) durch die KFL werden 10% Selbstbehalt vorgeschrieben. Im Falle eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit werden 100% vergütet. Krankengeld (nur für KFL-Versicherte Vertragsbedienstete) wird bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von der KFL und zwar erst im Anschluss an die volle Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber gewährt. Das Krankengeld beträgt 60% der Bemessungsgrundlage und wird max. 52 Wochen geleistet. Krankenhausaufenthalt. Die KFL vergütet die Allgemeine Ge- bührenklasse (3. Klasse) in allen öffentlichen Krankenhäusern Österreichs zu 100%. Vergütung der Sonderklasse-Mehrbett- zimmer (2. Klasse) nur in oberösterreichischen Vertragskran- kenhäusern sowie in den Krankenanstalten Salzburg und der Landesnervenklinik Salzburg zu 90%. Eine Kostenübernahme der Sonderklasse Mehrbettzimmer über 4 Wochen hinausge- hend bedarf einer chefärztlichen Genehmigung. 14
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 15 Die Dienstnehmervertretung informiert Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und KFL. Der 10%-ige Selbstbehalt und der Sonderaufschlag pro Tag wird mittels Erlagschein vorgeschrieben und ist binnen 14 Tagen einzuzahlen. Liegt eine Zusatzversicherung (Uniqa oder Merkur) vor, ver- rechnet die KFL direkt mit der Zusatzversicherung. Im Sinne der Kostentransparenz bekommen die Versicherten lediglich eine Verständigung über die erbrachten Leistungen. Bei Krankenhausaufenthalten außerhalb OÖ. werden max. 90% der Kosten eines Vertragskrankenhauses in OÖ. aner- kannt (unbedingt vorher mit der KFL Rücksprache halten). Bei Mehrfachversicherung bitte bei der Aufnahme immer alle Krankenkassen angeben! Kinder unter 10 Jahren haben keinen Anspruch auf Sonder- klasse. Die Inanspruchnahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in einer öffentlichen Krankenanstalt in Österreich ist frühestens 6 Monate (Wartefrist) nach Aufnahme in das Dienstverhältnis zum Land OÖ. möglich. Tagesklinische Aufenthalte – siehe Stichwort "Tagesklinik". Krankmeldung. Es besteht MELDEPFLICHT. Bei Erkrankun- gen, die länger als 3 Tage dauern, ist es unbedingt erforderlich neben der Meldung an den Dienstgeber auch die KFL zu ver- ständigen. Diagnose und allfällige Ausgehzeiten sowie die voraussichtliche Dauer des Krankenstandes müssen durch den Arzt bestätigt werden. Durch einen stationären Aufenthalt ist man nicht automatisch krankgeschrieben. 15
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 16 Die Dienstnehmervertretung informiert Wird der Dienst nach einem Krankenhausaufenthalt wieder angetreten, ist eine Aufenthaltsbestätigung mit Angabe der Diagnose als Krankmeldung der KFL vorzulegen. Bei anschließendem Krankenstand suchen Sie bitte Ihren Haus- arzt auf. Die Arbeitsunfähigkeit muss vom tatsächlichen Beginn des Krankenstandes (also inkl. Krankenhausaufent- halt) gemeldet werden. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen liegen beim Arzt auf. Es kön- nen sowohl die Formulare der KFL, der OÖGKK als auch der BVA verwendet werden. Kuraufenthalt (Vertragsbedienstete) Kuraufenthalte für Vertragsbedienstete fallen in die Zuständig- keit der Pensionsversicherungsanstalt und müssen aus- nahmslos dort beantragt werden (Tel.: 05 03 03 - 0). Kuraufenthalt (Beamte/innen) Es muss vor Antritt einer Kur mittels Formular angesucht wer- den. Antrag und Formular finden Sie im INTRANET. Bitte beachten Sie, dass bis zur Bewilligung, bedingt durch chefärztliche Begutachtung und Beschluss im Verwaltungsrat der KFL ca. 3-5 Wochen vergehen können. Der Zuschuss der KFL zur Kur besteht aus dem Tagsatz und dem Kurmittelanteil. Innerhalb von 5 Jahren sind max. 3 Voll- kuren bzw. ambulante Kurmittel möglich. Für Kuranwendungen inkl. Kurarzt werden max. 700 Euro rückerstattet. Darüber hinausgehende Anwendungen und Wellnessbehandlungen sind vom Versicherten selbst zu tra- gen. Für den Aufenthalt stehen Ihnen als KFL-Versicherter mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. 16
