BABY-PACKAGE Rechtsinfo der ÖGB-Frauen 2021 - Was, wann, wo Kinderbetreuungsgeld Elternteilzeit Familienbonus Plus Papamonat etc - ÖGB

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BABY-PACKAGE Rechtsinfo der ÖGB-Frauen 2021 - Was, wann, wo Kinderbetreuungsgeld Elternteilzeit Familienbonus Plus Papamonat etc - ÖGB
BABY-PACKAGE
                            Rechtsinfo der ÖGB-Frauen
                            2021

Was, wann, wo
 Kinderbetreuungsgeld
 Elternteilzeit
 Familienbonus Plus
 Papamonat etc.

Ein gutes Leben für alle.
oegb.at/frauen
Inhalt
I. In der Schwangerschaft
Meldepflicht der Arbeitnehmerin...............................................................................5
Meldepflicht des Arbeitsgebers/ der Arbeitgeberin.............................................5
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter .......................................................5
Vorgezogener Mutterschutz (Dienstfreistellung)...................................................6
Kündigungs- und Entlassungsschutz........................................................................7
Bei einem unbefristeten Dienstverhältnis...............................................................7
Urlaub ...............................................................................................................................8
Beginn und Dauer des Mutterschutzes....................................................................9

II. Nach der Geburt
Beschäftigungsverbote................................................................................................10
Papamonat/Babymonat................................................................................................10
Karenz...............................................................................................................................11
Kündigungs- und Entlassungsschutz........................................................................15
Anrechnung von Karenz...............................................................................................15
Austritt wegen Geburt eines Kindes.........................................................................16
Zuverdienst während der Karenz..............................................................................17
Freiwilliges Pensionssplitting und Kindererziehungszeiten in der
Pensionsversicherung...................................................................................................18

III. Die Elternteilzeit
Anspruch..........................................................................................................................18
Elternteilzeit ....................................................................................................................19
Voraussetzungen...........................................................................................................19
Antritt und Mindestdauer.............................................................................................20
Meldung............................................................................................................................20
Durchsetzung des Anspruchs.....................................................................................20
Kündigungs- und Entlassungsschutz........................................................................23

IV. Geldleistungen
Wochengeld.....................................................................................................................24
Familienzeitbonus .........................................................................................................25
Kinderbetreuungsgeld..................................................................................................27
Kinderbetreuungsgeldkonto (pauschales Kinderbetreuungsgeld) .................28
Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens..............................30
Partnerschaftsbonus......................................................................................................31
Verzichtserklärung – Kinderbetreuungsgeld..........................................................35
Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit.................................................................36
Arbeitslosigkeit und Kinderbetreuungsgeld...........................................................36
V. Beihilfen und Steuerrechtliche Vergünstigungen
               Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.........................................................................37
               Familienbeihilfe...............................................................................................................38
               Mehrkindzuschlag..........................................................................................................40
               Alleinerzieher/innen-Absetzbetrag...........................................................................40
               Familienbonus Plus........................................................................................................41
               Kindermehrbetrag..........................................................................................................42
               Kinderfreibetrag..............................................................................................................43
               Kinderbetreuungskosten..............................................................................................43

               VI. Terminkalender
               Behördenwege vor der Geburt..................................................................................44
               Behördenwege nach der Geburt 1............................................................................46
               Behördenwege nach der Geburt 2...........................................................................48
               Mittelungsfristen rund um die Karenz.......................................................................49
               Finanzielles......................................................................................................................51

               VII. Musterformulare
               Service für Mitglieder....................................................................................................53
               Mustervereinbarungen:................................................................................................53

               Nützliche Adressen

Impressum
Herausgeber: ÖGB, ZVR-Nr.: 576439352
Medieninhaber und Hersteller: Verlag des ÖGB GmbH
Verlags- und Herstellungsort: Wien
Für den Inhalt verantwortlich: ÖGB-Frauen
Redaktionelle Gestaltung: ÖGB-Kommunikation
Stand: Jänner 2021;
Layout: Oskar Bischof
Coverfoto: © gpointstudio – stock.adobe.com
Vorwort
    Uns ÖGB Frauen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein
    wichtiges Anliegen. Gibt es Zuwachs in der Familie, gilt es für (werdende)
    Eltern auch einiges im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und der
    finanziellen Absicherung zu beachten.

    Vor allem die ersten Schritte nach Bekanntwerden der Schwangerschaft sind
    besonders wichtig in Bezug auf die Meldepflichten gegenüber dem/der Arbeitge-
    ber/in. Dazu finden Sie in dieser Rechtsinfo auch eine Übersicht der verfügbaren
    Musterbriefe – von der Meldung der Schwangerschaft über Karenz bis zur Eltern-
    teilzeit.
    In unserem Baby-Package wollen wir Sie jedoch nicht nur darüber informieren,
    worauf Sie als ArbeitnehmerInnen achten müssen, sondern geben Ihnen auch
    gerne einen Einblick rund um die Möglichkeiten der partnerschaftlichen Teilung
    der Kinderbetreuung, des Wiedereinstiegs in die Arbeitswelt und den Möglichkei-
    ten zur Vereinbarung des Arbeitslebens mit dem Privatleben.
    Unsere Rechtsinfo „Baby-Package“ enthält alle für Sie wichtigen Infos für die Zeit
    vor der Geburt und auch danach. Wir informieren Sie über Möglichkeiten der
    Karenz, zeigen die verschiedenen Möglichkeiten des Kinderbetreuungsgeldbe-
    zugs und der partnerschaftlichen Teilung auf und bieten Ihnen mit unserem Beitrag
    zur Elternteilzeit auch ein rechtzeitiges Planungsinstrument für den Wiedereinstieg.
    Wir warnen Sie vor den „Fallen“ wie beispielsweise, dass die Dauer des Karenz-
    urlaubes nicht mit der Dauer des Kinderbetreuungsgeldbezugs übereinstimmen
    muss. Die häufigsten dieser „Fallen“ finden Sie in unserem Baby-Package mit
    einem „Achtung“ gekennzeichnet.
    In unserer Rechtsinfo erfahren Sie auch welche verschiedenen Geldleistungen Sie
    beantragen können und wir informieren Sie auch über Beihilfen und steuerrechtli-
    che Vergünstigungen.
    Die Geburt eines Kindes stellt Eltern oft vor eine Reihe neuer Herausforderungen.
    Welche Anträge, Mitteilungen und Ansuchen müssen wann, an wen und in welcher
    Form gestellt werden? Mit unserem übersichtlichen Terminkalender wollen wir es
    Ihnen erleichtern, dass Sie notwendige Behördenwege und Termine rechtzeitig
    planen können und nicht den Überblick verlieren.
    Als Service für Gewerkschaftsmitglieder haben wir alle Briefvorlagen auf unse-
    rer Homepage zum Download (Login erforderlich) bereitgestellt, die Sie nur mit
    Ihren Daten ergänzen brauchen. Sollten Sie noch nicht Gewerkschaftsmitglied
    sein, freuen wir uns sehr Sie bald als Gewerkschaftsmitglied begrüßen zu können.
    Natürlich stehen wir unseren Mitgliedern auch bei weiteren Fragen zur Verfügung,
    unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende unserer Rechtsinfo.

          Korinna Schuhmann                                Simone Erne; BA,BA
      ÖGB Bundesfrauenvorsitzende                       ÖGB Bundesfrauensekretärin

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I. In der Schwangerschaft
                                                    gesetzt haben, ist Ihr/e Arbeitgeber/in dazu
Meldepflicht der                                    verpflichtet, das Arbeitsinspektorat davon zu
Arbeitnehmerin                                      informieren.
                                                    Ihr/e Arbeitgeber/in muss dem Arbeitsinspek-
Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen,        torat die Tätigkeit, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz
müssen Sie Ihren/Ihre Arbeitgeber/in „unver-        verrichten, melden. Dies dient zur Überprüfung
züglich“ über diesen Umstand sowie über den         Ihrer Arbeitsbedingungen als werdende Mutter
voraussichtlichen Geburtstermin informieren.        und zur Abklärung, welche Tätigkeiten Ihnen
Diese Mitteilung kann schriftlich (Musterformular   noch zumutbar sind und welche nicht.
M1-eingeschriebener Brief) oder mündlich erfol-     Ihr/Ihre Arbeitgeber/in muss Ihnen eine Kopie
gen. Der/Die Arbeitgeber/in kann auch eine ärzt-    der Meldung aushändigen. Erst dann können
liche Bestätigung verlangen. Die Kosten dafür       Sie sicher sein, dass das Arbeitsinspektorat
muss der/die Arbeitgeber/in zahlen.                 verständigt wurde.
                                                    Falls in Ihrem Betrieb ein eigener betriebsärztli-
TIPP: In Kapitel VII finden Sie alle                cher Dienst eingerichtet ist, so muss Ihr/Ihre
notwendigen Musterformulare rund um                 Arbeitgeber/in auch diesen von Ihrer Schwan-
Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit.         gerschaft in Kenntnis setzen.

