Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.

 
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Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
Klare Linien – von Anfang an.
Zustandsbewertung bei
der Fahrzeugrückgabe.

* Die Tochtergesellschaften der Volkswagen Financial Services AG sowie deren Schwestergesellschaft, die Volkswagen Bank GmbH, erbrin­
  gen unter dem gemeinsamen Kennzeichen „Volkswagen Financial Services“ verschiedene Leistungen. Es handelt sich hierbei um Bankleis­
  tungen (durch Volkswagen Bank GmbH), Leasingleistungen (durch Volkswagen Leasing GmbH), Versicherungsleistungen (durch Volkswagen
  Versicherung AG, Volkswagen Autoversicherung AG) sowie Mobilitätsleistungen (u. a. durch Volkswagen Leasing GmbH). Zusätzlich werden
  Versicherungsprodukte anderer Anbieter vermittelt.
Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
Fairness von Anfang an

    Faires Leasing wird bei uns großgeschrieben. Damit die Fahrzeug­
    rückgabe für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich ist,
    definiert die Volkswagen Leasing GmbH klare Regeln in Bezug auf
    den akzeptierten Rückgabezustand der Fahrzeuge.

    Grundsätzlich müssen nach Ablauf des Leasing-Vertrages     Beschädigungen, die anteilig berechnet werden, können
    die Fahrzeuge mit Schlüsseln und allen überlassenen Un­    im Einzelfall – bei schwerwiegenden Schäden – mit bis
    terlagen (beispielsweise Zulassungsbescheinigung Teil I,   zu 100 % berechnet werden. Folgeschäden, z. B. Schäden
    Serviceheft etc.) beim ausliefernden Händlerpartner oder   am Lenkgetriebe durch Anstoß der Felge, werden be­
    einer vorher definierten Rückgabestelle zurückgegeben      rechnet. Schäden, die mittels Smart Repair instand ge­
    werden. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem        setzt werden können, werden zu 100 % berechnet.
    Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entspre­
    chenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie ver­
    kehrs- und betriebssicher sein.

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Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
Fahrzeugrückgabe –
schnell und unkompliziert

Für eine schnelle und unkomplizierte Fahrzeugrückgabe
bitten wir Sie, folgende Punkte vor der Abgabe zu beach­
ten: Die Fahrzeuge müssen eine äußerliche Grundreini­
gung mit anschließender Trocknung erfahren haben und
innen gesäubert sein. Nicht zum Fahrzeug gehörende
Teile müssen entfernt sein (sog. „Entrümpelung“). Für
Einbauteile, die nicht im werksseitigen Liefer­umfang
enthalten waren, erfolgt keine Verrechnung oder Rück­
sendung.

Im Leasing-Umfang zusätzlich enthaltene Reifen/Räder
sind zur Vermeidung von Schäden geeignet verpackt im
Fahrzeug abzugeben. Der Rücknahmeprozess ist in den
Leasing-Bedingungen reglementiert und wird dokumen­
tiert. Die Schadenabrechnung erfolgt aufgrund eines
durch den Händler erstellten Rückgabeprotokolls bzw.
einer geeigneten Zustandsbewertung, z. B. durch einen
unabhängigen Sachverständigen.

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Objektivität bis zum Schluss

    Bei Rückgabe wird unterschieden zwischen laufleistungsbeding­
    ten Gebrauchsspuren (akzeptierter Zustand) und Schäden (nicht
    akzeptierter Zustand). Schäden, die aufgrund eines unsachgemä­
    ßen Gebrauchs oder überdurchschnittlicher Beanspruchung von
    Fahrzeugen entstehen, gehen zulasten des Leasing-Nehmers.

