Wir machen Schule Kompetenzzentrum sonderpädagogischer Förderung der Stadt Herford

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Wir machen Schule Kompetenzzentrum sonderpädagogischer Förderung der Stadt Herford
Kompetenzzentrum
sonderpädagogischer Förderung
der Stadt Herford

  Wir machen Schule
                  Brücken bauen
Wir machen Schule Kompetenzzentrum sonderpädagogischer Förderung der Stadt Herford
Vorwort

Kinder haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch auf
individuelle Förderung! Dieser gemeinsame Auftrag an Schulen und
Jugendhilfe, an Kindertageseinrichtungen und Beratungsdienste stellt
sicher, dass sowohl durch Prävention als auch durch frühe und vernetzte
Intervention Kinder mit Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten eine faire
Bildungschance bekommen.

Das Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung der Albert-
Schweitzer-Schule ermöglicht den Kindern im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Ressourcen diese wohnortnahe Förderung und Beschulung und
berücksichtigt in geeigneter Weise den Elternwunsch nach Integration.

Die Entscheidung für das Kompetenzzentrum geschieht aus guten
Gründen. Rat und Verwaltung der Stadt Herford fördern überzeugt und
engagiert den Prozess von der Integration zur „Inklusion“, wie er Richtung
weisend in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen in Deutschland festgelegt ist. Der Rat der Stadt Herford
hat sich deshalb am 30.04.2010 in einer Erklärung dazu verpflichtet,
gemäß seiner finanziellen Möglichkeiten in allen Handlungs- und
Politikfeldern frühzeitig für Rahmenbedingungen zu sorgen, die geeignet
sind, dieser Konvention gerecht zu werden.

Deshalb hat der Schul- und Jugendhilfeträger Stadt Herford den Ausbau
der Albert-Schweitzer-Schule zum Kompetenzzentrum für sonderpäd-
agogische Förderung unterstützt und auch die Einführung des „Gemein-
samen Unterrichts in der Sek. I“ an der Gesamtschule Friedenstal ge-
fördert.

Die heute vorgelegte Konzeption ist in diesem Sinne ein Meilenstein auf
dem Weg zur inklusiven Bildung in der Stadt Herford.

Inklusion lässt sich nicht verordnen. Sie muss in intensiven Gesprächen
erarbeitet werden. Nur so kann ein gemeinsames Verständnis entwickelt
und die sich daraus ergebenden Vorstellungen und Maßnahmen ver-
wirklicht werden. Das ist allen Mitwirkenden der Steuergruppe mit der
vorgelegten Konzeption hervorragend gelungen. Sie haben für die Zukunft

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Wir machen Schule Kompetenzzentrum sonderpädagogischer Förderung der Stadt Herford
unserer Kinder viel Zeit und Engagement investiert, haben Schwierig-
keiten aus dem Weg geräumt, ein gemeinsames Verständnis entwickelt
und sind in ihren unterschiedlichen Rollen näher zusammengewachsen.

Dafür möchte ich mich bei Ihnen als Bürgermeister der Stadt Herford
persönlich bedanken. Ich wünsche dem Kompetenzzentrum zum Wohle
unserer Kinder bei seiner Arbeit für die Zukunft alles Gute.

Bruno Wollbrink
(Bürgermeister)

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Inhalt

1.   Leitbild des Kompetenzzentrums          . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2.   Ausgangslage
     2.1 Übergang Kita – Grundschule       . . . . .           . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   11
           2.1.1 Ist-Stand Kita   . . . . . . . . .            . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   11
           2.1.2 Ist-Stand Grundschule     . . . . .           . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   11
     2.2 Übergang Grundschule – Sekundarstufe I                . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   12
     2.3 Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt               . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   13
     2.4 Jugendhilfe    . . . . . . . . . . . . . .            . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   14
           2.4.1 Kitas    . . . . . . . . . . . . .            . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   14
           2.4.2 Allgemeiner sozialer Dienst . . .             . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   14
           2.4.3 Schulsozialarbeit . . . . . . . .             . . . . . .             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   15
           2.4.4 Jugendförderung und Angebote der              Prävention              .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   16

3.   Konzeptionelle Weiterentwicklung
     3.1 Prävention . . . . . . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   18
           3.1.1 Grundschulen . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   18
           3.1.2 Sek. I-Schulen . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   18
           3.1.3 Förderschule . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   19
           3.1.4 Allgemeiner sozialer Dienst       .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   19
           3.1.5 Schulsozialarbeit . . . .     .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   20
           3.1.6 Jugendförderung . . . .       .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   20
     3.2 Diagnostik . . . . . . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   21
           3.2.1 Grundschulen . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   21
           3.2.2 Sek. I-Schulen     . . . .    .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   21
           3.2.3 Förderschule . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   22
           3.2.4 Allgemeiner sozialer Dienst       .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   23
           3.2.5 Schulsozialarbeit . . . .     .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   23
     3.3 Beratung     . . . . . . . . . . .    .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   23
           3.3.1 Grundschulen . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   23
           3.3.2 Sek. I-Schulen . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   24
           3.3.3 Förderschule . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   24
           3.3.4 ASD und Schulsozialarbeit     .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   25
     3.4 Unterricht . . . . . . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   25
           3.4.1 Grundschulen . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   25
           3.4.2 Sek. I-Schulen . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   25
           3.4.3 Förderschule . . . . . .      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   26
           3.4.4 Schulsozialarbeit . . . .     .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   27

4.   Maßnahmen
     4.1 Kita . . . . . . . . . .   . .    . . . . . .         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   28
     4.2 Prävention . . . . . . .   . .    . . . . . .         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   28
     4.3 Diagnostik . . . . . . .   . .    . . . . . .         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   28
     4.4 Beratung   . . . . . . .   . .    . . . . . .         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   29
     4.5 Unterricht . . . . . . .   . .    . . . . . .         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   29
     4.6 Maßnahmen aus der Sicht    der   Jugendhilfe          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   31

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5.   Zusammenarbeit mit dem Kreis Herford
     5.1 Zusammenarbeit mit den Kreisförderschulen . . . . . . . . . . . . . . . 32

6.   Startkonzept für die Pilotphase des KsF im Schuljahr 2010/11
     6.1 Zielsetzungen des KsF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      .   .   .   .   .   35
     6.2 Schwerpunktsetzung: Das Projekt „Inklusive Schuleintrittsphase“    .   .   .   .   .   36
     6.3 Fortführung und Ausbau bestehender Beratungsangebote . . . .       .   .   .   .   .   37
     6.4 Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     .   .   .   .   .   38
     6.5 AO-SF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      .   .   .   .   .   38
     6.6 Unterricht in der Albert-Schweitzer-Schule innerhalb des KsF . .   .   .   .   .   .   40

7.   Anlagen
     1) Geschäftsordnung der Steuergruppe . . . . . . . . . . . . . . .         .   .   .   .   41
     2) Mitglieder der KsF-Steuergruppe . . . . . . . . . . . . . . . . .       .   .   .   .   44
     3) Schulbezirke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      .   .   .   .   45
     4) Standorte der Förderschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       .   .   .   .   46
     5) Statistik Förderschüler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     .   .   .   .   47
     6) Statistik Einschulungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     .   .   .   .   48
     7) Statistik Bevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     .   .   .   .   49
     8) Bevölkerungsprognose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        .   .   .   .   51
     9) Statistik SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      .   .   .   .   52
     10) Kooperationskalender Kita & Co.    . . . . . . . . . . . . . . . .     .   .   .   .   54
     11) Bausteine zur Berufswahlorientierung der Albert-Schweitzer-Schule      .   .   .   .   55

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1. Leitbild des Herforder Kompetenzzentrums für
              sonderpädagogische Förderung (KsF)

Das hier vorliegende Leitbild des Kompetenzzentrums für sonderpäd-
agogische Förderung der Stadt Herford wurde im Rahmen eines gemein-
samen Entwicklungsprozesses von Vertreterinnen und Vertretern des
Schulträgers, des Jugendamtes, der Grundschulen, der Förderschule, der
Sekundarstufe I und der unteren und oberen Schulaufsicht entwickelt.