Eine Kündigung bzw. Entlassung ist dann nur           Achtung: Ihr/Ihre Arbeitgeber/ in hat auch
noch mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialge-        dafür zu sorgen, dass Sie von Arbeiten, die
richtes möglich. Diese Schutzbestimmungen, die        für Sie oder Ihr Kind schädlich sein können,
für Sie während der Dauer der Schwangerschaft,        auszuschließen sind (z. B. durch einen
zur Zeit der Geburt und während der Karenz            Wechsel des Arbeitsplatzes).
gelten, sind im Mutterschutzgesetz geregelt.
Der Mutterschutz beginnt normalerweise acht
Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
(Ausnahme: vorgezogener Mutterschutz).
Sie müssen jedenfalls innerhalb der vierten         Beschäftigungsverbote für
Woche vor Beginn des Mutterschutzes Ihren/
Ihre Arbeitgeber/in auf den Beginn Ihres Mutter-
                                                    werdende Mütter
schutzes aufmerksam machen. Wir haben dazu          Im Allgemeinen dienen Beschäftigungsverbote
für Sie ein Musterformular (M7) vorbereitet.        dem Schutz der werdenden Mutter und des
                                                    ungeborenen Kindes vor schädlichen Arbeitsbe-
                                                    dingungen. Die häufigsten gesundheitsgefähr-
Meldepflicht des Arbeits-                           denden Arbeiten sind:
gebers/ der Arbeitgeberin
                                                     Heben und Tragen schwerer Lasten.
Sobald Sie Ihre/n Arbeitgeber/in von dem             Arbeiten, die überwiegend im Stehen oder
voraussichtlichen Geburtstermin in Kenntnis             ständig im Sitzen zu verrichten sind.

                                                                                                         5
 Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden            jedenfalls Ihr Lohn bzw. Gehalt gleich.
        Stoffen.                                      Bei einer Versetzung hat Ihre Betriebsrätin bzw.
       Arbeiten, die unter Einwirkung von Hitze,     Ihr Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht.
        Kälte oder Nässe auszuführen sind.
       Akkord- oder Fließbandarbeit sowie            Überstundenverbot
        leistungsbezogene Prämienarbeit –             Sie als werdende Mutter unterliegen besonde-
        ACHTUNG: Nach der 20. Schwanger-              ren Schutzbestimmungen. Die wöchentliche
        schaftswoche besteht ein absolutes Verbot!    Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden bzw. die
       Beschäftigung auf Beförderungsmitteln.        tägliche maximal neun Stunden betragen. Falls
       Arbeiten mit besonderer Unfallgefährdung      in Ihrem Kollektivvertrag eine kürzere Normalar-
        oder Gefahr von Berufskrankheiten.            beitszeit festgelegt ist, gilt diese als Richtlinie für
       Arbeiten, die mit häufigen und übermäßigen    das Überstundenverbot.
        Beugen, Strecken und Bücken sowie über-
        mäßigen Erschütterungen verbunden sind.
       Arbeiten, bei denen Geruchsbelästigung        Vorgezogener Mutterschutz
        oder besondere psychische Belastungen
        gegeben sind.
                                                      (Dienstfreistellung)
       Werdende Mütter, die selbst nicht rauchen,    Besteht bei weiterer Beschäftigung eine Gefähr-
        dürfen nicht an Arbeitsplätzen beschäftigt    dung für Gesundheit oder Leben von Mutter
        werden, an denen sie den Einwirkungen von     oder Kind, die im Gesundheitszustand der
        Tabakrauch ausgesetzt sind.                   Mutter begründet sind, darf die schwangere
       Nachtarbeitsverbot: Werdende Mütter           Arbeitnehmerin zu keiner Tätigkeit mehr heran-
        dürfen während der Zeit von 20.00 Uhr bis     gezogen werden. Seit 1.1.2016 gilt dies auch für
        6.00 Uhr nicht beschäftigt werden (Ausnah-    freie Dienstnehmerinnen. Das von der Mutter
        men gelten zum Beispiel für das Verkehrs-     vorzulegende Freistellungszeugnis ist bei einer
        wesen, die Krankenpflege und den Schicht-     medizinischen Indikation, die in der Mutter-
        dienst — in diesen Bereichen darf bis 22.00   schutzverordnung angeführt ist, von einem
        Uhr gearbeitet werden, sofern im Anschluss    Facharzt bzw. einer Fachärztin auszustellen.
        eine mindestens elfstündige ununterbro-       Liegen andere als in der Verordnung angeführte
        chene Ruhezeit gewährleistet ist).            medizinische Gründe vor, kann eine Freistellung
       Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot:             durch einen Arbeitsinspektionsarzt bzw. einer
        Werdende Mütter dürfen an Sonntagen und       Arbeitsinspektionsärztin oder einem Amtsarzt
        an gesetzlich anerkannten Feiertagen —        bzw. einer Amtsärztin auf Grundlage eines fach-
        von bestimmten Ausnahmen abgesehen (z.        ärztlichen Attestes erfolgen.
        B. Gastgewerbe, Schichtbetriebe) — nicht      Wenn Sie vom Dienst freigestellt sind, erhalten
        beschäftigt werden.                           Sie von der für Sie zuständigen Krankenkasse
                                                      vorgezogenes Wochengeld.
    Im Sinne Ihrer Gesundheit kann Sie Ihr/Ihre
    Arbeitgeber/in auf einen anderen Arbeits-
    platz versetzen. Solche Versetzungen kommen
    jedoch nur im Rahmen Ihres bestehenden
    Arbeitsvertrages infrage. In diesem Fall bleibt

