Kindertagespflege im Landkreis KG - Kommunale Jugendhilfeplanung Planungsbereich 23 SGB VIII - Förderung in Kindertagespflege
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Kontakt: jugendhilfeplanung@kg.de Telefon 0971/801-7015 www.jhpl.landkreis-badkissingen.de Kindertagespflege im Landkreis KG Kommunale Jugendhilfeplanung Planungsbereich §23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege
Inhalt Vorbemerkungen 3 1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.1 Auswertung auf Landkreisebene, Entwicklung 9 1.2 Auswertung auf Gemeindeebene 13 1.3 Auswertung auf Ortsteilebene 15 1.4 Ortsteile ohne Bedarfsmeldungen 17 2. Entwicklung in der Kindertagespflege 2.1 Verhältnis Bedarfsmeldungen – vermittelte Kindertagespflegeverhältnisse 18 2.2 Faktoren für die Vermittlung eines Kindertagespflegeverhältnisses 22 2.3 Faktoren für den Bedarf an Kindertagespflege 24 3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.1 Vermittlung in Kindertagespflege auf Landkreisebene 26 3.2 Vermittlung in Kindertagespflege auf Gemeindeebene 28 3.3 Altersverteilung der in Kindertagespflege vermittelten Kinder 29 Kommunale Jugendhilfeplanung 2
Inhalt 3.4 Altersverteilung der in Kindertagespflege vermittelten Kinder 31 auf Gemeindeebene 3.5 Verhältnis Bedarfsmeldungen – vermittelte Tagespflegeverhältnisse nach Alter 32 3.6 Nicht in Kindertagespflege vermittelte Kinder auf Gemeindeebene 34 3.7 Nicht in Kindertagespflege vermittelte Kinder, Gemeindeebene und Alter 35 4. Kindertagespflegepersonen 2016 - Auswertung 4.1 Standorte Kindertagespflege auf Gemeindeebene 37 4.2 Standorte Kindertagespflege auf Ortsteilebene 38 5. Bedarf an zusätzlichen Kindertagespflegepersonen, Stand April 2018 39 6. Qualifizierung und Selbstständigkeit der Kindertagespflegepersonen 42 7. Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Landkreis Bad Kissingen 7.1 Verortung/Situation der Kindertagespflege 44 7.2 Fachgremium Kindertagespflege 45 7.3 Fachlicher Austausch und kollegiale Beratung der Kindertagespflegepersonen 46 Kommunale Jugendhilfeplanung 3
Vorbemerkungen Der Planungsbereich „§23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege“ wurde im Rahmen der Kommunalen Jugendhilfeplanung bis zum Jahr 2016 nicht mit einer separaten Planung angelegt. Dennoch konnten schon im Jahr 2001/2002 fundierte Aussagen getroffen werden, der Planungsbereich „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ enthielt zahlreiche Aspekte zur Kindertagespflege. Diese Erkenntnisse ermöglichten eine Diskussion und Bewertung hinsichtlich des Bestands und Bedarfs der Kindertagespflege im Landkreis Bad Kissingen. Zum damaligen Zeitpunkt meldete nur ein sehr niedriger Anteil der Eltern mit einem Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren und Schulkindern den Bedarf und/oder Wunsch an, diese Betreuungszeiten durch Tagespflegepersonen abdecken zu wollen. Der über- wiegende Teil der Betroffenen wünschte sich damals eine Betreuung im Rahmen der vorhandenen Kindertagesstätten vor Ort. Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Maßnahmen-/Handlungsempfehlungen 2016 - 2018 Mit Beschluss in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Juni 2016 wurde für den §23 SGB VIII „Förderung in Kindertagespflege“ ein eigener Planungsbereich im Rahmen der Kommunalen Jugendhilfeplanung eingerichtet. Hintergrund dafür war unter anderem, dass sich in den letzten 15 Jahren das Angebot der Kindertagespflege strukturell und qualitativ grundlegend verändert hat. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 4
Vorbemerkungen §23 SGB VIII - Kindertagespflege Kindertagespflege findet in der Regel im privaten, häuslichen Umfeld von Familien statt und ist gleichzeitig ein öffentlich reguliertes Betreuungs- und Förderangebot. Ansprechpartner ist das Jugendamt, das zur Beratung in allen Aspekten der Kindertagespflege verpflichtet ist. Das Jugendamt übernimmt die fachliche Begleitung und Fortbildung der Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung von Kindern in Kindertagespflege. Im Landkreis Bad Kissingen sind seit dem Jahr 2006 die eben aufgelisteten Aufgaben an das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. vertraglich delegiert. Die Überprüfung der Eignung von Kindertagespflegepersonen sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis für die Kindertagespflege- personen wird hingegen hoheitlich vom Jugendamt wahrgenommen. Eltern zahlen für die Betreuung ihres Kindes durch eine Kindertagespflegeperson einen festen monatlichen Elternbeitrag an das Jugendamt (exklusiv z. B. spezielle Pflegeprodukte o. ä.). Der Elternbeitrag kann auf Antrag einkommensabhängig ganz oder teilweise im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe vom Jugendamt erlassen werden. Kindertagespflege bietet Kindern und Eltern eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse – sowohl die der Kinder als auch die der Eltern, z. B. in Bezug auf Betreuungszeiten - besonders berücksichtigt werden können. Die Kindertagespflegeperson, meist eine sog. „Tagesmutter“, hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzu- wenden. Bei einer Betreuung von bis zu max. fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an SpielpartnerInnen. In Großtagespflegen in extra angemieteten Räumen ist der Aspekt der kleinen Gruppe ebenfalls gegeben. Zumeist sind bis zu zehn Kinder gleichzeitig anwesend. Dem Förderauftrag des SGB VIII entsprechend umfasst die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Förderung der sozialen und emotionalen, der körperlichen und der geistigen Entwicklung orientiert sich am einzelnen Kind, an dessen Alter und Entwicklungsstand sowie den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten und der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen. (vgl. „Handbuch Kindertagespflege“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 5
Vorbemerkungen Beteiligte am Planungsbereich Kindertagespflege Die aktuellen Arbeiten im Planungsbereich „Kindertagespflege“ begannen im Sommer 2016 und wurden zwei Jahre später im Sommer 2018 abgeschlossen. Mitgearbeitet haben nahezu alle Fachkräfte, die mit (Aspekten der) Kindertagespflege betraut sind. Seitens des Jugendamtes bedeutet dies, dass sowohl der Jugendamtsleiter als auch ein Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe und eine Mitarbeiterin des Sozialen Fachdienstes (SFD) den fachlichen Input an die Kommunale Jugendhilfeplanung gegeben haben. Das Generationennetz Landkreis Bad Kissingen e. V. begleitete und unterstützte die Planungsarbeiten durch die engagierte Mitarbeit der Geschäftsleiterin und der für die Kindertagespflege zuständige Dipl. Sozialpädagogin. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 6
