Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention

 
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Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Klagenfurter
                 Geographische
                 Schriften Heft 28
                 Institut für Geographie und Regionalforschung
                 der Universität Klagenfurt 2012

Hans Peter JESCHKE und Peter MANDL (Hrsg.)

Eine Zukunft für die Landschaften Europas
und die Europäische Landschaftskonvention
Titelblatt: „Unsere Umwelt beginnt in der Wohnung und endet in der Weite der Landschaft“
Aus: IVWSR (1973): Wiener Empfehlungen. Luxemburg. In: Jeschke, Hans Peter (Hrsg.)
    (1982): Problem Umweltgestaltung. Ausgewählte Bestandsaufnahme, Probleme, Thesen
    und Vorschläge zu Raumordnung, Orts- und Stadtgestaltung, Ortsbild- und
    Denkmalschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz. Verlag Stocker, Graz.
    (= Schriftenreihe für Agrarpolitik und Agrarsoziologie, Sonderband 1)

Medieninhaber (Herausgeber und Verleger):
Institut für Geographie und Regionalforschung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt

Herausgeber der Reihe:       Ass.-Prof. Mag. Dr. Peter MANDL
                             Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR

Schriftleitung:              Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR

Redaktionelle Betreuung:     Dipl.-Ing. Stefan JÖBSTL, Bakk.
Webdesign und –handling:     Natalie SCHÖTTL, Dipl.-Geogr. Philipp AUFENVENNE

ISBN 978-3-901259-10-4

Webadresse: http://geo.aau.at/kgs28
Hans Peter Jeschke, Peter Mandl (Hrsg.) (2012): Eine Zukunft für die Landschaften Europas und
die Europäische Landschaftskonvention. Institut für Geographie und Regionalforschung an der
Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Klagenfurter Geographische Schriften, Heft 28.

      LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE
     NEUPOSITIONIERUNG IM RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER
                EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
                                    Hans Peter JESCHKE

1.     Einleitung
Der Europarat hat als zwischenstaatliche Einrichtung Europas mit 46 Mitgliedstaaten die
Europäische Landschaftskonvention (Europarat, 2000) im Rahmen der Kampagne „Europa,
ein gemeinsames Erbe“ am 20. Oktober 2000 in Florenz zur Unterzeichnung vorgelegt, die
als erstes internationales Abkommen dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung folgend auch
die kulturelle Dimension einschließt und Teil der Aktivitäten ist, die der Europarat in das
Natur- und Kulturerbe, die Raumplanung, die Umwelt und die kommunale Selbstverwaltung
investiert. Abbild dieses Paradigmen-Wechsel sind eine europaweite Neubewertung unseres
Lebensraum und neue Perspektive für die europäische Landschaften ,die sich nunmehr u.a.
einerseits in der europäischen Umweltgesetzgebung, zehn internationalen bzw. europäischen
Initiativen und Dokumenten, darunter insbesondere durch die Europäische
Landschaftskonvention, die ein neues Konzept für eine umfassende Landschaftspolitik in
Europa vorgibt, manifestieren. Ziel der Konvention ist dabei, Schutz, Pflege und Planung der
europäischen Landschaft zu fördern und in landschaftspolitischen Sachfragen eine
europäische Zusammenarbeit zu koordinieren Da die genannte Konvention darüber hinaus
bereits zu einem internationalen fachlichen Bezugssystem geworden, wurden bereits
zahlreiche nationale Seminare und Workshops zur Umsetzung der Konvention abgehalten.
Die immer wieder auf drei Handlungsfelder einer umfassenden Landschaftspolitik Bezug
nehmen:
● Systematische wissenschaftliche Grundlagenforschung und Inventarisierung, ● Instrumente
des Schutzes, der Pflege und Weiterentwicklung (rechtliches und fachliches Instrumentarium,
Fachdienststellen zur Wahrnehmung des Schutzes und der Pflege etc.) sowie die
● Förderungsinstrumente (nominelle bzw. funktionelle Förderungsinstrumente) und
steuerrechtliche Instrumente
Die weiteren Vorschläge konzentrieren sich auf die Instrumente des Schutzes, der Pflege und
Weiterentwicklung.

2.     Landschaftsplanung in Österreich – eine Momentaufnahme
a)   Hinweise zur Genese
-Institutionalisierung der akademischen Ausbildung
Die Entwicklung bzw. Institutionalisierung der Landschaftsplanung in Österreich ist mit den
Namen Friedrich Woess und Manfried Welan verbunden. Nach langjährigen Bemühungen
konnte 1967 eine eigenständige „Lehrkanzel für Grünraumgestaltung“ (ab 1970 Institut für
Grünraumgestaltung) an der Universität für Bodenkultur, 1974 ein „studium irregulare“ und
später der Studiengang als solches dauerhaft etabliert werden. Im Frühjahr 2006 konnte daher
die Österreichische Gesellschaft für Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur (ÖGLA)
als Zusammenschluss der wissenschaftlichen, angestellten und freiberuflichen
Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner Österreichs nicht nur auf ihr 60-jähriges

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LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE NEUPOSITIONIERUNG IM
RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
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Bestehen zurückblicken, sondern auch 25 Jahre akademische Ausbildungstradition an der
Universität für Bodenkultur feiern.
-   Frühe Bemühungen um die Institutionalisierung der Landschaftsplanung
Intensiv wurde die Diskussion um die Institutionalisierung der Landschaftsplanung schon
während der Neufassung der meisten Raumordnungsgesetze beginnend in den späten 1980er
Jahren bis in die erste Hälfte der 1990er Jahre geführt. In diese Zeit fiel z. B. auch die
Zusammenarbeit mit ICOMOS-Austria (2. Österreichischer Tag der Ort- und Stadtgestaltung
und Empfehlungen zur Landschaftsplanung (Jeschke und Schacht 1989).