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erst nach der Kündigung von Ihrer Schwanger-
        Achtung: Gefahren für die Gesundheit
        oder Sicherheit am Arbeitsplatz selbst       schaft erfahren, müssen Sie Ihrem/Ihrer Arbeit-
        können keine Freistellung gemäß              geber/in diesen Umstand unverzüglich mittei-
        §3 Abs. 3 MSchG bewirken.                    len, da die Kündigung unwirksam wird, wenn Sie
        Bestehen derartige Gefahren oder             bei deren Ausspruch bereits schwanger waren.
        mögliche nachteilige Auswirkungen            Achten Sie auf den Poststempel und bewahren
        auf die Schwangerschaft, so hat              Sie das Kuvert auf!
        der/die Dienstgeber/in diese durch           Ein Musterformular (M3) zur Meldung Ihrer
        Änderung der Beschäftigung                   Schwangerschaft bei Kündigung oder Entlas-
        auszuschließen. Ist eine Änderung            sung durch den/ die Arbeitgeber/in finden Sie
        der Arbeitsbedin-gungen nicht                bei unseren Musterformularen.
        möglich oder dem/der Arbeitgeber/            Während der Schwangerschaft bzw. während
        in bzw. Arbeitnehmerin nicht zumut-          der Karenz ist eine Kündigung nur mit Zustim-
        bar, so ist die Beschäftigung auf einen      mung des Arbeits- und Sozialgerichtes möglich,
        anderen Arbeitsplatz zu verlagern.           wenn der Betrieb oder einzelne Betriebsteile
        Besteht kein geeigneter Arbeitsplatz,        stillgelegt werden und dem/der Dienstgeber/
        so ist die Dienstnehmerin von der            in die Weiterbeschäftigung wirtschaftlich nicht
        Arbeit freizustellen (§ 2 b MSchG).
                                                     zumutbar ist.
                                                     Für freie Dienstnehmerinnen gilt ein Motiv-
                                                     kündigungsschutz: Freie Dienstnehmerin-
                                                     nen, die wegen ihrer Schwangerschaft oder
Kündigungs- und                                      eines Beschäftigungsverbotes bis vier Monate
Entlassungsschutz                                    nach der Geburt gekündigt werden, können
                                                     die Kündigung innerhalb von zwei Wochen bei
                                                     Gericht anfechten!
Bei einem unbefristeten                              Es gibt auch einen besonderen Kündigungs-
Dienstverhältnis                                     und Entlassungsschutz für Frauen nach einer
                                                     Fehlgeburt von vier Wochen danach. Eine ärzt-
Der Kündigungsschutz besteht ab der Meldung          liche Bescheinigung über die Fehlgeburt ist
Ihrer Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier        auf Verlangen der/des Arbeitgeber/in von der
Monaten nach Ihrer Entbindung bzw. falls Sie         Dienstnehmerin vorzulegen. Sollte die Arbeit-
in Karenz gehen, bis vier Wochen nach Beendi-        nehmerin nach Ablauf der vier Wochen gekün-
gung Ihrer Karenz.                                   digt werden, weil der/die Arbeitgeber/in vermu-
Bei Vorliegen einer schriftlichen Kündigung          tet, dass sie bald wieder schwanger wird, kann
müssen Sie binnen fünf Arbeitstagen nach             die Kündigung innerhalb von 14 Tagen ab
Zustellung der Kündigung dem/der Arbeitge-           Zugang der Kündigung bei Gericht nach dem
ber/in die Schwangerschaft bekanntgeben. Falls       Gleichbehandlungsgesetz angefochten werden.
Ihr/Ihre Arbeitgeber/in die Kündigung münd-
lich ausspricht, müssen Sie ihm/ihr innerhalb von
fünf Arbeitstagen ab dem Ausspruch der Kündi-
gung Ihre Schwangerschaft melden, am besten
schriftlich (TIPP: Musterformular M2). Sollten Sie

                                                                                                       7
der achtwöchigen Schutzfrist bzw. einer vorher
      Achtung: Eine Betriebsübergabe gilt
      nicht als Stilllegung. Nimmt ein stillge-        ausgesprochenen Freistellung gehemmt.
      legter Betrieb innerhalb von vier Mona-          Es besteht ein Anspruch auf Wochengeld nach
      ten nach der Entbindung der Dienstneh-           dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungs-
      merin seine Tätigkeit wieder auf, so kann        gesetz).
      die Dienstnehmerin eine Fortsetzung ihres        Zur Meldung der Schwangerschaft bei einem
      Dienstverhältnisses bei dem/der Dienst-          befristeten Dienstverhältnis verwenden Sie bitte
      geber/in beantragen. Auch hier haben wir         das Formular M4.
      ein Musterformular (M13) zur Beantragung
      der Fortsetzung des Dienstverhältnisses
      in unserem Downloadbereich für Sie zur             Achtung: Ausgenommen von
      Verfügung gestellt (www.oegb.at/frauen,            dieser Ablaufhemmung sind Dienst-
      Rubrik „Service“.)                                 verhältnisse, in denen die Befristung
                                                         gesetzlich vorgesehen ist (z. B. bei
                                                         Hochschulassistentinnen,
                                                         Schauspielerinnen) oder aus
    Probezeit                                            sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.
    Wird das Dienstverhältnis einer schwangeren
    Arbeitnehmerin nur wegen ihrer Schwanger-
    schaft noch im Probemonat gelöst, ist die Auflö-   Eine sachliche Rechtfertigung liegt vor:
    sung wegen Diskriminierung anfechtbar. Hier          bei Saisonarbeit,
    kommt nicht das Mutterschutzgesetz, sondern          bei einem Praktikum,
    das Gleichbehandlungsgesetz zur Anwendung.           für die Dauer einer Vertretung (Karenzver-
    Die Auflösung kann wie eine Kündigung oder             tretung),
    Entlassung angefochten werden.                       wenn die Befristung im Interesse der Arbeit-
                                                           nehmerin gelegen ist.
    TIPP: Alles was Sie zum Thema Diskriminie-
    rung wissen müssen, können Sie in unserer
    Rechtsinformation „Gleichbehandlung in der         Urlaub
    Arbeitswelt“ nachlesen. Per E-Mail anfordern       Pro Arbeitsjahr haben Sie einen gesetzlichen
    unter: frauen@oegb.at                              Urlaubsanspruch von 30 Werktagen bzw. 25
                                                       Arbeitstagen.
                                                       Kann der Urlaub vor Beginn der Schutzfrist
    Entlassung                                         verbraucht werden, so steht Ihnen dieser zur
    Eine Entlassung ist im genannten Zeitraum nur      Gänze zu. Wird der Urlaub erst nach Ablauf der
    bei schwerwiegenden Verfehlungen durch die         Karenz konsumiert, so verkürzt sich der Urlaubs-
    Arbeitnehmerin selbst und nur mit Zustimmung       anspruch um die Dauer der Karenz, wird also
    des Arbeits- und Sozialgerichts möglich.           aliquotiert.
                                                       Zeiten der Schutzfrist vor und nach der Geburt
    Bei einem befristeten Dienstverhältnis             sind keine Karenzzeit und kürzen das Urlaubs-
    Der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abge-          ausmaß nicht!
    schlossenen Dienstverhältnisses wird von der
    Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn

8
Beispiel:                                          Die Arbeitnehmerin hat für diesen Zeitraum
Eintritt der Arbeitnehmerin: 1. Juni 2010          Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 18 Werk-
Urlaubsanspruch: 30 Werktage (WT)                  tagen.
Urlaubsjahr = Arbeitsjahr
Beginn der Schutzfrist: 4. September 2017            TIPP: Wenn Sie vor Beginn des Mutterschut-
Ende der Schutzfrist: 25. Dezember 2017              zes nicht die Möglichkeit haben, Ihren Urlaub
Tatsächlicher Entbindungstag: 30. Oktober            zu konsumieren, so können Sie mit Ihrem/
2017 Dauer der Karenz: 26. Dezember 2017             Ihrer Arbeitgeber/in die Inanspruchnahme
bis 29. Oktober 2019                                 Ihres Urlaubs nach dem Mutterschutz und vor
                                                     Beginn der Karenz vereinbaren - tun Sie das
a) Ermittlung des aliquoten Urlaubs für das          nicht, wird der Urlaub aliquotiert.
Urlaubsjahr 1. Juni 2017 bis 31. Mai 2018:
Anzahl der Kalendertage von 1. Juni 2017 bis 25.   Der Urlaub ist mit dem/der Arbeitgeber/in zu
Dezember 2017 (Ende der Schutzfrist)               vereinbaren. Sie dürfen den Urlaub nicht ohne
= 208 Kalendertage (KT)                            vorherige Zustimmung durch den/die Arbeitge-
                                                   ber/in antreten. Sie dürfen aber auch nicht zum
  30 Werktage                                      Verbrauch des Urlaubs gezwungen werden.
                 x 208 KT = 17,10 WT               Während des Urlaubs haben Sie Anspruch
     365 KT                                        auf Urlaubsentgelt (das ist der Durchschnitts-
aufgerundet = 18 WT                                verdienst der letzten 13 Wochen). Bei einem
                                                   aufrechten Arbeitsverhältnis ist die Abgeltung
Die Arbeitnehmerin hat für dieses Urlaubsjahr      von Urlaub in Geld verboten.
Anspruch auf den aliquoten Urlaub im Ausmaß
von 18 Werktagen.
                                                   Beginn und Dauer
b) Ermittlung des aliquoten Urlaubs für das
Urlaubsjahr 1. Juni 2018 bis 31. Mai 2019:
                                                   des Mutterschutzes
Es besteht kein Urlaubsanspruch, da sich die       Als werdende Mutter dürfen Sie in den letzten
Arbeitnehmerin in Karenz befunden hat.             acht Wochen vor dem errechneten Entbindungs-
                                                   termin nicht arbeiten. Das ist die sogenannte
c) Ermittlung des aliquoten Urlaubs für das        Schutzfrist.
Urlaubsjahr 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2020:         Wenn Sie Ihr Kind vor oder nach dem errech-
Die Arbeitnehmerin tritt den Dienst nach der       neten Geburtstermin bekommen, verkürzt bzw.
Karenz wieder an:                                  verlängert das die Schutzfrist vor der Geburt
Ermittlung der Anzahl der Kalendertage von 30.     entsprechend.
Oktober 2019 (2. Geburtstag des Kindes = Datum     Der Mutterschutz nach der Entbindung dauert
des Wiedereinstiegs) bis 31. Mai 2020 = 214 KT     acht Wochen. Wenn sich die Schutzfrist vor der
                                                   Entbindung verkürzt hat, weil der Geburtster-
  30 Werktage                                      min nicht exakt errechnet war, verlängert sich
                  x 214 KT = 17,59 WT              die Schutzfrist nach der Geburt im Ausmaß der
     365 KT
                                                   Verkürzung, jedoch auf höchstens 16 Wochen
aufgerundet =18 WT                                 insgesamt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgebur-

