Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
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Klare Linien – von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe. * Die Tochtergesellschaften der Volkswagen Financial Services AG sowie deren Schwestergesellschaft, die Volkswagen Bank GmbH, erbrin gen unter dem gemeinsamen Kennzeichen „Volkswagen Financial Services“ verschiedene Leistungen. Es handelt sich hierbei um Bankleis tungen (durch Volkswagen Bank GmbH), Leasingleistungen (durch Volkswagen Leasing GmbH), Versicherungsleistungen (durch Volkswagen Versicherung AG, Volkswagen Autoversicherung AG) sowie Mobilitätsleistungen (u. a. durch Volkswagen Leasing GmbH). Zusätzlich werden Versicherungsprodukte anderer Anbieter vermittelt.
Fairness von Anfang an Faires Leasing wird bei uns großgeschrieben. Damit die Fahrzeug rückgabe für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich ist, definiert die Volkswagen Leasing GmbH klare Regeln in Bezug auf den akzeptierten Rückgabezustand der Fahrzeuge. Grundsätzlich müssen nach Ablauf des Leasing-Vertrages Beschädigungen, die anteilig berechnet werden, können die Fahrzeuge mit Schlüsseln und allen überlassenen Un im Einzelfall – bei schwerwiegenden Schäden – mit bis terlagen (beispielsweise Zulassungsbescheinigung Teil I, zu 100 % berechnet werden. Folgeschäden, z. B. Schäden Serviceheft etc.) beim ausliefernden Händlerpartner oder am Lenkgetriebe durch Anstoß der Felge, werden be einer vorher definierten Rückgabestelle zurückgegeben rechnet. Schäden, die mittels Smart Repair instand ge werden. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem setzt werden können, werden zu 100 % berechnet. Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entspre chenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie ver kehrs- und betriebssicher sein. 2 3
Fahrzeugrückgabe – schnell und unkompliziert Für eine schnelle und unkomplizierte Fahrzeugrückgabe bitten wir Sie, folgende Punkte vor der Abgabe zu beach ten: Die Fahrzeuge müssen eine äußerliche Grundreini gung mit anschließender Trocknung erfahren haben und innen gesäubert sein. Nicht zum Fahrzeug gehörende Teile müssen entfernt sein (sog. „Entrümpelung“). Für Einbauteile, die nicht im werksseitigen Lieferumfang enthalten waren, erfolgt keine Verrechnung oder Rück sendung. Im Leasing-Umfang zusätzlich enthaltene Reifen/Räder sind zur Vermeidung von Schäden geeignet verpackt im Fahrzeug abzugeben. Der Rücknahmeprozess ist in den Leasing-Bedingungen reglementiert und wird dokumen tiert. Die Schadenabrechnung erfolgt aufgrund eines durch den Händler erstellten Rückgabeprotokolls bzw. einer geeigneten Zustandsbewertung, z. B. durch einen unabhängigen Sachverständigen. 4 5
Objektivität bis zum Schluss Bei Rückgabe wird unterschieden zwischen laufleistungsbeding ten Gebrauchsspuren (akzeptierter Zustand) und Schäden (nicht akzeptierter Zustand). Schäden, die aufgrund eines unsachgemä ßen Gebrauchs oder überdurchschnittlicher Beanspruchung von Fahrzeugen entstehen, gehen zulasten des Leasing-Nehmers. Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand Das Fahrzeug weist Spuren des üblichen Gebrauchs auf, Das Fahrzeug weist Schäden auf, die durch überdurch die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges nicht schnittlichen Verschleiß entstehen, den optischen Ge negativ beeinflussen. samteindruck des Fahrzeuges negativ beeinflussen und/ oder technische Auswirkungen haben. Dazu gehören auch Unfallschäden, d. h. Schäden, die durch plötzliche und unmittelbare äußere Krafteinwirkung entstanden sind, z. B. Deformationen an Karosserie und an Stoßfän gern sowie Achs- und Aggregatschäden etc. Bei der Berechnung des überdurchschnittlichen Ver schleißes werden das Alter des Fahrzeuges und die Lauf leistung berücksichtigt (siehe nächste Seite). 6 7
