KINDERBETREUUNGSGELD DIE FÜNF MODELLE - GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BERUF UND FAMILIE Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident
KINDERBETREUUNGSGELD Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter Seit Anfang des Jahres 2010 gibt es fünf Modelle des Kinderbetreuungs- Allgemeines geldes. Die Modelle sind nach zwei unterschiedlichen Systemen ausge- staltet. Alle Es gibt nunmehr Arbeitsplätze, das Frauen an denen „einkommensabhängige beschäftigt werden, Modell“ müssendasvon80%dem/ des Letzeinkommens der ArbeitgeberIn aber höchstens daraufhin € 2.000 überprüft sein, ersetzt und die ob Gefahren fürvier Pauschal- die Sicherheit modelle. und Gesundheit werdender oder stillender Mütter bestehen. Werden im Zuge der Evaluierung Gefahren festgestellt, müssen Änderungen in der Die Pauschalmodelle Beschäftigung unterscheiden werdender sich Mütter oder stillender nach Bezugsdauer vorgenommen und unter- werden. schiedlich Es hohen muss daher im Geldleistungen. Betrieb bei MeldungIm Unterschied zum einkommensab- der Schwangerschaft bereits be- hängigen kannt sein,Modell, ob diedas nur ineinen Arbeit geringfügigen der bisherigen Zuverdienst Form, erlaubt, im bisherigen kann Ausmaß bei den und an Pauschalmodellen diesem Arbeitsplatz bis weiterhin zu 60% des Letzteinkommens von der werdenden dazuverdient Mutter (stil- werden.Mutter) ausgeübt werden darf. lenden ArbeitgeberInnen haben dafür zu sorgen, dass Frauen von jenen Arbeiten In der Broschüre abgezogen werden,werden die für die Anspruchsvoraussetzungen, sie oder das Kind schädlich seindie Berech- können. In nungsmethoden des Zuverdienstes und des einkommensabhängigen Betrieben, in denen ein Betriebsrat errichtet wurde, hat dieser ein Mitwir- KBG dem GrundeBei kungsrecht. nach erklärt einem aber auch Wechsel die Teilungsmöglichkeiten auf einen zwischen anderen, weniger gefährlichen den Eltern werden erläutert. Arbeitsplatz ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. letzten drei Monate von dem/der ArbeitgeberIn weiterzuzahlen. Ist im Be- trieb keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gegeben, kann auch eine gänzliche Freistellung unter Weiterzahlung des durchschnittlichen Ent- gelts die Folge sein. Absolutes Beschäftigungsverbot Ein absolutes Beschäftigungsverbot besteht acht Wochen vor und acht Wochen nach der voraussichtlichen Entbindung (sog. Schutzfrist oder Mutterschutz). Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Geburt mindestens 12 Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen. Während des Beschäfti- gungsverbots haben Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen grundsätzlich einen Anspruch auf Wochengeld (Näheres siehe unter Wo- chengeld). Individuelles Beschäftigungsverbot Besteht unabhängig von der Art der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann AK Infoservice 91
erden, müssen von dem/ efahren für die Sicherheit er bestehen. Werden im ssen Änderungen in der vorgenommen werden. wangerschaft bereits be- , im bisherigen Ausmaß werdenden Mutter (stil- auen von jenen Arbeiten chädlich sein können. In de, hat dieser ein Mitwir- en, weniger gefährlichen etzten 13 Wochen bzw. eiterzuzahlen. Ist im Be- egeben, kann auch eine durchschnittlichen Ent- ht Wochen vor und acht g (sog. Schutzfrist oder urten und Kaiserschnitt ens 12 Wochen. Ist eine indung eingetreten, so dung im Ausmaß dieser Während des Beschäfti- reie Dienstnehmerinnen Näheres siehe unter Wo- ng Gefahr für Leben und der Beschäftigung, kann 2 AK Infoservice 9
Beschäftigungsverbote KINDERBETREUUNGSGELD für werdende und stillende Mütter Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld sind: Allgemeines Alle Arbeitsplätze, Bezug an denen Frauen der Familienbeihilfe beschäftigt für das Kind werden, müssen von dem/ der ArbeitgeberIn daraufhin überprüft Lebensmittelpunkt von antragstellendem sein, obElternteil Gefahrenundfür die KindSicherheit in Öster- undreich Gesundheit werdender oder stillender Mütter bestehen. Werden im Zuge der Evaluierung Gefahren festgestellt, müssen Änderungen in der ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind (Hauptwohnsitz) Beschäftigung werdender oder stillender Mütter vorgenommen werden. Es die mussDurchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen daher im Betrieb bei Meldung der Schwangerschaft bereits be- kannt die sein, ob dieder Einhaltung Arbeit in der bisherigen Zuverdienstgrenze proForm, im bisherigen Ausmaß Kalenderjahr und an diesem Arbeitsplatz weiterhin von der werdenden für NichtösterreicherInnen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt Mutter (stil- in lenden Mutter) ausgeübt werden darf. Österreich (NAG-Karte) bzw. die Erfüllung bestimmter asylrechtlicher ArbeitgeberInnen Voraussetzungen haben dafür zu sorgen, dass Frauen von jenen Arbeiten abgezogen werden, die für sie oder das Kind schädlich sein können. In Betrieben, ACHTUNG: in denen ein Betriebsrat errichtet wurde, hat dieser ein Mitwir- kungsrecht. Bei einem Wechsel auf einen anderen, weniger gefährlichen Kinderbetreuungsgeld Arbeitsplatz ist eine Sozialleistung ist der Durchschnittsverdienst derund hat nichts letzten mit 13 Wochen bzw. letzten drei Monate von dem/der ArbeitgeberIn weiterzuzahlen.tun. arbeitsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere der Karenz, zu Ist im Be- trieb keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gegeben, kann auch eine gänzliche Freistellung unter Weiterzahlung des durchschnittlichen Ent- Pauschales gelts Kinderbetreuungsgeld die Folge sein. Variante 30 + 6 Bezugshöhe Beschäftigungsverbot Absolutes 14,53 Euro täglich (rund 436 Euro monatlich) Bezugsdauer Ein Bis zur Vollendung des absolutes Beschäftigungsverbot 30. Lebensmonats besteht acht Wochendesvor Kindes, und acht wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld Wochen nach der voraussichtlichen Entbindung (sog. Schutzfrist (KBG) oder bezieht; Mutterschutz). Bei bei Teilung zwischen Mehrlingsgeburten, den Eltern Frühgeburten und gebührt KBG Kaiserschnitt max. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des beträgt die Schutzfrist nach der Geburt mindestens 12 Wochen. Ist eine Kin- des. Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung eingetreten, so Mehrlingesich die verlängert 7,27Schutzfrist Euro täglich pro der nach weiteres Mehrlingskind Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen. Während des Beschäfti- gungsverbots haben Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen Variante 20 + 4 grundsätzlich einen Anspruch auf Wochengeld (Näheres siehe unter Wo- Bezugshöhe 20,80 Euro täglich (rund 624 Euro monatlich) chengeld). Bezugsdauer Bis zur Vollendung des 20. Lebensmonats des Kindes, Individuelleswenn Beschäftigungsverbot nur ein Elternteil KBG bezieht; bei Teilung zwischen den Eltern gebührt KBG max. bis zur Vollendung des 24. Besteht unabhängig von der Artdes Lebensmonats der Kindes. Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann Mehrlinge 10,40 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind AK Infoservice AK Infoservice 3 9 45