- Erste Ergebnisse der österreichischen Naturraumpotentialforschung als Grundlage
für weitere Arbeitsschritte zur Identifizierung der Landschaftsfunktionen ?
Parallel dazu entwickelte sich eine auf die Identifizierung der Landschaftsfunktionen hin
orientierte Naturraumpotentialforschung, die von der Geologischen Bundesanstalt (T.E.
Gattinger und H. Pirkl) und dem Bundesministerium für Wissenschaft bzw. für Handel,
Gewerbe und Industrie (G. Sterk und E. Walter) initiiert, unter dem Einfluss der DDR-
Geographie (z. B. Haase 1978) und den methodischen Konzepten von H. Kiemstedt stand.
Nach dem Konzept zur „Erfassung und Bewertung des Naturraumpotentials zur objektiven
Festlegung prioritärer Nutzungen“ (Beschluss der Bundesregierung vom 8.8.1986,
Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie, Wien) wurden in einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Empfehlungen zur Erstellung von Naturraumpotentialkarten“ im Rahmen der
Österreichischen Raumordnungskonferenz (7.4.1988) beschlossen (Jeschke 1989 und Hrsg.
1997). In Oberösterreich bildete z.B. seit 1978 die speziell eingerichtete „Bund/Bundesländer-
Kooperation“ zur „Rohstoffsicherung und Rohstoffforschung“ bzw. der Arbeitsschwerpunkt
der Geologischen Bundesanstalt den Anlass für die Konzeption der flächendeckenden Oö.
Naturraumpotentialkartierung im Rahmen des Oö. Raumordnungskatasters, der das Konzept
eines umfassenden Kulturlandschaftskatasters (Landschaftsfunktionen nach dem
Nationalpotentialansatz in Verknüpfung mit den kulturgeographischen bzw. historisch-
geographischen sowie kulturgüterbezogene Kartierungen) verfolgt wurde und vor Einführung
der GIS-Technologie bis zum Jahr 1995 rund 57.000 Daten- und Materialausgaben zu
verzeichnen waren (Jeschke 1988 und 1998). Die Naturraumpotentialkartierung, weitere
naturräumliche Daten und das damals integrierte Naturschutzbuch (Datenbank bzw.
graphische Darstellung der naturschutzrechtlichen Festlegungen) waren insbesondere auch
eine Basis für die damals beginnende Landschaftsplanung und Landschaftsrahmenplanung im
Bundesland Oberösterreich und gleichzeitig auch die Datenbasis für Bewertungsmodelle des
Oö. Rohstoffsicherungskonzeptes (Jeschke 1992 und 1996).
Folgende Komponenten wurden erfasst:
        Biotisches Ertragspotential (Bodenkartierung / Bundesanstalt für Bodenwirtschaft und
        Waldfunktionen der Waldentwicklungspläne);
        Biotisches Regenerationspotential / Naturschutzpotential (Inventar der schützens- und
        schonenswerten Naturobjekte samt Oö. Naturschutzbuch und Ergebnisse der
        Landschaftsplanung);
        Landschaftsbedingtes Erhaltungspotential;
        Klima (Oö. Klimakataster / Oö. Klimaatlas + Oö. Klimatographie und Oö.
        Windenergiekarte)
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      Baugrundrisiko und
       Geogenes Rohstoffpotential.
Aus den die genannten Aspekte umfassenden, in verschiedenen Maßstabsebenen realisierten
Darstellungen der Landschaftsfunktionen, sei die landesweite digitale Oö. Geologische Karte
im Maßstab 1: 20.000 (!), die Kartierung der Bodenbonitätsstufen durch das Bundesamt für
Bodenwirtschaft (M.: 1: 200.000 und 20.000) sowie die Kartierung der landschaftsbedingten
Erholungseignung in verschiedenen Teilkomponenten im M.:1.200.000 (Bernt und Pauer
1985) besonders herausgehoben).
b)    „Landschaft“ – Zuständigkeit und gesetzliche Bezugspunkte
Der föderalen Struktur Österreichs entsprechend und wegen des Fehlens einer
Rahmengesetzgebungskompetenz im Bereich der Raumordnung bzw. Naturschutz des
Bundes (wie etwa in der Bundesrepublik Deutschland) oder der integrativen Wahrnehmung
der nationalen Verantwortung von diesbezüglichen Interessen durch den Bund bei
Maßnahmen und Planungen im eigenen Kompetenzbereich (vgl. Schweizer Modell) fallen
alle Fragen einer umfassenden Landschaftsplanung in den Zuständigkeitsbereich der neun
Bundesländer bzw. damit deren Kompetenzbereiche Raumordnung.
c)    Perception von „Landschaft“
Als Schwelle für ein umfassendes Verständnis erwiesen sich vorrangig Missverständnisse
durch sektorale Abteilungsgliederungen in den Ämtern der Landesregierungen, die für sich
nur in Teilbereichen Zuständigkeit erkannten und ein, nur der Flächenwidmungsplanung
folgendes Planungsverständnis, das jeder Fläche eine einzelne, rechtskräftige Nutzung
zuweist und damit die vielfältigen Aufgaben der Landschaft in den Hintergrund treten ließ.
Die unbebaute, häufig noch immer im deutschen Sprachgebrauch als „frei“ bezeichnete Land-
schaft wird in einem verbreiteten Raumordnungsverständnis weniger als Wertmerkmal, als
vielmehr Ressource für „höherwertige“, da investitionsstarke Nutzungen wie Infrastruktur
und bauliche Entwicklung betrachtet. Im Naturschutzverständnis wurde der Wertbereich der
Landschaft vorrangig auf einen naturwissenschaftlichen Arten- und Biotopschutz-
Blickwinkel, aber auch die Schönheit, Eigenart und Erholungsfunktion ausgerichtet. Die
ausgewogene Berücksichtigung der ressourcenbezogenen, ökologischen, sozialen und
kulturellen Landschaftsfunktionen in einer integrierten Vorsorgeplanung rückt als Vision
zunehmend in den Vordergrund, erreicht jedoch nur ausnahmsweise die Umsetzungsebene
(Kutzenberger 2006).
d)    Rechtliche Verankerung ?
Eine rechtliche Verankerung der Landschaftsplanung ist bisher vor allem wegen der oben
skizzierten zersplitterten Gesetzgebungskompetenz und sektoralistischen Betrachtung der
Landschaft– mit Ausnahme von tiefgehenden Ansätzen in Niederösterreich - nicht erfolgt.
Trotz der nicht erfolgten Verankerung hat sich eine sehr wechselnde Praxis der
Berücksichtigung der Landschaftsplanung bzw. vor allem von einzelnen Arbeitsfeldern der
Landschaftsplanung aus der massiven Notwendigkeit eine Hinwendung zu verstärkter
Vorsorgeplanung heraus entwickelt. Die Tabelle 1 zeigt die in den einzelnen österreichischen
Bundesländern angewendeten Instrumente, die im Zusammenhang mit dem Begriff der
„Landschaftsplanung“ oder ausgewählten Arbeitsfeldern hierfür stehen.
LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE NEUPOSITIONIERUNG IM
RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
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Tabelle 1: Aspekte der rechtlichen Verankerung der Landschaftsplanung, des bloßen Begriffes im
Naturschutzrecht sowie ausgewählte Arbeitsfelder der Landschaftsplanung vor allem im Fachbereich Natur- und
Landschaftsschutz in den österreichischen Bundesländern mit Hinweisen zur Praxis. Die in der österreichischen
Naturschutzgesetzgebung genannten „Natur- bzw. Landschaftspflegepläne“ sind Schutz- und Managementin-
strumente für Natur- und Landschaftsschutzgebiete nach dem Naturschutzrecht (Kutzenberger 2006).

 Bundesland          Raumordnungsrecht                         Naturschutzrecht

 Burgenland          Kaum Hinweise                             Naturraumerhebung

 Kärnten             Kaum Hinweise                             „Landschaftsplan“ als Naturschutzplan
                                                               Landschaftspflegeplan

 Niederösterreich    Einziges Bundesland mit grundlegen-       Keine spezifischen landschaftsplanerischen
                     der rechtlicher Verankerung:              Instrumente, jedoch ein landesweites
                                                               Naturschutzkonzept     mit      regionalen
                        Landschaftskonzept im Örtlichen
                                                               Aussagen
                     Raumordnungsprogramm bzw.
                          Landschaftsplan auf der Ebene des
                     Örtlichen       Entwicklungskonzeptes.
                     Auch im Regionalen Raumordnungs-
                     programm        werden    die     land-
                     schaftsplanerischen        Instrumente
                     inhaltlich berücksichtigt

 Oberösterreich      Informelle    Hinweise    für     die     “Landschaftspflegeplan“ als Naturschutzplan
                     Berücksichtigung    „landschaftlicher     (Naturschutzrechtlich festgelegte Gebiete)
                     Aspekte“         im         örtlichen
                                                               In den letzten Jahren werden durch natur-
                     Entwicklungskonzept                       schutzfachlich orientierte „Landschaftser-
                                                               hebungen“      sektorale    Hilfestellung     /
                                                               Grundlagen        für      eine        örtliche
                                                               Landschaftsplanung vorbereitet, die jedoch
                                                               nicht unmittelbar mit einer integrativen Ziel-
                                                               und Maßnahmenplanung verknüpft sind.

