Wir machen Schule Kompetenzzentrum sonderpädagogischer Förderung der Stadt Herford
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Vorwort Kinder haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch auf individuelle Förderung! Dieser gemeinsame Auftrag an Schulen und Jugendhilfe, an Kindertageseinrichtungen und Beratungsdienste stellt sicher, dass sowohl durch Prävention als auch durch frühe und vernetzte Intervention Kinder mit Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten eine faire Bildungschance bekommen. Das Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung der Albert- Schweitzer-Schule ermöglicht den Kindern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen diese wohnortnahe Förderung und Beschulung und berücksichtigt in geeigneter Weise den Elternwunsch nach Integration. Die Entscheidung für das Kompetenzzentrum geschieht aus guten Gründen. Rat und Verwaltung der Stadt Herford fördern überzeugt und engagiert den Prozess von der Integration zur „Inklusion“, wie er Richtung weisend in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland festgelegt ist. Der Rat der Stadt Herford hat sich deshalb am 30.04.2010 in einer Erklärung dazu verpflichtet, gemäß seiner finanziellen Möglichkeiten in allen Handlungs- und Politikfeldern frühzeitig für Rahmenbedingungen zu sorgen, die geeignet sind, dieser Konvention gerecht zu werden. Deshalb hat der Schul- und Jugendhilfeträger Stadt Herford den Ausbau der Albert-Schweitzer-Schule zum Kompetenzzentrum für sonderpäd- agogische Förderung unterstützt und auch die Einführung des „Gemein- samen Unterrichts in der Sek. I“ an der Gesamtschule Friedenstal ge- fördert. Die heute vorgelegte Konzeption ist in diesem Sinne ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Bildung in der Stadt Herford. Inklusion lässt sich nicht verordnen. Sie muss in intensiven Gesprächen erarbeitet werden. Nur so kann ein gemeinsames Verständnis entwickelt und die sich daraus ergebenden Vorstellungen und Maßnahmen ver- wirklicht werden. Das ist allen Mitwirkenden der Steuergruppe mit der vorgelegten Konzeption hervorragend gelungen. Sie haben für die Zukunft 2
unserer Kinder viel Zeit und Engagement investiert, haben Schwierig- keiten aus dem Weg geräumt, ein gemeinsames Verständnis entwickelt und sind in ihren unterschiedlichen Rollen näher zusammengewachsen. Dafür möchte ich mich bei Ihnen als Bürgermeister der Stadt Herford persönlich bedanken. Ich wünsche dem Kompetenzzentrum zum Wohle unserer Kinder bei seiner Arbeit für die Zukunft alles Gute. Bruno Wollbrink (Bürgermeister) 3
Inhalt 1. Leitbild des Kompetenzzentrums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. Ausgangslage 2.1 Übergang Kita – Grundschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.1.1 Ist-Stand Kita . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.1.2 Ist-Stand Grundschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.2 Übergang Grundschule – Sekundarstufe I . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.3 Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.4 Jugendhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.4.1 Kitas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.4.2 Allgemeiner sozialer Dienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.4.3 Schulsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.4.4 Jugendförderung und Angebote der Prävention . . . . . . . . . . 16 3. Konzeptionelle Weiterentwicklung 3.1 Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.1.1 Grundschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.1.2 Sek. I-Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.1.3 Förderschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 3.1.4 Allgemeiner sozialer Dienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 3.1.5 Schulsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3.1.6 Jugendförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3.2 Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3.2.1 Grundschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3.2.2 Sek. I-Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 3.2.3 Förderschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3.2.4 Allgemeiner sozialer Dienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.2.5 Schulsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.3 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.3.1 Grundschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.3.2 Sek. I-Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3.3.3 Förderschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3.3.4 ASD und Schulsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.4 Unterricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.4.1 Grundschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.4.2 Sek. I-Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.4.3 Förderschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.4.4 Schulsozialarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4. Maßnahmen 4.1 Kita . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4.2 Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4.3 Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4.4 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4.5 Unterricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4.6 Maßnahmen aus der Sicht der Jugendhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4
5. Zusammenarbeit mit dem Kreis Herford 5.1 Zusammenarbeit mit den Kreisförderschulen . . . . . . . . . . . . . . . 32 6. Startkonzept für die Pilotphase des KsF im Schuljahr 2010/11 6.1 Zielsetzungen des KsF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 6.2 Schwerpunktsetzung: Das Projekt „Inklusive Schuleintrittsphase“ . . . . . 36 6.3 Fortführung und Ausbau bestehender Beratungsangebote . . . . . . . . . 37 6.4 Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6.5 AO-SF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6.6 Unterricht in der Albert-Schweitzer-Schule innerhalb des KsF . . . . . . . 40 7. Anlagen 1) Geschäftsordnung der Steuergruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 2) Mitglieder der KsF-Steuergruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 3) Schulbezirke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 4) Standorte der Förderschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 5) Statistik Förderschüler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 6) Statistik Einschulungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 7) Statistik Bevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 8) Bevölkerungsprognose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 9) Statistik SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 10) Kooperationskalender Kita & Co. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 11) Bausteine zur Berufswahlorientierung der Albert-Schweitzer-Schule . . . . 55 5