Variante 15 + 3 Bezugshöhe 26,60 Euro täglich (rund 800 Euro monatlich) Bezugsdauer Bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht; bei Teilung zwischen erden, müssen von dem/ den Eltern gebührt KBG max. bis zur Vollendung des 18. efahren für die Sicherheit Lebensmonats des Kindes. er bestehen. Werden im Mehrlinge 13,30 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind ssen Änderungen in der vorgenommen werden. wangerschaftVariante 12 + 2 bereits be- , im bisherigen Ausmaß Bezugshöhe 33 Euro täglich (rund 1.000 Euro monatlich) werdenden Mutter (stil- Bezugsdauer Bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil KBG bezieht; bei Teilung zwischen auen von jenen Arbeiten den Eltern gebührt KBG max. bis zur Vollendung des 14. chädlich sein können. In Lebensmonats des Kindes. de, hat dieser ein Mitwir- en, weniger Mehrlinge gefährlichen 16,50 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind etzten 13 Wochen bzw. ACHTUNG: eiterzuzahlen. Ist im Be- egeben, kannBei auchallen Kinderbetreuungsgeldmodellen: Der Erstantrag bindet auch eine durchschnittlichen Ent- Elternteil an das gewählte Modell! den zweiten Zuverdienstmöglichkeiten zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld Während ht Wochen vor und acht des Bezuges von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf der oder60% der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in Zuverdienst g (sog. Schutzfrist dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (= individuelle Zuver- urten und Kaiserschnitt Ist eine mindestens aber 16.200 Euro im Kalenderjahr betragen,. dienstgrenze), ens 12 Wochen. Mit wenn derjeden indung eingetreten, individuellen Zuverdienstgrenze so Monat mindestens 24 Tage können etwa 60% der früheren Kinderbetreuungsgeld bezo-Ein- künfte dazuverdient gen wurde. dung im Ausmaß dieser werden; diesZuverdienstgrenze Mit der individuellen ist vor allem für jene BezieherInnen können etwa 60%interes- der Während des sant, die vor früheren der Geburt Einkünfte Beschäfti- des Kindes dazuverdient über hohe werden; Einkünfte dies ist verfügt vor allem haben. für jene Bezie- herInnen reie Dienstnehmerinnen Es besteheninteressant, die vor derZuverdienstgrenzen. keine monatlichen Geburt des Kindes über hohe Einkünfte Berücksichtigt werden verfügt Näheres siehe unter haben. Wo- nur die Einkünfte jenes Elternteiles, der das KBG bezieht. Es bestehen Relevant keine für die monatlichen Berechnung derZuverdienstgrenzen. Berücksichtigt sind individuellen Zuverdienstgrenze wer-die den nur die Einkünfte jenes Elternteiles, der das KBG bezieht. Einkünfte aus dem Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt des Kindes, in dem kein Relevant fürKBG bezogen wurde. die Berechnung der individuellen Zuverdienstgrenze sind ng Gefahr fürdie und aus dem Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt des Einkünfte Leben Kindes,kann der Beschäftigung, in dem kein KBG bezogen wurde. 4 46 AK Infoservice 9
Der Rückgriff auf ein Jahr ohne Bezug von KBG ist jedoch auf das drittvoran- Beschäftigungsverbote gegangene für Kalenderjahr werdende und vor der GeburtMütter stillende des Kindes beschränkt. Daher kann Berechnung der individuellen Zuverdienstgrenze für Arbeitneh- die Höhe des erlaubten Berechnung individuellen der individuellen Zuverdienstes niedriger Zuverdienstgrenze ausfallen. für Arbeitneh- merInnen: Berechnung der individuellen Zuverdienstgrenze für Arbeitneh- Allgemeines Beispiel: merInnen: Geburt 2013, Bezug KBG in den Jahren 2009, 2010, 2011 und Berechnung Einkünfte aus merInnen: der nicht individuellen Zuverdienstgrenze selbstständiger für Arbeitneh- Arbeit laut Einkommensteuerbe- 2012: Alle das Einkünfte merInnen: relevante Arbeitsplätze, an aus nichtKalenderjahr denen Frauen 2010. beschäftigt werden, müssen Arbeit laut Einkommensteuerbe- von dem/ scheid Einkünfte werden aus nachselbstständiger nicht Abzug der Werbungskosten selbstständiger Arbeit laut (zumindest der Wer- Einkommensteuerbe- der ArbeitgeberIn scheid werden daraufhin überprüft nachselbstständiger Abzug sein, ob Gefahren für die Sicherheit Einkünfte scheid aus nicht bungskostenpauschale werden nach Abzug in derder Höhe der Werbungskosten Arbeit von 132laut Werbungskosten Euro) (zumindest Einkommensteuerbe- um 30% erhöht. (zumindest der Wer- der Wer- und Gesundheit werdender bungskostenpauschale in oder der stillender Höhe von Mütter 132 Euro)bestehen. um 30% Werden erhöht. im scheid werden nach Arbeitslosengeld bungskostenpauschale Abzug in derder undGefahren Notstandshilfe Höhe Werbungskosten werden von 132 um 15% Euro) (zumindest um erhöht. 30% erhöht.der Wer- Zuge der Evaluierung festgestellt, müssen Änderungen in der Arbeitslosengeld bungskostenpauschale und Notstandshilfe in der Höhe von werden um 15% 132 Euro) um erhöht. 30% erhöht. Beschäftigung Arbeitslosengeld werdender oder stillender und Notstandshilfe Mütter werden umvorgenommen 15% erhöht. werden. Es Arbeitslosengeld muss und Notstandshilfe werden um 15% erhöht. 