 Salzburg            Freiraumkonzept   als    Teil    des      Landschaftspflegeplan                      und
                     Räumlichen Entwicklungskonzeptes          Landschaftspflegedetailplan

 Steiermark          Kaum Hinweise                             Landschaftspflegepläne

 Tirol               Kaum Hinweise                             Naturpflegepläne zur Darstellung von
                                                               Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der
                                                               Natur

 Vorarlberg          Kaum Hinweise                             Keine Instrumente

 Wien                Als einzigem Bundesland werden in         Ein mit der Stadtplanung abgestimmtes
                     Wien die Instrumente Landschaftsplan,     umfassendes             Arten-       und
                     Landschaftsrahmenplan und weitere         Lebensraumschutzprogramm       „Netzwerk
                     Beiträge in ihrem örtlichen und           Natur“ als Zielplanung des Naturschutzes
                     regionalen Zusammenhang konsequent        mit integrierter Umsetzung.
                     eingesetzt.
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e) Fachliche Verankerung von Qualitätsstandards der Landschaftsplanung im
Regelwerk der Österreichischen Normen
Einen wesentlichen Beitrag zur Implementierung des Systems der Landschaftsplanung in
Österreich bildete die Qualitätssicherung in der Landschaftsplanung und Land-
schaftsarchitektur im Regelwerk der Österreichischen Normen (ÖNORM). Neben
allgemeinen Bau-, Gartengestaltungs- und Landschaftsbaunormen sind folgende ÖNORMEN
spezifisch der Landschaftsplanung gewidmet:             ÖNORM L1100: 2000-12-01:
Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur – Definitionen und generelle Aufgaben-
bereiche ÖNORM L1101: 2003-02-01: Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur –
Räumliche Entwicklungsplanung ÖNORM L1103: 2003-02-01: Landschaftsplanung und
Landschaftsarchitektur – Ökologische Fachplanung und ÖNORM L1106: 2003-02-01:
Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur – Freiraumplanung und Gartenkunst.

f)     Hinweise zur Planungspraxis
In diesem Sinn sind landschaftsbezogene Beiträge in unterschiedlichem Maß in den einzelnen
Bundesländern in die örtliche Raumordnung einbezogen worden. Städte mit eigenen
Planungsabteilungen, wie Wien, haben hier eine umfassende Planungskultur entwickelt, die
im Stadtentwicklungsplan, der bereits in der dritten Bearbeitung vorliegt, wesentliche und
langfristige Themen der Landschaftsplanung berücksichtigt.

Auf der Ebene der Regionalplanung ist die Einbeziehung der Landschaftsplanung (Land-
schaftsrahmenplanung) sehr uneinheitlich. Insbesondere Niederösterreich und Wien haben
hier eine informelle Kontinuität entwickelt. Wirkung hat die Berücksichtigung der
Landschaftsplanung in der Gemeindeplanung in den genannten Ländern sowie bei einzelnen
initiativen Gemeinden im Bundesgebiet in der ersten Phase der örtlichen
Entwicklungskonzepte (insbesondere in einer verstärkten Regelung des Umganges mit
Bauland) gezeigt.

Schwerwiegende Konsequenzen zeigt das langjährige Planungsversäumnis im Bereich der
Infrastrukturplanung und der Vorsorge im Hochwasserschutz. Die kleinräumige Gemeinde-
struktur Österreichs hat in der Praxis dazu geführt, dass gerade in ländlichen Gemeinden
während der Phase des ausgeprägten Strukturwandels nur ausnahmsweise eine
landschaftsplanerische Begleitung erfolgt ist und die raumordnerischen Folgen heute kaum
noch korrigierbar sind. Deutlich zeigt sich dies bei hochrangigen infrastrukturellen Vorhaben,
die angesichts der zersplitterten Bebauung in Gebieten wie dem Salzburger Flachgau kaum
realisierbar sind.

Die vielfältigen weiteren Aspekte der Landschaftsplanung sind dabei meist in den
Hintergrund getreten oder wurden nicht erkannt. Auch die Umsetzung von formulierten
Zielen ist nur bei besonderem Engagement von Gemeindevertretern erfolgt. Einen
wesentlichen Impuls für integrierende landschaftsbezogene Projekte haben dabei seit dem
Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft die europäischen Förderinstrumente wie
LEADER und INTERREG geboten. Speziell in diesen Vorhaben findet auch integrative
Landschaftsplanung mit Vernetzung von Tourismus, Raumordnung, Naturschutz, Land- und
Forstwirtschaft statt (Kutzenberger 2006).
LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE NEUPOSITIONIERUNG IM
RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
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g)      Zusammenfassung
Die Entwicklung der letzten 25 Jahre in Österreich lässt sich mit folgenden Schlagworten
skizzieren: Landschaftsplanungsbüros etablieren sich erstmals in Österreich. Technische
Infrastruktur wird durch landschaftsplanerische Instrumente im Rahmen der Umweltver-
träglichkeitsprüfung zunehmend in die Landschaft eingebunden.          Erste Öffnung der
sektoralen Naturschutzplanung zu Ansätzen integrativen Landschaftsplanung. Die rechtliche
Verankerung der örtlichen und überörtlichen Landschaftsplanung in Raumordnung und
Naturschutz fehlt weitestgehend ebenso wie Ansprechpartner in der Verwaltung.
  Wesentliche Impulse erfolgen durch die EU-Regionalprogramme. Die Umsetzung von
örtlichen Landschaftsplanungen erfolgt weitgehend auf individuelle Büroinitiativen und ist
nicht strukturell vorgesehen.   Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda 21 erweisen sich
ansatzweise als erfolgversprechende Umsetzungsinstrumente der Landschaftsentwicklung
(Kutzenberger 2006).