Verhältnismäßigkeit – Berechnung gemäß Alter und Laufleistung Bewertungsbereich Akzeptiert ohne Berechnung Nicht akzeptiert Berechnung gemäß Alter und Laufleistung Bereifung (Seite 10) –– Sommerreifen ≥ 2 mm –– Sommerreifen < 2 mm A, falls keine Reifen-Dienstleistung vereinbart –– Winterreifen ≥ 4 mm –– Winterreifen < 4 mm A, falls keine Reifen-Dienstleistung vereinbart –– Allwetterreifen ≥ 4 mm –– Allwetterreifen < 4 mm A, falls keine Reifen-Dienstleistung vereinbart –– Beschädigungen, falsche Reifen A Felgen (Seite 12) –– leichte Korrosionsmerkmale –– Beschädigungen 100 % –– leichte Kratzer –– Verformungen 100 % Lackierung (Seite 14) –– leichte Kratzer –– Lackschäden bis zur Grundierung A –– laufleistungsbedingte Steinschläge ≤ 2 mm –– Lackschäden durch Beseitigung von Beklebungen A –– Korrosionsschäden A Karosserie (Seite 16) –– leichte Dellen und Beulen < 1 mm Eindringtiefe –– Beulen und Dellen > 1 mm Eindringtiefe sowie > 20 mm Durch A sowie < 20 mm Durchmesser messer –– nicht behobene Unfallschäden 100 % –– Hagelschäden 100 % –– unfachmännische, nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte 100 % Reparaturarbeiten oder Instandsetzungen –– nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen 100 % Stoßfänger und Rammschutzleisten (Seite 18) –– leichter Gummiabrieb –– Beschädigungen A –– leichter Lackabrieb –– Deformation A –– fehlende Anbauteile 100 % Scheiben und Beleuchtung (Seite 20) –– S chäden, die die Verkehrssicherheit nicht –– Schäden wie Risse oder Sprünge 100 % beeinflussen –– Beschädigung der Beleuchtungsanlage 100 % –– kleine und leichte Kratzer sowie Steinschläge –– nicht zulässige Ersatzteile 100 % < 2 mm außerhalb des Fahrerfernsichtfeldes Innen- und Kofferraum (Seite 22) –– leichte Abnutzungen –– Verschmutzungen A, falls Reinigung möglich –– leichte Abschürfungen –– Beschädigungen 100 % –– Brandlöcher 100 % Innen- und Kofferraum (Seite 24) –– kleine Bohrlöcher, außerhalb des Sichtfeldes –– Bohrlöcher im Sichtfeld 100 % –– Ursprungszustand nicht mehr herstellbar 100 % Motorraum (Seite 26) –– normale, der Laufleistung entsprechende –– beschädigte oder fehlende Anbauteile 100 % Verschmutzungen –– Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Nagetiere 100 % Unterboden (Seite 28) –– leichte Kratzer und/oder Abschürfungen an der –– beschädigte, stark zerkratzte oder fehlende Verkleidungsteile 100 % Unterbodenverkleidung Antriebsstrang (Seite 30) –– normaler Verschleiß ohne Beeinträchtigung –– Undichtigkeiten 100 % zusätzlicher Faktoren –– Schäden an Teilen des Antriebsstranges 100 % –– leichte Ölfeuchtigkeiten Wartung sowie HU/AU (Seite 32) –– durchgeführte Wartung gemäß Serviceheft/ –– f ällige Wartungen lt. Serviceheft/Wartungsintervallanzeige 100 %, falls kein W&V-Service vereinbart Wartungsintervallanzeige –– Ü berschreitung der Fälligkeiten von HU/AU zum Rückgabetag 100 %, falls kein W&V-Service vereinbart –– keine fälligen Abnahmen am Rückgabetag Checkliste zur Fahrzeugrückgabe (Seite 36) –– keine Fehlteile –– Fehlteile gemäß Checkliste 100 % (Reifen: A/Felgen: 100 %) 8 A = anteilig, 100 % = vollständig, Schäden, die mit Smart Repair instand gesetzt werden können = 100 % 9
