Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...

 
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Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...
Holcim Kies und Beton AG
Hagenholzstrasse 83
CH-8050 Zürich

Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden

Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)

Abbauperimeter (gelb); Kartenausschnitt LK 50000, Blatt 214

28. November 2013
Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...
KOCH + PARTNER               E-MAIL   INFO@KOPA.CH
INGENIEURE GEOMETER PLANER   WEB      WWW.KOPA.CH

IM BIFANG 2                  FON      0041 62 869 80 80
5080 LAUFENBURG              FAX      0041 62 874 24 05

KIRCHPLATZ 2                 FON      0041 61 836 96 80
4310 RHEINFELDEN             FAX      0041 61 836 96 81

Auftragsnummer               050.002.250.01
Status                       Baugesuch

Projektleitung               Rolf Zuberbühler, RZ GEOKONZEPT GmbH
Verfassung                   Viktor Oeschger, dipl. Ing. ETH, Raumplaner, KOCH + PARTNER

Verfassungsdatum             Nov. 2013        Kontrolle ...............
Änderungsdatum 1             …                Kontrolle ...............
Änderungsdatum 2             ...              Kontrolle ...............

Druckdatum / -initialen      27.11.2013 / VO
Dateipfad / -name            I:\Planung\Rheinfelden\02\250 Kiesabbau Untere
                             Rütenen\Planung\UVB_2013\uvb_131128.docx

Copyright                     KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN - 2013
Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...
UVB-Projektteam:

    Projektleitung
    Koordination
    Controlling

                                     RZ GEOKONZEPT GmbH
                                     Beratungen / Bewilligungen
                                     Schlossberg 17
                                     5454 Bellikon

    Projekt:
   Koordination, Abbauplanung,
    Erschliessung, Nutzungsplanung

    UVB Umweltbereiche:
   Abwasser und Entwässerung
   Oberflächengewässer              KOCH + PARTNER
   Wald                             Ingenieure Geometer Planer
   Jagd                             Im Bifang 2
   Fischerei                        5080 Laufenburg
   Landwirtschaft
   Landschaft und Natur
   Unfälle und Betriebsstörungen

    Projekt:
   Hydrogeologie

    UVB Umweltbereiche:
   Grundwasser
   Altlasten                        Dr. Heinrich Jäckli AG
   Boden                            Geologie Geotechnik Grundwasser
                                     Kronengasse 39
                                     5400 Baden

    UBV Umweltbereiche:
   Luft
   Lärm, Erschütterungen und NIS    BALLMER + PARTNER AG
   Verkehr
                                     dipl. Ingenieure ETH/SIA/SVI
                                     BALLMER + PARTNER AG
                                     Distelbergstrasse 22, 5000 Aarau
                                     dipl. Ingenieure
                                     Tel 062          ETH/SIA/SVI
                                              825 26 30
                                     Fax 062 825 26 39 22
                                     Distelbergstrasse
                                     www.ballmer-partner.ch
                                     5000   Aarau
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Inhaltsverzeichnis

1   Ausgangslage ............................................................................................................. 9
    1.1     Bauherrschaft                                                                                                        9
    1.2     Kiesreserven in der Region Fricktal                                                                                  9
2   Begründung und Bedarfsnachweis ......................................................................... 10
3   Vorhaben ................................................................................................................... 11
    3.1     Kiesabbau                                                                                                          11
    3.2     Wiederauffüllung und Nachnutzung                                                                                   12
    3.3     Materialtransport / Verkehrsströme                                                                                 12
4   Notwendige Teilbewilligungen und Konzessionen ................................................ 13
5   Umweltverträglichkeit............................................................................................... 14
    5.1     Sinn und Zweck                                                                                                     14
    5.2     Umweltverträglichkeitspflicht                                                                                      14
    5.3     Verfahren                                                                                                          14
            5.3.1        Allgemein                                                                                              14
            5.3.2        Bisherige Verfahrensschritte                                                                           16
    5.4     Projektorganisation                                                                                                18
6   Grundlagen ............................................................................................................... 18
    6.1     Raumplanung, Zonenkonformität                                                                                      18
            6.1.1        Kantonaler Richtplan                                                                                   18
            6.1.2        Kommunale Nutzungsplanung                                                                              20
    6.2     Grundeigentum                                                                                                      24
7   Projektbeschrieb....................................................................................................... 25
    7.1     Projektkonzeption                                                                                                  25
            7.1.1        Lage im Raum                                                                                           25
            7.1.2        Verkehrstechnische Erschliessung                                                                       26
            7.1.3        Materialabbau                                                                                          27
            7.1.4        Abbaurecht                                                                                             28
            7.1.5        Verkehrstechnische Erschliessung Grube                                                                 28
            7.1.6        Materialtransport                                                                                      28
            7.1.7        Wiederauffüllung / Nachnutzung                                                                         28
            7.1.8        Induzierter Verkehr                                                                                    29
            7.1.9        Werkleitungen                                                                                          30
            7.1.10       Zusammenfassung / Projektkenngrössen                                                                   32
    7.2     Ökologischer Ausgleich                                                                                             32
            7.2.1        Grundsätzliches                                                                                        32
            7.2.2        Variantenvergleich / -entscheid                                                                        33
            7.2.3        Vorgehen Branchenlösung                                                                                34
            7.2.4        Ökologische Ausgangslage                                                                               34
            7.2.5        Ziele, Zielarten                                                                                       36
            7.2.6        Ökologische Ausgleichsmassnahmen                                                                       36
            7.2.7        Begleitplanung                                                                                         38