     1. Grundlegende Voraussetzungen und methodische Rahmenbedingungen für eine
        Neupositionierung

a)    Zwei Hauptzugänge zum komplexen Phänomen „Landschaft“
Die Europäische Landschaftskonvention steckt einen neuen methodischen Rahmen für die
Lebensraum-, Umwelt- und damit Landschaftspolitik ab. Zwei Hauptlinien eines Zugangs
zum komplexen Phänomen „Landschaft“ können identifiziert werden:
-    Landespflege
Der Begriff Landespflege beschreibt inhaltlich die Gesamtheit der Maßnahmen zur
nachhaltigen Sicherung und Entwicklung von Landschaften. Diese hat den Schutz der
Umwelt des Menschen zum Ziel, wobei neben dem Naturraumpotential auch alle Formen von
Kulturlandschaften, nämlich Wohn-, Gewerbegebiete, Industrie, Forst-, Agrar- und
Erholungsgebiete Gegenstand landespflegerischer Betrachtungen sind. Landespflege versteht
sich daher als Bestand einer ökologisch, ethisch und ästhetisch ausgerichteten Raumplanung
und Raumordnung mit dem Arbeitsschwerpunkt im ökologisch-gestalterischen Bereich. Die
Landespflege soll einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Gesellschaft an die
Ökosysteme der Umwelt und dem Leistungsvermögen der Umwelt und dem
Leistungsvermögen des Naturhaushaltes und seiner Potenziale herstellen. Technisch-
organisatorisch handelt es sich bei dem Begriff Landespflege um eine zusammenfassende
Bezeichnung für die Aufgabenbereiche Naturschutz, Landschaftspflege und Freiraumplanung
(Deutscher Rat für Landespflege 2005).
Das Ziel der Landschaftsplanung im engeren Sinn der bisherigen Definition ist einerseits die
Sicherung der nachhaltigen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Landschaftsplanung
behandelt die Wechselwirkungen von Boden, Wasser, Luft, Klima, Pflanzen- und Tierwelt
und zeigt die Auswirkungen aller vorhandenen und geplanten Nutzungen auf dieses
Wirkungsgefüge auf. Sie stellt die ökologischen und gestalterischen Maßnahmen dar, die zur
Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erforderlich sind. Andererseits legt der
Landschaftsplan die zukünftige Landschaftsgestaltung in seinem Fachgebiet fest.
Diese Aufgabenstellung bedeutet u.a. im methodischen Rahmen der Landespflege mit
Schwerpunkt im ökologisch-gestalterischen Bereich Bestimmung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes in Form verschiedener Naturraum-/Landschaftspotenziale oder -Funktionen.
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Der Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird zum Ausgangspunkt jeglicher
Nutzungsüberlegungen. Damit werden die Nutzungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen und
deren Grenzen aufgezeigt. Darstellung der ökologischen und gestalterischen Maßnahmen,
die zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
erforderlich sind.
-   Kulturlandschaftspflege
Die historische Raumwissenschaften (Historische Geographie, städtebauliche Denkmalpflege
und Kulturgüterschutz bzw. planerischer Kulturlandschaftsschutz) sowie die städtebauliche
Leitplanung bilden die Grundlage den zweiten Hauptzugang zum europäischen Konzept
„Landschaft“. Aus der Betonung kulturhistorischer Maßstäbe erklärt sich u.a. die
grundlegende methodische Bedeutung der Historischen Geographie, die in ihrer
Betrachtungsweise die zeitliche mit der räumlichen Dimension verbindet. Der im Terminus
enthaltene Begriff der Pflege schließt damit das bestimmte planerische Leitbild der
Gegenwart und der Projektion für eine lebenswerte Zukunft ein. Der im Terminus
"Kulturlandschaftspflege" gefasste spezifische Ansatz der Geographie des planungsbezogenen
Umgangs mit Kulturlandschaften kann zusammenfassend als eine analytische
Querschnittsaufgabe definiert werden, der die aus der raumprägenden Tätigkeit des Menschen
auf uns überkommenen landschaftlichen Strukturen und Einzelelemente in ihrer
raumzeitlichen Differenziertheit zu erfassen versucht und bei Fragen des Erhalts, der
Umgestaltung und Weiterentwicklung landschaftlicher Elemente und Strukturen als Maßstäbe
neben ökologischen, landschaftsästhetischen und ökonomischen Aspekten deren historische
Originalität (Alter und Dokumentcharakter) sowie deren regionale Spezifik (Seltenheitswert,
Eigenart und regionaler Bezug) als zentrale Maßstäbe für einen pfleglichen Umgang im Sinne
der Erhaltung von Entwicklungspotenzialen heranzieht (Schenk 1997, S. 7).
- Die Kulturlandschaftspflege unterscheidet sich damit von der "Landespflege" mit
dem Instrument der Landschaftsplanung, Naturschutz und Landschaftsökologie, die
auch ein integrierenden Bestandteil der ökologisch und nachhaltig ausgerichteten
Raumordnung mit Schwerpunkt im ökologisch-gestalterischen Bereich ist.

b)    Zwischen Naturhaushalt, Naturraumpotential und Landschaftsfunktionen -
Vorschläge zur Begriffsverwendung in der Landschaftsplanung im Hinblick auf die
UVP bzw. SUP in Europa
C.v. Haaren (2006) legt in einer umfassenden Studie zur „Multifunktion den Gliederungen
und bedarfsgerechten Selektion von räumlichen Informationen in der Umweltplanung“ unter
anderem Vorschläge zur Ordnung und Benennung der Schutzgüter und deren
Begriffsbestimmungen zur weiteren Abstimmung in Deutschland vor. Die Vorschläge sind
jedoch für die Landschaftsplanung in Europa und eine Implementierung der ELK von
grundlegender Bedeutung und werden daher als Baustein für das europäische Konzept
„Landschaft“ hier auszugsweise wiedergegeben. Mit dem komplexen Dokument und auch der
Konzeption der ELK sollte geklärt werden, welche Begriffe, textliche sowie kartographische
Gliederungen in der Landschaftsplanung geeignet sind und wie unterschiedliche
Begriffesverwendungen z.B. bei der Übertragung von Inhalten in die UVP „übersetzt“ werden
können. Dabei sollen die wichtigsten üblichen Begriffe zunächst definiert (vgl. Haaren, S.
2004, 80 f.) und die Beziehungen zwischen ihnen für den Kontext Umwelt- und Naturschutz
klargestellt werden (Abb. 1).
LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE NEUPOSITIONIERUNG IM
      RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
                                                                                                       881
      _____________________________________________________________________________________________________

                         Menschliche                                menschl.
                         Fähigkeit zur                             Ansprüche
                          Erfassung

                                                                                                              Landschafts
                                         erfahrbare, messbare                    Naturgüter, nat.             funktionen,
Reale, hyperkomplexe
                                         Landschaftsfaktoren,                    Ressourcen, nat.             Naturraum-
         Welt
                                            Umweltmedien,                       Lebensgrundlagen              potentiale
   Naturhaushalt                             Ökosysteme

      Abb. 1: Beziehungen zwischen den wichtigsten Begriffen zur Beschreibung der Schutzgüter (v. Haaren
      2006, S.5)

      Im Einzelnen werden folgende Begriffsverwendungen vorgeschlagen:
      1.      Der Naturhaushalt besteht aus den Bestandteilen Boden, (Gestein), Wasser, Luft,
      Klima, Tiere und Pflanzen sowie dem Wirkungsgefüge zwischen ihnen. Die Begriffe
      Naturhaushalt und seine Bestandteile werden zweckfrei, beschreibend verwendet (Synonyme:
      Umweltmedien, Bestandteile der Umwelt; Kompartimente (geogr.) Etwas umfassender – da
      ästhetische Eigenschaften einbezogen werden - ist der Doppelbegriff Natur und Landschaft
      definiert).
      2.     Die Begriffe Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes werden hier als
      weitgehend synonym aufgefasst. Sie stehen für die Fähigkeit der Landschaft menschliche
      Ansprüche an den Naturhaushalt und an das Landschaftserleben nachhaltig zu erfüllen.
      3.      Landschaftsfunktionen stehen für die derzeitige und potentielle Leistungsfähigkeit
      der Landschaft zur nachhaltigen Erfüllung eines legitimierten materiellen oder immateriellen
      menschlichen Grundanspruchs an Natur und Landschaft (s. o. Leistungsfähigkeit Naturhaus-
      halt), z.B. Trinkwasser, Vielfalt an Arten und Biotopen, landschaftliche Schönheit (syn.
      Naturraumpotential, weitgehend synonym aber eingeschränkter, da ohne Landschaftsbild:
      ökologische Funktionen; umfassender: Raumfunktionen nach dem deutschen
      Bundesbaugesetzbuch). Die Landschaftsfunktionen können in aktuelle Funktionen und das
      Potential der Landschaft unterteilt werden.
              Aktuelle Funktionen der Landschaft : Derzeitige, entwickelte Leistungsfähigkeit und
      derzeitiges Dargebot der Landschaft (aufgrund bestimmter Eigenschaften der Naturgüter) an
      Materie, Energie, Information, das der nachhaltigen Befriedigung der o.g. Ansprüche dienen
      kann, unabhängig davon, ob dieses Dargebot derzeit tatsächlich genutzt wird oder nicht. Da
      die Landschaftsplanung auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit abzielt und nur in
      Teilbereichen auch auf die tatsächliche Inanspruchnahme/ Nutzung der Ressourcen (z.B. im
      Falle der Erholung), steht die Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt der Betrachtung.
              Potential der Landschaft: Entwicklungskapazitäten aufgrund der landschaftlichen
      Basis (Klima, Geologie, Boden, Wasserhaushalt, Diasporenbanken,...). Es wird hier dafür
      plädiert das Potential unter den Funktionsbegriff zu stellen, um eine einfache Terminologie
      und Gliederung in der Landschaftsplanung (in Anlehnung an den früher stärker
      gebräuchlichen jedoch schwer verständlichen Begriff Naturraumpotential) zu ermöglichen.
882                                                                  HANS PETER JESCHKE
___________________________________________________________________________