Vorbemerkungen Delegation der Kindertagespflege an das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. Seit 2006 sind Aufgaben des Jugendamtes zur Kindertagespflege an das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. im Rahmen einer Delegationsvereinbarung vertraglich über- tragen. Der Vertrag dient der Übertragung von Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich der Kindertagespflege an einen Träger der freien Jugendhilfe soweit es sich nicht um hoheitliche Aufgaben handelt. Das Generationen-Netz übernimmt seitdem vor allem die folgenden Aufgaben: • Förderung der Tagespflege und Anwerbung geeigneter Kindertagespflegepersonen • Durchführung und evtl. Vergabe geeigneter Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für die Kindertagespflegepersonen • Organisation und Sicherstellung geeigneter Ersatzplätze beim Ausfall von Kindertages- pflegepersonen • fachliche Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen • Beratung von Eltern im Hinblick auf Kindertagesbetreuung • Vermittlung von Kindertagespflegepersonen mit einer vom Landkreis Bad Kissingen erteilten Kindertagespflegeerlaubnis an Familien im Landkreis Bad Kissingen • Annahme und Weiterleitung von Anträgen auf (teilweisen) Erlass des Elternbeitrages an den Landkreis Bad Kissingen • Kooperation mit Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinen, die in der Kindertages- pflege tätig sind • Erstellung und Vorlage der Fall-/Förderbedarfsprognose Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 7
Vorbemerkungen Delegation der Kindertagespflege an das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. Der Landkreis Bad Kissingen übernimmt die folgenden, hoheitlichen, Aufgabenbereiche zur alleinigen Erledigung: • Prüfung der Kindertagespflegepersonen auf ihre Eignung hin • Erteilung und Änderung der Kindertagespflegeerlaubnis sowie deren Rücknahme oder Widerruf • Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen einer pauschalierten Kostenbeteiligung der Eltern • Einkommensabhängiges Antragsverfahren zum (teilweisen) Erlass der Elternbeiträge zur Kindertagespflege • Bedarfsplanung aufgrund der Fall-/Förderbedarfsprognose Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 8
Vorbemerkungen Planungsschritte/Datengrundlagen Die Auswertungen im Planungsbereich Kindertagespflege beziehen sich auf mehrere Datengrundlagen. • Als ein Baustein zur Bestandserhebung und Bedarfsermittlung wurden vom Generation- Netz vorhandene Daten so aufgearbeitet, dass sie unter anderem auch grafisch in Form von datenbezogenen Landkreiskarten ausgewertet werden konnten. Dargestellt werden konnten infolge dessen: - Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege von Sorgeberechtigten auf Ortsteilebene von 1/2004 – 6/2017 (Delegation ab 4/2006, vorher Leader-Projekt mit Daten ab 1/2004) - Ortsteile ohne Anfragen für Kindertagespflege, Zeitraum s. o. - In Tagespflege vermittelte Kinder auf Ortsteilebene im Jahr 2016. - Nicht vermittelte Kinder auf Ortsteilebene im Jahr 2016. - Übersicht der Tagespflegepersonen auf Ortsteileebene (6/2017). - Weiterer Bedarf an Tagespflegepersonen auf Ortsteilebene (6/2017). • Bedarfsfragebögen 2016: Im Vermittlungsprozess der Kindertagespflege wird vom Generationen-Netz (bislang nur für interne Zwecke) ein Bedarfsfragebogen geführt. Dieser umfasste auch Angaben zu den für die Vermittlung relevanten Faktoren (Angaben zum Kind und den Sorgeberechtigten). Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden diese Bedarfsfragebögen eingegeben und ausgewertet. • Berechnung und Gegenüberstellung der Bedarfsmeldungen seitens des Generationen- Netzes und der Zugänge zur Förderung im Jugendamt über den Zeitraum 1/2004 bis 12/2017. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 9
1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.1 Auswertung auf Landkreisebene Im Erhebungszeitraum von 13,5 Jahren gingen insgesamt 760 Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege beim Generationen- Netz ein, dazu kamen noch 17 von außer- halb des Landkreises Bad Kissingen. Das entspricht einem Durchschnitt von 57,6 Anfragen pro Jahr. Um den Verlauf der Bedarfsmeldungen pro Jahr transparent zu machen, wurde an dieser Stelle eine ergänzende Auswertung durchgeführt (siehe Folgeseite). Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 10
1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.1 Auswertung auf Landkreisebene Entwicklung pro Jahr: Die Auswertung der bereinigten Bedarfs- 102 102 100 meldungen* bestätigt keinen einheit- lichen Verlauf sondern zeigt auf, dass 89 diese nicht kontinuierlich steigen/sinken 87 oder stabil sind. Die Anzahl schwankt jährlich, teilweise um bis zu knapp 50% 75 74 (z. B. 2007: 58, 2008:102 oder 2015: 58, 2016: 98). 64 58 58 58 55 30 *Geschwisterkinder, die ebenfalls einen 27 Bedarf an Kindertagespflege haben, wurden bei der Bedarfsanfrage nicht getrennt sondern auf einem gemein- samen Bedarfsbogen notiert. Um diese Kinder berücksichtigen zu können, wurde die Anzahl der Bedarfsmeldungen um 19 % erhöht (=Durchschnittswert der Geschwisterkinder, die ebenfalls einen Kindertagespflegeplatz benötigten). Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 11
1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.1 Auswertung auf Landkreisebene Bewertung: Handlungsempfehlung: Durch die Auswertung wird die Entwicklung der Bedarfs- Die Weiterführung der bisherigen Handhabung bzgl. der zahlen deutlich. Die bereinigte Auswertung bestätigt Beurteilung des Bedarfs an Kindertagespflegeplätzen keinen einheitlichen Verlauf sondern zeigt auf, dass der wird empfohlen. tatsächliche Bedarf an Kindertagespflege von vielfältigen Faktoren abhängig ist, wie z. B. Schaffung einer belastungsfähigen Datengrundlage für zukünftige Aussagen zur Bedarfsentwicklung: Siehe Anzahl der freien Krippen-, Kindergarten- und Punkt 2.3, Handlungsempfehlung Nr. 2, Seite 25. Hortplätze Umbau/Sanierung von Kindertageseinrichtungen Handlungsempfehlungen bzgl. des aktuellen Bedarfs: Siehe Punkt 5., Seite 40. Gesetzesänderungen Arbeitslosenzahlen/Beschäftigungsquote Bevölkerungsentwicklung (Geburtenzahlen/ Zuwanderung/Abwanderung) uvm. Somit bestätigt sich, dass für eine bedarfsgerechte Steuerung der Kindertagespflegeplätze die zuständigen Fachkräfte im Generationen-Netz und im Jugendamt die aktuellen Faktoren zugrunde legen müssen und diese nicht anteilsmäßig berechnen können. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 12