1. Leitbild des Herforder Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung (KsF) Das hier vorliegende Leitbild des Kompetenzzentrums für sonderpäd- agogische Förderung der Stadt Herford wurde im Rahmen eines gemein- samen Entwicklungsprozesses von Vertreterinnen und Vertretern des Schulträgers, des Jugendamtes, der Grundschulen, der Förderschule, der Sekundarstufe I und der unteren und oberen Schulaufsicht entwickelt. Das Leitbild bietet Orientierung und einen verbindlichen Rahmen, in dem alle Akteure zum Wohl der Schülerinnen und Schüler agieren. Sechs Leitzsätze verdeutlichen die Grundwerte und Haltung, zu denen sich die Verantwortlichen verpflichten. Fünf Leitlinien beschreiben die Bereiche: 1. Kommunikation und Kooperation 2. Prävention 3. Diagnostik 4. Beratung und 5. Unterricht Handlungsgrundsätze, an denen sich die konzeptionelle Weiterent- wicklung, die Maßnahmen und das Startkonzept messen lassen. Kontinuierliche Konzept- und Prozessreflexionen im Rahmen des Leit- bildes unterstützen alle Akteure bei der weiteren Ausrichtung und beim Erarbeiten pragmatischer Lösungen. 6
Leitsätze des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung (KsF) der Stadt Herford Förderung durch das KsF versteht sich als Optimierung der individuellen Entwicklung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in allen Schulen. Leistungs- und Unterstützungsangebote des KsF sind so angelegt, dass alle Kinder und Jugendlichen möglichst lange in der allgemeinen Schule verbleiben können. Das KsF Herford betont den sozialräumlichen Charakter und bietet Freiräume, um die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen zu können. Das Konzept des KsF erweitert bewusst das Selbst- und Aufgabenver- ständnis der Beteiligten. Das KsF Herford fördert die Chancen von Heterogenität in Lerngruppen und –Lernprozessen. Die Kooperation aller Beteiligten findet im dialogischen Prozess statt. 7
Leitlinien für den Bereich Kooperation und Kommunikation Das KsF Herford basiert auf einer klaren Organisationsstruktur zur Sicherstellung gelingender Kooperation. Im Herforder KsF werden Rollen und Ziele der schulischen und außerschulischen Beteiligten im konstruktiven Dialog geklärt. Das KsF Herford fußt auf Verbindlichkeit und Verlässlichkeit. Das KsF Herford gewährleistet einen kontinuierlichen und transparenten Informationsfluss innerhalb der einzelnen Systeme und zwischen den Systemen. Das KsF Herford entwickelt und nutzt schulinterne, sozialräumliche und überregionale Netzwerke. Leitlinien zum Bereich Prävention Die Konzeption des KsF Herford betont den Vorrang präventiver Maßnahmen. Prävention versteht sich dabei als Maßnahmenbündel auf unterschiedlichen (Handlungs-)Ebenen. Das Herforder KsF zielt auf ein gemeinsames Verständnis über die Qualitätsaspekte guter präventiver systemisch ausgerichteter Arbeit. Ziel aller präventiven Maßnahmen ist es, den Kindern und Jugendlichen ein erfolgreiches Lernen an der allgemeinen Schule zu ermöglichen. 8
Leitlinien zum Bereich Diagnostik Im Mittelpunkt der Diagnostik steht das Verstehen des Kindes mit seinen besonderen Stärken und Entwicklungsbedürfnissen in seinem individuellen Lebenszusammenhang und im systemischen Kontext. Im Herforder KsF werden gemeinsame Vereinbarungen über Qualitätsaspekte diagnostischer Arbeit entwickelt. Diagnostik findet im dialogischen Prozess auf der Grundlage interdisziplinärer Zusammenarbeit statt. Diagnostik schafft die Grundlage für jegliche Entwicklungsplanung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen. Leitlinien zum Bereich Beratung Beratung ist ein Prozess des Verstehens, Klärens und Entscheidens. Beratung im KsF Herford zielt auf ein gemeinsames Verständnis über die Qualitätsaspekte guter Beratung. Die Beratung soll Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der (Selbst-) Reflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz befördern. 9
Leitlinien zum Bereich Unterricht Unterricht in allen Schulen des Einzugsbereichs des KsF Herford setzt die aktuellen Bildungsstandards um und ermöglicht allen SchülerInnen und Schülern individuelle Lernfortschritte. Unterricht ist das zentrale Element schulischen Lernens - Unterrichtsentwicklung bedingt Schulentwicklung. Unterricht orientiert sich an den Merkmalen „guten“ Unterrichts auf der Grundlage der Standards der Qualitätsanalyse NRW. 10
2. Ausgangslage Vorbemerkung Zur Vorbereitung auf den Einstieg in die Pilotphase KsF wurde im November 2009 eine Steuergruppe gegründet, in der Vertreter aus den Bereichen Kita, Grundschule, Sekundarstufe I, Förderschule, Bezirks- regierung, Personalrat, Kreis Herford und der Schulträger der Stadt mit Vertretern der Abteilungen Jugendhilfe und Schule mitarbeiten. Darüber hinaus sind seit April die Förderschulen des Kreises beratende Mitglieder der Steuergruppe (s. Anlage 1). Die Steuergruppe hat das ursprüngliche Konzept gemeinsam überarbeitet, konkretisiert und weiterentwickelt. 2.1 Übergang Kita - Grundschule 2.1.1 Ist-Stand Kita Nach einer aktuellen Abfrage von 12 Kindertageseinrichtungen haben fast alle Kitas Kinder, die Lern- und Entwicklungsstörungen aufweisen und Schwierigkeiten in der Schule haben werden. Die im Vorfeld aufgrund medizinischer Diagnostik initiierten Frühfördermaßnahmen setzen voraus, dass Eltern von selbst aktiv werden bzw. dass es gelingt, Eltern von einem Besuch medizinischer Institutionen zu überzeugen. Sie können dazu beitragen, vorhandenen Lern- und Entwicklungsrückständen entgegen- zuwirken und so einem Teil dieser Kinder einen angemessenen Übergang in die Schule zu ermöglichen. 2.1.2 Ist-Stand Grundschulen Mit der Anmeldung an einer der 11 Grundschulen beginnt die mit den Kitas abgestimmte Schuleingangsdiagnostik. Sie hat das Ziel, mittels entsprechender Diagnoseverfahren, bei allen Kindern die für die Schule notwendigen Grundqualifikationen zu überprüfen und Kinder mit be- sonderem Förderbedarf zu erkennen. Nach Beratungsgesprächen mit Eltern, ErzieherInnen und evtl. außerschulischen Therapeuten werden Folgemaßnahmen verabredet. Dies kann auch die Eröffnung eines AO-SF sein, welches dann gemeinsam mit einer Lehrkraft einer Förderschule durchgeführt wird. Austausch und Absprachen mit den Kitas basieren auf den Bildungsdokumentationen, die von den ErzieherInnen kontinuierlich 11