4.      Die Naturgüter umfassen die natürlichen Landschaftsfaktoren Boden, Wasser, Luft,
Tier- und Pflanzenwelt, und zwar: nicht regenerationsfähige Naturgüter (Nutzbare Steinen
und Erden, Mineralien, fossile organische Massen, juveniles Wasser, Urlandschaft),
regenerationsfähige Naturgüter (Boden, vadoses Wasser, Lufthülle, Pflanzenwelt, Tierwelt)
http://www.umweltdatenbank.de/lexikon.htm. Die Naturgüter sind Bestanteile des
Naturhaushaltes, in ihren für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
relevanten Eigenschaften (der Begriff Gut bringt eine normative Aufladung zum Ausdruck).
Sie leisten Beiträge zu komplexeren Landschaftsfunktionen oder werden für sich als wertvoll
angesehen. In ihrem Zusammenhang bilden sie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
(synonym: natürliche Ressourcen, natürliche Lebensgrundlagen, natürliche Hilfsquellen).
5.      Ressourcen sind alle Bestandteile an Produktionsfaktoren (Hilfsmittel), die der
Mensch zum Wirtschaften braucht. Im engeren Sinne werden darunter Rohstoffe und
Energieträger verstanden, im weiteren Sinne umfasst dieser Begriff auch die natürlichen
Lebensgrundlagen des Menschen, wie Luft, Wasser Boden. Es wird zwischen (bedingt)
regenerierbaren und nicht (erschöpfbaren) regenerierbaren Ressourcen unterschieden.
(http://www.umweltdatenbank.de/lexikon.htm)
6.     Naturraumpotential: ist das in einem stofflichen System (Naturhaushalt) enthaltene
standortabhängige Vermögen zur Bereitstellung von für den Menschen bedeutsamen
Leistungen oder Funktionen (in Form von Materie, Energie oder Information), das durch
bestimmte Maßnahmen ausgelöst werden kann. Entsprechend den menschlichen Ansprüchen
beinhaltet ein Raum unterschiedliche Potentiale (Teilpotentiale), die durch die Eigenschaften
verschiedener Bestandteile des Naturhaushalts bzw. ihrer Kombinationen bestimmt werden
(nach v. HAAREN /HORLITZ 1993, dort auf der Grundlage von NEEF 1966, HAASE 1978).
Hinter dem Begriff Naturraumpotential steht die bisher umfassendste Theorie zu einer zweck-
und umsetzungsbezogenen planerischen Erfassung des Naturhaushaltes. Die heute in der
Landschaftsplanung verwendeten Methoden haben ihren Ursprung überwiegend im
Naturraumpotentialansatz, der große Überschneidungen mit dem neueren Konzept der
Landschaftsfunktionen aufweist.
c)     Landschaftsplanung als Integrations – und Koordinationsinstrument
H. Kutzenberger stellt in dem ÖGLA Tagungsbeitrag „Simply our law – strukturieren,
deregulieren aber umsetzen“ (2008) eine Übersicht von internationalen, für Österreich
rahmensetzenden landschaftsrelevanten Instrumenten dar, die hervorragend den großen
Koordinierungsbedarf darstellt. Die Tabelle zeigt eindrucksvoll die Vielzahl relevanter
Instrumente, die untereinander und mit allen österreichischen Instrumenten auf der jeweiligen
Bundes-, Landes- und Gemeindeebene konzeptiv zusammengeführt werden müssen.
LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE NEUPOSITIONIERUNG IM
RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
                                                                                                 883
_____________________________________________________________________________________________________
Tabelle 2: Erste Übersicht über bestehende landschaftsrelevanter Instrumente in Europa (           H.
Kutzenberger/TBK 2008)

Instrument               Status         Anmerkung           Region      Jahr Focus Schlussfolger
                                                                                   ung
NATURA2000            Richtlinien der
                                  Schutz         der        Europa             Natur     Umsetzung im
Vogelschutz-RL EC- Europäischen   wildlebenden Tiere                                     NATURA2000
BP-D1979,      Fauna- Gemeinschaftund                                                    System
Flora-Habitat-RL EC-              wildwachsenden
FFH-D 1992                        Pflanzen und ihrer
                                  Lebensräume
WFD 2005 Wasser- Richtlinie der Nachhaltige                 Europa
Rahmen- Richtlinie Europäischen   Entwicklung    der
                   Gemeinschaft   Einzugsgebiete
                                  europäischer
                                  Gewässer
Ramsar Convention  Konvention des Grundlage      des        Europa      1960   Natur     Umsetzung im
                   Europarates    Annex     II   der                                     NATURA2000
                                  ECFFH- D 1992,                                         System
                                  NATURA 2000
Ramsar Convention  Internationale Schutz         von        Weltweit    1983   Natur     Umsetzung im
                   Konvention     Feuchtgebieten                                         NATURA2000
                                                                                         System
CITES      Washington Internationale    Internationaler      Weltweit   1973   Natur
AA                    Konvention        Handel           mit
                                        gefährdeten Arten
CMS Convention on Internationale        “Bonn Convention” Weltweit      1980   Natur     Umsetzung im
migratory species Konvention            Migrating species                                NATURA2000
                                                                                         System
Agreement on the Sub instrument Protection               of Europa             Natur     Umsetzung im
Protection of Bats von CMS      migrating bats                                           NATURA2000
                                                                                         System
Abkommen über den        Sub instrument Protection        of Europa,           Natur     Umsetzung im
Schutz der afrikani-     von CMS        migrating            Afrika                      NATURA2000
scheuropäischen                         waterbirds        in                             System
Wasservögel                             Europe and Africa
CBD       Biodiversity   International  Conference in Rio Weltweit      1994   Natur     Umsetzung im
Convention               Convention     de Janeiro                                       NATURA2000
                                                                                         System
Europäische                             Netzwerk         von Europa     1976   Natur     Umsetzung im
biogenetische                           Schutzgebieten für                               NATURA2000
Reservate                               gefährdete Arten                                 System

PES Paneuropäische                      Biologische     und Europa      1976   Natur     Umsetzung in
Strategie                               landschaftliche                                  NATURA2000
                                        Vielfalt                                         und ELC
                                        Konferenz       von
                                        Sofia
Alpenkonvention                         Alpenschutz         Regional           Kultur CIPRA
                                                                               , Natur
Donauschutz-                            Schutz         der Regional     1994   Natur ICPDR
konvention                              nachhaltigen
                                        Nutzung der Donau
Europäische    Charta                                      Regional            Kultur
der Bergregionen                                                               , Natur