8   Untersuchungsperimeter und zu untersuchende Zustände .................................. 38
    8.1     Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes                                                                      38
            8.1.1        Innerer Perimeter                                                                                      38
            8.1.2        Äusserer Perimeter                                                                                     38
    8.2     Zu untersuchende Zustände                                                                                          39
9   Liste der erforderlichen Teilbewilligungen ............................................................. 39
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10   Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................. 40
     10.1 Umweltbereich Luft                                                                                      40
            10.1.1     Einleitung                                                                                 40
            10.1.2     Grundlagen und Zielformulierung                                                            40
            10.1.3     Perimeterabgrenzung                                                                        41
            10.1.4     Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                              41
            10.1.5     Projektauswirkungen                                                                        41
            10.1.6     Spezifische Auswirkungen                                                                   42
            10.1.7     Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen                                                         42
            10.1.8     Weitergehende Massnahmen                                                                   43
            10.1.9     Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                             43
     10.2 Umweltbereich Lärm, Erschütterungen und NIS                                                             43
            10.2.1     Einleitung                                                                                 43
            10.2.2     Grundlagen und Zielformulierung                                                            43
            10.2.3     Perimeterabgrenzung                                                                        44
            10.2.4     Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                              44
            10.2.5     Projektauswirkungen (Betriebszustand)                                                      45
            10.2.6     Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteile)                                   47
            10.2.7     Weitergehende Massnahmen                                                                   48
            10.2.8     Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                             48
     10.3 Umweltbereich Energie                                                                                   48
            10.3.1     Einleitung                                                                                 48
            10.3.2     Projektauswirkungen                                                                        48
            10.3.3     Beurteilung                                                                                48
     10.4 Umweltbereich Abwasser und Entwässerung                                                                 49
            10.4.1     Einleitung                                                                                 49
            10.4.2     Grundlagen und Zielformulierung                                                            49
            10.4.3     Perimeterabgrenzung                                                                        49
            10.4.4     Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                              49
            10.4.5     Projektauswirkungen                                                                        50
            10.4.6     Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                                    50
            10.4.7     Weitergehende Massnahmen                                                                   50
            10.4.8     Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                             50
     10.5 Umweltbereich Grundwasser                                                                               51
            10.5.1     Einleitung und Auftrag                                                                     51
            10.5.2     Grundlagen und Zielformulierung                                                            51
            10.5.3     Perimeterabgrenzung                                                                        52
            10.5.4     Ausgangszustand / Istzustand                                                               52
                       10.5.4.1   Geologische Übersicht                                                           52
                       10.5.4.2   Hydrogeologische Übersicht                                                      53
                       10.5.4.3   In den Sondierbohrungen angetroffene Verhältnisse                               54
                       10.5.4.4   Grundwasserverhältnisse im Projektareal                                         55
                       10.5.4.5   Grundwassernutzung                                                              58
                       10.5.4.6   Grundwasserqualität                                                             59
            10.5.5     Projektauswirkungen                                                                        60
                       10.5.5.1   Grundsätzliches                                                                 60
                       10.5.5.2   Auswirkungen während der Abbauphase                                             60
                       10.5.5.3   Auswirkungen durch die Wiederauffüllung                                         63
            10.5.6     Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen                                                         64
                       10.5.6.1   Grundsätzliches                                                                 64
                       10.5.6.2   Massnahmen während des Abbaus                                                   65
            10.5.7     Massnahmen bei Wiederauffüllung und Rekultivierung                                         67
                       10.5.7.1   Grundwasserüberwachung                                                          67
            10.5.8     Zuverlässigkeit und Beurteilung der Ergebnisse                                             68
     10.6 Umweltbereich Altlasten                                                                                 69
            10.6.1     Einleitung                                                                                 69
            10.6.2     Grundlagen und Zielformulierung                                                            69
            10.6.3     Perimeterabgrenzung                                                                        71
            10.6.4     Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                              71
            10.6.5     Projektauswirkungen                                                                        71
            10.6.6     Weitergehende Massnahmen                                                                   71
     10.7 Umweltbereich Oberflächengewässer                                                                       72
            10.7.1     Einleitung                                                                                 72
            10.7.2     Grundlagen und Zielformulierung                                                            72
            10.7.3     Perimeterabgrenzung                                                                        72
            10.7.4     Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                              72
            10.7.5     Projektauswirkungen                                                                        73
            10.7.6     Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                                    74
Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...
10.7.7    Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                    74
10.8 Umweltbereich Boden                                                                          75
      10.8.1    Einleitung                                                                        75
      10.8.2    Grundlagen- und Zielformulierung                                                  75
                10.8.2.1   Eidgenössische Gesetze und Verordnungen                                76
                10.8.2.2   Eidgenössische Richtlinien, Empfehlungen und andere Mitteilungen       76
                10.8.2.3   Richtlinien, Empfehlungen und andere Mitteilungen des Kantons Aargau   76
                10.8.2.4   Weitere Empfehlungen                                                   76
      10.8.3    Perimeterabgrenzung                                                               76
      10.8.4    Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                     76
                10.8.4.1   Oberboden (A-Horizont) und Unterboden (B-Horizont)                     77
                10.8.4.2   Verdichtungsempfindlichkeit                                            78
                10.8.4.3   Bodennutzungen                                                         78
                10.8.4.4   Qualität des Bodens                                                    78
                10.8.4.5   Belastung des Bodens                                                   79
      10.8.5    Projektauswirkungen                                                               79
      10.8.6    Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen                                                81
10.9 Umweltbereich Wald                                                                           82
      10.9.1    Einleitung                                                                        82
      10.9.2    Grundlagen und Zielformulierung                                                   82
      10.9.3    Perimeterabgrenzung                                                               82
      10.9.4    Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                     82
      10.9.5    Projektauswirkungen                                                               83
      10.9.6    Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                           84
      10.9.7    Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                    84
10.10 Umweltbereich Jagd                                                                          84
      10.10.1   Einleitung                                                                        84
      10.10.2   Grundlagen und Zielformulierung                                                   84
      10.10.3   Perimeterabgrenzung                                                               85
      10.10.4   Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                     85
      10.10.5   Projektauswirkungen                                                               85
      10.10.6   Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                           85
      10.10.7   Weitergehende Massnahmen                                                          86
      10.10.8   Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                    86
10.11 Umweltbereich Fischerei                                                                     86
      10.11.1   Einleitung                                                                        86
      10.11.2   Grundlagen und Zielformulierung                                                   86
      10.11.3   Perimeterabgrenzung                                                               86
      10.11.4   Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                     86
      10.11.5   Projektauswirkungen                                                               87
      10.11.6   Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                           87
      10.11.7   Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                    87
10.12 Umweltbereich Landwirtschaft                                                                88
      10.12.1   Einleitung                                                                        88
      10.12.2   Grundlagen und Zielformulierungen                                                 88
      10.12.3   Perimeterabgrenzung                                                               88
      10.12.4   Ausgangszustand                                                                   88
      10.12.5   Projektauswirkungen                                                               89
      10.12.6   Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                           89
      10.12.7   Weitergehende Massnahmen                                                          90
      10.12.8   Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                    90
10.13 Umweltbereich Landschaft und Natur                                                          90
      10.13.1   Einleitung                                                                        90
      10.13.2   Grundlagen und Zielformulierung                                                   90
      10.13.3   Perimeterabgrenzung                                                               91
      10.13.4   Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                     91
      10.13.5   Projektauswirkungen                                                               92
      10.13.6   Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                           93
      10.13.7   Weitergehende Massnahmen                                                          93
      10.13.8   Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                    93
10.14 Umweltbereich Kulturgüter                                                                   94
      10.14.1   Einleitung                                                                        94
      10.14.2   Grundlagen und Zielformulierung                                                   94
      10.14.3   Perimeterabgrenzung                                                               94
      10.14.4   Ausgangszustand / Ist-Zustand                                                     94
      10.14.5   Projektauswirkungen                                                               94
      10.14.6   Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                           94
      10.14.7   Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                    95
Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...
10.15 Umweltbereich Unfälle und Betriebsstörungen                                                                   95
            10.15.1      Einleitung                                                                                       95
            10.15.2      Grundlagen und Zielformulierung                                                                  95
            10.15.3      Perimeterabgrenzung                                                                              95
            10.15.4      Projektauswirkungen                                                                              95
            10.15.5      Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen (Projektbestandteil)                                          96
            10.15.6      Zuverlässigkeit der Ergebnisse und Beurteilung                                                   96