fortgeschrieben werden und mit Zustimmung der Eltern den Grund- schullehrkräften zur Verfügung gestellt werden können (s. Anlage 10: Kooperationskalender). Auch die außerschulischen Therapeuten und das Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersuchung) setzen verschiedene Dia- gnoseinstrumente ein, um besondere Förderbedarfe zu ermitteln. Die nächsten Schritte der Schuleingangsdiagnostik sind die Be- obachtung der SchulanfängerInnen in ihrer Kita und beim Schnupper- unterricht, sowie die Eingangsdiagnostik in den ersten Schulwochen, die von allen Schulen mit vergleichbaren Instrumentarien durchgeführt wird. Die hierdurch gewonnenen Ergebnisse sind Grundlage einer ersten Förderung oder der Eröffnung eines AO-SF. Daneben finden vor Schuleintritt verschiedene Elterninformations- veranstaltungen statt, in denen benannt wird, welche Kompetenzen Kin- der bei Schuleintritt verfügen sollten und wie Eltern ihre Kinder dabei unterstützen können. Die individuelle Förderung innerhalb der Schuleingangsphase (SEP) wird kontinuierlich fortgeschrieben und bei Bedarf im Rahmen eines kollegialen Austausches mit einer Lehrkraft der Albert-Schweitzer-Schule oder einer Förderschule des Kreises (Förderschwerpunkt ESE oder Sprache) diagnostisch abgesichert. Die daraus resultierenden Beratungs- gespräche mit Eltern finden bei Bedarf auch unter Einbeziehung des Jugendamtes und/oder eines Sonderpädagogen statt. Die Beratungs- struktur ist bedarfs- und einzelfallorientiert. Nach Schuleintritt begünstigen offene, an der individuellen För- derung der Kinder orientierte Unterrichtsformen und Materialien das Lernen der Kinder. 2.2 Übergang Grundschule – Sekundarstufe I Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass aus der Sicht der Sek. I- Schulen die Anzahl der SchülerInnen mit vermutetem Förderbedarf ESE zunimmt. Sie verbleiben jedoch oft nicht bis zum Ende der Sek. I in dem System, in dem sie eingeschult wurden. Im Bereich der Beratung gibt es seit vielen Jahren eine Kooperation zwischen der Hauptschule und der Albert–Schweitzer-Schule. Bei Bedarf wird die Albert-Schweitzer-Schule von der Hauptschule zur Beratung angefordert, die dann gegebenenfalls die Eickhofschule (Förderschule ESE Sek. I) zur fachlichen Unterstützung ergänzend hinzuzieht. Neben der 12
Beratung kooperiert die Albert-Schweitzer-Schule mit der Hauptschule im Bereich der Rückschulung von SchülerInnen der Albert-Schweitzer-Schule zur Hauptschule. Hier sieht das Konzept ein ca. vierwöchiges Praktikum von SchülerInnen der Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 5 der Haupt- schule vor. Für die Begleitung der Schüler im Praktikum sowie für den Bereich der Beratung ist seit vielen Jahren eine feste Lehrkraft der Albert- Schweitzer-Schule Ansprechpartner. Im Rahmen der Praktika sowie auch im Vorfeld finden Beratungsgespräche mit den jeweiligen SchülerInnen, Lehrkräften und Eltern statt. Von diesen SchülerInnen verbleiben dann jährlich ca. 50% - 75% (2-3 SchülerInnen) an der Hauptschule. SchülerInnen mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen und Sprache kom- men in Realschulen kaum vor. Mit Ausnahme der Hauptschule verfügen alle anderen Sek. I-Schulen in der Regel nicht über institutionalisierte Kommunikationswege und Kooperationen mit ortsansässigen Förderschulen. Trotzdem hat es in der Vergangenheit vereinzelt informelle Kontakte zum Zwecke der Beratung gegeben. Diese Beratungsgespräche kamen in der Regel nur durch persönliche Kontakte zustande. Sie beschränkten sich auf die Beratung der Eltern im Hinblick auf ein AO-SF, welches faktisch noch nie eingeleitet wurde, da die Eltern immer vorher andere schulische Lösungen gesucht haben. Dennoch ist hervorzuheben, dass die Beratungsleistung der Albert- Schweitzer-Schule auf kurzem Wege in Anspruch genommen werden konnte. 2.3 Übergang in die Berufs- und Arbeitwelt Die SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben bei dem Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt große Hürden zu überwinden. Darum bietet die Albert-Schweitzer-Schule durch neue Inhalte und Methoden im Rahmen eines Berufs- und Lebensorientierungsunterrichts in der Oberstufe Möglichkeiten, die Berufswahlkompetenz und die sozialen Kompetenzen (Kompetenzen zur Ausbildungsreife) zu verbessern. Die Berufswahl- und Lebensplanorientierung beinhaltet verbindliche aufein- ander abgestimmte Bausteine in den Stufen 7 - 10. (s. Anlage 11). Den einzelnen Bausteinen sind verantwortliche KollegInnen zu- geteilt, die federführend die Organisation und Durchführung übernehmen. Beteiligt daran sind die Klassen- und FachlehrerInnen, die Berufswahl- koordinatorInnen, die Schulsozialarbeiterin, die Berufsberatung und 13
zahlreiche außerschulische Kooperationspartner. Regelmäßig werden Bau- steine in den Oberstufen- oder Stufenteams ausgewertet und weiter- entwickelt. Neue Angebote werden erprobt (Benimmkurs/Berufsparcours) und ggf. in das Konzept mit aufgenommen. Eine positive Bewertung erfuhr das Berufswahlkonzept der Albert- Schweitzer-Schule bereits durch die Verleihung des „SIEGEL – Berufswahl- und ausbildungsfreundliche Schule“. Beispielhaft werden im Folgenden einige Bausteine kurz benannt: Förderplan „Berufliche Integration“ ab Klasse 8 Lebensplanordner ab Klasse 8 Berufsorientierungsbüro für SchülerInnen der Klassen 8-10 Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern (z.B. Reha-Berater der Agentur für Arbeit) zur Vorbereitung der Schüler- Innen auf die Berufs- und Lebenswelt nach Beendigung ihrer Schul- zeit an der Albert-Schweitzer-Schule Mehrere Schülerbetriebspraktika (u.a. BUS-/Langzeitpraktikum) Bewerbungstraining mit der Kolpingjugend Paderborn 2.4 Jugendhilfe 2.4.1 Kita In den Kindertagesstätten wird von jedem Kind eine individuelle Bildungs- dokumentation angelegt, die sich auf die Bildungsvereinbarungen von NRW stützt. Die Entwicklung und der Bildungsprozess jedes Kindes werden in Beobachtungsbögen (Bildungsdokumentationen) festgehalten. Hieraus werden individuelle Förderziele für die Kinder entwickelt und in der täglichen Arbeit und in gezielten Angeboten umgesetzt. Für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen wer- den eigene Entwicklungspläne erstellt und externe Therapeuten und Frühförderstellen mit einbezogen. Weiterhin bestehen Vernetzungen und Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Institutionen. 2.4.2 Allgemeiner sozialer Dienst Der Allgemeine soziale Dienst (ASD) des Jugendamts ist nach Grund- schulen organisiert. Jede Grundschule hat eine Fachkraft als feste Ansprechperson, die für alle Familien im Wohnbereich zuständig ist. Diese 14