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 17 Die Dienstnehmervertretung informiert Sie wählen: * Variante 1) eines der sechs Kooperations-Hotels in OÖ * Variante 2) eine Unterbringung im Landes-Gästehaus Bad Hall oder Bad Ischl * Variante 3) eine Unterkunft (Pension oder Hotel) Ihrer Wahl Nähere Datails finden Sie im KURFOLDER oder KFL L... Landaufenthalt. Erholungsaufenthalt nach Operationen bzw. schwerer Krankheit. Es muss vor Antritt mittels Formular ange- sucht werden. Das Formular finden Sie im INTRANET. M... Magnetresonanztomographie (MR). Eine chefärztliche Bewilli- gung bei der KFL ist nicht notwendig. Als Beilage zur Rech- nungslegung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Massagen können in Anspruch genommen werden: * bei gewerblichen Masseuren. Sie erhalten eine Jahrespau- schale (=Massagepauschale). Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. * bei Physiotherapeuten (Dipl. Ass. für physikalische Medizin). Keine Mengenbeschränkung, jedoch ist eine ärztliche Verord- nung notwendig. * in physikalischen Ambulanzen (Krankenhaus, OÖ. GKK usw.). Sie benötigen eine Überweisung vom Arzt (10% Selbst- behalt). * im Zuge von ambulanten Kurmitteln. Es muss jedoch vor Inanspruchnahme bei der KFL angesucht werden. 17
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 18 Die Dienstnehmervertretung informiert Medikamente. Es werden alle ärztlich verordneten Medika- mente, die in Band I (Arzneispezialitäten) und in Band II (Homöopathika) des Warenverzeichnisses stehen, gegen die gesetzliche Rezeptgebühr vergütet. Für empfängnisverhüten- de Mittel, Geriatrica, Vitaminpräparate, Antiadiposita (z.B. Xenical usw.), potenzsteigernde Mittel (z.B. Viagra usw.), Schutz und Pflege von Haut, Haaren und Nägel, Entwöh- nungsmittel (z.B. Rauchen, Alkohol usw.) und Muskelrelaxan- tien (z.B. Botox), ist bei entsprechender Diagnose unbedingt eine vorherige chefärztliche Genehmigung notwendig. Sondernahrung (Exklusive Vereinbarung mit der Fa. Nutricia) wird von der KFL zur Verfügung gestellt. Produkte des Bandes III (Gesundheitsprodukte, Kosmetika) werden nicht vergütet. Mehrfachversicherung liegt vor, wenn Sie neben der Kranken- versicherung bei der KFL ein weiteres versicherungspflichtiges Dienstverhältnis haben (Krankenversicherung z.B. auch bei der OÖ. GKK, BVA, SVGW, etc.). Es besteht MELDEPFLICHT. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit pro Behandlungsbe- ginn zwischen den Kassen zu wählen. Im Falle eines Kranken hausaufenthaltes sind Sie aber VERPFLICHTET, alle Kassen anzugeben. Meldepflicht (§ 44 Oö. KFLG) – alle für die Ansprüche maß- geblichen Umstände sowie spätere Änderungen (gilt auch für Angehörige) sind binnen 14 Tagen bekanntzugeben. Der Meldepflicht unterliegen insbesondere: * Abschluss der Schulausbildung mitversicherter Angehöriger (z.B. Matura) * Einstellung bzw. Verlängerung der Familienbeihilfe * Beendigung bzw. Unterbrechung eines Studiums mitversi- cherter Angehöriger 18