Das Leitbild bietet Orientierung und einen verbindlichen Rahmen, in dem
alle Akteure zum Wohl der Schülerinnen und Schüler agieren.

Sechs Leitzsätze verdeutlichen die Grundwerte und Haltung, zu denen
sich die Verantwortlichen verpflichten.

Fünf Leitlinien beschreiben die Bereiche:

   1.   Kommunikation und Kooperation
   2.   Prävention
   3.   Diagnostik
   4.   Beratung und
   5.   Unterricht

Handlungsgrundsätze, an denen sich die konzeptionelle Weiterent-
wicklung, die Maßnahmen und das Startkonzept messen lassen.

Kontinuierliche Konzept- und Prozessreflexionen im Rahmen des Leit-
bildes unterstützen alle Akteure bei der weiteren Ausrichtung und beim
Erarbeiten pragmatischer Lösungen.

                                                                      6
Leitsätze des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische
              Förderung (KsF) der Stadt Herford

Förderung durch das KsF versteht sich als Optimierung der individuellen
Entwicklung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in
                            allen Schulen.

Leistungs- und Unterstützungsangebote des KsF sind so angelegt, dass
alle Kinder und Jugendlichen möglichst lange in der allgemeinen Schule
                          verbleiben können.

  Das KsF Herford betont den sozialräumlichen Charakter und bietet
    Freiräume, um die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort
                    berücksichtigen zu können.

 Das Konzept des KsF erweitert bewusst das Selbst- und Aufgabenver-
                      ständnis der Beteiligten.

Das KsF Herford fördert die Chancen von Heterogenität in Lerngruppen
                         und –Lernprozessen.

 Die Kooperation aller Beteiligten findet im dialogischen Prozess statt.

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Leitlinien für den Bereich Kooperation und Kommunikation

  Das KsF Herford basiert auf einer klaren Organisationsstruktur zur
              Sicherstellung gelingender Kooperation.

    Im Herforder KsF werden Rollen und Ziele der schulischen und
     außerschulischen Beteiligten im konstruktiven Dialog geklärt.

     Das KsF Herford fußt auf Verbindlichkeit und Verlässlichkeit.

Das KsF Herford gewährleistet einen kontinuierlichen und transparenten
 Informationsfluss innerhalb der einzelnen Systeme und zwischen den
                              Systemen.

Das KsF Herford entwickelt und nutzt schulinterne, sozialräumliche und
                      überregionale Netzwerke.

                Leitlinien zum Bereich Prävention

  Die Konzeption des KsF Herford betont den Vorrang präventiver
Maßnahmen. Prävention versteht sich dabei als Maßnahmenbündel auf
             unterschiedlichen (Handlungs-)Ebenen.

  Das Herforder KsF zielt auf ein gemeinsames Verständnis über die
 Qualitätsaspekte guter präventiver systemisch ausgerichteter Arbeit.

Ziel aller präventiven Maßnahmen ist es, den Kindern und Jugendlichen
  ein erfolgreiches Lernen an der allgemeinen Schule zu ermöglichen.

                                                                         8
Leitlinien zum Bereich Diagnostik

 Im Mittelpunkt der Diagnostik steht das Verstehen des Kindes mit seinen
besonderen Stärken und Entwicklungsbedürfnissen in seinem individuellen
           Lebenszusammenhang und im systemischen Kontext.

      Im Herforder KsF werden gemeinsame Vereinbarungen über
          Qualitätsaspekte diagnostischer Arbeit entwickelt.

      Diagnostik findet im dialogischen Prozess auf der Grundlage
               interdisziplinärer Zusammenarbeit statt.

  Diagnostik schafft die Grundlage für jegliche Entwicklungsplanung für
         Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen.

                  Leitlinien zum Bereich Beratung

   Beratung ist ein Prozess des Verstehens, Klärens und Entscheidens.

Beratung im KsF Herford zielt auf ein gemeinsames Verständnis über die
                  Qualitätsaspekte guter Beratung.

   Die Beratung soll Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der (Selbst-)
     Reflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz befördern.

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Leitlinien zum Bereich Unterricht

Unterricht in allen Schulen des Einzugsbereichs des KsF Herford setzt die
 aktuellen Bildungsstandards um und ermöglicht allen SchülerInnen und
                   Schülern individuelle Lernfortschritte.

        Unterricht ist das zentrale Element schulischen Lernens -
           Unterrichtsentwicklung bedingt Schulentwicklung.

Unterricht orientiert sich an den Merkmalen „guten“ Unterrichts auf der
         Grundlage der Standards der Qualitätsanalyse NRW.

                                                                       10
2. Ausgangslage

Vorbemerkung

Zur Vorbereitung auf den Einstieg in die Pilotphase KsF wurde im
November 2009 eine Steuergruppe gegründet, in der Vertreter aus den
Bereichen Kita, Grundschule, Sekundarstufe I, Förderschule, Bezirks-
regierung, Personalrat, Kreis Herford und der Schulträger der Stadt mit
Vertretern der Abteilungen Jugendhilfe und Schule mitarbeiten. Darüber
hinaus sind seit April die Förderschulen des Kreises beratende Mitglieder
der Steuergruppe (s. Anlage 1). Die Steuergruppe hat das ursprüngliche
Konzept gemeinsam überarbeitet, konkretisiert und weiterentwickelt.

2.1 Übergang Kita - Grundschule

2.1.1 Ist-Stand Kita
Nach einer aktuellen Abfrage von 12 Kindertageseinrichtungen haben fast
alle Kitas Kinder, die Lern- und Entwicklungsstörungen aufweisen und
Schwierigkeiten in der Schule haben werden. Die im Vorfeld aufgrund
medizinischer Diagnostik initiierten Frühfördermaßnahmen setzen voraus,
dass Eltern von selbst aktiv werden bzw. dass es gelingt, Eltern von einem
Besuch medizinischer Institutionen zu überzeugen. Sie können dazu
beitragen, vorhandenen Lern- und Entwicklungsrückständen entgegen-
zuwirken und so einem Teil dieser Kinder einen angemessenen Übergang
in die Schule zu ermöglichen.

2.1.2 Ist-Stand Grundschulen
Mit der Anmeldung an einer der 11 Grundschulen beginnt die mit den
Kitas abgestimmte Schuleingangsdiagnostik. Sie hat das Ziel, mittels
entsprechender Diagnoseverfahren, bei allen Kindern die für die Schule
notwendigen Grundqualifikationen zu überprüfen und Kinder mit be-
sonderem Förderbedarf zu erkennen. Nach Beratungsgesprächen mit
Eltern, ErzieherInnen und evtl. außerschulischen Therapeuten werden
Folgemaßnahmen verabredet. Dies kann auch die Eröffnung eines AO-SF
sein, welches dann gemeinsam mit einer Lehrkraft einer Förderschule
durchgeführt wird. Austausch und Absprachen mit den Kitas basieren auf
den Bildungsdokumentationen, die von den ErzieherInnen kontinuierlich