    Akzeptierter Gebrauchszustand                           Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
    Das Fahrzeug weist Spuren des üblichen Gebrauchs auf,   Das Fahrzeug weist Schäden auf, die durch überdurch­
    die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges nicht   schnittlichen Verschleiß entstehen, den optischen Ge­
    negativ beeinflussen.                                   samteindruck des Fahrzeuges negativ beeinflussen und/
                                                            oder technische Auswirkungen haben. Dazu gehören
                                                            auch Unfallschäden, d. h. Schäden, die durch plötzliche
                                                            und unmittelbare äußere Krafteinwirkung entstanden
                                                            sind, z. B. Deformationen an Karosserie und an Stoßfän­
                                                            gern sowie Achs- und Aggregatschäden etc.

                                                            Bei der Berechnung des überdurchschnittlichen Ver­
                                                            schleißes werden das Alter des Fahrzeuges und die Lauf­
                                                            leistung berücksichtigt (siehe nächste Seite).

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Verhältnismäßigkeit –
Berechnung gemäß Alter und Laufleistung

Bewertungsbereich                             Akzeptiert ohne Berechnung                           Nicht akzeptiert                                                                   Berechnung gemäß Alter und Laufleistung

Bereifung (Seite 10)                          –– Sommerreifen ≥ 2 mm                               ––        Sommerreifen < 2 mm                                                      A, falls keine Reifen-Dienstleistung vereinbart
                                              –– Winterreifen ≥ 4 mm                               ––        Winterreifen < 4 mm                                                      A, falls keine Reifen-Dienstleistung vereinbart
                                              –– Allwetterreifen ≥ 4 mm                            ––        Allwetterreifen < 4 mm                                                   A, falls keine Reifen-Dienstleistung vereinbart
                                                                                                   ––        Beschädigungen, falsche Reifen                                           A
Felgen (Seite 12)                             ––   leichte Korrosionsmerkmale                      ––       Beschädigungen                                                            100 %
                                              ––   leichte Kratzer                                 ––       Verformungen                                                              100 %
Lackierung (Seite 14)                         ––   leichte Kratzer                                 ––       Lackschäden bis zur Grundierung                                           A
                                              ––   laufleistungsbedingte Steinschläge ≤ 2 mm       ––       Lackschäden durch Beseitigung von Beklebungen                            A
                                                                                                   ––        Korrosionsschäden                                                        A
Karosserie (Seite 16)                         –– leichte Dellen und Beulen < 1 mm Eindringtiefe   ––   Beulen und Dellen > 1 mm Eindringtiefe sowie > 20 mm Durch­                   A
                                                  sowie < 20 mm Durchmesser                             messer
                                                                                                   ––   nicht behobene Unfallschäden                                                 100 %
                                                                                                   ––    Hagelschäden                                                                100 %
                                                                                                   ––     unfachmännische, nicht nach Herstellervorgaben durchgeführte               100 %
                                                                                                           Reparaturarbeiten oder Instand­setzungen
                                                                                                   ––      nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen                                100 %
Stoßfänger und Rammschutzleisten (Seite 18)   –– leichter Gummiabrieb                              ––       Beschädigungen                                                            A
                                              –– leichter Lackabrieb                               ––       Deformation                                                               A
                                                                                                   ––       fehlende Anbauteile                                                       100 %
Scheiben und Beleuchtung (Seite 20)           –– S chäden, die die Verkehrssicherheit nicht       ––   Schäden wie Risse oder Sprünge                                                100 %
                                                  beeinflussen                                     ––   Beschädigung der Beleuchtungsanlage                                           100 %
                                              –– kleine und leichte Kratzer sowie Steinschläge    ––   nicht zulässige Ersatzteile                                                   100 %
                                                  < 2 mm außerhalb des Fahrerfernsichtfeldes
Innen- und Kofferraum (Seite 22)              –– leichte Abnutzungen                               ––   Verschmutzungen                                                               A, falls Reinigung möglich
                                              –– leichte Abschürfungen                             ––   Beschädigungen                                                                100 %
                                                                                                   ––   Brandlöcher                                                                   100 %
Innen- und Kofferraum (Seite 24)              –– kleine Bohrlöcher, außerhalb des Sichtfeldes      ––   Bohrlöcher im Sichtfeld                                                       100 %
                                                                                                   ––   Ursprungszustand nicht mehr herstellbar                                       100 %
Motorraum (Seite 26)                          –– normale, der Laufleistung entsprechende           ––   beschädigte oder fehlende Anbauteile                                          100 %
                                                 Verschmutzungen                                   ––   Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Nagetiere                                100 %
Unterboden (Seite 28)                         –– leichte Kratzer und/oder Abschürfungen an der     ––   beschädigte, stark zerkratzte oder fehlende Verkleidungsteile                 100 %
                                                 Unterbodenverkleidung
Antriebsstrang (Seite 30)                     –– normaler Verschleiß ohne Beeinträchtigung         –– Undichtigkeiten                                                                 100 %
                                                 zusätzlicher Faktoren                             –– Schäden an Teilen des Antriebsstranges                                          100 %
                                              –– leichte Ölfeuchtigkeiten
Wartung sowie HU/AU (Seite 32)                –– durchgeführte Wartung gemäß Serviceheft/          –– f ällige Wartungen lt. Serviceheft/Wartungsintervall­anzeige                   100 %, falls kein W&V-Service vereinbart
                                                 Wartungsintervallanzeige                          –– Ü  berschreitung der Fälligkeiten von HU/AU zum Rückgabetag                    100 %, falls kein W&V-Service vereinbart
                                              –– keine fälligen Abnahmen am Rückgabetag
Checkliste zur Fahrzeugrückgabe (Seite 36)    –– keine Fehlteile                                   –– Fehlteile gemäß Checkliste                                                      100 % (Reifen: A/Felgen: 100 %)