11   Weitergehende Massnahmen................................................................................... 97
12   Gesamtbeurteilung ................................................................................................... 97
     12.1 Relevanzmatrix                                                                                                 97
     12.2 Umweltbilanz                                                                                                   97
Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:    Abbauperimeter auf Orthofoto vom 19. August 2009 ...................................................................................... 11
Abbildung 2:    Kieswerk- und Betonwerk Eiken ..................................................................................................................... 13
Abbildung 3:    UVB-Projektablauf ......................................................................................................................................... 15
Abbildung 4:    Projektorganisation ........................................................................................................................................ 18
Abbildung 5:    Ausschnitt aus dem kantonalen Richtplan 2011 ............................................................................................. 19
Abbildung 6:    Nutzungsplan Gemeinde Rheinfelden: Ausschnitt aus Bauzonenplan (neue K 495 fehlt) ............................... 21
Abbildung 7:    Grundbuchsituation mit Abbauparzellen (gelb) ............................................................................................... 24
Abbildung 8:    Lage des Abbauperimeters ............................................................................................................................ 25
Abbildung 9:    Angrenzende Nutzungen (Ausschnitt aus Kulturlandplan Rheinfelden) .......................................................... 26
Abbildung 10:   Transportroute Rheinfelden - Eiken (rot) ........................................................................................................ 28
Abbildung 11:   Bestehende Freileitung oben: NOK, entlang der Kantonsstrasse K 495 unten: SBB/AEW, entlang dem
                Eisenbahntrassee .......................................................................................................................................... 31
Abbildung 12:   Feldgehölz am nordöstlichen Rand des Abbauperimeters als einziges Naturobjekt (gelb=Projektperimeter) .. 35
Abbildung 13:   Kreuzkröte; Pionierbesiedler vegetationsarmer Trockenbiotope mit kleineren, oft sporadischen
                Wasseransammlungen .................................................................................................................................. 36
Abbildung 14:   Ökologischer Ausgleich: Temporäre Ruderalfläche, 240ar ............................................................................. 37
Abbildung 15:   Innerer und äusserer Untersuchungsperimeter .............................................................................................. 39
Abbildung 16:   Strassenbezeichnungen................................................................................................................................. 45
Abbildung 17:   Lage Lärmempfänger ..................................................................................................................................... 46
Abbildung 18:   Ausschnitt aus der Grundwasserkarte des Kt. Aargau 1:25'000, Blatt Rheinfelden (Mittelwasser) .................. 53
Abbildung 19:   Grundwasserganglinie des Pumpwerks Heimenholz (Periode 1999 bis 2010) ............................................... 56
Abbildung 20:   Ausschnitt aus der Gewässerschutzkarte des Kt. Aargau 1:25'000, Blatt Rheinfelden ................................... 58
Abbildung 21:   Situation 1:5000, Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte (AGIS, Stand Januar 2012) ................ 70
Abbildung 22:   Oberflächengewässer (blau ausgezogen) und Dolungen (blau gestrichelt) .................................................... 73
Abbildung 23:   Chleigrütgrabenbach entlang der K 495 ......................................................................................................... 73
Abbildung 24:   Wie der Ausschnitt aus dem Kulturlandplan Rheinfelden zeigt, befindet sich der Projektperimeter an der
                östlichen Peripherie ausgedehnter Waldungen. ............................................................................................. 83
Abbildung 25:   Fischenzen im Untersuchungsperimeter (blau = offen, gelb = eingedolt) ........................................................ 87
Abbildung 26:   Wertvolles, vielseitig nutzbares, ebenes Ackerland ........................................................................................ 89
Abbildung 27:   Grösstenteils durch Infrastrukturanlagen geprägtes Landschaftsbild .............................................................. 92

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:      Übersicht über die Kiesabbaustellen im Fricktal ............................................................................................... 9
Tabelle 2:      Vom Materialabbau betroffene Grundstücke .................................................................................................. 24
Tabelle 3:      Flächenübersicht ........................................................................................................................................... 27
Tabelle 4:      Abbau- und Rekultivierungsetappen (A1 / A2 je inkl. 120'000 m3 Abdeckung) ............................................... 27
Tabelle 5:      Induzierter Verkehr ........................................................................................................................................ 29
Tabelle 6:      Projektkenngrössen ....................................................................................................................................... 32
Tabelle 7:      Variantenvergleich Ökologischer Ausgleich ................................................................................................... 33
Tabelle 8:      Gesamtemissionen Luft ................................................................................................................................. 41
Tabelle 9:      Gewerbelärmberechnungen ........................................................................................................................... 46
Tabelle 9:      Verkehrslärmberechnung ............................................................................................................................... 47
Tabelle 11:     Energieverbrauch und CO2-Ausstoss ............................................................................................................. 48
Tabelle 12:     Sondierungen ................................................................................................................................................ 54
Tabelle 13:     Massenbilanz Boden; alle Kubaturen in m3 (fest) ........................................................................................... 80
Tabelle 14:     Vorgesehene Umweltschutzmassnahmen Bereich Boden ............................................................................. 81
Tabelle 15:     Relevanzmatrix .............................................................................................................................................. 97
Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...
Holcim Kies und Beton AG - Hagenholzstrasse 83 - CH-8050 Zürich
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1            Ausgangslage

1.1          Bauherrschaft
             Bauherrin des nachfolgend umschriebenen Vorhabens ist Holcim Kies und Beton
             AG, Zürich, welche als Tochtergesellschaft der Holcim (Schweiz) AG für die Ge-
             schäfte mit Kies, Beton, Auffüllungen und Hartgestein zuständig ist. Holcim
             (Schweiz) AG mit ca. 1'300 Mitarbeitenden wiederum ist eine Tochtergesellschaft
             des weltweit tätigen Baustoffkonzerns Holcim Ltd. Zur Vereinfachung wird die Bau-
             herrschaft nachfolgend "Holcim" genannt.

1.2          Kiesreserven in der Region Fricktal
             Die Holcim betreibt im Fricktal derzeit zwei Kiesabbaustellen in den Gemeinden Ei-
             ken und Münchwilen. Per Ende 2013 weist deren Abbaufortschritt folgenden Stand
             auf:

             Grube                                       bewilligt    abgebaut        Reserven Abbauende        Auffüllende
                                                                 3               3          3
                                                             [m ]              [m ]       [m ]     [Jahr]             [Jahr]

             "Hinter Ehlenberg", Eiken                   110'000       100'000         10'000      2010     Absetzbecken

             "Unt. Sisslerfeld", Münchwilen              890'000       787'000        103'000      2014               2016
             Total                                     1'000'000       887'000        113'000

             Tabelle 1:       Übersicht über die Kiesabbaustellen im Fricktal

             Wie die Zusammenstellung zeigt, ist die Abbaustelle „Hinter Ehlenberg“, Eiken, mitt-
             lerweile fertig abgebaut. Einzige verbleibende bewilligte Kiesabbaustelle ist das „Un-
             teres Sisslerfeld“ in Münchwilen. Die dortige Kiesabbaureserve beträgt derzeit noch
             rund 100‘000 m3.

             Im Jahr 2012 konnte das Abbaugebiet „Unteres Sisslerfeld“, Münchwilen, um eine
             letzte Etappe (Industriezone) oder 240‘000 m3 erweitert werden. Danach soll der
             Bedarf von Holcim ausschliesslich im Gebiet „Untere Rütenen“, Rheinfelden, ge-
             deckt werden. Mit dem vorliegenden Vorhaben möchte die Holcim die mittelfristige
             Kiesversorgung für die Region sichern.

             In der Region Fricktal / Basel betreibt die Holcim eine Kiesaufbereitungsanlage in
             Wallbach und je eine Betonaufbereitungsanlage in Eiken, Birsfelden und Aesch BL.
             Deren Produkte decken den regionalen Bedarf vom Fricktal bis nach Basel.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
Kiesabbau "Untere Rütenen" Rheinfelden Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) - Holcim Kies und Beton AG Hagenholzstrasse 83 CH-8050 Zürich ...
Holcim Kies und Beton AG - Hagenholzstrasse 83 - CH-8050 Zürich
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2            Begründung und Bedarfsnachweis
             Holcim will die heutige Versorgung vom Oberen Fricktal bis nach Basel mit Rohma-
             terial für die Zukunft weiterhin sicherstellen. Dazu wurde ein logistisches Konzept
             ausgearbeitet, um die Kiesströme ökologisch und betriebswirtschaftlich zu optimie-
             ren. Vor allem soll für den Schweizer Absatzmarkt hauptsächlich Schweizer Kies
             verwendet werden. Ziel ist es, bei etwa gleichgrossem Bedarf, die bestehenden Ab-
             satzkanäle von Holcim zum grössten Teil mit Kies aus der Schweiz zu versorgen.