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 19 Die Dienstnehmervertretung informiert * Beginn bzw. Beendigung eines Doktoratstudiums mitversi- cherter Angehöriger * Auslandsaufenthalte während eines Studiums * Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes * Beginn eines Dienstverhältnisses, einer Lehre oder Kranken- pflegeschule mitversicherter Angehöriger * geringfügige Beschäftigung des Mitgliedes bzw. der Ange- hörigen * Beginn und Ende einer Ferialtätigkeit mitversorgter Kinder * Familienstandsänderungen wie Verehelichung (auch mitver- sorgter Angehöriger), Scheidung * Todesfälle * Nebenbeschäftigungen * Bezug bzw. Einstellung von Waisen- und Witwe(r)nrenten * weitere Pensionsbezüge bzw. sonstige Einkünfte * Mehrfachversicherung (zusätzliches Versicherungsverhältnis zu einem anderen Sozialversicherungsträger, wie z.B. OÖ. GKK, BVA, SVGW, ...) * Bezug oder Wegfall von Kinderbetreuungsgeld * Geburt eines Kindes (Vorlage einer kopierten Geburtsurkun- de ist notwendig) Miteinbeziehung für die Dauer der Schul- und Berufsausbil- dung (freiwillige Weiterversicherung). Beitrag: 2% des Gehalts der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V eines/er Beamten/in der Allgemeinen Verwaltung. Formular finden Sie im INTRANET. Mutterschutz (nur für KFL-Versicherte Vertragsbedienstete) umfasst die Leistungen (=Wochengeld) während Ihres Beschäftigungsverbotes. Dies beginnt in der Regel 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings-, Kaiserschnitt- und Frühge- burten bis zu 12 Wochen, insgesamt jedoch max. 16 Wochen. 19
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 20 Die Dienstnehmervertretung informiert P... Psychotherapie ist CHEFARZTPFLICHTIG. Vor Inanspruch- nahme bitte mit der KFL in Verbindung setzen. Personalnummer ist gleichzeitig die Mitgliedsnummer bei der KFL. Bitte bei Anfragen und beim Einreichen von Rechnungen immer angeben. Die Sozialversicherungsnummer gilt nicht als Mitgliedsnummer bei der KFL. R... Rechnungen. Einzureichen mittels Aufstellungsformular. Die- ses finden Sie im INTRANET. Bitte nur Originalrechnungen ein- reichen, keine Zahlungsbestätigungen beilegen. Die Rechnun- gen müssen nicht im Voraus beglichen werden. Rehaaufenthalt (Vertragsbedienstete) Rehaaufenthalte für Vertragsbedienstete fallen in die Zustän- digkeit der Pensionsversicherungsanstalt und müssen aus- nahmslos dort beantragt werden (Tel.: 05 03 03 - 0). Rehaaufenthalt (Beamte/innen) Ein Rehaaufenthalt dient zur Mobilisation und Nachsorge nach einer schweren Operation. Es muss vor Antritt mit entspre- chender Begründung (Diagnose) angesucht werden. Das Formular finden Sie im INTRANET. Rezeptgebührenbefreiung ist nach den Richtlinien des OÖ. Hauptverbandes möglich. Das Formular finden Sie im INTRA- NET. Der Gehaltszettel, Pflegegeldnachweis und Nachweis über die Heimgebühren sind dem Antrag beizulegen. 20
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 21 Die Dienstnehmervertretung informiert S... Satzung. Grundlage zur Vergütung von Leistungen. Sie finden die Satzung im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service / Satzungen. Schwangerschaft ist dem Dienstgeber und der KFL nach Bekanntwerden zu melden. Sehbehelfe (Brillen). Die Gebrauchsdauer für Brillenfassungen ist in der Satzung der KFL geregelt. Vor Ankauf eines Sehbe- helfes ist daher Ihr Anspruch mit der KFL abzuklären. Bei einer Änderung der Gläserstärke werden diese nach Tarif vergütet. Eine Vergütung von z.B. zerkratzten bzw. gebrochenen Glä- sern kann nicht erfolgen. Der Brillenverordnungsschein (vom Arzt oder