                                                                                                     9
ten oder Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist
     nach der Entbindung mindestens zwölf Wochen.        Während des Mutterschutzes erhalten Sie von
     Diese Bestimmungen gelten auch für freie            der Krankenkasse Wochengeld. Ihr/Ihre Arbeit-
     Dienstnehmerinnen!                                  geber/in zahlt in diesem Zeitraum keinen Lohn
                                                         bzw. Gehalt (siehe dazu Kapitel IV).
       Achtung: Sie müssen Ihrem/Ihrer Arbeit-           Einen Terminkalender mit den genauen Zeit-
       geber/in nach der Geburt das Datum der            angaben, was Sie wann und wo während Ihrer
       Entbindung melden und auch, ob es sich            Schwangerschaft erledigen müssen, finden Sie
       um eine Früh- oder eine Mehrlingsgeburt           in Kapitel VI.
       handelte bzw. ob Sie einen Kaiserschnitt
       hatten.

     II. Nach der Geburt
     Beschäftigungsverbote                               während des Papamonats den Familienzeitbo-
     Sie dürfen bis zum Ablauf Ihres Mutterschutzes      nus in der Höhe von täglich 22,60 €, also ca.
     nicht beschäftigt werden.                           700 € für einen Monat beziehen (siehe näheres
     Für stillende Mütter gibt es darüber hinaus         dazu im Kapitel Familienzeitbonus Seite 25).
     Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkei-
     ten (z. B. Heben und Tragen schwerer Lasten,        Anspruchsvorausstzungen
     Arbeiten mit gesund-heitsgefährdenden Stoffen,      Um den arbeitsrechtlichen Freistellungsan-
     Akkord- oder Fließbandarbeit sowie leistungs-       spruch (Papamonat, Babymonat) gegenüber
     bezogene Prämienarbeiten).                          dem Arbeitgeber geltend machen zu können,
     Sie müssen aber Ihren/Ihre Arbeitgeber/in           muss ein gemeinsamer Haushalt des Vaters mit
     davon in Kenntnis setzen, dass Sie Ihr Kind stil-   dem Kind bestehen. Zusätzlich muss sich der
     len, damit das Verbot wirksam werden kann.          Vater an die Meldefristen an den Arbeitgeber
     Wenn der/die Arbeitgeber/in es verlangt, dann       halten (siehe Meldefristen).
     müssen Sie dazu von der Ärztin/vom Arzt eine
     Bestätigung vorlegen.                               Beginn und Dauer
                                                         Der Vater kann den Papamonat in der Dauer
                                                         von einem Monat im Zeitraum nach der Geburt
     Papamonat/Babymonat                                 bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes
     Seit 1.September 2019 haben Väter, die anläss-      der Mutter ( auch bezeichnet als Schutzfrist) in
     lich der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätig-     Anspruch nehmen.
     keit unterbrechen wollen, einen Rechtsanspruch
     auf Dienstfreistellung in der Dauer von einem       Meldefristen
     Monat gegenüber ihrem Arbeitgeber (Papamo-          Spätestens drei Monate vor dem errechne-
     nat, Babymonat). Der Arbeitgeber muss in dieser     ten Geburtstermin muss der Vater den voraus-
     Zeit kein Entgelt zahlen. Väter können aber         sichtlichen Beginn unter gleichzeitiger Bekannt-

10
gabe des voraussichtlichen Geburtstermins dem
Arbeitgeber ankündigen (Vorankündigungsfrist).     Achtung: Im öffentlichen Dienst gibt es
Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitge-       eigene Regelungen über den Papamo-
ber unverzüglich von der Geburt verständigen.      nat (Babymonat, Frühkarenzurlaub). Wenn
Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der      Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt
tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats      sind, erkundigen Sie sich daher bei Ihrer
bekannt zu gegeben.                                Gewerkschaft über die Vorschriften zum
                                                   Papamonat.
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Väter haben ab der Vorankündigung, dass
sie den Papamonat bzw. den Babymonat in
Anspruch nehmen wollen, einen Kündigungs-        Karenz
und Entlassungsschutz, allerdings frühestens
vier Monate vor dem errechneten Geburtster-      Anspruchsvoraussetzungen
min. Der Kündigungs- und Entlassungsschutz       Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung
endet vier Wochen nach dem Ende des Papa-        von der Arbeitsleistung. Das bedeutet, dass
monats bzw. des Babymonats.                      während des Zeitraums der Karenzierung nicht
                                                 gearbeitet werden muss, man bekommt aber
Babymonat für gleichgeschlechtliche              auch kein Entgelt während dieser Zeit. Einen
Paare                                            Rechtsanspruch auf Karenz haben Arbeitneh-
Frauen, deren Partnerin durch eine medizinisch   mer/innen, Heimarbeiter/innen, Beamte/Beam-
unterstützte Fortpflanzung schwanger gewor-      tinnen und Vertragsbedienstete des Bundes.
den ist, haben auch einen Rechtsanspruch auf
Dienstfreistellung anlässlich der Geburt des       Achtung: Es gibt einen wichtigen Unter-
Kindes in der Dauer von einem Monat gegen-         schied zwischen Karenz und dem Kinder-
über ihrem/ihrer ArbeitgeberIn.                    betreuungsgeld: Karenz bezeich-
                                                   net ausschließlich die arbeitsrechtlich
       Achtung: Beim Papamonat bzw. Baby-          geschützte Freistellung und betrifft somit
       monat handelt es sich um den arbeits-       ausschließlich das Thema Zeit.
       rechtlichen Dienstfreistellungsan-
       spruch in der Dauer von einem Monat
       gegenüber dem Arbeitgeber. Davon          Die Mutter hat im Anschluss an die Schutzfrist
       zu unterscheiden ist der Familienzeit-    Anspruch auf die Karenz, sofern sie mit dem Kind
       bonus. Bei diesem handelt es sich         im gemeinsamen Haushalt lebt.
       um eine reine Geldleistung, der vom       Der Vater hat einen Anspruch auf Karenz, wenn er
       zuständigen Sozialversicherungsträ-         mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt
       ger ausbezahlt wird, wenn die Voraus-         lebt,
       setzungen für den Familienzeitbonus
                                                   die Mutter nicht gleichzeitig Karenz in
       erfüllt sind (siehe Näheres im Kapitel        Anspruch nimmt (Ausnahme: beide Eltern
       Familienzeitbonus Seite 25).
                                                     können einen Monat gemeinsam in Karenz
                                                     gehen).