Zuständigkeit bleibt auch im Sek. I-Bereich bestehen, was im besten Fall zu einer kontinuierlich bestehenden Begleitung von Familien führt. Außerdem sind in vielen Fällen jahrelange Kooperationen zwischen Fachkräften des ASD und Institutionen wie Schulen und Kitas entstanden. Diese Institutionen tragen wesentlich dazu bei, dass der ASD mit Familien in Kontakt kommt. Schulen vermitteln Eltern mit Hilfebedarf oder suchen Unterstützung im Elternkontakt, sie machen auf Kinder mit Entwicklungs- defiziten aufmerksam oder fordern Hilfe für Kinder mit auffälligem Ver- halten ein. Gute Erfahrungen wurden mit regelmäßigen Treffen zwischen den jeweiligen Schulleitungen und der entsprechenden Fachkraft des ASD gemacht. Dadurch konnte es gelingen im Rahmen von Verantwortungs- gemeinschaften ein gemeinsames Verständnis für Hilfebedarfe von Fami- lien zu entwickeln und individuelle Absprachen zur Hilfevermittlung und Hilfebegleitung zu treffen. Trotz vieler sehr positiver Beispiele in der Zusammenarbeit und guten gemeinsamen Erfahrungen bei der Begleitung von Eltern und Kindern benötigen aus Sicht des ASD einige Handlungsfelder eine gemeinsame Weiterentwicklung: Die gemeinsame abgestimmte Beratung von Eltern im Erziehungs- und Bildungsdreieck Der Umgang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben Die Entwicklung einer abgestimmten Hilfestrategie unter Einbindung der jeweiligen Klassen- und Ganztagsleitung Der lebendige Kontakt zwischen Fachkräften der vermittelnden Hilfe und den PädagogInnen und SonderpädagogInnen aus den Schulen Die gemeinsame Erfahrung und realistische Einschätzung über den Einsatz und die Wirksamkeit von erzieherischen Hilfen 2.4.3 Schulsozialarbeit An der Albert-Schweizer-Schule arbeiten zwei städtische sozialpäd- agogische Fachkräfte mit jeweils 30 Wochenstunden. Eine Fachkraft ist im Sinne der Jugendsozialarbeit nach §13 KJHG für die Jahrgangsstufen 8-10 Ansprechpartnerin. Die andere Fachkraft arbeitet vorwiegend mit den jüngeren Jahrgängen. Ihr Schwerpunkt ist die Unterstützung der Kinder, im schulischen Alltag, sowie der Kontakt und die Beratung ihrer Familien, auch in Hinblick auf Geschwisterkinder. Der Vermittlung in Angeboten 15
innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe kommt besondere Bedeutung zu. Besonders genannt werden sollen hierbei Angebote des Gesund- heitssystems und der außerschulischen Bildung sowie die Überleitung zum ASD. Organisatorisch ist diese Schulsozialarbeiterin an das Team Familien unterstützende Hilfen angegliedert. Sie ist Scharnier zwischen der Albert- Schweitzer-Schule und den Angeboten des Jugendamts. Sie stellt bereits mit der Einschulung Kontakte zwischen Schule und ASD her, wenn die Familie beiden Institutionen bekannt ist. Diese Fachkraft wird im Rahmen des AO-SF zunehmend bereits zum Zeitpunkt der Meldungen eingebunden. Dies trifft sowohl für beschulte Kinder als auch für Lernanfänger zu. Hier können die Kenntnisse über oben genannten Angebote und Hilfen bereits in das mit Gutachten einfließen, um eine optimale Förderung des Kindes langfristig und möglichst in der Regelschule zu realisieren. Die zweite Fachkraft ist im Sinne der Jugendsozialarbeit nach §13 KJHG für die Jahrgangstufen 8, 9 und 10 Ansprechpartnerin. Ihre Aufgabe sind ebenfalls individuelle Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten für Jugendliche bei persönlichen und/oder familiären Schwierigkeiten. Der Schwerpunkt ist hierbei die Vorbereitung und die Begleitung des Über- gangs von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt. Durch gezielte Projekte, Gruppen- und Einzelarbeit im Rahmen der Berufs- und Lebens- planung wird mit jedem Schüler eine realistische Perspektive entwickelt. Ziel ist der erfolgreiche und nahtlose Übergang in Ausbildung oder Arbeit, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder weiterer Schulbesuch. Für diese Aufgabe ist die Fachkraft mit den zuständigen Akteuren wie den Ausbildungsbetrieben und Kammern, der Agentur für Arbeit und ARGE und den Bildungsträgern eng vernetzt. Die Fachkraft steht auch nach der Schulentlassung als vertraute Person zur Seite. Entlassene Jugendliche werden ggf. auch aktiv aufgesucht und angesprochen, um ein Ankommen in anschließenden Angeboten sicher zu stellen. 2.4.4 Jugendförderung und Angebote der Prävention Jugendförderung steht für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Jugendförderplans oder auch für die Planung und Umsetzung zeitlich und inhaltlich begrenzter Einzelprojekte. Hier und im Rahmen der Prävention entstand in den letzten Jahren eine Vielfalt von Kooperationen und Projekten zwischen Schulen und Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Wichtige Aspekte dabei 16
sind die außerschulische Bildung, das soziale Lernen und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. An den Grundschulen wurden zu dem stärkenorientierte Angebote in Kleingruppen durchgeführt und Psychomotorikgruppen organisiert. Teil- nehmende Kinder wurden dabei in Absprache zwischen Schulpäd- agogInnen und sozialpädagogischen Fachkräften ausgesucht. Die Albert-Schweitzer-Schule sowie einige Sek. I-Schulen führten zudem Schülertreffs unterschiedlicher Ausprägung und Intensität durch, um Kindern mit Unterstützungsbedarf adäquate Angebote machen zu können. Eine weitere Kooperation vor allem für ältere SchülerInnen entstand zwischen Albert-Schweitzer-Schule und dem 2 Minuten entfernten Jugend- zentrum „Die 9“. Es wurden gemeinsame Projekten wie Sportgruppen, Angebote für Schulmüde, Projekte zum Kennen lernen von Freizeiteinrichtungen und einen Englischkurs „english cooking - english speaking“ durchgeführt. 17
3. Konzeptionelle Weiterentwicklung Der angrenzende Sozialraum ist die Welt, die sich unsere SchülerInnen vorrangig erschließen. Sie treffen auf viele Akteure, – Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter etc. – die sie in ihrer Entwicklung un- terstützen möchten. Die Bemühungen des KsF sollten sich deshalb auf den Aufbau trag- fähiger Netzwerke mit interdisziplinärer Zusammenarbeit richten, die in abgestimmter Weise und möglichst ortsnah zur präventiven Förderung beitragen. 3.1 Prävention 3.1.1 Grundschulen Die Umsetzung präventiver Maßnahmen erfolgt in einem auf die individuelle ganzheitliche Entwicklung aller Kinder ausgerichteten Unterricht mit temporärer Unterstützung von Sonder- und Sozialpäd- agogInnen zum Ausgleich von Entwicklungsverzögerungen und zur Sta- bilisierung der emotional-sozialen Entwicklung einzelner Kinder sowohl innerhalb des Unterrichts als auch im Rahmen des Lernstudios und des Ganztages. Es findet eine Vernetzung mit außerschulischen Hilfen statt, die möglichst im Stadtteil verankert sind. Eltern werden kontinuierlich und zeitnah in die Überlegungen und Entscheidungen schulischer Unter- stützungsmaßnahmen eingebunden. 3.1.2 Sek. I-Schulen Sonderpädagogische Fördermaßnahmen, deren Diagnose und Dokumen- tation werden im Einverständnis mit den Eltern und unter Begleitung einer Fachkraft des KsF möglichst bruchlos aus der Primarstufe in die Sekundar- stufe I überführt. Um Kinder und Jugendliche, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, im System der Regelschule halten zu können, müssen die Schulen ein Netzwerk aufbauen, das Eltern, Kinder, LehrerInnen und die Systeme der Allgemeinen Schulen wirksam unterstützen kann. Folgende Bausteine sollten in diesem Netzwerk enthalten sein: 18