             Die Kapazitäten und Installationen der beiden Kieswerke in Eiken und Wallbach sind
             beschränkt resp. entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Evalua-
             tion der beiden Standorte durch Holcim hat ergeben, dass eine Aufbereitung im
             Kieswerk in Wallbach kostengünstiger umgesetzt werden könnte. Aufgrund der Ein-
             wendungen vom Juli 2012 hat Holcim entschieden, das Kieswerk in Eiken aufzurüs-
             ten, damit die benötigten Kapazitäten von ca. 230'000 m3 pro Jahr bereitgestellt
             werden können.

             Die Einbindung des lokalen/regionalen Gewerbes bei der Realisierung des vorlie-
             genden Abbauprojektes ist für die Grundeigentümerin, Schweizer Rheinsalinen AG,
             wesentlich. Sie hat zustimmend davon Kenntnis genommen, das Holcim den Kie-
             sabbau und die Wiederauffüllung zusammen mit den Unternehmen Ernst Frey AG
             (Kaiseraugst) und Ziegler AG (Liestal) durchführen wird.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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3            Vorhaben

3.1          Kiesabbau
             Über die Fläche von ca. 12 ha wird ein Kiesvorkommen von ca. 2.5 Mio. m3 erwar-
             tet. Zusammen mit den regionalen Abbaupartnern deckt dieses Volumen den Kies-
             bedarf der Region für die nächsten 6 bis 8 Jahre. Die lokalen in der gleichen Gelän-
             dekammer zwischen Rheinfelden und Möhlin tätigen Kiesunternehmen sind be-
             strebt, den Abbau und Betrieb der Abbaustelle gemeinsam zu organisieren. Damit
             wird das Abbauvorhaben koordiniert, die Ressourcen sinnvoll genutzt und die Ge-
             meinden am wenigsten mit Immissionen belastet.

             Abbildung 1:     Abbauperimeter auf Orthofoto vom 19. August 2009

             Der Abbau soll in zwei Etappen mit Beginn im 2014 erfolgen. Die jährliche Abbau-
             kubatur beträgt rund 330'000 m3 fest inkl. ca. 100'000 m3 Wandkies für die regiona-

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             len Baustellen der Firmen Ernst Frey AG und Ziegler AG. Grundsätzlich ist geplant,
             dass das anfallende Rohmaterial in bestehenden Kieswerken ausserhalb des Ab-
             bauareals "Untere Rütenen" aufbereitet und veredelt werden soll. Der Materialtrans-
             port dorthin erfolgt über das bestehende übergeordnete Strassennetz.

             Durch die Konzentration auf die Rohstoffreserven in der Schweiz ergibt sich eine
             zeitliche Verschiebung resp. Beschleunigung des bewilligten Kiesabbaus in der
             Grube „Unteres Sisslerfeld“ in Münchwilen. Die Grube verfügt per Ende 2013 noch
             über Kiesreserven von ca. 100'000 m3 fest. Darin enthalten ist die Bewilligung für
             die Erweiterung Süd mit weiteren ca. 240'000 m3. Bis ins Jahr 2014 sind diese Re-
             serven aufgebraucht. Dannzumal muss das neue Gebiet in Rheinfelden für den
             Kiesabbau bereitstehen.

3.2          Wiederauffüllung und Nachnutzung
             Die Grube soll mit sauberem Aushubmaterial aus der Region wieder verfüllt werden
             (gemäss BAFU Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aus-
             hub-, Abraum- und Ausbruchmaterial von 1999, Aushubrichtlinie). Mengenmässig
             erfolgt die Wiederauffüllung parallel zum Abbau, zeitlich jedoch um 3-4 Jahre verzö-
             gert. Obwohl das Areal später gewerblich/industriell genutzt werden soll (Abbau vor
             Bau), wird das Areal vorerst wieder für die landwirtschaftliche Nachtnutzung rekulti-
             viert. Für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird eine Auffüllung bis ca. 50 cm
             unter das heutige Terrain angenommen (ca. 2.8 Mio m3, davon ca. 240‘000 m3 Ab-
             raum).

3.3          Materialtransport / Verkehrsströme
             Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes legt Holcim grossen
             Wert auf möglichst kurze Transportwege sowie auf ausgelastete Transportmittel.
             Für den Materialtransport von Wandkies, Kieskomponenten und Aushub hat Holcim
             ein Verkehrsregime zugrunde gelegt, welches Leerfahrten auf ein Minimum redu-
             ziert. Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Überlegungen muss sichergestellt werden,
             dass sich gegenüber dem Ist-Zustand die Anzahl LKW-Fahrten und somit die Um-
             weltbelastungen nicht signifikant verändern.

             Für den Transport des anfallenden Wandkieses, der Kieskomponenten sowie des
             Aushubes für die Wiederauffüllung gelangen moderne, emissionsarme Sattelzüge
             mit einer Nutzlast von 13-15 m3 und für Aushubtransporte teilweise
             4-Achs-Lastwagen mit ca. 10 m3 Nutzlast zum Einsatz.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             Abbildung 2:     Kies- und Betonwerk Eiken

             Von den in der "Untere Rütenen" jährlich abgebauten rund 330'000 m3 fest werden
             gut 2/3 ins Kieswerk- und Betonwerk Eiken transportiert und dort aufbereitet. Der
             Rest wird direkt auf den umliegenden regionalen Baustellen verarbeitet.

4            Notwendige Teilbewilligungen und Konzessionen
             Mit den vorliegenden Unterlagen wird um die Abbaubewilligung sowie die polizei-
             rechtliche (Baupolizei) Bewilligung ersucht. Die polizeirechtliche Bewilligung erteilt
             der dafür zuständige Gemeinderat von Rheinfelden basierend auf der Zustimmung
             der kantonalen Abteilung für Baubewilligungen bzgl. des Bauprojekts. Diese wiede-
             rum beruht auf Abbaubewilligung der Abteilung für Umwelt.

             Da der Abbau zwei Hochspannungsleitungen der SBB / AEW resp. der NOK tan-
             giert, müssen die Anweisungen des Starkstrominspektorats für Arbeiten in der Nähe
             von Hochspannungsleitungen eingehalten werden.

             Weitere Teilbewilligung sind keine erforderlich.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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5            Umweltverträglichkeit

5.1          Sinn und Zweck
             Damit die Bewilligungsbehörde bei grösseren Bauvorhaben die nötigen Entschei-
             dungsgrundlagen erhält, wird zusammen mit dem Baugesuch ein Umweltverträg-
             lichkeitsbericht erarbeitet. Damit wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen.

             Ein Grundsatz der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist das Prinzip der gesamt-
             heitlichen Betrachtungsweise. Dies bedeutet, dass in der UVP nicht nur einzelne
             Bauteile, sondern das Objekt als Ganzes untersucht wird.