Bereifung – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen: ≥ 2 mm –– Profiltiefe unter 2 mm bei Sommerreifen (gemessen –– Mindestprofiltiefe* bei Winter- und Allwetterreifen: zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf) ≥ 4 mm –– Profiltiefe unter 4 mm bei Winter- und Allwetterreifen –– Die Profiltiefe wird zwischen den Hauptprofilrillen im (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen im Profil Profilumlauf gemessen umlauf), wenn es sich um werkseitig in den Leasing- –– Geringe Kontaktspuren an den Reifenflanken Vertrag eingeschlossene oder serienmäßig ausgelie ohne Beschädigung des Reifenmaterials ferte Räder handelt –– Der Reifentyp und das Reifenfabrikat müssen achs –– Beschädigungen der Reifen, z. B. Ausbrüche oder Ein weise übereinstimmen und vom Fahrzeughersteller schnitte, die über den Profilgrund hinausgehen für das Fahrzeug zugelassen sein –– Reifen mit Dimensionen und/oder Geschwindigkeits kennbuchstaben und/oder Traglastkennziffern, die nicht für das Fahrzeug zugelassen sind –– Einseitig abgefahrene Bereifung bzw. ungleichmäßi Sommerreifen > 2 mm Winterreifen < 4 mm ger Profilverschleiß (hat ggf. eine Achsvermessung zur Folge, deren Kosten mitkalkuliert werden müssen) –– Bremsplatten, Sägezähne –– Jegliche Abweichungen von der Fahrzeughersteller vorgabe –– Mischbereifung aus Sommer-/Winterreifen oder rund erneuerte Reifen, die nicht zum Lieferumfang gehör ten Leichte Materialabtragung an der Scheuerleiste Reifenflanke beschädigt * Bei Einschluss von Reifen-Dienstleistungen der Volkswagen Leasing GmbH werden auch Profiltiefen bei Winter- und Allwetterreifen unter 4 mm akzeptiert, sofern noch freie Reifenkontingente vorhanden sind. 10 11
Felgen – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Leichte Korrosionsmerkmale oder durch Streu- –– Verformungen am Felgenhorn salz beschädigte Lackoberflächen mit einer Ausdeh –– Beschädigungen von Felgen und Radkappen, nung von weniger als 20 mm z. B. durch Bordsteinkontakte –– Leichte Kratzer und/oder Schrammen < 20 mm an der –– Korrosionsschäden und/oder Abschürfungen mit einer Felge ohne Materialabtragung* Ausdehnung von mehr als 20 mm –– Schrammen und Kratzer an Radkappen von weniger –– Materialabtragungen an Leichtmetallfelgen als 100 mm Länge –– Brüche von Felgen –– Brüche und/oder Risse an Radkappen, fehlende oder nicht originale Radkappen –– Abweichung vom Auslieferungszustand –– Felgenschäden (inkl. Schäden an Radzierblenden) bei Winterrädern aus Reifen-Dienstleistungen der Volks wagen Leasing GmbH sind von einer Nachbelastung Leichte Kratzer ohne Materialabtragung Beschädigung Felgenhorn ausgenommen Leichte Kratzer an Radkappe Beschädigung Radkappe * Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im Falle einer Beschädigung ersetzt werden. 12 13
Lackierung – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Kratzer auf den Lackoberflächen, die durch Schleif- –– Vorausgegangene unfachmännische Reparaturlackie und Polierarbeiten zu beseitigen sind (Fingernagel rungen (z. B. auffällige Farbunterschiede) bleibt nicht in der Beschädigung hängen), z. B. leichte –– Angegriffene Lackoberflächen durch Industrie-/Che Kratzer im Bereich der Türgriffe mieniederschlag oder andere Formen der Oberflä –– Streusalzeinwirkungen an Radausschnitten, Teersprit chenbeschädigung, wie z. B. Vogelkotanätzungen zer und durch den funktionsgerechten Gebrauch von –– Lackbeschädigungen, die bis auf die Grundierung/den Waschanlagen entstehende Lackmerkmale Basislack bzw. das Blech durchgegangen sind und –– Leichte Kratzer, die nicht bis auf die Grundierung hin Lackierungen unterschiedlicher Stufen erfordern durchgehen; bei Zweischichtlackierung ohne Beschä –– Lackschäden, bei denen durch Korrosionsschäden eine digung des Basislacks Ausbesserung nicht mehr möglich ist –– Laufleistungsbedingte Steinschlagschäden bis zu –– Durch Beschriftungsfolien und Aufkleber entstandene einer maximalen Größe der einzelnen Einschläge von Lackschäden oder Farbunterschiede bzw. Lackablö 2 mm im Durchmesser sung durch Folienentfernung –– Leichte Kratzer und Lackspuren an der Dachreling im Steinschlag ≤ 2 mm Mehr als fünf Steinschläge pro 10 × 10 cm –– Kleine Steinschläge in großer Dichte (Ausnahme Bereich der Fix- und Haltepunkte durch Auf- und Ab Frontverkleidung), mehr als fünf Stück pro 10 × 10 cm bau von Dachgepäckträgern (z. B. für Fahrräder) –– Lackbeschädigungen und Kratzer an der Dachreling –– Lackabschürfungen ≤ 20 mm an Türkanten von mehr als 50 mm im gesamten Bereich Leichter Lackschaden an Türkante Beschädigung des Basislacks 14 15