Ein Koordinator für Sek. I-Schulen: Erstellung von Entwicklungs- plänen und unterrichtlichen Maßnahmen mit Lehrerinnen und Lehrern ASD: Unterstützung der Familien Schulpsychologischer Dienst des Kreises: Beratung der Eltern und der LehrerInnen im Hinblick auf therapeutische Möglichkeiten Kompetenzzentrum: Beratung der Eltern und der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf Entwicklungspläne 3.1.3 Förderschule Präventive Maßnahmen müssen ganzheitlich beim einzelnen Kind an- setzen. Durch abgestufte Förderungen sollte möglichst kein sonderpä- dagogischer Förderbedarf entstehen, um im besten Fall eine Beschulung in der Regelschule zu erreichen. Dafür müssen alle mit dem jeweiligen Kind arbeitenden Institutionen einen gemeinsamen Entwicklungsplan erstellen, in dem konkrete Ent- wicklungsziele und erreichbare Teilziele für das Kind formuliert werden. Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, die vorhandenen Netz- werke auszubauen, gemeinsame Rahmenkonzepte, orientiert an den jeweiligen schulischen Übergängen, zu erarbeiten und abgestimmte ver- bindliche Arbeitsstrukturen- und Inhalte festzulegen. Prävention setzt so am Kind und am System an. Eine grundlegende Gelingensbedingung ist in diesem Zusammen- hang eine möglichst frühzeitige Erkennung von Kindern mit besonderem Förderbedarf durch das KsF. Hier ist es in Zukunft wichtig, verbindlichere Absprachen mit den Eltern zu treffen. 3.1.4 Allgemeiner sozialer Dienst In der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen ASD und Schule kommt dem Instrument der individuellen Entwicklungsplanung eine besondere einigende „Rolle“ zu. Ein Hilfe- bzw. Förder- oder auch Bildungsplan wird in fast jedem System für Kinder erstellt. Im Rahmen einer multiprofessionellen Betrachtung soll es möglich werden Bedarfe zu erkennen, die unterschiedlichen Förder- und Unter- stützungsmöglichkeiten für das Kind und seine Familie zu benennen und einen gemeinsamen Entwicklungsplan zu erstellen. Absprachen werden frühzeitig getroffen und sozialräumliche Fördermöglichkeiten mit einbezogen. Somit entsteht ein solides Wissen über die Möglichkeiten und Grenzen des Jugendhilfe- und des Schul- 19
systems. Eltern werden aktiv mit ins Bildungs- und Erziehungsdreieck ein- bezogen. HzE-Maßnahmen können zielgerichteter und wirkungsvoller ein- gesetzt und angepasst werden. 3.1.5 Schulsozialarbeit Im Kompetenzzentrum soll die Mitarbeit der Schulsozialarbeit beim AO-SF für Lernanfänger aller Förderrichtungen intensiviert und verbindlich ge- regelt werden. Besonders wenn ungünstige Entwicklungsbedingungen auch bei jüngeren Geschwisterkindern bekannt und sichtbar werden, kann die Schulsozialarbeit mit ihrer Scharnier- und Beratungsfunktion hin zum Jugendhilfe- und Gesundheitssystem präventiv wirken. Gerade Kinder und Jugendliche aus benachteiligten und bildungsfernen Familien finden oft nicht den Weg in diese Systeme. Es braucht oft die kurzfristige aber konkrete Begleitung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung von Terminen oder beim „Ankommen“ in Förderangeboten. Für den Bereich der Berufs- und Lebensplanung müssen ggf. vorhandene praktische Erfahrungsmöglichkeiten, z. B. das Projekt „Betrieb und Schule“ oder eine Schülerfirma weiter entwickelt und angepasst wer- den. Weitere Angebote, die SchülerInnen positive Erfolgserlebnisse ver- mitteln können, sollten entwickelt werden. SchülerInnen mit hohem Förderbedarf müssen hierbei eng und individuell begleitet werden. Die Kooperation mit Betrieben, Bildungsträgern und der offenen Jugendarbeit wird noch mehr an Bedeutung gewinnen. 3.1.6 Jugendförderung In fast allen Stadtteilen und Sozialräumen wirken Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit ihren Angeboten. Non-formale Bildung, die Entwicklung sozialer Kompetenz, sowie die Entdeckung von Interessen und Fähigkeiten stehen dort im Vordergrund. Kinder und Jugendliche können jenseits von schulischen Erfolgen Selbstvertrauen und soziale Kontakte gewinnen. Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien brauchen oft besondere Ermutigung, um solche Angebote wahrzunehmen. Im Rahmen der stadtteilorientierten Kooperation soll es zu einer engeren Zusam- menarbeit und einem verbindlichen Informationsaustausch zwischen Schulen und Trägern der freien Jugendhilfe kommen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können Kinder mit Förderbedarf in bestehende Angebote vermittelt werden. Auch können die Beobachtungen der Allgemeinen Schulen vermehrt in die Gestaltung der Angebotsstruktur einfließen. 20
3.2 Diagnostik 3.2.1 Grundschulen Im Rahmen des Schulanmeldeverfahrens finden intensive Beratungs- gespräche zwischen Schule, Kita und Eltern über die bereits erworbenen Kompetenzen der Schulanfänger statt. Hierbei werden Entwick- lungsbedarfe benannt, deren Ursachen im Weiteren genauer durch geeignete Diagnoseinstrumente erforscht werden. Dies kann auch durch Unterstützung einer/eines Sonderpädagogin(en) des KsF geschehen. Die Fortschreibung der Entwicklungspläne in der Schuleingangs- phase und darüber hinaus geschieht anhand der Portfolios der Kinder sowie weiterer Beobachtungen und niederschwelliger Diagnoseverfahren. Wenn der Entwicklungsbedarf eines Kindes so ausgeprägt ist, dass es voraussichtlich nicht mehr angemessen nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet werden kann, wird ein Sonderpädagoge aus dem KsF zur Beratung hinzugezogen und gegebenenfalls ein AO-SF eingeleitet. 3.2.2 Sek. I – Schulen Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vermutetem sonder- pädagogischen Förderbedarf im Bereich ESE hat in den letzten Jahren zugenommen. LehrerInnen der Sekundarstufenschulen sind hingegen in der Regel nicht ausgebildet, um sonderpädagogische Förderbedarfe zu diagnostizieren. An dieser Stelle wird die Unterstützung des KsF strukturell und personell benötigt: Das Lehrpersonal muss geschult werden im Hinblick auf das Erkennen besonderer Förderbedarfe. Steuerbar ist dies durch einzelne Kontaktpersonen in den Systemen der Sek. I und ins- besondere in der Erprobungsstufe, die besonders geschult sind und in engem Austausch mit dem Kompetenzzentrum stehen. An dieser Schnittstelle kann bereits früher als bisher das Lehrpersonal beraten werden. Ein ggf. nötiges Diagnoseverfahren (AO-SF oder niederschwelliger) muss dann von einer Lehrkraft des KsF in der jeweiligen Schule durchgeführt werden. Auch hier sind systematische Kooperationen mit den weiterführenden Schulen zu bilden, die wiederum verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer als Ansprechpartner benennen, um die Erfolgschancen der Diagnoseverfahren zu 21