                                                                       11
fortgeschrieben werden und mit Zustimmung der Eltern den Grund-
schullehrkräften zur Verfügung gestellt werden können (s. Anlage 10:
Kooperationskalender). Auch die außerschulischen Therapeuten und das
Gesundheitsamt (Schuleingangsuntersuchung) setzen verschiedene Dia-
gnoseinstrumente ein, um besondere Förderbedarfe zu ermitteln.
      Die nächsten Schritte der Schuleingangsdiagnostik sind die Be-
obachtung der SchulanfängerInnen in ihrer Kita und beim Schnupper-
unterricht, sowie die Eingangsdiagnostik in den ersten Schulwochen, die
von allen Schulen mit vergleichbaren Instrumentarien durchgeführt wird.
Die hierdurch gewonnenen Ergebnisse sind Grundlage einer ersten
Förderung oder der Eröffnung eines AO-SF.
      Daneben finden vor Schuleintritt verschiedene Elterninformations-
veranstaltungen statt, in denen benannt wird, welche Kompetenzen Kin-
der bei Schuleintritt verfügen sollten und wie Eltern ihre Kinder dabei
unterstützen können.
      Die individuelle Förderung innerhalb der Schuleingangsphase (SEP)
wird kontinuierlich fortgeschrieben und bei Bedarf im Rahmen eines
kollegialen Austausches mit einer Lehrkraft der Albert-Schweitzer-Schule
oder einer Förderschule des Kreises (Förderschwerpunkt ESE oder
Sprache) diagnostisch abgesichert. Die daraus resultierenden Beratungs-
gespräche mit Eltern finden bei Bedarf auch unter Einbeziehung des
Jugendamtes und/oder eines Sonderpädagogen statt. Die Beratungs-
struktur ist bedarfs- und einzelfallorientiert.
      Nach Schuleintritt begünstigen offene, an der individuellen För-
derung der Kinder orientierte Unterrichtsformen und Materialien das
Lernen der Kinder.

2.2 Übergang Grundschule – Sekundarstufe I

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass aus der Sicht der Sek. I-
Schulen die Anzahl der SchülerInnen mit vermutetem Förderbedarf ESE
zunimmt. Sie verbleiben jedoch oft nicht bis zum Ende der Sek. I in dem
System, in dem sie eingeschult wurden.
      Im Bereich der Beratung gibt es seit vielen Jahren eine Kooperation
zwischen der Hauptschule und der Albert–Schweitzer-Schule. Bei Bedarf
wird die Albert-Schweitzer-Schule von der Hauptschule zur Beratung
angefordert, die dann gegebenenfalls die Eickhofschule (Förderschule ESE
Sek. I) zur fachlichen Unterstützung ergänzend hinzuzieht. Neben der

                                                                      12
Beratung kooperiert die Albert-Schweitzer-Schule mit der Hauptschule im
Bereich der Rückschulung von SchülerInnen der Albert-Schweitzer-Schule
zur Hauptschule. Hier sieht das Konzept ein ca. vierwöchiges Praktikum
von SchülerInnen der Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 5 der Haupt-
schule vor. Für die Begleitung der Schüler im Praktikum sowie für den
Bereich der Beratung ist seit vielen Jahren eine feste Lehrkraft der Albert-
Schweitzer-Schule Ansprechpartner. Im Rahmen der Praktika sowie auch
im Vorfeld finden Beratungsgespräche mit den jeweiligen SchülerInnen,
Lehrkräften und Eltern statt. Von diesen SchülerInnen verbleiben dann
jährlich ca. 50% - 75% (2-3 SchülerInnen) an der Hauptschule.
SchülerInnen mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen und Sprache kom-
men in Realschulen kaum vor.
       Mit Ausnahme der Hauptschule verfügen alle anderen Sek. I-Schulen
in der Regel nicht über institutionalisierte Kommunikationswege und
Kooperationen mit ortsansässigen Förderschulen. Trotzdem hat es in der
Vergangenheit vereinzelt informelle Kontakte zum Zwecke der Beratung
gegeben. Diese Beratungsgespräche kamen in der Regel nur durch
persönliche Kontakte zustande. Sie beschränkten sich auf die Beratung
der Eltern im Hinblick auf ein AO-SF, welches faktisch noch nie eingeleitet
wurde, da die Eltern immer vorher andere schulische Lösungen gesucht
haben. Dennoch ist hervorzuheben, dass die Beratungsleistung der Albert-
Schweitzer-Schule auf kurzem Wege in Anspruch genommen werden
konnte.

2.3 Übergang in die Berufs- und Arbeitwelt

Die SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben bei dem
Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt große Hürden zu überwinden.
Darum bietet die Albert-Schweitzer-Schule durch neue Inhalte und
Methoden im Rahmen eines Berufs- und Lebensorientierungsunterrichts in
der Oberstufe Möglichkeiten, die Berufswahlkompetenz und die sozialen
Kompetenzen (Kompetenzen zur Ausbildungsreife) zu verbessern. Die
Berufswahl- und Lebensplanorientierung beinhaltet verbindliche aufein-
ander abgestimmte Bausteine in den Stufen 7 - 10. (s. Anlage 11).
      Den einzelnen Bausteinen sind verantwortliche KollegInnen zu-
geteilt, die federführend die Organisation und Durchführung übernehmen.
Beteiligt daran sind die Klassen- und FachlehrerInnen, die Berufswahl-
koordinatorInnen, die Schulsozialarbeiterin, die Berufsberatung und

                                                                         13
zahlreiche außerschulische Kooperationspartner. Regelmäßig werden Bau-
steine in den Oberstufen- oder Stufenteams ausgewertet und weiter-
entwickelt. Neue Angebote werden erprobt (Benimmkurs/Berufsparcours)
und ggf. in das Konzept mit aufgenommen.
      Eine positive Bewertung erfuhr das Berufswahlkonzept der Albert-
Schweitzer-Schule bereits durch die Verleihung des „SIEGEL – Berufswahl-
und ausbildungsfreundliche Schule“. Beispielhaft werden im Folgenden
einige Bausteine kurz benannt:

     Förderplan „Berufliche Integration“ ab Klasse 8
     Lebensplanordner ab Klasse 8
     Berufsorientierungsbüro für SchülerInnen der Klassen 8-10
     Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern (z.B.
      Reha-Berater der Agentur für Arbeit) zur Vorbereitung der Schüler-
      Innen auf die Berufs- und Lebenswelt nach Beendigung ihrer Schul-
      zeit an der Albert-Schweitzer-Schule
     Mehrere Schülerbetriebspraktika (u.a. BUS-/Langzeitpraktikum)
     Bewerbungstraining mit der Kolpingjugend Paderborn

2.4 Jugendhilfe

2.4.1 Kita
In den Kindertagesstätten wird von jedem Kind eine individuelle Bildungs-
dokumentation angelegt, die sich auf die Bildungsvereinbarungen von
NRW stützt.
      Die Entwicklung und der Bildungsprozess jedes Kindes werden in
Beobachtungsbögen (Bildungsdokumentationen) festgehalten. Hieraus
werden individuelle Förderziele für die Kinder entwickelt und in der
täglichen Arbeit und in gezielten Angeboten umgesetzt.
      Für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen wer-
den eigene Entwicklungspläne erstellt und externe Therapeuten und
Frühförderstellen mit einbezogen. Weiterhin bestehen Vernetzungen und
Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Institutionen.