1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.2 Auswertung auf Gemeindeebene 341 der 760 Bedarfsmeldungen kamen aus dem Stadtgebiet von Bad Kissingen, das ist knapp die Hälfte des Bedarfs. Aus 15 Kommunen, das sind etwas mehr als die Hälfte aller Kommunen des Landkreises Bad Kissingen, meldeten die Sorgeberech- tigten in all den Jahren weniger als 15 mal Bedarf für Kindertagespflege an. Für je 5 weitere Kommunen wurden bis zu 30 bzw. bis zu 60 Bedarfsmeldungen notiert. Teilt man den Landkreis zur Hälfte liegen drei Viertel der Ortsteile, aus denen Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege kamen, in der östlichen Hälfte. Ein Viertel der Ortsteile liegen in der westlichen Hälfte. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 13
1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.2 Auswertung auf Gemeindeebene Bewertung: Handlungsempfehlung: Die Verteilung der Bedarfsmeldungen für Kindertages- Während sich die Anzahl der Bedarfsmeldungen im Verlauf pflege auf Gemeindeebene ist absolut nicht gleich- jährlich verändert, zeigt sich hinsichtlich der räumlichen verteilt. Sie entspricht auch nicht der häufig üblichen Verteilung eine andauernde und sehr deutliche Orientierung in/an die Städte oder Altlandkreise. Konzentration auf die Stadt Bad Kissingen. Zwischen knapp der Hälfte und fast zwei Drittel der Bedarfs- Die Auswertung über den Zeitraum von 13,5 Jahren meldungen kommt aus Bad Kissingen, überwiegend aus zeigt eine überaus deutliche Konzentration des Bedarfs der Kernstadt. für Kindertagespflege auf die Stadt Bad Kissingen. Von dort kam knapp die Hälfte aller Bedarfsmeldungen. Bislang gibt es für die Kindertagespflege ein Finan- zierungsmodell über die Kreisumlage. Dem Jugendamt Diese Verteilung bestätigt auch die Bedarfsanalyse des Landkreises Bad Kissingen wird empfohlen, dies 2016. In diesem Jahr kamen mit 61,8% knapp zwei aufgrund der Bedarfsmeldungen und der Verteilung der Drittel aller Bedarfsmeldungen aus dem Gebiet der tatsächlich vermittelten Kindertagespflegeverhältnisse auf Stadt Bad Kissingen. Gemeindeebene kritisch zu prüfen und ggf. ein neues Finanzierungsmodell zum nächst möglichen Zeitpunkt in Passend dazu die tatsächliche Vermittlung in ein die Wege zu leiten. Dabei sollte die Bedarfsplanung für die Kindertagespflegeverhältnis: 21 der 47 im Jahr 2016 Kindertagesbetreuung der Kommunen und deren daraus vermittelten Kinder kamen aus dem Stadtgebiet von resultierende Krippen-, Kindergarten- und Hortplatzzahl Bad Kissingen (siehe 3.2, Seite 28) berücksichtigt werden. Die weitere Verteilung weist darauf hin, dass es in Gemeinden und Ortsteilen, in denen etablierte Kinder- tagespflegepersonen oder Großtagespflegen mit einer positiven Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ansässig sind, eine höhere Anzahl an Anfragen für Kindertages- pflege als in anderen Orten gibt. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 14
1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.3 Auswertung auf Ortsteilebene 306 der 341 Bedarfsmeldungen aus dem Stadtgebiet von Bad Kissingen kamen aus der Kernstadt, das ist ein Anteil von 90%. Auch in den anderen Städten des Land- kreises konzentriert sich der gemeldete Bedarf auf das jeweilige Kernstadtgebiet: Bad Brückenau: 26 von 27 Anfragen (97%) Hammelburg: 30 von 39 Anfragen (77%) Münnerstadt: 35 von 49 Anfragen (71,5%) In 17 weiteren Kommunen kamen die Bedarfsmeldungen schwerpunktmäßig ebenfalls aus dem Hauptort und nicht aus den Ortsteilen. In drei Kommunen ist das umgekehrt: Burkardroth: 9 von 40 Anfragen (22,5%) Maßbach: 19 von 55 Anfragen (35,5%) Thundorf: 0 von 4 Anfragen (0%) In zwei Kommunen kamen aus dem Hauptort rund die Hälfte der Bedarfsanfragen, aus allen Ortsteilen zusammen die andere Hälfte: Bad Bocklet: 15 von 29 Anfragen (51,7%) Oerlenbach: 11 von 20 Anfragen (55%) Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 15
1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.3 Auswertung auf Ortsteilebene Bewertung: Handlungsempfehlung: Bei der Auswertung auf Ortsteilebene fällt auf, dass sich in Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf. 21 der 26 Kommunen der Bedarf auf das Kernstadtgebiet bzw. auf den Hauptort konzentriert. In drei Gemeinden ist dies genau umgekehrt. In Bad Bocklet und Oerlenbach kommen aus dem Kernort genauso viele Bedarfsmeldungen wie aus allen Ortsteilen zusammen. Im Vergleich zur Verteilung auf Gemeindeebene (siehe 1.2, Seite 13), dort wirkt sich der Standort/Wohnort der Kindertagespflegepersonen auf die Bedarfsmeldungen aus, zeigen sich in der sehr kleinräumigen Betrachtung auf Ortsteileben andere Faktoren, die die Anzahl der Anfragen beeinflussen. Zum Tragen kommen hier vor allem auch die örtlichen Siedlungsstrukturen bzgl. Familien mit (jüngeren) Kindern (Baugebiete, Mietwohn- raum uvm.), Pendler und Arbeitsplätze. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 16
1. Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege im Zeitraum 1/2004 – 6/2017 1.4 Ortsteilebene ohne Bedarfsmeldung Aus knapp einem Drittel der Ortsteile im Landkreis Bad Kissingen (37 von 115) kam im Erhebungszeitraum von 13,5 Jahren keine Bedarfsmeldung für Kinder- tagespflege. Teilt man den Landkreis zur Hälfte liegt ein Viertel der Ortsteile, aus denen noch nie ein Bedarf für Kindertagespflege gemeldet wurde, in der östlichen Hälfte. Drei Viertel der Ortsteile liegen in der westlichen Hälfte. Diese Auswertung bildet das Gegenstück zu der Auswertung Punkt 1.2, Seite 14, Verteilung der Anfragen. Bewertung: Eine weitere Bewertung an dieser Stelle ist nicht notwendig. Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 17