Internationale   Union                  IUCN                Weltweit           Natur
884                                                                       HANS PETER JESCHKE
___________________________________________________________________________
für die Bewahrung der                                                      und
Natur und natürlichen                                                      natürli
Ressourcen                                                                 che
                                                                           Resso
                                                                           ur-cen
Cultural and Natural                   UNESCO           Weltweit           Welt-
Heritage                                                                   kultur-
                                                                           u.
                                                                           -nature
                                                                           rbe
Europäisches            EuropäischesDiplom des Europa- Europa      1965              Umsetzung im
Naturschutzdiplom       Naturschutz-rates für geschützte                             NATURA2000
                        Diplom      Naturlandschaften                                System
                                    wird für fünf Jahre
                                    vergeben (Krimmler
                                    Wasserfälle,
                                    Wachau)
ELC      Europäische Konvention des Grundlage      einer Europa                      Ganzheitlicher
Landschafts-         Europarates    umsetzungsorientier                              integrativer
Konvention                          ten                                              Ansatz
                                    Landschaftsplanung

d) Maßstabsabhängiger         Stufenbau     für              die     Landschafts-              bzw.
Kulturlandschaftsinventarisierung und -planung
Im Hinblick auf die föderalistisch organisierten Staaten in Europa und
entscheidungsspezifischen Verwaltungsebenen ist von einem systematischen Stufenbau der
Inventarisierung und Planung im Bereich der Landes- und Kulturlandschaftspflege
auszugehen (europäische, nationale, regionale, kommunale bzw. projektbezogene Ebene), der
sich harmonisch in die SUP-Richtlinie der EU eingliedert, die u. a. auch Programme und
Pläne der nominellen und funktionellen Raumordnung auf allen Entscheidungsebenen anspre-
chen.
e) SUP- eine neue Dimension der Umweltfolgeabschätzung
Die Strategische Umweltprüfung als neues Instrument der Umweltfolgeabschätzung bzw.
Dokumenten zur Implementierung hierfür wurden wegen der Kulturlandschaftsrelevanz
(Verknüpfungsnotwendigkeit mit der Landschaftsplanung und den kulturellen Aspekten) in
die Studie miteinbezogen. In der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 27. Juni 2001 ist die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und
Programme (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr,
Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung
oder Bodennutzung) verpflichtend vorgeschrieben. Dies wurde in der nationalen
Gesetzgebung bereits weitgehend umgesetzt.

4.    Exkurs Bundesrepublik Deutschland: Neue Konzepte und Ziele für die
Landschaftsplanung als räumliche Umweltplanung
a)    Neupositionierung der deutschen Landschaftsplanung im europäischen Kontext
     Die„Vilmer Visionen 2002“
Die „Vilmer Visionen“ zur Landschaftsplanung von 2002 nehmen eine perspektivisch
wichtige Abstufung hinsichtlich der Funktionen und Aufgaben der unterschiedlichen
LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE NEUPOSITIONIERUNG IM
RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
                                                                                                 885
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Planwerke der Landschaftsplanung auf den verschiedenen Ebenen vor. Dabei fordern sie klare
inhaltliche Schwerpunktsetzungen auf den einzelnen Planungsebenen.
Das Landschaftsprogramme als zentrale, landesweite Leitbilder enthalten u.a.: Leitbilder für
die unterschiedlichen Naturräume,    die Konzeption eines landesweiten Biotopverbund-
systems,    landesweite Vorgaben zur Umsetzung von Natura 2000,              Prioritäten für
schutzwürdige Bereiche und Gebietssicherungen und landesweite Vorgaben zur Pflege und
Entwicklung der Kulturlandschaft.
Landschaftsrahmenpläne umfassen insbesondere: die qualifizierte Bearbeitung des klassi-
schen Aufgabenspektrums zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Arten und Biotopen,
Boden, Wasser, Luft und Klima sowie von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und
Landschaft einschließlich ihrer Erholungsfunktion sowie die Entwicklung regionalisierter
Leitbilder in Kooperation mit den raumnutzenden Akteuren
Örtliche Landschaftspläne sind als umsetzungsorientierte, kooperative Planung auszuge-
stalten, wobei auf der örtlichen Ebene die Akzeptanz der Bürger und einzelner Landnutzer
entscheidend ist.
Zusätzlich zum bisherigen Aufgabenspektrum bzw. durch eine neue Schwerpunktsetzung
können im Rahmen der Landschaftsplanung wesentliche Grundlagen für die Überwachung
der Umweltauswirkungen [oder „eine Art Ergebnisbericht“] räumlicher Gesamtpläne
erarbeitet werden. Dies geschieht über einen Abgleich der ermittelten Veränderungen der
Schutzgüter und Funktionen im zurückliegenden Planungszeitraum mit den Prognosen der
Umweltauswirkungen, die im Umweltbericht dokumentiert wurden. Grundsätzlich kann die
Landschaftsplanung als Beitrag zur SUP von Fachplanungen eine ähnliche Rolle spielen wie
bei der SUP in der räumlichen Gesamtplanung, da mit der Landschaftsplanung wesentliche
Inhalte des Umweltberichts Beiträge geleistet werden können (Bundesamt für Naturschutz
2002).
   SUP und Landschaftsplanung als Umweltplanung - Neue Ziele des Bundesamtes für
Naturschutz
Durch die SUP-Richtlinie der EU ist eine neue Rechtsnorm für eine wirkungsvollere
Umweltvorsorge geschaffen worden. Diese war bis zum 21. Juli 2004 in den Mitgliedsstaaten
in nationales Recht umzusetzen. Somit ist die Richtlinie in das bestehende Umweltrecht und
in das vorhandene System raumbezogener Planungen (insbesondere Raumordnungs- und
Bauleitplanung, Landschaftsplanung) und bereits vorhandener Umweltprüfinstrumente
(Projekt-UVP, FFH-VP, Eingriffsregelung) einzubinden.
Ziel von Forschungsvorhaben und Projekten ist es, Empfehlungen aus naturschutzfachlicher
Sicht für die gesetzliche und praktische Umsetzung der SUP-Richtlinie in Deutschland zu
erarbeiten, v.a. in Hinblick auf eine sachgerechte und effiziente Koordination mit bestehenden
Regelungen zur vorsorgenden Berücksichtigung von Umweltbelangen - insbesondere mit der
Landschaftsplanung, da diese teilweise ähnliche gesetzliche Aufgaben wahrnimmt.