5.2          Umweltverträglichkeitspflicht
             Der Kiesabbau entspricht dem Anlagetyp 80.3 (Kies- und Sandgruben, Steinbrüche
             und andere nicht der Energiegewinnung dienende Materialentnahmen aus dem Bo-
             den mit einem abbaubaren Gesamtvolumen von mehr als 300'000 m3) aus dem An-
             hang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV). Mit dem Vor-
             haben wird dieser Schwellenwert deutlich überschritten, d.h. dass die Pflicht zur
             Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

             Die Gemeinde Rheinfelden wurde am 16. Juni 2010 von der Bauherrschaft über das
             Vorhaben informiert. Dabei war die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unbe-
             stritten.

5.3          Verfahren
5.3.1        Allgemein

             Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelt und bewertet die voraussehbaren
             Auswirkungen von potentiell umweltbelastenden Anlagen. Das Ergebnis der Abklä-
             rungen wird im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) festgehalten. Er dient den Be-
             hörden als wesentliche Entscheidungsgrundlage zum Erteilen der nötigen Bewilli-
             gung. Die UVP ist vor allem ein Instrument der Vorsorge. Damit wird gewährleistet,
             dass Anlagen nur dann bewilligt werden, wenn die Umweltschutzvorschriften einge-
             halten werden.

             Beim vorliegenden Projekt wird mit keinen erheblichen Umweltbelastungen oder
             Auswirkungen gerechnet. Deshalb wird die Voruntersuchung derart vertieft, dass ei-
             ne abschliessende Beurteilung möglich wird und auf eine Hauptuntersuchung
             (zweitstufiges Verfahren) verzichtet werden kann.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             Die UVP ist kein eigenständiges Verfahren, sondern ist integrierter Bestandteil eines
             Leitverfahrens (Baubewilligungs-, Planungs- oder Konzessionsverfahren). Gemäss
             Anhang UVPV wird beim Anlagetyp Nr. 80.3 das massgebende Verfahren durch das
             kantonale Recht bestimmt. Im vorliegenden Fall ist das Leitverfahren das Baubewil-
             ligungsverfahren.

             Schematisch sieht der Projektablauf folgendermassen aus:

                                 Projektidee

                                                      NEIN
                                 UVP-Pflicht                                            Normales Baugesuchsverfahren
                                               JA

                                Startsitzung

                                      raumpl.         NICHT MÖGLICH
                                      Vorabkl.                                          Ablehnung des Gesuchs
                                                MÖGLICH

                                 Richtlinien

                              Voruntersuchung                                                               Gesuchsteller

                                                       NICHT ERHEBLICH                                        Kantonale
                                Auswirkungen
                                                                                                              Behörde
                                               ERHEBLICH

                                Pflichtenheft                                                                Prüfbehörde

                                     Beurt.                                                            Einfluss auf die Qualität
               nicht i.O .       Pflichtenheft
                                                                                                         durch kant. Behörde
                               i.O.

                                       UVB

                                                                                   Beurteilung               Beurteilung
                             öffentliche Auflage
                                                                                    des UVB                des Bauprojekts

                                Einsprachen

                                 Projektänderung     JA
                               Unterlagenergänzung

                              NEIN

                    NEIN         Zustimmung

                                          JA

                                 Entscheid
                                Prüfbehörde

                                 Publikation
                                 (Hinweise)

             Quelle: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
             Abbildung 3:      UVB-Projektablauf

                                                                         RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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5.3.2        Bisherige Verfahrensschritte

             Dem Normablauf entsprechend hat Holcim im Frühjahr 2010 ihre Absichten bezüg-
             lich des Kiesabbaus in einer Projektidee (datiert vom 16. Juni 2010) aufskizziert und
             begründet. Parallel dazu wurden die Gemeinderäte der beiden unmittelbar betroffe-
             nen Gemeinden je mündlich über das Vorhaben vororientiert.

             Am 6. Juli 2010 fand im Beisein der kantonalen Fachstellen, der Gemeindebehör-
             den, der Grundeigentümerin, der Bauherrschaft sowie des Planungsteams die
             Startsitzung statt. Dabei wurde vorab der Projektperimeter im Gelände besichtigt.

             Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht unabhängig von den speziel-
             len Rahmenbedingungen dieser Projektanlage (Kiesabbau vor Bau in einer Indust-
             riezone).

             Am 26. Januar 2011 hat Holcim Kies und Beton AG mit seinen Partnern Ernst Frey
             AG und Ziegler AG im Stadthaus Rheinfelden das Abbaugesuch mit Umweltverträg-
             lichkeitsbericht UVB „Untere Rütenen“ via Gemeinderat Rheinfelden erstmalig zur
             kantonalen Prüfung eingereicht.

             In verschiedenen bilateralen Gesprächen mit den kantonalen Fachstellen wurden
             die Untersuchungsergebnisse der einzelnen Fachbereiche des UVB besprochen. Im
             Sinne einer Optimierung des zeitlichen Ablaufs wurde am 5. Juli 2011 ein Zusatzbe-
             richt UVB „Untere Rütenen“ (datiert vom 30. Juni 2011) zur kantonalen Stellung-
             nahme nachgereicht.

             Ende Juli 2011 ergaben Nachverhandlungen zwischen der Grundeigentümerin und
             der Abbaugemeinschaft eine Anpassung der Planungsgrundlagen bezüglich Rekul-
             tivierung. Gemäss bestehender Vereinbarung hält die Grundeigentümerin an einer
             vollständigen Rekultivierung zur landwirtschaftlichen Nutzung fest. Die Idee einer
             Terrainvorbereitung für die vorgesehene industrielle Nutzung gemäss Bauzonenplan
             wird fallen gelassen.

             Eine weitere Änderung ergab sich durch einen Hinweis eines Bewirtschafters, der
             von einer möglichen Anschüttung entlang des Industriegleises berichtete. Im Sinne
             einer Vorabklärung wurde die Verdachtsfläche durch das Geologiebüro Dr. Heinrich
             Jäckli am 27. Mai 2011 untersucht. Dieser Bericht und das Entsorgungskonzept
             werden in das Bewilligungsvorhaben des Kiesabbauprojektes integriert.

             Mit Brief vom 10. August 2011 wurde das Baugesuch Kiesabbau „Untere Rütenen“,
             Rheinfelden vom 26. Januar 2011 mit Zusatzbericht vom 5. Juli 2011 beim Kanton
             zurückgezogen und zwischenzeitlich sistiert.

             Am 31. Januar 2012 wurde das Abbaugesuch mit Umweltverträglichkeitsbericht
             UVB „Untere Rütenen“ zum zweiten Mal zur kantonalen Prüfung eingereicht.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             Mit Schreiben vom 28. März 2012 an die AfU wurde der Situationsplan im Bereich
             der Leitungsmasten noch geringfügig angepasst.

             Das Baugesuch lag in der Gemeinde Rheinfelden vom 12. Juni bis 10. Juli 2012 öf-
             fentlich auf. Folgende Einwendungen wurden fristgerecht eingereicht:
             - Einwendung Einwohnergemeinde Wallbach (4. Juli 2012)
             - Einwendung Einwohnergemeinde Möhlin (5. Juli 2012)
             - Einwendung Gemeindeverband Wasserwerk Mumpf-Wallbach (5. Juli 2012)

             Eine erste Stellungnahme an die drei Einwender verschickte Holcim am 17. Sep-
             tember 2012.