                                                                                                    11
Hat die Mutter einen Anspruch auf Karenz,           Anspruch nehmen.
     kann der Vater frühestens mit dem Ablauf des        Die Karenz endet nach der angemeldeten (=
     Beschäftigungsverbotes der Mutter nach der          vereinbarten) Dauer, spätestens aber mit dem
     Geburt des Kindes in Karenz gehen. Hat die          vollendeten 24. Lebensmonat des Kindes.
     Mutter keinen Anspruch auf Karenz, weil sie z. B.   Während dieser Zeit haben Sie keinen Anspruch
     Hausfrau, Studentin oder arbeitslos ist, kann der   auf Lohn bzw. Gehalt — Sie erhalten jedoch das
     Vater frühestens mit dem Ablauf von acht bzw.       Kinderbetreuungsgeld, wenn Sie die Anspruchs-
     zwölf Wochen (Früh-, Mehrlings- oder Kaiser-        voraussetzungen erfüllen > alle Informationen
     schnittgeburten) nach der Geburt eine Karenz        rund um das Kinderbetreuungsgeld finden Sie
     beanspruchen.                                       ab Seite 27.
                                                         Haben Sie die Karenz ursprünglich z. B. nur
     Karenz für gleichgeschlechtliche                    für ein Jahr vereinbart, so besteht für Sie die
     Paare                                               Möglichkeit, die Karenz bis zur gesetzlich vorge-
     Frauen, deren eingetragene Partnerin oder           sehenen Höchstdauer (max. bis einen Tag vor
     Lebensgefährtin durch medizinische unter-           dem 2. Geburtstag des Kindes) zu verlängern.
     stützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, hat         Eine Verlängerung von mehr als drei Monaten
     Anspruch auf Elternkarenz nach dem VKG.             müssen Sie Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in spätes-
                                                         tens drei Monate vor Ablauf der ursprünglich
     Nicht vergessen: Zeiten der Karenz sind             vereinbarten Karenz bekannt geben. Wenn sie
     beitragsfrei - ohne Leistungsverlust - bei          nur um zwei Monate verlängern wollen, genügt
     vollem Serviceangebot! Melden Sie Ihrer             eine Meldung zwei Monate vor der beabsichtig-
     Gewerkschaft Ihre Karenzzeiten!                     ten Verlängerung.
                                                         Auch eine geteilte Karenz muss spätestens zwei
                                                         bzw. drei Monate vor Ende der vereinbarten
     Beginn und Dauer                                    Karenz bekannt gegeben werden (vgl. Absatz
     Die Karenz beginnt                                  „Meldefristen für die Karenz“).
       frühestens im Anschluss an das Beschäf-
         tigungsverbot der Mutter nach der Geburt        Werden diese Fristen eingehalten, haben Sie
         des Kindes (acht Wochen bis spätestens 16       einen Rechtsanspruch auf Karenz!
         Wochen nach der Entbindung),
     oder                                                Während die Karenz spätestens am Tag vor dem
       im Anschluss an einen nach dem Beschäfti-        zweiten Geburtstag des Kindes endet, kann das
         gungsverbot vereinbarten Urlaub,                Kinderbetreuungsgeld länger, bei Teilung, maxi-
     oder                                                mal bis zum 1063. Tage ab Geburt des Kindes
       im Anschluss an die Karenz des anderen           (rund 35 Monate) bezogen werden. Bezieht nur
         Elternteiles.                                   ein Elternteil kann das Kinderbetreuungsgeld
                                                         maximal bis zum 851. Tag ab Geburt des Kindes
     Hat der andere Elternteil keinen Karenzan-          bezogen werden (vgl. Kapitel „Kinderbetreu-
     spruch (weil er/sie z.B. Student/in oder selbst-    ungsgeld“ ab Seite 27).
     ständig erwerbstätig ist), kann der/die andere      Möchten Sie über den zweiten Geburtstag des
     die Karenz zwischen dem Ende der Schutz-            Kindes hinaus zu Hause bleiben — zum Beispiel
     frist und dem zweiten Geburtstag des Kindes in      die restlichen Monate des Kinderbetreuungs-

12
geldbezuges — dann müssen Sie mit Ihrem/Ihrer       Sonderregelung für Adoptiv- und
Arbeitgeber/in einen Sonderurlaub vereinba-         Pflegeeltern
ren. Diese Vereinbarung muss unbedingt schrift-     Wenn Sie ein Kind adoptieren oder es in Pflege
lich erfolgen.                                      nehmen, sofern dies unentgeltlich erfolgt, gelten
                                                    für Sie ebenfalls die Karenzbestimmungen des
       Achtung: Wenn der/die Arbeitgeber/           Mutterschutzgesetzes (MSchG) und des Väterka-
       in für den Zeitraum dieses Sonder-           renz-Gesetzes (VKG).
       urlaubs nicht ausdrücklich auf sein
       Kündigungsrecht verzichtet, dann             Für die Adoptiv- oder Pflegemutter beginnt die
       haben Sie keinen Kündigungsschutz.           Karenz am Tag der Annahme des Kindes bzw.
       Der/Die Arbeitgeber/in könnte Sie            am Tag der Übernahme in unentgeltliche Pflege.
       somit nach der „Behaltefrist“ von vier       Die Karenz endet spätestens einen Tag vor dem
       Wochen nach dem Ende der gesetz-             zweiten Geburtstag des Kindes. Ein Beschäfti-
       lichen Karenz unter Einhaltung der           gungsverbot gibt es für die Adoptiv- oder Pfle-
       gesetzlichen bzw. kollektivvertragli-        gemutter nicht.
       chen Kündigungsfrist kündigen!               Für den Adoptiv- oder Pflegevater beginnt die
                                                    Karenz ebenfalls frühestens mit dem Tag der
                                                    Annahme des Kindes bzw. der Übernahme in
Wir haben für Sie eine Mustervereinbarung           unentgeltliche Pflege.
(M12) zum Thema „Sonderurlaub“ vorbereitet.         Teilen sich die Adoptiv- oder Pflegeeltern die
                                                    Karenz, so beginnt die Karenz des zweiten
Teilung                                             Elternteiles im Anschluss an die Karenz des
Die Karenz kann zwischen Vater und Mutter           ersten Elternteiles.
aufgeteilt werden. Karenz kann entweder nur         Auch hier können Mutter und Vater beim erst-
von einem Elternteil oder von Mutter und Vater      maligen Wechsel der Karenz einen Monat
abwechselnd beansprucht werden (Musterfor-          lang gemeinsam Karenz konsumieren — aber
mulare M8—M10). Die Karenz kann maximal             dadurch verkürzt sich die Maximaldauer der
zweimal zwischen den Eltern geteilt werden (=       Karenz um einen Monat.
drei Teile), wobei jeder Teil mindestens zwei
Monate betragen muss. Die Karenzteile müssen          TIPP: Wird ein Kind erst nach dem 18. Lebens-
unmittelbar aneinander anschließen. Auch bei          monat, jedoch vor Vollendung des zweiten
Teilung der Karenz dauert diese nur bis zur Voll-     Lebensjahres adoptiert oder in unentgeltli-
endung des 24. Lebensmonats des Kindes!               che Pflege aufgenommen, so besteht trotz-
Beim erstmaligen Wechsel der Karenz können            dem Anspruch auf maximal sechs Monate
Mutter und Vater einen Monat lang gemeinsam           Karenz bzw. drei Monate pro Elternteil, auch
Karenz konsumieren. Dadurch verkürzt sich die         wenn dadurch das zweite Lebensjahr über-
Maximaldauer der Karenz um einen Monat — die          schritten wird.
Karenz dauert daher nur bis zum Ende des 23.
Lebensmonats des Kindes! (Zum Kündigungs-           Wird ein Kind erst nach Ablauf des zweiten
schutz bei der Väterkarenz siehe Absatz „Kündi-     Lebensjahres, jedoch vor Ablauf des sieben-
gungs- und Entlassungsschutz“ siehe Seite 15)       ten Lebensjahres adoptiert oder in unentgeltli-
                                                    che Pflege aufgenommen, so besteht trotzdem