-   Zentrales Instrument der Landespflege
Die Landschaftsplanung ist das zentrale raumbezogene Planungsinstrument des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, sie liefert Informationsgrundlagen, Bewertungsmaßstäbe und -
ergebnisse zu Natur und Landschaft sowie räumlich konkrete naturschutzfachliche
Entwicklungsziele. Die Landschaftsplanung formuliert Anforderungen an die räumliche
Gesamtplanung sowie an andere Fachplanungen in Form von Erfordernissen.
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Ein wichtiger zukünftiger Anwendungsbereich der SUP wird die Begleitung der Pläne der
räumlichen Gesamtplanung sein. Hier sind die zu prüfenden Inhalte auf der jeweiligen Ebene
voneinander abzugrenzen (vertikaler Abschichtungsbedarf). Da sich die Planungsebenen von
räumlicher Gesamtplanung und Landschaftsplanung entsprechen, können unter der
Voraussetzung einer parallelen bzw. teilvorlaufenden Erstellung zahlreiche Inhalte der
Landschaftsplanung genutzt werden: Informationen über den Zustand von Natur und
Landschaft, die für den Raum konkretisierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege,
voraussichtliche Auswirkungen von Festsetzungen der räumlichen Gesamtplanung und
entsprechende     Maßnahmenvorschläge      für   Vermeidungs-,     Verminderungs-      und
Ausgleichsmaßnahmen.
-   Überwachung der Umweltauswirkungen
Zusätzlich zum bisherigen Aufgabenspektrum bzw. durch eine neue Schwerpunktsetzung
können im Rahmen der Landschaftsplanung wesentliche Grundlagen für die Überwachung
der Umweltauswirkungen [oder „eine Art Ergebnisbericht“] räumlicher Gesamtpläne
erarbeitet werden. Dies geschieht über einen Abgleich der ermittelten Veränderungen der
Schutzgüter und Funktionen im zurückliegenden Planungszeitraum mit den Prognosen der
Umweltauswirkungen, die im Umweltbericht dokumentiert wurden.
Grundsätzlich kann die Landschaftsplanung als Beitrag zur SUP von Fachplanungen eine
ähnliche Rolle spielen wie bei der SUP in der räumlichen Gesamtplanung, jedoch bedingen
andere Planungsräume und Planungsintervalle, dass z. T. auf mehrere Landschaftspläne oder
auf existierende Planwerke zurückgegriffen werden muss. Grundlegende Informationen über
Natur und Landschaft und die raumbezogenen Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege
(Umweltziele) können auch aus diesen bezogen werden. Die Prognose der
Umweltauswirkungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum
Ausgleich sind in diesen Fällen jedoch von der jeweiligen Fachplanung zu leisteten. Es sei
denn, diese Bausteine werden –im Auftrag der Fachplanung - als Teilfortschreibung der
Landschaftsplanung erarbeitet (modulare Fortschreibung, teilräumlich oder nur einzelne
Themen). Bei der Überwachung der Umweltauswirkungen können Fachplanungen z. T. auf
Ergebnisse der Überwachung der räumlichen Gesamtplanung zurückgreifen.
Wenn Inhalte der Fachplanungen in die räumliche Gesamtplanung aufgenommen werden,
besteht die Gefahr, dass Prüfinhalte doppelt auftreten (horizontaler Abschichtungsbedarf).
Soweit für Planinhalte eines Fachplanes bereits eine SUP durchgeführt wurde, können
Planinhalte des Fachplanes und die entsprechenden SUP-Ergebnisse nachrichtlich in die SUP
für den räumlichen Gesamtplan einbezogen werden.
Kumulative Wirkungen hingegen sind sinnvoller in der räumlichen Gesamtplanung zu prüfen,
zumindest für Darstellungen aus Fachplanungen, die erst durch die Übernahme in die
Gesamtplanung rechtswirksam werden.

-   Landschaftsplanung und Daten für die Umweltberichte
Mit der Landschaftsplanung können zu wesentlichen Inhalten des Umweltberichts Beiträge
geleistet werden, jedoch nicht zu allen, u.a. weil sich der Umweltbericht auf die Schutzgüter
der SUP-Richtlinie bezieht, welche durch die Landschaftsplanung nicht in allen Aspekten
abgedeckt werden. Die Landschaftsplanung ist aber das einzige Instrument der
Umweltvorsorge, das sich mit der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, also
auch mit den Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern und kumulativen Wirkungen
LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE NEUPOSITIONIERUNG IM
RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
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im gesamträumlichen Zusammenhang befasst. Es besteht somit eine beachtliche
Schnittmenge, die es zu nutzen gilt.
Eine bestmögliche Integration von Inhalten der Landschaftsplanung im Rahmen der SUP
erfordert eine fachliche Qualitätssicherung der Landschaftsplanung und, in Einzelfällen, eine
landesgesetzliche Anpassung.
Gelegenheit, die Landschaftsplanung inhaltlich und organisatorisch so auszugestalten, dass
sie optimal mit den korrespondierenden Planungen und den Anforderungen der SUP
verknüpft werden kann, besteht für die meisten Länder noch im Zuge der Anpassung des
Landesrechts an das BNatSchG von 2002. Die Grundlagen und Voraussetzungen des
BNatSchG für entsprechende Detaillierungen und Ergänzungen sind gegeben.
Leitfäden, Standardisierungen und Fortbildungen sollten ferner dazu beitragen, dass die
beiden Instrumente auch in der Planungspraxis optimal zusammenwirken können.