2. Entwicklung der Kindertagespflege 2.1 Verhältnis Bedarfsmeldungen – vermittelte Kindertagespflegeverhältnisse Die Anzahl der jährlichen Bedarfsmeldungen werden vom Generationen-Netz erfasst (siehe 1.1, Seite 10). Um eine zeitaufwendige 77 Datenerhebung bzgl. der vermittelten Kinder- 72 tagespflegeverhältnisse zu vermeiden, wurde zur Darstellung des Verhältnisses „Bedarfs- 66 65 meldungen – vermittelte Kindertagespflege- 63 63 plätze“ auf Zahlen vom Jugendamt zurück- gegriffen. 53 Kinder, denen vom Generationen-Netz ein 49 49 Kindertagespflegeplatz vermittelt werden 44 konnte, werden im Rahmen des Förderverfahrens beim Jugendamt als Zugang registriert. 35 29 Die jährliche Anzahl der Neuzugänge in der Förderung schwankt im Vergleich zu den Bedarfsmeldungen nicht so stark. Entscheidend für die Vermittlung in ein 17 Kindertagespflegeverhältnis sind andere Faktoren als beim Bedarf (siehe 2.2, Seite 9 22). Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 18
2. Entwicklung der Kindertagespflege 2.1 Verhältnis Bedarfsmeldungen – vermittelte Kindertagespflegeverhältnisse Ausführungen hierzu auf der nächsten Bedarfsmeldungen vermittelte Kindertagespflegeverhältnisse Seite. 102 102 100 89 87 77 75 74 72 66 65 64 63 63 58 58 58 55 53 49 49 44 35 30 29 27 17 9 Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 19
2. Entwicklung der Kindertagespflege 2.1 Verhältnis Bedarfsmeldungen – vermittelte Kindertagespflegeverhältnisse Die Auswertung zeigt sehr unterschied- liche Ausprägungen im Verhältnis „Bedarfsmeldung – vermittelte Kinder- tagespflegeverhältnisse“ (von 33,3% bis 98,4%). 98,4 96,0 91,4 Der Durchschnittswert über 13,5 Jahre 86,5 hinweg liegt bei knapp 70% (69,3%), 80,0 d. h. das Verhältnis zwischen Bedarfs- 74,7 meldungen und Zugängen beim Jugend- amt innerhalb eines Jahres liegt bei 66,2 64,7 etwas mehr als zwei Dritteln. 61,8 60,3 56,7 Während in den Jahren 2011 – 2015 die 50,0 49,0 Anzahl der Bedarfsmeldungen und die der vermittelten Tagespflegeverhältnisse in einem guten bis sehr guten Verhältnis 33,3 stehen (zwischen 80% und knapp 100%), ist dies in den Jahren davor und vor allem auch in den letzten beiden Jahren nicht der Fall. Meist konnten nur für rund zwei Drittel der Kinder, für die Kindertagespflegebedarf gemeldet wurde, auch tatsächlich ein passender Kindertagespflegeplatz gefunden werden. 2016 waren es sogar nur knapp die Hälfte. Es fällt auf, dass die Jahre 2016 und 2017 im Vergleich zu den fünf Jahren direkt davor (2011 – 2015), ein deutlich niedrigeres Verhältnis haben (57,6% zu 90,5%). Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 20
2. Entwicklung der Kindertagespflege 2.1 Verhältnis Bedarfsmeldungen – vermittelte Kindertagespflegeverhältnisse Bewertung: Handlungsempfehlung: Für die Vermittlung in ein Kindertagespflegeverhältnis ist Siehe 5., Seite 40: Bedarf an weiteren nicht nur entscheidend, ob es freie Platzkapazitäten gibt Kindertagespflegepersonen (siehe 2.2, Seite 22). Deshalb kann sicher davon ausgegangen werden, dass auch bei einer dem gemeldeten Bedarf entsprechenden Anzahl an freien Kindertagespflegeplätzen eine Vermittlung nicht immer möglich ist. Dennoch zeigt die Gegenüberstellung deutlich, dass seit 2016 Bedarf an weiteren Kindertagespflegepersonen besteht. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 21
2. Entwicklung der Kindertagespflege 2.2 Faktoren für die Vermittlung eines Kindertagespflegeverhältnisses Faktoren, die für die Vermittlung eines Kindertagespflegeverhältnisses entscheidend sind: Das Generationen-Netz ist dafür zuständig, die Bedarfsmeldungen der Eltern bzgl. einer Kindertagespflege entgegenzunehmen und – sofern möglich – ein Kindertagespflegeverhältnis zu vermitteln. Für die Vermittlung in ein Kindertagespflegeverhältnis ist ein freier Platz die Grundvoraussetzung. Dieser ist allerdings nicht ein Garant dafür, dass eine Vermittlung dieses Platzes möglich ist, denn die folgenden Faktoren sind entscheidend dafür, ob eine Betreuung des Kindes im Rahmen der Kindertagespflege begonnen werden kann: Örtlicher Faktor Zeitlicher Faktor Persönlicher Faktor Der Tätigkeitsort der Kindertages- Die Kindertagespflegeperson muss Die Kindertagespflegeperson ent- pflegeperson – in der Regel der die benötigten Betreuungszeiten scheidet darüber, ob sie die Betreu- Wohnort – muss für die Sorge- abdecken können. ung für dieses Kind übernehmen berechtigten in einem leistbaren und möchte. Dabei sind persönliche zumutbaren Rahmen erreichbar Faktoren des Kindes wie Alter, sein. Geschlecht, Krankheiten/ Allergien/ Medikamente, familiärer Hinter- grund, Konfession usw. ebenso entscheidend wie die Einstellung der Sorgeberechtigten gegenüber Erziehung, Ernährung uvm. Der örtliche Faktor ist im Landkreis Bad Kissingen von zentraler Bedeutung. Wie die Auswertungen (siehe 1. ab Seite 10 und 3. ab Seite 27) zeigen, stehen die Kindertagespflegeplätze nicht gleichverteilt zur Verfügung Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 22
2. Entwicklung der Kindertagespflege 2.2 Faktoren für die Vermittlung eines Kindertagespflegeverhältnisses Bewertung: In der Praxis ist der örtliche Faktor von zentraler Bedeutung. Deshalb werden – auch bei insgesamt freien Platzkapazitäten – zusätzlichen Kindertagespflegepersonen benötigt. Handlungsempfehlung: Siehe 5., Seite 40: Bedarf an weiteren Kindertagespflege- personen Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 23
2. Entwicklung der Kindertagespflege 2.3 Faktoren für den Bedarf an Kindertagespflege Folgende Faktoren beeinflussen unter anderem den Bedarf an Kindertagespflege entscheidend: • Bevölkerungs- und Siedlungsstruktur (Einwohnerzahl, Anteil Familien mit Kindern, Familienstrukturen, Neubaugebiete, ...) • Gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. Rechtsanspruch auf Betreuung ohne Bedarfsprüfung ab dem 1. Lebensjahr seit 1.7.2013, Einführung des Betreuungsgeldes 2014, Wegfall des Bayerischen Betreuungsgeldes zum September 2018) • Ferienzeiten • Ganztagesbetreuung an Schulen • Wunsch- und Wahlrecht der Sorgeberechtigten hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder • Bestand an örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) und deren (freie) Platzkapazitäten • Neubau-/Umbau-/Sanierungsphasen von örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen • örtlicher Arbeitsmarkt • örtliche Verteilung etablierter Kindertagespflegepersonen uvm. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 24