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Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
Bereifung –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                                                                        Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen: ≥ 2 mm                                                                                                                       –– Profiltiefe unter 2 mm bei Sommerreifen (gemessen
–– Mindestprofiltiefe* bei Winter- und Allwetterreifen:                                                                                                                 zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf)
   ≥ 4 mm                                                                                                                                                            –– Profiltiefe unter 4 mm bei Winter- und Allwetterreifen
–– Die Profiltiefe wird zwischen den Hauptprofilrillen im                                                                                                               (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen im Profil­
   Profilumlauf gemessen                                                                                                                                                umlauf), wenn es sich um werkseitig in den Leasing-
–– Geringe Kontaktspuren an den Reifenflanken                                                                                                                           Vertrag eingeschlossene oder serienmäßig ausgelie­
   ohne Beschädigung des Reifenmaterials                                                                                                                                ferte Räder handelt
–– Der Reifentyp und das Reifenfabrikat müssen achs­                                                                                                                 –– Beschädigungen der Reifen, z. B. Ausbrüche oder Ein­
   weise übereinstimmen und vom Fahrzeughersteller                                                                                                                      schnitte, die über den Profilgrund hinausgehen
   für das Fahrzeug zugelassen sein                                                                                                                                  –– Reifen mit Dimensionen und/oder Geschwindigkeits­
                                                                                                                                                                        kennbuchstaben und/oder Traglastkennziffern, die
                                                                                                                                                                        nicht für das Fahrzeug zugelassen sind
                                                                                                                                                                     –– Einseitig abgefahrene Bereifung bzw. ungleichmäßi­
                                                                       Sommerreifen > 2 mm                                                 Winterreifen < 4 mm          ger Profilverschleiß (hat ggf. eine Achsvermessung zur
                                                                                                                                                                        Folge, deren Kosten mitkalkuliert werden müssen)
                                                                                                                                                                     –– Bremsplatten, Sägezähne
                                                                                                                                                                     –– Jegliche Abweichungen von der Fahrzeughersteller­
                                                                                                                                                                        vorgabe
                                                                                                                                                                     –– Mischbereifung aus Sommer-/Winterreifen oder rund­
                                                                                                                                                                        erneuerte Reifen, die nicht zum Lieferumfang gehör­
                                                                                                                                                                        ten

                                                                       Leichte Materialabtragung an der Scheuerleiste                      Reifenflanke beschädigt

*	Bei Einschluss von Reifen-Dienstleistungen der Volkswagen Leasing GmbH werden auch Profiltiefen bei Winter- und Allwetterreifen unter
  4 mm akzeptiert, sofern noch freie Reifenkontingente vorhanden sind.