Optiker) ist dem Optiker vorzulegen. Dieser fordert in der Regel zur Sicherstel- lung der Ansprüche bei der KFL einen Brillenbezugsschein an und verrechnet mit der KFL direkt. Sämtliche Leistungen über den KFL-Tarif (z.B. entspiegelte Gläser usw.) sind von Ihnen direkt zu bezahlen. Erfolgt keine Direktverrechnung, reichen Sie die Originalrechnung samt Brillenverordnung (genaue Dioptrienangabe notwendig) selbst bei der KFL ein. Für Sonnengläser sowie verloren gegangene Sehbehelfe kann kein Zuschuss gewährt werden. Selbstbehalt. Bei der KFL ist ein 10%-iger Selbstbehalt zu lei- sten – siehe das Stichwort "Kostenvergütung". Bei einer Direkt- verrechnung mit der KFL (z.B. Krankenhausaufenthalt auf der Sonderklasse, usw.) wird dem Mitglied 10% Selbstbehalt mit- tels Erlagschein vorgeschrieben, bzw. bei Vorliegen einer Zusatzversicherung (Uniqa oder Merkur) mit der 21
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 22 Die Dienstnehmervertretung informiert Zusatzversicherung direkt verrechnet. Bagatellbeträge bis 40 Euro pro Rechnung werden vom Gehalt bzw. von der Beam- tenpension einbehalten. Der Selbstbehalt kann durch die Zusatzversicherung abgedeckt werden. Sozialversicherungsnummer benötigen Sie beim Steueraus- gleich, der Vorsorgeuntersuchung, beim Medikamentenbezug (Rezept), der Mutter-Kind-Pass Untersuchung usw. und ist auch bei der KFL anzugeben. Studenten/Studentinnen. Kinder, die eine im § 3 des Studien- förderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, sind bis zum max. 27. Lebensjahr krankenversichert, solange die Familienbeihilfe bezogen wird. Für Studenten/Studentin- nen, die außerhalb OÖ. studieren, besteht die Möglichkeit einer Überstellung zur jeweiligen Krankenfürsorgeanstalt. Das dazu nötige Formular (Einverständniserklärung) finden Sie im INTRANET. Eine Überstellung für Angehörige ist nicht möglich, wenn durch einen Elternteil eine Doppelversicherung besteht. Ferialtätigkeiten oder andere sozialversicherungspflichtige Einkommen sind umgehend der KFL zu melden. Siehe auch Stichwort "Kinder" und "Meldepflicht". T... Tagesklinik. Bei Operationen in Tageskliniken, mit denen ein Vertrag zur KFL besteht, werden 90% der Kosten übernom- men. Bei Inanspruchnahme einer privaten Tagesklinik können maximal die Kosten vergütet werden, die in einem Vertrags- krankenhaus anfallen würden. 22
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 23 Die Dienstnehmervertretung informiert Tarife und Beiträge. Die wichtigsten Tarife und Beiträge finden Sie in den periodischen "KFL-INFORMATIONEN" im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service oder in der Satzung. U... Überstellung zu einer anderen Krankenfürsorge. Für Mitglieder, die im Raum Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg wohnen, besteht die Möglichkeit, sich von einer anderen Kran- kenfürsorge "betreuen" zu lassen. Für angehörige Kinder, die auch von einem anderen Krankenversicherungsträger auf- grund einer Doppelversicherung eine e-card erhalten haben, ist eine Überstellung zu einer anderen Krankenfürsorgeanstalt nicht möglich. Den Antrag finden Sie im INTRANET. Unfallfürsorge. Nur für Dienstunfälle und Berufskrankheiten (siehe Dienstunfall). Die tarifmäßigen Kosten werden satz- ungsgemäß zu 100% übernommen. Unfall mit Fremdverschulden. Es besteht MELDEPFLICHT. Das Formular finden Sie im INTRANET. Die anfallenden Kosten werden von der KFL nur bevorschusst. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Kosten von der KFL dem Unfallsgeg- ner vorgeschrieben. Bitte daher alle Rechnungen im Zusam- menhang mit dem Unfall deutlich mit "U" kennzeichnen. Urlaub (siehe Auslandskrankenscheine) 23