60% des daher im Betrieb bei oben berechneten Meldung der Endbetrages Schwangerschaft ergeben die jährlichebereits individu-be- 60% kannt elle des oben sein, ob berechneten die Arbeit in Endbetrages der bisherigen ergeben Form, die im jährliche bisherigen individu- Ausmaß 60%Zuverdienstgrenze. elle des oben berechneten Endbetrages ergeben die jährliche individu- 60%Zuverdienstgrenze. und an desdiesem Wechseln elle oben ArbeitsplatzEndbetrages sich berechneten die Eltern beim Zuverdienstgrenze. weiterhin von Bezug desergeben der werdenden KBG ab, diesojährlicheMutter (stil- besteht individu- für jeden lenden elle Mutter) ausgeübt Zuverdienstgrenze. Wechseln sicheigene die Eltern werden beim Bezug darf. des KBG ab, so besteht für jeden Elternteil Wechseln eine sich die individuelle Eltern beim Zuverdienstgrenze. Bezug des KBG ab, so besteht für jeden Elternteil Wechseln eine sicheigene ArbeitgeberInnen diehabenindividuelle Eltern dafür beimzu Zuverdienstgrenze. sorgen, Bezug desdass KBGFrauen ab, sovon jenenfür besteht Arbeiten jeden Die Krankenkasse Elternteil eine eigene übermittelt individuelle nach der Antragstellung Zuverdienstgrenze. auf pauschales abgezogen Die Elternteil werden, Krankenkasse eine eigene die für sie oder übermittelt individuelle nach das der Kind schädlich sein Antragstellung Zuverdienstgrenze. auf können. In pauschales KBG Die eine Mitteilungübermittelt Krankenkasse über den Leistungsanspruch. nach In diesem der Antragstellung Schreiben auf pauschales Betrieben, KBG Die in denen ein eineServiceleistung Mitteilung Krankenkasse Betriebsrat über dendie übermittelt errichtet Leistungsanspruch. nach der wurde, hat dieser In diesem Antragstellung auf ein Mitwir- Schreiben pauschales wird KBG als eineServiceleistung Mitteilung überauchdendie Höhe der Leistungsanspruch. individuellen In diesemZuverdienst- Schreiben kungsrecht. wird KBG als eine Bei einem Mitteilung Wechsel auch aufHöheeinenderanderen, weniger individuellen gefährlichen Zuverdienst- grenze wird als angeführt, dieüber Serviceleistung auchdendie automatisch Leistungsanspruch. Höhe ermittelt derder wird,Insofern diesem individuellen alleSchreiben erforder- Zuverdienst- Arbeitsplatz grenze wird als ist derdie angeführt, ServiceleistungDurchschnittsverdienst automatisch auch die Höhe ermittelt der letzten wird, 13 Wochen sofern individuellen alle bzw. erforder- Zuverdienst- lichen Daten grenzeDaten (Einkommensbescheid angeführt, die automatisch für das betreffende ermittelt wird, Jahr) sofern vorliegen. alle erforder- letzten lichen drei grenzeDaten Monate angeführt, von dem/der (Einkommensbescheid die automatischfür ArbeitgeberIn für das weiterzuzahlen. betreffende ermittelt Jahr) wird, sofern Ist im vorliegen. alle Be- erforder- lichen trieb keine (Einkommensbescheid andere Beschäftigungsmöglichkeit das betreffende gegeben, Jahr) kann vorliegen. auch eine lichen Daten (Einkommensbescheid für das betreffende Jahr) vorliegen. Gemäß § Freistellung gänzliche 8 Kinderbetreuungsgeldgesetz unter Weiterzahlung des werden für die Ermittlung durchschnittlichen Ent- Gemäß des gelts die §Folge 8 Kinderbetreuungsgeldgesetz Zuverdienstes sein. und der individuellen werden für die Ermittlung Zuverdienstgrenze folgende Gemäß des § 8 Kinderbetreuungsgeldgesetz Zuverdienstes werden für die Ermittlung und der individuellen Zuverdienstgrenze folgende Gemäß § 8 Kinderbetreuungsgeldgesetz Einkunftsarten des Zuverdienstes berücksichtigt: und der individuellen werden für die Ermittlung Zuverdienstgrenze folgende Einkunftsarten des Zuverdienstes berücksichtigt: und der individuellen Einkünfte Einkunftsarten aus berücksichtigt: nicht selbstständiger ArbeitZuverdienstgrenze folgende Absolutes Einkunftsarten Einkünfte aus Beschäftigungsverbot berücksichtigt: nicht selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht selbstständiger Arbeit Ein Einkünfte absolutes aus Gewerbebetrieb nicht selbstständigerbesteht Beschäftigungsverbot Arbeit acht Wochen vor und acht Einkünfte aus selbstständiger GewerbebetriebArbeit Wochen nach der GewerbebetriebArbeitEntbindung (sog. Schutzfrist oder voraussichtlichen Einkünfte aus selbstständiger Einkünfte ausBei Mutterschutz). Land- und Forstwirtschaft selbstständiger Arbeit Frühgeburten und Kaiserschnitt Mehrlingsgeburten, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft selbstständiger Arbeit beträgt die Schutzfrist Einkünfte aus Land- und nachForstwirtschaft der Geburt mindestens 12 Wochen. Ist eine Einkünfte Verkürzung aus Land- der zählen und AchtwochenfristForstwirtschaft vor nur derdieEntbindung eingetreten, so Als Zuverdienst grundsätzlich steuerpflichtigen Einkünfte Als nach Zuverdienst verlängert sich zählen die grundsätzlich Schutzfrist dem Einkommensteuergestz nach nur der (EStG). die steuerpflichtigen Entbindung im Ausmaß Einkünfte dieser Als nach Zuverdienst zählen grundsätzlich dem Einkommensteuergestz nur die steuerpflichtigen Einkünfte Verkürzung, Als Zuverdiensthöchstens zählen jedoch auf(EStG). grundsätzlich 16 nur Wochen. Während des Beschäfti- die steuerpflichtigen Einkünfte Steuerfreie Einkünfte (ausgenommen nach dem Einkommensteuergestz Arbeitslosengeld (EStG). und Notstandshil- gungsverbots Steuerfreie nach dem haben Einkünfte Arbeitnehmerinnen (ausgenommen Einkommensteuergestz und freie Arbeitslosengeld (EStG). Dienstnehmerinnen und Notstandshil- fe) gelten nicht Steuerfreie als Zuverdienst. Einkünfte (ausgenommen Arbeitslosengeld und Notstandshil- grundsätzlich fe) gelten nicht Steuerfreie einen Anspruch als Zuverdienst. Einkünfte (ausgenommen auf Wochengeld (Näheres Arbeitslosengeld undsiehe unter Wo- Notstandshil- Nicht zum Zuverdienst fe) gelten nicht als Zuverdienst. chengeld). und zur individuellen Zuverdienstgrenze zäh- Nicht fe) len: zumnicht gelten Alimente,Zuverdienst und zurKinderbetreuungsgeld, als Zuverdienst. Familienbeihilfe, individuellen Zuverdienstgrenze Abfertigung, zäh- Wo- Nicht len: zum Zuverdienst Alimente, und zurKinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, individuellen Zuverdienstgrenze Abfertigung, zäh- Wo- Nicht chengeld,zum len: Alimente, Zuverdienst 13. und 14. und Gehalt, Familienbeihilfe, zur individuellen Pflegegeld usw. Kinderbetreuungsgeld,Zuverdienstgrenze Abfertigung, Wo- zäh- Individuelles chengeld, len: Alimente,13. und Beschäftigungsverbot 14. Gehalt, Familienbeihilfe, Pflegegeld usw. Kinderbetreuungsgeld, Abfertigung, Wo- chengeld, 13. und 14. Gehalt, Pflegegeld usw. chengeld, Besteht 13. und 14.von unabhängig Gehalt, der ArtPflegegeld usw. der Beschäftigung Gefahr für Leben und Hilfestellung bei der Ermittlung sämtlicher Zuverdienstgrenzen erhalten Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann Sie unter den Links auf Seite 13. AK Infoservice 5 9 AK Infoservice 47