                                                                                                        13
Anspruch auf maximal sechs Monate Karenz            Für Mütter: Mütter müssen ihren/ihre Dienstge-
     bzw. drei Monate pro Elternteil.                    ber/in nach der Geburt, jedoch spätestens am
                                                         letzten Tag der Schutzfrist darüber informieren,
     Aufgeschobene Karenz                                ob bzw. wann sie Karenz in Anspruch nehmen
     Jeder Elternteil kann drei Monate der Karenzzeit    wollen.
     aufheben und diese bis zum Ablauf des sieben-       Für Väter: Väter haben den/die Dienstgeber/
     ten Lebensjahres des Kindes konsumieren.            in spätestens acht Wochen nach der Geburt
     Diese drei Monate werden als „aufgeschobene         über Beginn und Dauer der Karenz zu informie-
     Karenz“ bezeichnet. Die Karenz nach der Geburt      ren, wenn der Vater direkt im Anschluss an die
     verkürzt sich dann um drei Monate bzw. um           Schutzfrist der Mutter in Karenz gehen will.
     sechs Monate (also bis zum Ende des 21. bzw.        Für beide Elternteile gilt: Spätestens drei
     18. Lebensmonats), wenn beide Eltern Karenz-        Monate vor Ende des ersten Karenzteiles muss
     zeit „aufheben“ wollen.                             der karenzierte Elternteil eine Verlängerung
     Den Beginn des aufgeschobenen Karenzteils           oder der andere Elternteil seine eigene Karenz
     müssen Sie Ihrem/Ihrer Dienstgeber/in spätes-       bekannt geben. Dauert die Karenz jedoch weni-
     tens drei Monate vor dem gewünschten Zeit-          ger als drei Monate, muss spätestens zwei
     punkt bekannt geben. Kommt innerhalb von            Monate vor dem Ende der Karenz bekannt
     zwei Wochen ab Bekanntgabe keine Einigung           gegeben werden, dass sie/er die Karenz verlän-
     mit dem/der Dienstgeber/in zustande, können         gert und wann diese enden wird.
     Sie die Karenz zum gewünschten Zeitpunkt            Hat der andere Elternteil keinen Karenzanspruch
     antreten, wenn der/die Dienstgeber/in nicht         (z.B.: Studenten, Selbstständige etc.), so ist der
     innerhalb weiterer zwei Wochen eine Klage           geplante Antritt spätestens drei Monate vor der
     beim zuständigen Gericht einbringt.                 Karenz bekannt zu geben.

       Achtung: Einen Kündigungs- und Entlas-              Achtung: Wenn Sie die Meldefrist
       sungsschutz gibt es bei der aufgeschobe-            verpassen, braucht der/die Dienstge-
       nen Karenz nicht. Auch den Anspruch auf             ber/in Ihren Karenzwunsch grundsätz-
       Kinderbetreuungsgeld können Sie nicht               lich nicht mehr zu berücksichtigen. Bei
       aufheben, da Sie diesen nur maximal bis             Fristversäumnis kann nur mit Zustim-
       zum 1063. Tag ab Geburt des Kindes haben,           mung des Dienstgebers/der Dienstge-
       falls Sie sich den Bezug teilen.                    berin eine Karenz vereinbart werden.

     TIPP: Als Alternative bietet sich die Elternteil-   In Kapitel VII haben wir eine Übersicht zu den
     zeit an. Näheres dazu finden sie im Kapitel III     verfügbaren Musterbriefen bereitgestellt, die
     „Elternteilzeit“.                                   Sie auf unserer Homepage herunterladen, mit
                                                         Ihren Daten ergänzen und nur mehr ausdrucken
     Meldefristen                                        brauchen. Die Briefvorlagen rund ums Thema
     Die Karenzdauer muss dem/der Arbeitgeber/           Karenz, wie zum Beispiel für die Meldung
     in (am besten schriftlich) bekannt gegeben          an den/die Arbeitgeber/in, finden Sie unter
     werden. Die Meldefristen sind für Mütter und        M8-M12.
     Väter unterschiedlich!

14
ten Monats vor Antritt der Karenz melden.
Kündigungs- und                                      Gibt der Vater den Karenzwunsch früher
Entlassungsschutz                                    bekannt, kann ihn der/die Arbeitgeber/in
                                                     kündigen!
Beginn des Schutzes der Mutter
Im unbefristeten bzw. befristeten Dienstverhält-
nis siehe Kapitel I.                               Ende des Kündigungs- und
                                                   Entlassungsschutzes
                                                   Sowohl für Mütter als auch für Väter endet
Kündigungs- und Entlassungsschutz                  der Kündigungs- und Entlassungsschutz vier
nach einer Fehlgeburt                              Wochen nach Ablauf der eigenen Karenz.
Nach einer Fehlgeburt hat die Mutter einen
besonderen Kündigungs- und Entlassungs-            Kündigungs- und Entlassungsschutz
schutz von vier Wochen. Unabhängig davon,          für Adoptiv- und Pflegeeltern
wann die Meldung erfolgt. Eine ärztliche           Der Kündigungs- und Entlassungsschutz setzt
Bescheinigung über die Fehlgeburt ist auf          mit der Bekanntgabe der Adoption ein bzw. mit
Verlangen der/des Arbeitgebers/in von der          der Übernahme in unentgeltliche Pflege unter
Dienstnehmerin vorzulegen. Sollte die Arbeit-      gleichzeitiger Bekanntgabe von Karenz. Er
nehmerin nach Ablauf der vier Wochen gekün-        endet vier Wochen nach Ablauf der Karenz.
digt werden - weil vermutet wird, dass sie bald
wieder schwanger wird - kann die Kündigung
innerhalb von 14 Tagen nach dem Gleichbe-          Anrechnung von Karenz
handlungsgesetz bei Gericht bekämpft werden.       Für Geburten ab 1. August 2019 werden Zeiten
                                                   der Elternkarenz maximal bis zum 2.Geburs-
Beginn des Schutzes des Vaters                     tag des Kindes für Ansprüche, die sich nach
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz des          der Dienstzeit richten, voll angerechnet (z.B.
Vaters beginnt mit der Bekanntgabe der Inan-       Bemessung der Kündigungsfrist, Dauer der
spruchnahme von Karenz.                            Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Dauer des
Allerdings beginnt der Schutz frühestens vier      Urlaubsausmaßes für den Sprung von 25 auf 30
Monate vor Antritt der Karenz – keinesfalls aber   Arbeitstage, Gehaltsvorrückungen, Jubiläums-
vor der Geburt des Kindes. Wir empfehlen daher     gelder). Die Anrechnung gilt für jedes Kind.
keine frühere Bekanntgabe!
                                                   Recht auf Information
  TIPP ZUR VÄTERKARENZ: Lücken beim                Der/Die Arbeitgeber/in hat die Pflicht, karen-
  Kündigungsschutz für den Vater vermei-           zierte ArbeitnehmerInnen über wichtige
  den: Der Kündigungsschutz für den Vater          Betriebsgeschehnisse zu informieren.
  beginnt frühestens vier Monate vor Karenz-
  beginn. Gleichzeitig muss die Karenz dem/
  der Arbeitgeber/in spätestens drei Monate
  vor Antritt gemeldet werden. Will der Vater
  vor Kündigung geschützt sein, muss er also
  seinen Karenzwunsch innerhalb des vier-

                                                                                                     15
Austritt wegen Geburt                                 Abfertigungsanspruch „Alt“
                                                           Die „alten“ Bestimmungen über die Abfertigung
     eines Kindes                                          gelten für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.
                                                           Jänner 2003 abgeschlossen wurden.
     Eltern können ihr Dienstverhältnis anlässlich der     Damit Sie bei der „Abfertigung alt“ einen gesetz-
     Geburt des Kindes beenden — diese spezielle           lichen Anspruch auf Abfertigung haben, müssen
     Form heißt Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaus-       folgende Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
     tritt. Die Eltern müssen eine dementsprechende        Hat Ihr Dienstverhältnis ununterbrochen mindes-
     schriftliche Erklärung (Austrittserklärung) zeitge-   tens fünf Jahre gedauert, so haben Sie Anrecht
     recht abgeben.                                        auf die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung,
                                                           aber höchstens auf das Dreifache des monatli-
     Rechtzeitige Austrittserklärung                       chen Entgelts. Weitere Voraussetzung ist, dass
     Die Erklärung des Austritts gilt in folgenden         der Austritt aus dem Dienstverhältnis zeitge-
     Fällen als zeitgerecht:                               recht erklärt wird.
       Wenn von der Mutter keine Karenz in
         Anspruch genommen wird, muss Sie den              Höhe der Abfertigung bei Austritt
         Mutterschaftsaustritt innerhalb der Schutz-        Nach 5-jähriger Beschäftigung:
         frist nach der Geburt des Kindes erklären.            1,5 Monatsentgelte
       Bei Inanspruchnahme einer Karenz muss die           Nach 10-jähriger Beschäftigung:
         Mutter den Austritt spätestens drei Monate            2 Monatsentgelte
         vor Ende der Karenz erklären, damit der            Nach 15-jähriger Beschäftigung:
         Abfertigungsanspruch gewahrt bleibt.                  3 Monatsentgelte
       Der Vater kann nur bei Inanspruchnahme
         einer Karenz einen vorzeitigen Austritt aus       Zeiten eines Lehrverhältnisses allein begründen
         dem Dienstverhältnis erklären. Der Vater          keinen Abfertigungsanspruch. Sie sind für die
         muss ebenfalls spätestens drei Monate vor         Abfertigung nur dann zu berücksichtigen, wenn
         Ende seiner Karenz den Austritt bekannt           das Dienstverhältnis einschließlich der Lehrzeit
         geben.                                            mindestens sieben Jahre gedauert hat.
       Bei Inanspruchnahme einer Karenz von
         weniger als drei Monaten muss die Austritts-      Abfertigungsanspruch „Neu“
         erklärung bis spätestens zwei Monate vor          Die „Abfertigung neu“ gilt für Dienstverhält-
         dem Ende der Karenz bekannt gegeben               nisse, die ab dem 1. Jänner 2003 abgeschlos-
         werden.                                           sen wurden.
                                                           Der Anspruch auf Auszahlung der „Abfertigung
     Adoptiv- oder Pflegemütter können ebenfalls           neu“ besteht in jenen Fällen, in denen im alten
     innerhalb von acht Wochen nach der Adoption           Recht bereits ein Anspruch auf Abfertigung
     oder nach Übernahme in unentgeltliche Pflege          begründet wurde:
     den Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären,         bei Kündigung durch den/die Arbeitgeber/in,
     sofern das Kind das zweite Lebensjahr noch              einvernehmlicher Auflösung,
     nicht vollendet hat.                                    ungerechtfertigter Entlassung,
                                                             berechtigtem vorzeitigen Austritt.