 10                                                                                                                                                                                                                       11
Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
Felgen –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                                                                       Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Leichte Korrosionsmerkmale oder durch Streu-                                                                                                                     –– Verformungen am Felgenhorn
   salz beschädigte Lackoberflächen mit einer Ausdeh­                                                                                                               –– Beschädigungen von Felgen und Radkappen,
   nung von weniger als 20 mm                                                                                                                                          z. B. durch Bordsteinkontakte
–– Leichte Kratzer und/oder Schrammen < 20 mm an der                                                                                                                –– Korrosionsschäden und/oder Abschürfungen mit einer
   Felge ohne Materialabtragung*                                                                                                                                       Ausdehnung von mehr als 20 mm
–– Schrammen und Kratzer an Radkappen von weniger                                                                                                                   –– Materialabtragungen an Leichtmetallfelgen
   als 100 mm Länge                                                                                                                                                 –– Brüche von Felgen
                                                                                                                                                                    –– Brüche und/oder Risse an Radkappen, fehlende oder
                                                                                                                                                                       nicht originale Radkappen
                                                                                                                                                                    –– Abweichung vom Auslieferungszustand
                                                                                                                                                                    –– Felgenschäden (inkl. Schäden an Radzierblenden) bei
                                                                                                                                                                       Winterrädern aus Reifen-Dienstleis­tungen der Volks­
                                                                                                                                                                       wagen Leasing GmbH sind von einer Nachbelastung
                                                                       Leichte Kratzer ohne Materialabtragung                             Beschädigung Felgenhorn      ausgenommen

                                                                       Leichte Kratzer an Radkappe                                        Beschädigung Radkappe

*	Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im
  Falle einer Beschädigung ersetzt werden.

 12                                                                                                                                                                                                                    13
Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
Lackierung –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                                               Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Kratzer auf den Lackoberflächen, die durch Schleif-                                                                                      –– Vorausgegangene unfachmännische Reparaturlackie­
   und Polierarbeiten zu beseitigen sind (Fingernagel                                                                                          rungen (z. B. auffällige Farbunterschiede)
   bleibt nicht in der Beschädigung hängen), z. B. leichte                                                                                  –– Angegriffene Lackoberflächen durch Industrie-/Che­
   Kratzer im Bereich der Türgriffe                                                                                                            mieniederschlag oder andere Formen der Oberflä­
–– Streusalzeinwirkungen an Radausschnitten, Teersprit­                                                                                        chenbeschädigung, wie z. B. Vogelkotanätzungen
   zer und durch den funktionsgerechten Gebrauch von                                                                                        –– Lackbeschädigungen, die bis auf die Grundierung/den
   Waschanlagen entstehende Lackmerkmale                                                                                                       Basislack bzw. das Blech durchgegangen sind und
–– Leichte Kratzer, die nicht bis auf die Grundierung hin­                                                                                     Lackierungen unterschiedlicher Stufen erfordern
   durchgehen; bei Zweischichtlackierung ohne Beschä­                                                                                       –– Lackschäden, bei denen durch Korrosionsschäden eine
   digung des Basislacks                                                                                                                       Ausbesserung nicht mehr möglich ist
–– Laufleistungsbedingte Steinschlagschäden bis zu                                                                                          –– Durch Beschriftungsfolien und Aufkleber entstandene
   einer maximalen Größe der einzelnen Einschläge von                                                                                          Lackschäden oder Farbunterschiede bzw. Lackablö­
   2 mm im Durchmesser                                                                                                                         sung durch Folienentfernung
–– Leichte Kratzer und Lackspuren an der Dachreling im       Steinschlag ≤ 2 mm                 Mehr als fünf Steinschläge pro 10 × 10 cm   –– Kleine Steinschläge in großer Dichte (Ausnahme
   Bereich der Fix- und Halte­punkte durch Auf- und Ab­                                                                                        Frontverkleidung), mehr als fünf Stück pro 10 × 10 cm
   bau von Dachgepäckträgern (z. B. für Fahrräder)                                                                                          –– Lackbeschädigungen und Kratzer an der Dachreling
–– Lackabschürfungen ≤ 20 mm an Türkanten                                                                                                      von mehr als 50 mm im gesamten Bereich