Berechnung des laufenden zulässigen Zuverdienstes: Zunächst ist die Anzahl der Monate eines Kalenderjahres, in dem KBG bezogen wird, festzustellen (Anspruchsmonate). Wird nicht an al- Berechnung des laufenden len Tagen eines zulässigen Kalendermonats KBG Zuverdienstes: bezogen, so zählt dieser Monat Zunächst ist die Anzahl der dann als Anspruchsmonat im Monate Sinne dereines Kalenderjahres, folgenden Berechnung,inwenn dem KBG an 24bezogen oder mehr wird, festzustellen Tagen KBG bezogen (Anspruchsmonate). wird. Wird nicht an al- len Tagen Für eines Kalendermonats jeden Anspruchsmonat ist dieKBG bezogen, so zählt dieser Monat Lohnsteuerbemessungsgrundlage erden, müssen(ohne von dem/ dann als Sonderzahlungen) zu ermitteln und folgenden Anspruchsmonat im Sinne der Berechnung, sind diese für wenn den Anspruchs- efahren für die zeitraum Sicherheit an 24 oder mehr Tagen KBG zusammenzurechnen. bezogen wird. er bestehen. Werden Für jedenimAnspruchsmonat ist die Lohnsteuerbemessungsgrundlage Dieser Gesamtbetrag wird durch die Anzahl der Anspruchsmonate ssen Änderungen (ohne inSonderzahlungen) der zu ermitteln und sind diese dividiert und mit 12 multipliziert, davon werden diefür den Anspruchs- Werbungskosten vorgenommen werden. zeitraum zusammenzurechnen. (zumindest Werbungskostenpauschale von 132 Euro) abgezogen. Da- wangerschaft bereits be- Dieserwird nach Gesamtbetrag der Betrag umwird30% durch die Anzahl erhöht der Anspruchsmonate (bei Arbeitslosengeld und Not- , im bisherigen Ausmaß dividiert und standshilfe ummit 12 multipliziert, davon werden die Werbungskosten 15%). werdenden Mutter (stil- (zumindest Liegt Werbungskostenpauschale dieser Betrag unter 16.200 Euro oder vonunter 132 Euro) abgezogen. der höheren Da- individu- nach wird der Betrag um 30% erhöht (bei Arbeitslosengeld ellen Zuverdienstgrenze, ist der Anspruch auf KBG gegeben, wenn keine und Not- auen von jenen Arbeiten um 15%). standshilfe anderen Einkünfte vorliegen. chädlich sein können. In Liegt dieser Betrag unter 16.200 Euro oder unter der höheren individu- de, hat dieser ein Mitwir- ellen Zuverdienstgrenze, ist der Anspruch auf KBG gegeben, wenn keine en, weniger TIPP: gefährlichen Für den laufenden Zuverdienst können Sie den Online-Rechner (KBG-Ver- anderen Einkünfte gleichsrechner) vorliegen. etzten 13 Wochen bzw. auf der Homepage des Ministeriums www.bmwfj.gv.at verwenden. eiterzuzahlen. Ist im Be- egeben, kann TIPP: WennauchFüreine den laufenden Zuverdienst können Sie den Online-Rechner (KBG-Ver- ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt gleichsrechner) durchschnittlichen Ent- auf der Homepage des Ministeriums www.bmwfj.gv.at verwenden. werden, diese jeden Monat gleich hoch sind und sich der Zuverdienstzeit- raum mit dem Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes deckt, kann Wenn die ausschließlich Einkünfte aus nicht Lohnsteuerbemessungsgrundlage selbstständiger monatlich Arbeit bis zu 1.049 erzielt Euro be- werden,bzw. tragen diesekann jeden Monat ein gleich hoch monatliches sind und sich der von Brutto-Einkommen Zuverdienstzeit- 1.210 Euro raum mit dem monatlich Bezugszeitraum erzielt werden, soferndes Kinderbetreuungsgeldes keine deckt, kann individuelle höhere Zuverdienst- ht Wochen vor die und grenze acht Lohnsteuerbemessungsgrundlage als 16.200 Euro besteht. monatlich bis zu 1.049 Euro be- g (sog. Schutzfrist oder kann ein monatliches Brutto-Einkommen von 1.210 Euro tragen bzw. urten und Kaiserschnitt monatlich erzielt werden, sofern keine individuelle höhere Zuverdienst- Verzicht: ens 12 Wochen. Istals eine grenze 16.200 Euro besteht. Auf den Anspruch indung eingetreten, so auf KBG kann verzichtet werden. Der Verzicht muss im Vorhinein dung im Ausmaß zu Beginn des Kalendermonats bekannt gegeben werden. Im dieser Während des Verzicht: Fall des Verzichtes zählt das Einkommen des Verzichtsmonats nicht zur Beschäfti- Auf den Anspruch auf Zuverdienstgrenze. reie Dienstnehmerinnen DerKBG kannkann Verzicht verzichtet werden. widerrufen Der Verzicht werden. muss im Der Widerruf ist Vorhinein nur Näheres siehe zu Beginn für ganze unter Wo- des Kalendermonats Kalendermonate und max. fürbekannt sechs gegeben werden. Im Monate rückwirkend Fall des Verzichtes zählt das Einkommen des Verzichtsmonats nicht zur möglich. Zuverdienstgrenze. Der Verzicht kann widerrufen werden. Der Widerruf ist nur für ganze Kalendermonate und max. für sechs Monate rückwirkend möglich. ng Gefahr für Leben und der Beschäftigung, kann 48 AK Infoservice 6 48 AK Infoservice 9
Beschäftigungsverbote Rückforderung: Rückforderung: für Wird werdende Wirddie und stillende dieZuverdienstgrenze Zuverdienstgrenze Mütter überschritten, überschritten, istlediglich ist lediglichderderÜberstiegs- Überstiegs- betrag betragzurückzuzahlen. zurückzuzahlen. Allgemeines Die Die Überprüfung Überprüfung der der Einkünfte Einkünfte erfolgt erst im erfolgt erst im Nachhinein Nachhinein durchdurch denden Alle Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, müssen von dem/ Krankenversicherungsträger. Krankenversicherungsträger. der ArbeitgeberIn daraufhin überprüft sein, ob Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit werdender oder stillender Mütter bestehen. Werden im Zuge der Evaluierung Gefahren festgestellt, müssen Änderungen in der Beschäftigung Einkommensabhängiges Einkommensabhängiges werdender oder stillender Mütter vorgenommen werden. Kinderbetreuungsgeld Kinderbetreuungsgeld Es muss daher im Betrieb bei Meldung der Schwangerschaft bereits be- kannt sein, ob die Arbeit in der bisherigen Form, im bisherigen Ausmaß Variante an 12 Variante und 12++22 Arbeitsplatz weiterhin von der werdenden Mutter (stil- diesem Bezugshöhe Bezugshöhe lenden Mutter)80% 80%der ausgeübtderEinkünfte, Einkünfte, max. werden darf.max.66 66Euro Eurotäglich täglich(rund (rund2.000 2.000Euro Euro monatlich) monatlich) ArbeitgeberInnen haben dafür zu sorgen, dass Frauen von jenen Arbeiten Bezugsdauer Bezugsdauer abgezogen Bis Biszur werden, zurVollendung Vollendung die des für sie oder 12. 