2.4.2 Allgemeiner sozialer Dienst
Der Allgemeine soziale Dienst (ASD) des Jugendamts ist nach Grund-
schulen organisiert. Jede Grundschule hat eine Fachkraft als feste
Ansprechperson, die für alle Familien im Wohnbereich zuständig ist. Diese

                                                                      14
Zuständigkeit bleibt auch im Sek. I-Bereich bestehen, was im besten Fall
zu einer kontinuierlich bestehenden Begleitung von Familien führt.
       Außerdem sind in vielen Fällen jahrelange Kooperationen zwischen
Fachkräften des ASD und Institutionen wie Schulen und Kitas entstanden.
Diese Institutionen tragen wesentlich dazu bei, dass der ASD mit Familien
in Kontakt kommt. Schulen vermitteln Eltern mit Hilfebedarf oder suchen
Unterstützung im Elternkontakt, sie machen auf Kinder mit Entwicklungs-
defiziten aufmerksam oder fordern Hilfe für Kinder mit auffälligem Ver-
halten ein.
       Gute Erfahrungen wurden mit regelmäßigen Treffen zwischen den
jeweiligen Schulleitungen und der entsprechenden Fachkraft des ASD
gemacht. Dadurch konnte es gelingen im Rahmen von Verantwortungs-
gemeinschaften ein gemeinsames Verständnis für Hilfebedarfe von Fami-
lien zu entwickeln und individuelle Absprachen zur Hilfevermittlung und
Hilfebegleitung zu treffen.
    Trotz vieler sehr positiver Beispiele in der Zusammenarbeit und guten
gemeinsamen Erfahrungen bei der Begleitung von Eltern und Kindern
benötigen aus Sicht des ASD einige Handlungsfelder eine gemeinsame
Weiterentwicklung:

     Die gemeinsame abgestimmte Beratung von Eltern im Erziehungs-
      und Bildungsdreieck
     Der Umgang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben
     Die Entwicklung einer abgestimmten Hilfestrategie unter Einbindung
      der jeweiligen Klassen- und Ganztagsleitung
     Der lebendige Kontakt zwischen Fachkräften der vermittelnden Hilfe
      und den PädagogInnen und SonderpädagogInnen aus den Schulen
     Die gemeinsame Erfahrung und realistische Einschätzung über den
      Einsatz und die Wirksamkeit von erzieherischen Hilfen

2.4.3 Schulsozialarbeit
An der Albert-Schweizer-Schule arbeiten zwei städtische sozialpäd-
agogische Fachkräfte mit jeweils 30 Wochenstunden. Eine Fachkraft ist im
Sinne der Jugendsozialarbeit nach §13 KJHG für die Jahrgangsstufen 8-10
Ansprechpartnerin.
      Die andere Fachkraft arbeitet vorwiegend mit den jüngeren
Jahrgängen. Ihr Schwerpunkt ist die Unterstützung der Kinder, im
schulischen Alltag, sowie der Kontakt und die Beratung ihrer Familien,
auch in Hinblick auf Geschwisterkinder. Der Vermittlung in Angeboten

                                                                      15
innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe kommt besondere Bedeutung zu.
Besonders genannt werden sollen hierbei Angebote des Gesund-
heitssystems und der außerschulischen Bildung sowie die Überleitung zum
ASD. Organisatorisch ist diese Schulsozialarbeiterin an das Team Familien
unterstützende Hilfen angegliedert. Sie ist Scharnier zwischen der Albert-
Schweitzer-Schule und den Angeboten des Jugendamts. Sie stellt bereits
mit der Einschulung Kontakte zwischen Schule und ASD her, wenn die
Familie beiden Institutionen bekannt ist.
       Diese Fachkraft wird im Rahmen des AO-SF zunehmend bereits zum
Zeitpunkt der Meldungen eingebunden. Dies trifft sowohl für beschulte
Kinder als auch für Lernanfänger zu. Hier können die Kenntnisse über
oben genannten Angebote und Hilfen bereits in das mit Gutachten
einfließen, um eine optimale Förderung des Kindes langfristig und
möglichst in der Regelschule zu realisieren.
       Die zweite Fachkraft ist im Sinne der Jugendsozialarbeit nach §13
KJHG für die Jahrgangstufen 8, 9 und 10 Ansprechpartnerin. Ihre Aufgabe
sind ebenfalls individuelle Unterstützungs- und Beratungstätigkeiten für
Jugendliche bei persönlichen und/oder familiären Schwierigkeiten. Der
Schwerpunkt ist hierbei die Vorbereitung und die Begleitung des Über-
gangs von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt. Durch gezielte
Projekte, Gruppen- und Einzelarbeit im Rahmen der Berufs- und Lebens-
planung wird mit jedem Schüler eine realistische Perspektive entwickelt.
Ziel ist der erfolgreiche und nahtlose Übergang in Ausbildung oder Arbeit,
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder weiterer Schulbesuch. Für
diese Aufgabe ist die Fachkraft mit den zuständigen Akteuren wie den
Ausbildungsbetrieben und Kammern, der Agentur für Arbeit und ARGE und
den Bildungsträgern eng vernetzt. Die Fachkraft steht auch nach der
Schulentlassung als vertraute Person zur Seite. Entlassene Jugendliche
werden ggf. auch aktiv aufgesucht und angesprochen, um ein Ankommen
in anschließenden Angeboten sicher zu stellen.

2.4.4 Jugendförderung und Angebote der Prävention
Jugendförderung steht für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen
des Jugendförderplans oder auch für die Planung und Umsetzung zeitlich
und inhaltlich begrenzter Einzelprojekte.
      Hier und im Rahmen der Prävention entstand in den letzten Jahren
eine Vielfalt von Kooperationen und Projekten zwischen Schulen und
Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Wichtige Aspekte dabei

                                                                       16
sind die außerschulische Bildung, das soziale Lernen und die Partizipation
von Kindern und Jugendlichen.
      An den Grundschulen wurden zu dem stärkenorientierte Angebote in
Kleingruppen durchgeführt und Psychomotorikgruppen organisiert. Teil-
nehmende Kinder wurden dabei in Absprache zwischen Schulpäd-
agogInnen und sozialpädagogischen Fachkräften ausgesucht.
      Die Albert-Schweitzer-Schule sowie einige Sek. I-Schulen führten
zudem Schülertreffs unterschiedlicher Ausprägung und Intensität durch,
um Kindern mit Unterstützungsbedarf adäquate Angebote machen zu
können.
      Eine weitere Kooperation vor allem für ältere SchülerInnen entstand
zwischen Albert-Schweitzer-Schule und dem 2 Minuten entfernten Jugend-
zentrum „Die 9“.
      Es wurden gemeinsame Projekten wie Sportgruppen, Angebote für
Schulmüde, Projekte zum Kennen lernen von Freizeiteinrichtungen und
einen Englischkurs „english cooking - english speaking“ durchgeführt.

                                                                       17
3. Konzeptionelle Weiterentwicklung

Der angrenzende Sozialraum ist die Welt, die sich unsere SchülerInnen
vorrangig erschließen. Sie treffen auf viele Akteure, – Eltern, Lehrerinnen
und Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter etc. – die sie in ihrer Entwicklung un-
terstützen möchten.
      Die Bemühungen des KsF sollten sich deshalb auf den Aufbau trag-
fähiger Netzwerke mit interdisziplinärer Zusammenarbeit richten, die in
abgestimmter Weise und möglichst ortsnah zur präventiven Förderung
beitragen.

3.1 Prävention

3.1.1 Grundschulen
Die Umsetzung präventiver Maßnahmen erfolgt in einem auf die
individuelle ganzheitliche Entwicklung aller Kinder ausgerichteten
Unterricht mit temporärer Unterstützung von Sonder- und Sozialpäd-
agogInnen zum Ausgleich von Entwicklungsverzögerungen und zur Sta-
bilisierung der emotional-sozialen Entwicklung einzelner Kinder sowohl
innerhalb des Unterrichts als auch im Rahmen des Lernstudios und des
Ganztages. Es findet eine Vernetzung mit außerschulischen Hilfen statt,
die möglichst im Stadtteil verankert sind. Eltern werden kontinuierlich und
zeitnah in die Überlegungen und Entscheidungen schulischer Unter-
stützungsmaßnahmen eingebunden.