                                                             Leichter Lackschaden an Türkante   Beschädigung des Basislacks

 14                                                                                                                                                                                             15
Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
Karosserie –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                     Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Es dürfen im Rahmen der üblichen Nutzung entstan­                                                              –– Sonstige Deformationen und Beschädigungen
   dene leichte Dellen und Beulen, die keine Lack­                                                                –– Beschädigungen durch Hagelschlag
   instandsetzung erfordern, vorliegen, wobei Hagel­                                                              –– Vorausgegangene unfachmännische, nicht nach
   schäden hiervon ausgenommen sind                                                                                  Herstellervorgaben durchgeführte Instandsetzungen
–– Als noch akzeptiert gilt eine Eindringtiefe von ca. 1                                                             unter Zuhilfenahme von Spachtel- bzw. Schwemm­
   mm bei einem Durchmesser von maximal 20 mm                                                                        material oder durch den Austausch von Karosserie­
   ohne Lackbeschädigungen (bis maximal zwei Dellen                                                                  teilen, bei denen keine für das Modell zulässigen
   oder Beulen pro Bauteil)                                                                                          Ersatzteile verwendet wurden
                                                                                                                  –– Nicht oder nicht fachmännisch beseitigte Alt- und
                                                                                                                     Unfallschäden jeglicher Art
                                                                                                                  –– Mehr als zwei Dellen an einem Karosserieteil
                                                                                                                  –– Nicht rückstandsfrei entfernte Beklebungen

                                                           Einzelne Delle   Drei Dellen an einem Karosserieteil

                                                           Delle < 20 mm    Deformation > 20 mm

 16                                                                                                                                                                17
Klare Linien - von Anfang an. Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe.
Stoßfänger und Rammschutzleisten –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                           Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Leichter Gummiabrieb auf oder an unlackierten Zier­                                                                  –– Schäden, die ein Ersetzen, eine Instandsetzung oder
   leisten und Stoßfängern, der keine sichtbaren und                                                                       ein Lackieren erfordern wie z. B. Risse, Schrammen,
   bleibenden Verformungen zur Folge hat                                                                                   Lackabplatzungen, Druckstellen, Stauchungen und
–– Leichter Lackabrieb oder Kratzer (meist im Rundungs­                                                                    Deformationen sowie nicht sach- und fachgerechte
   bereich), jedoch nicht bis auf den Grundstoffbereich                                                                    Instandsetzungen
   eindringend und weniger als 20 mm (100 mm bei La­                                                                    –– Beschädigungen an den oder am Einbaubereich der
   dekante) Länge                                                                                                          integrierten Abstandssensoren
–– Leichter Materialantrag (z. B. Lack eines anderen Fahr­                                                              –– Fehlende Anbauteile
   zeugs), der durch Polierarbeiten beseitigt werden                                                                    –– Lackbeschädigungen, die bis auf das Grundmaterial
   kann                                                                                                                    eindringen
                                                                                                                        –– Kratzer > 20 mm (> 100 mm Ladekante) Länge

