Kind+Spital - Für Kinderrechte im Gesundheitswesen Ruth Müller, Präsidentin

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Kind+Spital - Für Kinderrechte im Gesundheitswesen Ruth Müller, Präsidentin
Kind+Spital – Für Kinderrechte im Gesundheitswesen
Ruth Müller, Präsidentin
Kind+Spital - Für Kinderrechte im Gesundheitswesen Ruth Müller, Präsidentin
Kind+Spital - Für Kinderrechte im Gesundheitswesen Ruth Müller, Präsidentin
Vorstellung Verein Kind+Spital

Wer sind wir?

• Kind+Spital setzt sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen
  im Gesundheitswesen ein, unabhängig von ihrem Alter und ihrer
  Grunderkrankung.

• Grundlage unserer Arbeit sind die zehn Punkte der EACH-Charta
  für Kinder im Spital, die 1988 von 12 europäischen Kind+Spital-
  Organisationen am ersten gemeinsamen Kongress in Leiden (NL)
  verabschiedet wurde.
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Vorstellung Verein Kind+Spital

Was ist uns wichtig?

• Anwesenheit und Einbezug der Eltern

• Altersgerechte und individuelle Vorbereitung auf den
  Spitalaufenthalt, Eingriffe oder Untersuchungen

• Einbezug des Kindes in die Entscheidungsfindung

• Betreuung und Behandlung durch kindergeschultes Personal

• Nachhaltige Finanzierung der Kindermedizin
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Vorstellung Verein Kind+Spital

Wofür engagieren wir uns?

• Infrastruktur und Dienstleistungen sowie Behandlungs- und
  Betreuungskonzepte, die den physischen und emotionalen
  Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen aller Altersgruppen
  gerecht werden

• Umsetzung der EACH-Charta für Kinder in den Kinderspitälern und
  Kinderabteilungen in der Schweiz
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Organisation Kind+Spital

Wie sind wir organisiert?

• Schweizerischer Verein, Gründungsjahr 1978

• ca. 300 Mitglieder

• Vorstand

• Patronatskomitee

• Geschäftsstelle Müllerhaus, Lenzburg
  (Geschäftsstellenleiterin Stephanie Granzeuer)
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Organisation Kind+Spital

Wer sind die Vorstandsmitglieder?

Ruth Müller, Präsidentin
Barbara Stucki, Vize-Präsidentin
Ursi Stocker, Mitglied, Ressort Finanzen und Fundraising
Netty Fabian, Mitglied, Ressort Kommunikation
Hanne Sieber, Mitglied, Delegierte EACH
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Kinderrechte –
Die 10 Punkte der EACH-Charta für Kinder im Spital
Kind+Spital - Für Kinderrechte im Gesundheitswesen Ruth Müller, Präsidentin
Die Hausordnung – 1965

Besuche
Besuchszeiten für Eltern:
Mittwoch / Sonntag 14.30 – 15.30 Uhr

Nehmen Sie bitte die Kinder nicht ohne
Erlaubnis der Schwester aus dem Bett!

Kinder mit einer ansteckenden Krankheit sind durch
eine Glasscheibe vom Besuch getrennt. Es besteht
aber die Möglichkeit, über eine Gegensprechanlage
mit ihnen zu reden.
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A TWO YEAR-OLD GOES TO HOSPITAL (1952)
                           James Robertson
 (Psychiatric Social Worker and Psychoanalyst, Tavistock Clinic London)
Platt Report (Ministry of Health, UK, 1959)

“The Welfare of Sick Children in Hospital”
(Sir Henry Platt, Vorsitzender der Parlamentarischen Untersuchungs-
kommission zu den Zuständen in englischen Kinderspitälern):
   •   Die speziellen Bedürfnisse von Kinder im Spital werden nicht wahrgenommen.
   •   Humanere Zustände in englischen Kinderkliniken müssen den Aufenthalt von
       Kindern im Spital für diese erträglicher machen.

Eine Folge der Untersuchung war die Gründung der Elternorganisation
National Association for the Welfare of Children in Hospital (heute
Action for Sick Children) im Jahr 1961.
Eltern wehren sich für ihre Kinder

Ausgehend von den USA und Grossbritannien bildeten sich in den
60er-Jahren in vielen europäischen Ländern Selbsthilfegruppen.