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 24 Die Dienstnehmervertretung informiert V... Versicherungsschutz. Unter gewissen Voraussetzungen kann nach Beendigung des Dienstverhältnisses ein Nachversiche- rungsschutz bei der KFL bestehen. Für allfällige Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die KFL. W... Wochengeld (nur für KFL-Versicherte Vertragsbedienstete) – siehe Stichwort "Mutterschutz". Während des Beschäfti- gungsverbotes ersetzt diese Geldleistung der KFL die Bezüge des Dienstgebers. Die Höhe ist von der Dauer und den Bezü- gen vor dem Beschäftigungsverbot (drei Monate vor dem Beginn) abhängig. Z... Zahnbehandlungsscheine sind nur mehr für Zahnärzte not- wendig, die über keine EDV-unterstützte Abrechnung verfü- gen. Das Formular finden Sie im INTRANET. Zahnbehandlungen werden in konservierend und prothetisch unterteilt. Der konservierende Teil ist vertraglich geregelt und wird zu 90% vergütet. Für den prothetischen Teil gibt es von der KFL festgesetzte Höchstvergütungen. 24
Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 25 Die Dienstnehmervertretung informiert Die Tarife finden Sie in den periodischen "KFL-INFORMATIO- NEN" im INTRANET unter Service von A-Z / KFL Service telefo- nisch bei der KFL erfragt werden. Um anfallende Kosten abschätzen zu können ist es ratsam, bei großen Zahnsanierungen einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt einzuholen und diesen von der KFL prüfen zu lassen. Zahnregulierung siehe Stichwort "Kieferorthopädische Behan- dlung" (Aktivator). Zeckenschutzimpfung siehe Stichwort "Impfungen". Zusatzversicherung (Merkur und Uniqa) kann beim Landes- personalausschuss (Telefon 0732/7720-11579) bzw. beim Zentralbetriebsrat der GESPAG (Telefon 050554 60-21588) abgeschlossen werden. Seit Jänner 2009 erfolgt bei abgeschlossener Zusatzversiche- rung (Uniqa bzw. Merkur) bei Kranken- hausaufenthalten oder ambulanten Behandlungen eine Direktverrechnung der Selbstbehalte durch die KFL an diese Zusatzversicherung. Im Sinne der Kostentransparenz bekom- men die Versicherten lediglich eine Ver- ständigung über die erbrachten Leistun- gen. Eingereichte Arztrechnungen werden von der KFL an die Uniqa bzw. Merkur direkt übermittelt, somit entfällt das umständliche und büro- kratische Sammeln von Rechnungs- und Bankbelegen und deren Übermittlung an die Zusatzversicherung. 25
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Folder - KFL 2012_Layout 1 21.08.2012 09:24 Seite 28 Standort: Die Geschäftsstelle der KFL ist im Gebäude Promenade 28 (gegenüber Landestheater) in Linz untergebracht. Das KFL-Team steht für persönliche Anfragen von Mo bis Fr von 7:00 bis 13:00 Uhr zur Verfügung. Telefonisch erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KFL Mo, Di und Do von 7:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr sowie Mi und Fr von 7:00 bis 13:00 Uhr. Servicetelefon: 0732/7720-13850; FAX: 0732/7720-13875; kfl.post@ooe.gv.at Impressum: Landespersonalausschuss beim Amt der Oö. Landesregierung Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz für den Inhalt verantwortlich: KFL-Büro Gestaltung: Sophie Hellmayr, LPA-Servicebüro Titelfoto: Fotolia Die Informationen in dieser Broschüre wurden mit Sorgfalt ausgewählt. Es kann jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen übernommen werden.
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