                                                             Kratzer in der Lackoberfläche   Lackschäden am Stoßfänger

                                                             Leichter Lackabrieb            Beschädigungen und Brüche

 18                                                                                                                                                                         19
Scheiben und Beleuchtung –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                        Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Leichte oberflächliche Kratzer auf der Frontscheibe,                                              –– Sonstige Schäden an der Frontscheibe und Beleuch­
   die die Fahrersicht nicht behindern sowie Steinschlä­                                                tungsanlage (z. B. Risse, Sprünge, Erblindungen oder
   ge ohne Rissbildung                                                                                  Steinschläge mit Rissbildung)
–– Kleine Steinschläge bis 2 mm, die sich nicht im ge­                                               –– Steinschläge > 2 mm, die sich im Sichtfeld des Fahrers
   samten Sichtfeld des Fahrers befinden                                                                befinden
–– Leichte Kratzer an Seiten- und Heckscheibe                                                        –– Steinschläge, die durch Reparaturmaßnahmen nicht
–– Sonstige Schäden, die nicht die Betriebs- oder Ver­                                                  zu beseitigen sind (z. B. innerhalb einer 100-mm-Zone
   kehrssicherheit beeinflussen                                                                         vom Randbereich der Scheibe oder im Fahrerfern­
                                                                                                        sichtfeld)
                                                                                                     –– Deutliche Kratzer oder Steinschläge an Seiten- und
                                                                                                        Heckscheibe
                                                                                                     –– Glasbruch von Spiegeln
                                                                                                     –– Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
                                                           Steinschlag < 2 mm   Steinschlag > 2 mm

                                                           Leichter Kratzer     Kratzer > 10 mm

 20                                                                                                                                                       21
Innen- und Kofferraum –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                         Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Farbverblassungen der Polster und Innenverkleidun­                                                                 –– Verschmutzungen der Polster und Innenverkleidun­
   gen, leichte Abnutzung der Polster an den Kontakt­                                                                    gen, die eine professionelle Aufarbeitung erfordern
   stellen sowie leichte Verschmutzungen, die durch                                                                   –– Keine Grundreinigung, Müll und/oder starke Ver­
   normale Reinigung zu entfernen sind                                                                                   schmutzungen
–– Leichte Kratzer und/oder Abschürfungen < 20 mm                                                                     –– Brandlöcher in Sitzen oder Innenverkleidungen; alle
   (z. B. Rückwand von umklappbaren Rücksitzen)                                                                          Beschädigungen, deren Beseitigung nur durch eine
–– Verschleißbedingter Abrieb an Polster und                                                                             Reparatur durchzuführen ist
   Verkleidung                                                                                                        –– Fehlende Innen- und Kofferraumverkleidungen, Kopf­
                                                                                                                         stützen, Sitze
Kofferraum                                                                                                            –– Beschädigung von Sicherheitsgurten oder Sicherheits­
–– Kratzer < 100 mm Länge                                                                                                schlössern
–– Mehrere Kratzer und/oder Abschürfungen, die eine                                                                   –– Schimmel oder anormale Geruchs­entwicklung
   Fläche von 10 × 10 cm nicht übersteigen                                                                            –– Risse oder Ablösungen von Tür- und Klappendichtun­
                                                        Leichte Verschmutzung   Starke Verschmutzung der Polsterung      gen
                                                                                                                      –– Beschädigungen an Funktions- und Anbauteilen, die
                                                                                                                         die Funktionsfähigkeit einschränken
                                                                                                                      –– Risse, Beschädigungen am Dachhimmel oder an Bo­
                                                                                                                         denbelägen (keine Fußmatten)
                                                                                                                      –– Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Fremdeinwir­
                                                                                                                         kung (z. B. Tierkratz-/bissspuren)

                                                                                                                      Kofferraum
                                                                                                                      –– Kratzer > 100 mm Länge
                                                                                                                      –– Mehrere Kratzer und/oder Abschürfungen,
                                                                                                                         die eine Fläche von 10 × 10 cm übersteigen