12.Lebensmonats desdas schädlich des Lebensmonats Kind desKindes, sein Kindes, In können. Betrieben, in denen wenn wenneinnur ein einElternteil nurBetriebsrat ElternteilKBG KBGbezieht; errichtet wurde,bei bezieht; beiTeilung hat zwischen Teilungein dieser zwischen Mitwir- kungsrecht. Bei den den Eltern einemEltern gebührt gebührt Wechsel KBG aufKBG max. einenmax. bis biszur anderen, Vollendung zurweniger Vollendung des des14. 14. gefährlichen Arbeitsplatz istLebensmonats Lebensmonats des desKindes. Kindes. der letzten 13 Wochen bzw. der Durchschnittsverdienst letzten drei Monate von dem/der ArbeitgeberIn weiterzuzahlen. Ist im Be- trieb keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gegeben, kann auch eine Anspruchsvoraussetzungen: Anspruchsvoraussetzungen: gänzliche Freistellung unter Weiterzahlung des durchschnittlichen Ent- sämtliche sämtliche allgemeinen allgemeinen Voraussetzungen Voraussetzungen(siehe (sieheSeite Seite45) 45) gelts die Folge sein. Der Derbeziehende beziehendeElternteil Elternteilmuss denletzten mussininden letzten66Kalendermonaten Kalendermonatenun- un- mittelbarvor mittelbar vorderderGeburt Geburtdes desKindes, Kindes,fürfürdasdasKBGKBGbezogen bezogenwerden werden Absolutes soll, soll,durchgehend Beschäftigungsverbot durchgehend tatsächlich tatsächlicherwerbstätig erwerbstätiggewesengewesensein.sein. Unter Ein Unter Erwerbstätigkeit Erwerbstätigkeit absolutes versteht verstehtman Beschäftigungsverbot die dietatsächliche manbesteht tatsächliche Ausübung acht Wochen Ausübung einer vor undeinerinin acht Österreich Österreich Wochen nachsozialversicherungspflichtigen sozialversicherungspflichtigen der voraussichtlichen Entbindung Erwerbstätigkeit. Erwerbstätigkeit. (sog. Schutzfrist oder Mutterschutz). Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt Unterbrechungen Unterbrechungen beträgt die Schutzfrist von nicht vonnach mehr nichtder mehr als als14 Geburt 14 Kalendertagen Kalendertagen mindestens sind sindirrelevant. 12 Wochen. irrelevant. Ist eine Verkürzung Folgende der FolgendeZeiten Achtwochenfrist Zeitenstellen vor stellengrundsätzlichder grundsätzlichkeineEntbindung eingetreten, keineUnterbrechung Unterbrechungder so derEr- Er- verlängert werbstätigkeitsich werbstätigkeitdar: die dar:Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen. Während des Beschäfti- - -vom gungsverbots vomArbeitgeber Arbeitgeber bezahlter bezahlterUrlaub haben Arbeitnehmerinnen Urlaubund freie Dienstnehmerinnen grundsätzlich - -vom einen vomArbeitgeberAnspruch Arbeitgeberbezahlterauf Wochengeld bezahlterKrankenstand Krankenstand (Näheres bzw. siehe unter bzw.bezahlte bezahlte Wo- Dienst- Dienst- chengeld). verhinderungen verhinderungen - -vom vomArbeitgeber Individuelles Arbeitgeberbezahlter bezahlterZeitausgleich Zeitausgleich Beschäftigungsverbot Besteht unabhängig von der Art der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann Infoservice AKInfoservice AK 499 497
Folgende Zeiten sind einer tatsächlich ausgeübten Erwerbstätigkeit gleichgestellt: - Zeiten eines Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) im aufrechten Dienstverhältnis erden, müssen von dem/ - Zeiten der gesetzlichen Karenz (bis maximal zur Vollendung des efahren für die Sicherheit 2. Lebensjahres eines Kindes), wenn unmittelbar vor diesen er bestehen. Werden im mindestens 6 Monate lang eine Erwerbstätigkeit tatsäch- Zeiten ssen Änderungen inlich derausgeübt wurde und das Dienstverhältnis aufrecht ist (gilt für vorgenommen werden. Geburten ab 1.1.2012). wangerschaft bereits be- Der beziehende Elternteil darf während des Bezuges des ea Kinder- , im bisherigen Ausmaß betreuungsgeldes keine Erwerbseinkünfte über 6.100 Euro (Lohnsteu- werdenden Mutter (stil- erbemessungsgrundlage) pro Kalenderjahr erzielen (entspricht etwa 386,80 Euro brutto pro Monat des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld auen von jenen proArbeiten Kalenderjahr) und keine Leistungen aus der Arbeitslosenversiche- chädlich sein können. In rung erhalten. de, hat dieser ein Mitwir- en, weniger gefährlichen Berechnung: etzten 13 Wochen bzw. eiterzuzahlen. Ist im Be- Bezieherinnen von Wochengeld (Unselbstständige, Selbstständige, egeben, kann Vertragsbedienstete, auch eine freie Dienstnehmerinnen, geringfügig Beschäftigte durchschnittlichen Ent- mit Selbstversicherung) 80% des errechneten Wochengeldanspruches, max. jedoch 66 Euro pro Tag Bezieher ohne Wochengeldanspruch (Väter, BeamtInnen) 80% des durchschnittlichen Entgeltes der letzten 3 vollen Kalendermonate vor dem Beschäftigungsverbot, max. jedoch 66 Euro pro Tag, mindestens ht Wochen vorjedoch und acht80% des durchschnittlichen Entgeltes im Jahr vor der Ge- g (sog. Schutzfrist burt desoderKindes, in dem kein KBG bezogen wurde (max. drittvor- urten und Kaiserschnitt letztes Kalenderjahr). Grundlage ist hier der jeweilige Einkommen- ens 12 Wochen. Ist eine steuerbescheid. Maßgebliche Einkünfte sind für ArbeitnehmerInnen indung eingetreten, Einkünfte soaus nicht selbstständiger Arbeit gem. § 25 EStG. Ausgenom- dung im Ausmaß mendieser sind jedoch Pensionseinkünfte, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Während des Beschäfti- Wochenhilfe. reie Dienstnehmerinnen Näheres siehe unter Wo- Vergleichsberechnung: Es erfolgt immer eine Vergleichsberechnung durch die GKK, die günstigere Variante ergibt das endgültige ea KBG (sofern ein Einkommensteuerbe- scheid vorhanden ist). ng Gefahr für Leben und der Beschäftigung, kann 8 50 AK Infoservice 9