2. Entwicklung der Kindertagespflege 2.3 Faktoren für den Bedarf an Kindertagespflege Bewertung: Handlungsempfehlung: Die Auswertungen belegen, dass der Bedarf an Kinder- 1. Die Weiterführung der bisherigen Handhabung bzgl. tagespflegeplätzen jährlich nicht stabil ist und dass dessen der Entwicklung des Bedarfs an Kindertages- Entwicklung nur von den Fachkräften vor Ort pflegeplätzen wird empfohlen. (Generationen-Netz, Jugendamt) eingeschätzt werden kann. Bedarfsfragebogen: 2. Bedarfsfragebogen Kindertagespflege: Im Vermittlungsprozess der Kindertagespflege wird vom Dem Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen Generationen-Netz (bislang nur für interne Zwecke) ein e. V. wird in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Bedarfsfragebogen geführt. Dieser umfasste auch Jugendhilfeplanung empfohlen, die bisherigen Angaben zu den für die Vermittlung relevanten Faktoren Bedarfsfragebögen so zu überarbeiten, dass sie künftig (Angaben zum Kind und den Sorgeberechtigten). im Rahmen einer jährlichen Bedarfsanalyse eine belastbare Datengrundlage ermöglichen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung für den Planungs- bereich „Kindertagepflege“ wurden die internen Bedarfs- fragebögen eingegeben und ausgewertet. Diese Zusammenstellung war für alle Beteiligten äußerst hilf- reich. Für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Land- kreis Bad Kissingen wäre es sinnvoll, diese Fragebögen zu überarbeiten und künftig nicht nur für interne Zwecke zu verwenden. Jährlich ausgewertet können die Angaben nicht nur den Verlauf der Kindertagespflege detailliert aufzeigen, sondern eine belastbaren Datengrundlage bei der Ein- schätzung des Bedarfs werden. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 25
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.1 Vermittlung in Kindertagespflege auf Landkreisebene Im Jahr 2016 gab es für insgesamt 100 Kinder von 82 Sorgeberechtigten Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege. 47% der Kinder, für die ein Tagespflegeplatz benötigt wurde, konnten vermittelt werden. 47; 47,0% nicht vermittelte Kinder vermittelte Kinder 53; 53,0% Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 26
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.1 Vermittlung in Kindertagespflege auf Landkreisebene Bewertung: Handlungsempfehlung: 2016 gab es mit 100 Bedarfsmeldungen fast doppelt so Siehe 5. Seite 40: viele Bedarfsmeldungen wie in den beiden Jahren davor Bedarf an weiteren Kindertagespflegepersonen (58 und 55 Bedarfsmeldungen). Die Grundlage der Vermittlung in Kindertagespflege sind die freien Platzkapazitäten zusammen mit den anderen beeinflussenden Faktoren (siehe 2.2, Seite 22). 2016 wurden wie in den beiden Vorjahren rund 50 Kinder- tagespflegeverhältnisse vermittelt. Durch die Verdopplung der Bedarfsmeldungen veränderte sich das Verhältnis zwischen Bedarf und Vermittlung von 80% bzw. 91,4% in den Vorjahren auf nur noch 49%*. *Im Jahr 2016 wurden 47 Kinder in Kindertagespflege vermittelt (Verhältnis Bedarf – Vermittlung = 47%), für 49 Kinder begann die Förderung beim Jugendamt (Bearbeitung über den Jahreswechsel hinweg), deshalb ist das Verhältnis Bedarf – Vermittlung 49% (siehe 2.1, Seite 18). Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 27
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.2 Vermittlung in Kindertagespflege auf Gemeindeebene 21 der 47 in Kindertagespflege vermittelten Kinder kamen aus dem Stadtgebiet von Bad Kissingen (davon nur 1 Kind, das nicht in der Kernstadt wohnt). Das ist ein Anteil von rund 45% im Jahr 2016. In der Stadt Hammelburg sowie in Burkardroth und Maßbach wohnten 4-5 in Kindertagespflege vermittelte Kinder, in weiteren 7 Kommunen 1-2 Kinder. Damit verteilen sich die Vermittlungen im Jahr 2016 auf 11 von 26 Kommunen. Bewertung: Diese Auswertung zeigt, dass im Jahr 2016 nahezu die Hälfte der in Kindertagespflege vermittelten Kinder in der Stadt Bad Kissingen wohnten. Dieser Anteil entspricht exakt der Höhe des Durchschnittswertes über den gesamten Zeitraum von 13,5 Jahren (341 von 760 = 44,9%, siehe 1.2, Seite 13). Handlungsempfehlung: Siehe 1.2. Seite 14 Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 28
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.3 Altersverteilung der in Kindertagespflege vermittelten Kinder Nicht ganz die Hälfte der in Kindertages- pflege vermittelten Kinder kam aus der Altersgruppe der 0 – 2-Jährigen. Gleich stark vertreten waren die Alters- gruppen der 3 – 5-Jährigen und der 6 – 7-Jährigen mit rund 21% und 23%. 5; Die kleinste Altersgruppe der in Kinder- 10,6% tagespflege vermittelten Kinder sind die 8 Jahre und älteren Kinder. 0-2 Jahre 10; 21,3% 21; 44,7% 3-5 Jahre 6-7 Jahre 8 Jahre und älter 11; 23,4% Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 29
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.3 Altersverteilung der in Kindertagespflege vermittelten Kinder Bewertung: Handlungsempfehlung: Die familiennahe Betreuung in der Kindertagespflege ist Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf. für alle Altersgruppen geeignet. Nicht unerwartet zeigt die Auswertung, dass vor allem für Kleinkinder diese Form der Kinderbetreuung besonders häufig von den Eltern bevorzugt wird. Knapp ein Drittel (31,9%) der in Kindertagespflege ver- mittelten Kinder waren im Jahr 2016 Grundschulkinder. Das zeigt, dass die Ganztagsbetreuung an Schulen die etablierten Betreuungsangebote in Hort und Kinder- tagespflege nicht überflüssig macht. Selbst bei einem Ausbau der Ganztagsbetreuung wird weiterhin Bedarf an Kindertagespflege bestehen, denn schulische Angebote werden auf absehbare Zeit den individuellen Bedarf erwerbstätiger Familien in den Rand- und Ferienzeiten nicht decken können. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 30
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.4 Altersverteilung der in Kindertagespflege vermittelten Kinder auf Gemeindeebene Die in Kindertagespflege vermittelten 1; Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren und von 20,0% 3 – 5 Jahren kamen ungefähr je zur Stadt Bad Kissingen Hälfte aus der Stadt Kissingen und den andere Kommunen 4; anderen 25 Kommunen zusammen. 80,0% Von den 6 – 7-Jährigen wohnten nur 20% in der Stadt Bad Kissingen und 8 Jahre 80% in den anderen Kommunen. Bei den 2; und älteren Kindern kehrte sich dieses 20,0% älter; Verhältnis um. 5; 10,6% 10; 8; 47,6% 11; 80,0% 52,4% 6-7 Jahre; 0-2 Jahre; 10; 21,3% Bewertung und Handlungs- 21; 44,7% empfehlung: Siehe 2.2, Seite 22: Faktoren, die die Vermittlung in Kindertagespflege beeinflussen. 3-5 Jahre; 11; 23,4% 5; 6; 45,5% 54,5% Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 31