16
Vor einer Auszahlung müssen zumindest drei
                                                      Achtung: Arbeiten Sie länger als 13
Jahre an Beitragszahlung — entweder seit
                                                      Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze,
Beginn der Erwerbstätigkeit oder der letzten          geht der Kündigungs- und Entlassungs-
Auszahlung — liegen.                                  schutz verloren! Diese 13 Wochen gelten
Die Beitragszahlung durch den/die Arbeitgeber/        nur dann, wenn Sie das gesamte Kalen-
in erfolgt ab dem zweiten Beschäftigungsmonat,        derjahr in Karenz sind. Haben Sie nur für
auch für Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte       einen Teil des Jahres Anspruch auf Karenz,
werden Beiträge bezahlt.                              reduziert sich auch der Zeitraum, in dem
Für Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2003     Sie über der Geringfügigkeitsgrenze arbei-
neu abgeschlossen wurden, werden die Zeiten           ten dürfen, ohne dass Sie den Kündigungs-
der Karenz für die Abfertigung angerechnet.           schutz verlieren.
Für Bezieher/innen von Kinderbetreuungs-
geld werden Beiträge aus dem Familienlasten-
ausgleichsfonds in Höhe von 1,53 Prozent des          Beispiel:
jeweiligen Kinderbetreuungsgeldes monatlich           Frau Bergers Karenz endet am 30. Juni 2020,
für den Abfertigungsanspruch geleistet.               sie ist also das „halbe“ Kalenderjahr 2020 in
Bei Selbstkündigung, unberechtigtem vorzei-           Karenz. Anstelle von 13 Wochen darf sie daher
tigen Austritt oder gerechtfertigter Entlassung       auch nur halb so lang, also 6,5 Wochen, über
bleiben die Ansprüche zwar erhalten, es erfolgt       der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen,
jedoch keine Auszahlung.                              wenn sie ihren Kündigungsschutz nicht verlie-
                                                      ren will.

Zuverdienst während                                 Wollen Sie während der Karenz bei einem/einer
der Karenz                                          anderen Arbeitgeber/in eine Beschäftigung
                                                    aufnehmen, so müssen Sie dies dem/der Arbeit-
Geringfügige Beschäftigung                          geber/in melden und seine/ihre Zustimmung
                                                    einholen.
Während der Karenz haben Sie die Möglichkeit,       Kinderbetreuungsgeld kann bei geringfügiger
bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in eine Beschäftigung   Beschäftigung weiter bezogen werden, da durch
auszuüben, die unter der Geringfügigkeitsgrenze     die Höhe der Einkünfte die Zuverdienstgrenze
des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes         nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz nicht
(ASVG) liegt. 2021 sind dies 475,86 Euro monat-     überschritten wird. Bei einer Beschäftigung, die
lich.                                               über die Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht,
Des Weiteren können Sie neben dem karenzier-        ist die jährliche Zuverdienstgrenze zum Kinder-
ten Dienstverhältnis mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/   betreuungsgeld zu beachten. Der Zuverdienst
in für längstens 13 Wochen im Kalenderjahr eine     bei der einkommensabhängigen Variante ist mit
Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze       7.300,- Euro pro Kalenderjahr begrenzt (Mehr
vereinbaren (z. B. zum Zweck einer Urlaubs-         zur Zuverdienstgrenze siehe Kapitel IV.)
oder Krankenstandsvertretung). Während dieser       Einen Terminkalender, der Sie daran erinnert,
Beschäftigung bleibt der Kündigungs- und Entlas-    welche Wege Sie nach der Geburt Ihres Kindes
sungsschutz aufrecht — dieser bezieht sich aber     erledigen sollten, finden Sie in Kapitel VI.
nur auf das karenzierte Arbeitsverhältnis.

                                                                                                       17
Kindererziehungszeiten können grundsätz-
     Freiwilliges Pensions-                              lich nur einem Elternteil angerechnet werden
     splitting und Kinder-                               und zwar jenem Teil, der das Kind überwiegend
                                                         betreut.
     erziehungszeiten in der                             Seit 2005 gibt es das freiwillige Pensionssplit-
     Pensionsversicherung                                ting: jener Elternteil, der sich nicht der Kinder-
                                                         erziehung widmet und erwerbstätig ist, kann für
     In der österreichischen Pensionsversicherung        die ersten 7 Lebensjahre des Kindes bis zu 50
     können als Zeiten der Kindererziehung pro Kind      Prozent seiner Teilgutschrift im Pensionskonto
     maximal 48 Monate nach der Geburt angerech-         jenem Elternteil, der sich der Kindererziehung
     net werden. Erfolgt die Geburt eines weiteren       widmet, übertragen. Dazu ist eine freiwillige
     Kindes innerhalb von vier Jahren ab der Geburt      Vereinbarung zwischen den Elternteilen notwen-
     des vorigen Kindes, endet die Kindererzie-          dig. Ein entsprechender Antrag ist längstens bis
     hungszeit für das erste Kind mit Beginn jener für   zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngs-
     das folgende Kind. Im Pensionskonto werden im       ten Kindes schriftlich beim Pensionsversiche-
     Jahr 2021 Kindererziehungszeiten mit 1.986,04       rungsträger zu stellen und ist nicht widerrufbar.
     Euro pro Monat bewertet.

     III. Die Elternteilzeit
                                                           Betriebszugehörigkeit. Sie kann also für die
     Anspruch                                              Zeit nach der Karenz Elternteilzeit beantra-
                                                           gen (zur Frist für die Beantragung vgl. „Wie
     Einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach         und wann meldet man die Elternteilzeit?“,
     dem Gesetz haben Arbeitnehmer/innen,                  Musterformular M14).
       die in Betrieben mit mindestens 21 Arbeit-
         nehmer/innen beschäftigt sind                   Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht längs-
       und die mindestens drei Jahre dem Betrieb        tens bis zum 7. Geburtstag des Kindes bzw. bis
         angehören. Zeiten einer Karenz werden auf       zu einem späteren Schuleintritt.
         die Mindestbeschäftigungsdauer angerechnet.
                                                           Kein Anspruch auf Elternteilzeit haben daher
       Beispiel:                                           Arbeitnehmer/innen, die
       Frau Pichler ist seit Jänner 2017 in einem               in Betrieben mit weniger als 21
       Betrieb mit 23 Arbeitnehmer/innen                       Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind
       beschäftigt. Anfang Mai 2018 meldet sie                 oder
       ihrem/ihrer Arbeitgeber/in ihre Schwan-                  kürzer als drei Jahre im Betrieb
       gerschaft. Der Geburtstermin ist für Ende               beschäftigt sind
       Jänner 2019 anberaumt. Wenn Frau Pich-                  oder
       ler nach der Geburt des Kindes die zweijäh-              noch in einem Lehrverhältnis stehen.
       rige Karenz in Anspruch nimmt, erfüllt sie
       danach die Voraussetzung der dreijährigen