3.1.2 Sek. I-Schulen
Sonderpädagogische Fördermaßnahmen, deren Diagnose und Dokumen-
tation werden im Einverständnis mit den Eltern und unter Begleitung einer
Fachkraft des KsF möglichst bruchlos aus der Primarstufe in die Sekundar-
stufe I überführt.
   Um Kinder und Jugendliche, insbesondere mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, im System der Regelschule halten zu können, müssen die
Schulen ein Netzwerk aufbauen, das Eltern, Kinder, LehrerInnen und die
Systeme der Allgemeinen Schulen wirksam unterstützen kann. Folgende
Bausteine sollten in diesem Netzwerk enthalten sein:

                                                                         18
   Ein Koordinator für Sek. I-Schulen: Erstellung von Entwicklungs-
      plänen und unterrichtlichen Maßnahmen mit Lehrerinnen und
      Lehrern
     ASD: Unterstützung der Familien
     Schulpsychologischer Dienst des Kreises: Beratung der Eltern und
      der LehrerInnen im Hinblick auf therapeutische Möglichkeiten
     Kompetenzzentrum: Beratung der Eltern und der Lehrerinnen und
      Lehrer im Hinblick auf Entwicklungspläne

3.1.3 Förderschule
Präventive Maßnahmen müssen ganzheitlich beim einzelnen Kind an-
setzen. Durch abgestufte Förderungen sollte möglichst kein sonderpä-
dagogischer Förderbedarf entstehen, um im besten Fall eine Beschulung in
der Regelschule zu erreichen.
      Dafür müssen alle mit dem jeweiligen Kind arbeitenden Institutionen
einen gemeinsamen Entwicklungsplan erstellen, in dem konkrete Ent-
wicklungsziele und erreichbare Teilziele für das Kind formuliert werden.
Darüber hinaus ist es von zentraler Bedeutung, die vorhandenen Netz-
werke auszubauen, gemeinsame Rahmenkonzepte, orientiert an den
jeweiligen schulischen Übergängen, zu erarbeiten und abgestimmte ver-
bindliche Arbeitsstrukturen- und Inhalte festzulegen. Prävention setzt so
am Kind und am System an.
      Eine grundlegende Gelingensbedingung ist in diesem Zusammen-
hang eine möglichst frühzeitige Erkennung von Kindern mit besonderem
Förderbedarf durch das KsF. Hier ist es in Zukunft wichtig, verbindlichere
Absprachen mit den Eltern zu treffen.

3.1.4 Allgemeiner sozialer Dienst
In der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen ASD und Schule
kommt dem Instrument der individuellen Entwicklungsplanung eine
besondere einigende „Rolle“ zu. Ein Hilfe- bzw. Förder- oder auch
Bildungsplan wird in fast jedem System für Kinder erstellt.
      Im Rahmen einer multiprofessionellen Betrachtung soll es möglich
werden Bedarfe zu erkennen, die unterschiedlichen Förder- und Unter-
stützungsmöglichkeiten für das Kind und seine Familie zu benennen und
einen gemeinsamen Entwicklungsplan zu erstellen.
      Absprachen werden frühzeitig getroffen und sozialräumliche
Fördermöglichkeiten mit einbezogen. Somit entsteht ein solides Wissen
über die Möglichkeiten und Grenzen des Jugendhilfe- und des Schul-

                                                                       19
systems. Eltern werden aktiv mit ins Bildungs- und Erziehungsdreieck ein-
bezogen. HzE-Maßnahmen können zielgerichteter und wirkungsvoller ein-
gesetzt und angepasst werden.

3.1.5 Schulsozialarbeit
Im Kompetenzzentrum soll die Mitarbeit der Schulsozialarbeit beim AO-SF
für Lernanfänger aller Förderrichtungen intensiviert und verbindlich ge-
regelt werden. Besonders wenn ungünstige Entwicklungsbedingungen
auch bei jüngeren Geschwisterkindern bekannt und sichtbar werden, kann
die Schulsozialarbeit mit ihrer Scharnier- und Beratungsfunktion hin zum
Jugendhilfe- und Gesundheitssystem präventiv wirken. Gerade Kinder und
Jugendliche aus benachteiligten und bildungsfernen Familien finden oft
nicht den Weg in diese Systeme. Es braucht oft die kurzfristige aber
konkrete Begleitung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung von Terminen
oder beim „Ankommen“ in Förderangeboten.
      Für den Bereich der Berufs- und Lebensplanung müssen ggf.
vorhandene praktische Erfahrungsmöglichkeiten, z. B. das Projekt „Betrieb
und Schule“ oder eine Schülerfirma weiter entwickelt und angepasst wer-
den. Weitere Angebote, die SchülerInnen positive Erfolgserlebnisse ver-
mitteln können, sollten entwickelt werden. SchülerInnen mit hohem
Förderbedarf müssen hierbei eng und individuell begleitet werden. Die
Kooperation mit Betrieben, Bildungsträgern und der offenen Jugendarbeit
wird noch mehr an Bedeutung gewinnen.

3.1.6 Jugendförderung
In fast allen Stadtteilen und Sozialräumen wirken Träger der offenen
Kinder- und Jugendarbeit mit ihren Angeboten. Non-formale Bildung, die
Entwicklung sozialer Kompetenz, sowie die Entdeckung von Interessen
und Fähigkeiten stehen dort im Vordergrund. Kinder und Jugendliche
können jenseits von schulischen Erfolgen Selbstvertrauen und soziale
Kontakte gewinnen.
      Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien brauchen oft
besondere Ermutigung, um solche Angebote wahrzunehmen. Im Rahmen
der stadtteilorientierten Kooperation soll es zu einer engeren Zusam-
menarbeit und einem verbindlichen Informationsaustausch zwischen
Schulen und Trägern der freien Jugendhilfe kommen. Im Rahmen dieser
Zusammenarbeit können Kinder mit Förderbedarf in bestehende Angebote
vermittelt werden. Auch können die Beobachtungen der Allgemeinen
Schulen vermehrt in die Gestaltung der Angebotsstruktur einfließen.

                                                                      20
3.2 Diagnostik

3.2.1 Grundschulen
Im Rahmen des Schulanmeldeverfahrens finden intensive Beratungs-
gespräche zwischen Schule, Kita und Eltern über die bereits erworbenen
Kompetenzen der Schulanfänger statt. Hierbei werden Entwick-
lungsbedarfe benannt, deren Ursachen im Weiteren genauer durch
geeignete Diagnoseinstrumente erforscht werden. Dies kann auch durch
Unterstützung einer/eines Sonderpädagogin(en) des KsF geschehen.
      Die Fortschreibung der Entwicklungspläne in der Schuleingangs-
phase und darüber hinaus geschieht anhand der Portfolios der Kinder
sowie weiterer Beobachtungen und niederschwelliger Diagnoseverfahren.
      Wenn der Entwicklungsbedarf eines Kindes so ausgeprägt ist, dass
es voraussichtlich nicht mehr angemessen nach den Lehrplänen der
Grundschule unterrichtet werden kann, wird ein Sonderpädagoge aus dem
KsF zur Beratung hinzugezogen und gegebenenfalls ein AO-SF eingeleitet.

3.2.2 Sek. I – Schulen
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit vermutetem sonder-
pädagogischen Förderbedarf im Bereich ESE hat in den letzten Jahren
zugenommen. LehrerInnen der Sekundarstufenschulen sind hingegen in
der Regel nicht ausgebildet, um sonderpädagogische Förderbedarfe zu
diagnostizieren. An dieser Stelle wird die Unterstützung des KsF strukturell
und personell benötigt:

     Das Lehrpersonal muss geschult werden im Hinblick auf das
      Erkennen besonderer Förderbedarfe. Steuerbar ist dies durch
      einzelne Kontaktpersonen in den Systemen der Sek. I und ins-
      besondere in der Erprobungsstufe, die besonders geschult sind und
      in engem Austausch mit dem Kompetenzzentrum stehen. An dieser
      Schnittstelle kann bereits früher als bisher das Lehrpersonal beraten
      werden.
     Ein ggf. nötiges Diagnoseverfahren (AO-SF oder niederschwelliger)
      muss dann von einer Lehrkraft des KsF in der jeweiligen Schule
      durchgeführt werden. Auch hier sind systematische Kooperationen
      mit den weiterführenden Schulen zu bilden, die wiederum
      verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer als Ansprechpartner
      benennen, um die Erfolgschancen der Diagnoseverfahren zu

                                                                         21
erhöhen. Ein Diagnoseverfahren unterhalb eines AO-SF muss ent-
      wickelt und evaluiert werden.