Karosserie – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Es dürfen im Rahmen der üblichen Nutzung entstan –– Sonstige Deformationen und Beschädigungen dene leichte Dellen und Beulen, die keine Lack –– Beschädigungen durch Hagelschlag instandsetzung erfordern, vorliegen, wobei Hagel –– Vorausgegangene unfachmännische, nicht nach schäden hiervon ausgenommen sind Herstellervorgaben durchgeführte Instandsetzungen –– Als noch akzeptiert gilt eine Eindringtiefe von ca. 1 unter Zuhilfenahme von Spachtel- bzw. Schwemm mm bei einem Durchmesser von maximal 20 mm material oder durch den Austausch von Karosserie ohne Lackbeschädigungen (bis maximal zwei Dellen teilen, bei denen keine für das Modell zulässigen oder Beulen pro Bauteil) Ersatzteile verwendet wurden –– Nicht oder nicht fachmännisch beseitigte Alt- und Unfallschäden jeglicher Art –– Mehr als zwei Dellen an einem Karosserieteil –– Nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen Einzelne Delle Drei Dellen an einem Karosserieteil Delle < 20 mm Deformation > 20 mm 16 17
Stoßfänger und Rammschutzleisten – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Leichter Gummiabrieb auf oder an unlackierten Zier –– Schäden, die ein Ersetzen, eine Instandsetzung oder leisten und Stoßfängern, der keine sichtbaren und ein Lackieren erfordern wie z. B. Risse, Schrammen, bleibenden Verformungen zur Folge hat Lackabplatzungen, Druckstellen, Stauchungen und –– Leichter Lackabrieb oder Kratzer (meist im Rundungs Deformationen sowie nicht sach- und fachgerechte bereich), jedoch nicht bis auf den Grundstoffbereich Instandsetzungen eindringend und weniger als 20 mm (100 mm bei La –– Beschädigungen an den oder am Einbaubereich der dekante) Länge integrierten Abstandssensoren –– Leichter Materialantrag (z. B. Lack eines anderen Fahr –– Fehlende Anbauteile zeugs), der durch Polierarbeiten beseitigt werden –– Lackbeschädigungen, die bis auf das Grundmaterial kann eindringen –– Kratzer > 20 mm (> 100 mm Ladekante) Länge Kratzer in der Lackoberfläche Lackschäden am Stoßfänger Leichter Lackabrieb Beschädigungen und Brüche 18 19
Scheiben und Beleuchtung – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Leichte oberflächliche Kratzer auf der Frontscheibe, –– Sonstige Schäden an der Frontscheibe und Beleuch die die Fahrersicht nicht behindern sowie Steinschlä tungsanlage (z. B. Risse, Sprünge, Erblindungen oder ge ohne Rissbildung Steinschläge mit Rissbildung) –– Kleine Steinschläge bis 2 mm, die sich nicht im ge –– Steinschläge > 2 mm, die sich im Sichtfeld des Fahrers samten Sichtfeld des Fahrers befinden befinden –– Leichte Kratzer an Seiten- und Heckscheibe –– Steinschläge, die durch Reparaturmaßnahmen nicht –– Sonstige Schäden, die nicht die Betriebs- oder Ver zu beseitigen sind (z. B. innerhalb einer 100-mm-Zone kehrssicherheit beeinflussen vom Randbereich der Scheibe oder im Fahrerfern sichtfeld) –– Deutliche Kratzer oder Steinschläge an Seiten- und Heckscheibe –– Glasbruch von Spiegeln –– Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen Steinschlag < 2 mm Steinschlag > 2 mm Leichter Kratzer Kratzer > 10 mm 20 21