             Interner Grundsatzentscheid durch Holcim vom 25. Juli 2013:
             Die drei Einwendungen zum Kiesabbaugesuch von Holcim „Untere Rütenen“,
             Rheinfelden haben auf Wunsch der Standortgemeinde Rheinfelden und der Grund-
             eigentümerin Schweizer Rheinsalinen AG zu einer erneuten Anpassung des Projek-
             tes geführt. Holcim wird aufgrund der neuen Rahmenbedingungen kurzfristig in den
             Aufbereitungsstandort Kieswerk Eiken investieren und dort das Wandkiesmaterial
             von Rheinfelden aufbereiten und veredeln.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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5.4          Projektorganisation
             Für die Erarbeitung der erforderlichen Gesuchsunterlagen samt Umweltverträglich-
             keitsbericht wurde folgendes Projektteam gebildet:

             Abbildung 4:     Projektorganisation

6            Grundlagen

6.1          Raumplanung, Zonenkonformität
6.1.1        Kantonaler Richtplan

             Der geltende kantonale Richtplan wurde am 20. September 2011 vom Grossen Rat
             beschlossen. Er koordiniert die raumwirksamen Tätigkeiten von Kanton und Ge-
             meinden. Zudem zeigt er auf, an welchen Gebieten ein kantonales Nutz- und
             Schutzbedürfnis besteht.

             Wie nachfolgender Planausschnitt aus der Gesamtkarte des Richtplanes 2011 zeigt,
             setzt dieser das Gebiet "Untere Rütenen" (gelber Kreis) als Siedlungsgebiet (Ar-
             beitsgebiet) fest. Somit soll das Gebiet primär der industriellen und gewerblichen

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             Nutzung dienen. Die Umsetzung hat auf kommunaler Ebene über die Nutzungspla-
             nung zu erfolgen.

             Abbildung 5:     Ausschnitt aus dem kantonalen Richtplan 2011

             Im Gegensatz zum Richtplan 1996 scheidet der neue Richtplan die im Industriege-
             biet „Untere Rütenen“, Rheinfelden, gelegenen Kiesreserven nicht mehr explizit als
             Kiesabbaugebiet aus. Hingegen weist er bezüglich Materialabbau die Gemeinden
             zu Folgendem an:

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             „…..
             1. Materialabbaugebiete in den Industrie- und Gewerbezonen
             1.1 An der Nutzung der Kiesreserven in den nicht überbauten Industrie- und Ge-
                    werbezonen besteht ein kantonales Interesse.
             1.2 Die Gemeinden sorgen, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenste-
                    hen, in Industrie- und Gewerbezonen für eine angemessene Ausschöpfung der
                    vorhandenen Kiesreserven. Sie können in ihrem Nutzungsplan für geeignete
                    Gebiete in der Industrie- und Gewerbezone eine Abbaupflicht vorsehen.
             .....“

             Die Gemeinde Rheinfelden ist diesem Auftrag zuvorgekommen, indem sie – auch in
             Anlehnung an den alten Richtplan - in ihrer Nutzungsplanung folgende grundeigen-
             tümerverbindliche Festsetzungen gemacht hat.

6.1.2        Kommunale Nutzungsplanung

             Die Gemeinde Rheinfelden verfügt über eine Nutzungsplanung Siedlung (Bauzo-
             nenplan mit Bau- und Nutzungsordnung), welche von der Gemeindeversammlung
             am 30. April 2003 beschlossen und vom Regierungsrat am 28. April 2004 geneh-
             migt worden ist.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             Abbildung 6:     Nutzungsplan Gemeinde Rheinfelden: Ausschnitt aus Bauzonenplan (neue K 495 fehlt)

             Wie oben stehender Planausschnitt zeigt, weist der rechtskräftige Bauzonenplan
             das Gebiet "Untere Rütenen" der "Arbeitszone III: Industrie" (dunkelviolett) zu. Über-
             lagert wird die "Arbeitszone III: Industrie" mit einer "Kiesabbauzone" (schwarzer
             Punktraster).

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             In der Bau- und Nutzungsordnung sind dazu folgende Bestimmungen zu finden:

             Art. 8
             Arbeitszone III: Industrie

             Abkürzung
             A III.

             Grenzabstand
             ½ der Gebäudehöhe, mind. 2 m für Arbeitsbauten, mind. 3 m für bewohnte Bauten.

             Vollgeschosse
             -

             Gebäudehöhe
             max. 24m

             ES
             IV

             1
              Art. 15
             Arbeitszone III: Industrie

             Nutzung
             1
               Zulässige Nutzungen
             a Industrielle und gewerbliche Produktionsbetriebe.
             b Lagerbauten und Verteilzentren.
             c Fachmärkte.
             d Büros.
             e Wohnungen, soweit sie für die Überwachung der Betriebe
             notwendig sind.
             2
              Ausgeschlossene Nutzungen
             Einkaufszentren.

             Ausnützung
             3
               Ausnützungsziffer
             Frei.

             Grenzabstand
             4
               Grenzabstand
             ½ Gebäudehöhe, mindestens 2 m für Arbeitsbauten, mindestens 3
             m für bewohnte Bauten.

             Baumasse
             5
               Gebäudehöhe
             24 m.
             6
               Ausnahmen Gebäudehöhe
             Ausnahmen bei der Gebäudehöhe sind möglich für betrieblich unentbehrliche
             Bauteile, sofern dadurch keine öffentlichen und nachbarrechtlichen
             Interessen verletzt werden. Im Einzelfall entscheidet
             der Gemeinderat.

             Aussenräume
             7
               Aussenraumgestaltung
             10 % der Parzellenfläche sind als zusammenhängender, mit standortsheimischen

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             Pflanzen naturnah angelegter Grünraum zu gestalten
             und zu pflegen. Als naturnah gelten die bei der Naturschutzzone
             Freihaltung aufgeführten Aussenraumgestaltungen (Art. 21
             Abs. 5 BNO).
             8
               Anrechenbarkeit anderer Grünflächen
             Verbindliche Schutzbepflanzungen gemäss Ausweis im Bauzonenplan
             sind ganz, Dachbegrünungen zur Hälfte der begrünten Fläche
             anrechenbar.

             Lärmempfindlichkeit
             9
               Empfindlichkeitsstufe
             IV.

             Art. 22
             Kiesabbauzone

             Die Kiesabbauzone überlagert jene Bereiche der Bauzonen, innerhalb derer aufgrund der
             kantonalen Richtplanung vorgängig der baulichen Nutznahme die geregelte Entnahme von
             Kies gefordert ist.

             Der Kiesabbau vor der industriellen Nutzung ist verpflichtend. Diese Zonierung ent-
             spricht ebenfalls den Vorgaben aus dem neuen kantonalen Richtplanentwurf.

             Die raumplanerischen Voraussetzungen für den Kiesabbau sind somit gegeben, d.h.
             das Vorhaben ist gemäss geltender Nutzungsplanung zonenkonform.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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6.2          Grundeigentum
             Die Abbauzone gemäss Bauzonenplan umfasst folgende Eigentumsparzellen:

             Abbildung 7:     Grundbuchsituation mit Abbauparzellen (gelb)

                                                                                        Parzellen-            davon innerhalb
             P.-Nr. Grundeigentümer/-in
                                                                                        fläche tot.           Abbauzone (ca.)