1988: 1. Europäische Konferenz; die «Charta für Kinder im
Krankenhaus» wird erarbeitet.

1993: Gründung von EACH
(European Association for Children in Hospital)
Die Charta im Kontext

Grundlage der EACH-Charta ist die UN-Kinderrechtskonvention.
Sie wurde 1997 von der Schweiz ratifiziert.

•   Wohl des Kindes steht im Vordergrund
•   Kind hat Recht auf Beisein der Eltern
•   Recht auf Anhörung und Berücksichtigung der Meinung des Kindes
•   Zugang zu Informationen und Vertraulichkeit
•   Schutz vor Gewaltanwendung
•   Recht auf Spiel
•   Minderheitenrechte
EACH-Charta für Kinder im Spital (1988)

1. Ich muss nur dann ins Spital, wenn es
   unbedingt nötig ist.

2. Wenn ich ins Spital muss, dürfen meine
   Eltern bei mir bleiben.

3. Meine Eltern dürfen bei allen
   Untersuchungen, die bei mir gemacht
   werden, dabei sein.

                                            © UKBB
EACH-Charta für Kinder im Spital (1988)
4. Mir und meinen Eltern wird genau erklärt,
   was getan werden muss, damit es mir
   bald wieder besser geht.

5. Alle Personen, die mich behandeln und
   pflegen, hören mir zu und nehmen meine
   Meinung ernst.

6. Im Spital werde ich zusammen mit
   anderen Kindern auf einer Kinderstation
   behandelt.

                                               © UKBB
EACH-Charta für Kinder im Spital (1988)

7. Im Spital sorgen alle dafür, dass ich mich wohl
    fühle. Ich darf deshalb auch spielen und lernen.

8. Alle Personen ,die mich behandeln und pflegen,
   haben eine auf Kinder spezialisierte Ausbildung.

9. Es gibt Personen im Spital, die mich häufig
   betreuen und gut kennen. Sie reden mit mir und
   meinen Eltern. Ich kann sie alles fragen, was ich
   wissen möchte.

10.Ich werde mit Respekt behandelt. Wenn mir eine
   Untersuchung peinlich ist oder ich grosse Angst
   habe, sage ich das den Leuten im Spital. Dann         © UKBB

   helfen sie mir, damit ich mich wieder besser fühle.
Fokus: Kinderpartizipation
Projekte mit Kindern bei Kind+Spital

              Delegierte
              Kontrolle

           Partnerschaft

         Konsultation

        Information
Beispiel: Spitalvorbereitungs-Comic
«Robin und der rote Zweig»
Workshop mit unserer Kinderjury im UKBB am 2. Februar 2013

Fragestellungen:   Was sind coole Charaktere?
                   Was möchte ich bei einem Spitalaufenthalt wissen?
                   Was für eine Geschichte würde mir Spass machen?

Die Kinder wünschen sich eine spannende Geschichte, bei der der
Lerninhalt nicht im Vordergrund steht:
• am Besten eine Abenteuergeschichte oder Krimi
• kein Kind mit Gipsbein, keine grosse Verletzung,
  kein Blut
Rückmeldungen der Kinder und der
Fachexpertinnen
Was war den Kindern wichtig?
• Aussehen und Namen der Personen, die vorkommen
• Spannende Details der Geschichte
• Comic-Schrift (gut lesbar aber typisch Comic)
• Die Texte in den Sprechblasen müssen so geschrieben sein, wie man auch spricht (Umgangssprache)

Was gab es fachlich speziell zu beachten?
Und da ist er – der Comic!
                             Ein grosse Dankeschön
                             unserer Kinderjury:

                             Ana
                             Jakob
                             Samuel
                             Larissa
                             Salomé
                             Benjamin
                             Selina
Wie geht es weiter?

Aktuelle Themen
• Kindergerechte Informationsmittel
• Patienten- und Familienedukation
• Die Betreuung von Jugendlichen im Spital

                              Fallpauschalenfinanzierung
                              SwissDRG 2014
                              • Finanzierung der Kindermedizin ist
                                gefährdet
                              • Kinderspezifischer Mehraufwand immer
                                noch nicht ausreichend abgebildet
                              Akuter Fachkräftemangel Pädiatrie
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