Innen- und Kofferraum – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Farbverblassungen der Polster und Innenverkleidun –– Verschmutzungen der Polster und Innenverkleidun gen, leichte Abnutzung der Polster an den Kontakt gen, die eine professionelle Aufarbeitung erfordern stellen sowie leichte Verschmutzungen, die durch –– Keine Grundreinigung, Müll und/oder starke Ver normale Reinigung zu entfernen sind schmutzungen –– Leichte Kratzer und/oder Abschürfungen < 20 mm –– Brandlöcher in Sitzen oder Innenverkleidungen; alle (z. B. Rückwand von umklappbaren Rücksitzen) Beschädigungen, deren Beseitigung nur durch eine –– Verschleißbedingter Abrieb an Polster und Reparatur durchzuführen ist Verkleidung –– Fehlende Innen- und Kofferraumverkleidungen, Kopf stützen, Sitze Kofferraum –– Beschädigung von Sicherheitsgurten oder Sicherheits –– Kratzer < 100 mm Länge schlössern –– Mehrere Kratzer und/oder Abschürfungen, die eine –– Schimmel oder anormale Geruchsentwicklung Fläche von 10 × 10 cm nicht übersteigen –– Risse oder Ablösungen von Tür- und Klappendichtun Leichte Verschmutzung Starke Verschmutzung der Polsterung gen –– Beschädigungen an Funktions- und Anbauteilen, die die Funktionsfähigkeit einschränken –– Risse, Beschädigungen am Dachhimmel oder an Bo denbelägen (keine Fußmatten) –– Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Fremdeinwir kung (z. B. Tierkratz-/bissspuren) Kofferraum –– Kratzer > 100 mm Länge –– Mehrere Kratzer und/oder Abschürfungen, die eine Fläche von 10 × 10 cm übersteigen Leichte Abschürfungen Brandloch im Sitzbezug 22 23
Innen- und Kofferraum – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Kleine, nicht im Sichtfeld des Fahrzeugnutzers bzw. –– Nicht mehr in den Ursprungszustand zurückzuverset der Fahrzeuginsassen liegende Bohrlöcher (z. B. an der zende Veränderungen (z. B. Bohrlöcher an Karosserie Armaturenbrettunterseite) teilen, die nicht verschlossen sind) –– Geringfügige Beschädigungen der Kunststoffverklei –– Bohrlöcher im Sichtfeld des Fahrzeugnutzers bzw. der dungen Fahrzeuginsassen, z. B. im Armaturenbrett, in der Mit telkonsole, in Türverkleidungen etc. (z. B. durch nach träglichen Einbau von mobilen Navigationssystemen) –– Verkleidungsteile, die stark zerkratzt sind, Brüche oder Verformungen aufweisen –– Beklebungen der Innenraumverkleidungen (z. B. Mün ze auf der Mittelkonsole) –– Nicht entfernte Zusatzausstattungen, die nicht Teil des Leasing-Umfanges sind Leichte Kratzer am Lenkrad Bohrlöcher im Verkleidungsteil Geringfügige Beschädigung der Kunststoffverkleidung Starke Kratzer und Abschürfungen 24 25
Motorraum – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Normale laufleistungsbedingte Verschmutzungen/ –– Abdeckungen (z. B. Motor- oder Batterieabdeckung) Gebrauchsspuren fehlen oder sind beschädigt –– Beschädigte Dämmmatte –– Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Nagetiere Normale Verschmutzungen Dämmmatte beschädigt Normale Verschmutzungen Beschädigung durch Nagetiere 26 27
Unterboden – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Leichte Kratzer oder Abschürfungen an der Unterbo –– Brüche, starke Kratzer, Deformationen, fehlende oder denverkleidung lose Teile der Unterbodenverkleidung –– Normale Gebrauchsspuren (z. B. leichte Verschmut –– Defekte Abschirmbleche (z. B. gebrochene oder geris zungen und Ablagerungen, Flugrost z. B. am Quer sene Hitzeschutzbleche) lenker) –– Sehr starke Verschmutzungen und Ablagerungen –– Rost an der ersten Schicht (Außenhaut) von Teilen der –– Durchrostung von Teilen der Abgasanlage Abgasanlage –– Undichtigkeiten infolge Durchrostung und/oder Rissen –– Keine Undichtigkeiten Leichte Kratzer Beschädigung der Unterbodenverkleidung Normale Gebrauchsspuren Hitzeschutzblech gerissen 28 29