             742      Schweiz. Rheinsalinen AG Pratteln                                 42'763 m2                   42'763 m2

             743      Schweiz. Rheinsalinen AG Pratteln (Weg)                             1'162 m2                   1'162 m2

             744      Schweiz. Rheinsalinen AG Pratteln                                 43'654 m2                   43'654 m2

             1476     Schweiz. Rheinsalinen AG Pratteln                                 41'187 m2                   41'187 m2

             2424     Schweiz. Rheinsalinen AG Pratteln (Weg)                              961 m2                      961 m2

             Total                                                                     129'727 m2                 129'727 m2

             Tabelle 2:       Vom Materialabbau betroffene Grundstücke

             Die aufgeführten Grundstücke liegen alle vollumfänglich innerhalb der Arbeitszone
             III: Industrie resp. der Kiesabbauzone.

             Über die mit einer Abbauzone belegten Flächen hat Holcim mit der Grundeigentü-
             merin der Schweizer Rheinsalinen AG, Pratteln, einen Kiesabbauvertrag abge-
             schlossen.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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7            Projektbeschrieb

7.1          Projektkonzeption
7.1.1        Lage im Raum

             Der Abbauperimeter "Untere Rütenen" liegt in der mehrheitlich flachen Rheinebene
             zwischen den beiden Gemeinden Rheinfelden und Möhlin. Das Areal befindet sich
             an der östlichen Peripherie des Gemeindebanns von Rheinfelden. Die Distanz zum
             Siedlungsrand von Rheinfelden beträgt rund 1'600 m, jene an den Dorfrand von
             Möhlin ca. 500 m. Währendem das Gebiet Richtung Rheinfelden mit Wald bestockt
             ist, wird das Areal Richtung Osten (Möhlin) landwirtschaftlich genutzt. Das Abbau-
             gebiet selbst wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt.

             Abbildung 8:     Lage des Abbauperimeters

             An den Abbauperimeter grenzen, wie auch nachfolgende Abbildung zeigt, konkret
             folgende Nutzungen an:

              im Norden:
                  in der "Arbeitszone III: Industrie" folgende Industrie-/Gewerbebetriebe:
                  - Landi Frila
                  - SuperDrecksKescht, Oeko-Service Schweiz AG Entsorgung von Elektro-
                    Elektronik, Kühlgeräten und Sonderabfällen

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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                    Saline Riburg, der Schweizer Rheinsalinen AG, Pratteln
                     -
                  - Josef Meyer Transport Technology AG
              im Osten:
                  hinter dem Industriegleis eine ca. 18 ha grosse Landwirtschaftszone und
                  danach das Baugebiet von Möhlin (Wohnzone W2)
              im Süden:
                  der Bahnhof Möhlin mit den Gleisanlagen und dahinter
                  die Landwirtschaftszone von Rheinfelden
              im Westen:
                  die grossflächigen Waldungen der Ortsbürgergemeinde Rheinfelden

             Abbildung 9:     Angrenzende Nutzungen (Ausschnitt aus Kulturlandplan Rheinfelden)

7.1.2        Verkehrstechnische Erschliessung

             Das Abbaugebiet ist durch die K 495 resp. die neue Industriestrasse verkehrstech-
             nisch erschlossen. Es müssen ausserhalb des Abbauperimeters keine weiteren Er-
             schliessungsstrassen erstellt werden.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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7.1.3        Materialabbau

             Vom Abbau sind folgende Flächen betroffen:
             Parz.Nr.                     Parzellenfläche          Projektperimeter        Abstandsfläche                 Abbauperimeter

             742                             42'763 m2                  42'763 m2                 2'937 m2                    39'826 m2

             744                             43'654 m2                  43'654 m2                 2'094 m2                    41'560 m2

             1476                            41'187 m2                  41'187 m2                 1'962 m2                    39'225 m2

             743                              1'162 m2                   1'162 m2                     33 m2                     1'129 m2

             2424                                961 m2                    961 m2                     21 m2                       940 m2

             Total                        129'727 m2                  129'727 m2                  7'047 m2                  122'680 m2

             Tabelle 3:         Flächenübersicht

             Das heute ausschliesslich landwirtschaftlich genutzte Abbauareal (Projektperimeter)
             umfasst somit rund 13 ha. Bringt man ringsherum die erforderlichen Abstandsstrei-
             fen (Parzellengrenze bis Grubenrand) in Abzug verbleibt als eigentlicher Abbaupe-
             rimeter eine Fläche von rund 12 ha.

             Aufgrund der gemachten Sondierbohrungen resp. des Grundwasserspiegels kann
             von einer mittleren, abbaufähigen Kiesmächtigkeit von ca. 23 bis 24 Metern (exkl.
             Abdeckung) ausgegangen werden. Unter Berücksichtigung von Böschungsneigun-
             gen, Abdeckung usw. beträgt das nutzbare Abbauvolumen somit rund 2.7 Mio m3
             (fest).

             Der Abbau erfolgt von Nord im Gegenuhrzeigersinn in 2 Etappen. Im Abbauplan
             sind die detaillierten Abbau- und Rekultivierungszustände für die ganze Abbauzeit
             dargestellt.

                    Etappe             Rohstoffkubatur         Etappe            Auffüllkubatur       Zeitbedarf             Bauzeit

                      A1               1'300'000 m3                                                       4J              2014-2017

                      A2               1'400'000 m3              R1            1'380'000 m3               4J              2018-2021

                                                                 R2            1'420'000 m3               4J              2022-2025

             Total                    2'700'000 m3                             2'800'000 m3
             Abtrag
             Ober-/Unterboden
                                          72'000 m3
             Auftrag
             Ober-/Unterboden                                                     60'000 m3
                                                                                                  Mehrauffüllung zwecks Verbesserung des
             Total                    2'772'000 m3                             2'860'000 m3       Abflusses der Oberflächenwassers

             Tabelle 4:         Abbau- und Rekultivierungsetappen (A1 / A2 je inkl. 120'000 m3 Abdeckung)

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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7.1.4        Abbaurecht

             Mittels Kiesabbauverträgen / Dienstbarkeitsverträgen hat sich die Holcim das Ab-
             baurecht gesichert. Der Vertrag liegt von beiden Vertragsparteien unterzeichnet vor.
             Das Abbaurecht wurde mit Datum vom 8. April 2010 im Grundbuch eingetragen.

7.1.5        Verkehrstechnische Erschliessung Grube

             Innerhalb des Abbauperimeters erfolgt die Erschliessung situativ, d.h. sie wird dem
             jeweiligen Abbaufortschritt angepasst und ist daher nicht Bestandteil der vorliegen-
             den Abbauplanung. Noch innerhalb des Abbauperimeters, d.h. unmittelbar vor Be-
             ginn der öffentlichen Strassen wird eine Radwaschanlage erstellt.

7.1.6        Materialtransport

             Von der geplanten jährlichen Abbaukubatur von 330'000 m3 sollen 230'000 m3 im
             Kieswerk in Eiken veredelt werden (div. Sand- und Kieskomponenten). Rund
             100'000 m3 gelangen direkt auf die regionalen Baustellen der Firmen Ernst Frey AG
             und Ziegler AG.

             Der Materialtransport von Rheinfelden nach Eiken erfolgt mittels modernen Lastwa-
             gen. Die Transportdistanz beträgt ca. 20 Kilometer.