Bevor die Schule die Hilfe des KsF in Anspruch nimmt, wurden bereits von
der jeweiligen Schule Entwicklungspläne auf der Grundlage schuleigener
Diagnoseverfahren aufgestellt und entsprechende Fördermaßnahmen
durchgeführt. Wenn diese Hilfen in einem angemessenen Zeitraum zu
keiner Verbesserung der pädagogischen Arbeit führen, greift die
personelle Unterstützung des Kompetenzzentrums in Form einer Beratung.

3.2.3 Förderschule
Diagnostik gehört zu den Kernaufgaben der Sonderpädagogik. Sie wird im
Rahmen der Feststellungsverfahren und in der Unterricht begleitenden
Erstellung und Fortschreibung individueller Förderung angewandt. Es
kommen informelle und standardisierte Verfahren zum Einsatz. An der
Albert-Schweitzer-Schule arbeiten 27 Sonderpädagogen, die in jeweils
zwei der folgenden Fachrichtungen ausgebildet sind.

     Lernen
     Emotionale und soziale Entwicklung
     Sprache
     geistige Entwicklung
     körperliche und motorische Entwicklung

Zurzeit dient die Diagnostik der Albert-Schweitzer-Schule zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen von AO-SF als
Entscheidungsgrundlage für die Auswahl des Förderortes durch die Schul-
aufsicht. Weiterhin wird die sonderpädagogische Diagnostik als Grundlage
für Beratungsgespräche mit den Lehrkräften aus dem Primar- und Sek. I-
Bereich, den Eltern und allen weiteren Stellen, die dem jeweiligen Kindes
befasst sind, genutzt.
      Die Albert-Schweitzer-Schule wird ihre Diagnostik zukünftig mit der
medizinischen Diagnostik (Hals,- Nasen,- Ohrenarzt, Orthopädie, Psycho-
logie, Psychiatrie etc.) enger verzahnen. Dafür wird die Albert-Schweitzer-
Schule in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe der Stadt Herford und der
Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz des Kreises Herford entsprechende
Kontakte aufbauen.

                                                                       22
Mit den bereits vorhandenen Kontakten zur Erziehungsberatungs-
stelle, der Regionalen Schulberatungsstelle, dem ASD sowie anderen
Einrichtungen der Jugendhilfe vervollständigt sich die Diagnostik so zu
einem multiprofessionellen Blick auf das jeweilige Kind.

3.2.4 Allgemeiner sozialer Dienst
Bei der Diagnostik im Rahmen eines AO-SF sollte der ASD dann mit
einbezogen werden, wenn er Kenntnisse über die Entwicklung des Kindes
oder familiäre Hintergründe hat. Um das Einverständnis der Eltern muss
geworben werden.

3.2.5 Schulsozialarbeit
Im Rahmen des AO-SF werden Eltern durch die Schulsozialarbeit motiviert
und tatkräftig darin unterstützt, notwendige Termine zur Abklärung
physischer und psychischer Auffälligkeiten zu vereinbaren und wahr-
zunehmen. Dafür ist eine gute Vernetzung mit Ärzten aller Fach-
richtungen, Psychologen, Kliniken und Beratungsstellen notwendig.
      Auch an der Förderplanung „Berufliche Integration“ ist die Fachkraft
der Jugendsozialarbeit in Zukunft maßgeblich beteiligt. In Kooperation mit
dem Klassenlehrer und der Berufsberatung werden hier den Jugendlichen
und deren Eltern seit 2002 individuelle sozialpädagogische Hilfen zur Seite
gestellt.

3.3 Beratung

3.3.1 Grundschulen
Beginnend mit der Schulanmeldung bis zum Übergang in die
weiterführenden Schulen findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen
Kindern, Eltern, LehrerInnen und gegebenenfalls ErzieherInnen im
Ganztag über die Lernentwicklung der Kinder statt. Dieses Beratungs-
management ist Bestandteil des Schulprogramms. Weitere außer-
schulische Partner der Familien oder auch der Schule werden in das
Beratungsmanagement integriert. Dazu gehören auch informelle Treffen
wie z.B. Elterncafés.

                                                                        23
3.3.2 Sek. I-Schulen
Bezogen auf die Schulen der Sekundarstufe I muss ein Beratungskonzept
folgende Bausteine beinhalten und mit allen Beteiligten abgestimmt und
im KsF koordiniert werden:

     Beratung der Eltern im Hinblick auf besondere Förderbedarfe ihres
      Kindes
     Beratung der Klassen- und FachlehrerInnen in Form konkreter
      Fallberatung
     Systemische Beratung der Sekundarstufenschulen im Hinblick auf
      folgende Aspekte:
         o Unterstützung von Koordinatoren
         o Unterstützung im Hinblick auf diagnostische Leistungen
         o Unterstützung im Hinblick auf Unterrichtsentwicklung

3.3.3 Förderschule
Die Albert-Schweitzer-Schule bietet derzeit folgende Beratungsangebote
an:

     Beratung zur Frühförderung
     Beratung zu Schulmüdigkeit und Schulabsentismus
     Beratung zur beruflichen Orientierung
     Beratung der Allgemeinen Schulen zu Indikatoren von Lern-,
      Verhaltens- und Sprachauffälligkeiten
     Beratung zu Verfahrensfragen (AO-SF)
     Beratung zu Schullaufbahnen
     Beratung zu außerschulischen Förderangeboten
     Elterngespräche und Elternsprechtage zu Lern- und Verhaltensent-
      wicklungen

In den letzten Jahren haben präventive Beratungen mehrheitlich dazu
geführt, dass Kinder im Regelschulsystem verbleiben konnten. Zukünftig
wird das Beratungsangebot auf die vorschulischen Einrichtungen aus-
gedehnt. Die Albert-Schweitzer-Schule wird gezielt Beratungszeiten in
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren anbieten. Auffälligkeiten
sollen hier frühzeitig erkannt werden, um den Übergang in die Primarstufe
sicher zu stellen und gut zu gestalten. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit
der Tageseinrichtungen soll hierfür entsprechend unterstützt und die
individuellen Entwicklungspläne der Primarstufe weiter befördert werden.

                                                                       24
3.3.4. ASD und Schulsozialarbeit
Gemeinsame Gespräche und Beratungen von SchulpädagogInnen und
PädagogInnen der Jugendhilfe werden zunehmend genutzt, um Eltern mit
in das Erziehung- und Bildungsdreieck einzubeziehen und zur Mitarbeit zu
motivieren. Diese Zusammenarbeit soll am Standort des KsF aber auch an
den Regelschulen ausgeweitet werden. Unterstützend und vertrauens-
bildend können dabei Elterncafes oder auch andere Angebote für Eltern an
Schule wirken.