erhöhen. Ein Diagnoseverfahren unterhalb eines AO-SF muss ent- wickelt und evaluiert werden. Bevor die Schule die Hilfe des KsF in Anspruch nimmt, wurden bereits von der jeweiligen Schule Entwicklungspläne auf der Grundlage schuleigener Diagnoseverfahren aufgestellt und entsprechende Fördermaßnahmen durchgeführt. Wenn diese Hilfen in einem angemessenen Zeitraum zu keiner Verbesserung der pädagogischen Arbeit führen, greift die personelle Unterstützung des Kompetenzzentrums in Form einer Beratung. 3.2.3 Förderschule Diagnostik gehört zu den Kernaufgaben der Sonderpädagogik. Sie wird im Rahmen der Feststellungsverfahren und in der Unterricht begleitenden Erstellung und Fortschreibung individueller Förderung angewandt. Es kommen informelle und standardisierte Verfahren zum Einsatz. An der Albert-Schweitzer-Schule arbeiten 27 Sonderpädagogen, die in jeweils zwei der folgenden Fachrichtungen ausgebildet sind. Lernen Emotionale und soziale Entwicklung Sprache geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Zurzeit dient die Diagnostik der Albert-Schweitzer-Schule zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen von AO-SF als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl des Förderortes durch die Schul- aufsicht. Weiterhin wird die sonderpädagogische Diagnostik als Grundlage für Beratungsgespräche mit den Lehrkräften aus dem Primar- und Sek. I- Bereich, den Eltern und allen weiteren Stellen, die dem jeweiligen Kindes befasst sind, genutzt. Die Albert-Schweitzer-Schule wird ihre Diagnostik zukünftig mit der medizinischen Diagnostik (Hals,- Nasen,- Ohrenarzt, Orthopädie, Psycho- logie, Psychiatrie etc.) enger verzahnen. Dafür wird die Albert-Schweitzer- Schule in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe der Stadt Herford und der Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz des Kreises Herford entsprechende Kontakte aufbauen. 22
Mit den bereits vorhandenen Kontakten zur Erziehungsberatungs- stelle, der Regionalen Schulberatungsstelle, dem ASD sowie anderen Einrichtungen der Jugendhilfe vervollständigt sich die Diagnostik so zu einem multiprofessionellen Blick auf das jeweilige Kind. 3.2.4 Allgemeiner sozialer Dienst Bei der Diagnostik im Rahmen eines AO-SF sollte der ASD dann mit einbezogen werden, wenn er Kenntnisse über die Entwicklung des Kindes oder familiäre Hintergründe hat. Um das Einverständnis der Eltern muss geworben werden. 3.2.5 Schulsozialarbeit Im Rahmen des AO-SF werden Eltern durch die Schulsozialarbeit motiviert und tatkräftig darin unterstützt, notwendige Termine zur Abklärung physischer und psychischer Auffälligkeiten zu vereinbaren und wahr- zunehmen. Dafür ist eine gute Vernetzung mit Ärzten aller Fach- richtungen, Psychologen, Kliniken und Beratungsstellen notwendig. Auch an der Förderplanung „Berufliche Integration“ ist die Fachkraft der Jugendsozialarbeit in Zukunft maßgeblich beteiligt. In Kooperation mit dem Klassenlehrer und der Berufsberatung werden hier den Jugendlichen und deren Eltern seit 2002 individuelle sozialpädagogische Hilfen zur Seite gestellt. 3.3 Beratung 3.3.1 Grundschulen Beginnend mit der Schulanmeldung bis zum Übergang in die weiterführenden Schulen findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen Kindern, Eltern, LehrerInnen und gegebenenfalls ErzieherInnen im Ganztag über die Lernentwicklung der Kinder statt. Dieses Beratungs- management ist Bestandteil des Schulprogramms. Weitere außer- schulische Partner der Familien oder auch der Schule werden in das Beratungsmanagement integriert. Dazu gehören auch informelle Treffen wie z.B. Elterncafés. 23
3.3.2 Sek. I-Schulen Bezogen auf die Schulen der Sekundarstufe I muss ein Beratungskonzept folgende Bausteine beinhalten und mit allen Beteiligten abgestimmt und im KsF koordiniert werden: Beratung der Eltern im Hinblick auf besondere Förderbedarfe ihres Kindes Beratung der Klassen- und FachlehrerInnen in Form konkreter Fallberatung Systemische Beratung der Sekundarstufenschulen im Hinblick auf folgende Aspekte: o Unterstützung von Koordinatoren o Unterstützung im Hinblick auf diagnostische Leistungen o Unterstützung im Hinblick auf Unterrichtsentwicklung 3.3.3 Förderschule Die Albert-Schweitzer-Schule bietet derzeit folgende Beratungsangebote an: Beratung zur Frühförderung Beratung zu Schulmüdigkeit und Schulabsentismus Beratung zur beruflichen Orientierung Beratung der Allgemeinen Schulen zu Indikatoren von Lern-, Verhaltens- und Sprachauffälligkeiten Beratung zu Verfahrensfragen (AO-SF) Beratung zu Schullaufbahnen Beratung zu außerschulischen Förderangeboten Elterngespräche und Elternsprechtage zu Lern- und Verhaltensent- wicklungen In den letzten Jahren haben präventive Beratungen mehrheitlich dazu geführt, dass Kinder im Regelschulsystem verbleiben konnten. Zukünftig wird das Beratungsangebot auf die vorschulischen Einrichtungen aus- gedehnt. Die Albert-Schweitzer-Schule wird gezielt Beratungszeiten in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren anbieten. Auffälligkeiten sollen hier frühzeitig erkannt werden, um den Übergang in die Primarstufe sicher zu stellen und gut zu gestalten. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Tageseinrichtungen soll hierfür entsprechend unterstützt und die individuellen Entwicklungspläne der Primarstufe weiter befördert werden. 24