                                                        Leichte Abschürfungen   Brandloch im Sitzbezug

 22                                                                                                                                                                      23
Innen- und Kofferraum –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                                                         Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Kleine, nicht im Sichtfeld des Fahrzeugnutzers bzw.                                                                                                –– Nicht mehr in den Ursprungszustand zurückzuverset­
   der Fahrzeuginsassen liegende Bohrlöcher (z. B. an der                                                                                                zende Veränderungen (z. B. Bohrlöcher an Karosserie­
   Armaturenbrettunterseite)                                                                                                                             teilen, die nicht verschlossen sind)
–– Geringfügige Beschädigungen der Kunststoffverklei­                                                                                                 –– Bohrlöcher im Sichtfeld des Fahrzeugnutzers bzw. der
   dungen                                                                                                                                                Fahrzeuginsassen, z. B. im Armaturenbrett, in der Mit­
                                                                                                                                                         telkonsole, in Türverkleidungen etc. (z. B. durch nach­
                                                                                                                                                         träglichen Einbau von mobilen Naviga­tionssystemen)
                                                                                                                                                      –– Verkleidungsteile, die stark zerkratzt sind, Brüche oder
                                                                                                                                                         Verformungen aufweisen
                                                                                                                                                      –– Beklebungen der Innenraumverkleidungen (z. B. Mün­
                                                                                                                                                         ze auf der Mittelkonsole)
                                                                                                                                                      –– Nicht entfernte Zusatzausstattungen, die nicht Teil
                                                                                                                                                         des Leasing-Umfanges sind
                                                            Leichte Kratzer am Lenkrad                             Bohrlöcher im Verkleidungsteil

                                                            Geringfügige Beschädigung der Kunst­stoffverkleidung   Starke Kratzer und Abschürfungen

 24                                                                                                                                                                                                         25
Motorraum –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Normale laufleistungsbedingte Verschmutzungen/                                                            –– Abdeckungen (z. B. Motor- oder Batterieabdeckung)
   Gebrauchsspuren                                                                                              fehlen oder sind beschädigt
                                                                                                             –– Beschädigte Dämmmatte
                                                                                                             –– Beschädigung an Fahrzeugteilen durch Nagetiere

                                                    Normale Verschmutzungen   Dämmmatte beschädigt

                                                    Normale Verschmutzungen   Beschädigung durch Nagetiere

 26                                                                                                                                                            27
Unterboden –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                                 Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Leichte Kratzer oder Abschürfungen an der Unterbo­                                                                         –– Brüche, starke Kratzer, Deformationen, fehlende oder
   denverkleidung                                                                                                                lose Teile der Unterbodenverkleidung
–– Normale Gebrauchsspuren (z. B. leichte Verschmut­                                                                          –– Defekte Abschirmbleche (z. B. gebrochene oder geris­
   zungen und Ablagerungen, Flugrost z. B. am Quer­                                                                              sene Hitzeschutzbleche)
   lenker)                                                                                                                    –– Sehr starke Verschmutzungen und Ablagerungen
–– Rost an der ersten Schicht (Außenhaut) von Teilen der                                                                      –– Durchrostung von Teilen der Abgasanlage
   Abgasanlage                                                                                                                –– Undichtigkeiten infolge Durchrostung und/oder Rissen
–– Keine Undichtigkeiten

                                                           Leichte Kratzer           Beschädigung der Unterbodenverkleidung

                                                           Normale Gebrauchsspuren   Hitzeschutzblech gerissen

 28                                                                                                                                                                             29
Antriebsstrang –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                   Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Normaler Verschleiß ohne Beeinträchtigung zusätzli­                                                          –– Tropfenbildung und/oder Flüssigkeitsverlust (z. B. Un­
   cher Faktoren (Mängel, die bei der HU akzeptiert                                                                dichtigkeiten am Motor)
   werden)                                                                                                      –– Defekte Antriebswellenmanschetten
–– Leichte Ölfeuchtigkeiten der Aggregate ohne Tropfen­                                                         –– Defekte Fahrwerksteile (z. B. gebrochene Federn)
   bildung                                                                                                      –– Ungewöhnliche Geräusche im Bereich von Motor, Ge­
–– Verschleiß der Bremsanlage liegt oberhalb der                                                                   triebe, Turbolader, Fahrwerk
   hersteller- und modellabhängigen Grenzen                                                                     –– Defekte oder Schäden an Motor, Getriebe, Turbolader,
                                                                                                                   Fahrwerk
                                                                                                                –– Übermäßiger Verschleiß der Bremsanlage (z. B. Unter­
                                                                                                                   schreitung der hersteller- und modellabhängigen Ver­
                                                                                                                   schleißgrenzen, Riefenbildung > 0,3 mm Tiefe, Rissbil­
                                                                                                                   dung der Bremsscheibe)
                                                                                                                –– Nachträgliche Um- und Ausbauten (z. B. Sportfahr­
                                                          Ölfeuchtigkeiten          Ölundichtigkeiten              werke, Chiptuning)
                                                                                                                –– Unsachgemäße Reparaturen oder Einbauten