3.4 Unterricht

3.4.1 Grundschulen
Formen offenen Unterrichts (Logbuch, Wochenplan etc.) bieten gute
Gelingensbedingungen für das gemeinsame Lernen aller Kinder. Damit
jedes Kind an seine individuellen Vorerfahrungen anknüpfen kann, sind
Lernmaterialien erforderlich, die aktives selbstbestimmtes Lernen zulas-
sen. Die in den Kitas erworbenen Sozialkompetenzen und fest vereinbarte
Arbeitsstrukturen ermöglichen jedem Kind individuelle Lernerfolge.
Sonderpädagogen des KsF unterstützen einzelne Kinder nach Absprache
innerhalb des Unterrichts oder aber auch durch zusätzliche Förder-
maßnahmen. Die Lernfortschritte der Kinder werden aus den Portfolios
und der schriftlichen Entwicklungsplanung für Kinder, Lehrkräfte, Erzieher-
Innen und Eltern nachvollziehbar und ermöglichen allen Beteiligten ein
abgestimmtes Handeln. Besonders das Lernen über den ganzen Tag
eröffnet zusätzliche Fördermöglichkeiten durch multiprofessionelle Teams
und die Anbindung weiterer Therapieangebote in der Schule.
      In gemeinsamen Fortbildungen lernen die Lehrkräfte beider
Schulformen und weiteres pädagogisches Personal des Ganztages die
erforderlichen Veränderungen kennen und gewinnen Vertrauen in die
gemeinsame Arbeit.

3.4.2 Sek. I-Schulen
Mit dem Anspruch der Inklusion erhöhen sich die Anforderungen an die
Unterrichtenden in besonderem Maße. Die Schulen der Sek. I entwickeln
im Rahmen der Individuellen Förderung ein Konzept differenzierten
Unterrichts, das den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit
besonderem Förderbedarf gerecht wird. Dazu gehören:

                                                                        25
   Maßnahmen innerer Differenzierung
      Maßnahmen äußerer Differenzierung
      Besondere Unterstützungsangebote

Die wesentliche Unterstützungsleistung des Kompetenzzentrums ist
Beratung der Lehrkräfte im Hinblick auf die besonderen Erfordernisse in
der Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf.
      Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle die zunehmenden
Rückschulungen im Übergang zur Sek. I. Um diesen Prozess erfolgreich
durchführen und abschließen zu können, muss er von Seiten des Kom-
petenzzentrums mit einem abgestimmten Entwicklungsplan begleitet
werden. Auch hier ist die Steuerung über eine koordinierende Lehrkraft im
System der weiterführenden Schule sinnvoll.

3.4.3 Förderschule
Der Unterricht kann für die SchülerInnen der Stadt Herford im
Gemeinsamen Unterricht (Grundschulen), in integrativen Lerngruppen
(Sek. I) oder im Kompetenzzentrum erfolgen. Der Unterricht erfolgt ziel-
gleich oder zieldifferent nach den Richtlinien der Allgemeinen Schule.
Ausschlaggebend für eine Beschulung im KsF sind weiterhin der indi-
viduelle sonderpädagogische Förderbedarf und die Akzeptanz der Eltern.
      Der Unterricht der Förderschule ist abgestimmt auf die kognitiven
und sprachlichen Kompetenzen der Schüler. Im Mittelpunkt steht die
individuelle Förderung der Schüler. Die Fortschritte im Sozial- und
Arbeitsverhalten werden regelmäßig reflektiert. Die Unterrichtsgestaltung
mit ESE-SchülerInnen orientiert sich an einem strukturierten Tagesablauf,
Beziehungsarbeit zwischen LehrerInnen und SchülerInnen sowie Schüler-
Innen untereinander, positive Verstärkung persönlicher Fähigkeiten,
einem angemessenen Sport- und Bewegungsangebot, praktischem Lernen
und positiver sozialer Erlebnisse. Für die Erfüllung des Bildungsauftrags ist
eine enge Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten und
außerschulischen Institutionen unabdingbar.
       In Kooperation mit der Jugendhilfe sollen den Unterricht er-
gänzende Maßnahmen durchgeführt werden (z.B. im „Haus der Jugend“).

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3.4.4 Schulsozialarbeit
Ausgewählte Kinder und Jugendliche werden durch den Unterricht er-
gänzende Maßnahmen begleitet und gefördert.

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4. Maßnahmen

Im Folgenden werden konkrete Maßnahmen für die Pilotphase benannt,
die dann im vierten Abschnitt aufgegriffen und zu einem Startkonzept für
das nächste Schuljahr 10/11 konkretisiert werden.

4.1 Kita

Nach der Schulanmeldung bzw. ein Jahr vor Schulbeginn sind in Kitas
folgende Maßnahmen in Kooperation mit Sonderschulpädagogen zur Ent-
wicklungsunterstützung bestimmter Kinder denkbar:

Voraussetzungen:

     Kooperation auf Augenhöhe
     auf Kinder einlassen und Kinder ganzheitlich sehen
     gute vorherige Absprachen/ Informationen mit/der Eltern

Maßnahmen:

     Kollegialer Austausch und gegenseitige Beratung
     Konkrete Maßnahmen im Team entwickeln
     Exemplarische Erprobung mit zwei Kindertageseinrichtungen

4.2 Prävention

Ressourcen werden, wie bereits vorher beschrieben gebündelt. Auch
außerschulische, im Stadtteil verankerte Hilfsangebote, werden heran-
gezogen, um ein Präventionskonzept zu entwickeln und zu erproben.

4.3 Diagnostik

Zu Beginn des Schuljahres 2010/11 wird ein runder Tisch gebildet, an
dem alle mit dem Kind befassten Institutionen im letzten Kita-Jahr bereits
vorhandene Diagnoseverfahren im Hinblick darauf abstimmen, Kinder und

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Eltern ganzheitlich und kompetenzorientiert zu beraten und Doppel-
testungen möglichst zu vermeiden.
      Zum Anmeldeverfahren im November werden zwischen allen Betei-
ligten verbindliche Absprachen getroffen.
      Ausgewählte Grundschullehrkräfte werden durch Fortbildungen im
Bereich Diagnostik weiterqualifiziert. SonderpädagogInnen aus dem KsF
entwickeln gemeinsam mit Lehrkräften der Grundschulen niederschwellige
Diagnoseinstrumente für die Schuleingangsphase und stimmen diese mit
den anderen am Kind beteiligten Institutionen ab.

4.4 Beratung

Zwei Grundschulen, die bereits jetzt einen erhöhten Beratungsbedarf
haben (außer Radewig und Landsberger Straße, da hier bereits Sonder-
pädagogInnen vor Ort sind), erhalten die ersten freiwerdenden Ka-
pazitäten des KsF. Dafür wird ein gemeinsames Beratungsmanagement
entwickelt.
      Für die übrigen Grundschulen bietet das KsF weiterhin feste
Beratungszeiten an. Außerdem sollen neben der Hauptschule auch alle an-
deren Sek. I-Schulen ein Beratungsangebot erhalten.

4.5 Unterricht

Aus den im Rahmen des Schulanmeldeverfahrens gewonnenen Er-
kenntnissen ergeben sich für die Schulanfänger 2010/11 der beiden
beteiligten Grundschulen konkrete pädagogische Maßnahmen. Diese
werden gemeinsam entwickelt und von der/dem Klassenlehrer(in) und
der/dem Sonderpädagogin(en) im Entwicklungsplan des einzelnen Kindes
beschrieben. Durch offene Unterrichtsformen mit integrierter sonder-
pädagogischer Unterstützung, Ganztagsangeboten und evtl. weiteren
zusätzlichen Fördermaßnahmen kann eine ganzheitliche individuelle
Förderung gelingen.
       Für SonderpädagogInnen und GrundschullehrerInnen sind im
Stundenplan Teamstunden in der Klasse und Beratungszeiten fest ver-
ankert.