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.5 Verhältnis Bedarfsmeldungen – in Kinder- tagespflege vermittelte Kinder nach Alter In allen Altersgruppen gibt es Kinder, die nicht in Kindertagespflege vermittelt werden konnten. Bei den 0 – 2-Jährigen kamen im Jahr 2016 auf 21 vermittelte Kinder 23 nicht 23 vermittelte Kinder. Das bedeutet, dass 21 21 nur für knapp die Hälfte der Bedarfs- vermittelte Kinder meldungen eine Vermittlung in Kindertagespflege möglich war. nicht vermittelte Kinder Ein noch größeres Missverhältnis zeigt sich bei den 3 – 5-Jährigen, dort konnten 21 Kindern nicht vermittelt werden, das 11 sind doppelt so viele wie die vermittelten 10 11 Kinder. Damit reduziert sich das Verhältnis auf 1/3 zu 2/3. 6 Ab einem Alter von 6 Jahren dreht sich 5 die Verteilung, es konnten jeweils zwei 3 Drittel der Kinder in Kindertagespflege vermittelt werden. 0 - 2 Jahre 3 - 5 Jahre 6 - 7 Jahre 8 Jahre u. älter Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 32
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.5 Verhältnis Bedarfsmeldungen – in Kinder- tagespflege vermittelte Kinder nach Alter Bewertung: Handlungsempfehlung: Sehr auffällig ist der hohe Bedarf an Kindertagespflege in Siehe 5., Seite 40: der Altersgruppe „3 – 5 Jahre“, dem klassischen Kinder- Bedarf an weiteren Kindertagespflegepersonen gartenalter. Offensichtlich wurde die Betreuungsform „Kindertages- pflege“ nicht nur ergänzend zu der Betreuung im Kinder- garten gewählt, sondern wird gezielt als Betreuungsform benötigt. Der Abgleich mit der Auflistung von Platzkapazitäten (im Jugendamt/JUBB-Bericht vorhanden) bestätigt dies – in etlichen Kommunen gibt es keine freien Plätze/nicht genug Plätze. Hier besteht Handlungsbedarf. In welchen Kommunen der Bedarf am größten ist, zeigt die Auswertung auf Gemeindeebene (siehe 3.6, Seite 34). Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 33
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.6 Nicht in Kindertagespflege vermittelte Kinder auf Gemeindeebene 36 der 53 im Jahr 2016 nicht in Kinder- tagespflege vermittelten Kinder kamen aus der Stadt Bad Kissingen, das sind mit einem Anteil von 67,9% gut zwei Drittel von allen. 17; Stadt KG 32,1% andere 36; Kommunen 67,9% In Hammelburg und Maßbach konnten je 3 Kinder nicht vermittelt werden, in acht weiteren Kommunen je zwei. Bewertung und Handlungs- empfehlung: Die Auswertung zeigt deutlich auf, in welchen Kommunen weitere Kindertagespflegepersonen benötigt werden. Hier besteht Handlungsbedarf (siehe 5. ab Seite 39). Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 34
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.7 Nicht in Kindertagespflege vermittelte Kinder, Gemeindeebene und Altersgruppen . Auf Gemeindeebene zeigen sich große Unterschiede in den Altersgruppen bei den Kindern, die keinen Kindertages- 17 pflegeplatz bekommen konnten: andere Kommunen Altersgruppe 0 – 2 Jahre: 14 Stadt KG Knapp zwei Drittel der nicht vermittelten Kinder kamen aus dem Landkreis, gut ein Drittel aus der Stadt Bad Kissingen. Altersgruppe 3 – 5 Jahre: Gut 80% der nicht vermittelten Kinder 9 wohnten in der Stadt Bad Kissingen. Ab 6 Jahren: Alle nicht vermittelten Kinder wohnten in 6 Bad Kissingen. 4 3 0 0 0 - 2 Jahre 3 - 5 Jahre 6 - 7 Jahre 8 Jahre u. älter Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 35
3. Auswertung der Kindertagespflege 2016 3.7 Nicht in Kindertagespflege vermittelte Kinder, Gemeindeebene und Altersgruppen Bewertung: Zwei Drittel des Bedarfs an weiteren Kindertagespflege- Großtagespflegen sind geeignet, parallel zum Ausbau der plätzen für die 0 – 2-Jährigen besteht im Landkreis, ein institutionellen Plätze in Krippe, Kindergarten und Hort zur Drittel in der Stadt Bad Kissingen. Bedarfsdeckung vor Ort beizutragen. Sie sind schneller einzurichten, sie ermöglichen eine gute Steuerung der Bei den 3 – 5-Jährigen werden hingegen vier von fünf Platzzahl und flexible Betreuungszeiten. zusätzlichen Plätzen in der Stadt Bad Kissingen benötigt. Kommunen können die Großtagespflegen forcieren, z. B. Alle sechs Jahre alten und älteren Kinder, die keinen durch günstige Mietbedingungen für die Räumlichkeiten Kindertagespflegeplatz erhielten, kamen aus der Stadt und/oder durch eine Förderung nach Art. 20a BayKiBiG Bad Kissingen. Dementsprechend besteht dort der Bedarf (Betriebskostenförderung/Fördervoraussetzungen für die an weiteren Plätzen. Großtagespflege). Besonders auffällig ist der sehr hohe Bedarf bei den 3 – 5-Jährigen in der Stadt Bad Kissingen, denn Kinder in diesem Alter werden in erster Linie/ vorrangig im Kinder- garten betreut. Offensichtlich wird die Betreuungsform Handlungsempfehlungen: „Kindertagespflege“ in Bad Kissingen nicht nur ergänzend zu der Betreuung im Kindergarten oder als bewusst 1. Siehe 5., Seite 40: Bedarf an weiteren Kindertages- gewählte Betreuungsform benötigt sondern vor allem pflegepersonen auch wegen fehlender Plätze in den Kindergärten. 2. In der Stadt Bad Kissingen sind die vorhandenen Der Abgleich mit der Auflistung von Platzkapazitäten (im Kindergartenplätze nicht ausreichend, um den Bedarf Jugendamt/JUBB-Bericht vorhanden) bestätigt dies – in zu decken. Der Stadt Bad Kissingen wird deshalb Bad Kissingen gibt es keine/nicht genug freie Plätze. Hier empfohlen, die Anzahl der vorhandenen Kinder- besteht Handlungsbedarf. gartenplätze zu erhöhen. Dies gilt auch für die Krippen- und Hortplätze. Überall dort, wo eine größere Anzahl an weiteren Kinder- tagespflegeplätzen benötigt wird, ist die Einrichtung von Großtagespflegen eine empfehlenswerte Möglichkeit. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 36
4. Kindertagespflegepersonen 2016 - Auswertung 4.1 Standorte Kindertagespflege auf Gemeindeebene Es gibt im Landkreis Bad Kissingen 35 Kindertagespflegepersonen mit 114 Plätzen (Stand 6/2017). Ein Drittel der Kindertagespflege- personen wohnen in Bad Kissingen. In Münnerstadt und Maßbach gibt es je vier, in zehn weiteren Kommune 1 – 2. In der Hälfte der Kommunen im Landkreis Bad Kissingen gibt es keine Kindertagespflegeperson. Bewertung: Die derzeitige Verteilung ist über die 13,5 Jahre gewachsen und hat sich etabliert. In 13 Kommunen gibt es keine Kinder- tagespflegeperson. In drei dieser Kommunen besteht jetzt Bedarf, das zu ändern (Bad Brückenau, Bad Bocklet und Nüdlingen, siehe 4.2, Seite 38) Handlungsempfehlung: Siehe 5., Seite 40 Bedarf an weiteren Kindertagespflegepersonen. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 37