3.3.4. ASD und Schulsozialarbeit Gemeinsame Gespräche und Beratungen von SchulpädagogInnen und PädagogInnen der Jugendhilfe werden zunehmend genutzt, um Eltern mit in das Erziehung- und Bildungsdreieck einzubeziehen und zur Mitarbeit zu motivieren. Diese Zusammenarbeit soll am Standort des KsF aber auch an den Regelschulen ausgeweitet werden. Unterstützend und vertrauens- bildend können dabei Elterncafes oder auch andere Angebote für Eltern an Schule wirken. 3.4 Unterricht 3.4.1 Grundschulen Formen offenen Unterrichts (Logbuch, Wochenplan etc.) bieten gute Gelingensbedingungen für das gemeinsame Lernen aller Kinder. Damit jedes Kind an seine individuellen Vorerfahrungen anknüpfen kann, sind Lernmaterialien erforderlich, die aktives selbstbestimmtes Lernen zulas- sen. Die in den Kitas erworbenen Sozialkompetenzen und fest vereinbarte Arbeitsstrukturen ermöglichen jedem Kind individuelle Lernerfolge. Sonderpädagogen des KsF unterstützen einzelne Kinder nach Absprache innerhalb des Unterrichts oder aber auch durch zusätzliche Förder- maßnahmen. Die Lernfortschritte der Kinder werden aus den Portfolios und der schriftlichen Entwicklungsplanung für Kinder, Lehrkräfte, Erzieher- Innen und Eltern nachvollziehbar und ermöglichen allen Beteiligten ein abgestimmtes Handeln. Besonders das Lernen über den ganzen Tag eröffnet zusätzliche Fördermöglichkeiten durch multiprofessionelle Teams und die Anbindung weiterer Therapieangebote in der Schule. In gemeinsamen Fortbildungen lernen die Lehrkräfte beider Schulformen und weiteres pädagogisches Personal des Ganztages die erforderlichen Veränderungen kennen und gewinnen Vertrauen in die gemeinsame Arbeit. 3.4.2 Sek. I-Schulen Mit dem Anspruch der Inklusion erhöhen sich die Anforderungen an die Unterrichtenden in besonderem Maße. Die Schulen der Sek. I entwickeln im Rahmen der Individuellen Förderung ein Konzept differenzierten Unterrichts, das den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf gerecht wird. Dazu gehören: 25
Maßnahmen innerer Differenzierung Maßnahmen äußerer Differenzierung Besondere Unterstützungsangebote Die wesentliche Unterstützungsleistung des Kompetenzzentrums ist Beratung der Lehrkräfte im Hinblick auf die besonderen Erfordernisse in der Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle die zunehmenden Rückschulungen im Übergang zur Sek. I. Um diesen Prozess erfolgreich durchführen und abschließen zu können, muss er von Seiten des Kom- petenzzentrums mit einem abgestimmten Entwicklungsplan begleitet werden. Auch hier ist die Steuerung über eine koordinierende Lehrkraft im System der weiterführenden Schule sinnvoll. 3.4.3 Förderschule Der Unterricht kann für die SchülerInnen der Stadt Herford im Gemeinsamen Unterricht (Grundschulen), in integrativen Lerngruppen (Sek. I) oder im Kompetenzzentrum erfolgen. Der Unterricht erfolgt ziel- gleich oder zieldifferent nach den Richtlinien der Allgemeinen Schule. Ausschlaggebend für eine Beschulung im KsF sind weiterhin der indi- viduelle sonderpädagogische Förderbedarf und die Akzeptanz der Eltern. Der Unterricht der Förderschule ist abgestimmt auf die kognitiven und sprachlichen Kompetenzen der Schüler. Im Mittelpunkt steht die individuelle Förderung der Schüler. Die Fortschritte im Sozial- und Arbeitsverhalten werden regelmäßig reflektiert. Die Unterrichtsgestaltung mit ESE-SchülerInnen orientiert sich an einem strukturierten Tagesablauf, Beziehungsarbeit zwischen LehrerInnen und SchülerInnen sowie Schüler- Innen untereinander, positive Verstärkung persönlicher Fähigkeiten, einem angemessenen Sport- und Bewegungsangebot, praktischem Lernen und positiver sozialer Erlebnisse. Für die Erfüllung des Bildungsauftrags ist eine enge Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten und außerschulischen Institutionen unabdingbar. In Kooperation mit der Jugendhilfe sollen den Unterricht er- gänzende Maßnahmen durchgeführt werden (z.B. im „Haus der Jugend“). 26
3.4.4 Schulsozialarbeit Ausgewählte Kinder und Jugendliche werden durch den Unterricht er- gänzende Maßnahmen begleitet und gefördert. 27
4. Maßnahmen Im Folgenden werden konkrete Maßnahmen für die Pilotphase benannt, die dann im vierten Abschnitt aufgegriffen und zu einem Startkonzept für das nächste Schuljahr 10/11 konkretisiert werden. 4.1 Kita Nach der Schulanmeldung bzw. ein Jahr vor Schulbeginn sind in Kitas folgende Maßnahmen in Kooperation mit Sonderschulpädagogen zur Ent- wicklungsunterstützung bestimmter Kinder denkbar: Voraussetzungen: Kooperation auf Augenhöhe auf Kinder einlassen und Kinder ganzheitlich sehen gute vorherige Absprachen/ Informationen mit/der Eltern Maßnahmen: Kollegialer Austausch und gegenseitige Beratung Konkrete Maßnahmen im Team entwickeln Exemplarische Erprobung mit zwei Kindertageseinrichtungen 4.2 Prävention Ressourcen werden, wie bereits vorher beschrieben gebündelt. Auch außerschulische, im Stadtteil verankerte Hilfsangebote, werden heran- gezogen, um ein Präventionskonzept zu entwickeln und zu erproben. 4.3 Diagnostik Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 wird ein runder Tisch gebildet, an dem alle mit dem Kind befassten Institutionen im letzten Kita-Jahr bereits vorhandene Diagnoseverfahren im Hinblick darauf abstimmen, Kinder und 28
Eltern ganzheitlich und kompetenzorientiert zu beraten und Doppel- testungen möglichst zu vermeiden. Zum Anmeldeverfahren im November werden zwischen allen Betei- ligten verbindliche Absprachen getroffen. Ausgewählte Grundschullehrkräfte werden durch Fortbildungen im Bereich Diagnostik weiterqualifiziert. SonderpädagogInnen aus dem KsF entwickeln gemeinsam mit Lehrkräften der Grundschulen niederschwellige Diagnoseinstrumente für die Schuleingangsphase und stimmen diese mit den anderen am Kind beteiligten Institutionen ab. 4.4 Beratung Zwei Grundschulen, die bereits jetzt einen erhöhten Beratungsbedarf haben (außer Radewig und Landsberger Straße, da hier bereits Sonder- pädagogInnen vor Ort sind), erhalten die ersten freiwerdenden Ka- pazitäten des KsF. Dafür wird ein gemeinsames Beratungsmanagement entwickelt. Für die übrigen Grundschulen bietet das KsF weiterhin feste Beratungszeiten an. Außerdem sollen neben der Hauptschule auch alle an- deren Sek. I-Schulen ein Beratungsangebot erhalten. 4.5 Unterricht Aus den im Rahmen des Schulanmeldeverfahrens gewonnenen Er- kenntnissen ergeben sich für die Schulanfänger 2010/11 der beiden beteiligten Grundschulen konkrete pädagogische Maßnahmen. Diese werden gemeinsam entwickelt und von der/dem Klassenlehrer(in) und der/dem Sonderpädagogin(en) im Entwicklungsplan des einzelnen Kindes beschrieben. Durch offene Unterrichtsformen mit integrierter sonder- pädagogischer Unterstützung, Ganztagsangeboten und evtl. weiteren zusätzlichen Fördermaßnahmen kann eine ganzheitliche individuelle Förderung gelingen. Für SonderpädagogInnen und GrundschullehrerInnen sind im Stundenplan Teamstunden in der Klasse und Beratungszeiten fest ver- ankert. 29