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4.6 Maßnahmen aus Sicht der Jugendhilfe

Gemeinsame Entwicklungsplanung:
Um einen multiprofessionellen Blick bei der Erarbeitung einer indi-
viduellen Entwicklungsplanung sicherzustellen soll hierfür ein abgestimm-
tes Setting entwickelt werden.
      An den Planungsgesprächen regelmäßig Teilnehmende sind Schul-
und Klassenleitung sowie die Eltern des Kindes. Gegebenenfalls sollte eine
Ganztagsfachkraft bzw. eine Schulsozialarbeiterin des Kompetenzzen-
trums beteiligt werden. Der Sonderpädagoge ist federführend. Ent-
sprechend der Problematik und mit Einverständnis der Eltern werden der
Allgemeine Soziale Dienst und/oder die Kita-Fachkraft hinzu gezogen.
      Durch diese verbindliche Vorgehensweise entsteht eine Verant-
wortungsgemeinschaft von Fachkräften, die durch die regelmäßige Zu-
sammenarbeit eine gemeinsame Haltung entwickelt. Die gemeinsame
Erfahrungen in der Installierung von schulischen und außerschulischen
Hilfen und die Betrachtung ihrer Wirksamkeit wird die Qualität der ge-
meinsamen Arbeit positiv entwickeln.
      Des Weiteren sollte zeitnah ein Ablaufplan zur regelmäßigen
Einbindung des ASD bei einem AO-SF entworfen werden. Außerdem be-
nötigt das KsF beim AO-SF von Lernanfängern einen Ablaufplan, der die
Begleitung der Familien durch die Schulsozialarbeit sicherstellt.

Ausbau von Kooperationen:
In Zusammenarbeit von KsF und Jugendamt werden Gespräche zwischen
der Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und den Regelschulen geführt,
um zunehmend sozialräumliche außerschulische Angebote für Kinder und
Jugendliche mit Entwicklungsbedarf zu entwickeln und im Jugendförder-
plan zu berücksichtigen.
       Die Leitung des KsF und Vertreter der Regelschulen nehmen an den
Bezirkskonferenzen teil. Weitere außerunterrichtliche und außerschulische
Angebote zwischen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in der
Innenstadt und der ASS sollen konzipiert und umgesetzt werden. Dies
betrifft zu erst Angebote für SchülerInnen aus den älteren Jahrgangs-
stufen. Auch soll die gegenseitige Nutzung der Räumlichkeiten verabredet
werden.
       Begleitende und unterstützende Angebote für Kinder und
Jugendliche durch die Schulsozialarbeit müssen im Hinblick auf die ver-
änderte Schülerklientel an der Albert-Schweitzer-Schule weiter entwickelt
werden.

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Unterstützungsangeboten von Jugendhilfe und Schule zur Förderung,
Unterstützung und Stabilisierung von Kindern in der Schule:
In der Zusammenarbeit der Kooperationspartner soll ein abgestuftes
Hilfe- und Angebotssystem von schulischen, präventiven und erzieher-
ischen Hilfen vor Ort und im Stadtteil entstehen. Dabei sollen auch
außerschulische Bildungsorte genutzt und mit einbezogen werden.

     Gruppenangebote; Stärken orientiert; zur sozialen Kompetenz
     Schulnahe Integrationsmaßnahmen
     Angebote zur Ablösung oder Verhinderung einer HzE
     In Kombination mit einer bestehenden HzE
     Ggf. als HzE

Angebote zur Berufs- und Lebensplanung:
Vorhandene praktische Erfahrungsmöglichkeiten, z. B. das Projekt Betrieb
und Schule oder eine Schülerfirma müssen weiter entwickelt und ange-
passt werden.
      Weitere Bausteine der Berufsorientierung zwischen der Schul-
sozialarbeit und den Kollegen des JZ sollen entstehen.

Qualifizierungen:
Es sollen verschiedene Fortbildungen u. a. zum Thema „Eltern beraten“
bzw. „Eltern gemeinsam beraten“ für LehrerInnen, OGS-Personal und
andere BeraterInnen angeboten werden.

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5. Zusammenarbeit mit dem Kreis Herford

Zwischen dem Kreis und der Stadt Herford gibt es gegenwärtig folgende
Kooperationen, bezogen auf die Ausgestaltung eines Gesamtkonzeptes
KsF für den Kreis Herford unter Einbeziehung des Konzeptes der Stadt
Herford hinsichtlich der effektiven Umsetzbarkeit geplanter Inhalte
während der Pilotphase:

     Mitarbeit des KsF-Projektleiters der Stadt Herford in der
      „Expertengruppe“ des Kreises zur Ausgestaltung eines Gesamt-
      konzeptes
     Mitarbeit von Vertretern des Kreises in der Steuergruppe der Stadt
      Herford (eine Vertreterin des Kreises und jeweils ein Vertreter der
      Kreisförderschulen) zum fachlichen Austausch
     Regelmäßiger Austausch auf Vollversammlungen über den jeweils
      aktuellen Arbeitsstand des Kreises und der Stadt Herford

Darüber hinaus wurden folgende Informationsveranstaltungen zum Thema
KsF auf Stadt- bzw. Kreisebene durch den Projektleiter des KsF der Stadt
Herford durchgeführt:

     Informationsveranstaltung für die Leiter der Jugendämter des
      Kreises
     Informationsveranstaltung für die öffentlichen, städtischen und
      freien Träger der Stadt Herford
     Mehrere Informationsveranstaltungen für die Schulleitungen der
      Grundschulen der Stadt Herford

5.1 Zusammenarbeit mit den Kreisförderschulen

Die Albert-Schweitzer-Schule soll in Absprache mit dem Schulträger als
Kompetenzzentrum die drei Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und
emotionale und soziale Entwicklung abdecken, um perspektivisch eine
wohnortnahe Beschulung möglichst aller Herforder Kinder und
Jugendlichen in der Stadt Herford zu gewährleisten. Damit sich die Kolleg-
Innen wieder intensiver in die Förderschwerpunkte ESE und Sprache
einarbeiten können, hat es mehrere Gespräche zwischen den Schul-
leitungen der drei Kreisförderschulen und der Albert-Schweitzer-Schule

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gegeben, die von der örtlichen Schulaufsicht für den Bereich der
sonderpädagogischen Förderung moderiert und von einem Vertreter der
Bezirksregierung begleitet wurden. Daraus resultierend wurden folgende
Vereinbarungen zwischen den Kreisförderschulen getroffen.

Angebote der Kreisförderschulen für die Albert-Schweitzer-Schule:

     Begleitung bei AO-SF Begutachtungen (Hucke-Pack-System)
     Kindbezogener, fachlicher Austausch (inklusive Verzahnung AO-SF
      und Unterricht in den Kreisförderschulen)
     Tageweise Hospitationen von KollegInnen in den jeweiligen schu-
      lischen Einrichtungen zum intensiveren Kennen lernen der Konzepte
      und Arbeitsweisen
     Unterstützung in Form von Beratung auf der Basis des Beratungs-
      konzeptes für Grundschulen (Arche)

Angebote der Albert-Schweitzer-Schule für die Kreisförderschulen:

     Kennen lernen der Albert-Schweitzer-Schule und der kon-
      zeptionellen Arbeit durch Hospitation von KollegInnen aus den Kreis-
      förderschulen
     Angebot der beratenden Teilnahme an den Steuergruppensitzungen
      und Informationsweitergabe der inhaltlichen Arbeit durch die Bereit-
      stellung der jeweiligen Tagesordnung und Protokolle
     Entsendung von FachkollegInnen im Rahmen der Begleitung von
      AO-SF
     Einblick in den Aufbau KsF Stadt Herford in Bezug auf die Förder-
      schwerpunkte Sprache und ESE

Die hier aufgeführten Vereinbarungen wurden zum Teil schon durch-
geführt oder terminiert.
      Im kommenden Schuljahr soll die hier aufgezeigte Zusammenarbeit
zwischen dem KsF der Stadt Herford und den Kreisförderschulen fort-
geführt werden, damit sich ausgewählte KollegInnen des KsF mit der
entsprechenden Fachrichtung noch intensiver in diese Arbeitsfelder
einarbeiten können. Ein Schwerpunkt könnte in einer zeitlich befristeten
Mitarbeit einzelner KollegInnen des KsF in den Kreisförderschulen sein, um
die jeweiligen Systeme aus der praktischen Arbeit heraus kennen zu

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