Beschäftigungsverbote ACHTUNG: für werdende und stillende Das einkommensabhängige Mütter KBG kennt keinen eigenen Mindestbetrag. Ergibt sich aufgrund der endgültigen Berechnung ein Tagesbetrag unter Allgemeines 33 Euro täglich, so kann auf die Pauschalvariante 12 + 2 à 33 Euro täglich umgestiegen werden. Alle Arbeitsplätze, Für einen an denen FrauenUmstieg gilt das beschäftigt Antragsprinzip. werden, müssen vonDiese dem/ Möglichkeit besteht der ArbeitgeberIn auch dann, daraufhin wenn der überprüft sein,zweite Elternteil ob Gefahren fürdie dieAnspruchs- Sicherheit voraussetzungen für das ea KBG und Gesundheit werdender oder nicht erfüllt. stillender Mütter bestehen. Werden im Zuge der Evaluierung Gefahren festgestellt, müssen Änderungen in der Beschäftigung werdender oder stillender Mütter vorgenommen werden. Rückforderung: Es muss daher im Betrieb bei Meldung der Schwangerschaft bereits be- Wird die zulässige Zuverdienstgrenze im Ausmaß von 6.100 Euro pro Ka- kannt sein, ob die Arbeit in der bisherigen Form, im bisherigen Ausmaß lenderjahr überschritten, ist der Überstiegsbetrag (Einkünfte, die die Zu- und an diesem Arbeitsplatz weiterhin von der werdenden Mutter (stil- verdienstgrenze überschreiten) zurückzuzahlen. lenden Mutter) ausgeübt werden darf. ArbeitgeberInnen haben dafür zu sorgen, dass Frauen von jenen Arbeiten Beihilfe zum abgezogen pauschalen werden, Kinderbetreuungsgeld die für sie oder das Kind schädlich sein können. In Betrieben, in denenvon AntragstellerInnen ein pauschalem Betriebsrat errichtet KBG, die wurde, hat dieser nur über ein Mitwir- ein geringes Ein- kungsrecht. Bei einem kommen verfügen, Wechsel können eine auf eineninanderen, Beihilfe der Höheweniger von 6,06 gefährlichen Euro pro Arbeitsplatz Tag bzw. 180ist der im Euro Durchschnittsverdienst Monat beantragen. Diese der letzten Beihilfe 13 wirdWochen maximalbzw. für letzten ein Jahrdrei Monate parallel zumvon dem/der ArbeitgeberIn tatsächlichen weiterzuzahlen. Ist Kinderbetreuungsgeldbezug im Be- bezahlt. trieb keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gegeben, kann auch eine ACHTUNG: gänzliche Freistellung unter Weiterzahlung des durchschnittlichen Ent- gelts die Folge Die Beihilfe sein. daher erst nach dem Beschäftigungsverbot beantragen! Wer ist anspruchsberechtigt? Absolutes Beschäftigungsverbot Alleinerziehende, die Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben und Einnicht absolutes Beschäftigungsverbot mehr als besteht acht Wochen vor und 6.100 Euro (Lohnsteuerbemessungsgrundlage) imacht Ka- Wochen lenderjahr verdienen (entspricht etwa 386,80 Euro brutto pro Monatoder nach der voraussichtlichen Entbindung (sog. Schutzfrist des Mutterschutz). Bezuges der Bei Mehrlingsgeburten, Beihilfe pro Kalenderjahr)Frühgeburten und Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Geburt mindestens 12 Wochen. Ist eine Elternteile, Verkürzung derdieAchtwochenfrist in Ehe bzw. Lebensgemeinschaft vor der Entbindungleben, wobei der eingetreten, so beziehende Elternteil nicht mehr als 6.100 Euro (Lohnsteuerbemes- verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser sungsgrundlage) Verkürzung, höchstensund jedoch der zweite auf Elternteil 16 Wochen. bzw.Während der/die PartnerIn nicht des Beschäfti- mehr als 16.200 Euro (Lohnsteuerbemessungsgrundlage) gungsverbots haben Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen im Kalen- derjahr verdienen grundsätzlich darf (etwa auf einen Anspruch 1.210 Euro brutto(Näheres Wochengeld pro Monat desunter siehe Bezuges Wo- der Beihilfe chengeld). pro Kalenderjahr) Individuelles Beschäftigungsverbot Besteht unabhängig von der Art der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann AK Infoservice 99 51
Überschreitung der Zuverdienstgrenze: Wird die zulässige Einkommensgrenze nur geringfügig überschritten (nicht mehr als 15%), ist der Überstiegsbetrag zurückzuzahlen. Bei Überschrei- tungen über 15% muss die gesamte Beihilfe zurückgezahlt werden. erden, müssen von dem/ efahren für die Sicherheit WICHTIG: er bestehen. Werden im Die Rückforderung ssen Änderungen in der durch die Krankenkasse kann sich nicht nur an den beziehenden vorgenommen werden. Elternteil, sondern auch an den anderen Elternteil oder den/ die PartnerIn wangerschaft bereits be- richten. , im bisherigen Ausmaß werdenden Gemeinsame Mutter (stil- Bestimmungen für das pauschale und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld auen von jenen Arbeiten chädlich seinBezug können.für In das jüngste Kind: de, hat dieser ein gebührt KBG Mitwir- ausschließlich für das jüngste Kind. en, weniger gefährlichen etzten 13 Wochen bzw. Bezugsende: eiterzuzahlen. Ist im Be- egeben, kann Das KBGeine auch endet spätestens mit Ablauf der höchstmöglichen Bezugs- durchschnittlichen Ent- mit dem Tag der Geburt eines weiteren Kindes. Für das dauer bzw. neugeborene Kind muss immer ein neuer Antrag auf KBG gestellt werden. Wechsel: Die Eltern können sich beim Bezug des KBG 2-mal abwechseln (in Härte- ht Wochen vor und fällen achtEs können sich grundsätzlich max. 3 Blöcke ergeben, wobei öfter). g (sog. Schutzfrist oder ein Block mindestens 2 Monate dauern muss. Ein gleichzeitiger Bezug urten und Kaiserschnitt von KBG durch beide Elternteile ist nicht möglich. ens 12 Wochen. Ist eine indung eingetreten, so Ruhen: dung im Ausmaß dieser Während des Das KBG ruht während des Wochengeldbezuges oder einer wochen- Beschäfti- geldähnlichen Leistung nach der Geburt in Höhe des Wochengeldbe- reie Dienstnehmerinnen zuges. Näheres siehe unterEine Wo-Verlängerung erfolgt in diesem Fall nicht. Weiters ruht für die Mutter das Kinderbetreuungsgeld auch vor der Ge- burt eines weiteren Kindes, sobald Wochengeld bezogen wird (nicht für den Vater). IstLeben ng Gefahr für aber das und Wochengeld geringer als das KBG, gebührt eine Differenz- zahlung. der Beschäftigung, kann 10 52 AK Infoservice 9