18
um mindestens 20 Prozent der Normalarbeits-
Elternteilzeit                                         zeit reduziert und mindestens 12 Stunden pro
                                                       Woche gearbeitet werden muss. Die Möglichkeit
für Geburten ab 1.1.2016                               lediglich eine Änderung der Lage – ohne Reduk-
Für Geburten ab 1.1.2016 gilt bei der Elternteilzeit   tion des bisherigen Ausmaßes der Arbeitszeit –
eine Arbeitszeitbandbreite, wenn Sie eine Stun-        zu vereinbaren, besteht auch für Geburten ab
denreduktion anstreben. Das bedeutet, dass             1.1.2016 weiter.
die Arbeitszeit um zumindest 20 Prozent der            Der/Die Arbeitgeber/in hat die Möglichkeit, die
wöchentlichen Normalarbeitszeit reduziert und          eingeschränkte Elternteilzeit aus sachlichen
mindestens 12 Stunden pro Woche gearbeitet             Gründen abzulehnen. Die Elternteilzeit dann
werden muss. Kommt jedoch zwischen Arbeit-             trotzdem durchzusetzen, könnte relativ schwie-
geberIn und ArbeitnehmerIn eine Vereinbarung           rig sein.
außerhalb dieser Bandbreite zustande, besteht          Gelingt die Einigung mit dem/der Arbeitgeber/
trotzdem der Kündigungs- und Entlassungs-              in, haben auch Eltern, die auf Basis einer derar-
schutz gemäß der Elternteilzeit. Ein Rechtsan-         tigen Vereinbarung Teilzeit arbeiten, bis maxi-
spruch auf Reduktion der Arbeitszeit außerhalb         mal vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des
der Bandbreite besteht jedoch für Geburten ab          Kindes einen besonderen Kündigungs- und
1.1.2016 nicht mehr.                                   Entlassungsschutz. Dies gilt auch bei Geburten
                                                       ab 1.1.2016, wenn außerhalb der Arbeitszeitband-
        Achtung: Ist ihr Kind vor dem 1.1.2016         breite eine Einigung zwischen Arbeitnehmer/in
        geboren, haben Sie bei Erfüllung der           und Arbeitgeber/in zustande kommt. Mehr dazu
        Anspruchsvoraussetzungen weiterhin             auf Seite 15.
        einen Rechtsanspruch auf Elternteil-
        zeit ohne Arbeitszeitbandbreite!                 Hinweis für BetriebsrätInnen: Für Betriebe mit
                                                         weniger als 21 Beschäftigten sieht das Gesetz
                                                         die Möglichkeit des Abschlusses einer frei-
Der Anspruch auf Änderung der Lage der                   willigen Betriebsvereinbarung vor. Ziel ist es,
Arbeitszeit ohne Stundenreduktion besteht auch           mit einer derartigen Betriebsvereinbarung
für Geburten ab 1.1.2016 in seiner bisherigen            Beschäftigten in Kleinbetrieben dieselben
Form weiter!                                             Ansprüche hinsichtlich der Elternteilzeit zu
                                                         garantieren wie sie per Gesetz in Betrieben
Eingeschränkte Elternteilzeit                            mit mindestens 21 Beschäftigten gelten.
(Vereinbarte Teilzeit)
Arbeitnehmer/innen, die keinen Anspruch auf
Elternteilzeit haben, können mit ihrem/ihrer
Arbeitgeber/in eine freiwillige Elternteilzeit-        Voraussetzungen
Vereinbarung abschließen. Diese Form der               Folgende Voraussetzungen sind sowohl von
Elternteilzeit kann allerdings maximal bis zum 4.      Arbeitnehmer/innen mit einem Recht auf Eltern-
Geburtstag des Kindes dauern.                          teilzeit zu erfüllen als auch von Müttern und
Für Geburten ab 1.1.2016 gilt auch in diesen           Vätern, die eine eingeschränkte Elternteilzeit auf
Fällen die Bandbreite, wenn Sie eine Stunden-          Basis einer freiwilligen Vereinbarung nehmen
reduktion anstreben, wonach die Arbeitszeit            wollen.

                                                                                                            19
Beide Formen der Elternteilzeit sind nur möglich,           nach dem Mutterschutz antreten, hat sie ihrem/
     wenn der/die Arbeitnehmer/in mit dem Kind im                ihrer Arbeitgeber/in die Elternteilzeit bis zum
     gemeinsamen Haushalt lebt                                   Ende der Schutzfrist1 zu melden. Geht der Vater
       oder eine Obsorge gegeben ist.                           nach dem Ende des Mutterschutzes in Elternteil-
       Der andere Elternteil darf sich zudem nicht              zeit, muss er dies seinem/seiner Arbeitgeber/
         gleichzeitig in Karenz befinden.                        in bis spätestens acht Wochen nach der Geburt
       Beide Elternteile können die (einge-                     des Kindes bekannt geben.
         schränkte) Elternteilzeit auch gleichzeitig in          Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt - zum
         Anspruch nehmen.                                        Beispiel nach der Karenz - in Elternteilzeit
                                                                 gehen, müssen Sie dies dem/der Arbeitgeber/in
                                                                 spätestens drei Monate vor dem gewünschten
     Antritt und Mindestdauer                                    Antritt mitteilen.2
      Beide Elternteilzeitvarianten können frühes-
       tens im Anschluss an die Schutzfrist ange-                Wenn Adoptiv- oder Pflegeeltern die Elternteil-
       treten werden.                                            zeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt (d. h. am
      Adoptiv- oder Pflegeeltern können (einge-                 Tag der Annahme) antreten wollen, haben sie
       schränkte) Elternteilzeit frühestens mit der              dem/der Dienstgeber/ in diesen Umstand unver-
       Annahme oder Übernahme des Kindes                         züglich bekannt zu geben.
       antreten.
      Die Mindestdauer beträgt zwei Monate.
      Für jedes Kind kann man die (einge-
       schränkte) Elternteilzeit nur einmal in                   Durchsetzung des
       Anspruch nehmen.
                                                                 Anspruchs
                                                                 Eltern, die in Betrieben mit mindestens 21 Arbeit-
     Meldung                                                     nehmer/innen arbeiten und eine mindestens
     Für beide Formen der Elternteilzeit gilt:                   3-jährige Beschäftigungsdauer nachweisen,
     Die Elternteilzeit muss dem/der Arbeitgeber/                haben grundsätzlich einen Anspruch auf Eltern-
     in schriftlich bekannt gegeben werden. In dem               teilzeit.
     Schreiben enthalten sein muss:                              Wenn der/die Arbeitgeber/in mit dem Elternteil-
       Beginn und Dauer der Elternteilzeit,                     zeit-Wunsch nicht einverstanden ist, muss er/
       das Ausmaß (z. B. 20 Stunden in der Woche)               sie ein mehrstufiges Verfahren einleiten. Er/Sie
       und die Lage (z. B. Montag bis Freitag von               hat dabei die vorgegebenen Fristen und Regeln
          8.00 bis 12.00 Uhr).                                   genau einzuhalten. Wenn dies nicht geschieht,
                                                                 kann der/die Arbeitnehmer/in die Elternteilzeit
     Möchte die Mutter die Elternteilzeit unmittelbar            in der beantragten Form antreten. Wenn das

             1                                                   2
               Der Antrag muss spätestens bis zum Ende der         Wenn der Zeitraum zwischen dem Ende der
             Frist nach § 5 Abs. 1 Mutterschutzgesetz gestellt   Schutzfrist und dem Beginn der Elternteilzeit
             werden (das ist binnen acht Wochen nach der         weniger als drei Monate ausmacht, muss der
             Geburt bzw. zwölf Wochen bei Früh-, Mehrlings-      Elternteil die Elternteilzeit allerdings bereits bis
             und Kaiserschnittgeburten, maximal jedoch           zum Ende der Schutzfrist bekannt geben.
             16 Wochen, wenn es zu einer Verkürzung der
             Achtwochenfrist vor der Geburt gekommen ist).

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