Antriebsstrang – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Normaler Verschleiß ohne Beeinträchtigung zusätzli –– Tropfenbildung und/oder Flüssigkeitsverlust (z. B. Un cher Faktoren (Mängel, die bei der HU akzeptiert dichtigkeiten am Motor) werden) –– Defekte Antriebswellenmanschetten –– Leichte Ölfeuchtigkeiten der Aggregate ohne Tropfen –– Defekte Fahrwerksteile (z. B. gebrochene Federn) bildung –– Ungewöhnliche Geräusche im Bereich von Motor, Ge –– Verschleiß der Bremsanlage liegt oberhalb der triebe, Turbolader, Fahrwerk hersteller- und modellabhängigen Grenzen –– Defekte oder Schäden an Motor, Getriebe, Turbolader, Fahrwerk –– Übermäßiger Verschleiß der Bremsanlage (z. B. Unter schreitung der hersteller- und modellabhängigen Ver schleißgrenzen, Riefenbildung > 0,3 mm Tiefe, Rissbil dung der Bremsscheibe) –– Nachträgliche Um- und Ausbauten (z. B. Sportfahr Ölfeuchtigkeiten Ölundichtigkeiten werke, Chiptuning) –– Unsachgemäße Reparaturen oder Einbauten Bremsscheibe in Ordnung Bremsscheibe verschlissen 30 31
Wartung sowie HU/AU – Bewertungskriterien Akzeptierter Gebrauchszustand Nicht akzeptierter Gebrauchszustand –– Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß –– Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektio Serviceheft/Inspektionsvorgaben des Herstellers in nen) lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige** einem vom Hersteller anerkannten Betrieb –– Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion –– Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspek nach Kilometerintervall < 1.000 km fällig tion erst nach Kilometerintervall > 1.000 km fällig –– Überschreitung der Fälligkeit* von HU/AU zum Rück –– HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabetermin noch gabetermin nicht fällig* sind –– Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit von Aus –– Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Verkehrs- und stattungsmerkmalen (z. B. Funktion der Klimaanlage) Betriebssicherheit –– Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei der HU –– Vollständiger und lückenloser Nachweis der War als Mangel gelten tungs- und Servicearbeiten –– Fehlermeldungen der Bordelektronik Service durchgeführt Service < 1.000 km/fällig Service > 1.000 km Fehlermeldung Bordelektronik * Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette. (Wird das Fahrzeug im Monat laut Prüfplakette oder später zurückgegeben, sind HU und AU vom Leasing-Nehmer durchzuführen.) ** Falls kein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service der Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist. 32 33
Checkliste zur Fahrzeugrückgabe – daran sollten Sie denken: Reifen/Räder (Reifen und Felge) (Sommer- und Winterreifen) Radkappen Serviceheft Bordbuch Schlüssel und Ersatzschlüssel Handy Radio und Antennenstab Gepäckraumabdeckung Navigationsgerät Navigations-CD/-DVD Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Reserverad oder Kompressor und Reifenfüllmittel Bordwerkzeug Anhängerkupplung mit Schlüssel Tankkarten Fernbedienung Standheizung Ausgebaute Sitze und Sitzbänke Kühlboxen Trennwand Verbandkasten/Warndreieck/Warnweste Werksseitig mitgelieferte lose Teile (z. B. Fußmatten) 34
Hilfsmittel zur Bewertung von Dellen/Beulen Dellenreflektorblatt – Auf der nachfolgenden Seite finden Sie ein Dellen reflektorblatt zur Erkennung und Darstellung von kleinen Dellen (z. B. Hagelschäden, Parkdellen). Briefadresse: Volkswagen Leasing GmbH Gifhorner Straße 57 38112 Braunschweig Stand: 02/2018 Art.-Nr.: 507.3011.16.00 Mat.-Nr.: 21113
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