Beschäftigungsverbote Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für werdende Bei jeder und stillende der fünf Varianten Mütter sind immer fünf Untersuchungen der wer- denden Mutter und fünf Untersuchungen des Kindes Voraussetzung für Allgemeines den Bezug von KBG in voller Höhe. Ansonsten wird ab dem Alle Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, müssen von dem/ der ArbeitgeberIn 25. Lebensmonat daraufhin überprüft des Kindes sein, ob30 (bei Variante Gefahren + 6) für die Sicherheit und Gesundheit werdender oder stillender Mütter bestehen. Werden im 17. der Zuge Lebensmonat Evaluierung des Kindes (bei Gefahren Variante 20 festgestellt, + 4) Änderungen in der müssen 13. Lebensmonat Beschäftigung des Kindes werdender oder (bei Variante stillender 15 + vorgenommen Mütter 3) werden. Es muss daher im Betrieb bei Meldung der 10. Lebensmonat des Kindes (bei Variante 12 + 2) Schwangerschaft bereits be- kannt sein, ob die Arbeit in der bisherigen Form, im bisherigen das Kinderbetreuungsgeld halbiert. Beim ea KBG wird ab dem 10. Le- Ausmaß und an diesem bensmonat Arbeitsplatz des Kindes weiterhin die Leistung provon Tag der werdenden um 16,50 Mutter (stil- Euro reduziert. lenden Mutter) ausgeübt werden darf. ArbeitgeberInnen haben dafür zu sorgen, dass Frauen von jenen Arbeiten abgezogen werden, die für sie oder das Kind schädlich sein können. In Verlängerung Betrieben, in denender Bezugsdauer ein Betriebsrat errichtet wurde, hat dieser ein Mitwir- kungsrecht. Bei einem Wechsel auf einen anderen, weniger gefährlichen In bestimmten Härtefällen kann es zu einer Verlängerung des Bezuges von Arbeitsplatz ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. KBG von max. 2 Monaten über das höchstmögliche Ausmaß, das einem letzten drei Monate von dem/der ArbeitgeberIn weiterzuzahlen. Ist im Be- Elternteil ohne Wechsel zusteht, kommen: trieb keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gegeben, kann auch eine gänzliche Freistellung unter Weiterzahlung des durchschnittlichen Ent- Verlängerung gelts die Folge in Härtefällen sein. Der zweite Elternteil ist aufgrund eines Ereignisses am Bezug des KBG im Zeitraum der Verlängerung verhindert (Tod, Aufenthalt in einer Heil- Absolutes Beschäftigungsverbot und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche EinGewalt, absolutes Beschäftigungsverbot Verbüßung besteht acht Wochen vor und acht einer Freiheitsstrafe). Wochen nach der voraussichtlichen Entbindung (sog. Schutzfrist oder Mutterschutz). Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten und Kaiserschnitt Verlängerung für AlleinerzieherInnen beträgt die Schutzfrist nach der Geburt mindestens 12 Wochen. Ist eine Ein Elternteil Verkürzung der ist zum Zeitpunkt vor Achtwochenfrist der Verlängerung der Entbindung seiteingetreten, mindestensso 4 Monatensich verlängert alleinstehend, hat nach die Schutzfrist einen derAntrag auf Festsetzung Entbindung im Ausmaßdes Unter- dieser haltes gestellt, Verkürzung, und esjedoch höchstens wird tatsächlich auf 16 Wochen.noch kein Unterhalt Während bezogen. des Beschäfti- Des Weiterenhaben gungsverbots darf das maximale Nettoeinkommen Arbeitnehmerinnen von 1.200 Euro in und freie Dienstnehmerinnen den letzten einen grundsätzlich 4 Monaten bzw. auf Anspruch im Verlängerungszeitraum Wochengeld (Näheres siehe (je 300unter EuroWo- zu- sätzlich für jede weitere Person im Haushalt, für die Unterhalt geleistet chengeld). wird) nicht überschritten werden. Zum Einkommen zählen auch Leis- tungen aus der gesetzlichen Individuelles oder freiwilligen Pensionsversicherung, Ar- Beschäftigungsverbot beitslosenversicherung, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe sowie Besteht unabhängig Beihilfen von der Art der Beschäftigung Gefahr für Leben und und Zuschüsse. Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann AK Infoservice 11 539
Antragstellung Das KBG sowie die Beihilfe zum KBG gebühren nur nach Antrag. Das KBG kann bis zu 6 Monate rückwirkend beantragt werden. Wird im erden, müssenAnschluss von dem/ an einen Wochengeldbezug noch ein Resturlaub verbraucht, efahren für die Sicherheit Beratungsgespräch geklärt werden, ab welchem Tag ein sollte in einem er bestehen.Bezug Werdenderim Leistungen sinnvoll ist, damit es nicht zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze ssen Änderungen in der kommt. vorgenommenZuständig werden. ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld be- wangerschaftzogen wurde bereits be- bzw. bei dem man versichert ist bzw. zuletzt versichert war. Wenn , im bisherigen sich die Eltern beim Bezug abwechseln, muss auch der zweite El- Ausmaß werdenden ternteil Mutter einen (stil- eigenen Antrag ausfüllen. auen von jenen Arbeiten VORSICHT: chädlich seinEine können. In Geburtsmeldung oder ein Antrag auf Wochengeld ersetzt niemals de, hat dieser ein Mitwir- einen Antrag auf KBG! en, weniger gefährlichen etzten 13 Wochen bzw. eiterzuzahlen. Ist im Be- egeben, kann auch eine Sozialrechtliche Rahmenbedingungen durchschnittlichen Ent- Krankenversicherung: Während des Bezuges von KBG besteht grundsätzlich eine Krankenver- sicherung für den/die BezieherIn und das Kind. Hiezu ist kein gesonderter Antrag nötig. ht Wochen vor und acht Pensionsversicherung: g (sog. Schutzfrist oder urten und Kaiserschnitt Für Zeiträume der Kindererziehung ab 1. Jänner 2005 besteht für die ers- ens 12 Wochen. ten 4Ist eine ab der Geburt des Kindes eine Pflichtversicherung in der Jahre indung eingetreten, so Pensionsversicherung (bei Mehrlingen für die ersten fünf Jahre ab der Ge- dung im Ausmaß dieser burt der Kinder). Dadurch werden Beitragszeiten erworben. Die Beitrags- Während des Beschäfti- grundlage und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Pension be- reie Dienstnehmerinnen trägt im Jahr 2013 monatlich 1.614,32 Euro. Näheres siehe unter Wo- ng Gefahr für Leben und der Beschäftigung, kann 12 54 AK Infoservice 9
Beschäftigungsverbote Arbeitslosenversicherung für Imwerdende Anschluss an und stillende den Bezug Mütter von KBG und bei Verlust des Arbeitsplatzes besteht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Arbeitsfähigkeit, Allgemeines Arbeitslosenversicherung Arbeitswilligkeit, Erfüllung der Anwartschaftszeiten) in der Regel ein An- Alle Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, müssen von dem/ spruch auf Arbeitslosengeld. derImArbeitgeberIn Anschluss andaraufhin den Bezug von KBG überprüft undob sein, beiGefahren Verlust des fürArbeitsplatzes die Sicherheit besteht Der Bezug beivon Vorliegen der sonstigen Arbeitslosengeld Voraussetzungen ist grundsätzlich auch(Arbeitsfähigkeit, parallel zum Be- und Gesundheit werdender oder stillender Mütter bestehen. Werden im Arbeitswilligkeit, zugder Zuge desEvaluierung pauschalenErfüllung der Anwartschaftszeiten) KBG möglich, Gefahren wenn das festgestellt, in Kind von müssen der Regel einer ein in An- geeigneten Änderungen der spruch Person auf oderArbeitslosengeld. Einrichtung betreut ist und die Mutter/der Beschäftigung werdender oder stillender Mütter vorgenommen werden. Vater