4.6 Maßnahmen aus Sicht der Jugendhilfe Gemeinsame Entwicklungsplanung: Um einen multiprofessionellen Blick bei der Erarbeitung einer indi- viduellen Entwicklungsplanung sicherzustellen soll hierfür ein abgestimm- tes Setting entwickelt werden. An den Planungsgesprächen regelmäßig Teilnehmende sind Schul- und Klassenleitung sowie die Eltern des Kindes. Gegebenenfalls sollte eine Ganztagsfachkraft bzw. eine Schulsozialarbeiterin des Kompetenzzen- trums beteiligt werden. Der Sonderpädagoge ist federführend. Ent- sprechend der Problematik und mit Einverständnis der Eltern werden der Allgemeine Soziale Dienst und/oder die Kita-Fachkraft hinzu gezogen. Durch diese verbindliche Vorgehensweise entsteht eine Verant- wortungsgemeinschaft von Fachkräften, die durch die regelmäßige Zu- sammenarbeit eine gemeinsame Haltung entwickelt. Die gemeinsame Erfahrungen in der Installierung von schulischen und außerschulischen Hilfen und die Betrachtung ihrer Wirksamkeit wird die Qualität der ge- meinsamen Arbeit positiv entwickeln. Des Weiteren sollte zeitnah ein Ablaufplan zur regelmäßigen Einbindung des ASD bei einem AO-SF entworfen werden. Außerdem be- nötigt das KsF beim AO-SF von Lernanfängern einen Ablaufplan, der die Begleitung der Familien durch die Schulsozialarbeit sicherstellt. Ausbau von Kooperationen: In Zusammenarbeit von KsF und Jugendamt werden Gespräche zwischen der Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und den Regelschulen geführt, um zunehmend sozialräumliche außerschulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsbedarf zu entwickeln und im Jugendförder- plan zu berücksichtigen. Die Leitung des KsF und Vertreter der Regelschulen nehmen an den Bezirkskonferenzen teil. Weitere außerunterrichtliche und außerschulische Angebote zwischen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in der Innenstadt und der ASS sollen konzipiert und umgesetzt werden. Dies betrifft zu erst Angebote für SchülerInnen aus den älteren Jahrgangs- stufen. Auch soll die gegenseitige Nutzung der Räumlichkeiten verabredet werden. Begleitende und unterstützende Angebote für Kinder und Jugendliche durch die Schulsozialarbeit müssen im Hinblick auf die ver- änderte Schülerklientel an der Albert-Schweitzer-Schule weiter entwickelt werden. 30
Unterstützungsangeboten von Jugendhilfe und Schule zur Förderung, Unterstützung und Stabilisierung von Kindern in der Schule: In der Zusammenarbeit der Kooperationspartner soll ein abgestuftes Hilfe- und Angebotssystem von schulischen, präventiven und erzieher- ischen Hilfen vor Ort und im Stadtteil entstehen. Dabei sollen auch außerschulische Bildungsorte genutzt und mit einbezogen werden. Gruppenangebote; Stärken orientiert; zur sozialen Kompetenz Schulnahe Integrationsmaßnahmen Angebote zur Ablösung oder Verhinderung einer HzE In Kombination mit einer bestehenden HzE Ggf. als HzE Angebote zur Berufs- und Lebensplanung: Vorhandene praktische Erfahrungsmöglichkeiten, z. B. das Projekt Betrieb und Schule oder eine Schülerfirma müssen weiter entwickelt und ange- passt werden. Weitere Bausteine der Berufsorientierung zwischen der Schul- sozialarbeit und den Kollegen des JZ sollen entstehen. Qualifizierungen: Es sollen verschiedene Fortbildungen u. a. zum Thema „Eltern beraten“ bzw. „Eltern gemeinsam beraten“ für LehrerInnen, OGS-Personal und andere BeraterInnen angeboten werden. 31
5. Zusammenarbeit mit dem Kreis Herford Zwischen dem Kreis und der Stadt Herford gibt es gegenwärtig folgende Kooperationen, bezogen auf die Ausgestaltung eines Gesamtkonzeptes KsF für den Kreis Herford unter Einbeziehung des Konzeptes der Stadt Herford hinsichtlich der effektiven Umsetzbarkeit geplanter Inhalte während der Pilotphase: Mitarbeit des KsF-Projektleiters der Stadt Herford in der „Expertengruppe“ des Kreises zur Ausgestaltung eines Gesamt- konzeptes Mitarbeit von Vertretern des Kreises in der Steuergruppe der Stadt Herford (eine Vertreterin des Kreises und jeweils ein Vertreter der Kreisförderschulen) zum fachlichen Austausch Regelmäßiger Austausch auf Vollversammlungen über den jeweils aktuellen Arbeitsstand des Kreises und der Stadt Herford Darüber hinaus wurden folgende Informationsveranstaltungen zum Thema KsF auf Stadt- bzw. Kreisebene durch den Projektleiter des KsF der Stadt Herford durchgeführt: Informationsveranstaltung für die Leiter der Jugendämter des Kreises Informationsveranstaltung für die öffentlichen, städtischen und freien Träger der Stadt Herford Mehrere Informationsveranstaltungen für die Schulleitungen der Grundschulen der Stadt Herford 5.1 Zusammenarbeit mit den Kreisförderschulen Die Albert-Schweitzer-Schule soll in Absprache mit dem Schulträger als Kompetenzzentrum die drei Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung abdecken, um perspektivisch eine wohnortnahe Beschulung möglichst aller Herforder Kinder und Jugendlichen in der Stadt Herford zu gewährleisten. Damit sich die Kolleg- Innen wieder intensiver in die Förderschwerpunkte ESE und Sprache einarbeiten können, hat es mehrere Gespräche zwischen den Schul- leitungen der drei Kreisförderschulen und der Albert-Schweitzer-Schule 32
gegeben, die von der örtlichen Schulaufsicht für den Bereich der sonderpädagogischen Förderung moderiert und von einem Vertreter der Bezirksregierung begleitet wurden. Daraus resultierend wurden folgende Vereinbarungen zwischen den Kreisförderschulen getroffen. Angebote der Kreisförderschulen für die Albert-Schweitzer-Schule: Begleitung bei AO-SF Begutachtungen (Hucke-Pack-System) Kindbezogener, fachlicher Austausch (inklusive Verzahnung AO-SF und Unterricht in den Kreisförderschulen) Tageweise Hospitationen von KollegInnen in den jeweiligen schu- lischen Einrichtungen zum intensiveren Kennen lernen der Konzepte und Arbeitsweisen Unterstützung in Form von Beratung auf der Basis des Beratungs- konzeptes für Grundschulen (Arche) Angebote der Albert-Schweitzer-Schule für die Kreisförderschulen: Kennen lernen der Albert-Schweitzer-Schule und der kon- zeptionellen Arbeit durch Hospitation von KollegInnen aus den Kreis- förderschulen Angebot der beratenden Teilnahme an den Steuergruppensitzungen und Informationsweitergabe der inhaltlichen Arbeit durch die Bereit- stellung der jeweiligen Tagesordnung und Protokolle Entsendung von FachkollegInnen im Rahmen der Begleitung von AO-SF Einblick in den Aufbau KsF Stadt Herford in Bezug auf die Förder- schwerpunkte Sprache und ESE Die hier aufgeführten Vereinbarungen wurden zum Teil schon durch- geführt oder terminiert. Im kommenden Schuljahr soll die hier aufgezeigte Zusammenarbeit zwischen dem KsF der Stadt Herford und den Kreisförderschulen fort- geführt werden, damit sich ausgewählte KollegInnen des KsF mit der entsprechenden Fachrichtung noch intensiver in diese Arbeitsfelder einarbeiten können. Ein Schwerpunkt könnte in einer zeitlich befristeten Mitarbeit einzelner KollegInnen des KsF in den Kreisförderschulen sein, um die jeweiligen Systeme aus der praktischen Arbeit heraus kennen zu 33
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