4. Kindertagespflegepersonen 2016 - Auswertung 4.2 Standorte Kindertagespflege auf Ortsteil- ebene In 24 von 115 Ortsteilen im Landkreis Bad Kissingen gibt es Kindertages- pflegepersonen. In den folgenden Ortsteilen ist mehr als eine Kindertagespflegeperson ansässig: - Bad Kissingen Kernstadt: 4 - Bad Kissingen - Garitz: 3 - Bad Kissingen - Reiterwiesen: 4 - Maßbach - Poppenlauer: 3 - Oberleichtersbach – Unterleichters- bach: 2 Bewertung und Handlungs- empfehlung: Die Verteilung der Kindertagespflege- personen auf den Hauptort und die Ortsteile war bislang stets unproble- matisch. Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 38
5. Bedarf an zusätzlichen Kindertagespflege- personen, Stand April 2018 Aktuell besteht Bedarf an 13 weiteren Kindertagespflegepersonen mit jeweils einer Pflegeerlaubnis für mindestens drei gleichzeitig anwesende Tagespflegekinder. Regional verteilt besteht in über der Hälfte der Kommunen kein weiterer Bedarf (16 Kommunen). In 8 Kommunen fehlt je eine Kindertagespflegeperson: - Bad Bocklet - Bad Brückenau - Burkardroth - Maßbach - Münnerstadt - Nüdlingen - Oberthulba - Oerlenbach In Hammelburg fehlen zwei Kindertages- pflegepersonen. Für die Stadt Bad Kissingen fehlen insgesamt rund 30 Plätze, z. B. durch drei zusätzliche Kindertagespflegepersonen und Großtages- pflegen mit insgesamt 20 Plätzen oder durch 8 – 10 zusätzliche Kindertagespflegepersonen Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 39
5. Bedarf an zusätzlichen Kindertagespflege- personen, Stand April 2018 Bewertung: Bei der Beurteilung, an welchem Standort wie viele Je eine (weitere) Kindertagepflegeperson mit einer Kindertagespflegeplätze benötigt werden und wie sich der Pflegeerlaubnis für drei gleichzeitig anwesende Tages- Bedarf voraussichtlich entwickeln wird, sind mehrere pflegekinder wird benötigt in Faktoren entscheidend (siehe 2.3, Seite 24). Diese - Bad Bocklet - Münnerstadt wurden bei der Auflistung einbezogen. - Bad Brückenau - Nüdlingen Bei der Bedarfsmeldung für Bad Kissingen ist berück- - Burkardroth - Oberthulba sichtigt, dass im ersten Halbjahr 2017 zwei Kindertages- - Maßbach - Oerlenbach pflegepersonen mit jeweils einer Pflegeerlaubnis für fünf gleichzeitig anwesende Tagespflegekinder mit ihrer Arbeit In Hammelburg fehlen zwei Kindertagespflegepersonen, begonnen haben. ebenfalls mit je einer Pflegeerlaubnis für mindestens drei gleichzeitig anwesende Tagespflegekinder. Um den Bedarf zu decken, werden etliche neue Kinder- tagespflegepersonen benötigt. Dies ist in der Praxis schon Für die Stadt Bad Kissingen fehlen drei Kindertages- länger schwer umzusetzen (siehe 6., ab Seite 41). pflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis für mindestens drei gleichzeitig anwesende Tagespflegekinder sowie (2-3) Großtagespflegen mit insgesamt 20 Plätzen (insgesamt rund 30 Plätze). Handlungsempfehlung: Den jeweiligen Kommunen wird im Rahmen ihrer In mehreren Kommunen besteht der Bedarf an weiteren Planungsverpflichtung für Kinderbetreuungsangebote Kindertagespflegeplätzen. Bei der Entwicklung des Bedarfs empfohlen, die Einrichtung der benötigten Kindertages- von Jahr zu Jahr spielen viele Faktoren eine Rolle (siehe pflegeplätze zu unterstützen und zu fördern, z. B. durch 2.3, Seite 24). Unter Berücksichtigung dieser Faktoren • günstige Mietbedingungen für die Räumlichkeiten werden zur Deckung des aktuellen Bedarfs (Stand April • Förderung für Großtagespflegen nach Art. 20a BayKiBiG 2018) folgende zusätzlichen Kindertagespflegeplätze kurzfristig benötigt: • entsprechende Hinweise auf eine mögliche Tätigkeit als Kindertagespflegeperson an geeignete Personen bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 40
6. Qualifizierung und Selbstständigkeit der Kindertagespflegepersonen Im Rahmen des Delegationsvertrages wurde die Organisation und Durchführung der Qualifizierungskurse an das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. übertragen. Umfang und Inhalt der Kurse wurden entsprechend dem Beschluss zur Struktur der hiesigen Kinder- tagespflege durch den Jugendhilfeausschuss für eine qualifizierte Kindertagesbetreuung zusammengestellt. Der Qualifizierungskurs umfasst insgesamt 160 Unterrichtseinheiten. Seit dem Jahr 2014 wurde der Umfang und Inhalt der Qualifizierungskurse für Personen mit Vor- qualifizierung (pädagogische Ausbildung z. B. Erzieher/in, Sozialpädagog/in) neu strukturiert und beträgt jetzt noch 21 Unterrichtseinheiten. Die Kindertagespflegepersonen, die hier im Landkreis Bad Kissingen Tagespflegekinder betreuen, sind nicht bei einem Träger angestellt, sondern arbeiten in selbstständiger Tätigkeit. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 41
6. Qualifizierung und Selbstständigkeit der Kindertagespflegepersonen Bewertung: 1. Kindertagespflege bedeutet Selbstständigkeit: Die • Eine Kooperation mit den Nachbarlandkreisen, in den- Erfahrung der letzten Jahre zeigt sehr deutlich, dass en teilweise ebenfalls freie Plätze in den Qualifizie- die größte und entscheidendste Hürde bei der rungskursen vorhanden sind, ist derzeit nicht möglich. Gewinnung von neuen Kindertagespflegepersonen die Die Inhalte und der Umfang der Qualifizierung sind selbstständige Tätigkeit ist. nicht einheitlich (z.B. 100, 160 oder 300 Stunden) und hier im Landkreis Bad Kissingen wurde bewusst für den Vor dem damit verbundenen Aufwand und der aktuell geltenden Qualifizierungsstandard entschieden Unsicherheit in finanzieller Hinsicht scheuen viele (160 Stunden). zurück. Dieser Aspekt ist für alle Interessierten, die nicht „ganztags“ in die Kindertagespflege einsteigen • Die Entscheidung für einen Qualifizierungsstandard der möchten, besonders relevant und wird als zu Kindertagespflegepersonen hat zur Folge, dass für den hoch/groß eingestuft (z. B. wer nicht mehrere Kinder Qualifizierungskurs ca. 23 Schulungstage in einem gleichzeitig betreuen kann oder will; Betreuung nur in Zeitraum von 5 Monaten besucht werden müssen. den Randzeiten und/oder über wenige Stunden am Diese verteilen sich auf ca. 16 Wochenenden (12 Tag). Samstage, 3x Freitag bis Sonntag, 1x Samstag bis Sonntag). 2. Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson: Der Abschluss des Qualifizierungskurses ist Grundvoraus- • Die Neuregelung seit September 2014, dass päda- setzung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. gogisch ausgebildete Personen nur einen verkürzten In diesem Zusammenhang gibt es folgende Aspekte: Qualifizierungskurs benötigen, hat sich bewährt. Zurzeit ist das aktuell nahezu der einzige Weg, neue • In den letzten beiden Jahren scheiterte die Durch- Kindertagespflegepersonen zu gewinnen. führung des Qualifizierungskurses an der Mindest- teilnahmezahl. Das hat gravierende Folgen. Die für den Kurs angemeldeten Personen können ihre 3. Zusätzliche Kindertagespflegepersonen: Auf dem Tätigkeit als Kindertagespflegeperson nicht auf- Arbeitsmarkt ist zurzeit kaum pädagogisch vorgebil- nehmen, weil ihnen die Qualifizierung nicht möglich detes Personal zu finden. Des Weiteren wurden bereits ist. Des Weiteren können interessierte Personen den etliche Möglichkeiten an zielgerichteter und sinnvoller Beginn ihrer Tätigkeit nicht abschätzen, wenn Bewerbung der Kindertagespflege ergriffen – der unsicher ist, wann der nächste Kurs stattfindet. Erfolg ist aus den hier genannten Gründen nicht bedarfsdeckend. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 42
6. Qualifizierung und Selbstständigkeit der Kindertagespflegepersonen Handlungsempfehlungen: 1. Selbständigkeit: Aktuell gibt es keine realistische Alternative zur selbst- ständigen Tätigkeit im Rahmen der Kindertagespflege. Dadurch gibt es für die damit verbundenen Hemm- nisse für eine solche Tätigkeit keine adäquate und nachhaltige Lösung. Allen Beteiligten wird deshalb empfohlen, z. B. im Rahmen des Fachgremiums (siehe 7.2, Seite 55) regelmäßig zu prüfen, ob weitere und/oder neue Handlungsoptionen zur Verbesserung/Unterstützung/ Erleichterung bzw. zur Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit möglich sind. 2. Zusätzliche Kindertagespflegepersonen: Alle zurzeit möglichen und sinnvollen Bewerbungs- möglichkeiten für einen Tätigkeit als Kindertages- pflegeperson sind bereits durchgeführt worden. Die Fortsetzung dieser Maßnahmen wird empfohlen. Der Steuerungsgruppe wird empfohlen, regelmäßig zu prüfen, ob es neue, sinnvolle und zielgerichtete Bewerbungswege gibt und ggf. deren Umsetzung/ Durchführung in die Wege zu leiten. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 43
7. Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Landkreis Bad Kissingen 7.1 Verortung/Situation der Kindertagespflege Bewertung: Handlungsempfehlung: Der gesamte Prozess der Kindertagespflege im Landkreis Die Weiterführung der Delegation „Kindertagespflege“ an Bad Kissingen (inklusive Vermittlung und Qualifizierung das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. wird der Kindertagespflegepersonen) ist etabliert und bewährt. empfohlen. Die Delegation an das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. hat sich ebenfalls bewährt und wird von allen Beteiligten als weiterhin sinnvoll und zielführend erachtet. Vor allem für Sorgeberechtigte, die eine Kindertages- pflegebetreuung für ihr/e Kind/er benötigen, ermöglicht das Generationen-Netz einen unkomplizierten und vom Jugendamt unabhängigen Zugang zur Kindertagespflege. Eltern haben die Wahlfreiheit bzgl. der Betreuung ihres Kindes. Das bedeutet unter anderem, dass Eltern sich auch dann für die familiennahe Betreuung ihrer Kinder in der Kindertagespflege entscheiden können, wenn aus- reichend Plätze in Krippen, Kindergärten und Horten zur Verfügung stehen. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 44
7. Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Landkreis Bad Kissingen 7.2 Fachgremium Kindertagespflege Bislang gibt es kein fest installiertes Gremium, das Bewertung: alltags-, praxis- und planungsorientiert die aktuelle Situation in der Kindertagespflege in regelmäßigen Ab- In diesem Fachgremium sollten nicht nur die Fachkräfte ständen berät und reflektiert. des Generationen-Netzes sowie des Jugendamtes beteiligt sein, sondern auch stellvertretend einige erfahrene und Die möglichen Themen und Inhalte sind vielfältig: geeignete Kindertagespflegepersonen sowie eben solche Neuerungen im gesetzlichen Bereich, pädagogische Sorgeberechtigte teilnehmen, deren Kinder in Kinder- Themen im Rahmen der Betreuung von Kindern, tagespflege betreut werden. veränderte Rahmenbedingungen, aktuelle Trends, Weiter- entwicklung der Qualifizierungsangebote uvm. Handlungsempfehlung: Dem Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. wird empfohlen, zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege ein Fachgremium zu installieren. Dieses hat die Aufgabe, alltags- und praxisorientiert die aktuelle Situation in der Kindertagespflege in sinnvollen Abständen zu beraten, zu reflektieren und die Kinder- tagespflege bedarfsgerecht zu steuern. Neben den beteiligten Fachkräften des Generationen- Netzes und des Jugendamtes wird es als sinnvoll erachtet, stellvertretend erfahrene und geeignete Kindertages- pflegepersonen sowie Sorgeberechtigte einzubinden. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 45
7. Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Landkreis Bad Kissingen 7.3 Fachlicher Austausch und kollegiale Beratung der Kindertagespflegepersonen Um den Kindertagespflegepersonen einen fachlichen Bewertung: Austausch und kollegiale Beratung über aktuelle (pädagogische) Themen und Problemlagen zu er- Seit vielen Jahren gibt es jährlich einen Fortbildungstag möglichen, wird ein (jährlicher) moderierter Runder Tisch für Kindertagespflegepersonen. In diesem Rahmen benötigt. besteht die Möglichkeit zum kollegialen Austausch und aktuelle (pädagogische) Themen und Problemlagen können erörtert werden. Solange diese vorhandene Struktur den Bedarf an fachlichem Austausch der Kindertagespflegepersonen abdeckt und kollegiale Beratung ermöglicht, wird keine zusätzliche Veranstaltung benötigt. Handlungsempfehlung: Ab dem Zeitpunkt, an dem die zeitlichen Ressourcen des Fortbildungstages „Kindertagespflege“ den fachlichen Austausch der Kindertagespflegepersonen und die kollegiale Beratung nicht mehr ausreichend ermöglichen, wird dem Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. empfohlen, einen moderierten Runden Tisch einzurichten. Kommunale Jugendhilfeplanung zurück zum Inhalt 46
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