der Ar- beitsvermittlung EsDer Bezug muss dahervon zur Verfügung imArbeitslosengeld steht (Mindestverfügbarkeit ist grundsätzlich Betrieb bei Meldung 16 auch parallel der Schwangerschaft Stunden zum Be- bereits be- pro Woche). zug kannt sein, ob In diediesen des pauschalen ArbeitFällen KBG derwird in möglich, das wenn bisherigenArbeitslosengeld das Kind Form, imvon auf die einer jährliche geeigneten bisherigen Ausmaß undZuverdienstgrenze Person an diesem angerechnet. oder Einrichtung Arbeitsplatz betreut ist und weiterhin von die der Mutter/der werdendenVater Mutterder(stil- Ar- beitsvermittlung lenden zur Verfügung Mutter) ausgeübt steht (Mindestverfügbarkeit 16 Stunden werden darf. pro Woche). In diesen ArbeitgeberInnen haben Fällen wird dafür zu das Arbeitslosengeld sorgen, dass Frauen vonauf die jährliche jenen Arbeiten Zuverdienstgrenze angerechnet. abgezogen werden, die für sie oder das Kind schädlich sein können. In Weitere Informationsmöglichkeiten finden Sie unter: Betrieben, in denen ein Betriebsrat errichtet wurde, hat dieser ein Mitwir- Familienservice-Hotline: 0800 240 262 kungsrecht. Bei einem Wechsel auf einen anderen, weniger gefährlichen Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner: Arbeitsplatz http://www.bmwfj.gv.at/ ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. Weitere Informationsmöglichkeiten finden Sie unter: familie/finanzielleunterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/seiten/kbg- letzten drei Monate von dem/der ArbeitgeberIn weiterzuzahlen. Ist im Be- Familienservice-Hotline: vergleichssrechner.aspx trieb 0800 240 262 keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gegeben, kann auch eine Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner: gänzliche unter Weiterzahlung http://www.bmwfj.gv.at/ Freistellung http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Finan- Zuverdienstgrenze: des durchschnittlichen Ent- familie/finanzielleunterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/seiten/kbg- gelts die Folge sein. zielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Documents/ vergleichssrechner.aspx Kurz%C3%BCbersicht%20zur%20Zuverdienstgrenze%202011.pdf Zuverdienstgrenze: Zuverdienstgrenze: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Finanzielle http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Finan- Steiermärkische Gebietskrankenkasse, Josef-Pongratz-Platz 1, Absolutes Beschäftigungsverbot Unterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Documents/ zielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Documents/ 8010 Graz, Tel. 0316/8035-0 EinKurz%C3%BCbersicht%20zur%20Zuverdienstgrenze%20(2012).pdf absolutes Beschäftigungsverbot besteht acht Wochen vor und acht Kurz%C3%BCbersicht%20zur%20Zuverdienstgrenze%202011.pdf Wochen nach der Gebietskrankenkasse, Steiermärkische voraussichtlichen Entbindung (sog. Schutzfrist Josef-Pongratz-Platz 1, oder Mutterschutz). Bei Mehrlingsgeburten, 8010 Graz, Tel. 0316/8035-0 Frühgeburten und Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Geburt mindestens 12 Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen. Während des Beschäfti- gungsverbots haben Arbeitnehmerinnen und freie Dienstnehmerinnen grundsätzlich einen Anspruch auf Wochengeld (Näheres siehe unter Wo- chengeld). Individuelles Beschäftigungsverbot Besteht unabhängig von der Art der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung, kann AK Infoservice 13 9 55
56 AK Infoservice Die Angebote zum Kinderbetreuungsgeld 'LH$QJHERWH]XP.LQGHUEHWUHXXQJVJHOG Variante 1 9DULDQWH Variante 22 9DULDQWH Variante 3 9DULDQWH Variante 4 9DULDQWH Variante 5 9DULDQWH (LQNRPPHQVDEKlQJLJHV 0RQDWH 0RQDWH 0RQDWH 0RQDWH .LQGHUEHWUHXXQJVJHOG Höhe des +|KHGHV GHVOHW]WHQ1HWWR (LQNRPPHQV ¼ ¼ ¼ ¼ Kinderbetreuungsgeldes .LQGHUEHWUHXXQJVJHOGHV PLQGHVWHQV¼ PD[LPDO¼ Maximale Bezugsdauer für einen 0D[LPDOH%H]XJVGDXHUIUHLQHQ %LV]XPYROOHQGHWHQ %LV]XPYROOHQGHWHQ %LV]XPYROOHQGHWHQ %LV]XPYROOHQGHWHQ %LV]XPYROOHQGHWHQ Elternteil (OWHUQWHLO /HEHQVPRQDW /HEHQVPRQDW /HEHQVPRQDW /HEHQVPRQDW /HEHQVPRQDW Möglichkeiten, zum Kindergeld 0|JOLFKNHLWHQ]XP.LQGHUJHOG %LV]XU*HULQJIJLJNHLWVJUHQ]H ¼MlKUOLFK ¼MlKUOLFK ¼MlKUOLFK ¼MlKUOLFK dazu zu verdienen GD]X]XYHUGLHQHQ GHU]HLWFD¼PRQDWOLFK 6WHXHUEHPHVVXQJV 6WHXHUEHPHVVXQJV 6WHXHUEHPHVVXQJV 6WHXHUEHPHVVXQJV JUXQGODJH JUXQGODJH JUXQGODJH JUXQGODJH oder oder oder oder PD[LPDOGHV%UXWWR PD[LPDOGHV%UXWWR PD[LPDOGHV%UXWWR PD[LPDOGHV%UXWWR (LQNRPPHQVGDVYRUGHU (LQNRPPHQVGDVYRUGHU (LQNRPPHQVGDVYRUGHU (LQNRPPHQVGDVYRUGHU .DUHQ]EH]RJHQZXUGH .DUHQ]EH]RJHQZXUGH .DUHQ]EH]RJHQZXUGH .DUHQ]EH]RJHQZXUGH Maximale Bezugsdauer, wenn 0D[LPDOH%H]XJVGDXHUZHQQ 0D[LPDOELV]XP 0D[LPDOELV]XP 0D[LPDOELV]XPYROOHQGHWHQ 0D[LPDOELV]XPYROOHQGHWHQ 0D[LPDOELV]XPYROOHQGHWHQ beide Eltern Kindergeld beziehen EHLGH(OWHUQ.LQGHUJHOGEH]LHKHQ 9 YROOHQGHWHQ/HEHQVPRQDW YROOHQGHWHQ/HEHQVPRQDW /HEHQVPRQDW /HEHQVPRQDW /HEHQVPRQDW Wie oft die Eltern den Bezug :LHRIWGLH(OWHUQGHQ%H]XJ PDO PDO PDO PDO PDO untereinander wechseln können XQWHUHLQDQGHUZHFKVHOQN|QQHQ Mehrkindzuschlag pro Monat 0HKUNLQG]XVFKODJSUR0RQDW wangerschaft bereits be- werdenden Mutter (stil- g (sog. Schutzfrist oder efahren für die Sicherheit er bestehen. Werden im auen von jenen Arbeiten ht Wochen vor und acht ens 12 Wochen. Ist eine indung eingetreten, so dung im Ausmaß dieser urten und Kaiserschnitt Während des Beschäfti- Näheres siehe unter Wo- ng Gefahr für Leben und erden, müssen von dem/ ssen Änderungen in der vorgenommen werden. de, hat dieser ein Mitwir- reie Dienstnehmerinnen AK Infoservice , im bisherigen Ausmaß chädlich sein können. In en, weniger gefährlichen etzten 13 Wochen bzw. eiterzuzahlen. Ist im Be- egeben, kann auch eine durchschnittlichen Ent- der Beschäftigung, kann .HLQHU ¼ ¼ ¼ ¼ Beihilfe neu für %HLKLOIHQHXIU .HLQ$QVSUXFK $QVSUXFKIU-DKU $QVSUXFKIU-DKU $QVSUXFKIU-DKU $QVSUXFKIU-DKU einkommensschwache Familien HLQNRPPHQVVFKZDFKH)DPLOLHQ ¼PRQDWOLFK ¼PRQDWOLFK ¼PRQDWOLFK ¼PRQDWOLFK und Alleinerziehende XQG$OOHLQHU]LHKHQGH Regelung für armutsgefährdete 5HJHOXQJIUDUPXWVJHIlKUGHWH 0RQDWH]XVlW]OLFK 0RQDWH]XVlW]OLFK 0RQDWH]XVlW]OLFK 0RQDWH]XVlW]OLFK 0RQDWH]XVlW]OLFK Alleinerziehende $OOHLQHU]LHKHQGH 14
Sie können auch lesen