             Abbildung 10: Transportroute Rheinfelden - Eiken (rot)

7.1.7        Wiederauffüllung / Nachnutzung

             Die Grube wird mit sauberem, in der Region anfallendem Aushubmaterial der De-
             ponieklasse I (= sauberes, inertes Aushubmaterial ohne Holz, Torf oder Humus und
             ohne wasserbeeinträchtigende Bestandteile) bis ca. 50 cm unter das heutige Terrain
             wiederaufgefüllt. Der Perimeter wird gemäss Rekultivierungsrichtlinie als Landwirt-
             schaftsfläche hergerichtet. Zur Verbesserung des Wasserabflusses wird das Terrain
             in Ost-West-Richtung entsprechend dem Ausgangszustand leicht geneigt. Bei Be-
             darf wird der Auffüllkörper mit Kiesdrainagen versehen.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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7.1.8        Induzierter Verkehr

             Für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des vorgesehenen Kiesabbaus in der
             "Untere Rütenen" sind die verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Kiesabbaus
             und der Auffüllung für sich allein zu beurteilen.

             Mit der Annahme, dass ein Kubikmeter Kies ca. 2.0 t wiegt und dafür Lastwagen mit
             27 t Nutzlast resp. ein Kubikmeter Aushub ca. 1.65 t wiegt und dafür Lastwagen mit
             17 t Nutzlast verwendet werden, ergibt sich folgende Anzahl Lastwagenfahrten:

                                                                                 Wandkies
                                                              Wandkies                               Aushub            Total
              Fahrtrichtung                 Einheit                                 auf
                                                              nach Eiken                          für Auffüllung     Fahrten/h
                                                                                 Baustellen

                                                3
              Möhlin/Wallbach               m                      0*)             20‘000            30‘000

                                            t                       0              40‘000            49‘500

                                            Fahrten/d               8                 8                 16

                                            Fahrten/h              0.5               0.5               1.0               2.0

                                                3
              Rheinfelden                   m                   230‘000            80‘000           240‘000

                                            t                   460‘000           160‘000           396‘000

                                            Fahrten/d               86               32                128

                                            Fahrten/h              5.8               2.0               8.0              15.8

              Rheinfelden/Eiken                 3
                                            m                   230‘000
              Autobahn

                                            t                   460‘000

                                            Fahrten/d               86

                                            Fahrten/h              5.8                                                   5.8
                                                                     *) Leerfahrt von Wallbach nach Eiken aus betrieblichen Gründen
             Tabelle 5:       Induzierter Verkehr

             Für die Berechnungen wird angenommen, dass jeder Transport eine Leerfahrt ge-
             neriert (Maximalbetrachtung). Aus betrieblichen Gründen fahren jeweils 8 Fahrzeu-
             ge pro Tag leer aus dem Werk Wallbach in die Untere Rütenen laden Kies und fah-
             ren danach beladen nach Eiken. Der Transport von Wandkies nach Eiken erfolgt zu
             100% via Kohlplatz über die Autobahn nach Eiken. Direkte Lieferungen von Wand-

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             kies auf die Baustellen erfolgen zu 20% durch Möhlin und die Fahrten mit Aushub-
             material für die Auffüllung zu 10%. Die übrigen Fahrten erfolgen Richtung Rheinfel-
             den. Das Logistikkonzept der Holcim sieht vor, bei den Kiestransporten die Leerfahr-
             ten maximal zu reduzieren.

             Die Leistungsberechnungen beim Kohlplatz in Rheinfelden zeigen Folgendes:

             Morgenspitze (MSP):
             Die Ausnützung der Leistungsfähigkeit liegt bei 76.3%. Die Leistungsfähigkeit wird
             mit der Stufe D bewertet. Dies bedeutet, dass die Leistungsfähigkeit ausreichend ist,
             dass aber der Rückstau nicht in allen Umläufen abgebaut werden kann (weniger als
             2 Halte) und somit die Zeitverluste für alle Fahrzeuge spürbar sind.

             Abendspitze (ASP):
             Die Ausnützung der Leistungsfähigkeit liegt bei 81.0%. Die Leistungsfähigkeit wird
             ebenfalls mit der Stufe D bewertet.

             Mit den zusätzlichen Lastwagen der HOLCIM (ca. je 5 LW pro Richtung) verschlech-
             tert sich die Leistungsfähigkeit sowohl in der MSP wie auch in der ASP unmerklich
             um 0.3%.

7.1.9        Werkleitungen

             Da das Abbaugebiet bisher nur landwirtschaftlich genutzt wurde, befinden sich darin
             keine bodengebundenen Werkleitungen. Parallel zur SBB resp. zur K 495 verlaufen
             Hochspannungsleitungen der SBB/AEW resp. der NOK, deren Fundamente beim
             Abbau entsprechend geschützt werden müssen. In der nordwestlichen Ecke tangiert
             eine eingedolte Sauberwasserleitung (früher Delligrabenbach) das Gebiet.

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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             Abbildung 11: Bestehende Freileitung
                           oben: NOK, entlang der Kantonsstrasse K 495
                           unten: SBB/AEW, entlang dem Eisenbahntrassee

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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7.1.10       Zusammenfassung / Projektkenngrössen

             Hydrogeologie (Dr. H. Jäckli)
             Höchster Grundwasser-Stand (Ostecke)                                        273.6 m ü.M.
             Gefälle des GW-Stromes                                                      2.5 bis 5.0‰
             Schutzschicht                                                               3.0 m
             resultierende Abbaukote                                                     275.8 bis 276.6 m ü.M.

             Abbaubedarf
             Höhe Abbauwand (ohne Ober-/Unterboden)                                      ca. 25 bis 26 m
             Kiesböschungen am Projektperimeter                                          1:1 bis 2:1

             Materialbedarf fest
             Jahresbedarf Kies                                                           330'000 m3
             Auffüllmaterial pro Jahr                                                    270'000 m3

             Grenzabstände
             zu Parzellengrenzen und Industriezubringer                                  4.0 m
             zu Strassenrand Kantonsstrasse K495                                         6.0 m

             Etappierung
             Zahl der Abbauetappen                                                       2
             Vorratszeit pro Etappe                                                      3-4 Jahre
             Vorratszeit Kies                                                            6-8 Jahre

             Tabelle 6:       Projektkenngrössen

7.2          Ökologischer Ausgleich
7.2.1        Grundsätzliches

             Gestützt auf Art. 18 b Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimat-
             schutz (NHG) und die §§ 13 und 14 der Naturschutzverordnung (NSV) ist unter Be-
             rücksichtigung der vorhandenen Naturwerte sowie der Vernetzungs- und Entwick-
             lungspotenziale bei derartigen Landschaftseingriffen ökologischer Ausgleich zu be-
             treiben.

             Bei Kiesabbauvorhaben stehen dem Gesuchsteller heute grundsätzlich zwei Mög-
             lichkeiten offen; es sind dies die herkömmliche "15%-Klausel" (§ 40a, kant. Bauge-
             setz) und seit dem Jahr 2005 die "Wanderbiotopklausel" oder Branchenlösung. Bei
             der Branchenlösung handelt es um eine Vereinbarung zwischen dem Verband der
             Kies- und Betonwerke Aargau (VKB) und dem Departement Bau, Verkehr und Um-
             welt, welche der Kiesabbau-Unternehmung bei der Erfüllung der ökologischen Auf-

                                                                      RZ GEOKONZEPT GmbH - Bellikon / KOCH + PARTNER - Laufenburg
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