                                                          Bremsscheibe in Ordnung   Bremsscheibe verschlissen

 30                                                                                                                                                                 31
Wartung sowie HU/AU –
Bewertungskriterien

Akzeptierter Gebrauchszustand                                                                                                                                                                                         Nicht akzeptierter Gebrauchszustand
–– Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß                                                                                                                                                                       –– Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektio­
   Serviceheft/Inspektionsvorgaben des Herstellers in                                                                                                                                                                    nen) lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige**
   einem vom Hersteller anerkannten Betrieb                                                                                                                                                                           –– Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion
–– Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspek­                                                                                                                                                                  nach Kilometerintervall < 1.000 km fällig
   tion erst nach Kilometerintervall > 1.000 km fällig                                                                                                                                                                –– Überschreitung der Fälligkeit* von HU/AU zum Rück­
–– HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabetermin noch                                                                                                                                                                            gabetermin
   nicht fällig* sind                                                                                                                                                                                                 –– Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit von Aus­
–– Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Verkehrs- und                                                                                                                                                                    stattungsmerkmalen (z. B. Funktion der Klimaanlage)
   Betriebssicherheit                                                                                                                                                                                                 –– Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei der HU
–– Vollständiger und lückenloser Nachweis der War­                                                                                                                                                                       als Mangel gelten
   tungs- und Servicearbeiten                                                                                                                                                                                         –– Fehlermeldungen der Bordelektronik

                                                                        Service durchgeführt                                                   Service < 1.000 km/fällig

                                                                        Service > 1.000 km                                                     Fehlermeldung Bordelektronik

*	Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette. (Wird das Fahrzeug im Monat laut Prüfplakette oder später zurückgegeben, sind HU und AU vom
  Leasing-Nehmer durchzuführen.)                                                                                                               ** Falls kein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service der Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist.

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Checkliste zur Fahrzeugrückgabe –
     daran sollten Sie denken:

          Reifen/Räder (Reifen und Felge) (Sommer- und Winterreifen)
          Radkappen
          Serviceheft
          Bordbuch
          Schlüssel und Ersatzschlüssel
          Handy
          Radio und Antennenstab
          Gepäckraumabdeckung
          Navigationsgerät
          Navigations-CD/-DVD
          Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
          Reserverad oder Kompressor und Reifenfüllmittel
          Bordwerkzeug
          Anhängerkupplung mit Schlüssel
          Tankkarten
          Fernbedienung Standheizung
          Ausgebaute Sitze und Sitzbänke
          Kühlboxen
          Trennwand
          Verbandkasten/Warndreieck/Warnweste
          Werksseitig mitgelieferte lose Teile (z. B. Fußmatten)
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Hilfsmittel zur Bewertung
von Dellen/Beulen

Dellenreflektorblatt – Auf der nachfolgenden Seite finden Sie ein Dellen­
reflektorblatt zur Erkennung und Darstellung von kleinen Dellen (z. B.
Hagelschäden, Parkdellen).

                                                                            Briefadresse:
                                                                            Volkswagen Leasing GmbH
                                                                            Gifhorner Straße 57
                                                                            38112 Braunschweig

                                                                            Stand: 02/2018
                                                                            Art.-Nr.: 507.3011.16.00
                                                                            Mat.-Nr.: 21113
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