b)    Stand der deutschen Landschaftsplanung
Wie aus Daten / Evidenzführung des Bundesamtes für Naturschutz zu entnehmen ist, ist in
Deutschland ein für Europa exemplarischer Stand der Landschaftsplanung (System,
Konzeption als solche, Integration in der räumlichen Planung und Umweltplanung sowie
tatsächlicher Implementierungsgrad) erreicht.
     Landschaftsrahmenplanung
Die Landschaftsrahmenplanung, das naturschutzfachliche Planungsinstrument auf regionaler
Ebene, liegt für Deutschland fast flächendeckend vor. Auf 95,9 % der Gesamtfläche sind
Landschaftsrahmenplanungen abgeschlossen oder bereits fortgeschrieben. Auf weiteren 0,9 %
der Fläche ist die Landschaftsrahmenplanung überwiegend abgeschlossen (vgl. Brandenburg)
und auf 2.9 % der Fläche zurzeit in Aufstellung, sodass auch hier bereits Planungsmaterialien
vorliegen, auf die zurückgegriffen werden kann. Damit wird die Landschaftsrahmenplanung
ihrer Rolle als zentrales vorsorgeorientiertes Planungsinstrument von Naturschutz und
Landschaftspflege auf regionaler Ebene gerecht. Hier ist zu beachten, dass in einigen
Bundesländern die Planwerke zum Teil anders bezeichnet werden oder in Anpassung der
Landesnaturschutzgesetze an das novellierte Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr vorgesehen
sind.
     Örtliche Landschaftsplanung
Auf der Grundlage des Landschaftsprogramms oder auf der Grundlage der
Landschaftsrahmenpläne werden in Landschaftsplänen die örtlichen Erfordernisse und
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend dargestellt. Die
Landschaftspläne sind fortzuschreiben, wenn wesentliche Veränderungen der Landschaft
vorgesehen oder zu erwarten sind. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten, die
Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen. Die
Länder regeln die Verbindlichkeit der Landschaftsplanung insbesondere für die
Bauleitplanung. Wesentlich ist seit der Novellierung des BNatSchG im Jahr 2002 die
Einführung der flächendeckenden Landschaftsplanung. Damit wird es künftig möglich,
bundesweit auf Fachdaten des Naturschutzes und der Landschaftspflege zurückgreifen zu
können. Bereits heute sind auf ca. 47 % der Fläche örtliche Landschaftspläne abgeschlossen,
teilweise liegen auch schon ein oder mehrere Fortschreibungen vor. Auf 19 % der Fläche sind
Landschaftspläne in Bearbeitung. Auch hier sind somit bereits naturschutzfachliche Daten
und Fakten verfügbar.
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c) Hinweise zur Umsetzung - Konzepte und Forschungsprojekte (Auswahl)
Um den Stand der deutschen Landschaftsplanung praxisorientiert zu skizzieren wird im
gegebenen Rahmen auf eine Auswahl von Konzepten, Arbeiten und Projekten des
Bundesamtes für Naturschutz in Bonn zurückgegriffen, die aktuelle Strategie verdeutlichen.
Folgende Publikationen seien erwähnt: Beitrag der kommunalen Landschaftsplanung zur
Umweltprüfung und –Überwachung von Flächennutzungsplänen. Bielefeld, U. et al. (2007):
Beitrag der kommunalen Landschaftsplanung zur Umweltprüfung und –Überwachung von
Flächennutzungsplänen. Reihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Bd. 41. Bundesamt für
Naturschutz. Bonn. Beiträge der flächendeckenden Landschaftsplanung zur Reduzierung
der Flächeninanspruchnahme; Bruns, D.; Mengel, A.: und Weingarten, E. (2005): Beiträge
der flächendeckenden Landschaftsplanung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.
Reihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Bd. 25. Bundesamt für Naturschutz. Bonn.
Landschaftsplanung und Strategische Umweltprüfung. UVP-report, 1; Haaren, C. v.;
Hoppenstedt, A; Scholles, F.; Werk, K.; Runge, K. und Winkelbrandt, A. (2000):
Landschaftsplanung und Strategische Umweltprüfung. UVP-report, 1.                 SUP und
Landschaftsplanung; Haaren, C. v.; Scholles, F.; Ott, S.; Myrzik, A. und Wulfert, K. (2005):
SUP                                 und                                 Landschaftsplanung.
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/fe_sup_endbericht.pdf          Landschaftsplanung
interaktiv; Oppermann, B. (2008): Landschaftsplanung interaktiv. Reihe Naturschutz und
Biologische Vielfalt, Bd. 58. Bundesamt für Naturschutz. Bonn. Leitfaden zur interaktiven
Landschaftsplanung; Oppermann, B. et al. (2007): Leitfaden zur interaktiven
Landschaftsplanung. Reihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Bd. 40/1-10. Bundesamt für
Naturschutz. Bonn. Planzeichen für die Landschaftsplanung; Schiller, J. et al. (2009):
Planzeichen für die Landschaftsplanung. Bundesamt für Naturschutz. Bonn.              Land-
schaftsplanung für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung; Wilke, T.; Schiller, J.; Könze, M.
und Schmalzried, K. (2002): Landschaftsplanung für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung.
Bundesamt für Naturschutz. Bonn.
Insgesamt wird mit diesen Ansätzen die Weiterentwicklung der Landschaftsplanung zu einer
breitgefächert einsetzbaren, modularen Prozessplanung eingeleitet. Die Stellung der
Landschaftsplanung im System der Raumplanung und Umweltplanung sollte so gestaltet
werden, dass sie auch stärker als bisher zu einem zentralen Instrument der vorsorgenden
Integration von Umweltbelangen in die Gesamt- und Fachplanung wird. Die deutsche
Landschaftsplanung z.B. zielt damit im Sinne der Neupositionierung als räumliche
Umweltplanung auf die Multifunktionalität der Landschaft unter der Prämisse einer
nachhaltigen Landnutzung ab. Der gesetzliche Auftrag eröffnet bereits diese Möglichkeiten
bzw. der europäische oder internationale Rahmen verlangt neue integrale Wege.
Landschaftsplanung gemäß § 13 des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als
Rahmengesetz dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der
Landschaftspflege auf allen Planungsebenen im Kompetenzbereich der Länder. Die Inhalte
der Landschaftsplanung sind seit 2002 differenzierter geregelt: Landschaftspläne enthalten
nach § 14 (1) BNatSchG für den jeweiligen Planungsraum, sei es ein Land, eine Region oder
eine Gemeinde, folgende Angaben: Sie stellen ein System mit Informationen über den
vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft bereit. Auf dieser
Grundlage konkretisieren sie die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der
Landschaftspflege durch Ableitung aus einschlägigen Gesetzen und aus fachplanerischen
Aussagen übergeordneter Ebenen.
LANDSCHAFTSPLANUNG IN ÖSTERREICH –ARBEITSSCHRITTE FÜR DIE NEUPOSITIONIERUNG IM
RAHMEN DES KONZEPTES „LANDSCHAFT“ DER EUROPÄISCHEN LANDSCHAFTSKONVENTION
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Zwei Projekte, die diesen Weg markieren soll hervorgehoben werden. Ergebnisse des
Forschungsprojektes „Strategische Umweltprüfung und Landschaftsplanung“ und Strategien
für Integration des kulturellen Erbes bei der Landschaftsplanung
   Forschungsprojekt „Strategische Umweltprüfung und Landschaftsplanung“ in
Deutschland
Die Autoren C. v. Haaren; Scholles, F.; Ott, S.; Myrzik, S. und Wulfert, K. (2004) positio-
nieren mit diesem Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz die
Landschaftsplanung in eine neue europäische Umwelt- und Landschaftskonzeption.
Ziel des Konzeptes ist es, Empfehlungen aus naturschutzfachlicher Sicht für die
gesetzliche und praktische Umsetzung der SUP-Richtlinie in Deutschland zu geben. Die
unterbreiteten Vorschläge gewährleisten eine sachgerechte und effiziente Koordination
mit bestehenden Regelungen zur vorsorgenden Berücksichtigung von Umweltbelangen
und Abstimmung mit den Intentionen der SUP-Richtlinie in materieller und
verfahrensmäßiger Hinsicht. Dazu wurden die inhaltlich-methodischen Anforderungen
einer SUP strukturiert, differenziert und in gebräuchliche deutsche Planungsbegriffe
„übersetzt“, so dass eine Abfolge von Arbeitsschritten entstanden ist, die auch in der
Methodik am deutschen Planungssystem und der hier üblichen Terminologie anknüpft.
Auf dieser Grundlage wurde ein Gliederungsschema eines Umweltberichts erstellt.
Diesem Schema konnten abschließend Inhalte der Landschaftsplanung gemäß § 14 (1)
BNatSchG zugeordnet werden.
Im Zusammenhang mit dem Datentransfer von Informationssystemen der Landschaftsplanung
und Umweltinformationssystemen wird eine Verknüpfung angeregt. Die Verfügbarkeit der
Inhalte der Landschaftsplanung für die SUP sollen erheblich erleichtert werden, wenn
einerseits auf Daten zu in der Landschaftsplanung selbst nicht vollständig erhobenen
Umweltgütern in Umweltinformationssysteme (UIS) zurückgegriffen werden kann und
andererseits die Daten der Landschaftsplanung in UIS eingespeist werden – und somit über
einen erleichterten Datentransfer für die SUP und andere Instrumente der
Umweltfolgenabschätzung bereitgestellt werden (Effektivierung von Planungen und
Entscheidungen).
   „Kulturlandschaft: Heimat als Identifikationsraum für den Menschen und Quelle
der biologischen Vielfalt“ ein Projekt des Bundesamtes für Naturschutz zur
bundesweiten Integration des kulturellen Erbes in der Landschaftsplanung
Da Kulturlandschaften und ihre charakteristischen Identitäten eine gesamträumliche
Dimension haben und sich nicht allein auf einzelne Schutzgebiete und –Objekte, sondern auf
die gesamträumliche Situation und Charakteristik gründen, ist ein gesamträumlicher Ansatz,
eine gesamträumliche Positionierung vor dem Hintergrund der jeweiligen Spezifik des
Raumes erforderlich. Eine konkrete, raumbezogene Positionierung ist daher von Seiten des
Naturschutzes primär im Rahmen der Landschaftsplanung zu leisten, die vor allem auf
Integration in die räumliche Gesamtplanung ausgerichtet ist, aber auch andere
Umsetzungspfade im regionalen und kommunalen Kontext aufzeigen muss. Ziel des
Vorhabens ist die Erarbeitung entsprechender Handreichungen auf Basis eines bundesweit
übertragbaren Ansatzes für regionale Planungen zur Erhaltung und Entwicklung von
Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt, Eigenheit und Schönheit und der damit verbundenen
Biodiversität unter Berücksichtigung ihrer Funktion für die Identifikation mit Heimat und
dem aktuellen Wandel von Nutzungsformen und –Strukturen. Anknüpfungspunkte und
Zielkonformitäten mit der Denkmalpflege sind ebenso zu berücksichtigen wie die Integration
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